1888 / 51 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. Februar. Naehser, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Pion. Bat. Nr. 12, in der Preuß. Armee, und jwar mit eineni Patent vom 15. April 1885 als Ser. Lt. der Res. des Füs. Regts. Nr. 40, angestellt und gleichzeitig vom 1. März er. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandirt.

Abschieds bewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. Februar. Hasse, Zeug ˖ Hauptm. von der Insp. der Gewehr⸗ fabriten, als H n . mit Pension und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt.

Nöniglich Bayerische Armee.

Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 14. Fe⸗ bruar. Frhr. v. Poißl, Hauptm. a. D., Ritter v. Welsch, Körber, Graf v. Reigersberg. Pr. Lts. a4. D., die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ausnahmsweise nachträglich verliehen.

15. Februar. Frhr. v. Branca, Hauptm. und Comp. Chef des 3. Jäger⸗Bats., unter Verleihung des Charakters als Major, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 14. Februar. Hildenbrand, ie, Lt. vom 18. Inf. Regt.,, mit der Erlaubniß zum Tragen der

niform der Abschied bewilligt. Im Sanität s⸗Corpt. 14. Februar. Dr. De Ahna, Stabsarzt der Res., der Abschied bewilligt.

Aichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen und empfingen den Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen oheit des Großherzogs von Baden, Major Freiherrn von chönau⸗Wehr.

ö. 6. 11 Uhr ab hatte der Chef des Militärkabinets ortrag.

Nachmittags wollen Se. Majestät Fürsten von Bismarck zum Vortrag empfangen.

Auch Ihre. Majestät die Kaiserin und Königin empfing heute den J Sr. Königlichen Hoheit des H von Baden, Major Freiherrn von Schönau⸗ Wehr nach seiner Ankunft aus Karlsruhe.

den Reichskanzler

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Irn Beilage.

In der heutigen (46.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, beiwohnt, wird der Meistbegünstigungs⸗ vertrag zwischen dem Reich und dem Freistaat Paraguay nebst Zusatzprotokoll, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage ohne Debatte in dritter Berathung genehmigt.

Es folgt die Fortsetzung der dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge von Ange⸗

örigen der Reichs-Civilverwaltung, des Reichs⸗ eeres und der Kaiserlichen Marine, auf Grund er in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vor— lage. Die Berathung wurde Hhrtze ght mit der Berathun des Antrags der Abgg. von Bernuth u. Gen. auf Grun mündlichen Berichts der XIV. Kommission. Berichterstatter war Abg. Francke. . Der Antrag lautete: Der Reichstag wolle beschließen: den 8. 3 des Artikels M in . Fassung anzunehmen:

Mitgliedern einer Reichs-Civilbeamten⸗ oder Militärwittwen⸗ oder Waisenkasse, oder einer derartigen Landesanstalt, welche von dem Recht des Widerrufs ihres Verzichts nach 8. 1 Gebrauch machen und gleichzeitig aus der Reichs⸗ oder Landesanstalt aus— scheiden, sind die an die Reichs- oder Landesanstalt seit der Verzicht⸗ leistung gezahlten Beiträge auf die nach 5. 2 zu machenden Nach— zahlungen anzurechnen.

Diese Bestimmung findet keine Anwendung bezüglich der An⸗ stalten derjenigen Bundesstaaten, welche früheren Reichsbeamten der Civilverwaltung oder Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eine entsprechende Anrechnung der an eine Reichsanstalt gezahlten Beiträge versagen.

Die Kommission beantragt: Der Reichstag wolle beschließen: hinter §. 2 des Artikels I J,. Paragraphen einzuschalten:

Mitgliedern einer der im §. 22 des Gesetzes vom 20. April 1881 und im §. 25 des Gesetzes vom 17. Juni 1887 bezeichneten Landeßanstalten, welche gemaͤß §. 1 den Verzicht widerrufen und gleichzeitig aus der Landesanstalt ausscheiden, sind die an die letztere seit der Verzichtleistung entrichteten Beträge auf die nach §. 2 zu machenden Nachzahlungen anzurechnen.

Staatssekretär von Boetticher bemerkt, daß er über die Stellung des Bundesraths zum Kommissionsantrage eine Er⸗ klärung noch nicht abgeben könne; soweit die preußische Regierung in Betracht komme, könne er aber aussprechen, daß dieselbe sich zustimmend verhalten werde.

Der. Abg. Dejanicz von Gliszezynski berichtet Namens der Petitionskommission über die zu dem Gesetzentwurf ein— e n Petitionen und beantragt, sie durch die gefaßten

eschlüsse für . zu erklären.

Der Abg. von Bernuth spricht seinen Dank für die Er— oetticher aus, weil dadurch

tian des Staatssekretärs von die Besorgnisse, es könnte durch die Annahme des §. 3 das Gesetz gefährdet werden, en f. würden.

Der 5. 3 und das Gesetz im Ganzen werden darauf an— genommen, die Petitionen für erledigt erklärt.

Bei Schluß des Blattes beginnt die Berathung von Kommissionsberichten über Petitionen.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die e, , . einer Anleihe für Zwecke der Ver— waltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reich s⸗Eisenbahnen und der Post und Telegraphen, owie zur vorläufigen Deckung der aus dem fis 3 ge si n bn ld entnommenen Vor⸗ schüsse, nach den Beschlüssen des Reichstages in zweiter Be⸗ rathung, lautet folgendermaßen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, . folgt: . 961

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geld⸗ mittel, welche in dem Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1888/89 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben

der Verwaltung des Reichs heeres außer den durch das

Gesetz vom gern 1888 (Reichs Gesetzbl. S. S5) M0

bewilligten 278 335 562 MS, im Betrage von noch. 60 044 640 der Marineverwaltung im Betrage vonn... 65H09 685 der Eisenbahnverwaltung im Betrage von... 29002099 der Post⸗ und 2 Betrage von 9 248 000 zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗Festungs⸗

baufonds entnommenen Vorschüsse bis zum Betrage von 2 608 000

im Ganzen bis zur Höhe von . . 80 412 325 vorgesehen sind, im . des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes ⸗Gesetzbl. S. 339) zu verwal⸗ tende Anleihe aufzunehmen und nen auszugeben.

Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine und Telegraphen⸗Verwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 18), finden auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre aus—⸗ gegeben werden dürfen.

Dem Reichstage ist ein Gesetzentwurf, be— treffend die Löschung nicht mehr beste hender . im Handelsregister, zugegangen. Er lautet olgendermaßen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2e. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, 6 folgt:

Kann im Falle des Erlöschens einer in das Handelsregister ein- getragenen Firma die Anmeldung dieser Thatsache durch die hierzu Verpflichteten nicht in Gemäßheit des Art. 26 des Handelsgesetzbuchs herbeigeführt werden, so hat das Gericht das Erlöschen der Firma von Amte wegen in das ,, einzutragen.

Vor der Eintragung sind der eingetragene Inhaber der ö oder die Rechtsnachfolger desselben aufzufordern, einen etwaigen Wider spruch gegen die Eintragung his zum Ablauf einer nicht unter drei Monaten zu bestimmenden Frist schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers geltend zu machen.

Sind die bezeichneten Personen oder der Aufenthalt derselben nicht bekannt, so erfolgt die Aufforderung durch einmalige Bekannt⸗ machung in den für die Veröffentlichungen aus dem Handelkregister bestimmten öffentlichen Blättern (Handelsgesetzbuch Art. 13, 14). Auch kann die Einrückung der Bekanntmachung noch in andere Blätter angeordnet werden.

Das Gericht entscheidet über den erhobenen Widerspruch. Gegen den einen Widerspruch zurückweisenden Beschluß findet binnen der Nothfrist von zwei Wochen Beschwerde nach Maßgabe der in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit geltenden landesgesetzlichen Bestim⸗ mungen statt. Eine hiernach zulässige Anfechtung der in der Be⸗ . ergehenden Entscheidung ist an die gleiche Nothfrist gebunden.

Dem Reichstage ist der Bericht über die Thätigkeit des Reichskommissars für das Aus— wanderungswesen während des Jahres 1887 mit zwei auf, die Auswanderung in demselben Jahre bezüglichen statistischen Nachweisungen vorgelegt worden. Wir entnehnien dem Bericht Folgendes:

Die Gesammtzahl der über die drei deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Stettin beförderten deutschen und fremden Aus⸗— wanderer ist im verflossenen Jahre gegen das Vorjahr wiederum etwas gestiegen. Während der ganzen Zeit, seit die Auswanderer⸗ beförderung über die . Hafen durch den Reichskommissar überwacht wird, hat sich fien lich regelmäßig die Erscheinung wieder⸗ holt, daß abgesehen von den durch die Kriegsereignisse beeinflußten Jahren 1879 und 1871 die Auswanderung eine Reihe von Jahren hindurch in steigender Richtung, demnächst aber während einiger Jahre in fallender Richtung sich bewegt hat. Im Jahre 1872 erreichte die Auswanderung die bis dahin vorgekom⸗ mene höchste Ziffer von 154 824 Köpfen, fiel dann jährlich bis zum Jahre 1877 auf 41 824, stieg bis zum Jahre 1881 auf 247 336, um bis zum Jahre 1885 auf 165 147 Personen zu fallen. In den letzten beiden Jahren ist die Zahl wieder im Steigen begriffen. Hierbei ist zu bemerken, daß das Antheilsverhältniß der deutschen und der fremden Auswanderer in den verschiedenen Jahren sich nicht gleich geblieben ist. Die Zahl der fremden Auswanderer ist z. B. von 1881 bis 1886 im Allgemeinen gestiegen und dagegen 1387 zurückgegangen, während die Zahl der deutschen Auswanderer von 1881 bis 1886 gefallen und 1887 gestiegen ist.

Im Jahre 1887 wurden über deutsche Häfen befördert 79 473 deutsche und 92779 fremde, zusammen 172 452 Auswanderer, darunter über Hamburg 71 907, über Bremen 99476, über Stettin 1969 Per⸗ sonen. Von den 79473 deutschen Auswanderern des Jahres 1887 waren 42880 männlichen, 36593 weiblichen Geschlechts. Weitaus die Mehrzahl, nämlich 165594 von 172462, (darunter 76 115 deutsche), gingen nach den Vereinigten Staaten von Amerika, die übrigen vertheilten sich in geringen Mengen auf andere überseeische Länder. Nach Afrika gingen 416 (darunter 302 deutsche).

Dem Reichstage sind folgende Drucksachen zu— gegangen: n Mündliche Berichte der Wahlprüfungs⸗Kommission. 1. Berichterstatter: Abgeordneter Dejanicz von Gliszezynski. Antrag der Kommission: Der Reichstag wolle beschließen: die Wahl des Abgeordneten Dr. von Seydewitz im 6. Wahlkreise des e Breslau für gültig zu erklären. II. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hermes. der Kommission: Der Reichstag wolle beschließen: die Wahl des Abgeordneten Dr. von Kulmiz im 9. Wahlkreise des Regierungsbezirks Breslau für gültig zu erklären.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung . auses der Abgeordneten befindet sich in der Zweiten eilage.

Dem Hause der Abgeordneten ist zu der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗A nge—⸗ legenheiten für das Jahr vom 1. April 1888/89 nach⸗ stehender Antrag der Abgg. Dr. Mithoff und Ge— nossen zugegangen:

Das Haus der Abgeordneten wolle ,,

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,

den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1889 / 90 so zu bemessen, daß das Mindesteinkommen neben freier Wohnung der bereits fünf Jahre im Amt befindlichen Geistlichen in , . Pfarren 2400 , in katholischen Yfarren 1800 M betragt, und in zweckmäßig abgestuften Zwischen⸗ räumen für die evangelischen Geistlichen auf 3600 „M, für die ele Geistlichen auf 2400 „S nach 2hjähriger Amts⸗ auer steigt.

Die Budgetkommission des Hauses der Ab⸗ geordneten hat beim Plenum beantragt, den Antrag der 33 gin und Br. Lie ßer, betreffend. bie Veröfsentlschung der Jahresberichte der Fabrikin spektoren, abzulehnen.

Antrag

Die in,, des Hauses der Ab geordneten für das Unterrichtswesen hat zu den von dem Stadi— rath 9 ile den Magistraten zu Posen und Kottbus, sowie den agistraten und Stadtverordneten⸗Versammlungen zu Thorn, Frankfurt a. O, Bromberg, Görlitz und Guben, an das K gerichteten Petitionen (II. Nr. 43 - 50, 204-206, 245, 246, 358 - 360): die Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1885, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volkz= schulen, auf die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen gehobenen Schulen (Bürger⸗, Mittel⸗, Gymnasialvor⸗, Realschulen, höheren Töchter schulen ꝛe.) durch ein Ergänzungsgesetz auszudehnen, bei dem Plenum beantragt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Petitionen 11 Nr. 43 - 50, 204 206, 245, 246, 358 - 360 der Königlichen Staatsregierung mit der Maßgabe zur Ber ůcksichtz. gung zu überweisen, daß sie noch in dieser Session dem Abgeord⸗ netenhause einen Gesetzentwurf vorlege, durch den das Pensionsgesetz für Volksschullehrer vom 6. Juli 1385 sinngemäß, mit Ausnahme der Vorschrift bezüglich der Staatsbeisteuer zu den Pensionen, auf alle Schulen ausgedehnt wird, die weder zu den Volksschulen im 266 des genannten Gesetzes noch zu den höheren Lehranstalten gehören.

Auf der Tagesordnung der am Montag, den 27. . M., Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 26. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegen— stände: Berathung des Rechenschaftsberichts über die Verwen⸗ dung der flüssig gemachten Bestände der im 8. 94 der Hinter— legungsordnung vom 14. 26 1879 bezeichneten Fonds und der im 85. 95 Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für das Jö. 1887. Berathung des neununddreißigsten Berichts der taatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staats— schuldenwesens im Rechnungsjahre vom 1. April 1886/87. Erste Berathung der Rechnungen der Kasse der Oberrechnungs—⸗ kammer für das Jahr vom 1. April 1886/87. Erste Be⸗ rathung des kJ betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Nieder— barnim, sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Polizei⸗ Präsidenten zu Berlin. Erste Berathung des Gesetzentwurfs, ö die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadt— gemeinden.

Größere Truppenübungen finden im . 1888 statt: 1) Das Garde- Corps und das III. Armee⸗-Corps halten Manöver vor Sr. Majestät dem Kaiser ab, und zwar große Parade und Corpsmanöver gegen markirten Feind jedes Armee⸗Corps für sich und dreitägige Manöver gegen einander. Das 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin wird zu den Uebungen des Garde⸗Corps herangezogen. 2) Besondere Kavallerie⸗Uebungen finden beim Garde⸗-Corps und beim 1II. Armee⸗-Corps statt. Jedes dieser Corps bildet eine Kavallerie⸗Division zu 6 Regimentern mit Z reitenden Batterien nebst Abtheilungs⸗-Stab. Dem III. Armee Corps werden zur Verwendung im Verbande der Kavallerie⸗Division der Stab der J. Kavallerie⸗Brigade, das Magdeburgische Husaren⸗ Regiment Nr. 10 und das Westpreußische Kürassier-Negiment Nr. 5 zugetheilt. Die zu den besonderen Kavallerie⸗Uebungen zu versammelnden Truppentheile nehmen an den Brigade⸗ und Divisions-Manövern der Armee⸗-Corps nicht Theil; zu den Manövern vor Sr. Majestät treten die Kavallerie⸗Divisionen zu ihren Armee⸗Corps. 3) Die Herbstübungen der übrigen Armee⸗ Corps finden in Gemäßheit der Bestimmungen der Felddienst⸗ Ordnung statt. 4) Bei dem II., XIII., IX., X., XI., XIV. und XV. Armee⸗Corps finden Kavallerie⸗Uebungsreisen nach der Instruktion vom 23. Januar 1879 statt. 5 Im Monat August kommt eine Pontonierübuug auf der Weichsel, zwischen Thorn und Graudenz, an welcher das Garde⸗Pionier⸗Bataillon, das Schlesische Pionier-Bataillon Nr. 6 und eine Compagnie des Königlich Sächsischen Pionier-Bataillons Nr. 12 theil— hn, und eine Belagerungsübung bei Graudenz zur Aus⸗ führung, an welcher das Astpreußische Pionier-Bataillon Nr. 1, das Pommersche Pionier-Bataillon Nr. 2 und eine Compagnie des Königlich Sächsischen Pionier⸗Bataillons Nr. 12 sich be— theiligen. Beide Uebungen sind von 14tägiger Dauer. 6) Sämmtliche Truppen kehren von den Herbstübungen vor dem 30. September 1888 in die Standorte zurück.

Ein Arbeiter war seit mehreren Tagen und an ver— schiedenen Orten hei einer gewerbsmäßig betriebenen Dampf⸗ dreschmaschine beschäftigt gewesen, als er von einem Unfall bei diesem Betriebe betroffen wurde. Der Geschäftsführer der Dreschmaschine hatte den Arbeiter auf den Gutshof mitgebracht und dem Unternehmer der Landwirthschaft erklärt, dieser Arbeiter hätte ihm stets bei der Maschine geholfen, er sei zu— verlässig und brauchbar und beanspruche an Lohn täglich so und so viel. In Folge hiervon hatte der Gutsherr ohne Besprechung mit dem Arbeiter dessen Beschäftigung bei der Maschine stillschweigend genehmigt und denselben täglich direkt in der vom Geschäftsführer angegebenen Höhe gelohnt. In der Rekursentscheidung vom 22. Dezember b. J. (Nr. 4860 hat das Reichs⸗-Versicherungsamt ausgeführt, da dieser Arbeiter nicht als in dem landwirthschaftlichen Betriebe des den Lohn unmittelbar auszahlenden Gutsherrn beschäftigt anzusehen sei, sondern vielmehr als ein versicherungspflichtiger Arbeiter des Dreschmaschinenbetriebes. (Vergleiche Bescheide h, 54, Entscheidung 212, „Amtliche Nachrichten des R. V. -A.“ 1885 Seite 2, 288 und 1886 Seite 251.)

S Den Straßengdjazenten kann die Verpflichtung zur Sicherheitsbestellung für die ihnen nach §. 15 des Straßen- und Baufluchten⸗-Gesetzes voni 2. Juli 1875 ob⸗ liegenden Leistungen als eine öffentlich⸗rechtliche Last nicht auferlegt werden (Endurtheil des II. Senats des Ober⸗ Verwaltungsgerichts vom 1. November 1887.

Im Dienstgebäude der Militär⸗Turnanstalt in der Scharnhorststraße fand heute Vormittag 11 Uhr durch den Inspecteur der Infanterieschulen, General⸗Major von Berg⸗ mann, die Schlußbesichtigung des gegenwärtigen Lehr— kursus der Militär⸗Turnanst alt statt.

In der Zeit vom 12. bis 31. März und vom H. bis 74. April d. J. werden hierselbst die diesjährigen militär⸗ ärztlichen Fortbildungskurse stattfinden und zur Theil⸗ nahme an denselben wieder eine größere Anzahl von Assistenz⸗ und Ober⸗Stabsärzten der Armee und der . eintreffen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich würt⸗ tembergische Gier e n e, geh Fischer, ist hier angekommen.

Württemberg. Stuttgart, 24. Februar. (StA. f. W) Das neueste Bulletin aus Florenz über das Befinden des Königs, vom 23. Vormittags, meldet: „Im Wesentlichen unverändert. Fetzer. Prinz Wilhelm von Württem⸗

empfing vorgestern Nachmittag den Professor Dr. von rh n e er, welcher eingehenden Bericht über das Be⸗ snden des Königs erstattete.

Baden. Karlsruhe, 23. Februar. Die „Karlsruher g.“ schreibt: „In tief Trauer sind das Großherzogliche aus und mit demselben das badische Land durch den heute üh erfolgten Tod Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen . Wilhelm von Baden versetzt worden. Die trauerkünde von dem Hinscheiden des edlen und hoch⸗ begabten Prinzen hat um so tiefer alle Gemüther frschüttert, als die letzten Nachrichten über das Be⸗ nden Sr. Großherzoglichen Hoheit einen so raschen ernsten a. der Krankheit nicht erwarten ließen. Schmerz⸗ lich bewegt stehen wir einem Ereignisse gegenüber, das mit der Gewalt eines unvermutheten schweren Schicksalsschlages Fürstenhaus und Volk in Baden getroffen hat und überall in deulschland die innigste Theilnahme erregen wird. Se. Groß— herzogliche Hoheit der Prinz Ludwig Wilhelm Karl Friedrich Ferthold, Markgraf von Baden, Herzog von Zähringen, war geboren am 12. Juni 1965 in Schloß Baden und getauft daselbst im 14. Juli 1865. Seine Erzieher wurden Referent Hechler 1673 und Professor Mathy 1815, sein militärischer Begleiter der Hauptmann, jetzige Major Müller 1881. Der Prinz hesuchte die Friedrichsschule in Karlsruhe von 1874 bis 1883 und bestand sein Abiturientenexamen am 7. Juli 1883, nach⸗ dem seine ö vollzogen durch den Prälat Doll, am 35. August 1881 stattgefunden hatte. Zum Second⸗Lieutenant i 1. Badischen Leib⸗Grenadier-⸗Regiment Nr. 109 wurde der Prinz am 9. Juli 1383 von Sr. Majestät dem Kaiser mit Fatent vom 12. Juni ernannt; gleichzeitig verlieh Se. Majestät der Kaiser mit . Schreiben vom 9. Juli 1883 dem Prinzen den hohen Orden vom Schwarzen Adler. Am gleichen Tage erfolgte die feierliche Einführung des Prinzen in die Armee durch Se. Majestät den Kaiser. Der Prinz diente in dem bezeichneten Regiment bis zum Jahre 1885, und von 1885 bis 1886 als Second Lieutenant im 1. Preußi⸗ schen Garde-Ulanen-Regiment in Potsdam, welchen beiden Regimentern er zuletzt la suite angehörte. Im Jahre 1886 bezog Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz die Universität heidelberg, um daselbst bis zum Spätherbst 1887 die Vorlesungen zu hören; alsdann besuchte der Prinz die Universität zu Freiburg, wo nun nach kurzer Krankheit Sr. Großherzoglichen Hoheit der Tod diesem zu so schönen Hoffnungen berechtigenden Lehen in frühes Ziel gesetzt hat. Allgemein und tief, ist der Schmerz um das plötzliche Ableben des erlauchten Prinzen im ganzen badischen Lande; unvergessen wird sein Andenken bleiben.“

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben am 22 d. M. Morgens San Remo verlassen, um über Genua und Mailand Sich nach Freiburg zu begeben. Bei dem Eintreffen auf dem Central⸗ Fahnhof in Basel erhielten Höchstdieselben die erste Nachricht pon der eingetretenen ernsten Verschlimmerung und auf dem badischen Bahnhof in Basel die Nachricht von dem er⸗ solgten Ableben Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen kubwig Wilhelm. Die Höchsten Herrschaften setzten darauf die Reise mittelst Extrazugs fort und trafen am 23., Mor⸗ zens vor 10 Uhr, in Freiburg ein. .

Die Stadt Karlsruhe und zugleich das ganze badische Land steht heute unter dem erschütternden Eindruck der Trauer— nachricht aus Freiburg. Ueberall giebt sich die schmerzlichste Bewegung kund, in allen Kreisen der Bevölkerung herrscht Trauer und Wehmuth. Ueberall spricht sich die innigste und värmste Theilnahme an dem Schmerz der Erlauchten Eltern des Prinzen aus, Höchstwelche bei ihrer Rückkehr nach der Heimath den geliebten Sohn nicht mehr unter den Lebenden angetroffen hatten.

Wie eine Depesche aus Freiburg meldet, sind Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin früh nor 109 Uhr dort eingetroffen und haben sich vom Bahnhofe sogleich nach dem Wohnhause des Prinzen begeben. Ihre Hroßherzoglichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Karl haben sich heute früh nach Freiburg begeben; ebenso sind Staats-Minister Turban und der gesammte Hofstaat dorthin zereist. Zahlreiche Personen aller Stände haben sich in die im Hroßherzoglichen Schloß aufliegenden Listen eingetragen, um den Höchsten Herrschaften ihre Theilnahme zu bezeugen.

= 24. Februar. (W. T. B) Der Großherzog und die Großherzogin trafen gestern Vormittags um 19. Uhr , en i. Br. ein und verweilten bis nach Mitter⸗ nacht im Sterbehause des Prinzen Ludwig. Nachmittags kamen die Prinzen Wilhelm und Karl, der Hofstaat und der Staats⸗-Minister Dr. Turban dorthin. Heute früh wurde die Sektion der Leiche von den Universitäts⸗Professoren vorgenommen. Abends gi Uhr erfolgte die Ueberführung der Leiche des Prinzen Ludwig vom Sterbehause nach dem Bahnhof. luf dem Wege dahin bildeten Militär und Studenten mit Fackeln Spalser. Unter den Klängen eines Trauermarsches sezte sich der Zug in Bewegung. Eine Abtheilung des II3. Infanterie⸗Regiments schritt voran; es folgte dann der Sarg, welcher von Mannschasten desselben Regiments auf den Schultern getragen wurde. Hinter dem Sarge gingen Se. Königliche Hoheit der Großherzog nebst Gefolge. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin mit den Hof— damen folgten in Wagen. Die Leiche wurde mittels Extra⸗ . es, begleitet von den Höchsten Herrschaften, hierher uͤber⸗ üihrt und in der Schloßkirche aufgebahrt. Der Flügel⸗ Idjutant Major von Schoenau ist nach Berlin gereist, um Sr. Majestät dem Kaiser über den Verlauf der krankheit Bericht zu erstatten. Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Schweden werden am Sonntag hier eintreffen.

mn der heutigen Sitzung der Ersten Kammer widmete der Präsident dem verstorbenen Prinzen Ludwig einen barm empfundenen Nachruf, welchem sich Geheimrath Schulze als Vertreter der Universität Heidelberg anschloß. Das nn ,. etz wurde angenommen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. Februar. (W.T. B.) In der heutigen Sibung des Landesaugsschusses sprachen bei der Berathung des Antrages Bulach und Genossen: die Regierung zu in,. mit dem Bau eines defini⸗ iven Landes ausschuß-Ge bäu des zu beginnen, Bulach Sohn) und Bulach ier Grad und Petri für den Antrag, interer gegen denselben. Der Unter⸗Staatssekretär von Puttkamer erklärte: die Regierung werde, h sich zuf die politischen Motive des Antrags einzulassen, nach dessen Annahme demfelben Folge leisten. Der An r ag wurde darauf mit großer Majorität angenommen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Februar, (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths tagte heute der Spiritus steuer⸗Aus schuß. Derselbe eröffnete die Generaldebatte über die Regierungsvorlage, betreffend die Spiritusbesteuerung. An der Debatte nahm uch der Finanz⸗ Minister, von Dunajewski, Theil. Der Gewerbe⸗Aus⸗ schuß stellte in Gegenwart des Ackerbau⸗Ministers, Grafen ö die Fragen fest, welche der Enquete über die

ruderladen vorgelegt werden sollen.

Heute Abend waren mehrere Ausschüsse des Abgeord⸗ netenhauses versammelt. Der Börsensteuer⸗Aus⸗ schuß verhandelte über den Börsensteuer⸗-Gesetzentwurf, der Ju stiz⸗Ausschuß über die Anträge, betreffend die Be⸗ , , der Grundeigenthümer durch den Bergbau, und der Zoll-Ausschuß über die Vorlage, betreffend die Zoll— behandlung leerer Petroleumfässer.

265. Februar. (W. T. B.) Das „Frem denblatt“ bespricht die diplomatische Aktion in der bulgarischen Frage und hebt hervor, es verdiene besondere Beachtung, daß von n isch⸗ Seite wiederholt betont wurde, der Berliner Traktat sei als Grundlage und einzige internationale Garantie der auf der Balkanhalbinsel stabilisirten Ordnung der Dinge anzu⸗ ,. Ohne Zweifel werde diese offene und J,. Konstatirung er Grundsätze, an denen festhalten zu wollen die russische k erkläre, nicht ermangeln, hei allen jenen Kabinetten vollste Befriedigung hervorzurufen, welche seit Anbeginn der bulgarischen Wirren immer von den leichen Prinzipien geleitet wurden und dieselben auch tets offen als ihre alleinige Richtschnur bezeichnet haben. Ebenso werde es auch kaum eine Macht in Europa geben, die nicht in Uebereinstimmung mit der russischen Re⸗ . anzuerkennen bereit wäre, daß die gegenwärtige

achlage in Bulgarien als ,,,. betrachtet werden müsse und dem Sultan die diesbezügliche Initiative zu⸗ stehen solle. Eine Sanirung im Einverständniß und im Einvernehmen aller Mächte könne im Interesse der un⸗ gestörten Fortentwickelung des jungen Landes, wie auch in jenem der allgemeinen Ruhe nur dringend gewünscht werden. Bei mehreren Kabinetten scheinen noch Bedenken zu herrschen über die Folgen der Beseitigung der de facto Regierung in Sofia, welche allerdings der völkerrechtlichen Basis entbehrt, aber die Ordnung zu erhalten vermochte. Deshalb sei es begreiflich, wenn die Kabfnetite, bevor sie den ersten Schritt zum Sturze dieser Regierung thun, vor Allem Klarheit erlangen möchten betreffs der weiteren Sicherung der Ruhe und Ordnung. Die zweideutige Lage Bulgariens könne nicht beseitigt werden, ohne, daß die Frage der Vereinigung mit Ostrumelien eine Regelung durch die hierzu berufenen Vertragsmächte erfahre. Zwar seien allem Anscheine nach auf Anregung des xussischen Kabinets Pourparlers noch in Zuge, aber eben deshalb dürse jetzt der Wunsch ausgesprochen werden, daß dieselben zu einer vertrauensvollen Erörterung all jener Fragen führen mögen, welche für die endgültige Regelung der bulgarischen Ange⸗ legenheit maßgebend seien, und damit vielleicht zur definitiven Schließung einer Quelle, aus der schon so mannigfaltige . und Besorgnisse über Europa hervorgebrochen eien.

Pest, 23. Februar. (Pr.) Die wirthschaftliche Kommission der Magnatentafel verhandelte heute das Budget für 1888.ꝛ Baron Josef Rudnyanszky empfahl das Budget zur Annahme. Paul Somssich erklärte, er könne das Budget nicht annehmen. Die Regierung ging in den Ersparnungen nicht so weit, wie sie dies hätte thun sollen, bevor sie an Steuererhöhungen ging. Der nächste Redner, Graf Ferdinand Zichy, erklärte sich ebenfalls gegen die Annahme des Budgets. Graf Anton Sztaray ist nicht zufrieden mit der Sparsamkeits-Politik der Regierung, denn dieselbe sei nicht ausreichend genug. Man hätte größere Ersparnisse versuchen müssen, bevor man die ohnehin schwer beladenen Schultern der Steuerträger neuerdings belastete. Er könne den Versprechungen Tisza's, das Gleichgewicht herzustellen, keinen Glauben bei⸗ messen, nachdem er dies mehreremal zusagte, ohne bisher sein Wort eingelöst zu . Graf Albin Csäky, hielt eine längere Rede, in welcher er das Budget vertheidigte. Nach— dem kein Redner mehr sprach, ergriff Minister⸗Präsident Tisza das Wort und erklärte, daß er die Herstellung des Gleich— gewichts in dem Sinne, wie er dies in seinem Exposé aus⸗ führte, auch bewerkstelligen werde, wenn nicht äußere Konflikte oder große Elementarereignisse eintreten. Hierauf wurde von der Majorität das Budget im Allgemeinen sowie auch der von Baron Rudnyanszky verfaßte Bericht angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 24. Februar. (W. T. B. Der liberale Unionist Fitz. William ist in Do neaster mit einer Majorität von 211 Stimmen an Stelle k Shirley zum Deputirten gewählt worden.

25. Februar. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde bei der Berathung der Reform der Geschäftsordnung der erste Antrag der . mit einigen von der Regierung acceptirten Abänderungen na mehrstündiger Debatte ange nommen. Durch denselben wird bestimmt, daß die Sitzungen am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag um 3 Uhr Nachmittags beginnen und, . h. ausgenommen, spätestens um 1 Uhr Morgens schließen ollen.

Frankreich. Paris, 23. Februar. (Köln. Ztg.) Der Ministerrath beschloß in seiner heutigen Sitzung, in Anbetracht der von der Kammer gewünschten Verminderung der Ausgaben für Indo⸗China und die übrigen Kolonien die Besoldungen der Kolonial-Gouverneure zu ver⸗ ringern und eine Untersuchuug anzustellen, welche Posten in den überseeischen Besitzungen unterdrückt werden können.

Nach der vom Krieg-Minister gestern dem betreffenden r vorgelegten neuen Armee⸗-Eintheilung würde sich das Heer solgendermaßen zusammensetzen: Infanterie: 162 Regimenter zu je 3 Bataillonen mit je 4 Compagnien und einer Depot Compagnie; 30 Bataillone Jäger zu Fuß zu je 6 Com⸗ pagnien und 2 Depot⸗Compagnien: 4 Zuaven⸗Regimenter zu . mit je 6 Compagnien und Depot Compagnien; 2 Regimenter der Fremdenlegion zu 4 Bataillonen mit je 4 Compagnien und einer Depot⸗Compagnie; 5. Bataillone leichter afrikanischer Infanterie mit einer von dem Minister zu bestimmenden Anzahl von Compagnien. Kavallerie: 12 Kürassierl, 30 Dragoner⸗, 21 Jäger⸗ 18 Husaren⸗R, 6 afrikanisch. Jäger⸗ und 6. Spahis⸗ Regimenter, im Ganzen 91 Regimenter zu 5 Schwadronen und einer Depot⸗Schwadron für die Spahis. Artillerie:

16 Bataillone Festungs⸗Artillerie, 19 Regimenter Diyisions⸗ und 19 Regimenter Corps⸗Artillerie. Genie; 4 Regimenter u 5 Bataillonen mit je 4 Compagnien. Ein Eisenbahn⸗ egiment zu 3 Bataillonen mit je 4 Compagnien. n Bataillon afrikanischer Sappeurs ohne bestimmte Compagnienzahl. 24. Februar. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kamm er nahm heute die Vorlage, nach welcher für den Fall des Scheiterns der mit Italien er e, Handels vertrag z⸗ Verhandlungen die Grenzzölle für gewisse italienische Produkte erhöht werden sollen, an; die Anträge auf Be⸗ steuerung von Cocons und roher, so wie moulinirter Seide wurden abgelehnt. Der Handelsminister Dautresme gab dem Wunsche Ausdruck, daß eine Vereinbarung mit Italien zu Stande kommen möge, welche die Anwendung des neuen Tarifs unnöthig mache.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Februar. (W. T. B.) Den „Nowosti“ zufolge ist der Ankauf der Riajsk-Wiasma und Morschansk⸗Sysran Eisen⸗ bahnen durch die Krone nunmehr perfekt geworden.

25. Februar. (W. T. B.) Der Kaiserliche Hof legt für den verstorbenen Prinzen Ludwig von Baden fünftägige Ho ftrauer an.

Italien. Rom, 24. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird der italienisch⸗spanische Handels⸗ vertrag morgen unterzeichnet werden. Der „Tribuna“ zufolge wird das ganze englische Mittelmeergeschwader in etwa 14 Tagen in Genua eintreffen.

Wie aus Massovah gemeldet wird, ist das zur Re⸗ kogn oszirung nach Ailet marschirte Jäger-Bataillon ohne Zwischenfall zurückgekehrt. Dr. Rogazzi reist demnächst nach Schoa ab, um dem König Menelik ein Schreiben und Geschenke des Königs von Italien zu überbringen.

San Remo, 24. Februar. (W. T. B.) Der Prin von Wales hat heute über Ventimiglia, bis wohin ö. Se. Königliche Hoheit zu Wagen begab, die Rückreise na Cannes angetreten.

Spezzia, 24. Februar. (W. T. B.) Das englische Geschwa der hat Spezzia heute verlassen und in westlicher Richtung die Fahrt fortgesetzt.

Belgien. Brüssel, 24. Februar. (W. T. B) In der heutigen Kammersitzung brachte der Finanz⸗ Minister das Budget pro 1889 ein und erklärte: der sich für 1886 ergebende Ueberschuß betrage definitiv 2 150 000 Fr.; die Ausgaben in diesem Rechnungsjahr seien um 5 Millionen hinter dem Voranschlage zurückgeblieben.

ür das Rechnungsjahr 1887 betrage der Ueberschuß 2 Millionen, pro 1888. 5 Millionen, und im Jahre 1889 sei derselbe auf 9 Millionen geschätzt. Der Minister kündigte ferner an: er werde vor Ostern noch mehrere Vorlagen ein⸗ bringen, welche größere Ausgaben beanspruchen.

Türkei. Konstantinopel, 22. Februar. (Wien. Abdp.) Wegen der Amendements der Pforte zur Su ez⸗ Kanalkonvention finden zwischen Frankreich und England Verhandlungen statt, denen Verhandlungen zwischen Frank⸗ reich und der Pforte folgen werden. Die Banque Ottomane hat die Tributschuldigkeit Ost⸗Rumeliens pro Fe⸗ bruar an die Staatsschuldenkasse abgeführt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Februar. (W. T. B) Die Kronprinzessin ist heute via Malmö⸗ Kopenhagen nach Karlsruhe abgereist.

Zeitungs stimmen.

Die „Wiesbadener Presse“ äußert:

Am 21. d. M. war der Jahrestag der Reichstagswahlen nach der Auflösung wegen Ablehnung der Militärvorlage. Durch dieselben wurde die bisherige Mehrheit, welche der Leitung der Hrrn. Windt—⸗ horst und Richter unbedingt folgte und selbst angesichts drohender Kriegsgefahr nicht vor einer Behandlung der Militärvorlage zurück⸗ schreckte, welche einer Ablehnung gleich zu achten war, beseitigt und durch eine solche der nationalen Parteien, welche auch in dem heißen Wahlkampfe zusammengestanden hatten, ersetzt. Seitdem ist die militärische und finanzielle Kraft des Reichs unter bereitwilliger Mitwirkung des Reichstages so verstärkt worden, daß es seiner auf die Erhaltung des Friedens unablässig gerichteten Politik den vollen Nach⸗ druck geben und jeder Bedrohung von außen getrost die Spitze bieten kann. Wenn es gelungen ist, im vorigen Frühjahr die unmittelbar drohende Kriegsgefahr zu beschwören und seitdem trotz der mehrfach ge⸗ fährlich sich gestaltenden Lage Europas den Frieden zu erhalten, und wenn zu hoffen ist, daß die Dinge mehr und mehr in ruhigere und fried⸗ lichere Bahnen eintreten, so ist dies neben der Stagtekunst des Fürsten Bismarck dem Ausfall der Wahlen und der vor Jahresfrist aus den⸗ selben hervorgegangenen Mehrheit des Reichstages zu verdanken; Schwächung der Vertheidigungskraft Deutschlands und innerer Hader würden dagegen ohne Zweifel den kriegslustigen Elementen im Westen und Osten das Uebergewicht verschafft und Deutschland aus den Bahnen friedlicher und fe, Entwickelung in die Gefahren und Schrecken eines Kampfes um die Existenz gestürt haben. ;

Daß die nothwendige militärische und finanzielle Rüstung mit persönlichen und finanziellen Opfern Seitens des Volks erkauft wer- den muß, und daß davon alle Theile desselben betroffen werden fällt gegenüber der Sicherung gegen Kriegsgefahr, und zwar sowohl nach der Richtung, derselben mit Erfolg vorzubeugen, als ihr nöthigenfalls mit Nachdruck zu begegnen, nicht entscheidend ins Gewicht. Selbst wenn man allein die rein materielle Seite der Sache in Betracht zieht, wird man namentlich im Hinblick darauf, daß die Stockung in Handel und Verkehr wenigstens für wichtige Zweige des nationalen Erwerbs lebens nachläßt und Anzeichen einer günstigen Entwickelung sich zeigen, nicht bestreiten können, a eine Mehrbelastung in Folge der Militär vorlagen des letzten Jahres auch nicht entfernt den Nachtheilen, welche dem deutschen Erwerbsleben selbst aus einem glücklichen Kriege erwachsen würden, oder den Vortheilen gleich kommt, welche es aus einer andauernd friedlichen Entwickelung gewinnen kann. Von den höheren Gütern der Freibeit und Einheit, welche es bei einem der⸗ artigen Kriege zu verktheidigen gelten würde, gar nicht zu reden!

Die „Magdeburgische Zeitung“ schreibt über „den Platzwechfel des Sozialistengesetzes“

In dem Augenblick, wo die ersten , darüber erfolgen, wie eine Bekämpfung der Sozialdemokratie ohne Ausnahmegesetze möglich sei, erscheint auch das Berliner en , Volk⸗ blatt mit einem Artikel über die Beseitigung des Sozia n e der sich über die Ersetzung der Ausnahmebestimmungen durch eine Ver⸗ schärfung oder Erweiterung des Strafgesetzbuchs wie folgt ausläßt: „Ein Platzwechsel der Ausnahmegesetzbestimmungen würde für die Arbeiter gar keine Bedeutung haben, und die 8. Nationalliberalen mögen deshalb ihr Bemühen, entsprechende Bestimmungen für das Straf gesetzbuch auszuhecken, nur einstellen, es wird ihnen Niemand und am wenlgsten die Arbeiter dafür dankbar sein. Ob die Ausnahmebestim⸗ 6 im gemeinen Recht oder in einem Extra ei vorhanden sind, ist für die, gegen welche sie angewendet werden, ere. 2 ese haben nur ein Interesse daran, daß die Bestimmungen überhaupt ver⸗