1888 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrs Anftalten.

Die Post von dem am 11. April von Shang hai abge—⸗ gangenen Reichs ⸗Postdampfer „Preußen“ gelangt' in Berlin

am 15. d. früh zur Ausgabe

Danzig, 13. Mai. (W. T. B.) Das hiesige Eisenbahn⸗ Betrieb samt macht bekannt: Am Montag, den 14. dE, wird der Be— trieb auf der Strecke Marienburg Elbing im ganzen Umfang

wieder eröffnet, die Strecke Grunau Elbing aber noch bis auf

Weiteres eingleisig befahren.

Hamburg, 14. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer Wieland“ der Hamhurg Amerikanischen Packetfabrt⸗ ist, von New⸗York kommend, heute früh

Akriengesellschaft 8 Uhr auf der Elbe eingetroffen.

London, 12. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle“ ist heute auf der Ausreise von Darth mouth abgegangen, und der Dampfer „Garth Castle“ hat heute auf der Heimreise Lissabon passirt.

Theater und Musik.

In Kroll's Theater setzt Fr. Amalie Joachim morgen (Dienstag) ihr Gastspiel mit einer Wiederholung des Gluck'schen Orpheus“ fort, während am Mittwoch Frl. Elsa Hülters zum ersten Male als Fidelio“ auftritt. Frl. Sander singt die, Marzelline“ und Hr. Gorski den „Florestan'. Frl. Hülters ist von ihrem früheren Auftreten in der Kroll'schen Oper hier bereits rühmlich bekannt.

Im Belle-Alliance-Theater fand auch die gestrige zweite Sonntags Vorstellung der Costa'schen Gesangsposse „Die Gold— tante. vor vellständig ausverkauftem Hause statt. Das Publikum war in animirtester Stimmung und kam nicht aus dem Lachen heraus, namentlich wenn Adolf Link als Professor der Magie oder als alte Tante aus Sachsen erschien, oder Lina Bendel, welche als Soubrette mit Erfolg dem Vorbilde der Ernestine Wegner nachstrebt, ihre zün— denden Couplets vortrug.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin Augusta hat der Inva— lidenhaus-Kirche einen neuen Kirchenschmuck geschenkt. Der— selbe besteht aus einer rothsammetenen Altarbekleidung, einem silbernen, innen vergoldeten Taufbecken und einem großen Altar— teppich. Die Kaiserin erschien gestern Vormittag nach Beendigung des Gottesdienstes im Augusta⸗Hospital Allerhöchstselbst in der Invaliden— haus-Kirche, um den Schmuck zu besichtigen, wurde am Portal des Gottesbauses von den Generalen von Wulffen und von Blumröder empfangen und hörte auch einige Gesangsvorträge des vom Premier— Lieutenant te Peerdt gebildeten Kirchenchores an,

Dos Magdalenen-Stift, welches im Jahre 18427 unter dem Protektorat der damaligen Prinzessin Wilhelm, Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta, begründet wurde, hielt gestern auf be— sonderen Wunsch der Allerböchsten Protektorin im Dom sein Jahres fest ab. Die Festpredigt hielt Hosprediger Stöcker über das Wort: „Herr hilf uns, denn wir verderben“; den Bericht erstattete der Anstalts— geistliche Pastor Wießner. Das Haus hat danach im letzten Jahre 149 Mädchen Aufnahme gewährt, gegen 138 im Vorjahre. Daruxter befanden sich eine Jüdin und zwei Katholikinnen, pon denen eine taub— stumm war. Acht der Urglücklichen hatten das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten. 130 waren noch unmündig, nur 19 waren bereits über 21 Jahre alt. Entlassen wurden 137, 29 traten davon in Dienst, „5 wurden den Eltern zugeführt, 29 der Charité, 4 andern Anstalten überwiesen, eine verstarb. 8 entliefen. 11 mußten wegen trotzigen Be— nehmens entlassen werden. Das Stift unterhielt außerdem Zweig— anstalten in Pankow (Silocah), in Magdeburg, in Frankfurt a. S. und neuerdings auch in Stettin. Die Gesammtzahl der Pfleglinge aller Anstalten betrug 400; eiwa 43 sind davon als gerettet zu betrachten. Die Obhut über die Pfleglinge lag in den Händen von 31 Schwestern, von denen 10 außerhalb des Mutterbauses thätig waren. Die Unter— haltung der Anstalten erfordert jährlich 50 C06 Sc z davon wird erarbeitet, kommt aus Vermächtnissen, der Rest muß durch Samm— lungen aufgebracht werden.

vom 13. Mai 1888,

Wetterberie

heblich unter der normalen. Aus Süd⸗Deutschland

Vaterländischer Frauen ⸗Verein. In 3 unseres Aufrufg zur Beseitigung des Nothstandes in den durch Ue erschwem · mung heimgesuchten Gegenden sind vom 7. bis 9. 8. M. bei unserem Schatzmeister, Herrn Bankier von Krause, Leipzigerstraße Nr. 45 hier, ferner eingegangen: 20 678 S 12 3 und mit Hin jurechnung der früher eingegangenen 445 538 4 23 3, zusammen 466 216 M 35 3. An Packeten sind ferner eingegangen 8, die den Herren F. Doehl & Co. übergeben worden sind. Berlin, den 11. Mai 1888. . Der Vorstand des Vaterländischen Frauen · Vereins. Charlotte Gräfin von Itzenplitz.

Die Rennen des Unionklub am gestrigen Sonntag Nachmittag auf der Rennbahn bei Hoppegarten ergaben folgende Refultate: I. Oberhof ⸗Rennen. Staatepreis 000 ½ Distanz 1200 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Von 10 angemeldeten Pferden erschienen 5 am Ablaufspfosten, von denen nach schönem Lauf des Mr. G. Johnson 5 jähr. F. H. . 6 -Hur' leicht mit einer Länge des Kgl. Haupt -⸗Gestüts Graditz 4jähr. schwbr. St. „Milchmädchen! schlug. 13 Längen hinter letzterer traf Fürst Hohen—⸗ lohe's F. St. „Mira als dritte ein. Es liefen noch Admiral“ und Tonkünstler'. Werth des Rennens 2275 M dem Sieger, 275 0. der Zweiten.

II. Henckel Rennen. Ehrenpreis des Grafen Henckel sen. bestehend in einem Silbergeschirr) und 5660 „S Staatspreis. Für Dreijährige. Distanz 2000 m. Das dritte Pferd rettet den Einsatz, der Rest der Einsätze und Reugelder zwischen dem ersten und zweiten Pferde getheilt. 51 Pferde waren für diefes Rennen angemeldet, von denen für 21 die Gewichte angenommen wurden; von diefen erschienen „am Ablaufspfosten. Des Hrn. S. Oehlfchläger schw. H. Padi-· schah' siegte ganz leicht mit einer Lange, des Freiherrn E. von Falken— hausen F. O. „Helios“ wurde Zweiter und fünf Längen hinter ihm landete Kapt. Joe's F. H. . Mariner.“ Es licfen noch: Kanzler J.. Herzdame“, Altenburg? und „Landgraf“. „Podischah“ erhielt den Threnpreis und 7575 (t, „Helios“ 2575 S0, „Mariner“ rettete seinen Einsatz.

II. Verkaufs- Rennen. Graditzer Gestütspreis 1500 (.

Der Sieger ist für 3000 S käuflich. Distan; 1466 m. Drei Pferde waren zu dem Rennen angemeldet und erschienen auch am Ablauf. Es siegte nach Gefallen mit zwei Längen des Hrn. D. Bukofzer 3 jähr. br. St. „Zauberinꝰ gegen des Mr. G. Long br. St. ‚Almania', K Längen zurück traf Me. Johnfon's br. St' Bernau als letzte ein. Werth 1680 S, welche der Siegerin zufielen, die, mit 2000 . eingesetzt, bei der Versteigerung für 2569.6 gefordert wurde. J 1IV. Gastgebęer- Rennen. Klubpreis 1599 „S. Hexren-Reiten. Distanz 18960 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einfätze und Reugelder, das dritte rettet den Einsatz. Von 6 angemeldeten Pferden erschienen 3 am Ablauf, welche ein schönes Rennen liefen, bei dem des Lieut. Prinz G. Radziwill 3jähr. br. H. . Dioscur' unter Lieut. Graf H. Dohna mit einer halben Länge des Major v. Mollard 4jähr. F. H. „‚Riffpirat“ schlug. Rittmstr. v. Tresckow's F. St. Mixtur‘ wurde mit 8 Längen Dritte. Werth des Rennens 1600 MS für „Dioscur“, 100 ½ für „Riffpirat. „Mixtur“ rettete ihren Einsatz.

V. Schwarzkünstler-Handicap. Graditzer Gestütspreis 3000 M. Distanz 2000 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Ein— säke und Reugelder. Zu diesem Rennen waren 24 Pferde ngemeldet, von denen 10 die Gewichte angenommen hatten. 8 derselben erschienen am Start, welche ein schönes Rennen liefen, bei dem des Lieut. Prinz G. Radziwill 4 jähr. F. S. . Illustro“ des Hrn. W. Hiestrich br. H. „Durchgänger“ mit einer Länge schlug Des Hin. E. Lindner br! H. »Ambrosius' wurde 25 Längen zurück Dritter. Es liefen noch Gaeparone. „Andante, „Pepita“, Bergfex und „Donar. = Werth des Rennens 3760 M dem Sieger, 6G MS Tem Zweiten.

VI. Mai-Jagdrennen. Gratitzer Gestütsprels 1560 & Herren⸗Reiten. Tistan; ca. 4560 m Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder, der Rest derselben zwischen dem 'rsten und dritten Pferde getheilt. Fünf Pferde waren angemeldet. Des Hrn. O. Oehlschläger 5 jähr. F. H. . Nachtwächter ging unter Nr. J. 3 die Bahn und nahm das ganze Geld im Betrage on

20 M

Die 4. Ausstellung von Lehrlingsarbeiten der Ber= liner Gewerbe ist gestern durch eine Feier im Kuppelsaal des Königlichen Haupt Ausstellungsgebäudes eröffnet worden. Die beiden ersten. Ausstellungen waren ausschließlich auf Arbeiten der Lehrlinge beschränkt. Schon bei der vorigen Ausstellung machte man aber den Versuch, auch die gewerbliche Fortbildung in Schulen mit zur Dar. stellung zu bringen, und diesmal ist dieser Versuch in erweitertem Üm—= fang erneuert worden. Der den Fortbildungsschulen überwiefene Raum übersteigt in diesem Jahre bei Weitem den der eigent— lichen Ausstellung der Lehrlingsarbeiten. Zum ersten Mal hat man auch Lie Thätigkeit der im Gewerbe stehenden Frauenwelt zur Darstellung gebracht. Die Abtheilung der Lehrlinge arbeiten ist diesmal geringer befchickt als sonst; während bei der ersten Ausstellung 1246 Anmeldungen vorlagen, aben fich an der diesjährigen Schau nur gegen 700 Lehrlinge betheiligt, mit Einschlu5 der 128 Lehrlinge der großen Staatswerkstätten. Darunter befinden sich eine größere Anzahl Nichtberliner. Was die Abtheilung aber an Duantitãt verloren, das hat sie entschieden an Qualität gewonnen. Für die Abtheilung der Lehrlingsarbeiten sind die mit den Innungs⸗ fahnen geschmückten 4 mittleren Säle referrirt Im Kaisersaal findet man die Gewerbe, die der Ausschmückung unserer Wohnungen dienen, die Tischler, Drechsler, Tapezlerer u. dergl. im Mittelsaal, in dem die Siemering'sche Kolossalstarue der „Germania“ sich erbebt, sind die Arbeiten der Königlichen Eisenbabnwerkstätten untergebracht. Im südlichen Nebensaal sind die Textilgewerbe, die Schneider, die Schuhmacher und die Hutmacher vereinigt, und im nördlichen Nebensaal findet man die Baugcwerbe, die Barbiere, die auch Arbeiten aus Hamburg. Köln und Breslau vorführen, die Bäcker und die Gastwirthe, deren Innung zum ersten Mal sich an der Aus— stelltng betheiligt hat. Die Festsäle sind der Handwerkerschule und der Fortbildungsschule für Mädchen, der Rundgang den zahlreichen übrigen Fortbildungsschulen eingeräumt.

Als „Panorama der Friedrichstadt“ wird das frühere Panorama Deutscher Kolonien in den nächsten Tagen wieder eröffaet werden. An der früher affenen Straßenfront an der Wilbelmstraze erbebt sich jetzt ein mächtiger WohnkausNReubau, und auch der eigeni— liche Panorama ⸗Rundbau mit seinen Annexen hat wesentliche Ver— änderungen und Verschönerungen erfahren. Die Hauptverãnderung aber ist die innere Ausstattung des Panoramas mit einem neuen Rundgemälde. Diesmal ist es kein Schlachtenbild, keine Ver— herrlichung der Großthaten unserer Armee oder Marine, sontern ein Landschaftsbild, eine Naturscenerie von überwältigender Wirkung aus der jungfräulichen Natur Norwegens, die hasb Alpenlandschaft, halb Polarland die lachenden Gefilde und die hehren Schreckniffe der Wildniß und des ewigen Eises zu bieten hat: eine Gebirgsland⸗ schaft aus den Lofoten Inseln. Künstleraugen kaben das wirkfamste all der gewaltigen scenischen Bilder diefes Landes entdeckt und Künstler⸗ hände haben es in treuer ergreifender Wiedergabe zu einem denk— würdigen Schaustück gestaltet, an dem ssich voraussichtlich viele Tausende erfreuen werden. .

Dresden. Am 10. 8. M. tagte in Scharfe's Etablissement eine dom Kassirer der Dresdner Ortekrankenkasse, Bergner, einberufene Kon? ferenz der Beamten der Ortskrankenkaffen und Beruft— gengassenschaften Sachfens, behufs Beschlußfassung über das im Entwurf fertig göstellte Statut für Errichtung einer Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisenkasse genannter Beamten im Deutschen. Reiche. Im Hinblick auf die, das Alter und die Familien der Mitglieder vor Sorgen schützende Be— strebung kann man diesem Projekt nur das beste Glück wünschen; um io mehr war zu bedauern, daß ron anderen Ortekrankenkasfen Sachsens trotz der Einladung verhältnißmäßig Wenige erschienen waren. Die Ausdehnung über ganz Deutschland erscheint um des— willen wünschenswerth, weil, sopiel bekannt, noch in keinem deutschen Staate Anregung zu einer solchen Einrichtung gegeben worden ist, Leichwohl aber die verhältnißmäßig große Zahl der bei deutschen Orts und Betriebs, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u. s. w. angestellten Beamten in ihrer Mehrheit gewiß ron dem gerechtfertigten Wunsche beseelt sein wird, an der Aufrichtung dieses Werkes zum Besten ihrer selbst und ihrer Familien mit zu kelfen. Etwaige An⸗ fragen über den Sachstand werden von dem zur Zeit bestehent en pro⸗ xisorischen Verwaltungsausschuß (zu Händen des Schriftführers Fauth, Ortskrankenkasse Dresden) jederzeit gern beantwortet. .

Deutsche Seewarte.

1 *

Stationen. Wind. Wetter.

ͤ ö 8 U Morgens wird Reif und stellenweise Nachtfrost gemeldet. 5 ö 83

Wetterbericht vom 14. Man l888

2

O0 .

am Freitag, den 18. Mai, statt.

1

Morgens.

Temperatur in o Celsius

Bar. auf 06r. 1. d. Meeressp 96.

red. in Millim.

5

710 NO NNW SW

4 bedeckt 3 wolkig 4 Regen

Mullaghmore 7 Aberdeen... 7690 Christiansund ö

/ Stationen.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp.

ced. in Millim.

Wind. Wetter. Der Dämon.

Temperatur in O Celsius

Welt in 809 Tagen.

WMW 2 bedeckt still halb bed. 4 bedeckt 4 wolkenlos I bedeckt

Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda. St. Petersbg. Moskau ... Cork, Queeng⸗

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Topenhagen. Stockholm. Haparanda. St Petersburg

C L 1M 0

O

O

heiter

2 wolkenlos

3 bedeckt

4 bedeckt

5 Regen

I bedeckt

2 heiter!)

1 wolkenl. 2) still wolkenlos München.. 769 SO 3 halb bed. Chemnitz.. 768 W 4 halb bed. 5 66 WMW 4 bedeckt 2 3 wol kig ö NDO 2 wolkenlos

) Reif. *) Reif. Uebersicht der Witterung.

town . 11 k Damburg .. Swinemünde Neufahrwasser Memel ... Münster ... Karlsruhe .. Wiesbaden. München .. Chemnitz .. Berlin . Breslau...

Hamburg Swinemünde Nerfabrwasser Memel. Karlsruhe .. Wiesbaden ..

S COO 2 M 0⏑

—— 0 C0 O

dem norwegischen Meere, während das Maximum im Westen Großbritanniens etwas an Intensität abgenommen hat, jedoch noch eine Zone hohen Luft— drucks von Irland und Biscaiasee bis zum Schwarzen Meer sich erstreckt. Ueber Nord ⸗Deutschland ist unter dem Einfluß jener Depression bei mäßigen west⸗ lichen Winden das Wetter bereits trübe und regnerisch; im Süden dagegen noch heiter und still. Die Tem: peratur liegt über Central-Europa allenthalben er—

Theater Anzeigen Mittwoch: Opernhaus. h *ünzeigen. Rheingold von Richard Wagner. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. Wallner ⸗Theater. 110. Vorstellung. Die Maus.

Aõnigliche Schauspiele. Dienstag: Opern— haus,. 104. Vorstellung. Der Waffenschmied.

Komischs Oper in 3 Akten von A. Lortzing. An a. in 4 Akten von Otto Girndt. 1

fang 7 Uhr. Ihr.

Wallner ˖ Theater. Heller. than.

heater. 149. Vorstellung. Roderich Lustspiel in 4 Akten von Franz v. Schoöͤn— Anfang 7 Uhr.

. *

764 NW . 57 RWNW 6 wolkig 745 ONO 7149 W 742 SW 750 NO ccburg , 8. Tort. Queens;

54 . .

Das Minimum, welches ges ĩ ' Ein neues Minimum unter 745 mm erscheint über wegischen Meere lag, ist . . ö dischen Seen fortgeschritten, an der deutschen Küste vielfach starke südwestliche bis nordwestliche Winde bei trüber Witterung verurfachend. Binnenlande ist das Die Temperatur ist in Deutschland überall, außer an der Norgsee, gestiegen, liegt indessen fast allentkalben unter der normalen, f Großbritannien ist überall Abkühlung eingetreten.

Zeutsches Thealer. Dienstag: Das Käthchen von Heilbronn.

4 wolkig hansen

4 halb bed. und großem Ballet.

4 Regen 4 wolkig 2 wolkig 3 heiter

S 2 c OM 56 C. 40) ͤ

Schwätzerin von Saragossa.

3 halb bed. Vorher: Fortunio's Lied. m wolkenloz Freitag, 13. Mai. Neu WMW 6w ñ in ? Akten von Costa— schaft an Bord. von J. L. Harisch

963 C635

G43

5 bedeckt

2 halb bed.

still wolkenlos 4 halb bed. 4 heiter halb bed. 3 bedeckt

Großes Doppel Concert. mental · Spezialitäten. Eremitage, die Fantasie, brunnen.

22

Zwei

86 68

GG

8

t

Franeillon.

Frau Amalie Joachim.

Mittwoch: Gastspiel Im deutschen Fidelio. Wetter ruhig, heiter und trocken. Concert.

auf Sylt um 6 Grad. Ueber

15. Male: Die Goldtante.

Deutsche Seewarte. in 4 Akten von Carl Costa.

105. Vorstellung. Das Doppel. Concert. Gesangs ⸗Duettisten Gebrüder Brillante Illumination des pracht

Gartens.

Anfang 7 Uhr.

Anfang

Eintrittspreis 50 4

Doppel. Concert. Auftreten

Mittwoch: Götz von Berlichingen. Donnerstag: Die berühmte Frau. Die nächste Aufführung von Ton Carlos findet

. Victoria- Theater. Dienstag: der Großen Russischen Oper unter Leitung des Direktors Lubimow. Zum zweiten u Große phantastische Oper in 3 Akten von Lermontow. Musik von A. Rubinstein. Mittwoch: Halbe Preise. Die Reise um die

nd letzten Male:

Sonntag, den 25 Mai; Zum 1. Male: Münch Burleskes Ausstattungsstück mit Gefang

Triedrich⸗ wilhelmtdtisches Theater.

Dienstag:; Fortunio's Lied. Hierauf: Die Mittwoch: Die Schwätzerin von Saragossa.

; 4. in Scene gesckt und mit neuen Kostümen: Leichte Cavallerie.

Hierauf: Mann⸗ Komische Operette in 1 Aufzug

Sonntag: 20. Mai. Eröffnung des Concert. Parks. Gesangs- und Instru—

Felsengrotten,

RNesidenz-⸗Theater. Dienstag: Zum 112. Male: ̃ir m. Schauspiel in 3. Akten von A. Dumas (Sohn). Deutsch von Paul Lindau.

Rroll's Theater. Dienstag: Orpheus. des Frl.

Bei günstigem Wetter im Sommergarten großes

Belle Alliance Theater. Dienstag: Zum Posse mit Gesang

Vor, während und nach der Vorstellung: Großes 2e Auftreten des Ersten Schwe— dischen Damen⸗Sextetts. Auftreten der befsierbten Meinhold. vollen Sommer⸗

Mittwoch: 3. Volks Vorstellunz. Zum 16. Male: Die Goldtante. Halbe Kassenpreise. Parquer 14 Im Sommergarten: Großes ) sämmtlicher Gesellschaften. Brillante Illumination.

Central-Thrater. Dienstag: Zum 71. Male: Die Himmelsleiter. Gesangsvosse in 4 Akten von W. Mannstädt. Ankang 77 Uhr.

Mittwoch: Benefiz für Hrn. Ernst Kettner. Die Himmelsleiter.

mt ᷣᷣ·· —pQK—, , e᷑ e e e᷑᷑e᷑ . Fauꝛilien⸗ Nachrichten.

Verlgbt: Frl. Anna Janicke mit Hrn. Otto Steffen (Berlin Jatzel). Frl. Elife Tau— meyer mit Hrn. Reg. Baumeister Paul Rschter (Berlin Bromberg). Frl. Therese Schubert mit Hrn. Zahlmeister⸗ Aspiranten J. Rotvyrba Kalbe a. S.. Frl. Caroline Schott mit Hrn. Julius Rittmann [Wiesbaden Köln. Irl. Da Günther mit Hrn. Stations ⸗Assistenten Kari Gawandka (Nakel - Posen). Frl. Auguste von Schack mit Hrn. Eberhard von Krosigk (Gotha). Frl. Cäcilie von Marschall mit Hrn. Reg.⸗

Rath Wilhelm Koch (Halle a. S. Trier).

Verehelicht; Hr. Hauptmann Felir von Bernuth mit Frl. Maria ron Bernuth (Spandau Han⸗ noder; = Sr. Dr. med. Hermann Dierks mit Frl. Dedwig Stilcke (Seehansen i. Altm. ).

Geboren:; Fin Sohn: Hrn. Hampel (Forst⸗ haus Grünsee b. Schulig) Hrö. Richard Veit (Stuttgart). Hrn. E. Günther (Kehnert a. E). Eine Tochter: Hrn. General · Major von Westernhagen Mülbausen i, E). Srn. Ritter gutsbesitzer G. Munkel (Reselkown Hrn. X. Rellens mann (Osnabrück). = Hen. Dr. Wal her Fischer (Magdehurg), Hrn. Prem Lieut. Witt (Karlsruhe). Hrn. Hofprediger Schrader Berlin).

Gestorben; Trl. Martha Loubier (Berlin). Frau Lydia Quilitz, geb. Bergeman ? (Lands— berg a. W.). Verw. Frau Maria Kohlschmidt, geh, van den Hoek (Brandenburg a S.). Frau Luise Schrader, geb. Paldamus Wands beck. Frl. Henriette von Winterfeld (Vahrnow). Hr. Senator Christian Dempewolf (Bückeburg). N 9 ri r Frau Amtzrichter Lina Steffenhagen, geb. von Gehring (Burg). Hr. Förster Reinhard Per⸗ delwitz (Forsthaus Krossen bei Mittelwalde). Dr. Buchdruckereibesitzer C. Grosse Bleckede).

etztes Gastspiel

2

Operette

ioramen: Die Spring⸗

Gastspiel der

Elsa Hülters.

. Redacteur: Riedel. Berlin: ——— . Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wil bhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen

(einschließlich Börsen Beilage), (7099)

und der Sommer-Fahrplan für den Königl. Eisenbahn⸗Direktions bezirk Frankfurt a. M.

Sänger⸗

heitspreise berechnet.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 14. Mai

18838.

M 26.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten. 1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternebmens bildet die im Vertrage be— zeichnete Leistung. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs—

anannschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver trage gehörig bezeichneten Unterlagen.

1g Die in den Verdingungs— nschlägen angenommenen Vordersaͤtze unterliegen jedoch denjenigen anschlag 5

Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem

Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung

der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bau—

leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht

vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternebmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein—

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags— mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

3) Ausschluß einer besonderen Vergutung für Nebenleistungen, Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen. Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w.

nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten

Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur plan— mäßigen Herstellung des. Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lager= plätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung fuͤr Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w. .

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, obne daß demselben eine besondere Ent— schaͤdigung hierfür gewährt wird.

Y) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des GarnisonBaubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗— seitigen zu lafsen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Ga rnison2 Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage fest— verdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Ver sãumnißstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. ö. .

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden. . .

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. .

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz ohne Vorbehalt angenommen worden ist. . .

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver— zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

edungenen Vollendungs⸗

gilt nicht für oder theilweise

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort— führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison— Baubeamten oder des bauleitenden Beamten oder Lurch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten. ö ;

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen. .

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor— behalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für be—⸗ gründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Ver— trage festgesetzten Vollendungsfristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen. 39

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be— reits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den vertrags— mäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für ver— schiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückstandigen, ein von dem verabredeten Durchschnittspreis ent- sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen ver schuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zu— getragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden. .

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver— pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden

Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zu— getragen haben. .

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden . ersatzforderungen kommen die etwa eingejogenen oder verwirtten Versaͤumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Ein—⸗ iehunz. . . .

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüglichen Ansprüche das Schiedsgericht (25). ö. ;

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 5 Monate dem anderen Theile zugestellt werden; anderenfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Voll— endungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird.

38) Güte der Leistung. Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlage

entsprechen. ö . ö Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte

schäftigt werden. ;

Leistungen, welche der Garnison - Baubeamte den gedachten Be⸗ dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel— hafte zu erfetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden. Personen, welche an gemeingefährlichen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht beschäftigt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be— dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison⸗Baubeamken innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fa— brikanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben. . oo Behufs Ueberwachung steht dem Garnison Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits—⸗ stunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Orr Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über oie mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit ge— schlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge fuͤr dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten u. s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen?)).

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, resp. Letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs ⸗Gesetzblatt Nr. 9 pro 1883 betreffend die Kranken—⸗ versicherung der Arbeiter, bei einer Orts— oder Gemeinde⸗Krankenkasse zu versichern. Unternehmer haftet der Militär-Verwaltung für Aus— führung dieser Bestimmung, sowie auch für alle Nachtheile, welche der Militär⸗Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die Krankenversicherung der Arbeiter entstehen, mit der von ihm deponirten Kaution, sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Ver— pflichtung Seitens der Militär-Verwaltung nicht gewährt.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent— haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ift befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder .

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend

gefördert sind, oder . . c. der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht nachkommt. ö

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer darch ein— geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw., zur Befolgung der getroffenen An⸗ ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein— geschriebenen Brief Eröffnung gemacht. 1 ö.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen de m Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in 7) gleich mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter— nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist. .

Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf— forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zu treffenden baulichen An= ordnungen ein mündliches Benehmen auf der. Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatze den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters

) Die Bestimmungen über die Krankenversicherung u. s. w. der Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprechend hier anzu—

schließen.

unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent— fernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver— einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, infoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be— seitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Gerxäthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.

12) Mitbenutzung von Rüstungen.

Die von dem Unternebmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be— nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung Seitens der übrigen Bauhandwerker vor— zunehmen, ist der Unternehmer nicht veipflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Unternehmers für seine Angestellten.

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu polizeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizei lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukasse nicht. in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver— antwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be— vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach— lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages fi Handlungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter versönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn ie Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Auf— zeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittelst eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf— genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörde bewirkten Aufzeichnungen als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An— wendung. . . . .

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, fur seine Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Räihenfolge der Ansätze, genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten An— forderungen zu entsprechen.

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16) Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unter nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei ͤbeschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Aus— stellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt. .

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von bauleitenden Beamten einzureichen.

17) Zahlung.

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzu— reichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest— stellung derselben. .

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der von dem Garnison-⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe ewährt.

: 1 bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be— stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

2 zu? Wochen dem

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Aus;jahlung an⸗ gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später ausgeschlossen ist.

19) Zahlende Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bejeichneten Kasse der Behörde. 20) Haftpflicht. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene,

in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzzlichen Vorschriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht

für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnahme.