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Berlin 8n., Wilhelmstraße Nr. 32.
ö R Aas Abonnement betrgt vierteljährlich 4 1 560 3. ( . Alke Nost-Anstalten nehmen Gestellung an; ; Li für Berlin anßer den Nost Anstalten auch die Ezpedition 3 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern koßen 25 3. ) K XR .
M 12.
Berlin, Donnerstag, den 26. April, Abends.
1888.
Charlottenburg, den 24 April 1888, Abends 7 Uhr 30 Min.
Se. Majestät der Kaiser und König fieberten zwar heute Nachmittag ein wenig, Abends aber weniger. Das All⸗ gemeinbefinden war verhältnißmäßig befriedigend.
Morell Mackenzie. Wegner. Krause. T. Mark Hovell. Leyden.
Charlottenburg, den 25. April 1888, Morgens 9 Uhr.
Das Befinden. Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist nach einer guten Nacht nach Umständen zufrieden stellend. Das Fieber ist wie gestern niedriger.
Da der Zustand jetzt im Laufe des Tages nur geringe Veränderung zeigt, so wird bis auf Weiteres täglich nur ein Bulletin ausge geben werden.
Hovell.
Mackenzie. Wegner. Krause.
Charlottenburg, den 26. April 1888, Morgens 9 Uhr.
Se, Majestät der Kaiser und König haben in der letzten Nacht gut geschlafen. Das Fieber ist heute sehr gering. Das Allgemeinbefinden beginnt sich zu heben.
Mackenzie. von Bergmann. Wegner. Leyden. Hovell.
Krause.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts-Rath a. D. Dr. Dollinger zu Zabern den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Vorsitzenden des Vorstandes der Hanseatischen Anwaltskammer 9 Hamburg, Rechtsanwalt Dr. jur. Wolffson, den Rothen dler-Orden dritter Klasse; sowie dem Ober-Landesgerichts—⸗ Rath a. D. Duy zu Kolmar i. E. den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Staatsanwalt Schäfer in Mülhausen zum Ersten Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen,
den Landgerichts-Rath Hagenauer in Straßburg zum Richter bei dem Amtsgericht daselbst unter Verleihung des Charakters als Amtsgerichts⸗Rath,
den Amtsrichter Dr. Lossen zum Richter bei dem Land— gericht daselbst,
den Amtsrichter Brachvogel in Niederbronn zum Richter bei dem Landgericht in Zabern, und
den Gerichts-Assessor North in Sulz u. W. zum Amts— richter bei dem Amtsgericht daselbst zu ernennen; ferner
den Amtsrichter Or. Mühlhäuser vom Amtsgericht in Sulz u. W. an das Amtsgericht in Niederbronn, 9
den Amtsrichter Pfarrius vom Amtaögericht in Truchters— heim an das Amtsgericht in Saarburg in gleicher Amtseigen— schaft zu versetzen.
Dem Kommerzien⸗Rath Gerhard Friedrich Kroos in Harburg ist Namens des Reichs das Exequatur als schwedisch-norwegischer Vize-⸗Konsul daselbst ertheilt worden.
Der Erste Staatsanwalt Schäfer ist der Staate anwalt— schaft bei dem Landgericht in Zabern überwiesen worden. Dem Amtsgerichts-Rath Hagenauer ist die allgemeine , bei dem Amtsgericht in Straßburg übertragen worden. Dem Notar Wilhelm in Rufach ist die nachgesuchte San ung aus dem Justizdienst des Reichs landes ertheilt worden.
Nachdem durch die Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗Präsidenten hierselbst vom 12. Januar d. J. und des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Arnsberg vom 23. Februar und vom 6. und 23. März d. J. (Reichs⸗An⸗ jeiger“ von 1888 Nr. 11, 53, 63 und l) die Nummer 58 des II. Jahrgangs und die Nummern 7, 9 und 11 des III. Jahrgangs der in London wöchentlich einmal erscheinenden Druckschrift: „Londoner Freie Presse, Deutsches unabhängiges Organ für die . der werkthätigen Klassen. Herausgegeben von der Londoner Verlags-Genoffen⸗ schaft“, verboten worden sind, wird auf Grund der S5. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebuͤngen der
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Sozialdemokratie vom 21. Oltober 1818 (Reichs⸗Gesetzblatt 5. 2 die . eren, des . „Londoner Freie resse“ im Reichsgebiet hierdurch untersagt. Berlin, den * April 1888. ; Der RNeichslanzler. Vertretung:
von B dettiche r.
& önigre ich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatssekretär des Augwärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Rath, Grafen von Bismarck-Schönhaufen,
zum Staats⸗Minister und Mitglied des Staats⸗Ministeriums zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Grafen Jo seph Friedrich Franz von Hahn zu Schloß Neuhaus die Kammerherrnwürde zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Bergrath und vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, von Roenne, zum Geheimen Ober⸗Bergrath, den Regierungs-Nath Otto Naumann zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten zu ernennen; und dem Kommerzien⸗Rath Carl Emil Ebart zu Berlin mn als Geheimer Cemmerzien⸗NAath zu verleihen; o wie 4 in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versam nlung zu Viersen getroffenen Wahl den Agenten und Stadtverordneten Eduard Wentges daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den zum Pfarrer in Altenkirchen auf Rügen berufenen bisherigen Provinzial-Schulrath Schultz in Stettin zum Superintendenten der Synode Altenkirchen, Regierungsbezirk Stralsund, zu ernennen. ;
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 31. März d. J. will Ich den Ober-Präsidial⸗Räthen den Rang der Räthe dritter Klasse hierdurch verleihen. Charlottenburg, den 13. April 1888. Friedrich. von Bismarck. von Puttkamer. von Maybach. Lucius. von Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorff.
An das Staats⸗-Ministerium.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der bisherige Vermessungs-Revisor Louis ist zum Ver— messungs⸗Inspektor bei der General-Kommission zu Münster i. W. ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Ottomar Rosenbach zu Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der medi⸗ zinischen Fakultat der dortigen Universität ernannt worden.
Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Kunze in Schneidemühl ist 9 gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Lissa versetzt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Dom⸗ Gymnasium zu Naumburg a. S., Hr. Sel mar Lüttich, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Bei dem Realgymnasium in Wiesbaden ist der ordentliche Lehrer August Schmidt zum Oberlehrer befördert worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Real— Progymnasium zu Einbeck, Karl Schultze, zum Oberlehrer an derselhen Anstalt ist genehmigt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Real— schule zu Eschwege, Dr. Bernhard Pentani, zum Ober— lehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Die Wahl des Oberlehrers an der Luisenstädtischen Ober— Realschule in Berlin, Professors Dr. W . elm Gerberding, zum Rektor der ersten höheren Bürgerschule ebendaselbst ist bestätigt worden. . .
Der bisherige Kreis-Wundarzt des Kreises Kottbus, Sanitäts⸗Rath Br. Liersch zu Kottbus, ist zum Kreis— Physikus des Landkreises Kottbus ernannt worden.
Bekanntmachung.
Für Theilnehmer an dem bei der Königlichen Taub— stummen⸗Anstalt zu Berlin im Etatsjahre 1. April 1887/88 abgehaltenen Kursus zur Ausbildung von Lehrern für den Taubstummenunterricht ist im Monat Februar 1888 eine Prüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 27. Juni 1518 abgehalten worden, in welcher das JZeugniß der Be⸗ ien für das Lehramt an Taubstummen-Änstalten erlangt aben: Hellwig, Elementarlehrer zu Berlinchen, 2 , Elementarlehrer zu Steinhagen, und 3). Wunschik, Hülfslehrer an der Taubstummen-⸗Anstalt zu Ratibor. Berlin, den 12. April 1888. . Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußzen. Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern im Laufe des Vor— mittags mit dem General-Adjutanten von Winterfeld. Gegen LUhr Mittags empfingen Allerhöchstdieselben den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.
Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät mit dem General⸗Adjutanten von Winterfeld und hörten von 11 Uhr ö. ö Vorträge des Generals von Albedyll und des Kriegs—
inisters.
— Ihre Majestät die Kgiserin und Königin Aug u sta empfing vorgestern den Besuch Ihrer Majestäten der Königin von Großbritannien und Irland und der Kaiserin und Königin und erwiderte denselben gestern Nachmittag in Charlottenburg mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden.
Dem Gottesdienst wohnte Ihre Majestät gestern in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich vorgestern um 8 Uhr früh mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin zum Empfange Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland nach Char— lottenburg, von dort zu Pferde nach dem Tempelhofer Felde zu den Bataillonsexercitien der 2. Garde-Infanterie— Brigade und nahm, um 12½ Uhr in das Schloß zurückgekehrt, mehrere militärische Meldungen entgegen.
Von 2 bis 23 Uhr arbeitete der Kronprinz mit dem Regierungs-Rath von Brandenstein.
Nach einer mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit um 3ise Uhr unternommenen Spazierfahrt und einem Besuch bei Sr. Majestät dem Kaiser empfing Höchstderselbe um 6 Uhr den Geheimen Rath Professor von Bergmann, um 65 Uhr den Fürsten zu Fürstenberg, um 7 Uhr den Fürsten zu Solms⸗Baruth und begab Sich um J Uhr zum Diner nach Charlottenburg. ;
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit besuchte bei der Rückkehr früh von Charlottenburg die Großherzogin von 5 und um 12 Uhr Ihre Majestät die Kaiserin⸗
utter.
— Heute fand eine Sitzung des Bundesraths statt.
— Auf der Tagesordnung der am Freitag, den 27. d. M., Mittags 12 Uhr, stattfindenden 51. 2. sitzung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegenstände: Dritte Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Kropatscheck und von Schenckendorff auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den öffentlichen nichtstaatlichen höheren Lehranstalten. — Petitionen.
— Die durch Kon sularkonventionen zwischen dem Deutschen Reich und einem auswärtigen Staat den Konsular— beamten zugebilligte persönliche Immunität von Verhaftungen schließt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf— senats, vom 27. Januar d. J, nicht die , . Ver⸗ folgung, sondern allein die Verhaftung des Verfolgten, und zwar nur so lange aus, als derselbe die Eigenschaft eines Konsularbeamten in dem Staate hat, in welchem er straf— gerichtlich verfolgt wird.
— Hinsichtlich der Auslegung des über dieb er ufs ge nossen⸗ schaftliche Zugehörigkeit der Stoffhandschuh⸗ fabriken . den Vorständen der Bekleidungsindustrie⸗ und einer Textil⸗Berufsgenossenschaft getroffenen Abkommens („Amt⸗