1888 / 56 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

.

.

.

I 8 1 ö

1

Deutscher Neichs ⸗Anzeiger

und

——

Königlich Preußischer

Jas Atonuement beträgt vierteljährlich 4 A 560 3. Alle Rost⸗Anstalten nehmen Gestellung an; für Zerlin außer den Nost Anstalten auch dir Expedition

Sw. , Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 5.

Insertionapreis fur den nam eiuer ruhzeilt 30 4. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Aeutschen Rrichs · Anzeigers nud flõniglich Rreußischen Staats Anzeigers

.

Berlin ij, Wilhelmstra ße Nr. 32.

Berlin,

Dinnerstag,

188.

San Remo, 1. März, 11 Uhr 5 Minuten Vormittags. Die Nacht war für Se. Kaiferliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen gut. Das Allgemeinbefinden ist gehoben, auch das Aussehen besser. Mackenzie. Schrader. Krause. Hovell. Bramann.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten verleihen, und zwar:

den 2 Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe:

dem Obersten a. D. Freiherrn von Eynatten, bisher Com mandeur des Schlesischen Train⸗-Bataillons Nr. 6

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Major z D. Gemberg, bisher Abtheilungs⸗ Commandeur im 1. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister), und

dem Major z. D. Han ésse, bisher Be irks: Commandeur des 2. Bataillons (Worms) 4. Großherzogli Hessischen Land— wehr⸗Regiments Nr. 118

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern:

dem General⸗Lieutenant z. D. von Ra dowitz, bisher Kommandant von Altona;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

dem Ohersten z. D. Graeff, bisher Commandeur des 8. Westfälischen Infanterie⸗Regiments Nr. 57, und

dem Qbersten z. D. Rayle, bisher Eommandeur des Infanterie⸗Regiments Prinz Friedrich der Niederlande (2. West⸗ fälischen) Nr. 15; sowie

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Depner, bisher Bezirks— Commandeur des 1. Bataillons (Lötzen) 6. Ostpreußischen Landwehr-Regiments Nr. 43.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: in Gemäßheit des 8. 3 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 61) zum Präsidenten der Disziplinarkammer in Trier: den Königlich preußischen Landgerichts-Direktor Barre daselbst, und zu Mitgliedern der Disziplinarkammern: in Arnsberg den Vorstand der Intendantur der 13. Division, Königlich preußischen Militär ⸗Intendantur⸗Assessor . Fontane in Münfter in Westfalen, in Kassel den Königlich preußischen Regierungs-Rath von Kitz ing daselbst, in Köslin den Königlich preußischen Rath Seifert in Stettin, Magdeburg den Königlich preußischen Rahtlev daselbst, in Münster in Westfalen den kommissarischen Ober-Post⸗ direktor, Postrath Wächter in Arnsberg, in Oppeln den Königlich preußischen Militar⸗Intendantur⸗ Rath Riemann in Breslau, in s. Königlich preußischen Landrichter Sperling aselbst, in Potsdam den Königlich preußischen Amtsrichter Isen— bart daselbst,

Militär⸗Intendantur⸗

Regierungs⸗Rath

in Straßburg im Elsaß den Kaiserlichen Ober- und Geheimen

Regierungs⸗Rath bei der Generaldirektion der Eisen⸗ bahnen in Elsaß-Lothringen, Pr. jur. Greiff daselbst, in Trier den Vorstand der Intendantur der 16. Division, Löniglich preußischen Militär Intendantur⸗Assessor ö Froe bel daselbst jür die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Reiche— beziehungsweise Staatsämter zu ernennen.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den. Bankbegmten Gustav Jern zum Vize-Konsul in Westerwik (Schweden) zu ernennen geruht.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs-Assessor Heidmann in Rotenburg zum Landrath, und

Kreise Rotenburg Offizieren folgende Auszeichnungen zu

den Gymnasial⸗Direktor Alexander Hoppe in Brieg zum Proyvinzial⸗Schulrath zu ernennen; sowie

dem Provinzial Schulrath, Professor Br. Tschackert in Breslau den ö als Geheimer Regierungs⸗-Rath zu verleihen. .

Ministerium des Innern. Dem Landrath H eidmann ist. das Landrathsamt im

übertragen worden.

Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Nedizinal⸗ Angelegenheiten.

Der Provinzial⸗-Schulrath Hoppe ist dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium in . worden.

Dem wissenschaftlichen Ersten Lehrer an der stävtischen höheren Mädchenschule zu Bielefeld, Theodor Prenzel, ist der Titel Oberlehrer verliehen worden.

Der praktische Arzt Dr. Max Elten zu Freienwal de a. . ist zum Kreis-Physikus des Kreises Liebenwerda ernannt worden. x 2

——— 2

üKönigliche Bibliothek! = t een e k 8 In der nächsten Woche vom 5 bis einschl. 10. März findet nach 5. 48 der Benu ungs-Yrdnung für die Königliche Bibligthek die allgemeine Zurkcklieferung aller aus derselben entliehenen Bücher statt. Diej . 3c welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händ. . haben, werden hierdurch aufgefordert, sie während dieser Zeit in den Stunden zwischen 9 und 3 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: von à— H am Montag und Dienstag, von J R am Mittwoch und Donnerstag, von 8—“ am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 1. März 1885. Die Generalverwaltung der Königlichen Bibliothek.

Finanz⸗-Ministerium.

Die Verwaltung der durch den Tod ihres bisherigen Inhabers erledigten Stelle des Königlichen Rentmeisters zu winemünde ist dem Forstkassen-⸗Rendanten Zech zu Karo— linenhorst übertragen worden.

Aichtamtsliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Monatls⸗Rapporte aus den Händen der Commandeure der Leib⸗Regimenter bezw. Compagnien entgegen.

Sodann empfingen Se. Majestät den Chef des Militär— kabinets, General von Albedyll, und den Kriegs-Minister, General-Lieutenant Bronsart von Schellendorff, zu längeren Vorträgen.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammer—⸗ herren Vize⸗Ober⸗Schloß⸗Hauptmann Graf Louis Perponcher⸗ Sedlnitzti und Ceremonienmeister Graf Wartensleben über— nommen.

S Die Freitag Abend- Empfänge bei Ihrer Sxcellenz der Frau Ober-Hosmeisterin Gräfin von Perponcher werden erst am Freitag, den 9. März, wieder aufgenommen.

Der Bundegrath, die vereinigten Ausschüsse des⸗ selben für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

W Die Schl ußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (60. Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats-Minister von Boetticher, der Kriegs-Minister Bronsart von Schellendorff und der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Br. von S elling beiwohnen, steht als erster Gegenstand auf der Tagesordnung die Jortseß un der zweiten Berathung des von den Abgg. Hitze, Haberland, Letocha, Metzner eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe— ordnung vom 1. Juli 1883 (Befähigungsnachweis), in

/ r

Verbindung mit dem Antrage Ackermann und Gen., denselben

Gegenstand betreffend.

Die Berathung wird fortgesetzt bei §. 14e, nach welchem der Nachweis auch durch ein Zeugniß einer staatlich an— erkannten gewerblichen Unterrichtsanstalt erbracht werden kann.

Abg., von Kardorff erklärt, daß seine Partei zur dritten Lesung ihre im Vorjahre zu demselben Gegenstand vorgelegten Anträge wieder einbringen werde, wonach die Meisterprüfung nur für das Baugewerbe obligatorisch sein, die Prüfung übrigens vor einer staatlichen Kommifsion abgelegt werden soll; nur auf diesem Wege werde zwischen dem Reichstage und der Regierung eine Einigung zu erreichen sein.

Der 8. 146 wird mit 124 gegen 115 Stimmen an— genommen.

Der 5. 145, welcher besagt: „Die Prüfung ist der Regel nach nur zulassig, wenn der zu Prüfende das 24. Lebensjahr zurückgelegt und drei Jahre als Lehrling und ebenso lange als Geselle oder als Gehülfe in dem betreffenden Handwerk gearbeitet hat,“ wird nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Meyer (Jena) und Hitze betheiligen, von derselben Mehrheit angenommen.

14 g98 bestimmt, daß Frauen den Nachweis in dem Falle nicht zu führen haben, wenn sie allein oder nur mit ihren Familienangehörigen für Frauen und Kinder Arbeiten anfertigen.

Abg. Goldschmidt bittet um Streichung dieses der öster— reichischen Gewerbeordnung entnommenen Paragraphen. Es sei nicht einzusehen, warum Frauen nicht auch Herrensachen anfertigen durften.

Abg. von Kleist-Retzow schlägt deshalb die Streichung der Worte „für Frauen und Kinder“ vor.

An der Debatte betheiligen sich noch die Abgg. Hitze und Ackermann.

Der Paragraph wird mit 130 gegen 119 Stimmen un— verändert angenommen, ebenso der Rest' der in den Anträgen vorgeschlagenen neuen Paragraphen.

Die dazu eingegangenen Petitionen werden durch

Beschlüsse für erledigt erklärt. Bei Schluß des Blattes geht das Haus zur Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs elnes Gesetzes, be⸗ treffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen, über.

diese

In der heutigen (29) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. An⸗ gelegenheiten, Pr. von Goßler, der Finanz⸗Minister, Dr, von Scholz, und mehrere Kommiffarien beiwohnen, steht auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Bée— rathung des Enkwurfs des Staatshaushalts—⸗ Etats für 1883 / 8g, und zwar der Etat des Minister iLu ms der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Bei dem ersten Ausgabetitel „Ministergehalt 36 009) 66“ bringt der Abg. Lassen eine Reihe von Beschwerden über die Schulverwaltung in Nordschleswig vor.

Abg. Rickert führt darüber Beschwerde, daß Seitens der Schule Wahlagitation getrieben werde. Die Breslauer Re—⸗ gierung habe bezüglich des Verhaltens der Lehrer in der Wahlagitation einen Cirkularerlaß an die Landräthe gerichtet; der Landrath des Kreises Ohlau habe denselben an die Lehrer zur strengen Nachachtung weiter gegeben und zur kräftigen Unterstützung der Regierung aufgefordert. Diefe Ver— fügung sei gesetzwidrig und widerspreche dem Aller⸗ höchsten Erlaß vom 4. Januar 1833. Es sei erwünscht zu erfahren, ob der Kultus-Minister das Disziplinar⸗ verfahren gegen den Landrath veranlaßt habe. In Thorn seien Lehrer, weil sie sich der Wahl enthalten, vom Kreis— Schulinspektor Schrötter unter Hinweis auf den Allerhöchsten Erlaß von 1882 verwarnt worden. In Waldenburg habe der Schulinspektor Gregorovius unter dem 37. Oktober) 1387 den Lehrern mitgetheilt, daß am H. November Seitens des konservativen Vereins ein patriotisches Fest mit Commers und Freiconcert stattfinde, zu welchem fie eingeladen seien und weshalb sie den Nachmittagsunterricht ausfallen lassen könnten. Gerichtlich sei sodann festgestellt, daß im Kreise Waldenburg, in Göhlenau, der Lehrer Sommer geäußert habe, Diejenigen, welche den Freisinnigen dis Stimme geben, seien Schufte. Solche Dinge führten zum kraffesten Partei⸗ regiment, die dauernden Interessen der Krone müßten un⸗ bedingt von den Tagesinteressen des jeweiligen Ministeriums

etrennt werden. Die Lehrer, die die idealen Güter zu pflegen erufen seien, sollten nicht zur Heuchelei gezwungen werden. dan e werde der Minister diese Ausschreitungen ver— urtheilen.

Bei Schluß des Blattes nimmt der Minister der geist⸗ lichen ꝛ. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, das Wort.

Im Hause der Abgeordneten sind von dem Abg, Freiherrn von Hammerstein zu der zweiten Be⸗ rathung des Etats des Ministeriums' der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten für das Jahr vom 1. April 18588 59 folgende. fünf Anträge eingebracht worden: