1888 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Sep 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Die Dauer der diesjährigen akademischen Kunstausstellung wird bis zum 7. Oktober d. J. inkl. mit der Maßgabe verlängert, daß die Ausstellungsräume von Montag, den 1. Oktober ab, täglich nur von 10 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags dem Publikum geöffnet sein werden.

Eintrittspreis täglich, auch am Montag, 5 8.

Ausstellungsloose berechtigen, einschließlich des Montag, zum einmaligen Besuch der Ausstellung.

Berlin, den 28. September 1888. .

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.

Bekanntmachung.

Nach Vorichrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juli 1835, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Chaufsee⸗ gelderbebung an den Kreis Wongrowitz für den Bau einer Chaussee von der Grenze des Kreises Kolmar bei Lipin über Grünheim und Grabowo bis zur Stadt Gollantsch, durch das Amtsblatt der König—⸗ lichen Regierung zu Bromberg Nr. 35 S. 301, ausgegeben den 31. August 1888, -

2) das Allerhöchste Privilegium vom 11. Juli 1888 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreis ⸗Anleihescheine des Kreises Birnbaum im Betrage von 180000 Æ durch das Amtoeblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 34 S. 313, ausgegeben den 21. Auzust 1888;

3) das Allerböchste Prirxilegium vom 23. Juli 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis Anleihescheine des Kreises Schwerin a. W. im Betrage von 180 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 38 S. 341, ausgegeben den 18. September 1888;

4) das Allerhöchste Privilegium vom 24. Juli 1888 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Eupen im Betrage von 400 009 S durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 41 S. 263, ausgegeben den 6. Sep⸗ tember 18883 J K .

5) das Allerhöchste Privilegium vom 24. Juli 1888 wegen Aus fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stral⸗ sund im Betrage von 1 000 9000 S drrch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Stralsund Nr. 36 S. 171, ausgegeben den 6. September 1888, .

6) das Allerböchste Privilegium vom 30. Juli 1888 wegen Aus— fertigung auf den Inhaber lautender Kreis ⸗Anleibescheine des Kreises Franzburg im Betrage von 93 700 MS durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stralsund Nr. 36 S. 169, ausgegeben den 6. September 1888; ( ö

7) der Allerhöchste Erlaß vom 8 August 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin zum Erwerbe der zu dem Bau des Hauptsammlers für das Radial system XT der allgemeinen Kanalisation, von Berlin in der Beller⸗ mannstraße erforderlichen Grundflächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 36 S. 349, ausgegeben den 7. September 13888.

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation auf hiesiger Universität für das bevor- stehende Winter⸗Semester 1888/89 findet am 15., 20.,, 27. Oktober er, Vormittags 9 Uhr, und am 3. November er., Nachmittags 3 Uhr, ,, mn mer des Universitäts⸗ Hauptgebäudes att. Bebufs derselben haben die Studirenden, welche von einer anderen Universität kömmen, ein vorschriftsmäßiges Abgangszeugniß ron jeder früher besuchten Universität nebst dem Schuljeugniß im Driginal, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutscher Staaten, welche die Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer wenigstens einen Paß oder sonstigẽ Legitimationspapiere vorzulegen. achträgliche Immatrikulationen bedürfen einer besonderen Be⸗ willigung. Halle a. S., am 25. September 1888. Der Rektor der vereinten Fried ti ch Universitãt Halle Wittenberg. Lastig.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler, aus der Provinz Ostpreußen.

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubtenstande. Müncheberg, 15. September. Frhr. x. Wang enheim II, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Rr. , defsen Kommando zur Botschaft in St. Petersburg, indem derselbe ugleich als kommandirt zum Auswärtigen Amt Übertritt, um ein

ahr verlängert.

Müncheberg, 18. September. Stoll, Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., vom 1. Oktober er. ab auf ein Jahr zur Dienst⸗ leistung bei dem Jaf. Regt. Nr. 118 kommandirt.

Potsdam 23. September. v. Sack, Major vom Gren. Regt. Nr. 2, Zwenger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. II8, deren Kommando zur Dienstleistung bei der Gcwehr-Prüfungskommisfion bis auf Weiteres verlängert. Drews, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 76, kemmandirt als Assistent bei der Gewehr ⸗Prüfungskommiffion, bis auf Weiteres zur Dienstleistung als Mitglied zu dieser Kommiffion kommandirt. v. Westernhagen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, kommandirt zur Dienstleistung bei der Gewehr ⸗Prüfungskommission, in das Kommando als Assistent zu dieser Kommission über⸗ 8. Frhr. v. Gregory, Second-Lieutenant vom Jäger -⸗Bat.

t. 11, Piper, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, mit ult. d. M. don dem Kommando zur Dienstleistung bei den Gewehr und Munitionsfabriken entbunden. Fischer, Pr. Lt. vom Inf Regt. Nr. 21, kommandirt zur Diensileistung bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken auf ein Fahr, vom 1. Okiober er. ab zur permanenten Dienstleistung bei den gedachten Fabriken, Wegener, See. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 39, zur Dienstleistung bei der Gewehr und Munitions⸗ fabrik in Spandgu, vom 1. Oktober er. ab auf ein Jahr, kommandirt. Wilhelmi, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, zur Dienstleistung bei der Gewebr, und Munitionsfabrik in Spandau, rom J. Ottober er ab auf ein Jahr, Dorndorf, Sec. Lt. vom Inf. Regf. Rr. 17, vom 1. November er. ab auf, ein Jahr zur Dierstleistung bei der Schloßgarde⸗ Comp, kommandirt., Laehn, eug · Pr. Lt. vom Art. Depot in Karlsruhe, jum JeugHaupim, S mid, Zeug ˖⸗Lt. vom Art. Depot in Koblenz, zum Jeug Pr. St., befördert.

Im Beurlaubtenstand'e— otsdam, 23. September Baumgartner, Pr. Lt. 4. D., zuleßt von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Rr. 113, in der Armee, und zwar als Pr Lt. bei der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Batz. Bezirke Lörrach, Krapp, Sec.

Lt. a. D., zuletzt von der Inf des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, in der Armé, und zwar als Sec. Lt. bei der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bat. Bezirks Ratibor, wiederangestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Pots dam, 23. September. Schmidt, Zeug Lt. vom Art. Depot in Köln, mit Pension nebst Aussicht auf Arstellung im Cirildienst und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Bong é, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 30, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des damaligen Gren. Regts. Nr. 7, behufs Verwendung als Bezirks⸗ offizier, zur Diey, gestellt. Lijch ke, Ser. Lt. a. D., zuletzt à la suite des Inf. Regts. Nr. 56, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Potsdam, 23. September. Tonne, Hauptm. von der Fuß Art. J. Aufgebots des Landw. Bate. Bezirks Magdeburg, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzung en. Im aktiven Heer. 19. September. v. Malaiss, Major und Bats. Commandeur im Inf. Leib ⸗Regt, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Direktor der Kriegsschule ernannt.

Durch Verfügung des Kriegs- Minifletriums. Delamotte, Pr. Lt. des 12. Inf. Regts., Stark, Pr. Lt. des 15. Inf. Regts, mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober d. J ron ibrem Kommando zum Topographischen Buregu des Generalstabes entboben. Sing,. Sec. Lt, des 15. Inf. Regts., Arnald, Sec. Lt. des 18. Inf. Regts, mit der Wirtsamkeit vom 1. Oktober d. J. zum Topographischen Bureau des Generalstabes kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18. Sep tember. Nürmberger, Oberst und Commandeur des 14. Inf. Regts. mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uriform, Schenk, Major à la suite desselben Regts, Direktor der Kriegs schule, diesem unter Verleihung des Charakters als Oberst · Lt, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Ab schied bewilligt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corys.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen 2c. Im aktiven Heere. 23. September. Frbr v Falkenstein, Gen. Major und General à la snité Sr. Majestät des Königs, unter Enthebung ron seinem Kommando nach Preußen, zum Com⸗ mandeur der 52. Inf. Brig. ernannt. v. Sarwey, Gen. Major, kommandirt zur vorläufigen Uebernabme der 52. Inf. Brig, unter Enthebung von diesem Verhältniß und Versetzung zu den Offizieren à la suits der Armee, nach Preußen kommandirt behufs Verwendung als Commandeur der 9. Inf. Brig.

24. September. Prinz Wilhelm von Württemberg, Königliche Hoheit, Gen. Lt. und Chef des Drag. Regts. Nr. 26, zum General der Kap. mit Patent vom 19. Sixtember d. J. be⸗ fördert.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. September. Wie wir heute Morgen bereits durch eine Extranummer mitgetheilt haben, ist uns in der Nacht folgende Depesche aus Stuttgart, vom 28. d. M., zugegangen:

Ein glänzendes Galadiner zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers fand heute Mittag in den prachtvollen Räumen des Residenzschlosses statt. Sc. Ma jestät der König von Württemberg gab in einem Trinkspruch Seinen Gefühlen lebhafter Freude über den . Besuch und innigster Freundschaft und Anhänglichkeit an Se. Majestät den Kaiser und Allerhöchstdero Haus mit warmen Worten Ausdruck. Bei dem Hoch auf den Kaiser intonirte das Musikcorps die Nationalhymne.

Se. Majestät der Kaiser antwortete unverzüglich, von den Worten Seines Königlichen Gastgebers sichtlich er— griffen, Folgendes: ö

Aus tiefbewegtem Herzen spreche Ich Ew. Majestät Meinen irnigsten Dank aus für die gnädige Einladung urd den herzlichen Empfang, den Allerhöchstdieselben und Ihr ganzes Volk Mir bereitet baben. Ich bitte Ew. Majestät Mir zu glauben, daß Ich mit be— sonders warmen Empfindungen hierher gekommen bin, denn dieses reich gesegrete Land und dieses herrliche Volk, über welches Ew. Majestät regiert, hat im Mittelalter viele der edelsten deutschen Fürsten, welche die Geschicke des Landes leiteten, kervorgebracht. Ganz besonders zieht Mich hierber, daß das schwäbische Land auch die Wiege Meines Hauses gewesen ist, auch in Meinen Adein rollt schwäbisches Blut ebensogut wie in den Adern der Herren, die bier

versammelt sind. Von fester und unverbrücklicker Anbänglichkeit an

dieses Land und seinen Heirn bescelt, erhebe Ich Mein Glas und rufe: Se. Maiestät der König und Ihre Majestät die Königin von Württemberg, Sie leben hoch, hoch, hoch!

Ferner erhielten wir heute früh noch solgende Depeschen:

Stuttgart, 29. September. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern nach der Rundfahrt militärische Meldungen entgegen und statteten darauf den hie— sigen Fürstlichkeiten Besuchs ab. Nach dem um 2 Uhr statt— findenden Galadiner wird Se. Majestät um 4 Uhr nach der Mainau abreisen.

Mainau, 29. September. Se. Majestät der Kaiser nahmen gestern Vormittag 11 Uhr in Stuttgart militärische Meldungen entgegen, empfingen die württembergischen Staats— Minister und statteten darauf der Königlichen Familie Besuche ab. Um 2 Uhr fand Galatafel statt und demnächst um 4 Uhr die Abreise Sr. Majestät nach der Mainau, woselbst die An— kunft um 111,½ Uhr Abends erfolgte. Sigmaringen begrüßten der Fürst und die Fürstin von Hohenzollern mit den Prinzen Ferdinand und Karl Anton Se. Majestät.

Aus dem „W. T. B.“ sind ferner nachstehende Telegramme über die Reise Sr. Majestät des Kaisers eingegangen:

Stuttgart, 28. September. Se. Majestät der Kaiser begab Sich gegen 4 Uhr mit Ihren Majestäten dem König und der Königin sowie sämmtlichen Mit— gliedern des Königlichen Hauses nach dem Bahnhofe, woselbst die Staats-Minister, die Generalität und die Hofwuͤrden—⸗ träger zur Verabschiedung anwesend waren. Der RKaiser ver⸗ abschiedete Sich auf das Herzlichste von dem König und grüßte wiederholt aus dem . Seines Waggons. Um 4 Uhr erfolgte unter enthusiastischen Zurufen des zahlreich anwesenden Publikums die Abfahrt Sr. Majestät, worauf der 6 nach dem Schlosse zurückkehrte.

Ulm, 28. September. Se. Majestät der Kaiser traf heute Nachmittag 5 Uhr hier ein. Es fand kein offizieller Empfang statt. Se. Majestät empfing den Ober⸗Burgermeister Heim im Salonwagen und unterhielt Sich einige Minuten

huldvollst mit demselben. Nach dem Maschinenwechsel setzt e sich der Kaiserliche azug wieder in Bewegung.

Konstanz, 28. September, Abends 10 Ühr 30 Minuten. Se. Majestät der Kaiser traf soeben hier ein und wurde am Bahnhof von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und dem Erbgroßherzog empfangen. Nach herzlicher Begrüßung und der Vorstellung der Militär⸗ und Civilbehörden fuhren die Allerhöchsten k im offenen Wagen über den prachtvoll erleuchteten Bahnhofsplatz nach dem Hafen. Unterwegs bildeten Militär und Vereine Spalier und begrüßten Se. Majestät mit enthusiastischen Kundgebungen. Um 11 Uhr fuhr der Salondampfer, von zahlreichen Booten begleitet, nach der Mainau ab. Der See war glänzend . und an den Ufern wurde fortgesetzt Feuerwerk ab⸗ gebrannt.

An Zöllen w, , Verbrauchs⸗ sieuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1888 bis zum Schluß des Monats August 1888, einschließlich der kreditirten Beträge, zur Anschreibung gelangt: Zölle 111 402 963 6 (45851 592. S0), Tabacksteuer 3215708. 31 607 υ/ũ, Zuckersteuer S9 654 087 M 20 960 608 M), Salzsteuer 14 392 398 s6 (4 219 393 06), Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 18 700 13 138 097 , Ver⸗ brauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 42 079 625 MS (4 42 079 625 6), Nachsteuer für Branntwein 5160 S ( 5160 6), Brausteuer 9 393 043 s6 (4 401 394 96), Uebergangsabgabe von Bier 19061 748 S (4 116474 ); Summe g0 977 859 S6 ( 565 527 757 S6). Spielkarten⸗ stempel 369 368 6 (— 158441 S6), Wechselstempelsteuer 2786 932 S6 C 24222 6s6), Stempelsteuer für a. Werth—⸗ papiere 2 954 744 S6. (4 944 4655 S6), b. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte 4 552 166 S6 (4 1659 966 S6), e. Loofe zu Privatlotterien 193 942 M (— 53 060 S), Staatslotterien 2377 459 66 (4 60513 M6), Post- und Telegraphen⸗-Ver— waltung 78 690 106 S ( 4553 492 S ), Reichs-Eisenbahn— Verwaltung 21 172 500 S6 (4 610 500 ).

Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme ab— züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be— trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende August 1888: Zölle ß 415 665 4M. (— 635 206 „S), Tabacksteuer 2 825 209 6 (— 206242 se), Zuckersteuer 15 460 986 S C I 7IIL I4IL AS6ã, Salzsteuer 14 781 941 66 ( 283 S9 M), Maischbottich und Branntweinmaterialsteuer 5 (C25 237 6 (= 10 386091 S6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 25 765 297 S6 (4 26 765 297 6, Nach⸗ steuer für Branntwein 9278 312 S6 (4 9278312 S), Brau— steuer und Uebergangsabgabe von Bier 8875102 443 186 ); Summe 173 427 749 MS 0 27 667 345 ich). Spielkartenstempel 437 093 M (— 14 055 06).

Hinsichtlich der Privatbeförderung von Briefen in Postpacketen zwischen Orten mit Postanstalten, wie solche in den letzten Jahren von Inhabern von sog. Privat— Postinstituten betrieben worden, hat das Reichsgericht, L. Strafsenat, durch Urtheil vom 2. Juli d. J. folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Uebernimmt Jemand einzelne nach einem anderen Ort gerichtete Briefe als solche von den Ab— sendern gegen Entgelt zur Beförderung und übersendet er sodann das durch Vereinigung der Briefe gebildete Packet, gleichviel ob durch die Post oder durch eine andere Fahr— gelegenheit, an seine Privatanstalt im Bestimmungsort behufs Vertheilung der einzelnen Briefe an die Adressaten, so ist er wegen Portodefraudation zu bestrafen, und zwar gilt als defraudirtes Porto das Porto jedes einzelnen in dem Packet enthaltenen Briefes. Dagegen ist die Versendung einer Mehr— zahl eigener Briefe als Packet durch die Post nach einer Privatanstalt des Bestimmungsorts, von wo aus dieselben den verschie denen Adressaten zugestellt werden, statthaft. . .. In der Entscheidung des Reichsgerichts vom 7. 14. Februar 1837 handelte es sich zunächst um die Frage, ob es einem Absender untersagt sei, seine eigenen Briefe in größerer Anzahl, in einem Packet vereinigt, durch die Post zu verschicken. Diese Frage wurde verneint und hieraus weiter geschlossen, daß derselbe Absender, wenn er ein solches Packet mit Briefen, welches er durch die Post versenden durste, „auf andere Weise“ verschicke, hierdurch nur das Packetporto, nicht das Postporto für die ein—⸗ zelnen Briefe defraudirt habe. Der Absender, welcher nach der Anschauung jenes reichsgerichtlichen Urtheils seine eigenen Briefe zu einem Packete vereinigen durfte, fehlte also nur darin, daß er dieses Packet der Beförderung durch die Post entzog. Der Dritte (dort die Eisenbahn), welcher sund zwar unbewußt) die in ein Packet verpackten Briefe gegen Bezah⸗ lung beförderte, erhielt von vornherein nur dieses Packet; es war also in der That der Post nur ein Packet entzogen und gegen Bezahlung von einem Dritten befördert. Gegebenen— falls ging aber die Anklage gegen den Angeklagten K. dahin, daß er als Inhaber eines Privat-Postinstituts am 18. Mai 318 Briefe und am 2., 6., 9., 109. ꝛc. Mai einen oder mehrere verschlossene Briefe gegen Entgelt von Elberfeld nach Barmen befördert habe und die thatsächliche Unterlage dieser Anklage, welche der zweite Richter im Wesentlichen als richtig feststellt, geht dahin, daß Angeklagter die einzelnen nach Barmen adreffirten Briefe als solche von den Absendern in Elberfeld gegen Ent— gelt zur Beförderung übernommen und dieselben erst seiner— seits in größerer oder geringerer Anzahl vereinigt an seine Privat⸗-Postanstalt in Barmen gesendet hat, um sie durch diese an die einzelnen Adressaten bestellen zu lassen. Auch die größere Gesammtzahl von 318 Briefen, welche ihm ein einziger Absender übergab, erhielt er nicht etwa in einem Packet, sondern als einzelne Briefe. Hier „verschickten“ also die Absender ihre Briefe gegen Be— zahlung durch einen Dritten, den Angeklagten, nicht durch die Post: denn mit der Post hatten die Absender überhaupt nichts zu thun. Der Privatunternehmer, welcher die Briefe, meist verschiedener Absender, behufs Beförderung an einen entfernten Ort gegen Bezahlung übernimmt und thatsächlich bewirkt, entzieht also schoön mit der Uebernahme zu diesem gesetzwidrigen Zweck die Briefe als solche der Post, welcher sie ohne sein Dazwischentreten vom einzeinen Absender hätten übergeben werden müssen oder wenigstens präsumtive übergeben worden wären. Daß er dann in wei— terer Ausführung seiner von Anbeginn gesetzwidrigen Thätigkeit die behufs Umgehung der gesetzlichen poͤstalischen Beförderung zur entgeltlichen Privatbeförderung einzeln über⸗ nommenen und damit der Post bereits entzogenen Briefe zu Packeten vereinigte, ist völlig gleichgültig, und ebenso ist es gleichgültig, ob er die Packete demnaͤchst durch die Post oder

auf anderem Wege trantportiren ließ. Denn das der Post durch seine Einmischung in die Brie fbeförderung 2 Objekt sind 26 r. und . hat er sie dadurch, daß er sie gegen Bezahlung zur Beförderung übernahm und hier— mit den 5. 1 des Postgesetzes verletzte.“ h n

Ein in einer Spritfabrik beschäftigter Arbeiter hatte versehentlich, statt aus einer für den Gebrauch der Arbeiter bestimmten Kanne mit Wasser, aus einer daneben stehenden, ãußerlich ganz ahnlichen Kanne ein größeres Quantum fast reinen Alkohols getrunken und war in Folge des Eindringens von Sprit in die Lungen an einer Lungenentzündung gestorben. Die betreffende Kanne mit Sprit hatten sich die Arbeiter ohne Wissen und Willen der Fabrikleitung aus den Fabrikvorräthen bei Seite geschafft, um sich aus dem Inhalt desfelben durch Mischung mit Wasser Trinkbranntwein zum Zweck des eigenen Genusses zu bereiten. Das Reichs-Versicherungsamt hat in der Rekursentscheidung vom 25. Juni 1838 (Nr. ß 7) das Vorliegen eines Betriebsunfalles verneint, da das auf die vorbezeichnete Weise von dem Fabrikprodukte abgesonderte Spritquantum nicht mehr als integrirender Theil des ersteren und daher auch nicht als Theil einer Einrichtung des Betriebes betrachtet werden kann. Dasselbe ist vielmehr ganz ebenso anzusehen wie ein Genußmittel, welches sich die Ar— beiter von außerhalb für ihren persönlichen Bedarf in die Betriebsräume mitgebracht haben. Ein Vergreifen in diesen Genußmitteln kann aber außerhalb der Betriebsräume genau in der gleichen Weise, wie innerhalb derselben vor sich gehen: es steht in keiner Beziehung zu den Gefahren des Betriebes, gegen welche das Unfallversicherungsgesetz die Arbeiter schützen will.

Durch Allerhöchste Ordre vom 17. September d. J. ist dem Kreise Grottkau, welcher den Bau einer Chaussee von Lindenau über Laßwitz nach Lobedan beschlossen hat, das Ent— eignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chaussee— mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chaussee— geld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 (G. S. S. 4 ff.), einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden usätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der e in voraufgeführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei— vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Im Sitzungssaal des Ober-Landeskul urgerichts voll— zog sich gestern eine seltene Feier. Das älteste und lang— jährige Mitglied des genannten Gerichtshofs, Herr Geheimer Ober⸗Justiz-Rath Chales de Beaulieu, tritt am letzten d. M. nach beinahe 55 jahrigem Staatsdienst in den erbetenen Ruhestand. Der Genannte vermag bei seinem Scheiden aus dem Staats— dienste, in welchem er nicht weniger als 49 Jahre der land— wirthschaftlichen Verwaltung angehörte, auf eine an Erfolgen und Ehren reiche Taufbahn zurückzublicken. In der gestrigen feierlichen Sitzung überreichte der Präsident des Ober-Landeskulturgerichts dem Scheidenden nach einer dessen Verdienste in warmen Worten hervorhebenden Ansprache den von des Königs Majestät mit dem Allerhöchsten Abschiede verliehenen Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub.

Der Königliche Gesandte, Graf zu Rantzau, ist auf seinen Posten nach München zurückgekehrt und hat die Geschaäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Archip⸗-Assistent Wilhelm Kirschbaum vom Staats-Archiv zu Wiesbaden ist am 10. September d. J. ge— storben. Der Archiv Hülfsarbeiter Dr. phil. Paul Karge ist von Breslau an das Staats Archiv in Koblenz versetzt worden.

Der Gouverneur von Metz, General der Infanterie von Oppeln⸗Bronikowski, hat sich nach Abstattung persön— 6 Meldungen bezw. beendetem Urlaub nach Metz zurück—

egeben.

Bayern. München, 28. September. (W. T. B.) Der Prinz-Regent ist von der Reise durch die Pfalz heute Abend 7 Uhr hierher zurückgekehrt. Bei der Ankunft auf dem Bahn— hofe, wo eine Ehren-Compagnie aufgestellt war, wurde Se. Königliche Hoheit von den Mitgliedern des Königlichen Hauses, den Ministern, der Generalität, den beiden vollzählig erschienenen Stadtkollegien und dem Polizei-Präsidenten begrüßt. Der Bürgermeister Wiedenmayr hielt eine Ansprache, welche er mit einem Hoch auf den Prinz⸗Regenten schloß. Der Prinz⸗ Regent dankte für den ihm bereiteten Empfang und begab sich sodann unter den enthusiastischen Jubelrufen der Bevölke— rung durch die prächtig erleuchteten Straßen, in welchen die Vereine Spalier bildeten, nach dem Residenzschloß.

Sachsen. Dresden, 28. September. (Dr. J.) Die Königin hat sich heute Mittag nach dem Jagdhause Rehe— feld begeben.

Baden. Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Karls⸗ ruhe vom 27. September geschrieben: Die Presse begrüßt mit hoher Genugthuung die bevorstehende erste Anwesenheit des jungen Kaisers in unserem Lande und freut sich der innigen Sympathie, die ihn mit unserem Fürstenhause, die verwandschaft⸗ lichen Bande verstärkend, verbindet. Die Bevölkerung be⸗ wundert die unermüdliche Arbeitskraft und die eiserne Energie des jungen Monarchen, den allerdings noch nicht der Glorien⸗ schein weltbedeutender Siege umgiebt, der aber die Volkskraft zur äußersten militärischen Vollendung anspannt, um durch diese Kraft und durch machtvolle Bündnisse der Welt das segensvollste Gut, den Frieden zu erhalten.“

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Wei mar, 28. September. Th. C) Der Großherzog ist heute Morgen nach der Insel Mainau gereist, um dort am Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin anwesend zu sein. Von dort begiebt sich Se. Königliche Hoheit nach Venedig. Der Erbgroß⸗ herzog ist von der Wartburg nach Ettersb urg zurück— gekehrt. Die indirekten Wahlen zum Landtage nähern sich ihrem Ende. In den meisten Wahlbezirken, in denen bis jetzt Wahlen stattgefunden haben, sind die früheren Abgeordneten wiedergewählt worden. Eine bemerkenswerthe Ausnahme macht der Wahlkreis Eisenach Land, woselbst der frühere Abgeordnete Jungheinrich, von politisch ziemlich radi⸗ kaler Färbung, von 377 Stimmen nur 6 erhielt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wi en, 29. Seytember. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ berichtigt die Gerüchte uͤber den Verlauf der gestrigen Artillerie⸗Uebungen auf dem Steinfelde bei Felixdorf, nach welchem der Kaiser von einer schweren Gefahr bedroht gewesen wäre, folgender— maßen; Gegen 2 Uhr Nachmittags ließ der Kaiser das Signal zum Abblasen geben, welches jedoch von dem widrigen Winde vertragen wurde, sodaß eine ca. 1000 m rückwärts auf— gestellte Batterie dasselbe überhörte und noch einen Schuß abgab, obgleich der Kaiser mit seinem Gefolge, allerdings in einer Mulde gedeckt, zu der Besichtigung des Angriffsobjekts vorritt. Der Schuß traf die Schanze, hätte aber keinesfalls den Kaiser und sein Gefolge erreichen könnnen, da sich die— selben nicht in der Schußlinie befanden. Der weitere Ver— lauf der Uebung wurde nicht gestört, nachdem die betreffende Batterie, durch das wiederholte Signal und durch eine Ordonnanz avisirt, alsbald außer Aktion trat.

Prag, 27. September. „Narodni Listy theilen mit, daß bei der theoretischen Reserve-Offiziers-Prüfung der intervenirende General erklärte, daß diejenigen, welche nicht gründlich deutsch können, gleich zurücktreten sollen, da ein österreichischer Offizier deutsch können müsse. Von 38 Kandidaten traten hierauf 21 zurück. Der Prüfung unterwarfen sich sonach 17 Freiwillige, darunter 3 Czechen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 29. September. (W. T. B.) Der Unter-Staatssekretär des Aus— wärtigen, Fergusson, äußerte sich in einer gestern in Manchester gehaltenen Rede über die politische Weltlage dahin: Es habe innerhalb der letzten drei Jahre keinen Zeitpunkt gegeben, in welchem die auswärtigen Angelegenheiten einen so friedlichen An— strich gehabt hätten wie gegenwärtig, und in welchem so wenig Besorgniß wegen einer Unterbrechung des Weltfriedens und demzufolge so wenig Furcht vor einer Störung des friedlichen Fortschritts von Handel und Industrie geherrscht habe wie jetzt.

Frankreich. Paris, 28. September. (W. T. B.) In dem heute Vormittag abgehaltenen Ministerrath wurde die Einberufung der Kammer auf den 15. Oktober festgesetzt. Der Marine-Minister Krantz erklärte, daß er jede weitere Herabsetzung des Marinebudgets ablehnen werde. Der Ackerbau⸗Minister Viette theilte mit, daß die Weizen— ernte dieses Jahres in Frankreich nur 96 Millionen Hekto— liter ergeben habe, während der jährliche Durchschnitt 108 Millionen Hektoliter betrage. Der Ministerrath schritt sodann zur Prüfung der Frage: ob den Kammern bei ihrem Zu— sammentritt der Entwurf zur Verfassungs-Revision vorzulegen sei. Ein endgültiger Beschluß wurde noch nicht gefaßt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. September. W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentlicht folgen— des Communiqué: In der St. Petersburger „Börfen— zeitung“ erscheinen ab und zu Artikel, welche die Thätigkeit des Finanz⸗-Ministeriums vollständig verkehrt aus— legen und demselben sogar eigenmächtig verschiedene Ab— sichten und häufig in einem derartigen Tone zuschreiben, welcher annehmen läßt, als ob die Zeitung ihre Infor— mationen aus kompetenter Quelle schöpfte. Die „Börsen— zeitung“ war vom Finanz-Ministerium nie zu Eröffnungen in dessen Namen ermächtigt und erhält von demselben keine Mit— theilungen; dies muß ins Auge gefaßt werden. Denn wenn einige Personen sich in ihren Handlungen auf die falschen Nachrichten der erwähnten Zeitung stützen würden, so müßten sie dann ihre Voreiligkeit bereuen. Der „Regierungs— bote“ fügt hinzu: die „Börsenzeitung“ sei gestern durch das Verbot des Verkaufs von Einzelnummern in Strafe genommen, weil sie die falsche Nachricht von einer bevorstehenden neuen russischen Anleihe verbreitet hatte.

Portugal. Lissabon, 21. September. (Pol. Corr.) Die Rückkehr des Königs und der Königin wird gegen den 18. Oktober erwartet. Derzeitig befinden sich König Dom Luiz und die Königin Maria Pia noch in Monza bei dem nahe verwandten und verschwagerten italienischen Hof. Von dort werden sich die Majestaten wahrscheinlich über Genua zur See nach Barcelona begeben, wo die Ausstellung besichtigt werden soll; sodann werden dieselben, in Erfüllung eines schon vor längerer Zeit gegebenen Versprechens, der Königin— Regentin Marie Christine, falls die hohe Frau schon in Madrid weilen sollte, dortselbst, eventuell in San Sebastian, einen Besuch abstatten.

Schweiz. Bern, 28. September. (W. T. B.) Der Bundesrath ernannte heute zu Bevollmächtigten für die Handelsvertrags-Verhandlungen mit Deutsch— land den National-Rath Cramer-Frey in Zürich und den Landammann Blumer in Schwanden.

Griechenland. Athen, 27. September. (Wien. Ztg.) Die zwischen der griechischen Postdirektion und dem österreichischzungarischen Lloyd vereinbarte Post— konvention wurde gestern unterzeichnet. Danach werden die Lloyd-Schiffe wie die Schiffe aller anderen Gesellschaften nur die Halfte der gesetzlichen Hafen- und Quaigebühren zu ent— richten haben und nach allen griechischen Hafen, in welchen sie landen, unentgeltlich die Postpackete und Postfelleisen befördern. Die Konvention ist für die Dauer eines Jahres gültig, wird aber erneuert werden können.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Sep⸗ tember. (W. T. B. Der Gen eral-Zolldirektor Bennich und der Justiz⸗Minister Bergström haben demissio— nirt. Zum General⸗-Zolldirektor wurde Staatsrath Lönegren, zum Jufstiz-Minister Justiz-Rath Oerbom ernannt. Der Expeditions-Vorsteher Freiherr von Akerjelm wurde zum konsultativen Staatsrath ernannt. .

Amerika. Philadelphia, 26. September (I- 6) Der Senatsausschuß für auswärtige Angelegen—

heiten hat über den Sherman'schen Antrag: eine Kom—

mission einzusetzen, um die Beziehungen zwischen Canada und den Vereinigten Staaten zu prüfen, günstig berichtet. Der Ausschuß hat bisher noch keine Schritte bezüglich der Repressalien-Bill gethan; dieselbe dürfte daher durchfallen.

Seitungsftimmen.

In der „Kölnischen Zeitung“ lesen wir: Der in Deutschland entbrannte Streit um das Tagebuch des Kaisers Friedrich findet auch im Auslande allgemeine Beobachtung

und verführt vielfach ju einer düstern Beurtheilung unserer innern Verhältnisse. Man weiß im Auslande eben nicht, daß hier eine ver⸗= sinkende Partei in krampfhafter Verzweiflung nach einem Strob⸗ balm greift; man weiß nicht, daß binter dem Korvbanten⸗ lärm der deutschfreisinnigen Presse nit; eine schlagfertige Armee, sondern nur eine Handvoll von Screiern steht. Die Freunde unseres Volksthums besorgen, die Gegner des Dertsch⸗ thums hoffen, daß es diesmal doch endlich den Deutschfreisinnigen gelingen werde, dem blinden Hödur den verderbenbringenden, reichs⸗ feindlichen Pfeil in die Hand zu drücken. Wir tbeilen diese Besorg⸗ nisse nicht und wir lächeln über diese Hoffnungen, denn es ist uns sebr genau bekannt, wie es um die Kraft und Gesundheit der deutsch⸗ freisinnigen Partei bestellt ist; immerhin ist es interessant zu beob⸗ achten, wie der neueste Wahlschwindel dieser Partei sich in der Auffassung des Auslandes widerspiegelt. In dieser Beziebung ist folgender Artikel der Wiener Presse“ sebr lebrreich:

So wenig es unseres Erachtens Aufgabe der Publizistik sein kann, an den Parteikämpfen in fremden Staaten tbeilzunebmen, so mag doch eine orientirende Darlegung der Verbältnisse die seltsame Er⸗ scheinung. welche dieser Parteibader dem Welitheil bietet, zu erklären suchen. Seltsam ist es in der That, daß im Jahre 1888 die Legende von der Gründung des Deutschen Reichs und des deutschen Kaiser⸗ thums durch Deutsche angetastet und zu zerstören gesucht wird Seltsam ist es, daß für jenes Unterfangen die Autorität des damaligen vreu⸗ ßischen Kronprinjen, des zweiten Deutschen Kaisers, in die Wagschale gelegt werden kann. Seltsam ist es, daß in Preußen, welchem die fübrende Stellung im Deutschen Reich zufiel, die Verfassung dieses Reichs auf ihren politischen und nationalen Werth heute in Frage gestellt wird, nachdem achtzebn Jahre hindurch diese Verfassung als das nationale Palladium bingestellt wurde. Seltsam ist es, daß auch dafür die Autorität des verstorbenen Kaisers Friedrich ange—⸗ rufen wird, des Kaisers, dessen Regierungsprtoklamation gerade durch die feierliche Promulgirung der verfassungsfreundlichen und nationalen Gesinnungen des Monarchen so begeisterte Zustimmung im deutschen Volke gefunden hat. Seltsam ist es endlich, daß be⸗ hauptet werden kann, und zwar ohne ein Dementi, Kaiser Friedrich kabe an politische Persönlichkeiten seine Tagebücher, welche in ibrer Tendenz die Errungenschaften der Jahre 1370—71 in Frage stellen, bei seinen Lebzeiten vertheilt und habe jene Persönlichkeiten zu Mit wissern von Ansichten und Gesinnungen gemacht, die nar durch eine radikale Umwälzung der in Preußen und Deutschland bestebenden Verhältnisse bätten verwirklicht werden können. Ein politisches Testa ment sollen jene Tagebücher sein, und Freisinnige, Centrum und sonstige Gegner des bestehenden Systems melden sich bei den Wählern als Teftamentsvollstrecker. Freilich kennt man bisher nur den negativen Inhalt der politischen Willensmeinung Friedrich's III. aber diese Negationen genügen, um alle Gegner des Deutschen Reichs zu einigen und zum Ansturm gegen die bestehenden, von Kaiser Friedrich, als er noch Kronprinz war, so abfällig beurtheilten Verbällnisse anzueifern. Für den Augenblick seben alle Gegner der Friedensliga mit srober' Erwartung nack Preußen und haben ibre Freude an einem Streit, der das Bestebende gefährdet, der die ver ˖ meintliche Einigung des deutscken Volkes kompromittirt, der den gefürchteten deutschen Reickskanzlet mit dem Ostracismus bedrobt. Aus

des Fürsten Bismarck und der Kartellparteien niedersausen. Die rubmreichen Begründer des Deutschen Reichs sollten mit einer

in den Mittelrunkt, der nationalen Verehrung gerückt und zugleich in aller Form zum Schutzheiligen der deutschfrei⸗ sinnigen Partei erklart werden. . . Auch die Lacher dackte

Fürsten durch ibre Indiskretionen zwangen, auz seiner Zurück⸗ zaltung herauszutreten, den Kürzeren gejogen. Graf Harry Arnim hätte allen Feinden und Neidern des Kanzlers als warnendes Beispiel dienen sollen. Aber die Verfuchung muß für die verkannten Staatsmänner doch zu groß sein; sie können dem, Drange nicht widersteben, an dem großen Kanzler, der sie so vollkommen in den Schatten stellt, ib Müthchen zu kahlen. Wie sich nunmehr zur Evidenz ergiebt, ift die Veröffentlichung der Auszüge aus dem Tagebuch , auch nur in der hämischen Absicht erfolgt, den Fürsten Bismarck zu erniedrigen gegenüber dem staats⸗ männischen Scharfblic und dec politischen Einsicht des Kronprinzen Friedrich Wilbelm. Die Nutzbarmachung der Aufjeichnungen des Sohnes Kaiser Wilhelm's I. zu Gunsten der deutschfreifinnigen Partei läßt auch nicht den geringsten Zweifel darüber, daß die Veröffentlichung nicht erfolgt ift zur Verbertlichung des edlen Kaiseis, sondern jur Verdunkelung der staatsmänni⸗ schen Größe des Reichskanzlers. Nun, das Gegenteil haben die Veranstalter der Publikation erreicht. Heute muß Jeder, der seben will, erkennen, wie gewaltig sich der klarblickende, das erreichbare Ziel ins Auge fassende Kaiser Wilhelm und sein erster Minifter, welcher klug abwägend und, wo es Noth thut, rücksichtslos durch— greifend, das Staatsschiff lenkt, erheben über die Gefühlspolitiker, die in der Umgebung des damaligen Kronprinzen so jabireich vertreten waren und das Urtheil des Königssohnes beeinflußten. . ... Na

dieser Enthüllung verlieren die Aufjeichnungen des Kronprinzlichen Tagebuchs, soweit sie nicht Selbsterlebtes berichten, erheblich an ge⸗ schichtlichem Werth.