1888 / 28 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

. 2 re rhnnen. der Ker ger ; müßte ein an⸗

uhren sollten nicht in sein n de Cen, t ö n 3. le 0 . . Auch das s .

in die Tasche des . . die erichtavoltzieher, würde sich vereinfachen lassen.

nzip der Meilengelder verwerfe er vollständig. . ute lf ngen könnien in vielen Fällen durch ein⸗ geschriebene Briefe statt perfönlich durch den Gerichtsvoll=

.

4

Das

ung der Prozesse und der dadurch hervor⸗ ! . Ferner sei das System des

fenen Erhöhung der Kosten. ; e enn ses für das n . sehr beschwerlich und die

Gerichte müßten in manchen Fällen davon absehen können. Eine organische Revision der Kostengesetzgebung dürfte aber nicht einseitig die der Nechtsanwalte, übrigen . in Betracht ziehen.

Staatssekretär von Schelling: .

Meine Herren! Ich fühle selbst das Bedürfniß, und bin dem ern Vorredner dankbar für die mir gewährte Gelegenheit. mich iber die Lage der Prozeßkostenreform im Reiche zu ãußern. Die ver. bünderen Regierungen stehen den Klagen, welche auf diesem Gebiet erhoben werden, keineswegs ablehnend gegenüber, wie der Herr Vor⸗ redner im Gingange seines Vortrages bemerkt hat. Sie haben ihr lebhaftes Intereffe für die Herbeiführung einer besseren Gestaltung des Kostenwesens dadurch an den Tag legt rah sie schon im zweiten Jahre der Geltung zer Gebührengesetze mit Anträgen auf Herab⸗ minderung der Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren her vor⸗ getreten find. Sie haben zu diesem Vorschlage die Zustimmung des Reichs.

ages gefunden; diese Vorschläge sind in der von dem Herrn Vorredner erwähnten Gerichtskosten ˖ Novelle zum Gesetz erhoben worden und der finanzielle Erfolg ist der gewesen, daß eine sehr bedeutende Er⸗ leichterung der Gerichtskostenlast eingetreten ist.

Wag nun die weitere Repision der Gebührengesetze anlangt, sa waren die verbündeten Regierungen zu der Ueberzeugung gelangt, daß diefe Revision vor Allem und hauptfächlich bei den Anwaltsgebühren einzusetzen babe; der Reichstag hat sich dieser fn nn, nicht ganz verschlossen, vielmehr, wie dies bereits vorgetragen ist, in wiederholte! Resolutionen seine Absicht dahin kundgegeben, daß mit einer Revision des Gerichtskostengesetzes auch die der Anwalts⸗ gebührenordnung zu verbinden sei. Ais nun aber im vorigen Jahre bie verbündeten Regierungen mit einer Vorlage, betreffend die Abänderung der beiden Gebührengesetze, an das hohe Haus herangetreten sind, da hat leider die Angelegenheit nicht die gehoffte Förderung gefunden. Allerdings muß ich anerkennen, daß eine Ermäßigung der Gerichtskosten durch die Vorlage nur in ge⸗ ringem Umfange angestrebt wurde; allein der Reichstag ist doch nicht auf die Alternative: annehmen oder ablehnen“ beschränkt, der Reichs · . konnte ja eine weitergehende Ermäßigung der Geri chtskosten beschließen, die Vertreter der Regierungen in der Kommission haben sogar und ich bin dem Herrn Vorredner äußerst verbunden, daß er dies konstatirt hat, die Mitglieder derselben aufgefordert mit bestimmfen Anträgen auf Ermäßigung einzelner Satze des Gerichts⸗ kostengesetzes hervorzutreten.

Bie Berathung in Ihrer Kommission hat nun aber leider eine Wendung genommen, die von den Regierungen in keiner Weise vorgus⸗ esehen werden konnte. Daß eine . der Gerichtskosten⸗ 6. in weiterem Umfange beschloffen werden würde, darquf waren die Regierungen gefaßt, aber darauf konnten sie nicht gefaßt sein, daß nach den vorausgegangenen wiederholten Resolutionen des Reichs-

ondern zugleich die

tages ihre Vorlage uberhaupt keiner sachlichen Durchberathung in der

ommiffion unterworfen worden ist. Die Kommission hat vielmehr und der Herr Vorredner hat dies bestätigt —, abgesehen von einigen allgemeinen Anregungen in Bezug auf Aen derung unsers Prozeßwesens, sich darauf beschränkt, lediglich die Frage ihrer Prüfung zu unterziehen, wie hoch sich augenblicklich die Einnahme der im Dienst befindlichen Anwälte stelle, und welche . die von der Regierung gemachten Vorschläge auf die Minderung dieses Ein⸗ kommens haben würden.

Der Hr. Abg, Kulemann ist selbst Mitglied der Kommission gewesen; da er mich aber provozsrt hat, so wird er es mir nicht ver⸗ argen, wenn ich mich mit voller Offenheit über die Thätigkeit der Kommission aus spreche. Meines Exachteng hat die Kommission eine viel zu weit gehende Rücksicht auf die Lage der augenblicklich im Dienst befindlichen Anwälte genommen, eine Rücksichtnahme, wie sie bei anderen in Erwerbsverhältnisse einschneidenden n, der Neuzeit nicht in gleicher Weise eingetreten ist. Der ie er muß für die Zukunft arbeiten, er darf nicht bloß die Verhältnisse der augenblicklich lebenden Generation im Auge haben. Wenn also von den verbünde⸗ ten Regierungen behauptet war, daß ein Theil der Gebührensätze der Anwälte den wirklichen Werth der betreffenden Leistungen übersteige, so mußte diese Behauptung in der Kommission geprüft, und soweit ein Miß verhaltniß als vorhanden angenommen wurde, dieses Miß⸗ verhältniß wenigstens für die Zukunft abgestellt werden. Eine ganz andere Frage ist die, in wieweit nun das neue Gesetz Anwendung finden sollte für die bereits im Dienst befindlichen Anwälte. Das ist eine Frage, die dem Bereich der Uebergangobestimmungen angehört, und in diesem Bereich ist es zulssig⸗ Billigkeitsrücksichten Rechnung zu tragen. Es hätte also z. B. in r kommen können für diejenigen Anwälte, die sich an Orten geringen erkehrs, am Sitze von Amtsgerichten im Vertrauen auf die bisherigen Gebührensätze niedergelassen hätten, ob für diese Anwälte die bisherigen , wenigstens theilweise oder für eine gewisse Zeit zu belassen, oder ihnen eine andere Aus⸗

leichung zu gewähren sei, um sie für die Vereitelung der

off nungen, welche sie bei ihrer Niederlassung hegen konnten, zu entschädigen. Allein, die Kommission ist leider diesen Weg nicht gegangen. Selbst der eventuelle Antrag, für welchen, wie ich anerkennen muß, der Herr Vorredner gestimmt hat, nämlich der An⸗ trag, wenigstens einstweilen die materiellen Bestimmungen der Gefetzes vorlage einer Prüfung zu unterziehen, auch, dieser eventuelle Antrag ist abgelehnt worden. Die Kommission hat jede weitere sachliche Durchberathung davon abhängig gemacht, da zunächst gewisse statistische Erhebungen über die Einnahmeverhältnisse der Anwälte und über die Schmälerung, welche dieselben durch die Vorschläge der Regierungen erfahren würden, angestellt würden. Dadurch, meine Herren,

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

. treckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e.

Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

1. 2. 5. 4.

rungen, durch diesen Mißerfolg entmut

Ein fernerer Hauptübelstand liege in der

*

23 ist leider die ganze Angelegenhelt ich weiß augenblicklich keinen besseren lane, 2 todtes ir f. gerathen. Ich habe mich an die Regie rungen der gröͤheren Bundesstaaten mit der Frage gewendet, ob sie es für für nu D halten, bie von der Kommifsion ge⸗ . . hmen. Soweit mir die Antworten 3 gefallen. . . . Ich will nun keinegzwegs behaupten, daß die verbündeten Regie higt, die Reform des Prozeß kostenwesens Überhaupt gufgegeben hätten, aber ich glauhe doch, daß die Regierungen gut thun werden, wenn sie zunächst abwarten, ob diejenigen Herren, welche in der Kommission dazu mitgewirkt haben, die Angelegenheit auf dieses todte Geleis zu fahren und diese Er waͤguͤng möchte ich auch dem Herrn Vorredner ans Herz legen ob

die . Hälfe dazu leisten werden, die Sache wieder auf die fahr

ahn zurückzuschieben. .

Der Herr Vorredner hat nun den Gesichtskreis seiner Erörte, rungen noch bedeutend Erweitert. Er hat nicht mit Unrecht darauf hingewiefen, daß ein Theil der Beschwerden uͤber die hohen Kosten dadurch vermindert werden könnte, wenn das Prozeßverfahren über- kgupt einer Vereinfachung unterworfen würde, und er hat eine ganze Reihe von Crinnerungen und von Vorschlägen in dieser Beziehung vorgebracht, die sich . auch auf die Mängel des Strafverfahrens erstreckt haben. deine Herren! Der Herr Vorredner wird nun woll nicht erwarten, daß meinerseits eine Außerung auf diefe einzelnen Anregungen abgegeben wird; ich nehme das um fo mehr an, als er mir überhaupt keine Mit⸗ theilung davon gemacht hat., daß er die Frage der Reform unseres Civil und Strafprozeßoerfahrens in den Bereich seiner Anregungen ziehen werde. Ich bin natürlich nicht in der Lage, die Stellung der verbündeten Regierungen egenüber den hervorgetretenen Vorschlägen irgendwie zu präzisiren. Ich kann meinerseits dem Herrn Vorredner nur anheimstellen, im Wege eines r n, , seine Vorschläge dem hohen Hause zu unterbreiten; dann würde ich eher in der Lage fein, mich mit den verbündeten Regierungen in Verbindung zu setzen, und konnte dann vielleicht zu den einzelnen Theilen seines Antrages Stellung nehmen.

Wenn ich mich nun ausschweige über die Anregungen, die Hr. Abg. Kulemann gegeben hat, so wird er mir das nicht dahin aus— legen, als ob die Reichsverwaltung der Richtung, in welcher diese Vorschlsge sich bewegen, ablehnend gegenüberstehe. Ich bin dem Herrn Vorredner dafuͤr sehr verbunden, daß er Aeußerungen heute von der Tribüne wiederholt hat, die ich vor ungefähr zwei oder drei Jahren hier abzugeben die Ehre hatte, und die, glaube ich, hinreichend an den Tag legen, daß die Reichsverwaltung durchaus die Ansicht des Herrn Vorredners theilt: daß unser Prozeß⸗ verfahren einer größeren Vereinfachung bedürftig ist, nament⸗ lich zu dem Zwecke, um den mittleren Volksklassen die Verfolgung des Rechtsganges zu erleichtern. Aber der Herr Abgeordnete wird als einsichtiger Jurist sich auch der Einsicht nicht verschließen, daß unsere Prozeßordnung ein organisches Ganzes bildet, in welchem ein Schlag tausend Verbindungen regt, und daß gerade bei einem vorzugsweise organischen Gesetz es außerordentlich schwer ist, einzelne Theile heraus⸗ zunehmen und einer Reparatur zu unterwerfen, daß vielmehr für so tief greifende Uebelstände, wie es größtentheils diejenigen sind, welche der Herr Vorredner hervorgehoben hat, nur durch eine weitergehende Revifion der Prozeßordnung Abhülfe geschaffen werden kann.

Abg. Petri; Es sei schwierig, die Gerichtsvollzieher, so wie sie 1 beschäftigt seien, zu Staatsbeamten zu machen. Das Maß ihres Einkommens hänge vollständig von ihrer Zuperlässigkeit ab; der Eine, der seine Aufträge rasch und pünktlich erfülle, habe viel zu thun, ein Anderer wenig; ö des halb nicht billig, Beiden ein gleiches Gehalt zu geben.

Abg. Dr. Meyer (Jena): Die Ausführungen des Abg. Kulemann gäben nur seine persönlichen Ansichten wieder; er habe nicht als Vertreter der Fraktion gesprochen; er (Redner) 6 deshalb auf seine Behauptungen nicht weiter ein. Die

nsicht des Staatssekretärs, daß eine Ermäßigung der Prozeß⸗ kosten zunächst bei den Anwaltsgebühren einsetzen müsse, theile er nicht. Die Anwaltagebühren könnten sehr wohl eine Er⸗ mäßigung vertragen, aber auch die Gerichtskosten verdienten eine Ermäßigung, ihre Höhe werde in weiten Kreisen der Bevölkerung als eine übermäßige empfunden. Wenn die ver— bündeten Regierungen sich entschlössen, eine Vorlage ein⸗ zubringen, welche die Einwendungen gegen die 6 vor⸗ geschlagene Herabsetzung der Anwaltsgebühren berücksichtigte und gleichzeitig eine Ermäßigung der Gerichtskosten enthielte, würde eine Einigung wohl möglich sein.

Abg. von Buol: Er min auch, daß das Werk einer allgemeinen Revision der Prozeßkosten nicht ruhen möge. Die ö. müsse er gegen die vom Staatssekretär erhobenen Vorwürfe in Schutz nehmen. Erstens seien ihre Arbeiten in die allerletzten Tage der Session gefallen und dann seien die Wünsche der Kommission bezüglich der statistischen Erhebungen nicht so ganz unbegründet gewesen.

Das Gehalt des Staatssekretärs wurde bewilligt.

Bei dem Titel „Ausgaben zur Ausarbeitung des Ent⸗ wurfs eines bürgerlichen Gesetz buchs“ bemerkte der Staat sekretär von Schelling: Es sei ein erfreulicher Gedanke, daß an demselben Tage, an welchem diese Position der Be⸗ schlußfassung des Reichstages unterliege, auch der Bundes⸗ rath in ch auf diese Angelegenheit einen Beschluß gefaßt habe. Er habe beschlossen, daß der Entwurf nebst den Moti⸗ ven durch den Druck veröffentlicht und dadurch der allgemeinen Kritik unterbreitet werde.

Der Titel wurde bewilligt, desgleichen der Rest des Etats der Reichs⸗Justizverwaltung.

Bei dem Etat des „Reichs⸗Eisenbahnamts“ sprach der Abg. Dr. Hammacher den Wunsch aus, daß ein Aufrücken der Subalternbeamten in diesem Amt in gleichmäßiger Weise mit

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.

emmnd ellen! fe nein eus, ö

dabei beabsichtigte Besserstellung jener Beamten wo nicht . hl au

Abg. Schrader hielt den Wunsch des Abg. Hamm für berechtigt, verkannte aber auch die Schwierigkeiten nicht, hi. feiner Erfüllung entgegenständen. Ein Durchrangiren diese . mit denen der anderen Aemter ee nicht möglich.

Der Etat wurde bewilligt.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

. Der Präsident theilte mit, daß der Gesetzentwurf, betreffend

die Aufnahme einer 2 für Zwecke der Verwaltung bez Reichsheeres, eingegangen sei.

Um 1 Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch 1 Uhr.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Aufnahme einer An leihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres, zu— gegangen.

; §. 1. . Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 278 335 562 4

für die in der Anlage ausgeführten weck wird genehmigt.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die nach 5. 1J erforderli Geldmittel im Wege des Kredits fluͤssig zu machen und zu ide Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird eine verzinsliche, nach den , de Gesetzes vom. 19. Juni 1868 (Bundes ˖ Gesetzbl. S. 339) zu ver⸗ waltende Anleihe aufzunehmen und e, . auszugeben.

Die Bestimmungen in den §5§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. I nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine: und Telegraphenverwaltung (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen ,,. aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch fuͤr einen längeren Zeitraum als vier Jahre aut⸗ gegeben werden dürfen.

Der NUeberschlag der einmaligen Ausgaben für die Verwaltun des Reichsheeres aus Anlaß der , ,, der Wehrpflicht ergiebt: a. für Preußen 26, ausschließhlich Elsaß⸗ Lothringen 212 901 N0 , für Elsaß : Lothringen 289 760 S; b. für Sachsen 19 296 475 4 c. für Württemberg 13 683 400 60 Dazu Quote von Bayern 32 164 017 ƽ Ueberhaupt also 278 335 562 A0

Außerdem treten an fortdauernden Ausgaben zu dem Reichdhaut⸗ halts Etat für das Etatsjahr 1888/89 bei VI. für die Verwaltum des Reichsheeres hinzu: für Geldverpflegung der Truppen 114 259 (Preußen); 10 00 6 (Sachsen); S000 S (Württemberg), zusan. men 132 6560 ½½ Ferner Garnisonverwaltungs⸗ und Serpiswesen 203 009 6 (Preußen); 17 820 ƽ . (Sachsen); 13 500 ( Württen . berg), zusammen 254 320 Dazu Militärverwaltung von Bahem 48 6094 , mithin Summa VI. 414 974 Ferner kritt hierzu bei XI. Reichsschuld (Verzinsung) 2 800 C00 M, so daß also die fort. dauernden Ausgaben zusammen sich belaufen auf 3 214 974 4 Diese Ausgahen sind durch Matrikularbeiträge aufzubringen.

In der Begründung der Vorlage heißt es: Der dem Reicht⸗ af unterm 9. Dezember 1887 zur verfassungsmäßigen Beschluß nahme vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen de Wehrpflicht, bezweckt, die n, der Streiter unserer Kriegsmacht be⸗ trächtlich zu vermehren. urch das . soll ermöglicht werden, die älteren Mannschaften als künftiges 3. Aufgebot der Landweht schneller zusammenzuziehen, um von Anbeginn des Krieges all jüngeren Kräfte zur Vertheidigung der Grenzen verwenden zu können. Damit aber diese Steigerung der perssönlichen Kräfte wirksam werde müssen dieselben kriegsmäßig organisirt und ausgerüstet werden. Diel erheischen ebensowohl die mil ikarischen Interessen, wie volkswirths chaftlihe und Menschlichkeitgrücksichten. Truppen, welchen es an dem zur Kirig⸗ führung Nothwendigen mangelt, leisten wenig und leiden viel. J tiefer das Kriegsaufgebot in alle bürgerlichen Verhältniffe eingreift je mehr Familienväter von demselben betroffen werden, um so dringen der ist es Pflicht, sie mit Wehr und Waffen, mit Kleidung und Feld ausrüstung auf Beste zu versorgen. Die Zeit für die Vor bereitungen zur Abwehr eintretender Kriegsgefahr ist uns unte heutigen Verhältnissen knapp zugemessen. Sie reicht nicht aus, um Kriegsmaterial in nennengwerthem Umfange zu beschaffen. Wir haben mit der Wahrscheinlichkeit zu rechnen, daß wenige Tage nat erfolgtem Mobilisirungsbefehl die Feindseligkeiten beginnen in daß wenige Wochen später der entscheidende Zusammenstoß der Mafan erfolgt. Nur ein kleiner Theil des Kriegsͤbedarfs kann in der Zwischen⸗ zeit durch Kauf, oder durch Reguisitlonen auf Grund des 5 leistungsgesetzes im Lande beschafft und rechtzeitig an die Bedarft⸗ punkte befördert werden, zumal die Eisenbahnen durch Truppen beförderungen fast ganz in Anspruch genommen sind. Alles übrig Material, dessen die Militärverwaltung zur kriegsbereiten aufe n des Heeres bedarf, muß im Frieden vorräthig gehalten werden und is für die geplante Heeresverstärkung insoweit neu zu besch nicht Deckung in bereits vorhandenen Beständen findet. werden, soweit sie hierfür irgend brauchbar und verfügbar sind, au zur Autzstattung der neuen Heexesverstärkung verwendet werden, zuma jede weitere Vermehrung der Materialbestände die Verwaltungsorgane wie die Truppen neu belastet. Die Beschaffung des Mehrbedarfg an Kriegsmaterial für die geplante Verstärkung der Kriegsmacht bedingt wenn sie bei eintretendem Kriege in ihrer vollen. Tragweite wirksan werden soll, eine einmalige Ausgabe, welche sich, unter Hinzurechnum der Kosten für Herftellung fiskallscher Unterbringungsräume, nach de Anlage zu §. 1 des Gesetzentwurfs für sämmtliche Kontingente au

18 355 65 M stellt . Diese Summe durch eine Ergänzung del Etatgentwurfs für 1888/39 anzufordern, war nicht an gängig, da g Her g n erscheint, mit den Beschaffungen sofort und ohne dit Verabschiedung des Reichshaushalts⸗Etats abzuwarten, vorzugehen.

affen, al eb

Deffentlicher Anzeiger.

65. Kommandit Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch⸗ . . . ö. t ö Wochen⸗Ausweise der deutschen tel banken.

8. Verschiedene ö .

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

sõ3bl6] Steckbriefs⸗ Erledigung.

Der diesseits unter dem 15. Januar 1883 hinter den Kaufmann Karl Hermann Friedrich Puls, ge⸗ boren am 18. Oktober 1844 zu Berlin, wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten J. III. D. 30. 83 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 24 Januar 1888. Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.

genommen.

sb3oõlb]

aus

sb3517] Steckbriefs⸗ Erledigung. Der gegen die unverehelichte Adelheid Kolinski, er ff 11. August 1857 zu Danzig, wegen Ur⸗ ndenfälschung und unbefugter Annahme des Adels⸗ . . in den Akten J. IJ. d. 735, 82 unter dem Z. Rovember 1882 erlassene und unter dem 20. Juni

lö3hl8]

1883 erneuerte Steckbrief wird hiermit zurück⸗

Berlin, den 28. Januar 1888. Staatz anwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.

Steckbrie fs⸗ Erledigung.

Der gegen den Verlagsbuchhändler Paul Lunitz Brandenburg a. einfachen Bankerutts und Unterschlagung unter dem 23. November 1887 erlassene und unter dem 14. Ja⸗ nuar 1888 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen. Potsdam, den 2. Januar 1888.

Der Untersuchungtrichter beim Königlichen Landgericht.

e e, , Nachdem die Ersatzreservisten J. Klasse: 1) Amberger Franz aver, geb. 10.

2) , Anton, Reilhäng, Gemeinde selbst im Aufenthalte,

ewandert zu sein und H., wegen betrüglichen resp.

anberaumt.

und dann ihre

anuar 1862

in Pieka, zuletzt im Aufenthalte in Wein⸗ hartsau, Gemeinde , und

eb. 19. lossersberg, zuletzt da⸗

hinreichend verdächtig . ohne Erlaubniß aus⸗

; ch gegen die Vorschrift des 360 Ziffer 3 des R. St. G. B. verfehlt zu haben, ist zu deren Aburtheilung Termin auf Dienstag, den 6. März 1888, Vormittags 19 Uhr, bei dem Schöffengericht des K. Amtsgerichts Viechtach

Zu diesem Termine lade ich die Obengenannten mit dem Beifügen, daß auch bei unentschuldigtem Ausbleiben zur , ,

erurtheilung auf dem K. Landwehrbezirkskommando Straubing gemäß §. 2 der R.⸗St. P. -O. abgegebenen Erklärung

d. d. 1. Ifd. Mts. erfolgt. Die Vertretung dur einen Vertheidiger ist statthaft. Viechtach, den J. Januar 1888. Der Amtsanwalt: gur Beglaubiß i e tze ght screi ur Beglaubigung: Der K. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Ec refer.

Juni 1859 in

erᷣ·

6

2) Zwangs voll streckungen Aufgednte, Vorladungen u. vl

(44750 Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Haberkern hier hat du Auf iebot der angeblich ihm abhanden gekommeng Kktien Nr. I bis incl. 6, 10 biß incl. i6, 35 3 gr . 5 h. i . ö 6 . hl ö.

nel. er Spandauer Dam ahrtz⸗ sellschaft über je R Re ee m nn n. Di

eschritten wird rund der von

spätestens in dem auf

ut

glaubhaft anzeigen:

wird der unbekannte Inhaber dieser Prämienquittung

Die letzteren

widrigenfallz die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗

6 88. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

ber der Urkunden werden aufgefordert, späte⸗ ens in dem auf ben 26. Juni 1888, ann rn, 11 Uhr, vor dem unkerzeichneten Gerichte, Jüdenstrafe 56, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen . falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen

d. wighertin, den 26. September 18334. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 64.

(26026 Aufgebot. -

Der Fabrikant Abraham Gerson Müller, hieselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Cddelbüttel, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlozerklärung der Lebensversicherungs ⸗Police Nr. 14582 (Nr. 235 des Hamburger Policenbuches), ausgestellt von der Gaisge gènerale des Eamilles in Paris am 13. April 1870, groß Fres. S900, —, zahlbar am 30. März 1887 an den Antragsteller. .

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

Donnerstag, den 5. April 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, immer Nr. 3, anberaumten. Aufgebotstermine seine . anzumelden und die Urkunde vorzulegen. widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. amburg, den 12. August 1887. Bas Amtsgericht Hamburg, Civil Abtheilung V. ur Beglaubigung: Rom berg Dr., Gerichts⸗Secretair.

160 Aufgebot.

Auf Antrag des Opernfaͤngers Rudolph Grebe in Ädchen und der Ehefrau Marie Erpenstein, geb. Grebe, in Hildesheim, als legitimirter Erben des weil. Rechtzanwalts und. Klosterreceptors a. D. August Grebe in Hildesheim, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Schümann zu Hildesheim, welche

daß der verstorbene Rechtsanwalt und Kloster⸗ receptor a. D. August Gribe zu Hildesheim fein Leben bei der Deutschen ,, Gesellschaft zu Lübeck laut Police Nr. 5hh2 für Et & 30600 versichert habe, daß aber die von der Gesellschaft durch ihren Agenten Adolph Meyer in Hildesheim am 4. Mai 1886 qus- gestellte Quittung Nr. 42 0858 über 0 192715 Prämie für die Zeit vom 4. Mai 1886 bis zum 3. Mai 1887

verloren gegangen sei,

aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche an dieselbe späkeftens in dem auf 3 Dienstag, den 9. März 1888. Vormittags 11 Uhr, ; angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgericht zu melden, auch die Prämienquittung selbst vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Lübeck, den 23. Juni 1887. Das Amtsgericht. Abtheilung II. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

(h 1246] Aufgebot. Der Privatier Joh. Martin Hartmann II. zu entf: a. M., vertreten durch die Rechtsanwälte arl Wertheim und Justizrath Pr. Scherlenzky zu Frankfurt a. M., hat das Aufgebot des von dem Königlichen Hauptsteueramte zu Frankfurt a. M. unterm 16. Februar 1886 an die frühere Handlung Georg Schmidt & Cie. daselbft über die von letzterer am genannten Tage im hiesigen Packhofe niedergeleg⸗ ten ? Ballen (sign. G. 8. & Co. 6026/29), enthal⸗ tend (602 kg brutto, 578 kg netto) unbedruckte wollene Tuchwaaren, ertheilten, von der Handlung Georg Schmidt & Co. dem Joh; Martin Hart mann 15 verpfändeten und übergebenen Niederlage scheins beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spaätestens in dem anderweit auf Dienstag, den 7. Februar 1888, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. rankfurt a. M., den 14. Janugr 1838, Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

ie n Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns. A. Goldstaub in Neubrandenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Brehm dafelbst, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels über 19 6, aus. eftellt am 5. Mai 1887 von der Firma Albert

echelhäufer in Rheydt, zahlbar am 31. Juli 1887, acceptirt von Otto Schroeder in Marienburg, girirt vom Aussteller an die Firma Knublauch und Heller⸗ manns in Wetzlar, von dieser an Firma K. J Wronker in Neubrandenburg, und von i. in blanco girirt an den Antragsteller, aufgefordert, feine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf⸗ gebotstermine,

den 16. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. anzumelden, und den 3 vorzulegen, widrigen⸗ falls derfelbe für kraftlos erklärt werden wird.

Marienburg, den 16. Deember 1887.

Königliches Amtsgericht. I.

Ib3hb4] Anfgebot. Ber Müller Heinrich Buxbaum in Pfungstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Schmeel in Darmstadt, hat das Aufgebot eines unterm 1. g, 1884 von August Jerbs in Frankfurt 4. M. ausgestellten, auf den FPoszahnarjt W. Kling in Hanau gezogenen und von bie sem acceptirten, am 30. November 884 zahl baren Wechsels ber 125 6, der angeblich vernichtet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ efordert, spätestens in dem auf en 15. September 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Herlche ,,, Nr. 18, immer Nr. 12, anberaumten Auf ebotstermine seine echte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, folgen wird. Haunan, den 27. Januar 18

C216

nachver zeichneten

bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, Rechte für 33 erklärt und im hun e e en buche gelöscht werden.

An f

Auf Antrag der Besitzer der belasteten ge te hsen für sich Rechte ableiten zu können glau innerhalb fechs Monaten, spätestens aber im Termine vom

Moni Juli 1888, Vormittags 9 Uhr,

widrlgenfalls die betreffenden Forderungen und sonstigen

lag, den J.

und Besitzer

Antragsteller

Pfandobjekts

Bezeichnung des

e bot.

der Forderung und Forderungsberechtigten

obilien werden alle , ,. welche aus den en, aufgefordert, solche

=

Datum des Eintrages

Stelle im Hypothekenbuch

sFortlauf. Nr.

Seidl, Lorenz

Diepenried, Berger, Lorenz, in Bruck,

Derselbe,

Derselbe,

Brunn,

Derselbe,

Bauer,

Meiertshof, Eberwein,

Kölbldorf, Eichinger,

ohlstetten, Derselbe,

Derselbe,

Wankerl,

Derselbe,

lediger

(400601

2) der durch

Schwabenbauer, Michael, Schreiner in Bodenstein,

, Johann,

eide Bauern von

Heindl. Anton, Bauer

in Knott, Joseph, Haus⸗ besitzer in Nittenau,

Magerl, Ill, 41 Fl. Drechsler in Nittenau,

Wolfgang, Oekonom von

Johann,

Oekonom von

i Alois, . in

Johann, Bauer von Stadl,

Katharina Lanzl, Wittwe von Stadl, Herrmann, Michael, 267 Oekonom von Fichtenhof,

Neiger zu Bodenstein,

und 15 Fl. Kapital der Georg Fries'schen

Erben zu Michelsberg,

Wirth b50 Fl. Elterngut und Einsitz des Anton

Riepel von Bruck, Riepel von Bruck, von Auhof,

von Brunn,

von Wulkersdorf,

40 Kr.

25 Fl. Zinsen aus

Schottenhaml,

Hinterkohlstetten, Nordhausen.

von Kohlstetten, 58 Fl. restiger

von Stadl

Lanzel, Ausnehmer von

beschreibung v. 17. März

4. April 1799,

Nittenau, den 21. November 1887. Königliches Amtsgericht. . 8.) eusch

Nittenau, 22. November 1887. Der Kgl. Gerichtsschreiber: Jechtl.

. 8.)

15 Fl. Restkaufschilling'frist an Anselm

p06 Fl. Elterngut der ledigen Magdalena 105 Fl. Kapital an Joseyh Feldmeier ö. . ( 265 Fl. Vermögen des Johann Wiedenhofer 50 Fl. Kapital des Johann Helmberger

Muttergut des Alois Schottenhaml von Nittenau,

dem unter Nr. 8 be⸗ zeichneten Muttergute desselben Alois

39 Fl. Arbeitzlohn des Schneiders Wolf⸗ gang Schäfferer von Maiertshof,

300 Fl. Kaufschillingefristen des Georg Schuierer, Ausnehmer von Kölbldorf,

24 Fl. Elterngut des Alois Eichinger von 28. Kohlstetten, zuletzt in Quellenburg,

56 Fl. 15 Kr. restiges Fristengeld der 28. Anna Maria Schillinger, Händlerin von

75 Fl. Elterngut des Michgel Schillinger von Kohlstelten, zuletzt Scharfrichter in zz.

75 Fl. Elterngut der Barbara Schillinger

elterlicher Erbtheil der ledigen Bauerstochter Anna Bruckner

96 Fl. mit 4 o/o verzinsliches Kapital der Barbara Beer, Inwohnerstochter

von Stadl, 30 Fl. Kaufschillingsfristen an Leonhard

adl l. 58 Kr. an verschiedene in der den Bellagen beiliegenden, aber jetzt nicht mehr aufzufindenden gerichtl. Schulden 1825 aufgeführ⸗ ten Gläubiger als übernommene schillingsfristen; gemäß Kaufbrief vom

mann. Zur Beglaubigung:

13. Februar Bodenstein, ursprüng⸗ 1826 lich Bd. I. * 3. nun Bd. II. S. 239.

Bodenstein, ursprüng⸗ .

nun Bd. II. S. 248. Bruck Bd. J. S. 234.

Bruck Bd. J. S. 234.

3. März 1826

ischb d. J. o

ursprüngl. Wulkers⸗ dorf Bd. J. S. 35, nun Nittenau Bd. III. S. 281.

Nittenau Bd. I. S. 139

Nittenau Bd. I. S. 159.

1 26. Mai 1826

7. März 1825

19. Februar 1848

16. November 1826

22. November 1826

Mãͤrz 1824

März 1824

Roßbach Bd. J. S. 36.

Schöngras Bd. J. S. 147.

Stẽfling Bd. JI. S. 11.

Stöfling Bd. I. S. 12.

März

1324 Stöfling Bd. J. S. 12.

5. August Thann Bd. J. S. 9. 1824

5. August 1835

2. Dezember 1826

Thann Bd. J. S. 9.

Thann Bd. J. S. 47.

Bodenstein, ursprüng⸗ lich Bd. JI. S. 63, nun Bd. II. S. 242.

13. Februar Rauf 1826

X

Aufgebot.

g Urkunden:

1) Der als Schuldurkunde ausgefertigte Neber⸗ eignungskontrakt vom 20. November 1848 Inhalts deffen die Wittwe Dorothee Winkler, geb.

in Schielo von dem Oekonomen Wilhelm Winkler IJ. daselbst 09 M Kapital, sowie ein freies Wohnungs⸗ recht und einen Auszug event. eine jährliche Rente von 24 M zu fordern hat;

1 Abschrift des Ueber⸗

Grosse,

ober

rung des

Christian Hempe zusteht; 4

Schiel o * . lm,

Die den 22.

ebotstermine nden vorzulegen,

gez. Bejz enberger.

Franke, in Neudorf eine Forderung von 900

Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 1 20 24. Mai 1870 über 267 S6 53 3 Forderung der mindrennen Emilie Rienaecker, jetzt verehl. Bier⸗ fahrer Schulz in, Halberstadt, an den Tischlermeister Emil Rienäcker in Güntersberge

sind wan l ,,, gegangen, bezw. vernichtet.

aben zu 1) der DOekonom Wilhelm Winkler II. in

der Urkunden erfolgen w

erode, d e r.

eignungsvertrags vom gg Dezember 1863 gebildete

Hypothekenschein, ursprünglich üher 3000 0 Forde⸗ Ackerbürgers Heinrich berge an den Ackerbürger August Hartung daselbst lautend, nach Abschrelhungen jetzt noch für 336 Forderung der ledigen Karoline

3) der Kontrakt vom 11.530. die Cesfion vom 3. Juli 1866, aus welchen in Ver⸗

artung in Günters⸗

artung gültig; ezember 18653 und

30. November 1871

bindung mit den Kontrakten vom 83. Januar IS

und 20.283. März 1877 dem Oekonomen Ludwig Möhring in e ,. gegen den Handelsmann

und dessen Ehefrau Johanne, geb.

zu Y der Ackerbürger August Hartung in Gün⸗

zu 3 der Oekonom Karl Möhring in Siptenfelde, der Tischlermeister Emil Riendecker in

e

das Lufgebot und die Kraftloserklärung der⸗ selben beantragt.

nhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf hre Rechte anzumelden und

die Ur⸗ , , die Kraftloserklärung 8 2

en 7. November 1887. Anhaltisches Amttgericht. Pannier.

M Nr. 2975,

mn i um, Swe der, dr gn, for, fi. ,,

31188

Gabriel Levi Schloß hier hat das Aufgebot der nachverzeichneten, auf ihn als jetzigen Gläubiger und auf Daniel Eckardt und dessen Ehefrau Elisabethe, geb. Höfling, hier, als Schuldner, lautenden Hypo⸗ fhekenurkunden des unterzeichneten Gerichts resp, der ide igen Herzoglichen Kreisgerichtsdeputation hier elbst:

a. vom 19. Juni 1868 und resp. 31. Januar 1884 über ein Darlehn von 150 Fl; rhn, jeg. nur noch 100 Fl. rhn., zu 40sC lursprüngliche Gläubigerin Margarethe Bevpuß, geb. Höfling, in Häselrieth),

b. vom 18. Vezember 1873 h, 27. April 1880 über ein Darlehn von ursprünglich 115 Fl. rhn., jetzt nur noch 50 M, zu Hoso,

c. vom 1. Mai 1883 über ein Darlehn von 50 zu 6oso, wofür nach Hpt, 3 12 E. 3. 1. 3. 5. 6. 10 des Hypothekenbuchs 3 hemar,

16 I Wohnhaus Hö. Nr. 169, mit Zubehör im Städtflur Themar Pl. Nr. Ad und 280 Hpt.

Nr. 182 3 Wäler in der Heeg Pl. Rr. 3273 Hpt. Nr. 2716, ö. 3 in der alten Heeg Pl. Nr. 3499 Hpt. r. , I) Wiese, Acker am See, Pl. Nr. 36537 Hpt.

jetzt an Stelle von 4 zufolge der Separation der Flur Themar:

a. Acker und Wiese am See Pl. Nr. 1264 Hpt. Nr. bool,

b. Acker im Wachenthal Pl. Nr. 20624 Hpt. Nr. 5002

verpfanbet sind, mit dem Bemerken beantragt, daß die genannten ürlunden ihm abhanden gekommen und nich , seien.

Es wird daher von uns Aufgebotstermin auf

Montag, den 16. April 1888,

. Vormittags 11 Uhr, anberaumt und werden die Inhaber der oben be⸗ chrlebenen ÜUrkunden aufgefordert, ihre Rechte späte⸗ tens im Aufgebotstermin in Persen oder durch einen genügend Jegitimirten Bevollmächtigten schriftlich oder . anzumelden und die Urtunden vorzu⸗ legen, widrigenfallz die letzteren für kraftlos erklärt ö darln bestellten Hypotheken werden gelsöͤscht werden.

Themar, den 28. September 1837. . denonlich k He

Ib 3hbbbl

ebot. Von Seiten des Klrchen⸗Vorstandes zu Metelen

e df nd .

igen nach werden alle Eigenthums⸗Prätendenten aufgefordert, fern i en, den vor neten Grundftücken in dem am Amtsgericht den Z. Mai e., Vormittags 111 anberaumten Aufgebotgtermine anzumelden, wid: nfalls sie damit ausgeschloffen werden und die Paftorat zu Metelen als Gigenthümerin eingetragen wird.

furt, 23. Januar 1888

Königliches Amtsgericht.

soabs? Aufgebot.

Demnach der Großköther Chr. Schule in Volkers⸗ heim zur nothwendigen Verbreiterung des Kommu⸗ nilationgweges Mahlum⸗ Nienhagen von dem ju einem Gehöfte No. ss. 58 in Volkersbeim ge= zrigen Vofraume, Plan Nr. 33, ein Theisstück ju 75 Su. ⸗Ruthen J a 57,5 dm an den Kreis Rom⸗ munalverband Gandergheim im Wege gütlicher Ver, d, ,. en eine Kapitalentschädigung von 30 pro Qu. . 225 , hat, so werden nach Vorschrift des Gesetzes Nr. 18 vom 20. Juni 1843 alle lee e welche Ansprüche an das ab⸗ zutretende Grundstück oder die apitalentschãdigung ĩ . vermeinen, damit ediktaliter i ihre echte an dem zur Auszahlung des taprtals auf Mittwoch, den 2. März d. J. Morgens 16 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte angesetzten Termine geltend zu machen, widrigenfalls elben mit ihren Anfprüchen augsgeschlossen werden und mit der e,, des Kapitals verfahren werden wird. Lutter a. Hbge., den 20. Januar 1888. Herjogliches Amtsgericht. Hartwieg.

(b3hbb] Aufgebot. Im Grundbuche von. Metelen Stadt steht Band I. BI. 100 auf den Grundstücken der Rifarie fdelinm animarum Flur 2 Nr. IOM, 77isa5 nebst Wohnhaus ein Kapital von 375 Thlr. für Friedrich Lammersmann in Coesfeld aus der Ürkunde vom 26. September 1802 eingetragen. Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß sie getilgt sei, . Demnach werden alle Diejenigen, welche an die⸗ 66 Ansprüche zu machen haben, , ., aufge⸗ ordert, diefe in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 2. Mai e., Vormittags 11 Uhr, an⸗ stehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlofsen werden und die Post im Grund⸗ buch gelöscht wird. Burgsteinfurt, 23. Januar 1858.

Königliches Amtsgericht.

b2996]

Das hier heimathsgehörige Barkschiff Theodosius Christian Unterscheidungs⸗Signal H. E. N. B. hat am 18. Januar 1887 unter . des Schiffs ⸗Kapitäns Parnow mit einer nach Hartlepool bestimmten Ladung Holj den Hafen von Mobile in , den Bestimmungtort aber bisher nicht erreicht. 4

Ille Diejenigen, welche über den Verbleib des Schiffs und der Personen der Schiffzbesatzung Aus kfunft zu geben vermögen, werden aufgefordert, hier von dem unterzeichneten Seeamte bis zum 15. März 1888 Anzeige zu machen.

Danzig, den 25. Januar 1888.

Königl. Preuß. Seeaut.

bab24] Nachstehendes Aufgebot. ͤ Es ist die Todegerklärung nachstehender Per⸗ onen:

I) des Matrosen Wilhelm Friedrich . Witt, geb, am I5. Dezember 1851 ju Kamminke, Sohn der daselbst verstorbenen Büdner Martin Carl Fhristoph und Marie, geb. Radloff⸗Witt schen Che leute, welcher im Frühjahr 1869 mit dem Schiffe „Ariel, Kapitän Krüger, in See gegangen, in Memel auf das Rostocker Schiff Herzog Georg“ über⸗

etreten und in Amerika abgelaufen ist, wo er nach

3 im Herbste 1874 ertheilten letzten Nachricht n San Franzisko als Kellner gedient hat, seit dieser Zeit aber i ne ist, J

I des Matrosen Eduard Friedrich Johann Ritzrow, geb. am 30. Oktober 1819 in Swinemünde, Sohn des verstorbenen Revierlootsen Christoph Eduard Ritzrow und der verstorbenen Anng Marie Caroline, geb. Sanow, welcher am 5. Juni 1872 von Kiel, wo er zie Ersed bel der 1. Werftdivifton gngesteült war, defertirte, seit dieser Zeit aber verschollen ist,

3) detz Arbeiters Albert Wilhelm Ehlert aus Westswine, eirea 54 Jahre alt, welcher im Jahre Is6s sich zum Cisenbahnbau in Kiel begeben und seit mindestens dem J. August 1868 keine Nachricht von sich . hat,

4) des Seefahrers Carl Johann Wilhelm Lenz, geb am 16. Februar 1846 zu Swinemünde, Sohn ber verstorbenen Arbeiter Johann Martin und Ca⸗ tharine Marie, geb. Albertz Lenz schen Eheleute aus Swinemünde, welcher am 27. April 1869 für das Schiff „Heinrich Rodbertus- auggemustert, am 6. Mai 1569 nach Hudikswall in See gegangen, im August 18669 in Neweastle vom Schiffe en wichen ist, zuletzt im Januar 1876 aus Hikile in Westindien e r seildem aber keine Nachricht von sich gegeben hat,

6 dem unterzeichneten Gerichte in Antrag gebracht worden, und zwar: .

ad 1 von ö Schwester Frau Seeck, Wilhel mine Sophie Marie, geb. Witt, zu Swinemünde,

ad Tvon seinem Vormunde, dein früheren Mustker Carl Krohn zu Stettin,

ad 3 von feiner Ehefrau Friederike Marie Christine Ehlert, geb. Gürgens, zu Anklam,

ad 4 von seinen ö a. dem Seefahrer

Johann Lenz zu Swinemünde, b. der Frau mann ar, Marie, geb. 6 .

Frau Schlächtermelster Anna zu Zirchow.

Persone re Erb

34

.

den verstorbenen Wollspinner Anton . Kann ein, d, Grundßuchs von ve en eingete 3 13 16 dim

geb. . dem Seckahrer Wilhelm e 2. „4. ber e, ge . err . Ke

werden daher die gr eri e e gg g, . argen auf ee e , 2

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