— In einer Katasterstreitsache hat sich das Reich s⸗ i,, . 6 f . Ha dahin ausgesprochen, da 8 Fri als ein — 2 in Gemäßheit des §. 2 . 7 des Seeunfallversiche⸗ rungsgesetzes vom 13. Juli 1887 anzusehen sei. Wie die Motive zum 8. 2 Absatz 2 a. a. O., ausführen, lehnt sich diese Bestimmung an ältere gesetzliche Definitionen des Begriffes Seefahrt“ und „Seefahrzeug“ an. 5. 3 der Verordnung über daz erhalten der , nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See vom 15. August 1876 (Reichs Gesetzblatt Seite 189) hatte die Fahrt auf anderen mit der See in Verbindung stehenden, von Seeschiffen befahrenen Gewässern der Fahrt auf dem offenen Meere gleichgestellt, rechnete demnach die Fahrt auf allen von Seeschiffen befahrenen Küstengewässern, insbesondere auch die Fahrt auf den Mündungen der großen Ströme zur Seefahrt. Dem entgegen sieht 8. 1 der Vorschriften über die Registrirung und die Bezeichnung der Kauffghrteischiffe vom 13. November 1873 (Reichs⸗Gesetzblatʒr Seite 367) die Fahrt auf einem Theile der mit der See in Ver— bindung stehenden . insbesondere auch die Reh auf den Haffen der Ostsee, nicht als Seefahrt an. Die egistrirungsvorschriften befanden sich hierbei in Ueberein⸗ stimmung mit der bisher herrschend gewesenen Anschauung der Betheiligten, insbesondere der seemännischen Kreise, welche 6 dem Erkenntniß des Reichsgerichts vom 8, De⸗ mber 1 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Civil⸗ achen Band 13 Seiten 68 ff) zum. Ausdruck gebracht ist. Das Seeunfallversicherungsgesetz hat gegenüber den oben gedachten Bestimmungen Über den Begriff „See⸗ fahrt“ einen mittleren Standpunkt eingenommen. . gemeinen sind die in 8. 1J, der Vorschriften über die Registri⸗ rung 2c. festgesetzten Grenzen auch für das räumliche An⸗ wendbungsgebiet des Seeunfallversicherungsgesetzes beibehalten; aber auch innerhalb dieser Grenzlinien sollen die Bestimmungen des Seeunfallversicherungsgesetzes Anwendung finden, soweit sich die mit der See in Verbindung stehenden Nebengewässer als Buchten, Haffe und Watten der See darstellen. Das Seeunfall versicherungsgesetz lehnt sich hierbei — wie in den Motiven ausdrücklich erwähnt ist — an S. 1 der Schiffs⸗ vermessungsordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite j an, wonach dem Vermessungszwang unterliegen „alle Schiffe, Fahrzeuge und Boote, welche nach ihrer Bauart ausschließlich oder vorzugsweise zum Verkehr auf See oder auf den Buchten, Haffen und Watten derselben bestimmt sind᷑. Die Fahrten auf den Nebengewässern sollen im Uebrigen als Binnenfahrten gelten; insbesondere bleibt hiernach die Fahrt auf den offenen Mündungen der großen Ströme für das Seeunfallversicherungsgesetz dußer Betracht Die der Schiffsvermessungsordnung entlehnte Fassung in 8. 2 Absatz? des Seeun fallversicherungsgesetzes:; „Büchten, Haffen und Watten der See“ ist aber lediglich eine redaktionelle und ist insbesondere durch dieselbe nicht beabsichtigt worden, entgegen der bisher herrschenden Bedeutung des Begriffs Haff den neuen Begriff eines „Haffs der See“ im egensgz u einem „Binnenhaff“ aufzustellen. Das Wort „Haff ndet sich im deutschen Küstengebiet als Sonderbezeichnung der drei der Ostseeküste eigenthümlichen Strommündungen, des pommerschen oder Stettiner, des Frischen und des Kurischen Haffs. Diese theils durch benachbarte Inseln, theils durch schmale Landzungen oder Nehrungen vom Meer geschiedenen Mündungsgolfe bieten durch ihre geringe Tiefe und die bei heftigem Winde eintretenden Wellenbewegungen den auf ihnen verkehrenden Schiffen erhebliche Gefahren, welche auf den offenen Strommündungen im Allgemeinen nicht vorhanden sind, so daß der Gesetzgeber diese Wasser⸗ gebiete dem GJ unterwerfen zu müssen eglaubt hat. Wenn der Gesetzgeber das Wort „Haff“ in 1 der Schiffsvermessungsordnung und in 5. 2 Absatz ? des Seeunfallverficherungsgesetzes in einem anderen als dem bisher allgemein üblichen Sinne verstanden wissen wollte, so würde er jedenfalls zur Vermeidung eines alsdann nahe liegenden Mißverständnisses den Begriff näher erläutert haben. Hiernach hat die Fahrt auf dem Frischen Haff, soweit die Be⸗ stimmungen des Seeunfallversicherungsgesetzes in Frage kom⸗ men, als Seefahrt zu gelten.
Der Prãäsident des Ober⸗Landeskulturgerichts, Glatzel, ist nach Kissingen abgereist.
— Der General⸗Inspecteur der Fuß⸗ꝛArtillerie, General⸗ Lieutenant von Roerdansz, hat sich mit Urlaub nach Osterode i. P. begeben.
— Der Dampfer „Habsburg“ mit dem Ablösungs⸗ transport für S. M. Kreuzer Adler“ ist am 22. Juli cr. in Apia eingetroffen. ̃
er Dampfer „Lübeck“ mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzers, Adler“ ist am 2. August er. in Sydney eingetroffen; von hier aus wird mit dem Dampfer „Salier“ am 15. August cr. die Heimreise angetreten.
Bayern. München, 4. August. W. T. B.) Die Kronprinzessin Stephanie von Oesterrreich, welche vor einigen Tagen hier eingetroffen war, ist zum Besuch der Prinzessin Ludwig nach Lin dau weitergereist und kehrt von dort, nach einem Besuch in Schaffhausen, über Bregenz nach Wien zurück.
Eachsenu⸗ Coburg Gotha. Co burg, 2. August. (Goth. Ztg.) Der Herzog ist gestern Nacht von seinen Besitzungen in Tirol hier wieder eingetroffen.
Anhalt. Dessau, 2. August. (Anh. St.⸗A.) Die
erzogin sowie die Prinzessin Alexandra und der ern Aribert sind heute mit Gefolge von hier nach Berchtesgaden abgereist.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 3. August. (B. T. B.) Der Kaiser hat an den Reich s-Fin anz⸗Min ist er, Ge⸗ , von Kallay, welchem die Civilverwaltung
osniens und der Herzegowina unterstellt ist, ein vom 22. Juli cr. datirtes Han 6 eiben gesandt, in welchem er ihm die lebhafte Genugthuung über die aus den Berichten des
ronprin zen entnomniene Förderung der friedlichen, geistigen und materiellen Entwickelung Bosniens und der Herzegowina gusdrückt und ihm auf das Wärmste dankt. für Allet, was bereits zur dauernden Sicherung der e ant und e ngen der . Bevölkerung geschehen sei. Ferner spricht der Kaiser seinen Dank den hierbei redlich mit wirkenden Militär⸗ und Civilbehörden sowie der den
, asso vah: d g i frem⸗
Einrichtungen, die Kapitulationen auf unsere Staatsangehörigen daselbst m. anwendbar sind und sich die ytzteren daher den italienischen Gesetzen zu unterwerfen haben. ⸗
Großbritannien und Irland. London, 2. August. (A. C) Ver Erbgroßherzog und die Prinzessin Alix von Hessen trafen 8 in Os bor ne ein. ;
— 5. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses erklärte der Premier Lord Salisbury, daß Italien, wenn auch nicht mit Zustimmung Englands, so doch mit . Wissen, von Massovah Besitz ergriffen und nglan dadurch auch die bezüglichen Ver⸗ trags Verpflichtungen mit übernommen habe. Er hoffe, daß ein Konflikt Italiens mit Abessinien vermieden werden würde, England könne jedoch, nachdem seine Vermitte⸗ lung mißlungen sei, Italien keine neue Vermittelung anbieten, sei indeß gern bereit, jede passende Gelegenheit zur Herstellung des Friedens zu ergreifen. —as Oberhaus nahm den Antrag Dunraven 's an, die Unter suchung des Aussaugesystems (Sweating⸗System) auf das vereinigte Königreich auszudehnen.
Im an n erklärte Fergusson: Der Sklaven⸗
andel in Mittel- und Ost⸗Afr ika werde besser begrenzt n sobald die englische sowie die deutsche Ostafrikanische Gesellschaft die Küsten verwalteten. England wirke mit an⸗ deren civilisirten Mächten zwecks Unterdrückung und Bestra⸗ fung des Sklavenhandels gemeinsam, ebenso wie der jetzige Sultan von Zanzibar solches nach besten Kräften fördere. .
— (A. C) Aus Capetowmn vom 1. August meldet ein Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“: ö
Beide Häufer des Parlaments haben einstimmig eine Resolution zu Gunsten der Vereinigung der Aemter des Ober ⸗Kommifsars und, des Gouverneurs der Kap⸗ Kolonie angenommen. Die Presse betonte die Nothwendigkeit dieser Vereinigung im gegenwärtigen Zeitpunkte, Aus Indien und Birma liegen folgende Reuter'sche Depeschen vor: . . 1. August. Vier Geschütze der in Darjeeling stationirten Bergbatt erje sind nach Gnatong beordert worden, wo sie am 10. d. eintreffen dürften. Die Ghurkgs werden am 15. d. daselbst erwartet. Eine Compagnie des Derbyshire Regiments mit den zwei übrigen Geschützen soll die Operationsbasis in Padong halten. Nach der Ankunft der Verstärkungen wird Oberst Graham die im Jelapla⸗Paß stationirten Thibetaner an
,, 1. August. Die Mandalay⸗Eisenbahn wird Ende dieses Monats für den Güterverkehr und vor Ablauf
dieses Jahres für den Passagierverkehr eröffnet werden.
rankreich. Paris, 2. August. (Journal des Debt Der raf: der Republik wird sich am 5. d. M. nach Montargis begeben, wo / derselbe der Enthüllung des Denkmals Mirabeagu's beiwohnen wird. Die Rückkehr nach Fontainebleau erfolgt am nämlichen Tage.
n dem heute abgehaltenen Ministerrath machte der Minister des Auswärtigen, Goblet, Mittheilungen über die Unterhandlu 38 mit der italienischen Regierung betreffs der Massovah-⸗Angelegenheit. Der nächste Ministerrath, welcher sich mit dem Strike der Pariser Erdarbeiter beschäftigen wird, findet am Sonnabend statt.
Bulgarien. Sofia, 3. August. (W. T. B) Einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge sandte der italienische Kapitän Cuggia, betreffs der Verhandlungen mit den Briganten in der Bellowa⸗AUffaire seine von der italie⸗ nischen Regierung erhaltenen Instruktionen, wonach die bulgarische Regierung Emissäre an die Briganten senden solle, durch den italienischen Konsu an den Präfekten in Basardjik. Der Präfekt betrachtete diesen Schritt als eine Einmischung in seine Gerechtsame und verweigerte jedes Eingreifen ohne Befehl
einer Regierung. In Flge dessen wurde eine von den Kon⸗ a von Oessterreih, Griechenland und Italien unterschriebene N0te ar die bul garische Regierung ge⸗ schickt, worin die offizielle Mission des Kapitän Cuggia nochmals ausdrücklich betont wird. Die bulgarische Regierung be⸗ antwortete diese zweir Note a, daß sie, in Folge des Verlangens verschiedener diplomatischer Agenten, ihre Truppen urückgezogen habe. Da die Waldungen in Folge dessin nicht mehr überwacht seien, würde die Regierung keinerleiweitere Verantwortung für die geplanten Unternehmung des Kapitäns Cuggia übernehmen.
Amerika. Washington, 2. August. (R. B.) Die republikanischen Mitglieer des Finanz aus schusses be⸗ riethen gestern die repullikanische Tarifbill. Die Bill ist im Wesentlichen fertigzestellt, wird jedoch vor Ablauf einer Woche nicht im rut eiigebracht werden.
aus den , ., ioien
Zei ungõfstimmen.
Zu dem Besuch Sr. Majestät des Kaisers in Friedrichsruh bemerkt die Tim es!: H .
Kein Monarch könnte einem Minister ein höberes Zeichen des Vertrauens geben als Laiser Wilhelm, als er nach Be⸗ endigung seiner Besuche n. St. Petersburg, Stockholm un Kopenhagen in Friedrichguh bei dem greisen Kanzler vor sprach. Dieser Besuch wid weder in Deutschland noch im Aus- lande mißverstanden werden. Es bedarf keines weiteren Beweises für das unbegrenzte Vertraua und die Zuneigung, welche der neue Kaiser für den Mann hegt, dssen Weitsicht, nimmer rastende Wach⸗ samkeit und unbezwinglicher Wille es den Hohenzollern ermöglicht haben, über das geeinte Detschland zu herrschen. Wenn über die Tendenz der neuen . ierung twas bekannt ist, ist eg, daß die . Preußens und Deutschlands fortan eine Bismarck'sche Politik sein wird. Wir werden wahrschellich niemals zu hören bekommen, was bei der Begegnung in Friedrhsruh passirt ist; aber man kann wohl annehmen, daß dort Alles widerholt wurde, was in St. Petersburg
letzteren entgegenkommenden Bevoͤlkerung aus, welche
gesprochen worden ist.
Unter der ift „Die Wahlprüfungen und die er, ,. K n“ schreibt das „Deutsche ageblatt“: ö . Der diesjährige deutsche Juristentag wird sich u. mit rage zu . haben, ob es i der b erscheine, die Ent · cheidung über die Gültigkeit der Mandate ihrer Mitglieder den parlamentarischen Körperschaften abzunehmen und sie einem besonderen Berichtebofe zu üpertragen. Zwei zu dieser Frage von den Professoren Seydel in München und Jellinek in Wien erfiattete Gutachten haben sich bereits in bejahendem Sinne ausgesprychen; wie die beiden Referenten des Juristentages, Dr. Jaques (Wien; und der Abgeordnete Amterichter Francke (Berlin) ju der Angelegrnheit sich stelle—n werden ist einstweilen noch unbekannt. Mit großem Eifer ist jedoch ein Vbeil der deutschen . namentlich der linkeliberalen und klerikalen, bereits in die Erörterung dieser zunächst rein akademischen Frage ein⸗ etreten, obwohl dieselbe unsere Parlamente, also die in letzter Cree, zustãndigen Ert bisher noch nicht beschäftigt hat und voraussichtlich auch so bald nicht beschäftigen wird. In ruhiger und sachlicher Weise spricht das parteigffiziöse Organ der National- liberalen, die Nationalliberale Correspondenz., über die Angelegenheit sich aus, wenn sie auch von vornherein betont, daß ihres Erachtens ein dringendes Bedürfniß für eine so grundlegende Aende⸗ rung des bestehenden Zuftandes, wie die Heberweisung der Wabl⸗ prüfungen an einen ad hoc zu ernennenden Gerichtshof es sein würde, durchaus nicht zu Tage getreten sei. Sie bemerkt u. A.:
„An und für sich, sind die Wahlprüfungen für die Parlamente ohne Zweifel ein lästiges und undankbares Geschäft, und die Gefahr, daß sich dabei Parteirücksichten und Parteiinteressen geltend machen, liegt nahe genug. Aus diesem Grunde hat man neuerdings in ein⸗ zelnen Ländern, namentlich in England, die Wahlprüfungen der gericht. lichen Entscheidung übergeben, und dies Verfahren soll sich wohl bewährt haben. Auf der anderen Seite kann man es auch als eine Rechtsverkürzung der Parlamente betrachten, wenn ihnen die Wahlprüfungen entzogen werden, und auch, die Gefahr ist nicht abzuweisen, dah ein Gerichtshof durch die Entscheidung poli⸗ tischer Fragen, die dabei in Betracht kommen können, z. B. inwieweit unzulässige Beeinflufsungen stattgefunden haben, leicht in bedenk⸗ kin Weise in das Parteigetriebe hineingezogen werden könnte.“
Auf einem entschieden verneinenden Standpunkte steht die Na tional⸗Zeitung“, das Hauptoraan des linken Flügels der Na⸗ tionalliberalen. In einer ihrer letzten Nummern erklärte sie; .
Alg nach der Verhandlung des Abgeordnetenhauses über die Elbing Marienburger Wahl in der Presse der schon früher wiederholt laut gewordene isch; wieder auftauchte, die Wahlprüfungen, welche jetzt den parla mentarischen Körperschaften zustehen, einem Ge richtshofe zu übertragen, haben wir uns entschieden gegen diesen Ge⸗ danken erklärt. Wir zeigten an dem Verlauf der Elbing Marienburger Wahlprüfung, daß die Verschleppung derselben bis zum Schluß der Legislaturperiode — wie es sich ähnlich in früheren, minder krassen Fällen verhalten hatte — auf Mängeln des parlamentarischen Wahlprüfungever fahrens beruhte, welche sich abstellen lassen.. .. Die Ueberweisung der Wahlprüfungen an einen Gerichtshof aber bezeichneten wir als unzulässig, weil das Parlament nicht das Recht der Kassirung von Wahlen wegen dabei etwa vorgekommener politischer Mißbräuche aufgeben könne. Diese Ansicht müssen wir auch gegenüber dem Gut⸗ achten aufrecht erhalten, welches Professor Jellinek in Wien für den berorstehenden Juristentag erstatter hat, und das Jie nebertragung der Wahlprüfungen an einen, Gerichtshof befih⸗˖ wortet. Der offenbare Fehler der tion liegt darin, ö. ie die Frage ohne Rügsicht auf die Verschiedenheit der Verhältnifse in den verschiedenen Ländern be handelt. Hr. Jellinek verficht den theoretischen Satz, daß die Wabl⸗ prüfung eine Funktion der Rechtsprechung sei; er n. denselben da⸗ ker geg nk daß man in England durch Gesetze von 1868 und 1879 die Wahlprüfungen einem Gerichtshofe übertragen hat, und daß in neuerer Zeit dasselbe in Schweden ö. ist. Man kann aus den letzterwähnten Thatsachen aber nur folgern, daß in den genannten Ländern die Wahlprüfung eine ausschließlich richterliche Funktion sei, nicht, daß sie es überall und daß sie es insbesondere bei uns sei. Ein Gerichtshof kann darüber entscheiden, ob die gesetzlichen und sonstigen formalen Vorschriften über die Wahlen beobachtet werden; in England handelt es sich allein darum, in Schweden vermuthlich ebenfalls. Eine unzulässige politische Einwirlung der Regierung auf die Wahlen kam in England schon längst nicht mehr vor als die Ueber⸗ tragung der Wahlprüfungen an einen Gerichtshof beschlossen wurde; da⸗
egen veranlaßte hierzu der Umstand, daß sich im Unterhaus der Einfluß der
arteigegensätze auf die Entscheidung über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften geltend machte. Aehnliches ist bei uns zwar zuweilen behauptet worden, aber unseres Erachtens mit Unrecht; dagegen ist auch anderer Mißbrauch der Regierungsmacht, als durch Verstöße gegen formale Vorschriften, bei den Reichstags ⸗ und Landtagswahlen nicht ausgeschlossen, und deshalb müssen die parlamentarischen Ver⸗ sammlungen bei uns die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen nach wie vor in der Hand behalten.
Denjenigen linkes liberalen Blättern, welche den Gedanken der Ueberweifung aller Wahlprüfungen an einen Gerichtshof im Hinblick auf die Wurde“ und das Ansehen“ der gesetzgebenden Körperschaften rundweg von der Hand weisen zu müssen erklärten., erwiderte die Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ dieser Tage — ohne sich übrigens ihrerseits für das Jellinek. Seydel sche Gutachten unbedingt zu engagiren — „daß mit solchen Redensarten eine wissenschaftliche Frage nicht gefördert werden Fönne. Ueber die Dringlichkeit oder auch über di Zweck mäßigkeit der eroͤrterten Neuerung könnten die Ansichten wohl aus⸗ einandergehen, dagegen erscheine es doch wunderbar, wern hier und da behauptet werde, daß durch die Berufung der unparteischen ordent lichen Gerichte zur Enischeidung der Wahlprüfungen die Autorität und Bedeutung einer so . Versammlung, nie ein parla⸗ mentarischer Körper es sei, überhaupt leiden würde.“
In einer längeren Replik auf die bezüglichen Aufführungen des gouvernementalen Organs äußert nun das Leibblat! des Herrn E. Richter, die Freisinnige Zeitung“:
Wenn es sich um die Rechte des Monarchen zandelt und um die Frage, ob ein durch die , n f ebenes Recht desselben modifizirt werden soll, so ist die Norddeussche seh weit davon ent⸗ fernt, dies als eine rein wissenschaftliche Frage zu ktrachten, sondern ie betrachtet es als eine Frage der politischen Mat, und mit vollem
echt Noch in der 6 Thronrede wude ausgeführt, so wie die Rechte vertheilt seien jwischen Kone und Volke⸗ vertretung, zwischen Reich und Einzelstaatn, so seien sie gerade richtig vertbeilt, und so müsse es auch bleiben, und jedem Versuche, das durch die er e fn hergestel te Gleichgewicht zu verschieben, würde Widerstand geleistet werden Nun wohlan, wir halten es für unsere Aufgabe, ki Recht der Volksvertretung zu vertheidigen, jedes Recht, das sie hat, darum zu bertheidi gen, weil siie es hat, und uns auf eine Erörterung darüber, was wissenschaftlich geboten sei, gar nicht einzulassen. So gut wie die Regierungen den Einspruch der Wissenschaft abweisen, vo es sich um Pie dei fre ll bekeng der Machtfülle der Krone n. so gut weisen wir eine Einmischung der Wissenschaft in die Frage ab, ob die . wärtig der Volksvertretung zugemessenen und nach unserem Dafür⸗= halten recht nl zugemessenen Rechte erbilten bleiben sollen oder nicht. Wir stehen auf dem Boden des vernssungsmäßigen Rechtes, und wir vertheidigen dasselbe. ... Und nu den jweiten Punkt. Es kann garnicht bezweifelt werden, daß die Wirde der Volksvertretung darunter leidet, wenn sie in Beziehung auf Fragen, welche sie früher selbständig entschied, sich in Zukunft dem Ausßruch eines Gerichts unter- werfen soll, auf dessen Besetzung sie nicht den seringsten ie,, hat. Der König ist der wichtigste staatsrechtliche Faktorlm Lande, und wir gedenken nicht, das in Frage zu stellen. Aber genh mit demselben Nachdruck vertheidigen wir den 2 daß nãchst Monarchen die Volks ver⸗ tretung der wichtigste Faktor im Reich nb Staat ist, und daß die
Volksvertretung in Beziehung auf diejengen Fragen, über die sie zu entscheiden hat, nicht dem Ausspruch eins andern Gremium unter ·
Jellinelschen Argumenta·
worfen werden kann. Es wäre für die Volksvertretung ein böchst bedrückender Zuftand, wenn sie ein Mitglied als ju Recht gewählt in ihrer é dulden müßte, von dem sie selber die Ueberzeugung hat, daß es zu Unrecht gewablt ist. Bei Wahlprüfung fragen an es sich ja sehr häufig um die Frage, ob eine unerlaubte Wahlbeein⸗ flufsung stattgefunden bat oder nicht, Es kommen daneben andere Wahlanfechtungsgrůnde vor, in Beziehung auf die wir zugeben, daß darũber auch ein unabhängiger Gerichtshof ebenso gut urtheilen könnte, als die Volksvertretung selbst. ‚Ebenfo gut sagen wir, beffer⸗ nicht, und da die Volksvertretung ebenso gut urtheilt wie er, und da sie bisher das Recht hat, zu uriheilen, so möge es auch in Zukunft dabei bleiben, daß sie auch in diesen Fällen urtheilt. Bei Wahl⸗ beeinflussungen aber kann nur die Volksvertretung urtheilen, und jedem Urtheil eines außerhalb derselben stehenden Gerichtshofes würden wir von vornherein mit dem größten Mißtrauen gegenüberstehen. Daß übrigens auch auf linkgliberaler, freisinniger Seite der Gedanke einer Ueberweisung der Wahlprufungen an die Gerichte nicht ganz ohne Anhänger und Befürworter ist, zeigt eine Berliner Correspondenz der Dresdener Zeitung, welche das jetzige Wahl⸗ prüfunggverfahren für ein so mangelhaftes hält, daß die Substituirung der gerichtlichen Entscheidung ihres Erachtens als ein bedeutender Fortschritt sich darstellen würde.
Gegen die Aenderung des status quo tritt sehr nachdrücklich nur die Kreuzzeitung“ ein. Das bochkonservative Blatt begründet seinen Widerspruch in folgender Weise:
Bewährte Anordnungen und Bräuche oder Gesetze ohne Noth durch andere ersetzen zu wollen, ist oft gefährlich, niemals weise. Ueberdies bestimmen die preußische wie die deutsche Reichs verfassung, daß das Abgeordnetenhaus sowohl als der Reichstag selbständig die Geschäfte der Wahlprüfung betreiben, und weder dort noch hier würde sich nach so viel jähriger Praxis eine Majorität für eine Ab⸗ änderung finden. Es ist daher auch gar nicht von irgend welchem Belang, daß der nationalliberale Abg. Francke (Tondern) auf dem nächsten Juristentage über jene Frage als Referent auftreten wird. Alle Parteien würden ihr das Schicksal der Verwerfung bereiten, wenn es möglich wäre, daß die deutsche oder preußische Re⸗ gierung sie einer Berücksichtigung vor unseren gesetzgebenden Körper schaften unterzögen. Selbst von einem anders als nach französischen Schablonen gegliederten oder richtiger zusammengesetzten Reichstage . wir die Integrität eines unbedingten Wahlprüfungsrechts ordern.
Bei alledem handelt es sich, wie schon bemerkt, einstweilen noch um rein theoretische und akademische Erörterungen. Davon da die Regierung die Absicht habe, in näherer Zeit eine Reform des Wahl- prüfungsverfahrens in der bezeichneten Richtung in Anregung zu bringen, hat bisher nicht das Mindeste verlautet, und noch weit weniger dürfte aus der. Mitte des Abgeordnetenhauses oder des Reichs- tages ein bezüglicher Initiativantrag gestellt werden.
Dem Jahreshericht der Handels⸗ und Gewerbekammer u Zittau auf, das Jahr 1887 entnimmt die „Leipziger ö folgendes zur allgemeinen Lage:
Das Jahr 1887 kann im Allgemeinen als ein für das Geschäfts⸗ leben im Kammerbezirk günstiges bezeichnet werden. Es hat in mehreren Zweigen das Vorjahr übertroffen und für einzelne noth—⸗ leidende Branchen den Beginn einer Besserung, für andere begründete Aussicht auf solche gebracht. Einige Artikel gingen den Fabrikanten der Lausitz verloren; mit anerkennenswerthem Geschick und mit . Erfolge wurden andere dafür aufgenommen. Einzelne ranchen litten auch im Berichts⸗ jahre Noth; der Muth wurde jedoch nirgends verloren. Die . unserer Arbeiterbevölkerung kann im Allgemeinen als eine be⸗ friedigende bezeichnet werden. Es hat, man darf sagen, aller Orten rege Thätigkeit geherrscht und es haben vielfach gute Löhne gezahlt werden können. — In manchen Industriezweigen war Mangel an Arbeitern vorhanden, der auch durch Angebot höherer Löhne nicht be⸗ seitigt werden konnte. In denjenigen Fällen, wo bei vollkommen aus⸗ reichender Beschäftigung und . Umsatz nur gedrückte Preise zu
erzielen waren, deren, wie sich aus nachstehender Einzeldarstellung ergiebt, eine nicht geringe Zahl vorhanden ist, trug der Unternehmer selbst den Ausfall des Verdienstes in richtiger Erkenntniß der That⸗ sache, daß nur auf der Grundlage des Wohlbefindens seiner Arbeiter der Unternehmer zu prosperiren vermag. In mehr und mehr an den Tag tretendem V machten sich auch die wohlthätigen Folgen der sozialpolitischen Gesetzgebung bemerkbar. Das Krankenversicherungs⸗ r und das Unfallversicherungsgesetz haben dazu beigetragen, die
rbeiterverhältnisse zu gesunden. Möge es dem Vermächtniß, das der greise dahingeschiedene Kaiser in den Grundzügen für das Alters⸗ und Invalidenversicherungsgesetz seinem Volke hinterlassen hat, be⸗ . sein, das so gluͤcklich begonnene Werk glücklich weiter zu ordern.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamtz. Nr. 35. — Inhalt: Verfügungen: vom 1. August 1888. Anschluß der Insel Haiti (San Domingo) an das internationale Telegraphennetz.
Post- Dampfschiffverbindungen nach außereuro⸗ päischen Ländern. August 1888.
Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 14. — Inhalt: . Aftenstũücke und Aufsätze; Postbauten des Deutschen Reichs. — Die Rohrpest. Anlage in Berlin und Charlottenburg (Fortsetzung). S Der Check. und Clearingverkehr bei der österreichifchen Poft⸗ Sxarkafse. — Verkehrseindrücke aus Italien (Schluß). — II. Kleine Mittheilungen: Telegrammverkehr aus Anlaß der Eröffnung des Deutschen Reichstages. — Ein französischer Brief vom Jahre 1763 im Reichs⸗Postmuseum. — Die Insel Sumatra. — IIf. Literatur des Verkehrswesens: Anleitung zu wissenschaftlichen Beobachtungen auf Reisen. Herausgegeben von Dr. G. Neumayer, Direktor der Deutschen Seewarte. Zweite, völlig umgearbeitete und vermehrte Auf⸗= lage in zwei Bänden. Mit zahlreichen Holzschnitten und zwei lithogr. Tafeln. Berlin 1888, Verlag von Rob. Oppenheim. In Oktav, XVI und 666 bez. 627 Seiten. — IV. Zeitschriften⸗Ueberschau.
Etatistische Nachrichten.
Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam etrug im Monat Juni 1888 8453 und im ersten Halbjahr 188 56 732 Köpfe. Im gleichen Zeitraum der Vorjahre wanderten auß; 1887 im Juni 8644 und im ersten Halbjahr 57181, 1886: doyo7 bezw. 40 597, 1885: 9622 bezw. 66 941; von den letzten l0 Jahren hatte daz Jahr 1881 im erften Halbjahr die größte Aus wandererziffer, nämlich 126 139, 1878 die kleinste mit 13 661 Köpfen. — Nach den vom handelsstatistischen Bureau in Hamburg zu⸗ samm engestellten Tabellarischen Uebersichten des Hamburgifchen Handels im Jahre 1887‘ wird der Flußschiffahrts⸗Verkehr mit der Ober⸗Elbe durch folgende Zahlenangaben gekennzeichnet: Es betrug die Gefammtjabhl der angerommenen Fahrzeuge 116655, (1886 16144, 1885 11 225); davon waren 4117 (1886 4101. 1885 4571) Segelschiffe, 3021 (1886 2645, 1885 2907) Dampf⸗ schiffe, 380s (1886 3394, 1885 3621) Schleppschiffe und 112 (18586 104, 1885 126) Holiflöße. Von den angekommenen Fahrzeugen waren serner 9408 mit einer Tragfähigkeit von 1771312 t (18565 Sig? Fahrzeuge von 15895 389 t, 1885 9199 Fahrzeuge von 1649774 i) beladen, während 1447 Fahrzeuge mit 264 554 t Tragfähig keit (1886 1702 Schiffe mit 66 185 7, 1855 026 Schiffe mit Jo 777 ih leer ankamen. Das Quantum der von den angekommenen Fahrzeugen aus⸗ geladenen Güter betrug 12 638 450 (1886 12 539 340, 1885 12 340 639) D. Ctr. — Die Gesammtzahl der abgegangenen Fluß⸗ schiffe betrug 10 585 (1886 10014, 1885 112177; davon waren 00 (1886 4148, 1885 N19) ö f 3005 (1886 2543, 1885 2883) Dampfschiffe und 3794 (1886 3323, 1885 z6 15) Schleppschiffe;
fähigkeit (1886 7769 Schiffe mit 14410 974 t, 1885 8958 mit 16195 533 t Tragfähigkeit) beladen, während 2315 (18865 2245, 1885 2259) Flußschiffe mit 364 883 (1886 385 862, 1885 349 687) t Tragfähigkeit leer abgingen. Das Quantum der eingeladenen Güter belief sich 1887 auf 11055 655 1886 10737735, 1885 11 896 532) D. Ctr. — Der Waaren⸗ der kehr a en, in 1887 wird durch ar summarischen Daten dargeftellt: Ez betrug das Gewicht der Einfuhr (exkiusive Contanten) überhaupt im Jahre 1887 76 865 a (1835 71 148 772, 1886 67 813 1455 D. Ctr. netto; und zwar kamen seewärts an von außereuropãischen Ländern 9 736 318 (1886 8 815 No, i883 9 228 675) D-Ctr. netto, aus Großbritannien und Irland 17 657738 (1856 17003 334, 1885 16509211) D ⸗Ctr., aus dem übrigen Europa 7 136514 6 6 662971, 1885 5 898 561) D. Ctr, also insgesammt direkt eewärtg 34 554 570 (i866 37 a3 b5ß, i555 31 8565 i5) Pe Git; ferner kamen von und über Altona 1 845 852 (1886 1 615 167, 1885 1867 563) D-Ctr, mit den Eisenbahnen 15 837 992 (1885 14431824. 1885 13544 769) D-Ctr., von der Ober ˖⸗ Elbe 12976 695 (1886 12 838 376, 1885 12608 262) D. Ctr.; der Rest entfällt auf die übrige Einfuhr land- und flußwärts. Außerdem find an Contanten eingegangen 1587 (1886 1167. 1885 1276) D. Ctr. Was den Werth der Ein fuhr anbetrifft, so belief sich derfelbe überhaupt (exkl. Contanten) auf 2 285 756 050 ( 1886 2080 715 960, 1885 2045 906 820) ; und zwar hatte die Einfuhr von außereuropäischen Ländern einen Werth von 416 588 520 (1886 344 860 270 iss5 356 395 170) 4, aus Großbritannien und Irland 417145146 (1886 324 594 220, 1835 394 1736 400) M4, auß dem übrigen Europa 215 349 600 (18886 197 427 650, 1885 182 460 560) M, also über⸗ haupt direkt seewärts 1049 083 260 (1886 936 822 140, 1885 2933 032 130) Æ„; ferner kamen von und Über Altona für 59 523 986 (886 53 169 360, 1885 58 505 90) S, mit den Eifenbahnen für 789 7382 O90 (1886 734 005 220, 1885 689 o?3 170) , von der Ober⸗ Elbe für 241 42 950 (1886 228 169 330, 1885 240 g60 210) M; für die übrige Einfuhr land⸗ und flußwärts verbleibt demnach ein Werth von 145 673 770 (1886 128 669 910, 1885 124 335 400)/ S½ Außer- dem hatten die angekommenen Contanten einen Werth von 93 511 780 (1836 49 635 180, 1885 101053 330) M6 — Das Gewicht der Ausfuhr ist im Ganzen nicht ermittelt; angegeben wird das Gewicht der Ausfuhr direkt seewärts überhaupt auf 21 090811 (1856 19 842793) De- Ctr.; davon gingen nach außereuropäischen Ländern 7 349 a7 (1886 76236 489), nach Großbritannien und Irland 8736 494 (1886 7385 763), nach dem übrigen Europa 5 00 370 1883 4 830541) D.-„Etr.; ferner wird die Ausfuhr mit der Berlin⸗Hamburger Bahn auf 2917539 (1886 2846 130), mit der Luͤbeck⸗Hamburger auf 2 365 09 (1886 1992766), mit der Venlo ⸗Hamburger Bahn auf 2 842 403 (1885 2 622 366 D.Ctr. und die Augfuhr nach der Ober⸗Elbe auf I 055 655 (1886 10737 735) D.»Ctr. beziffert. Der Werth der Aus fuhr direkt seewärts betrug nach Schätzung 968 561 000 (18865 S76 319 099) M ; ferner ist die Ausfuhr mit der Berlin ⸗ Hamburger, der Lübeck Hamburger, der Venlo⸗ Hamburger Eisenbahn und nach der Ober · Elbe auf 875 978 000 (1886 793 568 000) ½ geschätzt. Außerdem hatte die Contgnten⸗Außfuhr seewärts einen Werth von 15 655 000 (1886 10 025 000) S und mit den Eisenbahnen und der Post 22 916 000 (1886 66 105 000)
— Die Nr. 416 (August 1888) der Mittheilungen der Großherzoglich Hessischen Centralstelle für die Lan— desstatistik' hat folgenden Inhalt: Von den Landarmenverbänden des Großherzogthums in Folge gesetzlicher Verpflichtung 1886/87 unterstützte Personen und für dieselben aufgewendete Beträge. — Erwerbung und Berlust der Staatzangehörigkeit im Großherzogthum durch Aufnahme. Wiederaufnahme, Naturalisation und Entlaffung 1887. — Einnahmen aus Stempelmarken 1886.87.
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Als Nr. 8 der Literarischen Volkshefte“ (Gemein verständliche Aufsätze über literarische Fragen der Gegenwart, heraug⸗ gegeben von Dr. Eugen Wolff und Leo Berg; Berlin, Richard Egkstein's Nachfolger — Hammer u. Runge; Pr. d. H. ho I) er⸗ schien soeben: Was kann das deutsche Volk von Richard Wagner lernen?! von Max Koch. Die Ausführungen des Verfassers gipfeln darin, daß er es als eine Ehrenpflicht der deutschen Nation bezeichnet, die Bayreuther Festspiel Aufführungen als künstlerisches Vermächtniß des Meisters zu pflegen und zu erhalten.
— Von den Zeitfragen des christlichen Volksle bens“ (begründet von Ober Kirchen ⸗Rath Dr. Mühlhäußer und Professor Dr. Geffcken, fortgeführt von E. Freiherrn von Ungern⸗Sternberg und Pfarrer G. Schlosser; Verlag von Gebr. Henninger in Heilbronn) . uns Heft 7/8 XIII. Bandes vor, enthaliend eine Darstellung des Deutschen Zeitungswesens der Gegenwart“. (Pr. 806 9.)
— Ueber das Jubiläum der Universität Bologna hat stud. phil. Alexander Tille, Vertreter der Studentenschaft der Univerfitãt ih g bei der Feier, einen anregend geschriebenen Bericht verfaßt, welcher unter dem Titel Aus den Ehrentagen der Uni— versität Bologna im Juni 1888. im Verlage der . schen Buchhandlung in Leipzig erschienen ist und den Theil nehmern eine angenehme Erinnerung bieten dürfte.
Das soeben erschienene 9. Heft IV. Bandes der Halbmonats⸗ schrift Deutsche Dichtung“ (Herausgeber: Carl Emil Franzos; Verlag von Adolf Bonz u. Co. in Stuttgart; Pr. des Bandes 7 6 0 3) hat folgenden Inhalt: A. Fitger. Nach einem Gemälde ge⸗ zeichnet. — A. Fitger in Bremen. Reineke's Brautfahrt. Ein Thier abenteuer: Der i g Liebesglück. Die Werbung. Waldnacht. — Wilhelm Berger in Bremen. Einsame Leute. Novelle (Fortf.) — August Graf bon Platen. (Ungedruckter Nachlaß.) Kleine Schriften zur Literatur (Schluß): Polemisches Promemoria an die Feinde der Gbaselen. Ueber einen Rezensenten. — Das Wiener Burgtheater und das deutsche Drama. Beiträge zur Geschichte der dramatischen , . 1814 — 11867. Nach ungedruckten Quellen VI. Zedblitz, B
lsholtz, Immermann (Schluß) — * in Lübeck. Olaf. — Josef aver in Wien. Vom historischen Drama. III. — Zur Charakteristik Anaftasius Grün's. Nach ungedruckten Quellen. IJ. — Detlev Frei⸗ herr von Liliencron in Kellinghusen. Die Schwertlilie. — A. Fitger in Bremen. Gedichte: Drei alte Lieder. Ewige Wahrheit. par⸗ taner (Autograph). Die Erwartung. Schüler und Lehrer. Der gift — Georg Brandes in Kopenhagen. A Fitger. — August Graf von Platen. (Ungedruckter Nachlaß) Aphorismen. — Kleine
. und Rezensionen: Lyrisches. Besprochen von Otto Hartung in Wien.
Sanitäts⸗, Veterinür⸗ und Quarantäne wesen.
Oesterreich Ungarn. Die Königlich ungarische Seebehöoͤrde in Fiume hat das Verbot der Ein und Durchfuhr von Wiederkäuern aus Malta (. Reicht⸗ Anzeiger Nr. 176 vom 9. Juli 1888) wieder aufgehoben.
Gewerbe und Handel.
Ein in der Gazzetta uffieiale! vom 2. Juli d. J. veröffent ˖ lichtes it alienifches 6 ht vom 12. desselben Monats bestätigt in Art. JI die durch Königliche Verordnung vom 10. Februar d. J. provisorisch erfolgte Erhöhung der italienischen Einfuhrzölle auf Getreide. Die Art. — 4 desselben Gesetzes bringen Erhöhungen der Wechselstempelsteuer, der Geschäftstaxe auf Schukld⸗ scheine, Certifikate, Obligationen, Aktien und andere Titel, sowie der 9. ergebühren für die Uebertragung durch Schen⸗ kungen unter Lebenden und für die y,, von Todeswegen. Art. 6 modifizirt den Preistarif für den Verkauf von Salz, und Art. führt eine Taxe auf den Verkauf von Spiritus und spirituõsen Getränken ein. ;
Berlin, 3. August. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz. Butter. Hof⸗ und Genoffen⸗
von den abgegangenen Flußschiffen waren 8674 mit 16678 581 t Trag⸗
schaftsbutter Ia. 92 — 97 M, la., S7 - 91 16, Ma. 82-866 ,
do. abfallende 75 — 80 M0, Land, Preußische 72 - 75 1606. Netzbrücher 215 S6, Pommersche 68-73 M. Polnische 72 - 15 M6, Bayerifche Sennbutter — „6, do. Landbutter — „, Schlesische 7 - 75 4. galizische — 6 — Margarine 40 - 5 M6 — Käse: Schweizer, Emmenthaler 85 -= 89 06, Baverischer 60-70 4, do. Ost⸗ und Weft⸗ preußischer 14. 60 - 710 4. do. Na. 45 - 5 A, Holländer, neue Waare 80 = 90 M, Limburger 32 —-— 38 M6, Quadratmagerkäse 15 20 M — Schmalz, Prima. Western 17 90 Ta. vl, 50 16, Berliner Braten schmalz 55, 0-56, 00 M — Fett, in Amerika raffimirtes 47 , in Deutschland raffinirtes: a. Hamburger 51-54 S. b. Berliner 2.50 Sp ver 50 kg — Tendenz: Butter. Preise unverändert; Stimmung etwas beffer. Schmalz. Bei lebhaftem Geschäft erfolgte eine weitere r,,
— Das Augustheft (26. Jahrgangs 1888) der ‚Gewerbe⸗ halle. (Organ für den Fortschritt in allen Zweigen der Kunft⸗ industrie, unter Mitwirkung bewährter Fachmaͤnner redigirt von Ludwig Cisenlohr und Farl Weigle, Architekten in Stuttgart; Verlag von J. Engelhorn ebendaselbst) bietet u. a. Auf. nahmen musterhafter älterer Arbeiten des Kunstgewerbes eine Tafel mit Details von den Stukkatu ren aus dem beruͤhmten Badezimmer des Fuggerhauses in Augsburg (vom Jahre 1570, einer der schönsten Schöpfungen italienischer Späãͤtrenaissance auf deutschem Boden. Diese Stukkaturen zeichnen sich gleich den Malereien durch känstlerischen Werth und muster⸗ gültige Behandlungsweise aus. Man bewundert an ihnen, bei dem feinen Gefühl für das plastisch Wirkungsvolle und Dekorative, die flotte und naturalistische Modellirung, die einem geistreich wieder⸗ gegebenen anatomischen Formenverständniß entspringt. Bei aller Phantasie und Mannigfaltigkeit verfällt die Form doch nicht in jenen Schwulst und in jene Uebertreibun gen, zu denen die Rachahmer dieser Stukkaturen aus dem 16. und 17. Jahrhundert häufig genug ge⸗ langen. Eine theilweise und mit feinem Verständniß angebrachte Vergoldung (bei den Masken Augen, Ohren, Zunge und Blattkranz) tragt sehr dazu bei, die schöne Wirkung zu vollenden. Auf demselben Blatt fehen wir (wie die Stukkaturen vom Architekten Th. Rogge in Rostock auf⸗ genommen) einen Griff von einer Thür der Fuggerkapelle in der St. Ulrichskirche zu Augsburg, der sich durch phantastische, elegante Gestaltung auszeichnet. — Seltene, eigenartig schöne Arbeiten sind ferner die guf der letzten (Farbendruck Tafel abgebildeten beiden geätzten¶ Messing . Epitaphien aus Lübecker Kirchen (auf⸗ enommen vom Regierungs⸗Baumeister U. Wendt in Eisenach). zin auf einem anderen Blatt mitgetheiltes Gitter aus Schmiede eisen aus der Sammlung des Grafen Lanckoronsky in Wien, auf— genommen von A. Vaclavik daselbst) zeichnet sich durch schwung volle Erfindung und feine, reiche Arbeit aus; dasselbe ist italienischer Herkunft und gehört dem Stil nach der Spätrenaissance des 17. Jahr⸗ hunderts an. Auch eine prächtige alte Buchbinderarbeit bietet die Lieferung in dem reich ornamentirten Einband zu der Genfer fran= zösischen Bibel von 1663 (in der Breslauer Stadtbibliothek, auf⸗ genommen vom Regierungs⸗Baumeister O. Poetsch in Berlin). — An neueren Entwürfen und kunstgewerblichen Arbeiten zeigt das Heft: den mit feinem stilistischen Verständniß erfundenen Ent wurf zu einem spätgothischem Speisezimmer, vom Architekten G. Bolten, Lehrer an der gewerblichen Fachschule in Köln 4. Rh. dann ein Schränkchen in englischem (japanisirendem) Geschmack, ent— worfen vom Möbelzeichner C Cario in Eisleben, und eine reich ver⸗ zierte Uhr (Barocksti) in ciselirtem Gold und Silber mit Email—⸗ ornamenten, von Bapst und Falize in Paris — Berichtigend ist zu der vorigen Lieferung (7) zu bemerken, daß darin die Hof-Pianoforte—⸗ fabrik von Schiedmayer und Söhne in Stuttgart irrthuͤmlich als Hof Möbelfabrik bezeichnet worden ist.
— Dem FGeschäftsbericht des Vorstandes der Berliner Lam pen und Bronzewagrenfabrik vormals C. H. Stobwasser u. Co. pro 1887.88 entnehmen wir Folgendes: Durch besonders un— günstige Konjunkturen im Exportgeschäft unserer Branche ist der Waarenumsat im vergangenen Geschäftsjahre nicht unwesentlich gegen das Vorjahr zurückgegangen und hat in Folge dessen, da auch die erzielten Preise sehr gedrückte blieben, der Abschluß ein wenig befriedigendes Resultat ergeben. Der erzielte Nutzen im Petroleumgeschäft befriedigte. Da aus dem Gewinn nur die Ver⸗ theilung einer geringfügigen Dividende bätte vorgeschlagen werden können, so hielt die Verwaltung es für richtiger, den größeren Theil desselben, 7500 M, als Extra⸗Abschreibung vom General Waaren⸗Conto zu benutzen und den Rest vorzutragen. Die sonstigen Abschreibungen sind in ausreichender Weise vorgenommen und betragen A Eöö , welche aus dem Betriebe gedeckt wurden. Die Debitoren belaufen sich inkl. Banquiergutbaben auf 279 635 gegen 37 208 6 Kreditoren. Kassa und Wechselportefeuille weifen einen Bestand von 36 576 66 auf. Was die Aussichten der Gesell⸗ schaft für das jetzige Geschäftsjahr anbelangt, so berechtigen diefelben zu günstigeren Hoffnungen. Zur Hebung des Geschäfts und Ver zroetunj des Umsatzes sind verschiedene Maßregeln getroffen. ö
— Bie .Schles. Ztg. berichtet vom ober schlesischen Eisen⸗ und Metaslmarkt: Neben der intensiven Fortführung des Hoh ofenbetriebes war die verflossene Woche in Folge der beständigeren und trockeneren Witterung dem Ausbau der Neuanlagen förderlich. An dem neuen Hohofen der Falvahüßtte war man bereits mit dem Anheizen desselben vorgegangen, als plötzlich eine Gasexplosion in den Kanälen einen Theil derselben zerstörte. Der Hohofen auf der Friedenshütte geht seiner Vervollständigung in den Nebenanlagen ent⸗ gegen. Die Anfuhr von Erzen war vielfa h durch die Erntearbeiten gehemmt. In der Entnahme von Roheisen zeigten die Gießereien nach wie vor Bedarf für weiches, zu Maren n geeignetes Qualitätseisen; der Absatz zu den Puddel n und Stahlwerken ließ ein Anwachsen von Beständen nicht aufkommen. Die Preise erhielten sich, und wurden bessere Marken gegen früher ein wenig höher bezahlt. — In den Eisengießereien fehlt es nicht an reichlicher Arbeit; die Hi. für Gußwaaren verfolgen eine feste, aufwärts neigende Tendenz. — n den Wal zwerken werden in Folge der baulichen Erweiterungen Ar⸗ beiter zur Ergänzung des Puddler⸗ und Schweißerpersonals zFesucht. Mit der Erledigung schlußmäßiger Lieferungen sind die Werke noch reichlich besetzt, und griff daneben der gewerbliche Bedarf in wahr nehmbarer Weise in den Markt ein. Grobe und profilirte Eifen⸗ sorten gewannen einen umfassenden Vertrieb, weniger die Fabrikate , . Kalibers. Nach dem Auslande waren Dualitäts abrikate in gutem Verkehr. Der Verbrauch an Kesselblechen bat sich zusebends gehoben und gehen solche auch stark über die Grenze. Die Marktlage erhielt sich daher in ihrer Festigkeit: Stabeisen, Grundpreis 11 — 14,20 M im näheren Bezirk, Profileisen 195 — 16 4. Cisenblech 18-1630 — Der Metalimarkt verharrte mit Rücksicht auf die Verkäufe des vorigen Monats in festerer Haltung, wiewohl die Versendungen in der letzten Zeit sich matter anließen. La. raff. Zink galt 34 M und darüber, gewöhnliche Sorten zwischen 31. 50-32 ½ Blei beobachtete ebenfalls feste Tendenz.
— In der ordentlichen Generalversammlung der Aktien
Zuckerfabrik Linden⸗Hannover wurde die vorgelegte Bilanz
genehmigt; nach Berechnung der Aktienrüben mit 1 46 und 1,10 A
pro Gentner ausschließlich der Fracht. und Fuhrvergütungen
und Abschreibungen mit zusammen 78 361 M und Abstoßung des
Knochenkohlen ⸗Contos von 24 9783 M verbleibt ein Gewinn
von 114198 4, von welchem bereits 46440 M6 — 10 e.Ä des
Aktienkapitals im Februar d. J. zur Vertheilung gelangten, so
daß noch 67 759 M zur Verfügung sind. Der Vorschlag des Auf⸗
sichtsraths, hiervon 5709 „ dem gefetzlichen Reservefonds zu über⸗
weisen, 23 220 M6 — 5 00 gh als Dividende zu vertheilen,
5000 M dem Aufsichtsrath und Vorstand zu bewilligen und den Reft
von 33 829 M zur Bildung eines Spezial ⸗Reservefonds zu verwenden,
fand Seitens der Generalversammlung einmüthige Zustimmung.
— In der ordentlichen Generalversammlung der ob el Dynamite Trust Company vom 3. August wurde eine Dividende von 746 0s0 für das mit dem 30. Juni 1885 beendigte Geschäftsjahr deklarirt. = In der außerordentlithen Generalversammlung wurden mehrere ö beschlofsen, zu deren nochmaliger Be⸗
e en, eine weitere außerordentliche Generalversammlung auf den 27. d. M. einberufen wird.