1888 / 163 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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1 n 2 .

(14933

Die Aktionãre des Vereins für Gasbeleuch. tung der Stadt Werdau werden hierdurch zu der Montag, den 9. Juli 1888 im Restanraut Laudon zu Werdau im Saale der ersten Etage Nachmittags von 2 Uhr ab stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung des genannten Ver⸗ einz, in welcher folgende Tagesordnung erledigt werden soll: .

I) Vortrag des Berichts über den Vermõgens⸗ tand und die Verbältnißse des Verein,

2) Vortrag der Bilanz und Gewinn. und Verlust⸗ rechnung für das Jahr vom 1. Mai 1887 bis dahin 1888,

3) Vortrag des Berichts des Revisors und der Bemerkungen des Aufsichtsraths zu den Gegen ständen 1 und 2, .

4 Antrag des Aufsichtsraths auf Justifikation der Jahresrechnung und Entlastung des Vor⸗ standes und des Aufsichtsraths,

5) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes,

6) Ergänzungs wahlen zum Aussichtsrath.

7 Wahl des Revisors,

mit dem Bemerken eingeladen, daß die Ausgabe der

Stimmzettel an die erscheinenden Aktionãre unmittel- Par vor' der Versammlung in der Zeit von 2 bis

3 Uhr Nachmittags in dem zur Abhaltung der Ge⸗ neralversammlung bestimmten Lolale gegen Vorlegung der Aktien und fonstigen Legitimationspapiere statt⸗ findet, von 3 Ubr ab aber Stimmzettel nicht weiter ausgegeben werden.

Werdau, am 7. Juni 18885.

Der Vorstand des Vereins für Gasbeleuchtung der Stadt Werdau. Teichmann.

(167351

Deutsche Werkzeugmaschinenfabrit vormals Sondermann & Stier in Chemnitz.

Der Aufsichtsrath der Gesellschaft besteht außer dem unterzeichneten ö aus den Herren:

I) Direktor Arndt in Einsiedel,

als Stellvertreter,

) Banguier Otto Hoffmann in Leipzig,

3) Bankdirektor Otto Dalchow in ee eg

5 Maschinenfabrikant Franz Schwager in eudnitz,

5) Sensal Heinrich Reichenbach in Leipzig,

6) Banquier Hahn in Dresden.

Ehemnitz, den 21. Juni 1888.

Der Aufsichtsrath:

Emil Quellmalz.

6) Berufs⸗ Genossenschaften. lists! Norddeutsche Solz ⸗Berufsgenoffenschaft Berlin.

Bekanntmachung.

Sektion Bezirk

Es scheiden aus die Herren:

An Stelle der Ausgeschiedenen

XXX Vertrm.

XXI Vertrm. Stellv. Otto Moegelin / Heinrichs dorf, IV I Vertrm. C. Hardt, XW. Dorotheenstraße 14, 1 vn Xv burg a. H., VII II Vertrm. Wilh. Remmelt ⸗Elz,

INR VII Aachen,

IH XIX Vertrm. Stellv. R. Adolphi⸗Krohoschin, NH XXX Vertrm. 6. Gumz · Lauenburg i. P.. Stellv. M. Falk⸗Lauenburg i. P.,

XXI Vertrm. Ad. Knappe⸗Dramburg,

I Vertrm. Stell v. J. Thuy⸗Schwickershausen, XI Bertrm. A. M. Kammandel⸗Geisa,

XI Vertrm.⸗Stellv. Ludwig Ries ˖ Dermbach, il! BVertrm. Paul Spielberg ⸗˖ Gotha,

Vertrm. F. R. Iffland⸗Sondershausen, Vertrm. Stellv. J. F. Eckardt ·˖ Greußen, WrylIa Vertrm. Robert Paul⸗Zeulenroda,

XVII a Vertrm. Stellv. Carl Hager in Greiz, . ö in Greiz. Vertrm. W. Jos. Giesen, i. -

/ sind gewählt die Herren:

H. Töplitz Bojanowo. M. Falk⸗Lauenburg i. P. R. Steinhardt Lauenburg

i. P.

Otto Moegelin, Geschäfts⸗ führer der Firma Fritz Stoltz & Th. Francke in Heinrichsdorf, Kreis Neu⸗ stettin.

Ernst Manthey Falkenburg

i. P.

Richard Engeler, i. F. H. M. Engeler & Sohn, Behren⸗ straße 3611.

Vertrm. Stellv. Richard Engeler, Behrenstraße 3611, A. Dietrich, Spandauer⸗

straße 46 e

66. ö Vertrm. Stellv. Herm. Breustedt ⸗Neustadt⸗ Harz August Walterling ˖ Wolfen ·

büttel.

J. Thuy ·˖ Schwickershausen.

J. W. Remy⸗Grenzhausen.

Tudwig Ries, i. F. Dittmar & Ries in Dermbach.

Cuno Kammandel⸗Geisga.

Arnold Otte, i. F. Henri Schenk in Ruhla.

J. F. Eckardt · Greußen.

K Wächter⸗Greußen. arl Hager, i. F. C. F. Möbius in Greiz.

Dreising⸗Aachen,

F. Bitsch & Giesen⸗ Adalbertstraße 7.

Bezirk XIII. Nördlicher Stadtkreis sKtöln mit den Polizeisektionen LV, V, VR, VII, VIII, X.

Hieronimus⸗Köln,

Vertrm. Jof. Pinnekamp⸗Köln, Rosenstraße, Vertrm. Stellv. Ernst Hieronimus, i. F. Ww. Franz Joseph Cremer · Aöln,

Carl Hochherz Köln, Macha⸗ baerstraße.

Große Brückgasse 20 24.

Bezirk XIII a. Südlicher Stadtkreis Küln mit den Polizeisektionen L, UI, III, IX, XI u. XII.

.

Vertrm. Carl Piert⸗Köln, / Follerstraße 95. Vertrm. Stellv. D. Schwab⸗ Köln, Follerstraße 75.

1 XV Vertrm. Fritz Magdeburg, i. F. Gebr. Magdeburg ö Greeven⸗Mülheim a. Rh.

in Mülheim a. Rh., Bezirk XIX. Stadt und

Vertrm. Stellv. Aug. Böhm ⸗Wesel, Bezirk Xix a. Kreis Mörs, Rees, Kleve und Geldern.

[3 HJ

Vertrm. Stellv. Alb. Maaßen jun. Duisburg,

Bezirk XXIII. Kreis Elberfeld und Mettmann. Bertrm. Stellv. Carl Wilh. Henner Langenberg.

Landkreis Krefeld, 3

Robert Strucken⸗Krefeld.

Vrtrm. August Böhm ˖ Wesel. Brtrm. Stellv. J. C. Geer⸗ ling in Wesel. Carl von der Crone, i. F. Castringius & v. d. Crone⸗ Duisburg.

Franz Knoche⸗Sonnborn.

Bezirk XæXIIIa. Kreis Barmen und Sol ingen.

XVI Vertrm.“„ Stellv. Carl Wagenknecht ⸗Aßlar,

XXVIII XXX

Berlin, den 19. Juni 1888.

Vertrm. Stellv. Job, Sasse⸗Niedermarsberg, Vertrm. Stellv. Adolph Meyer ⸗Dortmund,

XXXII Vertrm. Herm. Klaas ⸗Siegen,

Vertrm. Franz Fischer⸗

Barmen.

Vertrm. Stell. C. W. Schimmelbusch in Wald.

Louis Reinhard, i. F. J. H. Reinhard Sohn in Neuwied.

Jof. Sasse in Niedermarsberg.

Aug. Heitmann, i. F. Heit⸗ mann & Kirckhefer⸗Dort⸗ mund. .

Gustav Berger, i. F. Gustav Berger & Co. in Erndte⸗ brück.

Ber Genoffenschafts⸗Vorstand: Max Schramm, Vorsitzender.

16753 Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.

In Gemäßheit des s. 44 unseres Statuts bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. daß wir als Beauftragte im Sinne der 5§. 82 ff. des Unfall⸗ versicherungẽgesetzes angestellt haben;

I) Herrn Insenieur Ludwig Lüdke in Berlin für das Gebiet der Seltionen 1 und Il, umfassend die Stadt Berlin, die Provinzen Brandenburg mit den Enklaven ö Schönberg) und Rossow, Pommern ohne ZJettemin, Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien und Posen,

2) Herrn Ingenieur Friedrich Biemelt in Leipzig für das Gebiet der Sektionen Ul und V, umiassend Schleswig ˖⸗Holstein, Hannover, Braunschweig, Olden⸗ burg ohne Birkenfeld, Mecklenburg ⸗Schwerin mit der Enklave Zettemin, jedoch ohne Netzeband (mit Schönberg) und Rossow, ferner Mecklenburg⸗Strelitz, Hamburg, Bremen und Lübeck das Königreich Sachsen, Provinz Sachsen, Sachsen⸗Weimar ohne Ostheim

* **

vor der Rhön, ,,, . Sachsen⸗Alten⸗ burg, Sachsen Coburg Gotha ohne Königsberg (mit Nassach und Erlesdorf) in Franken, Anhalt, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg— Rudolstadt und Schwarjburg ⸗Sondershausen, ferner den Kreis Schmalkalden, .

3) Herrn Ingenieur Carl Kurtz in Köln für das Gebies der Sektion TV, umfassend die Rheinprovinz ohne Birkenfeld und ohne den Kreis Wetzlar, West⸗ falen, Waldeck mit den Enklaven Eimelrod und Höringhausen, Lippe, Schaumburg ⸗Lippe und Kreis Rinteln,

4 Herrn Ingenieur C. Alberts in Offenbach a. M. für das Gebiet der Sektionen VI und VII, umfassend Elsaß⸗Lothringen, die Pfalz, Baden mit Ausschluß von Tepfenhard, Württemberg ohne den Donaukreis, die Hohenzollernschen Lande ohne Ach berg, Burgau und Langen⸗Enzlingen, Hessen⸗Nasjau ohne die Kreise Rinteln und Schmalkalden und ohne Eimelrod und Höringhausen, jedoch mit dem Kreise Wetzlar. das Großherzogthum Hessen und Fürsten⸗ thum Birkenfeld,

o) Herrn Dr. Opyler in Doos bei Nüũrnberg für das Gebiet der Seltion VIII, umfassend das Königreich Bayern mit Ausschluß der Pfalz, jedoch mit den Enklaven Königsberg (mit Nassach und Erlesdorf) in Franken, sowie mit Ostheim vor der Röhn, ferner den Württembergischen Donaukreis mit den' Enklaven Tepfenhard, Achberg. Burgau und Langen · Enzlingen. ;

Berlin, den 20. Juni 1888.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft der chemischen Industri

e. J. F. Holtz.

16920

Unsere, in der Nr. 162 83 des Reichs. und Staats Anzeiger veröffentlichte Bekanntmachung wird dahin vervolsftändigt, daß die auf den 5. Juli d. J. anberaumte Genossenschaftsversammlung im Restaurant „Reichs halle“, aiserstraße Nr. 19, abgehalten werden wird. ö

Magdeburg, den 22. Juni 1888. Magdeburgische Baugewerts⸗ verufãgenofsenschaft.

——— ———— ——

S) Verschiedene Bekanntmachungen. lis ins)

Bekanntmachung.

Die ausgetretenen Mitglieder der Dar lehnskasse des ehemaligen Sten Alexander platz) Bezirks und zwar

die Herren:

E. Schneider, A. Burckard, A. Rosenthal., Davĩd Loewy, Ref. Seligmaun, M. Austrich, Geh. San. Rath H. Brestler, L. Spiegel, M. Landsberger, Nathauson, A. Zamorn, R. Ramberg, D. Cohn, J. Fraenkel, P. Wertheim, C. Greisert, G. van Bargen, E. Herford, Lear Loewy, L. Golde,

oder deren Erben werden hierdurch ersucht, ihr Guthaben gegen Legitimation beim Ren · bauten der Kaffe, Herrn Emil Picht, Königs⸗ graben 7, Vorm. 10 - 12 Uhr in Empfang zu nehmen.

Der Vorstand.

lis ss Preußische Central⸗ Bodenrredit. Actiengeselshaft.

Status am 31. Mar

. . A Ctiv A. Cassa Bestand (ing. Giro⸗Gut⸗

haben bei der Reichsbank) . S

429 936. 81.

Wechsel⸗Bestand . . 2175 837. 31. Anlage in Lombard ⸗Darlehns⸗ Geschaften 3 331 766. 6z.

Laufende Rechnung mit Bank häusern gem. Art. 2 sub 8 des Statuts

Anlage in Hypotheken⸗Dar⸗- lehnsgeschãften

Anlage in Communal⸗Dar⸗ lehnsgeschãft n

Anlage in Werthpapieren ge⸗

. 269 018. 12. 221 628 505. O8. . 9 664 613. 75.

mäß Art. sub 8 des w 3 467 386. 27. Grundstücks⸗Conto

Unter den Linden 4... 1499999. X Verschiedene Activa. 5697077. 39. Ie 248 694 140. 36. . Passiva. Eingezahltes Actien⸗Capital MS 14 400 000. —. Emittirte kündbare Central Pfandbriefe. ö 849 300. —. , 4 024 450. —.

Ennittirte & io unfündbare Central⸗ Pfandbriefe Emittirte 49 unkündbare

Central · Pfandbriefe 11 896 400. Emittirte 4 υίσ unkündbare

Central Pfandbriefe 140963 500. —. Emittirte 35 , unkündbare

Central Pfandbriefe... 69 666 400. —.

Emittirte 4 0, Communal⸗

Obligationen 3 409 100. —. Emittirte o/o Communal- Obligationen ö. 6 162 300. —.

Depots gemäß Art. 2 sub 7 des Statuts (mit Einschluß des Check ⸗Verkehrs ...

Neservefonds⸗ Contro...

Central Pfandbrief · Communal⸗ Obligationenzinsen⸗ Conto (noch nicht abgehobene Zinsen) . 99 858. 81.

Verschiedene Passiva. 5 5 354 218. 10. n IIS Gd 146. 36.

Berlin, den 31. Mai 1888.

Die Direction.

100 893. 92. 1267 719. 63.

Allgemeine Versorgungs⸗Anstalt im Großherzogthum Baden 3

u Karlsruhe.

(168565

Bilanz auf 31. Zezember 1887.

Activ⸗Stand. . ) Verzinslich angelegte Kapi⸗ H 2) Liegenschaften . I) Zinz⸗ und andere Einnahme Rückstan de . 135 959 29 4 I Zinzraten bis 31. Dezbr. 1387 164 33 6710 5 9 Guthaben bei den Vertretern 1 488 488 28 6 6 Guthaben bei der Reichsbank 123 322 63 6) Gestundete Prämienraten. s) Vorschuß ⸗Conto ) Kassenrest bei der Hauptkasse 30 Summa sob 4653 152 20

Karlsruhe, im Juni 1888.

1 3 bi Ora 0o3 66

1) Fonds der Versorgungs · Verträge für wach⸗ e,, 247 267 40 2) Fonds der übrigen Versorgungs⸗Verträge 2936 409057 3) ö der Lebengversicherungs⸗Verträg

2636 167 5 7 Gehe ben der Vertreter! =. 284160

Passiv Stand. 46 3 12 168 44461 336 337 130 51

onds der Nebenanstalten .... 4715066 33 Auf Conto-Corrent. . 198 10 79 Noch zu leistende Zahlungen auf neue

Kapitalanlagen. 396 787 06

36 672 73 8) Vorschuß ⸗Conto. .. . 2363 112454 257 155 80 5) Verwaltungs u. Geschäftskosten für 1885 Wo S806 63

Summa 56 465 152 20

Der Verwaltungsrath.

nu ebersicht über den Geschäftsbetrieb im Königreich Preußen für 1887.

. 1) Bestand der Kapitalversicherung Ende 1887 65657 179 475 25 Prämien Einnahme für 15861. .. 1 849 885 —-— 39 Einzahlungen auf Leibrenten. 3 6 . 9c. C, m Sn? 4164 45 Versicherté Kapitalien wurden im Jahre 1857 ausbezahlt für 88 Sterbefälle... 362 218 5) Bersicherte Kapitalien wurden im Jabre 1887 ausbejahlt wegen Ablauf der Versicherung 9 000 6) Versicherte Kapitalien wurden im Jahre 1887 ausbezahlt für Aussteuerkapitalien. . 6 123 7) Versicherte Renten wurden im Jahre 1887 auâbezahlt .. w 55 125 s5 Von dem Vermögen der Anstalt sind in Preußen angelegt II7 745 So - Frankfurt, den 21. Juni 1888. . ; Der Generalbevollmächtigte für das Königreich Preußen. . Johann Gerhd. Lincker, in Firma: Hoffmann Vogel & Cie. 2 li2õõs * * c ; . 2 5 MMM 2 32 . 3 ö . ö ö. 8 6* . . . 1 2 * ,,, R 2 . F D . 9. 2 2 ill 8 X. 83 3 2. 6. * ö ,. * DS 2 44 . X* 1 D . le , , , l. l.. in. C d& 5 . 2 . I 23 2 n * * ö 1 . S8 —— —— & 35 . * * Preise der Tachographen: 8 S8 . Nr. O für Oetavformat . ...... Druckfläche 17 3 25 em M6 25. 8 W 2 Nr. 1 für Quart und Folio ... ... ö 26 X 38 em . 36. 2 S S Nr. 2 für Dopp. Quart und Dopp. Folio. . 38 R 50 em . 50. * 1 12 Complett mit allem Zubehör für Schwarzdruck. 21 D * 25 94 C C E 3* MHYermann Hurmih . ' = . Berlin C., Klosterstr. 49. 2 23 Man verlange Prospect, Probedruck und Anerkennungsschreiben. 82

Vierte

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staais⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. Juni

M 163.

1888.

m ,-

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels, Genossen schafts⸗, Zeichen und Muster Registern. uber Patente, Konkurse, Tarif und Fahrplan⸗Aenderungen der deutschen

Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem b

Central⸗Han

esonderen Blatt unter dem Titel

. Das Central Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post - Anstalten, für Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutscheu Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeigers sw., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

dels⸗Register für das Deut

sche Reich. . 10634

Das Central Handels ⸗Register für das Deutf

Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 50 . für das Vierteljahr. Einmelne Nummern fosten 20 3. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 .

———

Vom „Eentral⸗Handels-Register für das Deutsche Reich“ werden heut die Nrn. 163 *. und 163 B. ausgegeben.

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)

1) Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Erstattung seiner Einlage besteht so lange, bis der Untergang der Forderung durch den Verbrauch der Einlage in Folge der Geschäfts⸗ derlufte nachgewiesen ist. U III. Cixilsen. R. G. v. 2. Dez. 1857, Seuff. Archiv Bd. 43 S. 207.

I) Sie Lebmgewinnung von einem Grund- stücke zum Zwecks der Erzeugung von Ziegeln und deren Veräußerung kann, auch wenn dies Geschäft in größerem Umfange betrieben wird, nicht als An⸗ schaffung von beweglichen Sachen zum Behufe der Weiterveräußerung nach erfolgter Bearbeitung der⸗ felben angesehen werden, stellt sich vielmehr als eine Benutzung von Grund und Boden durch. Ver— werthung“ desselben bezw. der aus dem Lehm er- zeugten Ziegeln dar. In dieser Thätigkeit kann ein abfolutes Handelsgeschäft im Sinne des Art. 271 Abs. 1 HG. B. nicht erblickt werden. U, oberst. G. H. Wlen v. 5. Juli 18857 a. . O. S. 298.

37 Forderungen sind keine beweglichen Sachen im Sinne des Art. 309 H.-G. B. U. II. Civilsen. R. G. v. 11. Jan. 1887 a. 4. O. S. 208. Entsch. RG. Bd. 17 Nr. 13 S. 57.

4) Act. z H. G: B. ist auch auf Viehhandel

anwendbar. N. D. 2. G. Felle vom 13. Juli 18567 4. 4. O. S. 210, ebenso N. R. O. H. G. v. 26. Juni 1875 dagegen: U. A.-G. Celle in Seuff. Archiv ö 32 Fr. 72 u. Puchelt's Ztsch. Bd. 2 S. 278 Abs. 3. 53) Wenn nichts anderes verabredet ist, trifft nach Abschluß des Lieferungsvertrages über eine auslän. difche Waare den Käufer der auf dieselbe gelegte Eingangszoll. Ü. oberst. G.. Wien v. 2. Aug. 18879. a. S. S. 211.

6) Die Forderung desjenigen, der wegen eines durch die Schuld des Rheders gebrochenen Fracht- vertrages Schadensersatz zu beanspruchen hat, gehört nicht unter die Schiff sgläubiger. J. D. H. G. Hamburg, v. 24. Okt. 1887 a. a. O. S. 213.

7) Auf Grund eines Wechsel pro testes, in dem erklärt ist, daß. die Wechsel sofort eingelöst werden können, ist die Stellung einer Wechselklage unzuläfsig, da darin nicht die Weigerung der . lung beurkundet ist. Ii. O. L.G. Celle v. 4. Jan. 1555 a. a. O. S. 2116.

8) Der auf einen Wechsel den Namen eines Andern Unterzeichnende haftet nur dann wechsel rechtlich, wenn er solches ohne Vollmacht dazu gethan hat (Urt., 95 W.. O.) U. eberst. G. H. Wien .

g) a. Tas in 8. 3 Abf. 2 des Markenschutzgesetzes vom 36. Nov. 1874 ausgesprochene Berbot des Ein⸗ frages öffentlicher Wappen findhet nur auf Wappen deutscher Städte, Korporationen u. gl. Anwendung. b. Für die Gewährung des sog. internationalen Markenschutzes ju Gunsten aus ländischer Gewerbetreibender nach 5§. 20 des Ge⸗ setzes genügt es, weng das betreffende Zeichen nach dem elnschlägigen Recht des Auslandes geschüßt ist. auch wenn demselben ein gleicher Schutz nach dem Recht des Inlandes versagt wäre. Dass. U. e. Die Bestimmung im 8. 20, wonach Augländer den inter⸗ nationalen Schutz dann nicht in Anspruch nehmen können, wenn sie im Inlande eine Niederlassung er⸗ richtet haben, ist blos von Haupt-, nicht auch von Zweigniederlassungen zu verstehen. U. II. Cirilsen. 5. 25. Febr. 1888. Jur. Ztschr. f. Els.⸗Lothr. Bd. 13 S. 241.

jo) a. Die Ertheilung einer Instruktion an den Auftragnehmer kann nicht ohne Weiteres als Be. schränkung des Vollmachtsvertrages aufgefaßt werden.

b. Die irrthümliche Annahwe des Auftragnehmers, daß der von ihm abzuschliehende Vertrag der ihm ertheilten Instruktion entspreche, enthält nur einen Irrthum in den Beweggruͤnden, welcher die Gültig⸗ eit des betreffenden Rechtsgeschäfts nicht beinträch tigt. U. desf. Sen. v. JJ. März 1888 a. a. O. S. 249.

11) Ein Makler kann zwar für beide Vertrag schließende tbätig sein, ist aber nicht unter allen Umständen als der Beauftragte beider Theile anzu⸗ fehen. Das „bloße Sichgefallenlassen einer Ver⸗ mittelung begründet dann keine Verpflichtung zur Bezahlung einer Maklergebühr, wenn der Makler als Mandatar des Anderen aufgetreten ist. U. dess. Sen. v. 6. März 1888 a. a. D. S. 268.

Markenschutzgesetz. Verbot des Gebrauchs 5ffentlicher Wappen. Oertliches Recht, Zweigniederlassung.

§. 3 Abs. TLdes Markenschytzgesetzes vom 30. Nov. 1874 ist nur Wappen auf de uf scher Städte, Korpo⸗ rationen anwendbar. Für ausländische Gewerbe treibende gent. daß das Zeichen nach dem aus sändischen Recht geschützt ist. Die Bestimmung des 8. 26. bezieht sich bloß auf Haupt- nicht auf Zweigniederlassungen. . Die Firma Cufenier u. Cie. in Paris hatte im Laufe der Jahre 1873, 1875 und 1881 bei dem k in Paris und dem Amtsgerichte eiprig Waareneichen für die von ihr verfertigten Liqueure, Curagao u. dgl. eintragen lassen und erhob im Jahre 1855 gegen die Firma M. N. u. Cie Klage, weil dieselbe sich für ihre Liqueure der gleichen nn bediene. Die Beklagte machte unter Ünderem geltend, daß die frag · lichen Waarenzeichen außer dem Wappen der französischen Stadt Ornanz nur Zahlen, Buchstaben und Worte enthielten, also nach §5. 3 Abs. 2 des

Markenschutzgesetzes vom 30. November 1874 in Deutschland' nicht hätten eingetragen werden dürfen, zumal die Klagpartei in Mälbausen eine Zweig niederlassung habe, auf sie also lediglich das erwähnte Gesetz und nicht das Recht des Auslandes Anwendung finde; ferner daß aus demselben Grunde der Eintrag eventuell in Mülhausen, nicht in Leipzis, hätte er⸗ folgen müssen.

Diese Einwendungen wurden zurückgewiesen und der Beklagten der fernere Gebrauch des in Frage stehen⸗ den Waarenzeichens untersagt.

Der Ausspruch des Berufungsgerichts, daß Wappen auswärtiger Staaten oder Städte nicht unter das Verbot des Absatzes 2 des 5§. 3 des Ge: setzes vom 30. November 1374 fallen, stimmt mit der Rechtsprechung des Reichs -Ober ⸗Handelsgerichts und Reichsgerichts Slg. Entsch. R.. O. H.-G. Band XXIV. Seite 29 und R. G. Band III. Seite 69) überein, von welcher abzugehen ein Grund nicht vorliegt.

Die Verzandlung hat ferner auch keinen Grund er— geben, von der in Bond XIV. Nr. 17 Seite 59 und Rr. 59 Seite 234 der Entsch. des Reichsgerichts in Straffachen angenommenen Auslegung des 5. 20 cit. Gesetzes abzuweichen, daß es bei Gewährung des sog. internationalen Markenschutzes entscheidend sei, ob das Zeichen nach dem Rechte des betreffenden Aus— landes geschützt sei, so daß, wenn diese Voraus setzung vorliege, der Schutz im Inlande auch solchen Zeichen (sofern kein Interesse der öff ent · lichen Ordnung und guten Sitte in Frage kommt) zu gewähren ist, welche nach den Bestimmungen des deutschen Rechts für unzulässig erklärt werden müßten.

Die Angriffe der Revision richten sich vorzugs—˖ weise gegen die Ausführungen im Berufungsurtheil. daß die beim Amtsgericht ju Leipzig bewirkten Ein: tragungen wirkfam feieg, obgleich die Klägerin seit dem Jahre 1389 in Mülhausen eine Zweignieder lassung gehabt habe.

Betreffs dieses Angriffs kommt es darauf an, ob die Voraussetzung des §. 20 des Markenschutzgesetzes, daß der Gewerbtreibende eine Handelsniederlassung errichtet hat, zutrifft, fo daß ungeachtet des Bestehens einer solchen nur der im 5. 20 geregelte sogenannte inter⸗ nationale 66. des Waarenzeichens in Frage kommt. Die praktische Tragweite der Auslegung des 8. 20, ob man nämlich unter einer Handelsniederlassung auch die Zweigniederlassung als inbegriffen annimmt, oder nich, besteht vorzugsweise darin, daß, wenn man bei der ersten Auslegung nicht jugleich auch annehmen wollte, ein auswärtiger Gewerbetreibender könne iweierlei Waarenzeichen führen, für die Haupt- niederlassung als solche, welche nach 8. 20 geschützt werden (auch wenn sie nach deutschem Recht nicht Schutz genießen würden) und für die Zweignieder⸗ laffung als solche, welche nach deutschem Recht (58. 1— 3) zu schützen sind. derselbe sein Waaren⸗ zeichen, um im Inlande Schutz zu erlangen, nach Maßgabe des deurschen Rechts im Jnlande anmelden müßte. Dadurch würde ihm unter Umständen, wie beim Mangel der Gegenfeitigkeit, für die Zweig⸗ niederlaffung ein Schutz zu Theil, welcher auf Grund des §. 20 der Hauptniederlassung versagt werden müßte, er könnte aber auch einen Schutz, den der §. 20 gewährte, verlieren, wenn das Waaren⸗ seichen nach deutchem Rechte überhaupt nicht ein tragungsfähig wäre.

Bie“ Auslegung des 5§. 20, daß unter Handels niederlassung auch die Zweigniederlassung inbegriffen sei, wird nun zwar vielfach gebilligt vgl, Kohler, Markenschutz S. 307, 422. 423, Ober⸗Tribunal Berlin, Urtheil vom 1. März 1877 bei Oppenhoff, Rechtsprechung, Bd, XVIII. S. 172); gegen die⸗ selbe sprechen aber überwiegende Gründe.

Vor Allem spricht gegen sie der 5. 20, wenn man denselben auf Grund des Handelsgesetzbuchs auslegt, denn nach den Art. 19 und 21 des leßzteren wird zwischen „Handelsniederlassung“ und „Zweignieder⸗ laffung“ unterschieden, und wenn auch im dritten Abfatze des Art. 2 der Ausdruck Hauptnieder⸗ saffung ! gebraucht wird, so folgt daraus nicht, daß im Art. 9 mit „Handelsnieder lassung. die Haupt und die Zweigniederlassung bezeichnet sei. In Rück⸗ sicht auf den Sprachgebrauch des Handelsgesetz⸗ buches hätte der Gesetzgeber genügenden Anlaß gehabt, die Zweigniederlassung besonders zu erwähnen, wenn auch auf sie der §. 20 sich beziehen sollte. Der Ausdruck einer Handelsniederlassung berechtigt zu keiner anderen Auslegung, weil ein Gewerbetreibender auch mehrere Hauptniederlassungen haben kann. Der Ausdehnung auf die Zweigniederlassung steht ferner der 5. J des Gesetzes vom 30. November 1854 ent gegen. Darnach soll die Anmeldung des Waaren⸗ zeichens zum Handelsregister der Hauptniederlassung erfolgen. Es ist nun offenbar richtiger, die Uebereinstim⸗ mung der 85. JIund 20 anzuerkennen, welche vorliegt wenn der letzter? nur von einer Hauptniederlassung ver- standen wird, als, wie in dem citirten Uriheile des Ober Tribunals geschieht, in Rücksicht auf Zweig⸗ niederlassungen auswärtiger Gewerbetreibender dem Paragraphen die zwingende Bedeutung abzusprechen und die Anmeidung zum Handelsregister der Zweig⸗ niederlassung für genügend zu erklären. Eine solche Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift, daß das Waarenzeichen zum Handelsregister der Hauptnieder⸗ lassung anzumelden sei, hätte der Gesetzgeber auf · gestellt, wenn der §. 20 auch für die Zweignieder⸗ laffung Geltung haben sollte. Aus dem 5. (vgl. S8. 5, 127 ergiebt sich weiter, daß der Marken schuß an die Eintragung der ie. geknüpft ist. Gründet nun ein auglaͤndischer ewerbtreibender im Inlande eine Hauptnlederlaffung, fo hat er sich

d. H. G. B. 7 unzulässig war.

nach dem inländischen Rechte zu richten und muß insbesondere die Firma diesem entsprechen. In einem solchen Falle bleibt dann auch jener Grundsatz des deutschen Markenschutzrechts gewahrt. . Schgierigkeiten entstehen aber, wenn im Auslande, wo die Hauptniederlassung sich befindet, kein, oder ein vom deutschen abweichendes Firmenrecht gilt und im Inlande eine Zweigniederlassung errichtet wird. Es war streitig, wie die Eintragung einer Zweig⸗ niederlassung in ein deutsches Handelsregister zu ge—⸗ schehen habe, wenn entweder eine Eintragung am Orte der Hauptniederlassung nicht erfolgt oder die eingetragene Firma nach deutschem Rechte (Art. 16 . ; (Vergl. Agricola, in Siebenhaar Archiv XII. Seite 317 ff) Läßt man nun eine formwidrige Firma für die Zweig niederlassung eines ausländischen Gewerbebetriehbes zu, so liegt doch kein Grund vor, auch die Ein— tragung des Waarenzeichens zu verlangen oder zu iulassen, obgleich eine Hauptniederlassung mit einer eingetragenen oder nach deutschem Gesetz statthaften Firma nicht besteht. Insbesondere bezüglich der Kom manditgesellschaften auf Aktien und der Aktien—⸗ gesellschaften kann es nicht als Wille des Gesetz⸗ gebers anerkannt werden, deren Zweigniederlassungen im Inlande als Handelsniederlassung im Sinne des F. 20 des Gesetzes vom 30. November 1874 gelten zu lassen. Bis zum Gesetz vom 18. Juli 1884 war es streitig, wie die Eintragung einer solchen Zweigniederlassung zu bewirken sei. Nach einer viel fach vertretenen Meinung (vergl. Ring, Kommentar S; 142 cum. eit) war für die Eintragung in das inländische Handelsregister die Beobachtung sämmt⸗ licher für die Hauptniederlassung im Inlande ge gebener Normativbestimmungen erforderlich. Nach dieser Meinung wurde in Wirklichkeit keine Zweig, sondern eine Hauptniederlassung eingetragen.

Wenn nunmehr auch durch die Art. 179, 212 des neuen Gesetzes die Eintragung geregelt worden ist, so kann diefes doch nicht zur Auslegung des Gesetzes vom 30. November 1874 herangezogen werden. Ueberdies besteht immer noch ein wesentlicher Unterschied zwischen der, Eintragung der Zweig⸗ niederlassung einer ausländischen anonymen Ge⸗ sellschaft und einer Hauptniederlassung derselben darin, daß im ersteren Fall die Existenz der Gesell schaft nach dem fremden Recht für genügend erachtet wird, im letzteren aber schlechthin das inlãndische Recht maßgebend ist. Dieser Unterschied würde aber bei der Ausdehnung des 5§. 20 auf eine bloße Zweig⸗ niederlaffung dahin führen, daß der Markenschutz nach deutschem Recht (nicht blos der internationale) auch den Zweigniederlassungen solcher ausländischen Gefellschaften gewährt würde, welche unter Beibehal⸗ tung ihrer ausländischen Statuten zu einer Haupt- niederlassung in Deutschland gar nicht zugelassen würden. Es kommt endlich noch in Betracht, daß der Begriff der Zweigniederlassung ein unbe—⸗ ftimmter, mehr thatsächlicher als rechtlicher, dieselbe eine bloße Zugehör zur Hauptniederlassung ist, aus welcher sie ihre rechtliche Existenz und Organisation herleitet und es insbesondere auf den Umfang des Geschäfts nicht ankommt. Es würde daher die Er⸗ richtung eines noch so unbedeutenden Zweiggeschäfts im Inkande genügen, um je nach den ÜUmständen der Hauptniederlassung den Schutz, welchen ihre Waaren zeichen seither genossen haben, zu entziehen, oder, um der Hauptniederlassung einen Markenschutz zu ver⸗ schaffen, welcher ihr nach 8. 20 nicht zu Theil werden' könnte. Ersteres wäre, wie bereits an geführt, beispielsweise der Fall, wenn das Zeichen, weil es nur nach dem fremden, nicht aber nach dem inländischen Recht zulässig ist, überhaupt nicht ein getragen werden könnte, letzteres, wenn wegen Mangels der Gegenseitigkeit der §. 20 nicht an— wendkar wäre, wie dies bei der in Oppenloff, Recktsprechung TVII. Nr. 587 mitgetheilten Ent⸗ scheidung der Fall war.

Alle diefe Erwägungen führen zu der Auslegung des J. 20, daß unter Handelsniederlassung nur eine „Haupt“ nicht eine Zweigniederlassung zu verstehen fei. Demnach kann aus. dem Umstande, daß die Klägerin in Mülhausen eine Zweignieder, saffung errichtet hatte, nicht hergeleitet werden daß sie ihre Waarenzeichen in Muͤlhausen anzumelden hatte und des ihr auf Grund des . 20 zustehenden Schutzes verlustig geworden sei. Das Urtheil des Berufungsgerichts ist demnach (5§. 526 C. P..O.) aufrecht zu erhalten, ohne daß es weiter auf den Grund ankommt, auf welchem seine Entscheidung beruht. (Jur. Ztsch. f. Els. Loth. Bd. 13 S. 241.)

Wochenschrift für, den Papier und Schreibwaarenhandel und die Papier ver⸗ arbeitende Industrie. (Armand M. Lamm, Berlin 8W., Hallesche Straße 12.) Nr. 140. Inhalt: Deutscher Papier Verein. Schlesischer Papier Verein. Bund Deutscher Buchbinder Innungen. Berliner Briefmarkenbörse. Vorsicht. Zahlungen im kaufmãnnischen Verkehr. Un FPhilofophische Plaudereien. Gin Wort über die Auskunfsbureautz. Ausstellungen. Das Beamtenthum Und seine Beziehungen zu. Handel und Gewerbe. Neue Geschäfte, Geschãfts · Ver änderungen und Geschäfts⸗Berichte. Markenschutz . gefetz. Die Kündigungsfrist der Gewerbeordnung. Papier Mosailplatter. Ein und Ausfuhr im Monat April 1588. Deutsche Patente. Gummi arabicum. Mineralöl. Jollwesen. Auslandische Patente. Allerlei. =. Briefkasten. Honorarbedingungen der Wochenschꝛift.

Allgemeine Brauer⸗ und Hopfen⸗ Zeitung. Offizie kes Organ des demfchen Brauer⸗ Fundes ꝛc. (Verlag von J. Carl in Nürnberg.) Nr. 72. Inhalt: Zymotech nische Reifeskizen. Der Gerstensreis im zuropäischen Norden seit 1871. Zum Abfällen morssirender Flüssigkeiten. Mit Abbildungen.) Ueber die Gründung nerer Aktien hrauerzien. Trübes Wasser. (Mit Abbildung.) Sechfter Deutscher Brruertag in Stuttgart,. Deutscher Brauerbund Würgtemkergischer Brauerbund. Horfen⸗ Ein und Aus⸗ fuhr Großbritaaniens. Persrnal-Nachrichten-= Bier ⸗Aus, und Einfahr Srozbritanniens. Erträge an Brau- und Sranntwensteuer in der

Reichs Steuergemeinschaft. Vereinsbraugrei zum Herzog Karl in Stuttgart. Course von Braueæi⸗ Aktien. Hopfenmarkt. Anzeigen.

Der Metallarbeiter. (Jarl Pataty, Berlin 8) Nr. 47. Inhalt: Artikel: Gewerbliche Rund⸗

schau. Ein neues Verfahren der Metall bearbei= tung. Deuische allgemeine Wasstellung für Unfall= verhütung. Das Gesetz, berreffend die Verwen—

dung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung; von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs⸗ gegenstaͤnden vom 5. Juli 1887. Technische Mit- fheilungen. Neue Patente. Technische An= fragen. Technische Beantwortungen: Die Zam bonische Säule. Schwarz⸗mezallischer Ueberzug auf Gipsabgüssen. Kuvferartiger Ueberzug auf Gipsabgüssen. Veränderung einer patentirten Maschine. Verschiedenes. Der Geschäftsmann. Patentliste. Inserate.

Glaser's Annalen für Gewerbe und Bauwesen. (Berlin 8Sw., Lindenstr. 80.) Heft 12. Rr. 264. Inhalt: Kaiser Friedrich 5. Ueber Holzkonservirnng und die Holzkonfervirungsmittel. Von Pr. Th. Koller Trockene Schieber luftpumpe mit Druckausgleichsvorrichtung zur Verminderung des Einfluffes der schädlichen Räume und Blattfeder ventile (D. R. P. 42 666). Vom Ingenieur C. Hafemann. Mit Abbild. Inwiewei wird die Haftpflicht des Urhebers eines schädiganden Ereig⸗ niffes durch einen vereinbarten Vergleich oder eine zuerkannte Buße beseitigt? Vom Kreisgerichts⸗Rath Pr. B. Hilfe. Verein deutscher Maschinen. In⸗ genienre: Versammlung am 29. Mai 1888. Nach⸗ ruf für Friedrich Carl Gustav Graef, Geh. Re⸗ gierungs⸗Rath. Vortrag vom Chef Ingenieur Duaglio über den Kohlensprengarparat, Patent Walcher. Mit Abb. Reichsgerichtsentscheidungen= Rechtliche Stellung der ständigen Hülfsarveiter der Eisenbahnbetriebsämter. Zulässigkeit der Verneh⸗ mung derselben als Zeugen und Sachverständige. Preisausschreiben. Ergebnisse von Preisaus⸗ schreiben. Deutscher Marktbericht. Englischer Eifen⸗ und Stahlmarkt. Verschiedenes. Personal⸗ Nachrichten. Änlage J.: Literaturblatt mit Titel⸗ blatt und Inhaltsverzeichniß. Anlage II.: Patent- siste mit Titelblatt und Inhaltsverzeichniß.! Anlage III.: Titelblatt und Inhaltsverzeichniß des XXI6 Bandes. Beilage: Blatt 13 der Nor⸗ malien für die Betriebsmittel der preußischen Staatsbahnen.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sach fen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags.

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

E erlin. Handelsregister 16314 des Königlichen Amtsgerichts J. zu Berlin.

Zufolge Verfügung vom 21. Juni 1888 sind am selden Tage folgende Eintragungen erfolgꝭ:

Die Aktiengesellschaft in Firma J Berlin Gubener Hutfabrik Actiengesellschaft

vormals A. Cohn

mit dem Sitz- zu Berlin und Zwegniederlassung zu Guben (Gefellschafts Register Nr. 11 000) hat dem Otto Pfeil zu Berlin Kollektio⸗Prokura der gestalt ertheilt, daß derselbe ermächtigt ist, in Ge⸗ meinschaft nit ein n Mitgliede des Vorsiandes der Gesellschaft deren Firma zu zeicknen. Dies ist unter Kr. 7479 des Prokurenrezisters eingetragen. worden.

In vnsen Gesellschaftzregister ist unter Nr. 2844, wofelbst die aujgelsfte Handelsgesellschaft in Firma: Rosenstiel &. Witte

verwerkt steht, eingetragen: Die Funktionen der Ligaidatoren sind beendet.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma?; O. Baumhacker & Ce

am 15. Mai 18388 begründeten offenen Vandel d gese C schaft (Seschäftslokal «' Nostizstraße Nr. 4. Fad die verehelichte Ottilie Auguste Wilhelmine Baum- backer, geborene Ulrich, und. die unverebelichte Verths,. Alwine Gmilie Ulrich, Beide zu Berlin, Dies ist unter Ni. 11025 des Gesellschannzregisters eingetragen wrrden.

In unser Gesellschaftsregister ist Aingetragenn

Spalte 4. nf e g nner! ö

2 (.

Spalte 2. Firma der Gesellschaft: Freres Koechlin