1
2) alle von Wiederkäuern stammenden tbierischen Theile, Abfälle, Robstoffe in frischem oder gesalzenem Zustande. Nicht ausgenommen sind Produkte aus 3 flüssigem Fett. dann Wolle, welche — oder kalzinirt worden und in Säcken oder Ballen ver⸗ va .
3) Futter, Stroh, Streu, Dünger, . .
4) Stallgerãthe, Kleider, Schuhwerk und Lumpen, sofern sie für den Handel bestimmt sind
Die Ein⸗ und Durchfuhr der gedachten Thiere und Gegenstände wird gestattet, wenn durch Atteste der Kaiserlich Königlich öster - reichisck ungarischen Konsularbebõrden nachgewiesen wird, daß erstere aus nicht infizirten Gegenden der Inseln Malta, Gozzo und Comino stammen und auch nicht in infizirten Gegenden gelegen haben.
Falls derartige Atteste nicht beigebracht werden können, unter liegen die mebrerwähnten Thiere und Gegenstände im Quarantäne ˖ Lazareth zu Martinschizza k
ortugal.
Durch unterm 30. Juni 1888 veröffentlichte Verfügungen des Königlich vortugiesischen Ministeriums des Innern sind die Hafen der Präsidentschaft Bombahr seit dem 15. Mai und der Hafen von Macau seit dem 19. Mai d. J. für von Cholera verseucht“ erklärt
2272 E Gewerbe und Handel.
Nach einer von der Berl. Börs.-Ztg. mitgetheilten Zusam—⸗ menstellung war die Gründungsthätigkeit im ersten Halbjahr 1888 eine größere als im zweiten Halbjahr 1887, indem die Zabl der neu gegründeten Gesellschaften 8, beträgt, gegen 66 im zweiten Halb⸗ jahr 1857; dagegen bleibt der Kapitalbetrag von 57 887 600 4 um ca. 14 000000 M hinter dem des zweiten Halbjahres 1887 zurück. Die größte Thätigkeit entwickelte sich wieder auf dem Gebiet der Brauereien: es wurden 20 Brauereien mit einem Aktienkapital von 9759500 Æ gegründet, gegen 14 mit einem Kapital von 16606000 M im zweiten Halbjahr 1887. -
— In der vorgestrigen ordentlichen Generalversammlung der Aktiengesellschaft für Fabrikation von Bronzewaaren und Zinkguß vorm. J. C Spinn u. Sohn wurde der Ge— schäftẽ bericht, die Bilanz und das Gewinn⸗- und Verlustkonto pro 1887 88 sowie die Vertbeilung einer Dividende von 6 i genehmigt und einstimmig Decharge ertheilt. Ueber das von der Gejellschaft erworbene Patent . Erzeugung ron elektrischem Licht obne Verwendung von Tynamomaschinen , äußerte sich die Direktion dahin, daß sich die Erfindung nach eingehender Prüfung bewährt babe und die Gesell⸗ schaft demnächst damit in die Oeffentlichkeit treten würde. —
— Dem Geschäftsbericht der Krefelder Eisenbahn Gesell⸗ schaft pro 1887 88 zufolge hat der Betrieb eine ziemlich bedeutende Zunahme erfahren, indem die Zahl der beförderten Personen von 7o7 163 auf 735 911 stieg und im Güterverkehr 97 083 t gegen So 20 t befördert nwurden. Die Gesammteinnabme stellt sich ein⸗ schließlich der Nebenerträge auf 200 32 1 aus dem Personen⸗ verkehr. 109 743 9 aus dem Güterverkehr und 20 961 . Extraordinaria, wozu noch 5608 M Gewinn aus der Kies grube kommen, jzusammen also auf 323 977 “ in 1886,87. Die Ausgaben betrugen 212 279 „, sodaß ein Ueberschuß ven 125 248 M (im Vorj. 123 989 A) erzielt worden ist. Bezüglich der Verwendung des Ueberschusses wird der Generalversammlung folgender Vorschlag gemacht werden: An den Erneuerungsfonds reglementsmäßige Rücklage 36 886 M, an den Reservefonds 2142 4, an den Bilanz ⸗Reservefonds 4143 , vertrags⸗ mäßige Tantiemen 3859 , Eisenbahnabgabe 2590 4M, 5 G Ver⸗ zinsung des Anlagekapitals 75 000 M, S277 M Vortrag auf nächste Rechnung.
Hagen i. W., T. Juli. (Köln. Volkszig In der heutigen Generalversammlung des Verbandes Deutscher Drahtstift⸗ Fabrikanten wurden die vom Westfälischen Drabt ⸗Industrie Verein gestellten Bedingungen, unter welchen derselbe dem Verbande beizu⸗ treten bereit wäre, für undiskutirbar befunden und daher einstimmig abgelebnt. Ebenso einstimmig wurde hierauf beschlossen, den Verband aufzulõsen.
Glasgow, 7. Juli. (W. T. B.). Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 1002268 Tons gegen 894 432 Tons im vorigen Jahre. Die Zabl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 82 gegen 83 im vorigen Jahre
New-⸗ York, 7. Juli. (W. T. B.) Der Werth der in der ver ⸗ gangenen Woche eingeführten Waaren betrug 7429 560 Doll, davon für Stoffe 2 556 687 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 7 000 445 Doll., daron für Stoffe 2614663 Doll.
Submissionen im Auslande.
Italien.
1) 13. Juli, Mittags. Neapel. Direz. Costraz. Nax. R. Marina: Kupfer in Broden 10000 kg; Zinn desgl. 3500 kg, einzige Ausschreibung, zusammen 32 250 Lire. Lieferung in 40 Tagen.
2) 14. Juli, Mittags. Spezia. Direz. Costruz. Nav. R. Harina. Werg. Voranschlag 67 145 Lire.
337 235 MS gegen
3) 16. Juli, Mittags. Spezia. Dlrez. Armam. R. Mar.: Tapeten. Voranschlag 16401, 5 Lire.
4) 18. Juli. Spezig. Direz. Costruz. Nav. 1. Dip. Mar.: Eichenholz verschiedener Form und Größe 45 ebm. Voranschlag
42 425 Lire.
5) 19. Juli, 2 Ubr Nachmittags. Bologna. Comm. Militare: 1. Million Stück Konservebüchsen für Dchsenfleisch. Lieferung 31. Dezember 1888. Depot 40 00 Lire.
6) 21. Juli. Mittags. Neapel. Direz. Armam. R. Nar ina: Verschiedene Gegenstände aus Eisen, verzinnt.
Voranschlag 14 877,50 Lire.
Verkehrs ⸗Anstalten.
Die Post von dem am 13. Mai von Sydnehr abgegangenen Reichs ⸗Post dampfer Hohenstaufen“ gelangt in Berlin am 10. d. M. frũh zur Ausgabe
Die Post von dem am 3. Juni von Shanghai abgegangenen
Reichs⸗Post dampfer Neckar“ gelangt in Berlin am 11. Juli früh zur Ausgabe. — Aus den Ruhrhäfen wird der Rhein. Weftf. tg. ge⸗ schrieben; Wohl noch niemals oder selten bat ein neuer Wasserweg bei den Schiffahrttreibenden so rasch und gründlich Gefallen gefun⸗ den, wie der kanalisirte Main. Die Fahrt nach Frankfurt gebõrt 1st zu den beliebtesten der deutschen und niederländischen Rheinschiffer. Die vollendeten Thatsachen baben inzwischen die vor und in der ersten Zeit nach der Betriebseröffnung auch hier fleißig verbreiteten abfälligen Urtheile durchaus Lügen gestraft. Freilich mag dort ebensogut wie auf der besten Rbeinstrecke noch ver⸗ schiedenes zu wünschen übrig sein, aber das Bestreben der Strom— behörden des Mains zur Wahrung und Förderung der Schiffahrts—⸗ interessen wird allgemein anerkannt. Der Vorzug des Frankfurter Hafens giebt sich am besten im Frachtenstande kund. Während zu Anfang die Schiffe für die Mainschiffabrt kaum mit 50 bis 100 Zuschlag pro Karre Mannheimer Fracht zu bekommen waren, stellt sich die Frankfurter Fracht bei gutem Mainwasserstand mit letzterer jetzt allgemein gleich, böchstens beträgt sie 265 3 mehr.
Norddeutscher Lloyd in Bremen.
(Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Damxfer.) New⸗York⸗ und Baltimore ⸗Linien: Bestim mung Bremen 6. Juli in Bremerhaven. Bremen Juni ron New⸗Nork. Bremen 4. Juli von New Jork. New⸗ Jort uli in New ⸗ York. r Juli in New Jork. New⸗ York Juli von Southampton. New⸗HYork Juli von Southampton. New · Jork Juli ven Bremerhaven. Bremen „Juli in Bremerhaven. Bremen Juni von Baltimore. Baltimore 7. Juli in Baltimore. Baltimore 27. Juni von Bremerhaven. Brasil.! und La Plata⸗Linien: K Juri von Bahia. Antwerp., Bremen 4. Juli von Lissabon. Sck wan Antwerp, Bremen 5. Juli in Bahia. J . La Plata. Juni in Monterideo. w La Plata Juni in Monterideo. Gr. Bismarck Brasilien 23. Juni in Bahia. w La Plata 23. Juni Las Palmas pass. Leipzig!. La Plata Juli Villa Garcia paff. Baltimore Brasilien Juli von Lissabon. Linien nach Ost⸗Asien Australien: Neckar Bremen Juli ron Port Said. Sachsen! Bremen Suli in Dongkong. Preußen“ Oft · Asien Juli in Singapore. , Ost ˖ Asien ⸗ 31 von Southampton. Kr Fr. Wilbelm⸗ Bremen uli Malta passirt. Sohenftaufen /. Bremen Juli von Port Said. Nürnberg‘. Bremen Juni von Adelaide. Habe burg. Australien Juni in Colombo. Salier“. Auftralien 3. Juli von Suez.
Hamburg, 3. Juli. (B. T. B.. Der Postdampfer Rugia“ der Hamburg ⸗Amerxikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, gestern Abend 19 Uhr in Plymouth eingetroffen.
Triest, 7. Juli. (B. T. B.) Der Llovddampfer Thalia“ ist mit der ostindiscken Post heute Nachmittag aus Alexandria bier eingetroffen. ö
London, 7. Juli. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer Grantully Castler ist heute auf der Ausreise von Darthmouth abgegangen.
Hannorer. Berlin‘.
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T e or & &.
Theater und Mufik.
Im Victoria⸗Theater werden Die Kinder des Ka- pitän Grant“ ihre erste Jubiläumsvorstellung erleben. Zu dieser am Sonntag, den 15. d. M. stattfindenden 25. Aufführung werden von der Direktion einige fleine Ueberraschungen vorbereitet Es ist wiederum die Einrichtung getroffen, daß Billets zu dieser Vorstellung schon vom Freitag ab zu haben 6 J
— Das Friedrich Wil elm städtische Thea ter batte
am Sonntag mit Pariser Leben“ wieder ein ganz ausverkauftes
* aufzuweisen. Dementsprechend war auch der Besuch des neuen oncertvarks ein ganz enormer. Im Garten bewegten sich mehrere tausend Menschen und nabmen mit größtem Beifall die jahlreichen Concert · und Gesangsvortrãge auf.
— Das Gastspiel des Hrn. Paul Bulß gab der Direltion des
Kroll'schen Theaters erwünschte Gelegenheit, Kreutzer's melo dienreiche romantische Oper Das Nachtlager von Granada dem Publikum wieder einmal zu Gehör zu bringen. Conradin Kreutzer 's anmuthige Lieder, welche im Munde aller sanges freudigen Deutschen leben, balfen bier von Neuem einen durchschlagenden Erfolg erringen. Freilich findet die Gestalt des. Jägers“ auch selten eine so vollendete Wiedergabe,
wie Hr. Paul Bulß sie ihr verleihen konnte. Sein feuriges Spiel,
der vornehme, aller Weichlichkeit abholde Ausdruck der Empfin⸗ dung, das glänzende Stimmmaterial ven seltener Schönheit vereinigen sich zu einer binreißenden Gesammtwirkung auf das Publikum. Dieser Wirkung entsprach der stuͤrmische Beifall, welcher schon nach dem Vortrage der Romanze Ein Schütz' bin ich hervorbrach und der sich weiterhin mit jeder bervorragenden Nummer noch steigerte Hervorheben wollen wir nur die stimmungs⸗ volle Arie im zweiten Akt Fürwahr, es ist ein Abenteuer“, die dem Sänger ganz besonders gelang, insofern die Wärme und Empfindungs - fülle des Vortrags und der edle und zarte Klang des Organs meister⸗ baft zur Geltung kamen — Neben Hin. Bulß hielten sich auch die anderen mitwirkenden Kräfte reckt tapfer. Fil. Ottermann sang die Gabriele“ mit wohllautender, ju gendfrischer Stimme korrekt und sicher. Hr. Cronberger jührte die kleine Partie des „Gomez“ ufrieden stellen durch; sein Gesang würde aber noch an Wirkung gewinnen, wenn derselbe bewegter im Vortrag und bestimmter im Ausdruck wäre. Die Chöre waren mit anerkennenswerther Sorgfalt einstudirt; der Schluß ⸗ Chor des ersten Akts Schon die Abendglocken klangen! erfreute sich sogar des besonderen Beifalls der Hörer. Schließlich sei noch erwäbnt, daß auch das Orchester nach besten Kräften seine Schuldigkeit that, und daß das große Vielin⸗Selo im zweiten Akt von Hrn. H. Herold mit künstlerischem Verständniß aus⸗ geführt wurde. .
In Kroll's Theater beschließt der Kammersänger Paul Bulß, welcher morgen den Grafen Luna im Troubadour“ zum ersten Male in Berlin) singt, noch in dieser Woche sein an künst . lerischen wie an materiellen Erfolgen glänzend ausgefallenes Gast ⸗ spiel. Am Mittwoch wird Hr. Joseph Bennent aus Aachen als ‚Lionel! in Flotow's Martha“ einen ersten theatralischen Versuch unternehmen, um die Operncarriere zu betreten. Mit dem Beginn des Bötel'schen Gastspiels am Montag nächster Weche stehen eine Reihe weiterer sehr interessanter Opernabende bevor.
Mannigfaltiges.
Leipzig, 9. Juli. (W. T. B.) In dem Landes verraths-⸗ prozeß gegen Dietz und Genossen wurde heute das Urtheil verkündigt Dasselbe lautet gegen Dietz auf 10 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust, gegen Frau Dietz auf 4 Jahre Zuch:⸗ baus und 5 Jahre Ehrverlust, gegen Appell auf 9 Jahre Festungshaft und 1 Jahr Gefängniß.
Im Zoologischen Garten kommen fortwährend neue Thier⸗ transrorte an, welche zeigen, wie es sich die neue Direktion angelegen sein läßt, den Tbierbestand insbesondere gerade durch seltene inter⸗ essante Spezies zu vermehren und zu ergänzen und dadurch den Garten in seinem Rufe als eines der ersten seiner Art neu zu befestigen und zu fördern. Ver Allem muß auf 2 vollständige zoologische Neu⸗ beiten aufmerksam gemacht werden: den Berg⸗Tapir (Tapirus Ronlini) und den Naskborn⸗Pelikan (Pelicanus erythrorbynchus), welche gewiß auch in wissenschaftlichen Kreisen die gebührende Würdi⸗ gung finden werden. Von andern seltenen, tbeilweise für den Garten ganz neuen, o er wenigstens seit lange nicht mehr vertretenen Thieren nennen wir: das Gürtelthier, den Smaragdsittich, den Bienen⸗ fresser, das Löwenäffchen, den Brüll Affen. den Band-Iltis, die Weißnasenmeerkatze den Pinguin, das Tedtenkopf Aeffchen, den weißen Ibis, den Ceylon ⸗ Hutaffen und die schwarzweiße Fruchttaube. Im Uebrigen hat man in der letzten Zeit vorzugsweise sein Augen⸗ merk auf die Vervollständigung und Erneuerung des Raubthierbestandes sowie die Vermehrung des Affenbestandes gerichtet und ist bereits damit soweit vorgeschritten, daß der Raubibierbestand zum größeren Theil erneuert, und, wenigstens was die Zabl der Arten anlangt vollständig, der Affenbestand um eine große Anzahl, fast durchweg seltener und interessanter Arten vermehrt ist.
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Wetterberi vom 8. Juli 1883.
—
Wetterbericht vom 9. Juli 1888,
bare Niederschlãge werden nur aus Süddeutschland Belle ⸗Alliance Theaters, Kavellmeister Girsch. Auf⸗
Morgens
S8 Uhr Morgens.
p. m. SG. — 1 —
Stationen. Wind. Wetter.
Temperatur in o Celsius Phi C. 4 n.
u. d. Meeressp.
Wetter.
6)
Stationen.
Temperatur in O Celsius
Bar guf 0 Gr. Bo C.
u. d. Meeressp red. in Millem. 3 2
Mullaghmore Aberdeen Kepenbagen. z bedeckt . . 9 . anda. N? egen St Petersburg . 1IUwolkenlos Moskau.. IL wolkig
2 halb bed. 2 wolkig 3 Regen à bedeckt 3z wolkig 2 bedeckt 4 wolkig
I bedeckt
2 bedeckt
still wolkig
4 bedeckt
2 bedeckt
NW 3 heiter
WNW 2 Regen
W 2 bedeckt
still heiter 25 . Uebersicht der Witterung. Einer Depression unter 745 mm über Lappland liegt ein Maximum über 765 über dem südwestlichen Großbritannien gegenüber. Die dadurch bedingte schwache bis mäßige nordwestliche Luftströmung bringt bei veränderlichem Weiter zunächst aufs Neue Ab⸗ küblung über Central ⸗ Europa mit sich; die Morgen⸗ tem peraturen liegen daselbst 2 bis 6 Grad unter der normalen. In Westdeutschland fiel mit Ausnahme der Küste fast allenthalben Regen. Vereinzelt fanden auch gestern Gewitter statt.
o bedeckt heiter
red. in Min
.
Deutsche Seewarte.
5 Regen 2 halb bed. 2 wolkig 4 bedeckt T bedeckt
— 8
Mullaghmore 759
Aberdeen. Christiansund 756 Kopenhagen. 758 Stockholm. J Paparanda . 2 bedeckt St Petersburg 752 3 bedeckt Moskau... 754 N L heiter Cort. Queens · o 8 3 wolkig 11 . 2 wolkig Sylt .... 760 3 wolkig Qamburg w 3 bedeckt Swinemünde 760 4 heiter Neufahrwasser 758 4 bedeckt 756 4 Regen
— EI d
Or *
2 8 O0
— — *
S O CN , t,
763 2 bedeckt 7163 W 2 wolkig 763 6 bedeckt 763 2 Regen 7162 I bedeckt
Vien .. 162
Breslan . 762 1I bedeckt
Triest 765 SO wolkig Uebersicht der Witterung.
Unter dem Herannahen einer neuen Depression unter. 750 mm bei den Hebriden bat sich das Maximum des Luftdrucks in Höhe von über 765 mm nach Westfrankreich verschoben. Das gestern bereits im Nordesten ,,. Minimum hat seine Lage wenig verändert, aber an Tiefe abgengmmen. Dem⸗ zufolge ist die Luftbewegung über Deutschland im Allgemeinen westlich und schwach; nur an der ostlichen Ostseeküste weben stellenweise starke Winde. Das Wetter ist veränderlich und sehr kühl. Meß⸗
1 bededt
365 1heüier= /
— 5 Karlsruhe hatte Nachmittags Gewitter. bere Wolken zieben aus West bis Nordnordwest. Deutsche Seewarte.
— ————— —— — ———— Theater ⸗Anzeigen.
Victoria Theater. Dienstag: Mit gänzlich neuer Ausstattung: Die Kinder des Kapitän rr Ausstattungsstũück in 12 Bildern. Anfang
r.
Friedrich -Wilhelmstãdtisches Theater. Dienstag: Pariser Leben. Komische Qperette in 4 Akten. nach dem Französischen des Meilhac und Halsévy von Treumann
Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Triple ⸗ Concert. Concert der serbischen Tambura. Kapelle (Miklos Istran). Auftreten erster Gesange⸗ und Instrumental · Virtuosen.
Mittwoch: Im Theater: Pariser Leben. Im Park: Großes Triple Concert. Auftreten sãmmtlicher Gesangs · und Instrumental · Künstler. Concert der Tambura⸗Kapelle.
KAroll's Theater. Dienstag: Gastspiel des Königl. Sächs. Kammersängers Hrn. Paul Bulß und der Frau Carlotta Grossi: Der Troubadour. (Eeonore: ö. Grossi, Graf Luna: Hr. Bulß.
Mittwoch: Einmaliges Auftreten des Hrn. Joseph Bennent aus Aachen; Martha.
Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Dopyvel⸗ Concert. Anfang 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Belle Alliance Theater. Dienstag: Zum 6. Male; Das elfte Gebot. Schwank in 3 Auf⸗ zügen nach F. F. Sch. von Albert Teller.
Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Doppel Concert, ausgeführt vom Musikcorps des Kaiser Franz⸗Garde⸗Gren⸗ Regiments (in Uniform), Königl. Musikdirektor Jahn, und der Kapelle des
treten der Wiener Volkssängergesellschaft Kriebaum u. Nowak, des ersten Schwerischen Damen ⸗Sextette, Auftreten des Kärnthner Damen ⸗Terietts Alpen⸗ veilchen. Brillante Illumination des Gartens durch 20 000 Gasflammen. Kasseneröffnung 5 Uhr, Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 75 Uhr. Ende des Concerts 11 Uhr.
Mittwoch: 11. Vollsvorstellung zu balben Kassen⸗ preisen. Zum J. Male: Das elfte Gebot. Großes Doppel · Concert. Auftreten sãmmtlicher Sãnger gesellschaften.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elise Simon mit Hrn. Ritterguts besitzer Otto Schlössingk (Berlin Schöneiche). — 7 Frieda Jah Hrn. Ger Assessor Oskar
abn mit ncker (Gr. Rödersdorf — Königsberg i, Pr). Geboren: Ein Sohn: Hin. Schriftsteller Ernst Frhrn. v. Wolzogen (Berlin). — Hrn. Professor Heinrich Brunner (Berlin). — Hrn. Prem ⸗Lieut. v. Graurock (Neisse) — Hrn. Direktor Schultze (Gnadau). — Hin. Gymnasiallehrer Dr. Lackner (Gumbinnen). — Hrn. Privatdozenten Dr. Vier⸗ erdt (Magdeburg — Eine Tochter: Hrn. Kgl. Rentmeister August Lisse (Bocholt). ; Gestorben: Hr. Lieut. Armin Weiß (Loschwitz b. Dresden). — Hr. Major a. D. Wilhelm Borne (Naumburg a. S.) — Hr. Amte anwalt und Rittmstr. a. D. Wilbelm Kuhnke (Tilsit).
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin: Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage), sowie das Verzeichniß der gezogenen Serien des vormals Kurhessischen Staats- Lotterie⸗ Anlehens vom Jahre 1845.
Er ste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 176.
Berlin, Montag, den 9. Juli
SSG.
Nichtamtliches.
ße
Preußen. Berlin, 9. Juli. Die betheiligten Aus⸗ schüsse des Bundesraths haben dem Sesetzentwurf äber die Alters- und Invalidenversicherung der
Arbeiter nachstehende Fassung zu geben beschlossen. Die
endgültige Feststellung des Gesetzentwurfs durch das Plenum des Bundesraths wird erst im Herbst d. J. erfolgen.
Entwurf eines Gesetzes,
betreffend die Alters- und Invalidenversicherung . der Arbeiter.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
I. Um fang und Gegenstand der Versicherung. 6
Gegen die Erwerbsunfahig ei, welche in Folge von Alter, grankheit oder von nicht durch reichsgesetzliche Unfall versicherung Heeclten Unfällen eintritt, werden vom vollendeten sechzehnten Lebensjahre ab nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmun— gen versichert: . . .
a. Personen, welche als Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden;
b. Betriebs beamte, sowie Handlungs-Gehülfen und ⸗Lehr⸗ linge (einschließlich der in Apotheken beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regel—
mäßiger Jahrezarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber
260 ½ nicht übersteigt, sowie ö.
e. die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge (§5. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1887, Reichs⸗Gesetzbl. S. 329) und Flußfahrzeuge. Die Führung der Reichsflagge auf Grund der gemäß Artikel I 5.7 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. März 1883 (Reichs⸗ Hesetzbl. S. 71) ertheilten Ermächtigung macht das Schiff nicht zu einem deutschen Seefahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes.
Personen, welche berufsmäßig einzelne persönliche Dienft— leitungen bei wechselnden Arbeitgebern übernehmen, gelten nicht als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes.
Durch Beschluß des Bundesraths kann die Bestimmung des Absatzes 1 auch auf die im Absatz 2 bezeichneten Per— sonen, auf Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter be haft en, sowie ohne Rück⸗ sicht auf die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter auf solche selbständige Gewerbetreibende erstreckt werden, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausgewerbetreibende), und zwar auf Letztere auch dann, wenn sie die Roh⸗ und Hülfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rech⸗ nung arbeiten.
Durch Beschluß des Bundesraths kann ferner bestimmt werden, daß und inwieweit Diejenigen, für welche die im Absatz 2 bezeichneten Personen Dienste verrichten, sowie Gewerbetreibende, in deren Auftrag und für deren Rechnung von Hausgewerbetreibenden (Absatz 3) gearbeitet wird, ge⸗ halten sein sollen, rücksichtlich dieser Personen, beziehungs⸗ veise der Hausgewerbetreibenden und ihrer Gehülfen, Gesellen und Lehrlinge die in diesem Gesetze den Arbeitgebern auf— erlegten Verpflichtungen zu 3
Als Lohn oder Gehalt gelten auch Tantismen und Naturalbezüge. Der Werth der letzteren wird nach Durch⸗ schnittspreisen in Ansatz gebracht; dieselben werden von der unteren Verwaltungsbehörde festgesetzt.
Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinne dieses Gesetzes nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung.
Durch Beschluß des Bundesraths wird bestimmt, inwie— weit vorübergehende Dienstleistungen als Beschäftigung im Sinne dieses Gesetzes nicht 3 sind.
Auf Beamte des Reichs und der Bundesstaaten, auf die mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten von Kommunal—⸗ verbänden, sowie auf Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden, finden die Bestim— mungen des §. J keine Anwendung.
Dasselbe gilt von solchen Personen, welche vom Reich, von einem Bundesstaat oder einem Kommunalverbande Pensionen oder Wartegelder im Höchstbetrage der Invaliden⸗ rente beziehen, oder welchen auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jähr⸗ lichen Rente von mindestens , . Betrage zusteht.
D. .
Andere als die unter §. 3 erwähnten Personen, welche in Betrieben des Reichs, eines Bundesstaates oder eines Kom⸗ munalverbandes beschäftigt werden, genügen der gesetzlichen Versicherungspflicht durch Betheiligung an einer für den be⸗ treffenden Betrieb bestehenden besonderen Einrichtung, durch welche ihnen eine den Vorschriften dieses Gesetzes mindestens gleichkommende Fürsorge gesichert ist, sofern bei der betreffen⸗ den Einrichtung folgende Voraussetzungen ö . a. Die Beiträge der Versicherten dürfen, soweit sie für die Alters- und Invalidenversicherung entrichtet werden, den dritten Theil des für Alters- und Invalidenrenten rechnungs⸗ mäßig erforderlichen Bedarfs, sowie die Hälfte der Ver⸗ waltungskosten und der Rücklagen zum Reservefonds nicht
übersteigen. . . b. Diejenige Zeit, 6. welcher die bei solchen Ein⸗ richtungen betheiligten Personen vor dem Eintritt ihrer Be⸗ eiligung eine nach 8. 1 die Versicherungspflicht begründende anderweile Beschäftigung ausgeübt haben, ist denselben bei Berechnung der Wartezeit in Anrechnung zu bringen. Das⸗ selbe gilt für die Bemessung der Höhe der Rente, insoweit
diese den nach 8. 17 zu bemessenden Betrag nicht überfteigt.
c. Ueber den Anspruch der einzelnen Betheiligten auf Gewährung von Alters- und Invalidenrente muß ein schieds⸗ gerichtliches Verfahren unter Mitwirkung von Vertretern der Versicherten zugelassen sein.
Der Bundesrath bestimmt, welche Einrichtungen (Pen⸗ sions-, Alters-, Invalidenkassen) den vorstehenden Anforderun⸗ gen entsprechen. Den vom Bundesrath anerkannten Einrich- tungen dieser Art wird ein Drittheil der von ihnen zu gewährenden Alters- und Invalidenrenten, soweit sie den Betrag der reichsgesetzlich zu zahlenden Renten nicht übersteigen, aus Reichs mitteln vergütet (5. 14.
Denjenigen Personen, welche aus der die Betheiligung bei solchen Einrichtungen begründenden Beschäftigung aus⸗ scheiden und in eine andere, die Versicherungspflicht nach 5§. 1 bedingende Beschäftigung übertreten, ist bei Berechnung der reichsgesetzlichen Alters- und Invalidenrente die Dauer ihrer Betheiligung bei solchen Einrichtungen in Anrechnung zu bringen. Für die Dauer dieser Betheiligung haben die be—⸗ treffenden Einrichtungen die Rente antheilig zu übernehmen. Umgekehrt sind denselben die von ihnen zu gewährenden
Renten, soweit diese den Betrag der reichsgesetzlichen Renten nicht übersteigen, von den auf Grund dieses Gesetzes errich⸗
teten Versicherungsanstalten für diejenige Zeitdauer zu er— statten, während welcher die Rentenempfänger bei den letzteren betheiligt waren. . 5 Durch Beschluß des Buñndesraths kann bestimmt werden, daß und inwieweit die Bestimmungen des §. 3 Absatz 1 auf Beamte, welche von anderen öffentlichen Verbänden oder Körperschaften mit Pensionsberechtigung angestellt sind, sowie die Bestimmungen des 5. 4 auf Mitglieder anderer Einrich— tungen, welche die Alters- und Invalidenversorgung zum Gegenstand haben, Anwendung finden sollen.
; . ö 8. 2 = . . ; Denjenigen Personen, welche aus der Versicherungspflicht
ausscheiden, bleibt die aus dem bisherigen Versicherungsver⸗ hältnisse sich ergebende Anwartschaft auf Fürsorge für Alter und Erwerbsunfaähigkeit in dem in den §5. 10 bis 19 fesge-
setzten Umfange vorbehalten. .
Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum von je fünf Kalender— jahren, einschließlich desjenigen Kalenderjahres, in welchem zuletzt Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die durch das bisherige Ver— sicherunasverhältniß begründeten Ansprüche erloschen.
Gegen nand der Versicherung.
. Gegenstand der Versicherung ist der Anspruch auf Ge⸗ währung einer Alters- beziehungsweise Invalidenrente.
Altersrente erhält, ohne daß es des Nachweises der Er⸗
werbsunfähigkeit bedarf, derjenige Versicherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebens— alter derjenige Versicherte, welcher nachweislich dauernd er⸗ werbsunsähig ist.
Als erwerbsunfähig gilt Derjenige, welcher in Folge seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht im Stande ist, durch die gewöhnlichen Arbeiten, welche seine bisherige Be⸗ rufsthätigkeit mit sich bringt, oder durch andere, seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Arbeiten den Mindestbetrag der Invalidenrente zu erwerben.
Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kzommunalverbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben kann, sofern daselbst nach Her— kommen der Lohn von Arbeitern ganz oder zum Theil in Form von Naturalleistungen gewährt wird, bestimmt werden, daß die Rente der in diesem Bezirk wohnenden Renten— empfänger bis zu drei Viertheilen ihres Betrages ebenfalls in Form von Naturalleistungen zu gewähren ist. Auf die Fest— setzung des Werths der letzteren findet 5. 2 entsprechende An— wendung. Die statutarische Bestimmung bedarf der Genehmi— gung der höheren Verwaltungsbehörde. .
Solchen Personen, welchen wegen gewohnheitsmäßiger Trunksucht nach Anordnung der zuständigen Behörde geistige Getränke in öffentlichen Schankstätten nicht verabfolgt werden dürfen, ist die Rente in derjenigen Gemeinde, jür deren Be⸗ zirk eine solche Anordnung getroffen worden ist, auch ohne daß die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, ihrem vollen Betrage nach in Naturalleistungen zu gewähren. .
In den vorstehend bezeichneten Fällen geht der Anspruch auf die Rente zu demjenigen Betrage, in welchem Natural⸗ leistungen zu gewähren sind, auf den Kommunalverband, für dessen Bezirk eine solche Bestimmung getroffen ist, über, wo⸗ gegen diesem die Leistung der Naturalien obliegt. Der Kom⸗ munalverband hat dem Bezugsberechtigten hiervon Mittheilun zu machen. Derselbe ist berechtigt, binnen zwei Wochen na der Zuftellung dieser Mittheilung die Entscheidung der Kom⸗ munalaufsichtsbehörde anzurufen; die Entscheidung der letzteren ist endgültig. Auf demselben Wege werden alle übrigen Streitigkeiten entschieden, welche aus der Anwendung dieser Bestimmungen zwischen dem Bezugsberechtigten und dem Kommunalverbande entstehen. (
Sobald der Uebergang des Anspruchs auf Rente end— gültig feststeht, hat auf Antrag des Kommunalyverbandes der Vorstand der Versicherungsanstalt die Postverwaltung hiervon rechtzeitig in Kenntniß zu ien,
Ist der Berechtigte ein Ausländer, so kann er mit dem dreifachen Betrage der Jahresrente abgefunden werden.
Der Anspruch auf Rente ruht, so lange der Berechtigte nicht im Inlande wohnt, eine Freiheitsstrafe verbüßt oder so lange er in einem Arbeitshause oder in einer Besserungs⸗ anstalt untergebracht ist.
Hö Anspruchs.
Zur Erlangung eines Anspruchs auf Alters- und In⸗ validenrente ist, abgesehen von dem nach 5. 7 beizubringenden Nachweise des gesetzlich vorgesehenen Alters beziehungsweise der Erwerbsunfäͤhigkeit, erforderlich:
( a. 4 Zurücklening der vorgeschriebenen Wartezeit (585. 12 und 13), b. die Leistung von Beiträgen (88. 14 bis 16). 5. 11
Ein Anspruch auf Invalidenrente steht denjenigen Ver⸗ sicherten nicht zu, welche erweislich die Erwerbsunfähigkeit sich vorsätzlich zugezogen haben. Dasselbe gilt von solchen Per⸗ sonen, welche ihre Erwerbsunfahigkeit durch Betheiligung an einer Schlägerei oder einem Raufhandel verschuldet, oder bei Begehung eines Verbreckens oder vorjatzlichen Vergehens sich zugezogen haben.
Denjenigen Personen, welchen hiernach ein Anspruch auf Invalidenrente nicht zusteht, kaan mit Zustimmung des Reichs⸗ kommissars (5. 48) ein Theil dar Rente aus Billigkeit gründen vorübergehend oder dauernd bewillig; werden, sofern fie mindestens während 10 Beitragsjahren (5. 13) Beitrage zur Alters- und Invalidenversichzrung entrichzet haben.
Wartezeit. 9 1
Die Wartezeit (5. 10) beträgt:
I) bei der Altersrente 30 Beitrags jahre (5. 13), 2) bei der Invalidenrente 5 Beitragsjahre.
Solchen Personen, welche vor Ablauf der Wartezeit er— werbsunfähig werden, kann auf ihren Antrag mit Zusnmmung des Reichskommissars aus Billigkeitsgründen eine Rente bis zur Hälfte des Mindestbetrages der Invalidenrente gewährt werden, sofern sie die gesetzlichen Beitrage während mindestens eines Beitragsjahres geleistet haben. Eine solche Bewilligung ist jedoch unstatthaft, wenn der Erwerbsunfähige erst zu einer Zeit, in welcher seine Erwerbsfähigkeit bereits beschränkt war, in eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung ein⸗ getreten ist, und Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß dies in der Absicht geschehen ist, um den Anspruch auf Rente zu ö
S. 15.
Bei Berechnung der Wartezeit gelten als Beitragsjahr §. 12) 47 volle Beitragswochen 5. 15). Hierbei werden die Beitragswochen, auch wenn sie in verschiedene Kalenderjahre fallen, bis zur Erfüllung des Beitragsjahres zusammengerechnet.
Solchen Personen, welche, nachdem sie eine regelmäßige, die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung begonnen hatten, wegen bescheinigter, mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankheit für die Dauer von sieben oder mehr auf einander folgenden Tagen verhindert gewesen sind, diese Beschäftigung auszuüben, oder behufs Erfüllung der Militärpflicht in Friedens-, Mobilmachungs- oder Kriegszeiten zum Heer oder zur Flottè eingezogen gewesen sind, oder in Mobilmachungs— oder striegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen ver— richtet haben, werden diese Zeiten, soweit es sich um die Er— füllung der Wartezeit handelt, als Beitragszeiten in Anrechnung gebracht.
Aufbringung . Mittel. 14.
Die Mittel zur Gewährung der Alters- und Invaliden— renten werden vom Reich, von den Arbeitgebern und von den Versicherten zu je einem Drittel aufgebracht.
Die Ausbringung erfolgt Seitens des Reichs durch Ueber⸗ nahme von einem Drittel derjenigen Gesammtbeträge, welche an Renten in jedem Jahre thatsächlich zu zahlen find, Seitens der Arbeitgeber und der Versicherten durch laufende Beiträge.
§. 15.
Die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten sind vom Arbeitgeber für jede Kalenderwoche zu entrichten, in welcher der Versicherte eine die Versicherung begründende Be— schäftigung ausgeübt hat (Beitragswoche). .
Findet die Beschäftigung nicht während der ganzen Kalenderwoche bei demselben Arbeitgeber statt, so ist von dem— jenigen Arbeitgeber, welcher den Versicherten zuerst beschäftigt, falls die Beschäftigung länger als drei Tage währt, der volle Wochenbeitrag, andernfalls der halbe Wochenbeitrag zu ent— richten. Findet im letzteren Falle in derselben Kalenderwoche Seitens anderer Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung statt, durch welche die Gesammtdauer der Beschäftigung auf mehr als drei Tage erhöht wird, so ist von demjenigen Arbeitgeber, welcher den Versicherten nach Vollendung des dritten Arbeits⸗ tages zuerst beschäftigt, gleichfalls ein halber Wochenbeitrag zu entrichten. . .
Sofern die Zahl der thatsächlich verwendeten Arbeitstage nicht festgestellt werden kann, ist der Beitrag für diejenige Arbeitszeit zu entrichten, welche zur Herstellung der Arbeit annähernd für erforderlich zu erachten ist. Im Streitfalle ent⸗ scheidet auf Antrag eines Theils die untere Verwaltungs- behörde endgültig. Die Versicherungsanstalt (3. 27) ist berech⸗ tigt, für die Berechnung derartiger Beiträge besondere Bestim—⸗ mungen zu erlassen. Dieselben bedürfen der Genehmigung des Neichs⸗Versicherungsamts. ö
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Die Höhe der für die Bittags woche zu entrichtenden Bei⸗ träge ist für jede Versicherungsanstalt derart im Boraus fest⸗ zustellen, daß durch die Beitrage die Verwaltungskosten, die erforderlichen Rücklagen zum Reservefonds und zwei Drittel des Kapitalwerths der der Versicherungsanstalt durch Renten voraussichtlich erwachsenden Belastung gedeckt werden. Die Feststellung des Beitrags erfolgt für männliche und weibliche verficherte Personen besonders, im Uebrigen aber für alle in der betreffenden Versicherungsanftalt versicheren Personen ein-= heitlich, sofern nicht auf Antrag eine verschiedene Bemessung der Beiträge für einzelne Berufszweige erfolgt (8. Sh).
4 . Rente. ö.
Die Renten werden jür Kalenderjahre berechnet.
Die Invalidenrente für männliche Personen beträgt 120468 jährlich und steigt vom Ablauf der Wartezeit (6. 12 Absatz 1 Ziffer 2) an mit jedem vollendeten Kalenderjahr in den nãchst⸗ solgenden 15 Kalenderjahren um 26, in den dann fol enden 20 Kalenderjahren um 3 6, von da ab um 4466 jähruͤch bis zum Höchstoetrage von jährlic, 2569 st Das Kalend jahr, in welchem die Wartezeit voller. det wird, kommt für die Steige⸗ rung oes Rentenanspruchs nicht in Anrechnung.