1888 / 166 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Gesammtabzug für die unter 1 bis 11 aufgeführten Räãume darf nur nach Maßgabe der in nachstehender Tabelle enthaltenen Be⸗ stimmungen erfolgen.

Der Abzug für die unter Der Abzug für die unter 7 bis 11 Brutto ⸗Raumgehalt 1 bis 6 aufgeführten Räume aufgeführten darf nicht übersteigen: Räume darf nicht über · steigen: Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 0 cbm 18 3 fe . un . Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 100 cbm 14 9 36. K ö un 1 cbm Für Schiffe bis ein⸗ J schließlich 1590 cbm 11 . 8 e , , un , ö Für Schiffe bis ein schließlich 300 ebm 10 2. 3. w ö un ) ö Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 600 ebm 9 oo 9. . . Un o I Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 900 cbm 8 0 /o ö., w 5 un k ö Für Schiffe bis ein schließlich Jö00cbm 7 0,0 . . . un ö . Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 000chm 6 υίC des Brutto⸗Raumgehalts ö 10j6ᷓ̃ des nice inn aumgehalts. Für Schiffe über 3000 ebm . . ... 5 0, des Brutto⸗Raumgehalts 19. des Brutto⸗ Raumgehalts.

Für die Vermessung gelten die im 8§. 12 gegebenen Vorschriften.

B. Bei Schiffen, welche durch Dampf oder durch eine andere künstlich erzeugte Kraft bewegt werden, wird außer den unter Ab⸗ ch. ö aufgeführten Räumen vom Brutto⸗Raumgehalt in Abzug gebracht:

) Der Inhalt der Räume, welche von der Maschine und den Dampfkesseln thatsächlich eingenommen werden und für die wirksame Thätigkeit derselben, sowie für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum abgeschieden sind, auch wenn sie auf oder über dem obersten Deck belegen sind.

2) Der Inhalt solcher fest abgeschlossenen Kohlenbehälter, oder zur Aufnahme sonstigen Heizmaterials bestimmten Behälter, welche dauernd und derartig hergerichtet sind, daß aus ihnen das Heiz—⸗ material unmittelbar vom Maschinenraum aus entnommen werden kann, welche aber zur Aufnahme von Ladung nicht bestimmt sind.

3) Bei Schraubendampfern der von den Wellentunneln einge⸗ nommene Raum.

Die Größe der vorstehend bezeichneten Käume wird durch Messung (S. 15) ermittelt, jedoch höchstens bis zur Hälfte des Brutto⸗Raum⸗ gehalts in Abzug gebracht. ö.

Bei Dampfschiffen, welche ausschließlich zum Schleppen anderer Schiffe oder ausschließlich zu Bergungszwecken dienen, wird der In⸗ halt sämmtlicher Maschinene, Dampfkessel⸗ und Kohlenräume ohne Beschränkung auf die Hälfte des Brutto⸗Raumgehalts in Abzug ge⸗ bracht, falls diese Räume den in 1, 2 und 3 enthaltenen Bestimmun⸗ gen entsprechen.

Unter keinen Umständen dürfen von dem Brutto⸗Raumgehalt Räume in Abzug gebracht werden, welche in denselben nicht mit ein vermessen sind.

§. 15.

Für die Vermessung der im §. 14 unter B erwähnten Räume gelten folgende Vorschriften: ;

Es wird die Länge des Maschinenraumes sowie der fest an⸗ gebrachten Kohlenbehälter zwischen den sie begrenzenden festen Quer⸗ schotten gemessen. erner werden in Gemäßheit der Bestimmungen des 8.7 drei Querschnitte gemessen bis zur Höhe des Decks des Maschinenraumes oder des unmittelbar über dem Maschinenraum be⸗ findlichen Decks, und zwar ein Querschnitt an jedem der beiden End⸗ punkte und ein Querschnitt in der Mitte der Länge. Zur Summe der beiden Endquerschnitte wird das Vierfache des Mittel querschnitts addirt und die Gesammtsumme mit einem Drittel des

emeinsamen Abstandes zwischen den Querschnitten multiplizirt. Das rodukt ergiebt den Inhalt des Raumes.

2) Ist das unter Nr, J erwähnte, über dem Maschinenraum be⸗ findliche Deck nicht das oberste Deck des Schiffes, so wird der Inhalt des Raumes zwischen dem genannten und dem obersten Deck, soweit er für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft ab⸗

eschieden ist, in der Weise ermittelt, daß die mittlere Länge, mittlere

reite und mittlere Tiefe mit einander multiplizirt werden. Der Inhalt dieses Raumes wird sodann dem Inhalt des übrigen Ma⸗ schinenraumes zugerechnet.

Das Gleiche gilt von dem Inhalt der fest angebrachten Behälter 9 Slg. oder sonstiges Heizmaterial, welche durch zwei oder mehrere

ecks gehen.

3) Befinden sich die Maschine, die Dampfkessel oder die Behälter zur Aufnahme des Heizmaterials in selbständigen Abtheilungen, so ö diese in der unter Nr. 1 und 2 angegebenen Weise einzeln vermessen.

4) Zur Ermittelung des körperlichen Inhalts des von dem Wellentunnel beziehungsweise den Wellentunneln der Schrauben dampfschiffe eingenommenen Raumes wird die mittlere Länge, Breite und Tiefe des Tunnels mit einander multiplizirt. Besteht der . aus mehreren Abtheilungen, so wird jede derselben für sich vermessen.

Für die Vermessung der gedeckten und geschlossenen Räume auf oder über dem obersten Deck, welche für den gan, von Licht und Luft zum Maschinenraum oder für die wirksame Thätigkeit, der Maschine bestimmt sind, gelten die im §. 12 gegebenen Vorschriften.

§. 16.

Werden diejenigen Räume eines Schiffes, welche in Gemäßheit des §. 14 vom Brutto⸗Raumgehalt in Abzug gebracht worden sind, später zu anderen, als den im §. 14 angegebenen Zwecken nutzbar gemacht, so müssen sie dem Netto⸗Raumgehalt zugezählt werden. Ob zu diesem Zweck die Neuvermessung des Schiffes erforderlich ist, be⸗ stimmt die Vermessungsbehörde.

§. 17. Auf Antrag des Rheders sind die Abzüge für Maschinen⸗ und Kehlenräume außer nach den im 5. 14 unter B und im 5. 15 ge— ebenen Vorschriften auch nach den in Großbritannien geltenden ru geg fiel cn die Vermessung der Schiffe für die Fahrt ie Vorschriften über die Vermessung der iffe für die Fahr durch den Suezkanal bleiben unberührt.

IVI. Abgekürztes Vermessungsverfahren.

§. 18. Die Länge wird auf dem obersten Deck von der inneren Fläche der Binnenbordsbekleidung neben dem Vordersteven bis zur ie

kante des Hinterstevens bei Schiffen mit Patentruder bis zur Mitte des Ruderherzens ire ff Patentru ] zu

Es wird ferner die größte Breite des Schiffes gemessen zwischen den Außenflächen der Außenbordsbekleidungen oder der Berghölzer. Auf der größten Breite wird sodann die Höhe des obersten Deds außenbords an beiden Seiten vermerkt und mittelst einer straff um das Schiff herum und rechtwinkelig zum Kiel unter demselben durch- gezogenen Kette die Länge dersenigen Linie gemessen, welche den einen der vermerkten Punkte unter dem Kiel. hindurch mit dem anderen gegenüberliegenden Punkte verbindet. Zur

alfte des so ermittelten äußeren Umfangs wird die älfte der größten Breite addirt. Die sich ergebende Summe wird mit sich selbst multiplizirt, sodann mit der nach Ah⸗ satz 1 ermittelten Länge des Schiffes multiplizirt und das Produkt wird nochmals, und jwar, wenn das Schiff zumeist von Eisen erbaut ist, mit 0, 18 (achtzehn K wenn eg zumeist von Holz erbaut ist, mit O. 17 (siebenzehn Hunderistel) multiplizirt. Die gefundene ahl ergiebt den Inhalt des unter dem obersten Deck befindlichen chiffsraums in Kubikmetern.

19.

Die Vermessung der gedeckten und geschlossenen Räume in dauernd angebrachten Aufbauten auf oder über dem obersten Deck erfolgt nach Maßgabe des 5§. 12, die Abzüge vom Brutto⸗Raumgehalt nach Maß⸗ gabe der §5§. 14 und 15.

V. Vermessung offener Fahrzeuge.

. 20.

Für die Bestimmung des po Raumgelbalt offener Fahrzeuge ist eine durch die Oberkante des obersten fest angebrachten Planken , , gelegte Fläche als untere Fläche des Vermessungs⸗

ecks anzusehen.

Die Tiefen werden von denjenigen Querlinien ab gemessen, welche von Oberkante zu Oberkante des obersten fest angebrachten Planken ˖ gangs durch die Theilungspunkte der Länge gejogen sind,

Im Uebrigen kommen die Vorschriften der Abschnitte II und NI zur Anwendung.

VI. Vermessungsbehörden und Ausfertigung der Meßbriefe.

§. 21. Die Vermessung geschieht durch die von den Landesregierungen bestellten Vermessungsbehörden. Jeder solchen Behörde ist ein Schiffsbautechniker als Mitglied zuzuordnen.

§ 22.

Die Aufsicht über das Schiffsvermessungswesen, einschließlich der Revision der Schiffsvermessungen, wird durch das Schiffsvermessungs Amt ausgeübt. Dasselbe hat seinen Sitz in Berlin. Es ist dem Reichkanzler unterstellt.

§. 25.

Das Schiff gvermessungs Amt ist befugt, die Vermessungsbehörden hinsichtlich der Handhabung der Vermessungsordnung mit technischen Anweisungen zu versehen; von den Aufzeichnungen und Berechnungen der Vermessungsbehörden Einsicht zu nehmen und die Ahstellung der dabei vorgefundenen Mängel herbeizuführen; für solche Schiffe, auf deren Konstrukttionsart einzelne Vorschriften der gegenwärtigen Ver—⸗ messungsordnung nicht anwendbar sind, zu bestimmen, in welcher Weise die Vermessung geschehen soll, sowie die Vermessungsbehörden zur Ausführung von Neuvermessungen und Nachvermessungen auf Grund der §§. 16 und 35 anzuweisen.

Die Mitglieder des Schiffsver messungs⸗Amts können der Auf— nahme der Messungen beiwohnen.

Sämmtliche Vermessungsprotokolle, sind, von den Vermessungs⸗ behörden dem Schiffsvermessungs-Amt einzureichen.

§. 24. Die Ausfertigung der Meßbriefe für a. diejenigen deutschen Schiffe, welche in ein nach dem Gesetze vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 36) geführtes weder eingetragen sind, noch eingetragen werden ollen, b. diejenigen fremden Dampfschiffe, deren Maschinenräume behufs Ermittelung des Netto⸗Raumgehalts nachvermessen worden sind,

c. die nach dem abgekürzten Verfahren vermessenen Schiffe, erfolgt durch die Vermessungsbehörden unmittelbar auf Grund der von ihnen ausgeführten Messungen.

Das Schiffsvermessungs-⸗Amt ist befugt, die Ausstellung eines neuen Meßbriefs anzuordnen, wenn der Inhalt des ausgefertigten Meßbriefs zu Beanstandungen 3 giebt.

Schi gr . nach dem vollständigen Verfahren vermessenen iffe, welche

a. in ein nach dem Gesetze vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗

Gesetzbl. S. 356) geführtes Schiffsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, oder

b. unter fremder Flagge fahren, sofern ihre Vermessung nicht nur

eine theilweise (Abs. Ib) gewesen ist, werden die von den Vermessungsbehörden vorgenommenen Messungen und J zunächst durch das Schiff svermessungs⸗Amt geprüft.

Die Ausfertigung der ö für diese Schiffe wird auf Grund der Festsetzungen des Vermessungsamts durch die von den Landes regierungen hierzu bestellten Behörden bewirkt.

Diesen Behörden liegt auch die Mittheilung der von ihnen für deutsche Schiffe ausgefertigten Meßbriefe an die zuständigen Schiffs registerbehörden, sowie die Prüfung und Berichtigung der anzuwendenden

eßinstrumente nach den Fioben, ob.

§. 75.

Behufs Feststellung der Identität der Schiffe haben die Ver⸗ messungsbehörden vor Ausfertigung der Meßbriefe folgende Hauptmaße der Schiffe aufzunehmen:

1) bei Schiffen mit Deck

a. die Länge zwischen der hinteren Fläche des Vorderstevens bis zu der hinteren Fläche des Hinterstevens bei Schiffen mit Patent tuder bis zur Mitte des Ruderherzens auf dem obersten festen Deck,

b, die Breite zwischen den Außenflächen der Spanten dicht über dem Wassergang auf dem obersten Deck in der Mitte der nach 12 ermittelten Länge,

8. die Tiefe zwischen der Unterkante des obersten festen Decks und der Oberkante der Bodenwrangen neben dem Kielschwein, oder aber der oberen Fläche des inneren eisernen Doppelbodens, wo ein solcher vorhanden ist, in der Mitte der nach 12 ermittelten Länge,

4. bei. Dampfschiffen die größte Länge des Maschinenraumes, einschließlich der festen Behälter für Heizmaterial, zwischen den diese Räume begrenzenden, von Bord zu Bord reichenden Schotten.

Hat die Vermessung nach dem abgekürzten Verfahren stattgefunden, so ist an Stelle der unter 16 bezeichneten Tiefe der nach J 18 er⸗ mittelte Umfang des Schiffes in der Außenfläche der Außenbords⸗ bekleidung aufzunehmen.

2) bei offenen Fahrzeugen .

a. die Länge zwischen der hinteren Fläche des Vorderstevens bis zu der hinteren Fläche des Hinterstevens in der Höhe der Oberkante des obersten Plankenganges, -.

b. die Breite zwischen den Außenflächen der Außenbordsbeklei⸗ dungen in der Mitte der nach 2a ermittelten Länge

e. die Tiefe von dem im zweiten Absatz des 8. 20 angegebenen oberen Punkte bis zur Oberkante der Bodenwrangen in der Mitte der nach 2a ermittelten Länge.

26. Vor Beginn jeder Wer r gn haben die Vermessungsbehörden sich zu vergewissern, ob das Schiff in seinem gegenwärtigen Zustande schon bei einer deutschen Vermessungsbehörde nach dem in den §5§5. 4 bis 17 vorgeschriebenen vollständigen Verfahren vermessen worden ist und, wenn eine solche Vermessung stattgefunden hat, den Antrag auf Vermessung abzulehnen.

Vor Ausfertigung der Meßbriefe (5. 27) haben die zuständigen Behörden (§. 24) sich zu vergewissern:

1) wenn die Vermessung des Schiffes durch Neubau oder Umbau

erforderlich geworden war, daß der Bau beendet ist und daß alle

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Aufbauten auf dem obersten Deck und alle rãumlichen Einrichtungen im Innern vollendet sind; ;

2) wenn die Vermessung ein mit einem älteren deutschen Meß briefe versehenes Schiff betrifft. daß dieser Meßbrief zurückgeliefert (5. 29) oder dessen Verlust glaubhaft nachgewiesen ist.

§. 27.

Neber jede . , wird ein Meßbrief ausgefertigt.

Im Falle des ) 17 6 1 werden über die Vermessung zwei r. ausgestellt, von welchen der eine die Abzüge nach deutschem . . der andere die Abzüge nach britischem Verfahren be⸗ rũcksi ;

. der den Brutto⸗ und Netto⸗Raumgehalt ausdrückenden ahl der Kubikmeter ist in den Meßbriefen zugleich die entsprechende ahl britischer Registertons anzugeben. Bei Umrechnung der Kubik .

meter in britische Registertons wird ein Kubikmeter gleich Ozss britische Registertons gerechnet. ö

Hat die , nach dem abgekürzten Verfahren stattge⸗ funden, so ist in dem Meßbrief der Grund zu vermerke., welcher der Anwendung des vollständigen Verfahrens entgegenstand. Nach Fort⸗ fall dieses Hinderungsgrundes muß, sobald das Schiff in einen deut . schen Hafen gelangt, eine neue Vermessung nach dem vollständigen Verfahren vorgenommen werden.

28.

Findet die Vermessung in Folge einer räumlichen Veränderung durch Umbau statt, und ist für das Schiff bereits ein Meßbrief (8. 27) ausgefertigt, so werden die in dem bisherigen Meßbriefe ent⸗ haltenen Angaben über den Raumgehalt der durch den Umbau nicht veränderten Schiffsräume ohne nochmalige Vermessung in den neuen Meßbrief übertragen. Dasselbe Verfahren findet bei den in Gemäß⸗ heit des 8. 27 Absatz 4 erfolgenden Neuvermessungen bezüglich der auf Grund des 5§. 19 bereits vermessenen Räume Anwendung.

29.

Die mit Ausfertigung der Meßbriefe betrauten Behörden (8 24) haben Listen zu führen, in welche der Inhalt aller ausgefertigten Meß⸗ briefe nach dem Datum der Ausfertigung einzutragen ist. Sie haben alle auf die vorgenommenen Messungen und Berechnungen bezüglichen Aufzeichnungen sowie die zurückgelieferten Meßbriefe (5. 26 Ziffer 3) aufzubewahren.

VII. Verpflichtungen der Erbauer, der Rheder und des Führers eines Schiffes in Bezug auf die Vermessung.

S. 30.

Die Vermessung der unter dem Vermessungsdeck befindlichen Räume neuer im Bau begriffener Schiffe ist, sobald das Vermessungs⸗ deck gelegt ist, vorzunehmen. Bei Dampfschiffen jedoch, welche nach

„2 vermessen werden, ist der durch feste Ouerschotte begrenzte

aschinenraum zu vermessen, bevor irgend eine Einrichtung in dem⸗ selben angebracht ist, welche die Aufnahme der vorgeschriebenen Maße verhindern könnte. Die Erbauer des Schiffes sind verpflichtet, eine entsprechende schriftliche Anzeige der zuständigen Vermessungsbe hörde rechtzeitig zugehen zu lassen.

§. 31.

Bei Dampfschiffen, welche für deutsche Rechnung neu erbaut werden, sind, falls deren Vermessung in Deutschland bewirkt werden soll, von dem Besteller, nach Feststellung der Konstruktions⸗ und Ein richtungspläne, mindestens vier Wochen vor der Vermessung je zwei Kopien (Lichtpausen) der nachstehend aufgeführten Zeichnungen der Vermessungsbehörde einzureichen;

I) eine Querdurchschnitts⸗ Zeichnung, aus welcher auch die Art der Konstruktion des etwa vorhandenen Doppelbodens ersichtlich ist;

2) eine Längendurchschnittszeichnung, in welcher die Ausdehnung des etwa vorhandenen Doppelbodens, die Lage der wasserdichten von Bord zu Bord reichenden Querschotte, erhöhter Wasserballastbehälter, Aufbauten und Luken angegeben ist;

3) eines Deckplanes, aus welchem die Aufbauten auf oder über dem obersten Deck, sowie die Bestimmung der in denselben vor handenen Räume zu ersehen ist.

u, diesen Zeichnungen ist einer der bei Bauplänen üblichen Maßstäbe zu verwenden.

Bei etwaigen nachträglichen Veränderungen sind die Pläne bald

thunlichst nachzuliefern

S. 32.

Die Rheder und der Führer eines Schiffes sind verpflichtet, bei der Vermessung entweder selbst oder durch ihre Leute der Vermessunge⸗ behörde jede Hülfe und jeden Aufschluß zu gewähren, welche diese i. die Ausführung des Vermessungsgeschäfts beanspruchen. Ebenso haben sie den etwaigen Aufforderungen nachzukommen, welche die Ver—⸗

messungsbehörde behufs Aufräumung des Schiffsraumes zum Zweck .

der Vermessung an sie richtet Ladung oder Ballast darf vor beendeter Vermessung ohne Zu⸗ stimmung der Vermessungsbehörde nicht eingenommen werden.

S. 33.

Sind an einem Schiffe räumliche Veränderungen durch Umbau

vorgenommen worden, welche bei Ausstellung des Meßbriefes nicht be⸗ rücksichtigt sind, so hat, wenn der Umbau im Inlande, ausgeführt wurde, Derjenige, welcher den Umbau ausgeführt, der zuständigen Ver⸗ messungsbehörde oder, wenn der Umbau im Auslande aus geführt wurde, der Führer des Schiffes der Vermessungsbehörde in dem ersten, von dem Schiffe angelaufenen inländischen Hafen eine schrift⸗ liche Anzeige von dem Umbau zu erstatten. Ob mit Rücksicht auf den Umbau eine Nenvermessung vorzunehmen ist, bestimmt die Ver⸗ messungsbehörde. . Eine gleiche Anzeige sind Rheder oder Führer eines Schiffes zu erstatten verpflichtet, sobald der Grund, welcher die Vermessung des Schiffes nach dem abgekürzten Verfahren (5. 27) bedingt hatte, in Fortfall gekommen ist.

§. 34.

Die in 8§. 32 und 33 erwähnten Verpflichtungen bestehen auch bezüglich aller Veränderungen in der Benutzung derjenigen Räume, welche gemäß den Bestimmungen des 5§. 14 don dem Brutto⸗Raum⸗ gehalt in Abzug gebracht worden sind.

565.

Die Vermessungsbehörden fi befugt, ohne Antrag ein Schiff der Kontrole wegen zu vermessen. Bezüglich der Verpflichtungen der Rheder und des Führers kommen auch hier die Vorschriften des §. 32 zur Anwendung.

Für eine derartige Nachvermessung werden Gebühren nur dann er hoben, wenn sich ergiebt, daß die Anzeige räumlicher Veränderungen im Bau des Schiffes, oder der veränderten Benutzung eines der nach 5§. 14 abzugsfähigen Räumt (§8§. 33, 34) unterblieben ist.

VIII. Gebühren für die Vermessung.

S. 36. Die Gebühren für die Vermessung und für die Ausfertigung des Meßbriefes einschließlich der Stempelkosten, betragen: ; wenn die Vermessung nach dem vollstãandigen Verfahren ausgeführt wurde, ; 5 3 für jedes angefangene Kubikmeter des Brutto⸗Raum⸗ gehalts des Schiffes, jedoch mindestens 2 M ö 1 wenn die Vermessung nach dem abgekürzten Verfahren oder für offene irg. ausgeführt wurde die Hälfte der unter Nr. 1 beflimmten Gebühren; ft a6 . die Vermessung sich nur auf einzelne Räume er⸗ reckt hat, 5 3 für jedes angefangene Kubikmeter der vermessenen Räume jedoch mindestens 2 4A ) wenn die Erbauer, die Rheder oder der a,, des Schiffe? den ihnen nach den §§. 30 bis 34 obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, . das Doppelte der unter Nr. 1 bestimmten Gebühren; b) wenn der im 5§. 35 n 2 erwähnte Fall vorliegt, das Zehnfache der unter Nr. 1 bestimmten Gebühren.

K

. Proschlitz, Major und etatsmäßiger

v. Schweppenburg,

XIV. Armee Corps, ein Patent ihrer Charge verliehen. v.

1X. Schlußbestimmungen.

§ę. 37. . Die zur Ausführung dieser Vermessungsordnung erforderlichen Bestim mungen erläßt der Reichskanzler nach Anhörung der Bundes raths · Ausschüsse für das Seewesen und für Handel und Verkehr.

§. 38.

Die Vorschriften in 55. 2 bis 24 treten am 1. August 1888, die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1889 in Kraft.

Die Schiffsvermeßsungsordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs Gesetzbl. S. 270) tritt hinsichtlich der Vorschriften im §8. 19 Absatz 2, §§. 20, 21 am 1. August 1888, im Uebrigen am 1. Januar 1889 außer Kraft.

Berlin, den 20. Juni 1888.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. A. Juni. Prinz ÄUlfred von Groß⸗ Fritannien und Irland, Herzog zu Sachsen, Königliche Hoheit, zum Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. S6 ernannt.

14. Juni. Harnickell, Oberst Lt. und etatsmäß. Stabs- offizier des Inf. Regts. Nr. 93, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 23, unter Stellung à la suite desselben. n. Fiedler, Major vom Gren. Regt. Nr. 119, unter Beförderung zum Oberst⸗ Lt, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Inf. Regt. Nr. 93 versetzt. v. Heyden, Major vom Gren. Rgt. NW. 110, zum Bats. Comman . deur ernannt. Crudup, Major aggreg. dem Grenadier⸗Regiment Nr 110 in dieses Regt. einrangirt. Frhr. d' Orville v. Löwen e lau, QOberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Gren. Regts. Nr. 109, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 81, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. d. Mülhbe, Oberst ⸗Lt, und etatsmäß. Stabs⸗ offiz. des Inf. Regts. Nr. 138, in gleicher Eigenschaft zum Gren. Regt. Nr. 109 versetzt. Nicolai, Major vom Inf. Regt. Nr. 138, unter Beförderung zum WAberst ⸗Lieut, zum etatsmäßigen Stabs- offizier, v. Burghof, Major von demselben Regt. , zum Bats. Commandeur, ernannt. Hiepe, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Inf. Regt. Nr. 138, zum überzähl. Major, v. Seyfried, Pr. t. von dems. Regi, zum Hauvptm. und Comp. Chef, v. Frag stein u. Niem sderff, Major vom Füs. Regt. Nr. 35 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, Köhler, Major vom Inf. Regt. Nr. 49 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäßigen Stabsoffiziers, beide unter Ernennung zu etats⸗ mäßigen Stabsoffizieren, zu Oberst ⸗Lięuts., befördert. Trans feldt, Majer vom Infanterie⸗Regiment Nr. 129 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, Krahn, Major vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 30 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß . Stabsoffiziers, beide unter Ernennung zu etatsmäß. Stabs« offizieren, Schmidt, Major à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 8 und Lehrer b. d. Art. Schießschule, zu OberstLts. befördert. Schmidt, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabeoffiz des Inf. Regts. Nr. 128, mit der Führung dieses Regts, unter Stellung à la suite desselben, beauf⸗ tragt. Lauterbach, Major von dems. Regt, unter Entbindung von seiner Stellung als Bats. Commandeur, mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers beauftragt. Schroeder, wajor vom Gren. Regt. Nr. 3, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 128 n v. Buttler, . aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 3. in dieses Regt, einrangirt, v. Woyna, Major vom Inf. Regt. Nr. 111, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 32 versetzt. Werner, Major aesfes. dem Inf. Regt. Nr. 111, in dieses Regt. einrangirt. Humm ell, Major vom Infanterie. Regt. Nr. 1365, ein

atent seiner Charge verliehen. Graf v. d. Schulenburg, Sec. t. vom Gren. Regt. Nr. 109, in das Jäger ⸗Bat. Nr. 3, v. Ein⸗ siedel J., See. Lt. vom Jaͤger⸗Bat. Nr. 5, in das Inf. Regt. Nr. 43, v. Münch, Sec. Lt. vom Inf. 4. Nr. 93, in das Gren. Regt. Nr. 109, versetzt. v. Krohn, Pr. Lt. z la suite des Inf. Regts. Nr. 81, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 10. Infanterle Brigade, Herhudt v. Rohden, 7 Lt. à la suite des Füs. Regts. Nr. 36, unter vorlaͤufiger

elassung in dem Kommando als Adjutant bei der 20 Inf. Brig, v. Harbou, Pr. Lt. à la zuite des Füs. Regts. Nr. 758, unter vor läufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 25. Inf. Brig., v. Grol man, Pr. Lt. æ la suite des Inf. Regts. Nr. 15, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 30. Inf. Brig, Bötticher, . Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 59, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 36. Inf. Brig. Bahrfeldt, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 60, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 57. Inf. Brigade, Patz ig, Pr. Lt. la snite des Inf. Regts. Nr. 15, unter vor säufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 61. Inf. Brig, v. Kathen, Pr. Lt. à la suite des 3. Garde Regts. zu Fuß, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der Kommandantur zu Berlin, Frhr. v. . u. Kadersin, Pr. Lt. vom Kadettencorpg, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei dem Kommando des Kadettencorps, Frhr. Treusch v. Buttlar Brandenfels, Prem. Lieut. vom 4. Garde Regiment zu Fuß und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, zu über zähligen Hauptleuten befördert. Graf v Wedel, Oberst und Flügel ⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Commandeur der 2. Garde ⸗Kav. Brig. in gleicher r h zur 1. Garde⸗Kav. Brig, Edler v. d. Psanitz 1. Gen. Major und Commandeur der 28. Kav. Brig.,, in gleicher Eigenschaft zur 2. Garde⸗Kav. Brig. versetzt. Frhr. v. Schleinitz, Oberst und Commandeur des Kuͤr.

Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite dieses Regts, mit der

Führung der 28. Kav. Brig. n n v. Frankenberg⸗ r tabsoffizier des Ulanen⸗ Regiments Nr. 13, zum Commandeur des Kürassier⸗Regiments Nr. J ernannt. v. Blumenthal, Major und etatsmäßiger Stabs- offizier des Drag. Regts. Nr. 12, in gleicher Eigenschaft zum Ulan. Regt. Nr. 13 versetzt. v Colmar, Major aggreg. dem Ulan. Regt. Nr. 13, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 12 einrangirt; derselbe verbleibt bis ult. Juli er. bei dem Militär. Reit ˖ Institut zur 2 kommandirt. Frhr. p; Kirchbach, Major und etatsmäßiger Stabgoffizier des Ulanen Regiments Nr. 9, zum Commandenr des Kürassier Regiments Nr. H ernannt. v. Götz. Major aggregirt dem Kuͤrassier⸗ Regt. Nr. 6, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Uan. Regt. Nr. 9 einrangirt. Graf v. Geldern Egmond zu Arcen, Major, beauftragt mit der Führung des Hus. Regts. Nr. 1, Frhr. Geyr ajor, beauftragt mit der e,, des Sus. ö Nr. 165, zu Commandeuren der betreffenden Regimenter ernannt. und Adjut. des . des General ˖ Stabes der Armee, unter Belassung

; in diesem Verhältniß, der Rang eines Regts. Commandeurs verliehen.

b; Holtzenbecher, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. II, dem Regt. aggregirt. v. We dell, Pr. Lt. vom Drag. Regt.

Nr. 11. zum Rittm. und Escadr. Chef, Ladewig, Sec. Tt. von dems. Re t., zum Prem. Lt., befördert. Klockm ann, Major und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Nr. 3, v. Bornstädt, Major und

Eseadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 9, v. Encke vort, Major und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Nr. 2, Briesen, Major vom Drag. Regt. Nr. 6, kommand. als Adjutant bei dem . des

ein sen, Rittm. u. Cgcadr. Chef vom Huf. Rez. Rr. 8, unter Entbind. v. dem Komm. zur Dienstlesst. bei der Milit. Tehrschmiede zu Berlin u. unt. Stell.

v. Goßler, Major à la suite des Hus. Regts. Nr. 13

à la suite des Regts zum Vyrstand der Militär⸗Lehrschmiede in Breslau ernannt. v Eschwege, Rittm. à la suite des Kür Regts. Nr. 1, als Escadr. Chef in das Hus. Regt Nr. 8 einrangirt. von Wedel l I., See. Lt. vom 4. Garde Regt. 3. F, v. Hänisch, Sec. Lt. vom 4. Garde ⸗Gren. Regt. zu Pr. Lts. befördert. v Kn o⸗ belsdorff, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., in das Inf. Regt. Nr. 77 versetzt. v. Hug o, Pr. Lt. vom Garde⸗Schützen⸗ Bat. A ja zuite des Bats, gestellt. v. Zülow, Pr. Lt., aggr. dem Garde Schütz en⸗ Bataillon, in das Bataillon einrangirt. v. Bülow J., Second ˖ Lieutenant vom Grenadier⸗Regiment Nr. 1, zum Premier Lieutenant befördert. Werner, Pr Lt. vom Ulanen ⸗Regt. Nr. 12, auf ein Jahr zur Gestüts verwaltung kommandirt. Bothe, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Gren. Regt. Nr. 5H versetzt. Müller, Ser. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, zum Pr. Lt. befördert. Fischer. Major z. D., zum Com⸗ mandeur des Landw. Bats. Bezirks Schlawe ernannt. Brau⸗ müller, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde⸗-Gren. Regt. unter Beförderung zum überzähl. Major, in das Inf. Regt. Nr. 42 versetzt. Frhr. v. Bleul, Hauptmann à lu suste des 4. Garde⸗ Grenadier Regiments, als Comp. Chef in dieses Regt. einrangirt. v. Storch 1, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, zum Pr. Lt., vor⸗ läufig ohne Patent, befördert. v. Tschirschky u. Bögendorff J. Sec. Lt. à Ja suite des Kür. Regts. Nr. 6 mit dem 1. Juli er. in das Regiment wiedereinrangirt. Koch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, A la suite des Regts. gestellt. Theremin, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, . Pr. Lt. befördert. v. Amelunxen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, zur Dienstleistung bei dem Festungs— efängniß in Köln kommandirt. v. Heinem ann, Major z. D., züm

ommandeur des Landw. Bats. Bezirks Bitterfeld ernannt. Reichert, Major vom Inf. Regt. Nr. 96, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 48, v. Scharf enort, Major vom Gren. Regt. Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei dem Gen. Kom— mando des JI. Armee⸗Corps, in das Inf. Regt. Nr. 96, pversetzt. v. Hagen, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. JR, unter Beförderung zum überzähligen Major, als Adjut. zum Gen. Kommando des VI. Armee-Corps kommandirt. v. Reden, Pr. Lt. von dems. Rgtz, z. Hptm. u. Comp. Chef, Cunow, Pr. Lt v. Gren. Regt. Nr. 6, zum Hauptm. und Comp. Chef, Berner, Sec, Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt., Vossius, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Kalckreuth, Sec. t. von demselben Regt.,, zum Pr, Lt., Graf v. d. Recke Volmer ste in J., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt., befördert. v. Heyvdebrand u. der Lgsa, Pr. Lt, vom Gren. Regt. Nr. ?, ä la snite des Regts. gestellt. v. Wietersheim, Pr. Lt vom Inf. Regt. Nr. 136, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regt. Nr. 6 verset. Funck, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23 in das Inf. Regt. Nr. 129 versetzt. Stürz, Major vom Inf. Regt. Nr. 51, zum Bats. Commandeur ernannt. Kreßner, . aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 51, in dieses Regt. einrangirt. Frhr. v. Zandt J., Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 8, zum Pr. Lt. befördert. v. Hymmen, Major z. D. und Comman⸗ deur des Landw. Bats, Bezirks Geldern v. Khaynach, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bats. Bezirks Bochum, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Grabow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, à la suite des Regts. gestellt. v. Schlechtendal, Sec. Lt. vom Hus. Regt. N.. 8, in das Train⸗Bat. Nr 11 eersetzt. Jaeger, Ser. Lt., vom Inf. Regt. Nr. 28, zum Pr Lt., vor— läufig ohne Patent, v. der Hagen, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 8, zum Rittm. und Escadr. Chef, Frhr. v. Türckhei m, See. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt, Frhr. v. Tettau, Pr. t dom Drag. Regt. Nr. 7. zum überzähl. Rittmim. befördert, Schmidt, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 40, à la snite des Regts. gestellt. du Plessis, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 90, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Below II., Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt., Holly, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, be⸗ fördert. Graf v. Bern storff, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 17, ä la suite des Regts. gestellt. v. Eschst ruth, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, zum Hauptm, und Comp. Chef, Et ien ne, Sec. Lt. von dems. Regt.,, zum Pr. Lt., befördert v. Reuß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 77, in das Füs. Regt. Nr. 90 versetzt. v. Krosigk J., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 13, à 1a suité des Regts. gestellt. v. Baum bach II. Sec. Lt, vom Füs. Regt. Nr. 80, Kreuter ., Sec Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, zu Pr. Lts.,, Bu sse, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert.

rhr. v. Ber lepsch, Premier Lieutenant vom Husaren— Regiment Nr 14, A4 Ia suite des Regiments gestellt. Kühne, Pr. Lt A la suite des Drag. Regts. Nr. 5, unter Ent— bindung von dem Kommando als Adjut. bei der 22. Kav. Brig, in das Hus. Regt. Nr. 14 versetzt. Brecht, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 13, unter Stellung à ja suite dieses Regts., als Adjut. zur 22. Kav. Brig, kommandirt. Croll, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 8, unter Belassung in seinem Kommando zur Dienstleistung bei der frigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, in das Drag. Regt. Nr. 13 versetzt. Schneider, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 8. zum Pr. Lt, v. Werder, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 22, zum überzähligen Rittmeister, befördert. Wen 6 Oberst⸗ Lieutenant z. D. Und Commandeur des Landwehr Bats. Bezirks Hagen, in gleicher Eigenschaft zum Landw. Batos. Bezirk Rastatt versetzt v. Devivere, Major z. D, zum Com— mandeur des Landw. Bats. Bezirks Hagen ernannt. Lauprecht, Major vom Inf. Regt. Nr. 136, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 1 versetzt. Siercks, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Inf. Regt. Nr. 136, zum überzähl. Major befördert. Braun, r und Comp. Chef vom Pion. Bat. Nr. 11, in das Inf.

egt. Nr. 136 versetzt Drim born, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 131, zum Hauptm. und Comp. Chef mit einem Patent vom 22. März er., Pietsch, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befordert v. Arnim, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 165, à la suite des Regts gestellt. v. Moxitz, ö. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Philips born, Major vom Generalstabe der 25. Division, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 132 versetzt. Bliedung, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 76, unter Beförde⸗ rung zum Major mit einem Patent vom 17. April er, und unter Ueberweisung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee zurückversetzt. v. Hey deb reck, Hauptm., aggreg. dem Inf, Regt. Nr. 7b, als Comp. Chef in dieses Regt. einrang. vn I o en ber q. G ru gh⸗ ezinski J., Major v. Gr. Generalstabe, z. Generalstahe der 25. Div. vers. Kaempffe J, Hauptm. & la snite des Inf. Regt. Nr. 78 und Comp. Führer bei der Unteroff. Schule in Weißenfels, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 60, v. Wal dow, Hauptm. und Comp. Chef vom Kaiser . Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, unter Stellung ä la suite dieses Regtsé, als Comp. Führer zur Unteroff. Schule in Weißenfels, versetzt. v. Schlabrendor ff, Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde Gren. Regt. Nr. 2, zum Hauptmann und Compagnie⸗Chef, v. Wegner, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Pr. Lt., befördert. v. Homeyer, Major vom Dragoner Regiment Nr. 6, unter Entbindung von seinem Kommando als . bei dem General · Ræommando des XXV. Armee Corrs, jum etatsmäßigen Stabs⸗ offiz im Regt. ernannt. Prinz, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 13, der Charakter als Major verliehen und in seinem Kommando als Adjutant von der 26. Div, zum Gen. Kommando des XV. Armee Corps übergetreten v. Niebelschütz, Rittm. u. Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 4, als Adjutant zur 25. Div. kommandirt. v. Kem⸗ nitz, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 4, zum Escadr. Chef ernannt. Graf v. Oriola J., Second⸗Lieutenant von demselben Regiment, zum Pr. Lt. befördert. Mo ri tz. Major, aggreg. dem Husfaren Regiment Nr. 5, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 13 ein rangirt. Kluck, Major à la suite des Inf. Regis. Nr. 78 und Commandeur der Unteroffizier⸗Vorschule des Militär Knaben⸗ Erziehungsinstituts zu Annaburg, zum 1. Juli er. als Commandeur zu der in Je eifach zu errichtenden Unteroffizier Vorschule versetzt. Schmidt J., Hauptm. A la snits des Inf. Regts. Nr. oh u, Comp. Führer bei der Unterofftzier · Schule in Weißenfels, mit dem 1. Juli er. zum Com- mandeur der Unteroffizier · Vorschule des Mil. Knaben⸗Erziehungsinstituts

zu Annaburg, Boden, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44 und kom⸗ mandirt als Comp. Offiz. bei der Unteroffizier ⸗Schule in Weißenfels, unter Beförderung zum Hauptm, vorläufig ohne Patent und unter Stellung à la suite des Regts, mit dem 1. Juli er. zum Comp. ührer bei der Unteroffizier ⸗Schule in Weißenfels ernannt. von o rn II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, vom 1. Juli er. ab als Comp. Offiz zur Unteroffizier Schule in Weißenfels. Becker, Sec. Lt. vom Inf. Regiment Nr. 24, zur Dienstleistung bei dem Militär⸗Knaben ⸗Erziehungeinstitut zu Annaburg kommandirt. Frei⸗ herr v. Gillern, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Feld Art. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, v. Klitzing, Sec Lt. vom Feld Art. Regt. Nr. 6, Thie mig, Sec. Lt. vom Feld Art. Regt. Nr. 9, zu 5 Lts, Langer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art Regt. r. 31, zum überzähl. Major mit Beibehalt der Batterie, Kredel, Pr. Lt. von dems. Regt.,, zum Hauptm und Battr. Chef befördert. v. Flaiz, Major à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 13, kommandirt als Abtheilungs Commandeur zum 1. Garde Feld⸗ Artillerie Regiment, zum Mitglied der Prüfungs-Kommission für Hauptl. und Pr. Ltg. der Feld Art. ernannt. v. Heine ccins, Pr. Lt. vom 2 Garde ⸗Feld . Art. Regt. in das 1. Garde Feld ˖ Art. Regt., Riensberg, Sec. Lt. vom Feld / Art. Regt. Nr. 3, unter Beförderung zum Pr. Lt, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, v. Krohn, r. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. N. 6, in das 2. Garde Feld Art. egt, Winzer, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt Nr. 11, in das 3 Regt. Nr. 4 versetzt. Fumpertz, Major vom Feld ⸗Art. egt Nr. 16, zum Abtheil. Tommandeur ernannt. Stubenrauch, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt Nr. 16, unter Beför erung zum Premier Lieutenant, in das Feld-Artillerie Regiment Nr. 31, Friecke, Major und Batterie Chef vom Feld Artillerie⸗ Regt. Nr. 31, in die erste Hauptmannsstelle des Feld. Art. Regts. Nr. 16 versetzt. Weizel Oberst Lt à la sujte des Fuß Art. Bats. Nr. 14 und erster Art. Offiz. vom Platz in Straßburg i. Es, zum Commandeur des Fuß ˖ Art. Regts. Nr. 4 ernannt. Brafssart, Sec. Lt. vom Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 3. zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent, . Pr. Lt, vom Fuß-Art. Regt. Nr. 5, zum Hauptm'. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, Bertog, Sec Tt. von deimns. Regt, zum Pr. Lt., Goetsch, ö. Lt. vom Fuß⸗ALrt. Regt. Nr. 7, zum Hauptmann und Comp. Chef befördert. Böhm, Hauptm. vom Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 3, unter Entbindung von der Stellung als Vorstand des Art. Depots in Breslau und unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß— Art. Regt. Nr. l, Steinmetz, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art Regt. Nr. 3. in das Fuß Art. Regt. Nr. 10, versetzt. v. Rauch, Major und Batz. Commandeur vom Fuß ⸗Art. Regt. Nr. unter Stellung à la suite des Regiments, zum ersten Artillerie ⸗Offizier vom Platz in Straßburg i. E. ernannt. Ottzenn, Hauptmann und Comp. Chef vom Fuß-⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7, unter Ernennung zum Vor— stand des Art Depots in Breslau, in das Fuß-Art. Regt. Nr. 3, Bialons ki, Hauptm. àz la snite des Fuß⸗Art Regts. Nr. 8, unter Entbindung von seinem Kommando nach Württemberg und unter Beförder. zum Major, als etaismäß Stabsoffiz. in das Fuß Art. Regt. Nr. 10, Munckel, Sec. Lt. vom Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 9, unter Beförder., zum Pr. Lt., in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7 versetzt. Frhr. v. Eyß, Major und Bats Commandeur vom Fuß Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regt, zum Art. Offiz vom Platz in Magdeburg ernannt. Gie se, Hauptm. v. Fuß Art. Regt. Nr. 10. unter Entbindung von der Stellung als Art Offiz. vom Ele in Rastatt und unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 4, Richard, Pr. Lt. vom Fuß-⸗AÄArt. Regt. Nr,. 19, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß Art Bat. Nr. 14, versetzt. fer. Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß -⸗Art. Bat. Nr. 14, zum Art. Offiz, vom Platz in Rastatt ernannt. Lüttsichwager. , Feuerwerks Premier- Lieutenant von der 6. . Feld ˖Artillerie Brigade, zum Feuerwerks- Hauptmann, Bodewig, Feuerwerks Lieutenant vom Artillerie⸗Depot in Küstrin, zum Feuerw. Pr. Lt., Müller J, Pr. Lt, von der 1. Ingen. Insp. zum Hauptm. Stark, Zechlin, Ser. Lts. von der 1. Ingen. Insp, zu Pr. Lts., Kropf, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp, zum Hauptm., Aschert, Sec. Lt von der 4 Ingen. Insp., Fandrey, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 15, zu Pr. Lts. befördert. Roos, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., als Comp. Chef in das Pionier⸗ Bataillon Nr. 2 , Kindermann, Major von der 4. Ingen. Insp., zum Mitglied des Ingen. Comitèés und gleichzeitig zum Mitglied der Prüfungskommission des Ingen. und Pion. Corps ernannt. Grimsehl, Pr. Lt. vom Pion. Bat. Nr 5, unter Be— förderung zum Hauptm in die 2. Ingen. Inspektion, v. d. Che⸗— vallerie, Sec Lt. vom Eisenbahn Regt, in die 2. Ingen. Insp., v. Goe decke, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 11, Ehrlich, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 1, Meyer, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 6, in das Eisenb. Regt. versetzt. Palmgrén, Pr. Lt. vom Feld- Art Regt. Nr. 9, unter Stellung à la suite dieses Regts, zur Dienstleistung als zweiter Depot-Offisier, zum Garde⸗-Train⸗Bat. kommandirt. Richter, Hauptm. und zweiter Depot-Offizier vom Train⸗Bat Nr. 5, in gleicher Eigenschaft zum Garde ⸗Train Bat. versetzt. . Pr. Lt. vom Feld⸗Art⸗Regt Nr. 2. unter Stellung à la suite dieses Regts,, zur Dienstleistung als zweiter Vepot . Offij. zum Train⸗Bat. Nr. H kommanditrt. Dal mer, Sec. Lt. und Ober—⸗ jäger vom Reit. eldjäger Corps, zum Pi. Lt, befördert.

19. Juni. Vogel v. Falckenstein, Gen. Major und Abthl. Chef im Großen Generalstabe, zum Commandeur der 2. Garde⸗Inf. Brig. ernannt. Winckler, Hauptm. und Comp Chef vom Jäger Bat. Nr. 6, unter Beförderung zum überzähl. Major, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 665 versetzt. v. Witzleben, Hauptm à la suite des Jäger ⸗Bats. Nr. 6. unter Entbindung von dem Kommando als Adjut, bei der Insp. der Jäger und Schützen, als Comp Chef in das Bat. einrangirt. Frhr. v. Maltzahn, Pr. Lt. vom Garde— . als Adjut. zur Inspektion der Jäger und Schützen kom⸗ mandirt.

21. Juni. v. d. Mülbe, Hauptm. und Comp. Chef vom Garde ⸗Füs. Regt, unter Stellung à la suite des Garde⸗Füs. Regts., als Adjut. zur Kriegsakademie versetzt. v. Claer, Pr. Lt. la suite des Garde⸗Füs. Regts., unter Entbindung von dem Kommando als Adiut. bei der 3. Garde ⸗Jnf. Brig, und unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Regt. wiedereinrangirt. Sieg, . Lt. vom 4. Garde ⸗Regt. zu Fuß, unter Stellung à 1a suite des

egts, als Adjut. zur 3 Garde. Inf. Brig. kommandirt. des Barres, Pr. Lt. vom Kaifer Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, kommandirt zur Unteroffizierschule in Potsdam, unter Beförderung zum Dauptmann und Stellung à la snite des Regiments, als Compagnieführer zur Unteroffizierschule in Potsdam versetzt. v. Henk, See. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Fren. Regt. Nr. 2, zum Pr. Lt., befördert. Steinmann, QWberst Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 83, unter Stellung zur Disp mit seiner Pension, zum Commandeur des Landw. Bals. Bezirks Oberlahnstein ernannt.

Im Beurlaubt enstan de. 14. Juni. Fromme, Sehring, Sec. Lts. von der Res. des 2. Garde ⸗Regts. zu Fuß, Scholer, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Garde ⸗Landw Regts, Wolsff, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 3. Garde Land. Regts, Silber, See. Lieutenant vom 1. Aufgebot des Garde- Füs. Landw. Regiments, Oetting, Sec. Lieutenant vom 1. Aufgebot des 1. Garde—⸗ Gren. Landw. Regts., v. Iagow, Roloff, Sec. Lts. von der Garde Landw. Kap. 1. Aufgebots, zu Pr. Lts, Hirsch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Lötzen, zum Hauptm., Gerlach, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 33, Thoma, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Wehlau, Poschmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Batt. Bezirks Braunsberg, zu Pr. Lts. befördert. Frhr. v. Korff. Ser Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 4, als Res. Offiz. zum Kür. Regt. Nr. 3 versetzt. Schmidt, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 16. zum Pr. Lt. befördert. v. Michaelis, Sec, Lt. 4. D. im Landw. Batz. Bezirk Bromberg, zuletzt im Inf. . Nr. 72, in der Armee, und zwar als Sec. . bei der Landw. Inf. 2. Aufgebots, wie derangestellt. Berg, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 16 Weigelt, See Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des Landwehr ⸗Bataillons⸗Bezirks Frankfurt a. O.,

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