Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I. Den Tit. 5 des Kar. 124 wie folgt zu fassen: Zur Ver⸗ besserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Befenntnisse 6 000 000 M*
II. Den Tit. 18 des Kay. 124 zu fassen, wie folgt: „Zur Entschädigung der Geistlichen u s. w. wie in der Vorlage 10650000 4Æ *
III. Für den Fall der Ablehnung des Antrags I: Die König liche Staatsregierung aufzufordern: Den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Staats haushalts- Etat für das Jahr 1889,90 so zu bemessen, daß das Mindesteinkommen — nebst fteier Wohnung — der im Amt befindlichen Geistlichen der Regel nach in erangelischen Pfarren 2400 4, in katholischen 1300 M beträgt und in zweckmäßig abgestuften Zwischen⸗ räumen für die evangelischen Geistlichen auf 3669 (66, für die katbo— lischen auf 2700 M nach 2ö5jähriger Amtsdauer steigt.
IL. Für den Fall der Ablehnung des Antrags I: Die König—⸗ liche Staatsregierung aufzufordern: In den Staatsbausbalts-Etat fuͤr das Jahr 1889 90 einen Betrag von 750 000 S als dauernden Staatszuschuß für die exangelische Landeskirche zum Zweck der kirchen⸗ gesetzlichen Regelung des Stolgebührenwefens einzustellen.
J. Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: Dem Hause der Abgeerdneten baldmöglichst eiren Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der evangelischen Landeskirche die für ihre dringendsten Be⸗
Dürfnisse — namentlich zur Begründung neuer Parochlen und zum Bau neuer Kirchen, sowohl in übermäßig starken Gemeinden, als insonderheit in der Diaspora, zur Herstellung kirchlicher
Semingrien und zur Einführung von Vikariaten, zur Ablöfung der Stolgebühren, zur entsprechenden Ausübung des Kirchenregiments und zur Bestreitung eines ausreichenden Einkommens der Geistlichen und nach deren Tode zur Unterstützung ihrer Angebörigen — nothwendigen Mittel dauernd gewährt werden.
— Die TV. Kommiszion des Hauses der Abge—
ordneten zur, Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiver— waltungen in Stadtgemeinden, und des Gesetz—
entwurfs, betreffend die Uebertragung polizei— licher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie im Stadtkreise Charlotten— burg an den Polizei⸗-Präsidenten zu Berlin, hat sich konstituirt und zum Vorsitzenden den Abg. Grafen von Schwerin-Putzar, zum Stellvertreter des Vorsitzenden den Abg. Greiß, zu Schriftführern die Abgg. von Neumann, Tramm und Sperlich gewählt.
Die Uebertragung eines Sparkassengut— habens im Geltungsbereich des Preußischen Allg. Landrechts kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civil— senats, vom 2. Februar d. J. nicht durch die Uebergabe des Sparkassenbuchs mit der Erklärung, der Empfänger solle das
Geld für sich erheben, bewirkt werden; auch genügt dazu nicht, / daß der Empfänger des Buches bei der Sparkasse das Gut-
haben und das Buch auf einen Dritten umschreiben läßt, ielmehr bedarf es zur rechtswirksamen Uebertragung des Sparkassenguthabens — abgesehen von dem Falle der wirk— lichen Erhebung des Guthabens bei der Sparkasse durch den Empfänger des Buches — der schriftlichen Cession des Gut— habens. Diese schriftliche Cessionserklärung ist schon dann als vorhanden anzusehen, wenn der Geber des Buches dem Empfänger ein Schriftstück übergiebt, in welchem er die Ueber— gabe des Sparkassenbuchs zur freien Verfügung des Empfängers anerkannt und der damit beabsichtigten Uebereignung des Sparkassenguthabens keinen formellen Ausdruck giebt.
— Die Berufung ist nach einer das Urtheil des Schieds— gerichts bestätigenden Entscheidung des Reichs-Versiche— rung samts vom 16. Januar d. J. (Nr. 484) gemäß §. 52 Absatz 3 des Unfallversicherungsgeseses „erhoben“, wenn ffrist— gerecht bei dem zuständigen Schiedsgerichtsvorsitzenden eine schriftliche Eingabe des Verletzten des Inhalts eingegangen ist: Gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft vom 2c. lege ich hiermit Berufung ein. Die auf Grund des 8. 50 Absatz J des Unfallrersicherungsgesetzes erlassene Kaiserlichs Verordnung vom 2. November 1885 regelt nur das Verfahren vor dem Schiedsgericht und erfordert zu dem Zweck ordnungsmäßiger Durchführung des Verfahrens im 8. 4 neben der schriftlichen Form und der Beifügung einer Abschrift des Schriftfatzes als Inhalt des letzteren; die Bezeichnung des Gegenstandes des Anspruchs und der für die Entscheidung maßgebenden That— achen unter Angabe der Beweismittel. Wird diesen Er— fordernissen nicht genügt, so kann dies gewisse Nachtheile für das Verfahren und in Betreff des Kostenpunktes zur Folge haben. Die gesetzliche Wirkung der rechtzeitig erhobenen Be— rufung wird aber davon nicht berührt, und es ist unbedenklich zuzulassen, daß den Anforderungen des §. 4 a. a. S. durch spätere Eingaben genügt werde vorbehaltlich der Nichtberücksichtigung solcher Thatsachen, welche erst' nach Ablauf der Rekursfrist geltend gemacht worden sind' Vergleiche Entscheidungen 238, 429, 467, „Amtliche Nach⸗ richten des R-V.-A.“ 1886 Seite 241, 1887 Seite 357 und 1888 Seite 84. Der auf den angeblichen Formmangel ge— stützte Rekurs des Berufsgenossenschafts-Vorstandes war zurück⸗ zuweisen. ;
— Durch Allerhöchste Ordre vom 6. Februar d J*fft dem Kreise Grimmen, welcher den Bau 1) einer Chaussee vom Endpunkte der Grimmen-Miltzower Chaussee durch das Dorf Reinberg bis an die Stralsund-Greifswalder Chaussee, 2) eines Steindammes auf dem von der projeltirten Thaufses ad L über Hankenhagen und Hinrichshagen an die Stralsund— Greifswalder Chaussee führenden Wege beschlossen hat, das
Enteignungsrecht, für die zu diesen Straßenbauten erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der erstgenannten
Straße das Recht zur Erhebung des derselben nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 18490 einschließlich der in demfelben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vo⸗rschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Be— stimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Februar 1816 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen? auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. .
— Auf Veranlassung der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗ kammer und nach Anordnung des Vinifters des Innern soll fortan auch von den Gendarmen ein Inventarium über die auf Kosten des allgemeinen Polizeifonds beschafften und ihnen gelieferten Gegenstände geführt werden. Der Chef der Landgendarmerie hat die Form desselben vorgeschrieben; es bildet einen Anhang zum Montirungs- und Wirthschaftsbuch. Die, Gegenstände und das Inventarium bleiben bei Versetzungen stets in der Stalion. — Beim Ausscheiden hat der die Auskleidung und Abrechnung leitende Vor— gesetzte die Inventarienstücke dem Nachfolger zu übergeben,
Chausseegeldes auf
*
welcher unter dem Inventarium die richtige Uebernahme der Stücke anzuerkennen Zugang oder Abgang von Inventariengegenständen ist unter nführung der darüber er⸗ gehenden Verfügung aufzunehmen. Die halbjährliche Ein⸗ gabe über das richtige Vorhandensein der in dem Montirungs— und Wirthschaftsbuche verzeichneten Bekleidungs- und Aus— . wird auch auf die Inventariengegenstände aus—⸗ gedehnt.
— Die Stadtgemeinde F. hatte das im 8. 7e des Kom—⸗ munalabgaben⸗Gesetzes vom 27. Juli 1885 vorgesehene Prä— zipuum von dem Reineinkommen einer Eisenbahn gefordert, welche bis zum 1. April 1880 als Eigenthum einer Aktien⸗ gesellschaft der kommunalen Einkommensbesteuerung recht— lich und thatsächlich unterworfen gewesen, dann vom Fiskus erworben (verstaatlichty war und von ihm für eigene Rechnung von F. aus weiter betrieben wurde. Das Ober-Verwal⸗ tungsgericht (II. Senat) wies mittelst Endurtheils vom 13. Januar 8d. J. die hiergegen gerichtete Klage des Fiskus ab und bezeichneie insbesondere es als rechtlich unerheblich, daß in Ansehung jener Bahn eine Abgabenpflicht des Fiskus vor dem 1. April 1880 nicht bestanden, auch demnächst die ah Verstaatlichungsgesetze eine solche nicht ausgesprochen zatten.
— Der Bexollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schaum⸗ k Regierungs-Präsident Spring, ist hier ange— ommen.
— Schiffs jungen⸗Schulschiff „Ari adne“, Komman—⸗ dant Kapitän zur See Barandon, ist am 27. Februar er. in Portorico eingetroffen und beabsichtigt, am 12. März cr. wieder in See zu gehen.
Dr. J)
Sachsen. Dresden, 29. Februar. Der König und die Königin werden sich am nächsten Montag, den 5. März, früh nach München begeben, um am dortigen Königlichen Hofe einen Besuch abzustatten. Die Königin wird sodann von München aus am Dienstag, den 6. März, Abends nach Riva weiterreisen, woselbst ein dreiwöchiger Auf— enthalt Ihrer Majestät in Aussicht genommen ist.
Württemberg. Stuttgart, 28. Februar. Der „Staats Anzeiger für Württemberg meldet: „Nachdem der Januar in Florenz fast unausgesetzt schöne, aber fur diesen Theil Italiens kalte Tage gebracht hatte, trat mit Anfang Februar vor— wiegend regnerisches Wetter mit vereinzelten Schneetreiben ein. Die Temperatur, welche nur in seltenen Fällen Nachts den Gefrier⸗ punkt erreichte, ist bei Tage eine merklich höhere als im ver— flossenen Monat gewesen, und die vereinzelten schönen Tage zeigten den Charakter des beginnenden Frühlings. Die seit dem 16. Februar sich ankündende Rekonvaleszenz des Königs ist durch die Witterung bis jetzt nicht beeinflußt worden; dieselbe schreitet stetig, aber immerhin recht langsam fort. Se. Majestät werden danach voraus— sichtlich noch einige Zeit das Beit, bezw. späterhin das Zimmer nicht verlassen können. Auf das Befinden der Königin haben die ernsten Sorgen um den Hohen Gemahl, welche Höchstdieselbe in den letzten Wochen bewegten, glücklicherweise einen nachtheiligen Einfluß nicht ausgeübt.“
Baden. Karlsruhe, 29. Februar. feierliche Beisetzung der Leiche des Prinzen Ludwig Wilhelm fand heute unter großer Betheiligung der Bevölke— rung statt. Nach dem Trauergebet in der Schloßkirche wurde der Sarg auf den Leichenwagen gehoben und in feierlichem Zuge, der sich um 12 Uhr unter dem Geläute fammt— licher Glocken in Bewegung setzte, nach der Stadtkirche überführt. Eine Abtheilung der Leib-Grenadiere eröffnete den Zug; an Dieselbe schlossen sich die Dienerschaft des Verstorbenen sowie die Kammerherren und Junker. Generale des badischen Armee⸗Corps trugen vor dem Leichenwagen die Orden des verstorbenen Prinzen. Zu Seiten des sechsspännigen Leichenwagens befanden sich die Kammerherren und vier Stabsoffiziere, welche das Bahrtuch trugen. Der Großherzog und die anderen Fürstlichen Herrschaften folgten in Wagen. Diesen schlossen sich an: die Flügel⸗ Apjutanten des Prinzen, die Ober-Hof- und Hoschargen, die Abgesandten der fremden Fürstlichkeiten, die Mitglieder des Staats-Ministeriums, die Präsidenten des Landtages, General— Lieutenant von Petersdorff, als Vertreter des kommandirenden Generals, die Generalität und Vertreter der Stadt. Eine Ab— theilung des Grenadier-Regiments schloß den Zug. Als letzterer
D
(W. T. B.) Die
in der Stadtkirche anlangte, ertönte Srgelspiel. Nach einem hierauf folgenden Choralgesang hielt Prälat Doll die Trauerrede. Die Großherzogin und die
Fürstlichen Damen wohnten der Trauerfeier in der Hof⸗ loge bei. Nach der Trauerrede wurde der Sarg unter Kanonendonner und Gesang in die Gruft versenkt, wo die Leiche in Anwesenheit der Höchsten Herrschaften eingesegnet wurde. Der größte Theil der Läden und Geschäfte blies? ge— schlossen, und die Balkons der Häuser derjenigen Straßen, welche der Trauerzug passirte, waren schwarz verhängt. Auf dem Marktplatz war die Trauerparade aufgestellt.
28
ö Defterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths gelangte heute die Zuschrift des Handels Ministers, betreffend den Antheil des Staats an dem Reingewinn der Nord— bahn für das Jahr 1887, zur Vertheilung. Der Bericht des Legalisirungsausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die grundbücherliche Einverleibung auf Grund von Privaturkunden in geringlügigen Grundbuchssachen, veranlaßte eine längere lebhafte Debatte, an welcher sich auch der Minister und Leiter des Justiz-Ministeriums, Hr. Freiherr von Prazak, betheiligte. Schließlich wurde mit großer Majorität das Eingehen in Die Spezialdebatte beschlossen. Pest, 28. Februar. (Wien. Itg) Im Abgeordneten— hause eröffnete Präsident Péchy die Sitzung mit folgender Traueranzeige: Es schloß heute Morgen ein Mann sein dem Vaterlande gewidmetes thätiges Leben, welcher in der letzteren Zeit zwar nicht. Mitglied dieses Hauses war, der aber sein ganzes Leben hindurch derart zum Wohle des Vaterlandes wirkte, daß ich es für unmöglich erachte, daß das Abgeord— netenhaus Ungarns seiner nicht gedenke. (Allgemeine Zustim⸗ mung) Dieser Mann war Koloman G hyczy, der vom Eintritt der verfassungsmäßigen Zeitperiode bis 2. April
1579 ein sehr thätiges Mitglied, ja im Jahre 1861 und von
1835 bis 1359. auch Präsident dieses Haufes war. Es kann nicht meine Aufgabe bilden, seine Verdienste aufzuzählen;
mich knüpften die Bande der Dankbarkeit und Anhänglichkeit
so sehr an ihn, daß mir dies im gegenwärtigen Augenblick schwer wäre. Es ist jedem Mitgliede des Hauses, es ist dem ganzen Lande bekannt, daß sein ganzes Leben dem Vaterlande geweiht war. (Allgemeine Zustimmung.) Ich bitte das eehrte Haus, seinem Schmerz über das Hinscheiden dieses
stannes auch im Protokoll Ausdruck geben und das Präsidium 4
ermächtigen zu wollen, im Namen des Hauses auf dessen Bahre einen Kranz niederzulegen. (Allgemeine lebhafte Zu— stimmung) Es folgte hierauf die auf der Tagesordnung . stehende Verhandlung der Vorlage über die Beilegung der Grenzstreitigkeiten mit Rumänien. ö
Sroßbritannien und Irland. London, 29. Februar. (W. T. B.). Bei der im Unterhause heute fortgesetzten Berathung der Vorlage, betreffend die Abänderung der Geschäftsordnung, wurden die Anträge der Regie—⸗ rung bis zur zwölften Resolution einschließlich, theilweise mit von der Regierung acceptirten Amendements, angenommen. Dieselben bestimmen, daß der Präsident bei verschleppenden Anträgen von der namentlichen Abstimmung absehen kann, und daß die zweite Lesung der Antwort-Adresse auf die Thronrede wegfällt. Die weitere Debatte wurde bis Dienstag vertagt.
Der parnellitische Deputirte Pyne ist heute in Clonmel wegen einer aufrührerischen Rede zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Derselbe legte sofort Be— rufung ein.
Bei der Wahl eines Mitglieds zum Unterhause für Deptford an Stelle Evelyn's, welcher sein Mandat niedergelegt hat, wurde Darling (konservati) mit 4345 Stimmen gewählt. Wilfred Blunt (Gladstonigner), welcher sich gegenwärtig im Gesängniß befindet, erhielt 4070 Stimmen.
— (A. C.) An Stelle des in den Pairsstand erhobenen Ministers für die Kolonien, Sir Henry Holland (nunmehr Lord Knutsford), wurde der gestern von den Konservativen und liberalen Unionisten aufgestellte Kandidat, Edward Brodie Hogre, unbeanstandet zum Vertreter des Londoner Wahlbezirks Hampstead im Unterhause gewählt.
Die Lords der Admiralität haben seit einiger Zeit einen Mobilisirungsplan für die Marine ausgearbestet, welcher im Frühling praktisch geprüft werden soll. Das Kanalgeschwader hat deshalb Befehl erhalten, vor dem 4. April nach England zurückzukehren.
Die zur Untersuchung der Ursachen und Wirkungen des in letzter Zeit entstandenen veränderten Werthverhält— nisses der edlen Metalle eingesetzte Königliche Kom— mission hat ihren Bexicht jetzt vollendet und hofft, ihn binnen Kurzem veröffentlichen zu können.
Frankreich. Paris, 28. Februar. (Fr. C.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer gelangte der Bericht des Abg. Pra don über nachstehende Gesetzentwürfe zur Vertheilung: I) den des Abg. Thiessé, betreffend die Ein ⸗ führung einer Fremdentaxe für fremde Arbeiter und An. gestellte; 2) den des Abg. Failly, betreffend die Aus— schließung der fremden Arbeiter von den 6ffent— lichen Arbeiten; 3) den des Abg. Pradon auf Einführung
ge ,
einer Fremdentaxe; 4 den des Abg. Steenacker auf Be steuerung Derjenigen, die Fremde in ihren Diensten
haben.
Der Budget-Ausschuß hat sich für Bewilligung fol— gender Kredite erklärt: 00 00 Fr. für Einrichtung der Eadres der Unteroffiziere in den vierten Bataillonen, 550 600 Fr. zur Ausführung der Einübungsperiode von 28 Tagen für die Re— servisten, die nicht genügend eingeübt wurden, da die Periode von 28 auf 14 Tage beschränkt worden war, 109 009 Fr. für Einsetzung von General-Inspektoren der Armee⸗-Corps. W 29.Februar. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer kam bei der Berathung des Bud' gets des Auswärtigen der Marquis von Breteuil auf die durch die Tripel-Allianz geschaffene Lage zu sprechen, erklärte, dem Auslande gegenüber gebe es weder Monarchisten noch Re⸗ publikaner, und betonte die Nothwendigkeit, der Unbeständigkeit des Ministeriums, namentlich dem des Krieges und der Marine, ein Ende zu setzen; die Rechte werde niemals Schwierigkeiten schaffen, weil sie stets die Intsressen des Vaterlandes höher siellen werde als die der Partei. Tem Kaiser von Rußland müsse Frankreich seine Sympathien bezeigen, ohne jedoch dieselben zu übertreiben. Redner war erfreut, darüber, daß die Mß⸗ verständnisse mit England beseitigt seien; auch gegen Italien habe Frankreich kein Uebelwollen. Derselbe schloöß mit den Worten: Zeigen wir, daß die Nation den Frieden will, aber den Krieg nicht fürchtet; weisen wir jede Idee eines Offensivr⸗ Krieges zurück. Der Minister des Auswärtigen, Flourens, rechtfertigte später den Angriffen des Deputirten de la Ferronay gegenüber die bezüglich des Suezkanals und der Neuen Hebriden ab— geschlossene Konvention und erklärte, es gebe neben der Suez⸗ kanalfrage noch eine von dieser sehr verschiedene egyptische Frage. Frankreich habe das größte Interesse daran, dem Kanal einen internationalen Charakter zu geben, deshalb habe die Regierung
die Verwirklichung der Konvention veranlaßt, welcher die Kammer gewiß zustimmen werde. Im welteren Verlauf der Berathung beantragte der Minister Flourens die Wieder— ö. einstelluug des Budgetpostens für die französische Botschaft beim päpstlichen Stuhle, welche von der Budgetkommission gestrichen worden ist. Die gegenwärtigen Verhältnisse ver— ö.
langten gebieterisch die Wiederherstellung dieser Botschaft. Alle Stagten, welche Schwierigkeiten in ihren Beziehungen zum Vatikan gehabt hätten, knüpften ihre diplomatischen Beziehungen zu demselben wieder an. Der Einfluß Frankreichs im Trient werde von europäischen Mächten angegriffen; ein ganz besonderes Aktionsmittel Frankreichs im Orient sei die Bot' schaft beim Vatikan. Ihre Abschaffung votiren, hieße be— schließen, daß die Kinder in den Schulen der Levante künftig nur italienisch lernten. Es sei dies eine Frage des Patriotis⸗ mus, welche die Kammer verstehen werde. Pelletan sprach gegen die Bewilligung, der Minister⸗Präsident Tirard unter— stützte die Ausführungen Flourens'. Der Budgetposten für die Botschaft beim Vatikan wurde sodann mit 294 gegen 240 Stimmen wiederhergestellt.
Italien. Rom, 29. Februar. Minister-Präsident Crispi legte Sitzung der Deputirten kammer Schriftstücke über die Handels vertragsverhand— lungen mit Frankreich vor. Auf eine Anfrage des Abg. Prinetti erklärte derselbe: die italienische Regierung
(W. T. B.) Der in der heutigen die zweite Folge der
habe ihr Möglichstes zur Feststellung eines italienisch— sranzösischen Konventlonal-Tarifs gethan. Die
Kammer werde hoffentlich Debatte eröffnen wollen. das italienische Parlament
über diesen Gegenstand keine Es wäre shmerzlich, wenn sich in einen Streit mit dem fran ⸗
ösischen einliehe. Es könne Verdrießlichkeiten, aber nicht einen ig. zwischen beiden Nationen geben. Die Regierung wünsche lebhaft, daß es weder zu einem Zwiespalt noch zu einem Streit mit Frankreich komme. Es sei nicht die Schuld der Regierung, wenn sie von morgen ab den
lüUgemeinen Tarif in Anwendung bringe. Ein Darn werde heute Abend veröffentlicht, welches
viele Sätze des allgemeinen Tarifs gegenüber Frankreich modifizire. Es handle sich um Vertheidigung, nicht um einen Angriff. Prinetti, Nicotera und Miceli sprachen sich zusätimmend zu den Auslassungen des Minister⸗Präsidenten aus. Der Radikale Ferrari verzichtet, darauf, die Regierung über diese Frage zu interpelliren. — Die Kammer genehmigte sodann mit 269 gegen 16 Stimmen die Verlängerung des Handelsvertrages mit Spanien um zwei Monate. — Der gleiche Beschluß wurde auch im Senat gefaßt, wo der Minister-Präsident Crispi noch mittheilte, daß heute ein Vertrag mit der Schweiz abgeschlossen worden sei, welcher für Italien die Behandlung als meistbegünstigte Nation vorbehalte, um inzwischen die Verhandlungen wegen definitiven Abschlusses des Vertrages fortzusetzen. . — 29. Februar, Abends. (W. T. B.) Die heutige „Gazzetta ufficiale“ veröffentlicht ein von der Regierung kraft der ihr durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 1888 zugestandenen Befugniß erlassenes Dekret, duch welches von morgen ab die in dem allgemeinen Tarif bestimmten Eingangszölle für gewisse französische
Waaren erhöht werden. Unter den von solcher Er— höhung betroffenen Artikeln befinden sich. Wein, Spiri— tuosen, Kaffee, Zucker, Chokolade, Oele, Seife, Par—
fümerien, Farbwagren, Möbel, Spielwaaren aus Holz, wehre, Mehle, Mehlspeisen, in Essig oder Oel eingelegte Früchte, Fische, Kerzen, Fächer, Pianos 2ꝛc. Der Zoll auf Textilwaaren, Haute, Eisenbahn⸗Vehikel, Thonwaaren, Gläser Und Kupferwaaren wird auf 50 Proz., der Zoll auf Eisenwaaren auf 20 Proz., derjenige auf Maschinen auf 30 Proz. festgesetzt. , .
Die „Riforma“ bemerkt: die italienische Regierung habe sich bei der Erhöhung der Eingangszölle auf französische Produkte das betreffende französäsche Gesetz gegen die italienischen Erzeugnisse zum Muster genommen. — Die Journale sprachen sich über die heutigen Erklärungen Crispi's in der Kammer und über die Haltung der letzteren zustimmend aus.
Einer Meldung aus Massovah zufolge unternahm General Baldissera gestern mit zwei Bataillonen
Bersaglieri und einer Abtheilung Irregulären eine Re ko g— noszirung bis Ailet, fand aber kein Anzeichen eines Durch— zuges der Abessinier.
Spanien. Madrid, 29. Februar. (W. T. B.) Im Senat wurde heute von Seiten eines Senators an die Re— gierung eine Anfrage gerichtet über eine angeblich beabsich— tigte Verfügung, betreffend die Kupferminen von Huelva, durch welche das Ausglühen des Kupfers an freier Luft verboten werden solle. Der anwesende Minister lehnte die Beantwortung ab.
— 1. März. (W. T. B.) Der Herzog von Mont— pensier ist nach Sevilla abgereist.
Amerika. Washington, 29. Februar. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat den Gesetzentwurf an— genommen, nach welchem der Ueberschuß im Staats—
schatz zum Ankauf von Obligationen verwandt werden soll. ; Zeitungsstimmen. Die „Sozial- Correspomndenz“ schreibt über die
Grundlage und Zukunft des neuen deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs: . . J Als das Deutsche Reich gegründet und die Sehnsucht d
deutschen Volkes rach politischer Einigung fast über Nacht befriedi wurde, war es natürlich, daß auch das Streben nach einer Eini des bürgerlichen Rechts neue kräftige Nahrung erhielt ̃ ordnung und das Handelsgesetzbuch wurden jetzt als gemeines deutsche Recht publizirt. Dann folgte das deutsche Strafgesetzbuch, die Civil⸗ prozeßordnung, die Strafprozeß⸗ und Konkursordnung. Das bürger liche Recht aber fehlte noch.
Die deutsche Rechtswissenschaft fühlte sich erstarkt genug, auch ein neues bürgerliches Gesetzbuch zu schaffen, was noch Savigny, und für seine Zeit mit Recht, für aussichtslos erklärt hatte. Das letzte Hinder⸗ niß, die heschränkte gesttzgeberische Zuständigkeit des Reichs, wurde durch das auf Lasker's Antrag erlassene Reichsgesetz vom 20. De⸗ zemler 1873 beseitigt. Im Frühjahr 1874 ernannte der Bundesrath eine Kommission zur Berathung, und Ende 1837 ist der vollendete Entwurf dem Bundesrath überreicht worden.
Ueber die Grundlagen dieses neuen deutschen bürgerlichen Gesetz⸗ buchs hat der langjährige hochverdiente Mitarbeiter an diesem Werk, Geheime Rath Professor Dr. Windscheid in Leipzig, am 24. Februar
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im Koufmännischen Berein einen bedeutsamen öffentlichen Vor— trag gehalten, welcher den Entwurf in verschiedenen Richtungen
beleuchtet. Nach den Mittheilungen des Vortragenden wird das ... Gesetzbuch kurz sein, sich mehr auf die Aufstellung leitender Grund— sätze beschränken und den gefährlichen Weg des preußischen Landrechts, die kasuistische Entscheidung einzelner Fragen, nicht betreten. De jetzt vorliegende Entwurf enthält nur A164 Paragraxhen (der Code Napoléen 2285 das sächsische bürgerliche Gesetzbach 2620 Artikel, das österreichische 1502).
Das bürgerliche Gesetzbuch wird deutsch reden. Für „Obliga— tionen! beißt es .‚Schuldverhältnisse', für . Cessionꝰ Uebertragung“, sür „ Kompensation⸗ „‚Aufrechrung“, für ‚Servitut? . Dienstbarkeit“, für Prozeß‘ . Rechtsstreit '. Uebertriebere Ausschließung von Fremd⸗ wörtern ist dagegen dem Entwurf fremd. So sind Ausdrücke wie Testament und „Hrvothek“ beibehalten. ö
An der großen Errungenschaft unserer Zeit, daß das Recht des Einzelnen unabhängig ist von seinem Glaubensbekenntniß, wird durch den Entwurf nichts geändert. Auch die Handlungefähigkeit der Ehe— frau wird der des Ehemannes gleichgestellt. Die Großjährigkeit be— ginnt, wie bereits an den meisten Orten, mit dem 21. Lebensjahre. Wie nach dem Civilstandsgesetz von 1875 ist auch nach dem Entwurf die Ehe unabhängig von der kirchlichen Gesetzgebung und Gerichts— barkeit. In Betreff der Ehe giebt es keine Scheidung von Tisch und Bett mehr, sondern nur vom Bande. Die EChescheidung kann nur aus bestimmten Gründen durch richterliches Urtheil verfügt werden. Krankheit und selbst Wahnsinn bilden keinen Grund mehr für Ehe— scheidung. Ob dies Reichsrecht wird, ob das deutsche Volk stark genug sein wird, eine solche Gesetzgebung zu tragen, feht freilich dahin. Die Entscheidung des Reichstages wird eine Art Gottesurtbeil bilden.
Prof. Windscheid ging noch auf weitere wichtige Einzelheiten des Entwurfs, auf das eheliche Güterrecht und das Hhpethekenrecht, näher ein und schloß seinen inbaltsreichen Vortrag mit der Frage: „Welches wird die Zukunft des bürgerlichen Gesetzbuchs und des Deutschen Reiches sein? worauf er folgende Antwort gab:
»Das deutsche bürgerliche Gesetzkuch wird segensreich wirken, wenn sich ihm zur Seite stellt eine unablässig arbeitende Rechtswissen⸗
schaft, welche seine Gedanken ausdenkt und fertig denkt. Das bürger liche Gesetzbuch wird bestehen durch die Arbeit der deutschen Rechts wissenschaft. das Deutsche Reich wird besteben durch die Arbeit de⸗— deutschen Volks. Es giebt einen Felsen, auf dem das Deutsche Reich gegründet ist, einen andern Felsen giebt es nicht: die Tugend seiner Bürger. Und sage Niemand: auf mich kommt es nicht an, ich bin zu klein, zu unbedeutend. Auf Jeden kommt es an, boch oder niedrig. Es geht gegenwärtig ein Ringen durch Europa, wie es die Welt— geschichte noch nicht gesehen. Welches Volk wird oben bleiben? Nicht die Begeisterung wird entscheiden, auch nicht die Tapferkeit. Derjenige wird siegen, auf dessen Seite das größte Maß von sittlicher Kraft stebt. Arbeiten, an sich und für Ändere arbeiten, in Demuth und Selbstverleugnung, nicht um des persönlichen Erfolges willen arbeiten, nicht dem Genusse dienen! — unter diesem Zeichen werden wir siegen; wo nicht, gehen wir zu Grunde. Nicht von heute auf morgen. Völker und Reiche sterben nicht wie Menschen. Aber einmal gewiß. Es giebt eherne Wahrheiten. Wer sie mißachtet, zerstößt sich den Kopf daran, Menschen und Völker. An uns Alle ergeht der Ruf: Ihr habt eine große Zeit erlebt, sorgt dafür, daß nicht einst die Ge— schichte sprechen wird: die große Zeit hat ein kleines Geschlecht ge⸗ funden!“
— Die „Berliner Börsen-Zeitung“ berichtet über die Lage der Berliner Fabrikation ꝛc.:
Der jetzige Zeitpunkt zeigt cinmal wieder klar, welch bedeutendes Handelsemporium Berlin in dem letzten Jahrzehnt geworden ist. Es it augenblicklich die Zeit des Saisoneinkaufs. Hunderte fremder Einkäufer, und zwar meistens nur Inhaber oder Vertreter großer Geschäfte, kemmen jetzt täglich nach Berlin, die sich hier eine und zwei Wochen, oft noch langer aufhalten, die großen Fabriks« und Engros— geschäfte unserer Stadt besuchen, um ihre Bedürfnisse für das Früh⸗— jahr zu decken. Das Zusammentreffen so vieler Fremzer in einer gan; bestimmten Zeitperiode — sie übersteigt selten vler Wochen — macht sich auch in dem äußeren Leben unserer Reichshauptstadt bemerkbar. Hotels, Theater u. s. w. sind überfüllt. Berlin beherrscht nicht allein die Fabrikation fast sämmtlicher sogenannter Saisonartikel, es bat auch den Zwischenhandel dadurch, daß sich die Einkãufer daran gewöhnt haben, unseren Markt regelmäßig zu besuchen, fast gänzlich hierber gezogen. In Folge davon sind viele Geschäfte der in Rede stehenden Brancke aus
nderen Städten hierher verlegt worden, andere Firmen haben weniastens Filialen oder ständige Vertretungen hier eingerichtet, so daß der aus— wärtige Kunde, der beute Berlin besucht, sich mit Allem versorgen kann, und zwar aus erster Hand, was er für sein Geschäft nötbig hat. Es trifft dieses nicht allein für die Textil⸗Industrie, ebenso f — mit denselben
verschiedenen Fabrikate der Montan-Industrie und die mi zusammenhängenden Gewerbe, für die Papier-, Leder-, Holjwaaren— und chemische Industrie zu. Trotzdem nun von gewsssen Seiten über
die allzu starke Ausdehnung und Zunahme der hiesigen Fabritation, über die übergroße Konkurrenz, die fast in jeder Branche herrscht, Klage geführt wird, ist eine Erweiterung immer noch wahrnehmbar. Neue Geschäfte entstehen fast täglich; der Zufluß aus— wärtiger Firmen, welche hier Niederlassungen begründen, ist im Wachsen begriffen, so daß wir in einem ferneren Jahrzehnt eine Ausdehnung es hiesigen geschäftlichen Lebens fast mit Sicherheit zu erwarten baben, welche nicht weniger umfangreich sein wird, als das Wachs— thum während des abgelaufenen Jahrzehnts Auch äußerlich macht sich das Wachsen von Handel und Industrie bemerkbar. Waren noch vo wenigen Jahren Geschäftslofale in der zweiten Etage eines Hause für die Allgemeinheit unbekannt, so sehen wir jetzt, daß in den
lebten Straßen selbst die dritten Etagen von Geschäftsfirmen vielfach bezogen werden, und was vielleicht jetzt noch zur Seltenbeit gehört, wird in kürzester Zeit zur Gewohnheit werden. Unsere hiesigen Fa— briken sind augenblicklich gut beschäftigt, wie dies übrigens bei der oben erwähnten Anwesenheit zahlreicher Einkäufer kaum anders zu erwarten ist. Die Textil⸗Industrie ist mit Aufträgen so reichlich versehen, daß sie wohl in der Lage sein dürfte die zahlreichen bier befindlichen Arbeits kräfte bis Ostern voll zu beschäftigen. Wir übergehen die ver— schiedenen Konfektionsbranchen, bei denen die Beschäftigung um diese Zeit des Jahres stets eine sehr lebhafte ist, um zu konstatiren, daß hiesige Stofffabrikanten, Hut,, Schirm- und Weißwaaren., Passementerie⸗ Fabrikanten reichlich zu thun haben, daß unser Zwischenhandel in Kleider⸗ stoffen, in Seidenwaaren täglich große Posten verkauft. Wir er— fahren, daß in der hiesigen Lampen Messing⸗ und Kupferwaarenfabri⸗ ation die Beschäftigung in diesem Jahre eine weit größere als im Vorjahre um diese Zeit ist, man meldet ferner, daß der sehr be— deutende Handel mit Berliner Kurzwaaren umfangreiche
besitzt, dasselbe wird aus der Leder und Portefeuillefabrikation mit— getheilt. Der große Verbrauch von Waaren, der sich momentan bier bemerkbar macht wirkt auf diejenigen auswärtigen Fabrik städte, welche uns versorgen, in Gestalt umfangreicher Nach— bestellungen zurück. Für viele Branchen handelt es sich jetzt weniger darum, zu verkaufen, als schnell zu liefern. Ob das Geschäft im Allgemeinen in derselben befriedigenden Art und
Weise wie augenblicklich sich weiter entwickeln wird — daß die poli—
tische Lage eine friedliche bleiben wird, ist wohl mit Sicher. heit anzunehmen —, hängt jetzt ron dem Eingreifen des großen Publikums, von den Nachbestellungen und nicht zum
allerwenigsten von der Witterung ab; aber was wir zu unserer Freude mittheilen können, was uns von vielen hier anwesenden fremden Einkäufern wiederholt wird, ist, daß die Kaufkraft unferer Berölkerung im Allgemeinen in der Zunahme begriffen ist. Die Arbeits löhne halten sich, trotn mancher Depressionen, die verschiedene Industrien durchzumachen haften, auf alter Höhe, und auf dieser ver— besserten wirthschaftlichen Situation basiren die besseren Aussichten, welche augenblicklich die all gemeine Geschäftslage darbietet.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Zum Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers bringen wir das Buch ‚Kaiser Wilhelm und die Gründung des neuen
Deutschen Reichs“ von Prof. Dr. Gotilob Egelhaaf (1— 20. Tausend, 13 Bogen mit Porträt, Preis geh. 1 46, geb. 150 Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart) in Erinnerung. Es ist dazu angethan, tief einzuwurzeln in dem deutschen Volk und vor Allem die deutsche Jugend den Deutschen Kaiser versteßen, d. h. verehren, zu lehren.
Hülfsbuch zur Heranbildung von Unter führern
für den Exerzier und Sießdienst, sowig für das Ge—⸗ fecht. Zusammengestellt von O. (Hauptmann). — Diese Zusammen—
stellung derjenigen Abschnitte des Exerzier⸗Reglements und der neuen Schieß vorschrift, welche vornehmlich für die Heranbildung von Unter— führern für das Gefecht geeignet sind, nebst einer Instruktion über das Verhalten im Feuer — ist soeben in der Königlichen Hofbuch— handlung von E. S. Mittler und Sohn in Berlin, Kochstr. 68 — 70, zum Preise von 40 0 erschienen.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Italien. Quarantãne Verordnung Nr. 4. Zufolge Verordnung des Königlich italienischen Ministeriums des Innern vom 13. Februar 1888 ist die Einfuhr von zum Handel be: stimmten, aus den Häfen der europäischen und asiatischen Türkei stammenden Lumpen und getragenen Kleidungsstücken nach Italien
verboten. Quarantäne ⸗ Verordnung Nr. 5. .
Durch eine weitere Verordnung des Königlich italienischen Ministeriums des Innern vom 13 Februar 1888 sind alle gesund—⸗ heitspolizeilichen Maßregeln, welche bezüglich der Einfuhr von Lumpen, Hadern, gebrauchten Kleidungsstücken und Bettgegenständen, Sahlleisten und Charpie aus Oesterreich, Spanien, Frankreich, ein⸗ schließlich Korsika und Algier, und aus Tunis seiner Zeit angeordnet waren, aufgehoben worden. Das Verbet der Einfuhr der genannten Gegenstände aus Ländern jenseits des Suez⸗Kanals bleibt auch ferner
in Kraft. /
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Ordres
Gewerbe und Handel.
Die Firma Leder & Wassermann, Eisenwanrenband— lung in Jassp, welche ihren Waarenbedarf vorzugsweise aus Deutschland beziehen soll, bat, dem Vernehmen nach, ibre Zahlungen eingestellt. Um zu verhindern, daß etwaige unterwegs befindliche Waarensendungen der Konkursmasse anheimfallen, würde der Versuch in Frage kommen können, über dieselben durch die Aufgabestation schleunigst anderweit zu verfügen oder sonstige Sicherheitsmaßregeln zu treffen. Der Verwaltungssrath der Preußischen National⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Stettin hat beschlossen, der Generalversammlung folgende Vertheilung des 548 622 * betragenden Ueberschuffes vorzuschlagen: Nach Abrechnung der Tantiemen sollen zu Abschreibungen verwendet werden 23 517 46, zur Verstärkung der Feuerversicherungs⸗Prãmienreserve 21 000 , Zuschuß an die Beamten Pensionskasse 2 909 6, zur Dividende mit 60 * pro Aktie gleich 20 0υ— rom Einschuß 450 000 A
— Dem Kuratorium der Preußi Boden ⸗Credit⸗ Aktien-Bank wurde gestern Seitens der Direktion die Bilan; pro 1357 vorgelegt. Dieselbe ergiebt excl. des Gewinnvortrags von 236 349 * einen Reingewinn von 261556: als 1886. Auf Antrag der Direktion wurde beschlossen, der General⸗ versammlung die Vertheilung einer Dividende von 60 vorzufchlagen. Dem ordentlichen Reservefonds wurden 261 5653 S, der auf dem
pro Diverse ten außerordentlichen Reservꝛ rund
200 9090 66, der Pensions⸗ und Hülfskasse der Beamten des ; ca. 35 000 M überwiesen und der Amortisations ⸗Zuschlagsfonds Bestreitung der 286164 66 auf run und nach Zahlung würde immer noch In 1887 belief si
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1 Saldo auf über 2 theken, abzüglich de du kten⸗ und alversammlung z Vorschlag zu
Berliner ĩ bevorstehenden o pro 1887 (1886 43 W)
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Die außerordentliche Generalversammlung der Kommamditisten
der anziger Oelmüble, Petter, Patzig & Co. vom 28. v. M. war wegen nicht genügender Betheiligung der Aktionäre beschlußunfãhi Zur Erledigung der Tagesordnung wird voraus— sichtlich eine neue Generalversammlung am 19. März a e. stattfinden. — In der Generalversammlung der Magdeburger Hagel icherungs-Gesellschaft wurden der vorgelegte Rechnungs— te Gewinnvertheilung genehmigt. Der auf 1009779 46 und der Reingewinn r d c uf 1798779 S6 beiffernden Verlust⸗ Uebertrages aus dem Jahre 1885 anf 830 009 6 Hiervon fließen zum Reservefonds 245 000 Æ, zum Sxarfonds 330 110 4, zur Tantiéeme an den Verwaltungsrath und den Gesellschaftsorstand 78 850 MS, zur Dividende auf 3001 St Aktien à 55 60 (11 0 165 065 M, zum Vertrag auf neue Rechnung 6985 40 Ferner erklärte sich die Generalversammlung mit der Röäck— zablung von 100 ƽ auf den im Jahre 18380 mit 300 6 pro Aktie von den Aktionären eingeforderten Nachschuß einverstanden, nachdem in Folge Beschlusses der Generalversammlung vom 30. April 1884 bereits 200 46 zur Verstärkung der Baareinzablung anf das Grundkapital verwendet worden sind. Da der urspruͤngliche Einschuß 300 M pro Aktie betrug, so beläuft sich derselbe jetzt auf 500 , während 1000 * pro Aktie durch Nachschußwechsel der Aktionäre gedeckt sin so ist die Versicherungssumme )
von 2165 328 883 M im Jahre 1886 auf 221 572 764 6 und die Prämien ⸗ Einnahme von 2142724 4 auf 2212 822 ν gestiegen; es kat also eine Vermehrung von 343781 1 Versicherungssumme und IO O95 66. Prämien⸗-Einnahme stattgefunden. Auch der Prämien⸗ Dur cq;s ni tt ?ès at Itmas 2gBok namlich * 99 0 f Durchschnittssatz hat sich etwas gehoben, namlich von O99 ο auf 100 o, f ll in Nord und Mittel ⸗Deutschland von O94 Yo auf O, 95 o½, die Schäden dagegen beliefen sich nur auf 783785 ½ gegen
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sind. Was den Geschäftsumang betrifft, so iß 1 ã
1533425 ½ im Vorjahre. Res G 3*tè 14* 5 1 * ĩ n Bank rp 8 — Dem Geschäftsbericht der Hannoverschen Bank für 1887 75 59 M; rr E. om Sntwmwar 21 Makra 8 . 8 sind folgende Mittheilungen entnommen: Während bei Beginn des
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offizielle Diskontosatz 5 9 betrug, wurde ? 1 3; .
auf 40/9 und am 1 .
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derselbe am o ermäßigt, verblieb. Als J 3,28 v0 in entsprechend, erlitt
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welchem r hindurch urchschnittssatz ergiebt sich 341 0 ge 3886. Der großen Flüssigkeit des Geldes Umlauf der Banknoten eine Beschränkung
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Die Zinseinnabmen aus diskontirten laufenden Rechnungen aber das Pfandgeschäft sind ieben, sowohl im Unsatze, die Einnahmen
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etwas vermehrt. ie Bank ist bei zwei im ꝛ; getretenen Konkursen in Mitleidenschaft gezogen. zu befürchtende Ausfall von 29 854 M wurde nach Abzug der auf schri Forderungen noch eingegangenen 16687 „ mit
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n Aus Das Gewirnresultat des ne Jahres ist dem des voraufgegangenen ziemlich
Gesammt⸗ Brutto ⸗ Gewinn beträgt 958 611 10 für Zinsen, Abschreibungen, Steuern 329 929 4, 528 6826 verbleibt, dem der unvertheilt on 1886 mit 1950 * hinzu⸗
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Davon gehen ab ꝛc. so daß ein Reingewinn
z z 8 * 38 49959wr 82 Pest gebliebene, in Vortrag gekommene Rest
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zurechnen ist. und beträgt demnach der Saldo des Gewinn- und Verlust⸗Contos 630 532 ½ Von dem Reingewinn sind zunächst abzusetzen: 4 0 Dividende für die Aktionare mit 48) 009 A, verbleiben 150 632. Hiervon gehen ab 190 00 Tantieme für den Aufsichtsrath 14 868 (S, die kontraktliche Tantieme für die Direktion und Beamte 10779 S, 2 ½ für den Beamten⸗
Pensions und Wittwen ⸗Unterstützungsfonds 2873 6 Darnach ver— bleibt ein Gewinnsaldo von 122011 „ zur Verfügung der General⸗ versammlung. Im Einverständniß mit dem Aufsichtsrath beantragt die Direktion, hieraus 120 0900 „M als ein weiteres Prozent Dividende an die Aktionäre zur Vertheilung gelangen zu lassen, wonach der unvertbeilbare Rest von 2011 66 auf 1888 in Vortrag kommen würde.
— Gewerbeblatt aus Württemberg, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel. Nr. 9. — Inhalt: Verfügung des Königlichen Ministeriums des Innern, betr. die Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Oelen, Aether, Schwefelkohlenstoff und ähnlichen, leicht ent ündlichen Flüssigkeiten. Vom 1I. Januar 1888. — Der Heilbronner Rindenmarkt von 1888. — Gefahren des Füllofen-Feuerns über Nacht. (Schluß) — Ver⸗ schiedene Mittheilungen Neues im Landes⸗Gewerbe⸗Museum. — Reichs⸗-Patente von Erfindern aus Württemberg. (Patent⸗Anmeldungen. Patent ⸗Ertheilungen. — Ankündigungen. ; . Dortmund, 26. Iehrugt. (Köln. Volks⸗ZStg) Auf den Koblenmarkt hat die kalte Witterung der vorigen Woche recht günstig eingewirkt, und eine weitere Belebung des Geschäfts berbei⸗ geführt. Das fast als abgeschlossen betrachtete Wintergeschäft in Hausbrandkoblen ist wieder aufgenommen worden, indem eine rege Nachfrage nach gewaschenen Nußkoblen eintrat, welche indeß von den Zechen zu den bisherigen Preisen prompt befriedigt wird. Auch der Bedarf in Industriek Flen ist stetig wachsend, zumal in Koks und Kokskoblen. Die Er. behaupten sich, aber ohne anziebende Ten⸗ denz, weil der Konsum hinter der Produktionsfähigkeit noch immer zurücksteht. Hier kann auf die Dauer nur eine Erweiterung des Absatzgebiets bessernd einwirken, weshalb man in den interessirten Kreisen denn auch mit Energie auf eine solche binarbeitet. Au der durch die abgeschlossenen Konventionen erzielte Erfolg erstreckt sich nur
auf die Einschränkung der wilden, verderblichen Konkurrenz durch