ten Thatsachen, mit welchen Gegnern sie zu thun haben, und sie 1 daß es ihre heilige Pflicht ist, so lange die Ver⸗ treter der Ration ihnen die Mittel zur Bekämpfung dieser Bestrebungen nicht entziehen, sie strenge und unter Umständen rücksichtslos zu
utzen. ; ( . r. Abg. Singer mit großer Wärme — man
un hat uns der wurde r e , r abei, was. wirklich bei solcher Verhandlung i anz andere
n obportun ist — daran erinnert, dag wren, doch d . e. wesen. Ja, der Hr. Justiz⸗Ptinister Kircheisen hätte im Jahre . ein Reskript erlassen, worin die Behörden angewiesen wurden, fie möchten sich ja davor hüten, geheime Polizei ˖ Agenten zu verwenden, damit dadurch die armen Angeklagten am Rhein nicht gefchädigt, und die Bevölkerung nicht in ihren gesammten Anfschauungen vergiftet werde. Ja, meine Hexren, sehr richtig; zas waren andere Zeiten, das waren die Zeiten, in denen wir die Hydra der Sozlaldemokratie, die uns die Waffen in die Hand zwingt, noch nicht kannten. Wir leben jetzt in ganz anderen Verhäktniffen und nicht in jenem paradiesischen Zustande politischer Ünschuld, wie damals. Da konnte sich ein preußischer Minister ge⸗ statten, zu sagen: ich werde mich nur derjenigen Mittel bedienen, die nur auf der großen Heerstraße des öffentlichen Rechts offen und breit liegen. Heute sind wir dazu nicht mehr in der Lage, und ich nehme gern die Verantwortlichkeit dafür auf mich, wenn Hr. Singer eine unlieb⸗ ö zwischen dem verewigten Minister von Kircheisen und mir zieht. ( .
9 habe in diesen Ausführungen, meine Herren, sehr Vieles vorweg nehmen müssen, was ich mir vorgenommen hatte in einer mehr organischen Weise auszuführen und als Standpunkt der verbün⸗ deten Regierungen zur Vertheidigung der Vorlage vor Ihnen zu ent ·
ᷣ Ich muß mich nun vielleicht etwas aphoristischer, als es eigentlich meine Absicht gewesen wäre, zu einigen Punkten wenden, die meines Erachtens klar legen werden, daß die verbuͤndeten Regierungen in vollem Recht sind, wenn sie heute von Ihnen nicht nur die Ver⸗ längerung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, fondern auch wirksamere Mittel erbitten, um den Zweck, welchen dieses Gesetz verfolgt, in einer für die Interessen und Sicherheit des Reichs ersprießlichen Weise zu verfolgen.
Ich darf also wohl nach dem, was ich vorber ausgeführt habe, auf die Zustimmung wenigstens der großen Majorität dieses hohen Haufes rechnen, wenn ich sage: es ist unwahr, wenn man die Behaup⸗ tung aufstellt, das Sozialistengesetz habe seine Wirkung verfehlt. Es ist ja möglich, daß hieran einige Ausstellungen gemacht werden können; aber im Großen und Ganzen hat das Sohnaalistengesetz seine Aufgabe erfüllt. Freilich die Gegner machen sich dann das auch sehr leicht und schieben dem Gesetz von 1878 einen Zweck unter, den es niemals gehabt hat und niemals hat haben können, nämlich, daß es die Auf⸗ gabe sei, die Sozialdemokratie zu vernichten, aus der Reihe der sebenden Gewalten auszuscheiden. Ich berufe mich dafür, daß man sich sehr viel bescheidener? Zwecke Jefetzt hat, auf notorische That. sachen, sowohl auf die Motive, welche die Einbringung des Gesetzes bon is78 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie begleiteten, als auch auf die Debatte, die damals stattfand. Ich erinnere namentlich an die Rede des Hrn. Abg. Bamberger, der damals ein sehr großer Freund der Vorlage war — leider scheint er es nicht mehr zu sein — und der damals mit großer Beredsamkeit ausführte; wir dürfen uns nicht der Ilkusion hingeben, daß dies Gesetz ausreicht, die Sozialdemokratie zu rernichten und ihr die Existenz abzugraben; nein, wir müssen uns begnügen, ihr einen Damm entgegenzusetzen, der wenigstens die revolutkonären Auswüchse und die revolutionäre Form der Kund⸗ gebung der Lebentäußerungen der Sozialdemokratie verhindert. Ein weiteres hat niemals geschehen sollen, meine Herren, und wenn man das Gesetz in dieser Beschränkung auffaßt, so, behaupte ich, hat es den gehegten Erwartungen vollkommen entsprochen. Wir haben die Beruhigung in Deutschland zurückgeführt; wir sind ver schont geblieben von den sehr schweren Zuckungen, denen andere Länder auf fozialem Gebiet ausgesetzt gewesen sind, wenn auch eimzelne Gewaltthaten nicht haben vermieden werden können, Aber die Gesammtheit des öffentlichen Geistes ist doch in mäßigere Formen gebracht worden; wir haben der sozialdemokratischen Presse bie Mäßlgung in der Haltung, die nothwendig ist, aufgezwungen; wir haben durch strenge und sorgsame Handhabung der Vorschriften über das Versammlungsrecht die revolutionären Ausschreitungen hinter⸗ trieben, und wir haken schließlich der Gesammtheit der sezialdemo— kratischen Partei diejenige Zurückhaltung — aufgezwungen, muß ich leider fagen, deren es zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit im Reich bedarf. Das ist eine unzweifel hafte Thatsache, und man wird, glaube sch, vergebens den Versuch machen, an ihr zu rütteln; wenigstens, wer es versucht, muß es in dem Bewußtsein thun, sich im direkten Gegen⸗ satz mit der Meinung der überwältigenden Mehrheit der deutschen Nation zu befinden.
Nun wird ferner behauptet, eine andere nachtheilige Folge des Gesetzes sei gewesen, daß die Sozialdemokratie, statt abzunehmen, zu⸗ genommen habe, — und wo seien denn nun die Erfolge, die das Gesetz nun zu verzeichnen habe? Nun, meine Herren, mit dieser Zunahme hat es doch eine, ganz eigene Bewandtniß. Die einzige Thatfache, auf die. Sie sich dafür berufen können, ist die Wahlstatistik, und da will ich ja allerdings einräumen, daß die⸗ selbe auf den ersten Blick kein besonders erfreuliches Resultat giebt. Ich habe hier die Zahlen zur Hand. Also wenn ich zunächst anerkenne, daß von der Wahl vom 10 Januar 1877 bis zur Wahl vom 21. Februar 1887 die absolute Zahl der abgegebenen sozialdemo⸗ tischen Stimmen — ich lasse die Hunderte weg — von 493 0900 auf 63 000 Stimmen gestiegen ist, so klingt das ja allerdings ziemlich erheblich. Aber gehen wir doch einmal über zur Prüfung der Ver— hältnißzahlen, und da ergiebt sich dann Folgendes:
Während bei der Wahl am. 19. Januar 1877 von den überhaupt abgegebenen Stimmen 9, 19/o sozialdemokratische waren, so waren es 1857 allerdings 10,10, alfo l 60 mehr, und ich muß hier anerkennen: das ist weit davon entfernt, einen Beweis dafür zu liefern, daß die Sozialdemokratie abgenommen hat,. Aber wenn Sie die Thatsache zugeben, daß der Sozialdemokratie selbstverständlich die ungesunde Entwickelung unferer Bevölkerungs bewegung, welche die Arbeitermassen überwiegend in den großen Städten zusammendrängt, zu, Gute gekommen ist, weil in diesen großen Städten, in denen ja die Be⸗ völkerung viel rapider wächst als auf dem Lande, die Arbeite rmassen selbstverftändlich auch in viel höherem Maße den sozialdemokratischen AÄgitationen unterliegen als anderswo,. — fo werden Sie, glaube ich, zu dem Ergebniß gelangen, daß doch ein gewisser Stillstand in der Bewegung eingetreten ist. weder eine Abnahme noch eine Vermehrung der sozialdemokratischen Tendenzen im Ganzen, soweit sie sich in den Wahlresultaten abspiegeln. .
Und nun, meine Herren, bitte ich doch wenigstens eins zu er— wägen. Glauben Sie denn wirklich, und glaubt Einer hier in diesem dane daß diese 763 000 für die sozialdemokratische Fraktion ab⸗ gegebenen Stimmen sämmtlich Stimmen überzeugter, ziel bewußter Sozialdemokraten sind? Meine Herren, weit entfernt! Das wird, glaube ich, nicht einmal von Seiten der sozialdemokratischen Abgeord⸗ neten behauptet werden können, ᷣᷣ
Nein, die Sozialdemokratie genießt heute das Privilegium, was alle äußersten Parteien haben, d. h. ihnen strömt Alles zu, was aus irgend einem Grunde mit Recht oder Unrecht mit den vorhandenen Zuständen unzufrieden zu 6 das Recht zu haben glaubt, und welche deshalb den Haß und die Mißstimmung, welche sie in sich aufspeichern, nicht beffer quittiren zu können glauben, als durch Abgabe ein⸗s sfozialdemokratischen Stimmzettels. Wenn wir nicht das geheime Wahlrecht hätten, und wenn wir wissen könnten, bon wem jene Stimmen abgegeben sind, so bin ich überzeugt, daß sich ein großer Theil von Wählern finden würde, der schließ⸗ lich nicht einmal weiß, was ein Sozialdemokrat ist, — und doch ist es ein fozialdemokratischer Abgeordneter, für den er seine Stimme abgegeben hat. Meine Herren, früher hatte die freisinnige Partei das Privilegium, daß alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde glaubten, unzufrieden sein zu können, ihrer Fahne folgten; die ist nun veraltet, und nun kommt eine jung aufstrebende Partei, die tritt die
— — —
dies lobenswerthe und
Erbschaft dieser alten an und annestirt diese fluktuirenden Massen, die in' der That nicht wisfen, wo sie hingehören und was sie wollen.
Also mit dem Anwachsen der Soialdemokrgtie unter der Herr⸗ schaft dieses Helge it es nicht so schlimm. Ich muß ja anerlennen, g wäre erwünfchl, wenn wir bessere Resultate zu verzeichnen hätten. Ba kann man doch wohl die Frage aufwerfen, ob nicht manche Anzeichen bafür syrcchen, daß die Bewegung anfängt, ihren Höhepunkt zu über ; schreiten. Ich wage daruber keine bestimmten Aeußerungen zu machen, aber jedenfalls werden mich die Großsprechereien der sozialdemokratischen Frakfion in dieser Beziehung gewiß nicht irre, machen, diesen Punkt sehr . zu untersuchen. Mir sind aus einzelnen Landes, sheilen — ich könnte das statistisch nachweisen Angaben davgn zu⸗ gegangen, daß es nicht unmöglich ist, daß die Bewegung im Ganzen ihren dn. erreicht hat, und sie allmählich sich akschwächt, wie sie früher heruntergegangen ist. Ich gebe mich wahrlich keinen Illu⸗ sionen hin, aber ich möchte es doch hier ausgesprochen haben,
Meine Herren, nachdem ich dies vor Ihnen ausgeführt habe, liegt * mir b, l6 möglichster Kür. — ich habe Ihre Zeit schon schü langs in Anspruck genommen, aber ich will mich doch nach der Verpflichtung unterziehen — diejenigen Gründe Ihnen vorzutragen, welche bie berbündeten Regierungen zu der Hitte veranlafsen, das Gesetz noch auf fünf Jahre zu verlängern und es mit wirksameren Garantien für die Handhabung auszustatten, als es bisher der Fall gewefen ist. Und da begegne ich zuerst derienigen Strömung, welche meint, man dürfe das' Gesetz unter keinen ÜUmständen verlängern; bie eine Richtung — ich weiß nicht, ob sie bei den kevorstehenden Verhandlungen in den Vordergrund treten wird —= will eine Ueber⸗ gangsperiode, eine allmähliche Abmilderung der jetzigen strengen Vor⸗ schrlften, gelpissermaßen die Erziehung der Sozialdemokraten durch eine milde Behandlung zu einer regelmäßigen, zu keinen Bedenken Anlaß gebenden Ausübung ihrer politischen Freiheit; Bie andere Richtung wünscht, daß man auf dem Wege des ö. Rechts die nöthigen Kautelen giebt, die auch von jener eite als nothwendig an— erkannt werden gegẽen die Ausschreitung der Sozialdemokratie. und das Gesetz et gleich aufhebt. Die dritte Richtung ist natürlich diejenige, welche überhaupt zum gemeinen Recht zurückkehren will und im Uebrigen die Zukunft abwartet. ‚.
Meine Herren, ich habe schon bei der letzten Verlängerungs vorlage mir auszuführen erlaubt, daß die verbündeten Regierungen vor allen Dingen den Wunsch haben: verschonen Sie uns mit diesen sogenannten milderen Uchbergangsbestimmungen, denn sie sind allerdings nur geeignet, die allergrößte Verwirrung und die größten Mißstaͤnde hervorzu⸗ bringen. Was würde dann die Wirkung sein? Auf der einen Seite das Verlangen des Reichstages. daß die verbündeten Re⸗ gierungen für den Kampf gegen die verderblichen Machinationen der sozialdemokratifchen Bewegung die Verantwortung nach wie vor tragen sollen — Sie werden nicht geneigt sein, sie davon zu ent⸗ binken —, und sandererfeits follten wir uns dazu hergeben, die Schleusen aufzumachen und der Sozialdemokratie alle möglichen Er⸗ seichterungen im Vergleich zu dem gegenwärtigen Gesetz zu geben. Darauf werden wir uns nicht einlassen, ich erkläre das gleich von vornherein, damit jeder der Herren, der sich mit dem Gedanken trägt, solche Vorschläge zu machen, sich von vornherein überzeugt, daß dies ein Weg ist, den die verbündeten Regierungen einmal im Interesse ihr er eigenen Verantwortung und zweitens im Interesse der Sicherheit des Reichs niemals beschreiten werden.
Eine andere Richtung ist ja, die Aufgabe des jetzigen Gesetzes mit gleichzeitiger Findung von gemeinrechtlichen Bestimmungen, we che geeignet wären, annähernd wenigstens das. zu erreichen, was das be⸗ sftehende Gesetz von 1878 uns an Sicherheitsmaßregeln bietet. Meine Herren, dies ist offen ausgesprochen worden, und sch habe auch schon wiederholt diejenigen Herren, welche, auf dem Standpunkt stehen, erfucht, sie möchten doch nun ihre Initiative in Bewegung setzen, um erstrebenswerthe Ziel zu erreichen. Die Ant⸗ wort ist man stets schuldig geblieben. Ich kann Ihnen auch sagen, weshalb: weil die Lösung dieser Aufgabe unmöglich ist. Wenn Sie nicht eine Strafgesetzgebung einführen wollen, nicht strafgesetzliche Bestimmungen statuiren wollen, die die allgemeine Freiheit aller Übrigen Klassen der Nation, mit den äußersten Ein⸗ schränkungen umgeben, dann werden Sie niemals dazu gelangen, ein Gefetz zu machen, mit welchem Sie auf dem Boden des gemeinen Rechts die Sozialdemokratie treffen können. Das ist genau so, als wenn Sie au schwarz weiß zu machen unternehmen. Meine Herren, ich sage ganz offen, lieber ist uns dann noch die ganze Aufhebung, dann werden wenigstens die Verantwortlichkeiten, die für eine so horrende Maßregel natürlich entstehen würden, ganz klar zwischen den verschiedenen Parteien, möchte ich sagen, vertheilt sein. Wir, meine Herren, würden unsere Verantwortung natürlich los sein; wir würden sie allerdings immer dahin weiter tragen, daß wir das Schwert der Gerechtigkeit in, der Hand halten und Jeden, der es wagt, durch Machinationen revolutionärer Art die Ordnung zu stören, aufs Haupt schlagen würden nach wie vor, und Sie würden uns in der Erfüllung dieser Pflicht nie säumig finden, — dafür stehe ich ein. Aber wer wird die Verantwortung tragen für die unseligen Greuel und das maßlose Elend, welches hereinbrechen wurde, wenn wir ohne diesen Schutz weiter leben wollten? Meine Herren, das würde — verzeihen Sie, daß ich es sage — es würde diejenige Majorität des Reichstages sein, welche un die Verlängerung des Gesetzes ablehnen würde. Ich kann deshalb absolut nicht glauben — um mich eines gewöhnlichen Geschäftsaus druckes zu bedienen — ehe ich das nicht schwarz auf weiß sehe, daß eine deutsche Volksvertretung ihre eigenen Interessen und die ihr an—⸗ vertrauten der Nation so weit außer, Augen setzt, daß sie der Regie⸗ rung das Schwert, was sie ihr in die Hand gegeben hat, entwinden will . alfo ehe ich das nicht schwarz auf weiß sehe, eher glaube ich es nicht.
Änders liegt allerdings die Sache mit den vorgeschlagenen Ver— schärfungsklauseln — das muß ich zugestehen. Das ist ein Thema, in welchem die weitestgehende Meinungsverschiedenheit natürlich ist. Die verbündeten Regierungen sind ja darauf gefaßt gewesen, daß diese shre Vorschläge sehr lebhaften Widerstand finden würden. Aber sie halten immer noch an der Hoffnung fest, daß bei näherer Erwägung das hohe Haus, wenn es sich zu einer kommissarischen Berathung der Vorlage entschließt, zu der Ueherzeugung kommen wird, daß diese Verschärfungen — namentlich die Aberkennung der Bundes⸗ und Staatsan h igcelt — in Jewissen Fällen doch nothwendig und ersprießlich sind. ; ( .
Zu diesem Punkt müssen Sie mir noch eine ganz kleine Aus⸗ führung gestatten. Es ist doch in der That unbestreitbar, daß die Sozialdemokratie so, wie sie jetzt durch ihre legitimirten Vertreter — denn als folche betrachten sich die Herren Abgeordneten = vor uns steht, eine Ausnahmestellung einnimmt innerhalb des politischen Lebens, wie fie, glaube ich, in der ganzen Geschichte der menschlichen Kultur noch niemals dagewesen ist. In jeder Nation giebt es Partei kämpfe, Interessenkämpfe, soziale Gegensätze, konfessionelle , e; alles dieses platzt in 5 der großen Bewegung und lebhafter ö,, ja auf das Heftigste aufeinander, Das wissen wir; wir selbst leben in solchen Kämpfen. Aber alle Parteien, mögen sie einen Ramen haben, welchen sie wollen, stehen doch ö auf dem Boden der gemeinschaftlichen Anerkennung einer über ihnen herrschen⸗ den Staats und Westordnung; nur innerhalb Tieser Ordnung vollziehen sich diese Kämpfe, nur innerhalb dieser Ordnung müssen sie ausgeglichen werden und werden sie ausgeglichen. Das ist ja das Charatteristische unseres ganzen modernen und auch des früheren Kulturlebens, daß die Enjwickelung auf politischem Gebiet sich ruhig weiter vollzieht, und das Bessere siegt, und das Minderwerthige doch schließlich unterliegt und ausgeschieden werden muß.
Uber nun die Sozialdemokratie! Die allein nimmt eine Aus, nahmestellung ein; sie verleugnet prinzipiell — und da mag sie sich nun die gewaltsame Seite der Sache mehr von sich fern halten oder nicht — aber jedenfalls auch die sogenannte gemi fegte So zialdemo⸗ kratie verleugnet prinzipiell — auch heute haben wir das wieder aus dem Munde des Hrn. Abg. Singer gehört; er sagt; wir leben im Kampf mit der bestehenden Staats- und , und wir werden dauernd in' diefem Kampfe leben, bis wir unser Ziel
erreicht haben, — also die deutsche Sozialdemokratie steht auf dem Standpunkt der absoluten Verneinung unserer bestehenden Staatf⸗ und Gesellschaftsordnung, wie sie uns n,, über foömmen isi. Ja, fie geht weiter: sie bestreitet der bestehenden Ordnung das Recht, zu exlftiren und vindizirt sich das Recht, sie zu zertrüm . mern, bei jeder ihr passenden Gelegenheit nicht blos sie mit Argu . menten zu bekämpfen, nein, sie ach ihre Agitation aus den Angeln zu heben und schließlich zu einem völlig unmöglichen Endziel zu kommen, welches sie sich vorgesteckt hat. Sollte eins solche Parte wirklich den Anspruch darauf baben, nach gemeinem Recht behandelt ju werden? Ich finde, das ist eine. contradictig in adjecto, eine logische Inkonsequenz. Das logische Ergebniß der jetzigen Stellung der Sozialdemokratie ist absolut — ich will, einmal den Autzdruck so bezeichnen — die Ausscheidung aus der Gemeinschaft⸗ lichkeit aller übrigen Klassen, Interessen und Gruppen der Nation. Sie hat sich diese Stellung selbst geschaffen, und es ist ein voll ˖ ständiger Irrthum, es ist eine Unwahrheit, wenn sie behauptet, in diese Stellung ,, zu sein. Nein, sie ist zuerst wissen schaftlich und, das erkenne ich an, später auf dem Wege praktischer Agitation dazu übergegangen, diese mit unseren sämmtlichen Staats ordnungen völlig unvereinbare Stellung einzunehmen. Die Konse⸗ quenzen davon muß sie tragen. Und. meine Herren, sind diese Konse⸗ quenzen nicht schon gejogen? Wer sich einmal duf den Boden stelt, daß er eine Autnahmegesetzgebung diesen verderblichen Bestrebungen gegenüber für zulässsig und legitim anerkennt, der ist auch sehr wohl in? der Lage, wenn ihm nachgewiesen wird, daß die bisherigen Schranken nicht enge genug gezogen seien, die Hand zu bieten, sie noch enger zu ziehen, wie wir das von Ihnen wünschen und ver langen. Ich meine, eine Partei, die sich selbst in eine Ausnahme—⸗ stelkung bringt, kann sich auch nicht darüber beklagen, wenn ihr im weiteren Rechtsleben des Volks eine Ausnahmestellung angewiesen wird. Deshalb sage ich, wenn Ihnen der Nachwelt geführt werden kann, nicht daß das Gesetz bisher unwirklam, gewesen Favon bin ich weit entfernt, im Gegentheil, ein großer Theil meiner Ausführungen hat sich darum gedreht, daß das Gesetz wirksam ge⸗ wefen ist — aber wenn der Nachweis geführt werden kann, daß, um das Gefetz in seinen Wirkungen für, das Heil unz die Ruhe det Reichs noch wirksamer zu gestalten, einige Klauseln fehlen, deren Er⸗ gänzung wir wünschen, dann werden Sie sich der ernsten Pflicht nicht entziehen können, diefes patriotisch und unparteiisch zu thun. Ih stelle es selbstverständlich Ihrer Entscheidung anheim.
Es ist nun die Frage? was haben die Regierungen für besondere Gründe? Ich will auf die einzelnen Verschärfungsvorschläge nicht eingehen, sondern mich nur beschränken auf den hauptsächlichsten der⸗ felben, der das politische Interesse am meisten in Anspruch nimmt, auf die Klausel, daß es gewissen Agitatoren gegenüber künftig gestattet sein soll, ihnen die Staatsangehörigkeit und damit die Bundesangehörigkeit zu entziehen. Wag ist denn. nun also der Grund, weshalb wir, dies, ganz besonders wünschen müssen? Meine Herren, da kann ich nicht umhin, Sie zu bitten, Ihre Blicke zu richten auf die ganz notorische Ent⸗ wickelung; die der Gang der sozialdemokratischen Bewegung in den letzten Jahren genommen hat. Sie wissen, daß es bisher nicht ge— lungen war, zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen diejenigen, welche in der Form des 5§. 129 des. Strafgesetzbuchs Verbindungen eingegangen waren, um mittelst ungesetzlicher Mittel die Zwecke und Zicte zu verhindern, welche das Gesetz mit seinen Klauseln vom Jahte 1878 enthält. Man war Verbindungen auf. die Spur gekommen in verschiedenen großen Städten, und die Gerichte nahmen an, der Begriff „Verbindung“ sei auf solche Komplotte nicht an— wendbar, da es? an der ausdrücklchen Willenserklärung des Beitritts zur Verbindung fuͤr die Betreffenden fehle, und es nur durch konkludente Handlungen bewiesen sei, daß sie sich den agitatorischen Bestrebungen anschließen. Ich bin von Anfang an — ich will meine juristische Ueberzeugung nicht als maßgebend hin⸗ stellen —, wie ich das erste Erkenntniß las, der Meinung gewesen, daß dies eine völlig unhaltbare Grundlage für die weitere Judikatur sei, und dieser Meinung ist das Reichsgericht, wie Sie wissen, unsere ich! richterliche Macht, auch gewesen. Das Reichsgericht hat erkannt, daß, um einer strafbaren Verbindung anzugehören, keineswegs erforder⸗ lich sei die ausdrückliche Willenserklärung, sondern daß ebensogut durch konkludente Handlungen der Beitritt zur Verbindung erfolgen könne. Bies hat zuerst, wie mir die Juristen des Hauses bestätigen werden, die judikaturmäßige Möglichkeit verschafft, den Komplotten, die faßt in jeder größeren Stadt gebildet waren, auf die Spur zu kommen und sie mit fester Hand anzufassen und die Theilnehmer zur straf⸗ gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. Die Folge hiervon ist bekanntlich gewesen, daß eine Reihe von Prozessen in fast allen größeren Städten Deutschlends geführt worden ist, die auf dieser BVafis beruhen, die alfs zum Thatbestand hatten die Theilnahme an Jner Verbindung, welche fich die Aufgabe stellte, die Wirkungen und Zwecke des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie zu hintertreihen. Der letzte dieser großen Prozess Fak in Posen geschwebt. Er ist zwar schon beendet, das Urtheil wird indesfen erft in den nächsten Tagen verkündet werden.
Und nun, meine Herren, was ist denn der eigentliche Kern und die eigentliche Essenz dieser durch die gerichtlichen Erkenntnisse offen gelegten Bestrebungen? Man kann wirklich sagen, es ist kaum über⸗ frieben, wenn ich behaupte: die ganze agitatorische Thätigkeit der deutschen Sozialdemokratie seit den letzten vier bis fünf Jahren hat sich wesentlich darauf erstreckt, Sozialdemokrat“, innerhalb der deutschen Arbeiterbevölkerung mit allen ungesetzlichen Mitteln, die nur denkbar sind, zu verbreiten. Wer dies für ein unschuldiges Unternehmen halt, dem möchte ich fat Glück wünschen zu seiner Harmlosigkeit, mit der er dergleichen Dinge auffaßt. Aber in den Augen der verbündeten Regierungen ist es det heillofeste Frevel, der sich überhaupt nur denken läßt, dieses ruchlost Blatt zu verbreiten. Wir erblicken darin eines der gefährlichsten Attentate auf die Sicherheit und den inneren Frieden des Deutschen Reichs. Da können wir, weil wir auch die Verantwortung dafür ju tragen haben, uns von diesem Gedanken nicht trennen, und deshalb 6 wir nothwendig in der Lage, ich will zugeben, in der traurigen
age, Ihnen vorschlagen zu müssen, daß diejenigen Agitatoren, welch
der Theilnahme an solchen Verbindungen schuldig sind, wenigsten⸗ unter das Damoklesschwert gestellt werden, daß sie mit einer vi härteren Strafe als bisher belegt werden, nämlich mit der Strafe der Aberkennung der Reichsangehörigkeit.
Meine Herren, es ist ja bei einem solchen Gesetz sehr schwer Garantien zu finden gegen Willkür und Ausschreitungen, welche da Gefetz nicht gewollt hat; aber Sie werden doch zugeben, wir haben alle diejenigen Kautelen gegen willkürliche Ausübung und Handhabung ecschaffen, die überhaupt denkbar sind, Wir stellen big Maßrehe unter die Garantie des ordentlichen Richters Jieser soll diejenige! Leute, die in einem solchen Prozesse befangen sind, sich darauf an, ehen, ob sie sich in der. Weise und in der Schärfe gegen die Sicherheit des Reichs bei der agitatorischen. Verbindung wer. gangen haben, daß sie als a . Glieder ausgeschieden werden müssen. In der Mehrzahl der Fälle wird der Richter nicht dazu kommen, die Aberkennung der Staattzangehörigkeit sofort ausön sprechen; er wird unterscheiden, wen er vor ich hat, und wird einen alten, ergrauten und unverbesserlichen Agitator, der vor seinen Augen ihm als solcher erscheint, zu dieser Strafe verurtheilen, Andere da⸗ gegen davon freilgssen. Und dann hat immer noch die Centralbehörde deß betreffenden Bundesstgats die Auswahl, ob sie von der ihr du Richterspruch beigelegten Befugniß Gebrauch machen will oder nicht. Ich glaube nicht, ch ff sehr viel angewandt werden wird, aber in 'inzelnen befonderen Fällen wird und soll dies geschehen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
diefes ruchlose Blatt, den „Zürich
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 25.
Berlin, Sonnabend, den 28. Jannar
1888.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Und nun ist gesagt, das wäre ein ganz unerhörtes Unternehmen; keine Gesetzgebung irgend eines Kulturstaats hätte sich jemals zu so etwas entschlosfen. Die deutsche Gesetzgebung, meine Herren, ist doch auch die eines Kulturstaats. Ich will nicht erinnern an ein gewisses Gesetz von dem ich ungern spreche, was jetzt zu meiner großen Freude thatsächlich obsolet geworden ist, sondern ich will an ein ganz anderes harmloses Gesetz erinnern, das ist dasjenige über den Erwerb und Verlust der Bundes- und Stagtsangehörigkeit vom Juni 1870. Dag sehen Sie in 5. 20 genau dieselbe Prozedur. Dieser Paragraph
sagt:
„Wenn ein Deutscher, der sich im Auslande aufbält, im Falle eines Krieges auf. die Aufforderung, der Centralbehörde, seines Staats nicht zurückkehrt, um seinem Fahneneide, seiner Wehrpflicht zu genügen, dann kann er durch die Centralbehörde seines Staats der Staatsangehörigkeit verlustig erklärt werden.“
Nun, meine Herren, ist denn das etwas Anderes? Das bestehende Gesetz, der 5. 29, den ich eben ansührte, des Gesetzes vom Jahre 1870 legt fogar die Expatriirungsbefugniß ohne richterliches Gehör in die Hände der Verwaltungsbehörde, Ob dieselbe jemals angewendet werden wird. datz Gesetz ist 1879 ergangen, wir haben, Gott sei Dank, inzwischen seitdem noch keinen Krieg wieder gehabt . das weiß ich nicht; aber jedenfalls ist doch so viel dargethan, daß es heute schon in der deutschen Gesetzgebung eine Bestimmung giebt, welche nicht einmal auf ein Verbrechen hin, jondern auf eins bloße Unterlassung hin einen Deutschen durch den Spruch einer Verwal⸗ tungẽbehörde seiner Staatsangehörigkeit verlustig, erklären, kann. Meine Herren, was hat denn Derjenige verbrochen, der sich nicht zur Fahne ftellt, wenn das Vaterland ruft? Es ist gewiß ein sehr schweres Vergehen, er hat aber doch nur unterlassen, eine Pflicht zu erfüllen: er hat sein Vaterland nicht vertheidigen wollen, sich bei feiner Vertheidigung nicht betheiligt. Derjenige, der sich zu Agitationen der mehrfach gekennzeichneten Art hingiebf, will sein Vaterland nicht blos nicht schützen, sondern er will es vernichten, seine Schuld ist unendlich viel größer. Also ich muß es durchaus zurückweisen, daß hier der Begriff einer unerhörten Inhumanität aufgestellt wurde, als wenn keine Gesetzgebung der Welt sich jemals dem Gedanken hin⸗ gegeben hätte, eine solche Maßregel zu treffen. Ich will an das fran⸗ zöfische bannissement gar nicht erinnern, obwohl dasselbe mit dieser Maßnahme wenigstens theilweise Aehnlichkeit hat; ich will nur be⸗ haupten, daß die Vorwürfe, die gegen den Vorschlag gemacht werden, doch nicht in dem Maße zutreffen, wie das hier von mancher Seite angeführt worden ist.
Also ich bitte Sie, meine Herren, wenn Sie, wie ich das doch hoffe, das Gesetz einer Kommission zur Durchberathung überweisen, dann' laffen Si sich nicht von der Aufgabe zurückschrecken, diese Klausel, die Ihnen vorgeschlagen wird, gründlich zu prüfen. Es sind ja noch einige andere Nebenklauseln, die eine Verschärfung enthalten, ich gehe aber jetzt auf dieselben nicht näher ein, das würke mich zu weit führen, es wird auch von berufenen Juristen, sei es im Plenum, sei es in der Kommission, dargelegt werden können. Aber um eins bitte ich nur dringend, sich nicht durch ein — ich möchte es doch ein Vorurtheil nennen, welches ja vielleicht seine humane Begründung hat, davon ab⸗ halten zu laffen, uns diese wirksameren Mittel zur Ausführung des Gefetzes, wie wir ihrer zu bedürfen glauben, zu gewähren. Meine Herren, die Humanität ist ein sehr schönes Wort und ein noch schönerer Begriff, das erkenne ich vollkommen an; aber Diejenigen, welche in erster Linie die Verantwortung für so überaus schwere Fragen zu tragen haben, wie die hier erörterte, und das ist doch die Regierung, — die hat die peinliche Pflicht, sehr genau zu prüfen, was denn nun eigentlich in einem solchen Falle die wirkliche Humanität erfordert. Rach unferer Auffassung besteht gegenüber den Zuständen, welche ich heute wieder habe schildern müssen, die wirkliche Humanität darin, die Ration vor den Schrecknissen zu bewahren, in die sie unzweifelhaft gerathen würde, wenn den sozialdemokratischen Agitationen nicht ein kräftiger Damm entgegensetzt wird, und die falsche Humanität ist diejenige, welche, um einzelne Unheilstifter mit sanfter Hand anzufassen und sich nicht dem Vorwurf einer zu schweren gesetzgeberischen Aktion auszusetzen, dem Einzelnen diesen Schutz ar her und die Gesammtheit des ihr nöthigen Schutzes ent⸗ kleidet. Das, meine Herren, ist eine Humanität, die ich von meinem beschränksen Standpunkte aus nicht verstehe, Nach meiner Ueber⸗ zeugung muß man auch den Muth der wirklichen Humanität haben und muß vor der Volksvertretung mit gutem Gewissen den Grundsatz vertheidigen können: wer einmal sich aus unserem Staatsleben durch seine verbrecherische und verhängnißvolle Agitation selbst ausscheidet, der sei auch rechtlich ausgeschieden.
Diefen Satz vor Ihnen zu vertreten, halte ich mich für ver⸗ pflichtet und bin überzeugt, daß, wenn Sie uns diese Klausel ge⸗ kö Wirkung keine geringe, sondern eine sehr ersprießliche ein wird.
Abg. Reichensperger: Er habe beim ersten Sozialistengesetz mit seinen Parteigenossen gegen das Gesetz gestimmt und ge⸗ sprochen und dabei darauf hingewiesen, daß durch eine solche Maßregel eine Idee nicht beseitigt werden könne, daß dadurch nur Märtyrer geschaffen würden, welche die Idee immer weiter verbreiteten, daß die Unterdrückung der Symp⸗ tome die Aufmerksamkeit der Obrigkeit einschläfere, zur , der Krankheit zu wirken. Er habe nachher drei
al für die . des Sozialistengesetzes gestimmt, weil er nicht glaubte, die Verantwortung auf sich nehmen zu können dafür, daß die Gefahren durch die Aufhebung des Ausnahmegesetzes sich vergrößerten, daß die Leidenschaftlichkeit des Volls aufgeregt werde. Er habe aber geglaubt, daß eine Umkehr angebahnt werden müsse, und das Haus habe dafür der Regierung Zeit gelassen. Er sehe sich gezwungen, nicht blos gegen die Verschärfung, sondern auch gegen jede Verlängerung des Gesetzes zu stimmen, denn von einer Rückkehr zu ordentlichen Zuständen sei bei der Regierung keine Rede mehr. Könne nun ein solches Gesetz von den Grundsätzen der Gerechtigkeit aus aufrecht erhalten werden? Das . noch Geltung bis zum 30. September dieses Jahres. Bis dahin könne, wenn andere Männer die Ge⸗ setzzebung und Regierung in die Hand nähmen, geschehen, was für erforderlich erachtet werde, Diese inneren geistigen Krankheiten könne man nicht mit äußeren mechanischen Mitteln heilen. In Rußland habe sich trotz der weitgehendsten Polizei⸗ ewalt, die Sozialdemokratie sofort und direkt in
narchigmus verwandelt. Aus dem Ausnahmegeseß eine dauernde n n zu machen bis dahin, daß alle sozialdemokratis en
deen ganz verschwunden seien, sei ein Unding. as die Aberkennung der Staatsangehörigkeit betreffe, so i. Riemand bas Recht, den Menschen das Lehen und Ar⸗ eiten guf einem Fleck der Erde zu verbieten. Wer sich der Wehrpflicht entziehe, begebe sich ö einer Staats⸗ angehbrigteit; das Beisplel passe also gar nicht ierher. Es werde kaum ein Staat. Anstoß daran nehmen, eine Perfon in seiner Mitte zu dulden, die sich in
einem anderen Staat der Militärpflicht entzogen habe, Aber die Expatriirung nach dem Gesetz solle erfolgen im Fall der Gemeingefaährlichkeit. Wenn das Ausland an diese Gemein⸗ gefährlichkeit glaube, werde es die Ausgewiesenen nicht auf⸗ nehmen. Daß Sozialdemokraten hier im Reichstage säßen, habe und wünschenswerth an⸗ ei, wenn die Bestrebungen
selbst der Reichskanzler als nothwendi erkannt; er habe gemeint, daß es gut der Herren an das Licht der
feien fie am leichtesten zu bekämpfen.
das Centrum die Sozialisten sondern begünstige, sollte er eigentlich geschützt sein. vor mehreren Jahren schon in einer Wahl⸗ Nothwendigkeit der Beseitigung des
wurf, daß
selbst Herr Gneist rede in Kreuznach die
Sonne
kämen, dann
Gegen den Vor⸗ nicht bekämpfe,
Wenn
Sozialistengesetzes betont habe, warum solle das Centrum nicht auf denfelben Gedanken kommen? Könne irgend Jemand be⸗
zweifeln oder bestreiten, daß sehr drücke
nde Zustände entständen
aus diesem Gesetz? Die . seien allerdings in den
letzten zehn Jahren etwas be
er geworden; aber der Unter⸗
schied bestehe darin, daß jetzt das Urtheil der Arbeiter vergiftet sei; Man habe den Glauben an das Jenseits aus den Herzen der Massen herausgerissen; sie seien dem öden Materialismus
verfallen. an den Zuständen,
Die Befitzenden hätten mit einen Theil der die Alle beklagten;
auch der
Schuld Staat habe
mit feiner Gesetzgebung dazu beigetragen durch die Kämpfe,
die er Jahre lang gegen moderne Schulbildung, von
die Kirche geführt habe. Die unselige der der Reichskanzler auch einmal
gesprochen habe, sei ebenfalls Schuld daran; die Kinder der armen
Familien müßten sich nach Erledigung der
gut und für fe gebildet halten, werden. Desha Haß, mit Milde und Wohlwollen,
wendigen Repression angefaßt werden.
des Kaisers erfüllen,
Religion zurückgegeben werden müsse. materielle Lage des Volkes bessern.
empfehlen, die Vorlage abzulehnen.
Um 33 / Uhr wurde die weitere
abend 11 Uhr vertagt.
Schulpflicht für zu
um einfache Arbeiter zu
b müsse die Frage der Sozialdemokratie ohne aber immer mit der noth⸗ . Man müsse das Wort daß dem Volke vor allen Dingen die Dann müsse man die Er könne daher nur
Berathung bis Sonn⸗
— Dem Reichstage ist die Ergänzung zum Ent⸗ wurf des Reichshaushalts-Etats für das Etats jahr
1888/89 zugegangen. J schaften, Konsulaten und Schutzge für die Errichtung einer
58 600 M
Inseln 19 800 M6 Interessenten im Schu gegangene Jaluitgesells
m Haupt-Etat treten hinzu; dauernde Ausgaben im ee n en Amt: bei den Gesandt⸗
ieten 18 400 , und zwar Botschaft in Spanien Ferner für die Kosten der Uebernahme der Verwaltung des Schutzgebiets der Die aus einer Vereinigung der deutschen gebiet der Marschall⸗Inseln hervor⸗ aft in Hamburg hat sich vertrags⸗
Fort⸗
Marschall⸗
mäßig verpflichtet, die Kosten der Verwaltung des genannten ng zu übernehmen, daß die Rechte der Landeshoheit, einschließlich der Gerichtsbarkeit, In Folge dessen ist die Anstellung eines Kaiserlichen , in Aussicht ge⸗
Schutzgebiets unter der Voraussetzu
durch Reichsbeamte ausgeübt werden. nommen, welchem ein
dieselben ist, neben renden freien Wohnung
Sekretär beigege
15 000 Sι und bezw. Ko M ausgeworfen.
für beide Beamte ist mit in DOrdinarium, Kapitel 5H unter gestellt; eine der Höhe der Summe ist als Beitrag Einnahmen, tritt dann noch als eine von der
und Reliktenbezüge künftig erwachsenden ein auf 10 Proz. des durchschnittlichen pe Beamten bemessener Zuschuß, also für MMS, für den Sekretär 1760 (6, in daß sich der gesammte Beitrag der
der Frachtkosten für
pauschale Entschädigung für den dem *
Einkommens beider
den Kommissar 2400
Summa 3660 S, so
Gesellschaft auf 23 450 S6 erhöht.
ö k benöthigten zur Deckung ie
Kapitel 7 unter Titel 4a, ausgeworfen.
en werden soll. Für der von der Gesellschaft zu gewäh⸗ ein jährliches Diensteinkommen von Die Besoldung Summa 19 800 6 in das Titel 1074 des Etats ein⸗ Besoldu ngen gleichkommende der Kolonial⸗Gesellschaft bei den
Dazu
Gesellschaft zu leistende
durch Pensionen öheren Aufwand nsionsberechtigenden
eförderung der noch in Olympia zurückgebliebenen
Architekturstücke eine einmalige dem bereits 661 000 S6 für aufgewandt sind, wird auch der
Gabe von 2500 ͤ die Ausgrabungen vom Reich durch die Herschaffung der in
S, Nach⸗
Olympia noch befindlichen Doubletten erwachsende Restbetrag
von 2500 M60 auf Reichsfonds zu überne
diesem Zweck die gedachte Summe im
für 1888 / 89 eingestellt worden.
Endlich ist zu dem Etat der Reichs-Post⸗ u
hmen sein. Es ist zu
Wege des Ergänzungs⸗ Etats unter die einmaligen Ausgaben des Auswärtigen Amts
nd Telegraphen⸗
verwaltung auf das Etatsjahr 1836/80 eine Ausgabe zum
Ankauf der im Eigenthum der graphengesellschaft ö zwischen Borkum zwisch 6 300 000 MS beantragt worden. Die Rentabilität der vom zuwendenden Summe läßt sich, Unter ugrundelegung des nationalen Telegraphenvertrage für den Verkehr mit England Gebührensätze ergiebt sich, wenn der umfang ohne Berücksichtigung des
nach
ferner an Miethe für eine an die Indo⸗ k Telegraphengesellschaft ver⸗
miethete Kabelader
zu Berlin befindlichen
en Greetsiel und Valentia
und? im
Vereinigten deutschen Tele⸗ beiden Tele⸗ Lowestoft und
Betrage von
Reich für den Ankauf auf⸗ wie folgt, schätzen:
dem allgemeinen inter⸗
ge
bestehenden Tarifs und der in Aussicht genommenen enwärtige Verkehrs⸗
künftigen Zuwachses in Rechnung gestellt wird, eine Jahreseinnahme fuͤr das Kahel Greetsiel⸗VTalentig von für das Kabel Borkum⸗Lowestoft von
393 0 M 2ö5 352 *
10 00 *
zusammen
56 9I2
Hiervon würden abzuziehen sein an Ausgaben
9. persönliche und Betriebskosten.
ür Unterhaltungskosten nach
den bis⸗
herigen Erfahrungen 10 Proz. der Ein⸗ nahme, rund kö ö
O00
80 0002
zusammen
Io G00
Es würde sich also ein Ueberschuß von 596 912 6 für
das Jahr ergeben,
eine Rente von rund 9 Proz. darstellt.
was für den Kaufpreis von 6 300 009 6
Dieser Ertrag stellt
neben der Verzinfung des Änlagekapitals eine hinreichende
Quote für die allmähliche Amortisation der Kabel und für die
Versicherung gegen unvorherzusehende Unfälle in Aussicht. Der Kaufschilling wird aus Anleihemitteln zu bestreiten sein.
— Der dem Reichstage zuge Gesetz es, betreffen die Ein , in Elsaß-Lothrin aut:
gangene Entwurf eines führung der Gewerbe⸗ gen, hat folgenden Wort⸗
(Nach den Beschlüssen des Reichstages in dritter Berathung.) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2e.
verordnen im Ramen des Reichs, nach erfolgter Zuslimmung des
Bundesraths und des Reichstages, 3
folgt:
Die Gewerbeordnung für dat Deutsche Reich in der Fassung,
welche durch Artikel 16 des Gesetzes vom
1. Juli 1883, betreffend Ab⸗
änderung der Gewerbeordnung (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1599), durch das Gefetz vom 8. Dezember 1884 wegen Ergänzung des § 1000
des Gesetzes, betreffend die Abänderung der vom 18. Juli 1881 (Reichs ⸗Gesetzbl, 1884 23. April 1886, belreffend die Abänderung der
das Gesetz vom
Gewerbeordnung, S. 255), durch
Gewerbeordnung (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 125), durch das Gesetz vom 6. Juli. 1887 betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung Reichs ˖ Gesetzbl. S. 218), sowie
durch die am 4. Januar
Ss8h, am 24. April 1886,
1. April 1886
und H. Januar 1887 bekannt gemachten, vom Reichstage ge⸗ nehmigten Beschlüsse des Bundesraths (Reichs ⸗Gesetzbl. des
Jahres 1885 S. 2 und 92, des Jahres 1887 S. 4) festgestellt ist.
Jahres 1886 S. 68 und des
tritt in Elsaß ⸗Lothringen, vorbehaltlich der n n . der §5. 2
bis 6 dieses Gesetzes, am 1. Januar 1889 als Reichsge
etz in Kraft.
Hinsichtlich des Gewerbebẽetriebes, welcher die Herstellung, den
Umsatz und die Verbreitung von Schriften, Darstellungen jeder Art zum Gegenstand hat, bleiben an
Bestim mungen der 86, di
Die auf die Theaterpolizei beyügli
Drucksachen und bildlichen Stelle der e Landesgesetze maßgebend.
chen Bestimmungen der Landes⸗
gesetze bleiben neben den , der Gewerbeordnung in Kraft. Die Schließung von Wirthfthaften kann auch fernerhin in den
landes gesetzlich vorgesehenen Fällen e Ker fn
rfolgen. Die Fortsetzung des
toͤbetriebes entgegen einer auf Grund der Landesgesetze an⸗
geordneten Schließung unterliegt der Strafe des 5. 147 der Gewerbe⸗
ordnung. 5
§. 5. Die Bestimmungen der Landesgesetze über die Befugniß zur Ab⸗ haltung von öffentlichen Trh e n nnn, bleiben unberührt.
Die Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln bleiben
der landekgesetzlichen Regelung überlass
en.
Es finden jedoch die auf Grund des §. 24 Absatz 2 der Gewerbe⸗
ordnung vom Bundesrath erlassenen stimmungen auch in Elsaß⸗Lothringen vom Bundesrath beschlossen wird.
allgemeinen polizeilichen Be⸗ insoweit Anwendung, als dies
Die höhere Verwaltungsbehdrde kann gestatten, daß jugendliche
Arbeiter (5. 135 der ,,
tretens dieses 25 in einer Fabri selbst bis zum 1.
die Beschäftigung der Kinder in Fab 1841 (Bulletin des lois IX. série No. weiter beschäftigt werden.
welche zur Zeit des Inkraft⸗ bereits beschäftigt waren, da⸗
anuar 1891 in der durch das Gesetz, betreffend
riken u. f. w, vom 22. März 203) zugelassenen Ausdehnung
§. 8. Die Bezeichnung der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörden,
sowie die näheren Bestimmungen über
das Verfahren bezüglich der
Genehmigung der im F. I65 der Gewerbeordnung aufgeführten gewerb⸗ ichen Anlagen erfolgen durch Kaiserliche Verordnung.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. Das Volks wohl. (Augemeine Ausgabe der Sozial⸗Correspondenz.
Dr. Victor Böhmert, Dresden.) General versammlung des Centralvereins Klassen. — Die Wohnungsfrage im arbeitenden Klassen. —
Nr. 4.
Centralverein für das Wohl Jur Kritik der Grundzüge der Alters- und
Inhalt: Aus der für das Wohl der . er
Invalidenversicherung der Arbeiter. VI. d, ,, — Aus der Ge⸗ iber
meindeverwaltung der alten Bergstadt Fre 40 und 50 Jahren. —
die Bettler und Arbeitslosen vor Braufebäder! — Arbeiterverhältnisse: Alters⸗ und Invalidenversorgung der
g. — Erinnerung an Hꝛch
Arbeiterwohnungen. — Zur Arbeiter. — Der Besuch des
Slöjd . Lehrer Seminars zu Nälg. — Lohnzahlungstag. Schweizerische
Arbeiterstatistik.
— Arbeiterbildung in Kopenhagen. —
Beilage:
Zimmer und Wandschmuck. — Abermals Vogelschu‚z. Eine gemein ·
nätzige Frucht der Enthaltsamkeit. Kinder ⸗Speiseanstalten. — Trinkerasyl. — Anzeigen.
— Soziales: Stiftungen. —
Wiener freiwillige Rettungsgesellschaft. —
Die gefiederte Welt. Zeitschrift für oa n ba g HZüchter a9
und Händler Creutz' sche Verlagsbuchhandlung, Nr. 4. — Inhalt:
herausgegeben von Dr.
deburg, Kretschmann).
Karl
Ruß R. & M
um Vogelschutz: Gegen den Krammettz vogel fan
Weiteres zur gesetzlichen Regelung des Vogelschutzes. — e , f:
mit grauen Kardinälen. —
miirung desselben. — stellungen. — Anfragen und Auskunft. enthält: Anzeigen.
Isis.
agsbuchhandlung, R. & M. Kre Thierkunde: Die Fis
de, de, ,. i richtige
stelungen: Berlin, Magdeburg, —Mancherlei. — Anfragen und Ausku
Zeitfchrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. e, ,. von Dr. Karl dan 6 . mann).
; chlaus. — Die Giftschlangen bildungen; gert ftumg, — Pflanzenkunde: m Topf und Garten rtsetzun
ammung unserer Hausthiere (Fortsetzung). — An Pflanzweite bei Spargelanlagen. Stralsund.
Einiges über Vggelkäfige (Schluß). — Der Gefang des Harzer Kanarienvogels und Bemerkungen über Mancherlei. — Aus den Vereinen:
rä⸗ us⸗ — Berichtigung. Die Beilage
urg, Creutz'sche Ver⸗ Fir. 4. — Inhalt: Europas (mit Ab- Ueber die Pflege der — e Ab⸗ leitungen: Die Vereine und Aus⸗ — Jagd und Fischerei. nft. — Anzeigen. .