1888 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Die für den Verband ! Erfüllung seiner Aufgaben er⸗ forderlichen Geldmittel werden von den einzelnen Gemeinden und Gutsbezirken des Fürstenthums nach dem Verhältniß der 2 . zu entrichtenden direkten Staatssteuern auf⸗ gebra

Jeder Gemeinde⸗ oder Gutsbezirk hat die auf ihn ent⸗ fallende Beitragaquote nach dem für die Gemeindeumlagen bestehenden Fuße aufzubringen.

Greiz, am 11. il 1888.

Fürstlich reuß⸗plauische Landesregierung.

Faber. . Richter.

In Apenrade wird am 2. Juli d. J. mit einer Steuermannsprüfung begonnen werden.

Die Nummer 29 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1811 die Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall! und Kranken ig der in land und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 für das Fürstenthum Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen. Vom 26. Juni 1888.

Berlin, den 29. Juni 1888.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts-Assessor Fuchs in Hanau zum Amtsrichter in Niederaula,

den Gerichts-Assessor Kindermann in Volkmarsen zum Amtsrichter in Netra, und

den Gerichts⸗Assessor Stahn in Breslau zum Amtsrichter in Ruhland zu ernennen; sowie .

dem Amtsrichter Forchhammer zu Wyck auf Föhr den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath zu verleihen.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Cohn in Rogasen ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗-Landesgerichts zu Posen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rogasen, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem ,, der höheren Mädchenschule zu agen, Rektor Wenzel, ist der Titel eines Direktors 2 Anstalt beigelegt worden.

Bekanntmachung.

In der im Monat Mai 1888 zu Berlin e lte n Turnlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Be— fähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Mädchen⸗ schulen erlangt: ; ; ö Elise, Lehrerin zu Quednau bei Königs⸗ erg i. Pr., 2) Barchmann, Guniltha, 9 zu Berlin, 3) Behrend, Emmy, desgl. daselbst, 4 Bender, Bernhardine, Handarbeits⸗-Lehrerin daselbst, 5) Beyer, Anna, Lehrerin daselbst,⸗ 6) Blumenreich, Fanny, desgl. daselbst, 7 Bodländer, Eveline, desgl. daselbst, 3 1 Margarethe, desgl. daselbst, 9 Bosse, Martha, zu Gandersheim in Braunschweig, 10 Brauer, Martha, zu Friedenau bei Berlin, 11 Braun, Marie, Handarbeits⸗Lehrerin zu Berlin, 12 Burckhardt, Martha, Zeichenlehrerin daselbst, 13) Drewke, Hedwig, daselbst, 14) Dümcke, Helene, daselbst, 15 Fennig, ntonie, zu Gr. Glogau, 16) Foß, Bertha, Handarbeits⸗Lehrerin zu Anklam, 17 nn Ernestine, Zeichenlehrerin zu Harber, Kreis Lüneburg, 18) Gennrich, Martha, Lehrerin zu Berlin, 19 Gläsemer, Minna, desgl. daselbst, 20 Gräber, Hedwig, Handarbeits-Lehrerin daselbst, 21) Grosse, Anna, Lehrerin daselbst, 22) Hanau, Agnes, zu Lüben i. Schl., . Herzog, Emma, Handarbeits-Lehrerin zu Stettin, 24 Hildebrand, Margarethe, zu Buschin, Kreis Schwetz, . 831 . . 25 Hoffmann, Agnes, Lehrerin zu Berlin, . el! Kasten, Margarethe, Handarbeits-Lehrerin aselbst, 33 Koch, Margarethe, Lehrerin daselbst, 28) Krohn, Anna, desgl. daselbst, 29) Kupke, Klara, Handarbeits-Lehrerin daselbst, . Kusserow, Emilie, desgl., zu Stettin, 315 Langhammer, Elisabeth, Lehrerin zu Berlin, 32 Lannes, Elisabeth, daselbst,. 33) Liba, Anna, zu Nieder-Ullersdorf, Kreis Sorau, 34) Lieder, Anna, Handarbeits⸗Lehrerin zu Berlin, 35) Lilienthal, Emmy, daselbst, 966 Lincke, Olga, Handarbeits-Lehrerin zu Grabow a. Oder, 35 Lüderitz, Agnes, Lehrerin zu Berlin, 3 Lützow, Martha, daselbst, 39) Meinecke, Klara, Handarbeits⸗Lehrerin zu Star— gard in Pommern, 4 Michaltseck, Agnes, Lehrerin zu Berlin, 41) Mindt, Anna, . daselbst, 4) Mittmann, Elisabeth, desgl. daselbst, 13 Müller, Martha, desgl. daselbst, 44) Müller, Mathilde, desgl. daselbst, 45) Neumann, Johanna, desgl. zu Stettin, 46) Neumann, Agnes, desgl. zu Berlin, 47 , Anna, desgl. baf bf 59 abbow, Emma, Handarbeits⸗Lehrerin zu Stettin, 49 Rühlow, Agnes, desgl. daselbst,

60) Scheidtmann, Gertrud, Lehrerin zu Nudow bei

in,

5I) Schülein, Klara, desgl. zu Eberswalde,

57) Schulz, Klara, Handarbeits⸗Lehrerin zu Berlin, 53) Schulj, Emm y, desgl daselbst, .

54 6 Eiifaberh, desgl. zu Stettin ⸗Hrũnhof, 35) Sobotta, 3 erin zu Verlin. 56 Steinbrück, Ella, Handarbeits⸗Lehrerin daselbst, 57 Toselowski, Marie, Lehrerin daselbst,

58) Le Viseur, Antonie, desgl. daselbst.

59) Wangelin, Elise, zu Driesen a. d. Netze,

60) Warnkroß, Lina, zu Anklam, .

36h von Wedell, Marie, Lehrerin zu Berlin,

62) Wegner, Katharine, zu Berlin,

63) Wies ner, Helene, zu Stettin.

3 Wilberg, Margarethe, zu Berlin, . S5) Wilke, Gertrud, Handarbeits⸗Lehrerin daselbst, 83 Wöllert, Gertrud, Lehrerin daselbst,

67 Wolff, * desgl. daselbst

. Wolff, Klara, Handarbeits Lehrerin daselbst, . eis Zimmermann, geb. Müller, Margarethe, dase

16) Zippel, Marianne, zu Kottbus. Berlin, den 23. Juni 1888. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.

Bekanntmachung.

Der dem Kreissekretär Teichert zu Birnbaum auf Grund des 5. 46 des Gesetzes vom VW. Juni 1875 ertheilte Auftrag zur kommissarischen Verwaltung der Vermögensangelegenheiten der katholischen Kirchengemeinde zu Kähme ist erloschen und die Verwaltung dem Kirchenvorstande in Kähme übergeben worden.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 7. März 1883 bringen wir dies zur öffentlichen Kenntniß.

Posen, den 26. Juni 1888.

Regierungs⸗Präsidium zu Posen. Vertretung: von Holwede.

Die Nummer 24 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9302 das Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein. Vom 13. Juni 1888.

Berlin, den te Juni 1888.

Königliches ö nnn, id den.

Aichtamtslich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern von 10 bis 11 Uhr den Vortrag des Generals von Albedyll.

Darnach empfingen Se. Majestät den Kriegs-Minister, später den Geheimen Admiralitäts⸗Rath Dietrich, letzteren zum Vortrage über den Bau neuer Schiffe.

Nach dem Diner empfingen Se. Majestät den General⸗ Adjutanten von Versen zu einem längeren Vortrage.

Der hiesigen Stadt verordneten-Versammlung ist auf deren Beileidskundgebung anläßlich des Hin⸗ scheidens Sr. Majestät weiland Kaisers Friedrich das nad stehende Dankschreiben Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta zugegangen:

Tiefbewegt habe Ich Ihre Beileidsbezeugung empfangen, gewohnt von dieser Stelle Empfindungen ausgesprochen zu sehen, die weite Kreise erfüllen. Aufrichtig dankbar erwidere Ich dieselben und bin Mir wobl bewußt, wie der Schmerz des Mutterherzens überall getbeilt und verstanden wird. Das beweisen die vielen an Mich gelangenden Kundgebungen treuen Mitgefühls in dieser trauervollen Zeit, welche den Blick immer wieder nach Oben lenkt, damit die verstummende Klage zum Danke werde für das schöne Vermächtniß Meines heimgegangenen Sohnes: ein Vorbild duldender Kraft und ergebender Entsagung.

Baden ⸗Baden, den 25. Juni 1888.

Augusta.

Der Bundesrath nahm in der am 28. d. M. unter dem Vorsitz des Staats-Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, abgehaltenen Plenarsitzung den Vor⸗ trag der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr über den dritten, vierten und sechsten Bericht der Vollzugskommission für den Zollanschluß Hamburgs entgegen, erklärte sich mit der Versetzung der Stadt Dienze aus der IV. in die III. Servisklasse einverstanden und beschloß, das Gesuch des Rathes der Stadt Pirna wegen Versetzung der Stadt in eine höhere Servisklasse bis zur nächsten gesetzlichen allgemeinen Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte zurückzulegen. Die Eingabe des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Neisse wegen Herabsetzung des für die alte evangelische Garnisonkirche zu Neisse in den Reichshaushalts-Etat für 1888 89 eingesetzten Kaufpreises wurde dem Vorsitzenden des Bundesraths überwiesen. Die Zustimmung wurde ertheilt: dem Entwurf von Ausführungs⸗ bestimmungen zum Zuckersteuergesetz und dem Gesetzentwurf für Elsaß⸗Lothringen über die Gewährung von Beihülfen an Land⸗ wirthe aus Anlaß des ihnen verursachten Schadens durch Schwarz⸗ wild. Den zuständigen ,, wurden zur Vorberathung übergeben: Die Vorlage, betreffend die Behandlung der aus den Schutzgebieten eingehenden wissenschaftlichen Sammlungen, die Anträge Bremens wegen Herstellung eines Schwimmdocks

und betreffend den Normalgehalts⸗Etat der bremischen be een und der Antrag Bayerns wegen Zu⸗ lassung fremder Scheidemünzen in mehreren bayerischen Grenz⸗ bezirken Auf eine Eingabe des Präsidenten des Allgemeinen deutschen Jagdschutzvereins beschloß die Versammlung, an die verbündeten Regierungen das Ersuchen zu richten, mit thunlichster Beschleunigung Maßregeln zum Schutz des asiatischen Steppenhuhns behufs Erzielung der Einbürgerung des⸗ selben in Deutschland zu treffen. Ueber die Eingabe eines Gutsbesitzers in Hessen wegen Doppelbesteuerung wurde in ablehnendem Sinne Entscheidung getroffen. Endlich wurde über die Wiederbesetzung mehrerer erledigter Stellen bei Disziplinarkammern Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Tele— graphen hielten heute eine Sitzung.

Die Einziehung der Defraudationsstrafe vom Steuerdefraudanten nach dessen Ableben im Wege eines gegen den Defraudanten resp. dessen Nachlaß gerichteten Strafverfahrens ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenatz, vom 19. April d. J, reichsgesetzlich unzulässig; . , . landesrechtliche Bestimmungen haben keine

ültigkeit.

. Die Stadtverordneten⸗Versammlung von Köln beschloß im Juli 1879, daß für Aufstellen von Bauzäunen auf städtischen Straßen und Plätzen eine Miethe von 19 3 für den Quadratmeter und die Woche erhoben werden solle. Das Königliche Polizei⸗Präsidium in Köln erklärte sich mit diesem vorschrifts mäßig publizirten Beschlusse einverstanden und außer⸗ dem bereit, dem ferneren Antrage der städtischen Verwaltung entsprechend, in der zu ertheilenden Baukonzession die Zahlung der Miethe für die Bauzäune an die Stadtkasse zur Be— dingung zu machen. Im Juli 1883 reichte der mit dem Bau des neuen Justizgebaudes auf dem Appelhofplatze beauftragte Bauinspektor B. ein Gesuch um Aufsstellung eines Bauzauns bei dem Polizei⸗Präsidium ein. Dieses ertheilte die Erlaubniß unter der Bedingung, daß für die Aufstellung des Bauzauns eine Miethe von 10 3 für jeden Quadrat— meter des abgesperrten Raumes und für die Woche erhoben werde. B. ließ den Bauzaun herstellen, aber die Königliche Regierung zu Köln verweigerte die Zahlung der Miethe, auch wies sie das Polizei⸗Präsidium an, sowohl in dem vorliegenden Falle als auch in n, , . die Bewilligung eines Bau— zauns an die erwähnte Bed In Folge dessen erhob die Stadt Köln gegen den Fiskus die Klage auf Zahlung von 13216 s6 40 bis zum Jun 1885 und von weiteren 89 S6 30 5 pro oche vom Juni 1886 bis zur Entfernung des Bauzauns. Die Klägerin wurde in beiden Instanzen abgewiesen, und die von ihr eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, II. Civil senat, durch Urtheil vom 24 April d. J. zurückgewiesen, indem der höchste Gerichtshof begründend ausführte: „Der klägerische Anspruch ist in erster Linie auf die Behauptung eines Mieths— vertrages gestützt. . . Das Ober⸗Landesgericht führt zunäcst aus, daß der Bauinspektor B. nicht ermächtigt gewesen sei, ein Miethsverhältniß der Art, wie es hier in Frage steht, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, einzugehen. Wenn nun demgegenüber gerügt wird, daß das Ober-Landesgericht in dem dem B. ertheilten Auftrage zur Ausführung des fraglichen Baues nothwendig auch die Ermächtigung desselben, die polizeiliche Genehmigung zur Errichtung des Bauzaunes unter der daran geknüpften Bedingung der Miethzahlung zu erwirken, habe finden müssen, so . es sich hier zunächst um ein rein thatsächliches Vorbringen, und es ist ferner übersehen, daß vom Ober— Landesgericht festgestellt ist, daß die Vertreter des Beklagten vor dem B. 'schen Bericht Kenntniß davon, daß es sich um eine so bedingte Genehmigung handle, nicht gehabt haben. Was endlich die zweite Art der Klagebegründung betrifft, nach welcher dieselbe sich als die Geltendmachung eines Schaden— ersatzanspruchs wegen Usurvation städtischen Terrains dar— stellt, so hat das Ober⸗Landesgericht diesen mit einer doppelten Motivirung zurückgewiesen. Zunächst hat dasselbe ausgeführt, daß, nachdem die Bedingung der ertheilten Genehmigung durch die Königliche Regierung aufgehoben worden, die Sache so angesehen werden müsse, als wenn jene Genehmigung von vornherein unbedingt gegeben sei, und sodann hervorgehoben, daß auch die Annahme eines der Klägerin durch die Errich— tung des Bauzaunes entstandenen Schadens jeder irgend aus— reichenden Unterlage ermangele. In der einen und anderen Richtung ist nun ein Revisionsangriff nicht erhoben worden.“

Die Königliche Akademie der Künste veranstaltet am 2. Juli d. I, Nachmittags 1 Uhr, im Saale der König— lichen akademischen Hochschule für Musik, Potsdamerstr. 12) eine Trauerfeier zum Gedächtniß Sr. Hochseligen Majestät des Kaisers und Königs Friedrich III.

Der General-Feldmarschall Graf von Moltke, Chei des Generalstabes der Armee, hat sich auf seine Besitzunz Kreisau in Schlesien zurückbegeben.

Der General-Feldmarschall Graf von Blumen— thal, General-Inspecteur der IV. Armee⸗Inspektion und Chej 9 Reitenden Feldjäger⸗Corps, ist nach Quellendorf bei Cöthen abgereist.

Nach Beendigung des seit dem 22. d. M. statigehabten Inform ations-Kursus bei der Militär-⸗-Schießschule in Spandau begaben sich die zur Theilnahme kommandirten k mit dem heutigen Tage in ihre resp. Garmson zurück.

Baden. Karlsruhe, 28. Juni. (W. T. B.) Die „Kar!s⸗ ruher Zeitung“ theilt mit: Se. Majestät der Kaiser überreichte unmittelbar vor der Eröffnung des Reichstages in Gegenwart aller anwesenden Bundesfürsten dem Groß⸗ herzog von Baden ein Kabinetsschreiben, welches demselben die Beförderung zum General-Oberst mit dem Range eines Feldmarschalls kundgiebt. Das Kabinetsschreiben, zu

dessen Veröffentlichung Se. Majestät die Ermächtigung er⸗

theilt hat, lautet: Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter, Bruder und Onkel!

Der heutige bedeutungsvolle Tag in seinem schönen und feier⸗ lichen Ausdruck für die Größe und Einigkeit des deutschen Vater landes hat die fiets in mir für Ew. Königliche Hoheit lebenden Gefühle aufrichtiger Verehrung und tief empfundener Dankbarkeit ganz besonders warm angeregt. Mir sind viele Mittheilungen meine⸗ theuren in Golt ruhenden Großvaters über Ew. Königlichen Hobeil

ingung nicht mehr zu knüpfen.

so wesentliche Mitwirkung an der Neuerstebung des Deutschen Reichs lebhaft in Erinnerung gekommen; mir steht auch die warme Liebe und Freundschaft meines theuren Großvaters und meines geliebten Vaters für Ew. Königliche Hobeit bell ror Augen und ich gedenke mit tiefer Dank⸗ barkeit, wie Ew. Königliche Hoheit mir jederzeit ein väterlicher mich so oft nützlich beratbender Freund gewesen ist. Ich habe den leb⸗ baften Wunsch, diesen Empfindungen beute Ausdruck zu geben und bitte Ew. Königliche Hobeit, dies freundlichst darin erkennen zu wollen, daß ich hierdurch Ew. Königlichen Hobeit Beförderung zum General · Oberst mit dem Range eines General⸗Feldmarschalls ver⸗ füge. Möge das ist beute der lebendige Wunsch meines Herzens Gottes gnädiger Wille mir für den vor mir liegenden ernsten Lebensweg Ew. Königlichen Hobeit Rath und Freundschaft noch recht lange erbalten. Ich verbleibe mit berzlicher Liebe und unveränder⸗ licher aufrichtiger Frenndschaft Ew. Königlichen Hobeit freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe.

Berlin, 25. Juni 1888.

Wilhelm I. B.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Wei mar, 28. Juni. (Th. C) Der Großherzog läßt durch das Staats-Minssterium nach- stehenden höchsten Dan kerlaß veröffentlichen:

Zu Meinem diesjährigen Geburtstag sind Mir wiederum aus allen Theilen des Landes von Stadtvertretungen, Gemeinden, Körper schaften und einzelnen Personen überaus zablreiche Zuschriften und Glückwünsche zugegangen. Noch ebe Ih dafür danken konnte, riefen Mich ernfte Pflichten zur Eröffnung des Reichstages und jetzt bei Meiner Rückkebr finde Ich neue Zuschriften in ungejäblter Menge. Aufrichtig gerührt durch so viele Beweise von Liebe und Theilnahme ist es Mir doch unmöglich, für Alles im Einzelnen zu danken. Ich beauftrage Sie daher, Meinen Dank öffentlich zur Kenntniß Zu bringen und zugleich auszuvrechen, wie sehr alle diese Kundgebungen Meinem Herzen wohlgethan baben.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, 28. Juni. (W. T. B.) Die österreichische Delegation genehmigte einstimmig in dritter Lesung die gefaßten Beschlüsse, nachdem deren Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der ungarischen Delega—⸗ tion konstatirt worden. Die votirten Budgets entsprechen den Regierungsvorlagen. Graf Kälnoky gab sodann im Aller— höchsten Auftrage der Anerkennung und dem besonderen Dank des Kaisers für die Hingebung, Opferwilligkeit und patriotische Einmüthigkeit Ausdruck, mit welcher die Delega—⸗ tion ihre schweren und wichtigen Aufgaben vollendet e, und sprach ferner im Namen des gemeinsamen Ministeriums dessen wärmsten Dank sür das von der Delegation dem Ministerium bewiesene 9 und ehrenvolle Ver⸗ trauen aus. Nach einer Schlußrede des Prasidenten Smolka, worin dieser die besondere Bedeutsamkeit der Einmüthigkeit hervorhob, mit welcher die Beschlüsse der Delegation gefaßt wurden, und zugleich der gemeinsamen Regierung für die bereitwilligst ertheilten, erschöpfenden Aufklärungen und Be⸗ . dankte, wurde die Session mit einem dreimaligen,

egeisterten Hoch auf den Kaiser geschlossen.

Die ungarische Delegation votirte heute Mittag sämmtliche von ihr gefaßten Beschlüsse endgültig und hielt am Nachmittag ihre Schlußsitzung. Nach Promulgirung der inzwischen sanktionirten Beschlüsse sprach der gemeinsame Finanz-Minister Baron Kallay, wie Graf Kälnoky gegenüber der österreichischen Delegation gethan, die Anerkennung des Kaisers und den Dank der gemeinsamen Regierung aus. Präsident Graf Tisza betonte in seinem Rückblick auf die Verhandlungen die Einmüthigkeit der Beschlüsse und gab der Hoffnung auf die Konsolidirung der europäischen Verhältnisse unter Wahrung der Interessen der Monarchie Ausdruck. In das sodann von dem Präsidenten ausgebrachte Hoch auf den Kaiser stimmte die Versammlung mit Begeisterung ein.

Großbritannien und Irland. London, 28. Juni. (W. T. B.) Der deutsche Botschafter, Graf von Hatzfeldt, hat einen kurzen Urlaub angetreten.

Das Oberhaus nahm die zweite Lesung der Bill, be— treffend die Bildung von Aktiengesellschaften, an.

Frankreich. Paris, 27. Juni. (Fr. C.) Die Depu⸗ tirtenkammer nahm in . gestrigen Sitzung bei Fortsetzung der Berathung des Gesetzes, betreffend die Verantwor— tung für die den Arbeitern in der Ausübung ihrer Berufsthätigkeit zustoßenden Unfälle, in zweiter Lesung folgende zwei Paragraphen des Artikels 1 an:

„Jeder Unfall, welcher den Arbeitern und Angestellten in den Fabriken, Manufakturen, Zimmerplätzen, Transxrortunternehmungen, gr le. Bergwerken, Steinbrüchen uad außerdem bei allen Betriebs arten zustößt, die sich der Maschinenkraft bedienen, berechtigt das Dpfer oder seine Angehörigen zu einer Entschädigung, deren 2a. und Modus festzustellen sind.

Diese Entschädigung fällt dem Betriebsunternehmer zur Last, welches auch die Ursache des Unfalls geweien sein mag.“

28. Juni. (W. T. B.) Der Präsident Carnot empfing heute Vormittag den General von Alvensleben, welcher ihm die Thronbesteigung Kaiser Wilhelm's notifizirte, sowie den deutschen Botschafter Grafen Münster, welcher ihm sein Beglaubigungsschreiben überreichte.

Das Ministerium hat die Demission des Unter— Staatssekretärs der Kolonien, Del aporte, nicht an—⸗ , , In einem heute Vormittag abgehaltenen

inisterrath wurde beschlossen, die 2900 Bürgermeister der Hauptkantonsorte einzuladen, am 14. Juli der Revue und einem großen, auf dem Marsfelde stattfindenden Banket beizuwohnen. Zu demselben werden ferner alle Deputirten, Senatoren und Munizipalräthe von Paris eingeladen.

Die Deputirtenkammer nahm heute nach lebhafter Debatte den Antrag der Rechten an, daß künftig die An⸗ wesenheit der effektiven Majorität der Mitglieder der Budget⸗ lommission und anderer parlamentarischer Kommissionen zur Hültigkeit der Abstimmungen in den Kommissionen erforder⸗ lich sein solle. Rouvier hatte den Antrag bekämpft, weil er bezwecke, die Obstruktion zu organisiren; auch Minister⸗ Präsident Floquet hatte sich dagegen ausgesprochen, weil dieser Antrag geeignet sei, die parlamentarischen Arbeiten zu verzögern.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin gaben gestern im Palais zu Peterhof ein Galadiner, e welchem General von Pape, dessen Adjutant Graf zu Eulenburg, Graf von Pourtalẽès, der Militär⸗Bevollmächtigte Oberst von Villaume und die übrigen Mitglieder der deutschen Botschaft geladen waren.

Italien. Rom, 2. Juni. (W. T. B. Der Für st von Pleß hat heute Rom verlassen und die Rückreise nach Deutschland über Florenz und Ala angetreten.

Der Fürst Lichnowsky wurde vom Papst im Thronsaal des Vatikan empfangen, um die Thron⸗ besteigung Kaiser Wilhelm's anzuzeigen. Nachdem dies geschehen, sprach sich der Papst in der verbind- lichsten Weise über den Kaiser Wilhelm aus. Was die religiose Lage anlange, so hoffe er, daß sich dieselbe immer mehr bessern werde. Nach der Audienz lud der Papst den Fürsten Lichnowsky in seine Privatzimmer ein, wo er sich mit demselben eine halbe Stunde unterhielt. Später begab sich der Fürst mit dem preußischen Gesandten von Schloezer zu Kardinal Rampolla, welcher morgen ein Diner zu Ehren des Fürsten giebt.

e Eypanien. Madrid, 28. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer lehnte das Amendement der Konservativen, den Zolltarif zu erhöhen, mit 135 gegen 54 Stimmen ab.

Schweden und Norwegen. Ch ristiania, 29. Jun (W. T. B.) Der Präsident des Storthings, Steen, be—⸗ antragte ein Mißtrauensvotum gegen das jetzige Ministerium. Wahrscheinlich finden die Verhandlungen darüber am Sonnabend statt.

Dänemark. Kopenhagen, 2. Juni. Der König empfing heute im Schloß Bernstorff den hiesigen Kaiserlich deutschen Gesandten Baron von den Brincken, der seine neuen Kreditive als außerordentlicher Gesandten und bevollmächtigter Minister Kaiser Wilhelm's II. am hiesigen Hofe überreichte. Der König verlieh heute vor dem Diner zu Ehren des deutschen General-Lieutenants von Hahnke und des Haupt— manns von Seckendorff ersterem das Großkreuz und letzterem das Commandeurkreuz des Danebrog⸗Ordens.

Die Arbeiten an der Westfront der Kopenhagener Landbefestigung sollen jetzt in Angriff genommen werden. Wie die „Nat. ⸗Tid.“ meldet, ist die . der nöthigen Erdmassen von ca. 310 000 Kubikklafter an vier Unternehmer für eine Summe von 24710000 Kronen vergeben.

Zeitung stimmen.

Zu der Eröffnung des Reichstages bemerkt der, Staats⸗ Anzeiger für Württemberg.

Der Kaiser und die deutschen Fürsten ebren den Reichstag und in ihm das deutsche Volk boch durch die feierliche verssnliche Betbeili⸗ gung. und sie geben damit zugleich aller Welt den rollwichtigiten Beweis für die unverbrüchliche Zusammengebörigkeit der deutschen Fürsten und des deutschen Volkes. Der 25. Juni 18853 wird somit ein denkwürdiger Tag in der deutschen Geschichte werden. Man wird ibn als die feierliche Erneuerung des Tages von Versailles rühmen. Die gewaltige Eroche der Gründung des Reichs ift abgeschlossen; es beginnt eine neue Zeit; die junge Generation übernimmt mit feier lichen Gelöbnissen das Erbe der Väter. Möge diese neue Zeit eine Zeit des Friedens sein!

In einem Artikel „Die landwirthschaftlichen ir. essen und die Usancen der Berliner Getreidebörse“ schreibt die „Deutsche landwirthschaftliche Presse“:

Schon gelegentlich der Verhandlungen des Reichstages über die zuletzt erfolgte Erhöhung der Getreidezölle erfuhr man, daß Seitens des preußischen Handels- Ministers beabsichtigt werde, auf eine Reform der Usancen des Getreide ⸗Termingeschäfts der Berliner Bõrse binzuwirken.

Den ersten Anstoß zu diesem Vorgehen des Handels ; Ministers dürften die im Zusammenhange mit der Getreidejollfrage vorgenom- menen Untersuchungen über die Beeinflussung des Brospreises durch die Getreidepreise gegeben baben. Das Ergebniß dieser Untersuchungen ließ sich dahin zusammenfassen, daß zwar der Brotpreis steigenden Bewegungen des Getreidepreises im Allgemeinen folge, nicht aber sinkenden, und daß zwischen der Bewegung der Getreide Mehl- und Brotpreise ein erkennbarer Zusammenhang nicht nachzuweisen wäre.

Schon vor Jahren warde aus amtlichen Preisnotirungen fest gestellt daß ganz abgesehen vom Brotpreise schon die Mebl⸗ preise den Getreidepreisen nicht folgen. Es wurden Beweise dafür . daß bei steigendem Getreidepreise sinkende Bewegungen der

ehlpreise und umgekebrt vorkämen. Hieraus wurde gefolgert, in der für den Konsumenten ausschlaggebenden Brotpreisbildung wirke ein unbestimmbarer, willkürlicher Faktor von solchem Einflusse mit. daß der etwaige preissteigernde Einfluß eines Zollsatzes neben demselben verichwinde. .

Die Untersuchung dieser einmal in Fluß gerathenen Preisbildung? fragen hat jedoch bei diesem Resultat sich nicht begnügt, obwobl dasselbe für die damals ventilirte Zollfrage entscheidend war. Man ist pvielmehr dazu rorgeschritten, überhaupt diejenigen Faktoren zu sondiren, welche bestimmend auf die Getreidepreise wirken, und lag die Anregung hierzu in dem Umstande vor, daß erkannt wurde, wie die Terminspekulation in Getreide, oder doch gewisse Usancen der⸗ selben, berabdrückend auf den Stand der Preise für Effektivwaare wirken, also auf denjenigen Preis, den der landwirthschaftliche Produzent zu bedingen vermoͤge ohne daß diese Preisdrückung dem Brot konsumenten jemals einen Nutzen brächte.

Es ergab sich nämlich zunächst für die Berliner Getreide⸗ börse daß das Terminspekalationsgeschäft, also eine Geschäfts⸗ branche, welche meist mit Papierweizen und Papierroggen operirt und bei ibren Abschlüssen weniger die zukünftige Versorgung der Konsu— menten mit der benöthigten Brotftucht, als meist einzig und allein Spekulationen auf zukünftige Preisdifferenzen im Auge hat, daß also diese Geschäftsbranche besondere Einrichtungen getroffen batte, ver⸗ mittelst deren sie die Preije dergestalt r ff kann, daß sie bei ibren Spekulationen nicht wegen der Lieferung verkaufter Getreide⸗ quanten in Verlegenbeit ö,. kann. .

Die geschäftlichen Manipulationen der Terminspekulation in Papierwaare kommen aber nicht nur in den an der Börse notirten Terminpreisen zum Ausdruck, sondern auch im sogenannten Reguli⸗ rungspreise, und dieser letztere beeinflußt eirekt den Lolalpreis für effektive Waare. Nun wird aber im ganzen Lande, wenigstens östlich von der Elbe, der Geschäftzabschluß über Getreide jwischen den Land⸗ wirthen und den Getreidehändlern vielfach derart verabredet, daß nur festgestellt wird, wie viel Mark mehr oder weniger je nach der Entfernung von den der Getreidezufuhr benöthigten Landestheilen und der hieraus sich ergebenden Frachtquote der Landwirth erbalten soll, als der Berliner Hreis an dem Lieferungstage amtlich notirt ist. Auf diese Weise sind die amtlichen Preisnotirungen der Berliner Börse maßgebend für denjenigen Preis geworden, den der Landwitth in den Getreide im Ueberschuß produzirenden Provinzen bedingen kann.

Richtig ist ja nun zwar, daß Spekulationsgeschäfte in Getreide ebensowohl à la hausse wie à la baisse erfolgen. Wo immer Jemand Aa l9 baisse spekuliren will, muß ein Anderer vorhanden sein, der à la hausse spekulirt, damit ein Prelsnotirungen beeinflufsender Geschäfts abschluß zu Stande kommen kann. Aber der Einfluß der Baisse spekulation auf die für den Produzenten zu bedingenden Preise für feine Effektivwaare ist ein ganz anderer, weit wirksamerer als der der Haussespekulation. Wie der Brotpreis steigenden Getreidepreisen zwar folgt, von sinkenden aber erst nach geraumer Zeit und auch dann nicht in entsprechendem Maße Notiz nimmt; wie also die Preise der zwischen Produzent und Konsument sich ein

schiebenden Zwischenbändler dem Konsumenten den Vortheil sinkender Engrospreise des Robprodaktes vorentalten, ebenso wirkt die Svekulation auf die dem Produjenten gewäbrten Preise nur in umgekebrter Ordnung. Drückt die Baissespekulation auf die Preis notirungen der Börse, so kommt dieser Preisdrack sofort im g Lande jür die Produzenten zur Geltung; wirkt andererseits die —— 2 spekulation vreissteigernd, so bleibt das wirkungslos für die Preis- notirung der GEffektivwaare. Ein durch die Terminspekulation bewirkter Preisdruck kommt also in den Preisen zum Ausdruck, welche der Land- wirth für sein Getreide bedingen kann, während das preissteigernde Element der Haussespekulation für ibn obne Wirkung bleibt.

Nun unterscheiden sich Hausse⸗ und Baissespekulation noch in einer anderen, unsere volkswirthschaftlichen Interessen sebr wesentlich berübrenden Weise. Die Haussespekulation bemübt sich, Effektiv⸗ waare vom Markte fern zu halten, wäbrend die Baissespekulation denselben mit Waare zu überfüllen trachtet, damit an dem jeweiligen Ablaufstermin ibrer Spekulationsgeschäfte, also wenn das Geschäft regulirt“ wird, die Preise in Folge starken Angebots sich ibr günstig, d. b. niedrig gestalten. Die Hauffespekulation kommt auch bei Er- füllung ibrer Spekulationsvverpflichtungen nie in Verlegenbeit. wobl aber die Baissespekulation. Läuft nämlich das Terminsvekulationg-⸗ geschäft ab, so kann der Käufer des auf Lieferung gebandelten Getreides verlangen, daß der Verkäufer liefere', d. b. ibm effektide Waare zu dem vorber bedungenen Preise über weise. Lieferurg wird verlangt, wenn der Tagespreis am Verfalltage des Termingeschäfts dem Käufer günstiger ist, als dem Verkäufer. Ift nun der Haussespekulant Verkäufer, so wird er in Tiesem Fall niemals in Verlegenbeit sein, das zu liefernde Getreide— Duantum zu beschaffen, indem ei sinkenden Preisen ibm stets möglich ist, seinen voraussichtlichen Bedarf noch vor Ablauf des Termin⸗ geschäfts vorher mit Vortheil zu decken. Anders aber die Baisse⸗ svekulation. Stehen für diese beim Ablauf ibrer Terminverrflichtungen die Preise ungünstig, d. h. böher als bei Abschluß des Geschäfts an genommen war, und wird dann vom Käufer Lieferung beansprucht, so kann sie nur mit großem Schaden der Lieferungsverpflichtung nach- kommen und muß außeidem gewärtigen, daß ibre Deckungékäufe à la hausse wirken

Die Baissespekulation wird also ibre Zwecke fördern, einmal, wenn sie ausländisches Getreide dem Markte zufübrt, und zwar in größeren Mengen, als der fortlaufende Konsum ju absorbiren vermag, r. aber muß sie stets darauf eingerichtet sein, nöthigenfalls liefern“ zu können.

Geliefert kann jedoch nur in solcher Waare werden, welche den Schlußscheinbedingungen, d. b. den für den Terminhbandel der be— treffenden Getreidesörfe festgestellten Qualitãtsbestimmungen entspricht. Die Baissepartei der Spekulation bat also ein Interesse daran. daß der Begtiff lieferbar“ sich auf möglichst geringwerthige Qualitäten erstrecke, während der Hauffevartei diese Qualitäts fragen mehr oder weniger gleichgültig sein können.

Aus den bier skijzirten Verbältnissen der Terminspekulation in Getreide bat sich an der Berliner Börse eine ‚Usance“ entwickelt, nach welcher Qualitäten als lieferbar gelten, die für Mablzwecke unterwertbig oder überbaupt nicht zu brauchen sind. Bis vor Kurzem noch war in Berlin ‚Rauhweizen“ lierterbar, dessen Annabme jeder Müller verweigerte, weil er nicht im Stande ist, backfäbiges Mebl aus demselben herzustellen; ebenso können noch jetzt geringe Weizen- und Roggenqualitäten „geliefert! werden, weil sis den Schlusschein⸗ bedingungen entsprechen. Darüber, ob diesez der Fall ist, hat eine von den Börsen -Interessenten eingesetzte Sachverständigen⸗Kommission schiedsgerichtlich und unter Ausschlus jeder Anrufung der ordentli en und der Handelsgerichte laut Schlußschein zu entscheiden.

Die Baissespekulation ist auf Grund dieser Umstände auf das böchst sinnreiche Mittel verfallen, Läger zwar geringwerthigen Ge- treides zu halten, das aber doch den Lieferungs bedingungen entspricht. Hiermit effektuirt sie gegebenen Falls ibre Lieferungen; da aber der andere Kontrabent diese Waare niemals accevtiren wird, weil er fie am Effektinmarkte nicht verwertben kann, so erfolgt die Regulirung der Terminspekulationen durch die Ausgleichung der Preisdifferen;, und das gerade ist es, was die Baissespekulation bezwecken will.

Hält man sich nun gegenwärtig, in welcher Weise, wie oben erörtert, die Terminspekulation die Preise der EGffektivwaare, und diese allein interessiren die Landwirtbschaft sollten es wenigstens zu deren Schaden beeinflußt, so wird klar, wie diese den Zwecken der Baissepartei dienenden Usancen des Terminsvekulationsgeschäfts den Preisstand des Getreides auch für die effektive Waare reduziren müssen, ohne daß die Aktionen der Haussepartei diesen schädigenden Einfluß paralvsiten können.

Der Handels⸗Minister hatte in Anbetracht dieser Verbältnisse vom Aeltesten⸗Kollegium der Berliner Kaufmannschaft, welche bekanntlich Korvporationsrechte genießt und deren amtliche! Preisnotirungen öffentlichen Glauben baben, wodurch gerade dieselben für die Getreide⸗ verkäufe der Landwirthe in den Provinzen maßgebend geworden sind, bereits vor einiger Zeit verlangt, es sollten die Qaalitätsbestimmungen der Schlußscheine köher als bisber normirt werden. Außerdem a batte der Handelsö⸗Minister eine Reorganisation des schiedsgerichtlichen Verfahrens durch die Sachverständigen⸗Kommission beansprucht.

Letztere Instanz wird nämlich von den am Getreidegeschäft interessirten Firmen aus den Besuchern der Produktenbörse gewäblt. Nun dürfen zwar die an einem durch schiedsgerichtliches Verfahren zu schlichtenden Streite über die Lieferungsfähigkeit der angebotenen Waare theil nehmenden Sachverständigen kein eigenes Interesse an dem jeweilig zu entscheidenden Einzelfall haben; hat aber erst einmal eine Sachverständigen ⸗Kommission einen Posten geringwertbiger, zu Lieferungs wecken der Terminspekulation an Lager gehaltener Waare für lieferbar erklärt, so wird es stets schwer balten, diese Entscheidung umjustoßen. Außerdem aber liegt auf der Hand, daß, wenn auch die Sachverständigen an dem zu ent scheidenden Einzelgeschäft nicht betheiligt sind, deren Gesammtinteresse allein in der Richtung dessen der Getreidebörse, keineswegs aber in derjenigen der Interefsen der Landwirthschaft und der Getreidekon— sumenten verläuft. Wie sebr aber die letzterwäbnten beiderseitigen Interessen von den Geschäftsabschlüssen der Spekulation und den über dieselben gefällten schiedsgerichtlichen Entscheidungen berübrt werden, liegt nach dem oben Dargelegten auf der Hand. Der Handels Minister hat daber beansprucht, es sollten in Zukunft die Sachverständigen auf Vor- schlag des Aeltesten⸗Kollegiums von der Staatsaufsichtsbebörde ernannt werden, dabei aber Bedingung sein, daß die vorzuschlagenden resp. zu ernennenden Sachverständigen keinen eigenen Getreidehandel betreiben. Der Handels Minister wollte also auch hier dem Grundsatze allge meinere Geltung verschaffen, daß Niemand Richter in eigener Sache sein soll; ein Vorgeben, welches gewiß die Billigung aller Derjenigen finden dürfte, welche die Börse und ihre Institutionen für eine Ein⸗ richtung balten. welche bestimmt ist, allgemeinen wirtbschaftlichen Zwecken und nicht nur den einseitigen des Handelsstandes zu dienen.

Dessenungeachtet bat die Berliner Börse dem Vorgeben des Handels Ministers widersprochen; die amiirenden Sachverständigen legten ihr Amt nieder, wurden aber von den Interessenten der Pro⸗ duktenbötse sämmtlich wiederagewäblt, wodurch denselben das übrigens gar nicht in Frage gestellte Vertrauen ibrer Kommittenten dokumentirt werden sollte Außerdem machte das Aeltesten Kollegium dem Han⸗ dels ·Minister Vorstellungen, welche die Unausführbarkeit der von ibm erhobenen Forderungen darthun sollten. Diese Vorstellungen scheinen jedoch auf die Entschließung des Handels ⸗Ministers keinen Einfluß geübt zu haben, denn wie an der Berliner Börse in der vorigen Woche verlautete, hat in einem erneuten Reskrivte der Handels- Minister die von ihm gestellten Forderungen aufrecht erhalten und deren Inkraftsetzunz zum 1. Oktober d. J. beansprucht.

Im landwirtbschaftlichen Interesse beruht es, daß der Handels. Minister auf einer Entschließung beharrt und etwaigen Widerstand der Bötse bricht. Die Landwirthschaft und die Getreidekonsumenten aber werden dem preußischen Handels- Minister, der bekanntlich kein Anderer als der Fürst Bismarck ist, für die seinerseits in dieser Sache ergriffene Initiative nur dankbar sein können.