1888 / 179 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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seitigen Absatz geblieben ist. Der immerhin noch schleppende Ge⸗ schäsftsgang erweist sich in der Ungleichbeit des Verkehrs für die ver. sciedenen Gruben nach Marken und Korngrößen, wobei unter anderen für aufbereitete Erzeugniffe ein Begehr über Vorhandensein sich geltend machte; ebenfo war der örtliche Absatz für Ziegeleikohlen nicht unbetiãchtlich. Eine anhaltend flotte Entnahme von Fettkohlen be⸗ dingte der rege Betrieb der Kokereiwerke, wie auch für Gatkohlen ein' etwas steigender Begebr vorhanden war. Die schon seit längerer Zeit angestrebte Erhöhung der kleinen Sortimente ist nun mehr ju? That geworden. Seitens der größeren, tongngebenden Gruben derwaltungen bejw. General Agenturen sind die Preise für Ruß 1. ji, Erbe“, Grieg und theilweise auch Kleinkohlen durch. schnitilich um 2 3 pro bo kg erhöht worden. Herbeigeführt ist jene Maßnahme durch die von Jahr zu Jahr steigende Nachfrage für kleine Sorten, welche gegenwärtig Oberschlesien in einer Körnung, Reinheit und Abftufung liefert, wie sie in keinem anderen Produktions- gebiet gefunden werden. Dagegen wurden Stückkohlen mehr und mehr vernachläffigt, und haben erst die letzten Bahn- Submissionen das Beftreben Ter Grubenverwaltungen gezeigt. Stückkohle um jeden Preis unterzubringen. Durch die jetzt erfolgte Erhöhung der kleinen Sorti⸗ mente wird für jenen Preisnachlaß ein annäherndes Gleichgewicht gefchaffen. Was den Verfandt oberschlesischer Steinkohlen im zweiten Quartal 1888 anlangt, jo wurden auf den oberschlesischen Eisenbahnen nach den statistischen Ausweisen abgefahren (in Waggons): 1888 1887 1888 1887 in der Zeit täglich im Durchschnitt insgesammt vom I. bis 15. April 3004 2802 33 057 30 736 6. bis 30. 2649 2390 31 666 31 151 1. bis 15. Mai 2579 2411 30 894 26 290 16. bis 311. 2484 2467 29 843 29 259 1. bis 15. Juni 2567 2717 33 412 32 570 k 2548 2376 30 576 28 272 Summa II. Quartal 189448 178 278 dazu im I. 260 643 224 602 . Summa J. Semester 450 991 407 880 Die Abfuhr, welche noch in der ersten Hälfte April den Ziffern des Märzverkehrs nahe kam, hat in der folgenden Zeit rasch abge⸗— nommen und ist während der Monate Mai und Juni in ziemlich gleichmäßiger Höbe verblieben; sie erschien sogar in der ersten Hälfte kes vergangenen Monats in starker Zunahme begriffen, da infolge der herrschenden Trockenheit der Betrieb, der Ziegeleien sehr gut in Gang kam, auch der Betrieb der Eisenhütten einen stärkeren Verbrauch be— dang. Sie Steigerung der Quartalsziffer des Versandts gegen das Vorjahr beträgt nur 6,2 vo, dagegen fuͤr das Semester 1177 0; die naturgemäß erscheinende Zunahme im Zeitabschnitt des schwãchsten Abfatzes im Jahre läßt die Lage der Steinkohengruben im Ganzen etwas günftiger erscheinen, soweit die Menge des Absatzes in Frage kom mt? leider läßt sich von den Preisen nicht das Gleiche behaupten, wie dies die bei den großen Ausschreibungen von Kohlenlieferungen abgegebenen Preisanerbietungen gezeigt haben. London, 11. Juli. (W. T. B.). An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. Wollaukti on. Tendenz sehr fest, Geschäft sehr animirt.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Der in Nr. 177 des R. A.“ erwähnten, im neuesten Heft des Archivs für Eifenbahnwesen veröffentlichten Statistik des Personen⸗ Verkehrs auf den preußischen Staats-Eisenbahnen in den Jahren 1885— 1857 entnehmen wir noch folgende Angaben über den Rückfahrverkehr, die K der Rundreise⸗ karten und den Abonnements-Ver kehr. Durch die, nach und nach eingesührten Rückfahrtkarten mit verlängerter Gültigkeit auf großere Entfernungen ist die auf eine Einzelreise kommende Stredenlänge von 23547 km im Jahre 1883/84 auf DB, ig Em im Jahre 1886,87 gestiegen, und demgemäß hat auch die Gesammt. und prozentige Einnahme aus dieser Verkehrsart unverhältnißmäßig stark zugenommen. Auch die fallenden Einnahmen für ein Perfonen Kilometer im Schnellzugs ⸗Verkehr werden hierauf mit zurückzuführen sein, indem die verlängerte Gültigkeitsdauer der Rückfahrkarten bei laͤngern Reisen deren Benutzung in Schnellzügen er⸗ leichtert und begünstigt hat. —=Am 20. Mai 1884 wurden die zusammen⸗ gefetzten Rundreisekarten, zunächst für die Sommermonate, eingeführt und vom 1. Oktober 1885 ab erhielten dieselben auch für die Wintermonate Gültigkeit, indem zugleich ihre Gültigkeitsdauer nicht unwesentlich erweitert wurde, nämlich von 35 auf 45 Tage bei einer Streckenlänge bis zu 2000 im und auf 60 Tage bei einer noch größeren Reiselänge. Die in der Statistik mitgetheilten Zahlen lassen den großen Einfluß dieser einschneidenden Neuerung erkennen. Vom Jahre 1854,85 an wachsen die Personen⸗Kilometer und Einnahmen im Rundreiseverkehr in rasch steigendem Maße. Der verhältnißmäßige Antheil des Rundreiseverkehrs steigt in den 4 Jahren von O. 37 o auf 3 2200 der Gesammt-⸗Personen Kilometer und von O,. 48 9 auf 3, 95 b/9 der Gesammt Einnahmen. Allerdings mag, wie der Versasser, Eisenbahn ⸗Bauinspektor Blum, bemerkt, die starke Benutzung dieser neuen Einrichtung wohl mit daran Schuld sein, daß die Entwickelung des Gesammtrerkehrs be⸗ senders in den Einnahmen bis zum Jahre 1885/86, und in diesem felbst einen verhältnißmäßig tiesen Stand zeigt, indem die Gesammt⸗ einnahmen, welche von 1883,84 zu 1884185 um 2,779 gestiegen waren, von 1884/85 zu 1885,88 nur um 1,33 ö anwuchsen. Aber schon im Jahre 1886/87 ist dieses zeitweilig langsamere Anwachsen

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der Gesammtergebnisse nicht nur überwunden, sondern es zeigt sich ein wachsendes Steigen der Gesammteinnahmen, obgleich die Zu⸗ nahme der Bahnlängen eine abnehmende ist und die neu dazu,. ge kommenen Bahnstrecken überhaupt kaum zu, den verhältnißmäßig steigenden Einnabmezunahmen einen Beitrag leisten. = Auch für den Abonnementzverkehr hat die Statistit der letzten 4 Jahre eine rasch steigende Zunahme ergeben. Die Personenkilometer und die Ein nahmen sind in dem angegebenen Zeitraum von 1.33 o bezw. O, 1806 auf 2, 04 0 bejw. OI 00oλé! des betreffenden Gesammt veikehrs gewachsen. Da auch die Einnahmen aus dem Rückfabr⸗ Verkehr ein steigendes Anwachsen zeigen, so ergiebt sich daraus, daß die in den 4 Jahren zur Einführung gebrachten Erleichterungen und Begünstigungen des Personenverkehrs, trotz der Tarifermãßigungen, nicht zu finkenden, fondern zu stetig junehmenden Einnahmen geführt babenꝰ Es zeigt fich aber auch, daß die fraglichen Fahrpreieermäßigungen das Gesammtergebniß guͤnstig beeinflußt haben, indem in sehr kurzer eit eine recht erhebliche Zunahme des Gesammtverkehrs eingetreten

sst. Schon fur das Jahr iss6 / 87 lasse sich ersehen. daß der Rund⸗ reise und Abonnemente verkehr zusammen mit b. 26 o der Gesammt⸗ Personen Kilometer und 4,56 c der Gesammteinnahmen, dem Ver: lehr in der J. Klasse mit nur 1,89 o/9 und 4,55 oo überlegen ist, und es sei zu erwarten, daß bei der steigenden Tendenz der ersteren und der fallenden der letzteren Verkebrtart diese Ueberlegenheit immer größer werden würde. Der Verfasser erörtert im Weiteren ausführlich eine Reform des Personenverkehrs, welche durch Preisstellung und Betriebsmaßnahmen auf eine verftärkte Ausnutzung der höheren Klassen abzielt. Voll⸗ ständige Klarheit über alle einfchlägigen Fragen aber könne man, wie er am Schluß sagt, erst gewinnen, wenn die Statistik in viel aus gedehnterem Maße ins Einzelne einginge, wenn insbesondere der Schnellzugs verkehr auch nach den verschiedenen Klassen getrennt ver— zeichnet und womöglich auch der Rückfahrverkehr nach Klassen und Zugarten gesondert würde. .

Zu Ende 1887 wurde in Baden wie im ganzen Reichkgebiet eine Zählung der Fluß- und Kanalschiffe mit einer Trag⸗ fähigkeit von 15 und mehr Tonnen vorgenommen. Für die Erhebung war der Heimathsort maßgebend, gleichviel ob das Fahrzeug zur Auf⸗ nahmejeit an diefem Orte oder an einem andern in oder aukländischen Orte sich befand. Nach derselben waren vorhanden: Dampfschiffe in Mannheim 9 Güterdampfer mit 2244 t Tragfähigkeit und 13 Schlepper, in Konstanz 7 Personendampfer mit 302.5 t Tragfähigkeit, zusammen 29 Dampffchiffe mit einer Tragfähigkeit von 2646, 5 t und 405 Segel schiffe mit einer Tragfähigkeit von So 0s6,z t, im Ganzen 454 Schiffe mit 82 633,3 t Tragfähigkeit. Nach dem Alter waren von allen 434 Schiffen erbaut: 33 im Jahr 1887, 35 im Jahr 1886, 34 im Jahr sss, 20 im Jahr 1884, 28 im Jahr 1883, 147 in den Jahren 1882375, 133 1877 und früher, von 5. Schiffen ist das Jahr der Er⸗ bauung nicht bekannt.

Hamburg, 11. Juli. (W. T. B.). Der Postdampfer „Albingian der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfahrt-⸗ J hat, von Westindien kommend, heute Lizard Passirt.

London, 11. Juli. (W. T. B.. Der Castle⸗ Dampfer e Cast le“ ist gestern auf der Ausreise in Capetown ein⸗ getroffen.

Theater und Mnsik.

Die Wiederholungen von Offenbach's Pariser Leben im Fried⸗ rich⸗Wilhelmstädtischen Theater schließen mit Sonnabend, da am Sonntag die bereits angekündigte Fatinitza“ neu ein . ftu dirt in Scene geht. In der Suppe'schen Qperette wirken mit die Damen Frl. von Herger als Wladimir und Frl. Prosly als Lydia, sowie die Hrrn. Binder (Kantschukoff ), Swoboda (Golz), Hanno (Pascha, Guthery (Mustapha u. s. w. Beiläufig bemerkt, hat ‚Parifer Leben? unter der Direktion Julius Fritzsche nahezu wieder an 100 Aufführungen erlebt. Die Gesammtziffer der Wiederholungen seit dem 22. Mai 1867, dem Tage der ersten Vorführung im Friedrich ˖ Wilhelmstädtischen Theater, würde am Sonnabend 435 betragen.

In Kroll's Theater hatte das Publikum am gestrigen Abend Gelegenheit, einen neuen Tenoristen in der Person des Hrn. Bennent kennen zu lernen. Es soll, wie verlautet, der erste öffentliche theatralische Versuch sein, welchen der angehende Künstler gestern unternahm und, Alles in Allem genommen, ist derselbe ja nicht übel ausgefallen. Sb aber die Kunst mit Hrn. Bennent einen berufenen „Jünger gewinnt, kann nach diesem ersten Auftreten schwerlich ent, schieden werden; bei dem besten Willen, diese Leistung möglichst milde zu urtheilen, muß doch gesagt werden, daß etwas besonders Hervorragendes mit dem Lyonel gestern Abend nicht geboten wurde. Es find recht hübsche Stimmmittel, über welche Hr. Bennent verfügt, sie bexürfen aber noch recht fleißiger Schulung, um wirklich künstle⸗ rischen Anforderungen zu genügen, augenblicklich überwiegt die natürliche Begabung die Bühnenfertigkeit. Das Organ ist nicht besonders kräftig, obwohl der Sänger sich sichtlich bemühte, die Wirkung zu verstärken. Zu einem Bötel fehlt ihm noch Vieles und ob er ein Nach⸗ solger desselben werden wird, muß erst abgewartet werden. Wie nahe liegt, ließ die Leistung nach der schauspielerischen Seite pin noch viel zu wünschen übrig. Diese Befangenheit bei einem ersten Auftreten ist zu erklärlich, als daß man sie dem Gast zum Fehler anrechnen sollte, durch häufiges Bewegen auf der Bühne wird er am leichtesten, falls überhaupt dramatische Begabung vorhanden ist, die nöthige Gewandtheit erlangen. Auch wird er sich daran gewöhnen müͤssen,

ein etwas lebhafteres Minenspiel zu zeigen, diese Starrheit der Gesichts. züge läßt doch allzusehr den Anfänger erkennen. Das Hublikum erwies 16 Hrn. Bennent recht wohlwollend und ermunterte ihn durch reich⸗ lichen Beifall. Die Martha des Frl. Ottermann war eine recht anfprechende Leistung, aber sowohl im Gesgng wie im Spiel steht die junge Dame der Fr. Grossi nach. Hr. Riechmann und Fr. Heink, welch setztere ihre Rolle mit einer Reihe schalkhafter Einfälle = oft vielleicht * reichlich ausstattete, boten Beide recht Erfreuliches.

In Krell's Theater trüt am Sonnabend Hr. Kammer. sänger Paul Bu lF, vielfeitigen Wünschen Folge leistend, noch einmal als Jäger“ im Nachtlager in Granada? arf. Am Sonntag schließt, wie. bereits bekannt, das hochinteressante Gastsviel. Der gefeierte Barytonist hat für seinen Abschiedsabend den Don Juan. gewählt. Eine der hervorragendsten Koloratursängerinnen Italiens, bie Primadonna des R. Teatro Nicolini zu Florenz, Signora Ney m a. wird um die Mitte der nächsten Woche ein kurzes Gastspiel am Kroll'schen Theater absolpiren. Vor den Berlinern wird Signora Reyma als ‚Rosine' im Barbier von Sevilla“ debütiren.

Aus Bayreuth wird gemeldet: Nachdem unter Leitung Felix Mottl's aus Karlsruhe die Proben zum ᷓ. ifa l vom 77. v. M. bis zum 4. d. M. stattgefunden, haben schon am 6. Vor⸗ mittags, unter Leitung Hans Richter's aus Wien die Proben für die Meistersinger“ begonnen, welche bis zum 15. d. M. andauern. Am 16. und 17. Juli finden die Hauptproben für „Parsifal. und die ‚Meistersinger? stait, worauf dann nach eintägiger Pause am 19. uͤnd 20. Juli, Rachmittags 4 Uhr, die Generalproben für diese beiden Werke abgehalten werden. Hermann Winkelmann hat, gezwungen durch ein Halsleiden, nunmehr auf die Mitwirkung an den Bayreuther Bühnenfestspielen definitiv verzichtet.

Mannigfaltiges.

Gestern früh ist ein Kommando des Eisenbahn⸗-Regi= ments in der Stärke von 5 Offizieren, 16 Unteroffizieren und 150 Pionieren zum Oberbaulegen auf der Neu ba ustreche Schwerin Krivitz mittelst Eifenbahn nach Schwerin abgerückt. Sasselbe wird in Prsãpow, Wüftenmark, Konsrade, Plate, Pegatel, Suckom, Krudopp und Krivig Quartier nehmen und gegen Mitte August in die Garnison zurückkehren.

Aus Münch en wird berichtet, daß Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent Luitpold in Folge eines Bittgesuchs des Direktoriums der Kraft- und Arbeitsmaschinen⸗Äusstellung für das Deutfche Reich in München 1888 die Eröffnung der Aus— stellung am 27. Juli, Mittags 12 Uhr, in Höchsteigener Person vor. nebmen werde. Es wird also die Ausstellung um 5 Tage früher, als urfprünglich beabsichtigt war, eröffnet werden. Dabei steht zu er= warten, daß, soweit sich jetzt die Sachlage überblicken läßt, die Aukẽ⸗ stellung am Eröffnungstage vollständig fertig sein wird.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsche Gemeinde⸗Zeitung. (Verlag von P. Stankiewicz, Buchdruckerei, Berlin sw. 15) Nr. 27. Inhalt: Die Auf⸗ hebung der Jahrmärkte als berechtig!e Forderung der Gegenwart. Ministerieller Erlaß zum 6 der Brieftauben. Gemeinde⸗ fleuerfreiheit der zur Dienstleistung einer in Preußen residirenden Militärbebörde zugetheilten außerpreußischen Militärpersonen (Offi= ziere). ,,, , der den Schulkindern gehörigen Kleidungs stücke in verschließbaren Räumen. Aufnahme unbemittelter Einjährig⸗ Freiwilliger in die Verpflegung des Truppentheils. Unzulässigkeit einer Miethsforderung für Aufstellung von Bauzäunen auf städtischen Straßen und Plätzen. Nachzahlung von Wittwen, und Waisengeld⸗ beiträgen. = Unzulässigkeit der Vertretung eines forstfiekalischen Guts⸗ bezirks durch die Königliche Regierung. Auskunftsertheilung durch Gemeindebeh rden. Internationaler Kongreß zur Berathung über Ferienkolonien. Zahl der Krankenkassen in Sachsen Weimar. Reichs, AÄrmenstatistis. Verbrauch von Pferdefleisch in Berlin. Anzeigepflicht bei Auffindung von Trichinen e, , , Beilagen: 1) Deutscher Gemeinde ˖ Anzeiger und Schul Anzeiger r. 27 J) Archiv für Verwaltungsrecht Bd. WIV. 3) Ortsgesetze

Bd. XIX.

Milch⸗Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Rolkereiwesen. (Begründet von Benno Martiny.) Uuter RPiitwirkung von Fachmännern berausgegeben von C. Petersen, Oeko⸗ nomie Rakh in Eutin. Nr. 28. Inhalt: Die Preisfeststellung der landwirthschaftlichen Produkte auf unseren Hauptabsatzmärkten. Von Oekonomie⸗Rath C. Petersen. (Schluß.) Augsstellung der Deutschen Landwirthschasts-Gesellschaft in Breslau. Ausstellungen und Prämiirungen z. Referate und kurze Mittheilungen. Allge⸗ meine Berichte, Zum Werth der Schlachtabfälle. Biologie, Zweiter Bericht der Butterprüfungs-Tommission des Milchwirthschaftlichen Bereing. Referent: Dr. R. Wollny, Kiel. (Schluß Vereinswesen und Versammlungen. Literatur. Personalien. Marktkalender. Marktberichte. Kleine Milch-Zeitung; Zur Bezahlung der Milch nach Fettgehalt. (Schluß) Isl unter den heutigen Ver= hältniffen die Milchviebhaltung rentabel oder nicht? Die neuesten Erfahrungen über die Niederlegung von Ackerland zu Weide in Groß⸗ britannien. (Fortsetzung;. Rundschau. Brennerei⸗ (Molkerei

Berufsgenoffenschaft. Sprechsaal. Anzeigen.

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om 12. Juli 1888,

Wetiterberi v Morgens.

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red. in Millem.

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Wind Wetter.

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Stationen.

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Mullaghmore Aberdeen. 1561

Maximum bei Valencia beträgt etwa 739 mm. Ünter dem Einfluß der heute mit einer Tiefe von n . unter 749 mm über der westlichen Oftfee liegenden Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Ben Geboren: Ein Sohn: Hrn. Majoc Job Wilhelm Depression ist das Wetter über Deutschland an leuchtung des Sommergartens: dauernd trübe, regnerifch und sehr kühl Die vor Concert. Anfang bt Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. herrschend westliche Luftbewegung ist an der Küste

schwach, im Binnenlande jedoch vielfach stark bis rg n e, ir . chm n ; r Westorkan. ere olfen ziehen über ;

Rügenwaldermünde aus Westsüdwest. 3. Male. Dag elfte Gebot,

Sonntag: Don Juan.

Velle⸗· Alliance Theater.

Deutsche Seewarte.

Christiansund 754 2 wolkig

immCD́l mmm mn ,

Kopenhagen. T7590 2 Regen Stockholm. I 51 2 bedeckt Haparanda. 748 2 bedeckt St Petersburg 751 2 wolkig 15 Moskau... 755 1' wolkenlos 15 Cork, Queens · town... 757 halb bed. elder .... 756 3 Regen 14 1 wollig Damburg .. 752 3 bedeckiu) 12 Swinemünde 749 4 bedeckt , n . ze d emel ... 38 egen) 12 Rene; Mimsffer⸗ 55 bedeckt , Karlsruhe.. 59 Regen Wiesbaden. I566 Regen München.. 1.61 bedeckt 27256 volkig ; 751 Regen /

Freitag:

kJ z bedeckt Breslau... 755 3 bedeckt

Trifft... Jos Ke 1 bedectt 1 Gestern Nachmittag und Nachts viel Regen. ) Nachts feiner Regen. ; Reg

Uebersicht der Witterung. Ueber West⸗Europa, sowie dem Alpengebiet über

Wien

Theater ⸗Anzeigen.

Dictoria · Theater. neuer Ausstattung: Die stinder des Kapitän 12 Grant. Ausstattungsstück in 12 Bildern.

19 Friedrich Pariser Leben. in 4 Akten. nach dem Französischen des Meilhae und Halsévy von Treumann Musik von Jaques Offen⸗

meister Federmann.

Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Triple · Concert. Kapelle (Miklos Istvan). Auftreten erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗Virtuosen.

Sonnabend: Im Theater: Pariser Leben. Im Park: Großes Triple: Concert. Auftreten sãmmtlicher Gesangs · und Instrumental Künstler. der Tambura⸗Kapelle.

Mit gänzlich Damen⸗ Sextetts. Brillante

reitag: Seta Gartens.

Großes Sommerfest. Großes

wilhelmstãdtisches

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der

Schwank in 3 Auf⸗ in nach gi 9j St * . . , adame Flott. Posse in von Carl Görlitz. ö Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Ggsterben; br. Generalgrit . D. hr. Frahz Elite · und Monstre Concert, ausgeführt von 3 Musik⸗ Corps. Auftreten der Wiener Volkssängergesellschaft Kriebaum u. Nowak, des ersten Schwedischen

Sonnabend: Zum 10. Male: Das elfte Gebot. Hierauf: Madame Flott. Im Garten: Zweites

Theater. Auftreten sämmtlicher Sänger gesellschaften.

Porträtmaler Ernst Kempke mit verw. Frau Else von Brünken, geb. Schröder (Freiburg i. Br..

von Witzleben (Hannover). Orn. Landrath Wagner (Wittlich! Hrn. Rechtsanwalt Moegling (Ulm ⸗Eßlingen). Hrn. Amtsrichter Felix Offenberg (Naumburg, Bez. Kassel). Eine Tochter: Hrn. Prem-Lieut Radler (Meisse. Hrn. Kgl. Bergschullehrer Dr. Riemann (Saar- brücke. Hrn. Gerichts- Assessor Dr. Klette (Berlin). Hin. Prediger O. Stieglitz (London).

Großes Doppel Freitag: Zum

Büttner (Berlin). Hr. Stadtrath a. D. Wilhelm Gensch (Kottbus? Hr. Malermeister Alex. Ludw. Gerspacher (Görbersdorf i. Schl.). 3 Lieut. Lida Koepke, geb. Weller, (Nieder⸗

chönhausen). Frau Amalie Loeffler, geb. Wurtzel (Berlin). Frau Charlotte Spey, geb. Nefschata (Berlin). Hr. Apotheker Karl Schmitt (Tilsit). Frau Doroth. von Gülpen geb. Alzog, (Militsch. Frau Stadtförster Lotte Schwarz, geb. Hermann (Aschhausen).

Illumination des

Doppel Concert.

Komische Operette

Verw. Frau Major Alexandra von Mosch, geb. von Sydow, (Mannheim). Konpentualin

Concert von Domarus

Sophie Goltdammer mit Hrn.

Das Nachtlager von Granada.

un don 8 Familien⸗Nachrichten. che Binder, Dirgent; r. Kn n Verlobt: Frl. Angelica Henkes mit Hrn. Apo- theker Aleys Falckenberg (Me Gladbachz. Frl. Gontert der serbischen Tambura— auline Friedrich mit Hrn. Oberamts. Baumesster einr. Herrmann (Künzelsau = Oehringen). Frl. Mathilde Meyer mit Hrn. Karl Schäffer (Buxte⸗ Berlin hude = Kaltendorf). Fri. Emilie Hahn mit Hrn. w Pfarrer Hahn (Backnang Schrozberg Frl. Margarethe Post Eggebert mit Hrn. Sec. Læicut. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗ Poganitz Danzig) Frl.

; Bött Berlin d. i KAroll's Theater. Sonnabend: Vorletztes und * tf ren , Sonntag: Letztes Gastspiel des Königl. Sächs. Kammersängers Hrn. Paul Bulß.

Sonnabend: steigt der Luftdruck heute allenthalben 760 mm; das ! (Ein Jäger: Hr. Bulß)

Domãänenpãächter Schimmelpfennig mit Frl. Mika Krebs (Kol⸗ berg). Hr. Landrichter A. Hellmann mit fi sowie das Verzeichniß der gekündigten und Jofephine Schwartz (Essen Hr. Hugo He

darth mit Frl. Anna von Bünau (Mose)h. Hr.

Gräfin Charlotte von Brockdorff (Itzehoe) M . Stabz arzt Dr. Schuchardt Tochter Elli. e 4

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

. Bruno eckl). Bernh.

el., noch rückständigen Stamm = Aktien der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

M H79.

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag den 12. Juli

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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1888.

Deutsches Reich.

Dien stanweisung,

betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit i den Schutzgebieten von Kamerun 6 . ö

ur Ausführung der Vorschriften über die Ausübung d Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten von K Tae a n e. tzg amerun und Togo

§. 1. Personen, welche der Gerichtsbarkeit unterliegen.

(Zu den §§. 2, 3 der Kaiserlichen Verord 2. Juli ker JJ

Die Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten von Kamerun ,,, lie 9 n auf einen weiteren a ie Konsu i it. . . , sulargerichtsbarkeit. Der nicht nur Reichsangehörige und Schutzgenossen, son— dern auch Ausländer; ausgenommen , I . (vgl. Verordnung vom 2. Juli 1888 8. 3), soweit sie nicht durch die von dem Gouverneur mit Genehmigung des Reichs—⸗ kanzlers zu treffenden Bestimmungen der Gerichtsbarkeit unter— stellt Hen ö nicht nur alle Personen, welche im Schutzgebiet wohnen oder sich dort aufhalten, sondern auch solche . . sichtlich deren, ohne daß sie dort Wohnsitz oder Aufenthalt k 5 ö zur , kommenden ündet ist (z. B. in den Fällen der §§. 24, 29, 31, 32 der Civilprozeßordnung). ö 8&

8. 2. Gerichtsbehörden.

(Zu §. 5 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit;

2, 3, Nr. Ades Gesetzes, hetreffend die Rechts verhaltniff?

der deutschen Schutzgebiete; 558. 4. 5 der Verordnung vom 2. Juli 1888.)

I) Die Gerichtsbehörden erster Instanz haben in den

von ihnen ausgehenden Schriftstücken

. a. sofern es sich um Geschäfte handelt, welche unter Zu—

ziehung der Beisitzer erledigt werden, die Bezeichnung als „Kaiserliches Gericht des Schutzgebietes von Kamerun“ bezw. „von Togo“,

p. sofern es sich um Geschäfte handelt, welche von dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten ohne Zuziehung von Beisitzern erledigt werden, die Bezeichnung als

„Kaiserlicher Richter des Schutzgebietes von Kamerun“ bezw. „von Togo“ nu gngg gerichte ehem , ) Die Gerichtsbehörde zweiter Instanz hat in den von ihr ö . . ö a. in den unter 14 bezeichneten Fällen (Verordnung vom ,, §. 8, Abs. 1, 5. 14 Abs. 1) die Bezeich⸗ ng a „Kaiserliches Obergericht der Schutzgebiete von Kame— run und Togo“,

b. in den unter 1b bezeichneten Fällen die Bezeich—

nung, „Kaiserlicher Oberrichter der Schutzgebiete von Kamerun und Togo“ n,, . ur Ausübung der Gerichtsbarkeit sind ermächtigt:

2. für die Gerichtsbehörde erster Instanz in ., der 6 6 .

b. für die Gerichtsbehörde erster Instanz in Togo ö Kommissar in Togo, ö . . e. für die Gerichtsbehörde zweiter Instanz der Gouver— neur 8 ö. ö Für den Fall, der Behinderung des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gilt der zur . Vertretung desselben durch Anordnung des Reichskanzlers berufene Beamte auch als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt. Es ist jedoch zu beachten, daß in der höheren Instanz kein Richter mitwirken darf, welcher in der unteren n, . gn . , . 9 bethei⸗ ar (Civilprozeßordnun ; r. 6, Straspro nung §. 23 Abs. ID. 385 1 ür den Fall, daß aus diesem Grund oder aus sonstigen Ursachen der allgemeine Vertreter des zur Ausübung der Ge— richts arkeit ermächtigten Beamten an der Vertretung be— hindert ist, ist ein außerordentlicher Vertreter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch den Gouverneur von Kamerun. H Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz ermächtigten Beamten führen die Dienstaufsicht über die bei der betreffenden , . angestellten Beamten und regeln die Vertretung derselben im Falle der Behinderung,

Die Dienstaufsicht über die zur Ausübung der Gerichts— barkeit erster Instanz ermächtigten Beamten wird durch den

duverneur von Kamerun geübt. Die von den ersteren er⸗— laß enen allgemeinen Anordnungen, insbesondere über Zu⸗ stellungen und Zwangsvollstreckungen, sind dem Gouverneur mit⸗ zutheilen, Derselbe kann die getroffenen Bestimmungen aufheben oder abändern, sowie selbst allgemeine Anordnungen des bejeichneten Inhalts auch für die Gerichtsbehörden erster nstanz erlassen. 8 5) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten zeamten sind befugt, geeigneten Personen die Erledigung einzelner zu ihrer Zuständigkeit gehöriger Geschäfte dauernd oder in bestimmten Fällen zu übertragen. Diese Befugniß erstreckt sich nicht auf die Ürtheilsfällung, die Entscheidung über Durch— uchungen und Beschlagnahmen und Verhaftungen, sowie auf ie Ernennung und Beeidigung der Beisitzer und die Zulassung kur Rechtsanwaltschaft. Im Falle einer dauernden Ueber⸗ i ung ist die beauftragte 6 on mittels Handschlags an idesstatt zur getreulichen Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. Dle dauernde Uebertragung hindert den Beamten 53 . Geschäfte der betreffenden Art selbst wahrzu⸗

derselbe ist in den betreffenden Schriftstücken als S des ö. ,. zu n,, l ö ie zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächti Beamten sind befugt, die Abhaltung von . halb des Amtssitzes der Gerichts behörde anzuordnen.

§. 3. Beisitz er. (Zu den §§.7 bis 9 des Gesetzes über die Konsular— gerichts barkeit.)

I). Die Worte, welche der Vorsitzende bei der Beeidi

der Beisitzer an die zu Beeidigenden zu richten hat, ,

Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und All— wissenden, die Pflichten eines Beisitzers des Kaiserlichen Gerichts des Schutzgebiets von (des Kaiserlichen Obergerichts der Schutzgebiete von Kamerun und Togo) getreulich zu erfüllen und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen .

2) Die auf Ernennung und Beeidigung der Beisitzer und deren Stellvertreter sich beziehenden Verhandlungen und Pro— tokolle sind zu besonderen Akten zu nehnien.

3) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben Namen, Stand und Staatsangehörigkeit der von ihnen ernannten Beisitzer und Stellvertreter dem Reichs— kanzler anzuzeigen.

S. 4.

. Gerichtsschreiber. (Zu 5. 10 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.,)

1) Als Gerichtsschreiber ist eine hierzu geeignete Person welche am Amtssitz des zur Ausübung der gieren , , Beamten wohnen muß, von dem Letzteren zu be—

en.

2). Der Gerichtsschreiber hat vor seinem Amtsantritt einen Eid dahin zu leisten:

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und All— wissenden, die Pflichten eines Gerichtsschreibers getreu— lich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

I) In dem Falle, daß die Erledigung einzelner zur Zu— siündigkleit des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gehörenden Geschäfte einer anderen Person über⸗ tragen wird (é. 2 Nr. H), kann dieser auch die Bestellung des bei Erledigung des Geschäfts zuzuziehenden Gerichtsschreibers auf⸗ 5 werden. Im Falle der dauernden Bestellung eines olchen Gerichtsschreibers ist derselbe mittels Handschlags an Eidesstatt zur getreulichen Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten.

5. 5. Rechts anwälte. (Zu 5§. 11 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)

1) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben ein Verzeichniß der von ihnen zur Ausübung der Rechts anwaltschaft zugelassenen Personen zu führen.

2) Die Bedingungen der Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft sind dem Ermessen des Beamten üherlassen. Der Besitz der Reichsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Wenn geeignete Personen mit juristischer Vorbildung nicht vorhanden sind, kann der Beamte unter Umständen auch aus anderen Berufsklassen zuverlässige Personen, welche die nöthige Ge— schäftskenntniß besitzen, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zulassen. Eine Beeidigung der Rechtsanwälte findet nicht statt.

§. 6. Zustellungen.

(Zu den §5§. 6, 7 der Verordnung vom 2. Juli 1888.)

1) In dem Verfahren vor den Gerichtsbehörden der Schutzgebiete erfolgen die Zustellungen sämmtlich auf Ver— anlassung der Gerichtsbehörde. 9 ö

Dies gilt sowohl von Zustellungen von Amtswegen C. Nr. 2) als von solchen auf Betreiben der Parteien (s. Nr. 3). Der Unterschied zwischen beiden Arten von Zustellungen beruht lediglich darin, daß die letzteren nur dann von der Gerichts— behörde veranlaßt werden, wenn die Partei einen auf die Be— wirkung der Zustellung gerichteten Antrag gestellt hat, während es bei Zustellungen von Amtswegen eines solchen Partei— antrags nicht bedarf. Zu dem Antrag einer Partei auf Be— wirkung der Zustellung genügt, abgesehen von dem Gesuch um Bewilligung einer öffentlichen Zustellung (§. 187 der Civilprozeßordnung), eine mündliche Erklärung. Ist das zu— , Schriftstück ein Schriftsatz oder eine sonstige von er Partei ausgehende Erklärung, so hat die Gerichtsbehörde nach Einreichung des Schriftstücks auch ohne ausdrücklichen Parteiantrag für die Zustellung Sorge zu tragen, wenn aus dem Inhalt des Schriststücks hervorgeht, daß und wem es zugestellt werden soll.

4 9 . ;

in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: die Zustellung der Abschrift der Berufungsschrift an die . ö. die Zustellung aller gerichtlichen Entscheidungen, nicht blos (wie nach §. 294 Abs. 3 der Civilprozeßordnung) der nicht ver— kündeten, sondern auch der verlündeten (3. 7 Abs. 1 der Ver⸗ ordnung). insbesondere auch der Urtheile. Ebenso werden Zahlungs⸗- und Vollstreckungsbefehle dem Gläubiger und dem chuldner und Beschlüsse, durch welche eine Forderung ge⸗ pfändet oder überwiesen wird, dem Gläubiger, dem Schuldner und dem Drittschuldner von Amtswegen zugestellt (Verordnung vom 2. Juli 1888, f 7, Abs. I).

n n , 1 nur: h die a. Beschlüsse, welche lediglich die Prozeß- und Sachleitun einschließlich der Bestimmung und Aenderung von . betreffen, insbesondere auch Beweisschlüsse (8. 7, Abs. 2 der Verordnung); bei diesen genügt die Verkündung und zwar . Rücksicht auf die Anwesenheit der Parteien bei der⸗

en;

b. Arrestbefehle; die Zustellung derselben an den Gläu⸗ biger erfolgt zwar ebenfalls von Amtswegen (5. 294 Abs. 3, 8 5809 Abs. 2 der Civilprozeßordnungz, die Zustellung an den

Der Beauftragte handelt im Namen der Gerichtsbehörde;

statt (5. 802 Abs. 2 daselbst), damit nicht dur iti kanntgebung des verfügten . an daor r die demnächstige Vollstreckung des Arrestes in ihrem Erfolge gefährdet werde. 332 Interesfe des Gläubigers fällt jedoch weg, wenn derselbe mit dem Antrag auf Erlaß des Arrestbefehls zugleich die Vollstreckung desselben, 3. B. n. Bezeichnung des Arrestgegenstandes (der zu pfändenden eweglichen Sachen oder Forderungen u. s. w.) beantragt. In diesem Falle ist anzunehmen, daß mit dem Antrag auf Erlaß des Arrestbefehls auch die Zustellung desselben beantragt fei 33 demzufolge mit dem Ärrestbefehl zugleich die Zustellung . und die betreffende Vollstrekungsmaßregel zu ver⸗

B. in Strafsachen: alle Zustellungen mit Ausna .

deu gin ä. 3. des . . ö

. nkursverfahren: stell s' 66 Abf *

ver i e, , h alle Zustellungen (5. 66 Abs. 2 in Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit:

alle vom Gericht. ausgehenden ö 6 itz: eine förmliche Zustellung nur nothwendig, insofern es (z. B e, , , * 6. 16 dergl.) einer Beurkundung x 9g bedarf . des preußischen Ausfü 8⸗ gesetzes zur Lid hr e brbnn ö

. . . ö. . erfolgen:

A in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Zustellun Schriftsätzen Seitens einer . an die . ur ne nahme der Berufungsschrift (vgl. Nr. 2 A) und die Zustellung von k . . Schuldner (vgl. Nr. 2 Ab); in Strafsachen: die Zustellung? von Zeugenla im Falle des 8. 219 der Strafprozeßordnung. J 4) Auch in den Schutzgebieten besteht die Zustellung, wenn eine Ausfertigung zugestellt werden soll, in deren Uebergabe, in den übrigen Fällen in der Uebergabe einer beglaubigten Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks (8. 156 Abf. 1 *” der Civilprozeßordnung). Die Beglaubigung kann aber hier in allen Fällen (nicht, wie nach 5. 156 Abs. 2 der Civilprozeß— ordnung, nur bei Zustellungen von Amtswegen) durch den Gerichtsschreiber erfolgen (6. 7 Abf. 3 der Verordnung). Der Ger nf hleiber hat bei Zustellungen ö . . die erforderlichen Ab⸗

155 der Civilprozeß V . prozeßordnung) auf Verlangen auch

5) Die Vorschriften über die Person, an welche die Zu— stellung zu erfolgen hat (G. 157 bis 164 der ö ordnung), nd auch in den Schutzgebieten zu beachten; jedoch ö. 6 Stelle der §§. 160, 161 der 58. 7 Abf. 6 der Ver—

ng.

6) Die §5§. 165 bis 181 der Civilprozeßordnung finden in den Schutzgebieten keine ,, . mn treten die Anordnungen, welche von dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gemäß 8. 6 der Ver⸗ ordnung erlassen werden (oben §. 2 Nr. . Diese An⸗ ordnungen können für eine einzelne Zustellung mit Rücksicht auf die Umstände des Falls besonders oder allgemein für alle Fälle, in denen nicht etwas Abweichendes bestimmt wird, ge⸗ troffen werden. Dieselben können sich beziehen auf die Per— sonen, durch welche die Zustellungen zu bewerkstelligen sind, und die Uebermittelung der Aufträge an dieselben; auf Ort und Zeit der Zustellungen; auf diejenigen Personen, welchen an Stelle des Empfängers das zuzustellende Schriftstück bezw. die Abschrift desselben übergeben werden darf, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird; auf das Verfahren, wenn keine Person angetroffen wird, an welche die Uebergabe bewirkt werden kann; auf den Nachweis der erfolgten Zu— stellung, Ein solcher Nachweis ist stets schriftlich zu den Akten zu bringen (5. 7 Abs. 7 der Verordnung). Bei den Anordnungen bezüglich der Form dieses Nachweises ist zu beachten, daß durch den letzteren festgestellt werden muß, w in Ausfertigung oder Abschrift über⸗ st.

I) Zustellungen, welche in einer bei einer Gerichtsbehörde in den Schutzgebieten anhängigen Rechtsangelegenheit erfor— derlich werden, aber außerhalb des Schutzgebietes, in welchem die Herichtsbehörde ihren Sitz hat, zu bewirken sind, erfolgen im Wege des Ersuchens (8. 6 Abs. 3 der Verordnung).

8) Das Ersuchen ist zu richten:

26 bezüglich einer im Deutschen Reiche zu bewirkenden Zustellung: an den Gerichtsschreiber des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Zustellung ausgeführt werden soll (3. 162 des Gerichtsverfassungegesetzes);

h. bezüglich einer in einem anderen deutschen Schutzgebiet oder im Bezirk eines deutschen Konsulargerichts zu bewirkenden Zustellung an die Gerichtsbehörde des betreffenden Schutz— gebiets bezw. an den betreffenden Konsul; hiernach ist ins— besondere auch dann zu verfahren, wenn von einer der Gerichtsbehörden im Schutzgebiet von Kamerun eine Zustellung im Schutzgebiet von Togo oder ven der Gerichtsbehörde des letzteren Schutzgebiets eine Zustellung im Schutzgebiet von Kamerun zu veranlassen ist;

c. bezüglich einer in einem ausländischen Staate zu be— wirkenden Zustellung an die in SS. 182 bis 184 der Civil⸗ prozeßordnung bezeichneten Behörden und Beamten.

Y) Die öffentliche Zustellung erfolgt in den bei den Gerichtsbehörden der . anhängigen Rechtsange⸗ legenheiten nach den Vorschristen in 85. 186 bis 189 . r nu Jedoch kann die Gerichts- behörde bei Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Ladung anordnen, daß eine, Einrückung in öffentliche Blätter nicht erforderlich sei (5. 7 Abs. 5 der Verordnung). In einem solchen Falle gilt die Ladung als zugestellt, wenn seit der Anheftung des Schriftstücks an die Gerichtstafel zwei Wochen verstrichen sind (G6. 189 Abs. 2 der rn g , n 9

. ie in 5. 190 der Civisprozeßordnung bezüglich des Eintritts der Wirkungen der Zustellung für . 6 Ersuchens anderer Behörden oder Beamten und sür öffentliche. Zustellungen gegebene Vorschrift ist durch 8.7 Abs. 4 der Ver⸗ ordnung auf alle Zustellungen ausgedehnt, welche in den bei den Gerichtsbehörden der Schutzgebiete anhängigen Rechtsangezegen—⸗

der Civilprozeßordnung.

Schuldner dagegen findet nur auf Antrag des Gläubigers

heiten auf Betreiben der Parteien erfolgen.