1888 / 237 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Sep 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 25. Juni 1887. ; (L. 8.) Wilhelm. ; von Boetticher.

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Die Vorschrift im 5. 8 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit blei.! und zinkhaltigen Gegenständen, vom 25. Juni 1887 Reichs · Gesetzblatt Seite 27 3) wird dahin abgeändert, daß die Be⸗ stimmungen im 5. Rr. 2, §. 6 desselben Gesetzes auf das Feil⸗ halten und Verkaufen von Konserven erst vom J. Oktober 1885 ab Anwendung finden. . . . ;

Urkundlich unter Unserer Höchsteigen händigen Unterschrist und bei gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. .

Gegeben Charlottenburg, den 22. März 1888.

(L. 8.) Friedrich. von Boetticher.

Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 12. September 1888. Der Polizei⸗Präsident Freiherr von Richthofen.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. September. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern Vormittag um 16 Uhr dem Feldgottesdienst in Müncheberg bei und begaben Allerhöchstfich um 11 Uhr mit Sonderzug nach Potsdam. Dort empfingen Se. Majestät um 1 Uhr den Qber-Präsidenten von Bennigsen zum Frühstück und später den Grafen Douglas.

Um 5 Uhr begaben Sich Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin nach Berlin zu dem Diner, welches um 6 Uhr zu Ehren der fremden Fürstlichkeiten hier⸗ selbst stattfand.

Abends 8 Uhr kehrten Se. Majestät mit Extrazug nach Müncheberg zurück.

Aus dem „W. T. B.“ liegt folgendes Telegramm vor:

Müncheberg, 17. September. Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher gestern Abend von Berlin wieder hierher zurückgekehrt war, nahm mit dem engeren Gefolge den Thes ein. Heute Vormittag begab Sich Allerhöchstdersel be zu Pferde zunächst zum III. Armee⸗-Corps, welches nordwestlich von Müncheberg steht. Das Garde⸗-Corps steht südöstlich da= von. Auch die Fürstlichen Gäste, welche in der Frühe mittelst Extrazuges aus Berlin hier ankamen, begaben sic zu Pferde nach dem Mans verfelde. ö

Von unserem Korrespondenten wird uns aus Müncheberg, unter dem 15, September gemeldet: Nachdem das heutige große Kavgllerie⸗Manöper der beiden Kavallerie⸗Divisionen in der Nähe des Denkmals von 1813, zwischen Eggersdorf und Gölsdorf, seinen glänzenden Abschluß efunden hatte, rüstete sich das hier kantonnirende 4. Garde⸗ geln ent z. F. zu einem heute Abend dem Allerhöchsten Kriegsherrn darzubringenden Fackelzug mit Serenade. Gegen Ris Uhr zog das Regiment mit Selm und Seitengewehr von zahlreichen Fackelträgern flankirt und die Regimentsmusik.! an der Spitze, vor die Kaiserliche Wohnung, um daselbst dem Monarchen verschiedene Instrumental- und Gesangsvorträge dar⸗ zubringen. Von den Sängern wurden sehr schwierige Chöre vorgettagen und zwar mit einer Präzision, welche hohe An⸗ erkennung verdient. Se. Majestät der Kaiser und König gab Seine Allerhöchste e un über die einzelnen Vortraͤge wiederholt kund und trat nach Beendigung derselben zu den Sängern heran, an diese die Worte richtend: „Ich hanke Euch, Grenadiere, das habt Ihr gut gemacht!“ Unter klingendem Spiel marschirie das Regiment darauf wieder vom Gutshof zurück durch die Stadt, an deren Ende auf einem freien Platze die Fackeln zusammengeworfen wurden; die ein⸗ zelnen Züge wurden demnächst in ihre Quartiere zurückgeführt.

Ueber den gestrigen Feld-Gottesdienst berichtet derselbe: .

Eine feierliche gane ng war es, die sich heute Vor— mittag zwischen der J0. und 11. Stunde auf der hart an der Stadtmauer, nächst der Scharrnstraße gelegenen Wiese ab⸗ spielte. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaifers und Königs wurde dazelbst für die augenblicklich hier kantonirenden Truppen ein Feldgottesdienst durch den Feldpropst der Armee D. Richter und den Garnisons⸗Hülfs⸗ prediger Schöttler abgehalten. Zu diesem Zweck war der Zu⸗ gang von der Scharrnstraße nach der Wiese zu beiden Seiten auf Anordnung des Magistrats dicht mit Wachholder⸗ büschen bekleidet, während inmitten der Wiese, auf dem dieselbe durchschneidenden Wege ein schwarz und weiß drapirtes, am Boden mit Teppichen belegtes Kaiserzelt errichtet worden war, welches im Innern eine Wölbung aus blauem Stoff zeigte und an der vorderen Außenbedachung ein verschlungenes gol⸗ denes Ww und V A im blauen Felde trug. Das Zelt war oben in der Mitte durch eine aus frischen Eichenblättern her— gestellte grüne Kaiserkrone gekrönt, wahrend an den vier Ecken vier prächtige Wachholderbüsche prangten. Gegenüber dem Kaiserzelt., am Zugang zur Wiese, war unmittelbar vor einem alten Eschenbaume der Feldaltar hergestellt worden, welcher eine rothe, in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz geschmückte Altardecke trug. Auf dem Altar selbst stand in der Mitte ein einfaches Kruzifix, zu beiden Seiten desselben je ein Leuchter mit brennender Kerze. Um 9 Uhr Pormittags begannen die einzelnen Truppentheile ihre Aufstellung zu nehmen. Das Musikcorps des 4. Garde⸗Regiments z F. war zur Rechten, jenes der Garde-⸗Füsiliere zur Linken des Altars aufgestellt. Nach und nach erschienen die Offiziere aller hier kantonnirenden Truppentheile, unter ihnen der kommandirende General des Garde⸗-Corps, General der Infanterie von Pape. Während dieser mit den Stäben 2c. Se. Majestät an dem an der Scharrn— straße gelegenen Eingange erwartete, harrten die genannten Geistlichen in der Nähe des Altars der Ankunft des Kaisers und Königs. Allerhöchstderselbe erschien gegen Uhr in einer

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen sowie Se. Hoheit der Herzog Günther zu Schleswig⸗Holstein, ferner die hier anwesenden General⸗ und Flügel⸗Adjutgnten Sr. Majestät u. s. w. Als der Kaiser und. , Wiese betrat, begrüßte Allerhöchstderselbe in leutseligster Weise durch herzlichen Zandedruck den Feldpropst der Armee und schritt dann zu dem Kaiserzelt, den Soldaten zurufend: „Guten Morgen Grenadiere!“ worauf ein weithin schallendes: „Guten Morgen Ew. Majestät!“ als Erwiderung folgte. Nachdem der Kaiser sich in die Mitte des Zeltes gestellt hatte, gab er das Zeichen zum Beginn der gottesdienstlichen Handlung, worauf zunächst unter Begleitung des Musikcorps des 4 Garde⸗Regiments z. F. die ersten zwei Verse des Chorals: „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“ gesungen wurden. Hierauf sprach der Garnifon⸗Hülfsprediger Schöttler die Eingangsgebete und das Sündenbekenntniß. Nach dem „Amen“ intonirte die Kapelle der Garde⸗Füfiliere das „Herr erbarme Dich unser! Ehriste erbarme Dich unser! Herr erbarme Dich unser!“ Es folgte Seitens des Geistlichen der Gnadenspruch und das „Amen“, welch' letzteres die Gemeinde unter Musikbegleitung wiederholte. Nach dem „Ehre sei Gott in der Höhe ꝛc.“ wurde unter Musikbegleitung der 1. Vers des Chorals

„Allein Gott in der Höh' sei Ehr“ gesungen und im weiteren Verlauf der Liturgie von dem ge⸗ nannten Geistlichen der 100. Psalm: „Jauchzet dem

Herrn alle Welt“ verlesen. Nach der Liturgie wurden wiederum zwei Verse des Chorals: „Lobe den Herren“ gesungen, worauf der Feldpropst eine ebenso gehaltvolle wie ergreifende Predigt hielt, welcher er den 20. und 21. Vers des dritten Kapitels der Epistel St. Pauli an die Epheser zu Grunde legte, folgenden Wortlauts: „Dem aber, der überschwänglich thün' kann über alles, das wir bitten oder verstehen, nach der Kraft, die da in uns wirket, Dem sei Ehre in der Gemeine, die in Christo Jesu ist, zu aller Zeit, von Ewig— keit zu Ewigkeit! Amen.“ In erhebender Weise wies der Prediger auf das, gerade auch für den Soldaten so wichtige Wort: „Bete und arbeite!“ hin und be⸗ tonte besonders, daß nach der treuen Pflichterfüllung der letzten Tage auf Kaiserlichen Befehl auch ein Tag des Gebets für die Krieger angebrochen sei. Wenn schon in dem angeführten Worte für jeden Christen das Ja und Amen seines Lebens liege, um wie viel mehr bei dem Soldaten, dem preußischen und deutschen Volke sowie dem gesammten Vaterlande, denen in den beiden dahingeschiedenen Kaisern und in dem jetzt regierenden Monarchen ein so erhebendes Vorbild gegeben sei. Das citirte Wort möchte er den Kriegern in? daß Wort: „Gottesfurcht und kameradschaftliche Liebe“ Üübersetzen, welches sie immerdar hochhalten sollten, eingedenk der Goöttestreue und der rastlosen Arbeit und liebevollen Hin— gebung unserer Monarchen. Der Feldpropst erinnerte an verschiedene Aussprüche früherer Könige Preußens und unserer größten Männer, besonders auf das Wort des verewigten Kaisers Wilhelm J. hinweisend: „Gott war mit uns, ihm sei die Ehre s“ Ernste Tage seien über Preußen und Deutschland zu verschiedenen Zeiten hereingebrochen, aber zu jeder Zeit habe die Kraft des Gebetes sich bewährt, und der Herr habe stets in seiner unerschöpflichen Gnade sein Ja und Amen zu den Gebeten gesprochen. Sich besonders an die in wenigen Tagen zu dem heimathlichen Heerde zurückkehrenden Reservisten wendend, ermahnte er dieselben, es in ihrer Heimath laut zu verkünden, wie gerade auch unser jetziger Kaiser und König in der Gottesfurcht, in der Liebe und Arbeit für Volk und Vaterland nimmer raste. „Bete und arbeite“, dieses Wort rufe er noch einmal Allen zu, und er sei gewiß, daß der Herr da droben dazu sein segensreiches Ja und Amen sagen werde.

Rach der Predigt wurde der letzte Vers des „Lobe den Herren“ gesungen, worauf der Geistliche das allgemeine Kirchengebet und das Vaterunser sprach. Dann san die Ge⸗ meinde den 1. Vers des Chorals „Nun danket alle Gott“, der Geistliche ertheilte den Segen, und die Gemeinde sang das „Amen, Amen, Amen“, womit der Feldgottesdienst sein Ende erreicht hatte. ,

Se. Majestät der Kaiser und Ehn schritt alsbald auf den Feldpropst D. Richter zu und dankte demselben in huldvoller Weise für die gehaltene Predigt, reichte dann ihm, sowie dem kommandirenden General von Pape die Hand und begab Sich, gefolgt von einer glänzenden Suite, zu der bereit stehenden Hofeguipage, welche den Monarchen alsbald nach der Station Dahms dorf führte, von wo aus der Kaiser mittelst Extrazuges nach Berlin bezw. Potsdam juhr.

Se. Majestät war zur gottesdienstlichen Feier in der kleinen Generals-Uniform, mit dem Stern des Schwarzen Adler⸗Ordens erschienen.

Für das Manöver des Garde- und des III. Armee-Corps am 17. September ist nachfolgende Disposition entworfen worden: .

General-⸗Idee: Ein Ost⸗Corps (Garde Corps) ist, nach Ein⸗ schließung von Küstrin, über Göritz und Frankfurt a. O. im Vor- marsch auf Berlin. Ein West-Corps (t. Armee-Corps) ist über Oranienburg im Anmarsch zum Schutz der Hauptstadt.

Spezial- Idee: Das II. Armee⸗Corps hat am 16. erreicht:

General Kommando Garzin. .

5. Infanterie ˖ Division: Kagel⸗Lichtenow, Avantgarde: Kienbaum.

5. Infanterie · Division: Berg ⸗Schäferei, Avantgarde: Wüsten⸗ Sie versdorf. .

Kavallerie ⸗Division: Pritzhagen, Avantgarde: Münchehofe.

Vom Feinde ist bekannt, daß er am 16. Müncheberg besetzt

hat; größeres Bivouak ist südlich Jahnsfelde Gusammen circa eine . Infanterie Dirision); stärkere Kavallerie bei Tempelberg ge meldet. Der kommandirende General beschließt für den 17. anzu⸗ greifen und geht zu diesen Zweck um 8 Uhr mit der 5. Division und Corps Artillerie auf der Chaussee Wüsten - Sieversdorf Münche⸗ berg und zwei Parallelwegen in drei Kolonnen, mit der 6 Division und einer aus beiden Divisions⸗Kavallerie⸗Regimentern (7 Escadrons) kombinirten Kavallerie Brigade auf der Chaussee Heidekrug ·Münche⸗ ‚. und Alten Frankfurter Straße in zwei Kolonnen auf Münche— erg vor. ;

Die Kavallerie⸗Division sichert die linke Flanke.

Wo der Feind getroffen wird, wird er angegriffen.

Der weitere Verlauf des Gefechts ist, da die Dispositionen des Feindes hier unbekannt, noch nicht zu übersehen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bun desraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung

Der Königliche Gesandte am Großherzoglich badischen Hofe, von Eisendecher, ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub nach Karlsruhe zurückgekehrt und hat die

Der Königliche Gesandte in Weimar, von Derenthall, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Marschall, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt— schaft wieder übernommen.

Der Inspecteur der Kriegsschulen, General⸗-Lieutenant von Mischke, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, uͤnd der ⸗General-Inspecteur der Fuß⸗-Artillerie, General⸗Lieutenant von Roerdansz, sind von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.

Der Kommandant des hiesigen Invalidenhauses, General⸗Lieutenant von Blumroeder, hat sich auf 14 Tage mit Urlaub nach Wiesbaden begeben.

Der Vize⸗Admiral Graf von Monts, kommandirender Admiral und stellvertretender Chef der Admiralität, ist von Wilhelmshaven hierher zurückgekehrt.

Bayern. München, 17. September. (W. T. B) Der Prinz-Regent hat mit Gefolge heute Morgen 7 Uhr die Reife nach der Pfal; angetreten. Der Erste Bürgermeister Pr. von Wiedenmayr wünschte dem Regenten im Namen der Stadt Gluck zur Reise und brachte auf dem Perron des i . ein enthusiastisch aufgenommenes Hoch auf den— elben aus.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. September. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Graf Kälnoky ist, begleitet von dem Legations-Sekretär Grafen Wydenbruck, heute Abend nach Friedrichsruh abgereist.

Frankreich. Paris, 15. September. (W. T. B.) Der Präsident Carnot besuchte heute Vormittag Caudebec⸗ les-Elbeuf, welches als Hauptsitz des Boulangismus galt, und wurde daselbst lebhaft begrüßt. Am Abend ist der Prä⸗ sident wieder in Fontainebleau eingetroffen.

Der Minister des Auswärtigen, Goblet, ist gegenwärtig mit der Vorbereitung eines Gelbbuches beschäftigt, welches den Kammern bei ihrem Wiederzusammentritt vorgelegt werden soll. Dasselbe wird die letzte Periode der Verhandlungen über 2 französisch-italienischen Handelsvertrag um— assen.

Für die Wwiedereinberufung der Kammer hat die

Regierung vorläufig den 9. Oktober in Aussicht genommen.

Indessen wird der Zeitpunkt erst dann definitiv bestimmt werden, wenn die Arbeiten der Budget-Kommission genügend vorgeschritten sein werden.

16. September. (W. T. B.) Wie die Blätter melden, gab der Marine⸗Minister Befehl, daß die Komman⸗ danten französischer Schiffe an der Ost küste Afrikas auf Sklavenschiffe, unter welcher Flagge sie auch segeln mögen, Jagd machen sollen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. September. (W. T. B. Das „Journal de St. Pétersbourg“ ist ermäch⸗ nigt, zu erklären, daß die Behauptungen der „Nouvelle Revue“ bezüglich einer im vergangenen Jahre an den Kaiser von Rußland ergangenen Einladung zu einer Zu⸗ in Stettin vollständig unbegründet eien.

Italien. Parma, 16. September. (W. T. B.), Bei einem gestern zu Ehren des Justiz⸗Ministers Zarnadelli von den Behörden und angesehenen Persönlichkeiten . Parteirichtung veranstalteten Banket hielt derselbe eine Rede, in welcher er den Deputirten Parmas für die Unterstützung dankte, welche dieselben dem neuen Strafgesetzbuch und namentlich demjenigen Theil desselben hätten angedeihen lassen, der sich auf den Mißbrauch des Kirchenamts beziehe und un— gerechte Proteste des italienischen Epistopats sowie eine zu mißbilligende Einmischung fremder Bischöfe hervorgerufen habe.

Bulgarien. Sofia, 15. September. (W. T. B.) Die Räuberbande, welche vor einigen Tagen bei Dubnitza 3 Personen gefangen fortgeführt hatte, wurde gestern von der Gendarmerie angegriffen. Zwei der Gefangenen wurden be— freit, der Dritte erlag wenige Stunden später den ihm von ben Räubern zugefügten Mißhandlungen. Ein Räuber wurde getödtet, ein anderer verwundet, die übrigen wurden zerstreut, Der diplomatische Agent von Rumänien, Dju vara, ist heute hier eingetroffen.

Rustschuk, 17. September. (W. T. B.) Der ehe—⸗ malige Beamte der bulgarischen diplomatischen Agentur in Bukarest, Kisseloff, welcher wegen Unterschlagung von Geldern entlaffen wurde, gab gestern 6 Revolverschüsse auf den Finanz-Minister Ratschewitsch ab. Drei Kugeln gingen fehl, die drei anderen trafen Natschewitsch, doch ver— ursachte nur eine eine ernstere Verwundung oberhalb der rechten Brust.

Zeitungs ftimmen.

Ueber das Exerzier⸗Reglement für die . vom 1. September 1888 schreibt das „Militär⸗ ochenblatt“ in seinem nichtamtlichen Theil: . .

Die Ausbildung der Infanterie ist nach richtigen Grundsäßzen erfolgt, wenn sie das kann, was der Krieg erfordert, und wenn sie auf dein Gefechtsfelde nichts von dem wieder abzustreifen hat, was sie auf dem Exerzierplatze erlernte. .

Dieser 6 und gewissermaßen Kern des neuen Reglements bezeichnet in wenig Worten den großartigen Fortschritt, welchen dat deutsche Heer mit Der Finführung der neuen Autzbildungs vorschrif macht. Der Gegensatz des Neuen zu dem Bisherigen charakterisirt fich am Besten Tadurch, wenn man obigen Satz dem Urtheil aller sreindländifchen Offiziere gegenüberhält, die unseren Truppenübungen beiwohnten: Lieber Gott, man sieht bei Ihnen nur, wie Sie es im Ernstfall nicht machen.“

Wenn diefe Zellen gedruckt erscheinen, befindet sich das Reglement bereits im Besitz der Truppentheile, und wird jeder Infanterieoffizier bemüht sein, sich dasselbe nach Form und Inhalt einzuprägen. kann daher hier nicht unsere Aufgabe sein, den Inhalt des Reglements wiederzugeben, sondern es empfiehlt sich mehr, auf die Bedeutung des Ganzen hinzuweisen und unter Hervorhebung der wichtigsten Einzel⸗ heiten dein Leser das Studium zu erleichtern. ö

Die dentsche Infanterie kehrte aus dem französischen Kriege 181! mit dem Gefühle zurück, daß ihre reglementarischen Gefechtsformen der Wirklichkeit nicht entsprochen hatten, daß sie durch neue Erschei.

vierspännigen Hofequipage, in welcher ⸗-sich zugleich der dienst⸗ thuende Flügel-⸗Adjutant befand. In weiteren een erschienen

Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

nungen überrascht worden war und sich selbst empirisch eine eigene

, . an , ö ganz allgemein verbreitete Stimmung in den Takti

rungen? des damaligen Hauptmanns von i cd ö erschienen und recht eigentlich aus dem Kriege heraus geschrieben

Den deutlichsten Ausdruck fand diese Folge die 1872

waren. Seitdem hat die Militärliteratur unermüdli ĩ weiter behandelt und von allen Seiten fern i, dif⸗ * tische Erfahrung der Exerzierplätze und der Manöperfelder hat dabei mitgewirkt, während gleichzeitig die von Fahr zu Jahr fort · schreitende technische Vervollkommung der Feuerwaffen die Despannt⸗ heit der Lage steigerte. Nunmehr ist der historische Niederschlag⸗ in Eestalt eines wahrhaft neuen Reglements in die Erscheinung ge— treten, und wir dürfen uns Glüch wünschen, daß eine so lange Zeit darüber verstrich, denn dieselbe hat redlich beigetragen, die edle Frucht völlig ausreifen zu lassen. Wie Pallas Athene aus dem Haupt des Jupiter steht das Werk vor unseren Augen, ein abgerundetes Ganzes, licht und klar, aus einem Guß, in tadelloser Form. Alles Alte und Vichtige ist abgestreift, das Reglement ist modern“ im besten Sinne, und doch ist mit feinem Takt die Anknüpfung an das fFisto⸗ risch Gewordene festgehalten, die „Tradition! gewahrt worden. Logischerweise konnte die neue Vorschrift nicht anders gegliedert werden als in die drei Theile: Schule, Gefecht, Parade. Der erste Theil, die Schule, hat große Vorzüge vor seinem Vorgänger voraus, denn er befleißigt sich einer so gewissenhaften Genauigkeit, daß kaum ein Zweifel über irgend einen Zweig der Exerzierausbildung bestehen bleiben kann. Alles ist streng geregelt, und für Alles und Jedes ein bestimmtes Kommandg vorgeschrieben. Damit ist endlich der leidige? ‚Usus“ aus der Welt geschafft, der bisher mehr wie ein Tyrann war und in jedem Armee-Corps, ja fast in jedem Regiment, in anderen Formen auftrat. Wir erinnern nur an das Zusammen« setzen der Gewehre. an das Nieder! Hinlegen! einerseits und das Aufstehen auf: Das Gewehr über! andererseits u. s. w. Schwer lich kann selbst ein Anhänger der alten Schule sich darüber grämen, daß der Griff Gewehr auf! in Wegfall gekommen ist. Jeder praktische Soldat muß zugeben, daß die hierdurch gewonnene Zeit unbedingt für die gründlichere Einübung des Ladens und Feuerns ohne und mit Ma— gazin erforderlich ist, deren schnelle Ausführung den Fingern unserer Bauernsöhne so schwer fällt. Mit welcher Freude aber wird man in der Armee den Fortfall des dritten Gliedes mit seinen vielen todten Formen, die neue Rangirung, die stets geschlossene Compagnie mit

ihrem berittenen Compagnieführer, die Bestimmungen über das Vordermannnehmen in den Bataillonskolonnen (Wegfall des „Torfpackens -), sowie über Staffelrichtung in größeren

Verbänden, endlich die vortrefflichen Grundsätze für die Schützenaus⸗ bildung des Rekruten begrüßen! Wie ele was dem 4. bisher als Ideal vorgeschwebt hat, ist nun Wirklichkeit, und zwar Gemeingut der ganzen Armeg geworden. Mit welcher Liebe und Hingebung wird gerade diese Einzelausbildung des Schützen betrieben werden, seitdem das Reglement selbst so hohen Werth? darauf legt und den einfachsten und richtigsten Weg dafur vorzeichnet!

. Berenklicher steht es um die Stimmung, die den zweiten Theil des Reglements, das Gefecht, empfangen wird. Wir sehen ernste, im Dienst ergraute Männer den Kopf schütteln und von Punkt 1. bis 1265 immer ängstlicher weiterlesend nach einem Kommando oder einem Angriffsmuster suchen. Tief enttäuscht werden sie das Buch aus der Hand legen. Und doch konnte dieser Abschnitt in keine andere Form gekleidet werden, die Reglementskommission mußte sich darauf be⸗ schränken, Grundsätze über die Ausbildung der Truppe für das Gefecht aufzustellen. Wer irgend über dies heikle Thema nachgedacht hat, muß zu diesem Endergebniß gelangen. Sobald man sich auf, das Reglementiren des Auftretens der Truppe im Gefecht verlegt, so erscheint man mag wollen oder nicht das Programm eines Normalangriffs Vor diesem Uebel aber schützen uns Gott sei Dank die goldenen Worte: „Jede weitere Schemaͤtisirung des An⸗ griffsverfahrens ist untersagt. ' (II, 82.)

.Was aber bietet der zweite Theil des Reglements denn? hören wir fragen. Er bietet ganz bestimmte Anhaltspunkte, die demjenigen, der sie zu lesen und zu verarbeiten versteht, ein volles Jahres- Programm für die Ausbildung seines Bataillons u. s. w. an die Hand

geben. Eine große Reihe von Aufgaben ist gestellt, ihre Lösun angedeutet, das. Weitere der Individualitaͤt des , überlassen. Mit großer Feinheit wird dem Führer vor— geschrieben, was ihm obliegt, und anschließend Verhaltungs—

maßregeln für den gemeinen Mann erlassen, entsprechend etwa der ehedem von von Boguslawski aufgesetzten vortrefflichen Gefechts instruktion. Einen besonderen Takt entwickelt das Reglement bei der Lösung der schwierigen Aufgabe, die Maße für Breitenausdehnung und Tiefengliederung festzusetzen. Man weiß, welch unendliche Be⸗ deutung dies Kapitel bei allen Truppenübungen auf dem Exerzierplatz wie im Gelände gewonnen hat. Die Abstände für die zurückgehaltenen Abtheilungen sollen sich jetzt nach der Gefechtsabsicht (ie nachdem die Entscheidung gesucht oder eine solche hingehalten werden soll) und nach der Beschaffenheit des Geländes richten. Der Führer hat hier also den weitesten Spielraum. An einer einzigen Stelle (l, 193) wird (wohl für ängstliche Gemüther) für die Uebungen ohne Be— nutzung des Geländes bei der ersten Entwickelung der Abstand des Unterstützungstrupps, d. h. der Compagnie, von der Schützenlinie

etwa auf 159 Schritt? festgesetzt. In gleicher Weise sind Anhaltspunkte für die Frontbreiten im Gefecht gegeben. II, 25 heißt es: „Hiernach würde eine Compagnie in Kriegs—⸗

stärke sich nicht erheblich über 100 m Frontraum auszubreiten haben.“ Derselbe Raum wird auch der Friedens- Compagnie zugewiesen, da dieselbe nicht wie im Kriege, durch Verluste gelichtet wird. Für das Bataillen wird 11, 109 die Entwickelung aller vier Compagnien neben einander als das äußerste Maß bezeichnet, vor dem zu warnen ist, da der Bataillonssührer sich hiermit einen wesentlichen Theil der Einwirkung auf den Gang der Handlung aus der Hand gegeben hat? „Die Frontbrejte eines allein fechtenden Regiments wird anfänglich die Frontbreite zweier neben einander entwickelten Bataillone selten überschreiten dürfen.“ (II, 107.) „Die Gefechtsbreite einer Brigade zu sechs Bataillonen hat in der ersten Entwickelung etwa 1900 bis 1200 m wie die Kriegserfahrung lehrt. be⸗ tragen.“ (II, 115.)

Aus zem ganzen Abschnitt, der das Gefecht behandelt, ist

der Begriff eines Truppentheils (3Zug, Cempagnie u. s. w.), der die Richtung hat, beseitigt. Ueberall sind die einzelnen Theile nur anzuweisen, den Anschluß an die Nachbar— truppe zu, halten. Die ängstliche Beobachtung der Seiten richtung wird (Il, 23) als von geringem Werth bezeichnet. Es kommt in dieser Beziehung nur darauf an, daß die einzelnen Theile der Schützenlinie sich nicht untereinander in Bewegung und Feuer hindern.. Diese treffliche, kriegsgemäße Anordnung wirft ein ganzes Spstem über den Haufen, das unter der Forderung gerichteter k die Ausbildung für das Gefecht thatsächlich untergrub. Von jetzt an wird die Aufmerksamkeit des Schützen ausschließlich dem Feinde zugewendet sei und nicht durch Nebendinge abgelenkt werden. Als Kardinalpunkt aber des ganzen zwelten Theils heben wir die in Il. 19 und 78 niedergelegten Grundsäͤtze hervor: „So wird der Schützenschwarm die Hauptkampfform der Infanterie“ und: „Die ge— schlossenen Abtheilungen haben in der Regel ihr Verhalten der Thätig- keit der Schützen anzupassen. Damit ist endgültig annerkannt und amtlich verkündet, daß der Kampf der Zukunft sich als Schützenschlacht abspielen wird, in welchem nach vierstündigem Feuerkampf der vorderen Linie die noch geschlossenen Abtheilungen nur zum letzten entscheiden : en Anlaufe einzugreifen vermögen, Es wird damit die Erziehung des Mannes zu seinem Auftreten als Schütze mindestens gleichwerthig neben den Drill in der geschlossenen Abtheilung gestellt. Wir kehren mit dieser Auffassung endlich zu den im Kriege persönlich gewonnenen Erfah⸗ rungen zurück, die uns eindringlich lehrten, daß nur Schützenlinien den Kampf führten, während die geschlofsenen Verbände ausschließlich das Reservoir für jene und den letzten Rückhalt darstellten. Eine neue hase taktischer . die bisher nur theoretisch gelehrt ward, aber nicht praktische Anerkennung fand, be⸗ ginnt mit der amtlichen Aufstellung dieses Grundsatzes.

Endlich bestimmt das Reglement (U, 119 und 129, daß das Einüben bestimmter Gefechtsbilder, der sogenannten „Türken“, ver⸗

boten ist, und daß bei der Besichtigung der Vorgesetzte die Aufgabe

stellt. Damit ist der schablonenhaften Ausbildung der Lebensnerv abgeschnitten die Routine verschwindet von . Uebungs⸗ plätzen, selbständiges Denken, schnelle Auffassung, gegenseitige Verständigung zwischen dem Führer und den Unterführern werden zu ausschlaggebenden Faktoren. Niemand wird ver- kennen; daß die Uufgabe, ein Bataillon nach den neuen Grundsätzen auszubilden, schwieriger ist, als den land⸗

läufigen Anforderungen der bisherigen Besichtigungen nachzukommen Dafür bietet die neue Vorschrift jedem I e nn f. weiten Spielraum, seiner individuellen Anschauung so ausgedehnte Freiheit der Bewegung, verbietet den Vorgesetzten so streng und wiederholt, in den Kreis der Befugnisse des Untergebenen einzugreifen, daß es eine Freude ist, an der Hand Lieses Reglements die eigene Thätig⸗ keit zur Geltung zu bringen. Die Armee muß es mit Stol; an— erkennen, welch hohes Vertrauen der Erlaß einer solchen weitgefaßten Vorschrift bedeutet, und wir sind überzeugt, daß sie sich durch erhöhtes Stre⸗ ben nach Vollkommenheit und besonderen Leistungen desselben würdig zeigen wird. Kein anderes Heer hat derartig weite Grenzen in dem selbständigen Auftreten der einzelnen Dienstgrade aufzuweisen, die deutschen Truppen haben zu beweisen, daß sie auf so hoher Stufe stehen, wie das neue Reglement es voraussetzt.

.Der dritte Theil, die Parade, spricht für sich selbst und bedarf keiner Frörterung. Alle diejenigen, welche bei der Beseitigung mancher alten Formen ein Nachlassen der alten Mannszucht im Heere be— fürchten, werden in diesem Abschnitt erseben, daß derselbe strenge Prüfstein wie bisher auch an die Außenseite der militärischen. Aus⸗ bildung gelegt wird. Hier sind alle seither üblichen Formen ängstlich ge⸗ wahrt, und der Parademarsch in Compagniefront zu zwei Gliedern dürfte sicherlich als eine Steigerung der Truppenleistung auf— zufassen sein.

Ein, großer Kreislauf ist abgeschlossen: Neue. Ausrüstung der Infanterie Magazingewehr, Schießvorschrift, Felddienstordnung, Reglement bezeichnen die einzelnen Phasen der Eniwickelung. Jetzt heißt es: Mit Ernst an die Arbeit, um diese vielseitigen Reuheiten der Truppe vertraut zu machen, sie sich einleben zu lassen. Keine Worte mehr, sondern Thaten!

„Zum Schluß noch ein Wort an die Männer der Feder. Tie Militär · Literatur hat sich unbestreitbare Verdienste um die Klärung der taktischen Ansichten und um die allmaͤhliche Ausreifung der ein⸗ zelnen hingeworfenen Gedanken erworben. These und Antithese hatten ihre Berechtigung, so lange es sich um das Anstreben einer bestimmten Reform auf taktischem Gebiet handelte. Jetzt ist diese Reform ausgeführt, der Kriegsherr hat gesprochen, ein neues Reglement nicht ein Entwurf ist erschienen, die Grundsätze für die Ausbil dung, und für die Gefechtsführung sind endgültig festgestellt. Mit diesem Augenblick hat die Militär Literatur den Kampf einzustellen, sie muß sich auf den Boden des Gegebenen stellen, sie kann erörtern, erklären und belehren, darf aber nicht mehr an den Grundpfeilern rütteln. Heute noch einen Streit um Zwei oder Dreigliedrig, um Normal—⸗ angriff oder freie Führung und dergl. heraufzubeschwören, hieße in den alten deutschen Erbfehler, in den Streit um Tes Kaisers Bart verfallen. Wir fordern alle militärischen Schriftsteller auf, dem neuen Reglement gegenüber auf jwei Jahre Urfehde zu schwören, d. h. bis zu dem Zeitpunkte, wo es sich bei der Truppe eingebürgert hat, wo die Ergebnisse der Ausbildung nach dem neuen Programm sichtbar vorliegen und die Kommandobehörden ihr Urtheil abgegeben, haben. Von dort her, aus der Praxis und nicht vom grunen Tische her muß die maßgebende Begutachtung erfolgen. Der Armee aber wünschen wir Glück zu den neuen Grundsätzen für die Ausbildung ihrer Hauptwaffe. Möge das Reglement vom 1. September 1888 die Basis für neue ruhmreiche Ersolge werden!

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

München, 165. September. (W. T. B.) Der Historiker der Philosophie, Professor von Prantl, Mitglied der Berliner Akademie, ist gestern in Oberstdorf gestorben.

Die Kommunalverbände in Preußen. Eine Dar— stellung der im preußischen Staat geltenden Städte-, Landgemeinde⸗, Kreis. und Provinzial Verfassungen, von Dr. jur. Georg Strutz, Regierungs · Assessor. Berlin, Verlag von Julius Springer, 1888 (Pr. 3 M 60 ). Von den Regierungs-Referendarien wird bei der zweiten Staatsprüfung für den höheren Verwaltungs dienst neben, der Vertrautheit mit den Verfassungen der Kommunalperbände in denjenigen Landestheilen, in welchen der betreffende Referendar seine Ausbildung erhalten, auch die Kenntniß der Grundzüge der Kommungl-Verfassungsgesetze in den übrigen Theilen der Monarchie verlangt. Auch eine genauere Bekannt schaft mit der Städte⸗, Landgemeinde, Kreis! und Provinzial -⸗Ver— fassung in den östlichen Provinzen wird erfordert. Ebenso erwartet man von ihm, daß er mit den hauptsächlichsten früher geltenden Kommunal⸗ verfassungen bekannt sei. Bisher fehlte es an einer übersichtlichen Zusammenstellung des bezüglichen Materials. Diesem Uebelstande wollte der Verfasser mit seiner Publikation abhelfen, welche durch Sperrungen im Druck spejiell das hervorhebt, was für Repetitionen bei beschränkter Zeit berechnet ist.

„Die Zerstreęunng des Volkes Isrgel.“ Von Wilhelm Prefsel. Drittes Heft: Der Talmud“. Berlin, OH, Reuther s Verlagshandlung. sreis 180 ÆM) In diesem Hest wird das Wichtigste über J. die Komposition, JJ. über die Geschichte und 1II. über Form und Inhalt des Talmud mitgetheilt und zwar mit derjenigen Auswahl, welche für die mit der Dedikation ange— zeigten Leserkreise die wünschenswerthe sein mochte, Da ferner auch. Juristen, welche bei Gerichtsverhandlungen mit israelitischer Bevölkerung zu thun haben, sich für den Gegenstand interessiren een. so hat der Verfasser auch auf die juridischen Bestandtheil: des Talmud besondere Ruͤcksicht genommen. Der Inhalt des Heftes ist demnach folgender: Einleitung: Stellung der Christenheit zum Talmud; Uebersetzungen, Manuskript und Ausgaben desselben; seine Sprache; Werth der Bekanntschaft mit ibm. JL. Die Komposition des Talmud; Mischnah und Gemara; Sedarim Massichthoth, Perakim und Mischnoth. J. Seder Serajim. IlJ. Seder Moßsd. 11. Seder Naschim. II. Seder Nesikin. V. Seder Kodaschim. VI. Seder Taharoth. II. Die Geschichte desselben: Erste Hauptperiode, und zwar: 1) Von wann datirt er? 23) Wie kam er zu Stande 3) Wie wurde er fixirt? Zweite . und zwar: 9 Die Existenz des Talmud und seine

egner die Karäer. 2) Das Talmudstudium auf seiner Höhe. 3) Das Talmudstudium in seinem Sinken. III. Proben aus demselhen: L von, seinem Text; 2) von seinem Formalismus; X. von seiner Jurisdiktion; 4) von seinem Glauben; 5) von seiner Sittenlehre.

Gewerbe und Handel.

Die Reichsbank hat heute den Diskont auf 4 Go, den Lom bardzinsfuß für Darlehne gegen ausschließliche Verpfändung von Schuldverschreibungen des Reichs oꝛer eines deut ichen Staats auf i gegen Verpfändung sonstiger Effekten und Waaren auf 5 O. erhöht.

Ber lin, 16. September. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabers ty.) Ia. Kar toffelstärke ⁊04 = 26 „66, Ja. Kartoffelmehl 20 21 M, IIa. Kar- toffelstärke u. Mehl 1632196 „, feuchte Kartoffelstärke loco Pa—⸗ rität Berlin —, gelber Syrup 214 —22 M, Capill. Export 43 25 4, do. Syrup 23 24 M, Kartoffelzucker ⸗Capill. 24— 25 M, do. gelber 224 —– 235 M,. Rum ⸗Couleur 33 - 40 S, Bier⸗Couleur 33 - 46 A, Dextrin, gelb und weiß, Ia. . - 283 A, Dextrin, sekunda 23 26 , Weizenstärke (kleinst) 37 39 6, Weizenstärke (großstück. 42 —– 44 , Hallesche und Schlesische Schabe⸗Staͤrke 32 36 M, Mais⸗ Stärke 34 = 66 „, Reisstärke Strahlen) 44. 46 M, do. Stücken) 42 = 43 Victoria Erbsen 17—260 „S, Kocherbsen 17— 20 S, grüne Erbsen 17— 20 Mƶ , Futtererbsen 15 —16 S, Leinsaat 21—23 MS, Mais

loco 14—15 S, Linsen, große 44 —– 54 „M, do. mittel 32 44 M,

do. kleine 24 -= 30 M½, gelber Senf 18 26 M, Kümmel 48-54 A, Buchweizen 14—15 M, inländische weiße Bohnen 22— 23 „, breite Flachbohnen M, ungarische Bohnen 22 23 A, galizische und rufsische Bohnen 2021 t, Hanfkörner 19— 20 4A, Leinkuchen 15 —17 ½, Mohn weißer 44 46 M, do., blauer 40 44 M, Raps kuchen 143 153M, Weizenschale 1000 M, Roggenkleie 19, 90 M, Hirse, weiße 15— 22 66 Alles per 160 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 100090 kg.

Das 9g. Heft (26. Jahrgangs 1888) der Gewerbehalle, Organ für den Fortschritt in allen Zweigen der Kunstindustrie ! (unter Mitwirkung bewährter Fachmänner redigirt von Ludwig Eisenlohr und Carl Weigle, Architekten in Stuttgart; Verlag von J. Engelhorn daselbst), bringt wieder eine Reihe von Aufnahmen werthvoller älterer kunstgewerblicher Arbeiten und neuerer Entwürfe zu solchen. Von ersteren sehen wir das Gehäuse zu der Orgel der Marienkirche zu Lübeck (von 16182; ein höchst zierliches und charaktervolles Werk reichsten gothischen Stils (aufgenommen vom Reg -⸗Baumstr. U. Wendt in Eisenach), dann einen nach Zeichnung und Ausführung vollendet schönen romanischen Leuchter (aufgenommen, vom Geh. Ober- Baurath Dr. Müller in Darmstadt), welcher in den „Annaberg“ benannten, bei der Pfarrkirche in Bingen gelegenen Gebäuden gefunden worden ist. Der Rococo⸗Styl ist durch einen Gusridon sowie mehrere Stühle aus dem Gardemeuble in Paris (aufgenommen von E. Pernotzky in Berlin) repräsentirt. Das letzte (Farbendruck-) Blatt zeigt ein schönes Stoff muster aus dem nordböhmischen Gewerbemuseum zu Reichenberg, aufgenommen von Alois Serda, Lehrer an der dortigen Webeschule. An neueren Entwürfen bietet die Lieferung eine Kollektion gefälliger Schmuckgegenstände, erfunden von L. Beschor in Hanau, die Zeichnung zu einem dreithürigen Spiegelschrank, vom Architekten Eugen Zink in München, und Entwürfe zu Brunnen für die Gewerke⸗ und In— dustrie⸗Ausstellung in Bozen, ven Prof L. Theyer in Graz.

London, 15. September. (W. T. B) An der Küste 2 Weizen la dungen angeboten.

17. September. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 8. bis zum 14. September: Englischer Weizen 1291, fremder 57 953, englische Gerste 00, fremde 8462. englische Malzgerste 16069, fremde —, englischer Hafer 2472, fremder 57 897 Qrts. Englisches Mebl 12 829, fremdes 41 978 Sack.

Glasgow, 18. September. (W. T. B.) Die Vorräthe von

Roheisen in den Stores belaufen sich auf 1009 466 Tons gegen 9178958 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 86 gegen 83 im vorigen Jahre. . etersburg, 165. September. (W. T. B.). In der heu⸗ tigen Gesetz Sammlung wird ein Kaiserlicker Ukas publizirt, welcher vom 8. Juli datirt und an den Finanz ⸗Minister gerichtet ist, ebenso ein an, den Senat gerichteter Bericht des Finanz. Ministers, datirt vom 31, August d. J. Der Ukas ermächtigt die Reichsbank, Kreditbilletszuemittiren, sobald die Bedürfnisse der Cirkulation dies erfordern sollten, jedoch unter dem Vorbehalt einer vorgänginen Ge—⸗ neh migung des Finanz ⸗Ministers und unter der ausdrücklichen Bedingung, daß diese Emissionen garantirt werden durch zu deponirendes Gold, welches dem Staatsschatz und der Reichsbank gehört. Diese Depots müssen der Kasse des Wechselfonds überwiesen und auf Spezial— conto gestellt werden auf welchem der Betrag der Metallwerthe, wie der der Kreditbillets nur nach seinem nominalen Werthe figuriren wird; die Billets dürfen nur zurückgezogen werden, sobald die Situa—⸗ tion des Markts solches erlaubt, und erst nach Zurückziehung der Kreditbillets darf das zur Garantie Lerselben deponirte Gold wieder in den Staatsschatz oder in die Reichsbank zurückfließen. Der dem Ukas beigefügte Bericht des Finanz. Ministers lautet wie folgt: Da in dem gegenwärtigen Augenblick Grund zu der Voraussicht ist, daß die in Umlauf befindliche Anzahl von Geldzeichen bald nicht mehr für die Erfordernisse der kommerziellen Transaktionen ausreichen wird, welche bereits einen erheblichen Aufschwung genommen haben und namentlich noch nehmen werden, ö habe ich bestimmt, die in dem Kaiserlichen Ukas vom 8. Juli d. J. vorgesehene Maßregel von jetzt ab zur Ausführung zu bringen, indem ich für diesmal den Beirag der zu emittirenden Billets auf insgesammt 15 Millionen Rubel festsetze. Ich habe zu diesem Zweck der Reichs—⸗ bank folgende Instruktionen ertheilt: 1) Aus dem dem Kaiserlichen Schatz gehörenden, sich in der Reichsbank für Rechnung des Metall umlaufs des Schatzes befindenden Gold soll eine Summe von 18 Mil lionen Rubel vorweg entnommen werden, und nachdem alsdann eine Verifikation in der Reichsbank in Gegenwart, des Adjunkten des Finanz. Ministers durch die bei dem Konseil der Kredit anstalten des Reichs bestehende Revisionskommission und durch die Delegirten des Comités der Börse und der ausländischen, in Peters burg etablirten Kaufleute vorgenommen worden, soll die gedachte Summe in die Kasse des Wechselfonds zur Aufbewahrung eingezahlt werden 2) Vorübergehend und behufs Verstärkung der disponiblen Mittel der Bank soll zu einer Emissjon, von Kreditbillets bis zu dem Gesammtbetrage von 15 Millionen Rubel geschritten werden. Diese Emission wird durch die vorgängige Ein— zahlung eines Nominalbetrags in gemünztem Golde von gleicher Höhe in die Kasse des Wechselfonds garantirt ge— mäß dem Alinea 1 des gegenwärtigen Erlasses. 3) Diese 15 Millionen Rubel werden in dem Ausweise der Reichsbank unter der Rubrik Wechselfonds und Kreditbi lets in Umlauf“ in folgender Weise figu⸗ riren: Das Gold wird in das Aktivum des Bankausweises gestellt, wo es einen besonderen Artikel des eigentlichen Wechselfonds bilden wird, und wird dabei ausdrücklich erwähnt, daß dieses Gold als Spezialgarantie für die auf Zeit ausgegehenen Kreditbillets dient gemäß Kaiserlichen Ukases vom 8. Juli 1888. Die ausgegebenen Kreditbillets werden in dem Passivum des Bankausweises aufgeführt, wo sie in gleicher Weise Gegenstand eines Spezialartikels bilden werden, der den Titel führt: „Kreditbillets, die zeitweilig in Gemäßbeit des Kaiser— lichen Ukases vom 8. Juli 1888 emittirt sind?. 4) Sobald der Baar bestand der Reichs ank in Kreditbilleten eine Ziffer erreicht hat, welche die Direktion der Bank für ausreichend hält, um eine Zurückziehung der nach dem gegenwärtigen Erlaß emittirten Kreditbillets aus der Tirkulation opportun erscheinen zu lassen, soll die gedachte Direktion sofort bei mir die Genehmigung zu dieser Zurückziehung nachsuchen; sobald diese Zurückziehung erfolgt ist, soll die Direktion das Garantie⸗ depot zur Verfügung des Kaiserlichen Schatzes halten.

New⸗York, 15. September. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 7326 46583 Doll., davon für Stoffe 2 869 497 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 5 308314 Doll., davon für Stoffe 2508370 Doll.

Submissionen im Auslande.

Italien.

1). 20 September. Spezia. Direz. Costruz. Nav. R. Marina: Messing und Kupferröhren verschiedener Dimensionen. Vor anschlag 82 285 Lire.

2) 22. September. Neapel. Direz. Costruz. Nav. R. Marina: Mineralöl. , , do00 Lire.

3) 22. Septem ber. ailand. Direktion der Mittelmeer⸗ Bahnen: 16 Lokomotiven, Achtkuppler, nebst zugehörigen Tendern.

4) 265. September; Spezia. Direz. Costrnz. Nav. R. Marina: 360 ebm Mahagoniholz (Honduras). Voranschlag 117 000 Lire.

5) 26. September, Neapel. Direz. Costruz. Nav. R. Marina: Vollständige Motoren (Typus Bellis) für die Dampf⸗ barken an Bord der Königlichen Kriegsschiffe „Re Umberto“ und

n„Partenope*. ,, 30 600 Lire. 6) 27. September. Rom. Ministerium der öffentlichen Arbeiten: Bau einer unterirdischen Röhrenleitung

(Collettore) am Lungo⸗Tevere bei der Garibaldi⸗Brück i Trastevere. Voranschlag 992 305 Lire. k h 7) 9 9 6 * 1 . Costruz. Nav. R Marina: egenstände au ech, Kupfe ing. s ö pfer und Messing. Voranschlag 8) 29. September. Como. Präfektur: Signaldisken nebst

zugehörigen Leitungen, zur Ausrüstung der zwischen Valmadrera und