Nr. 1797 die Bekanntmachung, betreffend das Verbot des Vom 16. April 1888; und
Umlaufs fremder Scheidemünzen. unter
Nr. 1798 die Bekanntmachung, betreffend die Gestattung des Umlaufs der Scheidemünzen der Frankenwährung inner—
halb badischer Grenzbezirke. Vom 16. April 18885. Berlin, den 21. April 1888. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.
Königreich Prenßen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Os car Hert— wig zu Jena zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin zu er— nennen; sowie dem Hofstaats-Sekretär, Hofrath Neugebauer den Charakter als Geheimer Hofrath zu verleihen.
Justi ʒ Mi niste rium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts-Rath Roemer in Stolp an das Amtsgericht in Liegnitz, der Amtsrichter Koß mann in Liegnitz als Landrichter an das Landgericht daselbst, der Amtsrichter Dr. Rinteln in Bochum als Landrichter an das Landgericht in Essen, der Amtsrichter Wiedemann in Glei— witz an das Amtsgericht in Breslau, der Amtsrichter Becker in Kattowitz an das Amtsgericht in Landeshut und der Amts— richter Grüttner in Mewe an das Amtsgericht in Haynagu.
Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Landgerichts-⸗Rath Adamscheck in Oppeln und dem Landgerichts⸗-Rath Heyer in Breslau. 23
Der Staatsanwalt Dr. Freese in Gnesen ist an das Landgericht in Stargard i. P. versetzt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Viola bei dem Amtsgericht in Tuchel, der Rechts—⸗ anwalt Lassen bei dem Amtsgericht, in Oldesloe und der Rechtsanwalt Dr. Heimann bei dem Landgericht 1 in Berlin.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt H. Bernstein aus Spremberg, der Gerichts⸗ Assessor C. H. Heilmann und der Rechtsanwalt Rosen— berg aus Magdeburg bei dem Landgericht Lin Berlin, der Rechtsanwalt Schul; aus Rathenow bei dem Amtsgericht in Dirschau, der Rechtsanwalt Lassen aus Oldesloe bei dem Landgericht in Altona, der Rechtsanwalt Dr. Heimann, bisher bei dem Landgericht , der Gerichts-Assessor Max Flatow und der Gerichts⸗Assessor Ludwig Levin ei dem Landgericht II in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Goldmann bei dem Landgericht in Magdeburg, der Gerichte—⸗ Assessor Friedrich bel dem Amtsgericht in Sangerhausen, der Gerichts-Assessor Oskar Hoffmann bei dem Land⸗ gericht in Brieg, der Gerichts-A1ssessor Mack bei dem Amts⸗ 66 in Pillkallen, der Gerichts-Assessor Galon bei dem
mtsgericht in Krone a. Br. .
Dem Notar Plotke in Bockenheim ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar ertheilt.
Der Amtsrichter Dreyer in Wolmirstedt, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Fretz dorff in Berlin und der Notar, Justiz-⸗Rath Jerusalem in Lechenich sind gestorben.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag den General— Adjutanten von Winterfeld zu einem Vortrage.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta besuchte heute mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden Ihre Kaiserlichen Majestäten in Charlottenburg.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verbrachte gestern die Vormittagsstunden auf dem Tempelhofer Felde, um, wie gewöhnlich, dem Exerzieren der Bataillone der 2. Garde⸗-Infanterie-⸗Brigade beizuwohnen.
Bald nach der um 11164 Uhr erfolgten Rückkehr in das hiesige Schloß nahm Se. Kaiserliche Hoheit den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck entgegen, empfing um 2 Uhr den Ober-Ceremonienmeister Grafen zu Eulenburg und arbeitete von 24 bis 4 / Uhr mit dem Ehef des Militär— kabinets, General der Kavallerie von Albedyll.
Hierauf unternahm Se, Kaiserliche Hoheit gemeinsam mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin eine Spazierfahrt nach Charlottenburg und stattete den Kaiserlichen Majestäten einen längeren Besuch ab.
Um 6 Uhr fand im hiesigen Schlosse Familiendiner statt, an welchem auch die Großherzoglich badischen Herrschaften theilnahmen.
— Das „Armee⸗ und das Marine⸗Verordnungsblatt“ veröffentlichen einen Allerhöchsten Gnadenerlaß für die Armee und die Marine. Der letztere ist im amtlichen Theil abgedruckt.
Der Allerhöchste Erlaß an den Kriegs-Minister, ebenfalls Charlottenburg, 19. April, datirt, ist mit dem an den Chef der Admiralität gleichlautend, es fehlt aber in demselben die Nr. V.
— Heute fand eine Sitzung des Ausschusses des Bundes raths für Handel und Verkehr, und eine Sitzung der vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen statt. .
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des 8a. der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
— In der heutigen (48.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize-⸗Präfident des Staats— Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Minister der öffentlichen Arbeiten, von Maybach, der Minister für Landwirthschaft 26, Dr. Lucius, der Staats-⸗Minister von Boetticher, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, der Finanz⸗Minister Dr., von S olz, und
stand auf der Tagesordnung: die dritte Berathung des Ge etz entwurfs, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Beseitigung der durch die Hoch— wasser im Frühjahr 1 herbeigeführten Ver— heerungen.
In der Generaldebatte bemerkt auf eine Anregung des Abg. Friedrich der Minister Dr. Lucius, daß die Verhältnisse an der unteren Elbe ein einheitliches Zusammenwirken der Strombau⸗ und Deichverwaltung und ein schnelles Einschreiten im Falle der Gefahr sehr erschwerten; daß gegenüber einer Elbstockung von 109 km die gewöhnlichen Sprengmittel nicht ausreichend gewesen seien, namentlich bei niedrigem Wasser⸗ stand, bedürfe keiner weiteren Erläuterung. Ein Vorwurf treffe Nemand. Ueber eine engere Verbindung zwischen den Deichaufsichtsbehörden und der Strombauverwaltung schwebten Verhandlungen.
Abg. Freiherr von Minnigerode bittet, wenigstens den höher . enen Theil der Nogatniederung so bald als möglich 5 — . zu befreien, damit die Viehweiden freigelegt würden.
Minister Dr. Lucius erklärt darauf, daß jetzt bereits an der Schließung des Dammbruchs bei Jonasdorf gearbeitet und ein halbkreisförmiger Fange⸗Damm angelegt werde. Etwa Anfang August werde das Wasser so weit beseitigt sein, wie es durch künstliche Pumpwerke beseitigt werden könne.
Bei Schluß des Blattes spricht Abg. Seer.
— Dem Hause der Abgeordneten sind nachstehende Anträge zu der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Bewilligung von Stgatsmitteln ur Beseitigung der durch die K im Frühjahr 1888 herbeigeführten erheerungen, zugegangen:
J. Von dem Abg. Dr. Gerlich:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
In 5. 1 zu 1 e des Gesetzentwurfs hinter das Wort be—⸗ schädigter- noch einzufügen die Worte: ‚sowie zur Anlegung etwa erforderlich werdender neuer“.
Il. Von den Abgg. Sattler:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Dem §. 3 folgenden Absatz hinzuzufügen: .
Zinsen und Ruͤckzablungen der gewährten Nothstandsdarlehne sind zur Tilgung von Staatsschulden zu verwenden, bezw. auf bewilligte neue Staatsanleihen zu verrechnen.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der nach— stehende ,, des Abg. Dr. Brüel zu der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erleichterung der Volksschullasten, zugegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im 5. 1 Absatz 2 der Beschlüsse zweiter Berathung unter 1 statt 400) — „3660 * und unter 2 statt 300 — „260“ zu setzen. Bemerkung.
Die Königliche Staatsregierung berechnet pag. 7 in Nr. 15 der Drucksachen den finanziellen Jahres bedarf zurch Burchführung des 5. 1 der Regierungs vorlage guf 19 137 200 0
Nach §. 1 der Beschlüsse zweiter Berathung würde dieser Jahresbedarf betragen fuüͤr 33915 alleinstehende oder erste Lehrer à 400 M — 13567 600 S, für 23 897 andere ordentliche Lehrer à 300 60 — 169 1090 606, für 6721 ordentliche Lehrerinnen à 260 60, — 1544200 6, für 1181 Hülfslehrer und Hülfslehrerinnen * 100 6 — 118100 S6, Summa des Bedarfs nach 5. 1 der Beschlüsse zweiter Lesung 22 199 900 416 Bei Annahme des obigen Antrages verringert sich dieser Bedarf ad 1 um 40 X 35 919 — 1356760 , ad 2 um 40 2 23 897 — g55 880 6s, zusammen — 2312640 66 Der Jahresbedarf bleibt daher bei Annahme des An— trages a2 ĩ59 55S 3 12 z) id s z5d Dieser rollen Summe bedarf es jedoch zur Ausführung des Ge— setzes nicht, da von derselben noch abgeht, was vom Staatsbeitrage nach 5. 3 und 5§. 4 ausfällt. Die Hoͤhe dieses Ausfalles ist zur Zeit mit einiger Sicherheit nicht zu veranschlagen.
— Eine Kaiserliche Verordnung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Kriegsleistungen, vom 14. April 1888, befindet sich in der Ersten Beilage.
— Während des letzten Jahres vor dem Unfall hatte ein Arbeiter im Durchschnitt für den Arbeitstag einen geringeren Lohn als den von der höheren Verwaltungsbehörde für Er— wachsene festgesetzten ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tage— arbeiter (5. 5 Absatz 5 des Unfallversicherungsgesetzes) von 240 46, und zwar in 250 Tagen als Lehrling einen gering— fügigen Betrag, demnächst aber in weiteren 55 Tagen 28325 als Montagearbeiter. Gegenüber einer Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes mit 2,40 X 300 — 720 M. hat das Reichs-Versicherung samt durch Rekursentschei⸗ dung vom 28. Februar d. J. (Nr. 516) im Anschluß an die thatsächlichen Verhältnisse den fraglichen Verdienst in folgender Weise festgestellt:
2 5 283,25 868 77 160 X 6 325 . 300 68,77 0
— Zur wirksamen Pfändung einer Grundschuld enügt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civil— enats, vom 22. Februar d. J., gleichwie zur Pfändung jeder anderen Geldforderung, das Verbot an den Grundbesitzer, dem Pfändungsschuldner (seinem Gläubiger) zu zahlen, und das Gebot an den Pfändungsschuldner, sich jeder Verfügung über die gepfändete Grundschuld zu enthalten; der Aushändigung des Grundschuldbriefes an den Pfändungsgläubiger (resp. Gexichtvollzieher) bedarf es zur Entstehung des Pfandrechts nicht, Allerdings wird der Pfändungsgläubiger, so lange er nicht die Verfügung über den r gn erf hat, sein Pfandrecht nicht gegen den dritten redlichen Erwerber der ge— pfändeten Grundschuld geltend machen können, wohl aber ist sein Pfandrecht dem dritten Erwerber gegenüber, welcher von der vor seinem Erwerb erfolgten Pfändung zur Zeit der Cession Kenntniß gehabt hat, wirksam.
= Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ober Regierungs-Rath Landmann, ist hier an— gekommen.
— Der General⸗-Lieutenant M ischke, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der Kriegsschulen, ist von Dienstreisen nach Glogau und Neisse hierher zurückgekehrt.
— Der Gouverneur von Köln, General-Lieutenant j n Sanitz, hat Berlin nach beendigtem Urlaub wieder ver— assen.
S. M. Kreuzer Möwen“, Kommandant Korvetten— Kapitän Boeters, ist am 19. April cr. in Zanzibar ein—
Francke (Tondern) und Dr.
mehrere Regierungskommissarien beiwohnen, steht als e ter hegen
Bayern. München, 20. April. Die „Allgemeine Itg⸗ meldet; Se. Königliche Hoheit der Pr inz⸗Regent hal bei der gestern dem i ren und den Senioren der Abgeorz— neten kammer gegebenen Tafel Allerhöchstseiner Anerken nung der ersprießlichen Gesammtthätigkeit des Landtags Augdtu gegeben und in bewegten Worten seine Ant heilnahme an dem Leiden Kaiser Friedrich's bekundet.“ — Wie dasfell, Blatt aus zuverlässigster Quelle erfährt, ist das dies jãhrig⸗ Georgi-Ritterfest in Frage gestellt, da dasselbe nur ab⸗ gehalten werden würde, wenn im Befinden des Deutschen Kaisers eine erfreuliche Besserung eintritt.
Sachsen. Dres den, 20. April. (Dr. J) Die Königin ist heute Vormittag, von Cannes kommend, wieder hierher zurückgekehrt.
Baden. Karlsruhe, 20. April. (W. T. B.) Der Stadtrath hat beschlossen, bei dem Bürger⸗Ausschuß di. Genehmigung der Summe von 200 00 0 behufs Errichtung eines Kaiser-Denkmals zu beantragen.
Reuß ä. L. Greiz, 17. April. (Lpz. Ztg.) Der Landtag ist gestern nach Erledigung der Vorlagen unz Petitionen wieder geschlossen worden
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 20. April. (W. T. B] Der Landes aus schuß hat bis auf zwei Petitionen sammt liche zur Verhandlung vorliegenden Gegenstände erledigt und sich, da die Kaiserliche Ordrẽ zum Schluß der Session noch nicht vorliegt, auf unbestimmte Zeit vertagt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. April. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurde bei der Berathung des Dee positions fonds Seitens der Opposition' die Erklärung abgegeben, daß sie denselben verweigern würde. Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe erwiderte, er betrachte die Frage betreffs des Dispositionsfonds nicht als eine Ver. trauensfrage. Bei der Abstimmung wurde der Dispositionz— fonds mit 128 gegen 116 Stimmen abgelehnt. Wieder per beantragte hierauf namentliche Abstimmung, da das Resulta: nur auf einem Irrthum bei der Zählung der Stimmen be ruhen könne. Der Präsident bezeichnete diesen Antrag als unzulãässig.
Pest, 19. April. (Wien. Ztg.) Gegenüber der Behauw— tung eines ungarischen oppositionellen Blatts, daß die Dele— gatio nen im nächsten Monat zu einer außerordent— lichen Session einberufen werden sollen, weil daz gemeinsame Ministerium mehrfacher Kreditvotirungen be— dürfe, bemerkt der „Nemzet“:. Die Wiederherstellung der früheren Praxis, die Delegationen in den Früh⸗ jahrs-Monaten abzuhalten, war bereits vor (fünf Monaten beschlossen. Nun sind die heutigen Konstella— tionen keineswegs solche, daß man schon fünf Monate vorher bestimmen konnte, ob es nothwendig sein werde, zu einem gewissen Zeitpunkte die Delegationen zu einer außerordentliche Session einzuberufen. Die Rückkehr zur alten Praxis erfolgte eben auf Urgirung der oppositionellen Blätter, um den Parlamenten beider Staaten die Erledigung des Budgets bis zum Jahresende zu ermöglichen.
Großbritannien und Irland. London, 20. April. W. T. B.) Das Unterhaus hat in seiner heutigen Sitzung die Lokal-Verwaltungs-Bill nach sechstägiger Debatte einstimmig angenommen.
Frankreich. Paris, 20. April. (W. T. B.) Die Minister werden sich zu der morgen stattfindenden Wahl der Verfassungsrevisions-Kommission nicht in die Bureaur der Kammer begeben, sondern die Erx— nennung der Kommijsion abwarten, um dann die Ansichten der Regierung darzulegen. Eine Berathung der Verfassungs— revision während der gegenwärtigen Kammersession wird dae Ministerium gutem Vernehmen nach entschieden bekämpfen.
Heute hat sich eine neue parlamentarische Gruppe gebildet, die außer den Mitgliedern des „Gomité de brotestation« eine Anzahl von Deputirten umfaßt, welche geneigt scheinen, sich Boulanger zu nähern. Es gehören dazu Andrieur, Branet, Turquet, Vingtaine und mehrere andere republikanische Deputirte.
Der Senat begann heute die Berathung der Militär— gesetze, Jules Simon sprach sich dabei gegen mehrere Artikel der Vorlage, insbesondere gegen die Herabsetzung der dreijährigen Dienstzeit und gegen die Einberufung der Zög— linge der Priesterseminare zum Militärdienst aus, welch letzteres die Glaubensansichten verletze und ganz unnöthiger Weise Unfrieden im Lande erzeuge. Der Redner erklärte, man solle lieber die Armee stärken und den Finanzen aufhelfen, an⸗ statt mit Diskussionen über Nüancen der Politik die Zeit zu verlieren. Die dem Vaterlande gestohlene Zeit sei ein Ünrecht gegen den gesunden Menschenverstand, eine Infamie, die Regierung müsse ihren eigenen Ansichten folgen, nicht der öffentlichen Meinung. Wenn es sich um die Ärmee handele, dürfe man nur die Feinde in Rechnung ziehen.
— 21. April. (W. T. B.). Etwa 1060 Studirende unternahmen gestern Abend eine an tiboulangistische Manifestation und trafen dabei auf eine zahlreichere Zusammenrottung von Personen, welche eine Kund— gebung für Boulanger bezweckten. In der hierbei ent— standenen Schlägerei wurden gegen 20 Studirende verwundet, mehrere ziemlich schwer. .
Das Organ der Opportunisten, „La Républiqus
frangaise“ fordert seine Freunde auf das Dringendste auf gegen die Revision der Verfassung zu stimmen. Die Rechte scheint bis jetzt entschlossen zu sein, für die Revision zu stimmen. Niederlande. Haag, 20. April. (W. T. B.) Dat neue Ministerium ist nunmehr ernannt; dasselbe ist, wie folgt, zusammengesetzt; Baron Mackay: Inneres, Ruys: Justi, Godin de Beaufort: Finanzen, Hartzen: Auswärtiges, Keuche— nius: Kolonien, Oberst Bergansius: Krieg, Dyserinck: Marine, Havelaar: öffentliche Arbeiten.
Afrika. Egypten. Alexandria, 17. April. A. 6 Die anhaltende Rührigkeit der Derwische an der Grenze verursacht einige Besorgniß. Zwei als Weiber verkleidet Spione wurden jungst in Derawi entdeckt und einer derselben wurde heute Morgen zum Tode verurtheilt. 5 Grenfell läßt einige kleine Dörfer in der Nachbarscha zerstören. Er empfiehlt eine mäßige Verstärkung der egyptischen Garni son, eine Erneuerung der den Stämmen
getroffen.
entzogenen Subsidien und die Entsendung einer Compagnie
inen Aufschlag auf den
englischtr Truppen nach Assiut. In Uebereinstimmung mit diesem Vorschlage geht eine Compagnie der Schützenbigade unverzüglich dahin ab.
rr.
Zeitungõftimmen.
Aus den Reichslanden schreibt man dem „Hannover— schen Courier“:
Die schlimmen Erfahrungen, welche wir im Reichslande gemact kaben, baben gelehrt, den einzelnen Symptomen einer bemerfbaren Besserung mit Mißtrauen zu begegnen und fie auf ihre Bestãndigkeit kin aufs Sorgsamste zu prüfen, ebe man ihnen Bedeutung beimißt. Diese Erwägung wohl ins Auge gefaßt, kann getroft bebauxfei erden, daß die politischen Ereignisse der letzten Monate zur Aussöhnung, der Berölkerung mit dem Beftehenden erheblich keigetragen haben. Was groß und erhebend war, kam don deutfcher Seite, während Lie Nachtichten aus Frankreich nur von trostloser Zerrifsenbeit und Mißwirthichaft zu berichten wußten. So jãmmerlich ie sie in Wirklichkeit sind, bat sich der clfäfsischk. Bauer die französischen Zustände nicht vorgestellt. Es bedurfte erst des Zusammen⸗ bruchs, den wir in der jüngsten Zeit erlebt haben, der Aufdeckung der greulichen Korruption durch den Prozeß Wilson und des Boulanger⸗ Sckwindels, um ihm die Augen gründlich zu ẽfffnen. Es ist eine Fabel, wenn die Laguerre und Konforten behaurten, die Bevölkerung Elsaß⸗Lothringens blicke mit Verehrung und Begeisterung auf Boulanger. Gerade das Gegentheil trifft zu. Die Boulangitis hat n der Westerenze Halt gemacht; der Revanchegeneral wird ron der Berölkerung Elsaß-Lothringens als der böfe Heist des schönen Frankenlandes beklagt. Diese Stimmung herrscht so entschkieden vor, aß man höchst selten Jemanden findet, der den Cirkus-Generol auf den Schild zu heben wagt, Und wenn neulich in einem franzöésischen Blatt behaurtet wurde, die Elsaß Lothringer würden Gott auf den Knien danken, wenn sie wieder Frankreich angehören könnten, fo kann doch mit Grund dagegen gesagt werden, daß sie entschieden Vorbehalte machen würden, ehe sie — ror die Wahl gestellt — dem jetzigen Frankreich wieder angehören möchten.
— Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt:
Es ist bekannt, mit welchem Ingrimm unsere sich, deutsch⸗freisinnig“ benennende bürgerliche Demokratie den sogenannten Strike-⸗Erlaß des preußischen Ministers des Innern aufnahm. In einer Maßregel, welche nichts weiter wollte, als die Lohnstreitigkerten zwischen Arbeit— rehmern und Arbeitgebern von der Einmischung der Sozialdemekratie, welche doch lediglich im Interesse der vropagandistschen Zwecke diefer Richtung erfolgt, zu hefreien, welche Maßregel also einen Schutz des Koalitionsreckts der Arbeiter involvirte, wollte man durchaus die Vernichtung des letzten Restes der Koalitionsfreiheit erblicken.
Dz Viese
Urterstellung paßte gerade damals besonders gut in den Rahmen der
freisinnigen Agitationsmache, welche ja ibre geistigen! Unkosten seit Jahren nur auf dem Wege der Reaktionsriecherei bestreitet.
Inzwischen bat die Erfahrung ergeben, daß das Koalitionsrecht und die Freiheit, sich desselben zu bedienen, durch jenen Erlaß nicht berübrt worden sind, daß aber andererseits die in Strikes zum Aus— trag gebrackten Lohnkämpfe in weit milderer, beiden Theilen, nament— lich aber den Arbeitern, wesentlich geringere Opfer auferlegender Weife verliefen. Gegenüber dem anfänglich von jener Seite erhobenen Ge— screi darf es daber mit Befriedigung begruͤßt werden, wenn die „Voss. Itg. sich an leitender Stelle mit der Lohnbewegung der Arbeiter Berlins befaßt, ohne auch nur mit einer Silbe auf die dem Arbeiter stand angeblich durch den Strikeerlaß angelegte ‚Feffel' zurück zukommen.
Das genannte Blatt konstatirt, wie in Berliner Arbeiterkreisen neuerdings verschiedentlich für Erzielung höherer Löhne agitirt wird, wie Lackirer, Stuckateure, Steinträger, Putzer, Nagelschmiede, Schuh⸗— macher und Schneider schon seit mebreren Wochen in der Lohn— bewegung stehen, und theilweise schon angefangen haben, die Arbeit einzustellen.
Die ‚Vofs. Ztg.‘ warnt nun die Arbeiter, den Bogen zu über⸗ svannen, indem man richt erfüllbare Forderungen stelle, und sagt in dieser Beziehung:
„Gewiß ist allen Arbeitern ein Lohn zu gönnen, der es ihnen er— möglicht, ein menschenwürdiges Dasein zu führen, allein ebenko muß vor Erhebung zu hoher Lohnforderungen gewarnt werden. Wenn die Löhne nicht mehr hinreichen, redliche Arbeiter mit Familien erträglich zu ernähren, so haben die Arbeiter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflickt, ihr Loos mit allen möglichen gesetzlicken und wirthschaft⸗ lichen Mitteln zu verbessern. Die Strikes sind aber ein gefähr⸗ liches Mittel, um zu einer Lohnerhöhung zu gelangen, und daber nur im äußersten Nothfall in Anwendung zu bringen. Die Arbeitseinstellungen können nur unter seltenen Verbältnissen und nur bei Forderungen, die ohne Nachtheil für die betreffende Industrie annebmbar sind, etwas dazu beitragen. Die Erfabrung kat die unumstößliche Wahrheit bestätigt, daß sich die unerbittlichen Naturgesetze des Verkehrs, des Angebots und der Nachfrage, der Ab= kängigkeit der Arbeiter von dem Kapital und des Kapitals von den Arbeitern nicht wesentlich und nie auf die Dauer durch Arbeitsein— stellungen stören laffen. In England, wo die Strikes wiederholt in dem größten Umfang und der vollkommsten Disziplin und Organisa— tion geführt wurden, haben die Arbeiter gerade dadurch an Macht rerloren. Trotz ihrer massenhaften Einigkeit und Ausdauer unter sich, wie gegen die Arbeitgeber haben die Arbeiter fast immer die selbe Erfahrung machen inüffen, daß sich das Kapital nicht zwingen läßt, und beide Partejen mußten sich immer wieder den Naturgefetzen
Les Verkehrs unterwerfen. Hat aber eine Arbeitseinstellung wirklich
Erfolg, so wird sich der Arbeitgeber in der Regel genöthigt seben, en im zugefügten Schaden, welcher in der Verkürzung des Rapftals kesteht, durch Beschäftigung einer geringeren Anzahl von Arbeitern zuszugleichen. Der Unternehmer hat mit Geschäftskonjunkturen zu rechnen, und die Deckung der gesteigerten Geschäftskosten durch Preis bat ihre Grenzen, die in en meisten Fällen eher erreicht sein dürften, als die Be— friedigung der Ansprüche der Arbeiter. Wenn aber die Arbeit zufgebört hat, dem Unternehmer reinen Gewinn abzuwerfen, wird sich scließlich der Arbeiter mit der Familie der Rahrungèlosigkeit preis = ßeßeben sehen. Außerdem kommt in Betracht, daß während der Ar⸗ eitsein stellung die Arbeiter ihre eigenen und wohltkätiger Freunde saure Ersparnisse verzehren, nicht selten mit ihren Familien hungern und darben, Krankheiten durchmachen, versetzen und gegen Wucher— sinsen borgen müssen.“ ;
9. Wir haben geglaubt, das manchesterliche Organ unverkürzt zum Wort ss. s
lassen zu sollen, wenn wir auch hinsichtlich der „rnerbittlichen Naturgesetze⸗ des Verkehrs abweichender Mei⸗ nung sind. In der Hauptsache aber hat die „Vossische Zei⸗
tung“ das Rictige getroffen:; Strikes sind ein zweischneidiges Schwert, welches gar oft schon den strikenden Arbeitern, namentlich, wenn sie sich von den sozialdemokratischen Agitatoren zu von vornherein aus— sichtslosen Arbeitseinstellungen verleiten ließen, Opfer gekostet hat, deren Betrag selbst durch die in einem siegreichen Ausgang des
Strikes erzieften Vortheile nicht igen werden konnte.
Andererseits hat die Vossische eitung' nicht Unrecht, wenn sie
auch nach der anderen Selte folgende Mahnung richtet: Andererseits sollten die Arbeitgeber stets beherzigen, daß höherer ohn. zugleich eine bessere, solidere, also wirthschaftlich woblfeilere Arbeit bedeutet, und daß es darum in ihrem eigenen Interesse liegt, ie Arbeiter mit einem angemessenen Lohn zu bedenken. Jede gefor—⸗ frte Leistung iann nur mit einer bestimmten Menge von Kraft, usdauer und Geschicklichkeit ausgefübrt werden. Diese Kraft ꝛc. muß gewannen, aufrecht erhalten und bezahlt werden. Sucht man davon urch unnatürlich niedrigen Lohn etwas für sich abzuziehen, so verringert sich iese Kraft in Folge schiechterer Ernahrung und Erholung um eben so viel, und die Arbeit wird fchlechter, dauert länger und koftet deshalb mehr als
die bessere und anscheinend theurere. Wenn Kapitalisten aus Geiz und
abgier zu niedrige Lohne zahlen. bleiben zunächst nur schlechte
rbeiter mit schlechter Leistung bei ibnen, und sie müffen an Ge— schäftsehre und ⸗-Ruf einbüßen, also auch an ihrem Kaxital darunter leiden. Verschwören sich die Arbeitgeber wohl gar mit ihren Ge— nossen für Aufrechterhaltung zu niedriger Löhne, so sinkt endlich der ganze Arbeitszweig, und die Hände, welche ihr Kaxital verzinfen sollen, erlahmen oder suchen in anderen Erwerbezweigen ihr Heil.
Wenn nun aus diesen nach beiden Seiten bin angestellten Er— wägungen nachstehende Schlußfolgerung gezogen wird:
Es ist also immer gut, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im heftigen Streite kaltblütig mit einander zu verständigen suchen, statt sich gegenseitig böses Blut zu machen, daß sich beide Parteien Einsicht in die unerbittlichen Naturgesetze von Angebot und Nachfrage zu verschaffen suchen, daß sie stets der Wahrheit eingedenk bleiben, daß Kapital und Arbeit Geschäftsgenossen sind und' sein müssen. Es liegt im beiderseitigen Interesse, sich gegenfeitig möglichst zuhig und klar auszusprechen und zu einem besseren Verftändniß und freundschaftlicheren Beziebungen zu gelangen“
so wird man die auch von der „Vessischen Zeitung‘ gewünschte „kaltblütige Verständigung' zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewiß am ersten erreichen, wenn man aus jedem Lohnstreit alle politischen und parteitaktischen Elemente fern hält; namentlich aber die nur auf Erregung von Unzufriedenheit berechnete Einmischusg der sozialdemekratischen Rädelsfübrer in Sachen der Lohnfrage nach wie vor nach Möglichkeit verhütet.
— Aus Apolda wird der Weimarischen Zeitung“ berichtet: —⸗
Die biesige Wollwaarenfabrikation erfreut sich gegenwärtig eines recht lebhaften Ganges, es hat bis jetzt in diesem Jahre überhaupt nicht Stillstand gegeben; für Raschel⸗ und Strickmaschinen wurden immer Arbeiter bezw. Arbeiterinnen gesucht. In Damentüchern, Damenröcken, Herren⸗ und Damenwesten sind bedeutende Aufträge da. Auch die Wirkmaschinenfabriken sind voll beschäftigt; es werden auch viele Rascheln für auswärts gebaut. — Zu den hier schon bestebenden zwei Eisengießereien ist noch eine dritte gekommen, welche ebenfalls in der Nähe des Bahnhofs neu erbaut worden ist. Dorthin wird auch die Fabrik für landwirthschaftliche Maschinen von Ruppe und Sohn verlegt werden.
Statiftische Nachrichten.
Die industrielle Bedeutung Oberschlesiens. — Das soeben ausgegebene April⸗-Heft der „Zeitschrift des Oberschlesi⸗ schen berg⸗ und büttenmännischen Vereins“ bringt eine umfangreiche und eingehende, vom Geschäftsführer Dr. Voltz des genannten Ver⸗ eins bearbeitete Statistik für 1387 mit werthvollen Rückblicken auf frübere Perioden. Wir entnehmen derselben folgende Angaben. — Trotz der Ungunst seiner Lage, eingekeilt jwischen zwei fremden Reichen und entfernt vom Meere, hat Oberschlesien seit etwa einem Menschen—⸗ alter einen Aufschwung genommen, wie wenige Bezirke des Reichs. Neue Ortschaften sind entstanden; einige von ihnen. wie Kattowitz, Königshütte u. a. baben sich rasch zu volkreichen Städten entwickelt. Die Bevölkerung ist beträchtlich angewachsen und ein enges Netz von Schienenstraßen vermittelt den lebhaften Verkehr. Dieser Aufschwung Oberschlesiens beruht auf seinem unerschöpflichen Kohlenreichthum, welcher auf Billionen von Centnern geschätzt wird. Mit der Ausbeutung dieses Reichthums wurde vor hundert Jahren begonnen; im Jahre 1857 wurden 2,1 Millionen Tonnen, 1872 bereits 72 Millionen und 1887 nicht weniger als 1455 Millionen Tonnen Steinkohlen und Erze, letztere im Werthe von 56,5 Millionen Mark, gefördert. I‚m Anschluß an diese Kohlen, und Erzausbeute hat sich in Oberschlesien eine Eisen⸗· und Stahlindustrie entwickelt, welche 1887 insgesammt 793 gö0 Tonnen im Werthe von 60,7 Mill. Mark, und außerdem eine Silber⸗, Zink⸗ und Bleifabrikation, welche 137 zusammen 141 760 Tonnen im Werthe von 40,1 Millionen Mark erzeugte, so daß unter Hinzurechnung der Koks und Cinder— fabrikation das oberschlesische Steinkohlenbecken im genannten Jahre Alles in Allem Werthe im Betrage von 1643 Millionen Mark er zeugte. Die Zahl der in den verschiedenen Industriezweigen beschäf— tigten Arbeiter belief sich 1387 auf 81 085 Köpfe; davon entfielen 53 878 auf die Steinkohlen⸗ und Erzgruben, 17 491 auf die Stahl⸗ und Eisenindustrie, 7382 auf die Zink-, Blei⸗ und Silberfabrikation und 1893 auf die Koks⸗ und Cinderfabrikation. An Arbeiterléshnen wurden 43,4 Millionen Mark ausgezahlt, das sind über 25 50 des
esammtwerthes der Erzeugung, und zwar
von den Steinkohlen- und Erzgruben 27,5 Mill. ö 1 — 9/9 2 der Eisen und Stahlindusttie . 10,7 Mill. . 3 — 165,0 * Zink, Blei⸗ u. Silberfabrik. 4.2 Mill. Mark s 82 — 10 99 S 2 Koks und Cinderfabrikation O, 9 Mill. Mark 2 ww
Der Durchschnittslohn eines Arbeiters belief sich auf 505 „ in den Steinkohlen- und Erjgruben, auf 600 S in der Eisen⸗ und Stahlindustrie, auf 584 „ in der Zink-, Blei⸗ und Silberfabrikation und auf 169 „S in der Koks, und Cindererzeugung. Jugendliche und weibliche Arbeiter hatten einen durchschnittlichen Jahreslohn von 225 1 — Von den beschäftigten Arbeitern verunglückten 129 tödtlich, 336 schwer und 5095 leicht. Die Zabl der leichteren Unfälle hat beträchtlich zugenommen. Die Versicherung der Arbeiter gegen Unfall, Krankbeit und Alter ist seit langer Zeit, Dank dem Wirken des Oberschlesischen Berg und Hüttenmännischen Vereins, sehr befriedigend organisirt. . .
— Die Einwohnerzahl Straßburgs seit 400 Jahren. — Stellt man die besseren Angaben aus früherer Zeit (Ebeberg, Straßburgs Bevölkerungszahl Ende des 15. Jahrhunderts. Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik, 1884) sowie die guten Volks— zählungen zusammen, so ergiebt sich als Einwohnerzahl
in den Jahren Köpfe in den Jahren Köpfe 1474 26083 1836 53 441 1577—1633 ca. 30000 1826 63 009 1681 22000 1851 68 162 1697 27000 1861 71 495 1709 32000 1866 75 784 1726 36 465 1871 78 130 1789 49 948 1875 85 489 1812 54 454 1880 985 013
1585: 101 464. ö
Hierbei ist die Garnison, welche sich 1385 auf 10523 Köpfe be— lief, nicht miteingerechnet; zu französischer Zeit war die Garnison durchschnittlich 7 = 8000 Mann stark.
Auf 1000 weibliche Personen kamen männliche 1371 894, 1875 S830, 1880 852, 1885 S843. Die geringe Zahl der männlichen Per⸗ sonen 1875 erklärt sich durch die starke Auswanderung militärpflich⸗ tiger junger Leute nach der Annexion. Hinsichtlich der Konfession zerfielen die Bewohner in
Katholiken Protestanten Juden 1697 5119 21 362 — 1726 10480 24 341 — 1770 ca. 21 800 ca. 21 200 — 1807 27 213 25 765 1476 19866 43 750 28 893 3126 1875 44 855 37 095 3 267 1880 49 251 41873 3493 1885 51712 45 540 3711
Zu, den Protestanten sind 189 Die Hugenotten, Kalvinisten, Lutherischen u. s. w. gerechnet. Die Zahl der Katholiken hat vor⸗ zugsweise durch Einwanderung im vorigen Jahrhundert aus dem übrigen Elsaß, Frankreich und Baden, welche ja überwiegend katholisch sind, jugenommen. Die Zahl der Protestanten vermehrte sich nicht nur nicht im 18. Jahrhundert, sondern nahm sogar noch um etwas
ab in Folge nicht unbeträchtlicher Auswanderung, meist nach Frank⸗ reich. Von 1349 bis zur großen Revolution gab es in Straßburg keine Juden; die Niederlassung war ihnen verboten und sie wohnten daher außerhalb. Seitdem wanderten sie zahlreich ein und vermehrten sich in der oben angegebenen Weise. ö
— Die Straßenreinigung und Fortschaffung der Abfuhrstoffe läßt in vielen italienischen Gemeinden noch zu wünschen übrig. Nach dem schon mebrfach angezogenen General⸗ bericht über die bygienischen und sanitären Zustände in Italien sorgen 4350 von 8258 Gemeinden mittelbar oder unmittelbar für Rein⸗ haltung der Straßen. in 2766 Gemeinden ist diese den Hausbesitzern überlassen, während 1142 erklärten, daß sich niemand um dieselbe be⸗ kümmere. Nur 3520 Gemeinden halten die Niederlagen für Aus—⸗ wurfstoffe in genügender Entfernung von den Wohnplätzen. In 541 Gemeinden waren die Straßen ganz oder jum Theil mit Leitungen versehen, die gleichzeitig die Auswurfstoffe fort⸗ schaffen, in 1313 Gemeinden dienen die unterirdischen Röhren nur zur Entfernung von Regen- und unreinem Wasser, in 6404 fehlt jede Spur von Kanalisation. In 3336 Gemeinden baben alle oder fast alle Häuser Aborte. Besonders in Süditalien und auf den Inseln und im Venetianischen fehlt es gewöhnlich an dieser Beguemsichkeit. 5780 Gemeinden entleeren den Inhalt der Aborte mittelst Zuber oder anderer, zumeist offener Gefäße, in 797 Gemeinden bleiben die Erxkre⸗ mente einfach auf der Straße liegen; 1180 erklärten, daß letztere nicht zum Besten der Landwirthschaft verwendet werden.
— Ueber die Wehnverhältnisse der Bevölkerung Italiens führen wir aus dem neulich angezogenen Generalbericht über die Unteruchungsergebnisse der hygienischen und sanitären Zu— stände in den Gemeinden des Königreichs folgende Angaben an. Die 1881 Gur Zeit der letzten Volkszählung) im Gebrauch befindlichen Wohnungen hatten mehr als 17 Millionen Zimmer, sodas, wenn man berücksichtigt, daß etwa ein Achtel aller Wohnungen unbenutzt stand, auf drei Einwobner zwei Zimmer kommen. Im Norden von Rom entfallen weniger Menschen auf die bewohnten Zimmer, als im Durchschnitt des Landes, in Ligurien und Toscana trifft sogar fast auf jede Person ein Zimmer. Dagegen lebten in Turin nicht weniger als ca. 30 009 Personen in Dachkammern. Gegenüber der Ansicht, es sei vortheilhaft für den sozialen Frieden, wenn die geringen Leute unter demselben Dach mit den Reichen und mit dem Mittelstand wohnen, läßt sich die Meinung vertheidigen, es sei gesünder, wenn die Arbeiterbevölkerung die Dachkammer aufgebe und sich in besonderen Vierteln ansiedle. Mehr als 100000 Personen wohnen in Kellern, und selbst die Steinbrüche sind nicht selten bewohnt. zu⸗ meist in den Abruzzen, in der Basilicata, in Apulien. Im römischen Acker suchen viele Familien in nothdürftig hergerichteten Grotten Unterkunft oder bewohnen zu Dutzenden, Menschen und Vieh zusam— men, verfallenes, fensterloses Gemäuer. Im sudlichen Italien ist es alte Ueberlieferung, daß Schweine, Esel und jede Art der Ueber⸗ wachung bedürftigen Hausthiere in demselben Raum mit der Bauern familie übernachten. In I66 Gemeinden ron S208 überhaupt baben die Bauern die Gewohnheit, die Winterabende in den Ställen zu verbringen, in 4701 (also mehr als der Hälfte!) verbringen sie dafelbst nicht nur die Abende, sondern auch die Nächte und athmen eine mit Miasmen geschwängerte Luft ein. Der Rauchfang fehlt, namentlich in den zerstreuten Häusern auf dem Lande, in 1124 Gemeinden.
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Von Hackländer's illustrirtem Roman: „Handel und Wandel. (in Lieferungen 6 40 bei C. Krabbe in Stattgart ist Lieferung 5— ? soeben erschienen. Die Schicksale der handelsbeflissenen Jünglinge wird Jeder mit Spannung verfolgen, das Interesse wird durch die stimmungsvollen Illastrationen noch gehoben.
Neustrelitz, 20. April. Am Dienstag beging der Direktor der hiesigen Großherzoglichen Realschule, Rath Br. Ed. Müller, sein fünfzigiähriges Dienstjubiläum. Der Großherzog ernannte den Jubilar zum Schulrath. Von früheren Schülern desselben wurde eine ehrende Adresse überreicht und ein namhaftes Ehrengeschenk zur Errichtung einer Fortbildungsschule übergeben.
— Die Baupolizei im Gebiete des Allgemeinen Landrechts unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzgebung und Rechtsprechung der böchsten preußischen Gerichtshöfe, dargestellt von J. Bochmann. Berlin, J. J. Heine's Verlag. Ladenpreis 1L46— Das vorliegende Buch giebt eine möglichst vollstãndige Dar⸗ stellkng im Gebiet des Allgemeinen Landrechts. Es enthält eine Zusammenstellung der gegenwärtig noch geltenden allgemeinen bau— polizeilichen Bestimmungen mit Einschluß des Gesetzes über die An⸗ legung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875, des Gesetzes über die Gründung neuer Ansiedelungen vom 25. August 1876, des Feld und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (bejüglich der Er⸗ richtung von Feuerstellen in der Nähe von Waldungen), der Reichs⸗ gewerbe⸗Ordnung (bezüglich der gewerblichen Anlagen) und der neue⸗ sten preußijchen Verwaltungsgesetze, und sind zur Erläuterung an den betreffenden Stellen die Entscheidungen der böchsten Gerichtshöfe in knapper und präziser Form eingeschaltet. Besonderes Gewicht ist auf eine vollständige Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von polizeilichen Verfügungen und Zwangs— maßregeln, sowie über die vorläufige Straffestsetzung, welche in dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und dem Gesetz über den Erlaß vorläufiger Strafverfügungen vom 23. April 1883 enthalten sind, gelegt. Das Werk stellt sich fonach als ein dem praktischen Bedürfniß entsprechendes Handbuch für Po⸗ lizei, und Kommunalbehörden, Baumeister, Baubandwerker, Bau—⸗ unternehmer, Hnusbesitzer ꝛc. dar.
— Ueber die literarische Produktion im Deutschen Reich während des Jahres 1887 giebt „Kürschner's D Literaturkalender für 1388 folgende Mittheilung: Es erschienen 15 972 (1886 16253 literarische Erzeugnisse. Davon entfielen auf Sammelwerke, Literar ⸗ wissenschaftliche Bibliographie 439 (1855 432), Theologie 1456 (1517), Jurisprudenz, Politik, Statistik, Verkehrs⸗ wesen 1369 (1362), Heilwissenschaft, Thierheilkunde 1082 (1016), Na- turwissenschaft, Chemie, Pharmacie 867 (1044), Philosopbie 126 (138), deutsche Schulbucher, Gymnastik 2063 (1916), Jugendschriften 454 (397), Altklassische und orientalische Sprachen, Alterthums- wissenschaft, Mytbologie 585 (566), neuere Sprachen, alt⸗ deutsche Literatur 585 (570), Geschichte, Biograpbien, Memoiren, Briefwechsel 22 (300), Mathematik 223 (221j. Reisen 370 (429),
ferdekunde 389 (404), Handelswissenschaft, Gewerbkunde 725 (680, Bau, Maschinen⸗ und Eisenbabnkunde, Bergbau, Schiffahrt 377 (4375, Forst⸗ und Jagdwesen 81 (122), Haus und Landwirthschaft, Garten⸗ bau 452 (416, schöne Litteratur (Romane, Gedichte, Bühnenwerke) 1402 (1461) schöne Künste (Malerei, Musik ꝛc.) Stenographie 615 (657), Volksschristen, Kalender 729 (157), Freimaurerschriften 16 (16), Vermischte Schriften 387 (497), Karten 415 (395).
— Leitfaden zum Studium des Preußischen Rechts für Kandidaten des Justiz⸗ und Verwaltungsdienstes, insbesondere für Anwärter des Gerichtsschreiberamts, bearbeitet von Ed. Strüůtz ki, Königlicher Kammergerichts Rath und richterliches Mitglied des Reichs- Versicherungsamts, und St. Genzmer, Königlicher Landratb. Zweite umgearbeitete Auflage. Vierte Lieferung. (Berlin, 13535. Verlag von Franz Vahlen, W. Mohrenstraße 13 14)
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
. ö Australien. J Die Regierung von Süd ⸗Australien bat alle Häfen von China
und dessen Vasallenstaaten, der malaiischen Halbinsel, Singapore, Timor und Niederländisch⸗Indien für verseucht erklärt. Alle von
daher kommenden Schiffe unterliegen nach ihrer Ankunft in Port Darwin einer 2 tägigen Quarantäne. Jedoch foll Personen nicht chinesischer Abkunft, welche mit Schiffen ankommen, die frei von an- steckenden Krankheiten sind, die Landung fofort gestattet werden. Aus⸗ genommen hiervon sind jedoch alle von Hongkong ankommenden Personen, für welche die 21 tägige Quarantäne stets in Anwendung gebracht wird.