1887 / 306 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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1.

In beiden Fällen wird das Nettogewicht von der Revisionsstell eingetragen.

Auch in dem Falle, wenn der Anmelder Nettogewichts durch Anwendung der bringt, steht der Revistonsstelle? die B durch Verwiegung festzustellen, wenn

esetzlichen Tara in das wirkli Die . der Waaren fer ht nach den Bezeichnungen des Tarifs. satz des §. 13 erwähnte besondere Verzeichniß

zusetzen.

Anmeldungen, welche den Vorschriften im §. 13 beziehungsweise

im Eingang diefes Paragraphen nicht entsprechen oder Überha

mangelhaft angefertigt sind, werden dem

oder Erganzung n , , . Behauptet derselbe, die Eingangsanmeldung mit der Grenz—⸗

die Ermittelung des

Antrag

efugniß zu, das Nettogewicht

f . che Gewicht der

m augenscheinlich hinter dem tarifmäßigen Tarasatze zurück⸗ eibt.

in der dazu bestimmten Spalte Ist 3 39 n k w ni eigefügt, so sind die erforderlichen Angaben in der Eingangsanmeldung bei⸗

Anmelder zur Berichtigung

e die Kontonummer enthalten, welche dem Konto⸗Inbaber in der Konto- buchhalterei ist, sowie die fortlaufende u

lichen Ve

Außerdem benen An nach der erwã hnte

stellung a

Fällt auf einen

deklaration übereinstimmend nicht anfertigen zu können, weil bei der =

letzteren Unrichtigkeiten oder Irrthümer untergelaufen sind, so hat er dieses auf der Eingangsanmeldung sofort schriftlich zu erklären, worauf zu genauer spezieller Revision geschritten wird.

Inwieweit eine solche Erklärung zur Entschuldigung der statt⸗ gefundenen Unrichtigkeit dienen kann, hängt in jedem einzelnen Falle 3. 9 dabei obwaltenden Umständen bon dem Ermessen des Haupt⸗ amts ab.

4) Weiteres Verfahren mit den Eingangsanmeldungen.

§. 17.

Nachdem die Prüfung der zollamtlichen Abfertigungspapiere und deren Vergleichung mit der Eingangsanmeldung 68. 13), sowie die Eintragung in den betreffenden Registern erfolgt und dieses nebst dem Ergebniß der ö auf den Anmeldungen bescheinigt worden ist, bewirkt das Hauptamt (Kontobuchhalterei) die Uebertragung der Anmeldungen auf das betreffende Konto, bemerkt die laufende und die Ordnungsnummer des Konto auf denselben und giebt das Haupt⸗ exemplar der Anmeldung, nachdem das dazu gehörige spezielle Ver⸗ zeichniß, insofern ein solches vorhanden, demselben angesiegelt oder angestempelt worden ift, dem Anmelder zurück, behält das zweite Exemplar aber einstweilen an sich.

Das Dauptexemplar legt der Anmelder dem Hauptamts⸗Vorstande oder dem sonst hiermit beauftragten Oberbeamten vor, welcher auf demselben die Beamten bezeichnet. welche die Revision vorzunehmen haben, sofern nicht ständige Einrichtungen eine solche Bezeichnung ent⸗ behrlich machen.

5) Revision der zu kontirenden Waaren. Es wird sodann zur Rebision der zu kontirenden Waaren ge⸗ schritten.

Ist das Nettogewicht für jedes Kollo von dem Anmelder bereits angegeben, und zwar bei tarifmäßig verschiedenen Waarengattungen mit genauer Bezeichnung des Nettogewichts jeder Waarengattung, oder hat der Anmelder erklärt, daß er sich die Abrechnung der Tard in den gesetzlichen Beträgen vom Bruttogewicht gefallen lasse, dann sind nach Anordnung des die Revision leitenden Beamten Probe⸗ revisionen zulässig.

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§. 19.

; ö sich bei der Revision nichts zu erinnern gefunden, so wird die Richtigkeit von der Revisionsstelle unter dem Hauptexemplar der Anmeldung bescheinigt, welche letztere an die Kontobuchhalterei ge⸗ langt. Diese vervollstndigt die vorläufige Eintragung im Konkto⸗ register, ergänzt danach das zweite Exemplar der Anmeldung und verabfelgt solches nunmehr dem Anmelder. Die Waare wird, nach⸗ dem ihre Uebereinstimmung mit der Anmeldung geprüft und an erkannt worden, von der Revisionsstelle abgelaffen. Gz sind jedoch 2 und Muster der Waare, soweit es erforderlich und nach der

atur der Waare thunlich ist, zum Zweck der Vergleichung bei

Gelegenheit der Abfertigung abzuschreibender Waaren zurückzubehalten.

C. Unzulässigkeit von Gewichtsveränderungen kontirten Waaren.

der

F. 20. steht zwar die Theilung, Umpackung oder

Dem Konto⸗Inhaber anderweite Aufmachung der kontirten Waaren frei; Veränderungen in den nach den bestehenden Vorschriften zum Nettogewicht gehörigen Umhüllungen oder Einlagen sind jedoch während der Lagerung nur insoweit statthaft, als hierdurch das ö angeschriebene Netto⸗ gewicht der Waaren nicht vermehrt wird. ach dem Bruttogewicht zu verzollende verpackte Waaren müssen bei der Umpackung in Um— schließungen von gleicher Art gebracht werden.

Wünscht der Konto⸗Inhaber oder Käufer behufs Versendung der

Waaren nach dem Auslande andere, als die vorbezeichneten, ohne vor⸗ gängige Anzeige zulässigen Veränderungen in den zum Nettogewicht gehörigen Umschließungen oder Einlagen vorzunehmen, so ist ein ent- sprechender Antrag in die Ausgangsdeklaration aufzunehmen. Die a en ist alsdann bei der Aus gangsabfertigung amtlich fest⸗ zustellen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn durch eine Veränderung in den zum Nettogewicht gehörigen Umschließungen oder Einlagen zur Versendung nach dem Auslande bestimmter Waaren zwar das Netto- 6 . derselben vermindert, der Eingangszoll für die hierbei ent⸗ ehrlich gewordenen Umschließungen oder Einlagen aber unerhoben bleiben soll. Die letzteren sind folchenfalls entweder gleichzeitig mit den. Waaren in das Lusianb auszussihren? oder unter amtlicher Auf⸗ sicht zu vernichten.

Ebenso ist die Bearbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur kontirter Waaren insoweit zulässig, als die Festhaltung der Identität in geeigneter Weise gesichert werden kann.

Waaren, welche einer solchen Bearbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur unterworfen werden sollen, find vom Konto abzu⸗ schreiben und nach ihrer. Bearbeitung, Vervollkommnung oder Re⸗ paratur nach Maßgabe ihrer Beschaffenheit im veredelten Zustande wieder anzuschreiben. Im übrigen kommen auf diefelben die Be⸗ timmungen über den Veredelungs verkehr in Anwendung.

D. Bestimmungen über die Abschreibung kontirter Waaren.

1) In welchen Fällen die Abschreibung von den Konten nur erfolgt. 8 21. Die Abschreibung von dem Konto erfolgt: . a. bei der Versendung verkaufter oder unverkaufter kontirter Waaren nach dem Auglande unter Zollkontrole, ferner

bei Uebertragung kontirter Waagren auf das Konto eines anderen Konto Inhabers, -

e bei der Äbmeldung kontirter Waaren zu einer Niederlage un⸗ verzollter Waaren,

d. bei der Abmeldung kontirter Waaren zur Veredelung im Inlande. ) Abzuschreibende Waarenmenge.

§. 22. Die Abschreibung kann im jeder beliebigen Menge erfolgen. Jedoch bleibt der Direktivbehsrde vorbehalten, zur Ver , 36

ißbrãuchen ausnahmsweise Mindestmengen für die Abschreibung vor zuschreiben.

3) Abfertigung bei Versendung kontirter Waaren nach dem Auslande oder nach der Niederlage unverzollter Waaren.

a. Verpflichtung zur h gaht von Certifikaten.

Prokuristen ode macht versehenen

Behu beantragt er sich im

worüber e Auch müss

Inhalts le

währender der Wahl

zufertigen.

Falls

stellen und

richtungen

ob sämmtl

Konten, od

es, etwa d

Waare die

verwiegung

ermittelnden

lung bezügli Ebenso werden, we Inhaber sel werden.

Behufs dergestalt au ein Certifika

Kolli, sowie Vorschriften. Certifikaten

worden, die

lastet, und bleibens der

b der Waaren nur

ihm überlassen. In der Regel muß aber der ganze In

mehrerer in

Bedürfnisses 23, 24, 25 u

Die

wiegender Menge vorhanden Waaren müssen im Innern des gehalten und für sich amtlich verschlossen werden, dergestalt, daß die Art Menge der ersteren bei dem Ausgangsamt ohne Schwierigkeit konstatirt

und werden kann.

Entfernungen,

die Versicherung, daß

darauf noch angenommen werden.

Zugrundelegung derselben eine Ausgangs deklaration nach auszustellen.

verpackt werden, in der Deklaration hintereinander aufgeführt werden und in, f Certifikate den Deklarationen beigefügt sein. ie

Erfordert es der packt zur Revision zu stellen und erst nach derselben zu verpacken, fo kann dies unter der Vedingung gestattet werden, daß die Verpackung in, besonderen verschließbaren? Räumen oder mindestens unter fort⸗

schon mit zur Stelle zu bringen, oder erst nach erfolgter Revision an⸗

Ebenso ist es gestattet, zum Ausgang bestimmte, niedrig belegte Waaren unter unauggesetzter amtlicher Aufsicht lose zu verladen, da— fern die Ausfuhr unter amtlicher Begleitung oder unter Raum- verschluß erfolgt.

ein und dasselbe Grenzamt Niederlageamt im Innern überwiesen werden sollen, kann von der Ausfertigung eines foͤrmlichen Begleitscheins abgesehen und die Aus— gangsdeklaration, welche solchenfalls in doppelten Exemplaren auszu⸗

Begleitschein benutzt werden. bb. Revision der aus chenden kontirten Waaren.

Der Abmelder legt die Ausgangzdeklaration dem beziehungsweise dessen Stellvertreter vor, welcher stimmten Revisionsbeamten zuschreibt,

ordnet entweder der Amtsvorstand oder der erste Revisionsbeamte an,

revidirt werden sollen. Entstammen die Waaren nach Ausweis der Certifikate verschiedenen

schiedenen Tarifnummern angehören, zusammen verpackt, so bildet die Netto Ermittelung die Regel.

Entstammt jedoch die ganze, Waarenpost einem und demselben Konto oder kehren dieselben Namen verschiedener Konten mehrfach auf den Certifikaten wieder,

welche mit den höchst besteuerten Artikeln gefüllt sind, netto zu er⸗ mitteln. Die übrigen Kolli werden nach Lage der Sache, theils durchaus speziell, d. h. so revidirt, daß

nur eine spezielle, durch Anschneiden der Ballen oder Oeffnen der Kisten ꝛc. zu bewirkende Repifion, theils bewendet es bei der Brutto⸗

Bei großem Geschäftsandrange, darum handelt, Ladung begriffenen

menden größeren Waarenpost nach dem Ermessen des Amts vorstandes noch weiter beschränkt werden, und genügt es, wenn die Netto⸗Ermitte⸗

Hat sich bei der Revision nichts zu erinnern gefund ; he⸗ scheinlgt die Revisionzstelle gefunden, so be unter ihrer Aufsicht die Verpackung der Waarc und ben Verschluß der

abgegeben, welche letztere, solches auf der Ausgangsdeklaration und den Certifikaten bescheinigt

Beläge zu den Abschreibungen im Konto erhält und davon d = inhaber auf sein Anmelden in Kenntniß setzt.

Hierdurch wird der Konto⸗Inhaber seiner Verhaftung für die Eingangsabgabe von den zum

über das Begleitscheinverfahren bestehenden Vorschriften.

Die Direktivbehörde ist ermächtigt, nach Maßgabe des örtlichen

C. Gestattung der Beipackung von inländischen oder im freien Verkehr

Unverzollte Waaren, deren Ausgange erfolgt, dürfen mit inländischen oder anderen im freien Verkehr befindlichen Waaren in dem nämlichen Kollo zusammen nur unter folgenden Bedingungen verpackt werden:

Nummer

rkaufpostens.

aben über die handlungsübli ahl der Stücke, Dutzende,

vom

auptamt nach dieser i vorgelegt werden. der Tag des Ablaufs der Gültig Sonn oder Feiertag, so durfen

b. Ausgangsabfertigung. aa. Abgabe von Aug angsdellarationen.

fs der Ausgangsabfertlgung hat derjenige, Abmelder über die auszuführenden

Waaren, Besitz der darüber

sprechenden Certifikate

Ausnahme des im S§. 26 vor—

in Certifikat lautet, nicht in verschiedenen Kolli befinden. en die Certifikate, sowie die Waaren, welche in einem Kollo

olli sind so einzurichten, daß sie behufs der Revision ihres icht geöffnet werden können.

Geschäftsverkehr, auszuführende Waaren unver⸗

amtlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Falle bleibt es des Abmelders überlassen, die Ausgangsdeklaration entweder

die zu einer Ausgangsdeklaration gehörigen Waaren über ausgeführt oder einem und demselben

mit dem erforderlichen Vordruck zu versehen ist, als

1 Amtsvorstande, solche den dazu be⸗ . sofern nicht ständige Ein— eine solche Zuschreibung entbehrlich machen. Gleichzeitig

iche Kolli spezielQl oder nur einige derselben vrobeweise

er sind in den Kolli gleichzeitig Gegenstände, welche ver⸗

aus verschiedenen Kolli bestehende so genügt

en dritten Theil der Kolli, vorzugsweise aber diejenigen,

] von der Beschaffenheit der erschöpfendste Ueberzeugung genommen wird, theils erfolgt

und Vergleichung von Marke und Nummer.

t und wenn es sich namentlich Kontowaaren mit einem bestimmten, bereits in Schiff abzusenden, kann die Zahl der netto zu

Kolli einer von einem und demselben Konto herstam=

ch des fünften Theils der Kolli geschieht.

kann auch in anderen dringenden Fällen verfahren nn die auszuführenden Kontogüter von dem Konto— bst der Zollstelle zur Revision und Abfertigung gestellt

der Revision müssen von dem Deklaranten die Waaren einander gelegt werden, daß jede Waarenpost, worüber t lautet, ohne Schwierigkeit herausbefunden werden kann.

ce. Ausfertigung der Begleitscheine. §. 26

solches auf der Deklaration, veranstaltet

die Ausfertigung des Begleitscheins nach den all emeinen

Die bescheinigte Ausgangs deklaration wird ö. den zu diesem Behufe an die Begleitschein Expeditionsstelle nachdem der Begleitfchein ausgefertigt und

Certifikate an die Buchhalterei abgiebt, die dadurch die

Ausgange abgefertigten Waaren ent⸗ die Zollverwaltung hält sich nunmehr wegen des Ver—⸗ Waare lediglich an der Begleitscheinextrahenten nach den

Deklarant über alle von ihm abzuführenden fremden einen oder mehrere Begleitscheine verlangen will, bleibt

elben Be ö

Abweichungen von dem in den SS. 15, 16,

h. 17, 18, 19,

vorgezeichneten Verfahren zu gestatten.

befindlichen ausländischen Waaren. §. 28. Abschreibung vom Konto bei dem

fremden unverzollten Waaren oder, wenn diese in über ind, die im freien Verkehr befindlichen ollo durch besondere Verpackung getrennt

des bezüg⸗ „Es muß ferner in demselben die Benennung der Waaren nach Anleitung des Zolltarifs, das Nettogewicht derfelben und die Nummer des statiftischen Waarenverzeichnisses angegeben sein. muß das Certifikat die auf Grund bes §. 13 vorgeschrie⸗ en Benennungen der Waaren, rosse z., sowie die im 5. 5 Bezugnahme auf das Verkaufs⸗, Verfandt⸗ ꝛc. Buch, endlich die gemachten Angaben richtig seien, enthalten. Die Certiffkate sind nur vier Wo en, Datum ihrer Aus⸗ n gerechnet, gültig, und begründen keine Abschreibung vom Konté, wenn sie dem 8

eitsfrist der Certifikate dieselben auch am Tage

welcher dieselbe soweit befindet, mit dem Muster C

Die Waaren müssen mit der Deklaration zugleich zur Ausgangs⸗ abfertigung gestellt, jedoch mit i gesehenen Falles dergestalt gepackt werden, daß sich Waaren,

amtlichen Verschluß zusammen verpackter Waaren abgesehen werden kann, bestimmt die Direktivbehörde. geset

2) Das zu bildende Gesammffollo muß, insoweit nicht amtliche 3 eintritt, ebenfalls unter amtlichen Verschluß gesetzt, und es muß ferner

3) im Begleitschein die Beipackung von Gegenständen des freien Verkehrs erwähnt, auch das Bruttogewicht des Gesammtkollo an⸗ gegeben werden.

4) Uebertragung kontirter enn auf ein anderes Konto.

Sollen Waarenposten von dem Konto des einen auf das Konto eines anderen Lagerinhabers übertragen werden, fo stellt der erste Eigenthümer ein Tertifikat nach Vorschrift des §. 23 aus. Mit diesem meldet sich Derjenige, auf dessen Konto die Waaren übergehen sollen, unter Beifügung einer Eingangsanmeldung §. 13 bei der Kontobuchhalterei. Auf Grund des Tertifikats erfolgt dort die Ab— schreibung vom Konto des ersten Eigenthümers und auf Grund der Anmeldung die Anschreibung zum Konto Desjenigen, an welchen die Waare übergeht.

Einer estellung solcher Waaren zur Revision bedarf es bei der Uebertragung zwar nicht, die Anmeldung der letzteren muß aber gleich⸗ zeitig mit der Uebernahme der Waare geschehen.

5) Abmeldung kontirter . zum Zweck der Veredelung.

Sollen Waaren zum Zweck der Verarbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur vom Konto abgemeldet werden, so hat der Abmelder mit der Veredelungsdeklaration ein Certifikat nach Maßgabe des S. 23 zu übergeben. Auf Grund des letzteren erfolgt die Abschreibung vom Konto.

E. Ermittelung und Feststellung des Zollbetrages von * den kontirten Waaren.

a. Zeitpunkt derselben.

3. 51.

Die Ermittelung und Feststellung des Zollbetrages von den nicht abgeschriebenen Waaren nach Maßgabe des bestehenden Zolltarifs ge⸗ schieht jährlich an einem von der Direktivbehörde zu bestimmenden Zeitpunkt. Jedoch ist am Schluß der ersten Hälfte eines jeden Jahres von jedem Konto⸗Inhaber eine nach der im nächstvorhergegangenen Jahre erwachsenen Zollschuld zu bemessende Abschlagszahlung a çonto der am Jahresschluß zu bewirkenden Abrechnung zu leiffen. Bei neuerrichteten Konten ist die Abschlagszahlung auf Grund einer von dem Konto Inhaber nach Maßgabe seiner Handlungsbücher nach dem Muster D aufzustellenden und in zweifacher Ausfertigung an das Amt einzureichenden Abrechnung über die in dem ersten Semester des er 3. dem Kontolager in den freien Verkehr getretenen Waaren estzustellen.

Treten im Laufe einer Kontirungsperiode Tarifveränderungen ein, bon welchen kontirte Waaren betroffen werden, so sind die Konten, soweit als nöthig, mit Ablauf der alten Tarifperiode nach Maßgabe der im 5. 32 enkhaltenen Bestimmungen abzuschließen und es ift die Aufnahme der Lagerbestände zu bewirken. Der Zollbetrag für den hierbei ermittelten Absatz kontirter Waaren nach dem Inlande wird jedoch erst bei der nächsten Jahresabrechnung erhoben.

b. Verpflichtung zur ö 3 Absatzes an kontirten Waaren.

. 33.

Jeder Konto⸗Inhaber ist verpflichtet, zu der im §. 31 angegebenen Zeit an dem von dem Hauptamt vorzuschreibenden, ihm bekannt zu machenden Tage die Anschreibung und Abschreibung an kontirten Waaren nach dem Muster P bei dem Hauptamt schriftlich anzu— melden. Dieser Deklaration hat derselbe eine Deklaration seiner Be⸗ stände an kontirten Waaren nach dem Muster E beizufügen, in welcher diese Bestände übersichtlich zu verzeichnen sind. Auch hat derselbe sein Lager dergestalt zu ordnen, daß die amtliche Aufnahme desselben ohne Hinderniß stattfinden kann.

C. Revision . Lagerbestãnde

Diese Aufnahme (8. 32) muß stets durch zwei Beamte, von denen einer ein Mitglied des Hauptamts oder ein Oberbeamter ist, erfolgen. Es ist dabei zunächst Üeberzeugung von dem Vorhandensein aller in der Deklaration als Bestand aufgeführten Waarenyosten zu nehmen. Alsdann ist probeweise die spezielle Revision der Waaren und Netto⸗ verwiegung zu bewirken.

Die Direktivbehörde bestimmt, ob eine solche Lageraufnahme jedes⸗ mal jährlich oder in längeren Zwischenräumen vorjunehmen sei. Die⸗ selbe, kann auch zu jeder anderen Zeit eintreten, wenn es für noth⸗ wendig erachtet wird.

d. Ahndung von Unrichtigkeiten, 1. sich bei der Revision vorfinden. 34.

Ergiebt sich bei der Revision, daß in der Bestandsdeklaration die

Menge der vorhandenen Waaren unrichtig angegeben ist, und über—

steigt die Differenz 100Oo, so tritt Ordnungsstrafe ein. Von dem

ganzen ermittelten Mindergewicht wird die Eingangsabgabe erhoben.

. Uebertragung des verbleiben den Bestandes auf das neue Konto.

35. Der nach Abzug des sich ergebenden Absatzes im Inlande und der sonstigen Abschreibungen S. 21. verbleibende oder bei den Lager⸗ revisionen besonders ermittelte Bestand bildet die neue Anschreibung auf das Konto.

f. Zeitpunkt der Entrichtung der ermittelten Eingangsabgabe.

F. 36.

Die nach 8. 31 zu leistende Abschlage zahlung ist binnen drei Tagen nach Ablauf des betreffenden Halbjahres, der für das ganze Jahr festgestellte Zollbetrag aber. abzüglich der vorerwähnten Ab⸗ schlagszahlung zur Hälfte binnen drei Tagen nach erfolgter Fest⸗ n, und Bekanntmachung, zur anderen Halfte spätestens binnen vier Wochen nach der Bekanntmachung zu berichtigen. Die Ver⸗ säumniß dieser Termine hat das Erlöschen der Erlaubniß zur fort⸗ laufenden Kontirung zur unmittelbaren Folge.

F. Aufhören der Kontobewilligungen.

§. 37. Wird die Bewilli ung eines fortlaufenden Konto zurückgezogen (§5§. 6 und 7) oder gie t der Konto⸗Inhaber selbst das ante Ce gn, auf, so tritt die Verpflichtung des Konto⸗Inhabers zur Verzollung derjenigen Waaren ein, welche er auch ferner auf seinem Lager behalten will, sowie der seit der letzten Bestandsaufnahme in das Inland ab⸗ gesetzten kontirten Waaren. In dieser Beziehung kommen diejenigen Bestim mungen ebenfalls zur Anwendung, welche in den §5§. 32 und 36 bezüglich der jahrlichen Aufnahme der Lagerbestände u. J. w. egeben worden sind. Hierbei wird die Zollbehörde gehe bestimmen, ob, in welchem

m n, 6. er, ö ein engen ,, des ein⸗

zahlenden Zolles einzutreten hat oder) etwa lagszahlungen bei der Einzahlung des Zolles zu bewilligen sind. . ;

6. Strafbestimmungen.

S. 38. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Re ulativs werden, soweit nicht die Strafen der 85. 134 ö. 1651 des Hen, zollgesetzes Anwendung finden, in Gemäßheit des S. 162 daselbst mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark geahndet.

(Die Muster A- E sind im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ S. 596 ff. abgedruckt.) K

Inwieweit, namentlich bei Versendungen auf kurze von der vorerwaͤhnten Trennung und dem besonderen

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

1. 2. Zwangs voll streckungen, Aufgebote, Vorladungen u. 3.

erkäufe, Verpachkungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von offentlichen Papieren.

dergl.

5. Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Berufs Genossenschaften. 7. . der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

93. Theater Anzeigen. . 10. . In der Börsen⸗Beilage.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

47611] Steckbrief.

Gegen den untenbeschriebenen Zimmermann Albert Pape, geboren am 16. Januar 1854 zu Labes in

ommern, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ e ne nr wegen schweren Diebstahls im Rückfalle in actis J. 1928/87 verhängt. ;

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern.

Potsdam, den 22. Dejember 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Beschreibung. Alter 327 Jahre, Größe mittel, Statur gedrungen, Haare hellblond, Bart hellblonder schwacher Schnurrbart, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ wöhnlich, Kinn gewöhnlich.

47612 Steckbriefs⸗Erledigung. ;

Der gegen den Kaufmann Felix Seldis wegen Meineides unter dem 20. April 1887, in den Akten L. R. II. 2353. 87, erlassene Steckbrief wird zurück⸗

enommen. Berlin, Altmoabit Nr. II/12 (NW.), den 24. De⸗

zember 1887. . Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J. 47613 1) . Schlossergeselle Ernst Eduard Albert Sack, am 15. Januar 1854 zu Liebenwerda, Kreis Lieben“ werda, geboren, letzter Wohnort Potsdam.

2) der Knecht Johann Adam Theophil Panzer, am 8. Februar 1861 zu Wobensin, Kreis Lauenburg, geboren, letzter Wohnort Potsdam,

3) der Schuhmachergeselle Gustav Adolf Luther, am 25. Dezember 1857 zu Rosko, Kreis Czarnikau, geboren, letzter Wohnort Potsdam,

4) der Knecht Johann Pruin, am 19. Oktober 1859 zu Zwischenbergen, Kreis Aurich, geboren, letzter Wohnort Potsdam, . .

5) der ehemalige Leibjäger Johann Pryzibilla, am 13, Juli 1861 zu Wreske, Kreis Sppeln, ge— boren, letzter Wohnort Potsdam,

werden beschuldigt, zu Nr. 2, 4 und 5, als beur⸗ laubte Reservisten, zu Nr. 1 und 3, als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein.

Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf— gesetzbuchs in Verbindung mit Art. J. 5. 3 Nr. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Mai 1880 Rabl. S. 103. .

Dieselben werden auf Anordnung des Koniglichen Amtsgerichts hierselbst auf /

den 27. März 1888, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstr. 4, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5§. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr, Bezirks Kommando zu Potsdam ausgestellten Erklarung verurtheilt werden.

Potsdam, den 23. Dezember 1887.

Couvreux, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.

—᷑—

2) Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

47648 : In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Erbpächter H. Jürß zu Welzin bisher gehörigen kanonfreien Erbpaächtgehöfts Nr. VI. daselbst, ist vom Großher oglichen Amtsgericht hieselbst zur Abnahme der Rechnung des Sequesters zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver— theilung ein Termin auf Dienstag, den 24. Ja⸗ nuar 1888, Vormittags 11 Uhr, angesetzt, zu welchem die Betheiligten auf Anordnung des Gerichts hiedurch geladen werden.

Grevesmühlen i. Meckl., 28. Dezember 1887.

Der Gerichtsschreiber: E. Allerding, Akt.⸗Geh.

30943 Aufgebot. .

Es ist das Aufgebot folgender Berliner Spar⸗ kassenbücher beantragt worden:

II. Nr. 106 647 uber 233,20 M, lautend auf den Arbeiter Carl Unruh, Blumenthalstraße z, von dem Arbeiter Carl Unruh aus Börnicke,

2) Nr. 283 691 über 259,40 ις, lautend auf Fräulein Agnes Tetenz, Stendalerstraße 32, von der Agnes Tetenz zu Rixdorf, Bergstraße 34,

3). Nr. 237 929 über 31,2 „S6, lautend auf den Arbeiter Peter Szulicewski, Reichenbergerstraße 48, von dem ꝛc. Szulicewski,

4 Nr. 246 273 über 5, 2 M, lautend auf Agnes Stier, Tochter des Schutzmanns Stier, Frankfurter Allee 193, von dem Vollziehungsbeamten August Stier, Amalienstraße 12,

6) Nr. 256 330 über 5,37 „e, lautend auf Max Heder, Sohn der Wittwe Heder, Langestraße 71, von der verehelichten Maurer Marie Schwarz, geb. Höfler, zu Weißensee,

6) Nr. 142063 über 8842 , lautend auf Paul und Wilhelm Pophar, Mündel des Bäcker meisters C. Steffen, Dragonerstraße 15, von dem Bildhauer Paul Pophar, Manteuffelstraße si, und dem Tape⸗ zierer Wilhelm Pophar, Mauerstraße 2,

7) Nr. 112 625 über 18,45 46, lautend auf Otto, Nr. 114 853 über 139, 14 M, lautend auf Martha, Nr. 119471 über 45,11 S6, lautend auf Elise, Nr. 126 766 über 25, 19 M, lautend auf Max, sämmt⸗ lich Kinder des Schneidermeisters Pfennig, Koch— straße 4b, bezw. Wilhelmstraße 116, von dem Schneidermeister Joseph Pfennig, Besselstraße 14,

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 14. Mai 1888, Mittags 12 Uhr, vor, dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich- frag 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, an

eraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 17. September 1887.

47650 Aufgebot. ; Das Sparkassenbuch Rr. 3096 der Kreissparkasse zu Kolmar i. P. über 900 MS neunhundert Mark = ausgefertigt auf den. Namen Franz Deierling in Margonin, ist angeblich verloren gegangen. Letzterer, vertreten durch Rechtsanwalt Klein in Margonin, hat das Aufgebot dieses Sparkassenbuchs beantragt. Alle Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte auf das verlorene Sparkassenbuch, dessen Kapital durch die zugeschriebenen Zinsen sich auf 907,87 M0 belief, zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf ; den 26. April 1888, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Amtsgerichtsstelle, Richterzimmer L, an- beraumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls das qu. Sparkassenbuch für kraftlos erklärt und dem Antragsteller ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden wird. . Kolmar i. P., den 22. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

47645 Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Ostrowo Nr. 1968 über 114123 t (in Worten Ein hundert vierzebn Mark zwölf Pfennige), ausgefertigt für Pauline Dudkiewicz, ist angeblich verloren ge⸗ angen und soll auf Antrag des die Eigenthümerin . Sattlermeisters Stanislaus Smie⸗ lowski . ö., Zwecke der neuen Aus⸗ ertigung aufgeboten werden. . 9 . der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 24. September 1888, Vorm. 11 uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Rr. 7, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. ; Ostrowo, den 24. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

16536 Aufgebot. Die Württembergische Bankanstalt vormals Pflaum & Co. in Stuttgart, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. Stammann, Nolte und Schroeder, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Köln. Mindener Prämien ⸗Antheilscheins, Serie 1477 Nr. 73828 nebst Talon und den Coupons vom 1. April 1885 bis 1. Oktober 1838. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er folgen wird. Hamburg, den 18. Juni 1856. Das Amtsgericht Hamburg, Civil ⸗Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: ö Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

476531 Aufgebot. .

Der Bäckermeister Theodor Schlepitzki und dessen Ehefrau Sophie, geborene Pantzek, zu Königshütte haben das Aufgebot der angeblich in Verlust ge—⸗ rathenen, ihnen von der „Providentia“ Frankfurker Versicherungs, Gesellschaft in Frankfurt 4. M. am 10. Juli 1871 ausgestellten Police Nr. 24 435 über bo0 Thaler beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 5. Juli 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er—⸗ folgen wird. ; Frankfurt a. M., den 22. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

(476491 Aufgebot. .

F 3. 4/ñ87. Der Besitzer Johann Pollakowski in Roggenhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz-Rath Schmidt in Graudenz, hat das Auf— gebot der angeblich verloren gegangenen Urkunde un— gefähr folgenden Inhalts:

„Neuhof, den 11. September 1885. 2289 4 Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Prima ⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von zweitaufend zweihundert neunundachtzig Mark. Den Werth in mir selbst und stellen folchen auf Rechnung laut Bericht.

Herrn Joseph Borowski in Neuhof.“

Für

ma- Wechsel Joseph Borowski.

TI

*

beantragt. . Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf - den 13. Juli 1888, Vormittags 9 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Neumark, den 22. Dejember 1857. Königliches Amtsgericht.

34007 Aufgebot. Auf den Antrag der Firma A. Brickwedde zu Osnabrück, welche behauptet, daß ihr ein Wechsel mit dem Stempel A. Brickwedde, Ssnabrück und der Nummer 431, ausgestellt von Herrn Engelbert Bußmann in Lüdinghausen, auf H. Bargmann da— selbst über 200 M, zahlbar beim Sortmunder Bank ⸗· verein, am 28. Juli 1887 von Herrn Friedrich Wolff in Ibbenbüren an Herrn A. Brickwedde in Osnabrück und von diesem an Herrn M. Selig jun. K Cie. Berlin girirt, verloren gegangen fei, wird der Inhaber vorstehend bezeichneten Wechsels auf · gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den S. Mai 1888, Morgens 10 uyr, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde 4 wird. Dortmund, den 8. Oktober 1887.

39831 Aufgebot.

Auf den Antrag des Grundbesitzers und Schneider

meisters Benjamin Appelbaum in Ortelsburg ergeht

biermit das Aufgebot der auf desfen Grundftück

Ortelsburg Nr. 105, Abth. II., Nr. I2, einge⸗

tragenen Darlehnsforderung von 800 Thaler nebst

6 O Zinsen aus der . vom 2. Seytemher

und 390. Oktober 1863, welche Forderung ursprünglich

auf den Namen des Kaufmanns Itzig Boehm in

Ortelsburg eingetragen war und nach mehrfachen

GCessionen zuletzt auf den Namen des Kaufmanns

Aron Arndt in Berlin, an dem Molkenmarkt Nr. 7.

umgeschrieben worden ist. Diese Hypothekenpost foll

nach der Behauptung des Antragstellers nur zum

Schein constituirt worden sein und daher zu Recht

überhaupt nicht bestehen. Das über diese Post ge—

bildete Hypothekendokument liegt nicht vor.

Alle Diejenigen, welche an obige Syyothekenpost

Rechte und Ansprüche geltend zu machen haben, ins-

besondere nachstehende, ihrem jetzigen Wohnorte nach

unbekannte Erben des Kaufmanns Aron Ärendt:

1) die Kaufmannsfrau Fanny Loewenthal, geb. Arendt, und deren Ehemann Kaufmann August Loewenthal aus Berlin,

2) die Kaufmannzgfrau Charlotte Holz, geb. Arendt, und deren Ehemann Kaufmann David Hol; aus Berlin, .

3) die Kaufmannsfrau Rosalie Borchardt, geb. Arendt, und deren Ehemann Kaufmann Herr— mann Borchardt aus Berlin, .

4) der Kaufmann Emil Arendt aus Berlin,

werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und

Rechte auf die aufgebotene Hypothekenpost spätestens

im Aufgebotstermine, den 27. Februar 1888,

Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle,

Zimmer Nr. 18, bei dem unterzeichneten Gerichte

anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen

und Rechten auf die Post ausgeschlossen und letztere

im Grundbuche gelöscht werden wird.

Ortelsburg, den II. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

47652 . Im Grundbuche der Bauerschaft Dehlentrup Band II. Blatt 14 finden sich bei dem Kolonate Manhenke Nr. 8 in der Abtheilung II. unter Nr. 4 folgende Lasten eingetragen: a. 3,75 Mt Dienstgeld, b. ein Tag zum Pflügen, C. zwei Hühner, ö

für Kottmann (näher ist derselbe nicht be—⸗

zeichnet), . ö .

von welchen. der gegenwärtige Besitzer, Kolon Manhenke, ö ö. . seien, ohne dies indeß näher nachweisen zu können, . ferner in demselben Grundbuche Band J. Blatt 29 bei dem Kolgnate Manbenke Nr. 3 in der Abtheilung III. unter Nr. 8 eine Hypothek: für den Hofsattler Werder in Detmold aus der Schuldurkunde vom 23. März 1831 zu 300 t, von welcher der gegenwärtige Besitzer, Kolon Manhenke, Nr. 3, behauptet, daß dieses Darlehn längst zurückbezahlt sein müsse, er aber löschungs— fähige Quittung nicht beschaffen könne. Nachdem der ꝛc. Manhenke Rr. 3 und 8 vor⸗ stehende Angaben glaubhaft gemacht hat, ist auf An · trag desselben ein Aufgebotstermin auf Dienstag, den 6. März 1888, Morgens 10 Uhr, hier, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. H, angesetzt und wer · den alle Diejenigen, welche Rechte resp. Ansprüche aus den Eintragungen herleiten wollen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem obigen Termine anzu⸗ melden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die eingetragenen Lasten und die Hypothek für erloschen erklart und dem⸗ nächst auf Antrag des ꝛc. Manhenke im Grundbuche gelöscht werden.

Detmold, den 23. Dezember 1857.

Fürstliches Amtegericht. Abtheilung J. (Unterschrift.)

47651] Aufgebot. . Das Kgl. bayer. Amtsgericht Weiler hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Josef Wipper, Ziegler von Mothen, geb. am 8. März 1817, ist im Jahre 1846 nach Nordamerika ausgewandert und ist über dessen Leben seit 1851 leine Nachricht mehr vorhanden, wesbalb dessen Bruder Sebastian Wipper Antrag auf Todeserklä—⸗ rung gestellt hat. . Demzufolge wird Aufgebotstermin beim Kgl. Amtsgerichte Weiler auf Freitag, den 12. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. und ergeht Aufforderung: z 1) an den. Verschollenen Josef Wipper, spätestens am Aufgebotstermine persönlich oder s hriftlich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, ö. 2) an die Erbbetbeiligten, ihre Interessen im Aufgebots verfahren wahrzunehmen, 3) an alle Diejenigen, welche über das deben des Verschellenen Kunde geben können, Mit ; theilung bierüber dahier bei Gericht zu machen. Weiler, den 13. Dezember 1887. Gerichtsschreiberei des Kgl. bayer. Amtsgerichts Weiler. Gretler, Sekr.

47647 Aufgebot. ö 1L Der Steinbauer Gottfried Harnisch zu Witt gendorf, als Abwesenheitsvormund, hat auf Todes erklärung der Söhne des Sausgenossen Michael Meißer zu Wittgendorf aus dessen Ehe mit Rosine, geb. Gentsch, nmlich: a. des August Meißer, geboren am 24. Dezember 1830 zu Wittgenderf, b. des Gottlob Fier, geboren am 15. De- zember 1832 ebenda. . welche beide seit länger als 25 Jahren von Wittgen dorf, ihrem Wobnsitz, sich entfernt baben und seitdem verschollen sind. . die unverebelichte Aline Thekla Helene Jacob eitz auf Todeserklärung ihres Vaters . des Gutsbesitzers Carl Heinrich Ludwig Jacob aus Böͤrnitz, geboren am B. Oktober

2 zu

welcher sich am 28. Juni 1866 aus Bornitz, seinem

Wohnsitz, entfernt und seitdem verschollen ist, . 3) die verehelichte Weber Richter, Emilie Pauline, eb. Rösiger und der Handelsmann Karl Gottlob geh sis⸗ aus Zeitz auf Todeserklärung ihres Bruders

des Friedrich Wilhelm Rösiger, geboren am 22. Mai 1838 zu Zeitz, ; welcher im Jahre 1853 seinen Wohnsitz Zeitz ver⸗ lassen, im Jahre 1855 Mittheilung gemacht hat, a er Seemann geworden und im Begriff stehe na Indien zu fahren, seitdem aber verschollen ist,

angetragen. 1. Es werden daher die ad 1 genannten Gebrüder Meißer, der ad 2 genannte Gute besitzer Jacob und der ad 3 genannte Rösiger aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 16. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklaͤrung erfolgen wird. Zeitz, den 19. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. I. 47664 Bekanntmachung. Die Vormundschaft über den Bauergutsbesitzer Pape zu Zweinert ist aufgehoben. Drossen, den 24. Dezember 1857. Königliches Amtsgericht.

m Namen des Königs! ntrag der verehelichten , ,. geb.

47665 Auf den meister Wimmert (Wimmer) Wilhelmine, Borchardt zu Berlin ;

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stras⸗ burg i. U. durch den Amtsrichter Mohr für Recht: Der Schuhmachermeister Eduard Robert Wimmert (Wimmer), geb. am 2. Februar 1821 zu Lands⸗ berg a. W, zuletzt in Strasburg i. U. wohnhaft gewesen, wird für kodt erklärt. : ( Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin

zu tragen. Von Rechts Wegen.

47668 Ausschlußurtheil.

In der Aufgebotssache, betreffend die Todes—

erklärung des Arbeiters Friedrich Kramm aus Gold

mark, Sohn des Bauern Johann Kramm und dessen Ehefrau Anna, geb. Giede, erkennt das

Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 23. De

zember 1887, durch den Gerichts -Assessor Loeffel für

Recht:

ö Arbeiter Friedrich Kramm aus SGold⸗ mark, geboren am 29. August 1841, wird für todt erklärt.

Bromberg, den 23. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

47669 Ausschlußurtheil. . In der Aufgebotssache, betreffend die Todes erklärung des am 31. Dezember 1836 geborenen Karl August Eduard Schlieper, Sohnes des Be⸗ sitzers Eduard Schlieper und dessen Ehefrau Albertine, geb. Kentzer, erkennt das Königliche Amts—⸗ gericht zu Bromberg, am 23. Dezember 1857 durch den Gerichts - Assessor Loeffel für Recht: Der am 31. Dezember 1836 geborene Karl August Tduard Schlieper, Sohn des Besitzers Fduard Schlieper und dessen Ehefrau Albertine, geb. Kentzer, wird für todt erklärt. Bromberg, den 23. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

47483 Bekanntmachung. .

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 17. Dezember 1887 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Sterkrade, früher Band 3 Blatt 91, jetzt Band 6 Artikel 14 eingetragene

ost: . nebst seit

a, 9 Rh, 17. 15827, ( b. 18 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Konventionalstrafe nebst 5 M Verzugszinsen seit 6.9. 1829, an C. 28 Thlr. Reparaturkosten der Egelfurth'er Brücke nebst 5 o Verzugszinsen seit 22.16. 1831, d. Thlr. 5 Sgr. Kosten nebst 5 Thlr. 20 Sgr. Deserviten für den Königlichen Domänenfisfus⸗= für kraftlos erklärt. Oberhausen, 17. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

5 9 Verzugszinsen

47541 Bekanntmachung. Das Hypothekendokument zu der auf dem Grund⸗ stücke der Vorstadt Ohlau Band 1X. Blatt 1 Nr. 201 in der 3. Abtheilung unter Nr. 3 aus der Verhandlung vom 24. Mai 1871, für dez Erb⸗ scholtiseibesizer Semper in Radlowitz zufolge Ver—= fügung vom 26. Mai 1871 eingetragenen Hypothek über 1009, eintausend Thaler mit sechs Prozent vom 24. Mai 1871 ab in halbjährlichen Raten am 1. April und 1. Oktober verzinsliches Darlehn, wird für kraftlos erklärt. Ohlau, den 23. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

47543

Auf Antrag des Landwirths F. Ch. L. Siegmann Nr. dh zu Kleinenwieden wird die Hypotbekenurkunde dom 25. Februar 1826, gebildet über die in Bd. J. Art. 8 des Grundbuchs daselbst eingetragene Sypo⸗ tbek von 600 ½ Darlehn an Gerhard Tegtmeier zu KLleinenwieden durch Aueschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Rinteln, den 16 Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. Dunker.

lé74817 Im Namen des Königs! Veckundet am 22 Dezember 1887. Sommer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der verwittweten Frau Zablmeister Auguste Luise Lossow, geb. Edler, aus Langfuhr, erkennt das Königliche Amtsgericht X. zu Danzig durch den Gerichtsassessor Kruse,

da die Antragstellerin den Verlust der nachstehend bejeichneten Uckunde und die Ber tigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht at; da das Aufgebot nach 5. 111 der Grundbuchordnung zulãssig

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.

Königliches Amtsgericht.

1818 zu Broöͤditz,

ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts=