zeichneten Höhe solle nach seinem Antrage — dem ursprüng—⸗ lichen Antrage Mithoff — unter allen Umständen nach Ab⸗ lauf der angegebenen Fristen erfolgen; es werde also eine gewisse Garantie gegen Willkür gegeben, aber der Staats⸗ behörde müsse man die Vertheilung überlassen, weil eine ein⸗ heitliche Handhabung der Vorschriften nothwendig sei. Den Anträgen wegen der Dotation bitte er nicht zuzustimmen aus den Gründen, die der Abg. er, von Zedlitz und Neukirch schon angeführt habe. Im Interesse der evangelischen Kirche müsse man es verhüten, daß eine Parteirichtung die Allein⸗ herrschaft an sich reiße zum Schaden der Kirche. Der Antrag der freikonservativen Partei bewege sich auf dem Boden der egenwärtigen Rechtsordnung. Die Anträge würden in der udgetkommission unter e brut der Antragsteller verhan— delt werden müssen.
Abg. von Benda: Für die bessere Besoldung der Geist— lichen sei seit einer Reihe von Jahren sehr vie! geschehen, aber es reichten die neuen Bewilligungen doch nicht aus, um den Ausfall an Stolgebühren zu decken. Redner verweist auf eine Eingabe der landeskirchlichen Vereinigung, an deren Spitze Männer wie Beyschlag und Schrader ständen, welche eine Ausführung des Civilstandgesetzes verlange, die auch das Abgeordnetenhaus zugesagt habe. Wenn auch die Ausführung eine schwierige sei, so müsse sie doch einer Lösung entgegen⸗ geführt werden. Auf die anderen Dinge wolle er sich jetzt nicht einlassen, da sie ja an die Budgetkommission zurück— kommen würden.
Abg. Dr. Windthorst beantragt die Verstärkung der Budgetkommission um sieben Mitglieder, weil sie nicht für solche kirchenpolitischen Verhandlungen zusammengesetzt sei. Heute könne man überhaupt nicht zur Abstimmung kommen, denn die Anträge beeinflußten die Gestaltung der Tit. H und 18 dieses Kapitels; diese Titel müßten deshalb ebenfalls der Kom— mission nochmals überwiesen werden. Die Bestrebungen des Abg. Freiherrn von Hammerstein seien vom Minister schroff zurückgewiesen worden, zur Freude der Nationalliberalen; aber die Bestrebungen hätten einen so berechtigten Kern, daß sie sich schließlich Bahn brechen würden. Wer eine Schwächung des kirchlichen Einflusses wünsche, habe Ursache, die Einmischung des Staats herbeizuführen. Christliche Wahrheiten seien stabil, deshalb müsse die Kirche frei gemacht werden von dem schwankenden Staatseinfluß. Er bedauere, daß der Abg. Freiherr von Hammerstein seine früheren weitergehenden Anträge nicht wieder eingebracht habe. Die Nationalliberalen sollten doch in Erinnerung ihres bald vergessenen Namens „liberal“ dafür sorgen, daß nicht auch noch die Kirchendiener willenlose Werkzeuge der Regierung würden. Die Gelder sollten den einzelnen Kirchenbehörden gegeben werden; die evangelischen Behörden bedürften einer solchen Stärkung sehr, und das Ansehen der katholischen Kirchenbehörden möchte er nicht geschwächt sehen dadurch, daß der Staat allein die Entscheidung über die Zuschüsse behalte. Redner empfiehlt schließlich den Antrag Strombeck wegen der katholischen Missionspfarrer. . **
Abg. von Rauchhaupt: Die Regierung habe gegen alle
Anträge, selbst gegen den der ihr sonst so nahe verbündeten freikonservativen Partei Stellung genommen. Das sei be— zeichnend. Wenn selbst die Nationalliberalen zu dieser Frage Stellung nähmen, dann sollte die Regierung doch sehen, daß es sich um berechtigte Wünsche der großen Masse der Bevölke⸗ rung handele. Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch habe seine Rede auf einen energischen Vorstoß des Abg. Frei— herrn von Hammerstein eingerichtet, er habe dessen Anträge entstellt und für seine Uebertreibungen nur den Beifall des C GSG 5 7 s s j soj Fortschritts gefunden, selbst die Nationalliberalen seien kalt geblieben. Staat und Kirche hätten das Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung; die Kirche wolle nicht abhängig sein von den jährlichen Bewilligungen der Parlamente. Der Staat solle die Mittel nicht für seine politischen Zwecke brauchen, ebenso wenig wie die Kirche das ihrerseits k Mit einer gewissen Aengstlichkeit habe der Kultus— sinister bestritten, daß Fürst Bismarck von einer Dotirung gesprochen habe; das treffe vollständig zu. Der Staat aber könne die Kirche dotiren und werde ea eich auch gesetzlich die Zwecke festlegen, für welche die Dotation verwendet werden dürfe. Nachdem die Kirche organisirt sei, sei es richtiger, der Kirche das Geld zu geben und dem Staat nur ein Veto bei der Verwendung zu gestatten, als das umgekehrte Verhältniß auf— recht zu erhalten. Mit den gegenwärtigen Mitteln könne die Kirche nicht mehr auskommen. Er bedauere, daß der Abg. Stöcker sich alles vorbehalten habe in Bezug auf die weiteren Forderungen des Antrags. Hammerstein. Man könne nicht auf der einen Seite die Kirche vom Staat lostrennen und auf der anderen Geld von dem letzteren ver— langen. Die Stolgebührenfrage könne man lsen, wenn man wolle; man brauche nicht ein Staatsgesetz, sondern brauche nur den von den Synoden vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Wenn man noch so sehr auf dem Boden des Gemeindeprinzips stehe, wie er, so könne er doch in der Dotation keine Gefährdung, des Gemeindeprinzips erblicken; man stärke die Gemeinden, indem man bie Kirche stärke. .
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Obwohl ich selbstverständlich mit Allem einverstanden bin, was der Herr Kultus-Minister vorhin in längerer Rede ausgeführt hat, glaube ich aber doch nach dem eben Gehörten noch das Wort ergreifen zu sollen, um namentlich dem Eingang der Rede des Hrn. ron Rauch; haupt entgegen zu treten. Hr. von Rauchhaupt glaubte hier „öffentlich konstatiren' zu müssen, so zu sagen mit Fingern auf die Staat? regierung weisen zu müssen als diejenige, welche in einer Sache, wo alle Parteien des Hauses, wie er hervorhob, mit einziger Ausnahme der freisinnigen Partei sich bemüht hätten, durch Anträge ihr Interesse zur Sache zu beweisen, sich abseits halte, und daß es in einer solchen Sache der Staatsregierung vorbehalten gewesen sei, allen diesen An— trägen ihr Nein gegenüber zu stellen. (Zuruf: richtig). Meine Herren, ich glaube, Sie werden sich aus meinen weiteren Ausführungen überzeugen, daß diese Charakterisirung der Stellung der Staatsregie⸗ rung nicht richtig ist.
Hr. von Rauchhaupt hielt es für nöthig, die Staatsregierung darauf aufmerksam zu machen, daß es im Lande eine weit verbreitete Meinung sei, welche dieses ihr Verhalten nicht billigen könne. Er sagte zu den Herren von der nationaliberalen Partei: selbst Sie haben sich Mühe gegeben, einen Antrag zu stellen, und auch der hat nicht Gnade in den Augen der Regierung gefunden. Meine Herren, es wäre doch ein ziemlich bedenklicher Justand, wenn diefe ganze Auf— fassung der Wirklichkeit entspräche; aber meiner Meinung nach ent— spricht sie absolut nicht der Wirklichkeit. Hier handelt es sich doch um die Berathung des hohen Hauses über einen in derselben Richtung wie jene Anträge gemachten — initiativ gemachten Vorschlag der Staatsregierung! Tie Staatsregierung ist ihrerfeits selbst Ihnen entgegengekom men mit dem Vorschlag für die Bedürfnisse der Kirche in Rücksicht auf di besonderen Titel, die dafür bestehen jetzt eine Verwendung eintreten ju lassen. Wenn einige von den Herren diese Bedürfnisse anders auffaffen, sie für größer halten,
als daß mit diesen Mitteln etwas zu ihrer Befriedigung geschehen kann, so werden Sie doch die Staatsregierung nicht anklagen können, wenn fie zu diesen hier geäußerten abweichenden Meinungen und ge⸗ stellten Anträgen nicht sofort eine zustimmende Stellung nimmt und ibre eigene wohlerwogene Ansicht, mit der sie in derselben Richtung
Vorschläge gemacht hat, einfach wegwirft; das wäre doch eine An— . die an die Königliche Staatsregierung mit Ernst Niemand
ellen kann.
Nun stebt es aber auch gar nicht so, daß der . Kultus⸗Minister sich gegen alle diese Anträge etwa in gleicher Weise erklärt hätte. Ich will also mit dem, was Hr. von Rauchhaupt als den . Beweis der Allgemeinheit der Stimmung bezeichnete, nämlich mit dem Antrag der nationalliberalen Partei, bier beginnen, — es ist also der Antrag, der früher den Namen des Hrn. Br. Mithoff trug und jetzz den Äamen des Hrn. Ennecgerus trägt. Gegen den sachlichen Inhalt diefes Antrages hat, soviel ich gehört habe, der Herr Kultus—⸗ Minister auch nicht das geringste Wort eingewendet.
Ich habe an dem ersten Tage, wo ich zu den Herren gesprochen habe, gesagt: das ist das, was wir wollen, und wenn wir das nicht ganz erreichen sollten, so verlassen Sie sich darauf, kommen wir im nächsten Jahre und fordern die Summe, die dazu erforderlich ist; und diese Erklärung wiederhole ich heute.
Ich frage: wie kann Hr. von Rauchhaupt da sagen: das muß ich öffentlich stigmatisiren, daß die 8 allen Anträgen, selbst diesem von der nationalliberalen Seite entgegengetreten ist, und wie kann er uns dadurch vor dem Lande gewissermaßen in eine peinliche Position zu bringen suchen? Das weise ich unbedingt zurück. Ich habe schon damals bei der ersten Erörterung unseres Erhöhungs— dorschlags zu Titel 5 des Kap. 124 erklärt: es besteht die Ahsicht, mit angemessenen Dienstalterszulagen für jeden evangelischen Geist⸗ lichen mindestens 3600 M und für jeden katholischen. Geistlichen mindestens 2400 S6 Jahreseinkommen zu erreichen; wir sind mit den Vorarbeiten, um zu übersehen, ob das mit einem Fonds von 4 Millionen zu erreichen sein wird, noch nicht fertig; sollte sich dem nächst die Nothwendigkeit ergeben, zur Erreichung dieses Zieles mehr Mittel zu fordern, so ist es unsere Absicht, daß wir Ihnen im nächsten Etat darauf hingehende Ergänzungs vorschläge machen. Also von irgend einer Differenz der Staatsregierung mit diesem Theile des Hauses, mit diesem Antrage, die eine materielle Bedeutung hätte, kann gar nicht die Rede sein.
Ganz ähnlich stehen wir aber auch zu dem Antrag, der den Namen des Hrn. Abg. Achenbach trägt. Wo ist denn irgend eine prinzipielle Verschiedenheit der Auffassung der Regierung gusge⸗ sprochen gegenüber dem, was hier materiell verlangt wird in Bezug auf Beihülfen für die Kirche von Seiten des Staats? Nein, meine Herren, wir stehen gerade so, daß wir die darin erwähnten dringenden Bedürfnisse der Kirche von Staatswegen in Erwägung ziehen und je nach der Thunlichkeit durch Bewilligung im Etat zu befriedigen, Ihnen vorschlagen. Unser Unter—⸗ schied von der. Auffassung der Herren Achenbach und Gen. ist nur der, daß wir sagen: eine derartige generelle Art vorzu⸗ gehen in Gemeinschaft mit den oberen Kirchenbehörden, jetzt nun alle Bedürfnisse auf einmal, zu untersuchen und eine große Gesammt ⸗Lꝓiguidation darnach zu. bringen = das ist nicht unsere Art und meines Erachtens praktisch nicht richtig. Wir gehen von Fall zu Fall, und nach dem Maß der vorhandenen Mittel muthen wir Ihnen in diesem Etat — wahrscheinlich im künftigen Etat wieder — Bewilligungen zu Gunsten der Kirche zu, die gerade auf diesem im Antrage Achenbach empfohlenen Gebiet liegen. Wie wir Ihnen jetzt einen Beitrag zur Herstellung von Vikariatseinrichtungen zumuthen — was ja doch ganz in dem Sinne dieses Antrages liegt — so werden wir Ihnen, wenn die Mittel Mehreres gestatten, auch in der Richtung der anderen Zwecke, die hier aufgeführt worden sind, wieder Vorschläge machen. Es ist das also kein prinzipieller Unterschied; der Ausspruch, der gegen den Antrag gerichtet worden ist, hat vielmehr eine formelle, eine taktische Bedeutung, und ich halte es allerdings nicht für räthlich, nicht für förderlich, wenn Sie das, was die Regierung ebensg wie die Partei des Hrn. Achenbach bezweckt, gleich in so weitem Rahmen verfolgen wollen.
Ich kann, noch hervorheben, daß auch zu dem dritten Antrage des Hrn. Freiherrn von Hammerstein doch die Aeußerung der Re— gierung nur zustimmend gewesen ist, wenn Sie ausnehmen den früheren Termin für die Zulagen und die Erhöhung des Maximalsatzes für die katholischen Geistlichen auf 2709 „, denn dann deckt er sich so ziemlich mit dem Antrage Enneccerus.
Ich kann also summa summarum Hrn. von Rauchhaupt nicht zugestehen, daß es hier darauf hinausgekommen sei, eine Anzahl von Anträgen von allen Parteien des Hauses erscheinen zu sehen in einer Richtung, und dann eine Staatsregierung zu sehen, die allen in der Richtung gelegenen Anträgen einen schroffen Widerspruch entgegensetzt und sich dadurch vor dem Lande in ein eigenthümliches Licht stellt.
Ich möchte im Zusammenhang damit, um den Vorschlag der Regierung auch nach einer anderen Seite hin, nämlich gegenüber dem 36. Abg. Dr. Brüel, noch zu vertheidigen, daran erinnern; Der Hr. Abg. Dr. Brüel, mit dessen Ausführungen ich zu meiner Freude sonst zum großen Theil recht einverstanden sein konnte, hat gesagt, ihm schiene das, was die Regierung hier vorschlage. außer ordentlich gering zu sein; denn von den rund 7650 0900 1M müßten noch diejenigen 500 090 c abgezogen werden, die bei dem Titel 18 an—⸗ gesetzt gewesen seien resp. seien, es blieben also nur 250 000 , übrig, und wenn man namentlich sich vergegenwärtige, daß in diesem selben Etat nach dem Regierungsvorschlag 20 Millionen Mark für die Volksschulen offerirt würden, so liege das Mißverhältniß doch wohl sehr auf der Hand. Ich möchte den gechrte, Herrn Abgeordneten bitten, doch etwas gerechter gegen die Vorschläge der Regierung zu sein. Das Abziehen von 506 600 bei dem Tit. A ist nicht berechtigt. Der Tit. 18, unter dem jetzt im laufenden Jahr 500 000 S stehen und vom nächsten Jahr alfo noch 300 g00 Me stehen werden, der dient doch noch nicht dem Zweck, den Sie hier im Auge haben; der ist eingestellt zur Erfüllung des Absatzes 2 des F. 54 des Gesetzes vom 9. März 1874. Daß wir da Geld im Etat laben, welches der Natur der Sache nach künftig wegfallen muß, das ist doch nicht schon ohne Weiteres als ein Grund anzusehen, diese 500 000 „ν als in sempiternum der Kirche gehörig anzusprechen und nun zu sagen, es würden nicht. 750 060. , sondern nur 250 000 „e. offerirt. Die Offerte, die der Tit. 5 jetzt enthält, sind volle 744000 M, nicht 190 „66 weniger.
Und nun der Vergleich, daß dies zu wenig sei gegenüber den 20 Millionen für die Volksschule! Es ist unrichtig, geehrter Herr Abgeordneter, daß die Regierung vorschlage, für die Volksschule 20 Millionen oder auch nur 1 Million in diesem Etat auszuwerfen. *. die Volksschule kommt bei der Position, welche Sie in Gedanken aben, überhaupt nicht ein Groschen zur Verwendung, sondern zur Erleichterung der Schulunterhaltungspflichtigen schlagen wir vor, 20 Millionen in den Etat einzustellen; das ist doch etwas ganz Anderes. Und diese Erleichterung — wem kommt sie denn mittelbar zu Gute? Die kommt auch den Kirchengemeinden zu Gute. Indem Sie die Gemeinden im Lande überhaupt erleichtern in Bezug auf ihre Lasten, machen Sie sie auch fähig, die kirchlichen Lasten, die ihnen zugewiesen sind, leichter zu tragen. Das ist also garnicht irgendwie in Vergleich zu stellen.
.Ich muß zum Schluß nur noch mein Erstaunen aussprechen über die positive Erklärung des geehrten Hin. Abg. von Rauchhaupt gegen über dem, was der Herr Kultus,Minister und die Thronrede Namens der ganzen. Staatsregierung auf das Bestimmteste ausgesprochen hat, daß wir nämlich alle die gesetzliche Verheißung in 8. 54 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. März 1874 für ungusführbar halten, wogegen der Hr. Abg, von Rauchhaupt sagte: es ist nichts leichter ausführbar, als das, Ich kann nur sagen, dann wäre es doch in den 13 Jahren Zeit gewesen, initiativ vielleicht hier im Hause die gesetzliche Aus— führung dieses Vorbehalts in die Hand zu nehmen, und es waͤre auch jetzt vielleicht noch nicht zu spaͤt, das in die Hand zu nehmen. Daß die Andeutungen, die der Herr Abgeordnete in der Beziehung machte, völlig verfehlt sind gegenüber der Aufgabe,
die das Gesetz der Regierung stellt, das, glaube ich, werden die Herren hier sofort zu kontroliren in der Lage gewesen sein.
Der Herr Abgeordnete sc. warum verbindet man sich nicht mit den Kirchlichen Behörden? Da bestehen alle diese Schwierigkeiten nicht. Nein, meine Herren, das Gesetz lautet:
Ein besonderes Gesetz — und zwar ein Staats gesetz, was die Staatsregierung vorbereiten und Ihnen, meine 5 vorlegen müßte — ein besonderes Gefetz wird die Vorbedingungen, die Quelle und das Maß der Entschädigung derjenigen Geistlichen und Kirchendiener bestimmen, welche nachweislich in Folge des . Gesetzes einen Ausfall in ihrem Einkommen erleiden.
Wie der Herr Abgeordnete meint, daß man dieser Auftzabe da⸗ durch in der leichtesten Weise, wie er sagt, hätte entsprechen können, daß man sich mit den kirchlichen Behörden verständigte über die Ueberweisung gewisser Mittel an die Kirchen, das bleibt mir völlig ein Räthsel. Ich kann dagegen nur wörtlich unterschreiben das Alles, was der Herr Kultus. Minister schon ausgeführt hat, und es ließen sich — der Herr Kultus ⸗Minister hat sich ja naturlich darauf be⸗ schränkt, nur in den Spitzen das hier vorzutragen — die Schwierig keiten ja noch viel ausführlicher darlegen. Daß die in der That unlösbar sind, und daß ich die Ueberzeugung habe, auch wenn wir die Hülfe des Hrn. Abg. von Rauchhaupt uns erbitten, wir würden sie nicht lösen können, diefe Erklärung muß ich gegenüber einem so positiven Vorwurf, der der Regierung gemacht ist, aussprechen.
Ich kann mich auf diese Bemerkungen beschränken und nur bitten, doch in der Beurtheilung der Regierung bei dieser schwierigen Sache nicht so hart sein zu wollen, wie es mir erschienen ist in der Ausführung des Hrn. von Rauchhaupt Denn das ist ganz gewiß, meine Herren, auch die Vorschläge, die innerhalb der evangelischen Kirche gemacht worden sind, sind keine Vorschläge, die man charakterisiren könnte als zur Ausführung dieses Paragraphen gemacht; sie würden innerhalb der Kirche denfelben Schwierigkeiten noch erst demnächst in der Ausfüh⸗ rung begegnet sein, die wir hier vor uns haben; dem gegenüber, meine Herren, ist unser Vorschlag allerdings nach unserer bescheidenen Meinung uns in der Thronrede schon, glaube ich, als ein werth—= vollerer bezeichnet worden, eine Bezeichnung, die den Widerspruch des
rn. Abg. von Hammerstein und anderer Redner hervorgerufen hat.
ch glaube aber, meine Herren, der Widerspruch gegen diese Bezeich⸗ nung ist doch nicht berechtigt. Wenn Sie sagen, wenn A einen An— spruch hat und man giebt B etwas, so ist das kein Ausgleich, so hat der Herr Kultus-Minister schon ausgeführt, diesen Vorwurf müßten Sie gegen alle kirchlichen Vorschläge auch erheben, denn diese sind auch nicht darauf ausgegangen, dem A., der einen Anspruch hat, etwas zu geben; sie haben in diesem Sinne auch nicht ausgleichen wollen. Aber, meine Herren, bei unsern Vorschlägen ist doch der große Vorzug nicht zu überfehen: wir wollen auf eine möglichst gleichmäßige Weise an den Stellen, wo das kirchliche Bedürfniß doch offenbar am größten ist, helfen; denn wenn heute ein Pfarrer ein Einkommen von 13 —15 000 4. hat, und er ist wirklich durch den theilweisen Wegfall der Stol⸗ gebühren in Folge jenes Gesetzes geschädigt, so werden Sie doch zugeben, ist es ein geringeres Interesse, diesen Pfarrer vielleicht von 14 000 16 auf 15 000 . zu bringen, als einen Pfarrer, der noch nicht 1800 4M hat, der nach einer 25 jährigen Dienstzeit noch nicht 3600 „ hat, auf diese Summe zu bringen. Das ist unsere be⸗ scheidene Meinung; wenn wir den Vorschlag machen, im ganzen Lande diese am meisten Noth leidenden Diener der Kirche in eine solche erträgliche Situation zu bringen, dann glauben wir auch in der That, daß wir dem kirchlichen Interesse, viel besser dienen, als die Herren, die hier „den Ausgleich“ festhalten wollen und nach Bestimmungen suchen über die Vorbedingungen, das Maß und die Quelle der Entschädigung. Namentlich, meine Herren, das ist vorhin vielleicht noch nicht recht betont worden, die Quelle“ zu bestimmen, aus der die Entschädigung fließen soll! Wenn man damals gemeint hätte, daß das lediglich die Staatskasse sein solle, so wäre man wohl so frei gewesen, dies hineinzuschreiben, man hatte sich aber damals vergegenwärtigt, daß die Quelle, aus welcher die Entschädigungen zu fließen haben, nach vernünftiger und gerechter Bestimmung sehr verschieden, zum Theil allerdings a uch die Staatskasse sein würde. Daß aber allein die
Staatskasse die Quelle sein sollte, das hatten die Verfasser des Ge⸗
setzes von 1874 sich niemals vorgestellt. Wenn Sie das alles er, wägen, meine Herren, dann werden Sie hoffentlich, zu einem viel billigeren Urtheil über die Vorschläge der Staatsregierung und ihre ö gegenüber allen Anträgen, die es noch besser machen sollen, ommen.
Abg. Freiherr von Minnigerode verzichtet nach dieser Rede auf das Wort.
Die Debatte schließt damit.
Die sammtlichen Anträge und die beiden Titel werden darauf der Budgetkommission überwiesen, deren Verstärkung für diese Berathung gegen die Stimmen des Centrums ab⸗
gelehnt wird.
Schluß 4 / Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.
Statifstische Nachrichten.
Die natürliche Volksvermehrung in verschie denen europäischen Staaten., Stat. Corr) — Die Höhe der Heiraths⸗ ziffer, über welche wir kürzlich für die Staaten Mittel⸗Europas und die Jahre 1873 bis 13386 Angaben brachten, ist zwar ein Maß für das durchschnitiliche Wohlbefinden, aber durchaus kein Maß für die durchschnittliche Fruchtbarkeit der Bevölkerung. Diese wird durch die Geburtsziffer ausgedrückt, d. h. durch die Vergleichung der Zahl aller Geborenen (lebend und todt, ehelich und unehelich) mit dem mittleren Stande der Berxölkerung. Läßt man bei dieser Vergleichung die Todtgeborenen, über welche nicht aus allen Ländern vollständige Vachrichten vorliegen, außer Betracht, so ergiebt sich, daß während der Jahre 18755 bis 1886 auf je 1000. Personen des mittleren Bevölkerungs⸗ standes jährlich im Durchschnitt in Ungarn 44,1, in Oesterreich 394, in Preußen 38.5, in Italien 37, , in den Niederlanden 35,7, in England. mit Wales 345, in Schottland 341. in Dänemark. 32.0, in Belgien 31ů5, in Norwegen 31,0, in Schweden 30,1, in der Schweiz 293, in Frankreich 25 2 und in Irland 25,) Lebendgeborene entfallen. Während desselben Zeitraumes starben jedoch jährlich im Durchschnitt von je 1000 Personen der mittleren Bevölkerung in Ungarn 385, in Desterreich 30,9, in Italien 28,7, in Preußen 25,7, in den Niederlanden W656, in Frankreich 22,4, in der Schweij 22,2, in Belgien 21,2, in Schottland 20,5, in England mit Wales 20,4, in Dänemark 19,1, in Schweden und Irland 18, und in Vorwegen 16,9. Der Unterschied zwischen der Geburts., und Sterbeziffer jedes Landes ergiebt die jährliche natürliche Bevölkerungsvermehrung für je 1000 Personen. Dieselbe betrug während der Jahre 1873 bis 1886 in England mit Wales und in Norwegen 14, in Schottland 135, in den Niederlanden 13,1, in Preußen und Dänemark 12,9, in Schweden 11,9, in Belgien 10, in Oesterreich 8,5, in Italien 8,3, in der Schweiz 7,7, in Irland 6,8 in Ungarn 5,4 und in Frankreich nur 2,3. Im ganzen nördlichen Furopa mit Ausschluß von Irland, aber mit ein gk von Preußen, Holland und Belgien beträgt die natürliche Bevölkerungsvermehrung
jährlich mehr als 1 0, in den übrigen mitteleuropässchen Staaten
mit Ausnahme Frankreichs sinkt sie nirgends unter 0,5 ο und nur in Frankreich bis unter O, z o/ herab. In Ungarn ist die . Be⸗ ,, n i,. sehr gering, die der Deutschen, Juden und namentlich der Rumänen da oßer, alt für die Gesammtbevölkerung angegeben wurde. ö
11. 23. Mai 1859 in Warschau,
streckbares Urt
Io66ss63]
M
Zweite Beilage zum Deutschen Keichs⸗Anzei 60.
ger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 5. März
E8SSS.
— —
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2 Jwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
z. Verloosung, Zins zablung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
.
Fommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesells ? Berufs ⸗Genossenschaften.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
— — — — —
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
58 loch hinter dem Militärpfl ichtigen Josef Anders
rm 26. April 1884 in Stück 104 sub Nr. 20844 1 und unterm 7. Dezember 1885 — in Stück 2946 zub Nr. 44 994 — erneuerte Strafvollstreckungs Requisition wird wiederum erneuert. — H. II. 54 / S5.
anden burg, den 24. Februar 1888. Der Staatsanwalt.
56 ,, dem Arbeiter Johann Kroll aus
Schimnitz in Stück 17 Nr. 51 412 des 8. . 2c. Anzeigers pro 1888 erlassene Steckbrief vom 13. Januar cr. ist erledigt. III. J. 1108. S3.
Beuthen O.⸗„S., den 29. Februar 1888. Der Erste Staatsanwalt.
(b9hbꝰ] Offene Ordre.
Es wird ersucht, von .
J dem Friedrich Hermann Stöwe, geboren den 12. September 18650 zu Drewitz, zuletzt in Potsdam,
2) dem Emil Friedrich Wilhelm Tangermann, geboren den 7. Juli 1860 zu Neuendorf, zuletzt in
uendorf, ( ; 2 dem Louis Karl Richard Brodowski, ge— April 1852 zu Potsdam, evangelisch,
boren den 1 ö c dem Karl Hermann Bruno Flach, geboren
den 1. September 1862 in Potsdam, evangelisch,
5) dem Heinrich Adols Werner Sand vosß, ge⸗ boren den ꝛ6. April 1862 ia Petsdam. evangelisch,
6) dem Johann Friedrich Emil Steding, ge= boren den 17. Juni 1862 in Potsdam, evangelisch,
7) dem Wiegand Karl Otto Erdmann, geboren den 14. September 1861 in Potsdam, evangelisch,
8) dem Victor Hugo Alfred Haake, geboren am 7. Januar 1861 in Potsdam, evangelisch,
9) dem Georg Karl Eugen Ludewig, geboren den 6. April 1861 in Potsdam, exangelisch, Schlosser,
10) dem Hermann Robert Hugo Stumpf, ge— boren den 8. März 1861 in Potsdam, evanglisch, Tischler, .
1I) dem Nicolgi Vogeler, geboren den 17. Sep⸗ tember 18651 in Beresar, Rutland, evangelisch,
13) dem Ernst Wilhelm Winkler, geboren den 18. November 1861 in Potsdam, evangelisch⸗⸗
15) dem Gustap Juliüs Ferdinand August Wills,
geboren den 22. Juli 1361 in Potsdam,
14 dem Karl Paul Max Mölltendorf, geboren ö. 12. Auguft 1850 in Potsdam, evangelisch, Buch⸗ inder,
15) dem Karl Hermann Rincke, gehoren den 17 Februar 18659 in Potsdam, evangelisch, Maler,
16, dem Adolf Heinrich Schmidt, geboren den evangelisch, Schlosser,
17) dem Johann David Hermann Lentz, geboren den 17. Nodember 1860 zu Friesack, daselbst zuletzt wohnhaft, ö
16) dem Karl Rudolph Präger, geboren den 19. Oktober 1860 in Plaue a. H, daselbst zuletzt
mwoohnhaft,
195) dem Müller Karl August Knopf, geboren den 17. Mai 1860, zuletzt in Perleberg,
20) dem August Hermann Otterstädt, geboren den 20. April 1S60 zu Luckenwalde, daselbst zuletzt wohnhaft, ö
deren . unbekannt ist, eine durch voll⸗
eil der Strafkammer des König— lichen Landgerichts Potsdam vom 23. Mai 1834 wegen Verletzung der Wehrpflicht festgesetzte Geld⸗ strafe von je 180 M einzuziehen oder im Unver—
mwnsͤgensfalle die substituirte Gefängnißstrafe von je
18 Tagen an den Verurtheilten zu vollstrecken und zu
den diesfeitigen Akten wider Stöwe und Genossen — BAM.. 38,84 Nachricht gelangen zu lassen.
Potsdam, den 1. März 1388. Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.
59557]
Offene Strafvollstreckungsrequisition.
Der Erdmann Leberecht Feder aus Zedlitzheide, geboren den 16. Oktober 1858 in Langenbielau, Kreis Reichenbach, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist durch Erkenntniß der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Waldenburg i. Schl. vom 4. Juni 1885 wegen Verletzung der Wehr— pflicht zu einer Geldstrafe von 2900 6, im Unver— mögensfalle zu einem Monat Gefängniß verurtheilt
worden.
Die Polizeibehörden werden um eventuelle Mit- tbeilung des Aufenthaltsortes, die Gerichte und Staatsanwaltschaften aber ersucht, im Betretungs— falle die Strafe an demselben zu vollstrecken und hiervon zu den Akten — MI. 283 — Nachricht zu geben.
Waldenburg, den 23. Februar 1888.
Der Staatsanwalt. (596341 Strafvollstreckungs⸗ Erneuerung.
Das gegen die unverehelichte Helene 2 gert aus Ordorf bei Höhn in Hessen unterm 24. März 1884 in zweite Beilage Nr. 75 erlassene Strafvollstreckungs Erfuchen wird hiermit erneuert.
Berlinchen, den 1. März 1888.
Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche Ladung. Der 5 Heinrich Adolph, zuletzt in Eving wohnhaft, geboren am 1. August 1864 zu Breitenbach, Kreis Kassel, wird beschuldigt,
als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes
96 verlassen oder nach erreichtem militaäͤrpflichtigen lie ü außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Straf⸗ gesetzbuchs. Derselbe wird auf den 2. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleihen wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen ErsatzKommission des Land⸗ kreises zu Kassel über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. .
Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 4. No- vember 1857 auf Grund des 5. 140 Str. G. B. und des §. 326 StPr. O. das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen des selben über das Vermögen der Staats kasse gegenüber nichtig sind. M. 369 / 87.
Dortmund, den 9. Februar 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft. Beschluß. .
In der Strafsache gegen den militärpflichtigen Eduard Ferdinand Carl Brinkmann, geb. in Zeulenroda, Reuß ä. L., am 23. Februar 15665, zuletzt wohnhaft in Wülfel, jetzt angeblich in Nebrasca in Nord-Amerika, lutherisch, nicht bestraft, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird. da derselbe aus §z 145 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, in Ge—⸗ mäßheit der 5§. 325, 326 der Strafprozeßordnung, das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des felben, soweit es zur Deckung der ihn möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens erforderlich ist, mit Beschlag belegt.
Hannover, den 25. Februar 1888.
Königliches Landgericht, Strafkammer IIa.
gez. Meder. Lindenberg., Brodmann.
Bie Richtigkeit der Abschrift beglaubigt:
(L. S.) Eitzen, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
69146
In Sachen gegen den Rekruten, Eisendreher Johann Georg Heckmann von Bergen, Kreis Fangu, wegen unerlaubten Auswanderns, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des ge= nannten Angeschuldigten gemäß 5§. 245 der St. P. O. mit Beschlag belegt.
Bergen, 24. Februar 1888.
Königliches Amtsgericht. Unterschrift.)
59865 Beschluß! .
In der Strafsache gegen den Bankier Achilles Levy aus Ingweiler, z. Zt. unbekannten Aufenthals, wird, da gegen den Angeklagten, welcher im Sinne des 5 318 St. P. O. als abwesend anzusehen, die öffentliche Klage wegen Vergehens gegen 5§. 263 St. G. B. erhoben ist und da dringende Verdachts—⸗ gründe gegen ihn vorhanden sind, indem bereits das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet ist, in Gemäßheit des §. 332 St. P. O. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt. Die Veröffentlichung hat auch im Zaberner Wochenblatt stattzufinden.
Zabern, den 1. März 1888.
Kaiferliches Landgericht, Strafkammer. gez. Cremer, Em ming haus, Dr. v. Oertzen. Für richtige Abschrift: (L. 8.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Nothmann.
4 —
ꝛůFKTCce·e· —— ——— * 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
69568 Zwangsversteigerung des Gutes Carolinenhof bei Fulda.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das bei Fulda gelegene Gut Carolinenhof“, bestehend aus Wohnhaus mit Wirthschaftsgebäuden, Aeckern, Wiesen, Holzung, Weiden, am 25. April 1888, Vorm. 5 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts stelle versteigert werden.
Verkündung des Zuschlags: 27. April 1888, Morgens 11 Uhr.
Erste Hypothek der Lebensversicherungsbank zu Gotha 72 000 M
Fulda, am 29. . 1888.
Königliches Amtsgericht. III. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber. 69641 Aufgebot.
Der Buchhalter Hermann Gondolf zu Mors broich bei Schlebusch hat das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuchs Fol. 20844 der städtischen Sparkasse zu Düfsseldorf, lautend auf den Namen Friedrich Heufer und auf den Betrag von 174 66 54 4 per 1. April 1887 beantragt. Ber Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Sey tember 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Skube Nr. 9 des König⸗ lichen Justizgebaͤudes zu Düsseldorf, anberaumten Aufgebolstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Düfsseldorf, den 28. Februar 1888.
Königliches Amtsgericht. VI.
gez. Günther. (L. S.) Beglaubigt: Pieper, Assistent, als Gerichtsschreiber.
bb 36]
Beschlusz.
695721 Aufgebot.
Das auf den Namen Christian Jobann Friedrich Michaelis lautende Sparkassenbuch der hiesigen Kreis⸗ sparkasse Nr. 15 426 über 135 6 50 Kapital⸗ einlage soll — wahrscheinlich in Anklam — verloren
egangen sein. Der im Buche benannte Gläubiger 6 dessen Kraftloserklärung beantragt. Der un—⸗ bekannte Inhaber des Buches wird aufgefordert, längstens in dem auf Sonnabend, den 14. April 1888, um 12 Uhr Mittags, vor dem unter zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er— klärt werden wird.
Greifswald, 19. Juli 1887.
Königliches Amtsgericht.
(62945 Aufgebot.
Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch Nr. 7936 der Kreissparkasse zu Wiedenbrück über 70 υ , 51 , ausgefertigt für die Anna Maria Benser zu Avenwedde, soll auf Antrag der Verlie⸗ rerin (Eigenthümerin) des gedachten Buches, der Ehefrau Pächter Brökelmann, Lisette, geb. Schliek— mann, zu Klarholz behufs neuer Ausfertigung auf— geboten werden.
Der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird aufgefordert, fpätestens in dem auf den 8. Ok⸗ tober 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Wiedenbrück, den 20. Januar 1888.
Königliches Amtsgericht. (43223 Aufgebot.
Auf Antrag .
1) des Kirchenvorstandes der Gemeinde Rheden, vertreten durch den Kirchen ⸗Rechnungsführer H. Marioth daselbst,
2) der Dienstmagd Hunze aus Barfelde, z. 3. in Wallenstedt.
3) des Maurers Chr. Dietrich in Duingen,
wird das Aufgebot der nachstehend verzeichneten . der Sparkasse der Stadt Gronau a. L., als
1) des Sparkassenbuchs Nr. 872, ausgestellt für die Armenkasse in Rheden, und des Sparkassen⸗ buchs Nr. 2037, ausgestellt für den Fonds der 2. Lehrerstelle in Rheden,
2) des Sparkassenbuchs Nr. 7560, ausgestellt für Minna Hunze in Barfelde,
3) des Sparkassenbuchs Nr. 3764. ausgestellt für den Maurer Chr. Dietrich in Duingen, an⸗— geordnet. .
Die Inhaber der vorstehend aufgeführten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf
Dienstag, den 109. Juli 1888, Mittags 12 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte anberaumten. Aufgebots— termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. . Elze, den 25. November 1887.
Königliches Amtsgericht. J.
gez. Dr. Frankenstein. (L. S.) Ausgefertigt: Garms, Sekretär, G. Schr.
(487 75] Das Kgl. Amtsgericht München J., Abtheilung A. für Civilsachen,
hat am 28. Dezember 1887 folgendes Aufgebot
erlassen: ö
Es sind zu Verlust gegangen:
I) der 5 οige Pfandbrief der bayer. Handels—⸗ bank hier, Litt. V. Nr. 3070 zu 500 ,
27) folgende Pfandbriefe der süddeutschen Boden—⸗ lreditbank hier:
a. zu 35 0ι˖ verzinslich Serie TXXIII. Litt. H.
Nr. 1822 zu 1000 4, b. zu 4 0½4/ verzinslich Serie XTXVI. Litt. L. Nr. 541747 zu 100 „, 3) die 400 bayer. Eisenbahnanlehens ⸗ Obligation Serie 174 Nr. 17307 zu 500 sämmtliche vinkulirt auf den Schuhmacher Lorenz Fischer von Habach.
Auf Antrag des Rechtsanwalts, Kgl. Advokaten Girisch hier, bevollmächtigten Vertreters des Schuh machers Lorenz Fischer in Habach, werden die In⸗ haber genannter Werthpapiere aufgefordert, längstens im Aufgebotstermine
Mittwoch, den 19. September 1888, Vormittags 9 Uhr,
im diesgerichtlichen Sitzungszimmer Nr. 15/1. ihre Rechte anzumelden und die Werthpapiere vor— zulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er— folgen wird. .
München, den 31. Dezember 1887.
Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber:
L. S8.) Hagenauer.
Bekanntmachung.
Aufgebot.
Die Schuhwaarenhändlerswittwe Kunigunda Saeger dahier hat glaubhaft dargethan, daß die ihrem ver⸗ storbenen Ehemann Andreas Säger von der Kgl. Rlialbank Würzburg am 30. Mai 1884 ausgestellte Schuldurkunde Nr. 45 758 über 1900 „6, zu 3 70 verzinslich, zu Verlust gegangen ist, und hat als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemanns die Amortisation dieser Schuldurkunde beantragt.
Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Samstag, den 30. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungsfaale für Civilsachen bestimmt und der Inhaber dieser Schuldurkunde, gemäß S. S4. der Civ. Proz. Ordn. aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Schuldurkunde erfolgen wird.
Würzburg, den 1. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht. J. (gez.) Leykam.
Vorstehendes Aufgebot wird gemäß 5. 842 der Civ. Proz. Ordn. öffentlich bekannt gemacht.
Würzburg, am 2. Dezember 1887. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Würzburg J.
(L. 8.) Baumüller, Sekr.
S096) Aufgebot.
Der Inhaber der folgenden am 17. August 1872 zu Oppeln ausgestellten, angeblich verloren ge⸗ gangenen zwei Aktien der
— Dppelner Portlant-Cement-Fabriken vorm. F. W. Grundmann — Nr 919 und Nr. 3387 über je 200 Thlr. (— 600 116) wird auf den Antrag des Fuhrherrn Fritz Lehmann zu Berlin aufgefordert, spätestens im Aufgebots— termine den 4. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer 12 — seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren er⸗ folgen wird und dem Verlierer neue an ihrer Statt ausgefertigt werden sollen. Oppeln, den 13. Dezember 13886. Königliches Amtsgericht.
ls Aufgebot.
1) Auf dem Anwesen des Bauers Joseyh Bader Hs Nr. 20 in Hohenwart, Gemd. Ammerhöfe, sind für das Waisenkind Anna Vellner von München im Hyp.-Buche für Ammerhöfe Bd. J. S. 13 seit 28. Juli 1824 noch 30 Fl. — 51 ½ 43 3 nebst ausständigen Zinsen und ;
2) auf dem Anwesen des Söldners Blasius Schröfele Hs. Nr. 45 in Großweil im Hyp-Buche für Großweil Bd. J. S. 207 für Johann Schröfele von Großweil seit 27. Juni 1848 150 Fl. — 222 s86 Muttergut nebst Wohnungs⸗ und Kranken⸗ verpflegsansprüche und seit 25. Juni 1857 26 Fl. 40 Kr. — 45 1Æ 71 3 väterliches Erbgut ein— getragen.
Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern dieser Forderungen fruchtlos geblieben und dom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlung an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, so werden auf Antrag der oben— benannten Anwesensbesitzer Diejenigen. welche auf die bezeichneten Forderungen ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, dasselbe innerhalb sechs Monaten bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die Forderungen für erloschen erklärt und im Hyp.-Buche gelöscht würden.
Der Aufgebotstermin wird auf
Freitag, 21. September 1888, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale bestimmt.
Weilheim, am 27. Oktober 1887.
Königliches Amtsgericht.
(L. 8.) Bögler.
69163 Aufgebot.
Im Hyvothekenbuche für Rothenburg o. Tbhr Bd. XII. S. 353 ist auf dem halben Wohnhaus in der Klinggasse Nr. 7512 ein zu 5'/o verzinsliches Darlehen zu 50 Fl. für den verstorbenen Leonhard Klenk unterm 9. Juni 1327, und im Hypothekenbuch für Rothenburg Bd. X. S. 577 auf dem 3 Hause Rr. 2 7c dahier im Trompetergäßchen zur J. Stelle unterm 17. März 1827 ein Restkapital von 31 Fl. 15 Kr. für Margaretha Hautsch und zur II. Stelle unterm 10. Dezember 1839 für dieselbe Gläubigerin ein zu 30,0 verzinslicher Kaufschillingsrest zu 50 Fl., dann für sie und ihre Geschwister Georg Kaspar und Anna Barbara 5 so lange sie ledig sind, in Krankbeits oder Dienstlosigkeitsfällen der unent— geltliche Unterschlupf im Hause eingetragen worden.
Da seit dem Eintrage dieser Ansprüche resp. vom Tage der letzten auf solche sich beziehenden Handlung an gerechnet, mehr als 30 Jahre verstrichen sind, so ergeht auf Äntrag des Messerschmieds Andreas Flor dahier als Vormitbesitzers des Halbhauses Nr. T5314 und der Steinhauerswittwe Maria Wüst als Vor— mitbesitzerin des 1 Hauses Nr. 2e an alle Diejenigen, welche auf diese Ansprüche ein Recht zu haben glauben, hiemit die Aufforderung, solches innerbalb s Monaten und längstens an dem auf Dienstag, den 11. Sep⸗ tember 1888, Vormittags 9 UÜihr, dahier an⸗ beraumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls diefe Ansprüche für erloschen ertlärt und im Hypo— thekenbuche gelöscht würden.
Rothenburg o. Tauber, den 27. Februar 188.
Königliches Amtsgericht. Thürauf. Zur Beglaubigung; Der Königliche Gerichtsschreiber. (L. 8.) Staudinger.
(õ9gb4o] Aufgebot.
Der Ackersmann Josef Holtkemper aus Alten— rheine hat das Aufgebot der Hypothekenpost bean tragt, welche im Grundbuche von Rheine rechts der Ems Bd. 73 Bl. 32 Abth. 1II. ad Nr. 1 auf die Grundstücke Nr. 1 bis mit 12 Titelblatts für den Schullehrer Anton Mense zu Altenrheine im Be— trage von 75 Thalern nebst 4 00 jährlich am 27. Juni fälligen Zinsen als Darlehnsschuld auf Grund der Urkunde vom 28. Juni 1838 und Dekrets vom 2. Juli 18538 eingetragen ist. .
Alle Diejenigen, welche auf vorstehend bezeichnete Hypothek Ansprüche erheben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 12. Juni 1888, Mittags 12 Uhr,