G /// / ///
.
ünstiger stellten, als im Vorjahr. Die Autbeute an Füllmasse betrug aft 1650. gegen 15 , 1885/1887. An fertigen . wurden gewonnen 46 Ctr. Weißzucker, 2800 Cir. Rohzucker (Nach- produkte) und 13 500 Ctr. Melasse. Dazu waren erforderli
30 630 Gir. Rüben, wie oben angefübrt, 2660 Ctr. Nach- produkte aus voriger Campagne und 10000 Ctr. J. Produkt Robzucker von 6 so Pol.), daß in den Monaten DSttober und November preiswerth, zugekauft wurde. Für die Campagne 1888789 sind reichlich 756 ia Land mit Zucker ruüben für die Fabrik bebaut. Unter Berücksichtigung der vollen ver- tragsmäͤßigen Nachzahlung für die gelieferten Rüben beträgt der dies jährige Bruttouberschuß 249712 6 Nach Einstellung des vorjãhri⸗ gen üeberschuffeß in Höhe von 1632 und der 1886/1887 einge ⸗ stellten VerlustReferve in Höhe von 60090 M abzüglich des that⸗ fachlichen Berluftes in Höhe von 1913 * ergiebt sich ein Brutto zewinn ven 264 831 6 Die Abschreibungen be⸗ tragen 88 287 46 Diese Abschreibungen erhöhen sich durch erneute Einstellung einer Verlustreserve in Höhe von 6000 auf 93 287 M Danach verbleibt ein vertheilbarer Gewinn von 150 533 . Der Vorstand empfiehlt eine außerordentliche Abschrei⸗ bung in 86 von 40 900 4 vom Conto der maschinellen Cin richtung. ebhufs Entlastung des Zinsencontos wurde am 31. März d. J. Tie Halfte der Hypothekenschuld, nämlich 150 000 4, zurũd- gezahlt. Sadurch sind die Baarmittel der Fabrik nicht unerheblich Fermindert. Auf Grund dieser Umstände wird die Vertheilung einer Dividende von 8 o empfohlen.
— In der Generalverfammlung der Aktien- Zucerfabtik
3 vom 21. August wurde der Jahresbericht über die
ampagne 1387/85 vorgelegt. Danach sind im Ganzen 519 hoo Ctr. Rüben geliefert, aus denen 63 643 Ctr. Zucker gewonnen wurden, also 1225 0,9 Für die Aktienruͤben wurde 1 pro Centner, für die Kaufrüben 805 pro Centner gezahlt. Die gesammte Einnahme be⸗ trug 1452 975 „, die Ausgabe 1174 829 4, so daß ein Gewinn von 308 146 M verblieb, von dem 231 750 4 zur Dividende von 30 os, das Uebrige zu Extra ⸗Abschreibungen, Tantiemen, Gratifika tionen ꝛc. benutzt wurden.
Leipzig. 25. August. (W. T. B) Der bekannte Groß ⸗ Induftrielle, fächsische Landtags ⸗Abgeordnete und früheres Reichstags ⸗ Mitglied, Dr. Karl Heine, ist in der vergangenen Nacht in Neu⸗ schleussig gestorben.
Manchester, 4 August. (W. T. B) 121 Water Tavlor 63, 30r Water Taylor Sz, 20r Water Leigh 735, 30x Water Clayton ze, zer Rock Brooke 83, 40r Mavoll St, hr Medio Wilkinson 9g, 327 Warpcops Lees 8, 36r Warpcops Rowland Sz, 40r Double Weston Sz, 60r Double courante Qualitãt 13, 32 116 yd5 16) 16 grey Printers aus 32r / ęz 166. Stetig. .
Mailand, 24. August. (B. T. B.) Die Einnahmen des Itafienischen Mittermeer-⸗Eisenbabn⸗Netzes während der zweiten Dekade des Monats August 1888 betrugen nach provisorischer Ermittelung: im Personenverkekr 1448 536 Lire, im Güterverkehr 15760 340 Lire, zusammen 3 318 876 Lire gegen 3 212 396 Lire in der gleichen Periode des Vorjahres, also mehr Jos 48 Lire.
New-⸗ York, 24. August. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 19 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 70090 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 4000 Ballen, Vorrath 172 000 Ballen.
Verkehrs ⸗Auftalten.
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion acht bekannt, daß Tie Güterbahnhöfe von Altona und Otten sen rnter der Be⸗ zeichnung . Altona Otten en! zu einem gemeinschaftlichen Güter babn⸗ hofe vereinigt werden. Die Vereinigung erfolgt mit vollendetem Zoll⸗ anschluß. Der Tag der Vereinigung wird später öffentlich zur Kennt niß gebracht. Die durch , zu §. 59 des Betriebs Reglements im Lokalgütertarif des Eisenbahndirektions Bezirks ein- geführte ausschließlich bahnamtliche (obligatorische) Abfuhr der Güter findet auch auf den Empfangs verkehr von Altona / Ottensen An⸗ wendung. Ueber die sonstigen Einzelbeiten dieser Vereinigung giebt ein Inferat der heutigen Nummer dieses Blattes genaue Auskunft.
Hamburg, 25. August. (W. T. B.). Der Postdampfer Hammonia⸗ der Hamburg · Amerikanischen Packet fahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗Nork kommend, heute früh 6 Uhr Scilly passirt. ;
Triest, 24. August. (W. T. B.) Der Llovddampfer A K. ist gestern Abend aus Konstantinopel bier ein— getroffen.
London, 24. August. (W. T. B.) Der Union; Dam pfer Trojan“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Capetown abgegangen.
Theater und Musik.
Friedrich Wilhelm stãdtisches Thegter. Als erste Novitãt der neuen Saison läßt Direktor Fritzsche zu Anfang des September die Cnbulla sche drelattige Dyerette Der Glüctsritter in Scene
ehen, die in Wien, München und auf anderen Bühnen einer gün⸗
. en Aufnahme begegnet ist. An dem unterhaltenden Libretto haben sich drei bewährte Humoristen betheiligt. nämlich die Herren Mannstädt. Bruno Zappert und der Komponist HF. Gente, der bekanntlich der Mitverfasser fast sämmtlicher Repertoire Sperettentexte von Strauß, Suppe, Millöcker und der Textgutor feiner eigenen zahlreichen populären musilalischen Bühnenwerke ist.
— Kroll Theater. In der Auffübrung des Propheten am nächsten Montag, in welcher Fr. Heink als Fides. zum letzten Male auftritt, wird die Titelrolle von dem Herzoglich anbaltischen Kammer- faͤnger Hrn. Carl Moran und die Bertha“ von Fr. Grossi gesungen. — Der Kgl. preuß. und K. K. österr. e , Hr. Mierzwinski tritt am Mittwoch zum ersten Male auf. — Morgen (Sonntag) wiederholt Mad. Nordica die Traviata“ und setzt am Dienstas ihr interessantes Gastspiel fort.
Mannigfaltiges.
ur Theilnahme an den diesjäbrigen Herbst-Uebungen sind der Stab der 1. Garde⸗Infanterie · Brigade, des Regiments der Gardes du Corps, des 4. Garde Regiments z. F.; jerner das 3. Garde Grenadier⸗Regiment Königin Elifabeth, das Garde⸗Jäger ⸗ Bataillon und das Lehr ⸗Infanterie Bataillon hier eingerückt.
Aus Köln, vom 23. August, wird der Allg. Ztg. geschrieben: Eine der interessantesten Partien der internationalen Gartenbau -⸗Ausstellung — einer Ausstellung, die überhaupt zu den bedeutendsten ihrer Art gezählt werden muß — ist die Kofonialhalle mit den reichen Sammlungen der deutsch⸗ ostafrikanischen Gesellschaft, der deutschen Handels und Plantagengesellschaft der k der Neu ⸗ Guinea ⸗ Compagnie und des rn. Wör⸗ mann in Hamburg. Es giebt, um weitere deutsche Kreise speziell für die deutschen Kolonien zu erwärmen, kaum einen besseren Weg, als in solchen Ausstellungen dem größeren Publikum die Kenntniß des Landes und seiner Erzeugnisse zu vermitteln. Die deutsch ⸗oftafrikanische Gesellschaft, welche die ganze rechte Kopfseite der Halle in Anspruch genommen hat, fuhrt uns auf diesem autgedehnten Raume die Produkte des ostafrikanischen Ko⸗ lonialgebietes in sehr erschöpfender Mannigfaltigkeit vor: Früchte, Hölzer, Gummis, Baumwolle, metallhaltiges Ge⸗ stein. Waffen und Schilde der eingeborenen Bevölkerung und Erzeugnisse (GHefaße, Geräͤthe, Schnitzereien ze) der ostafrikanischen Industrie; ein aufliegendes Album rollt in vhotographischer Repro⸗ duktion eine Reihe bezeichnender Landschaften vor uns auf. In einer Anzahl von Holzkästen treten uns dann die Sammlungen der deutschen Handels. und Plantagengesellschaft der Südsee ⸗Inseln entgegen, alles in sich vereinigend, was auf Samon gewonnen wird: Bananen, Schildratt, roße und polirte Perlschalen, Steinnüsse, Kokosfaser. Kopra, Baumwolle, Kakao, Kaffe, Taback und Flechtwerke der Ein geborenen; Matten von Samoa dienen als Dekoration. Auch hier finden wir pbotographirte Ansichten des Landes, und eine Karte der Südsee ⸗Inseln orientirt uns über das gesammte Produktionsgebiet der ausgestelsten Objekte. In der Abtheilung der Neu⸗Guines. Com pagnie entzückt uns zunächst ein Schrank mit buntgefiederten Vögeln, mit Käfern, Schmetterlingen und Konchylien aus den (auf einer großen Wandkarte dargestellten) verschiedenen Kolonisationsgebieten. Frũchte und Pflanzen in Gläsern liefern den Beweis, daß es auch an Lecker⸗ biffen dort nicht feblt, und eine große Sammlung von polixrten und nichtpolirten Söljern aus Kaiser Wilbelms Land zeugt für den Reichtum der Wälder. Karl Wörmann (Hamburg) hat Kameruner ö und Platanen, sowie die daraus an Srt und Stelle gefertigten Arbeiten (Netze, Seile, Matten, Stoffe und anderes Flechtwerk) ausgestellt, ferner die Frucht der in Kamerun gedeibenden Oelyalme, Kameruner Palmkerne, Raghig⸗ Bast und fonstige Pflanzenfasern. Noch begegnen wir einer Reibe anderer kolo nialer , . welche direkt aus dem Ursprungslande gekommen sind. ie Plantage Tientsin auf Cevlon (einem Bonner Handels herrn gehörend) hat Thee, Kaffee, Kakao, Kokosnüsse, Pfeffer, Zimmt, Vanille, Muskat und Ananas geliefert, und ein kleiner Schrank birgt edle Steine. Aus einer deutschen Pflanzung in Südbrasilien endlich sind prächtige gedörrte Bananen gekommen.“
Vor wenigen Monaten lief durch die Zeitungen die Nachricht. daß das Qeutfche archäologische Znstitut in Athen in der Rähe von Theben das von Pau sanias erwäbnte Heiligthum der Kabiren aufgefunden und ausgegraben habe. Das neuefle Heft der Athenischen Mittheilungen bringt nun folgen ˖ den genaueren Bericht; Der n Tempel lãßt drei VBauperioden erkennen; von dem ältesten, wohl dem sechsten oder fünften Jahrhundert v. Ehr. angehörenden Gebäude ist nur eine im Halb verlaufende Mauer übrig, von der mit Recht vermuthet wird, daß sie ur sprunglich die Apsis des ältesten Tempels bildete; denn daß die k mit einer Apsis verseben zu sein pflegten, ist durch die öfterreichischen Ausgrabungen in Samothrake zur Genüge erwiesen worden. Richt obne Grund wird vermutbhet, daß die Einnahme und Zerstöͤrung Thebens durch Alexander den Großen auch die Zerstoͤrung des in der Umgegend Thebens gelegenen Kabiren heiligthumz zur Folge gehabt hat. Von dem in makedonischer Zeit erfolgten Wiederaufbau ist dagegen genũgendes Material erhalten, um den Plan des Gebäudes genau erkennen zu lassen. Dieser weist manche Sonderbarkeiten auf; es war ein Prostyles Tetrastylos, d h. ein Tempel, defsen Vorhalle von vier Säulen getragen wurde; an diese schloß sich weiter nach Westen ein Vorcella an, die mit dem Pronaos durch eine über zwei Meter breite Thür verbunden war; eine ebenso breite Thür fübrte aus der Vorcella in die Haupteella mit dem Kultusbilde. An dem Tempel war im Westen ein großes Hintergemach angebaut, welches mit der auptcella in keiner direften Verbindung stand, sondern durch Thüren in der Lang. mauer zugänglich war; darin waren zwei Gruben angebracht, welche zur ÄAulnahme der Opfer dienten; die eine davon fand sich ganz mit Schenkelfnochen gefüllt. Abgeseben von der an sich so auffälligen und bei keinem andern Tempel bis jetzt beobachteten Raumdispositlon (befondere Vorcella hat man zwar schon gefunden, noch nie aber ein beronderes Spfergemach) zeigt der Tempel auch noch eine andere gigen ˖ tbümlichkeif: man muß nämlich in denselben vom Pronaos aug binab⸗ steigen. Der Fußboden der Cella liegt tiefer als derjenige der Vorcella, und letzterer wiederum tiefer als Stvlobat und Fußboden des Pronaos. Was für Ümstände in römischer Zeit zu einer Erneugrung des Baues geführt haben, läßt sich nicht erkennen. Der römische Wiederaufbau schließt sich im Plane genau an den makedonischen an, obgleich man eine Fundamentirung durchführte, wobei Steine der alten Cella verwendet wurden, und auch Wände und Säulen vollständig erneuerte. Nur in einem Punkte weicht der römische Plan von dem vorbergebenden ab ; man gab die Vorcella auf und gewann dadurch die Möglichkeit, sowohl den Prongos als die eigentliche Cells zu vertiefen. Auch die DOpfergruben im anstoßenden westlichen Gemach sind in römischer Zeit tbeilweise neu her⸗˖ gestellt worden Die in der Cella noch erbaltene Basis läßt wegen shrer Gestalt darauf schließen, daß der Gott auf einer Kline ruhend dargestellt war, ebenso wie dies auf Vasen der Fall ist. In makedonifcher Zeit hatte man, um für den lang gestregten Bau ein horizontales Terrain zu gewinnen, im Westen große Anschũttungen vorgenommen, zu denen man theils lehmige Erde, theils Asche und Schutt, die sich im Innern angesammelt hatten, benutzte. In diesen Lagen bat man eine große Zahl von Votivgegenstãnden aus Bronze, Blei und Terracotta aufgefunden, die einst als beschädigt oder werth. sos weggeworfen worden waren, und die nun eine schätzenswerthe
Ausbeute liefern.
Die Daguerreotypie feiert, dem Patent · Anwalt / zufolge, in diesem Jahre ihr 5M Hähriges Jubiläum. Es war im Jahre 1838, als es dem Parifer Maler Jacques Mands Daguerre gelang, mittelst jodirter Silbẽrplatten Bilder aufzufangen. Schon im Jahr 1824 hatte er ssch mit dem Gegenstand befchäftigt und war durch sein damals in 6 sehr bekanntes Diorama auf den Gedanken gebracht worden,
ilder der Camera obscura zu fixiren. Gleichzeitig mit ihm hatte ein anderer Pariser, Jos. Riocophore Niepee sich mit Lichtbil derei befaßt und in der Camera obscura ein Glasbild des Papstes hergestellt. Mit
ibm assocurte sich Daguerre 1829 und interefsirte dann Arago und
Humboldt für die Sache. Daguerre arbeitete bekanntlich mit Queck. filberdämpfen, wozu er durch einen Zufall kam. Erst nach, vielen Jahren mühevoller Versuche kam er zur Anwendung von jodirten Silberplatten. Auf einer solchen ließ er eines Tages einen Löffel liegen und fand, daß derselbe sein Abbild auf der Patte hinterlassen. Die Daguerreotypie war da, aber noch nicht praktisch ausführbar. Da lege er einst seine Platten, die einige Zeit dem Licht ausgesetzt worden waren, in seinen Chemikalien · Schranl und, fiehe da, als er sie wieder herausnahm, waren völlig deutliche Bilder auf denfelben. Er fand bald, daß dies durch Quecksilberdãmpfe derurfacht worden war, und die Daguerreotvpie war erfunden,; Arago nahm sich der Erfindung an, und auf seinen Antrag bewilligte die Kammer Daguerre einen Jahresgehalt von 6000 und Niepce einen
solchen von Moo Fr.
— — — —— — — —— —— ———
om 25. Angust 1888, r Morgens.
Wetterberi
OO * 88 8
Bar. auf Gr u. d. Meeressp. red. in Millim.
Stationen. Wind. Wetter.
in o Celsius
Temperatur
Mullaghmore
I halb bed.
Aberdeen .. 5: beiter Christiansund 1 wolkig
3 wolkenlos 2 wolkenlos 2 halb bed. Montag
Kopenhagen. Stockholm. Haparanda.
Theater ⸗Anzeigen.
Kavellmeister Federmann.
Mok kau... S I heiter ; in 4 Aften nebst einem Vorspiel von Victor von Levden: Hr. Moran)
Cork, Queens E. Neßñler.
4 wolkenl. .) winemũnde 3 wollenlos Neufabrwass er 1NebeIl Memel... 2 bedeckt
wolkenlos Zum Schluß: 2 wolkenl ) Z wolkenlos
still wolkenlos Breslan.. 7 S 1wolkenl. *)
.
i Thau. Thau. ) Thau.
nebersicht der Witterung. auf Tauris.
anderens nach der niederlaändischen Küste entsendend, während der Luftdruck in Westrußland am böchften ift. Bei im Norden mäßigen sfüdöstlichen, im Süden Central · Europa wolkenlos, trocken und meift wãrmer. 12 Bildern. * Deutfchland liegt die Temperatur vielfach über
normalen. ; . Deutsche Seewarte. Sonntag:
3 heiter 1 weiser Benutzung der Idee und einiger Driginal⸗ 8 s 1'wolfig Lieder aus J. Victor von Scheffel s Dichtung österr. Kammersangers Hrn. Ladislaus Mierzwinski. 4 heiter von R. Bunge, Dirigent; Hr. Wegener. Regisseur: Hr. Salomon. Anfang 7 Ubr.
Schmidt. Anfang 73 Uhr. Dienstag: Opernhaus. 144. Vorstellung. Lohen rin. Iowantiche Oper, in 3 Atten von R. Vor, wahrend und nach der Vorstellung im
ö
Telramund: Hr. — . in Weimar, als Gast;) Anfang ä Uh = 0 en, gesangsterzetis. Brillante Illumina Die Depression im Westen bat sich sehr unregel (Iphigenie: Frl. Gertrude Giers. als Gast. Drest: j . mäßig umzgeftaltet; das Hauptminimum liegt bei Hr. Matkom ekz, Gebot. Hierauf; Othello den Sebriden, einen Auslarfer nach dem Kanal, einen als Gaft.) Anfang 71 Uhr.
Victoria Theater. Sonntag: Die Kinder leichten umlaufenden Winden ist das Wetter über des Tavitan Grant. Ausftattungsftũck in
Dichtung mit autoristrter tbeil. Dienstag: Gastzpiel der Mad. Nordica. Mittzroc. Fannspiel des Königl. preuß. u. K. . Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. Liöeut. Suren (Reichenbach i. 6 — Hrn. Berg ˖Assessot
Ballet von Charles Guillemin. Tell.
elle Alliance Theater.
Alexander Lãutner.
vom Stadt Theater in Hamburg,
Sãngergesellschaften.
F. v. Supps. Regie: Hr. Binder. Dirigent: Hr.
Montag: Im Theater: Boccaccio. Im Pack:
Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel der Mad. Lilian Nordica. La Traviata. (Violetta: V grebhelicht: Hr. Leonhard van Jindelt mit
Montag: Gastspiel des Kammersãngers Hrn. Carl Moran, der Fr. Carlotta Grossi und letztes Auf⸗
Sonntag: Zum
53. Male und letzte Sonntags Vorstellung: Das (Berlin). elfte Gebot. Err; in 3 Akten nach 3 F. Sch. Gestorben: Hr. Rentier Emil Wassermann
Auftreten des Kärthner Damen Fran Schwarz von , . reilcen. der? Miener Duertiften Fr Wilkel ma
und Hrn. Fritz Steidl und des Austria Trio Männer tion des Gartens. Montag: Zum 54 und letzten Male: Das elfte
5 Erfolg.
Dienstag: Zum 1 Male: Tricoche nnd Cacolet. — Großhßes Doppel · Goncert. Auftreten sãmmtlicher
Central Theater. Direktion Emil Thomas. Somtag: Zum 11. Male: Schmetterlinge. Ge. Drug der Nęrddeutschen Buchdru erei und 6
. . sangspofse in 4 Akten von W. Mannstädt. Musik Triedrich Wilhelmstãdtisches Theater. von G. Steffens. In Scene aq vom Direktor
Boccaccio. Komische Operette in Emil Thomas. ö 3 Akten von F. Zell und R. Genee. Musik von —
Familien⸗Nachrichten.
õnigliche auspiele. Sonntag: Opern = Im prachtvollen Park um 43 Ubr: Großes Verlobt: Frl. Marie Vieberg mit Hrn. Eduard 2. iglic . n 1. . Triple ⸗ Concert. Auftreten erster Gesangs und In 82 . von , a V em Französtschen vn Sczibs und Delgvigne, äber= Großes Triple ⸗ Concert. Auftreten sämmtlicher irn g- Cell, deferred. Sil, Hefen, unk Zmttwmnenlal, Fänsiir. Anfang 74 Uhr. ö Wallner · Theater. 148. Vorstellung. Emilig Ga⸗ lotti. Trauerspiel in 5 Akten von G. E. Lessing. (Gräfin Drsina: Frl. Gertrude Giers, als Gast. Max. Nordica) Hettore Gonzaga: Hr. Matkowskr, vom Stadt- Theater in Hamburg, als Gast.) Anfang 74 Uhr. lo: : 2 ? . Dpernhaus. 143. Vorstellung. treten der Fr. Ernestine Heink. St Petersburg 2 bedeckt Der Trompeter von Sättingen. per (Bertha: Fr. Grossi. Fides: Fr. Heink. Jobann
Jaenisch (Hamburg — Berlin). — Frl. Alwine Tey mit Hrn. Heinrich Adolphs (Alsbach —Mül⸗— beim a. Rh.). — Frl. Hedwig Becker mit Hrn. Amtsrichter Mar Grüttner (Breslau). — Frl. Wilhelmine Bongartz mit Hrn. Hubert Claudiere (Krefeld Rbeydt⸗. — Frl. Hermine Tbielecke mit Hrn. Richard Sommermeier (Schackens leben = Mammendorf).
Frl. Henriette Birkefeld (Misburg b. Hannover)
— Hr. Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Strunk mit
Frl. Sophie Sinn (Essen Dortmund). — Hr.
Reg. ⸗Assessor Zimmermann mit 6 Verene Tell.
kampf (Altona. — Hr. Pastor Daniel Forck mit
5. Beata Flaischlen (Seehausen bei Bremen — ropftãdt).
Der Prophet.
Adolf Fürer (Dürrenberg). — Hrn. Kaiserl. Buch ⸗
. , , i 12 x halter Wilhelm Mewes (Berlin). — Hrn. Gym ˖
Wallner: Theater. 149. Vorstellung. Neu ein leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel · studirt: Die Schauspieler des Kaisers. Drama Concert.
1 heiter in 3 Akten von Karl Wartenburg. In Scene geletzt
I heiter vom Direktor Anno. (Urbain Sans nom: Hr. Mat⸗
still beiter kowsky, vom Stadt ⸗ Theater in Hamburg, als Gast.)
? Zum Der zerbrochene Krug. Lust
spiel in 1 Akt von H. v. Kleist, bearbeitet von LR. 1 e, Te jcrauf:
Othello's Erfolg. Schwank in 1
nafiallehrer Steudel (Aurich). Hrn. Rechtẽ⸗ anwalt von Barm (Tondern). — Eine Tochter: Hrn. Paul von Gumpert (Pleß). — Hrn. Land ⸗ rath Jacob Rennen (Monijoieh. — Hrn. Ober. lehrer Dr. Schugt (Köln). — Hrn. Udo Deyds
um HJ. Male. (Berlin). — Frau Adelheid Emanuel, geb. Spier kt von Edmund 63 Frau Rentiere Amalie Schwieger, geb.
uft (Berlin). — Hr. Friedrich von Behr (Greese). — Hr. Rentier Ernst Cl (Perleberg) — 2m. von Kameke Tochter Adelheid (Bitztker. — Hrn. J. B. Bauer Tochter Elisabeth (Gildehaus). Fran Shmnafial Oberlehrer Schneider, geb. Schüg Breslau). = Jr. Stations · Affistent¶ Heinrich Uhlig (Neustadt). — Frl. Lina von Westernhagen Hen e, — Frau Sophie Sprinkmann, geb.
oste (Hannover).
Terzett? Alpen
9. , . J. V.: Siemenroth. er tin: eglag der Cppedition (S ch ol
Anftalt, Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 3 Fünf Beilagen (einschließlich Böorsen⸗ Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 217.
Königreich Preußen.
Verordnung,
betreffend den Erlaß eines neuen Statuts für di Spar⸗ und ö die ö Lande.
Vom 10. Au gust 1888.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni Preußen c., verordnen in Ausführung des Art. 651 ng . Hohenzollernschen Amts- und Landesordnung vom 2. April 1873 (Gesetz- Sammlung Seite 145 ff) nach Anhörung des Kom— munal⸗Landtages für die Hohenzollernschen Lande, und nach⸗ e m n ee en . k. für alle
ind r Spar⸗ und Lei ie subsidia . rantie . e, , folgt: ö Dem Uns vorgelegten Statut der Spar⸗ und Leihkass für die ehen oled fe, Lande ertheilen 3 in der , welche nach den Beschlüssen des im Dezember 1357 versammeli gewesenen Kommunal⸗Landtages der , ,. Lande vom Landesausschuß am 18. Juni er. festgestellt worden ist hierdurch mit der Maßgabe Unsere Genehmigung,
daß zu den im 5. 5 erwähnten Beschlüssen des gommunal— Landtages, soweit sie die Verfügung hinsichtlich der Ueberschüsse zu anderen gemeinnuͤtzigen Zwecken, als denjenigen des Landesspitals betreffen, die jedesmalige
Genehmigung des Ministers des Innern einzuholen ift.
Das Statut tritt mit dem 1. September 1888 in Kraft. . Mit dem ö. Tage werden die Verordnung vom 13 November 1 S2 (Gesetz'Sammlung Seite 371) und das Statut vom 17. März 1854 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 285) nebst allen dazu ergangenen abändernden und ergänzenden Bestim⸗ 1 uuf . uns
ckundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen i und beigedrucktem Königlichen 3 . Gegeben Marmor⸗Palais, den 10. August 1888. (C. 8. Wilhelm R von Scholz. Herrfurth.
Statut . . der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande.
Einleitung.
Die hervorragende und stets noch fortschreitende Entwickelung, welche die unterm 4 Nopember 1834 von Sr. Durchlaucht dem 6 Karl zu Hohenzollern ⸗Sigmaringen mit einem Stiftungs— lapital von Zehntausend Gulden zum Wohle des Fürstenthums Sigmaringen gegründete, durch Statut vom 17. März 1854 unter Errichtung einer Filiale in Hechingen reorganisirte und aus diesem Anlaß von Sr. Majestät dem König Friedrich Wilhelm IV. mittelst Alerböchsten Erlasseg vom 20. April 1854 mit einem weiteren Stiftung g tapital von Zwanzigtausend Gulden dotirte Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande genommen hat, die vielfach veränderten Geld· und Kreditverhältnisse und endlich die Ver⸗ nderungen welche auf Grund der Hohenzollernschen Amts. und Landesordnung vom 2. April 1873 beziehungsweise der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 13. November 1882 in der Aufsicht und Kontrole über die Verwaltung dieses Instituts eingetreten sind, haben es für geboten erscheinen lassen, das Statut vom 17. März 1854 mit den Nachträgen vom 13. November 1882 und 18. März 1885. in mehrfacher Beziehung abzuändern und zu ergänzen und ein 3 den jetzigen Verhältnissen entsprechendes Statut auf⸗
en.
Ss ist daber nachstehendes Statut ausgearbeitet und durch Be⸗ schluß des Hohenzollernschen ö festgestellt worden.
§.
Die Spar- und Leihlasse f. d. H. L. wird als ein selbständiges Jnstitut des Hohenzollernschen Landes ⸗Kommunalverbandes, welcher fir alle Verbindlichkeiten derselben die fubsidiäre Garantie übernommen hat., unter Aufsicht der Organe desselben, verwaltet. Die Ober⸗ aufsicht über die Verwaltung steht dem Minister des Innern zu.
Die Sxar⸗ und Leihkasse und deren Filiale in Hechingen haben die Rechte einer öffentlichen Behörde und resp. die einer . Kasse. Diejenigen Vorrechte, welche die Spar und Leihkasse durch die landesherrlich sigmaringensche Verordnung vom 5. Februar 18335 erlangt hat, bleiben ibr auch für 95 Zukunft gewahrt.
Die Zwecke der Anstalt sind:
1) Pflege und Förderung des landwirthschaftlichen, gewerblichen und Kommunalkredits. zunächst in Hohenzollern. Dieselbe wird zur Frreichung dieses Zweckes die in Nachstehendem aufgeführten Geschafte betreiben und hierbei vorzugsweise diejenigen Kredit ˖ ed urfnisse berũcksichtigen, welche die Hebung, Erhaltung und Befestigung des Grundbesitzes in Hohenzollern zum Ziele haben. Dieselbe wird außerdem die Bedingungen der von ihr gewährten Darlehen so reguliren, daß deren Rückjahlung auf jede Weise beförvert und erleichtert wird;
2) Gelegenheit zur Anlage verfügbarer Kapitalien zu bieten, ins⸗ besondere aber auch alt Sparkasse den weniger bemittelten Klass en die nutzbringende Ansammlung kleiner Ersparnisse zu ermöglichen. Die Anstalt wird demgemäß innerhalb der durch das Statut fest⸗ gesetzten Grenzen verzinsliche Kassenscheine ausgeben und Sparkass en⸗
sinlagen annehmen, oder aber auf Verlangen die Anlage von Ka— vitalien in anderen Werthen vermitteln; fördch den Geldverkehr in Hohenzollern zu erleichtern und zu
rn.
Der Verkehr mit der Spar und Leihkasse kann entweder in direkter Weise mit den in Sigmaringen und Hechingen schon be⸗ stehenden oder den etwa sonst neu zu gründenden. Organen derselben oder auch durch Vermittelung, der von der Direktion der. Anstalt für einzelne Gemeinden und Bezirke des Landes bestellten Einnehmereien
gefuͤhrt werden. I. Von den J
— §. 4. Die Anstalt ist berechtigt, Barlehen zu gewähren: ih) . stãdtischen und ländlichen Grundbesitz gegen hypothekarische
2) auch ohne solche an. Gemeinden, staatlich genehmigte MNeliorgtionsverbände und gemeinnützige Genossenschaften, sofern die⸗ selben Hohemollern angehörig find;
N gegen selbstschu eee fg Bürgschaft;
Ih gegen Hinterlegung von Faustyfändern — Lombard — welche bestehen önnen:
a. in hypothelarisch sichergestellten Schulddokumenten,
Berlin, Sonnabend, den 25. August
Kreis und Städte ⸗Obligationen — Spackassenbüchern, Kassen⸗ und Relognitionsscheinen der Anftalt selbst — Pfandbriefen deutscher Bodenkredit ·˖ Institute und Aktien ˖ Hypothelenbanken, ferner allen den⸗ jenigen weiteren Werthpapieren, welche im Lombardverkehr der Reichs. bank zugelassen sind.
Die Anstalt ist ferner befugt;
5) Güter ⸗ und Haus⸗Kaufschillinge zu erwerben;
6) Wechsel zu diskontiren und anzukaufen;
I) Conto Currente zu eröffnen und Kredite zu gewãhren. Letztere können gegen Immobilien veryfändung, Effektendebot und gegen Bürg⸗ aft '. n r mn r e, fed n fr, verwilligt werden,
enn nach sorgfältigster Prüfung aller Verhältnisse die Sicherhei zweifellos betrachtet werden darf. ö 8
Verfũgbare Kassenbestãnde können
8) jum Ankauf von Wertbpapieren verwendet werden und zwar aller derjenigen, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen (5. 38 der Vormundschaftgordnung vom 5. Juli 1875) zur Anlegung von Mündel⸗ geldern geeignet sind.
Y. n int a
9) auch für Rechnung Dritter den An: und Verkauf von Wer th⸗ Papieren aller Art, das Inkasso von. Wechseln, verloosten oder ö. kündigten Obligationen und Pfandbriefen, die Einlösung von Zins— coupons, die Einbolung neuer Zinsbogen ꝛc.
9 e, ne, Ber in
epositengelder zur Verzinsung in laufender Rechnung und
zwar je nach der Höhe des Betrages kö oder ohne 3 ;.
Auch kann dieselbe
11) Werthpapiere zur Verwahrung und Verwaltung annehmen.
Hvpotheken⸗Darlehen und Darlehen an Gemeind staatlich genehmigte Meliorationsverbände ö ö. meinnützige Genossenschaften.
S * Ziffer J und 2)
. F. 5.
Darlehen auf Immobilien — städtischen und ländlichen Grund⸗ besitz —= dürfen nur innerhalb der ersten Hälfte des sachverstän dig ermittelten nachhaltigen Werthes der betreffenden Pfandobjekte be= willigt werden, jedoch darf bei Gebäuden das zu gewäbrende Darlehen ⁊ des Brandversicherungs⸗Anschlages nicht ü bersteigen.
Die Darlehen muͤssen stets zur ersten Stelle eingetragen sein oder es muß, sofern eine Beleihung zur zweiten Stelle noch zulässig erscheint, die erste Hypothek gleichfalls der Anstalt zustehen. Bestehen die Unterpfänder lediglich in landwirthschaftlichen oder sonst für sich allein nicht ertragsfähigen Gebäuden C3. B. schwer ver⸗ miethbaren, zu einem Geschäfts⸗ oder Gewerbebetrieb ungeeigneten ꝛc.), so darf die Höhe der Beleihung g des Brandversicherungs Anschlage s nicht , ben Siherh
Außer der dinglichen Sicherheit ist auch die persõnliche Kredit⸗ würdigkeit der Darlehnssucher in Faun zu 3.
Die hrpothekarischen Darlehen können gewährt werden: . gegen jederzeitige dreimonatliche Kündigung mit einfacher Ver ⸗ 6. 2 unkũndbar gegen allmähliche Tilgung durch Renten (Annui⸗ täten) Dem Ermessen der Direktion ist anheimgestellt, die . einer Tilgungsrente zur . machen.
Bei Darlehen an Gemeinden. Moeliorations⸗ und gemeinnützige Genossenschaften ist die Genehmigung der zuständigen du fer m r i. nachzuweisen, Seitens welcher der Tilgungsplan festgeset und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde bezw. Genossenschaft gepruͤft und be—⸗ fan,, . V
ußerdem kann die Direktion hypothekarische Sicherstellung des Darlehns verlangen, wo es ihr , scheint. 3
Der Zinsfuß für hypothekarrfche Darlehen und für Darleben an ö , und , Genossenschaften ird auf Vorschlag der Direktion vom Landesausschuß mit Genehmi ⸗ gung des Ministers des Innern sestzesett. ut ö.
Der niedrigste Tilgungssatz ist ein halb Prozent. Die bei der Kontrahirung eines Amortisations; Darlehens festgesetzte jährliche Rente muß in der Regel bis zum Ablauf der Tilgungsperiode ent. richtet werden, jedoch kann die Direktion auf Antrag des Schuldners in ihr geeignet scheinenden Fällen Ausnahmen eintreten lassen. Jedem Empfänger eines Rentendarlehens wird auf Verlangen die der ver⸗ i rn Amortisationsrente entsprechende Tilgungstabelle aus⸗ gehãndigt.
§. 10.
Die Renten und Zinsen der Hypothekar-Darlehen müssen in den von der Direktion festgesetzten halbjährigen Raten an die Anstalt ab⸗ . werden, auf deren Fälligkeitsstermin bei Auszahlung des Dar ehens durch Rückzingausgleichungen abgerechnet wird.
Die Zahlung wird als f if geleistet angesehen, wenn sie innerhalb einer von der Direktion der Anstalt im Einverständniß mit . festgesetzten, mindestens zweimonatlichen Frist er⸗ olgt ist.
Ist innerhalb dieser Frist Zahlung nicht geleistet, so werden vom er ge en Schuldner die laufenden Zinsen um ein Viertel Prozent erhöht.
§. 11. Für die ganze oder theilweise freiwillige Rückzahlung der hypo⸗ thekarischen Darlehen wird eine Kündigungsfrist von ö. dio . vom ersten des auf die Kündigung folgenden Monats festgesezt. Bei Zahlungen bis zu 100 M ist von der Kündigungsfrist ihrnd zu
nehmen. Derne 9 arlehen gegen Bür t. Gen dh Hilde
Darlehen auf bloße Bürgschaft können nur bis zum Betrage von 4000 M gewährt werden. Diese Beschränkung findet n keine Anwendung auf solche Darlehen gegen Bürgschaft, welche auf Grund bereits genehmigter Hypothekar Darlehen zur Auslösung voreingetra⸗ gener Pandlasten hinausgegeben werden.
Die Bestimmung des Zinsfußes, der Beleihungsfristen und der Rückzahlunggsbedingungen ist dem Ermessen der Direktion überlassen, jedoch darf sich der Zinsfuß nicht unter demjenigen für Rentendarlehen bewegen. In der Regel sollen Darlehen gegen bloße Bürgschaft auf eine längere Zeitdauer als fünf Jahre nicht ausgeliehen bleiben.
Darlehen gegen Faustpfänder — Lombard. (6. 4 ier 4.)
Hypothekarisch eingetragene Schulddokumente dürfen nur dann als Pfand angenommen werden, wenn sie hinsichtlich der Sicherheit den im 5. 5 sestgestellten Normen entsprechen, in Terminen oder nach Kündigung zahlbar sind und der Anstalt mit allen Rechten und Klagen nerch . . . bab ei Beleihung — Lombardirung — eourshabender Wert iere sind die jeweiligen neuesten amtlichen Notirungen der gr , mer er Berliner Börse der , , zum Grunde zu legen. Ueber die Höhe des bei solchen Beleihungen in jedem einzelnen
b. in courshabenden inländischen Staatspapieren, staatlich garan⸗ tirten Ci enbahnaktien, Prioritäts⸗Vbligationen und Rentenbriefen —
alle zur Anwendung kommenden Abschlags an dem Courswerth d ler ! r nde entscheidet die Direktion. 5
1SSG.
Alle weiteren Bedingungen, insbesondere auch der jeweili ins⸗ fuß, werden von der Direktion festgesetzt (vergl. 3. 15 en ene.
An kauf von Lie genschafts⸗Kaufschillin f L a * s gen. (5. 4 Ziffer 5.) ihier un Saus an fsdindzcc4 üter. und Haus ⸗Kaufschillinge eignen sich nur d 2 2 1 ö n vpothekarisch zur ersten Stelle eingetragen steben;
B ruͤcksichtlich der Sicherbeit den im 3 3 aufgeftellten Be⸗ dingungen genügen oder, falls diese Sicherbeit nicht vollkommen er⸗ e,. ist. durch tüchtige selbstschuldnerische Buürgschaft verstärkt
. 3) nicht schon verfallen und noch im Besitz des Verkãufers oder defsen Erben sind, oder wenn sie durch gerichtliche Verweifung auf ,, ,. e egen sind.
ie Direktion der Anstalt ist berechtigt, für die Kosten des Ein— ug und der Verwaltung eine von ihr mit Genehmigung des 2 ausschusses zu bestimmende Provision aus der ganzen abgetretenen Forderung einschließlich der zur. Zeit der Abtretung in Betracht kommenden Zinsen ein für allemal in Abzug ju bringen. Diefe Prodifisn darf jedoch aus jenem Betrage der abgetretenen Forderung nicht in ö , 2 9 Tilgung schon bestehender uldigkeiten des i f ver⸗ ö ; 9 edenten an die Anstalt ver er die Annahme des dem Verkauf zu Grunde gel ins , , . . Ist derselbe ,, h er Direktion bedungen wird, so muß die Differen; befo . . g so muß die Differenz besonders m Allgemeinen wird bestimmt, daß sich der Zinsfuß für Zieler⸗ erwerbungen nicht unter demjenigen für e,, . ö
Wechsel ⸗ und J n, nnn, . geschäft. (86. 4 Ziffer 6, 7, 9, 10 und 11.) k 56165 Die Festsetzungen der einschlägigen Bedingungen, insbesondere
auch des Zinsfußez, ist dem Ermesfen der Direktion überlassen. dürfen unbedeckte Kredite nicht uber 10 000 „ gegeben 82 .
Allgemeine Bestimmungen.
8
X
5. 16. Die Gesuche um Darlehen auf Immobilien, sowie um Anna von Jiegenschaftg. CKaufschill ingen müssen in der Regel von D . — Hypotheken ⸗Inõformativ⸗Scheinen — be⸗ ein.
. alls eine nähere Information über den Zweck eines Darlehens die . und die Persönlichkeit des Darlehenssuchers, sowie über die Werths. und Betriehsverbältnifse von hppothekarischen Pfandobjekten nöthig erscheint, kann die Anstalt die Beibringun dieser Nachweisungen von dem Darlebenssucher selbst verlangen, do bleibt es ihr trotzdem unbenommen, sich die ihr erforderlich scheinenden w f e l 36 ö ere. e,, auch bei größeren
ehensbetrãgen dur insichtnahme der othekenobj Kosten des Darlehenssuchers zu verschaffen. kö
Die Anstalt ist nicht gebunden, bei ganzer oder theilweiser Ab⸗ lehnung eines Darlehens oder sonstigen Kreditgesuchs den Interessenten ihre Beweggründe mitzutheilen.
. .
Die Anstalt ist berechtigt, bei Darlehen, deren Realisirung mit besonderen Correspondenzen, Geldversendungs⸗ ꝛc. Kosten verknüpft ist, einen Beitrag zu denselben bis zu ein achtel Prozent aus dem Darlehnsbetrage ein für allemal zu erheben.
18.
Der für die Hypothekar Darlehen vorgesebene Aufschlagszins von ein Viertel Prozent — vergl. 8. 10 — ist auch bei nicht rechtzeitiger Zinszahlung beziehungsweise Rückzahlung oder Prolongation (vergl. §. 16 Absatz 2) von den Darlehen anderer Art zu entrichten.
. . , n,, , lf die Direktion im Einverständniß mit dem Landesausschuß ermächtigt, von ei Aufschlagszins überhaupt 2 . 4
Die Rückzahlung eines ausgeliehenen Kapitals sammt Zinsen kann ohne Rücksicht auf die vertragsmäßig bestimmten Fristen Seitens der Anstalt zu jeder Zeit gefordert werden:
1 wenn der Schuldner mit einer Rente, einem Ziel oder einer Zinsschuldigkeit über zwei Monate im Rückstande bleibt, oder es zur gerichtlichen Einklagung kommen läßt;
2) wenn die Unterpfänder ganz oder theilweise zur zwangsweisen Veräußerung kommen oder gegen den Schuldner das Konkursverfahren eingeleitet wird; :
3) wenn die Unterpfänder durch freiwillige Veräußerung, Erb- theilung, Vermögensübergabe 2c. an verschiedene Eigenthümer über- gehen, ohne daß wegen Regulirung der Hypothek ein Abkommen mit der Anstalt getroffen worden ist;
4) wenn bei verpfändeten Gebãuden die Versicherung der n, 6 . aufhört, oder die Versicherungssumme herab⸗ gese ird;
5) wenn durch irgend welche Ursache der Werth eines hvpo⸗ thekarischen Unterpfandes sich derart vermindert, daß der . stehende Darlehnshetrag nicht mehr genügend gesichert erscheint;
GS) wenn der Schuldner oder Bürge zahlungtunfähig wird, einer derselben seinen Wohnsitz aus Hohenzollern verlegt, stirbt, das Ver⸗ mögen desselben vertheilt wird, oder er dasselbe schon vor seinem Tode übergiebt, ferner wenn der Bürge die Ausklagung des Schuldners verlangt und nicht ein anderer sicherer Bürge beschafft wird. Bestehen die Unterpfänder in courshabenden Werthpapieren, so ist die Anstalt berechtigt, das Unterpfand ganz oder theilweise ohne gerichtliche Einmischung auf Kosten des Verpfänders verkaufen zu lassen . aus dem Erlöse für Kapital, Zinsen und Kosten bezablt zu machen:
a. wenn das Darlehen zur bedungenen Verfallzeit nicht zurück⸗ gezahlt oder Seitens der Anstalt nicht prolongirt wird.
b. wenn der Courswerth des zum Unterpfand bestellten Werth= papiers um mehr als fünf Prozent heruntergeht und Seitens des Schuldners auf Aufforderung der Anstalt nicht innerhalb 14 Tagen eine entsprechende Verstärkung des Pfandes oder theilweise Rückzah⸗ lung des Darlehns geleistet wird.
20.
. Einzahlungen jeder Art können außer bei den Kassen der Anstalt in Sigmaringen und Hechingen auch bei den Einnehmereien derselben geleistet werden, bei letzteren nach Maßgabe der Einnehmerei Ordnung, doch kann die Direktion in gewissen Fällen, hauptsächlich wenn es sich um größere Summen, 3. B. außerordentliche Kaxitalzahlungen, Ein⸗ zahlungen auf Gffeltenankäufe ꝛc. handelt, die kostenfreie direkte Ab⸗ lieferung der betreffenden Betrãge an die Kasse in Sigmaringen beziehungsweise Hechingen zur Bedingung machen, Ueber die bei einer Einnehmerei geleistete Einzahlung hat der Finnehmer eine Interimsbescheinigung zu ertheilen; diese Interims bescheinigung verliert jede Gültigkeit und Beweiskraft der Anstalt ien u e, wenn nicht der Einjahler innerhalb drei Monaten die
riginalquittung der Kasse in Sigmaringen beziehungsweise in en en
bei der Ginnehmerei erhoben oder dieselbe bei der Anstaltskasse rekla⸗ mirt hat.
d 0 ö ö 8