e. von je 150 M des Mehrbetrages bis zu 1500 Mt,
d. von je 300 M des Mehrbetrages fan Pfennige.
⸗ Der Ansatz der Gebühren und Auslagen erfolgt durch die Gerichtsbehörde der Instanz. Gegen die in Kostensachen ergehenden Entscheidungen der Gerichtsbehörden erster Instanz findet Beschwerde an die Gerichtsbehörde zweiter Instanz statt. ! die beim Inkrafttreten dieser Anweisung anhän⸗ . Rechtssachen finden die bisherigen Vorschriften über die
erichtskosten bis zum Beginn eines nach den neuen Vor⸗ schriften gebührenpflichtigen, selbständigen Abschnittes des Ver⸗
4) Au
fahrens Anwendung. §. 7
Diese Dienstanweisung ritt gleichzeitig mit der Kaiser⸗ lichen Verordnung vom 15. Juli 1888 in Kraft.
Berlin, den 3. August 1888. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Bismarck.
Anlage zu 8. 6 Nr. J. Tarif
für die Erhebung von Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Konkurssachen und
Strafsachen.
J. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.
Eine Gebühr wird erhoben: 1) für das Verfahren in erster Instanz;
3 wangsvollstreckung stehenden
ö erthsberechnung sind die
Vorschriften ordnung
50000 M angenommen.
I) Verfahren in erster Instanz. A. Soweit das Verfahren durch Endurtheil erledigt ist,
werden erhoben:
3 für das Ver hen in der Berufungsinstanz;
für die Ausführung der Zwangsvollstreckung,
Die Erhebung der Gebühren erfolgt nach dem Werthe des Streitgegenstandes, im Falle der Nr. Zz nach dem Werthe des Anspruchs. der Civilprozeß⸗ §8§. 3 bis 9 und der Konkursordnung 5. 136 maßgebend. Bei nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wird der Werth des Streitgegenstandes zu 20090 6, ausnahmsweise niedriger oder höher, jedoch nicht unter 200 6 und nicht über
jeder Mark 5 8,
fahren in anderer W
absatz, übersteigen darf. 3) Ausführung der
Handlung Und der aus ihr
an die Person, welche die erledigt, oder
Für die gesetzt oder
Erfolg geblieben ist.
gehoben ist,
a. von einem Streitgegenstande bis zum Betrage von 150 MS einschließlich von jeder Mark 10 8, b. von dem Mehrbetrage bis zu 1500 0 einschließlich von
c. von dem Mehrbetrage von jeder Mark 1 8 Die im vorhergehenden Absatz bezeichneten . ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn die , durch urtheil oder durch ein auf Grund Anerken zichts erlassenes Urtheil erfolgt ist.
B. Soweit nach Erhebung der Klage das Verfahren in anderer Weise erledigt ist, wird die Gebühr nach dem Er⸗ messen der Gerichtsbehörde, jedoch nicht über die in Nr. 1 A, Schlußabsatz bezeichneten Sätze hinaus bestimmt.
2) Verfahren in der Berufungsinstanz. . A, Soweit das Verfahren durch Endurtheil erledigt ist, wird die um ein Viertheil erhöhte Gebühr unter 14A erhoben.
B. Soweit nach Hustellung der Berufungsschrift das Ver⸗ eise erledigt ist, unter 1B mit der Maßgabe Anwendung, daß die Gebühr nicht die um ein Viertheil erhoͤhten Sätze unter 1A, Schluß—
Für das Verfahren von dem Beginn der Ausführung einer Zwangsvollstreckung his zu der durch die betreffende
streckungshandlungen zu erlangenden Befriedigung des Gläu— bigers wird die Gebühr unter 1 A, Schlußabsatz, erhoben. Die Gebühr wird nach dem Ermessen der Gerichtsbehörde, jedoch nicht über die Hälfte der im vorhergehenden Absatze bezeichneten Sätze, bestimmt, soweit das Verfahren a. durch Zurücknahme des Antrags oder durch Leistung
b. zufolge der Vorschrift des §. 691 der Civilprozeß⸗ ordnung eingestellt oder beschränkt und demnächst nicht fort— e. wegen Mangels eines geeigneten Gegenstandes ohne
II. Konkurssachen.
Für das Konkursverfahren wird erhoben: I) wenn dasselbe auf Grund der Schlußvertheilung auf⸗
die Gebühr unter 12 A,
Gebühr. ; hoben.
ch Versäumniß⸗ ntnisses oder Ver⸗
erledigt ist.
C. wenn
findet die Vorschrift hoben.
Zwangsvollstreckung.
sich ergebenden weiteren Voll—
Zwangs vollstreckung ausführt,
zudrohen.
des Verfahrens erfolgt ist
Urtheil beendigt ist . Dieselben Sätze
2) wenn dasselbe auf Grund eines Zwangsvergleichs aufgehoben, oder wenn es eingestellt ist, die Hälfte dieser
ie Gebühr wird nach dem Betrage der Aktivmasse er— Auf die Werthsfestsetzung findet der 5. 3 der Civil— prozeßordnung entsprechende Anwendung.
III. Strafsachen.
I Für das Verfahren auf erhobene Privatklage werden in erster Instanz erhoben: a. wenn das Verf
k. wenn nach Beginn' der Hauptverhandlung Ein fi Falle unter b die Instanz durch 50 M
außer dem
Der Betrag der Gebühr wird nach dem Ermessen der Gerichtsbehörde, jedoch nicht über 500 „s, festgesetzt.
Ver fügung.,
betreffend die Ermächtigung der Neu⸗Guinea⸗ Compagnie zum Exlasse polizeilicher und sonstiger die Verwaltung betreffender Strafvorschriften.
Auf Grund des 5§. 11 Absatz 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (RG. Bl. 1888 S. 75) wird der Neu-Guinea Compagnie für das Schutzgebiet derselben die Befugniß übertragen, gegen die Nichtbefolgung polizeilicher und sonstiger die Verwaltung betreffender Vorschristen Gefängniß bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände an⸗
Berlin, den 3. August 1888.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Bismarck.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.
4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
u. dergl.
Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettel banken. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[24721 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Oswald
Krieger, zur Zeit in Brüssel aufhaltsam, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren
Diebstahls in den Akten J. II. . 648. 88. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt ⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 1. August 1888. Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht 1. Beschreibung: Größe 1, 9m, Statur schlank, Haare blond, Stirn niedrig, Bart: blonder Schnurr⸗ bart, Augenbrauen blond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichts⸗ farbe gesund, Sprache deutsch, sächsischer Dialekt. Besondere Kennzeichen: trält einen Kneifer.
[24720 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kellner Franz Faerber, geboren am 14. September 1853 in Groß ⸗Kaͤrthen, zuletzt wohnhaft zu Potsdam, welcher flüchtig ist, ist die Unterfuchungs— haft wegen Unterschlagung verhängt, Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts— Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 3. August 1888. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht. Beschreibung: Alter 34 Jahre, Größe 161 — 1,76 m, Statur schlank, Haare schwarz, kraus, Stirn gewöhnlich, Bart: kleiner schwarzer Backen, und Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen schwarz, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn frei und spitz, Gesicht länglich, Gesichtefarbe blaß, Sprache deutsch, englisch und französisch. Besondere Kennzeichen keine.
(24718 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schreinergesellen Ernst Klasse von Lietzegörike, Kreis Königsberg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das hiesige Amtsgerichts⸗ Gefängniß abzuliefern.
Firchheim u. T., den 2. August 1888.
Königliches Amtsgericht. H. R. Egelhaaf. Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe mittel, . und Schnurrbart blond, trägt einen dunklen nzug und schwarzen Hut.
[23661 Ladung.
a. Der Pionier, Maurer, Johann Urhuteit, ge⸗ boren den 16. Mai 1858 zu Stanken, Kreises Inster⸗ burg, zuletzt in Gr. Franzdorf wohnhaft gewesen,
b. der Grenadier, Tischlergeselle, Otto Zwerner, geboren den 5. Dezember 1855 zu Steyersdorf in . zuletzt in Mittel ⸗Warkau aufhaltsam ge⸗ wesen,
werden angeklagt, als beurlaubte Wehrleute ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein und zwar beide im Jahre 1887 — Vergehen — Uebertretung — gegen 8. 360 ald 3 Straf⸗Gesetzbuchs, werden auf. An⸗ ordnung des Königlichen Amtaägerichts hierselbst auf ven 15. November 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Insterburg,
immer Nr. 11, zur, Hauptverhandlung geladen. uch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Insterburg, den . 3 ö. edanck,
24719 Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten 3. Württ. Infanterie⸗ Regiments Nr. 121, Karl Wunder, aus Kannstatt, geb. 22. Mai 18652, ein Gra⸗ veur, wegen Fahnenflucht vor der Einstellung, hat das Königl. Militär-Revisionsgericht zu Stuttgart am 2. August 1875 zu Recht erkannt: es solle das dem Angeschuldigten gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen, , der Rechte Dritter, mit Beschlag zelegt sein. Ludwigsburg, den 2. August 1888. 3. Württ. e e, ,. Nr. 121.
— e, en rn,
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. 24735)
Zum öffentlich meislbietenden Verkauf der zur
2)
Konkursmasse des Erbmüllers Johann Goth zu Woosmer gehörigen Erbpachtmühle daselbst mit Zubehör wird .
1) ein erster Verkaufstermin auf den 5. November 1888, Vormittags 11 Uhr,
2) ein Ueberbotstermin auf den 16, Dezember 1888, Vormittags 11 Uhr,
3) ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen
Ansprüche auf den 5. November 1888, Vormittags 10 Uhr, angesetzt. Der erste Verkaufstermin ist zugleich be⸗ stimmt zur endlichen Feststelung der Verkaufß⸗ bedingungen, deren Entwurf vom 15. Oktober d. J. ab auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkurs⸗ verwalter, Hofbesitzer Baeige, zu Woosmer zur Einsicht bereit liegen wird. ⸗ Beschreibung:
Das Erbpachtmühlengehöst zu Woosmer hat eine Grundfläche von 16751 O Rüthen einen Hufenstand von 1275 Scheffel, einen Kanon für die Erbpacht⸗ ländereien von jährlich 1453 Scheffel Roggen Rostocker Magßes und für die Mahlgerechtigkeit eine jährliche Recognition von 180 6; auf dem⸗ selben befindet sich eine Windmühle, ein Wohnhaus mit Anbau enthaltend eine mittelst Lokomobile ge, triebene Dampfmühle, Scheune, Pferdestall, Schweine⸗ stall, Federviehstall, Wagenschauer und Backofen; die Gebäude sind in gutem Zustand.
Dömitz, den 23. Juli 1838.
Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsscheiber Grüter, G. Aktuar. (24733 . Aufgebot.
Die Lehrerin Julie Rapp dahier hat das Auf— gebot des angeblich in Verlust gerathenen, von der Direktion der Sparkasse und Ersparungsanstalt der Polytechnischen Gesellschaft dahier ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 583 1a. beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1889, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den 18. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. 19224 Aufgebot.
Das Fräulein Anng Quandt zu Falkenburg hat das Ausgebot des Guthabenbuchs Nr. 5004 der Sparkasse des Dramburger Kreiseü über 92, 60 „, ausgestellt für Hermann Quandt in Falkenburg,
kommen ist, beantragt. wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Januar 1889, Vormittags 11 Uhr, gebotstermine seine Rechte erklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird. Dramburg, den 16. Juni 1888. Königliches Amtsgericht. [24797] Aufgebot. Die Wittwe Franz August Güsgen Amalie, geb.
Haufs, hat das Nr. 5443 der städtischen Sparkasse zu Solingen, ausgestellt auf den Namen des am 260. September 1887 verstorbenen Buchbinders Augut Güsgen, in welchem folgende Einlagen
1 15. Februar 1874
2) 5. Januar 1877
n 18,
4) Zinsen vom 1. Mirz 1874 an und folgende Ausgabe
, d n n, . 8,50 ,
gebucht sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Fe⸗ bruar 1889, Mittags 12 Üühr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er—
255, 00 M, 300,00 , 700,00 ,
19444 Aufgebot.
Auf Antrag des Steueraufsehers August Graupe zu Köslin, früher zu Neisse, wird das auf den Namen desselben lautende Abrechnungẽbuch Ny. 522 des Vorschußvereins zu Groß ⸗Neundorf, Eingetragene Genossenschaft, welches angeblich etwa im Jahre 1882 aus dem Besitz verloren gegangen ist und da— mals in Höhe von 418,97 „S6. (Einlage und , validirte, Zwecks Neuausfertigung desselben hierdur öffentlich aufgeboten. Der Inhaber des gedachten Buches wird deshalb aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 27. März 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte auf das Buch anzumel den und, letzteres vorzulegen, widrigenfalls seine Kraft los⸗ erklärung erfolgen wird.
Neisse, den 29. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
(24390 Die Amtekaution des früheren Gerichtsvollziehers Gustav Zimmermann des hiesigen Amtsgerichts, be= stehend in den 400 konsolidirten Staatsanleiheschei nen Litt. B. Nr. 431 181 und 459 283 über je 300 M nebst Coupons Reihe J. Nr. 17 bis 20 und ahn, soll dem Empfangsberechtigten zurückgegeben erden. Alle Diejenigen, welche aus dem früheren Dienst⸗ verhäsltniß des Zimmermann Ansprüche an die er⸗ wähnte Kaution haben, werden aufgefordert, diesel⸗ ben spätestens in dem auf Sonnabend, den 3. No⸗ vember 1889, Vormittas O Uhr, in dem Schöffensaal des hiesigen Amtsgerichts anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An— sprüchen an die Kaution ausgeschlossen werden und die letztere dem Empfangsberechtigten zurückgegeben werden wird. Reinerz, den 30. Juli 1885.
welches am 27. April 1885 aus der Wohnung der
Antragstellerin auf unerklärliche Weise abhanden ge⸗ Der Inhaber der Urkunde
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— ge ö anzumelden, und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗
Mohnes, jzu Solingen, vertreten durch Rechtsanwalt Aufgebot des Sparkassenbuchs
19103 Aufgebot.
Der Gastwirth Friedrich Carl Ludwig Eymann zu Quakenbrück hat das Aufgebot der Hypotheken⸗ urkunde vom 11.20. Februar 1871 über für seine Kinder J. Ehe, Christian, Rudolf, Anna und Ger⸗ hard Eymann, im Grundbuche von Quakenbrück Band J. Artikel 61 Abtheilung III. Nr. 3, Band II. Artikel 8 Abtheilung III. Nr. 2. Band 1II. Blatt 93 Abtheilung III. Nr. 2, Band XII. Artikel 491 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 und Band VII. Artikel 64 Ab- theilung III. Nr. 2 eingetragene 800 Thlr. Courant zum Zweck der Kraftloserklärung derselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 6. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die. Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er folgen wird.
Quakenbrück, den 5. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht.
24731 Aufgebot.
Der Bauergutsbesitzer Reinhold Zerbe zu Rin⸗ nergdorf hat das Aufgebot, des Hppothekenbriefes über die auf dem ihm gehörigen zu Rinnersdorf be⸗ legenen, im Grundbuche von Rinnersdorf Band l. Blatt Nr. 24 verzeichneten Grundstücke eingetragene Hypothek Abtheilung III. Nr. 1 von 100 Thlrn., ein⸗ getragen für Johann Georg Zerbe und dessen Ehe⸗ frau Anna Dorothea, geborene Fietze, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 18. November 1888, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die, Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird.
Schwiebus, den 30. Juli 1888.
Das Königliche Amtsgericht.
age luteßg des Kn fi gel, uf Antrag de wesenheitsvormunds Christian Schiffer zu Bendorf werden 6
a. der Jakob Wilhelm Letschert, 16. Oktober 1811 zu Grenzhausen,
b. der Johannes Wilhelm Letschert, geboren ebenda am 21 Januar 1818, beide Söhne des , Johannes Peter Letschert und der
atharina Maria, geb. Strödter, von da, welche vor etwa 40-45 Jahren nach Amerika ausge⸗ wandert sein sollen und seitdem verschollen sind, aufgefordert, sich spätestenz im Aufgebotstermine den 26. April 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42, zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt ,, und ihr Vermögen ihren Erben ausgehändigt wird.
Neuwied, den 27. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht.
(24729) Oeffentliche Bekanntmachnng.
Abschrift.
Beschlus. Auf Grund der Bestimmungen der Art. 103 mit 112 des bayerischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Reichs ⸗Civil⸗Prozeß⸗ und Konkurs ⸗Ordnung vom 23. Februar 1879 ergeht folgendes
Au fgebot. J. Infolge Antrages des Schmiedes Christian Leupert von Höchheim und Genossen auf Todeserklä⸗ rung der abwesenden Gebrüder Kaspar, Johann Georg und Moritz Leupert von Höchheim, welche seit mehr denn 40 Jahren nach Nordamerika über⸗
geboren am
Königliches Amtsgericht.
gesiedelt und seit länger als 20 Jahren verschollen sind, ergeht die Aufforderung:
ahren vor Beginn der Canton,,
sind fur die Berufungsinstanz zu erheben. 2) In anderen Strafsachen wird nach rechtskräftig er— kannter Strafe eine Gebühr für das gesammte Verfahren er—
die abwesenden Gebrüder M. ag hen Georg Leupert, geboren am 15. Ok⸗ sober 1816, ein Schneider, p. Kaspar Leupert, geboren am 21. Dezember 1815, Handarbeiter, . c. Moritz Leupert, geboren am 31. März 1823, Schuhmacher, . / spãtestens am Aufgebotstermine den 283. Mai js 8g, Vormittags 9 Uhr, sich persönlich oder hriftlich dahier anzumelden, widrigenfalls sie für vobt erklärt werden, ; ; D an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebote verfahren wahriunehmen und 3 an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Königshofen i. Grabfeld, den 24. Juli 1888. Königliches Amtsgericht. Meißner, Kgl. Oberamtsrichter. Pro copia: Königshofen i. Gr., den 23. Juli 1888. Gerichteschreiberei des Königlichen Amtsgerichtt. 6.8) Beißler, Königl. Sekretär.
tod Aufgebot. Die am 5. Mai 1888 zu Bürstadt ohne Hinter⸗ saffing von Leibegerben berstorbene Anng. Marie Münch, geborne Frank. Wittwe des verstorbenen Hemeinde⸗Einnehniers Christian, Münch von da, hat in einem am 22. November 1578 errichteten Testa⸗ ment die 4 Kinder ihrer Nichte Anna, geb. Burk, Wirtwe des Distrikts⸗Einnebhmerg Schmitt in Nier= stein, mit Namen Anna, Josephine, Mathilde und Hlifabeihe Schmitt, zu Erben ihres gesammten Nach.
laffes eingesetzt, der grnannten Wittwe Schmitt die
Verwaltung und Nutznießung dieses Nachlasses ver⸗ macht, ihre übrigen gesetzlichen Erben dagegen unbe— rückfichtigt gelasfen. Zu den gesetzlichen und unbe⸗ rücksichtigt gebliebenen Erben gehören auch: 1) Heinrich Frank von Biblis, Sohn von Va⸗ lentin Frank von da, ö. 2) Heinrich Burk von Biblis, Sohn der Elisa⸗ bethe Burk, geb. Frank, von da, . 3) Katharine Keller, geb. Burk, von Biblig, Tochter der Elisabethe Burk, geb. Frank, von da, 4) Philipp Frank von Biblis, 5) Valentin Neff von Biblis, Sohn der Mar—⸗ garethe Neff, geb. Frank, von da, und 6) Friedrich Frank von Neustadt a. d. Hardt, Sohn des Jacob Frank von da.— Auf Antrag der Wittwe des Distrikts-⸗Einnehmers
Schmitt, Anna, geb. Burk, von Nierstein, zugleich
als Bevollmächtigte ihrer als Erben eingesetzten Kinder, werden nunmehr die ohen sub! bis inkl 6 genannten Personen, da deren Aufenthaltort unhe—⸗ fannt ist, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger, so⸗ wie alle fonstigen unbekannten Intestaterben aufge⸗ sordert, spätestens im Aufgebotstermine Dienstag, den 13. November 1885, Vormittags 9 Uhr, jhre Ansprücke und Rechte an den Nachlaß der Anna Marie Münch, ge5. Frank, Wittwe des Ge meinde Einnehmers Christian Münch von Bürstadt, anzumelden, beziehungsweise sich über die Rechts gültigkeit des Testaments zu erklären, widrigenfalls nerkennung des Testaments ihrerseits und Rechte, gültigkeit desselben unterstellt und das Testament vollzogen werden wird.
Lorsch, den 23. Juli 1888.
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Lorsch.
Lorenz. 24730 . . Der Kaufmann Hermann Zabel hierselbst, Brüder⸗ straße 7, als Vormund des minorennen Johann
Adolf Julius Hugo Germann, hat das Aufgebot
der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hierselbst, Thaerstr. 15, wohnhaft . am 3. Fanuar 18588 verstorbenen Tischlermasters Gottlieb Eduard Robert Germann beantragt. Sämmtliche Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Oktober 1888, Mittags 12 Uhr, au Gerichtsstelle, Nene Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, anberaumten Aufgebotzs⸗= kermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie diefelben gegen den Benefizialerben nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Äusschluß aller seit dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen ,,, durch Befriedigung der an. gemeldeten Gläubiger nicht erschöpft, wird. Das Nachlaßverzelhniß kann in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichste. 13, Zimmer 211212, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags, eingesehen werden. Berlin, den 19. Juli 1888. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.
13320]
Der Rechtsanwalt Graul hier, Stralauer⸗ straße 18/14, als Nachlaßpfleger hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu Berlin wohnhaft gewesenen, am 24. März 1887 verstorbenen Kaufmanns. Moritz Reißl beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1838, Vormittags 115 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 52, anberaumten Aufgebotstermin ihre An⸗ sprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblasser6 aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 27, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags, eingesehen werden.
Berlin, den 28. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
(2493 Aufgebot.
Die am 3. Mai 1883 zu Lampertheim ohne Hinterlassung von Leibeserben verstorbene Mathiat. Greis Wittwe Marie, geborene Lotter, von da, hat in einem unterm 1. Mai 1888 errichteten Testament ihre Geschwister:
1 Peter Lotter zu Amöneburg,
Y Friedrich Nebel Ehyefran, Dorothea, geb.
otter daselbst,
3) Ferdinand Litterscheid Ehefrau Louise, geborne
Lotter, zu Deutz, zu gleichen Theilen zu Erben ihres Nachlasses ein⸗ geset, ihre Schwester Anng Elisabetha Lotter, in Amerika unbekannt wo abwesend, aber übergangen.
Auf Antrag der Ferdinand Litterscheid Ehefrau
zu Deutz sowie des Rechtsanwalts Jäger zu Bens⸗ heim als Vertreter der Friedrich Nebel Ehefrau zu Amöneburg und des Peter Nebel daselbst wird des⸗ halb nunmehr die vorgenannte
aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin
ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß der Mathias Greis Wittwe von Lampertheim geltend zu machen, bezw. sich über Anerkennung des Testaments zu erklären, andernfalls Anerkennung des Testaments und Verzicht auf ein etwa gegebenes Erbrecht unter⸗ stellt und unter Ausschluß ihrerseits der Nachlaß den a Testamentserben überwiesen werden wird.
24792
Georg Philipp Keim Wittwe vom 17. Februar 1823 hatte dieselbe über ihren Nachlaß derart letzt⸗ willig verfügt, daß, wenn einer ihrer Erben kindem—⸗ loß versterbe, dessen Erbtheil ihren Bruders⸗ und Schwesterskindern:
zufallen solle.
die am 23. Januar 1879 zu Hofheim kinderlos ver⸗ storbene Ehefrau des Martin Back 1. dasel bst, Anna Marie, geborene Sponagel, die gleichfalls über ihren Nachlaß letztwillig verfügt und durch Testament vom 1. April 1878 von den vorgenannten von der Wittwe Keim eventuell Bedachten neben anderen Erben rur von den Descendenten des Johann Eberts, die sonsti⸗ gen Descendenten ihrer, der Erblasserin, Katharine, geborene Eberts, Ehefrau des Valentin Sponagel rufen hat.
Keim haben das kinderlose Ableben der Martin Back. Ehefrau nicht erlebt und wire deshalb von den Testamentserber der Martin Back J. Ehefrau auch Anspruch auf den Theil deg Nachlasses, der aus dem vormals Keim'schen Nachlasse herrührt, erhoben.
der Kinder:
bezw. deren Aufenthaltsert nicht ermittelt werden, und werden dieselben deshalb hiermit auf Antrag des Großherzoglichen Bürgermeisters Hofheim, als Bevollmächtigter sämmtlicher Testa⸗ mentserben der Martin Back J. Ehefrau, nämlich:
Anna Elisabetha Lotter von Amöneburg
Donnerstag, den 8. November 1888, : Vormittags 9 Uhr,
Lorsch, am A. Juli 1888 Großherzogl. ö Amtsgericht Lorsch.
Aufgebot. Durch Testament der zu Hofheim verstorbenen
1) den Kindern des Johann Eherts, 2) den Kindern des Johannes Weikert, 3) den Kindern des Casimir Herbert, 4) den Kindern des Wendel Keim,
Zu den Testamentserben der Wittwe Keim gehörte
Mutter, zur Erbschaft he⸗
Die Bruders⸗ und Schwesterskinder der Wittwe
zu Hofheim, mit
In dem Nachlaßverfahren konnten die Nachkommen
1) des Johann Eberts, 2) des Johann Weikert, 3) des Casimir Herbert, 4) des Wendel Keim,
Adam Back zu
1) Martin Back II. zu Nordheim, 2 Nicolaus Back JV. zu Hofheim, 3) Heinrich Back J., daselbst, 4) Marie Back daselbst, 5) Jacob Back daselbst. 6) Elisabetha Back daselbst, 4, 5 und 6 minderjährig und vertreten durch . Vater Nicolaus Back II. zu Hof⸗ heim, 7) Martin Carra zu Hofheim, S8) Martin Back V. daselbst, ) Nicolaus Back III. daselbst, 10) Jacob Back II. daselbst, 1I5 Kaspar Back zu Groß-Rohrheim, 12 Heinrich Wetzel Wittwe zu Hofheim, 13) Adam Christmann Ehefrau zu Nordheim, 14) Jacob Carra zu Moskau, 155 Johann Eberts IV. Ehefrau in Amerika, 16 Johannes Sponagel 11. zu Hofheim, 17) Heinrich Steffan zu Hofheim, 18) Marie Steffan daselbst, 18 Adam Steffan daselbst, 17, 18 und id minderjährig und vertreten durch ihren Vater Adam Steffan zu Hofbeim, 20) Adam Sponagel auf dem Schaarhof bei Friedrichsfeld, 21) Martin Sponagel zu Friedrichsfeld, 22) Jacob Lameli Il. Wiitwe zu Hofheim, 23) Nicolaus Back II. zu Hofheim, aufgefordert, ihre eiwaigen Ansprüche aus dem Testament der Wittwe Keim ar den Nachlaß der Martin Back J. Ehefrau spätestens in dem Auf⸗ gebotstermin Freitag, 9. November 1888, Rachmittags 4 Uhr, um sc gewisser geltend zu machen, andernfalls Verzicht auf die eiwa bestehenden Anfyrüche hinsichtlich des Nachlasses der Martin Back J. Ehefrau unterstellt und der Nachlaß in seinem ganzen Umfange den Antragstellern überwiesen wer⸗ den wird Ebenso soll in diesem Falle Ueber schreibung der zu dem Keim'schen Nachlaässe gehörigen Immobilien auf die Antragsteller bezw. Bestätigung und Ueberschreibung bezüglich einer etwa erforder⸗ lichen Veräußerung der Immobilien erfolgen. Lorsch, am 20. Juli 1888. Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Lorsch. Wagner. (24795 Bekanntmachung. ö Das Aufgebote verfahren der Nachlaßgläubiger an den Nachlaß der Eheleute Heinrich Euteneuer zu Sestrich wird, nachdem das Ausschlußurtheil vom . . 1888 rechtskräftig geworden, hierdurch eendet. Iserlohn, den 18. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.
24618 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtz⸗ gerichts zu Oberhausen vom 14. Juli 1888 ist die Hypothekenurkunde über 4200 S Darlehn zu boo verzinslich, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 5. Februar 1858 für den Dr. med. Richard Savels zu Gangelt, Kreifes Geilenkirchen, im Grundbuche von Oberhausfen Band 2 Art. 41 Abtheilung III. Nr. 10 für kraftlos erklärt worden.
Oberhausen, 30. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht.
(245563
Die Rechte an den Posten Krzyszezewo Blatt 4 Abtheilung JII. Nr. 3 mit 42 Thaler 19 Gr. 6 Pf. für die Geschwister Johann, Jacob, Valentin und
Michalina Mackowiak; Mieltschin Blatt 21 Abthei⸗ lung II. Rr. 1 u. 2 mit 65 Thaler 26 Gr. 103 Pf. bezw. 4 Thaler 24 Gr. 74 Pf. für Martiana, Fran⸗ ziska, Theophil, Julianng, Praxida bezw. Witon; Pustachowo Blatt 8 Abtheilung III. Nr. 1 und 2 moͤt 25 Thaler 23 Gr. 3 Pf. bezw. 29 Thaler 6 Gr. 9 Pf. für Franz Woltmann (soweit daran Andreas Woltmann Rechte hat) sind für ausge⸗ schlossen und die über die Strzvzewo'er und die Mieltschin'er Posten gebildeten Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt; ferner ist das Quittungsbuch der Darlehnskasse für die Stadt Gnesen und Um⸗ gegend
Hofer t Rechte an den von der Wittwe Bogumila Kozlowski zu Powidz em Markte als Haus und Oelmühle un⸗
für erloschen erklärt.
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folgenden Persyonen:
Julianna
Eingetragene Genossenschaft, Nr. 1634 für a Grzeczka für kraftlos, und endlich sind die
etrennt und die am Przybrodzin'er Wege Karten⸗ latt 1 Abschnitt 237, 238 besessenen Grundstücken
Gnesen, am 30. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 6. Juli 1888 werden
1) der verehelichten Balbine Kydrowski in Piaschin, Kreis Bütow,
2) der Altsitzerin Catharina Pawlowski in Gra bowo bei Wygodda,
3) dem Rentier Marcell Krefft in Kloden,
4) dem Rentier Eduard Krefft in Kloden,
5) der verebelichten Besitzer Antonina Wolff, ver⸗ wittweten Krefft, in Kloden, Ehefrau des Be—⸗ sitzers Jolef Wolff zu Kloden,
6) der verehelichten Julianna Mathilde Zielke, geb. Krefft, Ebefrau des Besitzers August Zielke, in Podjasz,
7) der unverehelichten Clementine Valentine Krefft in Kloden, .
8) der rerehelichten Besitzer Agathe Ruchniewicz, geb. Krefft, in Berent,
9) der verebelichten Besitzer Anastasia Domarus, geb. Krefft, in Ostrowitt,
10) dem Besitzer Vincent Krefft in Abbau Sullenezyn,
119 der verehelichten Pächter. Marianna Gertrude
Klassa, geb. Krefft, verehelicht mit Anton Klassa, früher in Abbau Sullenczyn, jetzt in Abbau Podiasz, .
12) dem Besitzer August Krefft in Abbau Liszniewo,
13) dem Besitzer Theofil Krefft in Abbau Sullenczyn,
14) der verehelichten Julianna Parsh, geb. Krefft, in Detroit, Nord-Amerika,
15) der verehelickten Susanng Wagner, geb. Krefft,
in Detroit, Nord⸗Amerika,
ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 400 Thalern
Muttererbtheile, eingetragen für die Geschwister
Krefft, Josefine und Franz Andreas in Abtheilung III
Nr. 1 des Grundbuchs des dem Besitzer Josef Wolff
gehörigen Grundstücks Kloden Bl. 2 aus dem Erb⸗
rejeffe vom 2. Mai und 15. Oktober 1833 zufolge
Verfügung vom 4 Februar 1834, vorbehalten.
Die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubiger Geschwister Krefft. Josefine und Franz Andreas, werden mit ihren Ansprüchen auf die Hezeichnete Hypothekenpost gußgeschlossen.
Karthaus, den 19. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht.
24557! Im Namen des Königs!
Verkündet am 30. Juli 1883.
Voigt, i. V., Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Meldorfer Spar- und Leih⸗ kasse in Meldorf erkennt das Königliche Amtsgericht 9. Meldorf durch den Amtsrichter Mommsen für Recht:
Die Obligation des weil. Chaussee Arbeiters Joh Cl. Voß am Meldorfer Hafenwege an die Meldorfer Spar⸗ und Leihlasse in Meldorf vom 39. Mai 1878 über ein Darlehn von 840 S zu F oe6ũ p. a. Zinsen, eingetragen im Grundbuche von Meldorf auf dem der Ehefrau Antje Maassen, geb. Stahl. gehörigen Art. 333 in Abth. III. Nr. 2, wird für kraftlos erklärt.
Mommsen.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 265. Juli 1888. Daniel, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Amts kaution des mit dem Transport von Geldern ständig beauftragt gewesenen ehemaligen Gerichtsdieners und Hülfsgerichtsvollziehers Fietz, erkennt datz Königliche Kmisgericht zu Ober⸗Glogau durch den Amtsrichter Ulbrich für Recht: ⸗
Alle Diejenigen, welche an die Amtskautzon des ehemaligen Gerichtsdieners und. Hülfsgerichts voll ziehers Fietz etwaige Ansprüche haben, werden mit denselben an die fiskalische Kasse und die gufgebotene Kaution ausgeschlossen und nur an die Person des Fietz verwiesen, der Königlichen Gerichtskasse zu Ober Glogau werden wegen ihrer Gehaltsforderung von 113 6 85 J, jowie der Johanng Fietz wegen ihres eingebrachten Vermögens ihre Ansprüche an die fiskalische Kasse und die aufgebotene Kaution vorbehalten. .
. Kosten des Verfahrens werden außer Ansatz gelassen.
Ober⸗Glogau, den 26. Juli 1838. Königliches Amtsgericht.
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(24798) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Rosine Ehristiane Henriette Meier, geb. Lottes, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt B. Salz hier, klagt, gegen ihren Ehemann, den Maurer Carl Friedrich Meier, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen köslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 13. Givilkammer des Königlichen
1888, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße bo, jJ Treppen, Zimmer 75, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 28. Juli 1888. Funke, Gerichtsschreiber
(240231
2460s]
24740)
Landgerichts J. zu Berlin auf den 18. Dezember
Oeffentliche Zustellung. Der Königliche Erste Staatsanwalt zu Duisburg
klagt gegen die Eheleute Friedrich Zabn und Gertrud, geb. Gelfert, wovon letztere zu. Duisburg, Nieder⸗ straße Nr. U1, wohnt, während der Aufenthalt des ersteren unbekannt ist, mit dem Antrage: die am 15. Januar 1883 zwischen den Beklagten vor dem Standesamte zu Duisburg geschlossene Ehe für nichtig zu erklären und beiden Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 14. Dezember 1888, Vor. mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei 1 gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗
ellen. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
Duisburg, den 30. Juli 1888. Schwickardi, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Elise Catharina Friederike Barkow,
geb. . in Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt
daselbst, klagt gegen den Schmiedegesellen
eters
. Friedrich August Barkow, ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts 17. November 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aurforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
zu Kiel auf Sonnabend, den
Kiel, den 31. Juli 1888. Geffers, Aktuar, als Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Luüise Dunst, geb. Bortz, zu drosken, vertreten durch den Rechtsanwalt Kuhr in iyck, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter
Adolph Dunst, früher zu Prosken, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den beklagten Ehemann für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeß kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
JL CGivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lyck
auf den 12. Dezember 1888, Mittags 12 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Iwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lyck, den 1. August 1888. Günther, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24856] Oeffentliche Bekanntmachung. Auszug. —
Mit Protokollanklage vom 26. Juni er. begehrt der Schuhmachermeister Wilhelm Kraetzer dahier, Galgenhofftr. Nr. 45, als Vormund über Joseph Schmidt f. n. der ledigen großjährigen Gold⸗ beschneiderin Margarethe Schmidt von Nürnberg und die letztgenannte selbst mit für vorläufig voll ⸗ streckbar zu erklärenden Erkenntniß Verurtheilung des Schlossergehilfen Robert Wiedmann von Abstadt in Württemberg, z. Z. unbekannten Aufenthalts, zur Anerkennung der Vaterschaft zu den von der Mit⸗ klägerin Margarethe Schmidt am 2. Dezember 1887 außerehelich geborenen Kinde Namens „Josef? zur Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts in seinen dereinstigen Nachlaß nach den Bestimmungen des preuß. Landrechts, ferner zur Zahlung
a. eines wöchentlichen von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre zu ent richtenden, im Voraus zahlbaren Alimentations⸗ betrages von 3 6,
b. des dereinstigen Schulgeldes und der Handwerk⸗ erlernungskosten, ö.
e. der allenfallsigen Kur⸗ und Begrãbnißkosten,
d. der Tauf. und Kindbettkosten zu fünßzig Mark,
e, einer persönlichen Entschaädigung an die Kinds mutter, pro defloratione im Betrage von 300 S, und ö. der Prozhlot
zur Tragung der Prozeßkosten. ö.
Zur mündlichen Verhandlung dieses Rechtsstreits hat das Köngl. Amtsgericht Nürnberg, Abth. T, Termin anberaumt auf ; Mittwoch, den 24. Ottober 1888, Vormit- tags 9 Üühr, (Zimmer Nr. 4 lese) Sitzungssaal Rr. 4, wozu der Beklagte hiermit geladen wird.
Nürnberg, den 28. Juli 1888. Der geschäftoͤl. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
(L. 85 Hacker, Kgl. Sekretär.
24739 Oeffentliche Zuftellung.
Der Vormund des von der unverehelichten Do⸗= rothee Söring zu Großalsleben am 12. Märg 1888 geborenen Kindes, Namens Christian Ernst Döring, Steinsetzermeister Friedrich Gille zu Großalsleben, klagt gegen den Fabrikarbeiter Ernst Bode, früher zu Großalsleben, jetzt unbekannten Aufenthaltserts, wegen Anerkennung der Vaterschaft und Zahlung von Alimenten, mit dem Antrage, den Berlagten als den Erzeuger seines Mündels zu erachten, den⸗ selben zu verurtheilen, an ihn von der Geburt des Mündels an bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre jahrlich 72 M Alimente, die Rückstände sofort, die fällig werdenden in monatlichen Vorausbezahlungs⸗ raten von 6 „M zu zahlen und das Urtheil rücksicht⸗ lich der Allmente für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte vorgus- gehende letzte Vierteljahr für vorläufig vollstreclbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Her⸗ zogliche Amtsgericht zu Ballenstedt an Gerichts tags · stelle zu Großalsleben auf den 6. November igSs, Vormittags 10 Uhr. 6 Zwecke der sffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ballenstedt, den 1. August 1888.
Höhne, Sekretär,
Marianna Wesolowsti; Strzyjewo bei Schwarzenau Blatt 9 Abtheilung IIi. Nr. 5 mit 50 Thaler für
des Königlichen Landgerichts JI. Civilkammer 131I.
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.