Mehrzahl derselben, im Wege ron Verwaltungẽvorschriften und, wie der Herr Vorredner angeführt hat, durch die Gewerbeordnung von 1845 dort ebenso, wie in den alten Landestheilen in Kraft stehen. Wir haben daran festgehalten und halten heute daran fest, daß das Gründen neuer Apotheken via facti unzulässig ist; nachdem ein solcher Versuch in der vom Herrn Vorredner an⸗ gedeuteten Weise gemacht und dieser Versuch durch Polizeimaßregeln beseitigt ist, ist, soweit mir bekannt, ein neuer Versuch nicht unter⸗ nommen worden, und auch der Betreffende hat sich, soviel ich weiß, berubigt. Die französische Legislative hat allerdings den früheren Konzessionszustand durchbrochen in der Richtung, daß die Privilegien aufgehoben und freie Niederlassungen der Apotheker gestattet wurden. Dieser Zustand ist aber bereits durch eine General-Gouvernements— Verfügung rom Jahre 1814 wieder aus der Welt geschafft worden. Wir kalten fest daran, daß, was die Konzessionspflicht der Apotheken berrifft, ein Unterschied zwischen dem linken Rheinufer und der übrigen Morarchie nicht besteht. . . .
Der zweite Punkt, zu dem ich mich wende, ist, wenn ich recht verstanden habe, zum Theil schon als erledigt zu betrachten. Mit Recht macht der Herr Vorredner darauf aufmerksam, daß das rasche Vertaufen der Apotheken unter fortwährender Steigerung der Preise mit öffentlichen Gefahren verkunden ist. Ich habe darüber seit Jahren ein sehr eingehendes Material gesammelt und bin, wie der Herr Vorredner vielleicht erfahren hat, vor ungefäbr zwei Jahren dazu gekommen, Se. Majestät zu bitten, eine gewisse Verordnung aufzuheben, welche die Verwischung des Per— songl⸗Konzessionsstandpunktes und des Real⸗Konzessionsstand punktes früher gefördert hatte. Dem Herrn Vorredner wird bekannt jein, daß im Allgemeinen die Regel war, daß, wenn ein Apothekenbesitzer seine Apotheke verkaufte und einen qualifizirten Käufer der Behörde nachwies, der Käufer ohne Weiteres die Konzession erhielt, und zwei⸗ tens, wenn ein Apotheker starb, die Wittwe oder die minorennen Kin— der berechtigt waren, eine Vertretung eintreten zu lassen, und daß die Verwaltung, welche die Zustimmung der Regierung finden mußte, aufgebeben wurde, wenn ein Sohn des Apothekers dies Gewerbe übernahm oder wenn die Tochter einen Apotheker heirat bete. Das waren die beiden Hauptfälle, wodurch es dazu kam, daß in der That die Per · sonalkonzession sich via facti in eine Realkonzession verwandelte. Diesem Unwesen — denn so muß ich es von meinem Standpunkte nennen — ist ror etwa zwei Jahren ein Ende gemacht worden, indem dieses ent gegenkommende Verfahren der Regierungen der korrekter gesagt der Ober-Präsidien — nur als zulässig bezeichnet worden ist, wenn eine zehnjährige Frist seit Ertheilung der Konzession verlaufen ist. Denn, wenn zehn Jahre vorüber sind und es tritt dann ein Verkaufen ein, dann läßt es sich in der That für die Behörde leichter übersehen, ob eine unzulässige Spekulation in dem betreffenden Fall vorliegt oder nicht. . .
Es muß also im Uebrigen immer frisch konzessionirt werden, und ich kann bezeugen, daß von dieser Anordnung bereits ein wirkungs⸗ voller Gebrauch gemacht worden ist. Das schließt aber durchaus nicht aus, daß wir allen Anlaß haben, der Apothekerfrage näher zu treten.
Anknüpfend an die Berathungen, die damals bei Extrahirung der neuen Allerhöchsten Verordnung gepflogen waren, hat das preußische Staats-Ministerinm mich ermächtigt, erneut die Frage der Apotheken Gesetzgebung anzuregen. Ich habe auch einen Entwurf ausgearbeitet, und ich koffe, daß es mir gelingen wird, in den Wegen, die schon von mir beschritten worden sind, und welche sich aus der Extrahirung der vorerwähnten Allerhöchsten Verordnung ergeben, die Konz ssionspflichtigkeit der Apotheken in sicherer Weise festzubalten.
Was die Frage des Gewerbebetriebes anbetrifft, so haben die Verwaltungsbehörden die Auffassung, daß auch, was die Kurpfuscherei, den Gifthandel u. s. w. betrifft, das linke Rheinufer nicht mehr ins Freie gefallen ist, als die übrigen Landestheile. Wir halten daran fest, daß die Repision der Apotheken in aller Gesetzlichkeit beruhe auf gewissen Verordnungen von 1819 und 1820. Ich kann wenigstens aus meiner Praxis bezeugen, daß es mir nicht erinnerlich ist, daß jemals Bedenken über die Rechte der Medinnalbehörden entstanden sind, in derselben wirkungsvollen Weise die Apotheken auf dem linken Rheinufer za revidiren, wie in den Gebieten der übrigen Landestheile.
Ich will hoffen, daß diese, kurzen Andeulungen den Herrn Vor— redner zunächst befriedigen. Wir werden später an der Hand einer größeren Petition, die, wie ich höre, vorzugsweise die Frage der Gel⸗ tung der Apothekerordnung von 1801 auf dem linten? Rheinufer betrifft, uns eingehender darüber zu unterhalten haben.
Abg. Scheben kommt nochmals auf die Bierfrage zurück.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:
Ich möchte nur gegenüber den letzten Ausführungen nochmals wiederholen, daß das Ressort des Medizinal⸗Ministers dabei erst in sehr entfernter Linie betheiligt ist. Ich habe mir jetzt die von dem Herrn Vorredner erwähnte Petition kommen lassen und ersehe daraus, daß der Herr Minister für Handel und Gewerbe und der Herr Juftij— Minister eigentlich die führende Rolle darin genommen haben. Ich kann versichern, daß mir noch niemals hier im Haufe bei Gelegenheit des Etats die Brauereifrage entgegen getragen ist. Ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich mich vom hygienischen Standpunkte aus dabei betheiligt habe. Ich bin auch sehr gern bereit, meinen Herren Kellegen von den Ausführungen des Herrn Vorredners Kenntniß zu geben. Ich kann mich aber nicht verpflichten, meinerfeitz einen Gesetz⸗ entwurf, wie ihn der Herr Vorredner wuͤnscht, vorzubereiten.
Abg. Graf (Elberfeld), bittet den Abg. Trimborn, nach dieser Erklärung des Ministers auf eine weitere Erörterung der Frage zu verzichten.
Abg. Tannen führt. Beschwerde über die Art der Anstel— lung der Kreis⸗Physici in der Provinz Hannover. Dort wür— den, weil die Kreise verhältnißmäßig klein seien, keine Kreis— Wundärzte neben den Kreis⸗Physicis mehr angestellt. Die Vorbedingung zur Anstellung als Kreis⸗Physikus sei, daß die betreffende Person schon als Kreis-Wundarzt fungirt habe; da es diese Kreis-Wundärzte nur in den alten Provinzen gebe, so würden nach Hannover in die Stellung der Kreis-Physici altpreußische Aerzte berufen, zum großen Leidwesen der hannoverschen Aerzte. Redner bittet den Minister, dem Uebelstande abzuhelfen.
Die Ausgaben für das Medizinalwesen werden bewilligt.
Das Extraordingrium, wird ohne Debatte bewilligt.
Damit ist die Spezialberathung des Etats beendigt.
Es solgt die zweite Berathung des Et atsge etz es, welches ohne Debatte angenommen wird. Danach stellt sich der Etat auf 1 361 753 667 S an fortdauernden und 48970 254 66 an einmaligen Ausgaben.
Schluß 31 Uhr. Nächste Sitzung Montag, nach Beendi— gung der gemeinschaftlichen Sitzung beider Häufer des Land— tages, um 2 Uhr.
— Dem -Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den zweigeleisigen Ausbau mehrerer Staatseisenbahnstrecken, zu⸗ gegangen.
Derselbe lautet:
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
derordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: §. 1.
Die , wird ermächtigt, zur Anlage des zweiten Geleises auf den nachstehend 3. Strecken und zu den dadurch bedingten Ergänzungen und Geleise eränderungen auf den Bahnhöfen:
1) Stargard i. P —Ruhnow die Summe von. 740 000 6,
27) Posen — Thorn die Summe von.. . 2520 000 , 3) Schneidemühl — Bromberg — Laskowitz die
8,
4) Laskowitz -Jablonowo die Summe von.. 520 000.
zusammen . 6 020000 60
zu verwenden und zur Deckung dieser Summe Staatsschuldverschrei⸗
bungen auszugeben.
8 *
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und ju welchen Toursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (85. I)], bestimmt der Finanz ⸗Minister. .
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An— leihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften' des Gesetzes vom 19. Dezember 1569 . S. 1197) zur Anwendung.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im S. 1 bezeich⸗ neten Eisenbahntheile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechts⸗ gültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. ;
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Be⸗ standtheile und Zubehsrungen diefer Eisenbabntheile, und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahn entbehrlich find. .
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.
In der Begründung heißt es: -
Nach dem dem Reichstage berrits vorgelegten Abkommen zwischen dem Reich und Preußen vom 1. Mär; 1885 sollen im Interesse der Landesvertheidigung folgende Staate eifenbahnstrecken zweigeleisig aus gebaut werden:
1) Stargard i. P. —Ruhnow,
2) Posen — Thorn,
) Schneidemũbl = Bromberg — Laskowitz, *) Laskowitz = Jablonowo.
Hinsichtlich der Aufbringung der erforderlichen Baumittel ist vereinbart worden, daß das Reich bei den unter Nr. 1 bis 3 auf⸗ geführten Vollbahnen 60 Oo, bei der unter Nr. ] aufgeführten Neben⸗ babn 80 , des zu vereinbarenden Kostenanschlags, und Preußen in allen diesen Fällen den Rest tragen soll. Hiernach hat Preußen bei, den Vollbahnen sich in derselben Höhe, wie in dem Gesetzentwurf Nr. 51 der Druckfachen fur die Betheill⸗ gung an den Tosten der Erweiterung der Brücken- und Bahnanlagen bei Dirschau und Marienburg rorgeschlagen ist, mit 40 060, und bei der Nebenbahn Laskowitz—-Jablonowo mit 20 60 der Baukosten zu betheiligen. Bei Abmessung dieses Beitrags kam in Betracht, daß die sammtlichen in Rede stehenden Strecken mit ihren Einrichtungen für den eingeleisigen Betrich jetzt und für absehbare Zeit dem Verkehrsbedürfniß genügen.
Der Ausbau eines zweiten durchgehenden Geleises stellt indessen — wenigstens auf den Vollbahnftrecken — immerhin einen mehr oder minder werthvollen Vermögenszuwachs insofern dar, als die Sicherheit des Betriebes erhöht und die Durchführung des Fahrplanes erleichtert wird. Auch wird dadurch ermöglicht, einer etwa steigenden Tendenz des Verkehrs ohne Weiteres Rechnung tragen zu können. Diese Erwägung trifft allerdings im Wesentlichen nur für Hauptbahnen zu. In singulärer Ausnahme von den fonst bei Nebenbahnen geltenden Wr— hältnissen und Gesichtspunkten wird arch für die hier in Frage kommende Nebenbahn Lasfowitz -Graudenz—Jablönowo ein gewisser Vortheil aus der Herstellung des zweiten Geleises erwachsen und deshalb in diesem Fall eine Betheiligung Preußens an den Kosten dieses Geleises gerecht⸗ sertigt erscheinen lassen. Die bezeichnete Bahn, welche auf Grund des Ge⸗ setzi xom 17. Juni 1874 — GefetzSamml. 1854 S. 23 — erbaut ist, sollte nämlich, wie die Begründung des Gesetzes ergiebt, nicht allein Meliorationszwecken dienen, sondern' mit der, in ihrem Zuge er— bauten und für die Ueberführung eines zweiten Geleises einge⸗ richteten Weichsel brücke bei Graudenz auch dazu bestimmt sein, eine für den Verkehr als erforderlich erachtete Querver⸗ bindung zwischen den von Westen nach Osten laufenden Haupt-Eisen⸗ bahnlinien herzustellen. Ter durch den Ausbau bes zweiten Geleises erwachsende Vortbeil ist indeß bei dem fehr geringen Verkehr der Bahn bei Weitem nicht von der Bedeutung, wie bei einer Hauptbahn und es konnte deshalb auch nur eine entsprechend geringere Betheili⸗ gung an den Baukosten in Aussicht genommen werken.
Im Einzelnen ist Nachstehendes zu bemerken: 4. Stargard i P. — Ruhnow. Die Strecke ist 44,9 Km lang. Die Kosten für den Ausbau des zweiten Geleises sind auf 1 856 500 veranschlagt worden. Hiervon entfallen auf die preufische Staatskasse 40 ½ mit 740 000 , b. Posen Thorn. Von Posen bis zur Haltestelle Glowno bei 5, S km ist die Bahn bereits zweigeleisig ausgebaut. Die Strecke von da bis Thorn ist 135, km lang. Die Koften' der Ausführung des zweiten Geleises sind auf 6300 000 „, veranschlagt worden. Hiervon ent fallen auf die preußische Staatskasse 6M mit 520 669 6 TX. Schneide⸗ mühbl Bromberg —=Laskowitz. Die Bahnstreckè ist 139 7 Em lang. Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleifes sind auf 5 600 0900 veranschlagt worden. Hiervon entfallen auf die preußische Staatskasse 49 9,6 mit 2 240 C00 6. d. Lastowitz—Jablonowo. Die Strecke ist ol.3 km lang. Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleises sind auf 2 690 09090 „ veranschlagt worden. Hiervon entfallen auf die preußische Staatskasse 20 9 mit 520 000 „,
aujse der Abgeordneten sind von den Abgg. Bödiker, Tramm und Jensch nachstehende Anträge zu der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisen? geldbeiträge der unmittelbaren Staatsbeamten,
eingebracht worden:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
A l. Den §. 1 Absatz 1 des Artikel II dahin zu fassen:
Verzichte auf Wittwen⸗ und Waisengeld, welche auf Grund des 8 23 des Gesetzes vom 20. Mai 1882 erklärt sind, können von dem Beamten, welcher verzichtet hat, sowie von dessen Wittwe und von der Vormundschaft seiner Kinder, infoweit diefel ben nach den Bestimmungen der §§. 7 ff,, 13. Wittwen« und Waisengeld er— halten haben würden, falls der verstorbene Ehemann, und beiw. Vater den Verzicht nicht erklart hätte, widerrufen werden“ Auf andere Rechtsnachfolger geht diese Befugniß nicht über“
und im Falle der Annahme dieses Antrags: 2) In dem §. 1 Absatz 2 das Wort „dienstlichen ferner
3) Den 8.2 Absatz 1, 2 dahin zu fassen:
Im Falle des Widerrufs ist derjenige Betrag an Wittwen und Waisengeldbeiträgen zur Staats kasse nachzuzahlen, welcher ohne Erklärung des Verzichts von dem Beamten baͤtte gezahlt werden müssen, falls er bis zur Rechtsgeltung des gegenwärtigen Gesetzes gelebt hätte.
Die Zablung durch den Beamten geschiebt in Theilbeträgen von 30 des Diensteinkommens, des Warkegeldes oder der Penston nach den für die Erhebung der Wittwen- und Waisengeldbeitrãge bestebenden Vorschriften mit der Maßgabe, daß es dem Beitrags⸗ pflichtigen jederzeit freisteht, den Rest feiner Schuld zur Staaks— kasse zu ,
Und sodann Dem § 2 als Absatz 3 ff. hinzuzufügen:
Die Zahlung durch die Wittwe und bezw. Vormundschaft geschieht in einer Summe, oder auf deren Antrag in Theil beträgen.
Die Höhe der Theilbeträge und deren Fälligkeits termine werden nach Maßgabe des Artikel II 5. 1 Absatz 2 festgesetzt. Die Wittwe und die Vormundschaft haften für die Schuld solidarisch, unbe⸗ schadet der. Befugniß des Departemenls. Chefs, von den einzelnen Beitragspflichtigen eine von ihm zu bestimmende antheilige Zahlung zu verlangen.“
— In dem
zu streichen;
B. Folgenden Art. HI. einzufügen: . Der 5§. 12 des Gesetzes vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗ Samml. S. 293) wird aufgehoben.“ . Eventuell — für den Fall der Ablehnung dieses Antrags; Der 5. 12 des 96 vam 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 298) findet keine Anwendung, wenn die Che I5 Jahre be— standen hat. ⸗ ᷓ . im Falle der Annahme eines dieser beiden sub B enthaltenen ntrãge: In, der Ueberschrift des Entwurfs statt der Worte , betreffend den Erlaß der Wittwen⸗ und Waisengeldheiträge ꝛc. zu sagen: . betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml S. 2968), betreffend die Fürforge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staate beamten.“
Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 11. — Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung. — Todesfall. — Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstands Akten. — Marine und Schiffahrt: Ueber⸗ sicht über die Zahl der von deutschen Behörden 1887 aus gefertigten Schiffs ⸗Meßbriefe. — Zoll ⸗ und Steuerwefen: Berechnung des durch schnittlichen Maischraumes in Branntweinbrennereien. *. Verände⸗ rungen in dem Stande oder den Befugniffen der Zoll- und Steuer— . Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiet.
Armee Verordnungs⸗Blatt. Nr. 9. — Inhalt: Anzug während der Trauer um des verewigten Kaisers und Königs Majestät. — Ausgabe des III. Theils der Militär Cisenbahn Ordnung. — Straf- und Steckbriefs⸗Nachrichten.— Woblthätigkeit. — Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Trürpven' im Jahre 1887 verab⸗ reichten Naturalien. — Ausgabe des 5. Abschnitts des Anhanges des in der Neubearbeitung befindlichen 1. Theils der Kriegsfeuerwerkerei. — Lederpreise.
Kunst, Wissen schaft und Literatur.
Soeben empfingen wir die erstej Lieferung eines Werkes mit dem Titel: „Kaifer Friedrich II. als Kronprinz“ von Dr. H. Wiermann (Leipzig. Renger'sche Buchhandlung, 8 Liefe⸗ rungen zu je 40 ), welches wohl zu keinem geeigneteren Zeitpunkte erscheinen konnte als dem jetzigen. Der durch feine Kaiser Wilhelm und Bismarck-Biographie bekannte Verfasser hat feit Jahren reiches Material sammelt, welches er in klarer Schilderung, geistig leben diger Darstellung verarbeitet und durch passende Bilder gehoben hat. Jede Lieferung, 52 Seiten stark, wird Vollbilder und zahlreiche Text⸗ Illustrationen enthalten.
— Im Verlage von Georg Bratfisch, Musikalienhandlung in Frankfurt a. O. erschien sbeben ein von F. Klink müller ver⸗ faßtes und komponirtes Lied für eine Singstimme mit Pianoforte, betitel:Deutschlands Gruß feinem Kaiser Friedrich III. (Preis 75 Pfg.
Gewerbe und Handel.
In der Generalversammlung der Gummiwaaren⸗Fabrik Voigt u Winde, Aktiengefellschaft, wurde der Geschäfts⸗ bericht und die Bilanz für 1857 mit dem' Gewinn— und Verlust⸗ Conto genehmigt und nach dem Vorschlage der Direktion eine sofort . Dividende von 6 , an die Aftionäre zu ver⸗ theilen beschlossen. Sodann ertheilte die Generalversammlung dem Aufsichtsrath und der Direktion die Entlastung für die Führung der Geschäfte im Jahre 1387.
— Die Generalversammlung der Ostfriesischen Bank ge⸗ nehmigte die Vorschläge des Auffichtsraths und der Direkfson, Aus dem Bericht geht hervor, daß der Gesammtumsatz ca. 76 G50 co — fast unverändert gegen 1886 — betragen kat. Der Conto⸗Corrent⸗ verkehr ist nicht so lebaft gewesen wie in 1856, wo das Zinsertrãgniß e. 6300 ½ höher war. Die Wechselzinfen ergaben Tine um ca. 200 Me größere Einnahme als in 18865 und auf Effekten⸗Eonto warden 417286 gegen 26 972 M in 1885 verdient. Die Depositen haben sich im abgelaufenen Jahre um ca. 502 006 S vermehrt und betrugen am Schluß des Jahres 1387 4592 69 „ Bas Ebeck.Conto schloß mit linem Bestande von 73 683 66 Das Immobilien Conto stellt sich durch Abschreibung der Mieths und Pachterträge ꝛc. um ca. 6700 . günstiger und auch die Kommanditbetheiligung bei der Dampfmehl⸗ mühle in Leer ist durch Rückzahlung von flüssigen Geldern 2c. von 41250 4 in 1886 auf 25 050 S Ende 1887 zurückgeschrieben. Geschäftsbericht der Chemnitzer Aktien? Fär⸗ berei und Appretur⸗Anstalt (vormals H. Körner) zufolge ist der Gesammtumsatz von 663 303 „ im Jahre 1885 auf 629768 „t0 im Jahre 1887 zurückgegangen, doch bleibt hierbei zu berücksichtizen, daß die Harthauer Zweigniederlassunz in Wegfall gekommen ist. Der Bruttogewinn stieg von s88 692 MV im Votjahre auf 111273 M in 1855. Ob⸗ wohl außer den regelmäßigen Abschreibungen mit 140 343 560 noch 21 523 6 für außerordentliche Abschreibungen abgesetzt werden, kann doch eine Dividende von 660 (aegen 400 im Vorjahr) in Vorschlag gebracht werden. Die Prioritätsanleihe hat sich bis Ende 1857 durch Ausloosung um 13 500 * auf g8 0065 9 verringert.
Elberfeld, 17. März. (W. T. B. Die General versammlung der Vaterländischen Hagel ⸗Versicherungsgesellschaft hat die Vertheilung einer Dividende von 8 /o, d. i. 90 0 pro Aktie,
beschlossen.
Glasgow, 17. Märj. (W. T. B.)) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen fich auf 958 762 Tons gegen 5I 331 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb? befindlichen Hochöfen 85 gegen 72 im vorigen Jabre.
New⸗Jork, 17. März. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 8 3570518 Doll., avon für Stoffe 2 726 344 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 10 808 804 Doll, davon für Stoffe 3 016 649 Doll.
New - JYort, 17. März. (W. T. B. Baumwolen“ Wochenbericht. Zuführen in allen Unionshäfen 147 600 B.. Ausfuhr nach Großbrftannien 32 900 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 39 000 B., Vorrath 747 000 B.
Verkehrs ⸗Anftalten.
Bromberg, 17. März. (W. T. B) Die Königliche Eisen—⸗ bahn⸗Direktion macht bekannt: Die Strecke bis Kornatowo und zautenburg = Soldau sind durch Schneeverwehungen wieder gesperrt. Erstere wird voraussichtlich bis morgen früh wieder fabrbar.
Thorn, 18. März. (W. T. B) Im diesseitigen Bezirk sind durch Schneeverwehungen seit heute bis auf Weiteres wieder gesperrt die Strecken Garnsee —Lessen, Jablonowo — Sol dau, Thorn — Korngtowo und Kulm — Kornatows
Krefeld, 17. März. (W. T. B.) Der Rheintrajekt Griethausen⸗Welle der Strecke Kleve — Zeveaar ist von morgen ab wieder in Betrieb. .
Altona, 17. Marz. (W. T. B. Die dänischen Staats— bahnstrecken Wamdrup — Landerskow, Skanderborg Herning und Aarhus — Langaa sind durch Schnee verwehungen wieder unfahrbar.
Hamburg, 17. März. (W. T. B.), Der Postdampfer zGolonia“ der Hamburg ⸗Amerikanischen packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St Thom as eingetroffen. Von den Dam pfern Bo ru sia und „Holsatia“ von derselben Gesellschaft, von West . Indien kommend, hat ersterer gestern Lizard passirt, letzterer ist gestern in Havre eingetroffen.
London, 17. März. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer „Garth-Castle“ ist gestern auf der Ausreife von Darthmouth abgegangen.
— Dem
1. Steckbriefe und Untersuchungs ˖ Sachen.
2. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote. Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc., von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
3. Kommandit · Gesellschaften auf Attien u. Aktien⸗Geiellsch S. Berufs · Genossenschaften.
J. Wochen ⸗ Ausweise der deutschen Zettel banken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗-Sachen.
(62379 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Maschinenbauer auch Schlachtergesellen und Seemann Gustav Rohert Max Fingerhut, geboren 4. oder 5. März 1867 in Magdeburg, bis April 1887 in Aftona wohnhaft, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verbängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, auch zu den Akten — L. J. 9787 — davon Nach⸗ richt zu geben. .
Altona, den 14. März 188.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Oeffentliche Ladung.
Der Bergmann Heinrich Adoiph, zuletzt in Eving wohnhaft, geboren am 1. August 1851 zu Breitenbach, Kreis Kassel,
wird beschuldigt,
als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein— tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes— gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpffichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, ;
Vergehen gegen 5. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Straf⸗ gesetzbuchs.
Derselbe wird auf
den 2. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortinund zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Ersatz⸗Kommission des Land? kreises zu Kassel über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver—⸗ urtheilt werden.
Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 4. No— vember 1857 auf Hrund des 5. 140 Str. GB. und des §. 325 St.⸗Pr. O. das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen des— selben über das Vermögen der Staatskaffe gegenüber nichtig sind. M. 369/87.
Dortmund, den 9g. Februnr 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft.
õss6s]
(62378
Nr. 1240. In der Strafsache gegen Ernst Schweitzer von Hofsgrund und Genossen wegen Ver— letzung der Wehrpflicht.
Beschlusz.
Nach Ansicht des 5§. 146 3. 1 St.- G. B. und S5. 5215 vergl. 325 St.“ P. O. wird jur Deckung der den Angeklagten: Ernst Schweitzer von Dofs⸗ grund möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten mit jusammen 400 M — Vierhundert Mark, das diesem Angeklagten dereinst zufallende im Deutschen Reich befindliche Vermögen in Höhe von Vierhundert Mark mit Beschlag belegt.
Freiburg, den 8. März 1838.
Großherzogliches Landgericht, Strafkammer J.
Die Uebereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift beurkunde .
Freiburg, den 8. Mär; 1885.
Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts.
(L. 8.) Unterschrift.)
Dies veröffentlicht:
Freiburg, den 15. Mär 1888.
(L. S) Der Gr. Staatsanwalt: Geiler. (62376 Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen
1) Carl Wilhelm Christoph Heiser, geboren am 24. Mai 1865 zu Wengsel, Kreis Bent. heim, zuletzt wohnhaft daselbst,
2) Willy Bernhard Theodor Ulrich, geboren am 23. Juni 1865 zu Westenberg, Kreis Bentheim, zuletzt wohnhaft daselbst,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in noch nicht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte zu entziehen, ohne Er— laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und sich außerhalb desselben aufzuhalten, Vergehen gegen 5. 140 Str. G. Bs. das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.
Zugleich wird die Beschlagnahme des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens eines jeden der An— geklagten beschlossen.
Osnabrück, den 2. März 18385.
Königliches Landgericht, Strafkammer. Brandt. Janensch. Goering.
1625377 Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land— gerichts Kempten vom 7. Mär; 18853 wurde die Beschlagnahme des im Deutfchen' Reiche befindlichen Vermögens des Faver Stöckeler, Bauer von Balz⸗ hofen angeordnet.
Kempten, 15. März 18583.
Der K. Untersuchungsrichter. Diem.
; — — se 2) Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
62395
In der Zwangtvollstreckungssache der Firma C. S Vorsteher in Wetter, Klägerin, wider den Ritter= ,, Andreas Lohl zu Rhoden, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, Beklagten, wegen Wechfel⸗ forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre prderungen unter Angahe des Betrages an Kapital, insen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei , bei Vermeidung des Ausschlusses bier anzu⸗ melden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 1. Mai 1888, Morgens 10 Uhr, vor
dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die e . und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
Wolfenbüttel, den 14. März 1888.
Herzogliches Amtsgericht. Unterschrift.) 62389
Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Rummels⸗ burg Nr. 1189 über 49 M 76 3 ausgefertigt für die Tagelöhner Karl Pagelsche Vormundschaft ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Karl Pagel zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inkaber' des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 29. September 1888, um 16 Uhr Vor⸗ mittags, bei dem unterjeichneten Gerichte seine Rechte geltend zu machen und das Buch vorzulegen, k die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Rummelburg, den 12. März 1885.
Königliches Amtsgericht. 62391] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Kreis- Sparkasse zu Johannisburg Nr. 1463, ausgestellt für die Samuel Nittkasche Pupillenmasse des Kreisgerichts Depo— sitoriums Johannisburg über 123 M 327 3 ift an— geblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Knechtes Wilbelm Nittka aus Wovnen zum Zwecke der neuen Autfertigung für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefor— dert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1888. Vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Zimmer Nr 6 anberaumten AUufgebotstermine seine Rechte anzu= melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buchs erfolgen wird.
Johannisburg, den 8. Mär; 1888.
Königliches Amtsgericht.
62392 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischken Sparkasse zu Havnagu Nr. 13 592 über 2173 ½ 75 J, ausgefer— tigt für August Wilde, Doberschau, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, Maurerpolier August Wilde in Haynau, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraft los erklärt werden.
Es wird daher der Inhaber des Buches aufge⸗ fordert. spätestens im Aufgebotstermine, den 29. November 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der selben erfolgen wird? F. 4/88.
Haynau, den 6. Mär; 1883. ᷣ j Königliches Amtsgericht. 54271 Aufgebot.
a. Der Gutabesitzer Foerster in Flathe, als Vor—⸗ 4 des landwirthschaftlichen Vereins zu ütz, der Bauerbofsbesitzer August Roenspieß zu Zippnow, als Vormund der am 21. Septem- ber 1867 geborenen Anastasia Jaster, C. der Eigenthümer Wilbelm Manthey zu Zaskerhuͤtte bei Schönlanke, haben das Aufgebot folgender angeblich verloren ge⸗ Wangener Sparkassenbücher der Sparkasse des Kreifes Dt. Krone,
zu a. des auf den landwirthschaftlichen Verein zu Tütz ausgestellten, über 219 ½ 39 3 lautenden, neue Folge Nr. 3462,
zu b. des auf den Namen der Anastasia Jaster in Zippnow ausgestellten, über 887 ½ 21 S lautenden Rr. 16 346, .
zu e. des auf den Namen des Julius Manthey in Gre. Sabin ausgestellten, über 1425 ½ 21 3 lautenden Nr. 1623 neue Folge
beantragt.
Die Inhaber der genannten Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 21. Auguft d. Is. , Vormittags 9 Uhr, vor dem unkerzeichneken Gerichte an— beraumten Aufgebotstermine anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung derselben erfolgen wird.
Dt. Krone, den 1. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
61939 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch des Credit-Kassen Vereins zu
Forst i. Lx. — Eingetragene Genossenschaft — Nummer und Folio 475 über Ś3 M 62? , aus- gefertigt für Ida Schul zu Forst, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll' auf den Antrag der unver— ehelichten Ida Schulz zu Forst zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des obengedachten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätesftens im uf— gebotstermine den 25. Oktober 1888, Vormit⸗ tags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, seine Rechte anzumelden und ba? Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Forst, den 11. Februar 1888.
Königliches Amtsgericht. 624341 Anfgebot.
Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch der Halberstädter Kreis ⸗Sparkasse Nr. iItz' über 363,81 4, ausgefertigt für Heinrich Rudolph, soll auf den Antrag des Großspänners Heinrich Rudolph zu Schlanstedt aufgeboten werden.
Der Inhaber dieses Buchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 26. September 18858, Vormittags 11 uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 11 — sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, , n die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Halberstadt, den 14. März 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
51271 Aufgebot.
Der Kaufmann Julius Isecke zu Lauenburg i. Pomm. hat das Aufgebot des . verlorenen Deposital⸗ scheins vom 17. Oktober 1877 zu der TVebeng—⸗
versicherungs Police Nr. 47640 der Lebens versiche⸗ rungs · Aktien · Gesellschaft Germania zu Stettin, vom. 25. Januar 15364, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1588, Mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, an⸗ beraumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft loserklãrung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 11. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung. ldd oss] Aufgebot.
Der Fleischermeister Jobann Valentin Millitzer zu Kronach hat das Aufgebot der angeblich verloken gegangenen Police der Germania · e bens⸗Versiche⸗ rungs. Aktien Gesellschaft u Stettin Rr. 186757 über 25600 Gulden S. W., zahlbar nach dem Tode des Antragstellers, beantragt. Der Inhaber der Ur kunde wird aufgefordert, sbätestens in dem auf
den 18. Juni 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebot termine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklãrung der Urfunde erfolgen wird.
Stettin, den 4. November 1857.
Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung.
61379
Nr. 2971. Von Großh. Amtsgericht Emmen⸗ dingen wurde heute folgendes Aufgebot erlassen: ö Die Wittwe des Buchhändlers Friedrich Wagner, Ida, geb. Leher, in Freiburg beantragte bezüglich 10 Stück Aktien der früheren mechanischen Hanf— PHinnerei und Weherei in Emmendingen, nämlich Nr. 681 bis inkl. oJ, nachdem sie den Verlust dieser Aktien glaubhaft gemacht hat, das Aufgebots verfahren auf Grund der F§. S837 f. f. C. P. S. und §. 105 des bad. Einf. Ges. z. D. R J. Gef. einzuleiten. Die genannten Aktien sind datirt vom 15. Auguft 1858, unterzeichnet. . C. Helbing, von Rüdt, Georg Müller“; dieselben sind auß den Inhaber ausgestellt. Der Nominalwerth der bezeichnẽten Aktien beträgt 500 Fl. Die Inhaber derselben werden aufgefor— dert, ihre. Ansprüche und Rechte aus denfelben spätestens im Aufgebots termine, am Freitag, den 28. Dezember 1883, Vorm. 9 ͤhr, bes dies. seitigem Gericht anzumelden und die betreffenden Aktien vorzulegen, widrigenfalls diefelben für kraft. los erklärt würden.
Emmendingen, den 7. März 1888
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. (6. 53) j
Jäger. (62394 Aufgebot.
Die Mechanische Bindfadenfabrik Oberachern zu Oberachern, vertreten durch den Justiz⸗Rath Wentzel zu Hirschberg i. Schl, hat das Aufgebot des an— geblich verloren gegangenen Wechsels vom 10. Fe—⸗ bruar 1887 über 66 ις 25 3, ausgestellt von der Handelsfirma Naumann & Co. zu Liegnitz, acceptirt von Gustav Paul zu Friedeberg a. Qu, zahlbar da— selbst am 15. Juni 1887, mit Ten Indoffamenten der Ausstellerin, des Gustav Steckner in Leipzig und der Geschwister Michels in Krefeld versehen, bean— tragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Oktsber 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterieichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und den Wechfel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des— selben erfolgen wird
Friedeberg a. Qu., den 15. März 1338.
Königliches Amtsgericht. Kundt.
6238587 Aufgebot.
Der Anbauer Friedrich Schünemann zu Rüble hat das Aufgebot eines ihm angeblich abhanden gekom⸗ menen, für ihn unterm 15. April 1876 ausgestellten Cautione hypothek ⸗ Dokuments über 18060 M. welche auf. dem ju Rühle sub No. ass. 71 belegenen Anbauerwesen des Carl Werner daselbst zur Hypothek im Grundbuche eingetragen sind, beantragt. Die Inbaber der Uckunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. September 1888, Vormittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls letztere dem Eigen⸗ thümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden soll.
Holzminden, den 14. März 1883.
herzogliche Amtsgericht.
62390] Aufgebot. Im Hyrothekenbuche von Vöhl finden sich auf dem Grundeigenthum der Heinrich Mander Eheleute von Vöhl Flur J. Nr. S0, 79 IX. 172 und VII. Nr. 18 zu Gunsten der Spar- und Leihkasse der Herrschaft Itter nachfolgende Pfandrechte eingetragen: 1) vom 30. April 1845 wegen eines Darlehns
von 1090 Gulden, 2) vom 19. Januar 1842 wegen eines Darlehns von 260 Gulden, ursprüngliche Pfandschuldner sind die verstorbenen Christian Rupp Eheleute, die Rechtsvorgänger der Heinrich Mander Eheleute. Beide Darlehn sind nach Bescheinigung der Dar— leiherin im Jahre 1866 abgetragen. Die Hvpothek⸗ urkunden aber nicht mehr vorhanden. Auf Antrag des Heinrich Mander, welcher das Aufgebot der beiden Obligationen beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche aus denfelben An sprüche erheben zu können glauben, aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli 1888, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebots—⸗ termine ihre Rechte anzumelden und geltend zu machen, widrigenfalls die Löschung der Hypotheken verfügt werden wird. Vöhl, den 10. März 1888. ;
Königliches Amtsgericht.
(62393 Ausfertigung. Aufgebot. Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Andreas
und Anna Maria Staudigl in Demling ist im
Hypothekenbuche für Demling Band 1 S. 254 an J. Rangstelle für Johann Staudigl von Demling eine Kaution von dreihundertfünfundachtzig Gulden eingetragen.
Die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen In⸗ haber dieser Forderung blieben erfolglos.
Da nun mit Rücksicht hierauf und auf die Zeit des geschehenen Eintrags die obigen Andreas Und Anna Maria Staudigl die Amortisirung dieser Hy⸗ pothek beantragt haben, so werden hiermit alle die— jenigen, welche auf das besagte Hppothekkapital Rechte geltend machen zu können glauben, zur Anmeldung der letzteren bei dem unterfertigten Gerichte
binnen sechs Monaten, jedenfalls späteftens im Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Anmelde ⸗ Unterlassung fragliche Forderung durch Ausschlußurtheil für erloschen erklärt und die Löschung 2 im Hypothekenbuche angeordnet werden wird.
Als Aufgebotstermin wird
Montag, 26. November 1888, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzun, ssaale bestimmt.
Jngolstadt, 3. März iss.
Kgl. bayr. Amtsgericht. gez. Ziegler, Kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Ingolstadt. TL. 8) Ley, Kgl. Sekretär.
59165 Aufgebot.
Im Grundbuche des den Brauereibesitz er Peter und Elisabeth, geb. Samland, Heppner'schen Ehe— leuten gehörigen Grundstücks Bischofsburg Rr. 249 stehen in Abth. III. Nr. 2 aus der Erbtheilung vom 14. Januar 1804 für die Kinder zweiter Eke des Töpfermeisters Jacob Konietzki 5 Thlr 11 Sgr. Muttererbtheil zufolge Verfügung vom 18. Februar 1806 eingetragen. Biese Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuche gelöscht werden.
Auf den, Antrag des Grundstücks-Eigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger der erwähnten Hypothekengläubiger, Geschwister Konietzki aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post späte— stens im Aufgebotstermine den 25. Juni 1888, Vormittags 10 uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Aktenz. F. 2/88.
Bischofsburg, den 25. Februar 1838.
Königliches Amtsgericht. J. 623388
Zu dem Nachlaß des am 17. Mai 1874 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung ver— storbenen Portrait⸗ und Historienmalers Paul Tisch⸗ bein zu Rostock haben sich als erbberechtigt gemeldet des Verstorbenen
1) Bruder — Ingenieur Otto Tischbein zu Rostock,
2) Nichte — Marie Tischbein zu Rostock,
Veffe — Distriktsbaumeister Hans Tischbein zu Dargun, Neffe — August Tischbein zu Triest, Nichte — Angielina Treche, geb. Tischbein, zu Triest, und ist zur Vervollständigung der Erbenlegitimation von dem Kurator der ruhenden Erbschaft die Er— kennung eines Erbschaftsproklams beantragt.
Beim Vorhandensein der gesetzlichen Erfordernisse für dasselbe werden alle Diesenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht, ais die Vorge⸗ nannten, an dem Nachlaß des Verstorbenen Portrait und Historienmalers Paul Tischbein zu Rostock zu haben vermeinen, hierdurch peremiorisch aufgefordert, solche ihre Erbrechte spätestens in dem auf Sonn abend, den 26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine anzumelden und zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten oder die sich sonst noch Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen werden sollen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß aus— gestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Prä⸗ klusion meldenden näheren oder gleich naben Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Gegeben im Waisengerichte. 14. März 1388.
Anton Moeller, Sekr.
Rostock, den
. Aufforderung. 6
Nr. 2841. Auf Antrag der Ehefrau des Josef Dietrich von Birklingen, Franziska, geb. Bkle, dahier, ist gegen ihren an unbekanntem Orte befind- lichen Ehemann das Verschollenheitsverfahren ein— geleitet worden. Derselbe wird aufgefordert, von seinem Aufenthalte dem unterzeichneten Gericht als—⸗ bald Nachricht zu geben, widrigenfalls er für ver— schollen erklärt wird.
Ueberlingen, den 12. Mär; 1883.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts:
Fromherz.
162385
62397]
Nr. 21765. Da Rudolf Boll von Mettenberg auf die öffentliche Aufforderung vom 3. März 1857, Nr. 1887, bisher keine Nachricht von sich gegeben hat, hat ihn das Gr. Amtsgericht dahier unter Einem für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben, nämlich seinen Ge⸗ schwistern, bezw. Abkömmlingen von solchen, als: Karolina Hipp, geb. Boll, von Zizenhausen, Maria Boll, Ehefrau des Rudolf Fuchs von da, und Frieda, Hermann, Bertha und Adolf Kern von Kreuzlingen unter Vormundschaft ihres Vaters, Gustav Kern von da, in fürsorglichen Besitz gegeben.
Bonndorf, den 9. Mär; 1888.
Der . 5 Großh. Amtsgerichts.
e hler.
62401 ö Nr. 271. Von Großh. Amtsgerichte Em men⸗ dingen wurde heute verfügt:
Kostgebers Christian
Nachdem die Ehefrau des Philipp in Karlsruhe, Leopoldine, geb. Bury, von
Donaueschingen, sich innerhalb der ihr durch dies