1888 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Anstellung der un teren Beamten.

S. 23.

Die Anstellung der unteren Beamten und Diener erfolgt auf Kündigung und beibt innerhalb der durch

chranken dem Direktor der Landesbank überlassen. Die Kuͤndigung resp. Entlassung der definitiv angenommenen Beamten und Dlene! darf in allen Fällen nur nach eingeholter Zustimmung des Rura⸗ ob toriums erfolgen.

können Verantwortlichkeit des Direktors. das Ha §. 24. Der Direktor der Landesbank sst für den ordnungsmäßigen Gang

treten zu der Geschaͤfte, fowie die genaue Beobachtung der in die sem Reglement Nach und in der Geschaͤftsanwelsung enthaltenen Vorschriften verantwortlich.

41so Uhr Abschnitt V. Reservefonds.

maligen

ier

Nachricht . noch wei Von dem nach Berichtigung sämmtlicher Auslagen übrig bleiben. war, den Zinsgewinn sind zunächst, insoweit derfelbe dazu reicht, 4 0,9 der als Stammkapital überwiesenen 3 950 000 0. und als weiterer Re⸗ servefonds überwiesenen 2000 900 M zur Verfügung des Provinzial⸗ Landtages abzuführen. Der Rest wird, insoweit der Provinzial · Land⸗ tag keine andere Bestim mung trifft, dem Reservefonds zugewiesen.

Abschnitt VI.

Allgemeine Bestim mungen. S. 26.

Die Verwaltungsbehörden n der Provinz sind verpflichtet, dem Direktor der Landesbank die in dem Geschäfte der Landesbank erforderliche Auskunft zu ertheilen, die Landräthe und Bürgermeister, seinen Rückfragen und Ansuchen zu genügen und, wenn Gefahr für die Darlehen der Landesbank in ihrem Bereiche ihnen kund wird,

daron dem Direktor ungufgefordert Mittheilung zu machen. Die auf Darlehn aus der Landesbank,

ürgermeister werden auch Anträge . gewünscht wird, ohne Vergütung

Abgeord thung des gelangten

nehmen, die eine oder an etwa vorwe

wenn ron den Betheiligten protokollarisch aufnehmen und an den Direktor befördern. . 27

.

Der Pre vinzial· Ausschuß ist ermächtigt, an Provinz Agenturen der Landesbank zu errichten, übertragenden Jokalen Verwaltungẽgeschaͤfte, sowie die Lokalkassen⸗ führung nach Maßgabe der ihnen zu ertheilenden Instrukttionen zu vollziehen haben.

Diese Agenturen sind in der oder Gemeindeempfängern oder Provinzial Verwellung gegen vom Remunerationen widerruflich zu übertragen. Die Uebertragung von

genturen an Königliche Steuerempfänger und an Gemeinde empfänger kann nur mit Zustimmung der betreffenden Bezirkeregierung erfolgen.

Den Agenten können zwei oder mehrere, achteten Einwohnern des betreffenden Ortes durch den Direktor der Landesbank

ertrauensmanner) beigegeben werden, welche die vorkommenden

arlehens gesuche, fowie andere ihnen vor ulegende Angelegenheiten der Landes bank auf Erfordern schriftlich zu begutachten und geeigneten Falls mit den Agenten zu Berathungen zusammenzutreten haben?

geeigneten Orten der welche alle ihnen zu trifft.

Regel Königlichen Steuerempfängern Syeziglbaukassen Rendan en 'der

zu wollen, Provinzial · Ausschuß festzusetz ende

Sache des P

die Regierun aus tüchtigen und ge · nahme. oder seiner Umgegend

auszuwählende Lokal⸗Beiräthe rufen.

gierung um ei

die Regierung Festgestellt in der Plenar⸗-Sitzung des 33. Rheinischen Provinzial⸗ Landtages vom J7. Februar 1888.

vorgelegt hat,

hat, ; . . Aichtamfliches. ,, Preuszen. Berlin, 26. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhaufes nahm gleich— falls vor Eintritt in die Tagesordnung Freiherr von Man— teuffel⸗Krossen das Wort, um darzulegen, daß der stenogra⸗ . Bericht der letzten Sitzung in seiner Rede nicht un— erhebliche Fehler enthalte, welche trotz seiner Korrektur und ohne sein Verschulden hineingekommen feien. Er bitte in

ufunft um Gewährung genügender Zeit zur Korrektur der

erichte. Der Präsident giebt eine zustimmende Erklärung ab. In die Tagesordnung eintretend, nimmt das Haus nun— Bericht der Matrikel kom mission

mehr zunächst den . entgegen, welchen Graf zur Lippe erstattet und welcher ohne Hauses findet.

Diskussion die Hustimmung des ( folgt der dritte Bericht der Budgetkommission

Sodann über die Ueberficht von den Staatseinnahmen und Jahres vom J. April 1886,87 nebst

uns ebenfalls

gewährt haben, Gemeinden

geben werden, Niemals ist die der Zeit, wo im Abgeordnet die Reihe der Staatskasse für welche für oder nicht,

in ha t

Ausgaben des nlagen und der dazu gehörigen Denkschrift.

Der Berichterstatter Graf von der Schulenburg-Angern befürwortet die Anträge der Kommission auf Genehmigung, und das Haus tritt diesen Anträgen ohne Diskussion bei

Herr von Mellenthien erstattet hierauf Namens derselben Kommission mündlichen Bericht über den Gesetzent wurf, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Er⸗ weiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwenz und Waisenkassen für Elementarkehrer vom 22. Dezember 1869, und beantragt: 1) dem Gesetz⸗ entwurf die Hustimmung nicht zu ertheilen; 2) die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, entsprechenb ihren im Ab— geordnetenhaufe wiederholt abgegebenen Erklärungen in der nächsten Session des Landtages einen Gesetzentwurf vorzu⸗ legen, durch welchen den Volksschullehrern für ihre Hinter—

liebenen gleiche Vortheile zugewendet werden, wie dieselben den unmittelbaren Staatsbeamten durch Erlaß der Relikten⸗ beiträge gewährt worden sind.

Nachdem der Regierungskommissar, Regierungs⸗Rath Germer, im Namen dem Punkt 2 des Antrages eine gegeben, nimmt das Haus Nummern des Antrages an.

Es folgt der mündliche

schwierige Finan

leichte rung brach Politik, und d

in Unterstützung im erbeigefuͤhrt. Das waren übe Schulgemeinden dazu veifügbar Gemeinden bestimmen, und 3 der bei

Abg.

Geheime Ober—

, gefallen wollte, der Staatsreglerung zu

darin: „bis zum

ohne jede Debatte die beiden Bericht über Petitio nen. Zunãchst berichtet Herr Bötticher über die Petition des Direktors Pr. Anton und Genossen zu Naumburg ( Mit⸗ glieder des Vorstandes akademisch gebildeter Lehrer der höheren Unterrichtsanstalten der Provinz Sachsen), das Lehrer⸗ pensionsgesetz auf die nichtstaatlichen höheren Lehranstalten aus⸗ zudehnen und die Gleichstellung der Lehrer an diesen mit denen an Staatsanstalten herbeizuführen, der Kommission den Antrag: die Petition, sofern sie beantragt, die akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Unterrichts⸗ anstalten nicht Königlichen Patronats durch ein Gesetz denen an staatlichen Anstalten in Bezug auf Gehalt und Wohnungs⸗ geldzuschuß völlig gleich ustellen, durch Beschluß über das vom Abg. Dr. Kropatscheck . Gesetz für erledigt zu er— achten, in Betreff der übrigen Punkte aber der Königlichen taatgregierung dieselbe zur Berücksichtigung zu überweisen. Dieser Antrag wird vom Hause ohne Debatte an' genommen. ie ger von Durant berichtet sodann über die Petition des Kreistages des Kreises Verden: die Gewährung einer Staatsbeihülfe zur Tilgung eines in der Sparkasse des vor.!

Gegensätze in Be möglich

Verlauf dieses Et lionen Mark für feste Ueberzeugung. Anstalten Zu

und stellt Namens

heit gehabt hat, zu äußern, habe ich deshalb auch . Standpunkt der Re i Verfassungsãn

eine stehend erachten kz

beantragt Namens der Kommission,

. Tagesordnung den Etat festgestellten Auch

aus u

wesend, und

wann dieselben schloß der P

für die

von Anfang an rein Sache auch zu

die Parteistellung namentlich in diesem hoben Hau

Ich glaube,

terial dazu beigebracht, Er hat Ihnen vorgetragen, wie am 19 Hauses aus sämmtlichen einer Verfassunge änderung sache allein ist es schon

ich nun gegenüber den Versuchen, das Verhalten der R darzustellen,

Herren!

stimmte zahlreiche Vorgänge ins Rechtsfrage, ob die

also seit Jahren Alterszulagen an

Bedenken erhoben hat:“ ja,

gegeben werden, der Verfassung sagt:

Gesetzentwurf eingebracht,

Uns war e eingebracht wurde, unerwünscht insofern, als es die

aber nicht unerwünscht in der Richtung, zwar den durch die ders in Anspruch

damals wohl begründet waren, der Form, wie

r stand, als sie sich

auf

einem organisgtorischen Rare, in derselben prorisorischen Richter, daß

zustimmende Erklärung ab- Form auch abshtlich

gingen bei der Vorbereitung davon aus, viel Streit, ohne B

sein würde,

des Etats für das Jahr 1888/89 Tiefen aus sieben stehenden Gesetz entwurf fertig

Amtes Verden entstan denen überzugehen.

mit war die Tagesordnung ers

die erhandlungen des Abgeordnetenhau der Schluß

zur Zeit noch keine Nachrichten

lassen. j

die Ver andlungen wieder

ter andauerten, auch noch

zu Ende geführt

neten von dem Gesetz er

rung der Volks Abg. Richter der F

Herren! Ich Ausführungen dere Partei

Partei an den Ta

haft wäre, beleh

Ich wi

wärtigen Momente nicht im setzungen mich eine H

zu mischen. erren, das bitte ich Regierung ist

sachlich aufzufassen vertreten versucht. g nicht entscheidend gewesen bei dei Hr. Abg. Richter Ihnen diese Wahrheit

Parteien theils für, theils gestimmt haben. Nun, hinfällig, anzunehmen, daß ne Einmischung in die P ist es abfolut nur die sachliche

vor oder liegt eine solche nicht Regierung als doch bitten,

Auge gefaßt zu

um im Etat ohne Gesetz Mittel die Lehrer id est ein Theil ohne daß irgend Jemand den

die unvermögend Staate nnterstütz ungen wo, Unvermöglichkeit der se Meinung auch unsere pekuniäre enhaus, aus der Initiative welcher den

sin

dieden pensionirten' Cehrer, seine Pension erster

dieses

aufkommen Stelle 600. 0 Gesetz, als es

muß,

zlage mit neuen Schwierigkeiten umg

daß es den PVensions; ahlung ; genommenen Gemeinden im ganzen e. eshalb ließen wir die finanziellen lallen und haben es zuletzt zu Stande kam, anderen

Vorgänge, meine Herren, denen die Regierung gegen⸗

sich zur Erleichterung der diejenige Summe, welche nach dem Etat pro 1888/89

Erleichterung

fragte: können wir jetzt

gemacht dem war zur

werden kann, Gebiete der Vermeidung von

zur Besoldung

Art, d

net sei; wenn zu diesem Gesetz zu

die Einleitung eines Gesetzes u. s w.“;

Erlaß

daß erfeindung der Parteien, ohne H treff der definitiven Regelung der

in wenig Wochen bis zum

zu machen und den G

ats größten Erstaunen und nach dem Verhalte

t hatten v des V

berührt und entschieden hier

im am 18. A

iederholt gelegt, daß und Falle gar nicht a

doch von allen Seite diese Sache in keinen zarteiwesens gewesen; die Regierung hat diese ssen dersucht und ih rer

Welche Wirk

April Mitgli

: darin? die der Hr. Abg. ein merkw

Sache eine Verfass unge nderung in vo Anhalt dienen mußten. Ich erinnere

Anstoß gegeb solche Alterszulagen dür

Pension hier

an die emeritirten

Streit und Zeit Gesetze ganz unvermeidlich gewesen enn darin irrt sich der Hr. die ses Gesetz im Gegensatz zum Vensions gesetz von 1885 nicht als ein provisorisches bezeichnet sei

habe,

Defizits zu erwirken, und über diese Petition zur

dieser Antrag wird ohne Diskussion an

öpft, un

es bezw. darüber, des Landtages schon gestern würde erfolgen

vorlagen, so beschloß m 31, Uhr eine Vertagung seiner Berathung ein⸗

einer einstündigen Pause wurden um eröffnet. . Es waren nur verhältnißmäßig wenige Mitglieder an⸗

da inzwischen aus dem Abgeordne eingetroffen war, daß dort dis Be

nächsten Sitzung be⸗

Versuch unter⸗ welche gegen die

Seinander⸗

ganze

se hat, ihrer

hat selbst

in Erinnerung zu eder dieses Annahme er That⸗ es sich für die Re— arteiverhältnisse handelt.

Frage: Verfa ssungs änderung in dem Gesetzentwurf, welchen

gegen die

mit dies

r liegt sie dem Und da

nur da

Hauses, nöthigte

indem

gleichviel ob die Gemeinde,

vermögend zu im

ab;

Bedenken. diesem Gef

der

es den Herren lesen, so steht es ist gerade diesel be gewählt, wie bei dem Pensionsgesetz —: wir es zu dem Zweck ohne ervorrufung der Schul verhältniffe Zustande kommen zaragraphen be—⸗ emeinden schon im jahres die Wohlthat des Empfanges von ihre Lehrerbesoldungen zuzuführen.

genau den weshalb wir ls in Frage

enommen.

tenhause die rathungen immer nicht vorauszusehen werden würden, so räsident nach Mitthe lung dieser Thatsache die gitunz und fügte hinzu, daß er zu der

sonders einladen werde.

In der

n überzeugt sein Moment eine

seits fo die ung das auch auf das ist für Beschluß⸗

Landtage

Richter gemacht ürdiges, als ein den Vorgang, wie er funden hat, einigermaßen in Erinnerung zu bringen. Wir brachten die Vorlage ein, nicht ohne vorher be⸗ ĩ haben, welche uber die lvire oder nicht, daran, daß wir zur Bewilligung von ihrer Besoldung en oder das ften nur solchen d, denn Art. 35 dürfen Gemeinde nur entfernt geäußert worden! Lage keine günstige war, dieses s Staat direkt Schulunterhaltun ge pflichtigẽn einzutreten,

vorliegt.

wurde

zahlen

Hause damals noch recht uns war es Gemeinden und Lehrer beson⸗ Lande eine Er— Das Letztere lag gerade in der Richtung unserer die etz, berei willigst unser? ause geliehen und seine Verabschiedung

erlust,

20 Mil⸗ Das war unfere

gegen alle unsere Erw lem unseren Vokschlage eine Reihe von Bedenken Hauses in den Vor⸗ und das erklärt auch h

Aar⸗

Nun hat d Bea chti funden, aber ich k erraschy⸗ egierung. Wir ha ;

lichkeit nicht geglaubt,

sich für eine Verfassu

daher auch noch eine 3

dieses Beschlusses un ar zu machen.

nahme gekommen,

(

rechen ie,, um die ganze Beden Richtungen hin thin allerdings auch zur in gleicher Welse von der Komm

da über Vir

sind dabei es zum Theil im Herrenbause che Mitglieder t überzeugen konnten zu der Mein

men,

dieses ho

ge gegeben haben, ist, die

angenommen

zustimm sie h welche dem 8. Anzahl solcher fassungsänderung Zustandekommen di haben, der Verfassu Die ĩ

l ist 3 che rechnen zu mij dem hohen Haus cht geglaubt nicht erwan Mit diefer Thatsache die namentliche Abstimmung? fur die g, jede Aussicht auf eine unmittelbare Wen! Aenderung dieses Beschlusses abgeschnitten N ch auch zugeben, die Aktion der Regierung kor Hause beginnen, um eine Aenderung des erlich zu erachtenden Refultates herbeizufiüht. un ist also im Herrenhause demnächst nichts weiter Set der Regierung geschehen, als daß sie der Ausführung, die sie in . Gründen des Gesetzes, ich möchte sagen: in der Thatsache der Pn legung dieses Gesetzes, in der Verhandlung vom 18 April hier; macht hat, in etwas näherer Weise im anderen Hause auch Gelten zu verschaffen suchte, und zu ihrer Freude har fie n dafür die entsprechende Auffassung gefunden. 1 der Regierung ein Vorwurf Ich nicht, mit welchem Rechte, ührlich darauf einlassen, heu der einen oder andern Se bei den ent Unternehmen Studium der völlige Klarhei

gegen⸗

Frage iese Fm agen, wenn die Fer, rung die nichts, wenn man iᷣ Verfassun S. 7 so als abänderungsbedürfti] be hande⸗ sucht, dann hätte sie auch den Wider nd hätte sich sagen können, wie das by immer gefordert wird um g de Gewissen willen: mag dieses Aba so, liegt die Sache nicht, Wen Sie den Wortlaut des 6 Hau festgestellt worden ist, Art. der Verfassungsur kunde e wird alf sprochen: anderen halten, de

Ma⸗

einer

Für eine

muß

Verfassung wie ich kann jetzt ein neuer Inhalt hine wissen ist dabei ebenf die das Ge Hauses erschi

dem Hrn. nur zurückgeben

Unser Ge

sen Derer, rgehen dieses hohen einmal nach den Thatsachen, die vorang⸗⸗ ch nach dem Wortlaut des Verfa ssungz⸗ ch den Sorgen und Ausblicken, die ir im höchsten Maße bedenklich, um

deshalb trat sie noch zur rechten Zeit im anderen Hause gegen die Annahme des §. 7 auf, denn sie sagte sich, das Auskunftmittke welches von der Kommission des Herrenhauses gesucht und, wie si meinte, gefunden war = das Auskunftsmittel einer salvirenden Ress= lution, welche f sollte, das, was wir hier in der Sprache dez

uns vorhält,

ge⸗

sagen

Gesetzes verkünden, glauben wir nicht dies Auskunftsmittel fei gegen⸗

über der legitimen Interpretation des Gesetzes, wie es dem chst zu Verabschiedung gekommen, doch wohl wirkungslos; wir fanden darin keine Garantie, daß nicht die Mehrheit beider Häuser und ki Regierung darauf fest genagelt würde, wie es nunmehr anerkannt se, daß der Artikel 25 die Fürsorge des Staats für die Schulen verbiete soweit es sich nicht um unvermögende Gemeinden handelt, und daß die Gesetz nur ges f soldung eines erften Lehrers u. s. w. ein uspringen. In dieser Hinsicht nannte ich das ein Linsengericht, in dem Sinne, wenn man die Freiheit der Verfassung für eine solche Hülfe von 400 „6 umwandeln will in ein derfassungs mäßiges Verbot der Fürsorge des Staatz für die Schulen. Darauf wollten wir nicht eingehen, und das werden hoffentlich die Herren auch hier bei erneuter Prüfung weder dem Wortlaut der Verfassung noch der Staatsraison enn⸗ sprechend finden, und deshalb auf diesen Paragraphen verzichten, s⸗ gut, wie sie früher bei dem dehrerpensionsgefetz verzichtet haben, etwa Aehnliches festzustellen.

Ich möchte nach dieser Darlegung noch mit auf einige Punkte eingehen, die der Hr. Abg.

vorgehoben hat.

Der Hr. Abg. Richter hat der Regierung vorwerfen geglaubt, daß sie * die Konservativen“ schlecht behandelt hat, so schlecht und noch schlechter wie die Freisinnigen. Meine Herren die Regie⸗ rung behandelt überhaupt keine Partei, noch weniger irgend eine Partei schlecht. Ich habe schon hervorgehoben, daß dieses Votum vom 19. April nicht ein Parteivotum gewesen ist, sondern daß die Mitglieder der verschiedensten Parteien des Haufes für den §.7 gestimmt haben. Wenn man aber die Frage stellen wollte, nicht, ob eine schlechte Ve—= handlung, sondern, ich will mal sagen, eine Unfreundlichkeit oder ein auffälliger sachlicher Gegensatz gegen Jemanden her vorgekehrt worden sei, so glaube ich, meine Herren, ist es die Fe- gierung, die sich beklagen kann über einen sachlichen Gegen—⸗ saetz, der ihr gegenüber hervorgetreten ist. Kann es nz denn gleichgültig sein, wenn nach so vielen Zeugnissen in unserem Etat, wenn nach einem gesetzlichen Zeugniß don? 2 Jahren vorher dasselbe Haus vor dem Lande der Regierung imphicite den Vorwurf macht: Du willst hier eine Verfassungsanderung herbeiführen, ohne Jemand ein Wort darum zu sagen, Du willst so zu jagen unter der Hand eine ; Verfassungsanderung herbeiführen? Ist das für unser Bewußtsein ein Kornpliment, ist das rücksichts voll gegen die Staatsregierung? Muß die Staatsregierung nicht mindestens berechtigt sein. sich gegen eine derartige Unterstellung zu wehren und ihren Standpunkt zu vertreten, wo immer sie dazu Gelegenheit gehabt at? So steht die Sache aber nicht, daß von der egierung nach

sich ausdrückt

irgend einer Seite ene wie der Hr. Abg. Richter ortrage des Hrn. Abg.

schlechte Behandlung geübt worden ist.

Das war der Hauptpunkt aus dem , Richter, den ich jetzt gleich zurückweisen mußte. Im Uebrigen bitte ich, bei den weiteren Verhandlungen gütigst davon ausgehen zu wollen, daß es sich nicht darum handelt, auf der einen Seite die Gewiffen zu wahren, und auf der anderen Seite bloß eine Nachgiebigkeit und ein Ueberflüssiges zu üben, sondern daß es sich auch auf der Seite der Regierung in dem Sinne um eine Gewissensfrage handelt, ob der §. 25 den Inhalt gehabt hat, den wir annehmen, oder nicht.

Abg. von Rauchhaupt erklärt, die konservative Fraktion habe es stets als ihre Aufgabe betrachtet, das Fraktions⸗

3u ein

in die

ist

ein paar Worten Richter befonders her—

zu dürfen

tatte, mit Dülfen in Höhe von 409 resp. 200 für die B

z ö ies J allgemeinen Wohl zu opfern; sie werde die . 16 31 Fraktion bleibe getheilter Ansicht; sie uch aber den gon lil nicht aufnehmen, weil das in der 6 ge veröffentlichte Auslegungsmaterial die Sache mindestens . gemacht habe und . sie dieses wichtige Gesetz z Scheitern bringen wolle. . ö nicht n 394 er hh nf Es handele sich um die wichtigste bstimmung der ganzen Session; es handele sich um eine 9 chtsfrage, um eine Gewissensfrage, nicht um eine Opportuni⸗ . bei der man nachgeben könne, um eine Einigung ö. beizüiführen. Wer in diefer Frage, in der sachlich ö . s beigebracht sei, anders stimme, als früher, der macht gerade⸗ . Salto mortale. Bis ihn 29 m , . glaube er nicht an eine solche Bandlung. ö 3 e n frnn bei vielen Herren ermögliche, dann werde a. . olke fragen ob solche Männer noch geeignet seien, 6 ö —⸗ . Leben eine J ö ö. ö. Schwan en werde das Ansehen des Parlam ts ; 6 hätten die Parlamente ohnehin nicht, mehr zu 3 Daß Abgeordnete aus Zweckmäßigkeitsgründen sür ver Her fa ung frag gestimmt hätten, müsse er für seine 6. de ablehnen. Er habe sich gewundert, daß es Männer . ĩ Finanz-Minister für seine 5 diesem Hause gebe, die dem Finanz-Minister für seir in zbezügliche Behauptung, durch zustimmende Zurufe ein 3. . äben. Wie komme der Finanz-Minister dazu, in dieser Relief gäben. Hauptrolle zu Fpielen, trotzdem dieselbe Frag. g die KultusMinisters und des Justiz— igentlich Sache des Kultus-Minz . Sun * ud sei? Der Kultus-Minister habe der Herfaf⸗ . nicht, widersprochen, während der . nr heute hier noch rf, ö . . 9 se, indem er sein Gewissen in die De geh dafür könnten ö in ö ö ** ischen Berlin und Varzin legen, auf den ö Wenn zwischen der Volksvertretung und der ö in der Auslegung der Verfassung eine ö. Mei⸗ z sverschiedenheit bestehe, dann müsse man die Sa he . 6 ö einer besonderen Vorlage machen und die Zweife zu 3. versuchen, aber . ö . , isse terdrücken. Das Verbrechen! . daß der Redner nicht af ller: Er nehme an, daß der Re , gi spreche) Er habe nur be— lungen der Regierung spreche. ; ö n ö wer es sich annehme, den ,. ö. ö erwartet, daß die Regierung diese ö . y9yspfi bringen, sondern einem neue au r⸗ . sfrage liege sehr einfach; die legen würde. Die Verfassung hg Sac un Tie l e bsschg n des konservativen Abg. Sack und ] ,

. Abg. Dr. . . pig g nch, ö . Finanz-Ministers und des Hr. als die Finessen des Finanz Zustandekommen des Gesetzes

ist. Seine Partei habe dem Zustandekomm Eng he . Konzessionen gemacht; sie wolle , die . Konzession machen und den materiellen Beschlüssen . Herten han ses zustimmen, wenn die J ) Sons ürde sie es lieber en, anerkannt würde. Sonst wür . , . . KHemwe ; é r Form der rund die Summen den Gemeinden in d . äudesteuer überwiesen würden. Der er daß alle k K ständen; abe sich über das Schulwe oSge proche nahe ständen; er habe sich . derung der Nachwelt sichern , 3 ine Minister seinen e ielleich am meisten dann, wenn se⸗ . ef geen ö gene lt K ö . Konservativen unter allen Umständ k. nicht ? „, um das Letztere zu isoliren. gn were . das Centrum . hh it ig J , sollte solche lächerliche ge, . , . ndlich aufgeben. Sie tei als gefährlich zu bezeichnen, endlich aufgeben ö . nachgegeben, aber sieů . ö machen vor der Verfassung. Diese Haltung werde das , Wenn . der n b, n. ö 3 ö dann könne man ! sich nicht klar werden könne, . fes, bas a ng ö P de des Herrenhauses, das voin folgen, auch der Autorität J der Abg. Richter nicht für existenzbere ng, e, nn, g, ,, iothwendig; jedenfalls für. halte g, für berechttzt n far n 3 Richter und seiner : s die Existenz des Abg. Richter 1 , vechtigter, als die Existenz des VJ gartei. Er sei nicht zweifelhaft gewesen ö k Artikels 25 weil. ,. e n fsh, f Staat „nur“ im Bedürfnißfa ö J . trotdlem früher fir den 8. Jö. Eik, sschthen, am das ganzes Ceseßß zu Stande halten weil viele seiner Freunde ben? 8. 7 für k hätten. Jetzt dürfe man besorgen, daß durch 8 ö . . des 5.7 nach dem Antrage Windthorst . ö . Regierung gefährdet werde— Man sage, die . ., immer mehr in die 6 ö . zu tief in die Hände des aate geremmen, , , ,. ber ch rid mehr in seine Hände kommen könne als ö Reichensperger bemerkt dem ö n fz der Abg. Fitchter fein. Aufi von der li erfiü . Herren hau ses nicht in ,, . ein Bit sammenhang mit der Erwähnung gegußert hal le br weer glied des Herrenhauses in der Presse im ö . einstimmung zweier Faktoren der ö 24 . des Dritten verlangt habe. Es . 3 . , , fassungsmäßige Ueberzeugung des einzelnen . seien , ,, , dorgeblacht auch im Abgeordnetenhause berei J . aber 9 seien hier gewogen und ö . wiegenden Majorität zu leicht befunden hoh baer geben cn rid bare i m ö 36 zu unter⸗ der von dem schlecht unterrichte an das besse ̃ richt ende J zu gen, men n, Und hätten nicht Männer wie , n, m, . benfalls für 5. 7 gestimmt? In Dpportunitätsfrag . 3 . der Abgeordnete m. 233 ö ö. preisgeben. Das sei aber vor Gewissens⸗- und Rech ö . möglich. An einem Verfassungswort dürfe 4, 9. r ene an einem Königswort gerüttelt werden. Einer ö frage gegenüber fei der Wechfel des Votum n e n. der Verfassung nur möglich, wenn die . 6 . eine irrthümliche war; dann müffe K 3 kenntniß siegen. Wo seien aber die e hlicke auf gründe? Nur Opportunitätsrücksichten, ltend gemacht künftige Wahlen und dergleichen seien ali de Ar⸗ . sagß ur 3 ö. Ein ; dihall mit i 25 ein Verbo ifen. ö Mitteln den Gemeinden unter die Arme . Mit solchen subjektiven Unmöglichkeitserklärungen

j ug, sie müsse ihrem Wortlaut ig i npraktisch, so unklug, si p 2 66. n,, befolgt werden. Wo . ö. 4 der andere Grundsatz der nn. . ö. . Erla . i it? Der Abg. von r ; rr. dem Artikel. Soiche,. Mängel könne man 4 jedem einzelnen Verfassungg artikel behaupten, der eine p Vorschrift enthalte. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von f 4 Herren! Mit dem Herrn Vorredner, welcher 1 96 T ibi mri bin ich dahin, einverstanden, daß dt icht . ke. . Frage lediglich um eine Rechtsfrage bande ic J . Ansicht, daß das, was der Herr Abg. Rich er feinen bin ich der i. ischict kat zutrifft, nämlich daß die Rechtsfrage ü run gf en m . Hülfe der Auslegung und. daß Lie . 16 K die wir vorzunehmen haben, ,, . Ee, n, Werthe e, JJ di. si stellt. w 1 ) ian diese Frage sich so st . : Ich 4 ö, . eine ganze Reihe von n , . lte e che , rns den fe easerffe lich ie re f, ü sr kenn zeichneten Gebietes . ö ö J ini inungen bezeichnet we . ö . 3 ö 62* , ae, ö allen Dingen nothwendig, mit der J 2. n e h, deren politische Männer Überhaupt sãhig ö ö ei. an 3, Fragen zu erörtern und sich klar zu; machen; was ij 6 ag esagt worden, was ist beabsichtiet worden, wie . Verfassung g andrer worden? Insofern weiche ich aller ings k er, au scführt batz, zz in rer e en ch seit der letzten Diskufsion, im hohen Hause ö. 9 5 n nicht beigebracht worden . . S 3 sta wie am 19. Apri s Jahres. noch ganz genau so stände, r inen sehr verdienstlichen Artikel Jo 6 i ur etinnern an einen sehr verdienf he ; 3 ö 6 ö. Richter sehr nahe stehenden BDeitung, der e finn gen and! die an der Hand k ĩ— ö, . e meines Erachtens sehr in sant en Art; 25 der Verfassungsurkunde meines ,, . 24 e giebt, Ich zweifle nicht, daß der Hr. Abg. Ric 1 ö Y er B weiches Herr von Rönne zusammengeste da. . gehabt hat, aber aus . . hl von Abgeordneten, die an j gen ß eine ganze Za 3 . I . ich ganz genau, da ,, ähe en 8. 7 gestimmt haben, die 5 9. April und 21. April für der früheren 8. ö. w ge, . gehabt und nicht J . ist derdlen tlich ö . oder . . gegenseitigen Vorwürfe und Angriffe n . ö err Betrachtung iu ö , . nicht Ehe ich zu dieser Betrachtung überg ö ö. ; Miß erstãnkniffe auftem men zu lassen, dem Hin. Abg. Dr. ö genüber bemerken, des es Loch nicht richtiz ist und der . . nicht entfpricht, wenn er dem SGultug. Minister . . ge, Mannes zugewiesen hat, . . ö nes 6. . 3 3 9 orstoß 66 Aüsse die! 3 Vauses ge I tikels 25, bezw. mit dem V ĩ ö , 5 fich ein ver e t. Es ist richtig, daß Artikel 25 sich einverstanden erklärt hat. . . 19. April und ö. J AE g. n er g 37 ; j 5 ferenz welche e Vr. Abg. ö 35. zwischen in der Konferenz, , Ver. ö Privatkonventikel zu bezeichnen die Güte ö. . ö. . un i sfrage nicht weiter erörtert worden ist . ö. 1 sehr einfachen Grunde, weil zent . man ö daß die Situation nur verschlimmert werden könnte, we . 1 Zeitraum von 24 Stunden seine ,, ö. Jollen e, len äh. Rälfassung. ber den Mit , ee. Hanfeh herbeizuführen, welche für den J i kalten Ich babe mich auf den Standpunkt meines Nef ö ö gestellt und habe , . ö. W— ber Ren sein könnte, elche ö er der Regierung annehmbar 3, folge, das werden die Herren aus den Verhandlunf . . k rin. erunz . Es . . ö. Ab 1. Winzthorst glault, irgendwie ö Ha rr eine Differenz ö . ö . , es scheint mir au Bemertunge Sich darf hierbei einschalten és scheir , . er ö. * ö ö 8 6 1 . 4 . 6 z⸗Minister das Gesetz mit einge Acht hat, daz das 2 J . litischen Standpunkt, und egrün zorden, ist zunächst vom finanzpolitische . . k ist, die Vorlage überwiegend als ein unterrichts isches Gesetz zu betrachten HJ ren fee , ge ihn esgte windtherst , Bedenken nachgeben, die in ö , 1 fassungsmäßigkeit geltend gemacht worden sind, In dieser Hi 135 war . . Jahre 1886 entgegen gekommen; , e di nn, , ö ö . , j ö ß jedes Mitglied des hohe Dauses de J J . 1885 beistimmen konnte. Damals ist 68 Bed 3 ͤ . dorden: . ; ; e ö de ö ge n erer, der Verfassungsurkunde wird, an ber d e , stehenden Bestimmungen entgegensteht, für den Geltungsbere ö setzes aufgehoben. . ö . . J . solche milde Fassung gewählt ö . ö. dann würde wohl die ganze Frage nur eine 3 JJ ger n e n, fret , . pe chäs tigen Dem gegenüber hat der Verr . . U* 1a] . 2 se Aende Ihrer e⸗ 33. richtig hervorgehoben Die groß. Aenderung JJ 9 en Beschlüsse, die, daß dem Verfassungsartikel . nen 6 i Sinn subintelligirt wird, ich will . 1 . druck gebrauchen, er könnte , , Regierung, das Herrenhaus und viele Herrer , , . en. ö . ö sagen müssen, als einen J . 8 7 wieder aufnehmende Antrag Windthorst schiebt eir e ; Riegel

: .

Artikel 25 der Ver saffungs-Urkunde generell und vor den Artikel 25 der Ver saz unge Url . ĩ i eg les Gesetz und das 1366; . . schiebt ihn nur wieder weg für dieses Gesetz, und ö ö . daß wir uns mit cinem Jo . *r f beschaftigen . 6 ö zeutung ist, sondern genere für aner aßen 3. J ö 5 Gesetzgebung. Ich , ,. ö Abg. Dr. Windthorst wohl in Augenbli rerg. J 6 nicht geschwiegen, 6 . Kennzeichnung des S 6 1 166 ' 3 353. ö. zunkts de ierung folgendes erklärt: . ö ß §. z wegen der Verfastungs frage . erde ich keine Diskussfion darüber meinerseits . 6.

3 ierung hat ihren Standpunkt zu dieser ö ö.

u fn und halt ö. 1 . 6 K.

entwickelt und h it der Erklärung, daß die weitgehend Aus

. , . . Abg. Dr. Windthorst im Eingang iner

rn Änfehung der Bedeutung dieses 8. ,, . ö.

Regierung nicht getheilt, sondern für unrichtig geha ten 9 n, 9.

8 die Regierung durch die Aus legung; welche 8 r n pn

Windthorst dem 8.7 gegeben hat, sich in ö eife n

erachtet, mit einer Gesetzgebung vorzugehen, die sich auf

ielleicht bewegt. . .

. glellesst ein Wedachtnißfehler, wenn die Herren n nn möchten, daß die Regierung in dritter Lesung ihre Stellung 9) nh 24 bett. es war im Uebrigen wohl n,, , .

ö ĩ ö iss 3 erban 9 3 esch .

eitergehenden Dissonanz die Ver unge mit 6 , Zwischenbemertung tendige, gehe 14 . ö. . die Ausführungen über, welche in den ö 1. . . anderen Gelegenheiten in Beziehung au die , ,. 26 . ,,,, Belle gn eff , n wier einer Volks⸗ ich, der ich ja se . ) lied Vo

5 ,. bin, in allen ,, . Peinlichkeit verfahre, die jeder gewissenhafte, , ,. . ö. , . Sen er e dg, gegenüber ver⸗ . ö ch in der Zwischenzeit , . 6 fe noch einmal durchgearbeitet habe eine Materie, ͤ

ĩ f dern ängstlich sein. Nicht darauf komme es an, sondern ö. khr g n g het der Verfassungsurkunde, und sei

wirklich möglichst geläufig ist —, doch zu keiner anderen Auffassung

ich in di tets geleitet haben. st r . , n 49 y an bis zur an,, , 3 . Regierung die Ansicht vertreten worden, daß, wie de ; ö. ĩ ichtswesen enthielte, daß es aber

ende Direktiven für das Unterrichtswesen, te, . mi r n ist, auch außerhalb des durch die Verfassung vorge

ziehung

entaner Irrthum n t Es war ein momentaner Irrthum, J ,, Finanz Minister, welchem der Hr. l 5 , ö. zlẽubte daß das vorliegende Gesetz etwas Anderes wollte, als e 9 Fuß 8 I

Ser d; nach der di

Prinzipal ⸗Verpflichtete giebt,

ekommen bin, als diejenige, welche die Regierung als die richtige

ertreten hat. ö ; unden, welche Es sind zwei oder richtiger drei Gruppen , e. un stets und

Richte. laue ich, richtiz fagte, die Krfaffung zwar

chriebenen Weges der Verfassungsänderung Spezialgesetze zu erlassen,

irekti ; fass icht entsprechen. s. elche den Direktiven der Verfa jung n ö 6 erörtert worden, namentlich an der Hand des Art. 26, der da lautet:

s. z errichtswesen.“

i eres Gesetz regelt das ganze Unterrich . ö. . von dem , . ,,,

m Jahre 1871 und den folgenden Jahren die Theorie aufge

i 5 auf biet des Unterrichts⸗ mit Energie vertheidigt e ,. kJ . * 14 2 . 53 24 . erla e verd ; 1 vesens n einziges Spezialgesetz 6 ö . . Len . 8. . . das gesammte Unterrichtswesen umfassendes Gesetz 6 ö Dieser Art. 1 ewesen ö . vorzugehen, ohne die Verfa fung das gleiche Verfahren meines Erachtens . anderen Artikel, welcher das I ö Or. Abg. Windthorst im Jahre 1871, als es ich, dar . die Verwastung des Volksschulwesens in der Provinz Hannove 6 * . 4 h ! 6 . 2 nsistorien auf die 2e t k . eff der Art. 26 verbiete ein derartiges Shen geftz, wurde . z 5 ꝛö ; s jn s 1931 28 . don allen · Seiten des Hauses, einschließlich des Hrn heftig angegriffen und fn unt, Im . Berathungen über . JJ . flik S8 war es l ) ; r. Virchow, lch w istellte. Ich darf, um es nicht zu einer sich Hrn, Dr. Windthorst entgegenstellte. Ich arf, . hier f gli n dieser vergangenen Zeiten kommen zu lassen, auch das wohl

Deduktion genau so werthvoll wenn wiederholt es des S. 26 ungeachtet mit zu ö so ist auch möglich bei jedem Als der

ist für meine j Wortlaut

26 Art. dem

ö möglich er

ist,

2 ,, . nddrosteien zu übertragen, die Behauptung

von Roenne, 1872 bei den sich derselbe

überstimmt. Im Jahre

ö en, hier noch ausdrücklich bemerken, daß der , ö . stehenden Auffassung sich anschloß und sich dab schen Ansicht entgegenstehenden Auff , . ,, mg en. des Hrn von Kleist-Retzow . 3 das Recht, auch nicht die Pflicht, hin. ken Gi t vas ö 53. 4 21 ne eidigen: er das er est, 2 3 gen Orn, Abg, Richter zu vertheidigen; aber das ste er Jah gegen Yrn. 169. ö ; seg in den Diskussionen der Jahre sannte Mitglied des Herrenhauses in de n een Kare, enn genannte M 1 ö h 2. h ngenehm gewesen wäre, eir 22 375 ) 6 gewiß sehr angeneh , , 871 und 1872, wo es ihm gewiß sel set gebung des Ministers Mähler e ,, J berieh ung weise Jast geltend zn Hachen, doch der ö gegen pruc und Folge gab, daß im Wege der Sp ial ge segebun . e rn felge e und deln ö J . ,,, werden Fkönnè Dieselben Erwägunge . ö vorgegangen werden könne. Die l . ehrer⸗ . Umfang stattgefunden bei 36 ,,, . Wit iwen? und Waisenkassengesetz vom ö , , . fubsid are Pflicht des Staats, die Kassen leistungs 266 . ö gusge vrochen wurde, dann aber fehr . ö r, n. n , , , N z385 3 nes ; nd Pensionsgesetz vom Jahre 1585. ö. 1 ö ener ausführt, nicht zutreffend, wenn der letzte ö Sora. irgendwie 10. ; Diskussionen des Jahres 8. gend 5 bei den. Diskussionen k. 3 , . . den Unterschied von Pension und Gehalt besonderes K k wäre. Die Fragen sind so eingehend erwogen, e, . fassungestagen erwogen werden können. Damals ist das Haus

i Auffass überge en, daß im Weze sehr großer Mehrheit zu der Auffassung übergegangen z

ü ie Verpfli g des Staats konstituirt der einfachen Gesetzegänderung die Verpflichtung des . . werden könnte. lr jeden . Lehrer 500 . . ö sied zwischen Pension und Gehalt trifft um sos weniger zu, , . Schleswig-Holstein, Lauen—⸗ ichen estheile eußen, Schleswig-Holstein, in zahlreichen Landestheilen, in Preuß J . Hessen⸗Nassau, Hannover, bestimmte 9. . an and bestanden, welche die . ö . en ö. 4. 4. l . sioni ? e . 8 6 densionirung der Lehrer fe stellen. Es ij auf die Pension ing 3 J meines Erachtens ein irgendwie erkennbarer legiglativer cer Unterschied zwischen einer Lehrerpension und einem Lehrergeh nuf dem Boden dieser Frage nicht zu kor struiren. ö au Gir zweite Erwägung, welche bisher . r . es gef: ist die, daß er provisorische Cbarakt Hauses gefunden hat, ist die, daß, wenn de . . f zebiet des Unterrichtswesens ur solcher Spezialgesetze auf dein Gebiet des 1 J . ö. ein solches JJ lusd fam ie verfassungs mäßigen Bedenken sehr z raten, JJ,, 9 schon aufgeklärt worden ist

z des Unterrichtsgesetzes. Das vorliegende isorische Regelung bis zum Erlaß des Unterrichtsgesetzes. Das vo lieg ö in n ,, . Wir ze. verordnen bis zum Erlaß 5 k rhaltung de Volksschulen, was folgt. Das Heseßzes über die Unterhaltung der Volks, ulen, . ö ö. elbe, was das Gesetz vom s. Juli 1885 im Eingang 1 gellli CarL 2 18 8 2 5

zis zum Erlaß eines Gesetzes über die Unter⸗ des Art. J verordnet: Bis zum Erlaß eines Gesetzes ü

8 für die Pensionirung der öffentli Volksschulen gelten für die Pensionirung haltung der öffentlichen Volksschulen gelte

ö Yest ngen“ Lehrer an denselben folgende 2 estimmungen“.

Die dritte Gruppe von , J,. , l 5 spezie er Auffassung gegen, dem Sinn des Art. 25 speziell und tritt der tg K 3 Artikel so ausgelegt werden soll, als ö nur“ darin stände, Der gechrte ,, j; schickter Weise diefe Frage in das Jronische und Lächerliche zu z i . e rhetor sch durchaus geschickt aber die Frage 2 as Ut 14 T* ,,. 34 0 wird mit diesem formalen Mittel nicht . 6 '. . = Ve fe ssun sagt einfach: ; . Der ge . 9 ger fg. ; interhaltung und Erweiterung Die Mittel zur Errichtung, Unterhe , der offentlichen Volksschule werden ron den Gemeinden ö. gell. des nachgewiesenen , nn , , 6 . f gebracht Die auf besonderen Rechtstiteln beruhe V er, ; j 150 voste ke * pfl htun gen Dritter leihen bestehen. J Damit ist in diesem rt el, der aus der 3 ö . z ꝛaltung hervorgegangen ist, ausgesprochen wor n, da . ö die Gemeinden und die durch spezie ö. 5 ö 1 73 7 ** 1 Be 8 o 2 SJe 1 Titel Verpflichteten, und daß . ,, steht. fetzt m s meines Erachtens in unser ge ebtes Deutsch, e ebersetzt man das meines Erachtens; K ,,, cken: die Gemeinde ist verpflichtet, . ö te zorbanden sind, und ergänzungsweise der Staat, Spezial verpflichtete vorba f ö und damit ist ausgesprochen, daß es gar keinen Fal uc a. 9. icht die Volkeschule in der von der Verfasfung in den r he ö Letten vorg schriebenen Weise errichtet, unterhalten und 198 —53*5 J ge] 6 . ö . 59esyrs 3 , . ö . At damit ist doch in keiner Weise aus gesprochen, ö ie Verpflichtung zur ergänzungsweisen daß der Staat, wenn ihm die Verpfli ung re neff iufbringnng der Mittel zur Unterzaltung der Vo ö wird, nicht auch befugt sein sollte, üßer den Fall , ö. Unvermbgens hinaus mit seinen Mitteln den 8 . J Volke fhule zu Hülfe zu ö . ö. . Ford y . . r* urg mei ꝛĩ ist i errenbaufe vom Hrn. Abg. Dr. D g. mein ö. ö treffend ausgeführt worden kaum verständlich, wen ö 5 36 1 im zweiten Absatz heißt: . . . . Her ener me graf demnach 5 , ein ; fatverhaͤltnisfe essenes Einkommen. stes, den Lokalrerhältnissen angemessenes men. ö. . * * ö. ö That schwer, zu konstruiren, wie , . ihm eine Gemeinde ih Unvermögen wir zweist, denn ihm eine Gemeinde ihr Ur i6gen wirkl . 2. J soll, den Lehrern ein Einkommen zu garantiren. rn gf Meine Herren, Sie haben ja eine andere n fe ich kann' Ihnen nur wiederholen: 26 83 , * 5yssen s die üte haben, z ) , z J und Sie müssen schon die a. e . kJ inn, als ĩ ist; ich verschränke Ihnen Ihre Ansich icht. die Ihre ist; ich verschränte Ihnen J . ö ir di igsgeschichte nach dem schon Wenn wir die Entstehungsgesch te . i önne'schen Werke prüfen, so werden die Herren ͤ bezeichneten Rönne'schen We x in,, , s in den Initiatiranträgen aus dem Schoße er Landes t ö. . Frith at in nen, zunächst hatte, i sie n ft e ĩ r gesagt S shülfsweife e ö esagt worden, der Staat solle „aushü R sondern es war nur ges ; . k r n,. weiteren Berathungen entstand nun die arge, eintreten. In den wei 14 u 3 n n . 8 r elastischen Form seine Ve ü daß der Staat, wenn in diese kae e meet , . Voltsschule hingestellt würde, so mit zur Unterhaltung der V i mn, ĩ .. en g , n Sei emeinde ufen und behelligt wer V. eitens der Gemeinden überla d r 4 sich wahrscheinlich vor den an ihn herantretenden Ansprücher