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Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
taats⸗Anzeig
er.
Königlich Preußischer
Aas Ahonne ment betragt vierteljährlich 4 M 50 8.
Alle Rost-Anstalten nehmen Gestellnug an;
für Gerlin außer den Host⸗Anstalten auch die Expedition
S8wW., Wilhelmstraße Rr. 32.
Einzelne ummern Roßen 25 5.
Ausccnlons eis far den Uœum aer Reeanen, so 3. Jnserate nimmt an: die Königliche Crpedition
des Nentschen Reichs · Wuzeigera unnd Königlich Rrenßischen Staatz - Anzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
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2163.
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ñ, Abends.
Berlin, Sonnabend, den 23. J
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1188S.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oher⸗ und Corps⸗Auditeur des IV. Armee⸗Corps, Lang zu Magdeburg, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Kreis⸗Thierarzt Wiegel zu Kreuznach den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Meliorations⸗Kanal⸗ Aufseher Johann Semmler zu Mauche im Kreise Bomst das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem , : und Second⸗Lieutenant der Reserve des 7. Sächsischen Infanterie⸗ Regiments Prinz Georg Nr. 1096, Adalbert Heffmann zu Glogau, bisher zu Striegau, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
; dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Straßburg, Dr. ten Brink, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem General— sekretär im Königlich nieder ländischen Justiz⸗Ministerium, van
Beyma, den Rothen Adler⸗-DOrden dritter Klasse; sowie dem Königlich niederländischen Reichs advokaten Thorbecke im . den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ver⸗ leihen.
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Dent sches Reich.
Programm für die feierliche Eröffnung des Reichstages in Berlin, am Montag, den 25. Juni 1888.
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ö Am Montag, den 25. Juni 1888, als an dem zur feier⸗ lichen Eröffnung des Reichstages in Berlin bestimmten Tage, Mittags um 12 Uhr, findet für die evangelischen Mitglieder desselben in der Kapelle des Königlichen Schlosses, Aufgang
unter Portal Nr. 3, um 12169 Uhr für die katholischen in der St. Hedwigs⸗-Kirche ein Gottesdienst statt. An beiden Orten sind zu diesem Behufe Plätze reservirt.
8. 2. Nach beendigtem Gottesdienst begeben die Reichstags⸗-Mit—⸗ glieder fich nach dem Weißen Saale des Königlichen Schlosses. Der Aufgang ist unter Portal Nr. 3. 3 Die Generalität tritt unter die Arkaden nach der Lust⸗ gartenseite, die Minister, die Wirklichen Geheimen Räthe und die Räthe erster Klasse stellen sich gegenüber in der zweiten Abtheilung der Nischen unter der Kapellentribüne auf. §. 3. ü Die Mitglieder des Bundesraths versammeln sich nach dem Gottesdienst in dem Marine⸗Salon neben der Bilder⸗ Gallerie, um sich von dort nach dem Weißen Saale zu begeben, woselbst sie fh in der ersten Abtheilung der soeben gedachten Nischen aufstellen. 84 .
Für Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, für die Prinzessinnen des Königlichen Hauses und für
die anwesenden Durchlauchtigsten Fürstlichen Damen, Allerhöchst⸗ und Höchstwelche um 115 Uhr unter Portal Nr. 4 anfahren, ist nach dem Gottesdienst im Weißen Saale, und zwar rechts vom Throne, eine Tribüne (Eingang vom Königinnen⸗Gemach) errichtet. Die Gesolge der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften, welche vor dem Gottesdienst dieselbe AÄnfahrt 3. stellen sich im Weißen Saale in der Nähe Allerhöchst; und Höchstderselben unter den Ar⸗
kaden auf. ; ; Die Tribüne auf der Kapellenseite des Weißen Saales
ist für das Corps diplomatique bestimmt, welches unter Portal
Nr. 3 anfährt und von dem Ceremonienmeister von Röder
empfangen wird. 83 . O.
Die anwesenden regier enden Deutschen Fürsten, die Prinzen des Königlichen Hauses, die zu der Feier⸗ lichkeit hier eintreffenden Mitglieder der regierenden Deutschen e,, d,. und die hier anwesenden Erbprinzen folcher Häuser, Höchstwelche um 1 Uhr unter Portal Nr. anfahren, begeben sich nach der Rothen Sammetkammer und kehren nach dem Gottesdienst dorthin zurück. Die Gefolge Höchstderselben fahren um 1116 Uhr her m unter Portal Nr. 4 an und versammeln sich in dem
avor liegenden Kapitel⸗Saale.
§. 6.
Se. ar der Kaiser und Köni Gottes dienst beizuwohnen geruhen. Die Obe of⸗, die Ober⸗Hof⸗ die Vize Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen, die General⸗ und die Flügel⸗Adjutanten, sowie der Geheime Kabinets⸗ Rath Sr. Majestät, welche ihren Aufgang unter Portal Nr. 4 nehmen, versammeln sich vor dem Gottesdienst um 111.½ Uhr im Kapitel⸗Saale, wohin nach demselben nur die Personen des Gefolges Sr. , des Kaisers und Königs zurück kehren. Der . ortritt, sowie die zum Tragen der
wollen dem
Insignien befohlenen Personen finden sich nach dem Gottes- dienst in der Bilder-Gallerie ein, wohin schon vorher durch Escorte von zwei Offizieren und vier Mann der Gardes du Corps die gedachten Insignien geleitet worden sind. §. . —
Sobald die Versammlung im Weißen Saal geordnet ist, macht Sr. Majestät dem Kaiser und König der Reichskanzler davon Meldung.
8. . Se. Majestät der ci er und König geruhen
Allerhöchstsich, unter dem großen Vortritt, und gefolgt von den General⸗ und den Flügel Adjutanten, in folgender Ordnung nach dem Weißen Saal zu erheben: . die Schloß⸗Garde⸗Compagnie, — * een, ö * * önigli ofpagen, * der Ober⸗ Ceremonienmeisier 2
die Sof, die Vize Böer Höf. und die Ober⸗Hoschargen, paarweise nach dem Patent, die an, voran,
der Oberst Marschall mit dem großen Stabe und die anderen DObersten Hofchargen, die nachstehend aufgeführten Reichs⸗ Insignien paarweise, nämlich:
a. das entblößte Reichsschwert, aufrecht getragen von dem General der Infanterie Freiherrn von Meerscheidt⸗ Hüllessem,
und rechts davon:
b. der Reichsapfel, auf einem Kissen von drap d'argent, trag zn von dem General der Infanterie von Strubberg,
e. das Zepter, auf einem Kissen von drap d'or, ge— tragen von dem General der Infanterie und General— Adsutanten von Stiehle,
und rechts davon:
d. die Krone, auf einem Kissen von drap d'or, getragen von dem Oberst⸗Kämmerer Otto Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode,
e. das Röichspanier, getragen von dem General⸗Feld⸗ marschall Grafen von Blumenthal, welchen die General-Lieutenants von Schlichting und Graf von Alten geleiten.
Die Insignien werden zur Rechten und zur Linken von den beiden bereits erwähnten Offizieren der Gardes du Corps escortirt. .
Se. Majestät der Kaiser und König, umgeben von
den anwesenden regierenden Deutschen Fürsten und gefolgt von den Prinzen des Königlichen Hauses, sowie von den zu der Feierlichkeit hier eintreffenden Mit⸗ gliedern der regierenden Deutschen Fürsten häuser und den hier anwesenden Erbprinzen solcher Häuser;
die General⸗ und Flügel-Adsutanten, der Geheime Kabinets⸗Rath Sr. Majestät und das Gefolge der Höchsten
Herrschaften. 8. 9
Se. Majestät der Kaiser und König nehmen auf dem Throne Platz. .
Die anwesenden regierenden Deutschen Fürsten treten auf den haut-pas zur Rechten des Thrones, vor der Tribüne Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, die Prinzen des Königlichen Hauses und die anderen oben genannten Prinzen Deutscher Fürstenhäuser auf den haut-pas zur Linken des Thrones,
Der General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal hat sich zuvor mit dem Reichspanier rechts, der General der In—⸗ n, Freiherr von Meerscheidt⸗Hüllessem mit dem Reichs⸗ chwert links hinter Sr. Majestät auf die mittlere Thronstufe i der Oberst⸗Kämmerer Otto Graf zu Stolberg⸗Wernige⸗ rohe hat die Krone auf das rechts vom Te ef zunächst stehende Tabouret, der General der Infanterie und General⸗ Adjutant von Stiehle das Zepter auf das links stehende Tabouret, der General der Infanterie von Strubberg den Reichsapfel auf das andere rechts stehende Tabouret gelegt, und haben sich dieselben auf die unterste Thronstufe den be— treffenden Reichs⸗Insignien zur Seite gestellt.
Die General Lieutenants, welche das Reichspanier begleitet haben, sind rechts auf die unterste Thronstufe in der Nähe des Reichspaniers getreten; die Escorte⸗Offiziere find zu beiden Seiten des Thrones bis an die Thronwand zurückgegangen; die Hofchargen haben bei dem Eintritt in den Weißen Saal Spalier gebildet, und es sind nur die Obersten Hofchargen, welche den Reichs⸗Insignien unmittelbar voranschritten, bis an den Thron vorgegangen, und haben zur Rechten und zur Linken desselben ihre Plätze eingenommen. Das Gefolge der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften bleibt unter den Arkaden zurück, nur der dienstthuende General⸗Adjutant Sr. Majestät tritt zur Rechten, der dienstthuende Flügel⸗ Adjutant zur Linken des Thrones. ⸗
§. 10.
Nach . Thronrede geruhen Se. Majestät der Kaiser und König Allerhöchstsich zu erheben und den Weißen Saal in der vorbeschriebenen Ordnung zu verlassen.
Berlin, den 23. Juni 1888.
Auf Sr. Kaiserlichen und K Majestät Allergnädigsten Spezial-Befehl.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Der Anzug ist in Gala mit Ordensband und der vor⸗ geschriebenen Hoftrauer, also in dunkelen Unterkleidern, für die Herren vom Militär mit Schärpe.
6. Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler er⸗ scheinen mit der Kette desselben; die investirten Ritter legen nach dem Gottesdienst zu der feierlichen Eröffnung die Qrdens⸗ mäntel an, welche in einem Gemach neben der Bilder⸗Gallerie bereit gehalten werden.
Bei der Reichsbank sind ernannt worden: der bisherige Kassirer, Rechnungs-Rath Vogel zu Berlin, zum Vorsteher des Giro⸗Comtoirs der Reichs-Hauptbank, und der bisherige Bankbuchhalter Koellich ebendaselbst zum Kassirer.
Königreich Prensßsen.
Der Königliche Hof legt heute für Ihre König⸗— liche ö die Prinzessin Albert von Sachsen⸗ Altenburg, Prinzessin von Preußen, die Trauer auf vierzehn Tage an.
Berlin, den 22. Juni 1888.
Der Sber⸗Ceremonienmeister. Graf A. Eulenburg.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
Mit Bezug durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 27. d. M. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammen⸗ berufen worden sind, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Landtages an diesem Tage Mittags um 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Residenz-Schlosses stattfinden wird.
In dem Bureau des Herrenhauses und in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten werden die Legitimationskarten f der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforder— ichen Mittheilungen in 4 dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 23. Juni 1888.
Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth.
Justiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts Rath Rudolph in Danzig an das Amtsgericht in Nordhausen, der Amtsrichter Siedler in Weißenfels als Landrichter an das Landgericht in Nord⸗ hausen, der Amtsrichter Gaede in Belgard als Landrichter an das Landgericht in Köslin und der Amtsrichter Steubing ö a als Landrichter an das Landgericht in Lim— urg a. L.
Der Gerxichts⸗-Assesso. Dr. Marcus ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Ratingen ernannt.
auf die Allerhöchste Verordnung vom 20. d. M.,
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