152301 M* Namen des gönigs! erlündet am 6. Juni 888. Huhn, Gerichtsschreiber. ; Auf Antrag des Kossäthen Friedrich Semisch zu abnsdorf, vertreten durch den Rechtsanoalt Quaß— iek iu Senftenberg erkennt das Königliche Amts ericht zu Senftenberg durch den Gerichts ⸗Assessor
Das Hrpothekendokument über die auf dem Grund⸗ stück Bahnsdorf Band III. Nr. 72 in Abtb. III. mter Nr. 1 für den Kossäth Christian Dubrau zu Jehserigk eingetragenen 300 Thlr. — 900 M wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ teller zur Last gelegt.
Im Namen des Königs?! Verkündet am 6. Juni 1888.
Hu hn, Gerichtsschreiber. ö.
Auf den Antrag des Weinbergsbesitzers Gustav Simke zu Senftenberger Flur, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg, erkennt das Tönigliche Amisgericht zu Senftenberg durch den Gerichts- Assessor Riedel für Recht: J
Die Inhaber der auf dem Grundstück Senften⸗ berg w. Nr. 43 in Akrtheilung II. unter Nr. 4 für den Kaufmann Robert Küntzel zu Radeberg unter Dokumentenbildung eingetragenen Post von 135 M. S6. 3 urd 14 30 , und zwar 129 6 6 4 rechts räftige Förderung aus dem Erkenntnisse vom 14. Mai 1877 nebst S 4 10 3 an Kosten und Gebühren werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag— steller zur Last gelegt.
(lo? 28]
m Namen des Königs?! erkündet am 6. Juni 1838. Huhn, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Neuhäuslers George Niemtz zu Klein-Koschen, vertrelen durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts— Assessor Riedel für Recht:
Das Hppotbekendokument über die auf dem Grundstück Klein⸗Koschen Band III Blatt Nr. 60 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Häusler Traugott Zschieschang zu Klein-Koschen eingetragenen 299 Thlr. — 870 M wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag— steller zur Last gelegt.
15229]
Im Namen des Königs?! Verkündet am 6. Juni 18588. gez. Hu hn, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Ortsrichters Herrmann Tempel, 2) der verehelichten Mkertschka, Marie, geborne Starke, Beide zu Kostebrau, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts⸗Assesser Riedel für Recht: Die Hppoethekendokumente über die auf den Grund⸗ stäcken Kostebrau Band III. Blatt Nr. 89 und
Ilioꝛ32
— 1
Kostebrau Band III. Blatt Nr. 94 in Abtheilung III. unter Nr. J und? für die verehelichte Zimmermann Rettke, Anna Elisabeth, geborne Brenzke, zu Koste— brau eingetragenen 300 Thaler — 900 6 bez. für die Wittwe Frost, Eleonore, geb. Kupsch einge⸗ tragenen 350 Thaler — 1050 4M werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag— stellern zur Last gelegt.
(13215) Im Namen des Königs!
In der Kordecki⸗Mannheim'schen Aufgebotssache, erkennt das Königliche Amtsgerickt zu Schwerin a. W., durch den Amtsrichter Müller am 12. Juni 1888 für Recht:
Die Hypothekenurkunden
a. über die im Grundbuch von Gollmütz auf dem Grundbuchblatte des dem Eigentümer Johann Kordecki gehörigen Grundstücks Goll— mütz Nr. 50 Abtheilung III. Nr. 2 für das General . Pupillen ˖ Depositorium des Königlichen Land- und Stadtgerichts zu Schwerin a. W., zufolge Verfügung vom 10. Juni 1841 ein getragenen 609 Thaler Darlehn, über die im Grundbuch von Schwerin Stadt auf dem Grundbuchblatte des dem Kaufmann Philipp9 Mannheim gehörigen Grundstücks Schwerin Stadt Nr. 47 (fräher 46) Abthei⸗ lung III. Nr. J für die Kaufmann Moses und Rose, geb. Marcuse, Stargardt'schen Eheleute zu Schwerin a. W., zufolge Ver— fügung vom 39. Juni 1861 eingetragenen 450 Thaler rückständige Kaufgelder, von denen die erstere aus der Schuldurkunde vom 5. Juni 1341 und dem Hyrothekenschein in vim recognitionis vom 10. Juni 1841, die letztere aus dem Kaufvertrage vom 17. Fe— brüar 1869 und dem Hypothekenbuchsaus;üge vom 30. Juni 1861 gebildet ist, werden für kraftlos erklärt.
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Im Namen des Königs?!
Verkündet am 12. Mai 1888. Beilicke, als Gerichteschreiber.
In der Bach'schen Aufgebotssache von Weißensee — E. 3.2 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee, Abtheilung J, durch den unter zeichneten Gerichts ⸗Assessor für Recht:
1) Die etwalgen Berechtigten der Hypothekenpost von 200 Thlr. Darlehn, verzinslich mit 5. o6o, einge— tragen aus der Schuld- und Pfandverschreibung vom 23. September 1819 in Band 19 Fol. 16081 Kubr. III. des Grundbuchs von Weißensee für den Oekonomen Johann Christoph Hoffmann in Nausiß werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausge— schlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Von Rechts Wegen.
Schencke.
15220]
— —
152177)! Im Namen des Königs? Verkündet am 5. Juni isss. Neum ann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verwistweten Stellenbesitzer Anng Rosina Freitag, geborenen Pobl, in Liebengu bei Auras, vertreten durch den Rechtsanwalt Glaser zu Neumarkt, erkennt das Königliche Amtegericht zu Neumarkt durch den Amtsrichter Wache für Recht:
Alle diejenigen, welche auf die auf Nr. 3 Klein⸗ Bresa Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchtz auf Grund der ö rom 22. März 1869 für die minorenne Anna Rosina Freitag eingetragene, mit fünf Prozent Zinsen verzinsliche Hvpothek von 23 Thlr. 18 Sgr. und 16 Thlr. Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, werden mit denselben
ausgeschlossen und werden der Antragstellerin die
Kosten des Verfahrens auferlegt. gez. Wache. Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Juni isss. Neumann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verwittweten Stellenbesitzer Anng Rosina Freitag, geborenen Pohl, zu Liebenau bei Auras, vertreten durch den Rechtsanwalt Glafer zu Neumarkt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reumarkt durch den Amtsrichter Wache für Recht:
Das Hypothekendokument über die auf der Frei⸗ stelle Nr. 3 Klein-Bresa in Abtheilung III. unter Nr. 3 des Grundbuchs nach der Erbsonderung vom 16. November 1840 auf Grund der Verfügung vom ö. Mär; 1341 eingetragenen zu fünf Prezent ver—⸗ zinslichen 198 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf., und zwar väterliches und mütterliches Erbtheil für
a. Maria Elisabeth, b. Catl, c. Anna Rosina, d. Gottlieb, Geschwister Freitag, mit je 35 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. zusammen 147 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. und Kuhgeld für a Maria Elisabeth, b Anna Rosina, mit je 28 Thlr., zusammen 56 Thlr., wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat Antragstellerin
zu tragen. gez. Wache. Vorstehende Urtheile werden hiermit zur öffent— lichen Kenntniß gebracht. Neumarkt, den 6 Juni 1888. Baensch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(15218 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge— richts vom 8. Juni 18388 sind
J. folgende Hypolhekenarkunden für kraftlos er— klärt worden:
l) die Hppothekenbriefe über die auf dem Bauer—⸗ gute Nr. 21 Porschwitz eingetragenen Forderungen:
a. 1000 Thaler Kaufgeld, eingetragen Abthei⸗ lung III. Nr. 2,
b. 428 Thaler Darlehn, lung III. Nr. 3,
2 die Hppothekenurkunde über 16 Thlr. 22 Sgr. 4 Pf. materna, eingetragen Abtbeilung II. Nr. 6 auf dem Grundstück Nr. 7 Bartsch;
II. die etwaigen Berechtigten an folgenden Hyvo—⸗ thetenxosten mit ihren Ansprüchen für ausgefchsoffen erklärt worden:
1) 95 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. Darlehn, eingetragen auf der Härtnerstekle Nr. 19 Mlietsch, Abthei⸗ lung III. Nr. 4,
2 190 Thaler Courant, eingetragen auf der Frei⸗ stelle Nr. 27 Ransen, Abtheilung III. Nr. 5,
3) 209 Thaler Darlehn, eingetragen auf dem Grundstück Nr. 7 Bartsch, Abtkeilung II. Nr. 8, soweit jene Post durch Erbgang auf Louise Wagner übergegangen.
Steinau a. O., den 8. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
eingetragen Abthei⸗
15224 Bekanntmachung.
Durch am 5. Juni 18838 rerkuͤndetes Ausschluß⸗ urtheil ist für Recht erkannt:
Die Hppothkenurkunde über die Post von 100 Tha— lern, eingetragen Band 1II. Blatt 139 des Grund- buchs von Bergen, Landbezirk, Abtheilung II. Nr. 4
ür den Rittergutsbesitzer Louis von Platen auf
Poggenhof, wird für kraftlos erklärt. Bergen a. Rügen, den 5. Juni 1888. Königliches Amtsgericht.
(l5225) Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Juni 1888.
Huhn, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Althäuslers G. Brödemann zu Klettwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts— Assefsor Riedel für Recht:
Das Hppothekendokument über die auf dem Grund— stück Klettwitz Band J. Nr. 37 in Abtheilung III. Nr. 9 für den Maurermeister Lehmann zu Senften—« berg eingetragenen 11 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. und Nebenkosten wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag steller zur Last gelegt.
5219) Im Namen des Königs?! Verkündet am 12. Mai 1888. Beilicke, als Gerichtsschreiber.
In der Schicke'schen Aufgebotssache von Grüningen — E. 487 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee, Abtheilung J., durch den unterzeich⸗ neten Gerichts-Assessor für Recht:
1) Die Hyxothekenurkunde über ein Darlehn von 23 Thlr. 20 Tr. A 7 Sgr. 1 Pf., eingetragen für die Kinder des Johann Gottfried Hahn in Grünin— gen, nämlich Johanne Marie Christine, Johann Heinrich Christian, Johanne Augufte Dorothee und Johann Christoph Hahn, aus der Schuldverfschreibung vom 29. Oktober 1833 zufolge Verfügung vom 12. Dezember 1840 in Nr. 30 des Hypothekenbuchs über waljende Grundstücke der 8 Flur auf Acker, Land auf der Enthütte (Flurbuchẽ̃nummer 326) wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem
Vosischaffner Kraemer in Erfurt zur Last.
Von Rechts Wegen.
Sch encke.
Il47s6 Bekanntmachung. ;
Durch Erkenntniß des Königlichen Amtsgerichts 9 = . vom 30. Mai 1888 ist für Recht
annt:
I Die eingetragene Gläubigerin oder deren Rechts · nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf, die im Grundbuch von Wundersleben Band V. Artikel 205 Abtheilung III. Nr. J für Johanne Friederike Chri- stiane Laun, geborene Schwarzengu, zu Mittelbausen aus dem Kaufvertrag vom 1. November 1841 ein ˖ getragene Hypothekendost von 40 — buchstäblich: vierzig — Thalern rückständige Kaufgelder aus geschlossen .
2) Die Hypothekenurkunde vom 31. Juli 1841 mit Ingrossationsvermerk von demselben Tage über 1L0 Thlr. — buchstäblich; Einbundert und siebenzig Thaler — eingetragen für den Rittergutspächter Andreas Gottfried Himmler zu Tunzenbausen, AÄb— theilung III. Nr. 8 Band J. Artikel 48 des Grund⸗ buchs von Tunzenhausen und Abtheilung HI. Nr. 1 Band 1. Artikel 5 des Grundbuchs von Schallen⸗ burg, wird für kraftlos erklärt.
Sömmerda, den 31. Mai 1888.
Rasch, Assistent, . als Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
des Besißers Carl Motzkus zu Jänischken, des Besitzers Gottlieb Perkuhn zu Groß Schunkern,
e. des Besitzers Friedrich Kalcher zu Kastaunen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Insterburg durch den Amtsrichter Kubn
für Recht: Die Inhaber folgender Hypothekenposten:
a. 53 Thaler 5iz Silbergroschen Muttererbtheil der Louise Naruhn, auf Grund des Erb— theilungsvergleichs vom 6. Februar 1823 gemäß Verfügung vom 2. April 1825 auf dem jetzt dem Carl Motzkus gehörigen Grundstück Jänischken Nr. 19 Abtheilung 111. Nr. 2 eingetragen,
. 9. Thaler 25 Silbergroschen 3 Pfennige Vatererbtheil des Jacob Christoph Sta⸗ ginnus,
I2Y Thaler Vatererbtheil des Maria Staginnus,
I5 Thaler Vatererbtheil des August Staginnus,
zu b., e, d. als Schuld der Wittwe Christine Staginnus, geborenen Goerke, auf Grund des am 26. Oktober 1840 bestätigten Theilungsrezesses vom 2. Mai 1830 gemäß Verfügung vom 19. Januar 1841 auf dem jetzt dem Gottlieb Perkuhn gehörigen Grundstück Groß- Schunkern Rr. 24 — alte Nummer 7 — Abtheilung III. Nr. 6 ein getragen,
. 100 Thaler Forderung aus der Agnitions⸗ resolution vom 26. Oktober 1871 und 1Thaler 15 Silbergroschen Cintragungekosten, für den Schuhmachermeister Gottlieb Tarrach aus Braunsberg auf Requisition des Prozeß⸗ richters vom 19. Dejember 1871 zufolge Ver— fügung vom 11. Februar 1872 auf dem jetzt dem Friedrich Kalcher gehörigen Grundstück Kastaunen Nr. 27 Abtheilung III. Nr. 5 ein- getragen, -
8 Thaler 23 Silbergroschen vorgeschossene Prozeßkosten und S8 Silbergroschen Ein— tragungskosten, auf Grund der Agnitions— resolution vom 26. Oktober 1871 und der Regaisition des Prozeßrichters vom 21. Mär; 1372? für den Schuhmachermeister Gottlieb Tarrach aus Braunsberg zufolge Verfügung kom 5. April 1872 auf dem jetzt dem Friedrich Kalcher gehörigen Grundstück Kastaunen Nr. 22 Abtheilung III. Nr. 6 eingetragen,
werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten
Posten ausgeschlossen.
Insterburg, den 7. Juni 1883. Königliches Amtsgericht.
(lõd 24 ürtheils⸗ Auszug.
In Sachen, betreffend die Aufgebote der unten be— zeichneten Hypothekenurkund en und Hrpothekenposten, hat das Königliche Amtsgericht in Recklinghaufen
J. die Hypothekenurkunden über
1) 50 Thaler Abfindung mit Zinsen zu 50, ein- getragen für die am 13 4. 1855 geborene Maria Elisabeth Heitfeld in Waltrop auf Grund der Ver fügung vom 14.6. 1858 in Bd. 5 Bl. S5 Abth. III Nr. J des Grundbuchs von Herten,
27) 410 Thaler mit Zinfen zu 44 ι , eingetragen aus der gerichtlichen ürkunde vom 18. Juli, resp. 14. August 1860 für die Geschwister Clostermann von Wattenscheidt, nämlich: Maria Getrud Theresia, Maria Adelfine, Theodora Louise und Otto Anton auf Grund der Verf. vom 14. August 1865 in Bd. J. Bl. 47 Abth III. Nr. 1 des Grundbuchs von Herten und von da übertiggen nach Br. 7 Bl. 12, Bd. 6 Bl. 35, Bd. 3 Bl. 43, Bd. 4 Bl. 19, Bd. 1 Bl: 22 und. Bd. 6 Bl. 36 desselben Grundbuchs,
3) 225 Thaler Darlehn mit Zinsen zu 14 960 und Kosten, eingetragen aus der Obligation vom 23. No- vember 1867 für den Weber Hermann Wesselbaum zu Holthausen, Kirchspiel Waltrop, auf Grund der Verf. vom 28. Januar 1869 in Bd. 141 Bl. 45 Abth. II. Nr. 1 des Grundbuchs von Datteln,
4) 57 Thaler 22 Sgr. 9 Pf. Pachtrückstãnde mit Zinsen zu 55 „o und den Kosten, eingetragen aus der Verschreibung des Höfners Theodor Kütter, gt. Holtermann, in Leveringhausen. vom 23. November 1827 für den Herzog Prosper Ludwig von Arenberg auf Grund der Verf. vom 18. Januar 1855 in Bd. 2 Bl. 19 Abth. III. Nr. 6 des Grundbuchs von Waltrop,
5) die von dem Franz Menge an jedes seiner voll⸗ bürtigen Geschwister: Gertrud, Josef und Wilhelm nach dem Absterben der Eltern zufolge Kontrakis vom 28. April 1848 zu zahlenden 8 Thaler, einge— tragen Bd. 1 Bl. 32 Abth. III. Nr.? des Grund⸗ buchs ron Herten,
für kraftlos erklärt,
II. die Rechtsnachfolder der Geschwister Gertrud, Josef und Wilhelm Menge werden mit ihren An— sprüchen auf die unter J. Nr. 5h bezeichnete, Bd. 1. Bl. 32 Abth. III. Nr. 2 des Grandbuchs von Herten eingetragene Post ausgeschlossen.
Necklinghausen, 12. Mai 1888.
. Hölsscher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(15216 ,
In Sachen, betreffend das Aufgebot ron Spar- kassenbüůchern — F. 26/87 — hat das Königliche Amte. gericht zu Zeitz durch den Amtsrichter Wenzel fur Recht erkannt:: .
Die Sparkassenbücher der Städtischen Sparkass zu Zeitz, und zwar:
a. Nr. 37 257 auf den Namen Emma Neubert zuf 46 65 6, b. Nr. 41 158 auf den Namen Therese Neubert auf 40,99 46 lautend, werden für kraftlos erklärt. Zeitz, den 5. Juni 1888. . Königliches Amtsgericht.
(15422 ;
Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in seiner heutigen öffentlichen Si zung nachstehendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:
Die Urkunde vom 25. September 1820, inhaltz deren auf dem Grundvermögen der Wittwe Acker⸗ wirth Josef Anton Kirchhoff, Friederike, geborene Möller, zu Ovenhausen Abtheilung III. Nr. 5 des Grundbuchs von Ovenhausen Tol. 18 Fol. 56 fir die Möhring'sche Stiftung 80 Thlr. nebst 50/0 Zin⸗ sen eingetragen stehen. wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Wittwe Kirchhoff zur Last geletzt.
Höxter, den 11. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. ebots ach? F. 387 hat das
t König⸗ liche Amtsgericht zu Mittelwalde erkannt: !
Alle unbekannten Berechtigten werden mit ihten
Ansprüchen an die aufgebotene Spezialmasse von 10, M 53 4 Zinsen, welche bei der Zwangsvber— steigerung des Grundstücks Blatt 85 Schönfel? von den daselbst Abteilung III. Nr. 13 für Johann Prause haitenden 180 M zur Hebung gelangt find, ausgeschlossen. ( Mittelwalde, den 2. Juni 1888. Königliches Amtsgericht. Verkündet am 19 Mai 1888. Wittig, Gerichtsschreiber.
(15429 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 6. Juni 18838 sind folgende Schuldurkunden:
1 über 3900 6 aus Obligation vom 13. Dezember 1842 resp. nach Testament vom 5. Juni 1850 für den Pfarrer Fett zu Löhlbach, eingetragen im G. W. und Spy. Buch von Löhlbach und im Grundbuch ron da Artikel 117 Abtheilung 1II. V. 2,
2) über 690 S aus Obligation vom 21. November 1849, verzinslich zu 4 9υάη für Heinrich Hecker zu Altenhaina, eingetragen im G. W. und Hyp. Buch von Löblbach und im Grundbuch daselbst Artikel 175 Abteilung III. V. 5,
für kraftlos erklart worden. Rosenthal (Hessen), den 8. Juni 1833. Königliches Amtsgericht.
5221 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Grundbesitzers fir PVrjy⸗ Evlski zu Chbabsko, rertreten durch den Rechtsanwalt Tenn zu Tremessen, werden die eingetragenen Gläubig⸗r der im Grundbucke von Chabeko Dorf Nr. 12 Abtb. II. Nr 1 eingetragenen Post von zweimal 65 Thlr. sewie die unbekannten Rechts— nachfolger der eingetragenen Gläubiger mit ihren Rechten und Anspruchen auf die Post ausgeschlossen.
Mogilno, den 13. Juni 18283. Königliches Amtegericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Juni 1888s.
Nolte, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Actien. Gesellschaft Creditbank zu Duisburg, Ramens des Spediteurs B. Aeymans zu Godesberg, erkennt das Königliche Amtsgericht ju Duisburg für Recht:
Die eingetragene Gläubigeria bezw. deren Rechtẽ⸗ nachfolger werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die im Grundbuch der Feldmark Duisburg Band 37 Blatt 49 Abtheilung III. unter der Nr. II eingetragene Post: .
8262.12 S Urtheilsforderung nebst 6 0 Zinsen von 18970 96 seit 17. August 1875, von 1781,51 seit 3. September 1875, ron 1685,38 M seit 16. September 1875, von 1779 n seit 5. Oktober 1875, von 900 M seit 9. Oktober 1875 und von 145 6 sett 15. März 18745 und Kosten, zahlbar sofort auf Grund des Erkenntnisses vom 17. Mät; 18765 füc die Firma Caillet⸗Wauthot frere & sour zu Havbes, eingetragen am 25. April 1876,
ausgeschlossen. Rechts
Von von Müntz.
15416
Wegen.
Im Namen des Königs! Verlündet am 6. Juni 1888. Huhn, Gerichtsschreiber. . Auf den Antrag der Erben des am 14. Mai 136 zu Bückgen verstorbenen Ganzhüfners Christian Leb— mann naͤmlich: : a. der Wittwe Lehmann, Martie, ge b. Bunda, ju Bückgen, . b. de durch den Hufner Matthes Bunda zu Schmogrow bevormundeten rier hinterlassenen minder⸗ jährigen Kinder 1) Anna Marie, 2) Johanna Auguste, 3) Auguste Ernestine, ö 4) Johann Erdmann Herrmann, Geschwister Lehmann zu Bückgen, . vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk. zt Senftenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht ö. Senftenberg durch den Gerichts⸗Assessor Riede für Recht: ö . Die 64. der auf dem Grundstück Bückgen Band J. Blatt Nr. 6 in Abtheilung III. . Nr. 1 für den Ganzbüfner Matthes Zech ee. Dokumentenbildung eingetragenen Pest l 160 Thalern — 300 Maik 3 mit ihren An tüchen auf diese Post ausgeschlossen. . ö . Kosten des Verfahrens fallen den Antraz stellern zur Last.
(15225
taunuskreise den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem vensionirten Schutzmann Dentzer zu Berlin, dem Steuer— aufseher Fischbeck zu Schwedt a. O,
Neuhaldensleben und dem Schmiedetagelöhner Christian
im 1. Schlefischen Grenadier⸗Regiment Rr. 10, dem Restaurateur
Nas Ahkonnemnt betrãgt vierteljahrlich 4 M0 360 3.
Alle Nost · Anstalten nehmen 8 fur Berlin außer den Nost · Anstalten ; 8. Wilhelꝛuftraße Nr. 32.
Einzelne Uu mm ern kosten 25 5.
2 m;
auch die Expedition
1
2 156.
*
Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1888, betreffend die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät.
Ich bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum zweiten Tage nach der Beisetzungsfeier verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Potsdam, den 15. Juni 1885.
Wilhelm. . von Bismarck. An das Staats-Ministerium.
In Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät bestimme Ich hierdurch Folgendes: Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Epauletten, Agraffen und Cordons, beflortes Portepée, Flor um den linken Oberarm, die zur Uniform gehörigen dunklen Beinkleider und schwarze Handschuhe, da⸗ gegen in den letzten zwei Wochen Flor um den linken Ober— arm, dunkle Beinkleider und weiße Handschuhe. Bei offi⸗ ziellen Veranlassungen, bei welchen die vorgenannten Be— amten in Civilkleidung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen schwarze Beinkleider, schwarze wollene Westen, schwarze Handschuhe und Flor um den linken Oberarm, in den letzten zwei Wochen hingegen schwarze Beinkleider, schwarzseidene Westen und weiße Handschuhe. Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den linken Oberarm.
Potsdam, den 15. Juni 1885.
Wilhelm. von Bismarck. An das Staats⸗Ministerium.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Berghauptmann und Ober⸗Bergamts⸗Direktor Prinzen zu Schönaich⸗-Carolath zu Dortmund den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Ober⸗Vorsteher der Althessischen Ritterschaft, von Schutz⸗ bar genannt Milchling zu Hohenhaus im Kreise Esch⸗ wege, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Direktor des Realgymnastums zu Düffeldorf, Dr. Phi Matthias, und dem Oberlehrer an derselben Anstalt, Pro— sesso Br. phil Stammer, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister Frölich zu Idstein im Unter—
dem Lagerarbeiter Jacobus Appel zu Leer, dem Fürstlich Wiedschen Wald⸗ wärter Christian Kutscher zu Altwied im Kreise Neuwied, dem Waldarbeiter Christlan Heicke zu Behndorf im Kreise
Viehme yer zu Kronenberg im Kreise Mettmann das Ali gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Grenadier Kwiatkowsky
Hellmöldt zu Langensalza und dem Bademeister Albert . ebendaselbst die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Dekorationen zu er⸗ theilen, und zwar:
des Commandeurkreuzes erster Klasse mit Eichen— laub des Großherzoglich badischen Ordens vom . Löwen:
dem Ober⸗Hof⸗ und Domprediger, Ober⸗Konsistorial⸗Rath
dem Direktor der
dem Hofmarschall Sr. Albrecht von Preußen, Schulenburg;
dem Kammerherrn sowie des Ritterkreuzes des
dem Geri Berlin.
XIII. Prinzen Re
schwedischen Schwert⸗ Ordens u
Staataarchive, Ober Regierungs Rath Dr. von Sy bel;
—
Se. Majestät der König h Allerhöchstihrem General einrich
ion, sowie dem Hauptmann
dieser Division, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗
liehenen fremdherrlichen Orden zu ertheilen, und zwar Ersterem: der Commandeur⸗Insignien des
dänischen Danebrog⸗Ordens, — Le Königlich schwedischen Schwert- Sr des Königlich dänischen Danebrog-Ordens.
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Jnserate nimmt au: die gönigliche Expedition
gran eile 305.
des Veutschen Reichs · Anzeiger⸗ nud Aõniglich Preußischen Staats- Auzeigerz Berlin 8n., Wilhelmstraße Nr. 32.
H= r 0 ,
erster Klasse desselben ns:
Wirklichen Geheim en
es erster Klasse des
chen Ordens Heinrich's wen: glichen Hoheit des Prinzen Grafen von der
weiter Klasse desselben
fen Alexander von Keller;
iserlich brasilianischen rdens: Dr. jur. Borchardt in
k. . en. . wite, General⸗Lieutengnt p, Tomtaa aden der 14. ö.
von Die st im Generalstabe
Großkreuzes des Königlich nd des Großkreuzes des Königlich terem: des Ritterkreuzes des ens und des Ritterkreuzes
Deu tsch
ertheilt worden.
Bekannt
betreffend das Verzei
Vom lö.
In Gemäßheit des §. 34 versicherungsgesetzes vom 5.
die Frist, innerhalb deren die nehmer durch Vermittelung de
hiermit festgesetzt. lich eingehalten werden kann, ihnen aufzustellenden Verzeichn
bis spätestens zum 15.
Hinsichtlich der bei Aufste tenden Gesichtspunkte und de
Anordnungen verwiesen.
. Dem bisherigen Konsul Cao dinien) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem
unfallversicherungspflichtiger wirthschaftlicher Betriebe in den Herzogthümern Coburg und Gotha.
Seite 132 wird für den Bereich Berufsgenossenschaften der Herzogthümer Coburg und Gotha
Demzufolge haben,
mulars wird auf die Seitens des Ministeriums zu Coburg beziehungsweise Gotha ergehenden
es Reich.
in Cagliari (Insel Sar— eichsdienst
machung,
chniß der Unternehmer land- und forst—
Juni 1888.
des landwirths
aftlichen Unfall— Mai h
1886 (Reichs ⸗Gesetzblatt der landwirthschaftlichen
Verzeichnisse der Betriebsunter⸗ r unteren Verwaltungsbehörden
an die Genossenschaftsvorstände gelangen müssen, auf die Zeit bis zum 1. August 1888
einschließlich
h damit diese Frist pünkt⸗ die Gemeindebehörden die von isse
Juli 1885 einschließlich zu beach⸗
u benutzenden For— erzoglichen Staats⸗
an die unteren Verwaltungsbehörden einzusenden.
llung der Verzeichnisse s hierbei
Das Reichs⸗Versicherungsamt. Bödi
ike r.
Hof
Der Königliche
13. September, für weiland
und General⸗Superintendenten der Kurmark, D. Kögel;
und König Friedrich III.
Trauer auf drei Mongte (dreizehn Wochen), also bis
Königreich Preußen.
legt heute, den 15. Juni, die . zum Se. Majestät den Kaffer an.
Die Damen tragen in den ersten sechs Wochen, bis inklufive 26. Juli, schwarze wollene 6 Kleider, Handschuhe von schwarzem Leder (nicht glace), schwarze Fächer und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht in den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurück⸗ gesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken; in den nächsten . Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume und nur dem langen Schleier; in den darauf folgenden zwei Wochen aus einer kleinen . mit langer riß
In der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs ochen lang, vom 27. Juli bis inklusive 6. September, erscheinen die Damen in k Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei ochen den Kopfputz von glattem schwarzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, schwarze Handschuhe (glace), schwarze Fächer und schwarzen Schmuck; in den darauf folgenden drei Wochen erscheinen fie mit weißem Kopfputz, weißen resp. hellgrauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen; erst in der dreizehnten Woche können sie zu weißen resp. hellgrauen Handschuhen bunten Kopfputz, bunte Fächer und . . 26 aher, r we
ie Herren, welche Uniferm tragen, nehmen für ö anze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Arm; in
sien sechs Wochen erscheinen sie mit beflorten Epauletten, Agraffen, Coden, Portespse s, die Kammerherren mit be; flortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht dem Militẽrstande angehören, tragen für die ganze Zeit ber Trauer zum ge⸗ stickten Rock die gold- resp. silberbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den gold⸗ resp. filberborbirten Hut mit weißer Feder, zur kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und in einem wie in dem anderen Falle dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarʒe seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen weiße Handschuhe.
Die Herren, welche nicht Uniform fragen, erscheinen während der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Arm und mit schwarzen Unterkleidern und nehmen dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten fieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen weiße Handschuhe.
Berlin, den 15. Juni 1888.
Der Ober⸗Ceremonienmeister. Graf A. Eulenburg.
Ministe rium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der Forst-Assessor Modersohn ist zum Oberförster ernannt und demselben die durch Pensionirung des Ober— försters Wißmann erledigte Oberförfterstelle zu Sprakensehl im Regierungsbezirk Lüneburg übertragen worden.
Just i z⸗Ministe rium.
Dem Kammergerichts-Rath, Geheimen Justiz-Rath Tenzer ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Amtsgerichts-Raih Haberling in Liegnitz und der Amtsrichter Dr. Großpietsch in Sfebau an das Amtsgericht in Breslau, der Amtsrichter Grabau in Magdeburg als Landrichter an das Landgericht daselbst und der Amtsrichter Hesse in Triebel an das Amtsgericht in Lübben. Der Kommerzien-Rath Karl Döring in Hanau und der Kommerzien-Rath Jakob Friedrich Zimmermann daselbst find zu Handelsrichtern, der Fabrikant Karl Kehl in Hanau und der Fabrikant Karl Luücan daselbst zu stell⸗ vertretenden Handelsrichtern in Hanau ernannt.
Dem Handelsrichter Gradenwitz in Berlin ist die nach—⸗ gesuchte Entlassung ertheilt.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der
Berichts⸗Assessor Krebs bei dem Landgericht in Frank⸗ furt a. M. und der Gerichts-Assessor Pütz bei dem Amts—⸗ gericht in Opladen. .
„Dem Notar, Justiz-TBath Hesse in Breslau ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung erthemt.
Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Junger⸗
mann in Berlin, der Notar Rühl in Jüchen, der Rechts⸗ der Rechts anwalt und
anwalt Nieland in in,. und Notar Eberhardt in Nordhaufen find gestorben.