1888 / 58 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Per son alvseränder ungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 28 Februar. Graf v. Sch lief fen Gen. Major und General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Kommandant von Berlin, mit der Vertretung des Chefs der Land · Gendarmerie beauftragt.

Berlin. 1. März. Gottschalck, Oberst à Ia suite des Inf. Regts. Nr. 67 und Inspecteur der militärifchen Strafanstalten, zum Coemmandeur des Inf. Regts. Nr. 82 ernannt. v. Viebahn, Oberst Et. à la snite des 4. Garde-Regts. zu Fuß, unter Belaffung in diesem Verhältniß und unter Entbindung von feinem Kommando bei dem Militär-Kabinet, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspecteurs der militärischen Strafanstalten be' guftragt. Frhr. v. Wert hern, Major und Ceeadr. Chef vom Huf. Regt. Nr. 8, unter Stellung à ja suite diefes Regts., zum Milttär⸗ Kabinet kommandirt. Michels, Rittm. aggreg. dem Huf. Regt. Nr. 8 als Escadr. Chef in dieses Regt. einrangirt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 23. Februar. v. Lega, Pr. Lt. A la suite des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 8, Müller L. Pr. Lt. à Ja suite des Fuß ⸗Art. Regkts. Nr. II, Direktions · Assistenten der technischen Institute der Artillerie, der Artilleriewerkstatt zu Spandau bezw. dem Feuerwerks Laboratorium zugetheilt. Wogkitte l, Pr. Lt. à Ua suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5, Direktions ⸗Assistent der technischen Institute der Artillerie, von der Pulverfabrik zu Spandau zur Artilleriewerkstatt zu Straßburg i. E. versetz.

26. Februar. Droste, Zeug⸗Hauptm. von der Munitions- fabrik in Spandau, zur Insp. der Gewehrfabriken, Sommerfeldt, Zeug Hauptm. von der Munitionsfabrik in Erfurt, zur Munitions— abrik in Spandau, Schröder, Zeug-Premier Lieutenant vom

rtillerie⸗Depot in Straßburg i. E.., zur Munitionsfabrik in Erfurt, Neitzel, Zeug-Lieutenant von der 1. Art. Depot ⸗Insp., zum Art.-Depst in Straßburg i. E, War k, Zeug-Hauptm. vom Art. Depot in Sonderburg, zum 1. April d. J. zum Artillerie⸗Depot in Metz Blanke, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art.- Depot in Kuxhaven, kommandirt in Stade, zum 1. April d. J. zu dem wieder zu errich⸗ tenden Art Depot in Stade, Saltz ge ber, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot in Mainz, mit dem J. April d. J. zum Art. Depot in Saar⸗ louis, unter Kommandirung nach Trier jur Verwaltung des dafelbst zu errichtenden Filial⸗Art. Depots, versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 24. Fe⸗ brugr. Birkhofer, Major des 1. Pion. Bats., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

XII. stöniglich Sächsisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 9. Februar. v. Sichart, Pr. Lt. d la suite des Gren. Regts. Nr. 100, in das Inf. Regt. Nr. 139 wieder eingestellt.

25. Februar. v. Zobel, Pr. Lt. im Fuß ⸗Art Regt. Nr. 12. zum Hanptm. und Comp. Chef, Engelke, Sec. Lt. in demselben Regt.,, zum Pr, Lt, befördert. Weigel, Sec. Lt. im Feld-Art. Regt. Nr. 12, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. 17. Februar. Die Sec. Lts. der Res: Schreiber des Inf. Regts. Nr. 105, v. Lüttichau des Garde⸗Reiter⸗Regts, Oehmichen des Train⸗Bats. Nr. 12 zu Pr. Lts. der Res. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. Fe⸗

bruar. . Woydt, Major und Bats. Commandeur n Inf. Regt. Nr. 134, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetz lichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Schaefer, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 134, diesem mit der gesetz lichen Pension, v. Criegern, Hauptm. z. D., diesem unter Forfgewähruͤng der kei cen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der

isherigen Regiments-Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen,

rhr. v. Gregory, Premier⸗-Lieutenant z. D., diesem unter

ortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Er— laubniß zum ferneren Tragen der Armee⸗Uniform, der erbetene Abschied bewilligt. Frhr. v. Wangen heim, Major a. D., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und unter Ertheilung der Er⸗ laubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Gren. Regts. Nr. 166. zur Disp. gestellt.

24 Februar. Frhr. v. Spörcken, Rittm a. D., unter Fort—⸗ gewährung der gesetzlichen Pension und unter Ertheilung der Erlaub— niß zum ferneren Tragen der Uniform des Ulan. Regt. Rr. 18 mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. 17. Februar. Häbler, Rittm. der Reserve des Garde-Reiter⸗Regts, Faulhaber, Hauptm. von den Landw. Pion des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 105, Beiden mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vor geschriebenen Abzeichen der erbetene Abschied bewilligt.

Im Sanitäts-Corps. 5. Februar. Pr. Walther, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. des 1. Bats. Landw. Regts Nr. 104, aus allen Militär⸗Verhältnissen entlassen.

223. Februar. Dr. Druschky, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. 3. D., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abe jeichen, Dr. Lorrmann, Stabsgrzt der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, Dr. Roth, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. des 1. Bats. Landw. Regtz. Nr. 106, der erbetene Abschied bewilligt. Dr. Sommerey, Assist. Arzt 2. Kl. im Schuͤtzen⸗ (Füf.) Regt. Nr. 108, unter gleichzeitiger Kommandirung als Hülfsarbeiter zur Sanitätsdirektion, zum Inf. Regt. Nr. 163 66 Dr. Lufft, Assist. Arzt. 2. Kl. des Res. Landw. Bats. Nr. O8, im aktiven Sanitäts⸗Offiziercorps, und zwar beim Carab. Regt., angestellt. Dr. Sinz, Dr. Große, Dr. Reuter, Unterärzte der Res. des , Landw. Regts. Nr. 106, zu Assist. Aerzten 2. Kl. der Res.

efördert.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 3. März. Se. Majestät der

Preußzen. dem Chef des

Kaiser und König arbeiteten heute mit Militärkabinets.

ö. Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern den von den Beisetzungs⸗-Feierlichkeiten aus Karlsruhe zurückgekehrten Vize⸗Ober⸗Schloßhauptmann, Kammer- herrn Grafen Fuͤrstenstein.

Wie „W. T. B.“ aus San Remo berichtet, machten Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich sowie der Großherzog von Hessen 6. Nachmittag an Bord des „Barbarigo“ eins kurze

pazierfahrt.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitz ungen des Reichstages und des Haufes der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (52. Si ung des Reichstages, welcher der Staatssekretär . ., Staats⸗Minister von Boetticher, beiwohnte, theilt der Präsident zunächst mit, daß der Freundschaftsvertrag mit Ecuador und die Handels⸗

Freundschafts⸗ Schiffahrts- und Konsularverträge mit Guate— mala und Honduras eingegangen sind. Auf der Tagesordnung steht als erster , geil Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister. Dazu liegt ein Antrag des Abg. Meyer (Halle): 1) hinter 5. 1 einzufügen:

La.

Diese Vorschrift erstresd sich auch auf die in Liquidation be—⸗ findlichen Firmen mit Einschluß der Aktiengesellschaften und der Kommanditgesellschaften auf Aktien. Die Löschung der Firma erfolgt, sobald glaubhaft gemacht ist. daß Vermögensobjekte, die noch nicht vertheilt sind, nicht mehr vorhanden sind.

2) In §. 2 hinter Rechtsnachfolger“ einzuschieben beziehungs⸗ weise Liquidatoren“*, . .

vor, der aber während der Diskussion zurückgezogen wird.

Nach kurzer Debatte, an der sich die Abgg. Klemm und Meyer ane sowie der Kommissar, Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs-Rath Hoffmann, betheiligen, wird der Gesetzentwurf unverändert angenommen.

Hieran schließt sich die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, vom 17. April 1886 auf Grund des 2 der XII. Kommission in Nr. 146 der Drucksachen. Berichterstatter ist Abg. Dr. Meyer (Jena). (Schluß des Blattes.)

Dem Reichstage sind folgende Drucksachen zu—

gegangen: .

ericht der Rechnungs⸗Kommission, betreffend die Uebersicht der Reichs-Ausgaben und „Einnahmen für das Etats jahr 1886 / 87. ;

IM elktr Bericht der Kommission für Petitionen. Der Verein gegen den Wucher im Saargebiet hat durch eine Petition (Ueberreicher: Abg. Bormann) die Nothwendigkeit einer Erweiterung der reichsgesetzlichen Vorschriften zur Ver⸗ . des Wuchers zur Sprache gebracht. Die Kommission

eantragt demgemäß:

Der Reichstag wolle beschließen: die Petition II 19 360 dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, in welcher Weise dem Wucher nach den in der Petition angegebenen Richtungen im Wege der Gesetzgebung zu steuern fei.

In der yeutigen 61.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler, der Finanz-Minister Pr. von Scholz, und mehrere Kom⸗ missarien beiwohnen, steht auf der Tagesordnung: Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Staatshaus—⸗ , für 1888.89, und zwar der Etat des

kinisteriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. .

Vorweg werden zur Debatte gestellt vom Kap. 124 „Kultus und Unterricht gemeinsam“ der Tit. 5 „Zur Ver—⸗ besserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Be enntnisse 1000000 M und der Tit. 158 Zur Entschädigung für den Fortfall von Stolgebühren 309 Oh M0.

Die Budgetkommission stellt folgende Anträge:

In Zeile 7 des Vermerks statt „der katholischen Geistlichen bis auf 2400 M zu setzen:

der katholischen Geistlichen bis auf 2700 AK, im Uebrigen die Titel zu bewilligen,

folgender Resolution die Zustimmung zu chtheilen:

Bei Bewilligung des Kap. 124 Tit. 5 Und 18 die Königliche Staatsregierung aufzufordern, vom nächstjährigen Etatsjahre ab die ursprünglich im Tit. 18 ausgesetzten 506 00 , foweit sie bereits verfügbar sind, oder später verfügbar werden, auf den Tit. 5, behufs dessen Verstärkung, zu übertragen.

Hierzu beantragen:

I Die Abgg. von Strombeck u. Gen.:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In dem „Vermerk“ zu Kap. 124 Tit. 5 hinter den Worten: „das Jahreseinkommen der bereits 5 Jahre im Amt befindlichen Geistlichen, einzuschalten: einschließlich derer in staatlich aner⸗ kannten Missionspfarren .

2) Der Abg. Dr. Mithoff:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,

den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Stgatshaushalts Etat für das Jahr 1889,90 so zu bemefsfen, daß das Mindesteinkommen neben freier Wohnung der bereits fünf Jahre im Amte befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren 27460 4, in katholischen Pfarren 1800 beträgt und in zweckmäßig abgestuften Zwischeuräumen für die evangelischen Geistlichen auf 3669 S, für die katholischen Geistlichen auf 2400 M nach 26 jähriger Amtsdauer steigt. 3) Der Abg. Dr. Brüel: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in Betreff des Fonds Kap. 124 Tit. 5 für die Zeit rom 1. April 1889 ab eine Verwendungsart vorzubereiten, nach welcher derjenige Theil des onds, welcher nicht zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen in Anspruch genommen wird, den kirchlichen Oberbehörden‘ in 'festen jãhrlichen Generalsummen mit entsprechender Verwendungsbestim⸗ mung überwiesen wird, und desfallsige Vorschlaͤge dem Landtage beim nächstjährigen Staats hausbalts⸗Ctat vorzulegen.

) Der Abg. von Hammerstein:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

J. Den Tit. 5 des Kap. 124 wie folgt zu fassen:

„Zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse 6 00 000 M.

Vermerk. Dieser Fonds ist nach Erfüllung der auf demselben ruhenden Verpflichtungen dazu bestimmt, zunächst das Jahresein kommen neben freier Wohnung der im Amt befindlichen BGeistlichen in evangelischen Pfarren der Regel nach auf 2460 6p, in katholischen auf 1800 60 und fodann in bestimmten Zwischen⸗ räumen steigend zu erhöhen, bis die evangelischen Geistlichen ob00 M und die katholischen 2700 erhalten, wenn sie 26 Jahre im Amt sind. Die am Jahresfchluß verbleibenden Bestände können zur Verwendung in das fol gende Jahr übertragen werden.

II. Den Tit. 18 des Kap. 124 zu fassen, wie folgt:

„Zur Entschädigung der Geistlichen u. f. w. wie in der Vor— lage 1 050 000 9

Vermerk. Von diesem Fonds sind jährlich 750 000 der evangelischen Landeskirche als dauernder taatszuschuß zur kirchen⸗ el ichen Regelung des Stolgebührenwesens zur Verfügung zu ellen.

III. Für den Fall der Ablehnung des Antrags ]:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: Den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Staatshaus halts Etat für das Jahr 1886,90 so zu bemeffen, daß das Mindesteinkommen nebst freier Wohnung der im Amt befindlichen Geistlichen der Regel nach in evangelischen Pfarren 2400 M, in katholifchrn 1800 166 beträgt und in zweckmäßig abgestuften Zwischenräumen für die evangelischen Geistlichen auf J600 c, für Die katholischen auf 2700 M nach 26jaͤhriger Amtsdauer steigt.

LV. Für den Fall der Ablehnung des Antrags m:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern:

In den Staate are ir rn, für das Jahr 1889/90 einen

Betrag von 750 00 als dauernden Staatszuschuß für die

evangelische Landeskirche zum Zweck der kirchengesetzlichen Regelung des Stolgebührenwesens einzustellen.

N. Die Königliche Staatsregierung aufzufordern:

Dem Huuse der Abgeordneten baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der evangelischen Landeskirche die für ihre dringendsten Bedürfnifse namentlich zur Begründung neuer Parochien und zum Bau neuer Kirchen, sowohl in ũbermãßig starken Gemeinden, als insonderheit in der Diaspora, zur Her' stellung kirchlicher Seminarien und zur Einführung ven Vikariaten, zur Ablösung der Stolgebühren, zur entsprechenden Ausübung des Kirchenregiments und zur Bestreitung eines ausreichenden Ein. kommens der Geistlichen und nach deren Tode jur Unterstützung ihrer Angehörigen nothwendigen Mittel dauernd gewährt werden.

5) Der Abg. Freiherr von Huene:

Das Haus der Abgeordneten wolle nachstehender Resolution seine

Zustimmung ertheilen:

Die Königliche Staatsregierung wird ersucht, baldmöglichst im Vermerk des Etats zu Kap. 124 Tit. 5 auch für die Alterszulagen bestimmt festzustellen, unter welchen Vorausfetzungen dieselben nicht nur gewährt werden können, sondern gewährt werden müssen.

6) Die Abgg. Dr. Achenbach und Genossen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

An die Königliche Staatsregierung das Ersuchen zu richten:

Nach Anhörung der oberen evangelischen Kirchenbehörden zu prüfen, welche dringenden kirchlichen Bedürfnisse, ine befondere in Bezug auf die Begründung neuer Parochien, die Regelung des Stolgebührenwesens und die Einrichtung von Vikariaten, auf dem Gebiet der evangelischen Landeskirchen zu befriedigen sind, und dafür Sorge zu tragen, daß die zur Befriedigung dieser Bedürfniffe erforderlichen Summen behufs Verwendung durch den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten nach Benehmen mit den oberen Kirchenbehörden dauernd zur Verfügung gestellt werden. .

BVerichterstatter der Budgetkommission ist Abg. Pr. Mithoff.

Der Abg. Freiherr von Hammerstein begründet seine An— träge mit dem Hinweis darauf, daß dieselben sich eng an— schlössen an die von der General-Synode einstimmig . Beschlüsse. Es solle jetzt nur der finanzielle Boden für die Ausführung derselben geschaffen werden. Die Forderung eines Mindesteinkommens für den Geist⸗ lichen von 2400 „S6, das allmählich auf 3600 M6 steigen solle, sei keine unbescheidene; die Richter begännen mit 2400 und stiegen auf bis zu 6000 , bezögen ein Einkommen bis 4500 6, und Subalternbeamte hätten ein Gehalt von 3000 3600 6 Wenn man eine Re— solution in Aussicht nehme, um eine solche Regelung für das nächste Jahr herbeizuführen, so stehe doch materiell wenigstens nichts im Wege, die Einstellung der erforderlichen Summen schon in diefen Etat zu bewirken. Die Erhöhung des Fonds zur Entschädigung der Geistlichen für den Ausfall an Stolgebühren werde ebenfalls allgemein als eine dringende Nothwendigkeit anerkannt. Endlich sei stets von den preußi⸗ schen Königen, von den Ministern, selbst von dem Minister Falk, von den Synoden anerkannt worden, daß sobald die evan— gelische Kirche eine gesetzliche Verfassung erhalten haben würde, sie mit einer dauernden Dotation ausgestattet werden müsse, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Die Forderung einer Dotation stehe also nur in Kontinuität mit der ganzen neueren Ent— wickelung der evangelischen Kirche. Diese Mittel müßten der evan ui he Kirche um so bereitwilliger gewährt werden, als zas Besteuerungsrecht der Kirche auf ein Minimum beschränkt sei. Die Budgetkommission, der diese Titel nebst den dazu gestellten Anträgen zur Prüfung zu überweisen sein würden, würde sich hoffentlich für die Bewilligung der hier geforderten Summen aussprechen.

Abg. Dr. Brüel ist mit der Regierung darin einverstan— den, daß das bei Erlaß des Civilstandsgesetzes gegebene Ver— sprechen, für den Ausfall an Stolgebühren Ersatz zu schaffen, undurchführbar sei.

Summe sei aber zu klein. Von einer Entschädigung der niederen Kirchendiener sei überhaupt nicht die Rede. Es müß— ten, soweit die betreffenden Fonds nicht zur Erfüllung recht⸗ licher Verpflichtungen nothwendig seien, daraus seste Jahres⸗ summen der Kirche überwiesen werden, damit diese die Gehaltsverhältnisse ihrer Geistlichen den Verhältnissen entsprechens regeln könne. Jetzt bestehe eine große Verschiedenheit in der Verwendung der Fonds katholische und die evangelische Kirche, nicht blos,

das der evangelischen, sondern auch, weil in jeder katholischen

Gemeinde, da sie nur einen Pfarrer habe, neben dem . ; ein Geistlicher einen Zuschuß er⸗ halte, während in den evangelischen Gemeinden, wo herren,

Kapläne fungirten, höchstens

Geistliche angestellt seien, jeder derselben einen Zuschuß empfangen könne. Die Anträge des Abg. von Hammerstein seien unannehmbar, weil sie sich auf die evangelische Landes—⸗ kirche, d. h. auf die der acht alten Provinzen bezögen. Viel— leicht dürfte es sich empfehlen, die Budgetkommission für diese Berathungen zu verstärken. ö. ö Schluß des Blattes nimmt der Abg. Stöcker das zort. Der Disziplinarhof für Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.

. „Marine⸗-Ver⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Adler“ 22. 11. 87 Apia (Poststation: Apia eM d, fein; S. M. Kreuzer „Albatroß“ 51. St. Paul de Loanda 7/1. 16/1. Kamerun 27. J. 231. Principe 27. I. 30/1. Lagos 2.2. 3.2. Wydah 5.2. 18.2. Sierra Leone 23./2. (Poststation: Plymouth.) ö S. M. S. „Ariadne! 27. /. Portorico 12/3. (Poststation: bis 6. / 3. Curado Westindien, vom J. 3. ab 66 S. M. S. „Bayern“ 21. 11. 87 Kiel. (Poststation: Kiel.

S. M. Knht. „Cyclop“ 411. Kamerun J. 1. 1 t me dl,

10.2. St. Thoms

S. M. Knbt.

Kamerun.) S. M. S. M. Knbt.

(Poststation: 8 g, in. 2 Dort oststation: Zanzibar.) S. M. Pnzrfahrzg. „Mücke“ 2./8. 87 Wilhelmshaven. (Poststation: ire. haven.) . S. M. Kreuzer „Nautilus 28. 12. 3! Zanzibar 24.2. (Poststation: anzibar)— S. M. S. „Nixe“ T7. 8. S7 Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M.

Kreuzer „Möwe“ von dort 8. 2.

die Gymnasiallehrer

J 1

Die Entschädigung müsse in anderer Weise erfolgen. Die in dem diesjährigen Etat mehr gewährte

für die ho s weil das Minimalgchalt der katholischen Geistlichen niedriger sei als

nichtrichterliche

J. Armee Corps (Rouen) und beim 16.

Knbt. „Wolf“ 21/12. s7 Hiogo. (Poststation: Hongkong) Kreuzergeschwader: S. M. S. „Bismarck“ (Flaggschiff), Carola“ „Sophie“, „Aga“ 6.1. Hongkong, mit Ausnghnie S. N. S. „Olga“, welches in Apia verblieben ist. (Post⸗ station: a. für S. M. S. „Bismarck“. „Carola“, „Sophie“: Hongkong; b. für S. M S. „Olga“: Apig Samoag-⸗Inseln)]) —Schulgeschwader: S. M. S. „Stein“ (Flaggschiff), „Prinz Adalbert“, Gneisenau“, „Moltke“ 7.I., bezw. 9. I., 8/1. und T/J. St. Vincent Kap Verdes]. ((Poststation: bis 2./3. St. Vincent Kap Verdes], vom 3.3. ab Southampton England). :

Kiel, 3. März. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Dänemark sind heute früh auf der Durchreise hier eingetroffen und haben alsbald die Reise über Hamburg nach England fortgesetzt.

Meckleuburg⸗Schwerin. Schwerin, 2. März. Heute hat sich der Präsident des Großherzoglichen Staats⸗Ministeriums, Staats-Minister von Bülow, zur Erledigung von Regie⸗

rungsgeschäften zu dem Großherzog nach Cann es begeben.

Braunschweig. Braunschweig, 1. März. (Hann. Cour.) Der Landtag setzte heute die Etatsberathung fort, wobei auch der Antrag, betreffend die Erweiterung der Bezirke des Landgerichts Holzminden event. Aufhebung desselben, zur Abstimmung gelangte. Der erste Theil des Antrags wurde angenommen, der zweite eventuelle Theil abgelehnt. In den nächsten Tagen wird der. Versammlung eine Vorlage, betreffend die Erhöhung der Civilliste, zugehen, nachdem dieser Gegenstand bereits in vertraulichen Sitzungen berathen worden ist.

Sachsen⸗ Coburg Gotha. Gotha, 29. Februar. Der Herzog hat, wie das in der heute ausgegebenen Nr. 7 (1888) der „Gesetz⸗ Sammlung“ veröffentlichte bezügliche Statut vom 17. Februar ergiebt, beschlossen, zur Anerkennung von Verdiensten, für die weder der Haus-Orden, noch die Medaille für Kunst und Wissenschaft geeignet erscheint, eine besondere Medaille mit der Benennung „Herzog Ern st-Medaille“ zu stiften. Das Statut bestimmt im Einzelnen Fol— gendes: Die Medaille ist in Silber geprägt und trägt auf der Vorderseite das Bildniß des Herzogs, auf der Rückseite eine allegorische Verzierung mit, der Umschrift: „Princeps musarum sacerdos“. Die Medaille wird in zwei—⸗ facher Form mit und ohne Oese verliehen, und die erstere an einem grünweißen Bande getragen. Die Diplome für die Verleihung werden von dem Herzoglichen Staats⸗Ministerium, Abtheilung für Gotha, ausgefertigt, welches über die erfolgten

Verleihungen ein sortlaufendes Verzeichniß zu führen hat.

Die Medaille ist nach dem Tode des Beliehenen an das Staats-Ministerium zurückzugeben, insoweit nicht die Ueber— lassung derselben an die Familien bezw. die Erben des Be— liehenen vom Herzog ausdrücklich genehmigt wird.

Hamburg, 1. März. (Wesgtg.) Der Senat hat der Bürgerschaft gestern einen Gesetzentwurf, betreffend die Organisation der Zollverwaltung, und gleichzeitig einen Gesetzentwurf, betreffend das Strafverfahren in Zoll⸗ und Reichssteuersachen, vorgelegt. In der gestrigen Bürger⸗ schafts-Sitzung wurde die Berathung des Etats für 1888 beendet. Die Abstriche sind nur unerheblich. Die Einnahmen sind auf 39 63 916 6 veranschlagt, das Defizit auf 1900555 1st Letzteres stellt sich jedoch durch inzwischen erfolgte Anträge auf ca. 2A Millionen Mark.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 2. März. (W. T. B.) Der Landesausschuß hat die von der Regierung verlangte Errichtung zweier neuen Kreis-Direktionen mit 33 gegen 17 Stimmen abgelehnt, dagegen auf den Antrag

des Abg. Petri einen Posten zur Errichtung einer Polizei

Direktion in Metz in den Etat aufgenommen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 1. März. (Wien. Abdp.) Der Budget ausschuß des Abgeordnetenhauses setzte heute in Anwesenheit des Minister-Präsidenten Grafen Taaffe die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern fort. Bei Beginn der Sitzung wurde beschlossen, zum Zwecke der Verhandlung mehrerer Angelegenheiten eine vertrauliche Sitzung zu veranstalten. Nach Schluß derselben wurde zu

Titel 4, „Politische Verwaltung in den einzelnen Ländern“,

übergegangen.

Im Justizausschuß gab Minister Prazak über Ver— langen den in Aussicht genommenen Advokatentarif in seinen Grundzügen und in den wichtigsten Ziffernansätzen bekannt, vorbehaltlich der in einzelnen Details noch vor⸗ zunehmenden Modifikationen. gto)

tg.

Pest, 1. März. (Wien. Die Klubkonferenz

. der liberalen Partei beschloß gestern Abend, die Zucker⸗ steuer vorlage anzunehmen.

Großbritannien und Irland. London, 2. März.

W. T. B. Das Unterhaus setzte heute die Berathung des ussel'schen Antrages, betreffend das Recht zur'Ab— haltung öffentlicher Tersammlungen, sort. Brad⸗ laugh befürwortete den Antrag und brachte einen Zuf atz⸗ antrag zu demselben ein, welcher besagt: es würde größeres Ver⸗ trauen in Bezug auf die Handhabung des Gesetzes gesichert werden,

wenn wegen der im November v. J. auf dem Trafalgar⸗Square

stattgehabten, angeblich ungesetzlichen Versammlung und wegen des Verhaltens der Polizei bei diefer Gelegenheit eine öffentliche Untersuchung gewährt würde Der Unter-Staatssekretär Ferguson erklärte in Beant— wortung einer bezüglichen Anfrage: für den Handel von der Küste des Rothen Meeres aus nach dem Innern

des Sudan seien alle Beschränkungen aufgehoben.

3. März, früh. (W. T. B.) Das Unterhaus enehmigte im weiteren Fortgange der gestrigen Sitzung bei erathung der Geschäftsordnungs⸗Reformvorlage mit Akkla⸗

mation den Antrag Smith, betreffend den Schluß der

Debatte. Der von Braädlaugh eingebrachte Zusatz⸗

antrag (s. o. wurde mit 322 gegen 267 Stimmen ab—⸗

gelehnt und hierauf auch der Russel'sche Antrag mit 16 gegen 224 Stimmen verworfen.

Frankreich. Paris, 1. März. (Köln. Ztg.) Nach den Bestimmungen uͤber die dies jährigen Man bver des französischen Heeres werden große Corpsmanöver beim 5. A Corps Montpellier) in einer Dauer von 20 Tagen stattfinden. Beim 9., 10, 11. 14., 15. und 17. Corps werden nur Brigadeübungen, bei allen übrigen Armee-Corps dagegen Divisionsmanßver von vierzehntägiger Dauer abgehalten. Bei der Kavallerie werden die J. Diviston in Paris, die 5. Division in Chalons und die

6. Division in Lyon große Manöver im Divisionsverbande

abhalten; diese Uebungen dauern 12 Tage und finden im Lager von Chalons statt, dabei sind jeder Kavallerie⸗Division drei reitende Batterien beigegeben. Die gesammte übrige Ka— vallerie wird nur achttägige Brigadeübungen enen, worauf sich die einzelnen Regimenter an den Manövern ihrer Armee⸗-Corps betheiligen werden. Ueber die Zulassung fremder Offiziere ist noch keine Entscheidung getroffen.

2. März. T. B.) Die Regierung hat be— schlossen, auf die Uebertragung temporärer Mis⸗ sionen an Parlamentsmitglieder zu verzichten und in Folge dessen Constans aufgefordert, zwischen dem von ihm bekleideten Posten als Gouyerneur von Indo⸗China und seinem Mandat als Mitglied der Deputirtenkammer zu wählen.

Italien. Rom, 2. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte in Beantwortung mehrerer Interpellationen über die gestrigen Unruhen in Rom der Minister⸗Präsident Crispi: man müsse zwischen den Anstiftern der Un— ruhen und deren Opfern unterscheiden. Einige ge—⸗ heim Comitèés hätten ein Interesse daran gehabt, Unruhen hervorzurufen. Bei vielen der Verhafteten seien außer Geld auch aufrührerische Flugblätter gefunden worden. Es sei viel Geld ausgegeben worden, um Unruhen hervorzurufen, auch sei nicht alles bei den Verhafteten ge— fundene Geld italienisches Geld gewesen. Eine weitere Be— sprechung wurde an diese Mittheilung des Minister⸗Präsidenten nicht geknüpft.

Der Papst empfing heute die Kardinäle, um deren Glückwünsche zum Jahrestage seiner Thron⸗ besteigung entgegenzunehmen, und erwiderte auf die vom Doyen der Kardinäle verlesene Adresse mit einer Rede, in welcher er seiner Sorge und seinem Kummer über die

unverändert unwürdige Lage Ausdruck gab, in welcher sich

der päpstliche Stuhl befinde, und die unvereinbar sei mit der Unabhängigkeit des Papstes. Die Männer, welche am Ruder der Regierung ständen, hätten, wenn es in ihrem Interesse gelegen, selbst die jüngst stattgehabte Jubiläumsfeier verhindern können. Von ihrem guten Willen hänge die ö des Papstes ab: das sei eine Lage, in die er sich, o lange sie sich nicht thatsächlich ändere, nicht schicken könne.

Aus Massovah wird gemeldet: Nach von mehreren Seiten eingegangenen Berichten wird der Negus heute oder morgen in As mara erwartet, von wo er sich mit seinem Stabe nach dem 15 km von Asmara entfernten Observatorium auf dem Berge Bimzen begeben wolle, um über die weiteren unte n gen Entscheidung zu treffen. Kasan ist von den Abessiniern besetzt. Neuerdings eingetroffene Nachrichten bestätigen, daß Debeb vom Negus abgefallen ist; Debeb soll in Debaroa eingetroffen sein.

3. März. (W. T. B.) Aus Massovah wird heute ferner gemeldet: Deb eb sei in der That von dem Negus ab— gefallen, habe seine Bande verlassen und sich nach Gura be— geben; eine beträchtliche Anzahl feindlicher Truppen konzentrire sich, von De barsa kommend, in Gura.

Türkei. Konstant inopel, 28. Februar via Varna). (Wien. Ztg.) Die Pforte beschloß, sich jeden Schrittes und jeder Erklärung mit Bezug auf die Mittheilung Nelidow's so lange zu enthalten, bis Oesterreich-Ungarn, England und Italien derselben zugestimmt haben, welche Eventualität hier für unmöglich gehalten wird. In türkischen Kreisen ist man der Ansicht, daß der Er— klärung der ungesetzlichen Position des Prinzen Ferdinand von Coburg eine Enquete uber die Umstände vorausgehen sollte, welche der Ankunft des Prinzen Ferdinand und namentlich der Entführung des Fürsten Alexander vorhergingen, mit welcher die Illegalität begonnen habe. Der Kommandant von Schumla inspizirte die Position von Varna und ordnete die Errichtung mehrerer Redouten an. In der bulgarischen Armee herrscht große Thätigkeit.

29. Fehruar. (Reuter⸗Meldung.) Der Ministerrath beschäftigte sich heute neuerdings mit der bulgarischen Frage, ohne zu irgend einem Resultat zu gelangen. Von . Oesterreich⸗Ungarn und Italien ist noch keine Mit— theilung erfolgt. .

1. März. (Reuter-Meldung.) Mittelst eines Kaiser—⸗ lichen Irade wurde der frühere Botschafter in Paris, Ali Pascha zum Gouverneur von Beirut ernannt. Der Verkauf und die Ausfuhr nach Bulgarien von aus englischen Fabriken stammenden und für Bulgarien be— stimmten Baumwollzeugen mit den Bildnissen des Prinzen von Battenberg werden hier verhindert.

Bulgarien. Sofia, 1. März. ginn m , m (Wiener Itg.) Die Regierung erhielt no keinerlei offizielle Mittheilung über den Antrag Rußlands. Dieselbe in⸗ struirte jedoch ihren Agenten in Konstantinopel dahin, bei der Pforte darzulegen, daß die Regierung jeden Antrag ablehnen würde, welcher die Ruhe des Landes und die gegenwärtige Ordnung der Dinge zu stören geeignet wäre.

Zeitungs stimmen.

Das Posener Tageblatt“ erblickt in dem Erlaß des en n, an das Aeltestenkollegium der Berliner aufmannschaft: den Anstoß zu einer Reform jener Mißstände, welche durch zoll freie Aufstapelung großer Massen minderwerthigen Aus landsgetreides und deen börsentaktisch gewiß korrekte, wirtbschaftlich aber höchst verderbliche Benutzung zu Spekulationsmanövern behufs systematischer Herabdrückung des Preisniveaus für Inlandswaare sowie der in ihr steckenden ᷣĩ inländischer Arbeitskraft geradezu den Charakter und, die Tragweite einer nationalen Kalamität an— genommen hat. Indem der Handels⸗Minister die Anomalie bervorhebt, welche darin liegt, ch die endgültige Ent⸗ scheidung über die Lieferungsfähigkeit des Getreides jetzt ausschließlich in den Händen einer Kategorie von ersönlichkeiten liegt, deren geschäftliches Interesse eine möglichst nach ichtige Beurtheilung bedingt, indem der Handels-Minister ferner darauf dringt, daß lieferung unfähig erklärtes Getreide vor einer weiteren Bearbeitung nicht wieder zur Kündigung verwandt werden darf, zeigt er mit erfreulicher Klarheit und Entschiedenheit den Weg zur Rehabilitirung unseres einheimischen Qualitätsgetreides gegenüber dem so vielfach nur zu Zwecken börsenspekulativen Unfugs herangezogenen minderwerthigen Auslandsgetreide, und damit auch den Weg zur Gesundung der einheimischen Preisbildung an. Wer es im Interesse der Gesammtheit, für geboten erachtet, die Getreidebörfe ihrer Bestimmung, den Absatz und die lohnende Verwerthung der Erzeugnisse der Hein chen Landwirthschaft zu fördern und dem auf Lieferung guter und gesunder Waare gerichteten Bedürfniß des Konsums entgegenzukom men, zurückiugeben, der kann das reformatorische Ein . des Handels⸗-Ministers nur freudigen Herzens willkommen eißen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ bringt über das Sering'sche Werk (siehe Nr. 55 des „Reichs⸗ Anzeiger“) noch folgenden Artikel:

Als Gesammtresultat aus seinen Beobachtungen und Unter suchungen und aus den auf diese basirten Reflexionen über die bis⸗ herige und zukünftige Konkurrenz des nordamerfkanischen Getreides auf dem Weltmarkte hatte, wie wir schon anführten, Prof. Sering seine Meinung dahin ausgesprochen:

„daß es sich bei der gegenwärtigen Depression der Getreidepreise um eine vorübergebende Erscheinung handelt. Es ist eine Krisis, hervorgerufen durch die rasche Besiedelung fremder Erdtheile und den Ausbau der modernen Verkehrsnetze, deren baldige Heilung haupt⸗ sächlich auf Grund der Thatsache zu erwarten ist, daß die Niederlassung in Nord-Amerika jetzt und in Zukunft mit größeren Schwierigkeiten und Kosten verknüpft ist als früher, und daß die Krisis alle Getreide produzirenden Länder gleichmäßig ergriffen, die privatwirthschaftlichen Grundlagen der Volkswirthschaft aller Kulturnationen gleichmãßig erschüttert hat.“

Hieraus folgt nun, wie Professor Sering weiter ausführt, daß, wenn jemals Schutzzölle gerechtfertigt waren, es diejenigen sind, welche die west⸗ und mittel-europäischen Staaten für kandwirthschaftliche Produkte eingeführt haben. Dieses sind „echte Nothstandsöllen, sagt Sering, denn wären die gegenwärtigen Getreidepceife für alle Zukunft als normale anzusehen, fo würte die allgemeine Entwerthung des landwirthschaftlichen Besitzstandes nur vermöge einer dauernden und unerträglichen Belastung aller anderen Volksklassen zu verhüten sein.

Wenn man aber die landwirthschaftliche Krisls als eine vorüber— gehende Fluthwelle betrachte, so müffe ein Nichteingreifen des Staats als kurzsichtige Politik erscheinen, und zwar deshalb, weil der Staat alsdann den wirthschaftlichen Ruin von Taufenden seiner PTesten Bürger zulassen würde, ohne auf der anderen Seite das dabei doch allein als möglich zu denkende Ziel zu erreichen, nämlich eine dauernde Versorgung der nicht landwirthschaftlichen Berufsklassen mit billigen Nahrungsmitteln.

Zweifellos unterlieze, so geht der Gedankengang Sering's weiter, die ö. des Brotgetreides mit Schutzzöllen nach verschiedenen Richtungen hin schweren Bedenken, um dann ' fortzufahren:

Aber solche Katastrophe, welche die zahlreichste Erwerbsklasse unseres Volkes trifft, zu verhüten, ist allerdings ein zeitweiliges Opfer der anderen Berufsstände werth, ja fordert ein solches heraus. Es kann der Gesammtheit nicht gleichgültig sein, ob unsere Bauern und Gutsbesitzer als selbständige Männer den Boden ihrer Väter innehaben und mit ihrem freien Besitzthum diejenigen Traditionen auf ihre Kinder vererben, welche sie seit Fahrhunderten mit unserem Staatsleben verknüpfen, oder ob sie in ein drückendes Abhängigkeitsperhältniß von den Hrpothekenbanken und ländlichen Wucherern herabsinken und anderen, oft wenig wünschenswerthen Ele— menten weichen müssen. Die ganze Individualität unferes Gemein— wesens ist aufs Engste verbunden mit der Eigenart unferer grund⸗

esitzenden Klassen; es ist eine That der Selbsterhaltung, wenn der Staat ihnen in ihrer Noth hülfreiche Hand leistet.“

Wenn nun aber auch die jetzige Krisis, wie Sering annimmt und in seinen im vorigen Artikel mitgetheilten Thesen ausgeführt hat, überwunden sein würde, so wären wir damit, wie er weiter erklärt, keineswegs in der Zukunft sicher vor weiteren Rückschlägen der Getreidepreise. Schon in der Möglichkeit, das Weßzenareal in Nord⸗Amerika auf das Doppelte des bisherigen Umfangs bringen zu können, liege die Gefahr einer zeitweiligen erneuerten Ueber— füllung der Weizenmaͤrkte mit billiger Waare, in dieser Richtung wirke auch der vorhandene und schon berührte weitere Aus— bau der nordamerikanischen Verkehrsstraßen, namentlich auch die Vollendung des Panamakanals. Werde nun auch aus den in den Thesen Sering's entwickelten weiteren Momenten eine Verlangsamung in der Ausdehnung des nordamerikanischen Weizenanbaues im Ver? gleiche zu früher eintreten, so scheint doch nach Prof. Sering soviel festzustehen:

»daß, wenn wir unserer Landwirthschaft dauernd helfen wollen, wir zwar keine Veranlasfung haben, die Zölle auch bei steigenden Preisen aufrecht zu erhalten, aber das Rüstzeug doch nicht dauernd bei Seite legen dürfen, vielmehr darauf gefaßt sein müssen, es bei Gelegenheit wieder zur Abwehr hervorzuholen“.

Unsere Lejer werden bemerkt haben, daß Prof. Sering die aus der nordamerikanischen Uebervroduktion in Getreide der euroyãischen Landwirthschaft drohende Gefahr milder beurtheilt, als es von anderer Seite geschieht. Aber gerade, wenn er von seinem gewiß höchst ob⸗ jektiven Standpunkt zu den geschilderten Konsequenzen gelangte, hätte das auf unsere freihändlerischen Kreise Eindruck machen sollen. Diese aber faßten die von Sering gefolgerten Beurtheilungen als in ihrem Sinne verlaufend auf gewiß ein neuer Beweis des weitestgehenden Optimismus, der unsere freihändlerischen Elemente beherrscht, wenn es sich darum handelt, daß ihre Theorien trotz des ihnen so un— günstigen Heute in ferner Zukunft noch einmal zur Geltung gelangen könnten.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 19. Februar bis infl. 25. Februar cr. zur Anmeldung gekommen: 177 Eheschließungen, 931 Tebendgeborene. 42 Todtgeborene, 482 Sterbefälle.

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.

Im Kaiserlichen Gesundheitsamt ist eine aus— führliche Denkschrift, betitelt: Beiträge zur Beurthei⸗ lung des Nutzens der Schutzpocken Impfung, ausgearbeitet worden. ) Dieselbe nimmt Bezug auf den von der Petitionskommission des Reichstages am 23. März 1886 gefaßten Beschluß: J .

Der Reichstag wolle beschließen: über die Petitionen II Nr. 51, 52 2c. zur Tagesordnung überzugehen, jedoch mit Rücksicht auf die Erklärung des Herrn Regierungskommissars, daß im Anschluß an die Verhandlungen der Sachverständigen— Kommission im Kaiserlichen Gesundheitsamt statistische Ermitte⸗ lungen über den Nutzen der Schutzpocken⸗Impfung stattfinden, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, von dem Ergebniß dieser Er⸗ mittelungen, insbesondere der Bearbeitung von Urpockenlisten, ebenso über die Maßregeln, welche zur Beschaffung untadeliger animaler Lymphe ergriffen sind, dem Reichstage bis zur nächsten S4 Mittheilung zu machen.

Sie zerfällt in 7 Abschnitte: . ;

I) Tafeln zur Veranschaulichung der Wirkung des Impf— gesetzes in Deutschland (2. Pockensterblichkeit in Preußen und Oesterreich in den Jahren 1816 1886; b. Pockensterblichkeit in einer Anzahl größerer Städte des In- und Auslandes; . Pockensterblichkeit in Bayern und Belgien; d. Erkrankungen und Todesfälle an Pocken in verschiedenen Armeen in den Jahren 1867 1886; e. Pockensterblichkeit der Civil- und Militärbevölkerung in Preußen in den Jahren 1825 1886; f. Pockensterblichkeit in Schweden in den Jahren 1874 1883.)

2) Ergebnisse einer Statistik der Pocken⸗Todesfälle im Deutschen Reich für das Jahr 1886.

Berlin. Verlag von Julius Springer. 1885. Preis 6 4 Die Abonnenten der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gefundheits— amts erhalten diese wie ähnliche Publikatic nen der Behörde (Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamt) zufolge kontraktlicher Ab— machungen zu einem um 20 0so ermäßigten Preife.