rt r todt
Swin (ioo s] Der am 12.
ranz Anton G 3 Sylvester G
Aus Auf
handen
Für denselben wird bei dem unterfertigten Gerichte
Pflegschaft geführt
U . ö Bas curatelamtlich verwaltete Vermögen betrãgt
2617 S O6 3.
den von d eger des Verschollenen, dem . an e ren von Rettenbach, auf
Oekonomen Benedilt
curatelamtliche Anweisung hiemit die unf ge n
1) an den Verschollenen
spätestens in
den 30.
angesetzten Aufgebot
istlich sich bei Gericht anzumelden, . ib todt erklärt wird,
alls er
Y an die Erbbetheiligten, gebotstermine wahrzunehmen, än alle diejenigen, welche über dag deben des
Verschollenen Kunde geben können,
3) hierüber bei Gericht
Ottobeuren, 7. Juli 1883. hne , . eyer . Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der
Urschrift wird bestätigt. ttobenren, den (L. 8.)
lbb 27] Das Verfahren,
21. 1887 hierselbst lieb. Friedrich Christine, geb. durch das am 7
Juli bezw. in und
Januar
schlußurtheil heendigt worden. anuar 1888.
Berlin, 23. J h Königliches Amtsgerich
(õ3hb8] mann Carl
Glißmann zuletzt Urtheil vom
3629
Kühnemann 8
In der Paul Otto
Wohlauer für Recht: 1) Der Kaufmannssohn
Sohn des Bürgers und Kau sieb Jander und seiner E Weiß, zuletzt in Kreuzburg O. S. wohnhaft, wird für todt erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebots verfahrens sind aus
Jander, geboren den 8. ö. 1847 zu Breslau, als
helmine, geb.
dem Nachlasse desselben zu
(3525
Hypotheken ⸗ Urkunden über 1) über die
getragene Darlehn
August Krautstrunck Rr. 155 in Abtheilung
Forderung der jüdischen Korporation zu Kurnik von o Thaler nebst Ho Zinsen, Restforderung von
den . auf Kur 600 Thaler, für kraftlos erklärt. Schrimm, den
bsh 26 In der greißlau ist, da
ab von bem Landwirthe Johann Gottfried Bühring in Untergreißlau das Aufgebot beantragt worden ist. verloren urkunde über 45 Thlr. Darle
1) der angebli
Schuldurkunde vom 30
edachten Tage buches von Untergreißlau,
Vol. 1. Rr. J pag. 568 des Hypothekenbuches über
die Flur Untergreißlau,
Schuldurkunde sowie dem Hypothekenscheine vom
31. Mai 1837,
2) der ebenda Abtheilung III. Nr. 3, früher eben⸗
. othekenbuche für den e
aus der S . vom 29. Juli / 19. Sep⸗
zufolge Verfügung vom 13.
Hhpothekenvost von 58 Thlrn.
falls im gedachten minorennen Karl
tember 186 1852 eingetragenen Rest von 66 Thalern mütterlichen Erbtheiles Tilgung;
a. die vorstehend zu urkunde wird für
6. die Rechtsnachfolger des Carl Friedrich Robert lig werden mit ihren Ansprüchen auf die zu a. bezeichnete Hypothekenpost aus⸗
Paul zu Leip
geschlossen.
Königliches Amtsge
erllärt werden werden. den 8. Ja
enannten verschollenen Personen auf Antrag durch f heil fü
8 Januar 1888. Königliches Amtggericht. Abtheilung I.
ebot. ö. 1 zu Rettenbach geborene peggler, ehelicher Sohn des Land⸗ deggler, ist - 185 nach Ämerika ausgewandert. Seit wenigstens 360 Jahren ist keine Iachricht mehr über ihn vor⸗
em auf Upril 1888, Vorm. 9. Uhr,
12. Juli 1887. Unterschrift.)
Bekanntmachung.
betreffend das Aufgebot der Nachlaßglaͤubiger und Vermächtnißnehmer der am der Nacht vom 71. zum 22 verstorbenen Kaufmann Julius Gott⸗ Eleonore Reinhold, Kindel'schen Cheleute, ist
, , nnn, Auf . des Abwefenheits · Vormundes Kauf ; trauß zu Petershagen 9 schollene Cigarrenmacher und Häͤringsfänger Christian in Petershagen wohnhaft, durch 206. d. Mis. für todt erklärt. Petershagen, den 24. Januar 1888. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs? Verkündet am 20. Gerichtsschreiber. errmann Jander'schen Auf⸗ n . erkennt das Königliche Amtsgericht zu
euzburg O. -S. durch den Gerichts
Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 28. Januar 1888 sind die
. im Grundhuche Martin Nieborak gehörigen Grundstücks Wlosei . Hauland Rr. 30 in Abtheilung 1II. unter t für den Kaufmann Jacob Kaufgeld⸗ von zusammen 130 Thaler 26 Silbergroschen nebst 5 Go Zinsen und den Kosten der Eintragung,
2) Über die im Grundbuche der dem Guts besitzer gehörigen Grundstücks Kurnik
28. Januar 1888. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. Bühring'schen Aufgebotssache von Unter⸗
für die Sparkasse der Stadt Weißen⸗ els in Abtheilung III. Nr. J und 2 des Grund⸗
b. ꝛc. 2 für Recht erlannt worden
3 richt. Abtheilung II.
g.
ungefähr im Jahre
gestellten Antrag etgeht
Franz Anton Glöggler,
gstermin persönlich oder widrigen⸗
ihre Interessen im Auf⸗
Mittheilung zu machen.
ein.
Juli Karoline Anna
1888 verkündigte Aus⸗
t 1. Abtheilung 48.
ist der ver⸗
Januar 1888.
Assessor Paul Otto Herrmann
manns Christian Gott⸗ efrau Friederike Wil⸗
entnehmen.
nachstehende Forderungen: des dem Wirth
, 3 Hirsch in ions ein⸗ und Kostenforderun
III. Nr. 1 eingetragene
nik Nr. 50 eingetragenen
egangenen Hypotheken⸗ n, eingetragen aus der 31. Mai 1837 am letzt⸗
Band II. Nr. 49, früher
gebildet aus der fraglichen
obert Paul in Leipzig November
Abfindungsquantum statt nach angeblich erfolgter
8 20. 6 dachte Hypothek
a. gedachte ypotheten⸗ kraftlos erklärt,
2c.
; 2c. ! Weißenfels, den 21. Januar 1388.
sozbbo]
stadt, Namens des Fr das Königliche in ate
sub rubr. III,.
wird für kraftlos erklart und werden die Berechtigten 3 deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die
89 G. K. G.) 8 Von
durch den Amtsgerichtgrath Schmidt ü
6 auf dem Gasthofsgrundstück Nr. 9724. zu rli Friedrich Wilhelm Kleinert zu S tragenen 3000 0
1860 über die auf dem nahrung den Inwohner Johann Gottlieb Schulze zu Thielitz eingetragenen 400 Th rung nebst 49 00 Zinsen,
über die auf dem Bauergute Nr. 51 zu Kies- lingswalde Abth. III. N Johann Immanuel Kahle eingetragene Erbtheils ⸗ forderung von 633 Thlr. 58 3 nebst 400. Zinsen,
Im Namen des Königs! Verfundet am 25. Januar 1888. Feldmann, Gerichteschreiber. . 37 Lipp erkennt
Auf Antrag des . irg,
e tgrath Liebrecht für Recht: Hie im Grundbuch von Esbeck Band J. Blatt 197 Nr. 1 a n, Hypothekenpost: Sechs und fen n Thaler Courant, theils Dar lehne, theils kapitalisirte , een Dös Zinsen zu Gunsten des Kaufmanng 2 ann Georg Wilhelm Steinkäuler zu Lip stadt ex obligations vom 18. Mai 18353 nebst Recog⸗ nitionz · Attest vom 30. August ejusdem pro- testativisch eingetragen al deecretum vom 6. No⸗ vember 1840
. prãeludirt.
Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Rechts Wegen. Liebrecht.
d
Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Januar 1888.
Rföͤr. Feschke, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag;
1) des früheren e, , jetzigen Rentiers Carl Häusler und der Erben des Gasthofbesitzers 0
Paul Wende zu Görlitz,
2) des Gaͤrtners. Hermann Lange zu Hermsdorf
und des Partikusters Johann Ernst Schulje zu
Görlitz, 3) des Bauergutsbesitzers Johann Gottlieb Kahle zu Kieslingswalde, 4 der verw, Förster Wilhelmine Ruscher, in Liebsgen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz
für Recht: 15. . 186 I) das Hypothekendokument vom . Dezember 75. Januar 1869
ür den Rentier adewalde einge⸗ Kaufgelderantheil nebst 5 Co . I) das Hypothelendokument vom 11.15. Januar Grundbuchblatt der Garten⸗ Rr. 77 zu Hermsdorf Abth. III. Nr. 5 für
Abth. III. sub Nr. 17g.
1200 M Darlehnsforde⸗
L. / 3. b 3) das Hypothekendokument vom 1 , iss
lr. =
Rr. J für den minorennen 19 Sgr. 85 Pf. — 1900 4
13. Februar 18.8 9 des vwetttuweta nen ver, ,,
über die auf dem Grundbuchblatt der Landung Nr. 166 Penzig Abth. III. Nr. 3 für die verwittw Förster Schröter, Wilhelmine, geb. Ruscher, zu Penzig, eingetragene Darlehnsforderung von 1000 6 nebst o/o Zinsen, . ;
werden für kraftlos erklärt, die Kosten des Ver⸗ fahrens werden den Antragstellern auferlegt. Von Rechts Wegen.
sö3bbö9] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Königlichen Kammermusikers Hugo Schreiner in Kassel erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 7III., für Recht; Die Thüringer Eifenbahn⸗Prioritäts . Obligation Serie III. Rr. 727 itt C. über 300 ohne Talon und Epupons wird für kraftlos erklärt. Verkuündet Erfurt, den 24. Januar 1888.
Iõ3bb⁊7] Oeffentliche Zustellung. ; Die Frau Maria Hagemann, geb. Przygodzinska, zu Deutz a. Rhein, vertreten durch den Rechtsanwalt Köpp in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Uhrmacher Emil Hagemann, früher zu Jastrow, jetzt unbekannten Nufenthalts, wegen Chescheidung auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage: dab zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten auf zuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ la het 4 Königlichen Landgerichts zu Schnei de⸗ m au
den 18. April 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelcssenen Anwalt zu bestellen. ;
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Klage bekannt gemacht. ö
Moldenhauer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(b3bbbl Oeffentliche Zustellung. ; Die verehelichte Arbeiter Therese Semblowski, geb. Ellwardt, zu Neustadt or . vertreten durch den Rechtzanwalt Reimann in Danzig, klagt gegen ihren Chemann, den Arbeiter Ferdinand Semblowẽski, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die J. Civillammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf
pen 18. Mai 18388, Vormittags 11 Uhr, mit der , , einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Autzug der Klage bekannt gemacht.
Danzig, den 23. Januar 1888.
Kretschmer, ;
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(bh? Oeffentliche Zuftellung. . , Emilie Pauline, verehel. Mieinhardt, geb. Gehring, zu Gera, zum e, , ,. zugelassen und vertreten durch den Rechtsanwalt Barthel in Gerg, tlagt gegen
mann Aufent
. die J. Civilka reits vor die i Schloßstraße 28 — Zimmer Treppe hoch — auf
mai 1888, Vormittags 10 Uhr, einen bei dem gedachten nwalt zu bestellen.
cht zu Lippstadt durch den Landgerichts zu Nr. 4 — 1
mit der Aufforderun
ichte zugelassenen 3 86 ber öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 265. Januar 1858.
uckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Magdalena Leuch (Loegh), geborene vertreten durch den
b3531
Bunck, in Nordhusen, anwalt Wedekind in Altona, den Arbeiter Friedrich Leuch eßzt unbekannten Aufenthalts, wegen mit dem Antrage auf Trennung der rteien bestehenden Ehe wegen der Last fallenden böslichen Ver Erklärung des Beklagten für den schul⸗ und ladet den Beklagten zur münd⸗ des Rechtsstreits vor die III. iglichen Landgerichts zu Altona auf Freitag, den 11. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ nwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be Altona, den 27. Januar 1888.
Thon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
mann, in Nordhusen, j Ehescheidung, zwischen den Pa
lassung und ldbzo digen Theil, lichen Verhandlung Civilkammer des Kön
Schröter, geb. [53561]
storbenen vertreten Bureaudiener hier, Josef Diepold v Aufenthaltes, zur
AUnfpruch auf kostenfällige klagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts⸗ beifrages von acht Mark, Kleidungskosten, der allenfallsigen zurückgelegten 14. 0 holzer am 30.
Kindes, nach erf ellung Termin auf Mittwoch,
Zust 8 9 Uhr, Sitzungssaal 19111.
888, Vormitta Au, Mariahil sp Beklagte Josef Diepol wird, daß beglaubigte schluß für ihn an der
Meinhardt, früher in
Gera —
den 11.
em Beklagten zur
ichte zugelassenen A
Das Kgl. Amtsgericht
durch den Vormu gegen
atz 17
München, 28. Januar Der geschãftsleitende (L. 8.)
(b36 15 Oeffentliche Nr. 1925. Die
A. Lorch zu Osthofen, in Lahr, Offenburg, lieferung, 285 S 50 g, sowie au
das Großherzogliche
Auszug der Klage bekannt 3
o3614 Nr. 1136. Die Clo Schwetzingen klagt gegen Rothacker von Schwetzin
zember 1887 mit des Beklagten zur
Rechtsstreits vor das Gro Schwetzingen auf
Donnerstag, den
Vormitta
Zum Zwecke der ö
A
treten dur
Klage vom 27. den thekenobjekte
hieraus seit I. der Kosten des
erklaren. Zur mündlichen wird der Beklagte
strauß vom Montag, den geladen. Vohenstrauß, Gerichtsschreiberei des Keith,
(b3b6 4 Durch — ist d Tesche zu lagbaum,
ihren Ehemann, den Fabrikarbeiter Friedrich Her⸗
zum Armenrechte zugela
halts, wegen böslicher Berlassung, mit dem An⸗ trage 3 Trennung der Che dem Bande nach und ladet
agten zur mündlichen 6 mmer des gemelnschaftlichen
kannt gemacht.
München II. hat in Sachen
der Kuratel über „Josef“, Köchin Anna Frauenholzer von
on Haimhof, 3. Zt. unbekannten Verhandlung über den klägerischen
des feinerzeitigen Schulgeldes und Kur⸗ und Leichenkosten bis zum ebensjahre des von Anna Mai 1885 außerehelich geborenen olgter Bewilligung der öffentlichen
d unter dem Beifügen geladen Abschrift der Klage nebst Be⸗ Gerichtstafel angeheftet ist.
Rid, K. Sekretär.
Rheinhessische vertreten durch Otto Dorner klagt gegen den Bäcker Andreas Kupferer in 3. St. an unbekannten Orten, mit dem Antrage auf Bezahlung von f vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor Amtsgericht zu Offenburg auf Mittwoch, den 7. März 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Offenburg, 24. ö. 1888. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Oeffentliche Zustellung.
Brten aus Darlehen laut Schuldschein vom 17, De⸗ dem Antrage auf Verurtheilung Bezahlung don 300 M und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
dicfer Auszug der Klage bekannt gemacht. Schwetzingen, een, Januar 1888.
üller, ] x Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Näheres ergeben die Bedingungen,
lössi8! Oeffentliche Zustellung.
us In Sachen der Pfarrk . die Kirchen verwaltung daselbst, Klägerin, Ef den Oekonomiebürger slarn, Haus. Nr. 126, zur enthalts, Beklagten, wegen Forderung, ea 1888 beantragt: Beklagten als Alleinbestßzer der Hypo⸗ l. Nr. 989 und 89g der . Ezlarn zur Zahlung von 148 . — Hz M 71 3 Hypotheflapital nebst 40 Zinsen pril 1884, sowie zur Rechtsstreites zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu
Verhandlung des Rechtzstreites
Wolfgang Karl hiermit in die öffentliche Sitzung des Königl. Amtsgerichts Vohen⸗
Vormittags 97 Uhr, am 28. Januar 1888. h, K. Sekretär. Bertanntmachung. Urtheil der J. Clvilkammer des Königlichen fk
zu Elberfeld vom 19. e n . den GCheleuten Winkeller Ernst
selbst, bisher mit Wirkun gelöst erklã
bestandene eheliche Güter
seit dem 19. November if n worden. —⸗ Der Landgerichts Sekretãr: Schuster.
lb3h63] Bekanntmachung.
Durch Urtheil ber J. Civilkammer Des Königlich Landgerichts zu Elberfeld vom 28. Dezember 13h sst die zwischen den Eheleuten Schlosser Roben Simon zu Elberfeld und der zum Armenrechte j elaffenen Maria, geb. Bromm, daselbst, bisher z tandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung sen . 14. November 1887 für aufgelöst erklin worden.
Der Landgerichts Sekretãr: Schu ster.
3h62] . Bekanntmachung.
Durch Urtheil der 11. Givilkammer des Königlitn Landgerichts zu Elberfeld vom 22. Dezember 18h it. die zwischen den Eheleuten Handelsmam Philipp Tepel zu Lüttringhausen und der zum Armen rechte jugelassenen Amalie, geh,. Schlieper, daselh bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mi Wirkung seit dem 22. Oktober 1887 für aufgelis erklärt worden.
Kampmann, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht,
õ3b66] Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammn des Landgerichts zu Köln vom 2l. Dezember lg ist die Gütergemeinschaft zwischen den Cheleutn Uhrmacher Johann Michael Liethen und Wille mine, geb. Marx, zu Köln, aufgelöst worden. Ml der zul ndr e ging ist der Notar Willms zu Kön beauftragt. Köln, den 28. Januar 1888.
Der Gerichtsschreiber: Vieregge.
loss! Bekanntmachung.
Bei der am 18. Dezember 1887 gemäß §. 46 d deulschen Rechtsanwalts Ordnung stattgefundenn Verfammlung des Vorstandes der Anwaltskammu des DOber⸗Landesgerichtsbezirks Nürnberg wund folgende Rechtsanwälte gus dessen Mitte gewahlt: als Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Jaeger als dessen Stellvertreter: Rechtsanwalt Wi Frankenburger, als Schriftführer: Rechtsanwalt Josephthal als dessen Stellvertreter: Rechtsanwalt on Praun, sämmtlich mit dem Wohnsitze in Nürnberg Vorstehendes wird nach 5. 47 des obengenannn Reichsgesetzes veröffentlicht. Nürnberg, am 28. Januar 1888. Königl. Bayer. Ober Landesgericht. von Schmauß, v. n.
loss] Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Herzogl. Landgericht hin zugelasfenen Rechtsanwälte ist am heutigen Tan unter Rr. 58 der Rechtsanwalt Dr. jur. Olln Brehme hier eingetragen worden, Altenburg, den 28. Januar 1888. Herzogliches Landgericht. M. Pierer, i. V
Gera, jetzt unbekannten
Verhandlung des Rech
Rechts⸗ klagt gegen ihren Ehe⸗ oegh), früher
illeg. der nunmehr ver⸗ Aichach, nd Andreas Frauenholzer, den ledigen Bräugehülfen
Verurtheilung des Be⸗
Tragung der Hälfte der .
den 21. März
— anberaumt, wozu der
1888. K. Gerichtsschreiber:
Zustellung. Walzenmühle
(3h20 Der in gericht zugelassenen Rechtsanwälte unter getragene, Rechtsanwalt, und Notar, Justiznt Kauffmann hierselbst, ist in Folge seines Ablebm in der bezeichneten Liste heute gelöscht worden. Berlin, den 27. Januar 1888. Der Präsident des Königlichen Kammergericht
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen re.
zus Mehl. der Liste der bei dem Königlichen Kamm
Nr. 3 tis⸗
gemacht.
eller
sõs7 02] Der Bedarf an kleinen Materialien, Znin Seiden, Hanfgarne ꝛe, für den Arbeitsbetrieb Mn Schneiderei und Schuhmacherei des Festungsgesin niffes sollen im Ganzen oder getheilt für das Clat jahr 1888 / vergeben werden. Termin
14. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr.
Die Bedingungen liegen im Bureau des Festun⸗ Gefängnisses, Fort Zinna, zur ECinsicht aus, Rem niß derselben vor Abgabe von Geboten erforderlin Königliches Festungs⸗Gefängniß Torgan.
lossss! Bekanntmachung.
Die Lieferung von 6296 Stück Telegratzhe, stangen foll am 17. Februar d. Is, im Vj des schriftlichen Anbietungs verfahrens vergeben wern welche von Kaiferlichen Ober / Postdirektion in Stettin abschij lich gegen 0 3 bezogen werden können.
Stettin, 26. Januar 1888.
Der a,,, Ober⸗ Postdirektor . unio.
thllde Ritter, ledig, von den Schriftfetzer Philipp gen z. Zt. an unbekannten
ßherzogliche Amtsgericht zu
15. März 1888, 8 8 Uhr. entlichen Zustellung wird
zug. irchenstiftung Eslarn, ver⸗ (b3bh2] Eisenbahn. Dir giti ane e ir, Bromberg Oeffentliche Verdingung der Lieferung von 9 Stück rohen kiefernen oder huchenen Bahnschmil erster Klasse, 55 Stück rohen eichenen Wein schwellen, 15 bo0 Stück doppelten Federringen. . Stück Ünterlagsplatten und 58 009 Stück Hahh nägeln. Termin zur n, nn und Eröffnung Angebote am 17. Februar 1888. Vormiti g 11 uhr, i terzeichneten Bureau. . müssen bis zu Angebot auf Lieferun O / und der Adresse; ‚Ma Fön lichen Eisenbahn⸗Direktio portofrei eingesandt sein. den Börsen zu Berlin, B und Danzig, s
Wolfgang Karl von Zeit unbekannten Auf⸗ wird mit
Steuer⸗
Tragung
9. April d. Is.
ij Känlglichen Amtsgerichts: Perden die in N e
werbungsbedingungen zu Sie d der Bahn⸗ und
1.
Bromberg, den 30.
Gemeinde Wald, und der Burean.
ssenen Emma Dverdick da⸗ ö ö
Dezember 1887 . Materi
daß die
—
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
M 28.
Berlin, Mittwoch, den 1. Februar
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. Februar. Dem Herrenhause sind, wie hereits mitgetheilt, die Entwürfe einer . ordnung für die ii Schleswig-⸗Holstein und eines Gesetzes, betreffend die Einführung der Pro⸗ vinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Schleswig⸗Holstein, zugegangen.
In der Begründung wird zunächst kurz die Vorgeschichte der Entwürfe erwähnt und daran erinnert, daß solche Entwürfe bereits in der Session 1880/81 den, beiden Häusern des Landtages vorgelegen hätten, ohne indeß über die erste Berathung hingusgekommen zu sein. Diese Entwürfe sind dann mit einigen Abänderungen im Februar 18839 den Provinzial ständen von Schleswig⸗Holstein zur gutachtlichen Aeußerung unter⸗ breitet worden. Bezüglich des Entwurfs der Kreißordnung wird be⸗ tont, daß derselbe im thunlichst engtn Anschluß an den Inhalt und die Anordnung des Stoffs der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 und 19. März 1881 die Vorschriften derselben auf Schleswig-Holstein zu übertragen bestimm sei, und daß Abänderungen und Ergänzungen nur infoweit in Aussicht genommen seien, altz sie aus inzwischen erlassenen Landesgesetzen und der Rüchsicht guf die besonderen Berhältnisse der Provinz und deren rrovinzielle Gesetzgebung ge⸗ boten erschienen. Bezüglich der Vertheilung der Kreistagsabgeord⸗ neten auf die einzelnen Wahl verbände sind die Verhältnisse der Besitzvertheilung in den einzelnen Kreisen maßgebend gewesen, und ergeben sich hierdurch Abweichungen von anderen Kreisordnungen Die nach §. 70 der Vorlage jedem Kreise nach Maßgabe seiner Be⸗ völkerung zustehende Zahl von Kreistags ⸗Abgeordneten wird auf die drei Wahl verbände der größeren Grundbesitzer, der Landgemeinden und der Städte nach folgenden Grundsätzen vertheilt: 1) die Zahl der städtischen Abgeordneten wird nach dem Verhältniß der städtischen und ländlichen Bevölkerung, wie dasselbe durch die letzte allgemeine Volkezählung festgestellt worden ist, bestimmt. Die Zapbl der staͤdtischen Abgeordneten darf die Hälfte, und in denjenigen Kreisen, in welchen nur eine Stadt vorhanden ist, ein Drittel der Gesgmmt⸗ zahl aller Abgeordneten nicht übersteigen. 2) In den Kreisen Eckern⸗ förde, Oldenburg und Plön erhält der Wahlverband der größeren Grundbesitzer die Hälfte aller Kreistags ⸗Abgeordneten (8. 76) und der Wahlverband. der Landgemeinden den Rest, nach Abʒug der auf die städtischen Abgeordneten fallenden ö. 9) In den Kreisen Eiderstedt, Husum, Norderdilhmarschen und
üderdithmarschen erhält der Wahlverband der Landgemeinden die ganze nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig bleibende Zahl der Kreistags ⸗ Abgeordneten. 4) In den übrigen Kreisen erhalten die Verbände der größeren Grundbesitzer und der Landgemkinden von der, nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig bleibenden Zahl der Kreistag ⸗ Abgeordneten, ein jeder die Hälfte, mit der Maßgabe, daß in denjenigen Kreisen, in welchen die Zahl der im Wahlverbande der größeren Grundbesitzer Wahlberechtigten nicht mindestens doppelt so gro ist, wie die gus vorstehender Bestimmung sich ergebende Zahl von Kreistags ⸗ Abgeordneten dieses Wahlverbandes, letzterer nur so viel Kreiskags⸗ Abgeordnete erhält, als sich ergeben, wenn für jeden derselben zwei Wahlberechtigte vorhanden sind, min— bestens jedoch ein Drittel der Zahl sämmtlicher ländlichen Kreistags ⸗ Abgeordneten. — Das Institut der Amtevorsteher wird in der Vor⸗ lage im Gegensatz zu den früher in Aussicht genommenen Distrilts⸗ beamten mit der Maßgabe borgesehen, daß der Ober ⸗Präsident nicht allein dann, wenn die Vorschlagsliste erschzpft ist, sondern auch, wenn er die auf die Liste gebrachten Personen nicht für geeignet hält, einen kommissarischen Amtsvorsteher für einen oder mehrere Distrikte unter Zustimmung des Provinzialraths und nach Anhörung des betreffenden Kreisausschusses bestellen kann. Indeß ist man bei diesen allgemeinen Kautelen steben geblieben und hat aus nationalen Rücksichten es ver⸗ mieden, einem besonderen Theile des Nordens der Provinz in der Kreisordnung felbst eine abgesonderte Stellung anzuweisen.
— In der gestrigen (10) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei der Fortsetzung der Berathung des Etats des Ministeriums deg Innern der Vize⸗ Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer:
Wenn es nach den Mittheilungen des Herrn Abgeordneten, der eben das Wort hatte, den Anschein hat, als ob man in anderen Einzelstaaten den Versuch gemacht hätte, auf, diesem Gebiete durch die Landesgesetzgebung zu belfen, so muß ich meinerseits sagen, preußische Staatsregierung auf, diesem Standpunkt
nicht steht. Sie ist vielmehr der Meinung, daß nur
durch eine Abänderung des Strafgesetzbuchs hier Wandel geschafft
werden kann. Die Vorbereitung zu einem solchen preußischen Vor⸗ schlage ist im Gange: ich kann versichern, 3 das Staats Ministerium fich mit der Crwägung dieser Frage beschäftigt, zu einem Abschluß aber noch nicht gekommen ist,.
Der Abg. von Ezarlinski kam auf die Rede des Ministers vom Mai vorigen Jahres zurück, in welcher er den Polen lebhafte Vorwurfe gemacht habe wegen der hochsteigenden natio⸗ nalen Pläne, die namentlich auch in einem Buche enthalten sein sollten, das in den Vol sbibliotheken sich verbreitet finde. Er habe nur eine einzige der vom Minister citirten bedenk⸗ lichen Stellen entdecken können, die anderen nicht; der Minister habe also wieder einmal falsche Berichte erhalten.
Der Abg. Bachem erwähnte die Rheinbrohler Glocken⸗ affaire; das Gericht habe der Kirchengemeinde das Eigen⸗ n,, an Kirche und Glocken zugesprochen und dem
zürgermeister bei , verboten, die Glocken für Zwecke eines anderen Kultus zu benutzen. Die ganze Rechtsanschauung, auf welcher das Vorgehen des Landraths von Runkel heruhe, sei also eine falsche. haft gegen den Bürgermeister beschwert; auch erklärt, der Regierung könne nichts daran liegen, einen nichtsnutzigen Bürgermeister zu behalten. Die Gemeinde habe nach der Erfolglosigteit aller Beschwerden die Klagen der Oeffentlichkeit Übergeben. Man habe davon ein, energisches Einschreiten gegen die 6 , Blätter erwarten müssen, das sei nicht geschehen. Der Bürger⸗ meister habe sich damit begnügt, die Mittheilungen als Verleumdungen zu bezeichnen. Die „Kölnische Volkszeitung“ habe diese Dinge wieder abgedruct und die Behörden auf—⸗ gefordert zum Einschreiten. Die Klage sei nun . habe aber zur Freisprechung der Kölnischen Volkszeitung“ geführt, weil der Bewels für alle Behauptungen erbracht sei. Der Landrath von Runkel scheine die in Köln gerichtlich bewiesenen Thatfachen doch nicht richtig an den Minister berichtet zu aben, denn sonst hätte der Minister wohl schon n,
Redner) hoffe, daß der Minister nünmehr ohne Antrag der Gemeinbe derfelben die Kosten der polizeilichen Exekution
der Minister habe
erstatten werde.
Fi Gene göheinbröht habe sich leö. PKittel. n der
den übergreifenden Beamten und den unterdrückten Gemeinden
Der Minister des Innern, von Puttkamer, erwiderte:
. Meine Herren! Ich anerkenne junächft, daß der Hr, Ab diese schon öfters besprochene ichn her * n d eq , . ,,, ö 9. rin bgeordnete zu thun gewohnt war, der früher diese Angelegenheit glei i ö ö ö , 9. ö. ö ? gleichsam zu seiner Do nsofern kann ich ja sagen, daß die Aeußerungen des Hrn. . einen für mich nicht unbefriedigenden ö ö en.
In der Sache selbst aber muß ich zunächst darauf aufmerk machen, daß der Herr Abgeordnete doch, übersehen hat, laß ö. . der von ihm urgirten Kosten der Gemeinde bereits erstattet ist. Ich habe schon vor Jahren — ich weiß nicht, wie lange es her ist — angeordnet, daß ein nicht unerheblicher Theil der durch die polizeiliche Exekution entstandenen Kosten nicht der Gemeinde zur Last zu legen, sondern auf. die Staatskasse zu übernehmen sei. Ich glaube dem damaligen Stadium der Sache n meinen guten Willen aus— reichend gezeigt zu haben; denn i bin nicht geneigt, einer Gemeinde, der Unrecht gescheben ist, irgendwie entgegentreten zu wollen, aber auf die Bejahung dieser Frage, auf deren genauere. Unter ⸗ suchung, kommt es an, und diese Frage ist keineswegs endgültig ent ⸗ schieden, fondern — ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, der Herr Abgeordnete hat es schon anerkannt — es schweben zur Klarstellung dieser ganzen leidigen Angelegenheit augenblicklich noch zwei Proʒzesse. Zunächst die Berufung gegen das Urtheil des Landgerichts in Neuwied, durch welches, wie der Herr Abgeordnete richtig bemerkt bat, das Eigenthum an den Kirchenglocken nicht der Civil⸗-, sondern der Kirchengemeinde Rheinbrohl zugesprochen worden ist. Die An⸗ gelegenheit schwebt bei dem Ober⸗Landesgericht in Frankfurt, und es ist mir bekannt geworden, daß diese Gerichtsbehörde ein Beweis interloeut erlassen hat, welches so formulirt ist, daß man daraus wohl auch die eventuelle Aenderung des ersten Urtheils schließen kann. Warten wir, wenn ich mir den Vorschlag erlauben darf, diese Ent⸗ scheidung ruhig ab. Ich glaube sogar aus den Schlußworten des Hrn. Abg. Bachem entnommen zu haben, daß er selbst der Ansicht ist, daß das Erkenntniß zweiter Instanz zunächst abgewartet werden muß, um mir die Möglichleit zu schaffen, eine definitive Stellung zu nehmen. Indessen, meine Herren, dieser Theil der Angelegenheit ist ja weniger dasienige, was bei der in Rede stehenden Sache gegen die Staats⸗ reglerung ins Feld geführt worden ist, Die politische Schärfe der Sache liegt vielmehr in der Frage: 1) Ist der betreffende Bürger⸗ meister ein Beamter, welcher sich des öffentlichen Vertrauens und An⸗ sehens unwürdig gemacht hat, die sein Beruf erfordert? 2) Haben feine vorgesetzten Behörden etwas versäumt in Beziehung auf die Untersuchung der Thatsachen, welche gegen den Bürgermeister vor ⸗ gene, ö Herr Ab —
Nun sagt der Herr Abgeordnete, weder der Landrath noch die Regierung bebe! in dieser Beziehung ihre Schuldigkrit ö die Berichte seien nicht in voller Objektivität an mich gelangt. Ich lasse mich in diesem Augenblick 1 nicht ein, sondern verweise Sie auf die gerichtlichen Prozeduren. Es ist richtig, daß ein Preßprozeß gegen einen Redacteur, der strafbgre Thatsachen dein Hin nr von Hönningen zur Last gelegt hatte, angestrengt und zu Ungunsten des Bürgermeisters entschieden ist. Indessen, meine Herren, seine vorgesetzte Behörde hat die Meinung, daß dieses heil anfechtbar ist. (Oh, oh im Centrum) — Ja, meine Herren, ich denke, es ist nicht das erste Mal, daß man noch nicht rechtskräftige Urtheile oder auch wenn sie rechtskräftig sind, einer objektiven Kritik unterzieht. Ich dächte, meing Herren, das mußten doch wehl alle politisch denkfähigen Leute anerkennen, daß das erstens erlaubt ist und zweitens toto die von jeder Partei geschiebt, — ich glaube, pon gewissen Seiten des Hauset in der ausgiebigsten Weise. Alfo daß eine vorgesetzte Behörde, welche in ihrem Innern nicht von der Schuld des betreffenden Beamten voll überzeugt ist, auch das letzte Mittel versucht, die Sache klar zu stellen, das ist ihr gutes Recht, und — ich gehe sogar noch weiter — das ist ihre Pflicht. Um dieser Pflicht zu genügen, hat die Regierung in Koblenz, wie mir amtlich berichtet worden ist, sich entschlossen, einen zweiten Prozeß gegen eine andere Zeitung, welche dem Bürgermeister strafbare That sachen vorgeworfen hatte, im Interesse der völligen Klarstellung der Thatsache anzustrengen und ich werde so frei sein, zunächst das in diefem Prozesfe zu erwartende Krkenntniß abzuwarten. Dann erst bin ich in der Lage, mit völliger Klarheit zu überseben, ob und in welcher Weise der betreffende Beamte sich schuldig gemacht hat, und danach werde ich meine Maßregeln treffen.
Abg. Bachem: Das Urtheil sei rechtskräftig geworden, weil der Bürgermeister die Berusungsfrist habe verstreichen lassen. Man habe eine Untersuchung gegen ein anderes Blatt wegen derselben gerichtlich festgestellten Thatsachen ein⸗ geleitet, gleichsam um für die Landtags verhandlungen eine noch nicht vollendete That sache zu schaffen. Ein Beamter einer anderen Partei wäre nach solchen Vorkommnissen schon längst beseitigt worden. Der Minister solle seine Beamten schützen, aber nicht mehr dann, wenn sie pflichtwidrig gehandelt hatten.
Der Minister des Innern, von Puttkamer, entgegnete: Ich erkläre selbstverständlich daß ich mich nicht zu äußern habe über eine Disziplinarangelegenheit, an deren Entscheidung ich selbst als richterliches Mitglied Theil genommen babe. Was aber die letzten Ausführungen des Hrn. Abg. Bachem betrifft, so muß ich doch be kennen, daß dieselben mich einigermaßen überrascht haben. Er sagt, ich stehe unter dem subjektiven Eindruck, daß die Behörden hier nicht ihre Schuldigkeit gethan haben, wie es nach dem rechtskräftigen gericht⸗ lichen Eikenntniß zu verlangen war; damit ist die Sache abgemacht, und nun hat die Sberbehörde weiter nichts zu thun, als die Kon— sequenzen einer Sache zu ziehen, welche nach meiner Ansicht desinitivᷣ entfchieden ist, — während er andererseits anerkennt, daß die vor⸗
tfetzte Behörde die dringende Verpflichtung, hat, die angegriffenen
egmmten so lange zu schütßzen, bis sie durch für sie zwingende Beweis⸗ n r Ueber zeugung gelangt ist, daß er der enige gewesen sei, für welchen ihn der Herr? bgeordnete in diesem Falle hält. Nein, meine Herren, dag finde ich nicht. Ünd wenn dem Hrn. Abg. Bachem aufgefallen sst, daß die Verwaltun behörden sich durch ein, wenn auch rechts⸗ kräftiges Urtheil in in Fall nicht für überzeugt halten, so will ich ihm auch den konkreten Grund dafür sagen,
Die Sache steht ö fo, wie Hr. Bachem sie darzustellen beliebt, daß auf der einen eite ein übergreifender und die Würde seines Amts 6. Beamter, und auf der anderen Seite die arme bäuerliche Gemeinde fließt, die in ihrer Verzweiflung nichts Anderes thun kann, als zu diefem letzten Mittel zu greifen. Wäre das meine Ueberzeugung, so würde ich wahrscheinlich ganz auf dem⸗ felben Boden flehen, wie derjenige ist, den der Hr. Abg. Bachem eben entwickelt hat, Das ist aber nicht der Fall. Nach den mir zuge⸗ ien Berichten beruhen die Agitationen gegen den Bürgermeister ehr wesentlich auf dem Zusammenwirken von übergus fra würdigen Glementen. (Widerspruch im Centrum.) Mir sind diese Mittheilungen aktenmäßig gemacht, und. diese Mittheilungen ind meiner Meinung nach vollkommen authentisch, und ich halte ie aufrecht. Es ist keineßwegs ein bloßer Kampf, zwischen es wefen, sondern da spielen eine Menge anderer, persönlicher und * wlll auch sagen doll er Motive mit, welche ich hier in diesem
J . , . ö. 6. a. en, . gegenüber nur die n 2 r wih, bis diese beiden rung beschränken, daß ich abwarten
(GSuruf.) Sie sagen: die stehen
daß es über jeden Zweifel erhaben sei, daß sie diese K
Stadium dir Sache der öffentlichen Erörterung nicht üb
habe, und ans ö. Gründen habe ich nicht 64. e r . die Regierung in Ko lenz erklärt hat, sie wünsche noch einmal die Sache vor einem anderen Gerichtshof, als dem, der zuerst entschleden
dem Herrn Abgeordneten
ꝛ Prozeduren beendet sind. Sollten sie si entscheiden, daß der Standpunkt des Hen. Bachem in uu . als ein gerechtferngter und ungngreifbarer sich heraueftellen wird, nun wohl, so sehe für jdn gar keinen Grund. sich jn ereifern, dann. werde ich die Konseguenzen ziehen. Ob das ein oder zwei Monate spätzs e t cheint mir an bey Sacke nichtß zu ändern. Ich bin desball der Mein mg, 236 durchaus nicht nöthig ist, dio Angelegenheit als politische Sache gegen die Regierung verwerthen zu wollen; dazu Rhiegt keine Veran⸗ faffung vor. Ich kann fogar so weit gehen, zu sazen; ich stehe in * n ,, der . 6 , 4 dem Hrn. Abg. mir sind nur noch nicht dis vollständ igen thatächlichen Unter ⸗ lagen dafür gegeben, die wünsche ich erst zu ö J
Der Abg. Bachem erblickte harin eine unberechtigte Kritik des rechtskräftigen Urtheils des Kölner . das ge⸗ . von politischen Gesinnungsgensssen des Bürger⸗
Minister des Innern, von Putt kamer: Meine Herren! Der Herr Abgeordnete mi zwersteßt mich noch immer. Es bedarf gar keiner Röthigung für mich, das habe ich schon auseinandergesetzt, sondern ich werde handeln nach dem endgültigen Ergebniß der Thatsachen, die . mir gegenüber stelken werden.
ruf est. Bun will ich ein eklatantes Beispiel aus den allerletzten Tagen unferer rꝛimina luechtspflege i n n auch gestern im Reichstage nicht ohne Eindruck ge⸗ 1st.
Meine Herren, Sie entsianen sich des Landgerichts ⸗Erkenntnisses hier in Berlin, wodurch zwei n g rr r . unglaubwürdig in Beziehung auf Aussagen hingestellt wurden, die sie gemacht hatten in einem schwebenden Strafprozeß. Dieses Srkennt⸗ niß war auch rechtskräftig geworden. Geftern aber hat das in dem⸗ selben Range stehende Landgericht in Pofen genau die entgegengesetzten Behauptungen aufgestellt, als die, welche dem Erkenntniß des Land⸗ gerichts Berlin unterliegen; das Landgericht Berlin hat gesagtz: die beiden Zeugen sind vollkommen unglaubwürdig, und das Landgericht Posen hat in seiner gestrigen Sitzung in der Strasfache gegen die polnisch redenden sozialdemokratischen ¶ Agitatoren er kannt. daß diese beiden Zeugen vollkommen glauhwürdig, seien,
in vollem Maße verdienen. In Erwägung dieses Umstandes sage ich: ist es durchaus legitim, sich die Frage vorzulegen, ob es in nicht hinreichend aufgeklärten Fällen ein Mittel giebt, von einem nicht aus ⸗ reichend infermirten Gericht an ein besfer informirteg Gericht zu appelliren. Das ist der Grund, weshalb ich meine definitive Beschluß . . zur Erledigung des schwebenden zweiten Prozeffes aus- ẽ ö
Meine Herren, wer das nicht für richtig hält, den verweise i einfach auf die vorerwähnte Thatsachs. Will irgend einer . 2. geordneten, die da drüben mit dem Kopf schütteln, jene Thatsachen auß der Welt schaffen, so soll es mir lieb sein; sie verhalten sich genau so, wie ich, angeführt habe. Wag nun die Stimmung in der Gemeinde Höningen betrifft, so will ich dem Abg. Bachem sagen, daß darüber in der That die allerverschiedensten Urtheile vor⸗ liegen. Der eigentliche moralische und politische Vertreter der Ge⸗ meinde ist denn doch — darin wird der Hr. Abg. Bachem mir Recht geben = der Gemeinderath. und der Gemeinderath hat mit einer Majorität von 9 gegen 2 Stimmen erklärt, daß er die Angriffe gegen den Bürgermeister unerhört fande. In dem Gemeinderatz, befinden sich notorssch die angeschenstt᷑n Leute aus der Gemeinde; die Namen will ich hier selbstverständlich nicht nennen. Also die Würdigung der Thatsachen, die der Hr. Abg. Bachem uns bier vorführt, ist keines ⸗ wegs abgeschlossen, wie er aus dieser meiner Mittheilung ersehen wird, und ich bleibe dabei: es ist meine Pflicht, dem . Rechts ⸗ gang seinen Lauf zu lassen und keinen Schritt in der Sache zu thun, als his ich die vollständige Ueberzeugung davon habe, daß der Mann im Unrecht ist. Eher thue ich keinen Schritt.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) meinte, das Landgericht in Posen habe nur die Glaubwürdigkeit der beiden Schutzleutz in der ihm vorliegenden Sache beurtheilen, aber nicht das Urtheil des Landgerichts Berlin revidrren können. Ein rechtskräftiges Erkenntniß schaffe objeltive Wahrheit; aber der Minister wolle den Versuch machen, einem rechtskräftigen Erkenntniß gegen⸗ über ein anderes Erkenntniß zu provoziren, um sich dann das Beste für feinen Standpunkt auszusuchen. Das Fei für die Aufrechterhaltung, des Rechtszustandes fehr bedenklich. Der Minister wolle jeden Beamten schützen, so lange bis i überzeugende Beweise gebracht seien, daß er gefehlt habe. Dieser Standpunkt sei unrichtig. Der Minister müßte seinerfeits dazu beitragen, die Sache zu untersuchen. Er habe sich lange gegen on Beweisführungen gesträubt, z. B. in dem Fall Bennigfen-Förder. Er hätte auch die Herren mug und Hacke befragen sollen, was sie gethan hätten, und die Antwort dem Reichstage mittheilen müssen. Der Schutzmann Naperra habe sozlaldemokratische Flugschriften verbreitet, die nachher verboten worden seien. Damit habe er in die Thätigkeit eines agent Provocateur übergegriffen, denn es sei nicht wurdig eines Schutzmanns, Schriften zu verbreiten, welche auf den Umsturz der Staatsordnung gerichtet seien.
Der Minister des Innern, von Puttkamer, erwiderte; ZƷunãächst muß ich zu meͤier großen Befriedigung konstatiren, daß zwischen mir und dem Hrn. bg. Meyer eine fundamentgle Meinungs- verschiedenbeit. darüber best / ht, wie die vorgesetzten Behörden sich ihren Untergebenen gegenüb er zu verhalten in wie weit sie in. lbrem Schutz für dieselken zu gehen haben oder nicht. Ich habz im Fäeichztage mit vollem Be dacht und mit gutem Bewußtsein dasjenige wörtlich fo erklärt, was Ter Hr. Abg. Meher mir heute in den Mund. gelegt — ich erkenne das voll loi men an: ich gebe einen min unter gebenen Beamten, gegen. den schwere Befchuldigungen erhoben sind. nicht eher preiß, als big, mir der Beweis dieser Schuld unwiderleglich erbracht ist. Würde ich anders handeln. meine Herrert, so würde ich eine schwere Verantwortung auf mich laden, und der Hr. Abg. Meyer. der ja in der gräcklicken Lage ist, diese Verantwortung nicht zu tragen, hat, wenn ich diesen Ausdruck gebrauchen darf, schön reden n folchen Sachen. Ich glaube, die preußische Bean tenschagst denkt in der 93 anders als wie der Abg. Meyer, und das ist ja für mich maß Nun soll ich den jeßt verstorbenen Landraih von Bennigsen mit einem ungewöbnlichen n von Nach ht behandelt haben. . Herren, ich habe mich zu meiatm großen Zedauern genöthigt gesehen, nachdem ich mich davon überneugt hatte, daß seine Amtz Ihen zu schweren Vorroürfen Veranlassung gab, Se. Majestät zu bitten. ki Beamten zur Disposition zu stellen. Ich denke, meine Herren, daß
ö ti . ch denk dad eine genügende Sühne für alle Verfehlungen ist, die im amtlichen