, .
— —— —
Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 5347 des Handelsgesetzbuches) “*) ist nicht statthaft.
21) Sicherheitsstellung, Bürge.
Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde als Selbst— schuldner in den Vertrag mit einzutreten.
22) Sicherheitsstellung (Kaution).
Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Spar⸗ kassenbüchern oder nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde auch in sicheren — gezogenen — Wechseln bestellt werden.“)
Kautionsfähige Papiere sind folgende:
1) die Schuldverschreibungen, welche vom Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesftaate mit gesttzlicher Ermächtigung ausgestellt sind,
2) die Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Deutschen Reich orer von einem deutschen Bundesstaate gesetzlich garan⸗ tirt ist,
3) die Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ablösung von Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken,
4) die Schuldverschreibungen, welche von deutschen kommunalen Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen ꝛc.) oder von deren Kreditanstalten ausgestellt, und entweder Seitens der In— haber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation unterliegen,
5) die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich bestätigten
Sparlassen,
)sichere Hppotheken und Pfandbriefe. Die Annahme ron Wechseln erfolgt nur, wenn die Aufsichts⸗— behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet.
Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden Werihpapieren sind die Anweisungen (Talons) und Zinsscheine, in— soweit bezüglich der letzteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung ent— standener Verbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeitster minen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtausch der Anweisungen (Talons), die Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsei hat der Unter— nehmer zu sorgen.
Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver— bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos— haltung auf dem einfachsten, gesetzlich zulässigen Wege die hinterlegte Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkassiren.
Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Ansrruch zu nehmen ist, erfolgt., nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollstaͤnd ig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflichtung dient, nachdem die Haftzeit abgelausen ist. In Ermangelung ander weiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kation in ganzer Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist.
23) Uebertragbarkeit des Vertrages.
Ohne Zuflimmung der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere übertragen.
WVerfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkurs, so ist diese Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der
Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen in 10) sinngemäße Anwendung.
Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat' die Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortsetzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will.
24) Gerichtsstand.
Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten hat der Unternehmer — unbeschadet der in 25) vorgesehenen Zuständigkeit eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der Bauausführung zuständigen Gerichte Recht zu nehmen.
25) Schiedsgericht.
Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte, zunächst der Behörde, welche den s genehmigt hat, zur Entscheidung vorzulegen.
Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten, nach Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier⸗ irch nicht aufgehalten werden.
Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kemmen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar SS. S5 1 - 872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiederichter sind abweichende, in den besonderen Ver⸗ igen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend.
srichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmen beit ergeben habe, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann izt. Die Ernennung desselben erfolgt — mangels ander— weiter Festsetzung in der s — tendanten eines benachbarter = Ueber die ö
51S — — —— ntscheidet das
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6
ena n 3 Ralls die n
orpsbezirkz. des schiedsrichterlichen Verfahrens billigem Ermessen.
ten und Stempel. Briefe den Abschluß und die Ausführung es Vertrages j es Vertrages 1
deiderseits 54 inkirt . Die Portofosten für solche Geld⸗ und sonstige Sendungen, welche im ansschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der
Die Kosten des Vertraagsstempels träzt der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baaren Auktlagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.
1.
Bestimmungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.
1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. . Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Niemand Aussicht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für Lie tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben —
auch in technischer Hinsicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
*) Att. 342 des Handelsgesetzbuches lautet: ‚Ist die Waare von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgange thunlich ist, die Waare zu untersuchen, und wenn sich dieselbe nicht als vertragsmäfig oder gesetzmäßig (Art. 335) ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen.
Versaumt er dies, so gilt die Waare als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuchung nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange nicht erkennbar waren.
Ergeben sich später solche Mängel, so muß die Anzeige ohne Ver⸗
zug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf Besicht oder Probe, oder nach Probe Anwendung, insoweit es sich um Mangel der übersendeten Waare handelt, welche bei ordnungsmäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren.“
**) Hinsichtlich der Kautionsfähigkeit der Werthpaxpiere sind die
Bezug auf alle für sie daraus e Gerichtsbarkeit des Ortes, an wel ihren Sitz hat.
t dem Eröffnungstermine frei. Eine Veröffentlichung de Gebote ist nicht gestattet.
mehr gebunden, falls er ohne V der Zuschlagserklärung von sein 2
erhalten, wird nur dann erteilt, wenn diesel Angebots unter Beifügung des
dann zurückgegeben, wen verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rückf betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des— selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer gehend schriftlich zu bestätigen.
Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlages gekommenen Verttag eine scheiftliche Urkunde zu vollziehen.
2) Einsicht und Bezug der Verdingunzsanschläge.
Verdingungsanschläge, Zeicknungen, Bedingungen sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nach— risse werden erforderlichen Falls auf Ersuchen gegen Erstattung der
Selbstkosten verab folgt. 3) Form und Inbalt der Angebote.
Die Angebote sind unter Benutzung der eta vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aue— schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis
zu dem angegebenen Termine einzureichen. Die Angebote müssen enthalten:
a. Lie ausdrückliche Erklarung, daß der Bewerber sic den Be— dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind,
unterwirft;
b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein, — wenn Angebote nach Prozenten der An—
schlagssumme verlangt sind — diese Angebote; c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
d. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfang⸗ nahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erfordernis
gilt auch für die Gebote von Gesellschaften;
e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ei gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet daß sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebo
gehören; 2 Kö . (* 2 f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die B
bot gebunden halten zu wollen.
4) Wirkung des Angebots.
Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots b ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschla bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (Nr. 3 letzter
2 1
Die Bewerber unterwerfen sich mit
5) Zulassung zum Etöffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steh
6) Ertheilung des Zus 6. 8
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten, oder der ausschreibenden Behörde, oder von ein er
Behörde entweder im Eröffnungs Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch besondere schriftliche Benachrichtigung ertheilt. Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem An— gebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist. Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitvunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ift der Empfänger an sein Angebot nicht erzug nach dem verspäteten Eintreffen
m Rücktritt Nachricht gegeben hat. ewerber, welche den Zuschlag nie selben bei Einreich
3
5 5 . 6 2
Nachricht an diejenigen —
esfallsigen Wunsch zu erker im
1
7) Vertragsabschlud.
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D M 9k * 23 ö 54 6 . 1 a Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet,
)
Safer 12 . rf 25 . 8 8 36 .
Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht 36 * 320 * 9. 246 982 an . ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlang
Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsar Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
8) Sicherheitsstellung (Kaution).
Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des schlages die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Scha
ersatz zu bean pruchen.
9) Kosten der Ausschreibung.
Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten bat der Unternehmer nicht beizutragen. Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen ꝛc. werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 8. Mai 1888. Königliche Intendantur des Garde-Corps.
. ezugsquellen. Angebote, welche diesen Vorsckriften nicht entsprechen, ins besondere solche, welche bis zu der festgefeßzten Terminsstunde bei nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstan Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung. Es sollen indessen solche Angebote nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren, als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein An— ö J el 1I) Hannover sonst, Schaum⸗
1
1.
14) Stadt Breslau. 15
; Abgabe des Angebots in 65 6 tstehenden Verbindlichkeiten der 16) Berlin. . 1316 12630 17) Provinz Brandenburg. 68 450 1577
chem die aasschreibende Behörde 18) Regierungsbezirk Magde⸗ 8 89 157 31 * . ö 3 3 . 19 Regierungsbezirke Merse⸗ d I1bLgege ene
2) Königreich Sachsen .. 21 Hessen⸗Nassau ꝛe. ohne
dieser übergeordneten
; 707 8383 . . ö . ; i 22 west ches * hrrev 3 5 termin, durch von dem zen 2) westfälisches Ruhrrevier. 531 Se
253) rheinländisches Ruhrrevier
24) Westfalen ꝛc. obne Nr. 22 25) Rheinland rechtsrh. ohne
26) Rheinland linksrh. ꝛc.
27) Saarrevier bis ausschließ⸗
l . 13 4483 . Rubrmündung w ö, 6 1 ,,, 65 44 k 63 499
31) bayerische Pfalz außer
6
men gegeben haben. Proben werden nur 3s in dem Angebotsschreiben ausdrücklich endung auf Kosten des
k 33 2171 76 213 498 32) Starkenburg u Rheinhessen 2267 35 021 58 33) Großherioglthum Baden
4 . 187 1613 89 15 34) Mannheim u. Ludwigshafen 1173 146083 128 12
35) Württemberg und Hohen⸗
. 3 36) Bapern östlich von Rhein 614 875. 33
zusaimmen . . 2719 7633 33 . 350 Vom luslande kamen zusammen 370221 t Holz mittels bahn zum Verbrauch in Deutschland an, wogegen dasselbe 248
auf die lem Wege von Ve . nebenbei bemerkt, 85 t me Bayern und Westfalen, dur hauptsächlich in Betreff der Grubenhölzer, und das Königtei Sachsen hervor.
pfähle sämmtlich bis zu 6 m Länge — und dünne Brettchen bis ;
1,5 m Länge.
Nicht aufgenommen in diese Hauptklasse von Gütern sind d zu Nr. L gehörigen Abfälle von Rohmaterialien der ,
(Holzstoffreste ꝛc und Borke (bei Nr. 5), Farbbölzer (bei Rr 3
pal enn se einschl. Sägemebl ꝛc. (bei Nr. 32), gußereurop i sch
ölzer und sämmtliche oben unerwähnt gebliebene Fabrikate sernm—
Sammelladungen bei Nr. 69 oder als sonstige Güter unter Rr 73
er scheinend). Die Waaren, welche in die Hauptklasse Holz“ einbezogen werden, sind einerseits begrifflich von allen übrigen so deutlich? gehoben, daß sie als eine große Masseneinheit bebandelt werden können; andererseitz gestattet auch die für den Tarif ohne Zweñn durchaus passende Art ihrer Gruppirung in Einjelklassen weder ein Absonderung des Brennbolzes vom Nußhol;, noch die Auscinante baltung ron Rohstoff und Fabrikat. Aus diesen Gründen zicke wir die drei Einielklassen zusammen und nehmen bei unferer T= stellung des Verkehrs auch keine Rücksicht auf landschaftliche Ve, schiedenheiten in der Betbeiligung jener an der Summe. ö. Laut der Statistik der Guterbewegung auf deutschen Eiszr— bahnen nach Verkehrsbezirken geordnet⸗ (herausgegeben im Köniz vreußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Berlin 1657 Carl Heymanns Verlag), wurden im Jahre 1886 innerhalb e einzelnen Verkehrsbezirke befördert, aus denselben nach anderen ora ins Ausland verjandt bezw. von korther empfangen: Gewigtz— tonnen Holz im Verkehrsbezirk: binnen versandt empfange 1) Dst⸗ u. Westpreußen ohne . Nr. 2 J 1677774
2) Seehäfen von Nr. 1 .. 1455 22 Hö 0 0 8:
3) Pommern obne Nr. 4 . 38 249 123 092 7 553 K 98753 17 3898 66 717 5) Mecklenburg ohne 2 Häfen 5781 24 632 11 58. ) Lübeck und q andere Häfen 816 149 5563 10197
I) Sckleswig⸗ Holstein und Fürst. Lübeck ohne 4 Häfen
JJ 26 3341 5741 8) Hamburg und Elbhäfen . 789 12 9174 41 808 83) Bremen und Weserhäfen 1671 28 539 7 385 10 Emshäfen der Provinz
Hannorer .. . 1088 31459
177254
burg⸗Lippe, Oldenburg ꝛc. 171 1743 211 109215 32
1
2) Provinz Posen . 9
3) Regierungsbezirk Oppeln 1586 g 2613 J 8 24 824
Bezirke Breslau und
Liegniö ohne die Stadt
, 1975863
30 774
burg und Herzogthum ] Anhalt.. . 75 110 43 2463
burg und Erfurt, thürin—
k ö. 1
Nrn. 11 und 19 2.x.
ohne Nr. 28. . 20 e
Wetzlar, Nrn 23 und 28
k 86 721 5h 6664 1
k 533
esem Weg tichland empfing; durchgeführt wurde E
deutendste Ablieferung (deren Adbditi
u h die b nehr als die obige Summe ergiebt) ch den stärksten Bedarf das Ruhrrer
Literarische Neuigkeiten und periodische Schrifter
Eduard Rotenstein in Ber schi hte, Genealogie, Heraldik, Nur r ö
12. Mai 1888 bringt: Der Entwurf des neuen Genossenichaz gesetzes' von F. Schenck; es werden die Bestimmungen über 3 J
sammensetzung, Wabl, Besoldung, Funktionen und Haftbarkeit mitglieder, das Verbot der Bestellung von Handlun bevollmächtigten zum gesammten Geschäftsbetriebe und von Pro
risten, die Vorschriften über Berufun Stimmrecht in derselben, Beschlußfassun r gung der Bilanz und Vertheilung von Gewinn und Verlust, üt Festsetzung des Höchstbetrages der den Verxei
der bei einem einzelnen Mitglied aussteher
— Dr. Crüger behandelt für das Rechtsge Landrechts die Frage der Verpfändung von Hppotheken und Grun schulden auf Grund der neuesten Rechtsprechung. — Unter Aula wird „der Entwurf eines Arbeiterwobnungs -⸗Gesetzes in Belgien“
Reich
Reiserbesen, Radfelgen, Satzkisten, Sparren, Reifholz. Bohlen. Bretter (auch gehobelte und genut aus weichem Holz), Borde, Schiffsnägel, roh vorgeschichtete Gewehr schäfte, sowie chemisch präparirte Hölzer (als Telegraphenstangen ꝛe. und Cigarrenkisten Bretter, auch Holzdraht und Holzspähne zur Bier und Essigklärung;
C. Brennhol; bis zu 2.5 m Länge, Reiserbol;z, Faschinen, Eisen⸗ bahnschwellen, beim Schneiden der Höljer abfallende Schwarten von nicht über 6 m Länge, — sowie zu Gruben ;iwecken bestimmte Stamm
hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen in die allgemeinen Be— 2
1 dingungen aufzunehmen.
Verkehrs ⸗Anstalten.
Das Holz im Güterverkehr der deutschen Eisen—
bahnen 1886. (Stat. Corr) — Unter Nr. 31 des bis auf wenige Nebenbahnen gleichmäßigen Güterverzeichnisses der im Deutschen vorbandenen Eifenbahnen wird europäisches Holz handelt und regelmäßig in drei Einzelklassen unterschieden, nämlich: a. roh vorgearbeitetes Rundhol;, nicht gesägtes Holz, roh be— schlagene oder beschnittene Stämme;
b. Werk“, Daub und Faßhol;jz, Korb- und Floßweiden, Haide⸗, Siebläufe und Schachtelränder,
* r H
8 und Stempelhölzer, Schwellen, Stege, Schwartenbretter, Schwarten⸗
zugsweise mitgetheilt, ferner über die Gründung eines Verbandes Wiener Produktipgenossenschaften berichtet. — H. Häntschke brin— biographische Notizen über Francesco Vigans und Dr. Leone Wollen borg. — Nach dem dritten Verjeichniß der Beiträge von Genoss⸗ schaften für die Wasserbeschädigten sind bereits 185 SIi8, 45 M ä gegangen.
(Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin W.) Nr. 33. — In ban Gedenktage. — Unversoöhnlich Roman von E. H. v. Dedenroth (Feu setzung) — Elisabeth von Württemberg, von Neumann-Strela.— Feuilleton: Theagterfriseur Warnick, eine Berliner Erinnerung, r
* ö 2 2 —— . F. Ftatt. — Miscellen: Eine Scene aus dem Leben der Kön Luise (mit Abb.); Der Broncesaal im Stadtschloß zu Potsdam (
Abb.); Rückerts 100. Geburtstag; ein Febmgericht in der Oberlausi Ein Grabdenkmal aus dem 13. Jahrhundert; Wie Friedrich II. * Glogauer Gegend mit Geistlichen versorgt; Ein Brief des Kie— prinzen Friedrich Wilbelm; Friedrich's IJ. Bild einer Dame; Stammbaum der Piasten; Das heitere Berlin; Kunsthistoris Bilderbogen; Hendel's Literaturbibliotbek; Trachten des vorigen Jas hunderts (Abb). — Brief- und Fragekasten.
VI. Katalog des antiquarischen Bücherlagers o 8 in C., Burgstraße Nr. 27.
ismatik.
Nr 19 de
tufun r Generalversammlur n rselben über Genebm⸗
1
belastenden Anlehen
dite eingehend ers
biet des Allgem
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—
Illustrirte Berliner Wochenschrift Der Bär'
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Anzeigen.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
2. Zwangs voll streckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Vertaufe, Verpachtungen,. Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.
0 Q O .
Deffentlicher Anzeiger.
Kemmandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗ Gesellsch. Berufs Senossenschaften.
Wochen ˖ Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 9. Juli 1888, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, verkündet werden.
Berlin, den 3. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53.
( 2 5 Zwangs versteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Grundbuche von den Umgebungen Band 50 Nr. W244 auf den Namen des Dreck Eklermeisters Gustav Felgert eingetragene, in der Grenzstraße (Nr. 18) belegene Grundstuͤck am 5. Juli 1888, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Friedrichstraße
Steckbriefs⸗ Erledigung. . Der unterm 24. Dezember 1853 durch das frühere Königliche Kreisgericht zu Liegnitz gegen den ehe— maligen Gutebesitzer Christian Gottlieb Conrad aus Liegnitz erlassene Steckbrief wird hiermit wider⸗
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schlosser Rudolvh Oscar Franz Böhm, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft Sittlichkeit, in den Akten L. R. J. 212. 88. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verbaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt-Moabit 1112 abzu⸗
Berlin, den 7. Mai 1888. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
Liegnitz, den 6 Mai 13885.
Verbrechens Der Erste Staatsanwalt.
Der hinter den Cigarrenmacher Heinrich Schild aus Otwälder unterm 17. Mai 1837 erlassene Steck brief — Nr. 10 833 — ist erledigt.
Müncheberg, den 93. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht.
Alter 34 Jahre, geb. 21. 5. 53 L6S m, Statur untersetzt, Haare Stirn hoch, frei, Bart schwacher blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase ge⸗ Kinn oval, Gesicht Sprache deutsch, soll
FBReschreibung: in Berlin, Größe blond, gekräuselt,
. Gerichte stelle Die Wehrpflichtigen: . Flügel C., parterre, Saal 40, l) Anton Drobietz, zuletzt in Imielin webn. baft gewesen, geboren daselbst am 13. Jun werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück Nachweisungen, sowie bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht ! en Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerunge⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige For⸗ wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs—⸗ ᷣ der Aufforderung zur Abgabe von Ge— falls der betreibende Gläubiger Gericht glaubhaft zu Feststellung des geringsten nicht berücksichtigt werden und bei Ver— Kaufgeldes gegen im Range zurücktreten. Eigenthum des Grundstücks vor Schluß des Ver mins die Einstellung des Verfahrens widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag ezug auf den Anspruch an die Das Urtheil wird am 5. an obenbezeichneter Gerichtsstelle, Saal 40, verkündet Berlin, den 1. Mai 18883. Königliches Amt
Mund gewöhnlich, länglich, Gesichtsfarbe blaß, englisch und Besondere Kennzeichen: Handgelenken.
2) Carl Gottlieb Liebner, zuletzt in Tarnowitz wohnbaft gewesen, geboren am 1. Januar 1865 in Pomianvp, Kreis Kempen. sind durch rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen OS. vom 14. April 1885 wegen Vergerens wider die öffent- licke Ordnung gemäß §. 146 Abs. 1 St. G. B. zu einer Geldstrafe von je einhundert sechszig Mark. im Unvermögersfalle für je zehn Mark zu einem Tage Gefängniß verurtheilt worden. Es wird um Strafrollstreckung und Nachricht zu IV. M. S8 / SS ersucht. Beuthen O.⸗S., den 8. Mai 13388. Der Erste Staate anwalt.
besondere Kauf⸗
Schnittwunden
Steckbrief. ) Erkenntnisse Schoffengerichts sind: = beschriebene Knech
Königlichen
Schwiemann ar
Pepenbagen von Kapital,
nh. senberg, seit 1880 unbe—⸗ kannten Aufenthalts, zu einer Gefängnißstrafe von fünf Monaten,
boten anzumelden widerspricht, den widrigenfalls dieselben bei
Wilhelm Cöristoph Theodor Jonas, geb. 6. Februar 1863 zu Wolfsdorf, im Fahre 1883 zu Müggenball und Gersdin aufhältlich sen, seitdem unbekannten Aufenthalts, zu einer von fünf Monaten,
Bekanntmachung.
In der Strafsache wider die Wehrpflichtigen:
1 Ernst Neugebauer, 1867 zu Wencziowitte,
) Gottlieb 1866 zu Gro
3) Gottlieb zu Streblitz J. ö
4) August Wenzel, geboren am 18. Oktober zu Gülchen,
5) Richard Reinhold August Wiesner, geboren am 11. Mai 1865 zu Namslau, .
6) Johann Maletzki, geboren am 20. Juni 1863
theilung des berücksichtig⸗
Gefängnißstraf
oren am 15. April
Juli 18635 zu Angerode, im Jahre zu Debelitz und Grenzin aufhältlich gewesen. seitdem unbekannten Aufenthalts, zu einer Gefängniß⸗ strafe von sechs Monaten, Schmiedelehrling Wilhelm Karl August Franzburg, geb.“ Schlawe, seit 1881 unbekannten Gefängnißstrafe
Hübbe, geb 11.
Sandmann, geboren am 15. Februar spruchen, werden
herbeizufũuührer das Kaufgeld in Grundstücks tritt. die Ertheilung des Zusch
Trocha, geboren am 7. August 1865
Wustewitz, Kreis
richt J. Abtheilung 53.
1
omas Joseph Meisa, geboren am 20. De— S862 zu Belmsdorkf, im Kreise Name lau, au belegen, durch Beschluß des Königlichen Landgerichts zu 7. April 1888, wegen des letzung der Wehrpflicht, das Vermögen der An lagten zur Deckung der dieselben im Falle der Verurtbeilung möglicherweise treffenden Geldstrafe und Kosten des Verfahrens bis zum Betrage von je 160 6 mit Beschlag belegt.
Oels, den 30. April 1883. Der Erste Staatsanwalt.
rafvollstreckung ersuchen.
*
Franzburg, den ? Regierungsbezirk Königliches Amtsgericht. Beschreibung des Schwiemann:
Statur mittel, Haare dunkelblond. Augen braun, Nafe groß und ein wenig gebogen, Mund groß und net, Zähne schlecht.
8
Versteigerungs⸗Verfügung.
KE II S7. Auf Antrag d
ohann Mauer, Müller ahlheim, Gläubiger, zertreten durch seinen Prozeß lächtigten Rechtsanwalt Daudistel in Mainz, wird hiermit
1 — 1
Verdachts der
8
24
— —
*
in der Regel ei
I) Franz Riedel J., Privatmann aus Zt. in New⸗YPork in Nord-Amerika, vertreten durch Generalbevoll mãchtigte i Bechenheim;
Steckbrief. .
Gegen den unten beschriebenen Maler Wilhelm welcher flüchtig ist, ist die Untersuckuggshaft wegen Meineides verhängt. Es
— *
8 M 6 aus Bernstadt,
veln abzuliefern.
Mai 1888.
Untersuchungsrichter beim Könie
3) Barbara Riedel, ohne
In der Strafsache wider liedel lidarschuldner,
1) Anton Drobietz, zuletzt in Jmielin wohn eboren daselbst am 13. Juni
Oppeln, den 9
Bechenheim, Versteigerun ⸗ ö nachbeschriebenen, in den Gemarkungen Bechenheim,
Nack und Offenheim gelegenen
haft gewesen,
am 13. Mai 1861 geboren, lank, Haare blond, kt, Sprache deutsch.
Hrundstücke, als: 1) auf den Namen Franz Riedel J. einget und gelegen
a. in der Gemarkung
Carl Gottlieb Liebner, zuletzt in Tarnowitz wohnhaft gewesen, g Sin Pomiany, Kreis Kempen, egen Vergehens St. G. B.,
ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 14. April 1888, in Abänderung s 19. Januar 1888, befindliche Vermögen der Deckung der Geldstrafe Verfahrens in Höhe von je vierhundert Beschlag belegt worden. — IV. M. 8/88. — 8. Mai 1888.
Der Erste Staatsanwalt.
2) Zwangsvollstre kungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
Zwangsversteigerung.
Rechtsanwalt Hering hier, als Pflegers des Nachlasses des verstorbenen Fabrikanten Johann Christian August Taenzler und im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag eines Gläu— gers soll das zum Nachlasse gehörige, im Grandbu
8. 140 Abs. ]
S j s de 3merswingert Schmiedegesellen der Krämerswingert;
2768 Qu.“ M Acke Oppeln, welcher 2768 Qu. Meter Acker
und 3712 Qu.“ Meter Wiese in der Schlunk; ) 1G * b. in der Gemarkung
rinitz, Kreis
ist, ist die Untersuchun
u. Meter Acker
Fefängniß zu Oppeln
3974 ; verhaften und in
amen Franz Riedel II. eingetragen und gelegen a. in der Gemarkung Nack: 4) Flur 8, Nr. 71,3; — 1769 Qu. Meter Acker in der Maßbol
Oppeln, den 5. M
Der Uantersuchungsrich Königlichen geboren den 15. Oktober
1775 Qu.“ Meter Acker
nd Mund gewöhnlich, Gesichtsfarbe
in der Maßholder; b. in der Gemarkung 6) Flur 9, Nr. 49,,; — 1680 am Sträßchen;
u. Meter Acker
u. Meter Acker
t. 49,6; — 1691 Q
Auf Antrag
c. in der Gemarkung Bechenheim: 8) Flur 1, Nr. 295; — an der Kirchheimer Scraße; 9) Flur 1, Nr 422; — im Hinterthal; 10 Flur 3, Nr. 30; — 13 berg auf der II) Flur 4, Nr. 111; — 1755 Qu. Met und 1786 Ou.⸗-Meter Wiese im L 12) Flur 5, Nr. 39; — 16 353 Qu. Meter Eichen⸗ schälwald der Brunnenkopf; Flur 1, Nr. 129; —
Flur 1, Nr das Dorf; und
Flur 1, Nr. 131; — 404 garten das Dorf.
Die drei unter pos. 13, 14 Immöbel bilden ein G solches ausgeboten und zugeschlagen.
Die unter pos. 4 und 7 Immöbel steben auf dem Namen Barbara Riedel
Der gegen die un Bosse aus Telt r 1880 wird zurück Potsdam, den 5.
Der Vorsitzende
1359 Qu.“ Meter Acker
660 Qu. Meter Acker
Fabrikanten Ta von der Königstadt, Band öc, Nr. 36569, auf den Namen des Fabrikanten Johann Cbristian August Taenzler eingetragene, in der Langen Strafe Nr. 3 belegene Grundstuͤck am 9. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, terre, Saal 40 versteigert werden.
z Qu. Meter Wein⸗
Steckbriefe⸗Erledigung. Der gegen den Portier Vollstreckung ei 14 Tagen unter dem 29. Juli 18 J. TVE. 19. 81. erlassene, und unter dem
1883 erneuerte
Malinowski
1 Gesangnißitrase
Hof, Flügel C. Grundstück werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund stuck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42, eir Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht oon selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— ins besondere Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von G und, falls der Benefizialerbe zu machen, Feststellung berücksichtigt
317 Qu. Meter Hof⸗
nr ũickae imer zurud genommen.
Mai 1888. Auszug aus der
sanwaltschaft beim Landgericht JI.
130; — 559 Qu. Meter Grab⸗
Qu. Meter Grab⸗
Steckbriefs Erledigung. gegen den Arbeiter Otto Draeger wegen ng in den Akten J. 1D. 342 82 unter dem wird zurück⸗
und 15 genannten werden auch als
Fluͤgel D.,
15 genannten
Berlin, den 8. Mai 1883. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Lar
hervorging,
Der Termin zur Vornahme der Versteigerung der vorbeschriebenen Immöbel wird bestimmt auf Montag, den 23. Inli 1888, Vormittags 9 Uhr, in der Wirthschaft von Johann Brück in Bechenheim, wozu die Betheiligten hiermit ge— laden werden.
Der Antrag auf Zwangsveräußerung, sowie das Protokoll über die nach Artikel 115 des Ausführu gesetzes zur Civilprozeßordnung und Konkursordnung vom 4. Juni 1879 vor dem Amtsgerichte Alzey ge pflogenen Verhandlungen nebst allen Anlagen liegen auf dessen Gerichtsschreiberei
Der gegen den Buchbinder August Friedrich belm Hoenicke, geboren am 4. September oder November 1845 zu Papiermühle bei Eberswalde wegen Vollstreckung f 3 Wochen, in den Akten J. IIb. 1007 80 rep. unter dem 10. Juni 1881 erlassene und unter dem 26. Oktober 1882. 23. November 1883, 16. Dezember 1884 und 19. Januar 1888 erneuerte Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.
Berlin, den 4. Mai 1888.
anzumelden : dem Gerichte
widerspricht, widrigenfalls ringsten Gebots
Gefãngnißstrafe
zurücktreten.
rücksichtigten A ᷓ reten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks en, werden aufgefordert, vor Schluß des
zu Jedermanns Ein⸗—
Alle, welche unbekannte Unterpfandsrechte auf die vorbeschriebenen Immobilien haben, werden zur Wahrung ihrer Rechte aufgefordert.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Franz Riedel I., Privatmann ans Bechenheim, z. Zt. in New- York in Nord⸗Amerika, und Franz Riedel II., Ackersmann aus Bechen⸗ heim, z. Zt. in Nord-Amerika, wird dieser Auszug bekannt gemacht.
; ; Page,
Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts Alzey.
In der Zwangsvollstreckungssache der Ebefrau des Arbeitsmanns Louis Michelmann, Therese, geb. Bartels, zu Helmstedt, Klägerin, wider den Dach decker Friedrich Hoffmann und dessen Ehefrau, Sovhie, geb. Heitkamp, daselbst, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Ka—⸗ pital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses bier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Dienftag, den 26. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligt en und der Ersteher biermit vorgeladen werden.
Helmstedt, den 7. Mai 18388.
Herzogliches Amtsgericht. Hassel.
lsS8331 Aufgebot. Der Herr W. Kelling zu Schwerin hat als Bevollmächtigter des Ritrergutsbesitzers W. Diestel
auf Neuhof, R. A. Grevismüblen, das Aufgebot der beiden Hypothekenscheine beantragt, welche über die Fol. 68 und 69 des Hypothekenbuchs für das Ritter gut Neuhof, R. A. Grevismühlen, eingetragenen Forderungen des Rittergutsbesitzets W. Diestel von 5000 Thlr. und 5000 Thlr. Court. ausgestellt sind'
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 28. Juni 183888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Fürstenhof, Zimmer Nr. 13) anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Wismar, den 7. Mai 1888. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
(gez) H. Raspe. Beglaubigt: C. Bruse, A. G. Sekr.
2364 Aufgebot.
Der frühere Kaufmann E F. Ewers in Lötzen hat das Aufgebot eines von ihm unterm 30. Mai 1887 auf August Nittka in Possessern gezogenen, von diesem accextirten Wed sels über 1683,33 ½ zahlbar am 5. Januar 1888, welcher Wechsel angeblich ver⸗ loren worden ist, beantragt. Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. November 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Angerburg, den 7. April 1888.
Königliches Amtsgericht. Rohde.
3 Aufgebot.
luf Antrag nachstehender Grundstücksbesitzer: 1) des Posamentiermeisters Carl Franz Müller in Buchhol;, 2) des Hausbesitzer und Cigarrenfabrikanten Carl Emil Merer in Jöhbstadt, 3) des Agent Ernst Julius Kunz in Annaberg, 4) des Hausbesitzers und Handarbeiters Carl Friedrich Viertel in Tannenberg, werden andurch Diejenigen, welche auf die unter 8 verzeichneten Hpypothekenforderungen, bezüglich welcher die betreffenden Grundstückseigenthümer versichert haben, daß ihnen deren jetzige Inhaber unbekannt seien, Ansprüche haben oder solche geltend zu machen gemeint sind, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte vätestens in dem auf den 4. Juli 1888, Vor- mittags 109 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine
der Verwarnung, daß bei unterbleibender Anmeldung auf Antrag der betreffenden Grundstücksbesitzer die Löschung der Hypotheken erfolgen wird. Annaberg, am 25. April 1888. Königliches Amtsgericht. Zeissig.
Zu I) 70 Thlr. sammt Zinsen zu 4 v. H. Üüber⸗ wiesenes Kaufgeld Christianen Augusten, verw. Bach, in Buchholz, lt. Lebnscheins vom 29. Oktober 1845, eingetragen auf Fol. 1099 des Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs für Buchhol; Rubr. III. unter 11.
Zu 2) a. 20 Thlr. Conr. Münze oder 20 Thlr. 16 Gr. 7 Pf. im 14 Thlr. Fuße sammt Zinsen zu 4 d. H. und den Kosten der Wiedereinhebung, Dar lehn für die minorenne Christiane Auguste Schluttig zu Jöhstadt, lt. Schuld., und Pfandverschreibung vom 31. März 1840, vergl. Regl. vom 23. Februar 1842 u. 2. April 1842, .
b. 31 Thlr 1 Gr. 6 Pf. sammt Zinsen zu 4 v. H. und den Kosten der Wiedereinhebung, Darlehn der unmündigen Christiane Auguste Schluttig zu Jöh— stadt, lt. Schuld. und Pfandverschreibung vom 29. Juni 1842,
eingetragen auf Fol. 133 des Grund und Hvpo⸗ thekenbuchs für Jöhstadt Rubr. III. unter 1I. u. 2.II.
Zu 3) 150 Thlr. Conv. M. oder 154 Thlr. 5 Gr. im 14 Thlr.“ Fuße unbejahltes Kaufgeld den Erben Susannen Concordien, verehel. Henning, zu Anna berg, laut Kaufs vom 4. Dezember 1803,
eingetragen auf Fol. 345 des Grund und Hvpo⸗ thekenbuchs für Annaberg.
Zu 4) a. 12 Thlr. 4 Ggr. Con ⸗Münze oder 12 Thlr. 15 Gr. 1 Pf. im 14 Thlr. Fuße als Kauf ⸗ geld überwiesene rückständige herrschaftliche Zinsen, b. 9 Thlr. 2 Ggr. 6 Pf. Conv. Geld oder 9 Thlr.
Versteigerungstermins die Sinstellung des Verfahrens lerbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J. 2 en Gerig . sicht kostenfrei offen.
16 Gre 7 Pf. im 14 Thlr. Fuße rückständiges, als