112,5 bez, ver Mai-⸗Juni 114,75 S6, ver Juni⸗ Juli 116,75 bez, per Juli ⸗August 118,5 bez.
Mais per 1000 kg. Loco behauptet. Termine —. Gekünd. — 1. Kündigungsvreis — M Loco 120 bis 128 nach Qual. Per diesen Monat — M, per März ⸗Apcil — S6, per April⸗Mai 120 4
Erbsen per 160690 kg. Kochwaare 125 — 185 A. Futterwaare 1411 — 117 M nach Qualität.
Roggenmehl Nr. O u. 1 pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Fester. Gekündigt — Sack. Kündigungs⸗ preit — S Per dicsen Monat 16,40 nom., per Marz⸗April — , per April ⸗Mai 16,55 bez., per Mai⸗Junt 16,70 bez., ver Juni-Juli 16,835 bez.
Kartoffelmehl pr. 100 Kg brutto imel. Sad. Ter- mine unverändert. Gekünd. — Sack. Kündigung Preis —. Loco 18,70 – 19,30 ƽ n. Qual., per diesen Monat und ver März ⸗ April 18,70 S6, per Avril⸗Mai 18,89 „, per Mai Juni —, per August⸗ September — 60 .
Trockene Kartoffelstãrke pr. 190 Eg brutto inkl. Sack. Termme unverändert. Gek. — Sack. Kündigungepr. — „MM Loco 18, 00—- 18,90 6 n. Qual, per diesen Monat und ver März⸗April 18,60 M, per April ⸗Mai 18,70 AM, per Mai⸗Juni —, per August⸗ September — MS.
Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine still. Geiündigt — Ctr. Kündigungspreis — „ Loco mit Fa'ö5 —. Loco ohne Faß —, per diesen Monat —, März ⸗-April —, per April⸗Mai 44,5 A, per Mai-Juni 44,7 „S, ver Juni⸗Juli 44,9 A6, per Juli⸗August — per Septbr. - Ottbr. 45, 3 .
Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 106 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter— mine —. Getündigt — kg. Kundigungspreis — S Loco — , per diesen Monat —.
Spiritus per 100 13 100 Cd — 10000 1 0νι nach Tralles loco mit Faß (versteuerter). Termine behauptet. Gckündigt — 1. Kündigungspreis — „st, ver diesen Monat —, per März⸗April —, per April⸗-Mai 96,8 — 96,5 — 96,6 bez, per Mai-⸗Juni 97,6 — 97,5 bez.
Spiritus per 100 1 100 0/0 — 10 000 e steuerter) loco ohne Faß 96,7 — 96,6 bez.
Spiritus mit 50 „S. Verbrauchsabgabe ohne Faß loco 47,8 bez., per April⸗Mai 49, —–— 49,1 – 49,27 bez. ver Mai⸗Juni 49, — 49,8 — 49,9 bez., per Juni-⸗Juli 50,6 — 50,5 — 50,5 bez., per Juli⸗August 51,4 — 51,2 — 51, bez, per Aug. Sept. 52,3 — 52,1, bez.
Spiritus mit 70 S Verbrauchsabgabe obne Faß loco 29,5 bez., per April⸗Mai 31— 30,9 bez., per Mai⸗Juni 31.5— 31,4 bez, per Juni⸗Juli 32, —322 bez, per Juli⸗August 33 bez., per August⸗ September 33, 7— 33,5 — 33,6 bez.
Weizenmehl Nr. 00 23 — 21,75, Nr. O 21,75 — 19,75. Feine Marken über Notiz bezahlt. Nur in billigeren Marken begehrt.
Roggenmehl Nr. O u. 1 16,509 — 15,25, do. feine Marken Nr. O u. 1 17,75 — 16,50 bez., Nr. O 1,75 M. höher als Nr. O u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack. Blieb angeboten.
Berlin, 2. März. Marktpreise nach Ermitte—⸗ lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.
Höchste Niedrigste
Preise“
(ver⸗
Per 100 kg für: .
Weizen gute Sorten. Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte. Roggen gute Sorten. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorten. Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte 66 gute Sorte.
zafer mittel Sorten. Hafer geringe Sorte. Richtstroh . ;
d Erbsen, gelbe zum Kochen. Speisebohnen, weiße. Linsen. . Kartoffeln.
Rindfleisch
von der Keule 1 kg.
Bauchfleisch 1 g. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg..
ammelfleisch L kg.
1 Eier 60 Stück.
Karpfen 1 kg.
Aale ö
Zander , Barsche Schleie Bleie . ö,
Stettin, 2. März. (W. T. B.) Gerreide— markt. Weizen unveränd., loco 157 — 163, pr. April⸗ Mai 164,50, pr. Juni⸗Juli 168,50. Roggen unveränd., loco 199-113, pr. April-Mai 114,56. vr. Suni⸗Juli 11900. Pommerscher Hafer loch 1092 bis 108. Rüböl still, pr. April ⸗ Mai 1450, yr. September ⸗Oktober 45,25. Spiritus behauptet, loco ohne Faß verst. — —, do. mit 50 νς Konsumst. 47, 10. do. mit 70 M Fonsum⸗ steuer 29,20, pr. April-⸗Mai mit 50 Sς Konjum— steuer —— do. mit 70 S Konsumsteuer 30.36. Petroleum loco rerzollt 1285.
Bosen, 2. Marz. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß Soer) 46, 109, do. do. (C er) 28,10, do. do. mit Verbrauchsabgabe von 760 „S6 und darüber 28, 10, pr. Februar Fest.
S WBredlau, 3. März. W. T. B Getreide⸗ markt. Spiritus per 100 1. 100 o exkl. 56 M Verbrauchsabgaben pr. März 45,70, pr. April⸗Mai 4750, do; pr. Mai⸗Juni 418,00, do. 70 Sς pr. März 27,70, pr. April Mai ——, do. vr. Mai⸗ Juni Weisen ——. Roggen pr. Mar; 106,900. do, pr. Ayril-Mai 110 09. do. pr. Mai' uni, 11300. Rüböi leer pvr. Mär; a6, Fo, pr. Avril ⸗Mai 45,50, do. pr. Mai⸗Juni — —. Zink:
um satzlos. J
Köln, 23. März. (W. T. B) Getreide⸗ markt. Weijen fremder loco 18,75, hiesiger loco 17,50, pr. Mär; 17,5, pr. Mai 17,75, pr. Juli 18,956. Ro gen, fremder loeo 14, 25, hiesiger Joco 1329, pr. März 12,35, pr. Mai. 12, 65, pr. Juli 12,75. Hafer hiesiger loco 13559. Rüböl pr. 56 kg . pr. Mai 23, 90, pr. Oftober pr. 166 Eg
50.
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Bremen, . März. S. T. G.) Petro⸗ leum (Schlußbericht). Schwächer. Standard white loeo ⁊7, 30 Br.
Hamburg, 2. März (W. T. B) Getreide man kt. Weizen loco fest, aber ruhig, bolstein. loco 162 170. Roggen locr ruhig, mecklenburgischer loch 120-125. xrussischer oc ruhig, 96 — 86. Hafer still. Gerste still. Räbsl fest, loco 47. Spiritus fester, vr. März 193 Br., pr. April⸗Mai 20 Br, pr. Mai⸗-Juni 205 Br, pr. Juni⸗Fuli 21 Br. Kaffee fest, Umsatz 2550 Sack. Petro⸗ leum ruhig, Standard white loco 7,35 Br., 7, 0 bz, pr. Auguss⸗Dezember 7,30 Br.
DSamvurg, 2 März. (W. T. B) Kaffee Nachmittagsbericht) zood average Santos pr. Mai Hör, pr. Septbr. 534, pr. Dezember 53. Ruhig.
Zuchermarkt. (Nachmittagsberichtüi. Rüben⸗ Nohzucker J. Produkt, Basis 88 So Rendement, frei an Bord Hamburg pr. Juli 14,75, pr. August 14.75, pr. November 12,665, pr. Dezbr. 123.60. Fest.
Hamburg, 3 März. (B. T. B.) Kaffee Vormittagsbericht) good average Santos pr. Mai 544 pr. September 523, pr. Dezember 523. Ruhig.
Wien, 2 März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen vr. Frühjahr 7,41 Gd., 7,46 Br, pr, Mai⸗Juni 7, 4d Gd., 7,53 Br., pr. Juni⸗Juli 7ö6 Gd., 7,51 Br., pr. Herbst 7575 Gd., 80 Br. Roggen pr. Frühjahr 5, 98 Gd., bz Br. pr. Mai⸗Juni h, 65 Gd., 6,10 Br., pr. Juni⸗Juli 6,12 Gd., 6,17 Br., pr. Herbst — — Miais vr. Mai⸗Juni 6,50 Gd., 6,65 Br., pr. Juni⸗Juli 6.43 Gd. 6,458 Br. Hafer pr. Frubjahr 5,10 Gde., 5,75 Br, pr. Mai⸗Juni 5,83 Gd., 388 Br., pr. Juni-Juli 5,90 Gd., 6,00 Br., pr. Herbst 6, 10 Gd., 6,26 Br.
Pest, 2. März. (W. T. B.) Produkten markt. Weizen loco unveränd. pr. Frühjahr 7, 05 Gde, 7, 7 Br., pr. Herbst 7.566 Go., 7, Br. Hafer pr. Frühijabr 5,37 Gd., 5.30 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,10 Gd, 6,11 Br.
London, 2. März. (W. T. B.) 960,69 Java— zucker 153 fest, Rüben ⸗Rohzucker 1434143 schwächer. An der Küste angeboten 1 Weizenladung. Ehbili— kupfer 783.
London, 2. März. (W. T. B.) markt (Schlußbericht). Fremde letzten Montag: Weizen 40 860, Gerste 2990, Hafer 29 160 Ort.
Sämmtliche Getreidearten ruhig, Weizen fest, englischer Weizen anziehend, Mehl und Hafer stetig, russischer Hafer thätiger, Bohnen und Erbsen träge.
Liverpool, 2. März. (W. T. B.) Baum wolle. (Schlußbericht. Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 19000 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: März 5aiseg Käufer⸗ preis, März⸗April 5s /e do., April⸗Mai zs / . Ver⸗ käuferpreis, Mai⸗Juni Hi? za Kaͤuferpreis, Juni-Juli 3Yis do, Juli⸗August His /: Verkäuferpreis, August= September SiY/ a2 do., September⸗Oktober 5358. Käuferpreis, September His /z d. Verkäuferpreis.
Linerposl, 2. März. (W. T. B) (Baum wollen Wochenbericht.) — Wochenumsaß 69 000 B. v. W. 64 900), desgl. von amerikanischen 52 060 v. W. 48 0606), desgl. für Spekulation 7000 (v. W. 56000), desgl. für Export 8060 (v. W. 4000), desgl. für wirkl. Konsum 54 000 (v. W. 55 000 desgl. unmittelbar ex Schiff 20 000 (v. W. 21 . wirklicher Export 7000 (v. W. 7060), Import der Woche 105 000 (v. W. 77 000), davon amerikanische 8 O00 (v. W. 69 000), Vorrath 871 000 (v. W. 346 C00), davon amerikanische 687 000 (vx. W. 672 900M), schwimmend nach Großbritannien 184 006 (v. W. 186 000, davon amerifanische 163 000 (9. W. 160 000.
Liverpool, 2. März. (W. T. B.) Getreide markt. Weizen und Mehl fest. Mais stetig. Glasgow, 2. März. (W. T. B.) t oh . (Schluß.) Mixed numbers warrants 38 sh.
Maunchester, 2. Mätz. (W. T. B.) 12 Water Taylor 63, 30r Water Tavlor It, 26r Water Leigh Si, 30r Water Clapton 8, 329r Mock Brooke 83, 40r Mule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 93, 3är Warpcops Lees St, 6r Warp— cops Rowland 83. 40r Double Weston gz, 66. Double courante Sualitat 123, 32 116 vds i6 X16 grev Drinters aus 32r / 6r 167. Fest.
Varis, 2. März. (W. T. B.) Rohzucker 850 behauptet, loco 37, 5 ‚ů 38. Weißer Zucker ruhig, Nr. 5 pr. 100 Kg pr. Mar; 460,50, pr. April 40,897, pr. Mai-Juni 41,30, pr. Mai-
August 41,60.
Paris, 2. März. (W. T. B). Getreide⸗ markt. Weizen behauptet, pr. März 24,00, pr. April 24,10, pr. Mai⸗Junt 24,25, pr. Mai⸗ August 24,525. Mehl behauptet, vr. Mätz 52, 75, pr. April 52,75, pr. Mai⸗Juni 52,75. pr. Mai- August 52,23. Rüböl. matt, pr. März 49,26, pr. April 49,75, pr. Mai-⸗August 51, 65, pr. Sep⸗ tember ˖ Dezember 5300. Spiritus ruhig, vr. Marz WG, 2h, vr. April 46,50, pr. Mai⸗August 46,75, pr! September ⸗Dezember 44,25.
Havre, 3. März. (W. T. B.) von Peimann, Ziegler u. Co) Kaffee. New. Rort schloß mit 3 Points Baisse. Rio 5060 B.. Santos 4000 B. Recettes für gestern.
Havre, 3. März. W. T. B.). (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Comp.) Kaffee Good average Santos pr. März 67,50, pr. Juni tßh7,z 5, pr. August 65, b0, pr. Dezember ha, 00. Schwach.
St. Petersburg, 2. März. (W. . B.) Produktenmarkt. Talg loco 56 G65, pr— August 19,90. Weizen locs 1559. Roggen pr. Juni⸗ Juli 6, 00, Hafer loco 3,8090. Hanf loco 45,00.
en locv 13.50. Aufterdam, 2. März. (W. T. B. e treidemarkt. Weizen auf Termine n. März — pr. Mai 192, pr. November 194. Roggen loco fester, au Fermine unverändert, pr. Her; 1034104, vr. MaAi 1924a101, pr. Oktober 153. Raps vr. Frühjahr — Rübsl loco 255, pr. Mai 25, pr Herbst 21. Guter ordin. Java⸗Kaffee 373. Amsterdam, 2. März. (W. T. B.) Banca⸗ 3 163. 2 M
ntwerpen, 2 März (W. T. B. etro⸗ leumm artt. Schlußbericht.;) . Tyre weiß. loco 206 bez. und Br. pr. März 185 Br, pr. Mai 17 Br., pr. September ⸗ Dezember 18 Br.
Weichend.
Antwerpen, 2 März. (B. T. B) Ge⸗ treidemartt. (SSchlußbericht) Weizen unver—⸗ ändert. Roggen still. Hafer ruhig. Gerste schwach.
New-⸗Yort, 2. Marz. (W. T. B.) aaren ˖ bericht. Baumwolle in New-⸗Yort 1048, do. in
New⸗Orleang gis / . Raff. Petroleum 760 0 Abel
Getreide Zufuhren seit
(Telegramm
Test in New York 746 Gd., do. in Philadelvpbia 7t Gd. Robes Petroleum in New-⸗JYork — D. 63 C., do. Pipe line Certificates — D. 935 C. fest. Mehi 3 D. 15 C. Rother Winterweijen loco 91 C., pr. März — D. 90 C., pr. April — D. 203 C., vr. Mai. — D. 915 C., Mais (New) so,. Zucker (fair refining Muscovados) 43. Kaffee (Fair Rio) 144 nom., do. Nr. 7 low ordinarv vr. April io, 67,ů do. do. pr. Juni 10,52. Schmalz (Wilcoy) 8 90, do. Fairbanks 7.90, do. Rohe und Brothers 7.30. Sxeck —. Kupfer pr. April 16.20. Getreidefracht 4.
Berlin. Central-Markthalle, 3. März (Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sandmann auf Grund amtlicher Notirungen.) Wild, Rehböcke 85 — 95— 1095 3, männlich Damwild 40— 75. ., Rotbwild männlich 10 – 45 - 60 8, Schwarz⸗ wild 40 - 75 A. Rennthier 55 — 65 * pr. Pfd., Kaninchen 560 = 70 3 pr. Stck. Fasanenhãbne 2, 15 = 4. , Schnee⸗ hühner . 90 - 1, 10 416, Birkhäͤhne 1.50 — 205 pr. St. — Wildauktion täglich um 10 Uhr Vormittags und 6 Uhr Nachmittags. — Fleisch: Rindfleisch 27— 40-53, Kalbfleisch 30-40-55, Hammel 365 — 40 —- 48, Schweinefleisch 36— 43 3 pr. Pd. Schinken ger. m. Knochen 65 — 85 5, Speck ger. So — 60 pr. Pfd. — Geflügel lebend: Ganse la —— , junge 7— 9 AM, Enten 120 - 1/50 2, 50 AK, junge Hübner 1—1,20 , alte Hühner 1,20 — 1,70 , Tauben 35 — 60 junge do. S0 — 65 3 pr. St, Puten 4 6 66, Geflügel, fett, geschlachtet: fette Gänse 60 — 65 — O0 Arr. Pfd., fette Enten 65 — 80 3 pr. Pfd. , fette Puten hö — 763 pr. Pfd., Tauben 38 - 55 J, Hühner L00 — 1,20 = 1,70 M pr. St. — Obst und Gemüse: Weiß⸗ fleischige Speisekartoffeln 4—5 , Zwiebeln 15— 20 4. pr. 100 kg. Blumenkobl 20 per 100 Kopf. — Apfelsinen Jaffa 8 — 10 S,. Messina 8-18 , Valencia 420er 14 — 24 M6 Citronen 7, 00- II M pr. Kiste. — Feldfrüchte in Wagen ladungen: Kartoffeln, weißfleischige Speise⸗ kartoffeln 40 50 M, Zwiebeln 150-200 410 per 10090 kg. Hafer 1065 — 130, Erbsen 110 —200, Gerste 103— 180 M Richtstroh 30 MÆ pr. 1000 kg.
fester Haltung, die Noti; 122 —- 136 M bleibt, hoch⸗ fein viel darüber. — Raps, Übschlüsse wurden nicht bekannt. — Thomgsphosphatmehl an— haltend offerirt, Chislisalpeter ab auswärts auf. here hier bleiben Händler und Landwirthe zurück. altend, die zweite Hand hat einige Partien unter Hamburger, Rotterdamer und Antwerpener Parität verkauft. — In Weizenmehl bleibt der Abzug in hiesigen feinen Marken gut, dagegen gestaltete sich der Absatz von Provinzmühlen schleypender; der Roggenmehl markt zeigte dieselbe Phrsiognomie, doch mußten Preise, infolge des verflärkten Angebots, eine Kleinigkeit einbüßen; Berlin ist bier täglich Verkäufer. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 30-37 6, Nr. 1 27 — 28 4 Nr. 2 24— 26 , Nr. 3 221 — 24 46, Nr. 4 18 19 66, Nr. 5 145 — 15 , Milchbrod⸗ und Brod⸗ mehl im Verbande 56— 53 6, norddeutsche und westfälische ¶ Weizenmehle Nr. 900 24. M loco. Hiesiges Roggenmehl Nr. 0 21 — 223 A, Ar. 6 / 1 193 20S A, Nr. 1 17— 18 MÆ, Nr. 7 14-15 S — Heu, per Gentner 35 **. Stroh 25 4 Roggen kleie 4 =* . M, Weizenkleie 4/10 – ., Malzkeime 48 SM, Moostorfstreu, prima 1, 30 np, Sxelʒspreu L509 M, Reismehl 4 —4 S. — (Sammtliche Artikel bei Abnahme von 200 Centnern an.) Rüböl im Detail 53 S
Geueralversammlungen.
19. März. Bockwaer Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Qrd. Gen. Vers. zu Bockwa. ö 1959. Danziger Oelmühle. Außerord. Gen. Vers. zu Danzig. 21. Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf C. Co. Ord. Gen. Verf. zu Halle a. S. Preusische Immobilien ˖ Aktien⸗Bank. Ord; Gen. Vers. zu Berlin. Aktien ⸗ Bauverein Pafsage. Ord. u. außerord. Gen. Vers. zu Berlin. Stettiner Portland⸗Cement ⸗ Fabrik. Ord. Gen. Vers. zu Stettin.
24. . .
Ausmeis über den Verkehr auj dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 2. März 1888. Auftrie Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.
„Rin der. Auftrieb 275 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) J. Qualität — M, II. Ora— lität — M, II. Qualität 70 - 7I4 M, IV. Quasität 0 = 66
Schwein e. Auftrieb 1109 Stück. (Durchschnitts - preis für 100 kg.) Mecklenburger — S, Land schweine; a gute So- 82 6, b. geringere 772 - 78 bei 200,½. Tara. Bakond — 6, 50 Pfd. Tara per Stück. Serben — „, Russen — Kälber. Auftrieb 1036 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) J. Qualität 0, S2 - 102 S, I. Qualitat 66d = i ,
Schafe. Auftrieb 330 Stück. (Durchschnittspr. für J kg.) J. Qualität — „, II. Qualitäts — „, III Qualitt — 4
Zuckerbericht der Magdeburger Börse, den 2. März, Mittags. (Magdb. Ztg.) Rohzucker. Für erste Produkte waren auch in dieser Woche, wie nun schon seit längerer Zeit, nur die heimischen Raffinerien Käufer; der Bedarf derselben überstieg fast das mäßige Angebot und fuͤbrte zu einer aber⸗ maligen Preisbesserung von ca. 20-25 3 der Centner. Der Export sah sich noch immer auf den Einkauf von Nachprodukten beschränkt und bewilligte hierfür successive ebenfalls ca 30 per Centner höhere Forderungen. Am Schluß der Woche war die Marktstimmung schwächer. Umsatz ca. 124 000 Centner. Die Gesammtvorräthe Deutschlands an Rohzucker J. Produkt in erster Hand am 1. März
d. J. werden auf 2486900 Ctr. geschätzt, gegen 4 632 00909 , am 1. März 1887, und 6 obo go]. 1886. Raffinirte Zucker erfreuten sich im Laufe dieser Berichtswoche etwas besserer Beachtung und bedangen Verkäufer fur die begebenen Zucker fest behauptete, vorwöchentliche Preife. Auf Lieferung für März, besonders aber April und Mai, wurden wiederum einige größere Geschäfte in gemahlenem Melis abgeschlossen. Ab Stationen: Granulatedzucker, inkl. Krystallzucker, J.,, über 98 0/0 J , ö ⸗ Kornzucker, exkl., 92 Gd. Rendem. 24, 10 -= 24, 35 do. S8 Gd. Rendem. 22, 70 - 23, 25 Nachprodukte.. 75 Gd. Rendem. 17.70-19.50 Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, ohne Faß 30, 00 do. fein, ö. . 29, 23 , bo
Melis, ffein, ö . 29, mit Kiste
Wůrfelzucker, J. ; do. II. . 29,50 - 30, 00 Gem. kö mit Faß
o. Gem. Melis, J., do.
arin ö — —
Melasse; Effektiv bessere Qualität, zur Ent— zuckerung geeignet, 42— 435 Grad Bẽé. (alte Grade) ohne Tonne 3,00 = 3,40 6, 80— 82 Brix, ohne Tonne 3, 900 - 3,40 M, geringere Qualität, nur u Brennereijwecken passend, 42 — 130 Be. (alte Grade) ohne Tonne 2,40 — 2, Sᷓo A0
Unsere Melasse⸗Notirungen rerstehen sich auf alte Grade (29 — 1,4118 spec. Gewicht).
Die Aeltesten der Kaufmannschaft.
Frankfurt a. M., 1. März. (Getreide und Produttenbericht von Jofseph Strauß.) An allen Wochen märkten und Getreidebörsen fehlt es nach wie vor an Unternehmungslust. Weizen fand in besseren inländischen Qualitäten prompt Auf— nahme, in geringeren Sorten blieb der Abfatz schleppend; ab Umgegend 174 —18 „, frei hier 1810 „, russische Sorten stramm gehalten, Tendenz verstimmt — Roggen xeichlich offerirt, Königs“ berger Offerten drücken 11811 „, cif Rotterdam gethan (Fracht Rotterdam — 100 Kilo), hiesiger 134 , Königsberg 13— 14 detaillirt, Tendenz verslauend auf erneuten Rückgang der russischen Valuta. — Ger ste, feinste Brauer⸗ waare schlank plaeirbar 16 - 17 416 Eourg, Mittel- sorten anhaltend verlassen 144 - ih. M — Hafer behielt seinen ruhigen Verkehr bei durchschnittlich
und Marktpreise nach Flei chgewicht, mit
rankfurt 79 5 per
x ᷣᷣ·ᷣ· 2 2 D rm.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
(59574 Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der be⸗ kannten und unbekannten Gläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des Nachlasses des am J. Juni 1887 zu Buskow verstorbenen Lehrers Heinrich Geisler ist durch das am 27. Januar 1888 verkündete Aus— schlußurtheil beendigt.
Neu⸗Ruppin, den 28. Februar 1888.
Königliches Amtsgericht.
1bõ95731 . Bekanntmachung.
Das Königliche Amtsgericht hat in der Sitzung
vom 22. Februar 1888 für Recht erkannt: .Die Hypothekenurkunde über 2812 Thlr. 15 Sgr. eingetragen für die Kinder des Bauerhofsbesitzers Michael Pfuhl und dessen Ehefrau Louise, geb. Schulz, zu Bergholz, in Abtheilung III. Rr. 1 des der Letzteren gehörigen Grundstücks Bergholz Band II. Bl. Nr. 34, gebildet aus dem Erbver⸗ gleiche vom 26. August 1848 und dem Hypotheken—⸗ ö 26. September 1848, wird für kraftlos erklärt.
Brüssow, den 22. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht. lödöso! Im Namen des Königs! Verkündet am 1. März 1888. ; Golcher, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Rittergutsbesitzers Heinrich von Treskow zu Dahlwitz erkennt das Königliche Amts— gericht zu Alt⸗-Landsberg durch den Amtsrichter Dr. Loemy für Recht:
Das Hypotheken ⸗ Dokument, lautend über die auf dem Grundstück Dahlwitz Band II. Blatt Rr. 19 in Abtheilung III. unter Mr. 52 15 für den Domänen—⸗ pächter Johannes Herschner zu Buchholz eingetragene, von Band J. Blatt Nr. 8 des Grundbuchs von Schöneiche dorthin übertragene Post von 1000 Thalern wird. für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.
(gez. Loewy. Ausgefertigt: Alt⸗Landsberg, den 1. März 1888. (ln 8). Holcher,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. loöd5 79]! Im Namen des Königs!
Verkündet am 1. März 1888. Golcher, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Maurers Äuguft Kulicke zu Weesow, vertreten durch den Rechtsanwalt Lewek, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alt ˖ Lands⸗ berg, durch den Amtsrichter Dr. Loewy für Recht:
Das über die auf dem Grundstück Weesow Band II. Blatt Nr. 43 früher Band 1I. Seite 300 Nr. 28 für den Müblenmeister Friedrich Hindenberg zu Heegermühle eingetragene Post von 49 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf. gebildete Hypotheken- Dokument wird für kraftlos erklart.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
(gem. Loewy. Ausgefertigt:
Alt ˖ Landsberg, den) 1. Irie, 1888.
. . Golcher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(59578 Bekanntmachnug. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Sagan vom 1. Maͤrz 1888 sind die nachstehenden drei, von Hermann Laskau ausgestellten, an die Yrdre des Hermann Hirschfeld zahlbaren, je mit dem Vermerke; „Auf mich hier und allen Orten“ ver⸗ er, Wechsel de dato Sagan, den 8. Mai 1855, I) der 12 Monate nach Dato zahlbare Wechsel über 1200 Thlr, 2) der 15 Monate nach Dato zaͤhlbare Wechsel über 2500 Thlr., 3) der 18 Monate nach Dato zahlbare Wechsel über 2500 Thlr. für kraftlos erklärt worden. Sagan, den 1. Marz 1888.
J Knetsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Deurscher Nie Königlich Preunßis
und
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M 60.
8 Berlin,
San Remo, 5. März,
10 Uhr 10 Minuten Vormittags. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verbrachte eine gute Nacht. Das Allgemein⸗ befinden ist befriedigend, der Appetit gut, der Husten und
uswurf geringer.
ö Mackenzie. Schrader. Krause. Hovell. von Bergmann. Bramann.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: . den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ehren-Großkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-⸗-Ordens des ö Peter Friedrich Ludwig: Allerhöchstihrem Gesandten in Oldenburg, von Nor⸗ mann; des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich k Greifen⸗Ordens: dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Legations⸗Rath Grafen von Leyden;
ferner: . des Commandeurkreuzes des Ordens der Italienischen Krone:
dem Kaiserlichen Genexal⸗Konsul Sch neeg ans in Genua;
des Großherrlich türkischen Os manis⸗-Ordens zweiter Klasse: ; dem Kaiserlichen General⸗Konsul Dr. Schröder in Beirut; sowie des Comm andeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens: dem Professor Dr. Helbig, früheren Zweiten Sekretär bei der Archäologischen Zweiganstalt in Rom.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:
dem Maschinenbau⸗Ingenieur Bus ley, Lehrer an der Marineschule zu Kiel, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Dem Landgerichts-Rath Dr. Dollinger in Zabern ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Jusiizdienst des Reichs⸗ landes mit Pension ertheilt worden.
Gesetz, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.
Vom 28. Februar 1888.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen im Namen des Rei des Bundesraths und des Rei
Die Familien der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, Seewehr und des Landsturms erhalten, sobald diese Mannschaften bei Mobilmachungen oder nothwendigen Verstärkungen des Heeres oder der Flotte in den Dienst ein— treten, im Falle der Bedürftigkeit Unterstützungen nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt be ai der
amilien derjenigen Mannschaften, welche zur Dispofsition er Truppen- (Marine) Theile beurlaubt sind, sowie berjeni⸗ 9 Mannschaften, welche das wehrpflichtige Alter überschritten aben und freiwillig in den Dien st eintreten.
s, nach erfolgter Zustimmung 6 was folgt:
Auf die nach 8. 1 zu gewährenden Unterstützungen haben Anspruch: a. die Ehefrau des Eingetretenen und dessen eheliche und . , gesetzlich gleichstehende Kinder unter 15 Jahren, ĩ bs dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in auf— steigender Linie und Geschwister, insofern sie von ihm unter⸗ halten wurden oder das Unterhaltungsbedürfniß erst nach erfolgtem Diensteintritt desselben hervorgetreten ist. Unter den sub b bezeichneten Voraussetzungen kann den
Entfernteren Verwandten, geschiedenen Ehefrauen und unehelichen Kindern steht ein solcher Unterstützungsanspruch
nicht zu. ich 83
Die Verpflichtung zur Unterstützung liegt den nach 8. 17 des Gesetzes über die rler ifi, vom 13. Juni 1873 (Reichs Gesetzbl. S. 129) gebildeten Lieferungsverbaͤnden ob. Staaten, in welchen von der Bildung besonderer Lieferungs verbände Abstand genommen worden ist, haben die Unterstützungen unter gleichmäßiger Anwendung der nach— folgenden Bestimmungen aus ihren Mitteln zu gewähren. 4. Zur Unterstützung ist derjenige Lieferungsverband ver— pflichtet, innerhalb dessen der Unterstützungsbedürftige zur eit des Beginns des Unterstützungsanspruchs (858. 1, 10 bsatz 3) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
S. 5.
Die Unter „tungen sollen mindestens betragen: a. für die 8 efrau im Mai, Juni, Juli, August, Sep— tember . monatlich sechs Mark, in den ubrigen Monaten neun Mark; b. für jedes Kind unter 15 Jahren, sowie für jede der im §. 2 unter b bezeichneten herrn, monatlich vier Mark.
Die Geldunterstützung kann theilweise durch Lieferung von Brotkorn, Kartoffeln, Brennmaterial ꝛc. ersetzt werden. Unterstützungen von Privgtvereinen und Privatpersonen dürfen auf die vorbezeichneten Mindestbeträge nicht angerechnet werden. ) ⸗
In jedem . entsh det end ig, eine Kommission sowohl über die Untersti 5 . der einzelnen ö auch unter 2 DI Ung er Vorschriften des 8. 5 uͤber den Umfang und die Ant der Unterstützung en. Es können mehrere Kommissionen für einen Lieferungsverband eingesetzt werden. .
Die Kommission ist berechtigt, Auskunft über die Ver⸗ hältnisse der einzelnen Familien von den Gemeindebehörden zu erfordern, auch die letzteren zu ihren Verhandlungen zu—
zuziehen.
S. . Hat der Lieferungsverband Eee h if anerkannte korporative Vertretung, so sind rücksichtlich der Bildung, Zusammensetzung, des Vorfitzes und der Wahrnehmung der Geschäfte auch dieser Kommission die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen maß— gebend. Ist der hiernach eintretende Vorsitzende nicht von der Landesregierung berufen oder bestätigt, so ist dieselbe befugt, den Vyrfitzenden mit Stimmrecht zu ernennen. Wo eine solche Vertretung nicht vorhanden ist, besteht die Kommission aus einem von der Landesregierung zu bestellenden Vorsitzenden und einer von ihr zu berufenden, den Verhältnissen ange— messenen Anzahl von Mitgliedern.
Einer jeden Kommission wird, soweit die Verhältnisse es gestatten, ein von dem Landwehr⸗Bezirkskommando zu bestim⸗
mender Offizier beigeordnet.
ö Die Kommission kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zugegen ist. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der beigeordnete Offizier (5. IN), sowie die zugezogene Gemeindebehörde (5. 6) nehmen an der Abstimmung ö. Theil.
Ist die Verfassung des Lieferungsverbandes nicht aus⸗ reichend, um die e n, der zur Gewährung der Unter— stützungen erforderlichen Mittel sicherzustellen, so ist die Landes⸗ regierung befugt, die nöthigen Anordnungen für den Verband zu treffen und den Verbandsangehörigen zur Beschaffung jener Mittel Abgaben aufzulegen.
Die bewilligten Unterstützungsbeträge sind in halbmonatlichen Raten vorauszuzahlen. Rüczahlungen der vorausbezahlten Beträge finden auch dann nicht statt, wenn der in den Dienst Eingetretene vor Ablauf der halbmonatlichen Periode zurückkehrt. ür Beginn und Fortdauer der Unterstützungen kommt
auch der für Hin- und Rückmarsch zum beziehungsweise vom Truppentheil erforderliche Zeitraum in Berechnung. Die Unterstützungen werden dadurch nicht unterbrochen, daß der in den D unf Eingetretene als krank oder verwundet zeitweilig in die Heimath beurlaubt wird. Wenn der in den Dienst Eingetretene vor seiner Rück—⸗ kehr verstirbt oder vermißt wird, so werden die Unterstützungen so lange gewährt, bis die Formation, welcher er angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt oder aufgelöst wird. In⸗ soweit jedoch den Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 275) Bewilligungen gewährt werden, fallen die durch gegenwärtiges Gesetz geregelten Unterstützungen fort. 811
Falls Personen, deren Familien nach den Vorschriften
a. der Fahnenflucht sich schuldig machen, oder
b. durch gerichtliches Erkenntniß zu Gefängnißstrafe von längerer als sechsmonatlicher Dauer oder zu einer här⸗ teren Strafe verurtheilt werden,
so wird die bewilligte Unterstützung bis zum Wiedereintritt in
den Dienst eingestellt.
Die Truppenbefehlshaber haben in diesen Fällen den be⸗
theiligten Kommissionen n Nachricht zu geben.
Für die nach vorstehenden Bestimmungen geleisteten Unter stützungen wird zu den im 5. 5a festgesetzten Mindestbeträgen Entschaͤdigung aus Reichsfonds gewährt. Der Zeitpunkt der Zahlung dieser Entschädigung wird durch jedesmaliges Spezial⸗ gesetz des Reichs bestimmt.
Urkundlich unter . Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 28. Februar 1888.
(L. 8.) Wilhelm. von Boetticher.
Auf Grund der s§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die nichtperiodische Druckschrift: „Mitten ins Schwarze! J. Den Volksschullehrern ge— widmet zur Erinnerung an die Hundertjährige Jubelfeier der großen Revolution, von H. E. Wilmsen, Lehrer in Rungholt“. Druck und Verlag bei Hartebeest in Groningen — unterm heutigen Tage von uns verboten worden.
Schleswig, den 3. März 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Hagemann.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Seminar-Direktor Theodor Hauffe in Weißenfels zum Regierungs- und Schulrath zu ernennen.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Westpreußen zum 15. März d. J. nach der Stadt Danzig zu berufen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Zur Ausführung der bei dem Haupt⸗Zollamt zu Emmerich einschließlich der beiden dortigen Dampsschiffs-Abfertigungs⸗ stellen und der Zollabfertigungsstelle am gn. eben⸗ daselbst vorzunehmenden Pflanzen-Untersuchungen ist an Stelle des verstorbenen Rentiers H. Westermann der Kaufmann H. Sardemann in Emmerich zum stellvertretenden Sach⸗ verständigen ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗-Angelegenheiten.
Der Regierungs- und Schulrath Hauffe ist der König⸗ lichen Regierung zu Stettin überwiesen worden. .
Dem Klostergutspächter Meyer zu n. ist der Charakter als Königlicher Ober-Amtmann beigelegt worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußßen. Berlin, 5. März. Se. Majestät der Kgiser und König sind von einer leichten Erkältung be— fallen und werden voraussichtlich genöthigt sein, mehrere Tage das Zimmer zu hüten. . estern empfingen Allerhöchstdieselben den aus Karlsruhe urückgekehrten Commandeur des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, rinzen Croy, sowie den General⸗Adjutanten, Fürsten Radziwill,
vor dessen Abreise nach England. eute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen
Civilkabinets entgegen. — Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta—⸗
Hospitals bei. —̃ Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten
im Königlichen Palais statt.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist, wie W. T. B.“ meldet, heute Morgen 9 Uhr von San. Remo abgereist.
dieses Gesetzes Unterstützungen erhalten, nach ihrem Eintritt
Verwandten der Ehefrau in aufsteigender Linie und ihren Kindern aus früherer Ehe eine ine n eng gewährt werden.
in den Dienst