Summe, welche nach unserem ersten Staatshaushalts Etat vom Jnhre 1849 die evangelische Landeskirche erhielt, betrug rund 331000 Thaler. Der evangelische Oberkirchenrath faßte alles : nur irgendwie liquidiren konnte, worunter waren z. B. ganz erhebliche Summen für geistliche Bildungszwecke (110 000 Thlr.) und es kam dann, Alles in Allem zusammen genommen, auf eine Gesammtziffer von etwas über 605 990 Thlr., in Mark übersetzt 1815 000 6. Was hat nun die evangelische Landeskirche in der Zeit erhalten? Sie hat in dem Kapitel, welches über die Kirchenregimenter sich verbreitet, eine Summe statt der früheren 102 000 Thlr. von etwa 594 000 606 Außerdem partizipirt ‚ Landestheilen . s.
vertheilt in dem Verhältniß von 3 zu 1, noch mit etwa 280 6900. Für geistliche Bildungszwecke nach dem neuen Etat sind ausgesetzt 140 000 M für Vikariate. Pfarrer und Kirchen, welche früher rund 226 000 Thlr. tragen jetzt bei denjenigen Fonds, die als Dotationen betrachtet werden, über 1 004 000 M. Und nun kommt noch der Antheil an dem unter Kap. 124 Tit, 5 ausgesetzten Fonds hinzu, der sehr bescheiden für die evangelische Kirche der alten Landestheile auf etwa 1500 009 40 wenn ich rechne,
also 2 Millionen, — und davon wieder die evangelische Kirche der alten Landestheile *, das macht 1500 000 S½V — Nimmt man dazu die Staatsmittel zur Versorgung von ausgedienten Geistlichen und von Hinterbliebenen der Geistlichen nach demfelben Verhältniß mit ungefähr 180 600 466, so kommt eine Summe zu Gunsten der evangelischen Landeskirche der alten Landestheile von rund 3 700 0090 „t heraus. also mehr als das Doppelte von dem, was früher der Ober-⸗Kirchenrath als eine aus⸗
Ich glaube, gelischen Kirche
absinkt, — Nicht minder ist die Frage schwierig Das Gesetz sagt auzdrücklich nachweislich. Es ist bisher niemals gelungen, denjenigen Nachweis mit Sicherheit klar zu machen, der erbracht werden müßte, um die Voraussetzung des Gesetzes zu erfüllen.
Mühlen durch den Erlaß des Identitätsnachweises gewährte Vergünstigung wieder aufzuheben. all der Ablehnung auch dieses Antrags bean⸗ e folgende Resolution: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1) unter Aufhebung der Bestimmung in Ziffer 3 des §. 7 des olltarifgesetzes vom 24. Mai 1885 Fürsorge zu treffen, daß die xportfähigkeit der Mühlen, der Malz⸗, Pre fabriken ohne Begünstigung der Verwendung aus
den thatsächlichen Ausbeuteverhältnissen mehr entsprechendes Rendement für Mehl aus Weizen und Roggen eintreten zu lassen. Abg. Freiherr von Hornstein: Der Antrag Ampach sei ledig⸗
lich im Interesse des Ostens von Deutschland gestellt, schädige aber Die Preisverschiedenheit zwischen dem Osten und Westen sei nicht eine Folge der Zolltarifgesetze, sondern habe naturgemäß schon in den fünfziger und sechziger Jahren bestanden,
Mittel zur Verfügung gestellt würden, die unabhängig sei von den jeweiligen politischen Strömungen. Es werde miü blos Aufgabe des Staats sein, kirchlichen Nothständen g zuhelfen, auch die Kirche müsse mit ihren Mitteln eintrete wenn sie dafür über die 4 Proz. müßte, würde sie kaum Widerspruch mithelfe, dem Volke die Religion zu erhalten, so diene er m seinem eigenen
Abg. wegen Ber
gewisses Minimum her
würde. Der Finanz⸗Minister habe dem preußischen Landtage n nach dem Nachweise.
diesen Verlust auf 30 Millionen berechnet und damit manche Leute kopfscheu gemacht. Nach seinen (des Redners) Berech⸗ sich um einen Verlust von 2 Millionen u diesem Antrag eine etwas kühlere übrigen Fraktionsgenossen. eine dauernde Abhülfe für die Depression der Preise in dem Uebergang zur Doppelwährung. Niedrige Preise und Goldwährung seien identisch. Die Stimmung für den Bimetallismus sei selbst in England eine sehr günstige. Mehrheit des englischen Parlaments sei für den Bimetallismus und habe nur abwarten wollen, bis der gedruckte Kommissions⸗ bericht erschiene. Er bedauere, daß hier die Initiative nicht ergriffen worden sei, um England von seiner stolzen Stellung, die es jetzt einnehme, zu verdrängen. eit mit Frankreich gemeinschaftlich gehandelt, so wäre alles lend der Landwirthschaft erspart geblieben. könne ihn aber nicht abhalten, für diesen Antrag zu stimmen, und dadurch wenigstens den weiteren Preissturz um etwa Der Bundesrath werde den Antrag seinerseits erwägen und die Einzelstaaten seien in ihm ja stark genug vertreten, um ihre Interessen wahrzunehmen.
Ein Antrag auf Vertagung wird angenommen.
Schluß nach /g Uhr. ä MNächste Sitzung: Montag 1 Uhr.
tragt Abg. N nungen würde es handeln. Er nehme
Stellung ein,
inaus Steuern erheh
2 * * 3 11 1 t v . nben. Wenn der Cn ich will diese Ausführungen nicht vermehren;
ßerordentlich reichlich ausgestalten, auch in der Frage ich muß wirklich sagen, wenn man sich nicht einfach zu der Auffassung bekennt, daß der Staat Alles zu tragen hat, was auf dem Gebiet der Ausfälle genannt werden könnte: es giebt kein richtiges Maß der Vertheilung. Es ist also nicht möglich, diejenige gesetzgeberische Voraussetzung zu erfüllen, an deren Schwierig keit wir 13 Jahre lang getragen haben. Ich glaube, es ist ein schwerer aber doch nothwendiger Entschluß gewesen, sich darüber klar zu werden, daß in der von dem Gesetzgeber angedeuteten Richtung Erfolge nicht rzielen sind. . . . . zn fin der Hr. Abg. Stöcker in seinen Ausführungen, es sei doch der evangelischen Kirche hart mitgespielt worden, und wenn man auf den Vorschlag der Regierung eingeht, so würde das so aussehen, daß der Eine etwas erhält, worauf der Andere Anspruch habe, und das sei kein Ausgleich. — Meine Herren, das trifft genau zu auf diejenigen Ansprüche, welche der evangelische Ober ⸗Kirchenrath und die General⸗Synode er⸗ ie genannten Körperschaften haben sich jetzt auf den Standpunkt zurückgezogen, daß sie vom Staat 750 060 „S6 haben wollen, um überhaupt die Stolgebührenfrage in Fluß zu bringen.
Es ist ganz sicher, daß auf diesem Wege diejenigen, welche einen Ausfall gehabt haben durch den Wegfall der Stolgebühren, eine E schädigung nicht erhalten würden, sondern daß dies einfach ein kirchlicher Dispositionsfonds werden würde, über welchen der Staat in keiner Weise eine Mitwirkung hätte. (
Dies sind auch Ausführungen, die sich unmittelbar auf Nr. 3 des Antrages von Hammerstein beziehen. ö aatẽ ur nunmehr ju der Ueberzeugung gekommen, daß es richtiger sei, den betheiligten Kirchen neue Mittel in irgend einer Form zuzuführen, um ihre Lebens und Leistungsfähigkeit zu steigern; sie ist zu der Auffassung gekommen, daß die Pfarrgehaͤlter zu verbessern und daß zu Gunsten der evangelischen Kirche auch in Ansehung der Vikariats— einrichtungen eine neue Quelle und neue Mittel zu gewähren seien.
Die Staatsregierung hat sich dabei, wie die Herren Vorredner es in ihren Ausführungen von selbst gethan haben, vor die Frage gestellt gefehen: Soll sie demnächst zur Dotation greifen oder soll sie dasjenige System festhalten, welches seit Jahrzehnten unsern Staats haushalt , , ir leitet; soll sie den Weg der Bedürfnißzuschüsse weiter verfolgen .
Es ist . von einem der Herren Vorredner mit großem Nach— druck Werth darauf gelegt,. daß der preußische Staat der ganzen nach der evangelischen Landeskirche älteren Theile — um die neueren kann es sich ja nicht handeln — gebunden sei, nicht den Weg der Bedürfnißzuschüsse, sondern den Weg Dieser Auffassung ist die heutige Staats- regierung nicht und auch die früheren sind nicht dieser Auffassung Es hat ja bereits der Hr. Abg. von Zedlitz in einer durch⸗ aus einwandsfreien, meines Erachtens auch überzeugenden Weise dar diejenigen rechtlichen Grundsätze, welche die Hrrn. Abgg. Stöcker ammerstein für ihre Ansicht geltend machten, nicht diejenige Beweiskraft haben, welche die Herren selbst anzunehmen scheinen. Selbst die von den Herren angeführten Urkunden sind durchaus nicht derart, daß diejenigen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen sind, welche wir Hr. von Zedlitz hat mit Recht darauf hingewiesen, daß der Allerhöchste Erlaß vom 30. Oktober 1810 in keiner Weise davon spricht, daß eine Kirche, insbesondere die evangelische Kirche dotirt werden soll. Man kann sogar, glaube ich, ohne Uebertreibung sagen, es gab damals keine evangelische Kirche in den älteren Landes theilen in dem Sinne wie heute. §. 4 des Edikts: ; e
Wir werden für eine hinreichende Belohnung der obersten istlichen Behörden und mit dem Rathe derselben für reichliche otirung der Pfarreien, Kirchen, milden Stiftungen u. . w. sorgen. Auch in den maßgebenden Allerhöchsten Erlassen vom Jahre 1845 bis 1847 sind sehr zahlreiche Erklärungen vorhanden, welche es ernst— lich in Zweifel treten lassen, ob es die Absicht gewesen wäre, der Dotation zu gewähren, wie die gedachten Ich kann aus der ersten Ordre vom 28. Februar 1845, welche an den Minister Eichhorn erging und diese ganze Sache in Fluß brachte, Folgendes hervorheben. dam alige Landesherr sagte: .
Eine Erhöhung der für die Zwecke der erangelischen Kirche
aus allgemeinen Staatsfonds hergegebenen Zuschüsse wird nicht
nach einer Parallelesirung des gegenwärtigen Batrags der—
selben mit der Dotation der katholischen Kirche, vielmehr nach dem wirklich nachweisbaren Bedürfnisse zu bemessen sein.
sie lassen sich au
nach der Quelle der Entschädigung:
hefe⸗ und Cakes-
ändischen Getreides Strombeck empfiehlt lediglich seinen Antn
ücksichtigung der Missionspfarrer, durch welche ei geringe Mehrbelastung von 90 000 MS erwachsen würde. . der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. vi
gesichert werde;
anderweites, gemeinsamen
uschüsse an
Die Besoldungen und etrugen, be⸗
Meine Herren! Der Ausgangspunkt des Vorgehens der Reg rung, der Ausgangspunkt einer großen Reihe von Ausführungen) igen Herren Redner ist die Nicht Ausführung, bezw. die Ni Ausfüͤhrbarkeit des Civilstandsgesetzes vom Jahre 1874, insbesond⸗ seines 8. 54. Die Königliche Staatsregierung hat ihre Stellung maßgebendsten zur Kenntniß des Landes gebracht in der Thronrede, welche Herrn Hammerstein heute in dieser Hinsicht als der evangelischen Kirche mi das Rechte gewährend hinzustellen versucht hat, und der Herr Finagn Minister hat bei der Einleitung dieser Session, als es s Einbringung des Etats handelte, in kurzen und präzisen Worten Anschauung der Staatsregierung festgelegt. Ich bin aber nach Wichtigkeit, welche dieser Frage von H Herrn Stöcker und weiterhin in den Kreisen der allgemeinen ew gelischen Landeskirche in den alten Landestheilen beigelegt ist, genöth— in ganz kurzen Zügen doch etwas näher auf die welche die Regierung bei ihrer Anschauung geleitet haben.
Es ist den Herren bekannt, daß, als es sich um den Erlaß Civilstandsgesetzes handelte, Niemand daran gedacht hatte, namentl hier in dem Hause daran gedacht hatte, eine Entschädigung der troffenen Kirche gewähren zu wollen. man versucht, Amendements nach der Richtung Schließlich wurde nun diese unbestimmte promissorische Bestimmu— in den Gesetzentwurf hineingenommen, welche, wie die Herren wiß ungern, aber schließlich doch hier im Abgeordnetenhause angenomm worden ist.
Diese Bestimmung,
den Süden. Hätte das Reich seiner Diese Rücksicht
werden könnte, evangelische
und Westen der stärkeren Nachfrage und der Der Süden produzire
der Preis in Folge 2 Jahre aufzuhalten. ualität des Getreides höher. vorzugsweise Dinkel und Spelt, der Osten hauptsächlich Rauh— weizen, für den England der beste Absatzmarkt sei, der aber in Süddeutschland absolut unverkäuflich sei. krafttreten des Antrages Ampach werde der Handel, um aus demselben Vortheil zu ziehen, eine bessere Qualität Getreide einführen als ausführen, um einen möglichst großen Preis— unterschied zwischen dem exportirten und importirten Getreide zu erzielen; er werde Rauhweizen und Futtergerste ausführen und Hackweizen einführen. Wenn auch die Centnerzahl die gleiche sei, so werde das Ausbeuteverhältniß an Mehl und Malz Besonders im Winter, wenn die deutsche Landwirthschaft aus Geldmangel die größten Massen von Ge— treide auf den Markt werfen müsse und gleichzeitig die größte Einfuhr stattfinde, werde der Preis durch dieses doppelte An— gebot gedrückt werden, und im Sommer, wenn das Angebot nachlasse, werde der Handel den Preis so in die Höhe treiben können, daß die Landwirthschaft wiederum keinen Nutzen habe. Die Herren des Ostens wollten den Süden konkurrenzfähig Die Konkurrenz des Ostens könne er schon ertragen, aber nach dem Inkrafttreten des Antrages Ampach werde er mit dem indischen, ungarischen und amerikanischen Bauer zu konkurriren haben, man lade ihm also eine Konkurrenz auf, Der Markt der Schweiz, der den „Süddeutschen durch die Verkehrsverhältnisse verloren gegangen sei, könne doch nicht wiedergewonnen werden, und sei auch zu geringer
hoben haben. von 4 Millionen,
Nach dem In⸗ . errn von Hammerstein — In der vorgestrigen (31.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte im weiteren Verlauf der Debatte über die Ausgabetitel 5 und 18 des Kap. 124 des Etats des Kultus-Ministeriums der Abg. Stöcker: Es liege hier etwas vor, was die alte preußische Landeskirche mehr angehe als die anderen; denn die Königliche Verheißung be— z r ür die Unterstützung der Vikariate sage er seinen persönlichen Dank; die gewährte Summe In Bezug auf die Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen erkenne er das Entgegen— kommen der Regierung an, aber das, was der Minister— Präsident vor Jahresfrist in Aussicht gestellt habe, sei es nicht. Die drei positiven Gruppen der evangelischen Kirche hätten sich auf allen Provinzial-Synoden vereinigt, um das zu be— seitigen, was in die Synodalges ralen hineingebracht sei. währt seien, seien keine Ausstattung der Kirche, jedenfalls keine reichliche, denn mit diesen Mitteln könne noch nicht einmal das von der letzten General-Synode beschlossene Dienstein— kommensgesetz ausgeführt werden. Die Staatsbehörden hätten sich mit den Kirchenbehörden in Verbindung setzen sollen, aber das geschehe nur mit den katholischen Bischöfen. In solchen wichtigen Fragen sollte man sich mit dem evangelischen Ober⸗Klirchenrath ins Einvernehmen setzen. gewährung für die Gehaltsaufbesserrungen sei kein Aus— gleich für den Ausfall an Stolgebühren. a Ausfall Höhe des Pfarreinkommens, so daß in manchen nädtischen Parochien das Einkommen kaum noch zum Unterhalt des Geistlichen ausreiche. Für die Expropriation, die in dieser Sache an der Kirche vollstreckt sei, sollte man ihr Entschädigung geben. Er halte das beim Civil standsgesetz gegebene Versprechen für aus— führbar, aber allerdings im Wege kirchenges Solle die Kirche endlich einmal ausgestattet werden, oder auf die Bedürfnißzuschüsse des Staats angewiesen bleiben? Die Ausstattung oder Dotirung sei ein Korrelat zur Selbständig⸗ keit der Kirche, die ohne freie Verfügung über eigene Mittel Nicht blos in den großen Städten, sondern auch auf dem platten Lande fehle es an Geistlichen, was oft dazu führe, daß der Katholizismus in gemischt kon— fessionellen Bezirken an Ausdehnung gewinne. Es fehlten der e die Mittel, um neue Parochien zu bilden. Berlin seien die Nothstände ebenso groß wie in Berlin. Da müsse man wohl den Anträgen des Abg. Freiherrn von Hammerstein mit Wohlwollen entgegenkommen. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Soweit die An— träge schon für den jetzt berathenen Etat Mehrausgaben ver— langten, werde man prüfen müssen, ob die Mittel dazu auch Soweit Mehrausgaben für die Zukunft verlangt seien, nehme er an, daß auch die Antrag⸗ steller nicht der Meinung seien, daß die Defizitwirthschaft durch solche Mehrausgaben wieder herbeigeführt werden solle. die Besserung der Gehaltsverhältnisse der Geistlichen könne ja wohl noch Manches geschehen, allein er halte es nicht für nöthig, den Generalsynodalbeschluß von 1885 über das Dienst— einkommen der Geistlichen schon jetzt voll auszuführen; man habe sich ja auch bei manchen anderen Staats versprochene der Stolgebühren
Landeskirche Verbindung mit. dem preußischen Staat ganzen Entwickelung nach nicht schädlich gewesen ist, sondern zum Segen des Staates und der evangelischen Kirche gereicht hat, und ich möchte, meines Erachtens, bitten, nicht zu glauben, daß die gegen—⸗ wärtige Staatsregierung gewillt ist, dieses innige Verwachsensein zwischen der evangelischen Landeskirche und dem preußischen Staat Wir glauben, daß die Verhältnisse derartig sind, daß der preußische Staat und die evangelische Landes⸗ e Jahrzehnte und vielleicht Jahrhunderte hindurch en müssen. Bei dieser Auffassung ist es ganz unmöglich, daß man den Staat blos als eine Zahlstelle betrachtet, wo man etwa einem Legat beruht, in Empfang zu
Motive einzugeh⸗ evangelischen
Die Staatsregierung ist
verschieden sein. ziehe sich nur auf jene. Herrenzause ha hin zu formulir
werde vorläufig ausreichen. ; . ? irgendwie verkümmern zu wollen.
kirche noch lan ng, die ihrem Wortlaut nach von besonden treu zusammenste Bedeutung ist, giebt folgende Gesichtspunkte für eine zukünftige Gese gebung an. ᷣ Ein besonderes Gesetz wird die Verbindungen, die Quelle n
das Maß der Entschädigung derjenigen Geistlichen und Kirche diener bestimmen, welche nachweislich in Folge des gegenwärtz Gesetzes einen Ausfall in ihren Einkommen erleiden. Diese gesetzgeberische Bestimmung, auf deren Interpretation; mit kurzen Zügen nachher noch eingehen werde, ist nun innerhalb d evangelischen Landeskirche der à Ausgangspunkt
ung Seitens der Libe— J ; : e welche mehr ge— Was nun den Bedürfnißzuschuß als solchen betrifft, den die Regierung zu gewähren geneigt und bereit ist, so hat der Hr, Abg. Dr. Brüel gesagt, er sei ja mit diesem Verfahren vielleicht ein verstanden; er hält aber den Betrag an und für sich zu niedrig. Damit komme ich nun auf eine Reihe von Anträgen, die sich nach der Richtung bewegen, den Bedürfnißzuschuß zu vermehren. hat in der von mir bereits angedeuteten Rede im Januar dieses Jahres vollkommen klar hingestellt, daß es ch der Staatsregierung ist, diejenigen Hoffnungen zu erfüllen, die durch die Zusicherung eines garantirten Maximalgehalts von 3600 Se für die evangelischen, katholischen
die Finanzverhältnisse des Staates gestatten, es das eifrigste Bestreben der Staatsregierung sein würde, jene Hoffnungen zu erfuͤllen.
Dieser Ausspruch führt mich jetzt zur Ergänzung einer Unter, lassung, deren ich mich eben schuldig gemacht habe, indem ich noch mit einem Worte auf die Ausführungen des Fürsten Bismarck vom Der Abg. Stöcker hatte in der Leb⸗ haftigkeit seines Vortrags das Wort unterfließen lassen, als ob der Herr Minister⸗Präsident damals von einer Dotation der evangelischen Das ist jedenfalls ein Irrthum; aber ich muß diesen Irrthum berichtigen, weil man sonst annehmen könnte, preußische Staatsregierung derjenigen Homogenität ent- die sie 34 glaube ich, in dieser wichtigen Frage bisher
Entwickelung der Dinge
die ihn erdrücken werde. * j der Dotation zu beschreiten. Landestheile
eingehender
, . nien gebeubang, Herr Finanz ⸗Minister Wirkungen noch nicht voll zu übersehen, die Anträge seien also mindestens Ein Theil der erhofften Wirkungen sei aber ein— getreten und die Einnahmen des Reichs seien höher und der Getreidepreis habe eine, wenn auch nur geringe Steigerung Die wilde Spekulation werde man durch den Antrag auch nicht verhindern, im Gegentheil sogar gefahrloser für Daß das Reich durch den Antrag Verluste haben werde, darüber seien Alle einig, nur über die Höhe derselben gingen die Meinungen auseinander. Antrag werde Qualitätsbau einzuführen.
entschädigen
Entschlüsse Zollnovelle
in, als sie den Anstoß gegeben hat zu der Proposition? evangelischen Qber-Kirchenraths, die gesammte Stolgebührenablösn mit der Ausführung dieses §. 54 zu verbinden. sehr gut gemeint und hat gewiß auch sehr viele Momente für sie aber in der Verquickung dieser eminent wichtigen und in alle Po hältnisse unseres Lebens eingreifenden Verhältnisse nach der Ablöfn sämmtlicher Stolgebühren — ich sage, in dieser Verguickung ist je Theil eine Ursache zu finden für die unerwünschte Behandlung, wehe innerhalb der älteren Landestheile gefunden h Als es sich um die Frage handelte, daß alle Stolgebühren abgeli werden sollten, da war es von Bedeutung, daß nach dem Durchschn der letzten 6 Jahre, welche dem Erlaß des Gesetzes von 1874 vorausging an Stolgebühren entrichtet wurden über 6 700 000 Æ, und daß, aus den Nachweisungen, die ich dem kirchlichen Material entnomm habe, hervorgeht, in der That ein sehr großer und erheblicher The des Einkommens der Geistlichen.· und Kirchendienerstellen auf die Stol gebührenerhebung äußersten Falls allein von dem Gese e werden können, auch ergriffen worden sind, die Gebühren für Tausg Trauuagen, Aufgebote und Atteste betragen noch nicht einmal? vorgenannten
dringender Wuns
und von 2400 e für die
Es war das gen 10e . Der Herr Finanz-Minister
namentli z gehört haben.
den Spekulanten machen. diese ganze Frage
Darum heißt es auch in dem 22. April 1887 zurückkomme. Ouantitätsbau statt Er bitte, den Antrag abzulehnen. Abg. von Kardorff: Diese Frage sei weder eine nord— deutsche, noch eine süddeutsche, sondern eine große nationale Frage, denn es handele sich um einen rapiden Preisrückgang olltarifgesetzes sei den kühlen das Privilegium ertheilt, fremdes Getreide einzuführen unter der Vergünstigung eines Zollkredits, und dieses Getreide wieder auszuführen unter der Vergünstigung einer sehr be— So lange die Zölle noch gering ge— wesen, wie 1879, habe man von diesen Exportprämien nicht Bei einem Zoll von 5 6 stellten sie sich aber Nach einem in der „Norddeutschen Allgemeinen abgedruckten Mühlengeschäft
i der Mehlausfuhr festgesetzten zurückvergütet. Mühlengeschäfte Konsumenten des inländischen Getreides zu sein und ihren Roggen und Weizen ausschließlich Sie hätten dann den ausländischen Markt mit der besonderen Exportprämie und den inländischen Markt dazu und fräßen die kleinen Mühlgeschäfte vollständig auf. Die kleineren Mühl eschäfte hätten das dringendste Interesse an dem Zustandekommen ieses Antrags. Wolle man den gegenwärtigen unerträglichen Zustand nicht ändern, so müsse man wenigstens die Ver— günstigung der Mühlen wieder aufheben. weg sei, das Monopol Einzelner zu verallgemeinern, und das sei der Zweck des Antrags Ampach. reden, ob dem System des Abg. von Wedell (Malchow) dem der Kommission der Vorzug zu geben sei. den Antrag von Wedell für wirthschaftlich richtiger. Jeden— der jetzige Zustand unter keinen Umständen
etzlicher Regelung. Kirche gesprochen hätte.
toßer Gebiete. Durch §.7 des nicht selbständig sein könne. n. 16 fernt, rñ aus der damaligen Rede des Hrn. Minister-Präsidenten vorzulesen; sie sind mir jetzt für den Zusammenhang zu wichtig, um nicht eine Täuschung daruber aufkommen zu lassen. . kann nur wiederholt die Versicherung abgeben, daß die Königliche Regierung ihrerseits den von ihr anerkannten Bedürf— nissen, ja Nothständen der evangelischen Kirche ihrerfeits freiwillig entgegenkommt, und, wie die Herren aus unseren Budgetverhältnissen ersehen können, auf dem Punkte der nothwendigen finanziellen Unter— stützung auch in den letzten Jahren reichlich entgegen gekommen ist. Wenn ich sage reichlich, so meine ich, reichlich in Bezug auf die Summen, die aufgewandt sind, aber nicht reichlich in Bezug auf das Bedürfniß. Ich glaube, daß das Bedürfniß noch erheblichere uschüsse von Seiten des Staates fordern wird; — erren nur dazu mithelfen wollen, im Staat und Reich neue Ein— nahmequellen zu schaffen, so wird das im weiteren Maße mög—
. ö. . ; 577 erren eordneten es folgerten. Hälfte der 8 9
2 800 000 t,
erheben sich
So war nun die General-⸗Synode, die mit der Angelegenheit h traut wurde, vor eine viel größere Aufgabe gestellt, als es von vor herein nothwendig war nach Lage des Gesetzes. es ab, entscheidende Beschlüsse zu fassen, verwies die Sache an d Provinzial Synoden haben wieder! t darüber berathen und sind zu einer einstimmigen Auffassung in kein Die einen haben es für erwünscht erachtet, die Ste ebühren fakultativ aufzuheben oder obligatorisch aufzuheben, auff eben unter Mitwirkung einer großen Gemeinschaft, durch die 6 meinden u. s. f. — kurzum, es ist ein eiwas buntes Bild, welches fe hier darbietet. Schließlich aber hat sich die General⸗Synode dahin g einigt, dem Staat gegenüber den Antrag zu erheben, daß er mindestin an die Landeskirche der älteren Landestheile 750 000 S zahlen sch um die ganze Stolgebührenablösungsfrage in Fluß zu bringen. . ist die Ziffer, meine Herren, welche Sie in dem Antrag des Hrn. A. von Hammerstein, wenn ich nicht irre — unter . Verhandlungen mit den kirchlichen Körperschaften haben nun hinei gespielt in die 2. General⸗Synode von 1885, und es h gehenden und freundlichen Erörterungen zwi Staats und Kirchenbehörden sicherlich nicht ge
Ich will nun
deutenden Exportprämie.
c. h, e gd Die Synode lehr „Kölnischen 880 Ctr. nach dem Ausbeuteverhältniß Dies habe zur Folge gehabt, vollständig f
Provinzial⸗Synoden.
Weise gelangt. Inzwischen ist, wie Ich schon jetzt anerkenne, ein dringendes Be— dürfniß zur Erhöhung der der erangelischen Kirche aus Staats— mitteln bisher gewährten Zuschüsse wirklich vorhanden und diesem ein Genüge zu leisten, bin Ich gern bereit, sobald solches genau ermittelt und festgestellt sein wird.
Es kommen nun diejenigen einzelnen Positionen, welche später in allen Denkschriften eine maßgebende Rolle spielen: die Erhöhung der Pfarrbesoldung, auf Königlichen Patronatsstellen auf 4690 Thaler, die Errichtung von Prediger⸗Seminaren oder sonstiger Anstalten zur besseren Ausbildung und Vorbereitung der Kandidaten für geistliche Amt, eine angemessene Summe zu Synodalzwecken.
Zum Schluß wird der Minister beauftragt, genau zu prüfen, welche Zuschüsse nach Maßgabe der wirklich vorhandenen Bedürfnisse der evangelischen Kirche überhaupt nothwendig seien. „Dotation“ kommt zwar in der Ordre vom 28. März 1845 vor, aber es ist nicht ganz sicher, was damit gemeint ist, da vorher auch von einer Dotation der Pfarrstellen die Rede ist, und es bleibt ungewiß, ob in der That eine so weitgehende Schlußfolgerung gerechtfertigt ist, wie sie von den Herren Vorrednern daran geknüpft ist. folgenden Ordres vom April 1849 und Februar 1846, wo immer von den Heimfällen aus den evangelischen Domstiften die Rede ist, wird davon gesprochen, daß dieselben zugeführt werden sollen einem zur Erhöhung der Dotation der evangelischen Kirche neu zu bildenden Dispositionsfonds.
; ist, allerdings in der Ordre von 1847 in etwas be—
stimmterer Weise gesagt, von einer angemessenen Erweiterung der
aber unmittelbar davon ist nicht die Rede, daß es sich handle um die Erhöhung der Zuschüsse, zur Unterstützung von Geist— lichen, und daß auf die Aussetzung eines ansehnlichen Dispositions— fonds Bedacht genommen werden muß. — Es ist das nicht etwa ein grundlegende
abzuschwächen, i
soweit die
dauernd vorhanden seien. 1000 Ctr. aufgehört
us, Rußland beziehen. Alfehäberall, meine Herren. . Bedürfnisse , und ‚Zuschüsse⸗, von
„Dotationen“ ist überall keine Rede. ;
Nun haben einige der Herren geglaubt, die Frage so regeln zu können, daß der Staat einfach die Staatsgelder nimmt und sie den kirchlichen Gemeinschaften überweist, ohne daß der Staat in die Lage kommt, Meine Herren, das ist nicht möglich! Wir müssen durchaus daran festhalten, daß, wo der Staat Bedürfniß— zuschüsse gewährt außerhalb rechtlicher Verpflichtungen, eine irgendwie geartete Mitwirkung des Staates einzutreten hat; und die Regierung wird allen Anträgen nach der Richtung hin ganz bestimmten Wider— spruch entgegensetzen. ⸗ ö
Wenn ich naͤch diesen Ausführungen nun kurz auf die einzelnen Anträge eingehen darf, so kann ich keinen Zweifel darüber lassen, daß rn. von Hammerstein zu 1 und 2 der Regierung Hr. von Hammerstein schlägt vor, in der gegen— wärtigen Etatsperiode bereits mit der neuen und erheblichen Summe
von Zedlitz
Beschaffung Mehrbelastung n der Verwaltung zu Überlassen, wo sie das Geld herbekommt. — Aehnlich verhält es sich mit dem Antrag Nr. 5. Die Staatsregie⸗ rung kann diesen Antrag 5h troßz der Abschwächung, welche einer der Herren ihm hat zu Theil werden lassen, nicht anders auffassen, als In dem Antrag wird ausdrücklich ge—
durch den Gesetzentwurf der evangelischen Landeskirche sittel zugeführt werden sollen. ( in dem Antrag Achenbach und Genossen, an irgend einer Andeutung, daß eine maßgebende Mitwirkung des Staats bei der Verwendung der Mittel einzutreten hat.
Dieselbe Bemerkung trifft im Wesentlichen auch den Antrag Brüel, der ja im Grunde auch auf nichts Anderes als auf eine Dotation der Kirche hinausläuft. Seine Ausführungen nach dieser Richtung sind ja nicht mißverstndlich gewesen. wird hierzu die Hand nicht bieten. ; ö
Der Antrag von Huene bewegt sich nach unserer Auffassung in ähnlicher Richtung, wenngleich er weniger klar ist es sehr mißlich eine Ahg. von Huene vorschlä— zuschuß so zwingend gewä
Nr. 4 finden. bedürfnissen noch
Entschädigung eine Kontrole darüber zu üben.
einschränken m chen den bethei lig
Der andere Aus- ausführen Meinung,
herbeigeführt werden müsse.
Regierung
. Die. 744 000 M reichten nicht aus, um allen Ansprüchen zu genügen, namentlich weil man die niederen Kirchendiener nicht vergessen dürfe; auch die kirchengesetzliche Regelung des Stol Staatsmittel unterstützt werden.
einer materiellen Grundla
vill ungefähr anführen, lativen Nüsse zu knacken, die Bestimmung des §. 54 auffiel,
Herr Finanz ⸗Minister . so viele kaum lösbare Aufgaben. sich um die Frage handelt: was sind die Vorbedingungen für die treffenden Entschädigungen? So entsteht zunächst die Frage: welt Schäden sollen denn vergütet werden? der durch den Wegfall der Stolgebühren entsteht? In Betreff d Aufgebotsgebühren: Wie sollen die Quoten für die Trauungsgebühre wo für Trauung und Aufgebot einheitliche Gebühren bestehen,“ messen werden? Wie soll da die Vertheilung eintreten? — Od auch der mittelbare Schaden? Das ist ja vielfach in den Synode geltend gemacht worden, namentlich in der Richtung, daß viele kit liche Mitglieder in Folge der Stagtsgesetzgebung überhaupt nicht me trauen und nicht mehr taufen lassen, sich dem Zwange des Traue und Taufens entziehen? Oder diejenigen Falle, die früher schon Hr. Br. Bri⸗ anregte, da wo Kirchenkörper, namentlich Kirchengemeinden eingetret⸗ sind in vollem Umfange oder subsidiär, um Lie Geistlichen m Kirchendiener für den Ausfall zu entschädigen. sind die weiteren Fragen: sagt dem Wortlaut nach: welche nachweislich einen Aus Meine Herren, diese Basis ist
Es lasse sich darüber
der Antrag des H
bührenwesens müsse durch fh m fr ni annehmbar ist.
ber es fehle zur Zeit an ner mate — ge zur Beschlußfassung; man könne nicht übersehen, wie viel Geld zur vollen Befriedigung aller Deshalb müßten die Anträge abgelehnt werden, Strombeck),
kommens der katho
Nur unmittelbarer Schade
Staats kasse z ausgeführt hat, Deckungsmittel
die süddeutsche Landwirthschaft dabei wenig herauskomme. Bestreiten müsse er entschieden, daß Süddeutschland größere als Norddeutschland. andere Provinzen hätten sch erzielt als Süddeutschland.
Bedürfnisse erforderlich sei. unmöglich,
. genügender von Hammerstein
Pommern on oft beim Export höhere Preise t Mit Ausnahme der Provinz Sachsen werde auch im Norden nur guter Qualitätsweizen Von einer großen Preistreiberei im Sommer und einem großen Preisdruck im Winter könne dauernd nicht die Rede sein, das gleiche sich mit der Zeit wieder aus. Daß auch die süddeutschen Müller gegen den Antrag seien, wundere ihn nicht, bedenklicher sei ihm schon, wenn von mancher Seite immer das non liquet geltend gemacht werde. fährlicher, als ein solches Wort, und nichts bequemer für Diejenigen, welche sich der Mühe des Nachdenkens überhoben glaubten, wenn eine Autorität diesen Ausspruch gethan habe. zölle die Einnahmen des Reichs zu er—
auch die Erhöhung des Minima Geistlichen, welche Seitens der Budgetkommission beschloffen sei, denn der Fonds sei keineswegs ausreichend. Die Anträge Brüel und von Hammerstein wollten das Prinzip feststellen, kirchliche Zwecke ausgeworfenen onds der Kirche zur freien Verfügung überwiesen werden sollten. Von einer solchen „Dotation“ der Kirche sei weder in den angezogenen Kabinetsordres, noch in der Rede des Reichskanzlers gesprochen. Der Reichskanzler habe sich jede Schmälerung der Gemeinderechte ausgesprochen, eine en, wenn man dem Kirchenr 'r alle Fonds geben wollte. recht der Gemeinden könnte damit vollständig vernichtet werden, wohin die Absichten gingen in unseren hochkirchlichen Kreisen, zeige ein in den letzten Tagen veröffentlichter Brief⸗ wechsel zwischen dem General⸗Su und dem Konsistorial-Präsider der Anträge
eine rerschleierte Dotation.
Bestimmun ö . Nicht minder schm— Es fehlt durchaus, wer soll entschaͤdigt werden? diejenigen Geistlichen und Kirchendien⸗ fall in ihren Einkommen erleiden sofort verlassen worden; man hat sz darauf beschränken wollen, lediglich die Gen schon bestehenden Stell
es nicht richtiger wän solche zu entschädigen oder darüber hinar sse Seitens der saͤmmtlichen Unterhaltun ; gemeinden, Patrone oder überhaupt alt elche durch den Wegfall der Stolgebühren⸗ 1dungen veranlaßt sind.
geistlichen Ministeriums stets auf die Zweifel haftigkeit dieser Allerhöchsten Erlasse hinge⸗
Aber, meine Herren, wie steht die Sache wirklich? Hammerstein hat eine Ordre verlesen — ich glaube vom Jahre 1847 t eben etwas ausführlicher beleuchtet habe; er hat aber ⸗ e Summe nicht genannt, die der damalige Landesherr als eine ausreichende Dotation für die evangelische Landeskirche ansehen wollte, das war die Ziffer von 154 006 Thalern. diese Ziffer von 154 000 Thalern ist nachher übergegangen in die be— kannten Liquidationen des evangelischen Ober -⸗Kirchenraths, für dessen 10 000 Thaler
8 gen wohlwollenden Absicht Sr. Majestät Friedrich Wilhelm IV. anknüpft an die damals als sehr weitgehend betrachteten Wünsche des evangelischen Oberkirchenraths, wenn man sich klar macht, was man damals für Begriffe von einer ausreichenden Dotation der evangelischen Landeskirche hatte, und sieht, was dieselbe heute vom Staat bekommt, dann werden die Herren vielleicht zu der Üeberzeugung kommen, daß ss ein Segen für die evangelische Kirche gewesen ist, daß ihre Do tation nicht nach den damaligen Wünschen erfolgt ist. Die ganze
Nichts sei ge⸗
lichen und Kirchendiener, entschädigen, aufgeworfen:
— die ich j
würde aber entste damals di ama le
Disposition über a
iment die
farrwahl⸗ Die Staatsregierung
Durch die Getreide Dingen die die Geistlichen⸗Stellen als solche Ansprüche an die Staatska verpflichteten, der Kirchen Derjenigen zu stellen, w ssen höheren Aufwer e in dem Antrage des Rolle gespielt: sollen die Ki benutzen zur Erhöhun schen — zu ihrer D Fragen sehr schwie alle Ausfälle gedeckt werden, besten Stellen erfreuen, oder daß das Einkommen infolge
preußische Finanz-Minister habe gesagt, er würde sich freuen, Meing Herren,
wenn die Getreidezölle als Schutzzölle und nicht als Finanz— 5. „Ganz unrichtig sei es, daß durch den Zoll ein herer Preis erzielt und der inländische Markt gesichert sei. ie Preise seien in Norddeutschland so niedrig, wie sie im ganzen Jahrhundert nicht gewesen seien. Norddeutschland sei doch auch schließlich ein sehr wichtiger Faktor im Reichsleben, und wenn wirklich Süddeutschland Nachtheile durch diefen An— trag hätte, was er entschieden leugne, so sei er überzeugt, daß die Süddeutschen dem Norden gern ein Opfer bringen würden. Man spreche von dem Verlust, der der Reichskasse erwachsen
estimmung zu beschließen, wie sie der Hr. t, mit der Maßgabe, daß der Bedürfniß— rt werden muß, daß eventuell eine Ueber⸗ schreitung des betreffenden Etatstitels einzutreten hat. Soweit meine Kenntniß des Etats xeicht, ist das immer Wir haben Baufonds und ähnliche ständen überschritten werden müssen; aber daß
zölle wirkten. perintendenten a. D. Büchsel
Die Tendenz er A die Kirche in den Dienst einer einseitigen Parteirichtung zu stellen, und deshalb hätten die weitsichtigen Politiker, welche an der Spitze unferer Regierung ständen, den Anträgen widersprochen. Solche Ten— denzen dürfe man nicht fördern, ren. Darum mü andeskirche dauernd im
Einrichtung noch weitere veranschlagt
iten Hegel. Dann aber hat d Hrn. Abg, von Oammerstein eine gro; rchengemeinschaften selbst diese Anlẽj g der Staatszuschüsse oder — wie fie es wün Nicht minder sind
sind oft erwogen worden: solle auch bei Geistlichen, soll man eine Grenze ziehen für den Fal des Wegfalls der Stolgebühren auf et
ehe dahin, gehe dah rundsätzlich vermieden onds, die unter Um⸗
otation zu gelangen. ispositionsfonds über-
rig und sie
schritten werden sollen, ist, glaube ich, ein Widerspruch, der in sich selbst gewissermaßen liegt. ; . ;
Hr. von Hammerstein zu Nr. 4 die Gewährung von 750 000 MÆ beantragt.
etzt, wo es gelte, die nationale e man dafür sorgen, daß der ege des Gesetzes
die sich ?
Es ist nicht möglich, daß die Königliche
Staatsregierung auf Umwegen zur Ausführung des Gesetzes vom 98. März 1874 5. 54 gelangt, und auch hier kann die Königliche Staatsregierung nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.
Die anderen Anträge bewegen sich ja auf einer etatsrechtlichen Grundlage; der Antrag Achenbach und Genossen ist ja darin durch aus sympathisch Seitens der Regierung zu begrüßen, daß er daran festhält, daß eine Mitwirkung des Staats in der Verwaltung des Staatsfonds eintritt. Dieser Antrag selbst hat aber andere Bedenken. Es ist nicht sicher, ob doch nicht in Konsequenz dieses Antrags die Stellung der Kirche zum Staat eine veränderte sein wird, und ob nicht die Annahme eines so allgemein gefaßten An⸗— trags zu Konsequenzen führt, die die Staatsregierung zu übersehen heute unmöglich in der Lage ist. Und um deswillen, namentlich weil der Inhalt nicht klar genug, und weil die Anwendung des Antrags, die Uebersetzung desselben in das gesetzgeberische Wort und in das praktische Leben unübersehbar ist, kann ich mich auch nicht für An— nahme dieses Antrags erklären.
Ich komme nun zu dem auf verwandtem Gebiete liegenden Antrag der Budgetkommission und dem Antrag Enneccerus. Ich kann mich da ja nur im Allgemeinen auf den Standpunkt stellen, den ich Eingangs meiner Ausführungen eingenommen habe: daß es durchaus in der Absicht der Königlichen Staatsregierung liegt, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel eine Aufbesserung der Einkommens- verhältnisse der christlichen Pfarrämter zu gewähren. Aber es ist für die Staatsregierung unmöglich, eine Verpflichtung heute zu übernehmen, da die Voraussetzungen der Erfüllung nicht in ihrer Hand sind und wir heute unmöglich schon mit Sicherheit übersehen können, ob der neue Etat die neuen Mittel gewährt, die nothwendig sind, um weite, der Regierung aber sympathische Ziele zu verfolgen, wie die Hrrn. Enneccerus und Genossen sie im Auge haben.
Es bleibt noch für mich übrig, auf zwei einzelne Punkte über— zugehen; ich hoffe dann die Fragen erschöpft zu haben. Es sind dies der Antrag des Hrn. Abg. von Strombeck und der Antrag der Budgetkommission, welcher sich mit dem Antrag Hammerstein Nr. 3 etwas deckt.
Der Antrag des Hrn. Abg. von Strombeck ist hier im Hause bereits wiederholt Gegenstand der Erwägung und Beschlußfassung ge— wesen, und hat, dem Antrage der Regierung entsprechend, eine An— nahme nicht gefunden. Ich muß auch dringend bitten, die Einschaltung des Wortes „Missionspfarrer“ oder „ Missionspfarreien“ nicht anzu— nehmen. Die Gründe dafür sind oft vor Ihnen dar— gelegt worden, es läßt sich mit mathematischer Sicherheit nach Auffassung der Staatsregierung nachweisen, daß es sich bei den Verhandlungen über den Fonds 1245 immer nur um wirkliche Pfarreien gehandelt hat. Die Missionspfarrer im Sinne des Kirchenrechts sind nicht wirkliche Pfarrer; bei den Missionspfarrern hängt immer etwas in der Luft, entweder in der Person des Geist— lichen, oder die Mittel liegen nicht vor, oder es fehlt an einer wirklichen Gemeinde. Ich kann nicht annehmen, daß der Hr. Abg. von Strombeck mich als Zeugen hat aufführen können, als er die Zahl der Missionspfarreien auf 100 angegeben hat, ich bin wenigstens außer Stande, mich dessen zu erinnern.
Ich habe bei einer anderen Veranlassung ausgeführt, daß ich dringend bitten muß, die Missionsthätigkeit nicht in die Etatsgesetz⸗ gebung einzuführen. Der preußische Staat ist meines Erachtens nicht reich genug, um die Missionsthätigkeit seiner beiden Hauptkirchen zu unterstützen. Im Allgemeinen dienen die Missionsverhältnisse nicht gerade zur Erhaltung des Friedens, wenigstens habe ich wiederholt gefunden, daß die Begründung von neuen Missionspfarreien von der gegnerischen Konfession nicht mit besonderer Befriedigung begrüßt wurde. Ich habe immer gefunden, daß daraus mehr Streitigkeiten als Erleichterungen entstehen, und ich kann wirklich nicht sagen, daß es Aufgabe des preußischen Staates ist, diese Unzufriedenheit auf dem Gebiet einer gesteigerten Missions— thätigkeit zu erhöhen.
Der Hr. Abg. von Strombeck vermißte nun noch eine Reihe von Zahlen. Ich glaube, die Zeit ist zu vorgeschritten, und ich glaube, die Herren sind auch zu sehr gewohnt, gegenwärtig die Prinzipienfrage mehr zu behandeln. Ich glaube in der Lage zu sein, in der Kom— mission an der Hand der gestern und vorgestern eingegangenen Ma— terialien umfassendere Auskunft zu geben, wenn auch leider zu meinem Bedauern, was die katholischen Pfarreien betrifft, nicht ganz zufrieden⸗ stellende, ich meine, absolut sichere.
Nun komme ich zu den Vorschlägen der Budgetkommission in Ansehung der Maximalunterstützungen der katholischen Geistlichen, für welche statt 2400 M 2700 6 in Aussicht genommen sind. Meine Herren, die Gesichtspunkte, welche die Königliche Staatsregierung bei Bemessung ihrer Ziffern geleitet haben, hat, wenn ich nicht irre, Hr. von eli bereits angedeutet. Tie Regierung ist der Ansicht, daß bei Bemessung der Bedürfnißzuschüsse es sich nicht um eine feste Relation handelt, sondern daß zunächst Rücksicht zu nehmen ist auf das objektive Bedürfniß. Die Königliche Staatsregierung ist an der Hand ihrer Erfahrungen der Ansicht gewesen, wenn ein katholischer Geistlicher nach Ablauf gewisser Jahre die sichere Garantie hat, 2400 A6 sicheres Einkom men zu erhalten, daß dann nach Lage unserer heutigen Verhältnisse sein Einkommen zwar nicht als ein reichlich bemessenes, aber doch als ein solches anzusehen ist, welches ihn gegen die Schwierigkeiten des täglichen Lebens sichert.
Nun kommt noch, eins hinzu. Sie werden aus den Verhand- lungen, die zwischen meinen Herren Kommissarien oder mir und der Budgetkommission zu führen sein werden, ersehen, daß die Zahl der gering dotirten katholischen Pfarreien eine erstaunlich große ist. Die Zahl der katholischen gering dotirten Pfarrer liegt vorwiegend auf dem linken Rheinufer — wir haben gestern schon die Sukkursal⸗ pfarrer berührt — wir haben dort etwa 1300 Sukkursalpfarrer, und nach den Notizen, die ich mir früher gemacht habe, waren im Bezirk Köln 580 Sukkursalpfarrer im Gegensatz zu 50 Pfarrern erster und zweiter Klasse, im Bezirk Trier 560. Sukkursalpfarrer gegen 70 Pfarrer; vom Düsseldorfer Theil des Bezirks Münster sind mir im Augenblick die Zahlen nicht gegen wärtig — ich darf aber annehmen, daß die Gesammtzahl nicht unter 1309 zurückbleibt. Nach den uns vorliegenden Materialien ist mit Sicherheit anzunehmen, daß mindestens 1290 Sukkursalpfarrer der Aufbesserung auf 2400 „ bedürftig sind. Nun nehmen Sie einfach hinzu, wenn Sie die höhere Grenze einsetzen mit 2700 S, dann könnten Sie mit Sicherheit schon jetzt darauf rechnen, da die katho— lischen Pfarrer im Allgemeinen ein ziemlich hohes Dienstalter, vom Tage ihrer Priesterweihe gerechnet, haben, daß, wenn man einfach 1500 mit 369 multiplizirt, dies eine Summe von 390 0090 M macht. Und, meine Herren, wenn wir auch niedriger rechnen, so ist allein die Erhöhung dieser gering dotirten Pfarreien um je 300 S6 gleich⸗ bedeutend mit einer Mehrausgabe von nicht weniger als 3— 400 000
Das ist der Grund gewesen, weshalb die Königliche Staats- regierung geglaubt hat, ein angemessenes Gexechtigkeitéverhältniß zwischen den beiden Hauptkirchen mit ihren Vorschlägen inne zu halten.
Ich hoffe, meine Herren, daß ich Alles berührt habe, was hier zur Erörterung gekommen ist, und ich kann nur dringend bitten, nach den Vorschlägen der Königlichen Staatsregierung abzustimmen und ich bin überzeugt, daß dann Ihre Abstimmung vielfach zu einer Be⸗ ruhigung führen wird, zu einer Sicherung, die auf diesem Gebiet durchaus nöthig ist.
Abg. Dr. Enneccerus meint, daß es immer bedenklich ei gegen den Willen der Regierung den Etatsansatz zu erhöhen; die Anträge sollten deshalb sämmtlich abgelehnt werden, zumat die Regierung ein so weites Entgegenkommen gezeigt habe. Der Antrag der Budgetkommission gehe zu mechanisch vor, indem er für das Minimalgehalt der katholischen Geistlichen ein ähnliches Verhältniß vorschlage, wie es bisher für das Maximalgehalt bestanden habe. Man sollte dabei in Rech⸗ nung ziehen, daß die evangelischen Geistlichen nach 2öjähriger Amtsdauer mit oft zahlreicher Familie größere Bedürfnisse hätten, als die unverheiratheten katholischen Geistlichen. Die Erhöhung der Gehälter bis zu der be⸗
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