1888 / 58 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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zu gewähren, um die Gefahren, die mit der Entwickelung unserer

Großstädte und unseres Fabrikbetriebes verbunden sind, zu mindern. Die Ausgaben fur die Universität Berlin werden genehmigt;

ebenso ohne Debatte die Ausgaben für die Universitäten Greifs⸗

wald, Breslau, Halle und Kiel. ö. Schluß AM. Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.

Auf die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Etats des Kultus⸗ Ministeriums zu Kap. 109 der dauernden Ausgaben Tit. 1 (Ministergehalt) gemachten Aeußerungen des Abg. Bachem erwiderte der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen— heiten, Dr. von Goßler:

Der Gedankengang in dem Artikel 14 der Novelle vom Jabre 1886 war, wie die Herren sich aus den Verhandlungen des Herren⸗ banses noch erinnern werden, der, daß es sich auch in diesem Fall um eine restitutio in integrum handest, und zwar in integmum in Bezug auf den Zustand, welcher vor Erlaß der Maigesetze bestanden Fat. Deshalb at innerhalb der Kommission des Herrenhauses, an welcher? ekanntlich. auch mehrere Katholiken Theil nahmen der Gedanke Testimmten Ausdruck gefunden, man olle auf diesem Gebiet nicht weiter gehen, als zur Wieder berstellung des Zustandes vor dem Jahre 1575 und für, die bier sreziell angeregte Frage, man solle denjenigen Rechtszustand schützen, welcher in den ehemaligen französischen Landestheilen seit vielen Jahrzehnten, wie man sagt, ohne Druck der Kirche und ohne Truck Ter Gemeindebebörden bestanden hatte. Das war der Aus gangspunkt bei Erlaß dieses Gesetzes, Ich bin nun allerdings auf

die Schwierigkeit gekommen, ob außer den ebemaligen französischen

Landesrbeilen? noch andere Gebiete vorhanden waren, in welchen der Pfarrer vom Vorsitz ausgeschlossen war. Es ist mir bei der Singularität dieser Sache ist es wohl verzeihlich, daß das Gedächtniß Iicht ganz sicher ist berichtet worden, und zwar in sehr ausführlicher Weise Seitens der Provirzialbehörden, daß die bergische Entwickelung sich wesentlich auf einer ganz anderen Grundlage abgespielt hat, als die linksrbeinische, die auf rein französischen Verhältnissen basirt. Ich glaube, es ware für mich auch in diesen singulären Fällen sehr nütz— lich gewefen, wenn ich in der Lage gewesen wäre, mich an der Hand meiner Akten zu informiren. k

Die Sache liegt aber doch nicht so, daß man mit einem Wort wie ‚engberzig“ hier einen großen Eindruck machen kann. Es handelt ich einfach Um Auslegung des Gefctzes. Sollte die Bebörde in der eeinpropinz fich geirrt haben, so ist eine Remedur sebr leicht zu schaffen. Der Hert Vorredner hat selbst anerkannt, daß von, mir Line Verfügung überhaupt nicht vorliegt. Es ist auch absolut keine Be—⸗ fchwerde an mich gelangt. Ich babe nur pflichtmäßig mich darüber orientiren gefucht, und es steht gar kein Bedenken entgegen, daß, wenn Beschwerden an mich herantreten, ich in die ganze Materie noch einmal hineinsteige. . ;

Was nun as adminikulirende Moment anbetrifft, daß. Ver— chiedenheiten der Behandlung in den ehemals französischen, ergischen Landestheilen und den sonstigen Landen in Bezug uf Tie feierliche Einführung der katbolischen Vorsteher in en Kirchen bestehen, so habe ich das Versprechen, welches ich im Jahre 18865 gab, auch gehalten; ich habe die Behörden darüber rerständigt, daß keinerlei Bedenken dagegen vorliegen, die katholischen Kirchenvorfteher in den Kirchen einzufuͤhren. Ich habe in den letzten Monaten Berichte darüber erfordert, in welchem Umfange das ge⸗ schehen ist, und habe mit Ueberraschung vernammen daß fast nirgends pon diefer Fakultät Gebrauch gemacht ist, und daß fast nirgends katholische Kirckenvorfteher in feierlicher Weise in den Kirchen ein—⸗ geführt worden sind. .

Ich kann also nur wiederholen: Geben Sie mir das Material, die Angelegenheit zu prüfen, oder sollten Beschwerden an mich kommen, Tann kin ich sehr gern bereit, in die Prüfung des Artikels 14 noch einmal einzutreten.

Dem Abg. Dr. von Jazdzewski entgegnete im weiteren Verlauf der Berathung der Minister der geistlichen ꝛc. An— gelegenheiten, Dr. von Goßler:

é Melne Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat seinem längeren Vortrage zunächst ein paar spezielle Punkte vorausgeschickt, auf die ich mit wenigen Worten eingehen werde.

Was das Vermögensverwaltungsgesetz vom 20. Juni 13875 betrifft, fo hat dasselbe gerade in der Provinz Posen außerordentlich günstig gewirkt. Wie ven allen Seiten, so ist das auch Seitens der Pfarrer felbst anerkannt worden. Auf Grund desselben ist zum ersten Male Ordnung in den Haushalt der Kirchengemeinden gekommen, welche früher in hervorragender Weise vermißt wurde. Im Uebꝛigen wird es den Herrn Vorredner interessiren, wenn ich lage, daß ich wegen

der Ausführung des Artikels 14 der Novelle vom Jahre 1886 in der Provin; Posen mit dem Herrn Erzbischof in Verhandlungen stehe, die, Rie ich hoffe, zu einem befriedigenden Ergebniß führen werden

Was die Staagtspfarrer anbetrifft, so giebt es in der Pro—⸗ rinz Posen nicht drei, sondern nur einen; ein Staatsrfarrer befindet fich in Westpreußen wahrschein lich hat der Herr Vorredner diesen dazugerommen, weil er zur Eridiczese Posen⸗Gresen gehört ein drilter in Schleien; das ist der Rest dieser früher eiwas zahlreicheren Pfarrerklasse. Die Staatsregierung wird nach wie vor ihre Anstrengungen darauf richten, unter Einvernehmen mit der betreffenden Gemeinde, beziebungsweise dem Pfarrer, zu einer Auflösung des bestehenden Verhältnisses zu gelangen.

Was die Ausführungen des Herrn Vorredners über die Er⸗ theikung des Religionsunterrichts an pelnische Kinder in beutscher Sprache betritt, so kann ich mit wenigen Worten auf das, was ich bei der Berathung seiner Interpellation gesagt kabe, zurückkommen. Die Staatsregierung war sich im Sep⸗ tember vorigen Jahres vollkommen bewußt, daß Re die Angriffe gegen ihre Verfügung wegen Beseitigung des polnischen Sprachunterrichts er—⸗ leichsern würde, wenn sie irgend eine Maßregel ergriffe, die irgendwie als eine Beeinträchtigung des katholischen Religioneunterrichts auf⸗ gefaßt werden könnte. Es ist daher von vorn herein in jedem Stadium der Berathung und Ausführung der Grundsatz aufgestellt worden, man folle auch, entgegen der Licenz, welche die Verordnung vom 27. Oktober 1375, die micht aufgehoben ist den Regierungen gegeben hat, von tieser Fakultät keinen Gebrauch machen, sondern die Regierungen sollten absolut aufhören mit einer weiteren Einführung der deutschen Sprache in die Oberstufen des katholischen Religiensunterrichts. Ich kann nur wicterholen, daß eine volle Sperre nach der Richtung eingetreten ist, so daß alle Agitatioren, welche sich auf diesen Punkt richten, ohne wirkliche und reelle Grundlage sind.

Was die frühere Zeit anbetrifft, so bewegten sich, wie ich schon gestern angedeutet habe, Tie Maßregeln der Regierungen vornehmlich auf dem Gebiet des Netzedistrikts und solcher Kreise wie Meseritz und Birnbaum, welche überwiegend von Deutschen und früher über⸗ wiegend von Katholiken deutscher Zunge bewohnt waren Wenn in den letzten Jahren größere polnisch⸗katholische Arbeitermassen in diese Bezirké eingewandert sind, so hat die Regierung doch nicht die Ver— pfsichtung. zu Gunsten dieser neu Eingewanderten, wenig seßhaften Volkeklassen ohne Weiteres den Charakter der Volle schulen zu ändern; darüber babe ich mich an der Hand der westpreußischen Verhbältnifse wiederhelt ausgesprochen, und darin wird auch Wandel nicht eintreten. Die polnischen Arbeitermassen wälzen sich allmählich immer weiter ror, sie erreichen zum Theil schon die Mark; es sind große Gruppen in Westfalen angesiedelt. wir haben in Stettin und anderen Eentren unferes Landes große Massen; wir haben in Berlin bekanntlich über 33 C00 Polen. Es ist ganz unmöglich, dieser fort⸗ während hin. und herwogenden Massen wegen unsere Schulxerhält⸗ nisse zu ändern, sondern dieselben müssen sich bequemen, die Schulen zu benutzen, wie sie eben sind. Eine Aenderung zu ihren Gunsten und zum Nachtheil der deutschen Bevölkerung aber kann nicht eintreten.

Dann ging der Herr Vorredner über zu der weiteren Ausführung der gestern aufgestellt Behauptung, daß die Regierung

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die evangelischke Konfession in unberechtigter Weise bevorzuge. Ich gestattete mir gestern schon, darauf hinzuweis en daß, was die Schule anbetrifft, die Zahlen das Gegentheil beweisen, und ich darf her anknüpfen, daß bereits hier im Hause und nament⸗ lich betreffs des Regierungsbezirks Marienwerder Klagen erboben worden find, Laß auf dem Gebiet der Schulverwaltung lediglich zu Gunsten der katholischen Schulbevölkerung Auf dem platten Lande Maßregeln ergriffen worden seien und daß die Inter · essen der Evangelischen hintangehalten werden. Nach der statistischen Uebersicht, welche die Jahre 1882-1885 umfaßt ein wichtiger Zeitraum, weil in denselben noch nicht die Maßnahme für die bessere Äusstattung des deutschen Schulwesens hineinreicht sind die evan⸗ gelischen Schulen in, den Provinzen Posen und Wesipreußen und in dem Regierungsbezirk Oppeln zusammengenommen permehrtr um nur 28. Und das vertheilt sich so eigen— artig, das auf dem platten Lande des Regierungsbezirks Marien⸗. werder die Zahl der evangelischen Schulen um 8 ab. genommen hat. Dagegen haben die katholischen Konfessions⸗ schulen in demselben Zeitraum von 5 Jahren einen Zuwachs von 1I5 erfahren, und zwar gleichmäßig durch den ganzen vorbezeichneten Bezirk; beispielsweise auf dem platten Lande des Regierungsbezirks Pofen um Is, auf dem platten Lande im Regierungsbezirk Brom⸗ kerg um 12, also auf dem platten Lande der Provinz Posen um 38.

Was nun die einzelnen Fälle anbetrifft, aus denen der Derr Vorrctner eine abweichende Handhabung der Schulverhältnisse in den unteren Instanzen beweifen wollte, so waren mir die beiden Punkte, auf welche er sich stützte, nicht recht überzeugend, ich halte das, was er mittheilte, auch, von, vornherein für unmöglich, Im Jahre 1883 ist eine kleine Schrift über Luther von Disselhoff In dse erangelischen Schulkinder vertheilt worden; es ist vositiv un⸗ möglich, das ein katholisches Kind dieses Buch mit Wissen des Lehrers erkälten bak, es müßte das denn auf einem ganz groben Versehen beruken. Ebenso verhält es sich mit der Geschichte von Otto. Von dieser Geschichte, welche die letzten 50 Jahre behandelt, sind im vorigen Jahre wenn mein Gedächtniß mich nicht täuscht einzelne Exemplare an evangelische Volkeschulen der Probinz Posen vertheilt worden. Ich halte es für ganz unmöglich, daß in dieser Weise die kalholifchen Kinder und die katholischen Schulen benacktheiligt sein konnten; Tas wurde jedenfalls nur auf einem Versehen beruhen.

Im Uebrigen war es mir aber sehr wichtig, das Anerkenntniß des Herrn Vorredners hier von der wichtigsten Stelle des Landes zu hören, daß er die Regierung nicht für fähig hält, zu Gunsten der evangelischen Kirche die katholische zu bedrücken auch nicht in der Provinz Posen. Mir ist das um so werthvoller, als in der Adresse, über welche der. Herr Vorredner fich dann verbreitet hat, und ich werde ihm darin folgen sich eine gegentheilige Auffassung kundgiebt. Diese Adresse an den Erzbischof ft wie ich gestern herborhob, von drei Dekaren der Erzdiözese Gnesen (Pofen) unterschtieben, von den Dekanen von Buk, Grätz und Schroda als Begufttagten ron den am heutigen Tage versammelt gewesenen Dekanen beider Erzdiözesen“; datirt ist sie vom 19. Dezember 1887 und enthält unter Anderem betreffs der angeblicken Verquickung der, Germanisirung mit der Lutheranisirung folgenden Passus:

Die Regierung wird jedenfalls ihren Zweck erreichen, d. h. sie wird die Polen lutheranisiren, woran ihr am meisten gelegen ist, worauf der Kulturkampf, der namentlich gegen uns angefacht war, ausschließlich abzielte. Zu einem solchen Werke kann die Geist. lichkeit unter keinen Umständen Hand anlegen.

Meine Herren! Nun bitte ich einmal zu vergleichen, was die Dekane in felerlicher Weise dem Eribischof vortragen, und was der polnische Klerus von der Tribüne des Abgeordnetenhauses rer— det,. Es wird kein Mensch der katholischen Geistlichkeit zumuthen, ihre Pflegebefohlenen zu lutheranisiren Ich will mich auf eine Kritik diefes Punktes nicht weiter ein— laffen. Was aber die Adresse selbst betrifft, so ist der Herr Vorredner doch auch im Besitz derjenigen Thatsachen, durch welche er zu einem andern Urtheil gelangen wird. Der Erzbischof bat unterm 27. Oktober v. J. eine allgemeine Anordnung an simmt— liche Geistliche erlassen, in welcher er sie aufgefordert hat, dekanats— weife mit ihren Anträgen an die Schulaufsichts behörde heranzutreten:

1 in Ansehung' der Uebertragung der Leitung des Religions- unterrichts;

2) in Betreff der Einrichtung von Schulmessen;

3) wegen Vereitstelleng der Schullokale fuͤr die Ertheilung des kirchlichen Katechumenen-Unterrichts.

Auf Tiese Verfugung ist anfänglich eine Antwort Seitens der betreffenden Dekane nicht erfolgt; erst am 19. Dezember 1887, nachdem die große Agitation innerhalb der polnischen Landestheile in Gang gebracht war, namentlich nachdem diejenige Deputation, deren Verhalten dem Erzbischof gegenüber Hr. von Schorlemer kürzlich mit sehr fcarfen Ramen belegt hat, gebildet war, die den Herrn Erz— bischof zur Zurücknahme feiner Maßregel betreffs des Gymnasial⸗ Religions unterrichts veranlassen sollte; erst damals hat es die Geist⸗ lichkeit für angezeigt erachtet, die Verfügung ihres Oberhirten mit einer Kritik zu erwidern, und ich glaube in der That nicht ich kann ja bei Verhandlung der Sache nur einzelne springende Punkte vortragen daß Sie bei näherer Mittheilung des Inhalts der Adreffe den Eindruck haben werden, Laß die Dekane mit Begeisterung und vollem Vertrauen für die vom Herrn Erzbischof der Geistlick keit vorgezeichnete Aufgabe eintreten.

Pie Dekane führen zunächst aus. daß bei der Um— änderung ihrer Schulen, bei der Beseitigung der polnischen Sxprache' aus denselben die Wiedererlangung des Schulaufsichts— rechts in der gesammten Geistlichkeit beider Diözesen, deren Ansicht und Beträbniß sie als Vermittler zwischen ihren Mitbrüdern und ihrer höchsten kirchlichen Behörde hiermit zum Ausdruck bräch— ten, ‚„rerhaͤngnißvolle Vorgefühle erzeugen und sie in großen Schrecken setzen würde.

Es wird dies weiter ausgeführt, und es kommt nun die Stelle, die ich eben vorgetragen habe, worin der Regierung die Aktsicht unter— stellt wird, die Polen zu lutheranisiren. Der ganze Passus schließt mit dem von Hin. von Schorlemer bereits bei einer anderen G-legen⸗ heit aus anderem Anlaß sehr scharf charakterisirten Passus:

Wenn men auch den Religionunterricht in der Schule gärzlich unterfagen würde, würde dies Tie Kirche nicht schwächen, ebensowenig wie sie während der vierzebnjährigen Dauer des Kulturkampfs ge— schwächt worden ist; denn dagegen haben wir Mittel, wogegen die Nachgiebigkeit alles Böie herbeiführen wird.

Tas heißt also: der Religionsunterricht soll lieber aus der Schule ausgeschloffen werden, als daß er in einer anderen Weise ertheilt wird, wie die Herren es wünschen.

Dann sagen sie was ich gestern vortrug —:

„Wenn alfo die Regierung uns den Zutritt in die Schule ge— stattet, fo geschieht dies nur zu dem Zwecke, uns als Werkzeug ihrer Politik zu benutzen, uns zu schänden und zu verderben.“

Auch eine Phrafe, die nicht sehr verteauenerweckend ist für den Herrn Eribischof, der die Sache angeregt hatte.

Nun gehen sie in dem zweiten Theil auf das Recht zur Beauf— sichtigung des Religionsunterrichts und auf die Leitung des Religionẽ⸗ unterricktz⸗ über, führen aus, daß das sehr bedenklich wäre, und schließen mit folgendem Passus:

„Von welcher Seite aus wir auch diese Angelegenheit betrach ten mögen, fo erblicken wir in der jetzigen Lage sehr drohende Ge— fahren und äußerst schwere Verfuchungen. Und wir müssen uns auf Tas Ällerfchlimmste gefaßt machen, denn jehr wohl bekannt sind uns die Gegner, mit denen wir vierzehn Jahre lang auf den Tod gekämpft haben; fie find dieselben, nicht bekehrt, nur in der List gewandter; das gegen uns gezückte Schwert haben sie noch nicht wieder in die Scheide gesteckt, vielmehr treffen sie uns mit geschaͤrftem Schwerf in'z Herz hinein, um uns den Todes⸗ stoß zu versetzen, d. i. uns als Werkzeug ihrer vernichtenden Politik zu benutzen, uns von den uns von Gott anvertrauten Heerden abwendig zu machen, uns zu schänden und zu verderben.

Und unmittelbar darauf wird geschlossen mit der Versicherung des größten Gehorsams und der Unterwürfigkeit.

Nun ist der Herr Vorredner auch darin im Irrthum daß irgendwie Unkenntniß über die Absicht des Herrn Erzbischofs bestanden habe. Unmittelbar, nachdem der Erlaß erschienen war, bemächtigte sich die Tagespresse der Angelegenheit. Der . Kurver Poznans ki“, der ja erst bier charakterisirt worden ist und im Allgemeinen als das Srgan der polnischen Geistlichkeit betrachtet wird, brachte eine Forrespondenz, welche vor der Uebernahme der Leitung des Religons ˖ unterrichts warnte, und eröffnete eine Serie von zahlreichen aggressiven Artikeln, zweifellos verfaßt von einem Geistlichen, mit der Ueber schrift: Vor 50 Jahren. Ich habe gesagt von eigem Geistlichen, oder mit dessen Mitwirkung, denn die Artikel enthalten ein sehr interessantes Material, welches nur unter Benutzung kirchlicher zur Verfügeng bischöflicher Behörden stehenden Akten zusammengestellt sein kann. In diesen Artikeln wird in wirklich frappirender Offenheit dem Herrn Erzbischof sein Spiegel⸗ bild in dem Erzbischof Dunin vorgehalten, und es wird in der schärfften Weise aufgefordert, nicht den Weg zu betreten, welchen der Erzbischof eingeschlagen hat. Andererseits bekannte sich der Dziennik ! einige Zeit darauf zu der Auffassung, daß doch der Weg, den der Erzbischof vorgezeichnet habe, ein nützlicher sein könne. Er hoffte, daß die Geistlichkeit, wenn sie sich dem Herrn Erzbischof anbequemte, auf dem Wege der Leitung des Religionsunterrichts das retten könne, was durch die Ausschließung des volnischen Unterrichts Seitens der Regierung der polnischen Nationalität entzogen worden wäre. Der „Goniec“ war selbstverständlich auf Seiten des Kuryer denn Alles, was zur Auflösung der Autorität dient, findet natürlich beim . Goniec“ eine begeisterte Anerkennung.

So ist die Sache in der Presse sehr lange erörtert und in Volks- versammlungen eingehend behandelt werdon. Ich muß wirklich sagen, ich kann nur annehmen, daß der Hr. Abg. von Jazdzewski damals nicht in der Provinz gewesen ist. Ich kann nur sagen, von hier aus ist die ganze Agitation schrittweife verfolgt worden, und diese Adresse der Dekane vom 19. Dezember v J. ist als die höchste Blüthe der Agitation zu verzeichnen. Ich bin auch heute noch nicht sicher, ob trotz der unterwürfigen Worte des Herrn Vorredners seinem Herrn Erzbischof gegenüber es dem Herrn Erzbischof gelingen wird, feine Grundsätze vom 27. Oktober v. T. zur Anerkennung zu bringen. Ich habe mich entschlossen, mit Zustimmung der Staats regierung ihm auf diesem Gebiet die Hand zu reichen. Wir werden fehen, wie weit wir in der praktischen Ausführung kommen. Aber interessant ist es mir, Ihnen erneut hier den Beweis zu erbringen, wie die Worte hier auf der Tribüne schallen und wie sie nachher im

polnischen Lande widerhallen.

Gewerbe und Handel.

Der Allgemeine Beamten Darlehn ⸗Verein sein— getragene Genossenschaft) in Berlin, Prinzessinnenstr. 28, gegründet 1577, hielt am Montag, den 27. Februar, im Schultheiß schen Lokale, Neue Jakobstraße, seine diesjährige ordentliche Generalversammlung ab. Aus dem eingehend klargelegten Geschäftsbericht ist hervor⸗ juheben, daß im Laufe des Jahres 1357 an Darlehnen 48 757,22 . ausgegeben sind. An Stammantheilen wurden in der gleichen Zeit FI5ß,48 „ν eingezahlt. Das Gewinn. und Verlustconto ergab einen Netto⸗Reingewinn von 1527,15 S6 Nach den statuten— mäßigen Abschreibungen sowie Dotirung des Reservefonds ver⸗ blieben zur Verfügung der Generalversammlung 1099556 , welcher Betrag, auf das dividendenberechtigte Guthaben der Mitglieder vertheikt, einer Dividende von rot. 5o gleichkommt. Im Laufe des Geschäftsjahres sind 32 neue Mitglieder eingetreten und beträgt die Mitgliederzahl zur Zeit 225. Dem Vorstande wurde einstimmig Decharge ertheilt und bei der darauf folgenden Wahl der bisherige Vorstand wiedergewählt.

Dem zaeiten Geschäftsbericht der Deut schen Grundschuld⸗ Bank zu Berlin entnehmen wir folgende Mittheilungen: Das Jahr 1857 zeigte trotz der Ungunst der äußeren Verhältnisse eine zufrieden⸗ stellende Zunahme des noch jungen Geschäftes. Dadurch, daß die Bank nicht den preußischen Normativbestimmungen unterworfen ist, war es möglich, mit den außerpreurischen Hypothekenbanken zu, lon— kurriren und ein gesundes, der Fortentwickelung fähiges Geschäft in die Wege zu leiten. Trotz des überreichen Angebotes von Hypothekkapitalien fonrte der Hypothekenbestand gegen das Vorjahr um? 364 101 4, somit auf 10 741 573 S erhöht werden. Die Beleihungen sind ausschließlich auf städtische Grundstücke, zumeist in Berlin, vollzogen. Der Ge— fammtwerth aller beliehenen Grundstücke beträgt 28 707 000 Sn. Der Pfandbrief Verkauf entwigelte sich über Erwarten günstig, Der Pfandbricf⸗Umlauf erhöhte sich von 2154700 M Ende 1886 auf 9777 500 46 Ende 1887, d. i. um 7 622 800 Sp Das Institut war an keiner Subhastation betheiligt und ein Verlust im Hypotheken geschäft entstand nicht. Nach der Bilanz und dem Gewinn— und Verlusteonto beträgt der Reingewinn. des Jahres 212 939 ( Rach dem Statut sind hiervon zunächst 5 6o mit 10 647 M dem Referxefonds zuzuweisen. Von dem Rest von 202 282 A ent— fallen zunächst 40n½ auf das Aktienkapital mit 120 90900 A6, ferner Tantièeme an Aufsichtsraih und Direktion mit 20 229 6 und von dem dann verbleibenden Ueberschuß von 62 062 * schlägt die Ver⸗ waltung vor, weitere 2b auf die Aktie mit 69 090 M zu vertheilen und den Restbetrag von 2062 auf neue Rechnung vorzutragen. Demnach würde die Gesammtdividende für 1887 60, 60 (6 pro Aktie betragen.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die „Schlef. Ztg.“: Bis Schluß der verflossenen Woche waren unverändert 28 Hohöfen im Betriebe. Die Witterung ge⸗ stattete bisher nicht, mit Neubauten oder Wiederherstellungen älterer Oefen vorzugehen, und beschränkte man sich daher auf die Heran⸗ schaffung von Eisentheilen und auf Maurerarbeiten in geschützten Räumen. Das Ausbringen des Roheisens bewegte sich in den normalen Grenzen. Die Abfuhr zu den Verbrauchsstätten, sowohl

zu den Pudtel⸗ und Flußeisenwerken wie zu den Eisen⸗

gießereien, ließ sich lebhafter an. Neue Abschlüsse erfolgten zu den bisherigen Preisfestsetzungen. Die Tarnowitzer Hütte hat auf

die Jahre 1889 und 18965 280 00 Ctr. Rohelsen in Lieferung übernommen. Puddel⸗Roheisen bedang 5,40 4, Gießerei⸗Roheisen 565 5 30 Auf den Eisengießereien wurde an Säulen,

Kranzplatten, Röhren und Maschinentheilen gearbeitet, und gaben die vorliegenden Aufträge reichliche Beschäftigung. Die von den Eisenwalzwerken übernommenen Aufträge in Rund⸗, Quadrat⸗

Sorten, und Fagoneisen berechtigen zu einer sicheren Aussicht für die weitere günstige Entwickelung der Marktlage umsomehr, als fortgesetzt Betriebe anschickende Bau thätigkeit tritt bereits für die Besorgung ihres Bedarfs an Bauecisen an den Markt, wodurch nicht nur die frische Fertig.

die Nachfrage für diese marktgängigen Sorten lebhaft ist. Die sich zum

waare schlanke Aufnahme findet, sondern auch die Vorräthe an ein. fackeren Erzeugnissen sich erheblich vermindern. Die Blechwali— werke waren nachhaltig in Anspruch genommen. Die Abnehmer

fügten sich durchgängig den gestellten Preis bedingungen, welche im ö

näheren Absatzgebiet fur Stabeisen 14 „M, für Profileisen i550 «t, Bleche 16— 16,50 * (Gsrundpreis) ergaben. Die Stahlwerke

waren in angespannter Thätigkeit Auf dem Zinkmarkte machte, sich der Bedarf der Blech. und Farbenwerke, Ver⸗ zinkereien wenig geltend; die Spekulation verhält sich noch immer

abwartend. Nach auswärts gelangten Posten von größerem Umfang

auf den Weg, unter anderen auch des billigeren Ausnahmetarifs wegen vi Hamburg, doch bezogen sich die Ablieferungen fast durchweg auf frühere Abschlüsse. Für die Bleihütten machte sich das Ausbleiben der Sendungen von galizischen Bleierzen empfindlicher bemerkbar,.

Die Nachfrage von bleiischen Fertigerzeugnissen ist ziemlich rege. Die

Metallpreise verfolgen feste Richtung: 14 Zinkmarken 41 41,90 „, andere raffinirte Zintkmarken 39 M, Zinkbleche 44— 46 M, 12 Block

blei bis 31 „S

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 3. März

1888.

M 58.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. JIwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Vervachtungen, Verdingungen ꝛe.

4 Berloofung, Zinszablung ꝛc. von öffentlichen Paxieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

er,,

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch. Berufs Genossenschaften.

Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(od 348 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Grubenbesitzer Anton glein, zuletzt zu Kattowitz wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, welcher flüchtig ist, ist die Unterfuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, densel ben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Beuthen O. S. abzuliefern. III. J. I334/ 7.

Beuthen O. S., den 27. Februar 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Beschreibung: Alter 39 Jahre, Größe mittel, Statur unterfetzt, Haare schwarzbraun, von hinten nach vorn gescheitelt, Stirn frei. Bart: Schnurr⸗ bart, vielleicht jetzt Vollbart, Augenbrauen braun, Augen dunkelbraun, groß, Nase gewöhnlich. Mund gewöhnlich, Kinn rund, Gesicht rund, voll, Gesichts⸗

Karbe gefund, braun, Sprache deutsch und ungarisch.

Befondere Kennzeichen: breitspurig gehend.

59349 Steckbriefs⸗ Erledigung. . Der von mir unter dem 13. Dezember 1887 in acts J. 1935186 gegen den Malergehülfen Adolf Werner aus Sagan erlassene Steckbrief ist erledigt. Guben, 29. Februar 1888. Der Erste Staatsanwalt.

õo3d5] Der Brauer Karl Lantzsch aus Obergruna,

. zulezt in Wolmirstedt wohnhaft, ist durch rechts⸗

kräftiges Erkenntniß der vormaligen Königlichen Stadt. und Kreisgerichts Deputation hierselbst vom ID). September 1877 wegen Brausteuer ⸗Defraudation ju einer Geldstrafe von 60 „, welche durch Resolut

vom 29. Sktober 1877 in 20 Tage Haft umgewandelt

ist, verurtbeilt worden. Sein Aufenthalt hat nicht er⸗ mittelt werden können. Es wird daher ersucht, auf den c. Lantzsch ju fahnden, im Betretungefalle die erkannte Geldstrafe einzuziehen event. die gedachte Haftstrafe an ihm zu vollstrecken und uns von der erfolgten Vollstreckung sofort Nachricht zu geben. Wol mirstedt, den 24. Februar 13888. Königliches Amtsgericht.

. .

Es wird um Auskunft über den Aufenthalt der Ebefrau des Gymnastikers Adolf Begehr von Minden ersucht. (J. 2117,86.)

Hanau, den 27. Februar 1888.

Der Erste Staatsanwalt. J. A.: Kitz.

59345 Beschluß. Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts der

FKRKaͤniglich en 31. Division vom 24. Januar 1888,

nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staats anwaltschaft hier vom 15. Februar 1888, wird das Vermögen des fluͤchtigen Rekruten Josef Dischler aus Wolxheim, Kreis Mols heim, bis auf die Höhe von dreitausend Mark für den ʒiskus mit Beschlag belegt. Zabern, den 20. Februar 1888. Kaiferliches Landgericht. Strafkammer. gej. Cremer, Emminghaus und vonHindersin. 34 richtige Abschrift: (L. 8) Der Landgerichts ˖ Sekretär: Hoffmann.

5898347 Beschluß. Nach Einsicht des Erfuchens des Gerichts der Königlichen 31. Division vom 24. Januar 1888, nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staats- anwaltschaft hier vom 15. Februgr 1885, wird das Vermögen des flüchtigen Rekruten Moriz Seelweger aus Sulzbad, Kreis Mols⸗ beim, bis auf die Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt. Zabern, den 20 Februar 188. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gej. Cremer, Emminghaus und von Hindersin. Für richtige Abschrift: (L. S) Der Landgerichts⸗Sekretär: Hoffmann.

2) Zwangsvollstrec kungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

öäs3?! Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königftadt Band 82 Nr. 4299 auf den Namen des Kaufmanns Alexander Konski zu Berlin eingetragene, Neue Königstraße Nr. 24 belegene Grundstück am 5. Mai 1888, Vor⸗ mittag s 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel ., parterre, Saal 49, verfteigert werden.

Das Grundstück ist mit 11 500 Nutzungswert ) jur Gebäudesteuer vergnlagt. Auszug aus der Steuer rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwai ge Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweifsungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Hof, Flügel D., part., Zimmer 42, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ dermerks nicht hervorging, insbesondere derartige y,, von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen,

widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An · sprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. ö

Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 5. Mai 1888, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle, Saal 40, verkündet werden.

Berlin, den 21. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht JI. Abtheilung 53.

sõ3 924 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen nach stehende, I) den Stadtrath Gustav Max'schen Erben: Alfred Max, Eugen Max und Charles Max

zu Paris,

2) den ö Carl Dieckmann'schen Erben: a. dem Fräulein Marie Dieckmann zu Magde⸗ burg, Berliner Straße 235, b. dem Fräulein Margarethe Dieckmann zu Magdehnrg, Ber⸗ liner Straße 23, e. der Frau Hauptmann Anna Stecher, geborenen Dieckmann, zu Magdeburg, Breiter Weg 252,

gehörigen Bergwerksantheile:

a. 61 Kuxe der Grube Viereckssegen, „61 Kuxe der Grube Alt⸗Glückauf, 29 Kuxe der Grube Simonssegen, 303 Kuxe der Grube St. Vincent, sI Kuxe der Grube Falva⸗Bahnhof,

f 61 Kuxe der Grube Gotthilf,

g. 122 Kuxe der Grube Ratibor,

h. 61 Kuxe der Grube Bonaparte,

i. 122 Kuxe der Grube Gott⸗mit-uns,

am 26. März 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 9, versteigert werden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. März 1883, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 9, verkündet werden.

Die Feldesgröße beträgt:

a. von Viereckssegen: eine Fundgrube und elf⸗

hundertzweiundneunzig Maaßen,

b. von Alt Glückauf: eine Fundgrube und inelus.

Ueberschaar dreiundzwanzig Maaßen,

c. von Simons segen: eine Fundgrube und sechs⸗

hundertsiebenundvierzig Maaßen,

d. von St. Vincent: eine Fundgrube und zwei⸗

hundertundzehn Maaßen,

e., von Falva⸗Bahnhof: eine Fundgrube und

fünfundfünfzig Maaßen,

f. von Gotthilf: eine Fundgrube und zwölf

hundert Maaßen,

g. von Ratibor: eine Fundgrube und zwölf—

h

S C

hundert Maaßen, von Bonaparte: eine Fundgrube und elf—

hundertzweiundneunzig Maaßen, und „von Gott mit uns: eine Fundgrube und

sechshundertachtzig Maaßen.

Die Gruben Simonssegen, Altglückauf, St. Vin cent, Gotthilf, Ratibor. Bonaparte und Gott⸗ mit-uns liegen im Kreise Pleß, die nächsten Städte an Simonssegen sind Altherun, Pleß und Mrslo— witz, die den Gruben Alt-⸗Glückauf. St, Vincent, Gotthilf, Ratibor, Bonaparte und Gottmitunsgrube nächstgelegene Stadt ist Nicolai.

Viereckssegen liegt im Kreise Kattowitz mit den nächsten Städten Nicolai, Kattowitz und Königs hütte, Falva⸗Bahnhof im Kreise Beuthen OS. mit den nächsten Städten Kattowitz, Königshütte und Beuthen O. S.

Nach gutachtlicher Erklärung der betreffenden Re⸗ vierbeamten beträgt der ungefähre Werth von: Viereckssegen: Siebentausendzweihundert Mark, b. Altglückauf: Eintausend Mark, Simonssegen: Eintausend Mark,

. St. Vincent: Eintausend Mark,

w Viertausenddreihundert Mark,

otthilf: Eintausend Mark,

Ratibor: Eintausend Mark, Bonaparte: Einmalhunderttausend Mark, Gott -mit uns: Einmalhunderttausend Mark.

Sãmmtliche Bergwerke sind zur Gewinnung der in ihren Feldern vorkommenden Steinkohlen ver liehen worden und, abjüglich von je sechs Frei er in je Einhundertzweiundzwanzig Kuxe ge—

eilt.

Beglaubigte Abschrift der Grundbuchblätter, die Verleihungsurkunden, etwaige Abschätzungen und andere die Bergwerke betreffenden Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen, können in der Gerichtsschreiberei eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorbandensein oder Betrag aus dem Grund— buch zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige J von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ fermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende

Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zuräcktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum der zu ver steigernden Bergwerksantheile beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens herbei⸗

.

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zuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das

Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Nicolai, den 23. Januar 1888. Königliches Amtsgericht.

59441

In Sachen des Fleischermeisters Franz Bösel in Nordhausen, Klägers, wider den Wagenbauer Carl Freistein in Wieda, Beklagten, wegen Hypothek forderung, wird der auf den 7. April 1885. Nach mittags 4 Ubr, angesetzte Zwangsversteigerungs⸗ termin aufgehoben.

Walkenried, den 28. Februar 1885.

Herzogliches Amtsgericht. Brandes. 43635 Aufgebot.

Nachdem das Aufgebot der nachstebend bezeich— neten, angeblich abhanden gekommenen Sparkassen⸗ bücher der städtischen Sparkasse zu Löwenberg:

I) Nr. 10113, ausgestellt für Wilhelm Hermann zu Kunzendorf und ult. Dezember 1885 über 199 32 3 einschließlich der Zinsen lautend, Antrag⸗ steller: der Häuslersohn Wilhelm Hermann zu Kunzendorf im Beistande seines Vaters, des Häus— lers Karl Hermann, vertreten durch den Rechts— anwalt Geisler zu Löwenberg,

2) Nr. 80, ausgestellt für Mathilde Berner zu Löwenberg und ult. Dezember 1885 über 2398 t 53 4 lautend, Antragsteller: die verehelichte Kauf⸗ mann Marie Schmidt, geb. Berner, zu Löwenberg,

3) Nr. 8068, ausgestellt für Marie Scholz in Löwenberg und ult. Dezember 1885 über 66 „6 57 3 inkl. Zinsen lautend, Antragsteller; die ver⸗ ehelichte Tagearbeiter Marie Renner, geb. Scholz, und deren Ehemann, der Tagearbeiter August Renner hierselbst,

beantragt worden, werden alle diejenigen unbe— kannten Personen, welche aus diesen Sparkassen— büchern als Inhaber Ansprüche erheben wollen, auf— gefordert, diefelben bei uns spätestens in dem am

3. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermin unter Vorlegung der Sparkassen⸗ bücher anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der letzteren und die Ausfertigung neuer an die Verlierer erfolgen wird. Löwenberg, den 23. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

48327 Aufgebot.

a. Der Georg Müser von hier hat den Antrag gestellt, das auf seinen Namen und über 640 nebst Zinsen lautende, angeblich verloren gegangene Spar: kaffenbuch Nr. 16272 der Sparkasse der Stadt Siegen aufzubieten;

b. der Wagner Georg Fey von Holzhausen hat als gesetzlicher Vertreter feiner Tochter Elisabeth Fey den Antrag auf Aufgebot des von ihm verlore nen Darlehnsquittungsbuchs des Kreditvereins zu Siegen, ausgestellt für die Elisabeth Fev auf einen Gesammtbetrag von 476 27 * beantragt.

Die Inhaber dieser Bücher werden aufgefordert, bis spätestens im Aufgebotstermin,

den g. Juli 1888, Morgens 10 Uhr, Zimmer Nr. 10, des unterzeichneten Gerichts ihre Rechte an die Bücher anzumelden.

Bei nicht erfolgender Anmeldung von Rechten be— züglich Vorlegung der Urkunden wird die Kraftlos— erklärung derselben erfolgen.

Siegen, den 17. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. 48317 Aufgebot.

Die Ehefrau des Fabrikanten Andreas Kärcher, Friederike Kärcher, geb. Kühnle, zu Pforzheim bat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen, ihr von der Basler Lebens ⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Basel am 28. September 1867 ausgestellten Police Rr. 6177 über 1000 Fl. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 16. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechke anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er folgen wird. rankfurt a. M., den 23. Dezember 1837. Königliches Amtsgericht. IV.

48318 Aufgebot. ]

Der Fabrikant Andreas Kärcher zu Pforzheim hat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen, ihm von der Basler Lebens ⸗Versicherungs - Gesell⸗ schaft zu Basel am 15. Mai 1867 ausgestellten Police Nr. 4865 über 19090 Fl. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 16. Juli 1888, Vormittags 190 Uhr, ver dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12 3 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird.

Frankfurt a. M., den 28. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. IV. 59423 Aufgebot.

Der Wechsel d. d. Turowen, 3. September 1857, über 216 4 am 1. Januar 1888 zahlbar an die Ordre des Wirthssohnes Adam Skok zu Turowen, ausgestellt von dem Wirth Leopold Brosch zu Turowen und acceptirt von dem Wirth Gottlieb Danielick zu Turowen, ist dem letzten Inhaber

Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 19. September 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Johannisburg, den 15 Februar 18383.

Königliches Amtsgericht. 48326 Aufgebot.

Der Viebhändler M. Bär zu Siegburg hat das Aufgebot eines von dem Brauereibesitzer 8 Haas zu Wiffen am 6. August 1886 an seine Ordre aus— gestellten, auf Bäcker und Wirth Carl Schmidt in Morsbach gezogenen und von diesem angenommenen, am 25. Oktober 1886 beim Kreditverein e. G. zu Siegen zahlbaren Wechsels, welcher auf der Rück— seite das Blankogiro des Ausstellers trug, der durch Versehen zerrissen wurde, während einselne Stücke verloren gegangen sind und der dem Antragsteller in Zahlung gegeben wurde, beantragt.

Der unbekannte Inhaber des ganzen Wechsels resp dessen einzelner Stücke wird aufgefordert, seine Rechte bis spätestens im Aufgebotstermin

den 9. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelzen und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung des Wechsels erfolgen wird.

Siegen, den 12. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

ass 10] Aufgebot.

In den diesgerichtlichen Hypothekenbüchern beste hen folgende Hypothekeinträge:

I) Ast Band J. Seite 20, seit 2s. August 1824 für 25 Fl. Elterngut, die Ansprüche auf die väter⸗ liche Kleidung, auf Unterschluf und die nothdürftige Verpflegung in Krankheitsfällen bis zur Wieder— genefung auf Grund Kindsvertrags vom 1. Dezember 1798 und 28. Dezember 1795 für Bartholomä Schoenreiter, Söldnerssohn von der Einöde Zusser bei Zachermühle, eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 4 des Söldners Peter Deller in Heidenkam.

2) Altdorf Band J. Seite 151, seit 14, Juli 1824 für 100 Fl Pupillenkautionsrest der Feller⸗ maier'schen Kinder in Altdorf eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 75 zu Altzorf des Pfarrers Jo— seph Schußmann von Hebramsdorf.

3) Pfettrach Band J. Seite 127, seit 3. März 1834 für 25 Fl. Elterngut nebst Unterschlufs⸗ und Krankenverpflegungsrecht des Johann Boeck von Pfettrach eingetragen auf dem Anwesen Hz. Nr. 15 des Gütlers Georg Schaechtl von Pfettrach.

4) Münchsdorf Band J. Seite 214, seit 3 August 1837 für 8 Fl. 433 Kr. Erbquote des Michael Dormeier von Münchsdorf eingetragen auf dem An— wesen Hs. Nr. 5 des Söldners Georg Eibl von Münchsdorf.

3) Tandshut Rothes Viertel Band 1 Seite 458, seit 28. Februar 1842 für den Anspruch der groß— jährigen Katharina und Viktoria Auer auf Pflege, Unterhalt und äcztliche Behandlung in Krankheits fällen wahrend ihres ledigen Standes auf die Dauer von 6 Wochen eingetragen auf dem Firmerbräu— anwesen Hs. Nr. 524 des Brauereibesitzers August Wiesbeck in Landshut.

s) Landshut Rothes Viertel Band III. Seite 5öo2, seit 11. Januar 1842 für die Ansprüche der ledigen Kornmesserstochter Magdalena Gebhardt und der Babette Braun, richtig Bauer, auf Beherbergung und Verpflegung in Krankheitsfällen auf die Dauer von 4 Wochen und für den Anspruch der Korn messerswittwe Magdalena Gebhardt in Landshut auf unentgeltliche Wohnung in dem untern Logis nebst Beheizung, die nothdürftige Kleidung und Bestrei⸗ tung der Beerdigungskosten eingetragen auf dem Anwesen Ss. Rr. 434 am Reitschulplatze des Drechslermeisters Karl Fleischmann in Landshut.

7) Oberaibach Band J. Seite 140, seit 26. Fe⸗ bruar 1824 für:

a. 153 Fl. Vater⸗ und Muttergut, Altarklei⸗ dung und Ausfertigung des Georg Klaus, und

b, die Ansprüche des Georg und der Maria Klaus auf hochjeitlichen Aus. und Eingang, dann auf Unterschluf, freie Wart, Kost und Medizin in Krank heitsfällen auf die Dauer von 8 Wochen eingetragen auf dem Anwefen Hs. Nr. 28 des Bauers Mat— thäus Heider von Hutzenthal.

83) Arth Band J. Seite 66, seit 15. Dezember 1824 für 30 Fl. Elterngut und Anspruch auf Auf⸗ enthalt bei dem Hut in Krankheitsfällen für den feit dem ruffischen Feldzuge vermißten Urban Fischer eingetragen auf dem Anwesen Hö. Nr. 15 des Zimmermanns Michael Wimmer in Arth.

3) Deutenkofen Band J. Seite 16, seit 6. April 1846 für 37 Fl. 30 Kr. Kaution für einen aus dem Vermögen des seit dem russischen Feldzuge ver mißten Johann Klugbauer von Rubmannsdorf empfangenen Erbtheil eingetragen auf dem Anwesen 9. Nr. 5 des Krämers Joseph Seisenberger von

eutenkofen. .

16) Deutenkofen Band J. Seite 52, seit 6. April 1846 für 37 Fl. 30 Kr. Kaution für einen aus dem Vermögen des seit dem russischen eng. ver · misten? Johann Klugbauer von Ruhmannsdorf empfangenen Erbtheil eingetragen auf dem Anwesen 8. Nr. 7 des Söͤldners Taver Pilzweger in Deuten ofen.

11) Schatzhofen Band L Seite 216, seit 4. No⸗ vember 18246 für 16 Fl. 40 Kr. Zehrpfennigsrest der Katharina Kleinmaier, zahlbar an deren Erben Sebastian, Michael, Katharina, Maria Kleinmaier, eingetragen auf dem Anwesen Haus Nr. 1 des

Wirthssohn Adam Skok zu Turowen abhanden ge⸗

Bauers Joseph Hoegl von Girstham.

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