1888 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

rr, r

de, , , .

noch eine Erklärung der Staatsregierung darüber gewünscht, ob der

Termin der Einführung des Gesetzes,. so wie er hier in der Vorlage vorgeschlagen ist, bestehen bleiben soll, oder ob die Staatsregierung mit einer Hinausschiebung desselben einver⸗

standen sein würde. Darüber habe ich allerdings in den Verhand⸗ lungen des boben Hauses schon mehrfach Gelegenheit gehabt, mich zu äußern. Ich kann ja nur zugeben, daß durch die von der Regierung nicht vorausgesetzte Verzögerung, welche die Verabschiedung der Sache so wie so erfährt, die Einführung des Gesetzes an Schwierigkeit einigermaßen zugenemmen bat. Dennoch halten wir jetzt, wenn die Sache bald zum Absichluß kommt, die Einführung zum 1. Oktober noch für möglich, und so lange wir sie für möglich halten, müssen wir auf den Termin des 1. Dktober Werth legen.

F. 6 wird angenommen.

Neu eingeschaltet hat die Kommission folgenden 5. 6a:

Der erste Satz im Art 25 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 wird insoweit abgeändert, daß die Beihülfe des Staals im Umfange und für die Dauer des gegenwärtigen Gesetzes auch dann eintreten kann, wenn der Fall des nachgewiesenen Unver⸗ mögens nicht vorliegt.“

(Der Art 25 der Verfassung lautet in seinem ersten und dritten Absatz, die bei diesem Gesetz in Frage kommen: „Die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der éffentlichen Volksschulen werden von den Gemeinden und, im Falle des nach⸗ gewiesenen Unvermögens, ergänzungsweise vom Staat aufgebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen.

In der öffentlichen Volksschule wird der Unterricht unentgelt⸗ lich ertheilt.“)

Abg. Dr. Gneist: Der gesunde Menschenverstand und der Laie werde erst längere Zeit brauchen, um die Auslegung der Kommission in Bezug auf Art. 25 der Verfassung zu begreifen. Solle der Staat nach dem Art. 25 nicht mehr die Macht haben, den Schulen bestimmte Vorschriften in Bezug auf Schullokale, Schulbänke u. s. w. zu machen? Die ratio legis des Art. 25 sei Decentralisation des Volksschulwesens, die Volksschule solle Gemeindeschule sein. Es gebe aber kaum irgend einen Kommunalzweck, zu dem der Staat nicht direkt oder indirekt beisteuere; das sei vollständig im Sinne der zerfassung. Die Schulgesetzgebung sei in der ganzen sozialen Gesetzgebung die wichtigste. Sie befestige die Stellung der besitzenden Klassen gegenüber den sozialistischen Anschauungen, sie sei mächtiger, wie die Unfallgesetzgebung, die Armen⸗ pflege und andere. Der Sinn des vorliegenden Ge—⸗ setzes sei der der Lösung der Frage, ob man den Art. 25 der Verfassung nach jährigem Bestehen ganz durch— führen wolle. Die verfassungsmäßige Verpflichtung der Kom— munen der Schule gegenüber bleibe als Hauptleistung immer noch bestehen, gleichviel, wie viel Zuschaß der Staat gebe. Beim Polengesetz habe es sich vor einiger Zeit darum ge— handelt, den Kommunen das Recht der Lehrerernennung zu entziehen und dasselbe auf den Staat zu übertragen. Da hätte man viel eher die Verfassungsfrage stellen können. Die jetzt zu gewährende Staatshülfe sei auch deshalb verfassungs⸗ mäßig, weil sie das Endziel der Verfassung in Bezug auf Schulgesetzgebung: „endliche Durchführung der Schulgeldfrei⸗ heit“ bezwecke. Wenn das Haus aber Verfassungsbedenken habe, so würde er rathen, an den Anfang des Gesetzes zu setzen: „Wir verordnen zur endlichen Durchführung des

Art. 25 folgendes.“ Werde 8. 6a in das Gesetz aufgenommen, so werde Verwirrung und Unsicherheit in die ganze Gesetz⸗ gebung gebracht.

Abg. Sack: Die Verfassung sei doch nicht wie ein Vertrag zwischen zwei Paciscenten, dem Staat und der Ge—

sich zu feinen Gunsten erkläre JIondern üe ei uch zu = e Gu rtlare, 0 ue -= er

nicht für nothwendig erachtet, den Art. 24 zu ändern, sondern den Art. 112, und zwar wohl deshalb, weil die jura quaesita der Gemeinden und Patrone auf Grund der älteren Gesetzgebung einen verfassungsmäßigen Schutz genössen. Nach Art. 25 solle alles Schulgeld aufgehoben werden. Das Haus 6 aber eben beschlossen, daß ein Theil des Schulgeldes stehen leiben solle. Indessen solle die gehobene Volksschule nur nothgedrungen zur Zeit und vorübergehend als Volksschule gelten und dann sei durch Einführung einer Frist das Ver⸗ fassungsbedenken beseitigt worden, welches sich aus der theil⸗ weisen Aufrechthaltung des Schulgeldes ergebe. Die Ver— fassungsbedenken ließen sich also viel eher gegen den Kom⸗ missionsbeschluß, als gegen die Regierungsvorlage erheben. Der Vorredner habe sich darauf beschränkt, lediglich aus dem Wortlaut des Art. 25 Schlüsse zu ziehen, ohne den eigentlichen Sinn desselben klar zu stellen. Die Worte „im Falle des nachgewiesenen Unvermögens“ sollten, das gehe aus den damaligen Verhandlungen hervor, lediglich den Zweck und die Absicht verfolgen, den Staat vor unbegründeten Ansprüchen der Gemeinde zu sichern. Allerdings habe Artikel 25 auch noch den Zweck, die Gemeinde als Hauptträgerin der Schullast hinzustellen. Davon sei aber bei dem gegenwärtigen Gesetz nicht entfernt die Rede. Die Schulleistungen betrügen weit über 100 Millionen, der Staat gewähre nur 20 Millionen, er absorbire also gar nicht, was die Gemeinde zu leisten habe. Man habe aber auch eine ganze Reihe von Präzedenzfällen, in denen man den Artikel 25 anders aufgefaßt habe als die Kommission. Jahr aus Jahr ein erschienen im Etat Forderungen für Alterszulagen der Lehrer, gleichviel ob dis betreffende Gemeinde bedürftig sei

oder nicht. Noch prägnanter trete dies hervor bei dem Lehrer⸗ pensionsgesetz. Das Haus würde mit sich selbst in Widerspruch

gerathen, wollte es heute etwas für verfassungswidrig er— achten, was es beim Lehrerpensionsgesetz für verfassungsmäßig gehalten habe. Wenn das Haus es ehrlich mit dem Ver—⸗ fassungsrecht meinen wolle, dann müsse es nicht blos formelle Bedenken gegen einen Artikel der Verfassung erheben, sondern auch materielle schwere Bedenken vorbringen. Sei dieses Be— denken berechtigt, dann müsse zunächst der Artikel der Ver— fassung wirklich abgeändert werden. Die Art, wie hier die Verfassung abgebröckelt werde, um ein Gesetz durchzulassen, das man haben wolle, sei in Wahrheit die schwerste Ver— letzung des Verfassungsrechts. Vielleicht sollten im nächsten Jahre abermals zwei Millionen vertheilt werden; solle dann wieder eine Verfassungsveränderung beschlossen werden? Die Fassung des 8. 6a sei praktisch undenkbar und nicht verein— bar mit dem Ernst, mit dem man das Verfassungsrecht be— handeln sollte. Es sei aber auch nicht nöthig, denn die Aus— legung des Art. 25 sei erst künstlich hineingetragen worden. Abg. Dr. Reichensperger: Es sei ein Irrthum, zu be— haupten, daß die betreffenden Verfassungsartikel keine Gültig— keit hätten, weil sie bis zum Erlaß des in der Verfassung vorgesehenen Unterrichtsgesetzes suspendirt seien, also erst mit dem letzteren in Kraft träten. Diese Verfassungsartikel hätten eine bedeutende aktuelle Wirksamkeit, sie verböten, daß ein Gesetz gemacht werden könne, welches im Gegensatz zu diesen Prinzipien der Verfassung stehe. Sie bildeten also eine Schranke gegenüber allen anderen Wünschen und Bestrebungen. Der Abg. Dr. Gneist würde eine Verfassungsänderung nur für nöthig halten, wenn der Artikel 25 sagte: „Der Staat darf die Gemeinden nur für den Fall des Unvermöoögens in den Schullasten unterstützen“, und der Abg. Dr. Gneist gehöre ja zu den Juristen, die Alles beweisen können Der Sinn

Die Regierung habe in Uebereinstimmung mit den fre willigen Comités für die Liebesgaben verenbart, daß de letzteren für das Unterkommen und den augenbicklichen Leben; unterhalt der Ueberschwemmten zu sorgen hättn, die Staat? mittel dagegen hauptsächlich zum Retablissenent und zun Wiedereinsetzen in den Nahrungsstand zu verweiden seien. 6. könne sich bei diesen Beihülfen nur um eine Hüfe in mäßigen Grenzen handeln. Zuwendungen à fonds perdi könnten m an die kleineren Leute . werden, im Uebrigen sei nh, Wiedererstattung der Staatsmittel in Aussich⸗ genommen solle jedoch ohne Härten durchgeführt werder. Die P. gierung halte sich ebenso wie früher bei der Rheinüber schwemmung für berechtigt, diese Mittel auch für Desinfektion der Wohnungen zu verwenden. Die Kommission habe ang— kannt, daß, wenn die Mittel vielleicht noch nicht zusreichtz doch gegen diese Vorlage keine Bedenken seien, und 4 auf Grund weiterer Ergebnisse dem Hause vorbchalten se weitere Forderungen zu bewilligen. Die Kommission hat also keine Veranlassung gehabt, eine Veränderung des 31 vorzuschlagen. In Bezug auf die Annahme der Anleihe s⸗ in der Kommission angeregt worden, die aus dem jetzt abge laufenen Etat zur Verfügung stehenden Ueberschüsse ve 28 Millionen Mark für diesen Zweck zu verwenden. Di Kommission habe jedoch geglaubt, in dieser Richtung kein, Vorschläge machen und es den Parteien des Hauses üherlafe zu sollen, solche Anträge zu stellen. Die Regierung habe abgelehnt, darüber eine bindende Erklärung abzugeben. Das Gesetz wird darauf unverändert angenommen. Schluß 417 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften,

Deutsches Wochenblatt. in Berlin). Nr. 4.

lichen Gesttzbuches für das Deutsche Reich. E. von Tiedemann,

Grünberg i. Schl. Verlag:

Friedr. Weiß Nachf. (Hugo Söderstrõm). 12. Jahrgang. 185

J. Heft. Inhalt: Angelegenheiten des Vereins: Bekanntmachur der Direktion des Preußischen Beamten⸗Vereins. Aus den Zwer= vereinen des Preußischen Beamtenvereins. Rechteẽ verhältnis

der Beamten: A. Gesetzgebung; Verordnungen; Erkenntnisse = B. Abhandlungen und Näckrichten uber Fragen des Beamtentken; Schnipsel aus Parlamentspapieren. Zur Kindererziehung. nn Emil zöper. Facta logununtur! Ein Beruf, der noch rie

2 '

überfüllt ist. Unser Subalternbeamtenthum. Untreue ur Unredlichkeit im Dienst. Verein der Beamten der Könizlich Si sischen Staatsbahnen. Vom Nord⸗Ostsee⸗Kanal. Civil⸗Surer⸗ numerarien mit mangelhafter Schulbildung. Kleber die Laufbzh— im höheren Schulfach. Abhandlungen und Aufsätze allgemein Inbalts. Vermischtes. Sprechsaal. Bücherschau. Inbꝛl: der Beilage: Vakanzenliste. Inserate. Der Gerichtssaal.

prozes, Gerichtliche Medizin, Gefaͤngnißkunde und die esammte Strn rechtsliteratur. Unter ständiger Mitwirkung von Professor Dr. . E. Sr

Zeitschrift für Strafrecht, Ster⸗

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

2. Zwangzvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkãufe, Vewachtungen, Verdingungen ꝛc.

4 Verloosung, Zinszablung ꝛc. von öffentlichen Parieres

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. ioo Steckbrief: Erledigung.

unter dem 5. Februar 1883 und 13. November 1335 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 16. April 1838. Staats anwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte J.

405 Steckbriefs⸗ Erledigung. In Folge des Allerhöchsten Gnaden Erlasses 30

31. März c. ist der unterm 19. Juli 1877 dom

porm. Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung, hiersel bit gegen den Tischler Heinrich N2éumann ron hier erlassene Steckbrief erledigt. ö Halberstadt, den 4. April 1353. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 7II.

4031 Steckbriefs⸗ Erledigung.

Der hinter den Wehrpflichtigen:

I Arbeitersohn Johann Friedrich Wilbelm Scholz aus Oderbeltsch, Kreis Guhrau, geboren den 13. No⸗ rember 1857, ;

2 Knechtssohn Gustary Wahnelt au heim, Kreis Guhrau, geboren den 15. Deze

3) Johann Heinrich Baraske aus S winkel, Kreis Freistadt, geboren den 5. Mär; 138357,

in Stück Nr. 273 1. Beilage 1. Seite des Reich- Anzeigers erlassene Stedbrief wird aus Anlaß des . Gnaden ⸗Erlasses vom 31. März cr. zurückgenommen. V

Glogau, den 9. April 1853

Der Königliche Erste Staatsanwalt.

5 8 m

2

1111 I Eu.

4011 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unterm 17. Juli 1885 hinter den Schiefer decker Julius Krause, geb. am 11. Januar 1844 zu Landsberg a. W., erlassene Steckbrief Nr. 21341 35 ist erledigt. .

Altona, den 17. Arril 1885.

Der Erste Staatsanwalt.

402] Steckbrief s⸗Erledigung.

Der unterm 31. März 1578 von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Schleswig hinter den Kunst— reiter Hartwig Straßburger und dem Schlosser Stexhban Löwe aus Frantfurt a. M. erlassene Steckbrief (Stück 86 de 1878) ist erledigt.

Aktenz. XII. 124/77.

Kiel, den 15. April 1838.

Der Erste Staats anwalt.

(2574 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unter dem 25. November 18383 hinter der Geschäftsagentenfrau Johanna Maria Magdalena Pelludat, geb. Preukschat, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Aktenzeichen M. J. 121/52.

Königsberg, den 3. Arril 1883.

Königliche Staatsanwaltschaft.

3. Kommandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ˖ Gesellsch. 6. Berufs · Genossenschaften.

7. Wochen ˖ Ausweise der deutschen Zettel banken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

I

B De rdei lang der Kaufgelder wird Termin auf Der gegen den Kaufmann Karl August Willelm den 20. Juni 1888, Morgens 9 Ühr, vor Otto in den Akten VII. Nr. 1041. 79 wegen Strat

rollstreckung unter dem 28. Februar 1887 erlafsen⸗,.

werden

= nnterseineten Amtegerichte anberaumt, wozu die Berßeiligt n und der Erfteher hiermit vorgeladen

Schöningen, den 15. April 1883. Herzogliches Amtsgericht.

* * X rr

.

U Aufgebot.

ie minderjährige L. C. A. Johanne von ö er zu Hildesheim durch ihren daselbst wohn⸗ haften Vormund glaubhaft gemacht hat, daß der ihr gebörige Kurhessische Prämienschein Serie 4083 tr. 162 0651 über 40 Thaler im Januar 13888 ab⸗ den geko sei, so wird das Aufgebot dieses H Bescheinigung der Hauptserwaltung der Staats—⸗ u in den Büchern

1

2 *

** 3 *

4 *

.

7 eck 2

Kassel, den 27. Mär; 1388. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. gez. Theobald. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Rupper.

. Aufgebot.

. frühere, mit dem Transport von Geldern ständig beauftragt gewesene Gerichts diener und Hülfs⸗ gerichtsvollzieher Fietz von bier hat mit dem bei der Königlichen Justizhauptkasse zu Breslau verwahrten 33 rrozentigen Preußischen Staatsschuldschein Litt. F. Nr. 213 915 über 300 S nebst Talon Kaution be⸗ stellt, welche auf Antrag des Präsidenten des König⸗ lichen Oberlandesgerichts zu Breslau hiermit auf— geboten wird.

Demgemäß werden alle Diejenigen, welche aus der Amtsführung des Fietz Ansprüche an dessen Kaution zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf Mittwoch, den 25. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfall sie mit ihren An⸗ sprüchen an die fiskalische Kafse und die aufge⸗ botene Kaution werden ausgeschlossen und blos an die Person des Fietz verwiefen werden.

Ober-Glogau, den 15. April 1883.

Königliches Amisgericht.

4079 Amtsgericht Ritzebüttel. ; Aufgebot. Auf Anhalten von Johann Theodor Frey in

Ritzebüttel, als Curator des entmündigten Julius Nicolaus von Freuden, vertreten durch Rechtsanwalt Fehring, . ö. wird ein Aufgebot dahin erlassen: Daß alle Diejenigen, welche an den entmündigten

Cttt ——— NM w rn rr nn tre * ee

die Lasten der Schule zu vertheilen, er habe einen tieferen, idealeren Grund; man wolle den Gemeinden, auch den poli— tischen, zu einer Macht in der Schule verhelfen. In dem Augenblick, wo die Gesetzgebung die besthenden Schulverhält—

nisse ändere, werde auch der Art. 25 aktuelles Recht. Wäre dies nicht der Fall, dann hätte es gar keinen Sinn,

daß er überhaupt in der Verfassung stehe. Man hätte einfach nur erklären müssen, die Regelung der Schulverhältnisse werde einer späteren Gesetzgebung vorbehalten. Seine Partei be— trachte auch dieses Gesetz als einen Theil der Unterrichtsgesetz— gebung, sonst könne man alle Paragraphen der Verfassung, welche die Schule betreffen, eskamotiren. Nach der Verfassung sollten die Mittel zur Errichtung, Erhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschule von den Gemeinden und im Fall nachgewiesenen Unvermögens ergänzungsweise vom Staat aus— geführt werden. Das gerade Gegentheil verordne §. 1 des vorliegenden Gesetzes. Es sollten nunmehr alle Gemeinden der Hülfe des Staats theilhaftig werden. Nach den Motiven des Gesetzes solle der Staat nunmehr eintreten in die Reihe der prinzipaliter für die Schule Verpflichteten. Bei solchen Er— wägungen könne seine Partei, so gern sie es wünschte, nicht zu der Meinung kommen, daß dieses Gesetz nicht im Wider— spruch mit der Verfassung stehe. Sie verkenne damit keines— wegs, daß die Art, wie diese Verfassungsänderung bewirkt werde, nicht ihren Wünschen entspräche. Nach ihrer Auf— fassung müßte zunächst diese Fassung durch ein neues Gesetz abgeändert werden und, wenn erst freie Bahn geschaffen, die Spezialgesetzgebung erfolgen. Sie hielte es für korrekt, daß das Spezialgesetz selbst die Verfassung modifizire. Indessen die Verhältnisse lägen eigenthümlich, insofern, als man bei Entstehung der Verfassung von der Voraussetzung ausge— gangen sei, daß das Unterrichtsgesetz nach 4 Wochen ergehen würde. Inzwischen seien Jahrzehnte vergangen; die Zeiten hätten sich verändert. Ueberdies habe seine Partei den leb⸗ haften Wunsch, das Gesetz zum Abschluß zu bringen. Wenn sie auch sage, staatsrechtlich sei dieser Modus unschön, so be— ruhige sie sich bei der Fassung des F§. 6a und bitte, ihn an— zunehmen und sie dadurch in die Lage zu versetzen, für ein Gesetz zu stimmen, welches sie wünsche, was sie aber ohne 3 Veränderung der Verfassung nicht für zulässig halten würde.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Die Auffassung des Vorredners, daß Art. 25 der Verfassung aktuelles Recht werde mit jedem Akt der Gesetzgebung, welcher in den Bereich des Art. 25 falle, also auch mit diesem Gesetz, stehe im Wider⸗ spruch mit dem Art. 25 und dem Art. 112. Nicht durch jedes Gesetz, sondern durch das im Art. 265 vorgesehene Unterrichts— gesetz, welches die Bestimmungen der Verfassung auszuführen, zu definiren und zu präzisiren habe, werde der im Art. 25 berührte Gegenstand berührt. Daß man Gesetze habe machen können, welche sich nicht mit den Artikeln der Verfassung deckten, beweise däs vorjahrige Lehreranstellungsgesetz für Posen und Westpreußen. Auch dieses Gesetz entspreche dem Art. 24 der Verfassung nicht völlig, gleichwohl habe man es

des Artikels 25 sei: Der Staat giebt keinen Zuschuß, außer wenn die Gemeinde unvermögend ist“. Also enthalte dieses Gesetz eine Verfassungsänderung. Wenn man das Gesetz selbst haben wolle, so müsse man auch den 5. 5a annehmen, um damit zu dokumentiren, wie ernst es dem Hause mit der Heilighaltung der Verfassung sei.

Abg. Graf von Limburg-Stirum: Bei sorgfältiger Inter⸗ pretation der Verfassung komme er zu anderer Auffassung als der Abg. Sack und er werde deshalb mit einem erheblichen Theile seiner Parteifreunde gegen den 5. 62 stimmen. Die Bedenken, die vorgebracht seien, theile er nicht. Mit dem Grundsatz, daß die Gemeinde prinzipaliter Träger der Schul— lasten sei, sei ein Zuschuß des Staats wohl vereinbar; die Gemeinde bleibe nach wie vor verpflichtet, die Schullasten zu tragen. Auch die Bestimmung, daß der Volksschulunterricht unentgeltlich sein solle, stehe nicht im Wege.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen.

Abg. Rickert: Nachdem die Debatte geschlossen, wolle er nur kurz erklären, daß seine Freunde fast einmüthig die Noth— wendigkeit der Verfassungsänderung anerkennten und dafür stimmen würden.

In namentlicher Abstimmung wird der Kommissions— beschluß mit 215 gegen 108 Stimmen angenommen.

Damit ist die zweite Berathung der Vorlage erledigt. Die Resolution in Betreff der Alterszulagen soll erst in dritter Lesung diskutirt werden.

Es folgt die zweite vorlage.

Abg. Sehr: Da das Haus bei der heute eingegangenen Denkschrift über den Umfang der Wasserschäden noch Ge— legenheit haben werde, über die Einzelheiten sich auszu— ö so beantrage er, die Vorlage heute en bloFe anzu— nehmen.

Der Präsident bemerkt, daß zwei Abänderungsanträge vorlägen.

Abg. Rickert: Er halte den Antrag des Abg. Sehr für so zweckmäßig, daß er die Antragsteller bitten möchte, für die zweite Lesung ihren Antrag zurückzuziehen.

Die 216. Gerlich und Francke-Tondern ziehen ihre Anträge zurück.

Berichterstatter Abg. Freiherr von Minnigerode erhebt

Berathung der Nothstands—

gegen die en bloc-Annahme Widerspruch, da er als Referent

Mittheilungen zu machen habe.

Es wird deshalb die Diskussion über F. 1 eröffnet.

Berichterstatter Abg. Freiherr von Minnigerode: In der Kommission habe die Regierung bezüglich der Schäden mit— getheilt, daß im Bromberger Direktionsbezirk 1589 km Eisen⸗ bahnen beschädigt seien, davon 626 dauernd. Die Schäden im Einzelnen seien noch nicht abzusehen. Es seien aber mindestens 4 Millionen zum Retablissement nothwendig. Ferner seien mindestens 2 Millionen zum Retablissement der Schäden innerhalb des Ressorts der Bauverwaltung in Aussicht zu nehmen. Auch hierfür lägen nur ungefähre Schätzungen vor. Bezüglich der Beihülfen an Einzelne sei mitgetheilt worden, daß das Ueberschwemmungsgebiet der Nogat und Elbe 4 Quadratmeilen und das ganze über— schwemmte Gebiet zusammen 46 Quadratmeilen betrage.

niir ur WT t i D rr r rnT j Basel, Professor Dr. Em. Ullmann zu Wien u. J. Herausgegeben zer Dr. F. v. Holtzendorff, Professor der Rechte zu Münch (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1888.) Band 40 Hest: bringt: Abhandlungen. Die Bestrafung der Trunksucht. Ludwig Fuld, Rechtsanwalt in Mainz. Das Delikt des „grob Unfugs“. Von Professor Dr. 2. v. Bar in Göttingen. Entwuß des St. G.⸗B. für das Königreich Italien von Minister Zanardell Von Professor A. Buccellati. (Uebersetzung von A. Teichmann) Georg Varrentraxp r. Vermischte Nachrichten aus der Stin— rechtspflege: Zum Kapitel der Abschreckung. Es folgen Literarihh Anzeigen.

Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter Mi wirkung ron Ober-⸗Landesgerichts⸗Rath Achilles in Berlin, Wir! Legations⸗Rath Karser in Berlin, Kammergerichts⸗Rath Kepßrer ? Berlin, Dozent Dr. Kleinfeller in München, Prof. König in Ben Bergamts⸗Direktor Dr. Leuthold in Freiberg i. S., Prof. Ver Jasn in Paris, Advokat Prof. Meili in Zürich, Reichsgerichts Kar Meves in Leivzig, Kammergerichts Rath Dr. Olshausen in Berln Prof. Pescatore in Greifswald. Dr. Roedenbeck in Havelberg, Prei Ullmann in Wien, Geh. Rath Wach in Leipzig, Prof. Zitelman in Bonn und anderen Rechtsgelehrten, herausgegeben von Ihr von Kirchenheim, a. o. Professor der Rechte in Heidelbe:; (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke. 1888) Bra VII. Heft 8 beginnt mit einer sinnvollen Schilderung Keine Wilhelm's als Gesetzgeber, abschließend mit dem Gedanken „Ser Werke folgen ihm nach, facta loqunntur. Angeschlossen ist an Verzeichniß der vom Kaiser Wilbelm sanktionirten Reichs⸗ und Lander

nn s Ir zi; * 2 din 6

2 7 2729 Von M

gesetze. Sodann folgen: A. Besprechungen. J. Allgemeines * dee rege Cichte von Rönne. Ergänzungen und Erläuterungen it Allgemeinen Landreckts. Beauregard, D. Lègislation iialienz

Organisation judiciaire et analyse du Code civil. Post. Afrikani Jurisprudenz. Ethnologzisch juristische Beiträge zur Kenntniß der * heimischen Rechte Afrikas Koehne. Die Geschlechtsverbindungen der l freien im fränk. Recht. (Untersuchungen zur deutschen Staats. und Reck geschichte, herausgegeben von O. Gierke). Brugi, B. Disegz d'una storia letteraria del diritto romane del Medio EvFo ai ten nostri. con speciale rignardo all'Italia. II. Privatrecht. Koh J. Zur Lehre von den Pertinenzen. Scherer, M. u. O. * Viehgewährschaft nach dem ädilizischen Edikt und der heutigen Lande; gesetzgebung nebst dem Text der sämmtlichen in Deutschland gellerz? Besetze. Cuthbertfon, F. Test of Domieil. Lusb, M. art Women's Rights and diabilities in connection to contracts, Ter and Trusts. III. Handelsrecht. Bever, E. Absoluter * dispositiver Inhalt der deutschen Wechselordnung. Schmidt. St Das Waarenpaxier beim See⸗ und Binnentranf vort. IV. Gerich verfassung und Civilprozeß. Franz. Die Allerböchste Verordnung.. treffend die Disziplin des Notatiat., vom 17. März 18365, nebst den * erlassenen Ausführungsverfügungen. Schmidt, R. Die Klagänderz FX. Strafrech tswiffenfchaft. Sfergejewski. Tie Strafe im russi Recht des 17. Jahrhunderts. Zucker, A. Aprife und Loialengu⸗ Ein Beitrag zur Herstellung der bistorischen Basis der moderne Vorunterfuchung. FI. Kirchenrecht. Groß, C. Das Rect⸗= der Pfründe. Zugleich ein Beitrag zur Ermittlung des Ursrrtt. des Jus ad rem. VII. Staats. und Verwaltungsrecht. Hanse. Regentschaft und Stellvertretung des Landesherrn nach a,. Staatsrecht. Huber, F. C. Ausbau und Reform des Seam versicherungsgesetzes. VIII. Internationales Recht. Mille Der Ausgelieferte vor Gericht. Soldan, Ch. LDnion iht. nationale pour la protection des oeuyres littèéraires et artistill IX. Hülfswissenschaften. Neumann, Fr. J. Die Steuer,. 1.4. Die Steuer und das öffentliche Interefse' = P. Zeit chrif ten iber S* C. Neue Erscheinungen. 1) Deutsche Bücher und Broch ine . 2 Ausgaben von Gesetzen, Entscheĩdungen . Wichtige ausländi Werke. Skandinavische Werke.

0

83

(40385

. unverehelichte Elisabeth Warnecke, geboren am 20. Februar 1853 zu Salzdetfurt, ist durch voll⸗ streckrares Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 4. April d. J. wegen Uebertretung der Gewerbe Ordnung zu 12 A Geldstrafe, eventuell 4 Tagen Haft und in die Kosten (5 „6 35 *) verurtheilt.

Um Strafrollstreckung und Nachricht D. 220 88 wird ersucht

Hannover, 12. April 18383.

Königliches Amtsgericht. Ve. (Unterschrift.

406 Bekanntmachung. Das gegen 1) den Wehrmann Hermann Michaelis, 2) den Reservisten Gustad Behm, 3) den Wehr⸗ mann Gustav Schötz unterm 15. November 1883 erlafsene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen wird hiermit zurückgenommen.

Luckenwalde, den 19. Arril 138383.

Königliches Amtsgericht.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. loss)

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inbalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Amtl. Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs⸗ dersteigerung des dem Arbeitsmann Johann Friedr. Borck und dessen Kindern gehörigen Grundstücks Nr. 14538 an der Lübeckerstrase hierfelbst mit Zu— behõt Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗

lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, m 30. Mai 1888, Vormittags r,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 20. Juni . 1888, Vormittags 11 Uhr,

im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtsfaal) des hiesigen misgerichtsgebaudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 15. Mai 888 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem

jum Seguester bestellten Herrn Referendar P. Schmidt ierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger nmeldung die Besichtigung des Grundftücks

mit Zubehör gestatten wird.

chwerin, den 17. April 1885. . Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches

gericht. Zur Beglaubigung: Der Gericktsschreiber: (L. S.) F. Meer,. A. G.⸗Sekr.

4078

In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen

deib hau. Arministratton zu Helmstedt, Klaͤgerin,

wider die Erben des Salisieders Earl Kähnert zu

Schöningen, Beklagte, Tegen Hypothekkapitalzin en,

Amts

wärtige unter

409193

Zubehsrungen,

vom 6. Dezember 131, 15 nuar 1308 und 2. Mär; 1844 hvpothekarisch ein⸗ getragen.

die Tilgung der ; Löschung derselben das Aufgebot dieser Post und des darüber ausgefertigten, abhanden gekommenen Dokumentes beantragt.

4074

werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen,

Julius Nicolaus von Freuden aus Ritzebüttel For⸗ derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, schuldig seien, diese ihre Forderungen und Ansprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgerichte und zwar Aus Bestellung von hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten zu melden, bei Strafe des Aus

schlusses.

Ritzebüttel, den 17. April 13583. Das Amtsgericht. A. Reinecke, Dr.

Aufgebot.

Auf dem dem KosFsathen Christian Kitzing in Gerbitz gehörigen Kossathengute Pol. Nr. 44 nebst geführt Band I. Blatt 75 des Grundbuchs von Gerbitz, steht unter REubr. III.

sub 1 eine Forderung von 90 ½ unverzinslich für

Andreas Heinrich Lehmann aus den Kaufverträgen 16. Juni 1807, 4. Fa⸗

Der Kossath Christian Kitzing in Gerbitz, welcher Hypothek behauptet, hat behufs

Es werden hiermit alle Diejenigen, welche an der

bezeichneten Post oder an dem Dokumente Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, die⸗ selben spätestens in dem auf

den 29. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaum⸗ ten Termine anzumelden, ihre Rechte wahrzunehmen resp. das betreffende Dokument vorzulegen, widrigen⸗ falls sie ihrer Ansprüche und Rechte fuͤr verlustig erklãrt, Dokument für kraftlos erklärt werden wird.

die Post zur Löschung gebracht und das

Bernburg, den 4. November 1837. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. v. Brunn.

Aufgebot. Dis Firma Franz Herm. Abbes et Co. in Bremen,

als Bevollmächtigte des Tischlers Christian Kemnade in Saint-Louis, hat das Aufgebot der Hypotheken⸗ Urkunde vom 18. April 1883 über 3300 6, einge—⸗ tragen im Grundbuche von Hemelingen Band . Blatt Nr. 329 in Abtheilung III. Nr. 1 für den Tischler Christian Kemnade in Bremen, jetzt in Saint ⸗Louis, welche angeblich verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf

den 8. Auguft 1888, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Achim, den 5. April 1853. z Königliches Amtsgericht. J. Willecker.

wege, 1 a 2 4m, den Ackerbürger Johann Wilhelm Decker und seine Kinder.

vorbezeichneten Grundstücke in werden aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine

vor dem unterzeichneten Gerichte zu melden, der Verwarnung, daß die nicht angemeldeten An⸗ sprüche ausgeschlofsen, die Grundstuͤcke selbst aber im Grundbuch für die Antragsteller berichtigt werden.

Rosti den ihm gebörigen Grundstücken Eol. 18 und 42 des Grund und Hybotbekenbuchs für Rostig und Fol. 354 desjenigen für Naundorf bei Großenhain Rubrik II unter 11, auf den beiden ersterwähnten Folien laut Konsenses vom 25. September 1824 unter letzt gedachtem Tage, auf Fol. 354 laut Kaufs vom 53. Sextember 1826 für Christiane Charlotte Mautzsch zu Hain eingetragenen 100 Thlr. 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. 308 Æ 33 3 Reichswährung sammt Zinsen zu 5 v. H. und den Kosten der Wiedereinbebung, Dar— lehn, deren jetziger Inhaber unbekannt ist;

[4075] Aufgebot.

Die nachstehend benannten Besitzer haben das Auf gebot der dabei benannten Grundstäcke behufs Be⸗ sitztitelberichtigung beantragt:

J. In der Steuergemeinde Hallenberg.

1) Der Wagner und Posthalter Josef Winter in

Hallenberg:

von Flur I7. Nr. 766, Garten, vor dem Thal, S5 4m groß, eingetragen Band J. Blatt 7 für Eli⸗ sabeth und Maria Clara Ewald; Flur VIII. Nr. 32, Weide, auf der Voßbach, 38 a I 4m groß, eingetragen Bd. TV. Bl. 56 für Anton Schnorbus n, in X. Nr. 174. 83 , eite, 22 a 62 4m, eingetragen Bd. 18 Bl. 14 für Heinrich Anton 2 ;

2) Der Tuchmacher Franz Jakob Schnorbus Pempeses daselbst: von Flur IE. Nr. 97, auf'm Schören, Wildland,

20 3, eingetragen Bd. XI. Bl. 21 für Jakob Müller, Kammacher; Flur TVIII. Nr. 410, an der Winter seite, Wildland, 41 a 42 4m, eingetragen Bd. VIII. Bl. 22 für Peter Jakob Senger.

3) Die Ehefrau des Vorgenannten Maria Catha—⸗ rina, geborene Winter:

den für die Wittwe Jakob Schwarz, geborene Winter, Bd. V. Bl 15 eingetragenen Antheil an Flur Il. Nr. 62, Wiese, unterm Uhrberge, 2 a 32 am.

4) Die Ehefrau Heinrich Franken, Maria, gebo—⸗ rene Paulv, in Köln, vertreten durch ihren Bruder F. Pauly in Hallenberg: ron Flur WMI. Nr. 324, Wiese, in der alten Schlade, 10 2 28 4m, eingetragen Bd. I. SI 117 für Ehefrau Christoph Genster, Maria Clara, geb. Schäfer; Flur I. Nr. 45, Acker auf'm Schören, 10 a 28 am, eingetragen Bd. 3 Bl. 4 für Ehefrau Jakob Hellwig, Susanna, geborene Grusemann; Flur XII. Nr. 181, 182, Äcker, auf der Weisen⸗ hecke, 45a 67 4m bejw. 95 a 32 4m, eingetragen Bd. 5 Bl. 29 für Anton Sonneborn und Franz Wahle Friedrichs; Flur 7. Nr. 238, Wiese, auf der Hochstadt, 17 a 21 am, eingetragen Bd. HI. Bl. 11 für Anton Mause, gen. Nikolaus.

5) Der Ackerwirth Franz Heinrich Mause⸗Johann

Cbristoffels, der Schneider Jakob Ax als Ver- treter seiner Tochter Susanna und Oekonom

W. Anthe für Peter Mause:

Flur TII. Nr. 94 Acker, auf der Mittelbach, 23 a 12 4m, eingetragen für die Ebefrau Schmied Johann Runge, Maria Catharina, geborene Müller.

6) Der Rendant Schnorbußsch in Hallenberg Namens der Ehefrau Friedrich Völlmecke, Elisabeth, geborene Bader in Amerika:

von Flur IV. Nr. 74 Acker, am Schickewege, 22 a 98 4m, eingetragen Bd. 10 Bl. 7 für Wittwe Kaufmann Christian Jonas, Sophia, geborene Jesse.

7) Dekonom Wilhelm Anthe Namens der Ehe⸗ frau Friedrich Schenk, Maria, geb. Wommeledorf, und der Susanna Wommelsdorf, Zimmermann Andreas Wommelsdorf und Elisabeth Wommels— dorf von Hallenberg:

von Flur I. Nr. 1132 506, 1133 505, obere Graben, Garten, 39 4m bew. 1a 2 4m, eingetragen Bd. J. Bl. 41 für Ehefrau Tagelöhner Jakob Müller, Susanna, geb. Hellwig; Flur J. Nr. 505, obere Graben, Garten, 1“ 2 8 4m, eingetragen Bd. VIII. BI. 31 für den Hirten Daniel Müller.

8) Die Wittwe Franz Wahle, Elisabeth, geb. Gamm, in Hallenberg:

ron Flur VI. Nr. 471, Acker, an der breiten Eiche, 21 a2 A 4m; Flur VII. Nr. 378 58, Aschbollen, 858 a7 am; Flur TI. Nr. 28. Garten, auf der Ziegelbütte, 80 qm; Flur XI. Nr. 993 355, Acker, am Siegelsberg, 5 a L 4m; Flur T. Nr. 978. 297, Acker, Hinter der Hoger, 16 2 10 4m; Flur IX. Vr. 204, Acker, am Wulhagen, 44 a 54 4m; Flur JI. Nr. 459, Wiese, hinter der breiten Eiche, 33 a 33 4m; Flur ITV. Nr. 977 295, Acker, hinter der Hoger, 3 a 24 4m; Flur TVIII. Nr. 498 238,

499 238, beide an den Stöcken, 31 a 24 4m, einge⸗

tragen Bd. J. BÜ. 37, Bl. 38 und Bd. I. BI. 86 für Daniel Gm¶m. . 9). Die Vorgenannte für ihre Kinder Jose

fine und

Maria und den Josef Wable:

von Flur 11 Nr. 638 os, auf dem alten Felde, Acker, 341 a 40 am, eingetragen Bd. Nß. Bl. 35 für

Ehefrau Heinrich Paffe, Elisabeth, geborene Gruse— mann, Flur III. Nr. 9853, Garten, Bechhausen, 1 a 49 4m, eingetragen Bd. XII. schwister Theresia, Elisabeth, Hermine Hesse.

Bl. 45 für die Ge⸗

Anton, Franz und H. In der Steuergemeinde Medebach.

10) Die Wittwe Anton Sengen in Medebach:

von Flur 9 Nr. 2735, Garten, auf'm Brügger⸗ eingetragen Bd. III. Sl. 54 für

Alle Diejenigen, welche das Eigenthum eines der in Anspruch nehmen,

am 25. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, unter

Medebach, den 6. April 1888. Königliches Amtsgericht.

40s 1

Von dem unterzeichneten Amtsgericht ist beschlossen

worden, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen: 1

auf Antrag des Gutsheñ̃tzers Carl Julius Otto in behufs Herbeiführung der Löschung der auf

. Kony. Mz. im 14 Thalerfuße

dem 16 A 1345 in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich an⸗

Heinrich Franz Ludwig, eines Wittwers, des

welcher im November 1855

einem bier stãdtischen ( Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1875 ab;

in Leipzig behufs Herbeiführung der

und spãtestens am 28. September 1888, Vormittags 10 Uhr,

II.

auf Antrag des Königlichen Finanz⸗Ministeriums zu Dresden in Vertretung des Königlich Sächsischen Staatsfiskus behufs Ermittelung bezw. Ausschlietzung aller Derer, welche an den nachfolgend aufgeführten, in Gewahrsam des unterzeichneten Amtsgerichts befindlichen Geldern und Werthsachen, als

1I) 41 46 49 Depositum der Gruhne'schen Eheleute, seit dem 6. April 1843 bei dem hiesigen Gericht verwahrt, in der hiesigen Sparkasse verzins— 19 angelegt, ohne Zinsaufrechnung vom 1. Januar S54,

2) 75 ½ 98 3 Seiffarth'sches Devpositum, bereits seit dem Jahre 1831 bei biesigem Gericht verwahrt, in der biesigen städtischen Sparkasse ver⸗

83

zinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung seit dem Jahre 1854,

1 . . Friedrich Gottlob Schneider's in Großenhain

Depositum, zu welchem am 13. November 1843 die letzte Einzahlung bei hiesigem Gericht erfolgt ist, in der hiesigen städtischen Sparfasse verzinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung seit 1. Januar 1854,

4 1 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. 3 9 66 3 aus dem im Jahre 1842 beendeten Böhmig'schen Kon— kurse übrig gebliebener Bestand, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zins= aufrechnung seit dem 1. Januar 18565,

5) 8 Thlr. 3 Ngr. 1 Pf. 24 4M 31 5 für den Weinhändler Carl Friedrich Stein in Meißen aus der Masse des im Jahre 1341 beendeten Willen— stein'schen Konkurses, zurückgebaltener Betrag, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1854 ab,

6) 7 alten ungleichen silbernen Kaffeelöffeln im Tarwerthe von 10 S, welche, Augzust Heinrich Seifert's aus Lunzenau Derositum bildend, bereits seit dem 25. Juni 1835 bei hiesigem Gericht sich hinterlegt befinden,

7) 6 Thlr. 19 Ngr. 3 Pf. 19 Æ 93 3, Jo⸗ hann Christoph Baurath's in Großenhain Depositum,

Zinsen von Erstehungsgeldern des dem gen. Bau—

rath hier gehörig gewesenen Grundstücks, bereits seit Avril 1843 bei hiesigem Gericht verwahrt,

gelegt, obne Zinsaufrechnung seit dem Jahre 1854,

irgend welche Ansprüche zu baben vermeinen;

auf Antrag derselben Behörde behufs Ermittelung der möglicherweise vorhandenen unbekannten Erben:

a. des am 21 April 1887 zu Priestewitz im Alter von 76 Jahren verstorbenen Versicherungsagenten Sohnes des Bürgers und Tischlers Josef Ludwig und seiner Frau Victoria. geb. Rathmann, gebürtig aus Patschkau in Schlesien, defsen Nachlaß aus einer Hvpothekenforderung im Betrag von 1350 1 sammt 490 Zinsen, auf Fol. 45 des Grund⸗ und Hppotheken⸗ buchs für Strießen eingetragen und aus einer Ein— lage in der Sparkasse von Großenhain von z. 3. 2812 S 74 , ohne Zinsaufrechnung vom 1. Ja—⸗ nuar 13888 besteht,

b. der am 20. Januar 1885 in einem Alter vo ungefähr 60 Jahren in Großenhain verstorbenen, au Dippoldiswalde gebürtigen Aufwärterin si

* 11.

11

August Florentine Ihle (richtiger Name vielleicht: Eleonore Auguste), deren Nachlaß ein in der biesigen Sxar— kasse hinterlegter Betrag von 612 S s4 , ohne Zinsaufrechnung seit dem 1. Januar 1836, bildet;

1

auf Antrag des Fabrikarbeiters Friedrich Wilhelm Hanisch und des Ziegelstreichers August Hanisch in

Meißen sowie der Wilhelmine Amalie, geb. Hanisch, verehel. Handarbeiter Rebfeld in Lommaßsch, bebufs Herbeiführung der Todeserklärung

ihres Vaters, des Friedrich August Hanisch aus Ledwitz, diesen seinen Wohnort verlassen und vermuthlich von Magdeburg aus zu Schiff gegangen und weiter nach Amerika aus. gewandert ist. Das Vermögen desselben besteht in verwahrten Einlagebuch der biesigen 4

über 164 6 44 5, ohne

Svarkasse ü

Sciiffers

*

n

auf Antrag des Professors Dr. Adelbert Gebhardt Todeserklärung am 12. Mai 1826 in Dresden geborenen Farl Gustar Gebhardt, welcher von Schles⸗

seines Bruders Johann Carl im Jabre 1849 als sächsischer Solda

wig ⸗Holstein aus geflüchtet und nach Amerika ge—⸗ gangen, von dessen Leben jedoch seit der letzten,

brieflich an seine Angehörigen im Jabre 18489 hier her gelangten Nachricht weder durch ihn noch durch einen Anderen Nachricht vorbanden ist. Das Ver⸗ mögen desselben besteht in einem hier verwahrten Einlagebuch der hiesigen städtischen Sparkasse über 416 „, ohne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 18386 ab.

Es wird daher als Aufgebotstermin betreffs der Hypothek unter J, der alten Devpositen unter II. und der erblosen Nachlässe unter III.

der 28. September 1888, bezüglich der Todeserklärung der unter IV. und T. genannten Abwesenden

. der 28. Dezember 1888 bestimmt, und werden

zu J. die unbekannten Inhaber der bezeichneten

Hypothek,

zu I. alle Diejenigen, welche Ansprüche an die

daselbst angegebenen Verwahrungsposten zu baben glauben,

zu HI. die etwa vorhandenen unbekannten Erben, zu T. Friedrich August Hanisch,

ju V. Johann Carl Gustar Gebhardt aufgefordert, jwar die unter J., IH. und II. Genannten

die unter ITV. und V. Genannten späteftens

am 28. Dezember 1888, Vormittags 19 uhr, persönlich oder durch gebörig legitimirte Bevoll⸗ mãchtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag

zu J. die Löschung der Hppothek verfügt werden

wird,

zu II. und HII. die unbekannten Interessenten

bez. Erben für ausgeschlofsen und ihrer An prüche werden

für verlustig erachtet werder, die Ver⸗