1888 / 179 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1888 18:00:01 GMT) scan diff

.. 92

. S. 37.

Ist die Vermessung des Grundstücks und die Aufnahme einer Karte zur Zeit unausführbar, so kann die Eintragung auch ohne Karte und Vermessungs protokoll vorgenommen werden, falls das Grundstück so genau bezeichnet wird, daß über die Lage und die Grenzen desselben kein Zweifel besteht.

Verfügungen eines Rechtsnachfolgers des zuerst ein⸗ getragenen Eigenthümers über das Grundstück oder Theile desselben können nur eingetragen werden, wenn die Karte oder das Vermessungsprotokoll über den Gegenstand der Ver⸗ fügung nachgebracht sind. 8 38

38.

Die Kosten für die Bearbeitung der Grundbuchsachen werden nach dem beigefügten . erhoben. i

Diese Verfügung tritt gleichzeitig mit der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den Schutz 1 von Kamerun und Togo, vom 2. Juli 1888 in

raft.

Berlin, den 7. Juli 1888.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf Bismarck.

Anlage A. Grundbuch des Schutzgebietes von Kamerun. Band 1 Blatt Nr. 6. Faktorei Nr. 1 in Kamerun. Bezeichnung des Grundstücks. Abschreibungen. 3 3 * 2 Größe ö Nr. Bestandtheile. * 23 8313 4 535 8 2 62 2 v . * Sd (S * SI 35 1. . Faktorei Nr. ] Aus Nr. 1 ist in Kamerun, an ein Theil der / der Kameruner Gartenanlage am Bucht, zwischen ͤ Südostende der der Mündung des Besitzung über⸗ Z. Baches und tragen auf Band derFaktorei Nr. 2, ,, 50 - mit Wohngebäude, Karte und Ver⸗ Waarenhaus und messungsprotokolle Gartenanlagen. . 2 ] dortselbst. Karte und Ver⸗ Eingetragen am nnn, tl . Bl. 10 der Grund⸗ N. F. aften. 2. Der Palmen / wald am Fluß⸗ ufer füddstlich / von der Faktorei U bis zur Mündung . des X. Baches 1 und landeinwãrts bis zur Grenze des Dorfbezirks ve,, 150 - / Karte und Ver⸗ messungsprotokoll Bl. 20 der Grund⸗ akten.

Erste Abtheilung.

Zeit und Grund

Nr. Eigenthümer. genth des Erwerbs.

1 Wilhelm Auf Grund der Be⸗ Schulze, scheinigung des Gou⸗ Kaufmann verneurs von Kamerun in., eingetragen am . ... X. F

2 Moritz Auf Grund der Auf Kaufpreis vom Ferdinand J i 10 000

Stubenberg, eingetragen am . ...

Kaufmann N. F

in Hamburg. Der Palmenwald Nr. 2 des Titelblatt) ist eingetragen auf Grund der Bescheini⸗ gung des Gouverneurs von Kamerun vom .. d ,

3. Pr. Karl Auf Grund der

Ferdinand Erbbescheinigung vom Stubenberg. eingetragen dd

Zweite Abtheilung.

Dauernde Lasten Veränderungen und K Nr. trag Ir , ngen Gin Eigenthums. tragung döschung

14 3 Nr

Löschungen.

1. ͤ Ein Vorkaufs⸗ recht auf Nr. 1 des Titelblatts für den Kauf— X. F. mann Karl Leo⸗ pold Friedmann in Hamburg auf Grund des Ver⸗ trages vom .. eingetragen am.. N F.

X.

1. Gelöscht am

2. Die Zwangs⸗ versteigerung ist eingeleitet.

Eingetragen am

8

Dritte Abtheilung.

7 w * 7 Nr eränderungen. . Hypotheken. Eintragungen. Löschungen. Löschungen. Nr. M Nr. Rr 60 J 1. 15 900 Fünfzehntausend Mark Darlehn, zu 440o' 1. 5000 Von den 15000 Die . O00 jahrlich vom 1. Januar 1889 an verzinsli . Fünftausend hin . 6 ö 10 000 f jederzeitige Dreimonatskündigung rück · nebst Zinsen vom eingetragenen zahlbar, eingetragen für den Tabaqkhändler 1. Januar 1889 an 10 000 A. Dietrich Brauburger in Bremen auf Grund abgetreten an den gelöscht am der Schuldurkunde vom .. .. . ...... Schiffskapitãn Paul ... 8 . B. . in Hamburg J 2. 6 00 Vormerkung auf eine Umgeschrieben in eine ; 2 . ö Pypotheß von Secht / Hypotbeßr von Sechs . N. F. tausend Mart für den tausend Mark Kaufgeld⸗ 1. Die Posten Nr. I und ?2 Kaufmann Philipp rest mit 5 Mο vom 1. Fe⸗ und sind mit der Parzelle

Schmidt in Togo ein bruar 1889 an verzins⸗ 2. getragen auf Grund lich, von da an drei Jahr Grfucheng des Kaiser⸗ unkündbar und später lichen Gerichts zu nach dreimonatlicher Togo vom ..... Kündigung zahlbar, ein⸗ N. F. getragen auf Grund Ur⸗ theils des Kaiserlichen Gerichts zu Togo vom . . . 3. 8 000 Achttausend Mark, zu 5 o /g jährlich vom 1. Juli 1889 an in balbjährlichen Raten verzinslich und auf dreimonatliche Kündigung rückzahlbar, eingetragen für den Rentier Felix Bauer⸗ schmidt auf Grund der Schuldurkunde vom

ö N. F Anlage B. Hypotheken brief über

die im Grundbuch von Kamerun Band J. Blatt Nr. 6 auf d Faktorei Nr. 1 in , III. Nr. 3 , , A6

Abtheilung IIA.

Nr. 3. 8000 M Achttausend Mark, zu Ho jährlich vom 1. Juli 1889 an in halbjährlichen Raten verzinslich und auf ö Kündigung rückjahlbar, eingetragen für den Rentier Felix Bauer— schmidt in Berlin auf Grund der Schuldurkunde vom .. . am...

Bestandtheile der Faktorei Nr. 1:

1) Faktorei Nr. 1 in Kamerun, an der Kameruner Bucht zwi⸗ schen der Mündung des 2-Bacheß und der Faktorei Nr. Z, .

Wohngehaude Waarenhaus und Gartenanlagen... . 2 ha 2) Der Palmenwald am Flußufer südöstlich der Faktorei bis zur Mündung des Baches und landeinwärts bis zur Grenze des woll 169

Abschreibungen:

Aus Nr. I ist ein Theil der Gartenanlage am Süd—⸗ ostende der Besitzung übertragen auf Band 1 Blatt 19 . 50 a

Eigenthümer: Dr. Karl Ferdinand Stubenberg in Kamerun. Erwerbspreise: 10 000 M im Jabre .... Eingetragen sind:

in der zweiten Abtheilung Nr. I gelöscht;

in der dritten Abtheilung: 15 5000 2) 6000 0

Urkundlich ausgefertigt, Kamerun, den .. . . . . . . ... Kaiserlicher Richter des Schutzgebiets von Kamerun.

Siegel. X. Der . chreiber.

Kostentarif für Grundbuchsachen.

§. 1.

Für die Eintragung des Eigenthümers einschließlich der vorauf— gehenden Verhandlungen, insbesondere der 6 der . lassungserklärungen sowie für Eintragung des Eiwerbspreises oder der Werthschãtzung:

bei Grundstücken bis 1 ha Fläche.. . 5 6t, von mehr als 1 ha bis 19 ha für jeden Hektar mehr 1,50 , von mehr als 10 ha für jeden Hekfar mehr.. 0,50

Für die Eintragung des Eigenthümers bei Anlegung des Grund— buchblatts einschließlich des vorgängigen Verfahrens . 6 der vorstehenden Kosten als Zuschlag erboben.

Wird für mehrere Grundstücke desselben Eigenthümers ein ge— meinschaftliches Grundbuchblatt angelegt, so werden die Flächen der einzelnen Grundstücke bei Berechnung der Kosten zusammengerechnet. Bei Abschreibung eines Theilstäcks und Uebertragung desfelben auf ein anderes Grundbuchblatt werden Kosten nach . 1 nur für die K 6 kee; rn ,

m Fall des S. er Verfügung, betreffend die Führung der Grundbücher und das Verfabren in Grundbuchfachen, bir ihn der . der Kosten die Größe von dem Grundbuchrichter ab—

eschätzt.

von Nr. 1 des Titel blattes übertragen auf Band 17 Blatt 10. Eingetragen am

3. 8 O00 - Geloscht am

Für jede endgültige Eint ö. d ür, jede endgültige Eintragung in der 2. und 3. Abtheil r alle dabei vorkommenden Nebengeschäfte: ,, a. von dem Betrage bis zu 500 M von je 100 S6. . O, 50 M10 b. von dem Mehrbetrage bis 5000 S von je 100 Æ . O20. ce. von dem Mehrbetrage 3 , . Für die Eintragung von Veränderungen aller Art, Vormerkungen und Verfügungsbeschraänkungen einschließlich der ,, Benachrichtigungen der ö die Hälfte der Sätze des 5. 2.

Für jede Löschung und alle dabei vorkommenden Neben eschãfte die Hälfte der zu 5. J und 2/8 der zu 8§. 3 für die n n, be⸗ stimmten Sätze.

3 Für Aufnahme von mündlichen Anträgen, welche den Eintragun⸗ gen oder Löschungen im Grundbuch als Grundlage dienen oder für die K e n, ,. . sind zu erheben: a. soweit sie auf die Eintragung des Eigent i n ö 3. ; 8 . gung igenthums sich beziehen, b. soweit sie auf anderweite Eintragungen oder ar , ö zu ö,. bis 4. . . Für Aufnahme oder Beglaubigung solcher Anträge sind di i Beträge zu entrichten. . J ö 6.

Für a, die Ertheilung des Hypothekenbriefs oder für die Ausferti einer beglaubigten Abschrift des vollständigen eme rn rr. 1 n. . n ö ne a ede nicht ö . 6j

die Ausfertigung einer beglaubigten Abschrift des Titels und der ersten Abtheilung des Grundbuchblatts die S §. 2, jedoch nicht über 5 4 J

§. 7. z 6. sich bei 66 . Kosten in den Fällen der 26 ein geringerer Betrag als 0,50 M, ĩ erer kön , g so wird letzterer Betrag §. 8

Für jede einzelne Benachrichtigung eines dinglich Berechtigten von einer erfolgten Eigenthumsveränderung werden O50 erhoben, wenn der Werth des dinglichen Rechts 105 6 uͤbersteigt. . Die bei der Fintragung des Eigenthümers stattfindende Benach⸗ richtigung des bisherigen Eigenthümers und die Aufforderung an den ö ö . . zu lassen, sowie die Fest—⸗

ung der für den Fall der Nichtbefolgung angedrohte st unterliegen keinem besonderen Kostensatz. in m,, 9

Werden Urkunden, deren Vorlegung zur Erwirkung von Ein— tragungen nothwendig war, von den Betheiligten ohne Uebergabe einer für die Grundakten bestimmten Abschrift zurüctgefordert, fo sind für jeden Bogen der auf Anordnung des Grundbuchrichters zu fertigenden Abschrift O. 360 M½, zu entrichten. Die Beglaubigung der von den Betheiligten überreichten Abschriften erfolgt kostenfrei.

16

. 68. 10: ö. ö 3 . ,, des Eigenthümers als unbe— kündet zurückgewiesen, so hat der Antragsteller n / i ö ö Kosten zu zahlen. . ö S. 11.

Außer den in den vorstehenden Paragraphen bezeichneten Kosten

werden die baaren Ausla 1

, . gen erhoben, welche durch das Verfahren 15.

z Der Grundbuchrichter kann die Einleitung des Verfahrens von

der Zahlung eines Vorschusses der voraussichtlich entstehenden Kosten

abhängig machen.

Arxchivp für Eisenbahnwesen. Herausgegeben im Ministe— rium der öffentlichen Arbeiten. Berlin, . Springer. iht. gang 1888, . 4 (Juli und August). Inhalt: Ueber die Gewin⸗ nungs⸗ und Absatzgebiete der wichtigeren nutzkaren mineralischen Boden⸗ lb Rbeinland⸗Westfalens und Nassaus. Von Reg. Ass. Schmeiffer. Der Per sonen verkehr auf den preußischen Staateelsenbabnen in den Jahren 1883 / t big 1886ñ87. Von Eisenbghn⸗Bauinspektor Blum. M Die Unübertragbarkeit des Rechts auf Freigepäck. Von M. de Jonge, Die Güterbewegung auf deutschen Cisenbabnen im Jahre 1887 im Vergleich zu der in den Jahren 1886 und 1885. Von C. Thamer. Die Ausrüstung der Eifenbahnzüge mit durchgehenden Bremsen guf den englischen Eisenbahnen. Von Eifer Hen inspektor Schrey. D. Die transkaspische Eisenbahn. Die unter Königl. sächsischer Staatsrerwaltung stehenden Staats. und Privat- eisenbahnen des Königreichs Sachsen im Jahre 1886. Notizen: Zu dem preußischen Gesetz wegen Grweiterung, Vervollständigung und besserer , Staatseisenbahnnetzez vom 11. Mai 1888. Der Betrieb der Nikolaibahn. Nachweisung der am 1. April 1888 auf den preußischen Staats- und vom Staate verwalteten Privat- eisenbahnen mit Sicherheitékuppelungen an Stelle der mit Rothketten ausgerüsteten Eisenbahnwagen. Anlage neuer Eisenbahnen in der Republik Chile. Statistisches von den deutschen Eisenbabnen. 2 Roheinnahmen der italienischen Eisenbahnen in den Halbjahren Juli⸗-Dezember 1886 und 1887. Rechtsprechung und Gefetzgebung. Rechtsprechung: Staatsrecht. (Erk. des Reichsger. vom 15. November

1887 Haftpflicht. (Erk. des Reichsger. vom 25. März 1888.

Staatsbeamtenrecht. (Erk. des Ober⸗Verwaltungsger. vom 11. Januar 1888.) Prozeßrecht. Kompetenzkonflikt. . des es . waltungsger. vom 28. März 1888) Kommunalbesteuerung der Eisenbahnen. (Erk. des Ober⸗Verwaltungsger. vom 27. April 1888.) Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des Ober · Verwaltungs⸗ gerichts. —2 n n. Deutsches Reich. Preußen. Dester⸗ reich Ungarn. Italien. Rußland. Bücherschau: Be. sprechungen. (Lehmann, F. Erläuterungen zum deutschen Fisenbahn ütertarif. ) Götz, Pr. W. Ch., Die Verkehrswege im Diensfte des elt bandes vatts. E. , , Management at Stations. Reck, G. Eisenbahngütertarif für Norddeutschland. Album de statistique graphique de 1886. Scharowöky. C., Musterbuch der Eisenkonstruktionen. =. Reitler, M. A., Der Einnahmen-, Ver⸗ rechnungs und Revisionsdienst der Cisenbahnen. Auerswald, H., Tabelle zur Berechnung von Penstonen⸗, Wittwen⸗ und Waifengeid für Subaltern und Unterbeamte der preußischen Staatseisenbabn⸗ verwaltung.) Uebersicht der neuesten Hauptwerke über Eifenbahn. wesen und au verwandten Gebieten. Jeitschristen.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M IH79.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 12. Juli

1888

Deuntsches Reich.

Zuckermengen,

welche im Monat Juni 1888 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Verglitung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind.

Il60M7 a: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

90 Proz. Polarisation.

6968 a: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

sogena nnte Krystalls ꝛc.

699 a: Aller in r. harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystall⸗, Krümel- und Meh

form von mindestens 98 Proz. Polarisation.]

Mit dem Anspruch auf Steuervergütun ö ,, : ö Aus öffentlichen Niederlagen 283 ring n . w amtlichem erschluß wurden ö d w. j t ö - zur unmittelbaren Ausfuhr Privatniederlage unter amt⸗ . n . Verwaltungs ⸗Bezirke. lichem Mitverschluß 6972 698a 699a b97a 698a 69 9a 697a 698a 6992 kg kg kg kg kg kg kg kg kg Preußen. ;

Pr ovinz ö JJ 211 000 ö. 2 . ö. We , . JJ 1085496 1872 109 189 643 Brandenburg. KJ 87 698

. Pommern. 3 642 136 1889 374 33 823 50 000 50 625 1150263 1 . k 76 238 2188 2926 503 526 . J 1110479 8 102 99 990 2655 810 4873 249 990 50 000 Sachsen, einschl. der schwarzb. Unterherrschaften .... 1129 434 3279741 402 940 249988 350 240 ö Schleswig⸗Holstein .. 8 797 811 3569 874 109 885 239 326 451 045 135 511 9 900 w 1797 394 10 405 332 964 80 272 Westfalen . J 1208 ö. Rheinland. 1933838 1536024 30 982 70 000 6661 966 11900 1828064 Sa. Preußen 18 597 109 11 484 893 994 934 2342 087 1209 9165 17769 4 803 03 185 512 9900

Bayern 7363 1107096 54 100 250 000

Sachsen 2659

d 274 750

1 418 200 e 403 733 400 100 J 9 895 1082 502 78 739 12 051 18 176 ö 483 289 Hh0h 305 149 975 Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet 19 919 89 14 457 115 1127 773 2742 462 1221966 17 869 4 803 043 203688 9900 Hierzu in der Zeit vom 1. August 1887 bis 31. Mai 1888... . . 244 5658 749 97 918 893 6 630 01789 726 684 22530 187 2120 35629 190 02412 556 813 148 9834 Zusammen 264 478 338 112376008 7 757 790192 469 146 23 752 153 2138 225133 993 067 760 503 1568 834 In demselben Zeitraum des Vorjahres . 186 682 759 1354534968 14240 111

i) Die Abweichung gegenüber der letztveröffentlichten Uebersicht beruht auf einer nachträglich eingegangenen Berichtigung. ch fer iche, Statistisches Amt.

Berlin, im Juli 1888.

Centralblatt für die gesammte Unterrichts⸗Ver⸗

eck er. q Jahre 1588. Voraussetzungen für das Vorhandensein eines ver einigten Kirchen⸗ und Schulamts. Dienstunfähigen, provisorisch

waltung in Preußen. Mai⸗Juni⸗Heft. Inhalt: Staats— ausgaben für öffentlichen Unterricht, Kunst und Wissenschaft. Gesetz, betreffend den Erlaß der Wittwen ; und Waisengeldbeiträge der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten. Vom 28. März 1888. Vertheilung von Exemplaren der am 6. Februar 1888 in dem Reichstage von Sr. Durchlaucht dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck gehaltenen Rede Betreffend den Stempel zu Kauf und Lieferungsverträgen über vertretbare Sachen. Abführung des für Soldatenwaisen ge— setzlich zu zahlenden Waisengeldes als Erziehungsbeitrag an die Haupt- kasse des Militär Waisenhauses zu Berlin. Zusammenstellung der im Ressort des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten während des Jahres 1887 durch Allerhöchste Erlasse genehmigten Schenkungen und letztwilligen Zuwendungen, nach Kategorien geordnet. Große akademische Kunstausstellung zu Berlin im Jahre 1885. Preisausschreiben der Atademie der Künste zu Berlin bezüglich der Michael ⸗Beer'schen Stiftungen. Zusammenstellung der Sach⸗ verständigen ⸗Kommissionen bei den Königlichen Museen in Berlin. Bestätigung der Rektorwahl bei der Universität Greifswald. Be— züge der bei Universitätsbauten beschäftigten Königlichen Regierungs— Baumeister und Bauführer. Statuten der Stiftung der Gräfin Louise Bofe. geb. Gräfin von Reichenbach -Lessonitz In den Etats der Universitärs-Kliniken sind die Ausgabefonds für die Polikliniken getrennt von denjenigen für die stationären Kliniken zum Ansatz zu bringen. Ausfcheiden eines Abtheilungsvorstehers und Ersatzwahl an der Technischen Hochschule zu Berlin. Reglement für die König liche Kommission zur Beaufsichtigung, a. der mechanisch · technischen Versuchsanstalt, b. der chemisch technischen Versuchsanstalt, e. der 9. ngsstation für Baumaterialien zu Berlin. Reglement ür dle Königliche mechgnisch⸗ technische Versuchsanstalt, die Königliche chemisch⸗ technische Versuchsanstalt und die König⸗ liche Prüfungsstation für Baumaterialien zu Berlin. Wieder- holung der Diplom⸗Prüfung bei der Königlichen Technischen , zu Berlin. Ausschreiben wegen Bewerbung um Felix

endelssohn Bartholdy Staats Stipendien für Musiker. Wendi⸗ scher Sprachunterricht am Gymnasium zu Kottbus. Verwendung von fehlerfreiem und dauerhaftem Papier zum Druck von Pro⸗ grammen der höheren Lehranstalten. Anrechnung der an einer böheren Privatlehranstalt als Probejahr zugebrachten Lehr- thätigkeit bei Berechnung der Dienstzeit der. Lehrer an, den höheren Unterrichtsanstalten. Benennung eines. Gymnasiums. Revision des evangelischen Religionsunterrichts in den höheren Lehranstalten und den Seminaren durch die General · Super⸗ intendenten' fowie des katholischen Religionsunterrichts durch die katholischen Bischöfe oder deren Vertreter. Sicherung der weck · mäßigen Verwendung des etatsmäßigen Baufonds bei den höher en Lehranstalten. Aufnahme neuer Zöglinge in die Anstalten zu Droyßig. Verlegung von Prüfungsterminen in der Provinz zessen˖ Rassau. Empfehlung der von dem Orgelbauer Dinse zu erlin hergestellten Orgelwerke zur Anschaffung für die Uebung zwecke von Präparandenanstalten. Sechswöchentliche Seminarkurse für die Kandidaten des evangelischen Predigtamts in der Provinz Westfalen. Ressortverhältniß der mit Schullebrer⸗Seminaren verbundenen Privat

räparandenanstalten. Empfehlung der vom Professor Dr. Euler erausgegebenen Werke Friedrich Ludwig Jahn's zur Anschaffung für ehen ger Hb llern ten Befähigungszeugnisse aus dem Kursuz zur Ausbildung von Taubstummenlehrern zu Berlin. Thaͤtigkeit des Vereins fär Körperpflege in Volk und Schule zu Bonn. Termin für die Prüfung als Vorsteher an Taubstummen⸗

anstalten. Verzelchniß der Lehrer, welche die Prüfung für das Lehramt an Taubstummengnstalten im Jahre 188. bestanden haben. Befähigungszeugnisse aus der Turnlehrer Prüfung im

angestellten Volksschullehrern stebt eine Pension nicht zu, es kann ihnen aber bei vorhandener Würdigkeit und Bedürftigkeit eine fort laufende Unterstützung aus dem Fonds Kap. 121 Tit. 29a des Etats gewährt werden. Die Verhelrathung einer pensionirten Lehrerin hat nicht die Kürzung oder Einziehung der ihr in Gemäßheit des Pensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 bewilligten Pension zur Folge; auch nicht in dem Falle, wenn eine Pension in Ge— mäßheit des Abf. 4 5. 1 a. a. O. lebenslänglich bewilligt worden ist. Festsetzung des Geldwerths der Naturalien und des Ertrags von Dienstländerelen bei Bemessung der Pension eines Volksschullehrers; Anwendbarkeit des §. 45 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883. Die Zusicherung der Anrechnungsfähigkeit der von Lehr⸗ personen innerhalb der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ver— brachten Dienstzeit in Gemäßheit des §. 11 des Pensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 ist nicht erforderlich. Die auf die Staatskasse in Gemäßheit des Artikel 11 des Pensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 bis zum Betrage von 600 übernommenen Pensionen solcher Lehrer und Lehrerinnen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, uyterliegen gleichfalls den geseßlichen Be⸗ stimmungen über die Kürzung und Wiedereinziehung der Pensionen. Festsetzung des Werthes der Dienstwohnung und der Feuerung bei der Pensionirung der Volksschullehrer. Unter die Naturalien im Sinne des §. 45 des Zuständigkeits⸗Gesetzes vom 1. August 1883 sind „freie Wohnung und Feuerung“ nicht zu rechnen. Verfahren hei Ünabkömmlichkeits⸗ Erklärungen der Lehrer an mehrklassigen Volks . schulen ꝛc. für den Fall einer Mobilmachung des ö Verhältniß des Gesetzes vom 26. Mai 18875 (Gesetz, Samml. S. 175) zu den in dem vormaligen Herogthum Nassau hinsichtlich der Feststellung der Anforderungen für Volksschulen bestehen den äͤlte⸗ ren gefetzlichen Bestimmungen. Ausschließliche Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde, darüber zu befinden und zu verfügen, ob eine bisher zur Lehrerbesoldung gewährte Staatsbeihülfe ferner zu gewäh⸗ ren oder zu kurzen bezw. ganz zurückzuriehen ist. Berücksichtigung der wirthschaftlichen und finanziellen Lage der zur Unterhaltung der Volksschulen Verpflichteten bei neuen Schuleinrichtungen in der Pro⸗ vinz Hannover. Streitigkeiten zwischen mehreren früher zu einer Schule gehörig gewesenen Gemeinden darüber, ob eine Ge— meinde trotz ihres Ausscheidens aus dem früheren Schul verbande noch zu Leistungen für die Schule, aus deren Verband sie ausgeschieden, verpflichtet sei, sind gemäß &. 46 Absatz 3 des Zu⸗ ständigkeitsgesetzes vom J. August 1883 im Verwaltungsstreitverfah⸗ ren zu entscheiden. Zuläfsigkeit der Verwendung des Fonds Kap. 121 Tit. 27 Abth. I Pos. 1 zu Beihülfen für unvermögende Gemeinden oder Schul gemeinden behufs Aufbringung des von letz⸗ teren zu leistenden Antheilt der Lehrerpension. Die bestehende Dotation von Lehrerstellen ist grundsätzlich nicht e fen, sondern zu erhalten. Grkenntniß des Reichsgerichts, betreffend falsche Cin tragung in die Schulbesuchslisten Seitens deg mit ihrer 8 beauftragten Lehrerz. Vom 4. November 1887.

renze für das dem Lehrer zustehende Züchtigungsrecht. Veranstaltungen von Uebungen zum ordnungs mäßigen und schnellen Verlassen der Klassenräume mehrklassiger Schulen. Die bei Bauten und Reparaturen der ganzen Schulgebäude einschließlich der Lehrer⸗ wohnungen aus 5§. 36 Tit. 12 Th. I A. L. R. sich ergebenden Pflichten der Magistrate in den Städten und der Gutsherrschaften auf dem Lande erleiden keinerlei Aenderung dadurch, daß die in einem ,, belegene Schulstelle mit der Küsterei an der Tochter irche vereinigt wird. Nach Emanation des A. L- R. kann sich eine

den Vorschriften des 5. 36 Tit, 12 Th. II entgegenstehende Observanz nicht bilden. Durch Erklärungen oder Vorbehalte, welche

die Regierung Abtheilung für Kirchen und Schulwesen der von ihr auägesprochenen Genehmigung eines Auseinandersetzungs⸗ rezesses hinzufügt, können die in dem Rezesse, selbst unge—= ordnet gebliebenen Eigenthumsverhältnisse der betheiligten Institute eine für diese ö. Regelung nicht erfahren. Der Umstand, daß in einem beflätigten Rezefse Bestimmungen über die kirchliche Baulast enthalten sind, steht der Bildung einer abweichenden Ob- servanz nicht entgegen. Die Baupflicht bei einer Küsterschule nach Neumaͤrkischem Provinzialrecht und Allgemeinem Landrecht. Bau und Unterhaltung dersenigen Schulhäufer, welche zugleich Küster⸗ wohnungen sind. 1) Die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juli 1846 über die künftige Unterhaltung der in §. 3 a. a. O. gedachten Erweiterungsbguten kommen nur da zur Anwendung, wo das Bedürf⸗ niß zur Herstellung dieser Erweiterungsbauten erst nach Erlaß des gedachten Gesetzes hervorgetreten ist. 2) Die auf Autonomie be⸗ ruhenden Satzungen des geschriebenen und ungeschriebenen Lokal⸗ rechts sind nicht als besondere Rechtstitel, sondern als Lokal⸗ ö oder Herkommen anzusehen und gelten Falls das Ge⸗ etz vom 21. Juli 1846 überhaupt Anwendung findet auch dann als durch §. 5 a. a. Q beseitigt und durch 3. bis 5 ebendort ersetzt, wenn sie mit den Bestimmungen des A. L- R. Th U Tit. 11 S8. Ul, 790 sich nicht in Uebereinstimmung befinden. 3) Das Recht des Klägers zur Einlegung der Berufung im Falle des §. 47 Abs. 2 des Zuständigkeitsgesetzes gegenüber einem Urtheil, welches den ange— griffenen Beschluß zwar aufhebt, aber zugleich die Klage gegen den mitverklagten Dritten zurückweist. Der §. 2 des Geseßegß vom 21. Juli 1846 gewährt . den mit eigenen öffentlichen Schulen versehenen einzelnen Ortschaften, Gemeinden ꝛc. in der Parochie Frei⸗ heit von den in §. 2 bezeichneten Beiträgen, nicht aber der Kirchen⸗ gemeinde eine Grundlage, der Schulaufsichtsbehörde gegenüber ihre Baulast abzulehnen oder die vermeintliche Baupflicht der Schulinter⸗ essenten gegen diese zur Geltung zu bringen. Steht die Schul baulast gewisser Verbände Kirchen⸗ oder politische Gemeinden Hin Frage, so unter⸗ liegt nur die Verpflichtung dieser Verbände, nicht die Beitragspflicht der einzelnen Verbandsangehörigen der Beschlußfassung der Schul⸗ aufsichtsbehörde. In dem gegen diese Behörde und deren nach Maß- gabe des §. 47 Abs. 1 des Zuständigkeitsgesetze⸗ gefaßten Beschluß anhängig gemachten Streitverfahren kann die Behauptung, es liege die festgesetzte Leistung öffentlich rechtlich einem Dritten ob, nur dann Berücksichtigung sinden, wenn die Klage gegen diesen Dritten mit⸗ gerichtet ist. Nicht amtlicher Theil. Berichtigung der in der Schrift von W. Preyer „Naturforschung und Schule“ enthaltenen statistischen Angaben. Verleihung von Rangerhöhungen, Orden und Ehrenzeichen. Personalchronik.

Gewerbe und Handel.

Wie dem „Deutschen Handelsarchiv“ Guliheft) aus Nizza geschrieben wird, nehme der Zuckerverbrauch bei der Behandlung der Weine in ö von Jahr zu Jabr zu und sei von 6 Millionen Kilogramm im Jahre 1885 auf 35 Millionen Kilogramm im ab— gelaufenen Jahre gestiegen. Ebenso habe die Fabrikation von Kunst— weinen (Aufgußweine, Weine aus getrockneten Trauben) in dem Zeit raum von 1884 bis 1887 um über 24 Millionen Hektoliter (14887: 53 Millionen Hektoliter gegen 2, Millionen Hektoliter in 1884) zu⸗ genommen. Der Ueberschuß der französischen Einfuhr von Wein über die Ausfuhr habe im Jahre 1886 die Summe von 246 Millionen Franken erreicht. Aus Livorno erfährt die genannte Zeitschrift, daß in Lucca noch ein großer Theil der Kokonernte unverkauft lagere und es für die deutschen Seidenspinnereien gerathen erscheine, direkte Beziehungen mit dem genannten Platz anzuknüpfen, wo es an soliden Export- firmen nicht fehlen soll. Aus Paita ⸗Piura (Peru) verlautet, daß im abgelaufenen Jahre Seitens eines deutschen Handelshauses zwar der Anfang damit gemacht worden sei, eine Sendung Baumwolle direkt zu bezieben, dieser Artikel aber in der Hauptsache immer noch seinen Weg über Liverpool nehme. Ebenso sei es zu bedauern, daß man deutscherseits den dort in bedeutenden Mengen zur Verschiffung gelangenden Ziegenfellen noch nicht die gebührende Aufmerksamkeit zuwende und diesen Artikel immer noch über New⸗York zu erhöhten Preisen beziehe. Die Fabrikate deutschen Ursprungs, welche jetzt auf dem chilenischen Markt einen bedeutenden Abfatz finden, sollen einer Mittheilung aus Concepeion zufolge unzählige sein. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Fabri⸗ kanten stelle sich bald heraus, sofern die letzteren Seitens ihrer Auf— traggeber in genügender Weise über die Artikel informirt und durch genaue Vorschriften wegen Aufmachung passender Sortimente ꝛe. tüchtig unterstützt werden. Auch die Konkurrenzfähigkeit selbst kleiner Fabrikanten gegen die Industriellen anderer Länder stehe nicht in Frage, jedoch sei Bedingung, daß hei Nachbestellungen regelmäßig gleich gute Qualität geliefert und bezüglich der Aufmachung und Verpackung keine verkehrte Sparsamkeit geübt werde. In einer Mittheilung aus Oran wird der deutsche Handelsstand vor zu leichter Kreditgewährung an die dortigen kleinen Abnehmer der vielen dort eingeführten deutschen Industrieartikel gewarnt. Alt— eingesessene wohlhabende Geschäftsleute soll es, mit ganz wenigen Ausnahmen, daselbst nicht geben. Die wenigen Bestellungen, die ein Reisender daselbst im günstigsten Fall bei kleinen ö auf⸗ nehme, sollten am besten nicht abgeschickt werden, da sie in den meisten Fällen gefährdet seien. Als vielleicht wirksameres Mittel, Waaren deutscher Provenienz dort sicher abzusetzen, ohne dabei den Fabrikanten oder Lieferanten zu große Geldopfer zuzumuthen, wird empfohlen: I) größere wohlassortirte Musterkollektionen arbeitsamen Agenten zu Überlassen und 2) intelligente Reisende, die ent⸗ weder Italien oder Spanien ohnehin bereisen, auf dem Seeheimwege über Marseille durch Algerien zu einer Informationsreise durch die größeren Hafenstädte Oran, Algier und Bona zu ent- senden. Als für die Ausfuhr nach Deutschland besonders in Betracht kommende Artikel werden genannt: Wein, Eichenrinde, Häute und Felle, die am vortheilhaftesten bezogen werden, wenn der deutsche Ab⸗ nehmer sich entschließen könnte, felbst an Ort und Stelle zu kaufen, abzunehmen und zu verladen; in diesen Artikeln seien auch mehrfach Draner Firmen vertreten, welche gegen Gewährung einer Einkaufs. kommission zu bedienen geneigt seien. Von Suez aus wird empfohlen, öfters Reisende deutscher Firmen dorthin zu senden, um die persönliche Bekanntschaft der dortigen Händler zu machen und Ge schäftsverbindungen anzuknüpfen. Wie aut Genf berichtet wird, sei es der franjösischen, besonders der Pariser, Bijouteriefabrikation be reits gelungen, das an die deutsche Fabrikation verloren gegangene Absatzfeld in der Westschweiz zum Theil wieder zu erobern. Es komme jetzt sehr häufig vor, daß der französische Fabrikant, was er früher niemals gethan habe, selbst reise oder reisen lasse und seine Spezialitäten direkt an den Wiederverkäufer absetze, der meist Betaillist sei, während die deutschen Gold und Silberwaaren zumeist erst durch zweite Hand, durch das sogenannte Muster⸗ oder richtiger

Wanderlager eingeführt und dadurch vertheuert werden. In einem

so nahe gelegenen Lande wie die Schweiz, dessen Bedürfnisse genau bekannt feien und wo es gelte, mit einem so tüchtigen und leistungs⸗ fäbigen Nachbar zu konkurriren, werde es sich ffn als eine Nothwendigkeit erweisen, daß der Fabrikant die Hand des Zwischen⸗ händlers zu vermeiden suche, um sich nicht aus dem Felde schlagen zu lassen. In der Provinz Rio Grande do Sul wird, einer Mittheilung aus Porto Alegre zufolge, der Mangel einer

k 6