Militãr⸗Attachs der deutschen Botschaft, Major von Engel⸗
brecht, sowie von dem Ihm zum theilten General Drignet begleitet. die Rüdkehr nach dem Quirinal.
einen einstündigen Besuch. —
schaft ein.
Rom, 12. Oktober. Se. Majestät der Kaiser begab sich gegen 11 Uhr in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des ofwagen aus dem Ouirinal nach der preußischen Gesandtschaft bei dem päpst— lichen Stuhl, um an dem Ihm von dem Gesandten von Schlözer angebotenen Dejsuner theilzunehmen. Die Kardinale Rampolla und Prinz Hohenlohe sowie die Mon⸗ signori Mocenni und Agliardi, welche dem Dejeuner bei—
Prinzen Heinrich in einem
wohnten, kehrten gegen 1 Uhr nach dem Vatikan zurück.
Rom, 12. Oktober. Gegen 1 Uhr Nachmittags fuhr das Gefolge Sr. Majestãt des Kaisers, welches im deutschen Botschafts Palais das Frühstück eingenommen batte, in Privatwagen vor dem von dem preußischen
Gesandten von Schloezer bewohnten Palaste vor. Von hier aus erfolgte darauf die Auffahrt zum
Vatikan. Se. Majestat der Kaiser saß in dem eigenen, von Berlin hierher gesendeten Hofwagen; in weiteren Wagen folgten die General-⸗ und Flügel-Adjutanten, der Staats-⸗Minister Graf Herbert Bismarck und das gesammte höhere Gefolge. Se. Majestät der Kaiser begab sich zuerst zum Besuch Sr. Heiligkeit des Papstes in den Vatikan; Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich wurde spater vom Papste empfangen. Die Rückfahrt Sr. Majestät aus dem Vatikan erfolgte in der nämlichen Weise wie die Auffahrt und ging nach dem preußischen Gesandtschafts-Palais.
Heute Abend 7 Uhr findet große Galatafel im Quirinal siatt.
— In der am 11. d. M. unter dem Vorsitz des Staats— Ministers, Staate sekretars des Innern von Boetticher ab— gehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath den Beschlüssen der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, betreffend vorläufige Bestimmungen
über die Statiftik des Waarenverkehrs aus Anlaß des bevorstehenden Zollanschlusse von Hamburg, Bremen
und einiger preußscher und oldenburgischer Gebietstheile und die Zulassung gemischter Privat⸗Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß für Getreide in Altona, sowie einem von den— selben Ausschüssen gestellten Antrage wegen der Zoll— abfertigung harter Kammgarne die Genehmigung. So⸗ dann wurde über die Inkrafisetzung des Unfall— und Krankenversicherungsgesetzes für die in land— und forstwirthschaftlichen Betrieben beschästigten Personen in Mecklenburg⸗Strelitz und in Coburg- Gotha, über die Wieder⸗ besetzung mehrerer erledigter Stellen bei Visziplinarbehörde =, über den Sr. Majestät dem Kaiser wegen Besetzung einer Rathsstelle beim Reichsgericht zu unterbreitenden Vorschlag, endlich über die geschäftliche Behandlung von Eingaben Be— schluß gefaßt.
— Nach 5§. 3 Nr. 1 des Reiche⸗Anfechtungsges. v. 21. Juli 1879 sind Rechtshandlungen, welche der Schuldner in der dem anderen Theile bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benach— theiligen, vorgenommen get anfechtbar. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Tivils., durch Urtheil vom 27. März d. J. ausgesprochen, daß die Er— füllung einer bestehenden Verbindlichkeit, beispielsweise die Zahlung einer fälligen Schuld außerhalb des Konkurses in der Regel der Anfechtung nicht unterliegt; insbesondere reicht das bloße Bewußtsein des Schuldners davon, daß seinen übrigen Gläubigern durch die Zahlung Exekutionsobjekte entzogen und sie dadurch geschädigt werden, nicht aus, die Anfechtungeklage zu begründen, wenn der Gläubiger nur dasjenige erhält, was er zu der Zeit und in der Art zu fordern ein Recht hatte.
— Wenn die Berufsgenossenschaft auf Grund des 5§. 67 des Unfallversicherungsgesetzes einen Abfindungsbescheid an einen Ausländer erläßt, so unterliegt im weiteren Verfahren der Nachprüfung des Schiedsgerichts beziehungsweise des Reichs-Versicherungsamts nicht die Frage, welcher Abfindungs— betrag angemessen sein würde, sondern nur die Frage, ob der mittelst des angefochtenen Bescheides thatsachlich bewilligte Be⸗ trag ausreichend bemessen sei. Ist letzteres im Einzelfalle zu verneinen, so haben die angerufenen Instanzen ihre Ent— scheidung auf die Wiederherstellung des vor dem Erlaß des Bescheides vorhanden gewesenen Rechtszustandes zu beschranken, also lediglich den Abfindung s bescheidaufzuheben und die Verurthei⸗ lung der Berufsgenossenschaft zur Fortgewährung der bisherigen Rente auszusprechen. Diesen Grundsatz hat das Reichs—⸗ Versicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 14. Mai d. J. (Nr. 585) ausgesprochen, deren Thatbestand und Gründe nachstehend folgen: Ein ausländischer Arbeiter hatte einen Betriebs unfall erlitten, durch welchen eine erhebliche Kürzung des rechten Beines, sowie eine voraussichtlich vorübergehende Schwäche desselben herbeigeführt wurde. Nach Aibschkuß des Heilverfahrens verließ der Verletzte dauernd das Reichsgebiet und stellte der betheiligte Sektionsvorstand daraufhin in Gemäß⸗ heit der 8§8. 57 ff, 65 und 67 des Unfallversicherungsgesetzes durch Bescheid die Zahlung der dem Verletzten bis dahin gewährten Rente ein und wies dem Verletzten ein Kapital zum Zweck der Abfindung an. Bei Bemessung der Höhe der Abfindung war der Sektionsvorstand von der , , , m, ausgegangen, daß die Erwerbsfähigkeit des Verletzten lediglich durch die vor⸗ aussichtlich vorübergehende Schwäche des rechten Beines, nicht aber durch die Kürzung desselben, beschränkt werde. Der Ver— letzte hatte gegen diesen Bescheid Berufung eingelegt und die
ahlung einer erheblich höheren Abfindung beantragt. Das
chieds gericht hatie zur Sache verhandelt und in Ueber⸗ einstimmung mit dem Sekltionsvorstande die Abfindung als angemessen erachtet. Auf den Rekurs des Ver⸗ letzten hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter Aufhebung des Schiedsgerichtsurtheils, sowie des vorgedachten Bescheides, die Berufsgenossenschaft verurtheilt, dem Verletzten die früher ge⸗ zahlte Rente weiter zu gewähren, dagegen den Antrag des Verletzten auf Zubilligung einer höheren Abfindung zurück— gewiesen. In der Entscheidung ist Folgendes ausgeführt:
Ehrendienst zuge⸗
Gegen 10 Uhr erfolgte ö Unmittelbar darauf stattete Se. Majestät der König Humbert dem Kaiser einen Besuch ab. — Der Staats-Minister Graf Herbert Bismarck machte heute Vormittag dem Minister-Präsidenten Crispi Zu dem heute Mittag bei dem preußischen Gesandten von Schloözer stattfindenden Deéjeuner begleitet den Kaiser nur das nächste Gefolge; das übrige Ge— folge Sr. Majestät nimmt das Frühstück in der deutschen Bot—⸗
zu Grunde, daß zwar dem im Inlande befindlichen Ausländer die Wohlthaten Unfallversicherung in demselben Maß zu Theil werden sollen, wie dem inländischen Arbeiter, daß dagegen keine Veranlassung vorliegt, dem Ausländer, welcher dauernd das Reichsgebiet verlaßt und damit sein Verhältniß zur einheimi⸗ schen Industrie völlig löst, auch nach dieser Zeit die bisherige Fürsorge in unveränderter Gestalt zuzuwenden. Sodann sollen die Berufsgenossenschaften der fortlaufenden, oft umständlichen Kontrole darüber, ob verletzte Ausländer sowie die Hinter⸗ bliebenen derselben fortgesetzt zum Empfang der Renten be⸗ rechtigt bleiben, oder ob nicht in Folge Ablebens beziehungs— weise wegen Wiedererlangens der Erwerbsfähigkeit die Rente in Abgang zu stellen ist, thunlichst überhoben werden. Der Gesetzgeber hat deshalb in 5. 67 a. a. O. bezüglich des dauernd das Reichsgebiet verlassenden Auslanders die Möglichkeit einer einmaligen Abfindung für die Rente zugelassen. „Ob von dieser Befugniß Gebrauch gemacht werden soll“, so führen die Motive zum 8. 67 des Regierungsentwurfs aus, „unter— liegt der freien Bestimmung der Genossenschaft“. (Steno⸗ graphische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages, 5. Legislaturperiode, TV. Session 1884 Band III. Seite S5.) 5. 57 des Regierungsentwurfs setzte ferner die Höhe des Ab⸗ sfindungsbetrages ausdrücklich auf den dreifachen Betrag der Jahresrente jest. Diese Bestimmung ist zwar in die aus der o n male nian hervorgegangene jetzige Fassung des §. 67 nicht aufgenommen worden, und sind die hierfür maß⸗ gebenden Gründe aus dem Kommissionsbericht nicht zu ersehen. (Stenographische Berichte a. a. D. Band IV Seiten 881 und 935.) Gleichwohl unterliegt es keinem Bedenken, daß §. 57 a. a. O. auch in seiner jetzt maßgebenden Fassung der Berufs⸗ genossenschaft ein Recht auf Abfindung einräumt, welches sie nach freier Bestimmung auch gegen den Willen des Aus⸗ länders geltend machen kann. Der Vollzug eines den Ge—
nossenschaften ertheilten Ausnahmerechts soll nicht ledig⸗ lich vom guten Willen des enitschädigungsberechtigten Ausländers abhängig gemacht werden. Soweit des⸗ halb eine Vereinbarung mit dem Rentenbezugsberech—
tigten über die Zulässigkeit der Abfindung oder deren Höhe nicht gelingt, so kann die Berufsgenossenschaft einseitig eine Abfindung festsetzen und den diesbezüglichen Beschluß durch einen der Berufung im schiedsgerichtlichen Verfahren unterliegenden Feststellungsbescheid dem Rentenbezugsberechtigten eröffnen (vergleiche auch den Bescheid 261, „Amtlich: Nach⸗ richten des R⸗V.-A.“ 18587 Seite 18). In Uebereinstimmung mit dieser Auffassung führen auch die Motive zum 5. 75 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 (8. 76 des Entwurfs) ausdrücklich aus, daz die durch die Fassung des §. 67 des Unfall versicherungsgesetzes möglicherweise veranlaßte ginsicht. als sei eine Abfindung nur zulässig, wenn eine Vereinbarung über die Höhe der letzteren stattgefunden habe, eine offenbar mißverständliche sei. (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages, 7. Legis—⸗ laturperiode, J. Session 1887 Band III Seite 61.) Der Nachprüfung im Instanzenzuge bleibt deshalb die Frage vor— behalten, ob eine Abfindung überhaupt zulässig und ob die gewährte Abfindung nach Lage der Sache angemessen ist. Die Beklagte hat durch ihren Bescheid vom 4. Juli 1887 den hier— nach zutreffenden Weg beschritten und hat auch das Schieds⸗ gericht insoweit mit Recht zur Sache selbst erkannt. Für das Reichs⸗Versicherungsamt war hiernach die Frage zu entscheiden, ob die von der Beklagten in dem vorgedachten Bescheide gewährte Abfindung als ausreichend und den thatsächlichen Verhaltnissen entsprechend angesehen werden kann. Diese Frage mußte ver⸗ neint werden, und konnte in Uebereinstimmung mit den kläge⸗ rischen Ausführungen das Abfindungskapital, bei dessen Be— messung das Schiedsgericht von thatsachlich unzutreffenden Annahmen ausgegangen ist, als der wirklichen Sachlage entiprechend und ausreichend nicht erachtet werden. Dagegen ist dem weiteren Antrage des Klägers, die Beklagte zur Zah⸗ lung einer Abfindung von 100 S zu verurtheilen, nicht stattgegeben worden. 5. 57 a. a. O. gewährt den Berufs— genossenschaften eine der freien Bestimmung derselben an—⸗ heimgegebene Befugniß. Soweit die Berufsgenossenschaft gegen den Willen des Rentenbezugsberechtigten in den Formen des Feststellungsbescheides von ihrer Abfindungs— befugniß Gebrauch macht, erklärt sie regelmäßig ihren Willen nicht dahin, den Ausländer unter allen Umständen auch even— tuell mit einer im Instanzenweg festgesetzten Summe abfinden zu wollen. Sie erklärt sich vielmehr, wie dies auch im vor— liegenden Falle von der Beklagten geltend gemacht wird, nur bereit, den Ausländer durch einen bestimmten, ihr als ange— messen erscheinenden Abfindungsbetrag entschädigen, nur mit dieser Maßgabe von der ihrem Ermessen überlassenen Befugniß des 5. 67 a. a. O. Gebrauch machen, über diese Grenze hinaus aber überhaupt nicht abfinden zu wollen. Der instanziellen Entscheidung überläßt sie allerdings die Frage, ob die von ihr gewährte Abfindung ausreichend ist und sie dem Entschädigungsberech⸗ tigten gegenüber wirksam befreit. Soweit aber der nach⸗ prüfende Richter den Abfindungsbetrag für nicht ausreichend erachtet, entfallen die Voraussetzungen, unter welchen die Berufsgenossenschaft überhaupt abfinden wollte, und kann sie alsdann nicht gezwungen werden, den Ausländer mit einem höheren Kapital abzufinden. Die entgegenstehende Ansicht würde der Absicht des §. 67 a. a. O. zuwiderlaufen und einen Zwang gegenüber der Berufsgenossenschaft da begründen, wo lediglich die freie Selbsibestimmung der Berufsgenossenschaft maßgebend sein soll.
— Die Minister für Handel 2c. und des Innern haben unterm 8. Juni d. J. in einem Spezialfall entschieden, daß nach der gegenwärtigen Rechtslage besondere Wander— gewerbescheine zum Feilbieten von Waaren mit— telst Ausspielung ꝛc. nicht mehr auszustellen, vielmehr diejenigen Grundsätze als wieder in Kraft gesetzt anzusehen sind, welche in dem Erlaß vom 30. September 1876 (Min. Bl. der inneren Verwaltung S. 280) ausgesprochen sind.
— Der Minister des Innern hat unterm 17. Juli d. J. im Einverständniß mit dem Kriegs-⸗Minister genehmigt, daß den Strafanstalts-⸗Aufsehern, welche während ihrer Militärdienstzeit als Vize⸗Feldwebel und Vize⸗Wachtmeister das Offizier⸗Seitengewehr getragen baben, gestattet werse, dasselbe mit goldenem Portepee außer Dienst tragen zu dürfen.
— Die Handelskammer in Harburg hat den Antrag ge⸗ stellt, von der regelmäßigen polizeilichen Untersuchung des von der Firma August Sanders & Ep. daselbst in bedeutenden Mengen eingeführten und unter Aufsicht der dortigen Polizei⸗ Direktion untersuchten Petroleums für die Zukunft Abstand zu nehmen. Der Handels-Minister und der Minister des
Dem §. 67 des Unfallversicherungsgesetzes liegt die Erwägung
Innern haben in Folge dessen genehmigt, daß von der polizei⸗
Firma, welche mit dem Harburger Stadtwappen und der um dasselbe angebrachten Aufschrift Harburger Petroleum⸗Import Reichstest. Polizeidirektion Harburg“ versehen sind, in der Regel abgesehen werden kann, falls nicht der Verdacht einer nachträglichen Veränderung des Jahalts obwaltet.
— Der hiesige Königlich serbische Gesandte Milan Péstronisvitch ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Präses der ,,,, General ⸗Lieutenant Sallbach, ist vom Urlaub zurückgekehrt.
— Der General Lieutenant von Körber, Inspecteur der 3. Feld⸗A rtillerie⸗Inspektion, hat Berlin nach beendigtem Urlaub wieder verlassen.
Sachsen. Dresden, 11. Oktober. (Dr. J.) Der König wird am Sonnabend, den 13. d. M., Vormittags, auz Wien zurückkehrend, in der Königlichen Villa zu Strehlen ein— treffen. — Der General-Feldmarschall Prinz Georg, di— Prinzessin Mathilde, sowie die Prinzen Johann Georg und Max sind gestern Abend aus Stresa in Italien hier angekommen und haben sich direkt nach der Villa in Hosterwitz begeben.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Oftober (Th. C.) Die Wahlen zum Landtage sind bis auf eine oder zwei, die noch ausstehen, beendet. In Weimar selbst fand heute die Wahl eines Abgeordneten Seitens der Höchst⸗ besteuerten des 1. Verwaltungsbezirks statt. Mit großer Mehrheit wurde der bisherige Abgeordnete, Landgerichts— Präsident Dr. Fries, der langjährige verdiente Präsident dez Landtages, wiedergewahlt. Die Zusammensetzung des Land— tages ist im Wesentlichen nicht verändert, doch hat die frei— sinnige Partei vielleicht einige Einbuße erlitten.
Oefterreich⸗ Ungarn. Aaram, 10. Oktober. (Wien. Ztg.) Der Kaiser hat mit Allerhöchster Entschließung vom 29. September den vom kroatischen Landtage in der letzten Session geschaffenen Gesetzen, betreffend die Abände— rung der Wahlordnung und die Reorganisation des Landtages, die Allerhöchste Sanktion ertheilt.
Großbritannien und Irland. Lon don, 10 Oktober. (A. C.) Die radikalen und irischen Vereine Londsns beabsichtigen, die Volksversammlungen auf dem Tra— falgar-Square zu Gunsten des öffentlichen Versammlungs— rechts, der Redefreiheit und der Besserung der Lage der
rbeitslosen wieder zu beleben. Die erste Versammlung ist auf nächsten Sonnabend Nachmittag anberaumt.
— 12. Oktober. (W. T. B.) Die meisten Morgen— blätter betrachten den Besuch Kaiser Wilhelm's II. in Rom als ein hochwichtiges Ereigniß, das ganz dazu angethan sei, den Bund der drei milteleuropäischen Mächte im Interesse des Friedens zu befestigen. Die „Morningpost“ betont, daß Großbritannien, obwohl es nicht ein förmliches
Glied dieses Bundes bilde, doch mit dessen Zwecken völlig sympathisire und sicherlich denselben nöthigenfalls 37
Frankreich. Paris, 9. Oktober. (Fr. C.) Im heutigen Kabinetsrath berichtete per er es, n ret de Frey—⸗ cinet über seine Verhandlungen mit Labordäre, dem Berichterstat ter des Armeeausschusses der Kammer. Den Beschlüssen des Ausschusses entsprechend, beantragt La— bordère in seinem Bericht, der morgen vom Aus— schuß nach seinem Wortlaut zu genehmigen ist, die meisten vom Senat an dem von der Kammer ange— nommenen Rekrutirungsgesetz vollzogenen Aenderun— gen zurückzuweisen und die erste Fassung wieder herzustellen. Dies gilt insbesondere von den Bestimmungen, betreffend die Dienstbefreiungen der angehenden Geistlichen und der Zöglinge der Hochschulen. In einem Punkte wird dem Senat beige— stimmt: in der Erhebung eines Wehrgeldes von den Nichtdienstpflichtigen. Andererseits befürwortet Labordéère's Bericht das vom General Campenon im Senat vertheidigte, von diesem aber verworfene System der Rekrutirung nach Armeecorps-⸗Bezirken (Regions), das in dem ursprünglichen Kammerentwurf nicht enthalten war. Endlich stellte der Aus— schuß den ursprünglichen Art. 49 der Vorlege wieder her, welcher die Entlassung der nach zweijährigem Tienst genügend ausgebildeten Mannschaften gestatten sollte und auf Antrag des damaligen Kriegs-Ministers Ferron abgelehnt wurde. — Ferner theilte der Finanz-Minister Peytral seinen Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Erbschaften, mit. Der Entwurf schließt sich ergänzend an den von dem früheren Finanz-Minister Tirard eingebrachten an und beschränkt die erbberechtigten Verwandtschaftsgrade von 12 auf 6, sodaß die Hinterlassenschaften, wenn weder ein Erbe der 6 ersten Grade, noch ein Testamentserbe vorhanden ist, dem Staate anheim— fallen. Die Schulden sollen bei Berechnung der Erbschaftstaxe vom Vermögen abgerechnet werden. Die Taxe auf Nutznießungs⸗ vermächtnisse, die jetzt für alle Nutznießer gleich bemessen ist, soll im umgekehrten Verhältniß ihres Alters abgestust werden. — Außer dieser Vorlage beschäftigten den Ministerrath noch zwei andere des gleichen Ministers: diejenige betreffend die Getränkebesteuerung und diejenige bezüglich der ersten Veranlagung einer Einkommensteuer. Die Berathung über diese Entwürfe währte mehrere Stunden und wird morgen fortgesetzt werden. .
— 10. Oktober. (Köln. Ztg.) Der heutige Minister⸗ rath billigte endgültig die Vorlage des Finanz⸗-Ministers über die Getränkesteuer. Der Entwurf über das Ein⸗ kommensteuergesetz wird in einer besonderen Vorlage einige Tage nach Eröffnung der Session der Kammer zugehen. Die Budget-Kommission wird bald in die Lage kommen, sich mit Vorlagen, betreffend außerordentliche Ar⸗= beiten behufs Umgestaltung verschiedener fester Plätze und Vervollständigung der allgemeinen Vertheidi⸗ gungsmittel, zu beschäftigen. Der Krieg s-Minister de Freycinet arbeitet an diesen Vorlagen, bei welchen es sich um beträchtliche Summen handeln wird. Der Minister hat das Material während seiner jüngsten Inspektionsreisen ge⸗
sammelt. 9 — 11. Oktober. (W. T. B) Der Präsident
Carnot ist heute Abend von seiner Reise nach dem Süden
lichen Untersuchung solcher Originalgebinde der genannten
hierher zurückgekehrt.
Mtuhland und Polen. St. Peters burg, 12. Oktober. (B. T. B) Nach Meldungen aus Tijlis, von gestern, wohnte der Kaiser mit der Kaiserlichen Familie sowie dem Hesandten von Persien der Vormittags stattgehabten Truppen⸗ varade bei. Hierauf besuchten der Kaiser und die Kaiserin darschiedene Lehranstalten und nahmen an der, Grund stein⸗ legung für ein neues Mädchen⸗Institut Theil. Abends war Häla-Diner bei dem Kaiserlichen Paare; nach demselben wohnten die Maiestäten der von dem grusinischen Adel veranstalteten Ballfestlichkeit bei.
Italien. Rom, 11. Oktober. (B. T. B.) Die hiesigen Släkter wie die Provinzialzeitungen bringen Fest⸗ zrtikel, in denen fie den Deutschen Kaiser auf das Kärmfte willkommen heißen. Die Rijorm a. begrüßt den Raifer als den Gast des Königs und des italienischen Volkes. Es gebe keinen Italiener, der die hohe Bedeutung des Kaiser⸗ sichen Besuchs nicht empfinde, und keinen Freund der Huma— nitat, der sich über diesen Besuch nicht freue.
Spanien. Madrid, 11. Oktober (B. T. B).. Der Könsg von Portugal ist auf der Rückreise nach Lisabon ear. Nachmittag zi . Ühr hier angekommen. Der Prinz Anton empfing mit den Ministern ünd den Vertretern der Behörden den König am Bahnhof; die Truppen der Har— nifsn bildeten Spalier; die Bevölkerung begrüßte den König mit fympathischen Kundgebungen.
Griechenland. Athen, 11. Oktober. (W. T. B.) Die Eröffnung der nationalen Austellung ist auf den T November festgesetzt. — Die fra nzö sischen Kriegs⸗ fchiffe „Seignelah“ und „Vauban“ sind bereits im Tiräus eingetroffen, um bei den anläßlich des Re⸗ gierungsjubiläums des Königs stattfindenden Feftlich⸗ keiten die französische Flagge zu vertreten, Auch ein rufsisches Geschwader wird zu den Feierlichkeiten hier erwartet.
Bulgarien. Sofia, 11. Oktober. (WB. T. B) Dem Vernehmen nach hat die rumänische Regierung ein Derret erlassen, welches allen Personen, die nicht mit nem von dem rumänischen Konsul im Auslande regelrecht visirten Paß versehen sind, den Eintritt in das rumä⸗ nische Gebiet untersagt.
Zeitungs ftimmen. Die Berliner Börsen-Zeitung '“ schreibt über Kaiser
**
Wil II. in Rom: . Rien und berzlich waren die Ovationen, welche Kaiser Dil. belm II. auf seiner Fabrt durch dea Süden des Deut Ten Reis a Theil wurden. Sie verkündeten der Welt die anantastbar Cänig. kei Deutscklandz, fle glichen einem beredten Mabnruf, alle Hoff. nung fabten zu laßsen, daß es jemal? wieder anders werden kõnne; fe 'izten die Geister und Herzen verbunden für alle Zeit und waren sclger Art mehr als pure Äusflüsse des Gemütbs, denn sie bildeten bas weiskin vernehmbarz Zeugnis dafür, daß es tiei ins Sewngtsein des Volkes gedrungen ist, wie sich im Deutschen Kaiser des Bater⸗ Lärdes Mackt und Größe verkörpert darstellt. 3
Erbebend war uch der Emrfang Kaiser Wilbelm's II. in Bier, wie Seitens des Hofes, so auch Seitens des Volles, Tas in seinen begeifferten Zurrfen der Waffenbrürerschaft beider Stazten. aus elfter! Hersen beistimmte. Weithin kiärend wirkte der Toast der Ran ers Fran; Jostph, der von der unerschüätterlichen Fteunt schaft sprach, die jwischen den Hertschern Deutschlands und Dester eich ÜUngarns besteht, und der sodann, einer spentanen Regung folgend, „auf unsere preuß:schen vnd deutscken Kameraden trant. In diesen Teasten gab ich das Ergebniß der Kaiferrelse nack Wien kund, deren Erfolg im Dienst des Friedens unzweifelbaft von größtem bistorischen
rth sein wird. . ö ö Aber diese Kaiserfabrt, die der ganzen Welt darlegen sollte, das sic Tur den Tkronweckfel in Deut chland in der Friedenspolitik, in ker Allian; Ter drei mächtigen Staattn Centzal- Europas, nichts ge. erdert at, fükrte unferen Kaiser auch nach Rem, und, den bierber gemeldeten Vorbereitungen zufolge, lassen die Oräationen, welche dem Deutfcen Kaifer Wübelm NII. ort dargebrackt wurden und werden, Ales hinter sich, Was unser Monarch bis ber an Beweisen der Liebe Ind Verebrung erfubt. Das stalienische Velk ist ein volitisch den. fende? Volk im eminerteften Sinne dez Wortes Ss wärdigt. die Alltarz mit Oefterreich und Dentfckland in vollem Maße unz fühlt fis namentlich darin Eins mit Deutschland, daß beide Sigaten um ikre Selbständigkeit und Einheit den gleichen schweren Kampf auf sich nebmen mußten. ; ö.
; Seit langer Zeit ist es der erste Dents ce Kaiser, der als Freund und Tllirter nach Italien kommt und in Rom, des Landes Paupt-⸗ fact, auf geweibter. bistorifcken Boden den Bruderkuß des Königs ron Italien zum Willkomm' empfing Wir sind in unserer, Zeit an fo große bistorische Wandlungen gewöbnt worden, daß wir die großen Zäge der Weltgefchichte in ibrer vollen Bedeutung und Tragweite: zu würdigen fast verlernt haben. Aber für. diese Kaiserlahrt nad Rom fragen wir Tas volle Verftändnis in unserer Seele und die Gedivas welche der Telegraph uns aus Rom, aus gani Italien, soweit der Raiferliche Zug es berührte, überbringt, si: finden ein darkbares Scho in cnserr Bräst, und wir sind gewiß, daß wir es, bier mit leinr momentanen Aufwallung der Volkzgunst für einen fremden Herr Ser zu Ibun baben, sondern das Italiens Volk in unserem Raiser 33 deutfche Volk begrüßt, mit dem es sich zur Eifüllung der edelsten Kulturaufgaben vereint, verbunden weiß.
ö. . 3 ö. — Die „Landes-Zeitung für Elsaß-Lothringen schreibt: K , Die Nachricht von der Ernennung eines ftändigen Jommifharz keim Bundegtathb darch den Stattbalter von Elsaß Lotbringen. Ee doch nur eine verfassungswäßige Handlung ven rein ge chaftlich : De. deutung ist, wurde von e, . Blättern in so irriger Weise auf, gefaßt urd von so fonderbaren Betrachtungen. begleitet, daß Hir* nicht umhin können, die merkwürdigsten dieser Deutungen aufzuführen, sei es auch nur um darzuthun. wie die enn fachsten Vorkemmnisse im Reichslande, vielleicht wegen ungenügender Vertrautheit mit unseren Einricktungen, vielleicht auch aus sonstisen Sründen in der Preffe ickort einer verzerrten. Auffafsang begegnen, Däbrend z. B. dais G lfäffer Journgi“, wohl einer Anregung ze Journal des Debate“ folgend, die Frage auswatf, cb in der That diefe Ernennung als der Vorläufer von Verfassungs änderungen zu!. zufasser sei, welche mit der Auflösung des Landesausschuñes i. könnten, sagt ein Mitarbeiter der Weserzeitung“' in e nem Briele aus Elsaß Lothringen, mit dieser Grnennung fei der lange ver. gebens im Landesausschuß laut gewerdene Vunsch nach tiner . digen Vertretung bei dem Bundesrath endlich erfüllt“, und fäbt dann fort: : ; 9 ist damit ohne Zweifel Seitens des Statthalters ein Schritt zur Annäherung an diejenige ein beimis che Daxtei. gethan. * eine völlige Gleichstellung des Reichs landes mit den übrigen . n des Deutschen Reichs erüircbt. Bisher war Elsaß Lothringen bekannt lich nur gelegentlich durch Abordnung eines inter · Stat seltets bei den Verbandlungen des Bundesratbs vertreten, was 26 ich bir fort wegfälll. Im Grunde genommen, ist die Veränderung ö. große, und wir glauben kaum, daß die obenerwäbnte Partei ö ich dankbar dafür sein wird, denn bei ib bandelte es sich von Anfang
seits die Freisinnige ; tischwe 5. nr, . . Deutung gewidmet. Die. Deser Zeitung. deren Berichterftafter schen manches Unheil angerichtet bat, fand kleene Beirstand bei einem Genoffen, der seit langer Zeit das. Frank- furter Jäsurnal“ mit Nachrichten versorgt, welche jederzeit zu . richtigen man nachgeragde müde werden könnte. Seide verwech eln die Mitglieder bezw. Vertreter im Bundesrathe mit den in diese Verfammlung chbzeordneten Kommissarien und letztere wieder mit den Vertretern Preußens. — Man kann uns nicht zumutben, iefen Gallimatkias im Ginzelnen richtig zu stellen Es dürfte, wobl. Se- nägen, wenn wir auf die Bestimmung in Art. 7 des Reiche ge eges vom 4. Juli 1579 binweisen, durch welche dem Kaiserlicken Statt. halter diẽ Berugniß gesichert ist, zum Bundesrath Kemmisar: 3331. ordnen; bisber war Tas Reichzland durch einen ständigen. Kommis vertreten, und nun ist auf Grund der gesetzlichen Befugniß ein zweiter ernannt worden. Das ist Alles.
— Die „Staats bürger⸗Zeitung“ äußert über die Rückverdeutschung polnischer Namen . Das Kammerzericht bat in jüngster Zeit in seirer Eigenschaft als ckerster Landesgerichts bo den Rechtsgrundsatz anerkannt, 3a es unstattbaft und deskals straffällig sei, wenn jemand seinen Namen eigenmächtig anders schreibe, als seine Abstammung dies rechtfertigt. Es bat 3 den Bauerngutsbesitzer Ziegel zu 150 6 verurtheilt. weil er feinen Namen volonisirt, das beißt in Crgiel umgewandelt batte. Damit ist rechtlich das Vorgeken der Verwaltungs behörden, anerkannt, welche in den Provinen Posen und BVest vr eußen darauf Bedacht nebmen, die Teutsche Abstanimung der Berölkerung festzu⸗ stellen und dem Bestreben der polnischen Geistliskeit entgegentreten welche mit allen ibr eigenen Ueberredungs mitteln das Dꝛuichtkam u bekämpfen suct. Wir freuen uns des Errolges, durch welchen unjere an leitender Stelle seit 1873 bereits unausgesetzt. bekundeten Beftrebungen auf Feststellung der Nationalität in diesen beiden Pro⸗ rinzen die behördliche Anerkennung finden. . Bereits in Nr. . . . wurde darauf bingewiesen, d gerinzste Theil der zu der volnischen Nationalität sich foren auf eine Folnische Abstammung bis auf den Gr * ? zurückblicken kann; die überwiegende Mebtzaßl ist die Nach ommen. ait eingewanderter Deurscken, welcke theils dem kaiboliscken Glauben angebörten, theils sich demselben zuwendeten. JJ Felge der von der Geistlichkeit beliebten Jꝛentift rung * Fkatkolisé“ mit „volnisch! wurde eine solcke Begriffs verweck= lang unter den Katholiken hervorgerufen, daß diele. meinten, mit dem Aufentbaltsorte auch den Namen weckseln zu munen. w war nicht lein bei dem Bauern. und Bärzerstande, viel nehr auch bei den Bezmten der Fall, ÜUnbeanstandet durften diefe ftatt. Schal. Sin le fatt . Spe: ling von Siccerlinsfi', statt. Meier s Meie; rd so ort id schreib'n. Ja, es kam sogar vor, daß der Notar in der AÄustertiaung der Notariatsoerhandlungen in beiden m sich seibst . Glerbeck- und ‚Gllerbecki', die Partei.. Westr bal. Ent von Vestfalski! aufführen konnte, obschkon doch jedenfalls der cine Name unzerechtfertigt, weil nicht zuständig. war, Noc weiter ging dies, indem 3. B. Hahn. in „Kulinzki? oder - DHepre, in Gk miel⸗ (das heißt Hopfen) übersetzt und daraus später - Chmie= sinsti' oder „Chmielewski? gemacht wurde, wie es gerade dem Träger kes Namens beffer klang. Nicht selten fübrte von den beider ark
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föhnen ‚Hepve s“ jeder einen dieser Umwandelungs namen. Ja der damalige Fübrer der volnischen Partei Dr. Sjuman d̃arfte einem Groß valer Shumann seine Abstammang ableiten. ö. Die jäͤdische Bevölkerung fand es auch hier jär raiksam. 2m Polen gegenüber Pole, dem Deutschen gegenũber Dent ichet u. zin. Deskals fand sich nicht selten ein Pewidzer. alias Dewizti. Möofes. alias Moszczensfi? als Geschäftsinbaher ver;eichn:,, 1 zahdem, ob man das links oder rechts vom Eingange stebenz: deutsche oder polnijche Schild las. Damals schien aber die Zeit nicht gekommen, einem derartigen antideutschen Vorgeben zn euern. Man war gewöbnt, die polniscke für die unterdrückte Nation u kalten und ibr das moglich größte Entgegenkommen zu Teil werden' zu lafsen. Dakin' gebörten raticnal-polnische Richter und Verwaltungs beamte. Diese verbandelten grundsäßlich mit großer Vorliebe nur in der polniichen Sprach leltst bei Autrakme letzt williger Verordnungen, für welcke die Derpelsprace geiezlid geboten war. Klagen wurden vornebmlich in polniscer Sprache eir geleitet. sobald die Partei dieser kundig war. Kein Wunder, daß unter die en Umftänden die Lolnische Bevölkerung unagusgeseßt im Basen hezriffen war. Sie bekam ja. Zuzuz zurch die als, Beamte kin, derfeßten schlesischen und westrälischen Katheliten cin rieits anzerzr its dadurch, daß bei Mischeben stets die Nachkoꝛmmenschaft in der katho⸗ lischen' Glaubenslebre und in volnischer Spra we eriosen wur; Erst durch das Ansiedelungsgesetz ist eine Wandelung geschaf en. Der Anfiedelungskominiffion fällt Lie Aufgabe zu, bier Tie Richtig stellanz zu veranlaffen und auf diese Weise wenisstens dem Namen nach das Teursche Element wieder seinem Volle stamm w zu hren. Rar wird fie sich rickt darauf zu beschränken haben, ob daz Grunz. ßuck, wie es in dem „Ziegel 'schen: Fall zutrifft, die Urkunde ür den ursprünglichen Namen abzgiebt, vielmebr aus den alls tdins veipolonifirtée: Kirckenbüchern auf den ursrrünglichen Namen jurkckgeben mäßen. Aeltere Verwaltungs beamte werden in der ae fein, noch reicke Anbaltsvunkte bierfür zu geben. Der Anfang muß gemacht werden bei den Fübrern der Partei und bei den Beamten, kernickungsweise der Nac kemmenschaft von letzteren. Betreff dieser türfte es leicht sein, die Atstammung des in die Proxin; ve often Vaters zu ermittein. Betreffs jener würden allerdings erh rbliche Sc wieriskeiten sich entgegenftellen. Allein hier darf keine Mühe ge⸗ scheut werden. . ö. . . * Preis bildet der immerhin nicht zu urtersckã dend: Gewinn, daß gerade die Parteifũhrer durch ihren deutschen Namen zeizen, das ie kel unterdrütten Polen, vielmebr polonisitte Deuische sind. Sie zunen nicht vom Unterdräcken einer Nation, vielmehr. blas rom Zurückfürren zu der ibrigen dann noch reden Das Gleich tr ỹt dejüglich der Geistlicken und Lebrer zu. Auch für die Duen werden die gerichtlichen Standes register ausreichen, um zablreicer vrlni e zlamen ihrer Absfammung zurückzufübren. Wenn in der bisherigen Weife unbeirrt nachdrücklich vorgegangen wird, darf erwartet werden, Die velnische Berolkerunz in wenigen Jahren als verloren gegangene deutsjche wiederzufinden.
Statiftische Nachrichten.
ber den Tabackbaun und die Ergebnisse der Tabag⸗ . deutschen Zollgebiet für das Exnteiabr 537.88 entbält das Augustheft 1888 der Monatshefte zur Statistit des Seutfchen Reichs eine Uebersicht; wonach im genannten Erntejahr von 180 045 Pflanzern 255 775 Grundstücke mit einem Flächengebhalt ron 21 455 Ha zum Tabackbau verwendet worden
em Justand) beträgt 0 363 Dorpel-CEtr. oder 1504 Eg auf ech ̊. ö mittlere Preis für 190 kg. dieses Tabads seinfchließlich der Sterer) berechnet sich auf Turchschauttlich 59 25 6 Im. Vergleich, zum Voriahr hat die Zarl der Pflanzer um 3331, diejenige. der. berflanzten Grundstũcke am 3388, die mit Taback bebaute Fläche um 1622 ha, und dir Erntemenge 1m 22 823 D. Ctr. zugenommen, wogegen die durchschnitt. liche Erntemenge auf 1 ha der bebauten Fläche um 41 kg und der Durchschnittsrreis für 100 Eg des geernteten dachteifen Tabacks um 1s , zuräckgegangen ist. Was speziell die Tabagtrflanzer. 23. belangt, so Lat die Zabl derjenigen, welche eine Gesammtflãche
waren. Die Menge des darauf geernteten Tabacks (in dachreifem
g1 741 im Jabr vorber). Dagegen bat die Zabl der größeren Pflanzer und d,. derjenigen, welche eine Gesammtflãche mit über 10 a bebauten, bedeutend zugenommen; insbesondere batten 2047 Pflanier mehr als 1 ba Gefammtfsäce mit Taback bebaut, im Voriahbr nur 1865 Von der Gefammtmenge des im Jahre 1857/88 geernteten Tabacks kemmen I52 774 Dorp. Gtr. auf das Groỹberzogthum Baden, id 71? Derr -Etr. auf Preufen (Probin Brandenburg 393 177 Pommern 21 C38, Hanngrer 13 038, Westyvreußen 11 853, Rbeinland 10 5795 Dobr . Ctt. ) 565 755 Dopꝶ. Ctr. aut Bapern, 50 KHö6 Dorp. Ctr. auf Glfa5-Loibringen, 14218 Dorp -: Ctr. auf das Groỹberzog⸗ tum Heñsen und 6064 Dopp.-Ctr. auf Darttemberg.
Kuust, Wifsenschaft und Literatur.
Kaiser Friedrich als Freund des Volkes“ ist der
es weiten Hefts Ter in Leirzig bei Duncker u. Humblot er= enden . Volks wobl Schriften“. Das killige Büchlein — es it 18 Sesten stark und kostet 67 3 — unterscheidet sich meien ˖ lich von den onstigen neueren Versffentlicungen über Kaiser Friede i, Den Gbarakter von fenfatignellen Enthüllungen at es nickt, ob ob J allen Sesern viel Neurs bieten kann; auch einen politischen Zweck verfolgt e nicht, wie sebr es sich auch mit den ichtigiten Sragen der Velkswobsfabrt besckäftigt. Zehn Schriftsteller Faben das Ma⸗ terial zu dem Buche geliefert, und jeden Freund des Gemeinwobls muß es mit Freude erfüllen daß Bertreter so verschiedener Richtungen doc auc in unferer, von Parteibader erfüllten Zeit einen gemein samen Boden finden, auf dem sie mit vereinten Kräften wirken. — Ein Spaziergang um die Welt“ (Amerika, Japan China) vom Freiberrn Alezander von Hübner (ebemal. K. K.
J
dfterr Botfchafter in Paris und amm räpstlicken Hofe). Mit 17 piact- vollen Illuftrationen. 2 unveränderte Auflage. 3. — 12. Lieferung. 665 A Verlag ven Schmidt u. Güntber in Leivzig. — Die Schilderung von San Francisco wird in der veunten Lieferung zu Gente geääükrt, und dann bezleiten wir den Verfasser auf einer Reise in das kerrliche Josemitie⸗ Thal, einem der Slanzrunkte der nordameri- karifchen Rerucktik. Die Jllnftrationen sind meisterbaft aus zefübrt, größtentheils nach eigenen Zeichnungen des Autors. Vachfolgend er⸗ wörnen wir einige der Tertbilder: Chinesinnen in San Francisco, Cbinesisck? Barkiers in San Francisco, Chinesiiche Arheiter. Jesuiten⸗Fellese ia Sarta-GElara, die Seelswerfelsen, der Pik der Vegeisterung, der Braxtfall, Dom des Süßens, die Raꝛhedrale. ein Indianer, Tie Scistwacht, Nersalfall, die Dänen ꝛc. An größzzen ganzfeitigen Holzichnitten enthalten diese Hefte unter anderem: Der
, , d r, , e, ner,. Franck so, das chinestsche Viertel in San Francisco, der Präriebrand, amn, fa? der WMüöfte eine Diligence überfallend, die Big Trees Indianer, in der Wulte eme Diligence überfallend, die Sils Tree Ton Maripofa, das Joszmititetbal, der Mosemitiefall u. . .
— Die im vorigen Jahre im Verlage von Friese und don Ca em bierselbst erschi⸗nene volitiscke Broschäre: Braucht Deut land
eine Kolonial! Armee? von Eugen Friese, Hauptmann a. D.
bat in der Presse eine sehr abweichende Beurtheilung erfabren, i
rackdem der Standpunkt der Organe derselben den kolonialen Be⸗ strebungen gegenüber ein freund licer oder ein eins licher ift, Unierez Erachtens soricht die Thatfache, daß sich bereits jezt das. Bedärfnis nach einer dritten Auflage berausgestellt bat, dafür, daß sich die An⸗ sichten des Verfassers, welcher die aufge Frage unbedingt bejabt, der Zustimmung und Billigung derier Kreise erfreuen, welche praktüch Antheil an der kolonialen Bewegung nehmen Ein nochmaliger Hinweis auf die in Rede stebende chüre rechtfertigt
sich um fo mehr, als das neuerdings feindselige Auftreten des
—— 23 Tarben zwer Farden
; aus gefũ Preis von 2 M für das un
arabischen Elemenis im deutschen Ostaftika einerseits, die beichloßene Ent'etzung Emin Pascka's durch eine deutscke Exxedition andecerieits die allgemeine Aufmerksamkeit auf den dunkeln Erdtheil von neuem lenken. — Ladenpreis 1 4 30 -. ; . — Wie alljährlich zur Herbstzeit, stellt sich auch in die em Jabre der ‚Forst ˖ und Jagd Kalender“ von Jad zi S und Bebm ein. (Verlags bandlung von Julius Springer, Berlin X.). Sein: äußere Gestalt hat sich ein wenig geändert — er ist etwas maler gewor- den — sedaß er beauem in jede normale Taicbe vasl;. Der Inbalt dagegen ift auch im 35. Jahrgang fast, der frübere geblieben, was für die Gate desfelben richt. Selbstoerstãndlich ift der deränderlche Theil es Ralen ders auf Tem Laufenden erhalten, auch sind die bübsch in 259 en Schontafeln genau reviditt. Der billige . 4
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3 in Leinwand, 2.55 „ jr das in Leder ge— bundene Exemplar unterstätt wesentlich die große Verbreitung dieses Kalenders auch in den Kreisen der Forst Unterbeamten. ö
Ser . Tafchenkalender für Beam te. auf das Jaht! ist soeben in Earl Hevmann's Verlag in Berlin erscienen. Der sckon immer reicke und geschickt zusammenzestellte Inbalt dier es Kalenders bat aufs Neue Erweiterungen und Verkesstunsen erfahren, die ibn zu einem werthvollen Han und Ta bene uc macken. Dem auf gutem Schreisparier gedruckten, fär tägliche Ein⸗ trazungen bestinmten Kalendarium schließen sich zablreiche Beilagen an, die' in erfter Linie für den Gebrauch der Staatz. und Kommunal ; beamten gedacht sind, aber auch andese Kreise intere siren därften. Gan; besenders werthooll därtte das Verzeichniß der Beamten der Staats-, Prorinzial⸗ und Bezirksserwaltung in Preußen Fin, da das. selbe nach dem augenblicklichen Stande kericktigt ist. Gine weitere Bereickerung hat der Kalender noch durch Hinzufügung der Senera!“ Romnnffionen erfab ren. Das Städtererzeichniß ist auch auf die nicht preußiscken Städte Rorz. und Mittelzeutschlands ausgedehnt worden. Der Preis des Buches beträgt 2,50 4
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Weimar, 11. Oktober. (Th. C.) Landn Berufs genefsenschaft für das Grzoßbetiogthum land. und forstwiribschaftlichen Betriebe mit usrabme der stasts . forftwirtkschaftlichen umfaßt — im Ganzen SZ35 Betriebe mit 272275 ba bexirtbschaftetet Fläce — ist mit m 1. April d. J. Es Ziit bis abl, die sich wobl
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8 E * 1 8 2 ** — — . 5 9 — . —— — J. 5 * 8 * ** * * 2 1 * * 1. ** 2 9 8 — — 61 31 w 8 — * * 2 * ö. — 1. — 2 * S3 8 8 6
fällen nabmen 13 15ztlichen Verlauf, und zwar Unfälle mit dem Febrwerk 6, durch Slitzschlag 4, durch Stur; 2, durch Tödtung Seltens eines Thieres 1. Von den Betroffenen waren 17 SBettieb?⸗ unternehmer, 67 Arbeiter, 7 Arbeiterinnen.
Gewerbe und Handel.
Der Gesckäftsbericht der Rositzer Braunkehlen erke, Aktien. Gesellfchaft, är da am 30. Juni beendete Geichäftsjabr weist ine kefriedigende Gestaltung der Beschefts lag. namen: lick durch Vermehrung? der Brigucttespro:uktign, nach. Der Gexinn beträst * 37 2 — M 1 w — * I30 235 ν gegen 114 697 6 im Vorjadre. Die Tot leaxprodaktion betrug 112 082 ki mebr als im Vorjahre, die Verwendung fär die bremen aber 149 182 PHI mebr, wesbalb 57 215 hl weniger zum Verkauf kamen, zu O, 11 4 Föberem Preise. An Naßrpreßsteinen warden 157660 Stück mebr fabrizirt, 118 335 Stück mebr ju 12 1 peo Mille böFeren Preisen verkauft. An Briquettes wurden 13 180 48 Stück mehr produzirt und 11 833080 Stuck mebr verkauft zu 3 3 Fro Mille niedrigeren Preisen. Der Sewinnüber wuß nebst der kleinen Sewinn vortrag aus dem Vorjaëte soll nach dem Vorschlag der Verwal⸗ tung verwendet werden: zu Abschreibungen mit 57 77 * um Re⸗ ferrefonds und zu Tartièmen mit je 3623 1, zur Unter itũgungs· Kaffe mit 1600 A, jur 4 96 Diridendenzablung mit 64 056 , äbrend der Rest mit 27 6 jum Vortrag auf das neue Geschäfts . jabt gelangt. ö . . . Aufsichtsratb der Berg bau⸗Gesfel lsckaft Ppbönir zu Laar bei Rubrort ist Seitens der Direktion der Rechnung. abschlus für das Geschäftsjabr 1887 28 vorgelegt worden, Der selbe konflatirt erfreuliche Refultate. Der orbandene Gewinn be- ziffert sich auf 1812 000 M gegen nur S985 000 6 im
von weniger als 1 a mit Tabac bepflanzt batten, im Vergleich
an micht darum,. im Brndestath einen Vertreter für Elsaz . Lothringen
um Vorjahr nicht unbeträchtlich abgenommen (1887 85 87 801 gegen
Vorjabre Zu Abschreibungen. werden verwendet S6 O0 * gegen 288 37 * pro 1836 37, dem Reserdefondẽõẽ werden
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