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— Der von der unentgeltlichen Durchführung der ortspolizeilichen „Unfalluntersuchungen“ han⸗ delnde Bescheid 314 des Reichs-Versicherungsamts (Nr. 528) ien. Nachrichten des R. V.⸗A. 1887 Seite 52), drittletzter und nn Absatz, bezieht sich, wie aus seinem Inhalt, insbesondere aus der mehr⸗ maligen Anführung des 8. 53 des Unfallversicherungsgesetzes hervorgeht, nur auf die Fälle, in welchen die Ortspolizei⸗ behörden in Gemäßheit des §. 53 eit. zur Vornahme einer Unfalluntersuchung von Amtswegen verpflichtet sind — wenn nämlich durch den Unfall eine versicherte Person .. ist. oder eine Körperverletzung erlitten hat, die voraussichtlich den Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als dreizehn Wochen ur Folge haben wird — Sofern dagegen die Berufsgenossen⸗ n über den 8§. 53 hinaus bei den ,, die Untersuchung leichterer Unfälle beantragen, sind sie verpflichtet, die erwachsenen Kosten nach Maßgabe des 5. 101 Ahsatz ? des Unfallversicherungsgesetzes zu erstatten. Vergleiche Rund⸗ schreiben vom 18. Oktober 1887, „Amtliche Nachrichten des R⸗V.⸗A.“ Seite 336.
Vom 1. Juli 1888 an dürfen bekanntlich, vorbehaltlich der Gestattung von Ausnahmen für einzelne Grenzbezirke, fremde Scheidemünzen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.
— Wenngleich das von der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗ kammer in dem Monitum vom 20. November 1886 angeführte Reskript vom 21. Februar 1880 zunächst durch die Frage ver⸗ anlaßt worden ist, in welcher Weise die anderweite kommunale Regelung solcher Gutsbezirke zu erfolgen habe, welche in ein⸗ elne größere Antheile zerstückelt worden sind, so erörtert das⸗ ihr nach einem Spezialerlaß der Minister des Innern und für Landwirthschaft 2c. vom 20. März d. J., doch gleichzeitig diejenigen Grundsätze, welche für die Beurtheilung von Anträgen auf Neubildung selbständiger Gutsbezirke allgemein maßgebend sein sollen. In dieser Beziehung wird einerseits auf den Erlaß vom 31. März 1860 (Min-⸗Blatt für die innere Verwaltung S. 73) verwiesen, welcher es als eine Hauptaufgabe der Verwaltung bezeichnet, möglichst prästations⸗ fähige Kommunal verbände herzustellen, andererseits hervor⸗ gehoben, daß der Anlaß für die Herbeiführung einer solchen kommunalen Regelung durch das öffentliche Interesse bedingt werde.
Von diesen Gesichtspunkten aus ist bei Anträgen auf Bildung selbständiger Gutsbezirke dem Umstande, daß das be⸗ treffende Grundstück seither thatsächlich eine selbständige kommunale Existenz geführt habe, an sich eine entscheidende Bedeutung nicht beizumessen. Dieser Umstand läßt sich überdies häufig auf die persönlichen Eigenschaften, sowie die Vermögensverhältnisse der betreffenden Besitzer zurück führen, und ist danach nicht geeignet, als Maßstab für die in Betracht kommende ,, der Frage zu dienen, ob die betreffenden Grundstücke als solche die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzen, um den an einen selbständigen Kommunalverband zu stellenden Anforderungen auf die Dauer zu genügen. Letzteren Gesichtspunkt ist aber nach der Allerhöchsten Orts wiederholt kundgegebenen Willens— meinung bei Anträgen auf Bildung selbständiger Gutsbezirke vorzugsweise zu beachten und es soll namentlich bei Grundstücken von geringerem Umfange die Annahme der Leistungsfähigkeit in den bezüglichen Immediatberichten be— sonders motivirt werden.
Der Eingangs allegirte Erlaß vom 21. Februar 1880 be⸗
zeichnet den Nachweis des im S. 86 der Krkigorbnung an⸗ k Minimal⸗Jahresbetrages an Grund⸗ und Ge⸗ äudesteuer von 225 M bei Anträgen der in Rede stehenden Art allerdings nur als Regel und schließt danach die Berücksichtigung von Ausnahmefällen, in denen die betreffenden Steuern hinter dem er— wähnten Minimalbetrage zurückbleiben, nicht unbedingt aus. Nach dem Vorangeführten werden jedoch derartige Ab⸗ weichungen nur zugestanden werden dürfen, wenn die Noth⸗ wendigkeit einer anderweiten kommunalen Regelung ländlicher Besitzungen durch das öffentliche Interesse bedingt wird, und die Vereinigung derselben mit einem benachbarten Gemeinde⸗ bezirk im Hinblick auf die örtliche Lage und die sonst in Betracht kommenden örtlichen Verhältnisse unthunlich ist.
— Nach den Vorschriften im 8 108 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872,19. März 1881 haben im November d. J., beziehungsweise in denjenigen Kreisen, in welchen durch statutarische Bestimmung ein anderweiter Termin vorgesehen ist, in dem durch das Statut festgesetzten Monat Ergänzungs⸗ wahlen zum Kreistage stattzufinden, denen zugleich gemäß § 112 a. a. O. eine neue Vertheilung der Kreistags⸗Abgeordneten voranzugehen hat. Für die gleichartigen Wahlen, welche im Jahre 1876 stattgefunden haben, sind von dem damaligen Minister des Innern die in dem Ministerialblatt für die innere Verwaltung Seite 121 und 223 abgedruckten Cirkular— verfügungen vom 1. Mai und 21. Juli 1876 erlassen worden. In der . haben die in Betracht kommenden gesetz⸗ lichen Vorschriften in einzelnen Punkten Aenderungen erfahren; auch ist bei den bevorstehenden Ergänzungswahlen eine Aus— loosung von Kreistags⸗Abgeordneten nicht vorzunehmen.
In Fele dessen sind die beiden vorerwähnten Verfügungen einer Umarbeitung unterzogen worden, bei welcher letzteren die Bestimmungen unter Nr. IV des Erlasses vom 21. Juli 1876 über die Vollziehung der Wahlen selbst mit Rücksicht darauf, daß sich in diesem Punkt bereits eine feststehende Praxis herausgebildet hat, fortgelassen worden sind. Den neu aufgestellten Entwurf hat der Minister des inn unterm 2. v. M. den Ober-Präsidenten zugehen lassen. Derselbe lautet, wie folgt:
Für die gemäß 5§. 108 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 in diesem Jahre vorzunehmenden Wahlen zur Ergänzung der Kreistage wird Folgendes bestimmt.
J. =
1) Zum Zweck der Vorbereitung der Wahlen sind nach den . im 5§. 110 die Verzeichnisse der Wahlberechtigten auf⸗ zustellen.
2) Die Aufstellung der Verzeichnisse erfolgt nach den Besiim⸗ mungen in den Art. 1 bis 4 der Instruktion vom 10. März 1873 und den zu denselben durch Cirkularverfügung vom gleichen Datum erlassenen Zusatzbestimmungen mit folgenden Maßgaben:
a. Die Aufstellung der Verzeichnisse bewirkt der Kreisausschuß.
(5. 110.
b. Die Beträge der Grund.. Gebäude, und Gewerbesteuer in den Verzeichnissen J bis III sind in Reichswährung anzugeben,
e. Den im Art. 2. aufgeführten, von den Kreisabgaben befreiten Liegenschaften treten die Veichanlagen der Deichverbände und die g eff hen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privat⸗ eiche hinzu.
(Art. 4) wird bestimmt nach der durch die Volkszählung vom
Dezember 1885 ermittelten ortsanwesenden Bevölkerung, mit
6 45 . 7 aktiven ¶ Militairdienst stehenden Personen S6, r. I).
3) Sobald die Aufstellung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten beendigt ist, werden dieselben durch das Kreisblatt oder, wo ein solches nicht besteht, durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht (S. 110). ö .
Anträge auf Berichtigung dieser Verzeichnisse sind binnen einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Blatts, durch welches die Verzeichnisse veröffentlicht worden sind, bei dem Kreisausschuß an⸗ zubringen, welcher darüber beschließt (5. 110). ; ;
Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschuß statt.
II.
1) Nach erfolgter Bekanntmachung der Verzeichnisse der Wahl⸗ berechtigten Ibis III hat der Kreisausschuß nach §. 111 die geeigneten Vorschläge an den Kreistag ; J
über die Vertheilung der Kreistags⸗Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbãnde, ; . ;
über die Bildung von Wahlbezirken für die Laadgemeinden und die zum Verbande derselben gehörigen selbstständigen Gutsbezirke, Gewerbetreibenden und Bergwerksbesitzer, .
über die Vertheilung der Abgeordneten der Landgemeinden auf die einzelnen Wahlbezirke, .
über die Vertheilung der städtischen Abgeordneten auf die einzelnen Städte, bezw. die Bildung von Städte⸗Wahlbezirken
auszuar beiten. ö Kö .
2). Wenn Anträge auf Berichtigung der Verzeichnisse der Wahl- berechtigten G. 110) nicht eingegangen oder die gestellten Anträge vom , berücksichtigt oder die Klagen gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses endgültig entschieden oder die Klageanträge der Art sind, daß nach der Ansicht des . die Entscheidungen des Bezirksausschusses bezw. Ober ⸗Verwaltungsgerichts, auch wenn sie den Klageanträgen eatsprechen sollten, die Vertheilung der Abgeordneten auf die Wablverbände, Wahlbezirke und Städte nicht beeinflussen würden, hat der Landrath, event. nach Revision der Vor⸗ schläge (Nr. I) durch den Kreisausschuß, einen Kreistag zur Auf— stellung des Vertheilungsplans nach §§. 111 und 112 anzuberaumen.
In dem Einladungsschreiben, weichem die Vorschläge des Kreis ausschusses beizufügen sind, ist mitzutheilen, welche Klagen bezüglich der Feststellung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten noch schweben.
d. Die Reihenfolge der Landgemeinden in dem . II
III.
Der Kreistag erledigt die ihm nach §5§. 111 und 112 obliegenden Geschäfte in nachstehender Reihenfolge: .
1) Der Kreistag vertheilt die dem Kreise nach der Volkszählung vom J. Dezember 1835 zustehende Anzahl von Kreis tags- Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände nach . des Artikels 5 der In⸗ struktion vom 10. März 1873 und der Zusatzbestimmungen der Zir⸗ kularverfügung von demselben Tage. . .
2) Der Kreistag bildet die Wahlbezirke für den Wahlverband der Landgemeinden und vertheilt die Abgeordneten ihrer Zahl nach auf die einzelnen Wahlbezirke nach Maßgabe des Artikels 6 Nr. 1—3 und Nr. 6 der Instruktion und der Zusatzbestimmungen der Zirkular⸗ verfügung. =.
t 3) Der Kreistag vertheilt die von dem Wahl verbande der Städte zu wählenden Abgeordneten auf die einzelnen Städte und bildet die Städtewahlbezirke nach Maßgabe des Artikels 7 der Instruktion und der Zusatzbestimmungen der Zirkularverfügung. . .
) Ber Kreistag vertheilt die am 1. Januar k. Is. nicht ausschei⸗ denden Kreistags⸗Abgeordneten aus dem Wahl verbande der Landgemeinden auf die gemäß Nr. 2 gebildeten Wahlbezirke in der Art, daß die neuen Wahlbezirke an die Stelle derjenigen früheren Wahlbezirke treten, welchen sie nach der Seelenzahl der in den neuen Wahlbezirken ver bliebenen Ortschaften der früheren Wahlbezirke am Meisten ent⸗ sprechen. Event. entscheidet zwischen den bei der Vertheilung der einzelnen eordneten in Frage kommenden Wahlbezirken das Loos, welchen Wahlbezirken die einzelnen nicht ausscheidenden Abgeordneten als Vertreter zu überweisen sind. ; . .
5) Wird bei der Vertheilung gemäß Nr. 3 ein früherer Städte⸗ wahlbezirk aufgelöst und scheidet der Abgeordnete desselben am 1. Ja⸗ nuar k. Is. aus dem Kreistage nicht aus, so wird derselbe als Ab⸗ geordneter derjenigen Stadt überwiesen, in welcher er seinen Wohnsitz hat. Event. entscheidet das Loos darüber, für welche Stadt dersel be als Abgeordneter weiter fungiren soll. Sollte nach der gemäß Nr. 3 vorzunehmenden Vertheilung die auf eine Stadt oder auf einen Stadt⸗ wahlbezirk entfallende Anzahl von Abgeordneten geringer sein als früher, gleichwohl aber von den für diese Stadt oder Städtewahl—⸗ bezirke nach der früheren Vertheilung gewählten Abgeordneten am 1. Januar k. Is. Keiner ausscheiden, so sind die überzähligen Ab geordneten denjenigen Städten bezw. Städtewahlbezirken als Vertreter zu überweisen, welche, nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten berechnet, in ihrer Bevölkerungsziffer den übrigen Städten und Städte⸗ wahlbezirken nachstehen. ö .
6) Auf Grund dieser Vertheilungen stellt der Kreistag die Zahl derjenigen Abgeordneten fest, welche ein jeder Wahlverband . 8. 108 bei der Wahl im November d. Is. bezw. in dem durch Kreisstatut anderweitig festgesetzten Zeitabschnitte zu wählen hat. Die Zahl wird gefunden aus der Differenz der nach Nr. J ermittelten Anzahl der dem Kreise zustehenden Abgeordneten und der Anzahl der am 1. Ja— nuar k. Js. nicht ausscheidenden Kreistags⸗Abgeordneten ;
Ferner bezeichnet der Kreistag diejenigen Wahlbezirke und Städte, welche nach Nr. 4 und 5 die Ergänzungswahlen, bezw. soweit die Zahl der i , nn, nach der neuen Vertheilung vermehrt worden ist, die Neuwahlen zu vollziehen haben. .
7) Nach Maßgabe dieser Vertheilungen und Feststellungen stellt
der Kreistag nach Art. 6 Nr. 7 und Art. 7 Nr. 5 das Ver⸗ iel n IV der Wahlbezirke der Landgemeinden 2c. und das Ver⸗ zeichniß V der Städtewahlbezirke auf. ; 8) Die nach Nr. I bis 7 erforderlichen Vertheilungen erfolgen nach der durch die Volkszählung vom 1. Dejember 18865 ermittelten ortsanwesenden Civilbevölkerung. Die hierüber vom Föniglichen Sta⸗ tistischen Büreau veröffentlichten Zahlen sind überall maßgebend.
Das Loos wird in allen ing vom Landrath gezogen.
1). Befinden sich in einem der vom Kreistage nach Abschnitt 1I1 gebildeten Wahlbezirke mehrere Güter oder Gemeinden, auf welche die 55§. 99 und 101 der Kreisordnung Anwendung finden, so sind die⸗ selben vom Kreicausschuß gemäß Art. 5 Nr. 4 und 5 der Instruktion vom 10. März 1873 zu Gesammt⸗ Gollektiv.,/ Stimmen zu ver— einigen. 2) Die bezüglichen Beschlüsse des Kreisausschusses werden in der Kolonne Bemerkungen“ des Verzeichnisses IV eingetragen.
3) Die vom Kreistage nach Abschnitt 1II., getroffenen Ver theilungen und Feststellungen, sowie die Verzeichnisse IV und V sind vom Kreisausschuß durch das Kreis ⸗ bezw. Amtsblatt nach Maßnabe des Art. 9 der Instruktion vom 10. März 1873 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß diese Vertheilungen, Fest⸗ stellungen und Verzeichnisse nach §. 112 der Kreisordnung für einen Zeitraum von 12 Jahren maßgebend bleiben.
Gegen die von dem Kreistage gemäß §§. 111 und 112 wegen Ver—⸗ theilung der Kreistags⸗Abgeordneten gefaßten Beschlüsse steht den Be⸗ theiligten innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Blattes, durch welches die Vertheilung bekannt gemacht worden ist, die Klage bei dem ir ten, n zu (G. 1122).
Nach Ablauf der Fristen (Abschnitt J Nr. 3 und Abschnitt IV Nr. 3), bezw, nach Erledigung der gegen die Verzeichnisse 1 bis V erhobenen Anträge oder nach Entscheidung der Klagen und Revisionen, welche gegen diese Verzeichnisse oder gegen die vom Kreistage be⸗ wirkten Vertheilungen und Feststellungen angebracht worden sind, sowie nach event. vorheriger Berichtigung der Verzeichnisse und Ver⸗ theilungspläne durch den Kreisausschuß ist zur Vollziehung der Er—
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich b rische Ministerial⸗Rath Heller ist hier ange . 5 a
zur See Strauch, ist am 29 cr. in Makassar (Insel Celebes) eingetroffen und am 3. Juni cr. wieder in See ge⸗ gangen.
Sachsen. Dresden, 6. Juni. (W. T. B.) Ihr Königliche Hoheit die Prinzessin Marie von Sach sen— Altenburg wurde heute Nacht auf Schloß Albrechtsber glücklich von einer Tochter entbunden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 5. Juni. (Meilll Nachr.) Nach einem 63 eingegangenen Telegramm werden der Großherzog und die Großherzogin jetzt von Biarriz abreisen und sich zunächst nach Baden-Baden begeben.
Anhalt. Dessau, 4. Juni. (Anh. St.A.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Earb von Preußen ist heute Mittag auf hiesigem Residenzschlo eingetroffen.
Oefterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute Don Carlos, Herzog von Madiid, in längerer Audienz. Später nahm Don Tarlos an dem Diner in Schönbrunn Theil.
— Die heutige „Wiener Ztg.“ publizirt das Gesetz vom 26. Mai 1888, betreffend die Exekution auf die Bezüge der im Privatdienst dauernd Angestellten und ihrer
interbliebenen, ferner auf Pensionen, Provi— sionen, Unterhalts- und Erziehungsgel der, welhz von Anstalten, Vereinen oder Gesellschaften an ihre Mitglieder und deren Hinterbliebenen verliehen werden; eine Verordnum der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 24. Mn d. . betreffend die Bedingungen der zollbegünstigter Abfertigung von Sohlenleder und Dachfalzziegeln aus he stimmten Gegenden Italiens; dann die Kundmachung de Finanz⸗Ministeriums vom 3. Juni d. J., betreffend die Auf ebung der die Pferdeausfuhr beschränkenden Maßnahmen,
Großbritannien und Irland. London, 5. Jun, (W. T. B.) Im Ober hause kündigte Knutsford den A schluß eines Friedens- und Freundschaftsvertragez mit Lobengula, dem Häuptling von Amandebele Maschumn und Makakalaka, an. Durch denselben wird Lobengula ver pflichtet, jede Störung des Friedens zu verhindern und ohne Wissen und Genehmigung des englischen Ober⸗Kommissars für Süd⸗Afrika in keine Correspondenz und keinen Vertrag mi einer fremden Macht n treten; ferner weder das gesammte Land, noch einen Theil desselben zu veräußern oder abzutreten.
Im Unterhause kündigte der Kanzler der Schatzkammef Goschen, an, daß er betreffs des Weinzolls beabsichtige, ein Bill einzubringen, welche den neulich eingeführten Einfuhr zoll von Wein in Flaschen auf Schaumweine beschränkt um zwar 5 Sh. Per Dutzend Weinflaschen, wenn das Dutzem mehr als 30 Sh. koste, und 2 Sh. per Dutzend Weinflaschen, wenn der Werth des Dutzend weniger als 50 Sh. betrage.
Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht einen Erlaß, nach welchem vom 10. Juni bis 31. Dezember Rinder, Schafe und Ziegen aus Schleswig-⸗Holstein die aus den Häfen dieses Landes kommen, in den Landung; , für fremdes Vieh zur Abschlachtung gelandet werdn önnen.
Frankreich. Paris, 4. Juni. (Köln. Ztg.) Der Kriegt Minister de Freycinet eröffnete heute die erste Sitzung dez Ober⸗-Kriegsraths, der sofort seine Arbeiten begann.
— 5. Juni. (W. T. B.) Der Senat genehmigte de Antrag, die Panamakanal-Gesellschaft zur Emiltirum von Loos-Obligationen zu ermächtigen.
Italien. Rom, 5. Juni. (W. T. B.) Der Prin Amadeus hat sich mit der Prinzessin Maria Laetitia Bonaparte, Tochter des Prinzen Napoleon, verlobt.
Turin, 4. Juni. Der Kaiser von Brasilien hz einem Telegramm der „Agence Havas“ zufolge, hier einen zehnstündigen Aufenthalt genommen. Prinz Amadeus un die Spitzen der Behörden begrüßten den Kaiser auf den Bahnhof. Das Befinden Sr. Majestät war befriedigend.
Schweiz. Bern, 5. Juni. (W. T. B.) Ein Verihh des Bundesraths betreffs Zollerleichte rungen füt die Grenzgegenden legt dar, daß größere und allgemein Erleichterungen, wie die Errichtung einer zollfreien Zone, un thunlich seien, daß dagegen für das Bündner Thal und Sam naun der Ausschluß aus dem schweizerischen Zollgebiet mögt wäre. Für Genf seien verschiedene Erleichterungen bereits in Kraft, andere würden vorbereitet.
Dänemark. Kopenhagen, 5. Juni. (W. T. B.) der jährlichen Verfassungsfeier hielt der Justiz-Ministt Nellemann eine Rede, in welcher er hervorhob, der leitenm Gedanke bei Ertheilung der Verfassung sei gewesen, R Leitung des Staates der Krone anzuvertrauen und den Reichstage eine Mitwirkung, hierbei zu geben. Tin momentaner Störungen ermögliche die Verfassung, stets non male Zustände zurückzuführen. Der Zeitpunkt scheine sich n nähern, wo das Wort „Uebereinkunft“ Eingang finden werd
Amerika. St. Louis, 5. Juni. (W. T. B.) . Du demokratische Nationalkonvent zur Wahl eines dem kratischen Präsidentschafts-Kandidaten trat Mit unter großer Betheiligung zusammen. White aus Kü fornien führte den Vorsitz. Äls derselbe in seiner Rede n gegenwärtigen Präsidenten Eleveland als Kandt daten nannte, erhob sich das ganze Haus unter stür mischt! Beifall sbezeugungen. Ebenso sympathisch wurde z Kandidatur Thurm ann's zum Zize⸗Präsidenten n, grüßt. Nachdem White in seiner Rede noch der Reform Zolltarifs Erwähnung gethan, was ebenfalls lebhaft begti wurde, vertagte sich der Konvent bis morgen 10 Uhr.
Afrika. Egypten. Die „A. C.“ meldet über egyptischen Finanzen: Einem Nachtragsausweis über Einnahmen der egyptischen Schuldentilgungs⸗Kasse uson beließ sich der. für, den Dtenst der n fiir ien Schulz, schließlich des Ueberschusses seit der Einlösung des letz iii Coupons, vereinnahmte Betrag auf 577 060 Pfd. nh und ih die Eisenbahn⸗-Prioritäten-Anleihe auf 112 egyptisch.
gänzungs⸗ bezw. Neuwahlen zum Kreistage zu schreiten.
— S. M. Kreuzer Korvette 0g a, Kommandant Kapitin Mai
Zeitungõstimmen.
Ueber den Handel Berlins nach außerhalb schreibt die „ossische Zeitung“: sch Es ist der alljährlich regelmäßig um diese Zeit wiederkehren Termin eingetreten, zu welchem ausländische Cr l aus allen 6 gegenden hier anzulangen pflegen, um ihre Bestellungen für den Herbst n ertheilen Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl fremdländischer tiinkäufer, welche uns besuchen. Wurde es früher noch fuͤr ein Er— eignih angesehen, wenn Geschäftginhaber oder deren Vertreter aus den sadlichen und westlichen Staaten Nord ⸗ Amerikas zu uns kamen, so fällt es heute kaum noch auf, wenn wir solche aus Bombay, Calcutta, Shangai, olohama hier begrüßen können. Unsere geschäftsichen Verhãältnisse ie sich mit der Zeit dermaßen auf das Ausführungsgeschäft ein⸗ gerichtet, daß heute viel mehr das Fehlen irgend eines uunferer über. serischen Kunden auffält, als dessen Anwesenheit. Es kann unt höch · stens zur Genugthuung gereichen, daß der Ruf unserer Industriezweige, besonders derjenigen unserer Stadt, immer neue fremdländische Käufer lierher zieht. Augenblicklich sind es hauptsaͤchlich Konfertiongeinkäufer, die uns aufsuchen. Für die verschiedenen Geschäftszweige, welche die Konfektion umfaßt, ist das Sommergeschäft nunmehr be— endet, wenigstens soweit der Großbetrieb in Betracht kommt, fur den Kleinverkehr erfordern eingetretene warme Witterung, sowie' die beborstehende Reisezeit noch mannigfache Anschaffungen, welche die Geichäfte, die den Einzelverkauf pflegen, noch einige Wochen in Tbätigkeit versetzen werden. Im Großbetrieb stehen augen⸗ bsicklich der amerikanische und der englische Verkehr obenan; wäbrend der erstere in der Entfaltung begriffen, ist über den setzteren schon insofern ein Urtheil zu fällen möglich, als unsere Koͤnfektionäre, die sich in England befanden, daselbst recht gute Er⸗ ehnisse erzielt haben, die für uns um so werthvoller sind, als fie be⸗ onderg im jetzigen. Augenblick im Uebergange von der Sommer— geschäftszeit zur Wintergeschäftszeit hauptsächlich dazu beitragen, die vielen, nach Tausenzen zählenden Arbeitekräfte, welche die Konfektion unterhält, zu beschäftigen. Das amerikanische Geschäft ist im Ver— gleich zu früheren Jahren zurückgegangen und zwar, weil man in den BVereinigten Staaten unter Zuhülfennghme deutscher Arbeitskräfte die Erzeugung im Großen selbst betreibt, in einer stetig sich vergrößernden Weise. Hauptsächlich ist, der große Massenbedarf billiger Gegenstände, der früher jährlich viele Millionen Mark uin faßte, zurückgegangen, trotzdem können wir feststellen, daß bis jetzt in diesem Jahr eine Vergrößerung der Umsãtze stattgefunden hat. Dieselbe. kam ziffernmäßig schon durch die vom hiesigen nord - amerilanischen General. Konsulat veröffentlichten Ausweise für das erste Vierteljahr dieses Jahres zum Ausdruck, ebenso können wir feststellen, daß alle die Einkäufer, die uns bis jetzt besucht haben, größere Aufträge als im vorigen Jahre ertheilten. Wir versorgen ferner Holland, das jährlich über 5 Millionen Mark Kon—= fektion von uns bezieht, dessen Käufer übrigens jetzt auch schon in viel größerer Zahl zu uns kommen, als früher. Die Schweiz bezieht fast jährlich für eine eben so große Summe von uns. Nach Italien, Spanien, Schweden, Belgien versenden wir ebenfo H unfere Konfektion derzeugnisse, theils lassen wir sie durch unsere Reifenden dort absetzen, tbeils suchen uns die Käufer dieser Länder hier auf. Unser großes inländisches Geschäft geht gedeihlicher Entfaltung ent— gegen; wenn auch in vielen Provinzialstadten die Selbstanfertigung junimmt, ist der Bedarf doch derartig gewachsen, daß wir durch diese deränderte Sachlage keinen Schaden erleiden, allerdings wird eine Ausdehnung der Umsätze dadurch erschwert. . . .
— Das in London erscheinende „Lighthouse“ schreibt:
Wie aus Italien gemeldet wird, steigen die Dampfer des Nord⸗ deutschen Lloyd in der Gunst des italienischen Publikums. Diefe Schiffe sollen so erfolgreich mit der Navigazione Generale Italiana konkurriren, daß die letztere beabsichtigt, ihre asiatischs Linie eingehen zu lassen, oder doch die Zahl der in dieser Fahrt beschäftigten Dampfer zu reduziren. Die Thatsache läßt sich nicht leugnen, daß die Norddeutschen Lloyddampfer auf der ganzen Welt an Terrain gewinnen. Ein Besuch in Southampton gab uns kürzlich Gelegenheit, uns von der Popularität des Nord⸗ deutschen Lloyd unter atlantischen Reisenden zu überzeugen. Zweifels ohne wird der Lloyd mit jedem Jahre in der Gunst Derjenigen i met. welche zwischen England und den Vereinigten Staaken reisen.
? Amtsblatt des Reichs-Postamtg. Nr. 24. — Inhalt: Verfügungen; Vom 29. Mai 1888. Wiederzulassung von Post⸗ packten im Verkehr mit Rumänien. — Vom 29. Mai 1888. Leitung der Postpackete nach Bulgarien und der Türkei (Konstantinopeh). Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amt. Nr. 23. — Inhalt: Personalnachricht. — Gesundheitg⸗ stand. Volkekrankheiten in der Berichtswoche. — Sterbefälle in deutschen Städten von 409 900 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in. Berliner Frankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. — Poltslrankheiten und Sterblichkeit im April 1888. — Cholera in Bombay und in Singapore. — Flecktyphus in den Reg. Bez. Miagde⸗ hburg und Danzig. — Trichinenepidemien in Preußen. — Bericht des ärztlichen Gesundheitsbeamten für den Londoner Hafen. — Witterung. . Grundwasserstand und Bodentemperatur in Berlin und München, April 1838. — Zeitweilige Maßregeln c. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. — Medizinalgesetzgebung ꝛc. (Preußen.) Mitwirkung dir Medizinal - Kollegien . bei den Entscheidungen des Reichs Versicherungs. Amts. — Konstruktlon der Schulbänke. — Reife kosten z. der Vertreter der Aerztekammern. — Fesistellung des Sachverhalts in den Ueberschwemmungsgebieten. — (Provinz Sachsen) Einfuhr von Schwein edärmen aimerikanischen Ursprungs. (Provinz Hannover) Ankündigung von Ärznei. und. Geheim mitteln. — (Reg. Bez. w g, Verladung von Wiederkäuern und Schweinen nach den Nordfeehäfen. — (Mecklenburg⸗Schwerin.) lieberschwemmungen. — (Mecklenburg ⸗Strelitz Beerdigung der im Verlauf von ansteckenden Krankheiten Gestorbenen. — (Braunschweig.) Dockenstatistik .= PräzisionsTarirwaagen in Apotheken. — Hebammen. D Arzneitaxe und Luxnsgefäße. — Ärzneitare, — Rechtsprechung. Reicht gericht.) Verkauf von sogenanntem „Brodmehl‘. — Verhand⸗ lungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Frankreich) Verfälschung ron QOlivenös. — Ausübung der Medizin. — Geschenkllste . — Sterbe. sälle in deutschen Orten mit J5 Foͤs und mehr Einwohnern für den Monat April 1888. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. t Ministerial⸗Blaft für die esammte innere Verwal- ung in den Königlich preußischen Stag ten. Herausgegeben 1 Bureau des Minifteriums des Innern. Rr. 5. — Inhalt: llgemeine Verwaltungssachen. Verbot des Umlaufs fremder Scheide⸗ ., — Verrechnung von Restausgaben. — Verwaltung der ommunen, Korporationen und Institute. Verwendung von Ueber— schů en der Kreis. Sparkassen. — Konvertirung städtischer Anleihen. . ehrbelastung einzelner Kreistheile bei Aufbringung von . aukosten. — Vertretung eines Gutsvorstehers in Amtevorsteher⸗ gescöltt n. — Bildung von selbständigen Gutsbezirken. — Ergänzungs⸗ * MUpril I8 den Kreistag. — Polizeiverwaltung. A. Gefängnißwesen, — M. Albertd Befferungs. Anstalten? Koften für Ueberführung eines gs. Main Uebelthäters in eine Besserungs-Anstalt. — Anfertigung No) der zberichte der Strafanstalts, Verwaltun en. = Verwaltung Ialtz, geblichen Arbeiten. Verfahren der Bezirkz⸗Ausschüsse in bens. Angelegenheiten. — Verwaltung fur Landwirthschaft, B * Harfe Schonung und Beobachtung des asiatischen uhns.
Statistische Nachrichten.
Deutsche Auswanderer sind im Monat April 18588 über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam 16190 und in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 1888: 33 575 nach überseeischen Ländern befordert. Im gleichen Zeitraum der Vorjahre wanderten aus:
1887 15142 bezw. 34 162 Deutsche, 1886 10 594 23432 . 1385 20 234 , 38158 ö
Von obengenannten 33 575 kamen 449, aus Posen. Westpreußen und Pommern, 10 G, aus Hannover und Schleswig⸗Holstein. 9 oo gus Bayern rechts des Rheins, je 4 0 aus Württemberg, Provinz Brandenburg mit Berlin und aus Rheinland, der Rest aus dem übrigen Deutschland.
.= Nehersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universitäͤt zu Greifswald im Sommer- Semester 1888. Vorläufige Feststellung. A. Im Winter⸗Semester 1887/88 sind immatrikulirt gewesen 1638. Davon sind: a. ver⸗ storben 2, b. abgegangen mit Exmatrikel 304, C. weggegangen, ahne sich abzumelden und daher gestrichen — 4. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vorschriften für die Studirenden 2. vom l. Oktober 1879 —, e,. gestrichen aus sonstigen Gründen 3, jusammen 399. Es sind demnach geblieben 729. Dazu sind in diesem, Semester, gekommen 337. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1066. Die theologische Fakultät zählt Preußen 18, Nichtpreußen 59, zusammen 377. Die juristische Fakultät zählt Preußen 78, Nichtpreußen 10, zusammen 88. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 4535, Richtpreußen 45, zu⸗ sammen 178. Die philosophische Fakultät zählt a. en fen mit dem Zeugniß der Reife 86, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife, nach 5§. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landesuniversitäten vom L. Oktober 1879 22, e. Nichtpreußen 16, zusammen 123. B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten; nicht immatrikulationsfähige Preußen usd Nichtpreußen 21. Die, Gesammtzahl der Berechtigten ist mithin 1987. Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen: AA. von den immatrikulirten Studirenden: in der theologischen Fakultät 370, in der juristischen Fakultät 83, in der medizinischen Fakultät 471, in der philosophischen Fakultät 119, zusammen 1945. Vom Hören der Vorlesungen dispensirt sind: in der theologischen Fakultät 2, in der juristischen Fakultät =, in der medizinischen Fakultät — in der philosophischen Fakultät — zusammen 2. BB. Von den übrigen be⸗ rechtigten Personen: Nicht immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, welche vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben, 21. Die ö der Berechtigten, welche Vorlesungen hören, ist mit— in 4.
Ftunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem Werk: Friedrich, Deutscher Kaiser und König von Preußen, ein Lebensbild von Ludwig Ziemssen (Franz Lipperheide, Berlin) ist die 6. Lieferung (à 60 I) erschienen.
D Denkwürdigkeiten gus der Paulskirche. Von W. Wichmann, Königlichem Regierungs⸗Rath g. D. (Hannover 1838. Helwing'sche Verlagsbuchbandlung. Th. Mierzinsky. König licher Hofbuchbändler. Preis 9 S) — An einer objektiven Geschichte des Deutschen Parlaments fehlt es noch immer; der Verfasser, der eifriges Mitglied desselben war urd in Frankfurt reiches Material gesammelt, hat es unternommen, eine solche der Nachwelt zu über—⸗ liefern. Er sagt: „Ich habe lange gezaudert, ehe ich ihrem Zureden nachgegeben, in der Erwartung, daß Mehrberufene auftreten würden. Dann habe ich mich, als auch aus dem fernen Oesterreich aufmunternde Zuschriften an mich gelangten, zur Herausgabe dieser , Denkwürdig⸗ keiten entschlossen. Diese Form ist absichtlich deshalb gewähit, weil nur sie es gestattet, manche Begebenheiten, Charakterzüge, Aeußerungen und Anekdoten, welche für Zeit und Personen charak— teristisch sind, der Vergessenheit zu entziehen und künftigen Geschichts schreibern zu besserer Würdigung zu überliefern. Ich habe nur in 10 Sitzungen gefehlt., mir manche Aufzeichnungen gemacht und die zahlreichen Tages⸗Brochüren, dann die „Ober ⸗Postamts⸗Zeitung“, halbwegs das offizielle Organ des Reichs-Ministeriums, sorg— fältig bewahrt, bis auf eine ziemlich vollständige Karikaturen sammlung hinab,.“ Seinen eigenen Standpunkt legt der Ver⸗ fasser, wie folgt, dar: „Großdeutsch gesinnt, aber den liberal⸗ konstitutionellen Ideen, welche die damalige Zeit bewegten, vollauf zu⸗ gethan, nahm ich meinen Sitz, nachdem ich in den zahlreichen Vor— versammlungen, die demokratische Partei und ihre Haupt ⸗Wortführer hinlänglich gehört hatte, auf den Bänken der rechten Seite des Hauses. Anhänger des Vereinbarungsprinzips, worin mich eine tief eingehende Unterhaltung mit Carl Welcker bestärkt hatte, stand ich dann zur Partei des Casingo, bis zu der Secession Ende September, wo ich in den mit auf meine Veranlassung gegründeten Klub des Landsberg trat. Auch hier hielt ich mein Großdeutschthum fest, bis zu den November Ereignissen in Wien, die so viele Anfangs Großdeutschgesinnte um⸗ stimmten. Gleichwohl erklärte ich mich gegen den Sturz Schmerling's. Als dann aber das Programm von Kremsier erschien, stimmte ich kon sequent mit dem Klub, welchem ich angehörte, im Sinne des H. von Gagern'schen Programms und seiner späteren Vermittelungsvorschläge. Am Stuttgarter Parlament babe ich mich, wenngleich ich mein Mandat auf ausdrücklichen Wunsch meiner Wähler nicht niederlegte, selbstverständlich nicht betheiligt; den Besuch der Gothaer Versamm⸗ lung aber sah ich als eine durch Friedens⸗ und Vaterlandsliebe mir gebotene Pflicht an. Obwohl es dem Verfasser sichtlich schwer ge⸗ worden ist, den Parteistandpunkt, den er damals mit vollster Ueberzeugung in Frankfurt vertreten hat, ganz aufzugeben, hat er sich gewissenbaft und erfolgreich bemüht, die Geschichte des Parlaments unparteiisch und ohne vorgefaßte Meinung wahrheits⸗ getreu und eingehend zu schreiben. Die von ihm gewählte novellistische Form, in der sich die Eindrücke des Augenblicks photographisch lebendig widerspiegeln, macht die Lektüre des Buchs auch zu einer recht anziehenden. In dieser Beziehung ist besonders auch der Anhang beachtenswerth: das im Jahre 1848 gesammelte Parla⸗ ments ⸗Album und der Parlamentshumor aus der Pauls⸗ kircheé. In dem Album finden sich viele charakteristische und zum Theil recht wahre Aussprüche der Mitglieder, z. B. von Loewe⸗Calbe ꝛc. „Die Revolution von 1848 scheint unerachtet der klaren Erlenntniß ihrer Ziele nur die Bedeutung zu haben, die Wege zu zeigen, auf, denen man nicht zum Ziele kommt‘ z der ‚Parlaments⸗ humor“ ist eine reiche Sammlung von allerhand Scherzen, die wohl verdienen, der Nachwelt aufbewahrt zu werden. Das ganze Werk umfaßt 588 S., groß 80. und ist sehr gut ausgestattet.
— Dasjenige Werk, welches dem einjährig Freiwilligen der Kavallerie, sowie den Offizier -Aspiranten und jüngeren Offizieren des Beurlaubtenstandes dieser Waffe eine vollstaͤndige Belehrung über alle Zweige ihres militärischen Dienstes giebt und als solches seit vielen Jahren daher dieses besten Rufes genießt, der vom Oberst Poten bearbeitete Dienst-Unterricht für die Kavallerie“ ist soeben im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin, Kochstraße 63 — 70, in fünfter, auf Grund der neuesten Vorschriften bearbeiteter Auflage neu erschienen. (4 M06)
— Zu dem für die Wohlfahrt jeder Familie nothwendigen Haus—⸗ rath gehoͤrt die Kenntniß, Kranke unterzubringen und zu pflegen; die Mühwaltung im Krankenzimmer und am Krankenbett. Einen solchen Unterricht in der Familien⸗-Krankenpflege bietet soeben Dr. Tiburtius in einem zum Preise von 1,230 M im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin, Kochstraße 68. = 70, erschienenen Leitfaden. Er macht mit dem Bau und den Verrichtungen des menschlichen Körpers betannt, giebt über das Verhalten des Krankenpflegers und die Ausstattung des Kranken—⸗ zimmers die nothwendigsten Winke und erörtert sodann die allgemeinen und nothwendigsten Grundsätze der Krankenwartung: für Lage, Um⸗ bettung und Bekleidung des Kranken, für Verhütung der Ansteckung, für Beobachtung des Kranken, insbesondere bezüglich seines Schlafes,
seines , , seiner Bewegung, seiner Funktionen und lehrt die rechte Ausführung der ärztlichen Verordnungen. gin letzter (X) Ab⸗ schnitt giebt die Ratbschläge bei plötzlichen Erkrankungen und Unglücks- fällen. Der gemeinnützige Zweck dieses Werkchens, welches in lang⸗ jähriger Erfaßrung erprobte, einfache und sachgemäße Belehrungen und Rathschläge enthält, empfiehlt dasselbe am besten.
In Th. Grieben's (. Fernau) Verlag in Leipzig ist erschienen:
i . Grammgtik der italienischen Sprache. Leicht- aßlicher Leitfaden zur Erlernung derselben für Deutsche von Ramiro Barbaro di San Giorgio. Preis 2 4 80 3 broch, 3 6 50 3 gebunden. = Der thätige Verfasser ist Dozent der stalienischen Literatur an der Humboldt ⸗Akademie“ und dem ‚Victoria⸗Lyceum„, ferner in Berlin. Seine Grammatik ist das Ergebniß langjähriger praktischer Lehrthätigkeit, und enthält eine eigene durchaus selbständige, neue, be= währte Methode. Dieselbe beruht nicht auf einem pedantischen Aufzählen bloßer Formen, welches das Studium einer Sprache ermüdend macht, sondern auf einem naturgemäßen und streng logischen Verfolgen des praktischen Lehrzwecks durch bestimmte Regeln.
— »Das Erbschaftssteuer⸗Gesetz vom 30 Mai 1873, und die im Gebiet desselben bestehenden erbrechtlichen Vorschriften. Erläutert durch Gesetzesmotive, Ausführungs« vorschriften, Rechtsprechung. Verwaltungs⸗Entscheidungen und der Praxis entnommene instruktive Grundsaͤtze. Bearbeitet von Leo La bus, Provinzigl⸗Steuer Sekretär in Breslau. Breslau, J. N. Kerns Verlag (Max Müller). 4,50 ½„ * — Das vorliegende Buch erfüllt eine zweiseitige Aufgabe. Einerseits setzt es allgemein verständlich die auf der Grundlage des Erbschaftssteuer⸗Gesetzes bisher sich heraus⸗ gebildeten fiskalischen Anforderungen auseinander, andererfeits leitet es an, diesen Anforderungen sachgemäß zu genügen. Es ist daher dieses Buch nicht nur Organen der Steuerverwaltung, Nachlaßrichtern, Rechtsanwälten, Standesbeamten und deren Aufsichtsbehörden, Kom—= munalverwaltungen und Gerichtskalkulatoren, sondern auch jedem, welcher bei erbschaftssteuerpflichtigen Anfällen der Erbschaftssteuer⸗ behörde gegenüber als Erbe, Testaments vollstrecker, Bevollmächtigter ꝛc. aufzutreten hat, aufs Beste zu empfehlen.
— Mode und Haus“ ¶ V. Jahrgang, Viertel jahrspreis 1 10) bringt mit dem soeben erschienenen Feitigen Hauptblatt einen großen Schnittmusterbogen zur mühelosen Selbstanfertigung der in Original⸗ Holischnitten verbildlichten praktischen neuesten Moden. und Wäsche⸗ gegenstände. Die vielseitigsten von Emmy Heine erläuterten Hand— arbeiten · Vorlagen — sämmtlich Originale — sind selbst von ungeübter Hand leicht nachzuarbeiten und durchgehends für die praktische Ver werthung eingerichtet. In der mit. Mode und Haus“ verbundenen Hausfrauenzeitung“ wird allen praftischen hauswirthschaftlichen Be⸗ dürfnifsen in kurzen, sachgemäßen Artikeln Rechnung getragen. Die Ver= mählung des Prinzen Heintich von Preußen mit der Prinzefsin Irene bon Hessen gab der Redaktion von Mode und Haus“ Veranlassung, ihre patriotische Gesinnung durch ein Gedenkblatt zu bethätigen, das von Karl Neumann-Strela fesselnd geschrieben ist. Von den reichen anderweitigen schriftstellerischen Gaben der Illustrirten Belletristischen Beilage! von „Mode und Haus“ heben wir eine Frühlingsgeschichte von Georg Harnisch „Veilchendüfte“ hervor, an Illustrationen das Porträt Carl Gerok's, ferner ein Genrebild Der vornehme Vetter! von B. Vaulier, mit Gedicht von Julius Lohmever.
— Von Ad. Mampe, Buchhandlung und Antiquariat Berlin W., Wil helmstraße Nr. l, liegt der Till. an tigugrifche Katalog vor. Derselbe enthält deutsche und ausländische Literatur, wie auch Varia.
Land⸗ und Forftwirthschaft.
„Einfuhr von Garten und Feldprodukten italieni—⸗ scher Pfnrovenienz nach Frankreich. Durch Verordnung vom 15. v. M. ist die Einfuhr von Pflanzen, abgeschnittenen Blumen, Blumen in Töpfen, von Früchten, frischen Gemüsen und allen Garten ⸗ und Feldprodukten italienischer Provenienz über die französische Erenze zu den im Spezial-Zolltarif vom 27. Februar d. J. ange= gebenen Sätzen freigegeben worden.
— Deutsche Jäger-Zeitung, Organ für Jagd, Fischerei, Zucht und Dressur von Jagdhunden,. (J. Neumann, Neudamm. Ne. 20. Kritischer Birschgang durch die Jagd⸗ und Hunde⸗Ausstellung des Vereins „Hektor zu Berlin vom 18. bis 22. Mai 1888, unter be⸗ sonderer Bezugnahme auf das vorhandene Gebrauchshund-Material. Von Hegewald. (Fortsetzung) — Ein Jagdausflug nach dem Kau— fasus. Blätter aus meinem Tagebuche. Von GE. L. L. (Fortfetzung.) Deutsche Waidmannssprache. Mit Zugrundelegung des gefammten Quellenmaterials für den praktischen Jäger bearbeitet von Ernft Ritter v. Dombrowski. (Fortsetzung) — Weiteres über das Vor—⸗ kommen des Steppenhuhns in Deutschland. Von Dr. Ernst Schäff. — Jagdschutz Verein der Rheinprovinz. Erlegtes Wild vom 1. April 1887 bis 1. April 1888. — Sitzung der Strafkammer in Graudenz
am 25. Mai. — Vereins⸗Nachrichten. — Vom Verein zur Züchtung
deutscher Vorstehhunde“ in Aussicht genommene Schau und Gebrauchs suche in Hamm i. W. Die zweite diesjährige Verloosung junger Vereinshunde. Beitrittkerklärungen. — Lustige Ecke. — Brief- und Fragekasten. — Inserate.
Gewerbe und Handel.
Durch italienisches Gesetz vom 13. Mai d. J. ist Posit. 237 des am 1. Januar d. J. in Kraft getretenen General- zolltarifs, beziehentlich die Königliche Verordnung vom 15. Dezember 1887, wie folgt abgeändert worden:
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Sämereien: Lire Lire
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— Die preußischen Knappschaftsvereine 1886. (Stat. Corr.) — In einer Zeit, in welcher die Vorsorge gegen Krankheit, Invalidität, Verwittwung und Verwaisung im Vordergrunde dez öffentlichen Interesses steht, sind Nachrichten, welche die bisherigen Leistungen auf diesen Gebieten veranschaulichen und damit zugleich einen gewissen Anhalt für erweiterte Bestrebungen in diefer Richtung bieten, doppelt willkommen. Zu den verdienstlichsten Veröffent= lichungen üher jene Gegenstände gehören die alljährlichen Ueberfichten der Knappschaftsvereine im preußischen Staat, welche nach amtlichen Quellen bearbeitet und sodann in der Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten ⸗ und. Salinenwesen zum Abdruck gebracht werden. Der kürzlich erschienenen Uebersicht für das Jahr 1886 enmehmen wir e, . der Individualstatistik der Knappschaftsvereine die folgenden
ngaben. Die 75 Vereine mit insgesammt 1876 Berg-, Hütten⸗ und Salzwerken, welche während des Berichts jahres in Wiersch waren, zählten durchschnittlich 182 624 ständige (meistberechtigte) und 143 719 unstandige, zusammen. 326 373 Mitglieder; gegen das Vorjahr hat sich die Zahl der meistberechtigten Mitglieder um 1.33 Go vermehrt, dagegen die der minderberechtigken um 5,Os G und die Gesammtzahl um 1,58 o vermindert. An vollbeitragenden Mitgliedern (ohne die — meist zum stehenden Heere — Beurlaubten) waren zu Beginn des Jahres 180 902 ständige, 1533 651 unständige vorhanden. In Zugang kamen im Ganzen 48 088, in Abgang 53 908 Mitglieder, 21 77 stãndige und 31 981 unständige, und zwar durch Invalidisirung 4 336 ständige und S654 unständige. durch Urlaub 4166 ständige, durch Ausscheiden FI 686 ständige und 29 951 uaständige, durch Tod 1745 ständige und 1176 un⸗
ständige. Auf je 1000 Mitglieder kamen bei den ständigen 120, 06,