,
Deutscher Neichs · Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
* R ö Aas Abonnement betragt vierteljährlich 4 4 50 5. Ansertionapreis für den Raum einer Aruckzeile 3035. ⸗ Alle Kost⸗Anstalten nehmen Bestelung an; Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Bost⸗Anstalten auch die Erpedition . des Jeutschen Reichs Anzeigers SV., Wilhelmstraße Nr. 32. . n und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers j . Einzelne UKummern kosten 25 4. . 1 Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32. —
M 90. Berlin, Donnerstag, den 5. April, Abends.
1888.
Bennigsen, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; dem
intendenten Reimann zu Salzwedel den Rothen Adler⸗Orden
Heinsberg zu Neuß den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter dem Pfarrer und Metropolitan a. D. Th eys zu Jesberg im
dem Kanzlei⸗Rath Ammedick zu Berlin, bisher im Ministerium für öffentliche Arbeiten, den Königlichen Kronen-Orden vierter
Schubin den Wier der Ritter des Königlichen Haus-Srdens 5 Stunden wöchentlich, Professar Kerl.
Frentzel,
Hahn und Wilhelm Kremesköther, dem Weber Paul
zeichen zu verleihen.
in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge er-
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: direktion zu Berlin, Rechnungs⸗Rath Kühne, bei
Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Freiherrn von Los, kommandirenden General des VIII. Armee- Corps, das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichen— laub zu verleihen.
Rechnungs⸗Rath; sowie
wesen bei der Königlichen Provinzial⸗Steuerdirektion zu Han—
nover, ga * ei Jaursch, bei seinem Uebertritt in den
Ruhestand den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath, und den vom 1. April er. ab zur Verfügung gestellten Kreis—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
i ir * treta ; ꝛ J denen, , den. Köln den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Geheimen Regierungs-⸗Rath Herr zu Breslau und dem Super—
inisteri 5ffentli it en. dritter Klasse mit der Schleife; den Landräthen von Harlem ü, Arbeite: zu Saarlouis und Wellenkamp zu Soltau, und dem katho— lischen Pfarrer Hamm er zu Nienberge im Landkreise Münster den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Landräthen, Geheimen Regierungs-⸗Räthen Wolff zu Rheinbach und von
Bauinspektors ist vom 1. April cr. ab nach Neisse verlegt.
Bekanntmachung. In der Königlichen Berg-Akademie zu Berlin werden im kommenden Sommer⸗Semester folgende Vor— lesungen und Uebungen gehalten werden: Bergbaukunde II. Theil, 4 Stunden wöchentlich, Geheimer Bergrath Dr. Hauche cor ne. Aufbereitung, 3 Stunden wöchentlich, Ober⸗Bergrath Haßlacher. Metallhüttenkunde,
Klasse; dem Landgerichts⸗Rath D' Avis zu Zabern, und
Kreise Fritzlar den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse;
Klasse; dem Superintendenten a. D., Pfarrer Plath zu
; öniali 39hfand und kunst, . Stunden wöchentlich, Derselbe. Löthrohrprobirkunst, 3 rm, mn ee , nen 1 2 Stunden wöchentlich. Derselh. G Thattentunde, 4 Stunden
5 t . 2 wöchentlich, Geheimer Bergrath Dr. Wedding. Eisenprobirkunst, sämmtlich zu Berlin, sowie den, Fabrikarteitenn . Stunden wöchentlich, Derselbe. Seetal ich Technologie, 2 Stunden wöchentlich, Professor Hörmann. Mechanik, 6 Stunden wöchentlich, Derselbe. wöchentlich, Derselbe. Bergwerks⸗ und Hüttenmaschinen, 3 Stunden wöchentlich, Derselbe. Markscheide und Meßkunst, Z Stunden wöchentlich, Professor Schneider. nn n in der . . . 3 . ; wöchentlich, Derselbe. Baukonstruktionslehre, 3 Deutsches Reich. 3 V 22 Gebauer. , im J 1 z zdiasñ . Jeichnen und Konstruiren, 12 Stunden wöchentlich, Ingenieur Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht,. Brelow. Bergrecht, 2 Stunden wöchentlich, Geheimer Berg—
Kessels und dem Scheerer Friedrich Niermann, sammt— lich zu Werden im Landkreise Essen, das Allgemeine Ehren—
Stunden
dem Ober-Postkassen-Kassirer Schmidt in Hamburg bei rath Es ken s.“ Mineralogie mit praktischen? Uebungen, Finem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs- 5 Stunden wöchentlich, Profeffor Br. Weiß. Ueber
die Flora der älteren Formationen, 2 Stunden wöchentlich, Professor Dr. Weiß. Integralrechnung, 5 Stunden wöchent— lich, Professor Dr. Bertram. Analytische Geometrie des Raumes, 4 Stunden wöchentlich, Derselbe. Darstellende Geo— metrie, 4 Stunden wöchentlich, Ingenieur Brelow. Repe—
Rath zu verleihen.
Der Geheime Kanzlei-Sekretär im Reichs-Postamt, Protzen in Berlin, ist zum Geheimen Kanzlei-Inspektor ernannt worden.
Dr. Finkener. Uebh 3 ᷣ . Vin. Der im Jahre 1851 in Neweastlezon-Tyne erbaute, bisher J a.. qualitative, K w .
unter britischer Flagge gefahrene eilsernẽ Schrauben zampfer K. zügntitgtine, und, Juglitatitt, s. Stunden, wöchentlich,
„Peking“ von Hl 3 Fritischen Registertons Rento-Kaun: Derselbe. Arbeiten im Laboratorium für Eisenxprobirkunst,
gehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen- 30 MJ . Pr. Wedding.
thu iengesellschaft „ Ehinefische Küftenfahrt⸗-Gesellschaft“ ie Vorlesungen beginnen am 1. 3.
thum der Aktiengesellschaft „Chinesische Küstenfahrt⸗-Gesellschaft Ferm enn, Mat zs. .
Der Direktor der Königlichen Berg-Akademie.
Hauchecorne.
analyse: a.
langt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 17. Februar
J. vom Kaiferlichen Konsulat in Hongkong ein Flaggen- attest ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Seminar-Direktor Seeliger vom Schullehrer— Seminar in Alt-Döbern ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer-Seminar zu Weißenfels versetzt worden.
Bekanntmachung. Die im Jahre 1888 zu Berlin abzuhaltende Prüfun für Vorsteher an Taubstummen-Anstalten wir Mittwoch, den 22. August d. J., beginnen.
Bekanntmachung.
Auf Grund 5§. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 40 dom 1. April 1885 des 2. Jahrgangs der periodischen Druckschrift: „Der neue Bauhandwerker“, Redaktion und Verlag von A. Bitter, Druck von J. H. W. Dietz in Hamburg, nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der t ö . unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist. Meldungen zu derselben sind bis zum 15. Juni d. J. bei
Hamburg, den 4. April 1885. demjenigen Königlichen Provinzial-Schulkollegium, in dessen Die Polizeibehörde. Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder beschäftigt ist, unter Senator Hachmann, Dr. Einreichung der in 5. 5 der ,, ,,, vom 11. Juni 18851 bezeichneten Schriftstücke anzubringen. Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thätig sind, können ihre Meldung . Fuhr unß des , ih. mit n. . ; stimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer Landesbehörde erfolge, Königreich Preußen. bis zum 1. Juli d. 93 r . an mich richten. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:. Berlin, den 29. 4 3. iste L zu Stolz Regierungs⸗ ö. Der Minister — Rath! w Meyer zu Stolzenau zum Regierung der geistlichen, Unterrichts nd Medizinal⸗ Angelegenheiten. dem Ober ⸗Steuer⸗Inspektor, Steuer⸗Rath Pieg zu Frank- Im an, furt a. M. und dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ de la Croix. und Kanzleiwesen bei der Königlichen Provinzial-Steuer-
ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer
dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzlei⸗
Der Amtssitz des bisher in Grottkau stationirten Kreis-
Allgemeine Probir⸗
Maschinenlehre, 6 Stunden
Vraktische
titorien über Mineralanalyse, 4 Stunden wöchentlich, Professor Uebungen im Laboratorium für Mineral-
Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister, Staats⸗ sekretär des Innern von Boetticher, nach der Provinz Schleswig⸗Holstein;
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Unter— , im Reichsamt des Innern, Eck, nach Baden⸗ Baden.
sekretären Schmitz in München⸗Gladbach und Hublow in
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. April. Kaiser und König empfingen gestern Ober⸗Stallmeister von Rauch.
Heute arbeiteten Allerhöchstdieselben, nach einem Spazier⸗ gange, mit dem Kriegs-Minister und demnächst mit dem Chef des Militärkabinets.
— Heute fand im Königlichen Palais eine Vorstands— sitzung des Frauen-Lazareth-Vereins statt, bei welcher Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta mit Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin von Baden und der Kronprinzessin von Schweden
— — — 2.
Majestät der Nachmittag den
anwesend waren und den sonst in der Generalversammlung des Vereins erstatteten Jahresbericht entgegen nahmen.
Bei der am 3. d. M. von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Berliner medizinischen Gesellschaft veran⸗ stalteten Gedächtnißfeier für den Wirklichen Geheimen Rath von Langenbeck war im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta der Kabinets-Rath und Königliche Kammer— herr von dem Knesebeck anwesend.
Stunden
— Der Gewerbeunternehmer kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 13. Fe— bruar d. J. wegen Zuwiderhandelns gegen den Absatz 3 des §. 120 der Gewerbeordnung („Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffen— heit des Gewerbebetriebs und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind.“ nur dann zum Schadenersatz angehalten werden, wenn die Nichtherstellung oder Nichtunterhaltung einer zum Schutze der Arbeiter nothwendigen Einrichtung ihm als eine schuldhafte Unterlassung anzurechnen ist; er kann aus 5. 129 Absatz 3 nicht ersatzpflichtig gemacht werden für Versehen seiner an sich tüchtigen Betriebsleiter, deren schuld— haftes Verhalten er wissentlich nicht geduldet hat, wenn er trotz der Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage war, den durch seinen Bevollmächtigten herbeigeführten schädlichen Erfolg abzuwenden.
— In einer Glasfabrik waren die Arbeiter (Glas⸗ macher) vertragsmäßig verpflichtet, ihre Werkzeuge, nament⸗ lich die sogenannten Pfeifen sich selbst anzuschaffen und auf ihre eigenen Kosten im Stande zu halten; dieselben waren und blieben ihr Eigenthum. Ein Glasmacher war bei Ge— legenheit der Reparatur einer solchen Pfeife, welche er zu diesem Behufe außerhalb der Arbeitsstunden in eine nicht zur Glasfabrik gehörende Schmiede gebracht hatte und bei deren Reparatur er in der Schmiede anwesend blieb, um die Pfeife sofort wieder zur Arbeit mitnehmen zu können, durch das Herausschlagen des Dornes aus der Pfeife erheblich am Knie verletzt worden. Diese Verletzung hat das Reichs-Ver⸗ sicherungsamt unterm 13. Februar d. J. (Nr. 507) — in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht — nicht für einen Betriebsunfall erachtet, da der Glasmacher, als er die Reparatur seiner Pfeife vornehmen ließ, nur in seinem eigenen Interesse handelte, nur seine eigenen Geschäfte besorgte, nicht aber im Betriebe der Glasfabrik thätig war. Dabei ist auch die Behauptung des Klägers, daß
den Arbeitern der Glasfabrik das zur Reparatur nöthige
Eisen aus der Fabrik geliefert werde, für unerheblich erachtet, weil auch hierdurch die Thätigkeit des Glasmachers bei der Reparatur beziehungsweise diese selbst noch keine Betriebs— thätigkeit wird.
— Auf eine Anfrage, betreffend die Bewilligung von Gratifikationen für die Beamten eines Amts durch
die dortige Amtsversammlung, hat der Minister des Innern
unterm 24. Dezember v. J. bemerkt, daß neuerdings ange— nommen worden sei, die Erlasse vom 16. September