1888 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

eistlichen, Unterricht s- und k 6. wird fortgeführt beim Kap. 109 der dauernden Aus—⸗ gaben, Tit. 1 (Ministergehalt).

Abg. Bachem hält das Gesetz über die kirchliche Ver⸗ mögensverwaltung einer Revision für dringend bedürftig. Auch die Ausführung desselben lasse zu wünschen übrig. Auf Grund einer engherzigen Interpretation des Professors Hin⸗ schius habe die Regierung in den früheren Großherzoglich bergischen Landestheilen den Pfarrer vom Vorsitz des Kirchen- vorstandes ausgeschlossen. .

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärt seine Bereitwilligkeit, wenn einzelne Beschwerden an ihn heranträten, denselben Abhülfe zu schaffen. Der Aus⸗ führung des Gesetzes stellten sich allerdings Schwierigkeiten entgegen, die bergische Entwicklung habe sich wesentlich auf 863 Grundlage abgespielt, wie die linksrheinische, welche auf rein französischen Verhältnissen basire. Wenn sich die Be⸗ hörden in der Rheinprovinz geirrt hätten, würde 'er gern Remedur eintreten lassen. -

Abg. Biesenbach schließt sich der Beschwerde des Abg. Bachem an. Eine Ausnahme von der Bestimmung, daß der Pfarrer der Vorsitzende des Kirchenvorstandes sein folle, wäre nur für die linksrheinischen Landestheile zugelassen. Er wünsche, daß aber auch für diese Landestheile diese Bestimmung Geltung erhalte .

Abg. Lassen tritt den gestrigen Ausführungen des Abg. Jürgensen entgegen. In Nord⸗Schleswig sei die Bevölkerung vorwiegend daͤnisch, der dänische Sprachunterricht müsse dort aufrecht erhalten werden. . .

Abg. Jürgensen hält es für eine Pflicht der preußischen Regierung, mit Hülfe der deutschen Sprache dahin zu wirken, daß die Bewohner Nord-Schleswigs deutsch würden. An eine Wiedervereinigung mit Dänemark dürfen dieselben nicht denken.

Abg. Dr. von Jazdzewski beklagt sich über die Ausführung der Sprachenverfügung der Regierung in der Provinz Posen. Die Regierung begünstige die evangelischen Konfessionsschulen zu Ungunsten der katholischen; tendenziöse Schriften über Luther würden an die katholischen Kinder vertheilt. Der polnische Klerus habe nicht, wie der Minister behauptet, in seiner Adresse an den Erzbischof ein Mißtrauen gegen den— selben dokumentirt, die polnischen Pfarrer wuͤnschten nur die Ertheilung des Religionsunterrichts in der polnischen Mutter— sprache.

(. chin tr der, geistlichen 2. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärt die erhobenen Beschwerden für unbegründet. Es seien sogar die katholischen konfessionellen Schulen derart gefördert worden, daß sich die Evangelischen über Zurücksetzung beklagt hätten. Die Schriften über Luther seien nur an evangelische Kinder vertheilt worden. In der Adresse an den Erzbischof von Posen und Gnesen hätten mehrere Dekane behauptet, die Regierung wolle die Polen lutheranisiren. Die Dekane träten nicht mit Begeisterung und Eifer an die Ausführung der Erlasse des Erzbischofs zur Verwirklichung der Septemberverfügung der Regierung heran, sie erklärten, lieber keinen Religionsunterricht haben zu wollen, als einen deutschen. Die Presse hätte sich sofort nach der September— verfügung der Frage bemächtigt; der. „Kuryer Poznanski“ habe dem Erzbischof Dinder den früheren Erzbischof Dunin als Muster vorgeschlagen. Abg. Reimers hält

dem Abg. Lassen entgegen, daß Schleswig⸗Holstein völker—

und staatsrechtlich mit Preußen vereinigt sei. Wenn die Provinz an Dänemark gefallen wäre, hätte man es den deutschen Bewohnern „mit Peitschen auf den Rücken geschrieben, daß sie Dänen seien“. ö

Darauf wird die Debatte geschlossen und das Minister— gehalt bewilligt. (Schluß des .

Der Bericht der TI. Kommission des Hauses der Abgeordneten über den Gesetzentwurf, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge der unmittelbaren Staatsbeamten, und über Nr. 7a des Antrags der Abgg. Dr. Kropatscheck und von Schencken⸗ dorff, betreffend die Fürsorge für Wittwen und Waisen der Lehrer an den öffentlichen nicht staatlichen höheren Lehranstalten, ist zur Vertheilung gelangt.

Die Kommission beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) dem Gesetzentwurf Nr. 14 der Drucksachen nach den an— liegenden Beschlüssen der Kommission seine Zustimmung zu geben, 2) folgende Resolution zu fassen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die am 28. März 1882 diesseits beantragte Ausdehnung der Pen⸗ sionsgesetzgebung auf die Hinterbliebenen derjenigen Lehrer höherer Lebranstalten, welche als mittelbare Staatsbeamte von dieser Gesetzgebung nicht berührt sind, baldt hunlichst

in Angriff zu nehmen,

3) die Petitionen Journ. IL Nr. 176 bis 181, 187, 231

253, 258 bis 269, 2135 und 402 durch die zu dem Gesetzentwurf

gefaßten Beschlüsse und durch die Resolution ad 2 für erledigt zu erachten.

Die Bestimmungen der 8§8§. 1169 ff. Thl. . des Preußischen Allgemeinen Landrechts über belohnende Schenkungen finden nach einem Urtheil des Reich s— gerichts, TX. Civilsenats, vom 2. Februar d. J., auch in den Fällen Anwendung, in welchen die geleisteten Dienste überhaupt nicht so wichtige gewesen sind, daß fie das belohnende Geschenk rechtfertigen könnten; es kommt nur darauf an, ob der Geschenkgeber aus Dankbarkeit den geleisteten Diensten einen solchen Werth beilegt, daß er sie mit dem Geschenk be— lohnt. Auch ist bei einer durch Uebergabe vollzogenen be— ö Schenkung nicht die Errichtung eines schriftlichen Instruments, „in welchem die Handlung oder der Dienst, die durch das Geschenk belohnt werden sollen, bestimmt angegeben sind (5. 1173)“, erforderlich.

Ein Genossenschaftsvorstand trug vor, daß bei kombi— nirten Betrieben, für welche nach dem Gefahrentarif der Beitragsfuß durch das arithmetische Mittel aus der Gefahren⸗ ziffer und der Arbeiterzahl der verschiedenen Betriebsabthei⸗ lungen zu berechnen ist, alljährlich eine neue Veranlagung eintreten müsse, da die Arbeiterzahlen sich vielfach ändern. Das Reichs-Versicherungsamt hat darauf unter dem 27. Januar 3. J. (Nr. 485) zum Bescheide ertheilt, daß auch in diesen Fällen an der Gültigkeit der einmal vollzogenen Einschätzung für die ganze Tarifperiode an si fest⸗ zuhalten sei. (Vergleiche Bescheide 232, 442, 472, Amtliche Nachrichten des R-⸗V. A.“ 1886 S. 275, 189: Seite 378 und 1888 Seite 86.) Insoweit jedoch eine Be— triebs veränderung hinsichtlich eines einzelnen Betriebes nach Gesetz und Statut ordnungsmäßig angezeigt oder sonst zur Kenntniß des Vorstandes gekommen ist, kommt es darauf an, worin

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die Aenderung besteht. Wird z. B. ein Handbetrieb vom 1. Juli an in einen Motorenbetrieb verwandelt, so liegt eine Aenderung des Betriebes vor, welche eine Neueinschãtzung erheischt; der Betrieb wird für die erste Hälfte des Jahres als Handbetrieb, für die zweite Hälfte als Motorenbetrieb zu den Umlage⸗ beiträgen heranzuziehen sein. Besteht aber die Aenderung nur in einer Erhöhung oder Verminderung der Arbeit ahl in den verschiedenen Betriebsabtheilungen, so bleibt freilich die ö der einzelnen Betriebsabtheilungen in die Klassen des Gefahrentarifs hiervon unberührt. Dagegen kann durch die für die Veranlagung des Gesammthbetriebes auf⸗ zustellende Berechnung wegen der Verschiebung der maßgebenden Arbeiterzahlen die Gefahrenziffer für den Gesammtbetrieb verändert werden. Doch wird hier nur der Jahresdurchschnitt der Arbeiterzahlen in den einzelnen Betriebsabtheilungen in Rücksicht zu ziehen sein, so daß nicht bei jeder Anzeige einer Aenderung in den Arbeiterzahlen, sondern erst beim Jahresschluß der Bei⸗ tragsfuß für den Gesammtbetrieb eventuell neu berechnet wird. Einer generellen Neuregelung der Veranlagung für die kombinirten Betriebe durch eine am „Schluß des Rechnungsjahres erfolgende Einforderung von Frage⸗ bogen hinsichtlich der Arbeiterzahlen bedarf es hier⸗ nach nicht; andererseits hindert den Genossenschaftsvor— stand nichts, eine solche Einforderung behufs Ermittelung einer den Betriebsverhaltnissen entsprechenden neuen Gefahren⸗ ziffer für den Gesammtbetrieb eintreten zu lassen.

Einer Innung, welche bei Erlaß des Reichsgesetzes vom 18. Juni 18591 bereits bestayr. sund demnächst zu der dort vor— gezeichneten Umgestaltung 67 . schreitet, darf, nach einem Endurtheil des Ir Gd., . des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts vom 29. Sept.. Hverl887, die Genehmigung des revidirten Statuts nicht im deßwillen verjagt werden, weil in dem durch das Statut vogesehenen Innungsbezirk für die gleichen Gewerbe eine Innmig bereits besteht. Einer neuen Innung dagegen Varf, aach einem Endurtheil des ge⸗ nannten Senats vom 3. Oktober 1887, die Genehmigung des Statuts, wenn in dem durch das Statut vorgesehenen Innungsbezirk für das gleiche Gewerbe eine Innung bereits besteht, nach Ermessen der Behörde versagt werden, und dieses Ermessen ist nicht auf die Erwägung beschränkt, ob durch die Bildung einer zweiten Innung beide Innungen lebens—⸗ unfähig werden würden, die Genehmigung kann vielmehr auch dann versagt werden, wenn die Errichtung einer zweiten Innung für dasselbe Gewerbe nach den' im Innungsbezirk obwaltenden Verhältnissen geeignet erscheint, eine kräftige Entwickelung des Innungswesens zu zerstören.

Am 5. Februar d. J verschied nach längeren Leiden der Geheime Ober-Regierungs-Rath Wilhelm Bahlmann, vortrggender Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Verstorbene, geboren zu Warendorf i. W. am 11. Sep⸗ tember 1828, katholischer Konfefsion, war nach rühmlicher Voll⸗ endung seiner juristischen Studien und seiner Vorbereitung für den Justizdienst seit dem Jahre 1857 als Kreisrichter bezw. Abtheilungs⸗Dirigent an verschiedenen Orten Oberschlesiens und seit 1. Mai 1867 als Kreisgerichts-Direktor in Falkenberg und Neustadt O- Schl. thätig. Am 29. Juni 1873 wurde er als Geheimer Regierungs- Rath und vortragender Rath in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten berufen, dem er his zuletzt in allen 3 Abtheilungen als Justitiar angehörte; an 7 Juli 1876 erfolgte feine Be⸗ förderung zum Geheimen Ole c⸗Regierungs-Rath.

Für die Legislaturperioden 18657770 und 1870/73 wurde er für den Wahlkreis Falkenberg-Neustadt in das Haus der Abgeordneten entsendet, wo er sich mit einer Anzahl gesinnungs⸗ verwandter Katholiken der freikonservativen Fraktion anschloß. Im Jahre 1878 wurde er zum Mitglied des Disziplinar⸗ Gerichtshofes für die Dienstvergehen nicht richterlicher Beamten und 1882 zum Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste ernannt.

In allen diesen Stellungen hat der zu früh Vollendete den höchsten Erwartungen in reichstem Maße entsprochen. Seltene Klarheit des Geistes, hervorragende juristische Be— gabung und Durchbildung verbanden sich bei dem Entschlafenen mit echter Herzensgüte, selbstloser Bescheidenheit und vollendeter Humanität. Auf diesem Grunde erwuchsen seine allseitig gewür⸗ digten hervorstechenden Leistungen als Richter und Verwaltungs⸗ beamter, die ihm die hohe Anerkennung seiner Chefs und zuletzt noch im Jahre 1885 die Allerhöchste Auszeichnung durch Verleihung des Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub er— warhen. Allen Extremen im Staat, Kirche Und Gesell— schaft gleich abgewandt, war Bahlmann ein ebenso treuer Diener seines Königlichen Herrn wie ein auf⸗ richtiger Sohn seiner Kirche und eim opferbereiter Amts⸗ genosse. Auf wissenschaftlichem Gebiet sichert ihm sein preußisches Grundbuchrecht eine bleibende Bedeutung, während seine Wirksamkeit als Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste, zu denen ihn auch eigenste Neigung und Befähigung hinzogen, in den betheiligten Kreisen unvergessen sein wird.

Das gesammte Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten verliert in dem Heimgegangenen ein xeichbegabtes Mitglied von seltener Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit, seins Amtsgenossen betrauern den Verlust des hingebenden Freundes und treuen Kollegen, dessen An— denken unter ihnen ein gesegnetes bleiben wird.

D Der. General-Lieutenant von Passow, Commandeur per 22. Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Bei der Militär-Turnanstalt hat ein neuer 5 monatlicher Kursus begonnen und sind zur Theilnahme an demselben Offiziere aller Waffengattungen kommandirt worden und hier eingetroffen.

S. M. Kreuzer „Alb atro ß“, Kommandant Korvetten— Kapitän von Frantzius, ist am J. März cr. in St. Vincent (Cay Verdes) eingetroffen und beabsichtigt, am 3. dess. M. die Heimreise fortzusetzen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 29. Februar. (Th. C.) Der Erbgroßherzog' hat sich gestern nach Karls⸗ ruhe begeben, um das Großherzogliche Haus bei der Beisetzung der Leiche des Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden zu vertreten. Die Rückkehr erfolgt morgen. Der Landtag ist zu einer außer⸗ ordentlichen Session auf den 8. März einberufen. Reben einer den Neustädter Kreis berührenden Eisenbahnvorlage, die dem preußischen Landtage jetzt vorliegt, wird es sich in dieser Session wesentlich um die Ausführung der Reichsgesetzgebung

und forstwirthschaftlicher

über die Unfallversicherung land— die Thätigkeit des Land⸗

Arbeiter handeln. Bis Ostern wird tages beendet sein.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Februar. (Wien. Abdp.) Im . des Reichs raths setzte heute der Spiritussteuer⸗Ausschuß in Gegenwart des Finanz Ministers von Dunajewski die Berathung über die Regierungs⸗ vorlage, betreffend die Branntweinbesteuerung, sort. Der Ju stizau sschuß war heute verfsammelt, um die gestern begonnene Debatte über die egierungsvorlage, betreffend den Advokatentarif, fortzusetzen.

Pest, 29. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeord⸗ netenhause überreichte der Kommunikations⸗Minister von Baross einen Gesetzentwurf, betreffend die Er mäch⸗ tigung zur Konzessionirung und zum Bau der Kis Ujszaller⸗-Devavanya⸗-Gyomaer Vizinalbahn, ferner den Bericht über die erfolgte Konzessionirung der Laios— Mirseer Vizinalbahn. In Fortsetzung der Debatte über die Grenzregulirungs-Vorlage stimmte Ebmund Steinacker für die Annahme derselben, da er das Zustande⸗ kommen des fraglichen Vertrags mit Rumänien für viel wichtiger halte, als die bezüglich einiger Ausdrücke aufgetauchten formellen Bedenken.

1. März. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurde der rumänische Grenzregulirungsvertrag in namentlicher Abstimmung mit 185 gegen 85 Stimmen an— genommen.

Sreßbritannien und Irland. London, 1. März. (W. T. B.. Das Oberhaus berieth heute die Bill, betreffend den Eisenbahn- und Kanalverkehr. Von dem Earl of Jersey wurde zu derselben ein Amendement eingebracht, welches eine Vorlage, die einen bevorzugten Tarif zu Gunsten, fremder Importartikel nicht verbiete, für nicht befriedigend erklärt. Das Amendement wurde jedoch von Lord Salisbury unter Hinweis auf den Artikel 25 der Vorlage, welcher einen bevorzugten Tarif zu Gunsten fremder Importartikel untersage, bekämpft und mit 72 gegen 45 Stimmen abgelehnt. Die Bill wurde sodann in zweiter Lesung angenommen.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Fergusson auf eine an ihn ge— richtete Anfrage: In Bezug auf die Angelegenheiten von Samoa sei kein neues Abkommen mit Deutschland und. der Regierung der Vereinigten Staaten getroffen worden. Die im Juni v. J. in Washington zu— sammengetretene Konferenz habe sich zur Erwägung der ihr von den betreffenden Regierungen unterbreiteten Vorschläge vertagt; die Rechte der britischen Unterthanen in Samoa seien inzwischen ganz ungeschmälert geblieben. Charles Russel beantragte die Ernennung eines Aus— schusses zur Untersuchung der Bedingungen, denen das Recht zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen unterworfen sei, und zur Untersuchung der Grenze, bis zu welcher solchen Versammlungen gegenüber der Regierung ein Interventionsrecht zustehe. Der Staatssekretär des . Matthews, vertheidigte die Haltung, die die Regierung zur Verhinderung von Ruhestörungen den Ver⸗ sammlungen auf dem Trafalgar-Square gegenüber einge⸗ nommen habe, und betonte namentlich, daß dem Publikum auf dem Trafalgar⸗Square nur das Recht des Passirens, nicht aber das Recht, Versammlungen daselbst abzuhalten, . Die Regierung könne Russel's Antrag nur als einen Tade antrag ansehen, und beantrage daher dessen Ablehnung.

(A. C.) Das soeben veröffentlichte Heeresbudget für 1888,89 veranschlagt die Bedürfnisse des Heeres im kommenden Finanzjahre auf 16766 365 Pfd. Sterl., welche Summe, verglichen mit den vorjährigen Voranschlägen, eine Abnahme von 152 019 Pfd. Sterl. zeigt.

Aus Kalkutta vom 28. Februar wird gemeldet: Die nach Sikkim entsandte Expedition wird sich darauf be⸗ schränken, die Thibetaner von britischem Gebiet zu ver— treiben, dagegen nicht in Thibet selbst einrücken. Wahrscheinlich werden die Thibetaner bei der Annäherung der britischen Truppen zurückgehen und wieder vorrücken, wenn die Expedi⸗ tion abzieht. Die indische Regierung hat übrigens China über die Zwecke der Expedition beruhigt.

Frankreich. Paris, 1. März. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgesetzten Berathung über das Budget. des Auswärtigen machte der Deputirte Delafosse der Regierung den Vorwurf, daß sie ihre Pflichten gegen Tunis nicht' erfülle. Ferry hob zagegen anerkennend die Resultate hervor, die man 'in kommerzieller und finanzieller Beziehung in Tunis erzielt habe, und konstatirte, daß in Folge des besseren fiskalischen Systems und der im Zollwesen vorgenommenen Reform in den Häfen und Kanälen, rege Thätigkeit herrsche. Das Budget des Auswärtigen wurde hierauf, bel der Ab— stimmung über dasselhe im Ganzen, angenommen.

In dem Prozeß gegen Wilson und Genossen wegen des Ordenshandels ist heute das Urtheil gefällt worden. Wilson wurde z zwei Jahren Gefängniß, 3000 Fr. Geldbuße und Ver lust der Ehrenrechte auf 5 Jahre, Ribaudeau zu SsMonaten, Dubreuil zu Monaten und Hebert zul Monat Gefängniß verurtheilt. Frau Ratazzi wurde freigesprochen. Dem Urtheilsspruch gegen Wilson dient lediglich der Anklagepunkt wegen der Verhandlungen mit Crespin als Unterlage. In dem Urtheil wird aus⸗ geführt, daß Wilson Theilnehmer an dem Vergehen sei, weil er durch Geschenke und Versprechungen dazu mitgewirkt und weil er wissentlich Geld, das von Crispin herrührte, ange⸗ nommen habe. In den Entscheidungsgründen wird“ ferner hervorgehoben, daß Wilson, nachdem er versucht, die nationale Ehre, und Würde bloszustellen, die Ehre und Würde seiner Familie kompromittirt habe.

Italien. Rom, 1. März. (W. T. B.) Die Ri⸗ forma“ erklärt es für gänzlich unbegründet, daß der Pariser Botschafter, General Men abrea zu demisfioniren beabsichtige. Die Regierung könne demselben nur ihre An⸗ erkennung zollen und die Anwendung der allgemeinen Tarife Frankreich gegenüber könne die norinalen Be— ziehungen zu Frankreich nicht ändern. Der Botschafter verdiene alle Achtung, die ihm sicherlich in Frankreich fortdauernd gezollt werde. Bezüglich der neulichen Erklärungen des Rin isters Flourens in der französischen Deputirtenka mmer sagt die genannte Zeitung: soweit sich diefelben auf die Beziehungen Frankreichs Vatikan er—⸗ strecken, sei sie durch dieselben überrascht, da

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zum nicht

nan (auff Fa ' mitteff and sche dies könne nicht anders sein.

j; uhehen, daß, wenn Italien zu existiren ind ttheidigen suche, es doch niem als eine J.

Bekannt machung

Erze in freier

die traditionelle Politik reichs gegenüber dem Vatikan handele. Dagegen sei von dem durch Hrn. Flourens angedeuteien Vorgehen Deutschlands, Oestezreichs und Italiens egen eine besondere Stellung Frankreichs im Srient ö Spur zu entdecken. Vielmehr habe Italien in Egypten und Tunis Frankreich gegen die Stellung anderer Mittelmeer Mächte. vorgehen sehen. Wegen seiner geographischen Lage sei. Italiens Politik gewiffer— Meer angewiesen, und Die „Riforma“ will sich gegenüber den „befremdlichen Behauptungen“ in der gestrigen Sitzung der französischen Kammern darauf beschränken, hervor⸗ und sich zu ver⸗

um Frank⸗

es sich hier

gegen irgend Jemand, und besonders nicht gegen Frankrei angenommen habe. Die Behauptungen des Ministers Flourens würden die durchaus friedlichen Gesinnungen der Regierung und des Landes nicht ändern.

Dem „Fan fulla“ zufolge, würde der Vorsitzende des Ausschusses für die Pariser Ausstellung von 18569 dem Ausschuß die Frage unterbreiten, was Angesichts der durch die Anwendung des allgemeinen Tarifs geänderten Handels⸗ beziehungen zu Frankreich zu geschehen habe.

Der Papst empfing heute den preußischen Ge— sandten von Schloezer, welcher die Glückwünsche zum zehnten Jahrestage der Wahl und Krönung des Papstes darbrachte. Auch der Erzbischof von Olmütz, Kar⸗ dinal Fürstenberg, wurde heute mit einer Deputation seines Kapitels von Sr. Heiligkeit empfangen. Am Sonnabend wird der Papst anläßlich der zehnten Wiederkehr des Wahl- und Krönungs⸗-Tages eine Messe lesen.

2. März. (W. T. B.) Aus Massovah wird ge— meldet: General San Marzano berichtete an den Kriegs-⸗Minister, daß der Nalgus noch nicht in Asmara eingetroffen ist, sowie daß Grund zu der Annahme vorhanden sei, Debeb sei in Folge des Einflusses des abessynischen Bischofs von dem Negus abgefallen.

Spanien. Madrid, 1. März. (W. T. B.) Ein Königliches Dekret ordnet an, daß in dem Ausglühen schwefelhaltiger Erze in freier Luft bei den Kupfer— minen von Luel va eine stufenweise Reduktion eintreten soll bis zum Jahre 1891, von wo ab das Ausglühen dieser

3. überhaupt vollständig untersagt ißt.

Bern 1. März. (W. T. B.) In einer

Schweiz. des Handels-Departements

‚. heißt es bezüglich des Handelsvertrages mit Italien,

daß beide Staaten einen eigentlichen

SBesetzentwürfe vorlägen, führen könnten. Er hoffe, es werde von allen Senten anerkannt

daß das Land aus

entgegenkommend gezeigt.

n das Finanzgesetz aufzune

denn das auszuliefern. In namentlicher Abs

Tarifkrieg so lange

als möglich vermeiden und einstweilen auf der Basis der

MNeisibezunftigung einander behandeln werden.

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e ich s⸗ durch welches die

Staatsdomänen, ngen, nach Ablauf

. Dänemark. Kopenhagen, 28. Februar. Das Folke⸗ thing beendete gestern nach mehrtägigen Verhandlungen die dritte Lesung des Finanzgesetzes für 1888/89. Alle von dem Finanzausschuß befürworteten Abstriche wurden genehmigt. Der Abg. Graf HolsteinLedreborg bemerkte schließlich als Referent des Finanzausschusses, daß das Finanzgesetz bei der Vor— lage einen Fehlbetrag von beinahe 2 Mill. Kronen gezeigt habe, wahrend es jetzt mit einem Ueberschuß von ca. 3 Millionen Kronen abschließe. Es sei jedoch einzuräumen, daß noch die vermehrte Ausgaben herbei—

werden, daß die Verhandlungen über das Gesetz sich von der hohen Politik fern gehalten hätten. Die Majorität habe dahin gestrebt, =. daus dem unglücklichen Zustande herauskomme, in 1 es sich so lange befunden habe; sie habe keine neuen Streitfragen angeregt und habe sich den alten gegenüber d g Dies gelte jedoch nicht gegen— ber den provisorischen Bewilligungen, die das Ministerlum . . men verlange. Die Majo—

ität könne die Richtigkeit diefer Betrachtung nicht an—

rkennen; wenn die Regierung dies mit Hülfe des Landsthings erzwingen wolle, dann sei das der gerade Weg zum Absolutismus. Die Hoffnung auf Verständigung sei noch nicht geschwunden, Landthing brauche ja nur die provisorischen Gesetze ; timmung wurde alsdann as Finanzgesetz mit 78 gegen 16 Stimmen (Gruppe Berg) ngenommen und geht nun an das Landthing.

Amerika. Washington, 1. März. (W. T. B.) Die zon der demokratischen Mehrheit des Contes für Mütel und zege der Repräsentantenkam mer ausgearbeitete Gesetz⸗ orlage über eine Reform des Zolltarifs wird unmehr dem Gesammtausschuß unterbreitet werden. Der sammtbetrag der vorgeschlagenen Zollermäßigungen bird auf 55 Millionen Dollars geschätzt. Herabgesetzt find A. die Zölle auf Zucker, Eisen, Stahl, Holz, Leinen, Salz, laschen, Papier, Bücher in fremden Sprachen, Textilwaaren, äser, Handschuhe, Töpferwaaren, Kleider ec.

Zeitungs ftimmen.

Die Post“ äußert:

Das Schreiben des Handels-Ministers an die Aeltesten der Kauf⸗ annschaft vom 24. Februar d. J. berührt Verhältnisse an der Ber— ner Produktenbörse, welche schon längst Gegenstand ernster Beschwer⸗

in den Kreisen der an dem Verkehr mit Getreide, wenn auch nicht

ls, Spekulanten, so doch als Verkäufer oder Käufer von Cereakirn Be⸗ theiligten sind. Diese Beschwerden stützen sich auf die Wahrnehmung, daß mehrfach minderwerthiges. für die menschliche Nahrung kaum geeignetes Preide, für licferungs fähig erklärt ist und daß solche Waare, lche für nicht lieferungsfähig erklärt war, gleichwohl selbst ne weitere Bearbeitung wieder zur Kündigung verwendet rden durfte. Beiden Momenten wurde eine“ den Preis inländischen Getreides erheblich drückende Wirkung zuge⸗ rieben; sie galten und gelten als die wesentlichsten Stützen einer weitgehenden Baissespekulation, durch welche die ohnehin schon zuneh⸗ ende Entwerthung der Erzeugnisse des heimischen Getreidebaues noch erheblich gesteigert wird. Daß Mißstände der bezeichneten Ärt rtlich verbanden sind, wird selbst in Ter den Interessen der Börse dienenden Presse nicht bestritten. Der Versuch, denselben durch Ver⸗

änderung in der Zusammensetzung der Sachverstãndigen⸗Kommission abzuhelfen, ist gescheitert. Eine kurzsichtige Interessends litt vereitelte das Bestreben, die nöthigen Reformen selbstthätig und obne das Ein= schreiten des Staates abzuwarten, vorzunchmen. Per Moment war daher gekommen, das Aufsichtsrecht des Staates geltend zu machen.

Das Einschreiten des Reffort⸗RMiniffers bezweckt neben einer ge⸗ sonderten Notirung des Rauhweljens und Ter Beseitigung der Wiederverwendung nicht lieferbaren Getreides zu Kündigungen vor Allem die Umbildung der Sachverstãndigenkommifsion aus einer Ge⸗ meine von Interessenten in ein mit den Garantien voller Unpartei⸗ lichkeit umgebenes Spruchkolleg. Zu diesem Ende foll die Kommission entweder aus bei den Börsengeschäͤften völlig unbetheiligten Sach⸗ verständigen gebildet oder durch die Heranzichung von Mitgliedern aus den Kreisen der Preduktion und des Vertriebs neben Vertretern des börsenmäßigen Getreidehandels einer einseitigen Berücksichtigung der Interessen des letzteren vorgebeugt werden. Beide Wege dürften zum Ziele führen.

Mit der anderweiten Organisation des Schiedsgerichts, welchem

die endgültige Entscheidung über die Lieferbarkeit von Getreide ob- liegt, verfolgt der weitere zunächst erst zum Gegenstand einer Enquete gemachte Plan, die Anforderungen festzufetzen, welche an bis Oualitãt des für lieferungsfähig zu erklärenden Getreides zu stellen sind, das⸗ selbe Ziel. Denn es ist klar, daß, wenn mit der besseren Auswahl der mit Ter Entscheidung zu betrguenden Personen schon viel ge— wonnen ist, der Ausschluß von unterwerthigem Getreide von ker Lieferbarkeit noch in ungleich höherem Maß erleichtert wird, wenn für die Qualität des lieferbaren Getreldes feste und sichere objektive Momente feststehen. . wird man nicht nur den Zeitpunkt des Einschreitens der staatlichen Aufsichts behörde, sondern Jauch Richtung und Ziel diefes Einschreitens als zutreffend anerkennen müssen. Und zwar nicht blos vom Standpunkt der heimischen Landwirthschaft und Konsumtion, welche durch die Lieferbarkeit minderwerthiger Waare gleichmäßig ge⸗ schädigt werden, sondern im Intereffe der Vörsc felbst. z

„Kein verständiger Mensch wird die Bedeutung, ja Unentbehrlich⸗ leit der Börse für die gegenwärtige wirthschaftliche Entwickelung be⸗ streiten. Das Zeitgeschaͤft insbesondere bildet einen unentbehrlichen Wäktor und Regulator des Güteraustauscheg und der Preis bewegung.

ie gegen das Termingeschäft selbst zur Zeit vielfach gerichteten Angriffe schütten das Kind mit dem Bade aus. * nn diesen gegenüber aber das Termingeschäft und seine wirthschaftliche Funktion ungeschmälert zu erhalten, um demselben insbesondere die pölse Be⸗ wegungsfreiheit zu wahren, ist es nothwendig, notorischen Mißbräuchen, unter denen viele streise des Erwerbslebens leiden, wirksam zu steuern. Wir hätten im Interesse der Getreidebörse gewünscht, daß dies ge⸗ schehen wäre, bevor die Staatsbehörde sich zun Einschreiten entschloß; jetzt wird das Versäumte ohne Verzug nachzuholen fein. (

Es ließe die Bedeutung der Berliner Getreidebörse für alle an der Predultion, dem Vertrieb und Konfum des Getreites betheilig⸗ ten Kreise weit unterschãtzen. ja bis zu einem gewissen Grade selbst ihre Existen; berechtigung in Frage stellen, wolltẽ man die Frage, in wieweit Mißzbräuche vorliegen, lediglich vom Standpunkt der Börsen⸗ spekulgtion beurtheilen. Der hervorragende Einfluß, welchen die Ber— liner Börse weit über den engen Kreis ihrer Besucher hinaus auf das nationale Erwerbsleben ausübt, bedingt die dolle Berücksichtigung der legitimen Interessen der betheiligten Zweige der letzteren. Als⸗ dann, aber auch nur dann, reiht fich die Boͤrfe als völlig nützliches und nothwendiges Schlußglied der Organisation des natisnalen Er— werbslebens vollberechtigt ein. Vesestigt sie die nach dieser Richtung erhobenen Beschwerden, so dient fie damit in gleicher Weise dem Ge⸗ meinwohle, wie den eigenen Interessen.

. Deutschevolkswirthschaftliche Correspon⸗ denz“ schreibt über die Verhältnisse der Arbeiter auf den Staatswerken der preußischen Montanindustrie:

Von hober Bedeutung für die Staatswirthschaft sind die Nach⸗ richten, welche alljährlich der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten über die Verwaltung der preußischen Staats-, Berg-, Hutten und Salinenwerke dem Abgeordnetenbhause vorlegt. Bei den beutigen Bestrebungen zur e rin, der sog, arbeitenden Klasfen, andererseits aber den übertriebenen pessimistifchen Schilderungen von Seiten der sozialdemokratischen und dieser verwandten Presse über die Lage derselben erregen namentlich die Mittheilungen über die Ver⸗ hältnisse der Arbeiter in der Montanindustrie ein großes Interesse. Im letzten Etatsjahre 1886/87 beschäftigte der preußfsche Staat im Bergbau, Hütten und Salinenbetriebe 5 906 Arbeiter oder 913 weniger als im Durchschnitt des Vorjahres; dieselben vertheilten sich auf die einzelnen Betriebszweige in folgender Weise:

1885/86

1886 87 44 966 45 943 960

980 3211 3 157 843 S853 zusammen 36 5 0 50 913 Die Verminderung der Gesammtarbeiterzahl fällt also fast aus— schließlich dem Bergbau zur Last, wogegen bei der Steingewinnung und dem Hüttenbetriebe eine weitere Verftärkung der Belegschaft ein⸗ trat. In Folge von Verunglückung ersitten auf den Staatswerken im Ganzen 9. Personen den Tod, d. i. auf je 1056 durchschnittlich be⸗ schäftigte Arbeiter 1.3490 gegen 2.102 im Vorjahre. Die überwiegende Mehrzabl der Unglücksfälle ereignete sich wie früher beim eigentlichen Bergwerksbetriebe, und zwar waren an der Zabl der tödtlich Ver— unglückten ketheiligt: der Steinkohlenbergbau mit S4, der Braun⸗ kohlenbergbau mit 1, der Steinsalzbergbau mit 2 und' der Erzberg⸗ bau mit 9 Personen, wogegen nur ein Arbeiter beim Hüttenbetriebe ums Leben kam. Für die Unfallversicherung der Arbeiter (auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1583) hatten die Staatswerke für den Zeitraum vom 1. Oktober 1885 bis zum 31. Dezember 1886 eine Gesammtausgabe von 347 201, 98 ½ zu leisten.

Was nun die wichtige Frage der Lohnverhältnisse anlangt, so blieben dieselben im letzten Cfatsjahre für die Arbeiter im Ganzen recht günstig. Eine nennenswerthe Herabsetzung der Löhne hat nirgends stattgefunden. Dagegen trat Auf einigen Werken bei dem durchschnittlichen Jahresverdienst der Arbeiter dadurch ein kleiner Rückgang ein, daß die Einlegung von Feiersckichten bezw. die Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit bisweilen nickt zu vermelden war. Auf den in Oberschlesien vom Staat betriebenen Steinkohlenwerken konnte zum Theil noch eine kleine Erböhung der Gedingelshne vorgenommen werden. Beim Steinkohlenbergbau zu Saarbrücken hielt sich der durch⸗ schnittliche Schichtlohn für rinen Arbeiter der Gesammtbelegschaft mit 3,14 S genau auf der Höhe des Vorjahres; während der mittlere Jahresverdienst von 905 auf 8954 6 herabging. Im Ober ⸗Bergamts⸗ bezirk Klausthal hat sich dagegen der Verdienst stellenweise noch etwas erböht, anderwärts allerdings etwas vermindert; merkliche Ausfälle indeß wurden nur vereinzelt durch zufällige und vorübergehende Be⸗ triebsstörungen veranlaßt.

Die für die Arbeiker der Staatswerke crrichteten Konsum vereine haben sich in erfreulicher Weise weiter entwickelt und fortdauernd auf die wirthschaftlichen Verhältnisse der Ärbeiterfamikien segens reichen Einfluß ausgeübt. In besonders hohem Grade gilt dies von Saar= brücken, wo die Lage der von Ortschaften zum Theil weit entfernten Gruben der Wirksamkeit der Vereine immer neue Gebiete eröffnet und neue Aufgaben stellt. .

AMUm die Ansiedelung der Bergleute in der Nähe der Betriebs stätten zu befördern, wurden aus den Mitteln der Werke reichliche Unterstützungen gewährt. So kamen auf der Königin⸗Luisegrube in 2Oberschlesien 53 do0 0 unverzinsliche Baudarlehen? und I 7 , als freies Geschenk für die bedingungsmäßig fertig gestellten Hãuser zur Auszahlung. Auf den Saarbrücker Gruben erhielten 20 Berg⸗ leute rückzahlbare Bauvorschüsse im Betrage von je 1500 6 und Bauprämien im Betrage von je 8i0 - 9695 „t, hierdurch erhöhte sich die Gesammtzahl der seit 1543 im Saarbrücker Bezirk aus Staats? mitteln prämiirten Häufer auf 45727, die Summe der gesablten Prämien auf 3526 595 ½ und diejenige der gewährten Vorschuüsse

Bergbau . Gewinnung von Hüttenbetrieb Salinenbetrieb

Steinen und Erden

auf 3 672 050 ½½ Am Jahresschluß 1886 87 Schuld noch aus 488 624 A1

Was endlich noch die zur sittlichen und geistigen Hebung des Arbeiterstandes getroffenen Wohlfahrtseinrichtungen anlangt, so wurde auch diesen unverminderte Pflege und Unterstützung zu Theil. Nament⸗ lich wurden fortgesetzt zur Unterhaltung und Erweiterung der zahf= reichen Schulen aller Art (Werks. Fortbildungs⸗, Näh. und Industrie⸗ schulen u. N w. aus den Werks kassen erhebliche Mittel aufgewendet, nud zwar lieferte die zunehmende Benutzung dieser Einrichtungen den erfreulichen Beweis dafür, daß dieselben auch Seitens der Arbeiter⸗ bevölkerung immer mehr gewürdigt werden.

standen hiervon als

Gewerbe und Handel.

Die für die diesjährige internationale Ausstellung in Brüssel bestimmten Gegenstände fönnen zollfrei in Belgien einge⸗ führt werden. Das bezügliche Königliche Dekret ist nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen des belgischen Finanz ⸗Ministers in Nr. 43 des „Moniteur Belge vom 12. Februar veröffentlicht.

Dem dreiundzwanzigsten Geschäfts bericht der Preußischen Hypotheken ⸗Aktien⸗ Rank zu Berlin pro 1887 entnebmen wir folgende Mittheilungen: In 1887 konnte das Hypothekengeschäft bei der großen Kapital⸗Konkurren; am Hypothekenmarkt sich wenig ent⸗ wickeln, da die staatlichen Normativbestimmungen, an welche das Institut gebunden ist, das Geschäft erfchweren Auch die Amortisationsvorschrift, an welche außer neben der Preußischen Hypotheken Aktienbank nur noch zwei preußische Hypotheken⸗Banken gebunden sind, während alle übrigen deutschen Hypotheken⸗Banken und selbst die preußischen Land—⸗ schaften seit Ausgabe der 35 Joigen Pfandbriefe diefer Beschrãnkung nicht unterworfen sind, erweist sich als ein großes Hemmnitz in der Erwerbung von Hypotheken. Das Pfandbriefgeschäft litt unter den politischen Beunruhigungen. Wenn Dennoch das Gewinniesultat des Jahres ein günstiges ist, so ist dies der fortschreitenden Besserung der städtischen, besonders der Berliner Grundhesitzverhältnisse zu verdanken. Die Ertrags- und Werthsbesserung des Berliner Grundbesitzes ergiebt sich aus den amtlichen Zahlen der Miethserhöhungen und Mierhz— ermäßigungen. Es fanden statt Miethserhöhungen? am J. Sktober 1881 3642, 1882 3119, 1883 4775, 1884 S452, 1885 14955, 1886 17039, 1857 25 259; Miethsermäßigungen: 1851 4571, 1882 3074, 1883 2202, 1884 1799, 1885 1477, 18365 1226, 1387 722; ferner aus der Verminderung der Subhastationen. Bei einer Gesammtjahl bebauter Grundstücke von 17595 in 1878 ünd ubhastirt worden 515 oder 3.5 o, 1880 von 138135 Grundstücken 519 oder 2, 86 oo, 1885 von 19 385 Grundstücken 117 oder O. 60 Yο, 13885 von 19 595 Grund⸗ stücken 91 oder O, 470 und 1857 von 19397 Grundstücken 558 oder O29 0/9. Von der auf die Vereinsbrauerei in Berlin (Rirdorf) ein⸗ getragenen Hypothek sind im Januar 18587 die letztstelligen 50 050 C die Bank bleibt nur noch mit 1559 096 6 erst⸗

baar zurückgejahlt;

stelliger Hypothek an der Brauerei interessirt. Der Hppothekenbeßitz des Instituts bestand am Schluß des abgelaufenen Jahres zu 1,14 do aus Hy⸗ potbeken auf ländlichen Grund besitz der Provinzen Preußen und Pommern; zu 16,08 9 ü aus Hypotheken auf städtischen Grundbesitz der Provinzen Preußen, Pommern, Posen, Schlefien und Sachsen; ju 2, 8 5 aus HDypotheken auf städtischen Grundbesitz in Berlin und der Provinz Brandenburg. Nach der Bilan; beträgt der Reingewinn I5h 305 = von welchem 6 Yo an die Aktionäre rertheilt werden sollen.

Wie der „Berl. Börs. Ztg.“ gemeldet wird, ergiebt der jetzt fertig gestellte Abschluß der Magdeburger Bergwerks ⸗Geselk⸗ schaßt einen Reingewinn von 534 615 6, wovon 3 75 66 zu Ab⸗ schreibungen, 15 000 (6 zu Rücklagen, 35 8695 S zu Tantieme— zahlungen und die restlichen 396 956 * zur Zahlung von 1306 Dividende verwendet werden sollen.

Dem Aussichtsrath des Steinsalzbergwerks Inowraz⸗ law wurde die Bilanz pro 1887 vorgelegt, welche einen Betriebs gewinn von circa 104 000 M ausweist. Der Generalversammlung soll vorgeschlagen werden, den nach Abzug der Generalkosten ꝛc. ver— bleibenden Reingewinn von ca. 56 00 zu Abschreibungen zu ver— wenden. ;

Die vorgestrige ordentliche Generalversammlung der Kom— munalbank des Königreichs Sachfen genehmigte den Rech⸗ nungs ⸗Abschluß pro 1887, sowie die vorgeschlagene Gewinnvertheilung, nach welcher eine Dividende von 3 66 zur Vertheilung gelangt.

Der Verwaltungsrath des Basler Ban kvereins hat be⸗ schlossen, die Vertheilung einer Dividende von 890 gleich 40 Fr. (1886 9 0,υG) und Uebertragung von 193 330 Fr. (1886 234 548 Fr.) auf neue Rechnung vorzuschlagen.

Bradford, 1. März. (W. T. B) Wolle ruhig, aber stetig Garne ruhig, Tenden; zu Junsten der Kzufer. Stoffe un⸗ verändert.

Washington, 1. März. (W. T. B.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat im“ Monat Februar um T75öß 366 Doll. abgenommen, im Staatsschatz befanden sich ult. Februar 572 390 989 Doll.

Submissionen im Auslande.

Italien.

5. März. Direktion der Mittelmeerbahn. Stahlschienen. Modell E.

Näheres an Ort und Stelle.

Rumänien.

1) 28. Februar Ia. St), 10 Uhr Verwaltungs ⸗Kommission des 8. Artillerie ˖ Regiments in Botuschani.

Lieferung von Equivirungseffekten und zwar: 1409 Kravatten, 2800 Paar Fußfetzen, 1400 Handtücher, 1405 Paar baumwollene Handjchuhe, 660 Futtersãcke, 500 Paar Sporen, 500 Kautschukkragen und 600 Pferdestriegel.

Kaution 10 90.

2) 14. März (a. St.), 10 Uhr. Militärschule zu Jassv.

Lieferung von 800 Hemden, 906 Unterhosen, 450 Kravatten, S800 Passepoils, 5900 Handtücher, 1500 Sacktücher, 500 Paar lederne Handschube, 50 Wollflanells, 1806 Paar Fußsocken, 75 Eg schwarjes Wichs leder, Qualität Mexta Vornis, 265 kg weißes Leder von jungen Rindern, 300 kg weiße Turiner Sohle, 156 kg Fundsohle, 260 Decken⸗ leintücher, 520 Bettleintücher, 530 Polsterüberzüge, 59 Sommerdecken, 260 Kryis und 1500 m Leinwand fur Röcke und Hosen.

Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs ⸗Anftalten.

Ueber die finanziellen Ergebnisse der Königlich württem⸗ bergischen Verkebrs-Anstalten im Etats ⸗Jahr 1886,87 ent⸗ hält der Verwaltungs bericht folgende Hauptziffern: Ber Eisenbahn⸗ betrieb ergab 30 522 365 ½6 Gesammteinnabme (gegen 29 310 935 AM im Vorjahre) und 16 161 354 6 Gesammtausgaben (gegen 15 688 358 ½ im Vorjahre). Der Reinertrag bezifferte sich somit auf 14451 011 S (gegen I5 622577 * im Vor⸗ jahre). Nach Berücksichtigung der Veränderungen beim Betriebs. fonds belief sich die baare Ablieferung an die Staats⸗Hauptkasse auf 14547 379 46 (gegen 13914 39) M im Vorjahr). Gegen den! Vor⸗ anschlag ist der Reinertrag höher um 1213 296 1ƽ, die baare Ab lieferung böher um 1201661 Das Gesammt ⸗Anlagekapital hat sich für 1886,87 zu 3, 16 69 verzinst (1885/85 zu 3, 01 0υG, 1884 zu 2.98 , 1883181 zu 3,07 oso, 1882 zu 2,79 oe). Die ungetilgte Eisenbahnschuld bezifferte sich Jam 1. April 1886 auf 374 818 512 M 37 3, das Erforderniß für die Verzinsung derselben im Jahre 1886,87 auf 15 311 986 AM 70 53, gegenüber welcher Summe die baare Ablieferung an die Staatskasse um Sö8 Hol 6 57 3 zurückblieb. Zieht man aber von Der Eifen⸗ habnschuld noch die Tilgungsquoten ab, welche an der allgemeinen Staateschuld abgerechnet worden sind und 12638 194 6 33 be⸗ tragen, so berechnet sich der zu verzinsende Theil der Eisenbahnschuld

Mail and. 1860 t