aufgengmmenen 4prozentigen Anleihe von 16000 000 „ die erforder⸗ lichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, w ü den Antrag des Magistrats, , , zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 090 0900 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner twas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 5. 7 des Gesetzes . 1 ö. 1. ö ( ö er n,, . zum Be⸗ in Buchstaben: iner Millio ; 3 in folgenden Abschnitten: ö 400 000 M zu 1000 4, 400 0909. , 500 200000, . 200 , zusammen J dug b· c) nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 34 oso jãhrlich zu verzinsen und nach, dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver⸗ loosung oder freihändigen Ankaufs jährlich vom J. April 18858 ab mit einem und ein viertel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheiten. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privileglum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird fur die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung S . . 5. i , ; undlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un beigedrucktem Königlichen Insie * ö . Gegeben Berlin, den 26. Juni 1888.
(L. 8.) Wilhelm.
Zugleich für den Minister des Innern: von Scholz.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Erfurt.
Anleiheschein der Stadt Erfurt, ILte Ausgabe, . J Mark Reichswährung. usgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiu 26. Juni 1888 (Amtsblatt der genie een Segler ung zu 2 n. 36. Nr... Seite . .. und Gesetz Sammlung für .. laufende Nr. . . ..
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 26. Juni 1888 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 006 000 . bekennen wir uns hiermit Namens der Stadt Erfurt durch diese, für jeden In— haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von . . . . Mark, welche an die Stadt? gemeinde baar gezahlt worden und mit drei und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1000 000 6 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans in den Jahren 1888 bis spãtestens 1927 einschließlich aus einem Tilgungsstock, welcher mit einem und ein viertel Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs— stock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche mile r , 4 eng ö. .
ie durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen — falls dem Tilgungsstock zu. ö . kö
Die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, offentlich bekannt gemacht. BDiefe Bekanntmachung erfolgt sechs drei, zwei und einen Monet vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs- und Preusischen Staats -Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung“ zu Erfurt und in dem Erfurter Allgemeinen Anzeiger“.
Geht eines diefer Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Prä⸗ sidenten in Erfurt ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, mit drei und ein halb Prozent jährlich verzinst.
Fall die Stadtgemeinde nicht von dem ihr vorbehaltenen Recht des freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Anleihescheine Gebrauch macht, wird die Folgeordnung der einzulösenden Anleihescheine durch das Loos bestimmt; die Ausloosung erfolgt alsdann im Monat Oktober jeden Jahres, die ausgeloosten Nummern werden wenigstens 3 Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Jnleihe— scheins bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Erfurt resp. deren Zahsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fäͤlligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe ⸗ schein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fäͤllig⸗ keitstermine einzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Bie gekündigten Kapitalbetrage, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in he, sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinfen verjähren zu Gunften der Stabtgemeinde.
Bas Aufgebet und die Kraftloserklärung verlorener oder ver— nichteter Anleshescheine erfolgt nach Vorschrift der 8§§. 838 und ff. der, Cixilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar ,,,, * 29 . nach 8. * des
usführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. Mär 1879 , . Seite 281). ;
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den ite abten Besitz der Zinsscheine durch Vor. zeigung des Anleihescheins oder nt in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ wach eber, wbeseme ß ; it diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine für die nächsten 10 Jahre ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Hinsscheinen erfolgt bei der tac har n tf in Erfurt gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ edi ö n r der ¶ Amel folgt d
eim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des ale ec ee 3 effet . rechtzeitig geschehen ist.
. ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die ,, n ö r n 3 ihrer Steuerkraft.
essen zu und haben wir diese Ausfertigung unter un
Unterschrift ertheilt. ö. 53
8.
Erfurt, den .. ten
Höll. Nr, Der Stadt ⸗Hauptkassen⸗Rendant.
Provinz Sachsen. Zinsschein
Nr. . . . über.... M zu 37 Prozent Jinfen ber' .... J.
(Trockenstempel.)
Der Magistrat.
; nterschriften.) .Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit 2 ö y nmerkung. Die Namenzunterschriften des Magistratsdirigenten
und der Magistratsmitglieder können mit Lettern . a . stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen. händigen Ünterschrift eines Kontrolbeamten verfehen sein.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Erfurt.
. Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Erfurt, IJ. Ausgabe, Buchstabe . .. ,
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die te Reihe von ir che r gf die 10 Jahre vom ... bis . .. bei der Stadt ⸗Hauptkasse in Erfurt, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.
Erfurt, den. ien... 18 ..
Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschriften)
Anmerkung. Die Namenzunterschriften des Magistratsdirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Facstmile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen händigen Unterschrift eines Kontrolbeagmten derfehen fein.
ö ö nn, , auf i. . Blatt⸗ nter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: ö
.. ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ju stiz⸗Ministerium.
Dem Landgerichts-Präsidenten Schulz in Halberstadt, dem Landgerichts-Direktor, Geheimen Justiz-Rath Albinus in Posen, dem Landgerichts⸗Rath Zarnikow in Breslau, dem Amtsgerichts⸗Rath Brück in Schleswig und dem Amtz⸗ gerichts-Rath Rave in Neisse ist die nachgesuchte Dienst— entlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Landgerichts⸗Präsident Lympius in Stendal an das ö in Halberstadt, der Landgerichts⸗ Rath Wernecke in Posen an das Landgericht in Köslin, der Amtsrichter Goerlitz in Posen als Landrichter an das Land⸗ gericht daselbst, der Amtsrichter Falkmann in Labigu an das Amtsgericht in Liegnitz, der Amtsrichter Henke in Pleschen an das Amtsgericht in Posen, der Amtsrichter Hermesdorf in Merzig an das Amtsgericht in Uerdingen, der Amtsrichte: Hoelzer in Baumholder an das Amtsgericht in Rheinbach, der Amtsricher Tin in Heinsberg an das Amtsgericht in Saarbrücken und der Amtsrichter Wißmann in Marienburg an das Amtsgericht in Danzig.
Die Versetzung des Amtsrichters Koellner in Spremberg an das Amtsgericht in Luckau ist zurückgenommen.
Dem Amtsrichter Dr. Willers in Christburg ist behufs Uebertritts zur Verwaltung der indirekten Steuern die nach— gesuchte Dienstentlassung ertheilt.
Versetzt sind in gleicher Amtseigenschaft: der Staats— anwalt Dietz in Schneidemühl an das Landgericht J in Berlin und der Staatsanwalt Hr. Ziegner in Dortmund an das Landgericht in Düsseldorf.
Der Charakter als Justiz⸗Rath ist verliehen: dem Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Hübener in Burgdorf, dem Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Sertürner in Hameln und dem Rechtsanwalt Schloetelborg in Hannover.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts— anwalt Dr. Strunk bei dem Landgericht in Dortmund, der Rechtsanwalt Schultze bei dem Amtsgericht in Staßfurt, der Rechtsanwalt Hallerm ann hei dem Amtsgericht in , der Rechtsanwalt Mittrup bei dem Landgerich in Hörlitz, der Rechtsanwalt Schunck bei dem Landgericht in Bonn, der Rechtsanwalt Bentz bei dem Amtsgericht in Dirschau und der Rechtsanwalt Heilborn bei dem Amts— gericht in Fürstenberg a. O.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Strunk aus Dortmund und der Gerichts⸗ Assessor Schürmann bei dem Landgericht in Essen, der Gerichts⸗Assessor Dr. Burghold und der Gerichts Alfsessor 0 Dr, Wolff bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., der Rechtsanwalt Bentz aus Dirschau bei dem Amtsgericht in Marienburg, der Gerichts- Assessor Or. Siegmund Meyer bei dem Landgericht in e n ihr, und der Gerichts⸗Assessor Dahm bei dem Landgericht in Altona.
Der Amtsgerichts-Rath Lührmann in Lüdenscheid ist gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und , ,
Se. Majestät der Kaiser und König haben dur Allerhöchsten Erlaß vom 9. Juli d. J. zu bestimmen 6 daß in sämmtlichen Schulen der Monarchie die Geburts—⸗ und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm J. und Friedrich fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden.
Indem ich die mir unterstellten Schulaufsichts behörden mit der Ausführung dieses Allerhöchsten Erlasses beauftrage, finde ich mich zu dem vollen Vertrauen berechtigt, daß die preußische chule den von Sr. Majestät ausgesprochenen Willen freudig und verständnißvoll jetzt und in künftigen Tagen verwirklichen wird. Wie es dem Begriffe der Pflicht entspricht, von dem die verklärten Herrscher bis zu ihren letzien Athemzügen durchdrungen gewesen sind, wird die Schule die ihnen geweihten Tage nicht in n n Muße begehen. Vielmehr wird sie dieselben ihrer ge⸗ wohnten Arbeit widmen, diese aber mit einer Stunde einleiten oder beschließen, durch welche die Gemüther der zusammengehörenden Schuljugend in Gottezfurcht gesammelt und in der Betrachtung
Regierungsbezirk Erfurt.
J zum Anleiheschein der Stadt Erfurt, 15. Ausgabe, Buchstabe . ... .
gegen König und Vaterland erfüllt werden. Berlin, den 23. Juli 1888. . Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. kö ö Goßler. n sämmtliche Königliche Ober-Präsidenten, an sämmtliche , . Provinzial Schulkollegien und sämmltiche Königliche Regierungen.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms-Universität.
Die philosophische Fakultät der hiesigen Königliche Universität hat für das Jahr 16 0 . 6 , n dem Privatdozenten Dr. Georg Volkens zu⸗
nnt.
Die Verleihung des gedachten Stipendiums für das Jahr 1888 3 wirb 3 n durch Cie nenn m f, t erfolge Berlin, den 25. Juli 1888. . Rektor und Senat. Schwendener.
Königliche Universitäts-Bibliothek.
Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Universitäts⸗ 6 entliehenen Bücher findet in der Woche se,.
30. Juli bis 4. August statt.
Bekanntmachung.
Zum Andenken des am 28. Juli 1883 au ia ver⸗ storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin halt dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung er⸗ richtet, welche den Namen
; „Adolf-Ginsberg-Stiftung“ trägt.
Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der e fe welche ihxe aka demische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das letzte Semester die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, entweder in Meister= Ateliers, oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studien⸗ reisen ins Ausland zu gewähren.
Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu Gute
kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen auch her— vorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. (. 1 des Siatuts der Stiftung.) Das Stipendium, welches der Regel nach in viertel jähr⸗ lichen Raten gezahlt werden soll, wird nur auf ein Jahr ö. willigt, darf jedsch zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. G. 4 des . ö.
Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch— schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten ed g folgende Schriftstücke einzureichen:
1M ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
N amtliche Zeugnisse über die Absolvirung der akademischen Studien, und über Führung, Fleiß und Befähigung des Be— werbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber diefen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten, oder durch Probegrbeiten vor dem Direktor der Königlichen akademischen ö für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. §. 6.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Direktor der Königlichen 2 mischen. Hochschule für die bildenden Künste“ zu Berlin duartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste, eine Studienarbeit mäßigen Umfangs (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Kopie nach einem hervorragendem Werke der älteren Kunst) einzuliefern, welche Eigenthum derselben wird. (G. 10.) Bei, mangelhaftem Fleiß oder“ schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Kura— torium entzogen werden. (5. 11.)
Das Stipendium beträgt ca. 2000 S und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1888 bis dahin 1889 . Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor— stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. 97 . unterzeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums einzu⸗ Berlin, den 28. Juli 1888. Der Vorsitzende des Kuratoriums der „Adolf⸗-Ginsberg⸗-Stiftung“. .A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Per sonalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Krasnoje⸗Se lo, 21. Juli. . Obeist Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 111, unter Ernennung zum Commandeur dieseg Regts., v. Klitz ing, Sberst= Lt. und Commander des Inf. Vegts. Nr. I6, ,, Oberst⸗ Lt., beauftragt mit der Führ. des Inf. Regts. Nr. Hö, unter Ernennung zum Commandeur dieses Regts., v. Mikusch⸗ Buchberg, Sberst' Lieut, und Chef des Generalstabes des XIV. Armee ⸗ Corps, Flessing, Aberst ⸗Lieut. à Ia suite des Inf. Regts. Nr. 64, kommandirt nach Württemberg, Gericke, Oberst Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 72. Harnickell, Oberst⸗Lt, beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 25, unter Ernennung zu Commandeuren der betreffenden Regimenter, Frhr. v Stosch, Sberst⸗-Lt. und Com⸗ mandeur des 2. Garde⸗Drag. . v. John, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Hus. Regis. Nr,. 4. v. Maltzan Frhr. zu Wartenberg u. Penzlin, Oberst⸗ Lieukenant und? Com- mandeurn, des Kürassier ⸗ Regiments Nr. 3, v. Langenbeck, Qberst Lieutenant und Chef des Generalstabes des JV. Armee ⸗Corps, v. Arnim, Oberst⸗Lt. à Ua suite des Kür. Regts. Nr. 5s und Präses einer Remonte. Ankaufs⸗Kommission, v. Kaufmann, Oberft⸗Lt. und Commandeur des Fuß ⸗Art. Regts. Nr 2, v. Bruhn, Dberst Kt. von der 1. Ingen, Insp. und Inspecteur der 8. Festungs⸗Infpektion, zu Qbersten befördert. v. Villaume, Oberst. und Flügel ⸗ Adjutant Sr. Majestaͤt des Kaisers und Königs, Militär ⸗Bevollmächtigkter in
der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelm's J. und Kaifer
St. Petersburg, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Wolff
Friedrich's erhoben und mit dankbarer und treuer Gesinnung
Oberst ⸗ Lt. à Ua suite des Inf. Regts. Nr. 98 und zweiter Komman⸗ dan ö. Koblenz und Ehrenbreitstein, der Charakter als Oberst verliehen.
In der Gendarmerie. Krasnoje⸗Selo. 21. Juli. von Hei ster. Oberst⸗Lt. u. Brigadier der 10. Gend. Brig., der Charakter als Oberst verliehen. . .
Im Beurlaubtenstande. Krasngje⸗Selo, 21. Juli. Reuter, Hauptm. a D. im Landw. Regts. Bezirk 1 Berlin, zuletzt im 2. Garde Landw. Regt, in der Armee, und zwar als Hauptm. im 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw. Regts., wiederangestellt.
MM
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Juli. Ueber den Besuch Sr. Majestät des Kaisers und Königs am Königlich schwedisch⸗norwegischen Hofe meldet W. T. B.“ weiter:
Stockholm, 27. Juli. Heute Vormittag besuchten Se. Majestät der Kaiser Wilhelm in Begleitung Sr. Majestät des Königs Oscar, Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen von Schweden sowie des Prinzen Heinrich von Preußen und des Grafen Herbert Bismarck den Katharinen⸗ Elevator und nahmen sodann das Nation al⸗Mu seum und die Central⸗Telephonstation in Augenschein. Nachdem die Hohen Herrschaften sodann im Schlosse das Déjeuner einge— nommen hatten, begaben sich dieselben Nachmittags in die Riddarholm s-Kirche, in welcher sich die Gräber der Königsfamilie befinden. — 36 vor 3 Uhr Nachmittags erfolgte die Abfahrt nach Schloß Drottningholm, wo das Diner eingenommen wird. — Die Schi f e des deutschen Geschwaders erhielten vom frühen Morgen an zahlreiche Besuche Seitens der Bewohner Stock⸗ holms; die Gäste wurden überaus freundlich aufgenommen. Die Offiziere und Mannschaften des deutschen Geschwaders wurden bereits gestern vielfach in der Stadt gesehen. .
Stockholm, 27. Juli. Der König hat dem Kaiser Wilhelm und dem Prinzen Heinrich das , des Norwegischen St. Olaf-⸗Ordens verliehen. Kaiser. Wilhelm verlieh dem Staats⸗Minister Freiherrn von Bildt den Schwarzen Adler⸗Orden.
Stockholm, 27. Juli. Die Ausfahrt nach Drottning⸗ holm wurde auf dem Königlichen Dampfschiff„Sköldmön“ unternommen. An derselben nahmen Theil: der Kaiser Wilhelm, der König und der Kronprinz von Schweden, Prinz Heinrich von Preußen sowie das Gefolge. Die Rückkehr er⸗ folgte um 7 Uhr Abends. Die Königliche Schaluppe führte den König und seine Hohen Gäste an die „Hohenzollern“. — Das Kaiserliche Geschwader wird um 9 Uhr segel— fertig sein und um 3 Uhr Morgens in See gehen. Die „Hohenzollern“ dampft erst später ab, erreicht das Geschwader aber unterwegs. — Se. Majestät der Kaiser ersuchte heute Se. Majestät den König Oscar, Taufzeuge bei dem neugeborenen Prinzen zu sein.
Stockholm, 28. Juli. Se. Majestät der Kaiser
Wilhelm verließ heute Morgen 6 Uhr mit der „Hohen—⸗ zollern“ den hiesigen Hafen, nachdem gestern Abend 10 Uhr Se. Majestät der König und der Kronprinz an Bord der „Hohenzollern“ sich herzlichst verabschiedet hatten. Beim Verlassen des Schiffes wurde auf der gegenüber gelegenen Marinewerft ein prachtvolles Feuerwerk sichtbar, worauf an Bord der „Hohenzollern“ ebenfalls Brillantfeuer abgebrannt wurde. Tausende von Zuschauern waren an den Ufern ver—⸗ sammelt und jubelten dem Kaiser sowie dem König und dem Kronprinzen fortwährend zu.
— Ueber die Vorbereitungen zum Empfange Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm in Kopenhagen meldet „W. T. B.:“
Kopenhagen, 27. Juli. Nach den getroffenen vor⸗ läufigen J wird Se. Majestät der König zu der Zeit, da die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm erwartet wird, Allerhöchstdemselben an Bord des Dampfschiffß „Danebrog“ entgegensegeln. Die „Dane⸗ brog“ wird eskortirt sein: von dem Panzerschiff „Hel⸗ goland“, auf welchem der Chef des Geschwaders, Vize⸗Admiral Melvahl, seine Flagge hißt, während der Commandeur Mac⸗ Dougall das Schiff kommandirt, ferner vom Panzerschiff „Odin“, geführt von dem Commandeur Jacobson, sowie von den Torpedobooten „Sölöven“, „Storen“, „Hroalrossen“ und „Delfinen“, ersteres von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Waldemar gesührt. Die Korvette „Dagmar“, das Torpedo⸗ schiff „Esbern Snare“, sowie die Kanonenboote „Falster“ und „Guldbergsund“ bleiben auf der Rhede, um bei der Ankunft des Kaisers die Honneurs zu machen. Auch die übrigen im Hafen liegenden n e ech fe und die gesammten Forts salutiren. Auf der Zollbude wird ein zeltförmiger Baldachin erbaut, unter welchem der erste Empfang stattfindet. Die Leibgarde stellt die Ehrenwache auf der Zollbude. Die hier garnisonirenden Infanterie⸗Regimenter bilden Spalier von der Zollbude bis zum Schloß Amalienborg, wohin die Aller— . Herrschaften von einem Husaren⸗Detachement eskortirt
erden.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Aug usta empfing gestern in Koblenz den Minister des König—⸗ lichen Haufes, von Wedell⸗Piesdorf.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Un ef Eine einstweilige Verfügung muß nach einem irtheil des Reichsgerichts, 115. Civilsenats, vom . April d. J, zwar innerhalb zweier Wochen nach ihrer inorhnung und Zustellung an den Impetranten von diesem n Impetraten zugestellt werden; dagegen braucht nicht die Durchführung des durch die Verfligung Angeordneten innerhalb der zweiwöchentlichen Frist zu erfolgen.
ö S. M. S. „Niobe“ ist am 25. Juli er. in Arendal
Qorwegen) eingetroffen und beabsichtigt am 31. dess. Mts.
wieder in See zu gehen.
zr S. M. Kreuzer „Habicht“ ist am 26. Juli er. in rincipe eingetroffen und beabsichtigt am 27. dess. Mts.
wieder in See zu gehen.
WVayern. München, 27. Juli. (W. T. B. Zur Theil⸗ nahme an der Centennarfeier h heute zg ere he, ber-Bürgermeister von Kom, Marquis de Guiceloli,
36 ein. Derselbe wurde von den städtischen Behörden feier⸗
ich empfangen.
Baden. Karlsruhe, 27. Juli. (W. T. B.) Die Großherzogin unternahm gestern in Baden-Baden die erste Ausfahrt. Der tägliche Aufenthalt in der frischen Luft wirkt auf das Allgemeinbefinden Ihrer Königlichen Hoheit sehr vortheilhaft.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 26. Juli. (Goth. Ztg.) eute, am Todestage des Prinzen August, Herzogs zu Sachsen, fand früh 7 Uhr in der Gruft der katholischen Pfarrkirche St. Augustin eine Messe statt, zu welcher sich die Prinzessin Clementine mit ihrer Tochter, der Erz⸗ herzogin Clotilde on Oesterreich und die Herzogin von Montpensier, eingefunden hatten. Um NM Uhr wurde in der Kirche St. Augustin ein Hochamt abge⸗ halten, welchem die sämmtlichen gestern hier eingetroffe⸗ nen Höchsten Herrschaften beiwohnten. Auch die regie⸗ rende Frau Herzogin Alexandrine von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha war bei der Gedächtnißfeier zugegen. Nach dem Hochamt begaben sih sämmtliche Höchste Herrschaften in die hell erleuchtete, mit sehr vielen Blattgewächsen geschmückte Gruft, um daselbst auf dem Sarkophage des Verewigten Kränze niederzulegen. — Auf Schloß Callenberg fand heute Nach⸗ . fe, der Herzogin zu Ehren der Hohen Verwandten ein iner statt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 26. Juli. (Wien. Ztg.) König Georg von Griechenland empfing heute den . des Aeußern, Grafen Kälnoky, in Privat⸗ audienz.
— (Presse.) Der Minister-Präsident Graf Taaffe ist heute nach Ellischau abgereist. — Der russische Minister von Giers hat seine Ankunft in Franzensbad angezeigt.
Großbritannien und Irland. London, 26. Juli. (A. C.) Es verlautet nunmehr aus zuverlässiger Quelle, daß das Parlament am 15. August vertagt werden und in der ersten Woche des November zu einer Herbstsession wieder zusammentreten wird.
Vorgestern Mittag wurden die Feindseligkeiten zwischen den beiden manövrirenden Geschwadern der britischen
lotte eröffnet. Admiral Tryon, der Befehlshaber der in
erehaven liegenden Abtheilung, erließ den Befehl, bei Anbruch der Dunkelheit keine Lichter an Bord der Schiffe anzuzünden, dagegen die elektrischen Beleuchtungs-Apparate bereit zu halten. Die bei den Manövern zur Verwendung kommenden Platz⸗ Torpedos bestehen aus Kupferhülsen, welche mit Wasser gefüllt sind. Sobald eines dieser Geschosse an einem Schiff explo⸗ dirt, wird es als außer Aktion befindlich betrachtet. — Nach den n, nn n,, wird sich die gesammte Flotte auf der Rhede von . versammeln, um Ende August ö Anfangs September von der Königin inspizirt zu werden.
— 28. Juli. (W. T. B.) Die Lokal-Verwaltungs⸗ Bill ist gestern in dritter Lesung vom Unterhause und , in erster Lesung vom Oberhause angenommen worden,
Frankreich. Paris, 26. Juli. (Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗Minister de Freycinet hat angeordnet, daß der nächste dienstpflichtigg Jahrgang für den fünfjährigen Dienst, der noch immer besteht, einberufen wird. Nur 25 000 Mann werden auf ein Jahr einberufen, können aber durch Ent— scheidung des Kriegs-Ministers bis zu drei Jahren zurück— gehalten werden. Der Kriegsminister befolgt hierin das von seinem Vorgänger Ferron gegebene Beispiel.
Rußland und Polen. Sn. Petersburg, 27. Juli. (W. T. B.) Die kirchliche Ceremonie anläßlich der Jubelfeier wurde auf dem Schloßplatz unter Theil nahme des gesammten Hofes feierlichst begangen. Trotz der un⸗ . Witterung prangt die Stadt in reichstem Schmuck.
. des ganzen Tages durchwogten zahlreiche Menschen⸗ massen die Straßen.
Der General-Gouverneur von Kiew, Drentelen, ist heute in Folge eines Schlaganfalls gestorben.
Kiew, 28. . (W. T. B.) Nach Beendigung der gestrigen Kirchenfeier fand ein von der Munizipalität ge— gebenes Festmahl für die Geistlichkeit, die Deputationen und alle auswärtigen Gäste statt, bei welchem der Metropolit von Kiew, Platon, und der Ober⸗Prokurator des heiligen Synods, Pobedonoßzew, über die Bedeutung der Jubelfeier sprachen.
Italien. Monza, 27. Juli. (W. T. B.) Dem Ver⸗ nehmen nach wird der Kronprinz von Italien in den nächsten Tagen unter dem Namen eines Grafen Pollenzo und in Begleitung des Generals Morra Laviano und des Obersten Osio einen Ausflug nach der Schweiz und nach Sachsen unternehmen.
Schweiz. Zürich, 27. Juli. (W. T. B.) Von de Kantons-Regierung wurde für die in Norddeutsch land durch das Hochwasser Geschädigten ein Staats beitrag beschlossen.
Niederlande. Haag, 27. Juli. (W. T. B.). Die Zweite Kammer nahm heute mit 64 hegen 8 Stimmen die Konvention, betreffend den Handel mit geistigen Getränken unter den Fischern auf der Nordsee, an.
, Sofia, 26. Juli. (Wien. It Keinerlei offizielle Nachricht bestätigt die Gerüchte, daß die Briganten cernirt und angegriffen worden wären. Die Regierung hat die Verfolgung derselben nicht wieder . son⸗ dern wartet die Befreiung der Gefangenen a
Amerika. Chicago, 25. Juli. (A. C.) Heute wurde hier ein weiterer Anarchist verhaftet, der an dem jüngst entdeckten Dynamit⸗Komplott betheiligt gewesen sein soll. Der Polizei⸗Inspektor Bonfield beschlagnahmte gestern mehrere weitere Höllenmaschinen.
Asien. Persien. (W. T. B.) Einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Teheran zufolge, hätten sich die in der persischen Provinz Astrabad wohnenden Turk⸗ menen empört und bedrohten die Stadt Astrabad. Die der Stadt benachbarten Dörfer seien geplündert und viele Menschen ermordet worden. Die Einwohner von Astra⸗ bad hätten sich an den Schah und an den Gouverneur von Khorasan mit der Bitte um Hülfe gewandt, da der Gouverneur der Provinz sowie die anwesenden Truppen zu schwach seien, um den Aufstand bewältigen zu können.
Afrika. Marokko. Tanger, 24. Juli. (R. B.) Amtlicher Meldung zufolge kampirt der Sultan von Marokko im Distrikt Kabyle Zaian, wo er mit der Züch⸗ tigung des widerspänstigen Theils des diese Gegend bewoh⸗ nenden Stammes beschäftigt ist. Sobald diese Aufgabe gelöst ist, wird der Sultan den Marsch nach Tanger antreten.
Zeitungs ftimmen.
Die in Stockholm erscheinenden „Post⸗-och⸗-Inrikes—⸗ Tidningar“ schreibt aus Anlaß des Besuchs Kaiser Wilhelm's:
Deutschlands mächtiger Kaiser, Preußens edler König, begleitet und gefolgt von einer glänzenden Suite und einer mächtigen Flotte, ist heute in der Hauptstadt Schwedens angekommen, um während einiger Tage unseren König und unser Königs⸗ haus zu besuchen. Er ist nicht nur ein sehr willkom— mener Gast unserer Königsfamilie, mit welcher er durch die festesten Bande der Verwandtschaft und der Anhänglichkeit verbunden ist, son⸗ dern auch der Bevölkerung der Hauptstadt und des ganzen Landes, die die Freude ihres Königs und der Königlichen Familie theilt und immer getheilt hat und wie an den eigenen so auch an den Sorgen und Bekümmernissen Theil nimmt, von denen ihr geliebter König und seine Nächsten betroffen werden. Der jetzt eingetroffene Kaiserbesuch gewährt uns große Veranlassung zur Freude und Genugthuung, und deshalb hat auch die Haupt⸗ stadt Schwedens sich in Hochzeitstracht gekleidet, um den für den König und das Volk so lieben Besuch eines Monarchen zu empfangen, dessen kürzlich erfolgte Thronbesteigung die freudigsten Hoffnungen erweckt für das Glück und das Wohlergehen Deutschlands wegen eines ungestörten Friedens für dieses mächtige Land und für Europa und in Folge dessen für die Segnungen des Friedens, der Eintracht und der Civilisation in unserem Welttheil für lange Zeiten. Nach dem bedeutungsvollen Besuch bei dem mächtigen Nachbar im Osten, wo imponirende militärische Schauspiele mit glänzenden Hoffesten abwechselten, und wo Alles, was das Czaren⸗ reich Großartiges und Glänzendes hat, aufgeboten wurde, um den Aufenthalt des Deutschen Kaisers in St. Petersburg angenehm und erinnerungsreich zu machen, kommt er jetzt zu uns. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Empfang, der ihm hier bereitet werden kann, an äußerem Glanz und Pracht sich nicht mit dem messen kann, was ihm die Hauptstadt des großen Kaiserreiches bot. Der allgemeine Jubel, der Ausdruck, der Sympathie und Ach tung, womit alle Gesellschaftsschichten der schwedischen Nation Kaiser Wilhelm II. begrüßten, zeigen indessen, daß das Willkommen, das ihm hier geboten wurde, nicht weniger herzlich und aufrichtig ist, als es der Empfang in St. Petersburg war. Die hohe, schlanke Kriegergestalt, sein Gesicht mit den männ⸗ lichen hohenzollernschen Zügen, alles zusammen macht ihn zu dem Bilde eines kräftigen Herrschers. . . . Der zweite Besuch des Deutschen Kaisers gilt unserem König unserem Lande und unserer Hauptstadt. Daß er hier von n, und Königsfamilie, von Stadt und Land, von Reich und Arm mit Liebe, Zuneigung und, Sympathie empfangen wird, das weiß Jeder, der die Verhältnisse in unserem Lande kennt. Der edle Monarch wird sicherlich überall erfahren, daß das Königshaus und das Volk die Aufmerksamkeit und den Beweis der Sympathie hoch zu schätzen wissen, den der Hohe Reisende durch seinen Besuch geliefert hat. Das festliche Gepränge, das sich im Schlosse des Königs und auf vielen offenen Plätzen, sowie öffentlichen und privaten Gebäuden der Hauptstadt zeigt, wird noch fernerweit dem Deutschen Kaiser ein Zeug— niß davon sein, daß seine Person den Bewohnern Schwedens lieb ist und daß die Nation sich mit ihrem Könige des freundlichen, lieben Besuchs freut. Geschwisterkind mit unserer Kronprinzessin, nahe verwandt und ein ergebener Freund des volksgeliebten Königs des Landes, sind bereits jetzt starke Bande der Verwandtschaft und der Freund⸗ schaft vorhanden, die unsere Königsfamilie mit, dem Manne verbinden, der jetzt die Deutsche Kaiserkrone trägt. Sicherlich werden auch in der Zukunft ebenso starke Bande die beiden Nationen verbinden, die durch die Schickung der Vorsehung die Regenten zu Herrschern erhalten haben, welche sich heute in der Hauptstadt Schwedens unter dem Jubel des Volks begegnen. Während der Re⸗ gierungszeit König Oscar's II. hat die Liebe und die Anhänglichkeit des schwedischen Volks für unsere Stammverwandten südlich der Ostsee und für die Kaiserfamilie Deutschlands sich immer mehr entwickelt und befestigt, und man hegt hier im Lande die sichere Zu— versicht und die freudige Hoffnung, daß keine Exeignisse das herzliche und glückbringende gute Verhältniß zwischen den beiden Nationen und deren Regentenhäusern zu stöären im Stande sein werden. Die Zeiten der Mißhelligkeiten zwischen den beiden Nationen werden, wir hoffen es, für immer vorbei sein.
— Die Münchener „Allgemeine Zeitung“ schreibt:
Der Besuch, welchen Kaiser Wilhelm an dem Hofe von Stock holm abstattet, wird in Deutschland in allen Kreisen mit ungetheilter Befriedigung und Zustimmung begrüßt, auch von Denjenigen, welche der „Antrittsvisite! des jungen Kaisers am russischen
ofe mit geringerem Beifall gegenüberstanden. Die germanische Stammesverwandtschaft mit den Skandinaviern und die tief begründeten Sympathien, welche sich. nach vorübergegangenen
egnecischen Berührungen früherer Jahrhunderte, seit langer
Zeit zwischen Deutschland und Schweden wie dem übrigen europäischen Norden immer mehr befestigt und auch in innigeren Verbindungen wischen den beiderseitigen Dynastien Ausdruck gefunden haben, sichern der jetzigen Begegnung der Herrscher von vornherein allgemeines warmes Interesse, und mit doppelter Freude ersieht man aus den einlaufen⸗ den Berichten, wie schon der Anfang des Aufenthalts Kaiser Wilhelm's in Stockholm auch zu unzweideutigen Beweisen einer dem deutschen Besuche aufrichtig freundlich zugeneigten Haltung des Publikums der schwedischen Hauptstadt Anlaß gegeben hat. Die Genugthuung hier⸗ iber wird noch erhöht durch Berichte aus Kopenhagen, welche den für Deutschland günstigen Umschwung der Stimmung im dänischen Volke hestätigen, so daß wir auch von dem weiteren Verlauf und dem bevorstehenden Abschluß der nordischen Meerfahrt Kaiser Wilhelm's neue günstige Zeugnisse für die Bewährung der auf Er— haltung des Friedens und guter Beziehungen zu den Nachbarstaaten a . Politik des Deutschen Reichs zuversichtlich erwarten dürfen.
. In einem Artikel der „ölnischen Zeitung“ über „die Betheiligung der deutschen Industrie an staatlichen Unter⸗ nehmungen im Auslande“ heißt es:
In der gegenwärtigen Zeit des internationalen Wettbewerbs kann man kaum eine Zeitungsnummer finden, in der nicht in längeren Auf⸗ sätzen oder kurzen Mittheilungen Vergleiche zwischen den ,, der einzelnen betheiligten Nationen angestellt würden. Nicht bloß bei uns in Deutschland, in England, Belgien und auch in Frankreich bemüht man sich, immer wieder von Neuem ziffermäßig nachzuweisen, auf welchen Gebieten man den Nachbar Überholt, auf welchen man zurückgeblieben sei. In den letzten Jahren bietet nament⸗ lich Deutschlands Stellung auf dem Weltmarkt, ausgiebigen Anlaß zu lebhaftesten Erörterungen. So ziemlich Überall, nur mit mehr oder weniger Freudigkeit, gieht man zu, daß auch auf diesem Gebiet das neuerstandene Reich seiner 3 Stellung im Rathe der Völker Ehre zu machen suche. Dabei übersehen wir indessen in Deutschland häufig einen Umstand: wie die wirthschaft ˖ lichen Verhältnisse ift liegen, gelingt es einem neven Mitbewerber nur mit großer Mühe und erheblichen Opfern an Zeit und. Geld, sich geltend zu machen und die bisherigen Inhaber des Geschäfts zu verdrängen oder auch nur sich neben ihnen einzurichten. Mit Aus. nahme von China und dem nach seiner Aufnahmefähigkeit noch nicht genügend zu beurtheilenden Innern des sogenannten dunklen Welt⸗ theils ist so ziemlich die ganze Erde dem internationalen
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