1888 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Aug 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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I2a7 388) E tliche Zustellung.

Landwirth Jakob Mannherz in Gochsheim klagt 2 17 Pflästerer Friedrich Föhrenbach von Gochö⸗

Y Wilhelmine Weißhaupt, ledig, von da,

3) Valentin Weißhaupt, ledig, von da, alle z. Zt. an unbekannten Orten, wegen rückständigen Zinfes aus einem unterm 11. August 1874 gegebenen Dar⸗ lehen von 514 M 28 3 3 die Zeit vom 18. Juli 1885 bis dahin 1887, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 37 4 25 nebst 50/0 Zins aus 514 28 8 vom 18. Juli 1887, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Bretten auf Montag, den 3. Dezember 1888, Vormittags 10 uhr. m Zwecke der öffentlichen Zustel ung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht.

Bretten, den 18. Juli 1888.

Eisenlut,

Gerichtoͤschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[124737] Oeffentliche k

Der Schreiner Lorenz Hauswirch zu Hagenau, vertreten durch Rechtsanwalt Albert zu Hagenau, klagt gegen den Christian Rieß, vormals Wirth zu Hagenau, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ orts, aus Bau⸗ und Möbellieferungen im Mai 1888, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des 2c. Rieß zur Zahlung von „M 139,49 nebst Zinsen vom Tage der Klage und vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Hagenau auf den 19. Seytember 18388, Vormittags 8 Uhr.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht.

FBagenan, den 2. August 1888.

Thewes, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

24741]

Die verehelichte Privatförster Wilhelm Schulz, Marie Mathilde, geborene Dieckow, im Beistande ihres Chemanns, zu Groß⸗Möllen bei Pyritz, ver— treten durch den Rechtsanwalt Goldstein hierselbst, klagt gegen den Gastwicth Hermann Otto Dieckow, früher zu Loist, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 3000 MS nebst Zinsen, mit dem Antrage,

den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, ins⸗ besondere auch in das im Grundbuche von Loist Band J. Blatt Nr. 13 verzeichnete Kruggrund⸗ stück die Summe von 3000 M nebst 4060 Ver⸗ zugszinsen seit dem 1. Januar 1887 zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits por die Eiste Civilkammer ö 6 Landgerichts zu Stargard i. Pom. auf den

12. Dezember 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwegke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stargard i. . den . Juli 1888.

ruel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

124788 Oeffentliche Zustellung.

Durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Zwei⸗ brücken, als zuständigen Vollstreckungsgerichts, vom 253. Juli 1838 wurde in dem auf Anstehen von Adolf Frölich, Bankier zu Zweibrücken, als Rechts— nachfolgers des Maschinenschlossers Earl Nombro allda gegen Carl Schmidt, Mechanikus zu Zwei⸗ brücken, betriebenen Subhastationsverfahren das Ver⸗ theilungsverfahren eröffnet und Vertheilungstermin anberaumt auf Samstag, den 22. September 1888, Vorm. 10 Uhr, in der Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtégerichts dahier mit der Aufforderung an die in Art. 108, 1099 und 110 der Subhastations⸗ Ordnung hejeichneten Gläubiger, binnen einer Frist von drei Wochen bei Vermeidung der Nichtberück⸗ sichtigung bei Aufstellung des Vertbeilungsplanes unter Vorlage der Beweisurkunden, ihre Ansprüche mit genauer Bezeichnung des Betrages in Haupt— und Nebensache, Berechnung der beanspruchten Zinfen bis zum Tage der K . 6. Juli 1888,

Grundes der Forderung und des beanspruchten Ranges bei dem Vollstreckungsgerichte anzumelden, zugleich auch in dem Vertheilungstermin zu erschei⸗ nen zur Erklärung über den Vertheilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung.

Dies wird den ausweislich Bescheinigung des Bürgermeisteramts dahier dermalen ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesenden Gläubigern: Maria Dickes, emaneipirter Minderjähriger, und Johann Dickes, Metalldreher, in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Erben am Nachlasse ihrer dahier ver= lebten Eltern Philipp Dickes, Glockengießer, und Margaretha Vollmar, andurch gesetzlicher Vorschrift gemäß öffentlich zugestellt.

Zweibrücken, den 2. August 1888.

Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.

( . 8. (Unterschrift), Kgl. Sekretär.

124736 Oeffentliche Zustellung.

Der Förster August Schulz zu Rackau, vertreten durch den Rechtsanwalt Roeder in Züllichau, hat gegen die Erben des in Rackan verstorbenen Rest⸗ gärtners Johann Georg Kubisch (Kuppisch):

a. die Wittwe Louise Kubisch, geborene Petzke, zu

D. Tl gh getz Zoß Friedrich

den Postboten Johann Friedrich Kubisch in

Berlin, Swinemünderstr. 146, e. den Tagearbeiter Ernst Kubisch in Rackau, d. die Kinder des verstorbenen Arbeiters Johann August Kubisch: 1) den Johann Friedrich Wilhelm Kubisch in Rackau, 2) 9. . Johann Friedrich Ernst Kubisch aselbst, 3) die Karoline Wilhelmine Kubisch, 4) den Johann Gottlieb Kubisch, 2) die Karoline Ernestine Kubisch, 6) die Johanne Louise Kubisch, ad 3 bis 6 minorenn und bevormundet durch den Gärtner Wilhelm Bielke in Rackau, wegen 1646 M 98 geklagt und beantragt: zu erkennen, daß die Beklagten als Erben des in Racau verstorbenen Restgärtners Johann Georg Kubisch schuldig, an Kläger zur Ver⸗

meidung der Zwangsvollstreckung in das Grund⸗ stück Rackau Nr. ? 164 S 98 3 zu zahlen, den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären.

Die Ladung zum Verhandlungstermine am 9. Mai d. Is. hat dem Mitbeklagten Johann Friedrich Wilhelm Kubisch wegen unbekannten Aufenthalts nicht zugestellt werden können, und ladet Kläger denselben daher nochmals zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Züllichau auf den 27. September 1888. Vormittags 106 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Züllichau, den 29. Juli 1888.

gez. Dubnack, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(24854 Oeffentliche Zustellung.

Die Balbina Christen, ohne Gewerbe, in Gild⸗ weiler wohnend. Wittwe des daselbst verlebten Schusters Theobald Kiens, handelnd als Mutter und gesetzliche Vormünderin ihrer mit ihrem ver⸗ lebten Ehemanne erzeugten noch minderjährigen Kinder: 1) Kathbarira, 2) Emma und 3) Rosalie Kier 6, vertreten durch den Geschäftsmann Bollack in Dammerkirch, klagt gegen den Eugen Christen, Sohn von Joseph, Ackerer aus Ammerzweiler, z. Zt. im Auslande, ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts— ort, wegen einer dem verlebten Theobald Kiens unterm 2. August 18865 zugefügten körperlichen Miß— handlung, auf Erstattung der ihr hierdurch entstan⸗ denen Auslagen und Verluste, mit em Antrage auf Verurtheilung des Beklagten mittels vorläufig voll⸗ streckkaren Urtheils zur Zahlung von 142,50 4 nebst 5 G Zinsen vom Tage der Klagezustellung an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amntsgericht zu Dammerkirch auf den 8. November 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage be— kannt gemacht.

Gores, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

24563 Oeffentliche Zustellung.

1) Der Abdeckereigehülfe Fulius Eduard Ortmann zu Tilsit,

2) die Bertha Adelheid Ortmann,

3) die Louise Hulda Ortmann,

ad 2 und 3 in Barannen wohnhaft, sämmt⸗

lich großjährig und vaterlos,

4) die minderjährigen Geschwister Franz Gustav und Franz Paul Ortmann, bevormundet durch den Gerbermeister Kastner hier,

vertreten durch den Rechtsanwalt Settegast, klagen

gegen

I) den Grundbesitzer Friedrich Cub in Zielasken,

2) die Erben der Wirthsfrau Julie Cub, ver— 3 gewesene Bahlo, geb. Klimmeck, näm⸗ ich:

a. den Arbeiter Ludwig Bahlo in Prostken,

b. den Losmann Johann Bahlo dafelbst,

e die minderjährige Auguste Kossakowski, ver⸗ treten durch ihren Vater, den ehemaligen Fischerei⸗Aufseher Kossakowski. Beide zuletzt in Bromberg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts,

wegen 1604 M 17 4 Darlehnsforderung, mit dem

Antrage:

1) den Verklagten zu 1 als persönlichen Schuldner, die Verklagten zu 2 als Erben der Wirthsfrau Julie Cub, verwittwet gewesene Bahlo, geb. Klimmeck, saͤmmtliche Verklagte aber zur Ver— meidung der Zwangsvollstreckung in das Grund stück Szielasken Bd. J. BÜ. 3 zu verurtheilen, an die Kläger al 1—3 je 320 ½υꝗ 83 und an die Kläger ad 4 je 320 SM 84 3, zusammen 1603 ½ 17 8 nebst 6 υ Zinsen seit dem 14. Oktober 1884 zu zahlen,

Y das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor— läufig vollstreckbar zu erklären.

und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König

lichen Landgerichts zu Lyck auf den 11. Dezember

1888, Vormittags 9 Uhzr, mit der Aufforderung,

einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An=

walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu

y,. wird dieser Auszug der Klage bekannt ge—

macht.

Lyck, den 21. Juli 1388.

Mertzhaus, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(24562 Oeffentliche Zustellung. 1) Die verehelichte Bauerauszüglerin Caroline feiffer, verwittwet gewesene Michler, geborene inkler., zu Klein⸗Neudorf. Kreis Brieg,

2) der Bauergutsbesitzer Richard Michler zu Bärzdorf, Kreis Brieg,

3) der Erbscholtiseibesitzer Reinhold Michler zu Klein⸗Neudorf, Kreis Brieg,

4) der. Bauergutshesitz Gustavy Michler zu Klein⸗Neudorf, Kreis Brieg,

5) die verehelichte Bauergutsbesitzer Emilie Pfeiffer, geborene Michler, zu Jägerndorf, Kreis Brieg,

6) die verehelichte Gasthausbesitzer Louise Schoenbrunn, geborene Michler, zu Klein Neudorf, Kreis Brieg,

sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Loewy zu Löwen, klagen gegen

1) den Fleischermeister R. Reichelt zu Sprem⸗ berg N. X.,

2) den Kutscher Johann Friedrich Reichelt zuletzt in Hamburg, Gertrudenstraße Nr. 16 wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts,

wegen Verschaffung der zur Löschung einer Hypo⸗ thekenpost von 11 Thlr. 22 Sgr. 35 Pf., eingetragen auf dem Grundstück Nr. Höß zu Kantersdorf Abthei⸗ lung III. Nr. 11 erforderlichen Urkunden auf Grund . 30. September 1859

des Kaufvertrages vom . Royember 1865 mit dem 6 ;

die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, den

Klägern diejenigen Urkunden zu beschaffen,

welche erforderlich sind, um das im Grundbuch

von Nr. 56 Kantersdorf in Abtheilung III.

unter Nr. 11 für die Caroline Steuer einge⸗

tragene Vatertheil von 11 Thlr. 22 Sgr.

33 Pf. zur Löschung zu bringen, .

und laden den Beklagten zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche

Amtsgericht zu Spremberg auf den 23. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Spyremberg, den 28. Juli 1888.

Gentzke, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

I24627] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma R. Maempel zu Arnstadt, vertreten durch den Justizrath Hülsemann zu Arnstadt, klagt gegen den Bäcker Ludwig Sander, früher zu Plaue, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Forderung von 1399 6 69 3 und 6 o Zinsen, mit dem An« trage auf Zahlung von 13959 6 69 nebst 69 Zinsen aus

438 M 50 3 seit 23. April 1888, 18. gseit 24. April 1888, 220 50 , seit 15. Mai 1888, 295 13 , seit 4. Juni 1888, 214 . 78 seit 20. Juni 1888, 21i4 . 78 . eit 3. Juli 1556, sowie vorläufige Vollftredbarkeitserklärung gegen Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Tivilkammer des Königlich preußischen Landgerichts für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershaufen zu Erfurt auf den 3. Dezember 1888, Vormittags 109 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 1. August 1888.

e e tm nnn, f. 8d. Gerichtsschreiber des Königlich preuß. Land⸗ gerichts für das Fürstenthum Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen. Civilkammer II.

[24626 Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

In der Zwangsvollftreckungssache des Handels mannes Oury Kahn, zu Pfalzburg wohnend. Gegen: 1) Herrn Louis Gaulard, Professor der facults de Médecine zu Lille, 2) Frau Justine Franck, ohne Ge—⸗ werbe zu Vesinet bei Paris, Rue Thiers Nr. I1, Wittwe Dieudonné, 3) Jules Seltiers, Maler da⸗ selbst, 4) Achille Seltier, Handlungsangestellter, früher zu besagtem Vesinet wohnhaft und heute ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort als Erben der zu Pfalzburg am 29. August 1851 verlebten Marie Frangoise Fanny, genannt Marie Fanny,

Hat das Kaiserliche Amtsgericht zu Pfalzburg, durch Beschluß vom 19. März 18388, die Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen der Schuldner, bezw. die Versteigerung eines zum Nach⸗ lafse von Fräulein Franck gehörigen Wohnhauses mit Zubehör, zu Pfalzburg gelegen, verordnet und den Kaiserlichen Notar Beck in Pfalzburg zum Ver⸗ steigerungsbeamten ernannt. .

In Vollführung des 5.7 des Ges. vom 30. April 1880 lade ich die Schuldner auf Mittwoch, den 5. September 1888, Vormittags 9 Uhr, zu

falzburg in meine Amtsstube zur Verhandlung über die in Betracht kommenden Thatsachen, insbesondere über die Besitz⸗ und Eigenthumsverhältnisse der zu versteigernden Liegenschaft, sowie über die Angebote, die Versteigerungsbedingungen, die Zeit, den Ort und die Art der Versteigerung (in, mit der Erklärung, daß sowohl in ihrer Ab⸗ als Anwesenheit zur frag“ lichen Verhandlung geschritten werden wird.

Pfalzburg, den 2. August 1888.

Der Versteigerungsbeamte. Beck, Notar.

246091 Oeffentliche Zuftellung.

In Sachen der Ehefreu Sophie Wenckens, geb. Lenz, zu Gr. Brebel, vertreten durch den Rechts—⸗ anwalt Dr Löhmann in Flensburg, gegen ihren Ehemann Peter Kheodor Wenckens, früher in Flenk⸗ burg, jetzt in Nordamerika, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung ist Termin zur Ableistung des der Klägerin durch Urtheil der II. Ciyilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flentzburg vom 21. April 1888 auferlegten Eides, und zur weiteren münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits, auf Antrag der Klägerin vom 29. Juli 1888, Termin vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf Sonnabend, den 22. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.

Beklagter wird zu diesem Termin mit der Auf⸗ forderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Flensburg, den 30. Juli 1888.

Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

24660 Oeffentliche Zuftellung.

Nr. S240. Der Handelsmann Abraham M. Weil von Gailingen, vertreten durch Rechtsanwalt Beyerle in Konstanz, klagt gegen den Taglöhner Karl Ruppenstein von BVonaueschingen, zur Zeit an unbe⸗ kannten Orten, aus Kuhkauf vom Jahre 1887, mit dem Anirage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 250 „6 nebst /o Zins vom J7. Juli 1887 und Verfällung desselben in die Kosten des Rechtsstreits sowie vorläufige Vollstreckbarkeits erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Donaueschingen auf Samstag, den 29. September 1888, Vorm. 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Donaueschingen, 31. Juli 1888.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Güßler.

ll 175) Oeffentliche Zuftellung.

Der minderjährige Heinrich Martin Hohmann zu Nentershausen, vertreten durch seinen Vormund, den Dienstknecht Ernst Stein daselbst, Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Aubig zu Rotenburg a. F., klagt gegen den Brauereipächter L. Wernick, zu Dortmund, Körnerplatz Nr. 1. jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Zahlung von 278 S , nebst 5 Prozent Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und Vollstregk⸗ barkeitserklärung, und ladet den Beklagten zur münd · lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Dortmund auf den 28. Sep— tember 1888, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 25.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wi

Auszug der Klage bekannt gemacht. k Dortmund, den 26. Juni 1888.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht

24232 Kaiserliches Landgericht zi Straßburg i. 6

Die Marie Era Litt, Ehefrau deg zu It ten hein wohnenden Straßenwärters Jakob Roos, vertreten durch Rechtsanwalt Schneegans, klagt gegen i hri genannten Ehemann mit dem Antrage:

die Gütertrennung zwischen den Parteien auß zusprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihre: Vermögensverhältnisse vor einen Notar zu Her. 1 und dem Beklagten die Kosten zur Laß zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits is die, öffentliche Sißzung der J. Civilkammer de Kaiserlichen Landgerichts zu Straslburg i. CS. vom . i n. 1888, Morgens 10 uhnr, be,

mmt.

(L. 8) Ver Landgerichts Sekretär: Krům mel.

2sblo!

Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civil kam mer des Königlichen Landgerichts zu Kleve vom 4. Jul 1888 ist die zwischen den zu Alt ⸗Calear wohnenden Cheleuten Müller Max Cerfontaine und Anng Margaretha, geb. Weymans, bestehende gesetz liche Suter. gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Kleve, den 30. Juli 1888.

Hendriksen, J. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

124725 Bekanntmachung. .

In die Liste der bei dem hiesigen Landgericht zu—

gelassenen Rechtsanwälte ist der Gerichts- Al ff esfor Emil Stambrau mit dem Wohnsitz in Königsberg eingetragen. Königsberg, den 30. Juli 1888. Der Landgerichts⸗Präsident.

24724 Bekanntmachnng.

Der. Gerichts Assessor Arends aus Neuenhaus

ist in die Liste für Rechtsanwälte eingetragen. Neuenhaus, 1. August 1888. Königliches Amtsgericht.

Il24E 26. Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem hiesigen Landgerichte zu, gelassenen Rechtsgnwälte ist unter Nr. 16 der bit— herige Gerichts ⸗Assessor Kaerubach zu Breslau eingetragen worden.

Oels, den 1. August 1888.

Der Landgerichts⸗Präsident. In Vertretung: gez. Molle.

[241960 Bekanntmachung.

Der Königliche Notar Conrad FKahlenb orm zu Viersen ist nach Zulassung zur Rechts anwal tsschaft in die bei hiesigem Amtsgerichte geführte Rechtz— anwaltsliste als Rechtsanwalt eingetragen worden.

Viersen, den 2. August 1888.

Königliches Amtsgericht. gez. Bellinger, Amtsgerichts⸗Rath. . Beglaubigt: C. 85 Tau, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Verkäufe, Verpachtung em, Verdingungen ꝛe.

24722 Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Erfurt. Verkauf . der beim Umbau der Elbeisenbahnbrücke bei Wittenberg gewonnenen alten Eisenthei le, bestehend in rot. 244 t Walz und Schmiedeeisen und 39 t Gußeisen.

Termin am 18. Auguft d. J., Vormittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Baciu⸗ Inspeklion.

Bedingungen und Preisverzeichniß können von dort en portofreie Einsendung von 45 8 bezogen werden.

Die Angebote sind postfrei versiegelt mit der Auf⸗ schrift: Angebot auf den Kauf der alten Eisentheile an der Elbbrücke bei Wittenberg“ bis zum genannten Tage einzureichen.

Wittenberg, den 1. August 1888.

Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspekti om.

23506 Domänen⸗Verpachtung.

Die im Regierungsbezirk Kassel, Kreis Ful da, km von der Kreiestadt entfernt gelegene Do mäne Johannesberg mit dem Vorwerk Nonnenrod, mit einem Areal von überhaupt 3265, 1831 ha, darunter A9lö4 ha Hof⸗ und Baustelle, Wege und unnutz bare Flächen, 4,5309 ha Garten, 207, 2866 ha Ackerland, 7b, 3h9 ha Wiesen und 27.3143 ha Weiden, sowie einem Grundsteuer⸗Reinertrag von 151 A 29 soll für den achtzehnlährigen Zeitraum von Io hannis 1889 bis dahin Io? im Wege öffent⸗· lichen Meistgebots verpachtet werden. Der Minde st⸗ , . jährlichen Pachtzinses ist auf 12 000 A6 estgesetzt.

36 Uebernahme der Pachtung ist ein verfügbares Vermögen von 120 990 66 erforderlich und haben Pachtbemerber sich über, den eigenthümlichen Besitz eines solchen, sowie über die persönlichen Fähig⸗ keiten als Landwirthe spätestens acht Tage vor dem Bietungstermine bei uns auszuweisen. Für die mit⸗ zuvervachtende volle Jagd auf den Pachtgrund stücken ist ein besonderer Zins von 35 S jährlich zu ent— richten. ;

Den Bietungstermin haben wir auf

Dienstag, den 28. August d. Is. , Morgens 11 Ühr, in unserem Sitzungszimmer vor dem Geheimen Regierungs⸗Rath von Eschwege anberaumt.

Die rl g tin , gg n ngen liegen in unserem Do mãnen · Sekretariat und in Fulda zur Einsicht offen, können auch gegen . der Schreibgebühren von uns bezogen werden.

Die Besichtigung der Domäne ist nach vorheriger Anmeldung bei dem jetzigen Pächter, Oberamt mann Klostermann, gestattet.

Kassel, den 20. Juli 1888.

Königliche Regierung, Abtheilunß für direkte Steuern, e . . Forsten. ot he.

eim Domänen⸗Rentamte,

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w n 8 r k ** 2 ö 8*

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Deutscher Reichs⸗Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Nas Abonnement betrůgt niertel jährlich 4 MA 56 5. Alle Nost-Anstalten nehmen Bestellung an;

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KR für Berlin außer den Nost⸗Anstalten auch die Expedition (. 8 3 ö 6.

Einzelne Nummern kosten 25 5.

Berlin, Dienstag, den 7. August, Abends.

D.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Pastor Lmer. Kraudt zu Liegnitz, bisher zu Groß— Rinnersdorf im Kreise Lüben, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem emeritirten Lehrer Langer zu Reinerz im Kreise Glatz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem pensionirten Strafanstalts⸗Aufseher Tautz zu Striegau, dem Schafmeister Gottlieb Rieder— gesäß 6 Mühlrädlitz im Kreise Lüben und dem Platzarbeiter Karl Sattler zu Tschirndorf im Kreise Sagan das All— gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Tuchscheerer Karl Steffen zu Berlin die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsrichter a. D. Schomas zu Bassenberg im Kreise Schlettstadt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich niederländischen Premier-Lieutenant und Ordonnanz-Offizier Sr. Majestät des Königs, Baron van Heeckeren⸗Molecaten, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem bisherigen Konsul in Penang, Kauf— mann Rütger Klünder zu Hamburg, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammergerichts-Rath Broicher zu Berlin die Er⸗ laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich japanischen ö der aufgehenden Sonne vierter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Der bisherige Konsul in Beirut, Dr. Reitz, ist zum Konsul des Reichs in Kairo, und der bisherige Erste Dra— goman bei der Botschaft in Konstantinopel, Dr. Schroeder, unter Beilegung des Charakters als General-Konsul, zum Konsul des Reichs in Beirut ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach den Nordsee⸗-Inseln Norderney, Borkum,. Juist, Langeoog, Spiekeroog und Wangeroog gestalten sich in der Zeit vom 16. bis einschl. 31. August wie folgt:

J. Nach Norderney.

1) Pon Norden nach Norderney über Norddeich mittels Güterpost bezw. Dampfschiffs in etwa 2 Stunden:

am 185. August 4,30 früh und 3,30 Nachm, am 17. August 5, 30 früh und 5 Nachm.,, am 18. August 6,45 früh und 5,45 Nachm., am 19. August 8,5 früh und 6,15 Abends, am 20. August 8,5 früh und 10,30 Vorm. , am 21. August 10,0 Vorm, am 22. August 16,30 Vorm. am 23. August 1030 Vorm. am 24. August 11 Vorm, am 25. August 11 Vorm. und 1455 Nachm., am 26. August 11,36 Vorm. und 1,50 Nachm,, am 27. August 1,B55 Nachm., am 28. August 1,5 Nachm., am 29. August 2 Nachm, am 30. August 3, 15 Nachm., am 31. August 5 früh und 3 Nachm.

Wegen der postseitig nicht benutzten Dampfschiffsfahrten wird auf den Fahrplan verwiesen.

2) Von Norden nach Norderney über Hilgenriedersiel mittels Wagen durch das Watt in etwa 33 Stunden (Briefpost):

am 20. August 2 Nachm, am 21. August 2, 10 Nachm., am 22. August 2,55 Nachm, am 23. August 3,30 Nachm., am 24. August 4.10 Nachm., am 25. August 4,30 früh, am 26. August 4,50 früh, am 27. August b, 20 früh, am 28. August h, oh früh, am 25. Auguft 6,30 früh, am 30. August 7,15 früh.

Il. Nach Borkum.

1) Von Leer nach Borkum täglich, 19. August ausgeschlossen, 11,0 Vorm. mittels Dampfschiffs in etwa 4 Stunden.

2) Von Emden nach Borkum regelmäßig täglich 12 Mittags, außerdem am 17, 19., 24. 26., 28. und 30. August 9 Vorm., mittels Dampfschiffs in etwa 3 Stunden.

III. Nach Juist.

Von Norden nach Juist über Norddeich mittels Personen⸗ wagen bezw. Fährschiffs in etwa 3 Stunden:

am 16. August 2 Nachm., am 17. August 3 Nachm, am 18. August 4530 früh, am 19. Angust 5.30 früh, am 20. August 6,15 früh, am 21. August 7 früh, am 22. August 8, 380 früh, am 23. Auguft 8,45 früh, am 24. August 9 Vorm.,, am 25. August 9,30 Vorm, am 25. August 10 Vorm., am 27. August 10,0 Vorm, am 28. August 11,360 Vorm., am 29. August 12,30 Nachm.,, am 30. August 1,30 Nachm., am 31. August 2, 390 Nachm.

Wegen der postseitig nicht benutzten Dampfsschiffsfahrten wird auf den Fahrplan verwiesen.

IV. Nach Langeoog.

Von Esens Bhf. nach Langeoog über Bensersiel mittels

Privatpersonenpost bezw. Dampfschiffs in etwa JI Stunden: am 16. August 3,30 Nachm.,, am 17. AÄugust 5 früh, am 18. August 6 früh, am 19. Auguft 7,15 früh, am 260. August 8, 15 früh, am 21. August 9 Vorm, am 253. August 10 Vorm. am 25 August 10950 Vorm. am 24. ÄUugust 10 45 Vorm, am 265. August 11.45 Vorm. , am 26. August 12,15 Nachm, am V. August 12,15 Nachm.,

am 28. August 1 Nachm., am 29. August 1,B50 Nachm., am 30. August 2, 15 Nachm., am 31. August 3,15 Nachm.

V. Nach Spiekeroog.

Von Esens Bhf. nach Spiekeroog über Neuharlingersiel mittels Privatpersonenpost bezw. Fährschiffs in etwa 25 Stunden:

am 16. August 4,15 Nachm, am 17. August 5, 15 Nachm., am 18. August 7,15 früh, am 19. August 8 früh, am 20. August 8,45 früh, am 21. August 9,30 Vorm., am 22. August 10,15 Vorm., am 23. August 11 Vorm., am 24 August 12,15 Nachm., am 25. August 12,15 Nachm., am 26. August 1K 15 Nachm, am 27, August 1,45 Nachm., am 28. August 2,15 Nachm., am 29. August 3 Nachm., am 30. August 3,0 Nachm., am 31. August 4 Nachm.

VI. Nach Wangeroog.

Von Jever nach Wangeroog über Karolinensiel mittels Privatpersonenpost bezw. Fährschiffs in etwa 4 Stunden:

am 16. August 1 Nachm., am 17. August 2 Nachm., am 18. August 3 früh, am 19. August 4 früh, am 20. August 5 früh, am 21. August 6 früh, am 22. August 7 früh, am 23. August 7,30 früh, am 24 August 8 früh, am 25. August 9 Vorm. am 26. August 9,30 Vorm, am 27. August 10 Vorm., am 28. August 10,30 Vorm. am 29. August 11 Vorm., am 30. August 12 Mitt., am 31. August

1Nachm. K Wegen der Verbindungen vom 1. September ab bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten. Oldenburg, den 31. Juli 1883. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektoꝛ.

Starklof.

Bekanntmachung des Staats-Ministeriums für das Herzogthum Oldenburg, betreffend die Ausführung des Reichs— gesetzes vom 5. Mai 13886, betreffend die Unfall— und Krankenversicherung der in land- und forst— wirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen.

Zur Ausführung der S§. 12, 81 und 129 des Reichs— gesetzes vom 5. Mai 1886, be reffend die Unfall- und Kranken⸗ versicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen Reichs-Gesetzblatt Seite 132 werden hierdurch die nachstehenden Bestimmungen für das Herzogthum erlassen:

1) Im Sinne des Reichsgesetzes sollen gelten:

a. als „höhere Verwaltungsbehörde“ das Staats⸗-Ministe— rium, Departement des Innern;

b. als „untere Verwaltungsbehörden“ und als „Orts— 1 die Aemter und die Magistrate der Städte

asse

. als „Gemeindebehörden“ die Gemeindevorstände;

d. als „Vertretungen der Gemeinden“ die Gemeinderäthe und als „Vertretungen der weiteren Kommunalverbände“ die Amtsräthe.

2) Unter der „Aufsichtsbehörde“ im Sinne des 5. 12 Absatz 1 des Reichsgesetzes ist die Gemeinde-Aufsichtsbehörde zu verstehen.

Gegen die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden in den Fällen des 8. 12 Absatz 1 und 2 des Reichsgesetzes findet kein Rekurs, sondern die innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Zustellung der Entscheidung zulässige Berufung auf den Rechts⸗ weg mittelst Erhebung der Klage statt.

8) Die nach §. 81 Absatz 2 des Reichsgesetzes den Gemeindebehörden zu gewährende Vergütung wird auf vier Prozent derjenigen Beiträge, welche dieselben nach dem Gesetz erheben, festgesetzt. Die Vergütung fließt in die Kasse der betreffenden Gemeinde.

4 Die in den S§. 34, Absatz 2, 90, Absatz 2, und e Absatz 2 des Reichsgesetzes vorgesehenen Geldstrafen ießen:

a. soweit sie von den Gemeindebehörden erkannt sind, in die Gemeindekassen;

b. soweit sie von den unteren Verwaltungsbehörden er⸗ kannt sind:

wenn die Magistrate der Städte J. Klasse sie erkannt haben, in die betreffende Stadtkasse, im Uebrigen in die

andeskasse;

c. soweit sie vom Reichs⸗Versicherungsamt erkannt sind,

in die Landeskasse. Oldenburg, den 4. August 1888. Großherzoglich oldenburgisches Staats⸗Ministerium. Ruhstrat.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die a des Ersten Oberlehrers am Lyceum II zu Han⸗ nover, Professors Julius Radeck, zum Direktor dieser Anstalt zu bestätigen; sowie dem Rittergutspächter Thilo zu Labuhn, im Kreise Regenwalde, den Charakter als Oekonomie⸗Rath zu verleihen.

5

. Privileg ium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt- Anleihescheine der Stadtgemeinde Krefeld im Betrage

von 3 500 000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadtgemeinde Krefeld in ihren Sitzungen vom 2. Juni 1887 und 11. Mai 1888 beschlossen hat, die zur Ausführung von Neubauten, insbesondere von Schulbauten und einer städtischen Badeanstalt, ferner zu Erweite⸗ rungsanlagen des städtischen Schlacht- und Viehhofes, sowie des städtischen Wasserwerks, endlich zum Ankauf einiger Grundstücke noth⸗ wendigen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stadtverordneten⸗Versammlung, „zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 3 500 900 „M ausstellen zu dürfen,“ da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des , vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Be⸗ trage von 3 500 000 A, buchstäblich drei Millionen und fünfmal⸗ hunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 400 Stück zu 5000 S5 2 000000 1 who 800 000 öh, wo, 500 000 400 200 000

zusammen 3 500 000 MS . nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 0so jährlich zu verzinsen und mittelst Verloosung oder Ankaufs jährlich vom 1. Juli 1889 ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen, und unter Zuwachs der Zinsen der getilgten An— leihescheine und der Betriebsüberschüsse der städtischen Wasserwerke und Badeanstalt zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigen—⸗ thums verpflichtet zu sein. .

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Marmor⸗Palais, den 9. Juli 1888.

Wilhelm R. (L. S.) Zugleich für den Minister des Innern: von Scholz.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Anleiheschein

der Stadt Krefeld

vom Jahre 1888,

Nr. Uber

Rheinprovinz. Buchstabe ..

2

Auf Grund der Beschlüsse der Stadtverordneten Versammlung vom 2. Juni 1887 und 11. Mai 1888 wegen Aufnahme einer Schuld von 3 300 000 MS, bekennt sich der unterzeichnete Ober Bürgermeister Namens der Stadt Krefeld durch diese, für jeden In haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . Mark, welche an die Stadt Krefeld bagr gezahlt worden und mit 330 jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 3 500 000 erfolgt mittelst Verloosung oder Ankauf der Anleihescheine aus einem Til= gungsstock, welcher mit wenrgstens Einem Prozent des Kapitalbetrages unter Zurwachg der Zinsen der eingelösten Anleihescheine und der Be⸗ triebzüberschüsse der städtischen Badeanstalt und der Wasserwerke gi. wird. Die Ausloosung geschieht im Monat Dezember jeden

ahres. Der Stadt Krefeld bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch simmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.

Die ansgeloosten, sowie die gekündigten n t werhen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und, einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen

Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger“, dem Amts⸗

blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in dem amtlichen Kreis- blatt des Stadtkreises Krefeld. Geht eines dieser Blätrer ein, so

wird an dessen Statt von der Stadtverordneten⸗Versammlung mit

Genehmigung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit 3 Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der faͤllig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise diefes Anleihe scheineg bei der Stadtkasse zu Krefeld und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleiheschein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. ö ür die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückjahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Krefeld.