1888 / 23 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jan 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Januar. 69 Sitzung des Hauses der Ab bei Fortsetzung der Besprechung der Abgg. von Jazdz ews ki und Genosfen, der Abg. Pr. Windthorst, die Erlasse widersprächen dem Naturrecht und ositiven Satzungen. Man lege dem Volke immer neue llitärlasten auf und statt überall den inneren Frieden zu . stbre man ihn durch solche Erlasse auf das Bedenk⸗ ichste. Mit welchem Muth solle das V. Armee⸗Corps in den Kampf ziehen, da doch den ersten Stoß unsere polnischen Brüder auszuhalten haben würden. Er könne für seine Person aller⸗ dings eine nahe Kriegsgefahr nicht für wahrscheinlich halten, wenn man solche Maßregeln an unserer Ostgrenze ergreife. Es sei eine Verletzung der Verträge, wenn man darauf aus⸗ ginge, die polnische Sprache zu verdrängen. Das Geschäfts⸗ sprachengesetz könne die Maßregel nicht rechtfertigen. Es liege allerdings in demselben ein Grund für die polnische Bevölke⸗ rung, deutsch zu lernen; aber deshalb, weil man deutsch lernen müsse, dürfe nicht der Unterricht in der polnischen Sprache verboten werden. Wenn die Schulen Veranstaltungen des Staats seien, so dürfe sie doch der Staat nicht zu solchen Manipnlatisnen brauchen; wenn er die Eltern zwinge, ihre Kinder in eine bestimmte Schule zu schicken, so müsse er diese den An forderungen der Eltern entsprechend einrichten; wenn das nicht geschehe, so sei das eine nicht zu ertragende Tyrannei. Mit demselben Recht könnte einmal ein freigeistiger Kultus⸗ Minister den Katechismus hinauswerfen und einen dekretiren, der nach seiner Ueberzeugung sei. Das seien gefährliche Situationen, and darum erhebe er gerade bei dieser eklatanten Maßregel Protest. Wenn der Wills, auf den alles das, was hier vargehe. zurt c zufühten sei, nicht mehr sein werde, werde es anders fein. Die Anschauungen, die der Minister von Puttkamer früher, als er noch unbefangen gewesen, hier dar⸗ gelegt habe, würden dann zur Geltung kommen, wenn der bezeichnete Druck wegfalle. Der Minister von Goßler hätte einfach sagen sollen: Also dekretirt in Friedrichs⸗ ruh oder Varzin, deshalb bleibt es dabei. Es sei aber nichts in der Welt veränderlicher, als die Minister. Deshalb fordere er namentlich auch die Polen auf, ruhig auf ihrem Wege fortzuschreiten, ihre Sache mit Energie und Ge⸗ duld, aber in der schonendsten Form und nur auf gesetzlichem Wege zu versolgen. Der Kultus-Minister habe den Polen ihre Agitation vorgeworfen. Aber ihne Agitation sei im öffentlichen Leben gar nichts zu thun; das habe ja auch der Staat in seiner Gesetzgebung anerkannt. Dazu habe er ein Preßgesetz, ein Gesetz über Versammlungen gegeben. Wenn die polnische Sprache nicht; ordenilich in den Schulen gelernt werde, wie sollten die Kinder einen pol⸗ nischen Katechismus, ein polnisches Gebet lernen können? Deshalb sollten Diejenigen, die für die Erhaltung der Religion Aintreten wollten, das lebhafteste Interesse an der Zurück⸗ nahme der Verfügung haben. Die Maßregel sei auch nicht geeignet, das Germanenthum zu schützen. In dem großen Völkerkampf, in dem die romanischen und slavischen Völker zusammen fliehen würden gegen die germanischen, hätten wir Ursache zu wünschen, daß die Polen uns ganz und gar zu⸗ gehörten. Dann würden wir es bedauern, solche Maßregeln ergriffen zu haben, wie man es auch bedauern werde, Polen getheilt zu haben. An den Polen müsse man das thun, was man wünsche, daß es an uns jederzeit geschehe.

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von

Goßler, erwiderte: . Meine, Herren! Ich werde mich enthalten, in meinen Aus⸗ führungen über die Grenze hinauszugehen, die ich mir vorhin selbst gezogen habe. Ich gehe daher nur zurück auf eine that⸗ fächliche Behauptung des verehrten Herrn Vorredners, dahin gehend, daß, wenn ich recht verstanden habe, ein Kreis⸗ Schulinspektor in der Provinz Posen die angefochtene Verfügung benutzt haben soll um den Religionsunterricht in deutscher Sprache ertheilen zu lassen. Der Hr. Abg. von Magdzinkki hat die Güte gehabt, mir die betreffende Verfügung vorzulegen. Aus derfelben geht hervor, daß sie, vor der Cirkularverfügung vom . September erlaffen worden ist, wenn ich recht gelesen habe, im Juli oder Uugust v. J. Es ist eine Einzel verfügung, über welche, wie ich höre, auch bereits Beschwerhe erhoben ist und bezüglich deren die Entscheidung schwebt. Also dieses Beispiel trifft mich nicht in der Behauptung, daß die Regierung Anweisung erhalten hat, die Maßnahme vom 7. September v. J. nicht zum Ausgangspunkt einer Veränderung auf dem Gebiet der Sprache beim Religions unterricht zu machen. Ich wiederhole das nochmals. und wünsche n in dieser Beziehung ein Mißverstandniß zwischen uns esteht.

Der Abg. Seer erklärte. Namens der nationalliberalen r, daß sie sich vollständig der Erklärung des Abg.

reiherrn von Zedlitz anschließe.

Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst: Der Minister tadele den Gebrauch der Bezeichnung „Großherzogthum Posen“, welche sich in dem Titel unseres Königs finde, und gebrauche selbst die Bezeichnung Kassubei, welche auch keine Provinz sei. Man wolle germanisiren, das solle man doch offen sagen. Die polnischen Arbeiter seien ganz leicht zu k leichter als andere Arbeiter. Die Verquickung der Sprachen⸗ frage mit der Religion sei von Seiten der Regierung erfolgt, welche den Religionsunterricht an den höheren Lehr⸗ anstalten in deutscher Sprache ertheilen lasse. Wie lange würde denn der Religions unterricht unberührt bleiben? Wenn das Interesse seiner polnischen Mitbürger verletzt sei, trete er dafür ein; er würde sich seiner Haut noch schärfer wehren, aber die in dieser Sache ergangene Adresse gn den Erzbis ö Dinder könne er nicht billigen. Die Sprache der⸗ selben se nicht mehr ein Ausdruck des Vertrauens zum kirch⸗ lichen Oberhirten, nicht mehr die Sprache eines Katholiken, sondern eins rebellische. Ueber einen Vischof solle nicht die Presse und die Volksversammlung zu Gericht sitzen; dafür sei eine andere Instanz vorhanden. Daß der Bischof die Adresse so , beantwortet habe, danke er ihm, seine Lg e sei eine schwer

drängte unter den augenblicklichen Verhältni en. Wie könne man sich von dem rein deutschen Unterricht einen Vortheil versprechen? Die Kinder würden weder Deutsch noch Polnisch lernen; den ang zen Ünterricht würden sie mit Widerwillen empfangen, und in diesem Widerwillen durch die Familie, die dadurch in einen bedenklichen Gegensatz zur Schnle gesetzt werde, beslärkt werden. Zum Germanistren sei das ein falscher Weg; der Anschluß der Polen gan das Deutschthum werde ihnen dadurch verleidet werden. Die Sozialdemokratie werde dadurch vermehrt werden, denn der Ursprung Lder⸗ e. sei die Abwendung von Gott. Die größte Ver⸗ rfung

In der gestrigen eo rdneten erklärte, Interpellation der

ö

des Sozialisiengeletzes werde nicht so viel repri= miren, als man hier an ozial demokraten achten werde. Wozu

nicht mehr gegeben, so daß

daß man im Falle eines siegreichen Krieges mit Rußland ein Königreich Polen errichten wolle, dem man die Provinz Posen nicht zulegen wolle, weil sie schon gut deutsch sei. Deswegen wolle man die Verdeutschung beschleunigen. Er glaube, man Ferbe urch solche Maßregeln. bie Polen den Rüüssen in die Arme. Die Polen hätten sich nichts zu Schulden kommen lassen; sie hätten ihre Schuldigkeit gethan und würden sie ferner thun. Deshalb könne er die Regierung nur bitten, einzulenken und die Rechte der Polen zu achten,

Der Abg. Dr. Wehr (Deutsch⸗Krone) machte darauf auf⸗ merksam, daß diese Verfügung in Westpreußen seit lange in Geltung sei, ohne Gottlosigkeit und sonstige schlimme Dinge hervorzurufen. Er begreife danach die Aufregung der polni⸗ schen Fraktion nicht. Die Bemerkungen des Abg. Freiherrn von Schorlemer bezüglich der Adresse an den Erzbischof Dinder hätten wohl alle Parteien wohlthuend berührt. Er würde es bedauern, wenn, der Abg. Dr. Windthorst einen neuen Kulturkampf um die Schule provoziren wollte; das könnten wir in unseren inneren Verhältnissen nicht brauchen.

Abg. won Jarochowski: Wer trage die Verantwortlichkeit für die Adresse an den Erzbischof Dinder, deren Wortlaut er Redner) nicht kenne? Doch nur Der, der die Bevölkerung in eine solche Aufregung versetzt habe, Noch 1886 habe die Strafkammer des Posener Landgerichts in einem Urtheil es als strafbare , der Regierung bezeichnet, daß eine Zeitung derselben die Absicht unterge choben habe, den Unter⸗ richt in der Muttersprache zu benachtheiligen. Daß der Minister erklärt habe, der Religionsunterrichö; werde von der Verfügung nicht berührt, dafür danke er ihm ausdrücklich. Die Maßregel sei nicht geeignet, Deutschlands Ansehen im Auslande zu erhöhen. Es wäre Leine der Volksvertretung würdige Aufgabe, diese Maßregel rückgängig zu machen.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen. Die Interpellation war damit erledigt,

Die Uebersicht der Einnahmen und Ausgahen für 1886/87 und die allgemeine Rechnung für 1884/85 werden der Rechnungskommission, die Verhand⸗ lungen des Lan des eisenbahnraths, die Berichte über die Betriebsergebnisse der Eisenbahnen, über die Bauagaus führungen der Eisenbahnverwal— tung und über die Bergwerksverwaltung der Budgetkommission überwiesen.

Schluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr.

. Rede des Ministers der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler, in der gestrigen (J.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei Beantwortung der Interpellation der Abgg. von Jazdzewski und Geno ssen lautete:

Meine Herren! Vor der Beantworkung der gestellten Frage sehe ich mich genöthigt, eine kleine Vorbemerkung zu machen. Die Inter⸗ pellation beginnt mit einer Einleitung, in welcher behauptet ist, daß in sämmtlichen Volksschulen des Großherzogthums Posen und der Provinz Westpreußen der polnische Sprachunterricht in Wegfall gekommen sei. Ich kann wohl nach den Ausführungen des Herrn Vorredners annehmen, daß nur ein lapsus lingua vorliegt. Für die Unter⸗ richts verwaltung kommen nur Provinzen in Betracht; auch in dem 8 über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 ist hinsichtlich der Vermaltungseintheilung neuerdings wieder ausgesprochen, daß der yꝓreußische Staat in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise getheilt ist.

Dies vorausgeschickt, gehe ich auf über. Ich habe mir gestattet, die formuliren:

die Beantwortung der Frage Antwort auf dieselbe so zu

Die Anordnung, durch welche der polnische Sprachunte rricht in den Volksschulen der Pro⸗ vinzen Posen und Westpreußen in Wegfall ge⸗ kommen ist und die dadurch frei werdenden Stunden dem Unterricht und, der Uebung in der deutschen Sprache zu gewiesen sind, verfolgt das Ziel, die preußischen Unterthanen polnifcher Muttersprache mit der deutschen Sprache vertraut zu machen, hier⸗ dur ch fie aus ihrer sozialen und wirthschaftlichen Fsolirung zu befreien und zu befähigen, an dem offentlichen und wirthschaftlichen Leben des preu⸗— ßischen Staates und des Deutschen Reichs mehr als es gegenwärtig der Fall ist, theil zun ehm en.

Ich bin gern bereit, meine Herren, dieser Antwort noch einige erläuternde Bemerkungen hinzuzufügen, nur muß ich, wie es in der Natur einer Interpellationsbeantwortung liegt, mir selbstverständlich den Zwang zusefler eg mich in den Grenzen zu halten, welche die gestellte Frage mir selbst vorschreibt. Ich muß es mir daher versagen, erneut, wie im Jahre 1883, gelegentlich der Be⸗ rathung dez Stablewski's chen Antrags, auf die zahlreichen staats⸗ rechtlichen Ausführungen einzugehen, welche der Herr Vorredner an⸗ geschnitten hat, und möchte deshalb dringend bitten, namentlich auch diejenigen meiner damaligen Ausführungen oder vielmehr dasjenige Material nachzulesen, welches in Ansehung des Land⸗ tagabschieds vom Jahre 1841 beigebracht habe. Auch möchte ich Sie bitten, alle diejenigen Ausführungen noch ein⸗ mal zu verfolgen, welche von mir und von anderen Herren, welche auf Selten der Königlichen Staatsregierung in dieser Frage stehen, gemacht sind um darzuthun, welche Aenderung in Beziehung auf die vor dem Jahre 1818 liegende staatsrechtliche Stellung der Provinz Posen eingetreten ift durch die preußische Verfassungsurkunde und durch die Einverleibung in das Deutsche Reich.

Wir sind alle darin einig, daß die deutsche Sprache in der n,, sozialen und wirthschaftlichen Entwickelung ein nothwendiges Gemeingut aller Mitglieder des preußischen Staats und des Deutfchen Reichs fein muß; unsere ganze Entwickelung auf kommunalem, auf politischem, nicht minder auf gewerblichem Gebiet drängt dazu. Die ÄAbfcheidung, welche in früherer Zeit vor der Ausgestaltun [ kommunalen und nn, Wesens, vor der reichen Ent= wickelung unseres erkehrs möglich war, ist heute nicht mehr gestattet. Viele Worte in diefer Richtung zu machen, ist wohl kaum nöthig; auch der Herr Vorredner hat erneut die Nothwendigkeit betont daß auch seine, den niederen Ständen an ehörigen Landsleute in den Besitz der deutschen Sprache ,. enn er dabei versichert, daß auf polnischer Seite diese othwendigkeit allgemein anerkannt werde, so will ich ihm gern zugehen, daß in thesi hier diese . n sind; in präxi muß ich leider auch heute wie z. B. am

z4. Februar 1886 und bei anderen Gelegenheiten erneut bedauern,

daß die Angelegenheiten sich außerhalb dieses Hauses anders gestalten, und daß auch heute noch jeder denkbare . der hu gl len, der e c, ,. , . . ber

ür die Staatsregierung ift, wie der Herr Vorredner ch viel⸗ leicht selbst schon hätte sagen können, die Frage nach der ö Lehre der deutschen Sprache dringend geworden nach der uneinge⸗ . Geltung des Geschafts rachengesetzes. Das Geschäfts prachengesetz vom 28. August 1876 hatte e f. Ausnahmen gestattet, welche durch Königliche Verordnung zweimal für je 5 Jahrs eingetreten sind. Mit dem Sttober des Jahres 1886 sind aber diefe Ausnahmen t die Staatsverwaltung in allen ihren Theilen, darunter die Unterrichtz verwaltung, sich in die Nothwendig⸗ ö fah, die Konsequenzen aus der eben angeführten Thatsache Bas Geschäftssprachengesetz vom Jahre 1876 welches heute in allen seinen en voll zur Geltung kommen muß, stellt als Grund⸗

habe man diese ßregel ergriffen? Er könne sich nur denken,

satz auf:

Die deutsche Sprache ist die

ausschließli Beamten und

Ver politischen Körper chriftliche Verkehr mit denselben finde Auch die mündlichen Verhandlungen und die . fzeichnungen der Schulvorstände, sowie der Geng b der Gemeindeversammlungen und P ; Kommunalverbände finden jetzt nur nod

Gebieten des ehemaligen der ehemaligen das Gebiet

che Geschäftssprahe

schaften den er Antheil) und in den

Niederursel (hessisch ürstenthums Ho ssen⸗Homburg. eichsstadt Fran

als auch eines die Ei

nicht zu befürchten steht, da lichen Bestimmung in den and der alth

asentanten aller in Ppreu⸗ Iso Ermelands, West⸗ und daß es nothwendig aus allen diesen Theilen der rachen halten müßten.

d ist felbstverständlich die Versamm⸗ ejenigen Bemerkungen hören

a r t een kommen müßten die Repr welches den Gege Worten auf das durchweg un überzeugt, da der Provinz Pe Die Verfügungen, erwähnen wegen selben von v dem Central jederzeit gelesen wer cht zweifeln werden, beschlusses gewes legenheit Imme um so mehr g

Allerhöchste Geneh Verfügung vom

der fast alleinigen Ausbildung im Polnischen zu erung für das Spstem entschieden, Angriffs bildet. Wir sind mit anderen welches seit 1872 in Oppeln chweg bestanden hat, und sind R die guten Resultate, welche dort erzielt sind, auch

das muß ich ausdrücklich die über den Inhalt der⸗ d sind sofort in

Vollsversammlung ßischem Besitz preußens, Sch daß in der Versamm n Republik Direktive entspreche lung verlaufen,

können, die wir hier schon gemacht haben. gliedes auf den „zur hingewiesen und auf die

aller Behörden,

Sprache statt kollarischen Au und Kreisvertretungen, tretungen der jonstigen der deutschen Sprache statt. Das Gesetz hebt brauch der polnischen S Erlasses vo und die Amts die Nothwendig sich der deutschen diesem im Gese sehen, daß die

enzollern· He

Endlich hat kfurt a. M. von jeher

Staatsregi lichen . . a lesieng, Großpolens u. ' Ker T f rn

lassenden Landesgesetzes

System übergangen, nrichtung derselben zu

stpreußen fast dur polnische

Posen werden erzielt werden. 5 der Mangel einer

die erlassen sind der fälschlichen Angaben, scher Seite gemacht worden sin blatt der Unterrichts verwaltung abgedruckt wo den können; die Verfügungen Gegenstand eines Staats Ministerial en, und. lassen nicht verkennen, iatvorträͤg gehalten worden ist. chehen, als, wie ich 1873 für die Provinz Posen migung gefunden hatte. 7. September 1887 der Fall. nterpellant hat eine Reihe v ens streifen will, um nach der Ri ch thue es, weil ich anerkenne, daß Sie betreffen zunächst die Kinder durch den Sprachunterrichts ihrer rden würden. Indessen die Erfolge, zen Jesehen haben, bekunden d orfahrung gemacht, und die welche der verewigte Herr es schulplanmäßigen Religio wo die Schulen d sonst keine außergewö die polnischen Kinder au t sowohl im Deutschen a

benbezeichneten Landes- Kehrbezirkseinrichtungen Neueinrich⸗ Bauentwicke⸗ ls hinderlich und die bisher in einzelnen Kehrbezirkseinric tu Recht für den gesammt würde zug a. M. hervor⸗ welches bei cht befriedigt

ausdrücklichen g theilen den For gefährden könnte, tungen von Kehrbezi lung nothwendig werden, empfunden. theilen fehlende gese und damit einheitliches un der Monarchie zu schaff lichkeit gegeben sein, getretenen Bedürfniß bezůglichen Landesge

hrbezirkswesen betreffenden gesetzlichen Be⸗ ch den Entwurf nicht berührt.

eck, von Schencken⸗ der Abgeordneten nach⸗

fondere alle Vorschriften über den prache in der Provinz Posen, in ele ih , J nach welchem die Gesetz · Sammlun blätter jweisprachig erscheinen sollten. Kurzum, es ist 66 keit in allen Zweigen des öffentlichen Lebens anerkannt Sprache in Wort und Schrift zu bedienen. Reben legenden Zwange ist des Weiteren nicht zu über- welche früher die polnischen Landez. Jahr mehr im Schwinden ist. Daz Arbeiter Bevölkerung findet, territorialen Landestheile

ergebrachten ei Veränderungen oder iche durch die fortschreit

dieser Mangel v rscheint deshalb geboten, tzliche Grundlage d unanfechtbares

Juni 1816, auf,

daß über die A Es mußte das letztere Ihnen 18835 vorgetragen habe, erlassene Verfügung die Dasselbe ist auch fuͤr die

e bgeschlossenheit, theile auszeichnete, von Jahr zu Vordringen Herren wissen, nicht

einem in Frankfurt Kehrbezirköeinrichtung,

schulen aufgehört wor f setzes bisher ni

Schreiben zu unterrichten, Ermeland, Westpreuß ogenannten zweispra des Polenthums Schulen umgewa Man kann ohne Ue unrichtig, die andere schie Verfügung gar hum beraubten Schul Uebrigen ist es richtig, d 5 find, sie sind deutsche, 1873 deutsch ist. Außerdem h als ob der polnische der Religion so ungefähr nicht Überrascht gewesen, jedenfalls zeigt es daß man diese b bezeichnet hat. Poznanski“ in er verfammlung in Posen, namentlich durch

werden konnte, abzuhelfen. Die sonstigen, das stimmungen werden dur

Von den Abg. Dr. Kropat und Gen. sind in dem Hau e Anträge eingebracht worden:

Das Haus der Abgeordn 1) Golden den

betreffend d Lehrer an

Wir Wilhel verordnen, unter Umfang der Monar

Die bezüglich des Durchs der Gehälter und bezüglich atlichen höheren Leh f die eine etatsmä sprechenden öffentli wendung, auf die B an welcher sie angestellt sin

Die an einzelnen An

älfslehrer bleiben von den vor

on Bedenken geäußert, chtung hin vollständig sie in dem Rahmen Erwägung, ob Wegfall des besonderen Muttersprache ganz Interpellant hat diese die wir in Oberschlesien as Gegentheil; wir haben rüfung der oberschlesischen Fuͤrstbischof von Breslau nsunterrichts hat eintreten normal sind, d. b. tüchtige hnlichen Schwierig sonderen polnischen iz im Polnischen gleichmäßig

hrung gemacht, daß die Kinder sind, und daß, wie d in der polnischen Presse gegen⸗ das lateinische Buchstaben Handumdrehen in den Besitz der

und Netzedistri olnische Ar gl ine hier nicht allein he An nehmer in die verschiedenen d industriellen Theile des Staats zu vorüber⸗ londern die großen seßhaften e sich in unseren Industriebezirken in Westfalen Auch in der hiesigen Hauptstadt des Staats jetz 33 000 Polen niederen Es ist nicht zu verkennen, meine Herren, daß hrer Abgeschlossenheit wegen des mangelhaften nicht allein für sich selbst in die t yrechenden Arbeiter sich uch in jeder öffentlichen Hinsicht in Staat, irche ein sehr schwer zu überwindende

finden heute große geschlossene p die ich wenigst Staat verstreut.

wesche Arbeitsunterneh

sondern wir eren ganzen die Arbeitermassen, ackerbautreibenden un gehender Beschäftigun Arbeitermassen, welch und anderweitig finden.

der Frage lie polnischen polnischen entfremdet we

bertreibung sagen, daß die eine Hälfte dieser Zeilen Von „Oberschlesien, h Rede, und von „a ift auch nicht die Rede. Im Schulen in Preußen deutsche seit 1872,

Ermeland ꝛe.

g hinüberführen, ller Merkmale

eten wolle beschließen: rf die Zustimmung zu ertheilen:

Pension der

und Westpreu durchweg die Verhältnisse. hinsichtlich d saffen, beftätigen es, daß, Lehrer vorhand keiten vorliegen, Sprachunterrich gut gefördert sind. en auch durchweg die Erfa dort des polnischen Lesens v auch in den Volksversam wärtig mehrfach anerkan vollkommen d satzweise lesen können, im igkeit gelangen. isf was ich ihm mit Dank an⸗ daß er nur streifend Sorge den Religionsunterricht der dabei gesagt hat, um die Sache kümmern f denn die polnischen Volksversamm,; sondern, soviel Geistlichen

r ich sehe aus den Mi sich jetzt vollkommen kl che Sprachunterricht Muttersprache

seltdem die Unterrichtssprache Gesetzentwu

Standes vorhanden. E e Polen, wo sie in i

men und die

as Diensteinkom nichtstaatlichen höheren

den öffentlichen

Lehranstalten. m, von Gottes Gnaden Zustimmung beider Häu chie, was folgt 4

chritts⸗, Höchst Wohnungsg

ngelegenheit so zu wenden, die Ünterrichtssprache in Die Staatsregierung ist ckung eingetreten ist; aber lichkeit der Agitation, ebildeten Volke als identisch Beziehung der ber hat die Volks⸗ durch Geistliche geleitet worden selbstverständlich

zum Zweck e und des Religions ter preußischer Herrschaft

d brüchlich festhalten Antwortschreiben des Kardinals en auseinander zu haltenden urch ist die Basis für eine Durch dieses Vorgehen keln: die Regierung ist sich

den polnischen gehoben und hat che unverkümmert

sucht, diese ganze A Sprachunterricht und dasselbe wären. daß diese Verqu doch die ganze U eiden Fragen dem un

der deutfchen Sprache beharren,

gegen die deutsch en sind un König von Preußen ꝛc

ser des Landtages, für den

und Mindestbetrages zuschusses der Lehrer an den Bestimmungen finden efleidenden Lehrer an den ent⸗ heren Lehranstalten An⸗ wenn die Vorschul Hauptanstalt steht.

denen etatsmäßigen stehenden Bestimmungen ausge⸗

ster Linie verantwortlich. Dann a die wesentlich

Domherrn,

ollkommen mächtig mlungen un

beherrschen ichtstaatlichen

dem Etat der noch vorhan

Telegramm abs Vertheidigung unterxichts einmüthig den Heiligen an dem Glauben der : Darauf ist das bekan Ledochowski erfolgt, welches auch t einander verquickt hat, und dad muntere Agitation gegeben wo ber die Thatsache nich vollstündig bewußt gewesen, Sprachunterricht hat sie zu Gun den Religionsunterricht in der po

Indem ich somit dem H seinen Ausführungen gefolgt bi ich bin genau in den

Ich kann nur versichern, agen erwogen h die deutsche

schen Sprach orschullehrer

in Posen anwesenden Vater begri⸗ katholischen

die polnische Bevölkerung verbu

polnischen Lesefert Wenn man sich darü 8

ßen und ihn

enthaltsam gewesen, . Kirche unver

in Beziehung

derselben sich Sinne richtig, nicht unzählig sind,

stlichen geleitet Fall sein wird. weiß ich des „‚Kuryer Poznankkin,

polnischen Kinder und die Vertreter

im gewissen inne dieses Gesetzes sind anzu⸗

Ober · Realschulen. Progymnasien, Bürgerschulen und Land

Realschulen, höhere t unterhält, sind di die Real⸗, höheren staatlichen Anstalten

8. Als höhere Lehranstalten im S ehen die Gymnasien, eal · Progymnasien, wirr ef d lie,

Bürgerschule Sber⸗Realschulen den Bürger und Landwirthscha gleich zu behandeln.

Bei der Berechnun n nichtstaatli kommt neben dem hrend welcher der zu en gestanden hat. bleibt die Anrech Zeit und Kräfte, eines Lehrers dur bei in Anspruch genommen ge

8. Mat 1816 (Gesetz-Samml.

so ist dies

Realgymnasien, Realschulen, höheren

Staat Ober⸗Realschulen, rthfchaftsschulen nich tlichen Vollanstalten, tsschulen den übrigen

frische und einberufen oder läßt sich a

noch ferner s sie gewollt hat

sten des deutschen Inischen Mutterspra

ten noch vollständig in chluß. Ich wiederhole, die die Interpellation die preußische Staatsregierung d von ihrer Verpflcht ingut aller

ttheilungen

ar darüber n und Landwi

errn Interpellan bin ich am S

einander stehen. Grenzen geblieben,

die Wahrheit be⸗ hoher kirchlicher

en Dienstzeit der im 5. 1 der etatsmäß mmte Zeit in öffentlichen Schul⸗

enstzeit, wäh⸗ ch die ihm über⸗

§. 3. g der vensiontfähi chen Lehrer Probejahr die gesa Pensionirende im

usammenhange mit Kuryer Poznanski'

einer Antwort von Unterscheidung klar es nicht nothwendig o kann ich doch erneut die Sache Gegenstand der a ist, und daß es der fern gelegen hat, a gegenwärtigen 3 geben, indem verquickt würden.

Ich räume

auch keine Sprachunterrichts in Volks versammlungen zu ade durch die von d nischen Agitation hi d des religiösen Ele gerufen worden. gierung spurlos an den rechne, die ihre Kinder wäre, aber das steht welche die Agitation i in die Hand genommen Interpellant so beda Von vornherein n die Verfügung vom ber klar, daß ein ein Verfügung inne hie würde; man hat sich vo polnifche und religiöse maßgebenden Arti wendigkeit vo

eten unmittelbaren 3

Wenn ich annehme, gehabt hat.

ganz genau diese Fr nicht ablassen kann, Mitglieder des Preußische Daß wir uns d verständigen können in die das Ziel ist ein berechtigtes, ihre Pflicht, ein als richtig era

Dem Hause der Abge eines Gesetzes, Kehrbezirken Derselbe lautet:

Wir Wilhelm, verordnen, unter Zustimmung Umfang der Monarchie, was f

Einziger Paragra

Die Cinrichtung von Kehrbezirken für ndung desselben heißt es: der Schornsteinfegerkehrbez lizei von jeher Gewerbeordnung hat da Einrichtung von Ke Fur die allen Provinzen ist hier⸗ Gewerbeordnung vom 17 Kehrbezirken zuläßt, 1845 erworbenen Landest Kehrbesirke vorhanden; bes ichtung derselben gestatten, nicht nachzuweisen. Holstein und Hannover, im Gebiet des vor⸗ enkopf und den zum Rödelheim und

Hülfslehrer rechnung, währe dienst in Preuß

Ausgeschlossen rend welcher die nen Geschäfte nur en

Der §. 14 der Veror S. NM) wird aufgehoben.

Künftige Vereinbarungen, gestellt werden soll, ist, erlangen keine G

. e Gesetz tritt am z treten alle den Vo stimmungen oder Lehrer mi

prache heute zum Geme tes und des Deutschen

rüber mit den Herren sem Augenblick, das wi und die Staatsregi chtetes Ziel auch zu erreichen.

ordneten ist der Entwurf d die Einrichtung von zugegangen.

zu versichern, daß gerade diese Seite Erörterungen geworden d der Staatsverwaltung ehler zu machen, in der titel für die Agitation zu chen Fragen miteinander

anten nicht T ich glauben, aber erung hält es für

ir uns 1883 sehr eingehend unter= jeni i Verhandlungen damals beigewohnt nung derjenigen Di haben, werden wissen, 1Sprachstamm vorhanden eztehung auf den, Lehrplan Oppeln ist im Jahre hrgegenstand in Fortfall

llereingehendsten waltung un Gebiet den F

Unterrichtsvwr chür⸗ und Hülfsmi dnung vom 2 die religiösen und die sprachli betreffen

i der bet de Lehrer un⸗ Schornsteinfeger, er betreffende Leh

4. durch welche vorstehenden Paragraphen

daß eine gewisse, wenn ) fhebung des polnischen als in den steht, wie dies in d ck gebracht i Staatsregierung ni neingetragene Verquickun entes ist diese bes ch will nicht sagen, Interessent in die Vo ohl fest, daß, n der Provinz hätten, die ganze

dem Herrn Interpellant Aufregung über Preußen ꝛe.

von Gottes Gnaden König, von x ges, für den

beider Häuser des Landta 1. Oktober 1888 in Kraft. chriften dieses Gesetzes ent⸗ arungen mit der destens das ihm bis dahin gebüh⸗ ei der Versetzung i ewährt werden muß, 1838 geltenden Besti

etzteren Tage pensionirt

st; aber, meine H cht veranlaßte, g des groß Aufregung er

daß die Anord zu denen ich die

lÜksschule schi

Das gegenwärti Mit diesem Zeitp gegenstehenden Be außer Kraft, daß dem rende Diensteinkommen, s mindestens diejenige den am 30. S 1 barungen zugestanden hätte, wenn er am worden wäre.

Die Königliche Staa ch in der gegenwärtig

die Wittwen lichen nichtst aa b. in Fällen, die Mittel der Schulunter sten nach Maßgabe der 8 in möglichst ausgiebige onds zu ge, ittel in den

ph. nung der Re⸗ Schornsteinfeger ist gestattet.

Familienväter cken; vorübergegangen cht diejenigen Kräfte, d sonst leiten, die Sache Aufregung, von weniger Umfang ge Kuryer Pojnantzki⸗ September organisirt. facher Angriff i lt, schwerlich kommen klar gema Moment mit e Kuryer Poznanski“, einheitlichen altenden Volks versammlung ch als nothwendig anerkann

In der Begrü

Die Einrichtung der präventiven Feuerpo Auch die Reichs ˖ 5 die Landesgesetze die Schornsteinfeger gestatten k §. 56 der preu 1815, welche die Einrichtung von In den nach sind zwar fast durchweg von Landesgesetze aber,

eines vollen welche ihm nach

Ausschlusses des polnis aussichtshehörden ein sehr weitge diefe Bestimmung niemals in vo ist allmählich außer Uebung g aufgehoben wor- en.

Maßnahme

irke ist aus zweckmäßig her in 8§. 39 ver⸗ ordnet, da Kehrbezirken für den Widerstand Man war sich n den Grenzen, heblichen Aufregung cht, daß man d

chem die Noth⸗ und nach demselben

.

oder sind wenigstens n Schleswig⸗ bezirks Osnabrü dem Kreise M. gehörigen Gemeinden

in den Provinze Ausnahme des Regierungs maligen Herzogthums Nass Landkreise Frankfurt a.

r Weise Su währen un chsten Etat einzustellen.

t, daß zu der großen

Deffe

wurde ausdrückli

Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.

e und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangs voll streckungen, Au Verpachtungen, Iinszahlung ꝛc. von ð

ö . den

jedene Bekanntmachungen.

rladungen u. dergl. tlichen Papieren.

fgebote, Vo

Verdingung tschen Zettelbanken.

ntlicher Anzeiger.

b) der Franz Loui t 11. Februar 1864 zu

6) der Johann t am 8. August 1864 zu Greif

ust Johann er 1864 zu

Verloosung,

1 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. den unten beschriebenen welcher flüchtig ist,

geboren am

letzt wohnhaft

7 der Karl Wilhelm ifswald, zu

ebruar 1864 zu Gre

Wilhelm Karl Stolzenbn ftober ĩsßl zu Greifswald, zu

er Robert Adolf ärz 1864 zu Greifswald,

zer Karl Friedrich Mal 1864 zu Greifswald, zu

er Friedrich Karl Werner Greifswald, zu

riedrich Martin S 18654 zu Greifswa

riedrich Wilhelm Hilgen ˖ 1864 zu Relzow, zu⸗

arl Johann Wegener, ge⸗ Juni 1864 zu Wolgast, zu

bert Emil Johann tember 1865 zu Greifsw

rose Ludwig August Crnst geboren am 18. Rovember 1864 zu Wolgast,

wohnhaft d

boren am h. Januar

g«eboren am

8 Max Lange letzt wohnhaft

Greifswald, zu

Carl Friedrich Luebke, swald, zuletzt

Max Meinck, Greifswald, zuletz

er, geboren am zuletzt wohnhaft

Paul Milte, gwald, zuletzt

werden beschuldigt. zu Nr. I als Wehr⸗ ohne Erlaubniß ausgewa d als Ersatzreservist e ohne von der be ilitärbehörde *. .

mann der Landwehr

geboren am tzt wohnhaft

Tesenvitz, geboren am zuletzt wohnhaft

lff Johann Wo ö ver ,

geboren am

letzt wohnhaft

dert zu sein, vorstebenden Ius wanderung der M

zu haben, Uebertretung gegen 8

en auf Donnerstag, den 5. April ttags 19 Uhr, ericht zu Altenbur zur Hauptver Ausbleiben wer 8. 472 der Stra Königlichen Bezirk lichen Bezirkskomman rung verurtheilt werden. 135. Januar 1888. dera gi Amtsanwalt.

Cigarrenmacher ist die Unter⸗ Es Strafgesetzbuchs. Dieselben wer

liche Schöffeng bäude, dritte Etage, Bei unentschuldi auf Grund der n von dem ad Kofel, ad 2 Köni ausgestellten Erkl

Altenburg, d

Adolf Brunst, suchungshaft wegen Brand wird ersucht, dense richtsgefängniß zu

e .

stiftung verh üben zu verhaften und Greifswald abzuliefern. den 25. Januar 1888. uchungsrichter

bei bem Königlichen Landgerichte. Dr. M

ö edem. : Alter 43 Jahre, Größe Statur schlank, Haare dun Bartwuchs (be struppiger Vollbart)h, Au Gesichtsfar ck, dunkle Be

in das Ge⸗

Amtsgerichts dlung geladen. den dieselben rozeßordnung

do in Muskau

. Vazu kam dann der Religion, Regel zn der Mutter rache ertheilt die Realien schlossen sich

g in der That nicht zu

tnisse vorlagen,

gkeit gelangte,

6 Herma annar 1864 zu

9 ber 7

wohnhaft daselbst, 293) der Knecht dorf, geboren am letzt wohnhaf 2a) der Gottfri boren am 13.

1m 75 em, art kräftiger ichung ea. 1 Zoll en blau, Zähne defekt, Ge⸗ Rleidung: kurzer inkleider, runder schwarzer

Beschreibun

geboren gm s. tzt wohnhaft da⸗

elm Mueller, ge⸗ Greifgwald, zuletzt

i der Entwe

daß eine nicht unbedeutende chulen zerstreut finden, chts eine ungenügende

der Hermann Karl Wilh 17. Juni 1864 zu

Karl Moeller, Greifswald, zul

arl Metzler, geboren ifswald, zuletzt wohn ˖

boren am 14. Oktober

,, daselbst, 26. Oktober 1864 zu

19) der Friedri am I9. Dezember

t,

giedi Augu

eboren am 21. D

wohnhaft daselbst, 16) der Karl

1864 zu Greifswald, z 16) der Friedri

1864 zu Greifswald,

geboren am

Oeffentliche Ladung etzt wohnhaft

ermann Karl Augus

en am 18. April 1864 zu aft daselbst,

) der Barbier

geboren am

t wohnhaft er

ärz 1887 hinter de August Hartlieb aus

Albrecht, ge⸗ reifswald, zuletzt

Karl Christian Blumen ril 1864 zu Greifswald,

t. helm Friedrich Kardo anuar 1864 zu Greifswald, z

der Friedrich Johann Kasd rz i zu Greifswald,

Der unterm n Arbeiter und Kuhfütterer

den Akten J. 2371/86 er

den 21. Januar 1885. gliche Staatzanwaltschaft.

Oeffentliche gut 1) Der Wehrmann geb. am 18. Okt reservist J. Kl. 14. März 1860

S6 zu Gre

Potsdam, st Christian

Manutzelmann, Greiftzwald, zu⸗

eboren am 28. Oktober hnhaft daselbst, eboren am 3. aft daselbst,

geboren am tzt wobnhaft

orf, geboren am zuletzt wohnhaft

ö ig edrich Ludwig Radl off 64 9 r f. zuletzt wo

elbst, 22 abt es cnelder Johannes Friedrich Albert

fortzuführen. Hung. bem schon feit 1879 diefe . , , nichrich Wilhelm Kitende,

n Dobrilugk, beide zuletzt

i st, un n! Augbildung zuletzt wohn