1888 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

der im Volksschulwesen beschäftigten Lehrerinnen entfällt. Ich möchte Schule eine Veranstaltung des Staats sei, so weise er darauf keine Zahlung zu leisten sein, so daß bei Annahme dez Schullasten. Würde jenen Schulen der Charakter vo . Mei 1 wohl nicht fehl, wenn i ĩ i fbri ü ielleicht d . 23 4 i . 5 4 3 ar e g gin, , . . mi nnn g. , J, . ö. ,, . n , . . Hunerndun en . schulen , ,. so würden die Schulgemeinden 2 daß elfen ö . ü g r en . . e,, . fen, fle re ffn. e e n , ,, , . intere ssani ift, mn, . i i ischen Lan rm ! rden, na gierungsvor . lrektiven für di ̃ ̃ ahr m sch

ber e rb nen , , an, et ber nme, mn, nnr, . 6 . 363 . ia n, 3 K 9 9 age zu Thel nicht mehr berechtigt sein, solche Schulen zu halten. Damit Direktiven für die Beurtheilung der Ansichten der Landesvertretung lichen Lage ihrer Grundbesiter wenfzet leistungsfähig seien, als die

n ** 2 2 2 3 2. 5. 2 36S 2 s ' 2 2 2 2 . 2 in ordentlichen Stellen und Hülfslehrerinnen zusammen im Laufe Prorinzialrecht im ! Stiche lasse aber würde eine Desorganisation des ganzen dortigen Schul⸗ egeben sind, durch die Beschlüsse der Kommission, durch die bisherigen J zablreichen Arbeiter in ihrer Gesammtheit Manche Besorgnisse,

Die preußische Monarchie Der 5. 4 wird gLemäß dem Kommissionsantrage gestrichn vesens bewirkt. Die Städte und Flecken in H

, ü ; s mendementg und Diskussionen alg in dieser Sache. Sie werden es welche jetzt gehegt werden, würden durch Gewährung von . der r e rn ö setze sich zudem doch auch aus einer Reihe anderer Provinzen §. 5 lautet nach den Beschlüssen der Kommifflon ch denn auch übereinstimmend für die nurn e nf w lten unter diesen Unnstãnden ganz ertlarlich ssen daß ich in der zweiten gesung n gmmin dert werden. Im mierhin Habe ich den Findruch ut die Fäzte 137, iss isst (sss zusammen, in denen das Landrecht überhaupt nicht gelte. Die Erhebung des Schulgeldes bei Volksschulen findet far jehigen Zustandes ausgesprochen. Der Antrag der K Ise's dug bauc fir die Röegietungervorlage biädire und mich außer Stande daß mancherlei Bescwerden ich will Riemanden verleßen. ben sich fh ! de 3aklen: Man möge sich beshalb ni cht immer auf jenen Paragraphen nicht statt. an etzig , m dr, den A r 69 er Kommission erkläre, Namens der Staatsregierung zu irgend einer von den ge⸗ hier zu sehr in den Vordergrund geschoben und kleine Unzutrãglichkeiten . ergeben si . , 5782 sas des Landtechls) beru nnd u Di nin wer chen ck . Nicht ausgeschlossen wird durch diese Vorschrift die Grheb derdiene, mt . ie n 3 recht, der unklar äußerten Ansichten und den Amendements eine entgegenkommende, zu breit bebandelt werden, als es bei einer fo großartigen Maßregel. . Wir baben also im Jahrè 1586, im Verlauf von 11 Jahren Provinzen da seien und Beachtung ,,,. Die SGi en eines 1 z . ö un . Fristbestimmung von 10 Jahren non,, n, . scoff Kö. , w uh 3. in der Vorlage vorgeschlagen ist, ausreichend berechtigt . . . n ,,. ; ; ͤ ; ; ( 1) für solche Kinder, welche innerhalb des Bezirks era . . ie Kesichtspunkte, von denen Regierung bei dem 8. 5 aus. erscheint.

. * rer ö t a nn,, . regierung benutze diese Bestimmung nur, um von dem Schul⸗ . nicht ein heimmisch sind; ö der m 8 Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Er sei ein großer gegangen ist; haben in erfreulicher Weise heute wieder neue Be⸗ In Zusammenhang mit dieser Betrachtung stehen nun die Nr. 2 . 4 ö. i. ,,. ,. Jahren (er, er g, , nr fru ffn. recht der Gemeinden immer mehr abzubröckeln. Wenn aber Y bei einzelnen Schulen, deren Unterrichtsziele über die *. Freund der Aufhebung des Schulgeldes, da dieselbe das staͤtigung erfahren. Wir haben, wie Hr. Dr. Langerhans sich richtig der Kommissiensvorschläge und der neue Abfatz, welchen die

jetzt 2 865. Ihr am nächsten kommt jetzt die Provinz Westfalen mit 1175, beständig das Landrecht herangezogen werde, so bitte Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht ,, In orrelat der allgemeinen Schulpflicht sei; dasselbe müsse aber, ausdrückte, viele liebenswürdige Worte für unsern Vorschlag ein' Herren Hobrecht, von . und von Zedlitz vorschlagen. In

und dann Berlin mit S853 Lehrerinnen. In allen übrigen Landes! er, doch auch die anderen Paragraphen zu lesen, derungen nicht hingusgeben, wenn alle schulp allen Kinder 3 den konkreten Verhältnissen entsprechend, getauscht, das Schulgeld der Verfassung gemäß in den zffentlichen dem Gründgedanken des Rmendements Ihrer Kommission Pe⸗

theilweise für eine

,,,, , , ,, , Die folgende Provinz Schlesien weist nur ehrerinnen auf. inde, ĩ 1 ; e. . . ; ; . ts Au Schulen. widerspreche nicht dem rundsatz der Schulgeld⸗ Fortfchritt , , kaß kein Unlag darteba! ö warti ahr el de will keine weitere Bemerkung jetzt daran knüpfen, aber die Thatsache,ů Auf Grund derselben habe in den alten Provinzen ein nahme finden. Der Staatsbeitrag (8. 1) wird für Lehrer stes⸗ hei, wenn für ben BHesuch ider an =. ; schritte gemacht zu sein. . ö kein Anlaß dargeboten wird, die gegenwärtigen Lehrziele

paß ö. der Regierungsvorlage die Rheinlande am wenigsten gůnstig leidlicher Zustand bis 1877 bestanden, wo durch den Falk'schen an solchen Schulen nicht gezahlt; im Uebrigen aber gelte eiheit, f such jenigen Schulen, in denen Ohne in die prinzipielle Erörterung dieser Frage weiter eintreten Volksschulwesens zu erhöhen, daß die Kommunen nicht einen ÄAntrieb

] ö 3. , ) ; n Fa ĩ B ̃ setzli ehr geleistet werde, für welche also auch größsre Au wen- zu wollen, weil, wie gesagt, ein Angriff gegen die Anficht der Re. finden sollen, die Volksschulen in den Kreis der Mittelschulen hinauf gestelt werden . . i . xeichlichere Anstellung von Erlaß die ganze Sache auf den Kopf gestellt worden sei. Daß iel beng . K . 3 ö ö nöthig seien, Schulgeld erhoben ard, J gn ef gierung nicht erhoben . . ich dazu über, im Wesentlichen an der . weil ich ö darüber sind wir wohl im . ,, 6 k ö System der Regie. eine Perbesserung der Lehrergehalte keine Erleichterung der des Schulgeldes entstehende Ausfall durch den Etann gehobene Schulen“ sei durchaus nicht so unbestimmt, eine Hand der Praxis ju prüfen, ob es richtig ist, daß der Vorfchlag der einig den dringenden“ Wunsch habe, daß unsere Bevölkerungs⸗

Nach , ! Gemeinde sein solle, begreife er nicht. Wenn der Staat den beitrag (S. 1) oder, weitere daffir zu gewährende S a,. . lich feste Grenze dafür liege nach oben in den Mittel? Regierung eine ‚unvermittelte und gewaltsame Aufhebung? des klaffen zwar ihre Bildung vertiefen, daß sie aber die Entwicklung rungäborlage zeichnet üch nicht durch Geistreichheit, aber durch a, , l zreichenden Unterhalt ĩ beihült ĩ ckt wird, die einn weile pu Staatz, 6 h j . rin den Mittel⸗ bestehenden Zustandes hat herbeiführen wollen oder können, wie der ihrer Bildung nicht darin suchen, daß sie in andere Schichten über⸗ eine außerordentliche Durchsichtigkeit aus. Im Gegensatz zu den emeinden ihre Pflicht zur ausrei henden Unterhaltung ihrer eihülfen, nicht gedeckt wird, . einszweilige Forterhebung ren hhulen, nach unten in den schulgeldfreien Volksschulen. Ohne letzte Herr . zu behaupten für gut befunden hat. ehen und 533 unzufrieden werden' mit den BVerhäftniffen, in ie Auslührungen des Hrn. Abg. ren Mever muß ich es als den beson⸗ Lehrer abnehme, so werde die Gemeinde erleichtert. Es wurde ö . 86 7 ,,, de Kreieaus buse, ef. Bestimmung würde man den unerwünschten Zu— Wenn wir ganz allgemein das Verhältniß der 20 Millionen zum & hineingeboren . In diefer Grundanschauung haben wir ung deren. Vorzug, des Entwäarfs.; bezeichnen, daß jeder Schul- auf diesem Wege eine Erleichterung der Gemeinden und gleich⸗ ö ö. ö i ö ,,. . sunderen. fand erreichen, daß in, demselben Bezirk gleichwerthige thatsachlich erhobenen Schulgeld betrachten, „meinde Herren ene geht fte Icon begegget: Bir wollen cine Vertiefung, und Grweiterun unterhaltungspflichtige in jedem Theile des preußischen Staats zitig eine Aufbesserung der Lehrergehalte erreicht werden. e n n ö k w. ö ble le Schulen mit und ohne Schulgeld beständen und dann wieder es zunächst fest, daß der Betrag, welchen die Regierung für die Ver⸗ der Bildung in allen Schichten, aber keine Ueberbildung oder Halb— sofort in der. Lage ist, , . was guf Für die 1963 Huene habe sich die Majoritãt ausgesprochen, und Schulgeldes darf jedoch die an der Deckung fehlende enn ne Trennung zwischen Aermeren und Wohlhabenden ein- besserung des Volksschulwefens' dem Lande ankietet, ungefähr das bildung fördern. ihn trifft, 2 39 ö 3 ö e. 9 a nn. auch der Finanz-Minister und noch zöhere Potenzen. Sie sei übersteigen, und von fünf zu fünf Jahren ist zur Weitere fel nt trete. Wo noch Härten für einzelne Gemeinden hervortreten aAlterum tantum des jetzt erhobenen Schulgeldes bildet. Wir haben, Nun läßt sich die vorgedachte Absicht ja ich glaube, der Hr. ,, . nal üpeä eilt? reg licktt w' ' dinzen eine gusgeführt, und im Lande sei große Befriedigting darther, (ne ertente Genet ig n fork lich bn ie, Provinzen 14 poöäten, würde es möglich sein, aus anderen Fonds Abhülfe Enns die Zahlen, noch einmal zus nennen, wenn die Por. Abg. Langerhans hat dieserbalb'schsn die richtige Perspettüte gczoäen ann,e/e/e,, . zuräcktomnen, Mann wäre s deshalb nicht begreifen, wenn man diefe Wohlthai H Sale wig Holstein iit Lis zh denn in dem s. seß bs Get, zu schaffen. Wenn durch die lufhebung des Schulgefbe dle . der . . ö ö 6 34 . 6 59 een, . . J 3 welches ich, wie ich glaube, vorhin anzubringen verge fen. abe. wieder beseitigen würde. Man möge nur auf diesem Wege über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1835 b.. ESchullast lediglich auf die wohlhabenderen Kreise abgewälzt H. ö. , n ig heilen? J r ig ö. als *. ö 4. ern. . J , . Her gls er li Hr Kbg Schr. Wi Ethorst kennt zwar an, daß di Schullasten Fortfahren und. die Gelder, die übrig seien, in ähnlicher Weise bis zur Fin hrung de; reis. und Hrevinhiaiordräng) bericht, würde, könnte das Schulgeld ganz aufgehoben werden.“ Dez ,,, 2 * k ; .

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rinzibien aus, daß er s lieber gesehen Hätte, wenn statt der direkten Rickert. Der Abg. Rickert sei der ausgeprägteste Vertreter der ei Stadtschulen der egierungs Prasident zustandig. würde gerade der kleine Grundbesitzer und der kleine Hand. so findet sich nur eine einzige Provinz, welche mnehr dan diejenigen. Schul gebilde bestehen läßt, die man mit dem flüssigen Uebermeisung von Staatsmitteln an die Schulunterhaltungspflichtigen Staatsomnipotenz, wenn er auch das Gegentheil behaupte. Nach der Vorlage enthielt 8 5 nur die Einleitung und verker hart betroffen werden, während andere leistungs⸗ Schulgeld aufbringen würde, als o durch den Staatsbeitrag Ausdruck „gehobene Schulen“ bezeichnet. Das kann leicht gefchehen, y diss Kelergälttr töht, aetfn wären und TJienSéäulgulgsten Die Gemeinhe fei' die Basis des Staatz, auf ihr baue biüser die Flunimer 1.3 ferner folgenden Schlußab atz, Ken Kon. sähigere Elemente, wie die, Forensen,

. . , ,, ' r . . die Aktiengeselle erhält: die Provin; Sachsen, welche noch 75 oZ mehr wenn nur die betreffenden Schulunterhaltungspflichtigen darauf erleichtert worden wären durch Erhöhung des Schulbaufonds. Der sich auf; keineswegs aber sei der Staat der Erzeuger des mission als 5. 5a angenommen hat: schaften und Bergwerksgefellschaften, nicht ö zufzuwenden hätte. als sie vom Stgat, empfangen würde. verzichten, ihre gehobenen Schwüten zu den Volkeschulen zu rechnen,

erster⸗ Vorschlag erleichtert Die Gemeinden nicht; und was die ö, ns. D üsse fest Wo seither das Schulgeld als in seiner Natur nach stei⸗ . . ñ 8 Erwägt man das Verhältniß der einzelnen Regierungsbezirke, so giebt ihnen alle Vortheile zuwenden bezw. erhalten wollen, welche Erhöhung des Zuschusses des Staats zu den Schulbautosten belrifft, n, . , ,, . Bemer⸗ gendes und, fallendes persönliches Dienstemolument des Lehren werde n. . Fustand unserer Schul aner den sammtlichen 36 Regierungsbezirken nur s, in denen der heute die Volksschulen? genießen. Mit anderen Worten: wenn C würde ich ja mit großem Dank die Vermehrung des bezüglichen kung erklart der Ab hid 1 ie fich . Abg. Pr. Winz finen Theil des Dienfteinkom mens desselben gebildet har, sstte verhältnisse, * hoffen . 34 eseitigt sein werde, verbiete Stantzbeitrag hinter dem gegenwärtigen, Schulgeld zurückbleiben in irgend einer Gemeinde eine gehobene Schule mit Schulgeld Dispositiensfonds anerkennen, aber ich bin überzeugt, daß nach der g ertla ' g. Rickert, a er Abg. w Lehrer der Lurchschnittliche Betrag des Schulgeldes während der eine plötzliche ufhebung des Schulgeldes und verlange Ane würde; und jwar Liegnitz mit 138 000 , Magdeburg mit 16 605 „6, erhebung besteht, so hat es gar kein Bedenken, mit Genehmigung der ganjen Entwickelung der Frage über den Druck der Schullasten es horst bei der Gewerbepolitik, Wirthschaftspolitit und Sozial⸗ letzten drei Etatsjahre an dem Etatsjahre, in welchem dieses Gese⸗ Uebergangszeit. Und wenn eine feste Frist dafür bemessen Merseburg mit 203 600 16, Münster mit 65 G00 M und Minden Schulaufsichtsbehörden diese Schule bestehen zu lassen als ein Vättel⸗ nicht anders möglich war, als daß, weng die Staatsregierung über⸗ politik im Reichstage als Staatssoʒialist erwiesen habe. in Kraft tritt, als Theil seines baaren Gehalts zu gewähren. verde, so werde auch nach der Erklärung des Regierungs- mit 76 060 M ; ding zwischen Mittelschule und Volksschule. Die Folge würde aber —⸗ haupt in die, Lage tam, größere Mittel für die Volksschule Abg. Dr. Windthorst bestreitet dies, und meint, daß hier Die Abgg. Hobrecht, von Holtz und von Zedlitz beantra en kommissars nach Ablauf der nächsten zehn Jahre überall kein Man muß glso im Allgemeinen noch tiefer in die Verhältnisse fein, daß diefe Schule aus der Anwendung des Pensionsgesetzes von zu verwenden, sie da einsetzt; wo der Druck immer als am größten nicht erörtert werden könne, was im Reichstage geschehen sei. den Abfcz Nöte fol endermaßen zu fassen: gen, Schulgeld mehr erhoben werden. Die 16jährige Frist sei der einzelnen Städte, Kreise und Gemeinden hineingehen, um zu 1385 hinausfiele, weiter derjenigen Vortheile verlustig gehe, welche bezeichnet worden ist. d. h. bei den Schul verbänden. Wenn Sie Der 5. 1 wird darauf in der Kommissionsfassung ein⸗ at ah 19 . ig die J he j * lgell cuzreichend um alle Schwierigkeiten zu beseitigen P teriell nennenswerthen Differenzen zwischen Staatsbeitrag und Schulgeld die Elementarlehrer auf Grund unserer Kommunalsteuergesetze und son= Ihren eigenen Diskussionen nachgehen, jo werden Sie der Regierung stimmig angenommen . 6 . 2e ö n er te . n Schulgeld an en. us . ich llerdings nicht für h 9 e,, lernen, und zu den Anschauung zu kemmen, daß der Staat mit mehr oder stiger Kommunalgefetze wie der Kreisordnung u. . w' Keut? genießen. Recht geben, daß es von Ihnen und im Lande nicht verstanden worden 5 6a ö ö sssions heschluß: 6 gehobenen Voltẽschu . e schalpflichtigen Kinder de Gründe sprãg en allerdings nicht für, die Befristung, wohl minder rauber Hand in die bestehenden Verbältnisse eingegriffen habe. uch wollen die Antragfteller durch den Zusatz, den sie ihrem wäre, wenn die Regierung anders gehandelt und etwa die Ethöhnng 832 . . . ö Schulbezirks für welche die Arfnahme in eine selche Shuls nit aber Gründe im Interesse des Jüstandekommens des Gesetzes Nun würde es doch wobl von vornherein nicht unbillig erscheinen. Amendement beigefügt . den gehobenen Schulen die Vortheile der Lehrergehälter für dringender gehalten hätte, als die Erleichterung ö. . Staatsbeirrag ist an n . . zus welcher die hach gesucht wird, . schuldagldfreien Schule des Beni md deshalb sei dieselbe vorgeschlagen worden. daß, wenn unter den 36 Regierungshezirken nur 5 sind, welche durch in AÄnfehung der KHeilitärpflicht sichern; sie vergessen aber, daß die der Gemeinden. Ich erinnere Sie nur an die Diskussion im vorigen ö, bestr itte ird . 5 ir ich im . zu gablen. ö finden Als 3 Volksschulen gelten diejenigen Abg. Freiherr von Minnigersde: Für den ersten Theil die gegenwärtige Srganisation betroffen werden, sie fich dem großen Militärpflicht und die Erleichterung derselben nicht durch die Landes- Jahre, Sie haben damals der Schulverwaltung einen Riegel bei halt 3 e g . la J , ,, . 361 2 . 9. ö deren Leistungen ö die zur Erfüllung der allgemeinen des Antrages Holtz-Zedlitz⸗Hobrecht werde seine Partei stim! Zuge des Landes und seiner Gesetzgebung fügen und es erscheint mir gesetzgebung geregelt wird. Das ist Sache des Reichs.

Er gebung weitergehender Forderungen vorgeschoben, sie ist beute nicht a 1. ö. Vgl e chn en nach öffentlichem Recht Veipflichteten Schu pflicht , n ; ö hinaos zugehen bestinmnt men dagegen könne ein Theil seiner Freunde für die zehn- das um so wünschenswerther, als die Aufhebung bon neuem Anregung, Im Uebrigen möchte ich darauf hinweisen, daß sich der mehr in der Lage, ohne sich in ein verwickeltes Streitverfahren einzu— n Cen n,, sind, ohe das Ziel, den Mittelschule, zu crreichen. Der Stunt. Nen, e Frist nicht sti Eine Frist z Ja dazu, geßen könnte, denjenigen Zustand herbeizuführen, welchen ich Begriff gebobene Schule- gehobene Volksschule ist schon' recht

, ; / 7 . a r. f 1) des baaren Theiles des Diensteinkommens der Lehrer ein— beitrag (§. 1) wird für Lehrerstellen solchen Schulen, in de sährige Frist nicht stimmen. ine Frist von zehn Jahren a,. 66 a9. ; m; ö ; ; ene. ̃

lassen, irgend eine mit Opfern verbundene Einrichtung auf dem Ge— schlick i . 3 ; , ,, ö. 6. ö ) 26 . nen scheine allerdings sehr lang, verlaufe aber doch schnell vorhin als den verfassungsmäßigen bezeichnete, nämlich den, die einzelnen, bedenklich' = in Hannover an der Hand der Praxis entwickelt hat. biete des Schulwesers im Widerspruch mit den Pflichtigen zu treffen. schließlich 2 für . voll beschättigte Lehrkräfte, . erhoben wird, nicht gezahlt. Im Uebrigen gelten di. hein ann gin g ber fell . d / d 3 . 84. oft recht schwierigen Schulsozietäten zu beseitigen und immer mehr das Wenn Sie in dein bekannten Werke von Schnelder und Bremen en Damals war die Voraussetzung des Gesetzes der immer stärker werdende ,,, er hierzu nicht erforderlich ist; . ö selben als Voltsschulen im gesetzlichen Sinne . ind nach aufe derselben würden die Gemeinden den us. Volkefchulwefen auf den Etat der volitischen Gemeinden überzuleiten. Das einschlagenden Abschnitt durchlefen, so werden Sie finden, daß der Druck, welcher stets größer werden inußte mit den Ansprüchen 2) des anderweitigen Diensteinkommens cinschhießlch der Auf⸗ „Ferner beantragen sie an Stelle der Worte im Absatz 3 i fall des Schulgeldes ebenso wenig ertragen können wie jetzt. allgemeine Landrecht und damit berichtige ich eine Bemerkung, Ninifter ven! Rühler sowie ich Verfügungen erlassen . der Lehrer mit der Entwickelung unserer Kulturverhältnisse, mit“ wendungen für Dien throhnunz, Feuerung , Bewirthschaftung einstweilige Forterhzbung von Schulgeld zu scßen;: . die Erhebum Wenn der Staat überhaupt das Schulgeld beseitigen wolle, die vorhin gefallen war geht nicht von der kommunalen Grund.! durch welche der Grundsatz sich hinzieht, daß die gehobene dem Anwachsen der Bevölkerung, und dieser Druck wurde als immer des k mit Ausschluß jedoch der Baukosten, von Schulgeld auf die Dauer von laͤngstens 10 Jahren. so möge er auch die Fonds zur Deckung zur Verfügung lage des Volkeschulunterrichtewesens aus, fondern umgekehrt von dem Schule neben der Volksschule bestehen, kann, aber nicht selbft unerträglicher bezeichnet, weil die Volkeschichten, welche die breiten . . ei sollen Leistungen, welche auf Umlagen beruhen, vor Akg. Hobrecht: Der Antrag stimme bis zu einem gewisen Fellen, reichten die Fonds aber nicht aus, ' so dürften nicht ö der Gemeinschaft der Haueväter der Schulsozietaͤt. Aber inner. Jolksschule ist, dag ein Zwang in, Beziehung auf ihre Schultern für die Volksschule hergeben. das platte Land und die sonstigen deistungen berücksichtigt werden. . Punkt init dem Vorschlage der Kommission übere n * Dritte für den Ausfall haftbar gemacht werden. alb des allgemeinen Landrechts hat sich steigend und allerdings unter Errichtung nicht besteht, ebensowenig ein Zwang in Beziehung auf kleinen Stadtgemeinden in ihrer Prästationsfähigkeit zurückgehen. In der Vorlage lautete der zweite Absatz: J feinem Fall solle am] Zwang' zur Zahl von Echula Abg. Dr. Langerhans: Seine Partei halte an dem der Anleitung der Regierung die Umwandlung volljogen, daß in dem ihren Befuch, und daß im Großen und Ganzen es doch darauf hinaus Entweder haben wir uns damals geirrt oder wir würden uns heute Terselbe ist zur Bestreitung des baaren Gehalts und, insoweit einem Fa 0 in 9 3 hlung von schulz zn ö. des Fortfall des Schul eldes fest, die Armenschule ausgedehnten Verwaltungsgebiet, in Städten wie auf dem flachen läuft, daß Kinder aus gewissen sozialen Gruppirungen sich durch irren, wenn wir nicht daran festhielten, daß die vorhandenen er hierzu nicht erforderlich, zur Deckung des Aufwandes für das stattfinden. Unter dieser Voraussetzung wolle er die Fhn⸗ Unnzip deg Fortf l 9g , Ri ö 1. 1 Lande, das Kommunalprinziv an die Stelle des Sozietätsprinzips Zahkung eines oft nicht unerheblichen Schulgeldes vor Glementen Staatsmittel in erster Linie den Schulgemeinden zugeführt werden anderweitige Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen mit zu ver; erhebung von Schulgeld in den sogẽnannten gehobenen Volke⸗ dürften nicht aufrecht erhalten werden, wie es der national— getreten ist, und, wie ich versichern kann, zur vollen Befriedigung schützen, die den Eltern diefer Kinder nicht sympathisch sind. müssen. Der Herr Finanz-Minister hat wiederholt hervorgehoben wenden. schulen zulassen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll liberale Redner wolle. Die obligatorische Volksschule werde aller Theile. . Meine Herren, wenn ich also auch in dem letzten Gedanken Ind ich habe mich in gleichem Sinne geäußert, daß es die feste Ab— S§. 3 lautet: ; nun eine doppelte Garnitur gleichwerthiger Volksschulen . duch die Aufhebung des Schulgeldes nicht herabgedrückt, sondern Heber, die Stadt Berlin ist heute schon vielfach verhandelt worden. ann der Crlaltung der gehobenen Schulen mich mit Ihnen nahe sicht der Regierung ist auch den Lehrern zu Hülfe zu kommen und Das Recht auf den Bezug des Staatzbeitrags ruht, so lange schaffen werden, nur mit dem Ünterschiede, daß in den einen gerade gehoben werden. Das Gesetz bezwecke, daß die Aermeren Es hat felten innerhalb einer Gemeinde eine großartigere Organisation berühre, so glaube ich doch, daß fich dasfelbe in anderer Weise er=

ihre Lage zu bessern. Welche Wege dazu eingeschlagen werden, ist und so weit durch dessen Zahlung eine Erleichterung der nach öffent⸗ Schulgeld gezahlt werde, in den anderen nicht. Das Kriterium lein Schulgeld zahlen sollten und die Last von den stärkeren sich volliogen. als hier in Berlin auf dem Gebiete des Volksschul⸗ reichen läßt, allerdings, wie ich anerkenne, unter Anwendung größerer J D ö höherer , in den Schulen solle nicht Platz grein. Schultern getragen werde. Durch die beantragten Aus nahmen e. n nnn n , , . a. ö 32. . , . R e , . n,, . J . . , . der Regierung Volksschulen (. Y zu tragenden Lasten mit Rücksicht auf vor⸗ Man sei dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß . die ung . . è, . bene hat. Auch möchte ich darauf hinweisen, daß beispielsweise in dem benach. Annahme derselben die Nr. 2 der Kommissionsbeschlüsse und des unterftutzen und sich mit ihr 'darin vereinigen, jetzt den Druck der handenes Vermögen oder auf Verpflichtungen Dritter aus befonderen unter den Schülern, welche der Volksschule zugeführt würden, Shule, fei ein ganz relativer Begriff. Er bitte alle Amen— harten Kreise Teltow, allerdings unter Führung eines ungewöhnlich Amendements nicht in der allgemeinen Fassung anzunehmen und hier⸗

emeinden zu erleichtern. Rechtstiteln nicht würde bewirkt werden. eine sehr erhebliche Verschiedenheit bestehe. Einer großen dements abzulehnen. . thatkräftigen Landraths, in sämmtlichen Gemeinden die Schulunter., durch der Entwickelung des Volksschulwefens in der unklaren Richtung Gemeinden . ö. ; bei 20 Milli §. 3 lautet in der Vorlage: Zahl dieser Schüler fehle jede Vorbildung und nter⸗ . Abg. Strutz: Einer so gewaltsamen Aufhebung des haltung, don den politiscken Gemeinden übernommen ist, und der den gehobenen Voltẽ chulen Vorschub zu leisten, sondern die Vortheile. Abg. Rickert: Er wolle, . zei den Millionen Das Recht auf. den Bezug des Staatsbeitrages ruht, insoweit stützung bei ihren häuslichen Arbeiten Seitens der Angehörigen, Schulgeldes, wie sie die Regierung wolle, könne er nicht Volksschul Etat heute nur noch einen Titel von dem allgemeinen Kom. welche Sie in . Amendements den . . zuwenden stehen bleiben, er wolle über dieselben hinausgehen, wenn es und solange die Kosten der Besoldung der Lehrer und dehrerinnen einer anderen Anzahl werde dieselbe zu Theil. Diese beiden justimmen, und er habe sich deshalb . über den Zusatz der munal. Etat der . . 6 Benet . . zu . auf . y J möglich sei. Man möge doch die lex Huene anfassen, wenn durch eigzge Cin künfte der Schule aus vorbandenem, zur Dotation Elemente in eine Schule hineinzuzwängen, sei nachtheilig fir Sommission zu 8. 5 gefreut. Er sei freilich auch dem Antrag „Diele Bemerkung führt mich unmittel bar zur Bezeichnung eine n , n n,, g nm,, , e m. es Ernst sei mit der Erleichterung der Gemeinden; dann könne der Schulstellen bestimmten Vermögen (Schul-, Kirchen-, Stiftungs. 5 ; if ü Hobrecht⸗Zedk icht absolut ent Gerade die Ver- weireren Vortheils, welchen die Negierungsvorlage, wenn sie angenom- hat der Hr. Abg. Langerhanz Recht: Die Berliner Volksschulen halten den man mit den Zuschüssen für die Lehrer noch weiter gehen vermögen 2c.) oder durch e ; zu welchen Dritte gus h. J ö. er r Fe ö. . k ihn eine zen würde; zur Folge hätte, nämlich den;, daß die außerordentliche , mit den ae , , . ö völlig ' ö 2u . ö . ,. 6. J h ! E e . . 1 . 3 *I jn R je E ** 2 . ' 2 f 5 . ; . wie die Kommission es wolle. Seins Freunde feien bereit, deren, Rehtstjtein verpflichtet find, Qckung finden. issi Schwächeren kämen nicht vormäͤrt6, Er sei von der Uche, Hümfise weitere Erhebung, des, Schulgeldes zu befürworten. Sestsczrib5n kel en hLutkefin , ,, RJ 86 J wan, g meif⸗ l i Die 8§. 2 und 3 werden ohne Debatte in der Kommissions— ö. 1 6 . . öffentlichen Abgaben auf dem platt r ch auch chulen, g = f (ke z zinen solchen Antrag einzubringen, Ablehnen konne man die , ugung ausgegangen, baß diese Auffassung eine irrige i;. Im Kreise Jauer beständen A . SHhulen; don Mrrge entleeren fte g, bie kn hu— der bezeichnen, aber Schulen init Schulgeld als bir le, een . hig n lit j . ö 1 1 9. en Lommisfion gestrichen; er lautete: Die Erfahrung widerlege, daß die Rangordnung der Schüler denen nur bei 9 die Staatszuschüsse den Ausfall Schullasten in Gemeindelasten, erheblich vermindert wird. gehobene Schulen anzufprechen. Aus“ allen dicsen Erwägungen 4 * ö * *

Für die Dauer der Crledigung' einer Schulstelle ist der auf zusammenfalle mit dem Rang und den Vermögensverhältnises des Schulgeldes decken würden, 15 würden weniger Ss ist oft darauf bingen tesentcltaß die Bewegungsfähigkeit unserer; werden Sie es verstehen, wenn ich den Standpunkt, welchen

gegen alle Amendements, namentlich gegen die zu 8. 5 stim— . . . . n. Würde der Vorschlag der Kommisfisn ange erhalten. Im Kreise Goldberg-Haynau beständen 45 evan- aͤrmeren Leute, namentlich der Industriarbeiter, welche des Morgens die Regierung in der Vorlage eingenommen hat, festhalte, und hoffent= men,. Den Gemeinden würden doch zurch das Poltzeltosten. ösckber bt chick Sözan'beitsag vom Flianf keölniger Menzts Ler Elter - chf ö ,

; ; nige 4. f 19 wirf ; . is S i f ͤ f beit gehen und des Abends heimkehren, durch die von den ver. lich führen meine Ausführungen dahin, daß Sie anerkennen werden, ; —ᷣ ö . ̃ e r ) nommen, so würde die wirkliche Volksschule zu einer Armen— Llische Schulen, bei 10 würde der Ausfall durch den zur Arheit geber 261w i, , , . gesetz wieder neue Lasten aufgelegt und dafür habe die Jtechte. 1 r n,, 3 ö , schule , werden. di i. felt Freunde um Saatszuschtß gedeckt werden, 33 würden weniger erhalten. siekensten Kasfen an sie gemachten Kinfotderüngen gehemmt wird, und daß bie Hegtetung be ißten erf ltzen Loch ichn eff nder den,

doch sofort gestimmt. Gerade die ärmsten Provinzen erhöben das Gewährung der Gemeindekompetenz an die Hinterbliebenen des allen Umständen vermeiden. Der Segen, welcher aus den Im Kreife Liegnitz würden sich bei 27 Schulen Fehlbeträge Faß selbst der ordentliche Arbeiter, wenn er eine wirthschaftliche, ver. ss einzelne Redner . maßen wollten. fader gus richtiger Gr.

; . ; ] e 1 l d ; niz . . tändi au hat, es vielfach über sich ergehen lassen kenntniß gehandelt hat, und daß, wenn ihre Vorschläge angenommen wenigste Schulgeld, gerade die ärmsten Klassen seien durch die früheren. Inhabers der Stelie besondere Kosten entstehen obligatorischen Schulunterricht erwachse, würde in Ünsegen ergeben. Aehnlich lägen die Verhältnisse in anderen Kreisen, ö dtn Exekutor bei ihm erschein; Die Uebersichten, welche werden, sich eine Entwickelung des Volisschülwefens? daran knuůpft, Reichs⸗Gesetzgebung am meisten belastet. Auch zu diesen Belastun⸗ Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr., von verwandelt werden, wenn die allgemein bestehende Volksschule namentlich in Sagan. Dort würden bei einzelnen Gemein⸗ Ihten vorliegen, setoähren zuch cinen bedawrlichen Einblick in der welche ich imgincethells mit Freuden begrüßen werbe ö gen sei man in der Majorität bereit gewesen. Die Vertheilung der Goßler: degradirt würde. Dies werde vermieden, wenn man nach dem den die mehr . Mittel für die Unterhaltung Richtung, daß selbst in woblgeordneten Familien wegen der Schul Abg. Dürre tritt im Intereffe der in der Provinz ö Mittel an die Provinzen und Kreise, die der Abg. von ö Meine Herren! Ich glaube, daß dach nach der Geschäftz ordnung vo! ihm gestellten Antrage die Erhebung von Schulgeld nur der Schulen 25 bis 55 Proz. des gesammten direkten Staats- . zahlreiche Erekutionen eintreten, nicht wegen ihrer Mittellosigkeit, Sachsen relativ am zahlreichsten vertretenen und vom mittleren J . wolle, könne, er nicht billigen; das solle doch nicht etwa Selbst⸗ des hohen Häufes, jowcit ich ste reistehe, es zu einer Abstimthun; in solchen Schulen gestatte, die planmäßig Über die Anfoide Feuersolls betragen. Gerade, für die evangelischen Schulen in fondern weil sich die Leute gußet. Stande fühlen, fortwährend an die Bürgerstande bevorzugten Bürgerschulen, gehobenen Volks⸗

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; ñ ; fälli ken. Weiter ist erwähnt worden ; 3a. ; G i ich di theilung der Lasten nur das allgemeine Landrecht maßgebend fällig. Schulgeld, Su, den ̃ i. Finanzielle Rücksichten sollten der guten Absicht desfelben doch j tis sei ̃ j j . mehreren Provinzen hätten sich die gehobenen Volksschulen eilung en nur das allgeme d zwar mit Recht, daß die Staatsregierung und die Finan nicht nöthig sein und die ganze Verfassung könnte aufgehoben l J Vt , . . . bewährt und seien der Bevölkerung lieb und theuer i, der Gutsherr also in keiner Weife herangezogen werden ,,, 6 Speziellen sich bemühen würde und nicht in den Weg gestellt werden.

werden. Pig, Lehter hätten letzer sar keine Iliufipnen mehr. enn tonne, nm gn beh. ewörten. Wiederholt feien dieselben von der Schulausicht:. ne, sondern nur die Hausväter der Schulsocietät. Er em. Ultzfticht zrizehnun in zen reh fer bellen sina Die Diskusston wird ö nn, . Warum stelle sich der Abg. Dr. Windthorst nicht mit ihm . . a weine ferne . ö . kehr. als eine . . 3 worden. fehle die Annahme des 3. 5 der Kommission event. mit dem er dhe seßn erheblich entlastet werden würde, mit, Wohlwollen die Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. 6 der Regierung gegenüber und fordere alle Tage die Auf. die fãnen Anspruch guf den Staatsbeitrag haben. Es darf meines Werde nun die Regierungsvorlage unverändert angenommen, Jusatz Hobrecht⸗ Zedlitz. jenigen Gemeinden zu unterstützen, welche durch die Beseitigung des

hebung der Relittenbeiträge für die Lehrer! Oder wolle der Erachtens an! dem Prinzir Tie lese len gde SS.? und 3 der Re— ü i eder au e Vorrechte, die Abg. Dr. Windthorst die Erhöhung der ehrergehälter aus der gierungs vorlage aufgestellt ist, doch nicht soweit gerüttelt werden, daß so müjßten diese Schulen entw auf alle Vorrech f

inis istli ; elegenheiten, Dr. von Schulgeldes bedrückt werden, z. B. in dem Falle, den Hr, von w J ö , hen e hn daß zahlreiche, nicht unbemittelte Industriegrbeiter .

; l . 9. h ; ; i 8 i i r aber auf Gohl ö . , . J . j bfi Stgater deshalb gehör die Schulen nicht der Ghmen . din, kurt cine e elf Rif r , ng Wh ler Yer wird Zahlt der Gemeinden nahezu unmöglich, und S ei . Stecbriefe und. Untersuchungg · Sachen. 2 z melt at Attien n. Attit . Sesellg. e allein, sendern ät dem Staat; derselbe habe die Kufsicht fg, geben, und Licse Meinung möcklichstl konform der a kart t, enstlich zu befürchten, daß viele dreser guten Schule Zwangs vollftreckungen, Ausgebole, Vorladungen u. dergl. E entli er 1 ef er S. Beruf · Genoffenschaften. ( . über die Schule. Wenn schnge ne Gemeinde in ihrer Schul. Het is en ech! zingchen (oder zu ihrem ziachtheil. gender nr n fe üer lgenn er ig eme. JJ e marten ö angelegenheit gegen diese Aufsicht auflehne, so fei ihr Staats—= Abg. Dr. Brüel hält die Streichung des 8 4 für eine Konse- würden. Sb es richtig fei, zwischen ber obligatorischen Volks 4. Verloofung, Zinszahlung 24. von öffentlichen Papieren. paison beizubringen. In dieser Frage stimme er ganz dem quenz, der Beschlüsse über die S§. 1, 2 und 3. Sobald eine schule und der Mittelfchule noch andere . zu hae! = 53 Abg. Freihern, don Jedlit zu. Hlüch er sei, ein solcher Gemeinde infolge einer Vakanz) keine Aufwendung für die und zu begünstigen, fei eine andere Frage; hier frage es sic 1) Steckbriefe Sommerüberzieher. braunkarrirte Hosen, niedriger lz752] Stecbriefs - Erledigung. 13704 Bekanntmachung. „Revolutionär“ wie der Abg. Freiherr von 2 Mit dem Lehrerbesoldung zu machen habe, habe auch der Staat keinen nur, ob bie einmal bestehenden gehobenen Volksschulen bei schwarzer Hut. Bespndere Kennzeichen: einseitiger Der in Stück ?1 Nr. 175190 unter dem 19. März Die von mir unter dem 3. Jus 1882 gegen den bg, br, Windthorst stimme er in Bezug auf, die Berfaffungs, Veltrég? n feln! . Riufheßung des Schulgeldes berüchtigt werden follien Be. und Untersuchungs-⸗-Sachen. sud er Hl ,, Il fit z 3. te a r , Mit ge g ne. Rudolf Emil Oskar Kittlaus . ö g er sehe in dem Entwurf eine Verletzung Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz-Rath Abg. Dr. Langerhans habe auf Berlin exemplifizirt, nag, ii teckbrief. ö. ö n,, , an, n, n, ; ; es 8. 25 der Verfassung. Bermar; Zuwendungen an die Kommunen seien nur bei ent, für seine Volksschulen, dis sicher nicht den gehobenen Volt 6a den unten beschriebenen Bureauvorstzher 366) 3 Ie e er n fginten Robert B. 267 1886. 2 duftav Julius Gotthold Sffermann, geboren . Abg. Dr. Windthorst: Daß für die Lasten, die den sprechenden Aufwendungen des Staats möglich. So sehr das schulen nachständen, bas Schulgeld aufgehoben habe. Dit an Eger. aus Beuthen O.⸗S., geboren . . (get am 26 C Sktober 1557 zu Steitin Caudbsberg a. W., den 14. April 188. am 19. April 1855, * ärmeren Klassen durch die indirekten Steuern im Reiche auf⸗ erste Ziel zu billigen sei, dürfe die Erreichung desselben doch Entwickelung der Berliner Schulen sei aber eine ganz eigen kinn dnl cher , , . ie ti fan . 3 in den Akten =* 76 D. 177. 83. unter Königliches Amtsgericht. 3) Karl Gottlieb Reinhold Tetzlaff, geboren am * erlegt seien, eine Erleichterung geschaffen werden muͤff, nur mit Rücksichtnahme auf die Finanzkraft des Staates er- artige, von der der Übrigen Schulen abweichende. Die Verlinet rerkan u un . , ker reyz ingkugust 1883 crlaffen: Steckbrief wird . 2. März 1855, . ö darüber seien alle Parteien einig. Der Streit drehe sich nur strebt werden. Er müsse daher den dringenden Wunsch aus⸗ Volksschulen seien an die Stelle von Privat- und Alrmensch / nd in das Dun ef e O. S. ab zurückgenommen. 40251 n , fein 6 Offene Strafvollstreckungs ⸗Requisition ift 4 darum, in welcher Weise dies geschehen solle; und da fei er sprechen, nicht auch hier wieder und zwar ohne befondere Ver- getreten; den Gemeinden könnten Spfer nicht zugemuthe lul fern. IV. 7. 30 B Berlin, Altmoabit 1712, den n il 6. *fg? fia! , . Hos ichen Grafen ö Silben 9. April 1885 . der Meinung, daß das, was vom Staatseinkommen erübrigt anlasung eine weitere Steigerung der Belastung des Staates vor⸗ werden, wie es hier der Fall sei. Er könne nur bitten, Beuthen S. S., den 7I3. April 1888. Königliches Amtsgericht J. eilung 980. ge nr? Ledochon ori, früher zu wpofen, icht 26 Erste Staatsanwalt. . werden könne, den Gemeinden zur Selbstverwendung über⸗ zuschlagen. Ueberdies stehe die mit der beantragten Streichung seinen Antrag anzunehmen. ; Besbrs Der Erste Staatsanwalt. ö. Etectbriefs · Erledigung. zu Rom, Seitens des Königlichen Kreisgerichts ju * wiesen werde. Wenn es dann den Gemeinden zweckmäßig des §. 4 verfolgte Absicht mit der von der Kommission bereits Abg. Dr. Brüel tritt für die Kommissionsvorlage ein. 9. eschreibung: Größe 1,33 m, Statur schlank, ag ĩ term ire lar s, Time den Schreiber Hofen Kela fen. Bte rief r gn der ne, 3966 1 erscheine, diese Mittel zur Beseitigung des Schulgelbes zu ver⸗ beschlossenen Gestaltung' des g. 1. Absatz 2, in Widerspruch. Wollte man den gehobenen Schulen den Charakter der Vollt⸗ re braun, Stirn hoch, Bart TFleiner 1 M 2. Lehmann aus Hrezben in den Atten * Posen, den 15. Aprik! 1553. In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Fre- . wenden, so hätte er auch nichts dagegen. Daß der Abg. Rickert Danach seien die zu dem Ole get ar d, der Lehrer zu leisten⸗· schulen absprechen, so würde man die Gemeinden in Hannoper r fert, Augenbrauen, braun, Augen grau, 6 og ' erlaffene Stegbrief ist erledigt. Königliche Staatsanwaltschaft. mnth, geboren am 13. Februar 18566 zu Bunlay, 1 die Nothwendigkeit der Verfass ungsänderung anerkannt habe, den Staatsbeiträge so zu berechnen, daß „für die Lehrer“ die wo diese Schulen eingeführt feien und fich großen zuspru ö ciicht 6 fee rs n ge nner Potsdam, den 16. April 1888. . Kreis Zell, katholtsch, Winzer, wegen Fahnensiucht, sei ihm erfreulich; das sei auch für seine Partei ein Kardinal⸗ dort bezeichneten Summen gezahlt würden. Für nicht vor- erfreuten, erheblich schäbigen, denn die Schulverbände un ttwas Berliner ö , ö ein schwarzer Königliche Staatsanwaltschaft. wird, da der Angeschuldigte Freymuth des Vergehens

punkt. Was die Auffassung des Abg. Rickert betreffe, daß die ! handene Lehrer würde mithtn' bei Fortfall des 8. 4 überhaupt !⸗-Gemeinden seien dort, mit einzelnen Ausnahmen, Träger der