ibre freie Forschung widmen, das Entstehen der bistorischen Kreisrvereine. Später als in den meisten anderen Kreisen sei in der Landes- Haupt ⸗˖ stadt München der Gedanke des Königs ausgeführt worden. Der im Jahre 1830 von dem bekannten Historiker Baron von Freyberg ins Leben gerufene Verein für die Topograpbie und Geschichte des Isar⸗= kreises, an dessen Sxritze der K von Widder und der Regierungs · Direktor Graf Carl von Seinsheim standen, gedieh nicht und loͤste sich bald wieder auf. Ein regeres Leben entwickelte die 1831 gebildete Gesellschaft für deutsche Alterthumskunde von den drei Schilden⸗, welche eine namhafte Zahl hochbegabter Mitarbeiter, darunter den Frhrn. Hans von Aufseß, den Bildhauer Ludwig Schwanthaler, den Dichter und Maler Grafen Pocci, umfaßte und dem Wunsche des Königs in Bezug auf Erhaltung der alten Denkmäler durch Anlegung einer Sammlung von alten Drucken, Ge- mälden ꝛc. entgegenkam. Als nach Eintheilung des Königreichs Bayern nach Volksstämmen (am 29. November 1857) König Ludwig ]. wiederholt dem Präsidenten von Oberbayern, Grafen Carl August von Seinsheim, den Wunsch äußerte, in dessen Regierungsbezirk einen thätigen bistorischen Verein zu besitzen, versammelte dieser im Dezember 1837 20 Geschichtsfreunde um sich, mit denen er die Statuten entwarf. „Erhalten und Sammeln alles Dessen, was für Geschichte und Statistik Oberbayerns im weitesten Begriffe von Belang erscheint, war danach die eine, Bereitstellung und Ver⸗ öffentlichung von Material zur Benützung für die Forscher in den verschiedensten Gebieten dieses umfassenden Bereiches die zweite, Be⸗ arbeitung des Gewonnenen, Sichtung und Erörterung die dritte Richtung, welcher das gemeinsame Streben des Vereins der vater ⸗ ländischen Geschichte gewidmet sein sollte. Der Verein beabsichtigte die Anlegung von Sammlurgen für alle Zweige seiner Bestrebungen, und zwar nicht nur von bildlichen und schriftlichen Denk mälern und Urkunden jeder Art, sondern auch nament⸗ lich einer geschichtlichen Vereins bibliothek. Die Unterhaltung einer möglichst lebhaften gegenseitigen Mittheilung über die Gegenstände, welche die Aufgabe des Vereins bilden, in Versammlungen durch Vorträge, für größere Arbeiten durch die Herausgabe eines periodischen Blattes. war das wesentlichste Feld der Thätigkeit des Vereins, nach diesen Satzungen. — Der nun erlassene Aufruf fand in hohen wie in niederen Kreisen einen so günstigen Anklang, daß das nach Jahres- frist ausgegebene Mitgliederverzeichniß bereits über dritt⸗ halbhundert Männer aus allen Ständen aufwies. Der am 11. De. zember 1837 erkorene Ausschuß, gebildet aus den Herren Hofrath von Bernhard, Rath Buchinger, Regierungs-Rath von Braun mühl, General⸗Vicar Dr. Deutinger, Professor Ferchl, Staats⸗ rath von Freyberg, Legations⸗Rath von Koch ⸗Sternfeld, Staatsrath von Maurer, Graf Franz von Pocci, Staatgrath Graf Seinsheim, Hofrath Dr. von Thiersch, Ober⸗Studien ⸗ Rath Dr. August Freiherr von Zu ⸗Rhein, wählte Seirsheim zum ersten, Zu⸗Rhein zum zweiten Vorstand. Am 18, Februar 1838 erfolgte die Königliche Bestätigung des Vereins. Bereits am Schluß des ersten Jahres trat der junge Verein mit dem ersten Hefte des Oberbanerischen Archives für vater ländische Geichichte⸗ in die Oeffentlichkeit, und am 20. Januar 1839 erstattete Frhr., von Zu⸗Rhein den ersten Jahresbericht in dem als Sitz dem Verein unterm 18. Dezember 1838 zugewiesenen Saale des Theatiner Gebäudes. Als Siegel nahm der Verein in dankbarem Andenken an die reichen Schenkungen, welche ibm beim Beitritt der Gesell⸗ schaft für deutsche AÄlterthumskunde von dieser zu Theil wurden, die drei weißen Schildchen auf rothem Felde an, die auch die Decke des Vereins - Sitzungssaales zieren. — Ein Prinz aus dem bayerischen Königshause, Herzog Max von Bavern, welcher selbst als Geschichtsforscher thäͤtig ist, konnte als Ehrenmitglied und Mitglied des Vereins Dessen 50. Stiftungsfest mitbegehen. — Von der Thätigkeit des Vereins in den letzten 25 Jahren giebt sodann die mitgetheilte Uebersicht der Vorträge, welche in den regelmäßigen Monatssitzungen sowie den seit 1885 ein geführten geselligen Abendsitzungen gebalten worden sind, ein impo⸗ nirendes Bild. Die Vorträge behandelten, von der vorhistorischen Zeit an, die Zeiten der Römerherrschaft in Bayern und der Ein wanderung neuer Stämme, vornehmlich die Landes. und Orts- geschichte, dann die Geschichte des Herrscherhauses, die Geschichte geistlicher Institute, Adels und Geschlechtergeschichte, Mürz, Rechtẽ⸗ und Verwaltungs, Kunst⸗, Kultur, Kriegsgeschichte und Biographie. Viele von diesen Vorträgen sind im ‚Oberbaperischen Archip“ ver= öffentlicht. Auch eine Reihe von Festgab en zu Erinnerungsfesten des Vereins enthält mannigfaltige Elaborate zur Landesgeschichte 2. Am Schluß des Berichts wird ein alphabetisches Verzeichniß sämmtlicher Mitarbeiter an den Veröffentlichungen des Vereins und ihrer Arbeiten während des zweiten Vierteljahrhunderts seines Bestehens (1863 bis 1887) gegeben. — Ganz außerordentlich ver⸗ mehrt haben sich die Sammlungen des Vereins. Der Um—⸗ fang derselben nöthigte schoJ im Jahre 1855 zur Ernennung von sechs Konservatoren für die einzelnen Abtheilungen. Die für die Verfolgung der Zwecke des Vereins werthvollste ö die Bibliotbek, zählt jetzt über 10215 Werke mit mehr als 25 005 Bänden. Der größte Theil der in älterer und neuerer Zeit über baverische Landes-, Orts. und Kulturgeschichte erschienenen Druckschriften ist darin vertreten. Bedeutend ist auch die mit der Bibliothek verbundene Karten- und Plansammlung. Die Manu skriptensammlung enthält ca. 709, ältere Handschriften und 1460 Autographen. Das Vereinsarchix ist auf rund 6309 Num mern angewachsen und weist manche werthvolle Unika auf. Die Bildersammlung hat für ihre sämmtlichen Unterabtheilungen, Gemaͤlde, Handzeichnungen, Kupfer- und Stahlstiche, Holzschnitte und Photographien, sowohl durch Ankauf wie durch Geschenke reiche Meh⸗ rung erfahren. Fortwährend läßt der Berein durch Maler Abbil⸗ dungen von denjenigen geschichtlichen Denkmälern in München anfer— tigen, welche dem Verfall oder der ö entgegengehen oder besonderen kunsthistorischen Werth besitzen. ber nicht München allein, sondern auch andere Orte des Vereinsgebiets sind in den Mappen vertreten. Die im Jahre 1845 bei der 50 jährigen Feier der Erfindung der Lithographie begründete bayerische Porträt- sammlung zählt 1380 Bildnisse. Die ganze Sammlung bestebt aus über 5205 Nummern. Die Wappensammlung umfaßt in 18 Bänden 6320 Stück. An sie schließt sich eine Kollektion von 750 Wachs⸗ siegeln, 960 Abgüssen in Masse, 31090 Abdrücken in Siegelack und Oblaten an. Die Anzahl der Siegelstöcke und Petschafte beträgt über 60. Als Zugang von befonderem Werth aus neuerer Zeit wird ferner eine Schenkung hervorgehoben, welche aus den Abguͤssen von 69 Kaiser⸗ siegeln und 30 Siegeln der bayerischen Herrscher aus der ersten Zeit der Wittelsbacher besteht. Die Münzsammlung ist, in zwei Unter⸗ abtheilungen, die der antiken und die der mittelalterlichen und neueren Münzen getrennt. Außer einigen griechischen Städte⸗ und Königs⸗ münzen, zehn goldenen Regenbogenschüsselchen, sind in der ersten Abtheilung die römischen Kaisermünzen (1800) so reich, ver⸗ treten, daß die Kaiserreihe fast vollständig ist. Der größte Theil der⸗ selben hat kenntliches Gepräge und ist, da die Fundorte besonders berücksichtigt werden, außer von numiematischem, auch von historischem Werth, well eine Menge der mit den Münzen gefundenen Gegenstände durch fie eine richtige Zeitbestimmung erhält. Von mittelalterlichen und neueren Münzen entbält die Sammlung über 5oo0 aus allen europäischen Ländern; Bayerns und der Pfalß Regenten sind mit C0 Stücken, darunter sehr seltenen, vertreten. Die vollstãndige Reihe der Geschichtsthaler der Könige Ludwig J. und Max II. wurde bei Einführung des neuen Muͤnzfußes erworben. Ganz besonders reichhaltig ist die Alterthumssammlung, namentlich an Gegenständen aus der prähistorischen und ältesten Zeit. In ihr sind, dem Bericht zufolge, viertehalbhundert Fundorte vertreten, deren Objekte unter den Rubriken; Waffen (150), Geräthe (312), Schmuck⸗ gegenstãnde (11), Gefäßreste ih artistische Gegenstaͤnde (255), Baureste (55), Schädel (70), Anticaglien (25) ihre Aufstellung fanden. Die zum Theil recht umfänglichen Kataloge der Samm⸗ lungen werden fortlaufend vervollstaͤndigt und ergänzt. Nach dem im Jahre 1886 bewirkten Umzuge haben die Sammlungen eine über sichtliche, der Benutzung zugängliche Aufstellung erfahren. — Im regen Verkehr stand der Verein mit Behörden, Gelehrten
und sonstigen Mitgliedern, von denen Gutachten und Aufschlũsse erbeten wurden. Die Erhaltung des Sendlingerthores, der Kapelle in Königswiesen, der Ruinen der alten Herzogsveste in Vohburg sind durch die Hutachten des Vereins begründet, und als es nabe stand, daß das Grabmonument des bayerischen Gejchichtschreibers Westen⸗ rieder verfiel, hielt es der Verein für seine Pflicht, dasselbe guf seine Kosten wieder in baulichen Zustand zu versetzen. Daß andere Wünsche, wie z. B. die Restaurirung des Prachtbaues in Steingaden, keine Erhörung finden konnten, 9 im Geiste der Zeit und ihrer ander⸗ weitigen Bedũrfnisse. — In Verbindung und Schriftenaustausch stebt der Verein mit 120 auswärtigen Geschichte⸗ und Alterthumsvereinen, von denen der Heimath nach 82 Deutschland, 21 Desterreich. 10 der Schweiz, 4 Belgien und den Niederlanden und ie 1 Schweden, Dänemark und Rußland angehören. Ferner pflegt der Verein mit der Smithsonian Institution in Amerika Schriftenaustausch. — Die gegenwärtige Zahl der Vereinsmitglieder, 742 wirkliche und 9 Ehrenmitglieder, ist die böchste seit seinem Bestehen. Seit dem vorigen Jahre hat der Verein die Ehre, einen zweiten Prinzen des baverischen Königsbauses seinen Mitgliedern beijäblen zu dürfen: Se. Königliche Hoheit den Prinzen Dr. Ludwig Ferdinand von Bayern. — In der Leitung der Vereinsangelegenheiten erfolgte mit dem Beginn des Jahres 1887 insofern ein Wandel, als an die Stelle des bis herigen J. Vorstandes, Geheimen Hoftaths, Haus- und Staats- Archivars, Universitãts⸗Professors Dr. Ludwig von Rockinger, welcher seit sieben Jahren die Vereinsleitung geführt hatte, nun aber durch umfangreiche literarische Arbeiten in Anspruch genommen ist, der bis⸗ herige II. Vorstand, Oberst⸗Lieutenant Würdinger, trat, während Reichs ⸗Archiv⸗Rath und Vereins Archivar Dr. Haeutle zum II. Vor- stand gewählt wurde.
Mannigfaltiges.
Ueber Uhrvergleichungen und die dabei vorkommenden Irrungen. . Aus einem von dem Geheimen Regierungs⸗Rath Prof. Dr. Förster, Direktor der Berliner Sternwarte, am 17. April 1888 im Berliner Uhr macher Verein gehaltenen Vortrage. (Separatabdruck aus der Deutschen Uhrmacher ⸗Zeitung! Nr. 15 vom 1. August 1888)
In der Einleitung des Vortrages wurde zunächst die Stellung . . zu den Grundfragen der Meß⸗ und Rechenkunst argeleg . ⸗
Dle Gestaltungen und Bewegungen im Himmelsraume sind in Folge einer ausgleichenden Wirkung der Ferne für uns mir in ihren großen, sozusagen idealen, Linien erkennbar.
Die vergkeichsweise sehr vollkommene Beständigkeit und Regel mä ßigkeit, in welcher sie demnach sogar für unsere verfeinertste Wabr⸗ nehmung zur Erscheinung kommen, hat es der Astronomie zuerst er möglicht, aus der Natur selber Maßbestimmungen und Kontrolen für die zahlreichen Irrungen und Verfehlungen unserer eigenen Wahr nehmungen und ÜUrtheile abzuleiten. ;
Es ist der Astronomie im Verein mit der Mathematik gelungen, gewisse Regeln zu ersinnen und zu erproben, nach denen man wenigstens im Ganzen und Großen bei allen mit Maßbestimmungen verbundenen Wahrnehmungen sich von den trübenden Wirkungen vieler menschlicher Irrungen mehr und mehr unabhängig machen kann. .
Insbesondere gilt dies auch von den sogenannten persõnlichen Fehlern, welche gerade im Gebiete der feineren Zeitmessung und Zeit ⸗ vergleichung eine sehr wesentliche Bedeutung haben, und welche unter Anderem davon herrühren, daß bei verschiedenen Personen die Ge⸗ schwindigkeit und die Reihenfolge, in welcher die verschiedenen Sinnes wahrnehmungen zum Bewußtsein kommen, recht erheblich von einander abweichen können. 3 ;
Zur Sicherung gegen solche in manchen Fällen mehr als eine balbe Sekunde erreichenden persönlichen Unterschiede hat man in der Astronomie mannigfache Vorkehrungen erdacht und im Allgemeinen mit Erfolg in Aawendung gebracht. .
Auf dem Gebiete derjenigen Uhrvergleichungen, bei denen man der Natur der Sache nach nicht bis auf kleine Bruchtheile der Sekunde, fondern etwa bis auf die Sekunde oder in noch viel zahlreicheren Fällen nur bis auf die Minute gehen will, haben natürlich die sogenannten per⸗ sönlichen Fehler in dem vorerwähnten Sinne keine Bedeutung. Dennoch treten auch hier gewisse Gruppen von Irrungen auf, welche zwar nicht einer beftimmten Perfon in bestimmter Größe und Richtung an⸗ zuhaften pflegen, aber doch mit dem Wesen der persönlichen Wahr— nehmungen und Urtheile eng verwachsen sind, .
Das Persönlichkeits⸗ oder Selbstgefühl bildet bekanntlich schon an sich eine beständige Gefahr von Urtheilsfehlern auf allen Gebieten des Lebens. Auch die klügsten und besten Menschen haben, so oft ihre eigenen Wahrnehmungen und Behauptungen mit denjenigen anderer Menschen oder sogar ganzer Gemeinschaften anderer Menschen in Kon flit gerathen, die sebr wohl erklärliche instinktive Neigung, den Irr⸗ ithum oder das Unrecht zunächst nicht auf ihrer eigenen Seite zu suchen, and gerade in Folge dieser Neigung unterläßt man es sehr oft, für die eigenen Wahrnehmungen und Behauptungen noch recht zeitig diejenigen Selbstkontrolen aufzusuchen, auf deren Rathsamkeit jener Konflikt hinweist, und duͤrch welche man den Schutz gegen eigene Irrungen wesentlich erhöhen könnte. Für diese allgemeine Erschei⸗ nung bieten gewisse, in zahllosen Fällen zur Kenntniß der hiesigen Sternwarte gelangte Wahrnehmungen hinsichtlich der Beurtheilung der Normaluhren sehr sprechende Beispiele. .
Es hat Jemand die Minutenangaben oder, falls er eine genauere mit Sekundenzeiger versehene Uhr besitzt, die Sekundenangaben zweier oder mehrerer Normaluhren nach einander mit seiner Uhr verglichen und dabei sehr erhebliche Unterschiede gefunden, welche über diejenigen Grenzen hinausgehen, die als Fehlergrenzen der Angaben der hiesigen von der Sternwarte regulirten Normaluhren mehrfach in öffentlichen Erklärungen verbürgt worden sind. Ungeachtet aller. Erklärungen letzterer Art und ungeachtet des Rufes der Zuverlässigkeit, dessen sich im Allgemeinen die astronomischen Institutionen erfreuen, wird aber doch von den meisten Menschen obne Weiteres angenommen, daß die Urfache der gefundenen Abweichung nicht in Unvollkommenheiten des Ganges der eigenen Uhr oder in Irrthümern, die bei der Ver⸗ gleichung derselben mit den Normaluhren ron ihnen selbst begangen worden sind, ihren Grund haben, sondern daß die Angaben der Normaluhren selber fehlerhaft seien. In zahllosen Fällen lautet eben die stehende Aeußerung: „an meiner Uhr und an meiner Vergleichung kann es nicht liegen“. ; .
Welcher Art sind denn nun aber die Irrthümer, welche Jemand bei Vergleichung seiner Uhr mit den Normaluhren begehen kann? Und welche Abweichungen können dabei durch Unvollkommenheiten der Einrichtungen und Leistungen der eigenen Taschenuhr entstehen?
Was zunächst die Vergleichung der Sekundenangaben der Normal- uhr mit derjenigen des Sckundenzeigers einer Taschenuhr betrifft — und zwar mit Äusschluß einer größeren Genauigkeit als etwa bis auf die volle Sekunde —, so kommen dabei zunächst erfahrungs mäßig Ab⸗ lesungs⸗ und Zählungsfebler von ganzen Zehnern oder Fünfern der Sekunde in Betracht, aber auch 6 von einem halben Um- kreise, also von runden dreißig Sekunden. Das Entstehen eines Ver⸗ sehens letzterer Art wird, wie es scheint, auch dadurch begünstigt, daß bei manchen Taschenuhren der Knopf und Ring sich nicht bei der Zwölf, sondern gegenüber bei der Sechs befindet, oder daß sonstige Verschiedenheiten der bezüglichen Einrichtungen vorliegen. ;
Die Gefahr von Ablesungs⸗ oder Zäblungsfehlern wird bei solchen Vergleichungen dadurch erhöht, daß die Aufmerksamkeit sich zwischen zwei Bewegungs ⸗Erscheinungen zu theilen hat, und daß bei der Ver⸗ gleichung mit den Normaluhren die Gehörs⸗Wahrnehmungen ihrer Sekundenschlãge, wodurch sonst die Uebertragung der Zählung von einer Uhr auf eine andere unterstützt wird, in Wegfall kommt, während anderer seits das Zählen nach dem Hören der Schläge der Taschenuhr da= durch sehr erschwert wird, daß diese Schläge bei den meisten Taschenuhren in noch kleineren Intervallen als halben Sekunden aufeinander folgen. . 3 ö
Um sich gegen Ablesungs, und Zählungsfehler vorerwähnter Art zu sichern, thut man gut, die Vergleichung mindestens einmal und wo⸗ möglich in einer von der ersten Vergleichung etwas verschiedenen Art
des Verfahrens, und zwar am besten an einer n , Stelle des Sekunden · Zifferblattz zu wiederbolen, sodann bei kleinen Unter ˖ schieden der beiden Ergebnisse den Durchschnitt zu nehmen, bei größeren Unterschieden aber noch eine dritte Vergleichung hinzuzufũgen, aus deren NUebereinstimmung mit einer der beiden erften man dann die Entscheidung entnimmt und so fort. ; ;
Auch die Vergleichungen der bloßen Minutenangaben der eigenen Uhr mit denjenigen der Normaluhr sind erfahrungsmäßig mit Ablesungs fehlern ähnlicher Art, und zwar am leichtesten bei Zeigerstellungen, welche zwischen den ganzen Viertelstunden liegen, beispielsweise mit Ablesungsversehen von fünf Minuten, behaftet.
Bel den Ablefungen der Minuten Angaben der Normaluhren kom ⸗˖ men außerdem diejenigen nicht unmerklichen Verschiebungen in Betracht, welche die anscheinende Stellung der Spitze des Minutenzeigers gegen die Eintheilung des Zifferblattes an verschiedenen Stellen des Um⸗ kreises dadurch erfährt, daß das Auge des Ablesenden sich im Alge, meinen erheblich unter der Mitte des Zifferblattes und oft auch seitlich von derselben befindet. Auch entstehen bei den vorderen Zifferblättern unserer Normaluhren, welche nur die Minuten · Angabe enthalten, wãh⸗ rend das guch mit Sekundenzeiger versebene Zifferblatt sich auf der gegenüberliegenden Seite der ih befindet, kleine Mängel dadurch. daß die Bewegung des vorderen vom Uhrwerke etwas entfernteren Zeiger werkes nicht so genau centrisch geschieht, wie die Bewegung auf der mit Sekundenzeiger versehenen Seite. Sodann ist auch der Einthei⸗ lung des vorderen Zifferblattes wegen der vorerwähnten unvermeid⸗ lichen Uebelstände der Ablesung, welche nur durch eine Verbindung mit einer Sekunden ·˖ Ablesung eingeschränkt werden, nicht ganz dieselbe Genauigkeit gegeben, wie der Eintheilung des anderen Ziff erblattes. Die Unterschiede indessen, welche durch alle diese kleinen Unvollkom⸗ menheiten der Minuten Angabe der Normaluhr selber an dem vor⸗ deren Blatte entstehen können, werden jetzt eine halbe Minute nie⸗ mals erreichen. ; ;
Viel erheblicher sind bei den Vergleichungen einer Taschenuhr mit den Normaluhren diejenigen Unsicherheiten, welche aus den Ein ⸗ theilungsfehlern der Minuten ⸗Zifferblätter der Taschenuhren in Ver- bindung mit den Centrirungsfehlern der Zeigerbewegung zu dem in Minuten eingetheilten Umkreise entstehen können. Bei einer sehr großen Anzahl von Taschenuhren, selbst guter Qualitãt, sind Eintheilungsfehler und Excentrizitätsfebler der Minuten - Zifferblätter bis zu 1 oder? Minuten vorhanden. Die Einwirkungen dieser Febler auf die Angaben der Uhren be⸗ dingen im Allgemeinen die größten Verschiedenheiten an ein⸗ ander gegenüberliegenden Stellen des Blattes, also nach dem Verlaufe einer halben Stunde, demnach ungefähr in einem zwischen den Ver⸗ gleichungen zweier Normaluhren verfließenden Zeitintervalle. In ein ⸗ zelnen Fällen kommt es auch vor, ke durch eigenthümliche Fehler oder Störungsursachen im Werke periodische, z. B. allstündlich wieder⸗ kehrende, dagegen in längeren Zeiträumen neben den sonstigen Ver⸗ anderungen des Ubrganges in den Hintergrund tretende Veränderungen der Schwingungsbedingungen in der Uhr entstehen, welche gerade in Intervallen von halben Stunden Unterschiede bis zu Bruchtheilen einer Minute hervorbringen können. ; .
Von größerer Wichtigkeit sind allerdings Schwankungen letzterer Art bei denjenigen Vergleichungen, bei welchen man die Sicherheit von etwa einer Sekunde zu erreichen wünscht und glaubt.
Es giebt viele Taschenuhren, auch von guter Qualität. welche bei regelmäßig wiederkehrenden Vergleichungen von Tag zu Tage bis auf wenige Sekunden übereinstimmende Gänge zeigen, dagegen inner⸗ halb eines Tages, sei es in Folge der Verschiedenheiten der Temperatur und der Lage, denen sie am Tage und in der Nacht ansgesetzt sind, sei es wegen Unvollkommenheiten der vorerwähnten Art, um ganze Zehner der Sekunde in ihren Angaben derartig bin und berschwanken, daß sie sehr wohl innerhalb einer ganzen oder halben Stunde ge schweige denn in mehrstündigen Zeiträumen, von dem regelmäßigen, nach ihren sehr kleinen tägli Durchschnittsabweichungen zu erwar⸗ tenden Verlauf der Angaben um viele Sekunden abweichen können,
Alle diese Unvollkommenheiten der Vergleichungsmittel, mit welchen man oft in bester Meinung und größtem Vertrauen die Normaluhien zu kontroliren glaubt, werden sofort zur Erscheinung kommen, wenn man die Vorsichtsmaßregel befolgt, zu der ersten Normaluhr, mit welcher man die eigene Ühr verglichen hat, nach einem nicht zu langen . zurückzukehren und alsdann eine erneute Vergleichung vor⸗ zunehmen. .
Die uralte Erfahrung, daß Irrungen bei menschlichen Wahr⸗ nehmungen und Urtheilen Naturerscheinungen sind, welche auch mit einer gewissen Nothwendigkeit und Gesetzmäßigkeit auftreten, drückte man früher mit den harten Worten aus: Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede. — — In der Sprache der Messungs: und Rechnungstechnik beißt dies jetzt milder und ermuthigender für den Einzelnen: Ein Erfahrungs⸗ und Schlußergebniß. bei welchem es an jeglicher Kontrole gegen die der Natur der Sache nach unvermeid— lichen Irrungen gebricht, ist nichtig, auch wenn es von der Rede vieler Männer getragen ist. w
Es liegt demgemäß auf der Hand, daß das Ergebniß jeder Vergleichung zweier oder mehrerer Normaluhren mit einer Taschen⸗ uhr, wenn diese Vorsichtsmaßregel nicht befolgt und auch keinerlei sonftige Kontrole über die Gangfehler der zur Vergleichung dienen den Uhr erlangt ist, nicht entfernt in Frage kommen kann neben der großen Sicherheit und Stetigkeit, mit welcher die Normaluhren selber von der Sternwarte regulirt und überwacht werden. Jede gegen die Genauigkeit der Uebereinstimmung der Angaben der Normaluhren unter einander gerichtete Be⸗ mängelung, bei welcher nicht die zahlenmäßigen Ergebnisse solcher Selbstkontrolen der Vergleichung vorgelegt werden können, muß unbedingt abgelehnt werden, zumal dann, wenn aus der Art der Ver gleichung sich ergiebt, daß auch bei jeder einzelnen Vergleichung die oben erwähnten Kontrolen gegen bloße Ablesungs⸗ oder Zählungs ˖ fehler versäumt worden sind. ; .
Dagegen werden alle solche Vergleichungen, bei welchen die Er— gebnisse sorgfältig aufgezeichnet, und bei welchen durch rechtzeitige und systematische Wiederholungen im Sinne obiger Rathschläge auch der Einfluß der Gangfehler der zur Vergleichung dienenden Taschenuhr gehörig erkennbar und kontrolirbar gemacht worden ist, der hiesigen Sternwarte aufs Aeußerste willkommen sein, weil sie nicht bloß die Mittel und Wege der Kontrole der Normaluhren vermehren, sondern auch den Beweis liefern, . die von der Sternwarte dargebotene Genauigkeit der öffentlichen Zeitangaben zur Erhöhung der Genauig= keit und der Vorsicht des Urtheils zunächst auf dem Gebiete der Zeit⸗ messung beiträgt, eine Wirkung, welche den sonstigen Wohlthaten der einheitlichen Zeitregulirung an Bedeutung keineswegs nachsteht und auch geeignet ist, die noch vorhandenen kleinen Unvollkommenheiten der bezüglichen Einrichtungen ausgleichen zu helfen.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Jerusalem. Ein Besuch Von Paul Lietzow, Verfasser von Nord und Süd ⸗Germanen, Leben und Lieben in Dänemark, Handbuch der Philatelie oder Postwerth⸗ zeichenkunde, u. s. w. (Berlin 18883. B. Behr's Buchhandlung (R. Wilhelmi), Unter den Linden 47.)
Deutsche Kolonialjeitung. Organ der Deutschen Kolo⸗ nialgesellschaft. (Berlin W., Mauerstraße 63, 64, 65.) Nr. 31. — Inhalt: Bekanntmachung. — Geschichte der südafrikanischen Republik. Von Karl Blind. — Heinrich Semler in Deutsch-Ostafrika. Mit einer Karte. — Die Lage im . — Mittheilungen aus der deutschen Kolonialgesellschaft. — Korrespondenzen. — Kleine Mittheilungen.
Aus dem Walde. Wochenblatt für Forstwirthschaft. (Verlag Pet. Weber & Scholje in Frankfurt a. M.) Nr. 3. — Inhalt: I. Abhandlungen: Vom Mittelwald zum Hochwald (Fortfetzung) von Oberförster Dr. Jäger in Tübingen. — II. Mittheilungen: Die deutschen Holzzölle. — Von der Sterbekasse für das deutsche Forstpersonal. — Vermischtes. — Dienst und Personalnachrichten. Aus Württemberg. — Briefkasten. — Beilage: Anzeiger für die Forst ⸗ und Domaͤnen · Verwaltungen.
in der heiligen Stadt
Steckbriefe und Unters
— ᷓ e e Gd dergl. . gen, o orladungen u.
3. aufe, Verachtungen, . 4 ö 4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anz eiger . k 1. . ö
Verschiedene Bekanntmachungen.
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1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
26085] Steckbrief.
Gegen den Arbeiter Carl Grimm, am 17. Mai 1857 zu Rodersdorf geboren, zuletzt in Brandenburg a. H., welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen wissentlich falscher Abgabe einer eides stattlichen Versicherung in den Akten LI 32 / 85 ver- hängt Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 2. August 1888. Königliche Staatz ⸗ anwaltichaft. Beschreibung; Alter 36 Jahre, Größe 1,44 m. Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn opal, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase, Mund gewöhnlich, Zähne gut. Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
25086 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Wilbelm Senft aus Jaromierz, Kreis Bomst, Reg.-Bez. Posen, zuletzt in , wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dieb siabls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ kaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 4. August 1888. Der Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht.
Beschreibung: Größe 5 Fuß 8 Zoll, Statur hager, Haare blond, ohne Bart, Augen blau.
265984 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Fleischermeister Karl Kanter aus Werndorf, Kreis Trebnitz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft wegen zwei schwerer Diebstähle und eines einfachen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justizgefängniß zu. Oels abzuliefern. Oels, den 3. August 1888. Königliches Landgericht, Strafkammer. Molle. Beschreibung: Alter 33 Jahre, Größe 4 Zoll, Statur mittel, Haare schwarzj, Stirn hoch, Bart dunkelblonder Schnurr⸗ bart, Augenbrauen braun, Augen grau, Nase gewöhn⸗ lich, Mund gewöhnlich, Zähne fehlerbasft, Kinn ge— wöbnlich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe bleich, Sprache deutsch. Kleidung: dunkelblaue . graue Stoff hosen, ein Paar Halbstiefeln, bräunliches Jaquett und bräunliche Stoffweste. Besondere Kennzeichen keine.
25090 Oeffentliche Zustellung. Strafbefehl.
Auf den Antrag der Großherzoglichen Staats— anwaltschaft wird gegen Sie wegen der Beschuldi⸗ gung, im April d. J. durch mehrere selbstständige Handlungen, um Behörden oder Privatpersonen zum Zwecke seines besseren Fortkommens zu täuschen, HL zu Blücherhof einen angeblich von dem Tage—⸗ löhner Maaß daselbst für ihn ausgestellten Arbeits ⸗ schein falsch angefertigt und 2) Anfang Mai d. J. zu Augustenruh von demselben wissentlich dem Guts besitzer Stein auf Augustenruh gegenüber Gebrauch gemacht zu haben, Uebertretung gegen §§. 363, 77 Abs. 2 St. G. B.. wofür als Beweismittel bezeich⸗ net sind: Zeugniß des Tagelöhners Maaß und desen Ehefrau zu Blücherhof und des Guts besitzers Stein auf Augustenruh, und der zu den Aktẽn liegende falsche Arbeitsschein, eine Haftstrafe ad JL von einem Tage und ad 2 von einem Tage, jzusammen von zwei Tagen festgesetzt. Zugleich wer⸗ den Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Kosten sind an die Amtsgerichtskasse zu Güstrow zu zahlen. Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem unterieichneten Gericht schriftlich oder ö. Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch er⸗ eben.
Güstrom, den 9. Juni 1885.
Großh. Mecklenburg ˖ Schwerinsches Amtegericht.
(gez) E. Bu schmann, (L. S.) Beglaubigt: L Elies, A. G. Act.
An den Hofgänger Jacob Planker beim Tage⸗
löhner Bohn zu Augustenruh bei Güstrow.
Lꝛolsz]
Der Ersatz ⸗Reservist Friedrich Wilhelm Robert Kofalk — Schlosser — geboren am 26. Juli 1862 zu Potsdam, zuletzt in Pot dam wohnhaft, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausge⸗ wandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus- wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, — Uebertretung gegen 5§. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs, in Verbindung mit Art. J. 58. 3 Nr 8 des Reichsgesetzes vom 6. Mai 1880 (R. -G. Bl. .S. 1037 Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 22. Ok⸗ tober 1888, Vormittags 91 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Linden straße 54, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr ⸗ Bezirks ⸗ Kommando zu Potsdam ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Potsdam, den 6. Juli 1888.
; . Regenstein,
Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Abth. V.
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2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. ꝛᷣoss])
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Gärtner Küchenmeisterschen Hauses und Gärten Ar, 68h. = 00. in der Bützower Vorstadt zu Krö⸗ pelin, ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, jur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Dienstag, den 11. September 1888, Vormittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten ie. ange⸗ cbt. Der Theilungsplan und die Rechnung des e e e liegen auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten aus.
Kröpelin, den 30. Juli 1888.
(13785 Das auf die minderjährige Emilie Streich zu Kiedrowo ausgestellte, über 59 M 60 lautende Spar kassenbuch der Kreissrarkasse Snesen Nr. 3752 ist angeblich in der Hand des früheren Vormundes der Gläubigerin verloren gegangen. Auf Antrag des gegenwärtigen Vormundes, Schäfers Anton Pruß zu Starenzynek, ergeht biermit an den Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs die Aufforderung, spätestens in dem auf den 17. Dezember 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklãrung erfolgen wird. Guesen, am 5. Juni 1838. Königliches Amtsgericht.
26991] Aufgebot. Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines Jeden Namen verzeichneten Werthpapiere das Aufgebot beantragt: 1) Herr Gutsbesitzer Ernst Däbritz in Nischwitz bei Wurzen, in abgetretenen Rechten des Privat⸗ manns Carl Gottlob Köhler bier, wegen der K. S. Staateschuldverschreibung vom 1. April 1878 Litt. C. Nr. 5692 über 30 46 Z Oe jährliche Rente auf 1000 M Kapital, 2) die Gemeinde zu Helbersdorf wegen des K. S. , Litt. E. Nr. 6653 über 25 Thlr. — 4 j 3) Herr Gastbofsbesitzer Paul Otto Fichtner in Niederau bei Meißen wegen der K. S. 25 Staats schuldenkassenscheine der Anleibe vom Jahre 1869 Litt. B. Nr. 17 729 und 17 854 über je 100 Thlr., 4) Herr Maurer Karl Friedrich Trepie hier wegen der K. S. 4 9½ Staatsschuldenkassenscheine vom Jahre 1869 itt. A. Nr. 24478 und 24479 über je 500 Thlr., der K. S. Staateschuldverschreibungen vom Jahre 1876 über je 30 M 3 0½ jährliche Rente auf 1600 6 Kapital Litt. C. Nr. 149, 42 671 und 234686 und der dergl. über je 15 66 3 90 jährliche 353 auf 500 M Kapital Litt. D. Nr. 15 910 und 5) Fräulein Pauline Ernestine Eichborn in Würsch⸗ nitz bei Radeburg wegen der K. S. Staatsschuld⸗ verschreibungen vom Jahre 1876 über je 30 M 30o jährliche Rente auf 1009 66 Kapital Litt. C. Nr.
13 652 und 77 013,
6). die Bergknappschaftliche Begräbnißkasse des Freiberger Bergamtsreviers, eingetragene Genosssen⸗ schaft, wegen des K. S. 3 9 Staateschuldenkassen⸗ scheins vom Jahre 1855 Nr. 37 836 über 100 Thlr. und der K. S. Landeskulturrentenscheine Ser. II. Nr. 723 und 725 über je 100 Thlr. — 300 ,
7) Herr Gutsbesitzer Karl August Grafe in Vol kersdorf bei Moritzburg wegen des K. S. 40/0 Staatsschuldenkassenscheins der Anleihe vom Jahre 1869 Litt. B. Nr. 43 über 190 Thlr,
8) Herr Christian Gotthelf Jonaball, Weichen wärter hier, und Genossen wegen des K. S. Land⸗ rentenbriefs Litt. C. Nr. 26 167 über 100 Thlr. —
9) Herr Arresthausinspektor Georg Klien in Frei⸗ berg wegen des K. S. 490 Staatsschuldenkassen⸗ scheins der vereinigten Anleibe von den Jahren 1852368 Ser. II. Nr. 40 919 über 100 Thlr.,
10) die Verwaltung der bei der Kirche in Krost— witz bestehenden Hornig'schen Fundation wegen des K. S. 4 Yo0 (vormals 5 ) Staatsschuldenkassen˖ scheins vom Jahre 1867 Ser. II. Nr. 24 929 über 100 Thlr.,
11) Herr Dr, med. Walther Reinhard in Bautzen wegen des 40½ (vormals 495 0οὴ˖) Schuldscheins Litt. A. Ser. 3465 Nr. S627 uber 200 Thlr. der
rioritätsanleihe vom Jahre 1872 der vormaligen Leipzig⸗ Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie,
12) die Herren Günther C Rudolph hier wegen der Prioritäts⸗Obligation Nr. 222 über 190 Thlr. der Anleihe der Aktiengesellschaft Bayrisch Brau⸗ haus“ hier vom Jahre 1874,
13) Herr Rentner Karl. August Georg Töpffer hier wegen des von der hiesigen Reichsbankstelle unterm 20. Oktober 1886 ausgestellten Pfandscheins Nr. 2023 mit Nachträgen, inbalts dessen der Antrag⸗ steller der Reichsbank für mehrere von der letzteren ijur Verzinsung nach 4 06 jäbrlich empfangene Darlehen von zusammen 4000 M eine Anzab! Werth⸗ papiere im Nennwerthe von zusammen 6700 M als Unterpfand übergeben hat.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert,
spätestens in dem auf den 10. Juli 1889,
Vormittags 10 Uhr, ror dem unterzeichneten
Amtsgerichte, Landhausstraße 1.3 II., anberaumten
Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf
die Urkunden anzumelden und die letzteren vor⸗
zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben
erfolgen wird.
Dresden, den 11. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1b.
Schönert.
26138 Aufgebot. Auf dem in der Steuer gemeinde Fürth gelegenen Anwesen Haus⸗Nummer 3 der unteren Fischergasse hier, Plan Nr. 169 zu 3 Ar und Zubehör, zur Zeit im Besitze des Fischereibesitzets Johann Ernst Schmidtkunst, ist in Band VI. S. 55 des Hypo—⸗ thekenbuches für Fürth seit 9. August 1826 auf Grund Instruments vom 4. Mai 1813 eine Kaution von 84 Fl. 195 Kr. — 134 Æ 55 eingetragen. Die Nachforschungen nach den Rechtsnachfolgern der inzwischen verstorbenen Margareta Lehnert sollen fruchtlos geblieben sein. Auf Gesuch des p. Schmidt ⸗ kunst ergeht nunmehr Aufforderung an alle Die—⸗ jenigen, welche auf die ursprüngliche durch Kautions eintrag gesicherte Forderung zu 84 Fl. 193 Kr. ein Recht zu haben glauben, solches Recht hierorts innerhalb sechs Monaten arzumelden, widrigen ⸗ falls die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. Der Aufgebotstermin findet am Donnerstag, den 7. März 1889, ⸗ Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 18s1. statt. ürth, den 24. Juli 1888. Königliches Amtsgericht. gez. Keller.
Großherzogliches Amtsgericht.
, .
Nachdem sich die beiden Hppothekenscheine über die Fol. VIII. erster und Fol. 19 zweiter Haupt ⸗ abtheilung des Hypothekenbuchs über das Rittergut Kölpin fuͤr den Kammerherrn von Behr ⸗Negendank auf Passow mit Zinsen zu 40so eingetragen stehenden Pöste von 1100 Thlr. Court. — 3300 0 und resp. I800 Thlr. Court. — 11 400 4, bezüglich welcher don dem unterzeichneten Gerichte unterm 16. Mai ds. Is. das Aufgebot angeordnet worden, nach An⸗ jeige der Antragsteller wieder angefunden haben,
gestellt und der auf den 7. Dezember d. Is. , Vormittags 11 Uhr, angesetzte Anmeldetermin wieder abgekündigt. Neubrandenburg, den 3. August 1888. Großherzogliches Amtsgericht. F. Schar enberg.
17537 Aufgebot.
Auf Antrag von Eilert Friedrich Fels ist zum Zwecke der Kraftloserklärung der von dem Antrag⸗ steller gewilligten und am 27. März 1877 abge⸗ lieferten Handfesten groß 10090 M, folgend nach 24 S00 S, 500 , folgend nach 25 809 ½, 500 4, folgend nach 26 300 S6, 500 „M, folgend nach 26 800 M, und 500 M, folgend nach 28 800 4A, auf sein in der Vorfladt, an der Herderstraße Nr. 9 be⸗ legenes, im Kataster der Feldmark Pagenthorn mit 144 Ga, b, e bezeichnetes Grundstuͤck, rücksichtlich deren eine Eintragung in die Eintragungsbücher nicht erfolgt ist, das Aufgebot angeordnet.
Der Aufgebotstermin ist angesetzt auf
Dienftag, den 16. Oktober 1888, . Nachmittags 4 Uhr, in der Amtsgerichtsstube unten im Stadthause, Zimmer Rr. 9. . Der Inhaber der Handfesten wird aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzu⸗ melden und die Handfesten vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Bremen, den 25. Juni 1888.
Das Amtsgericht. Abtheilung Erbe und Handfesten⸗Amt. (ges) Blendermann Zur Beglaubigung: Ruete Dr., Gerichtsschreiber.
24949 Ausschlußurtheil.
Das K. Amtsgericht Oettingen erläßt in Sachen Gaab, Johann, Söldners von Fremdingen und Gen. gegen Gaͤbele, Sebastian und Leonhard von Bosacker und Gen. wegen Hypotheken ⸗Amortisation nachstebendes Ausschlußurtheil;
I. Die Hypothekenforderungen 1) des Sebastian Gäbele von Bosacker zu 25 Fl.
und des Leonhard Gäbele von dort zu 150 Fl.,
2) ö. K Josefa Krauß von Hirschbrunn zu
ferner des ledigen Taver Krauß von Hirsch⸗
brunn zu 50 Fl., sowie die Wohnungsrechte für Josefa und aver Krauß,
3) des Simon Marx Bier von Oettingen zu
8 Fl., 4) 3 . Rosenthaler von Hainsfarth zu
5) der bann Alers, Franz Anton und Franz Karl Singhäuser von Hainsfarth zu 71 Fl.
ö 6) des Michael Feile von Hausen zu 400 Fl. und 300 Fl. und . 7) des Taglöhners Josef Bübler von Hainsfarth zu 50 Fl. werden hiermit für erloschen erklärt und wird deren Löschung im Hpothekenbuche veranlaßt werden. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller und zwar die Auslagen zu gleichen Theilen, die Gebühren nach Verhältniß der Forderungen zu
tragen. gez. Christenn, K. Amtsrichter.
In Abwesenbeit der Antragsteller sofort verkündet 7 zweiten August eintausend achthundert acht und achtzig. Oettingen, den 2. August 1888.
Stellv. Gerichtsschreiber. gez. Schwab, Sekretariats gehülfe.
Beglaubigt: Sekr. Mun kert,
(L. 8.) K. Gerichtsschreiber.
(24962 m Namen des stönigs! erkündet am 28. Juli 1888. . gez. Kurtz, Gerichtsschreiber. ; Auf den Antrag des Wirths Carl Dignatz in Fylitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu , . durch den Amtsrichter Reichenbach für echt: Das Hypotheken- Dokument über die im Grund buche von Fylitz Nr. 14 Abtbeilung III. Nr. 7 für Michael Schulz auf Grund des Vertrages vom 2. April 1855 am 5. Oktober 1874 eingetragenen 100 Thaler wird für kraftlos erklärt. gez. Reichenbach, J. V.
(24957) Im Namen des Königs?! Verkündet am 25. Juli 1888.
gz. Kralews ki, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Besitzers Peter Kruczynski in Swierczyn, vertreten durch den Justizrath Pancke in Thorn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn für Recht: . Daß alle Diejenigen, welche auf die nachstehend aufgeführten Svhothekenxosten, nämlich die auf dem Grundstücke Swierczyn Blatt 1 Abth. II. a Nr. 3a. eingetragenen Post von 22 Thlr. 4 Sgr. 5 Pf. — 66.46 1 Erbtheil für Marianna Lu kiewska, geb. Kielbasiewiez, ö b. Nr. 3 b. eingetragenen Post von 22 Thlr. Sgr. 6 Pf. — 66,46 A Erbtheil für Catharina Kielbasiewicz, e. Nr. Je. eingetragenen Post von 22 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. — 66,46 Erbtheil für Andreas Kielbasiewicz ] Ansprüche und Rechte zu haben meinen, mit den⸗ selben auszuschließen und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last zu legen.
Zur Beglaubigung: (L. S.) S *r g K. W eta.
Königliches Amtsgericht.
wird das eingeleitete Aufgebotsverfabren hiermit ein⸗
24961 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom heutigen Tage sind die Ausfertigungen der nach⸗ bejeichneten, vom Kolonisten Bernard Schlangen zu Neuarenberg zu Gunsten des Reinhard Meemken aus Bockholte ausgestellten, und von Letzterem auf den Kaufmann Theodor Meemken daher über- gegangenen Hypotheken · Dokumente, als:
) der notariellen Schuldverschreibung vom 15. No⸗
vember 1846 nebst Eintragungẽ vermerk vom 9. Dezember 1846 über Bd. V. Nr. 568 ein⸗ getragene 100 Rthlr.,
2) desgl. vom 11. Mai 1862 nebst Eintragungs⸗ vermerk vom 17. Mai 1862 über Bd. VIII. Nr. 1018 eingetragene 100 Rthlr.,
3) desgl. vom 19. Oktober 1862 nebst Eintragungs-⸗ vermerk vom 27. Oktober 1862 über Bd. VIII.
Nr. 1177 eingetragene 100 Rthlr.
für kraftlos erklärt.
Sögel, den 5. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht. IH.
(24950 Im Namen des gtönigs! Verkündet am 25. Juli isss.
(gez) Kaiser, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
In Sachen des Aufgebots:
A. der unbekannten Inhaber der Hypothekenpost von 150 Thaler, eingetragen auf dem Grund⸗ stück des Schmiedꝛ Hermann Fünfstück, Zirchow Nr. 7 in Abtheilung III. Nr. 2, und des Hypothekenbriess über diese Post,
B. des Hypothetenbriess über die auf demselben Grundstück Abtheilung III. Nr. 5 eingetra⸗ genen 26 Thlr. 18 Groschen,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zanow durch den Gerichts ⸗Assessor Scheunemann für Recht:
A. Die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buch von Zirchow Band J. Blatt Nr. 7 in Ab⸗ tbeilung III. unter Nr. 2 eingetragenen Post von 1569 Thaler, welche aus der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung vom 19. Mai 1850 für die Bauer Carl Döhling'sche Vormundschaftsmasse, und zwar für den minorennen August Friedrich Döhling, ge⸗ boren am 4. März 1841, vom 1. Juni 1850 ab Kbrlich mit 5 */ verzinslich und nach halbjährlicher Fündigung rückzahlbar zufolge Verfügung vom 9. Juni 1850 eingetragen ist, und ven welcher laut gerichtlicher Urkunde vom 3. April 1853 folgende Theilbeträge nebst Zinsen seit dem 1. April 18538 abgetreten sind., nämlich:
I. 25 Thaler an die am J. September 1841 geborne Anna Charlotte Friedrike,
II. 35. Thaler an den am 9. April 1814 geborenen Wilbelm Ludwig,
III. 25 Thaler an die am 20. Oktober 1849
geborne Bertha Auguste Marie, Geschwister Klitz, deren Abtretung vermöge Verfügung vom 22. April 1858 im Grundbuch des verpfändeten Grundstücks vermerkt ist, werden mit ibren Ansprüchen auf diese Post, beziehentlich diese Theilposten ausgeschlossen. B. Das Hypotheken Dokument über die ursprüng lich auf dem Grundstück Zirchow Nr. 12 haftende, nach Schließung dieses Grundbuchblattes auf das Grundstück Zirchow Band J. Blatt Nr. 7 äüber⸗ tragene, daselbst in Abtheilung II. unter Nr. 5 für den Kaufmann C. F. Weiß zu Zanow aus dem Schuldschein vom 9. Mai 1858 und dem rechts- kräftigen Mandate vom 19. Februar 1870 auf Grund der Requisition vom 2X2. Juni 1871 im Wege der Exekution zufolge Verfügung vom 27. Juni 1871 eingetragene Post von 26 Thlr. 18 Groschen nebst 5o/ J Zinsen von 25 Thalern vom 9. Mai 1868 und den Kosten der Eintragung, wird für kraftlos erklãrt. CGDie Kosten der Aufgebote zu A. und B. fallen den Blatt 88 — 89 der Grundakten von Zirchow Nr. 7 aufgefübrten Erben des am 2. Juni 1886 zu Zirchow verstorbenen Tischlermeisters Friedrich Kunde und der verwittweten Müller Friedrich Kunde, Dorothea, geborne Welsow, nach Verhältniß der in der Erbauseinandersetzung vom 3. Januar 1888 — Blatt 58 — 71 der Grundakten von Zirchow Nr.7 — festgesetzten Antheile zur Last. Scheune mann.
(21960)
Die Urkunden:
I) über die im Grundbuche von Helmenzen Band II. Artikel 32 zu Gunsten der Kinder erster Ehe des Jakob Schürdt von Helmenzen und zu Lasten der Eheleute Jakob Schürdt daselbst einge⸗ tragene Hypothek von 80 Thalern,
2) über die im Grundbuche von Fiersbach Band Il. Blatt 265 Artikel 65 a zu Gunsten des verstorbenen Conrad Schreiner zu Maulsbach und zu Lasten der Eheleute Hubert Schuster und Anna Maria Katharina, geborene Leiendecker, zu Fiersbach einge⸗ tragene Hypothek von 200 Thlr.,
3) von 400 Thaler zu Gunsten der Erben der verstorbenen Ebeleute Steuer ⸗Controleur Stoll von Altenkirchen und zu Lasten der Eheleute Conrad öller und Christine, geborene Lichtenthäler, zu ladersbach, eingetragen im Hvpothekenbuch der Schultheißerei Birnbach Band VII. Blatt 121 Nr. 52 mit dem Datum vom 3. Januar 1857,
4) von 246 Thaler zu Gunsten derselbigen Gläubiger und zu Lasten derselbigen Schuldner, ein⸗ 86 im Hrpothekenbuch der Schultheißerei Birnbach Band VII. Blatt 136 Nr. 57 mit dem Datum vom 24. April 1857,
5) von 475 Thaler zu Gunsten der Sparkasse des Kreises Altenkirchen und ju Lasten der Ebeleute Ferdinand Kratz ron Oberirsen eingetragen in Yol. II. pag. 227 Nr. 89 des Hypothekenbuchs für den Schuliheißerei⸗Bezitk Birnbach, jetzt ũbernommen in das Grundbuch von Oberirsen Artikel 77 Abth. III. Nr. 1, ö
über die im Hpvothekenbuch für die Schultheißerei Hamm a / Sieg vol. IV. fol. 65 Nr. S3 bezw. jetzt im Grundbuche für Roth Artikel 197 Abth. 11. Nr. 11 und 24 eingetragene Hypothek über 92 64 1 nebst 6 0 Zinsen seit J. Januar 1879 und Koften zu Gunsten, der Firma Bauer und Wagner zu Damm a / Sieg und zu Lasten der Eheleute Heinrich Sälzer zu Hammerholz,
6) über die Hypothek von 63375 6 nebst 60/0 Zinsen seit 1. Januar 1871 und Kosten, eingetragen
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