1888 / 283 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

e e., ne r, , , nee, . , r 3 2 71 . . ö ö * =

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aufgefordert, dieselben nebst den dazu gebörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerbalb eines halben Jahres, vom Tage des Er⸗ lasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, bei der Herzogl. Domänenktasse Verwaltung bier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzablung, sofern diese innerhalb des bezeichneten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablaufe des sechsten Monats, vom Tage des Er⸗ lasses dieser Bekanntmachung an, bört die Ver zinsung der ausgeloosten, oben bezeichneten Schuld⸗ briefe auf.

Gotha, den 29. Oktober 1888. Serzoglich Sächs. Staatsministerinm.

In Auftrag:

Jacobi.

s) Kommmandit . Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

39620 Breitenburger Portland Cement -= Fabrik. In der heute laut 8. 3 unserer Bedingungen für die Prioritäts⸗Anleihe im Bureau unserer Gesell⸗ schaft vor dem Notar Herrn Dr. G. H. Wappäus stattgehabten Ausloosung unserer G6 bο,igen Prioritäts⸗Obligationen wurden nachstehende 24 Nummern gezogen: 21 36 47 56 57 64 73 81 87 88 95 101 111 199 224 241 265 284 319 342 363 369 409 498 und werden dieselben in unserem Bureau, Ferdinand⸗ straße 431.IR, gegen Einlieferung der betreffenden Stücke nebst sämmtlichen fälligen und unfälligen Coupons am 15. November a. c. sammt den fälligen Zinsen eingelöst. Ham burg, 1. November 1888. Der Vorstand: C. T. Jacobv. Rud. Schönfeldt.

laotzal . Aktienbrauerei Pforten bei Gera.

Die diesjäbrige ordentliche Generalversamm⸗ lung soll Donuerstag, den 29. November a. C., pünktlich Nachmittags 5 Uhr, im Restaura⸗ tionslokale der Pfortnerbrauerei abgehalten werden.

Die Tagesordnung wird bestehen in:

1) Geschäftebericht und Rechnungsabschluß auf

das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1887 bis 30. September 1888 und Richtigsprechung desselben.

2) Beschlußfassung über die Vertheilung des

Reingewinnes und Feststellung der Dividende.

3) Ergänzungf wahl des Aufsichtsrathes.

Die Herren Aktionäre werden zu dieser Versamm⸗ lung hierdurch eingeladen und baben diejenigen, welche theilnehmen wollen, ihre Aktien vom 26. November a. C. an bei der Gewerbebank E. G. zu Gera behufs Empfangnabme einer Legitimation oder eine Stunde vor der Versamm⸗ lung im Veisammlungẽelokale vorzulegen.

Be Geschäftsbericht wird vom 20. November ab bei der Gewerbebank E. G. hier zur Ausgabe an die Herren Aktionäre bereit liegen.

Gera, am 6 November 1888.

Aufsichtsrath der Aktienbrauerei Pforten bei Gera Reuß. Carl Reuther.

140279 Vorschuß⸗ und Sparverein zu Göttingen.

Wir sehen uns veranlaßt, unseren verehrten Spar⸗ einlegern mitzutheilen, daß wir die unserem Verein übergebenen Spareinlagen, sowohl die bereits vor⸗ handenen als auch die neuen Einlagen vom 1. Januar 1889 an naͤr noch mit 33 Prozent pro anno verzinsen können.

Göttingen, den 1. November 1888.

Der Vorstand: Ed. Henke sen. A J. Bruns. G. Quentin. W. Witter. W. Knauer.

40421] Ordentliche Generalversammlung am S8. November 1888, Nachmittags 3 Uhr, im Gesellschaftshause. Nachtrag zur Tagesordnung: 10) Beschlußfassung über den Antrag mehrerer Aktionäre: Den Rentier Herrn Georg Hützlaff in Berlin von seiner Funktion als Mitglied des Auf sichtsraths zu entheben und, im Falle der Annahme dieses Antrags, Neuwahl eines Aufsichtsrathsmitgliedes an Stelle des Herrn Gützlaff. Sandhoöf, den 26. Oktober 1888.

(39958 8

Bei der heute stattgehabten Ausloosung der Obligationen unserer hypothekarischen Anleihe sind alle bei den früheren Ausloofungen nicht ge⸗ zogenen Nummern ausgeloost und kommen demnach sämmtliche Obligationen I. n. II. Abtheilung,

[404

*Mahssabrit Mellrichstadt.

Zu der Donnerstag, den 29. November d. J., Nachmittags 55 Uhr, in unserm Etablisse⸗ ment in Mellrichstadt stattfindenden

welche noch fursiren, am 1. Upril i885 zur V- Ordentlichen Generalpersammlung

Lie. a Hern, nebst ae, Zinfen, werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch

werden schon 'von heute ab bei unferer Geschäfts⸗ ergebenst eingeladen.

caffe in Alfeld, sowie bei den Bankhäufern Tagesordnung: .

Alexander Simon, 5. Oppenheimer und 1 Bericht über das abgelaufene Geschäftsiabr.

Adolph Rosenftern in Haun over eingelöst. 2) Vorlegung Ser Bilanz amd Festsetzung der Earlshütte bei Delligsen, den 31. Ottober 1888. Dividende.

Eifenmwert Carlshütte. 4 , g. des Vorstandes und des Aufsichts⸗

4) Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths.

5) Statutenänderung.

6) Ausloosung von Prioritätzobligationen. Diejenigen Aktionäre, welche beabsichtigen, an der

(40427

Tönninger Dampfschifffahtts⸗

Senerg versammlung stbeilzunehmen werden ersucht, ihre Aktien bis spätestens zum 27. November d. J, Abends tz Uhr, bei unserer Gesellschaftskasse zu Mellrichstadt oder bei dem Bankhause B M. Strupv zu Meiningen und dessen Filialen zu Gotha, Hild burghausen, Salzungen und Ruhla anzumelden. Meiningen, den 5. November 1888. Der Aufsichtsrath. Dr. Gustav Strupp.

(40238

Bei der heutigen Ausloosung unserer Prioritäts⸗ Obligationen wurden die Nummern 13 31 89 270 333 334 495 gezogen, die wir hier⸗ mit behufs Rückzahlung zum 1. April 1889 lündigen.

Frankfurt a. O., den 2. November 1888.

Frankfurter Aetien⸗Brauerei. P. Mende. L. Koch.

Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am [40243

tags 2 Uhr, im Schloßgarten hierselbst stan⸗ findenden außerordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen.

Tagesordnung: Activa.

Freitag. den 23. November d. . Nachmit⸗ LKllhelm Rauchfuß Brauereien Aetiengesellschaft zu General-⸗Bilanz am 30. September 1888.

Halle und Giebichenftein, Halle Saale).

Pasgi va.

Beschlußfassung uͤber den Bau eines 3. Schiffes

und Ermächtigung der Direktion zur Aufnahme einer Prioritäts⸗Anleihe behufs Deckung der 1) Immobilien, Maschinen, Uten⸗ Bausumme. . silien ꝛc. Gesämmt Conto Einlaßkarten sind vor der Versammlung im Ver⸗ 2) Betriebs ⸗Vorräthe, Gesammt ⸗Cto. sammlungslokale in Empfang zu nehmen. 3) Bier u. Bier⸗Conto ˖ Corrent Cto. Tönning, den 5. November 1888. 4 Conto · Corrent ˖ Cto., Guthaben b. Die Direktion. Bangquiers und der Kundschaftn.

5) Kasse und Staatepapiere k 17362 84

40232] 6 Der ot · Conto, für Kautionen. los

Stettin⸗Bredower Portland⸗ , Cement⸗Fabrik. Actien⸗Gesellschaft. .

Von unstrem „Revidirten Statut‘ sind ver⸗

2 2 1263356413 1535 20 151251 55

405711 .

PDebet.

Gewinn- und Perlust⸗Conto am 30. September 1888.

66 * 1000993 z53oo0 = zo iz 0

9234 81 76975 38 gb 000 1370505 idz 06 =

188984774

Credit.

1) Aktien Kapital Conto.

2) Hpothefen · Conto. ...

3) Reservefonds ˖ Conto .....

4) Delcredere und Dispofitionsfonds⸗ J

5) Bau⸗Reserve ˖ Conto ;

6) Dividende ⸗CLonto ....

I) Tantieme u. Gratifikations ˖ Conto

8) Depot ˖ Kreditoren = Conto. .

', , mit . 1 6 zur Ausgabe gelangt, in welcher durch Druckfehler ö. kie eenelntn Harggraphen mit unrichtigen Ftummern ) Finsen n, General -Unkost verseben sind. Biefelhen werden hierdurch für un. R Harten; Conto J gültig erklärt urd balten wir für unsere Atnonäre 3) Amoctisationtz Conto. andere richtige Exemplare unseres Statuts mit dem h Reservefonds. Conto

5) Dividenden · Gonto

23 16333 * ige o zog 8 öl F 6h00 15h 9e

en⸗Conto

5

1) Bier-, Träͤbern , Malzkeime⸗, Pächte⸗ , 6414

u. Miethe ⸗Conto.

Aufdruck: . ö Ausgabe Stettin im September 1888 3 J

an unserer Gesellschaftskasse und bei Herrn C. W. Schnoeckel jr., Berlin W., 5 Schinkel⸗ platz, zur Empfangnahme bereit. tettin, den 3. November 1888. Etettin⸗Bredower Portland Cemen t⸗Fabrik. Die Direktion: Lemcke. P. Siber.

u 35 1837 ol Falle a. S., 12. Oktober 18838.

Der Aufsichtsrath: Fran Gut schow. Theodor Wa

18732210

Der Vorstand: lter. Albert Müller.

Ferdinand Barth. Adolf Bergmann.

szo9as 40325

Actien⸗Gesellschaft „Weser“. Die durch Beschluß der Generalversammlung auf

6 SJ für die Aktie frftgeschte Dividen de dag Bilanz Conto am

A etiva.

Dampj⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik in Chemnitz

vorm. Theodor Wiede s Maschinenfabrik).

30. 3uni 1888.

Passiva.

sechszehnte Geschäftsjabr bis 30. Juni d. J. wird ̃ gegen Sinlieferung des Dividendenscheins Nr. 16 . 46 4 vom 10. November d. J. ab an der Kasse der An Grundstück, und Gebäude ⸗Conto 1050120560 Bremer Filiale der Deutschen Baut, Maschinen⸗Conto... 492 83157 Catharinenstraße Nr. 6, hierselbst, bezahlt. Hülfswerkzeuge⸗ und Utensilien⸗ Gleichzeitig wird daran erinnert, daß die Interimg—⸗ 143 724 scheine Modelle und Zeichnungen⸗Conto 67 000 Nr. 3131 3435 3436— 3440 3441 3445 5013 Versicherungs onto... 10 269 5ol4 5233 5234 5235 5236 5939 zum Umtausch Gangbar Zeug⸗, Riemen⸗, Gas⸗ noch nicht eingereicht sind, und wird zu deren Ein und Wasserleitungs⸗Conto . 43 466 lieferung und . von 120. auf je drei Pferde⸗ und Wagen ⸗Conto .. 3 630 - derselben am Bureau der Gesellschaft, Stephani⸗ onti⸗ Correnti · Conto. 326 075 38

ö 309 951 94 Reparatur und Unterhaltungs⸗ JJ 3 648 56 J / 565 34 Gffeeten · Conto K orb do] Wechsel Cont o... 113 78865 w 8862 2723 Int

kirchenweide *, hierselbst aufgefordert. Fabrikations ˖ Conto.. Bremen, den 5. November 1888.

Der Vorstand.

(40431 = Aktien⸗Gesellschaft Schloßbrauerei Schöneberg.

Die diesjährige ordentliche Generalver⸗

S6 3

2 220 000 - 350 000 6 7265

Per Actien · Capital ⸗Lonto Hvpotheken · Conto ... Reservefonds · Cento .. Specialreserve Gonto 1 62 90900 Conti ⸗Correnti - onto... 48 140 65 Dividende · Conto ..... 1184 Gewinn und Verlust⸗Conto

Reingewinn 35 õ 61 11

Saben.

versammlung der Aktionäre der Attien. Soll.

Gewinn- und Berlust⸗Conto am 30. Zuni 1888.

e , , , ,, ,. findet . am Sonnabend, en ö ovember er. ; . ö Abends 6 Uhr, im Lokale der Gesellschaft n An , , 1 Schöneberg mit folgender Tagesordnung statt: . ute ut Konkurse un 1) Vorlage der Berichte der Direktion und en . . des Aufsichtsrathes über das Gefchäftsjahr act 3 d n fin Reserve⸗ 18871838 und der Rechnungsabschluͤsse per to. 564 gestellt gewesene 30. September er. Robgewinn. K ) Ectheilung der Entlastung. Abschreibungen 3) Wabl in den Aufsichtsrath. Reingewinn Aenderung des Gesellschaftsstatuts in den Ueberweisung an Paragraphen 18, 22 und 28. d. Reservefonds M 2500. Stimmberechtigt sind in dieser Generalversamm Tantiẽème d. Auf⸗ lung diejenigen Aktionäre, welche ihre Aktien spä—⸗ sichtsrathes. 3000. testens am 24. August er. in den Büchern der Ge⸗ Einlösung des 6. Dividenden

und bis zum 23. November er,, Abends 8 Ubr, ent- scheines II. Serie erer h. re e . , à 169,½09 - ½ 4 29 600.— 35 100 aben oder die geschehene Niederlegung derselben bei do⸗Vortra ITV v 7m] der Reicksbank und der Dresdner Bank (Berlin, ,, .

28 866 29

10 00 = 106 565111 II 6560 35 561 11

sellschaft auf ibren Namen haben schreiben lassen

Huge fahrt Bahnhof Marienburg.

Zimmermann. G. Tornier. R. Wölke.

Französischestr. 35) nachweilen. . Der Vorsitzende des Aufsichtsraths: Chemnitz, am 3. November 18388.

Dr. jur. Bruno Mertel meyer.

40236]

Kaiser⸗B

In Gemäßheit des §. 6 unseres Statuts fordern wir die Actionaire unserer Gesellschaft ;

hierdurch auf, die zweite Einzahlung von 25 9so mit 250 Mk. für jede Actie bis zum

20. d. M. bei dem Bankhause S. Katz in

zu leisten.

Ueber die erfolgte Zablung wird auf der Rückseite der Interimsscheine quittirt.

Nicklingen, den 5. November 1888.

ppa. Riedig.

18 866 106 561

3s T

0 16 3 Per Saldo ⸗Vortrag. 560 96 fSffecten Conto .. 562 37 SJFabrikations · onto 124 30413

3 T

Dampf⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik.

R. Michael, By.

die Vertheilung einer Dividende von 14 Procent beschlossen worden.

Hannover j Diese Dividende ist gegen Rückgabe des 6.

Der Auf fichtsrath.

O tto Stockhardt. in unserm Geschäfts locale, außece

149429

Saalbau ⸗Aetien

Die Herren Actionaire werden bierdurch benachrichtigt, daß die 31. ordentliche General⸗

Chemnitz, den 3. November 1888.

Gesellschaft.

ppa. Riedig.

den Herren Robert Thode & Co. in der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig, der Deutschen Bank in Berlin, oder

Dampf⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik in Chemnitz.

In der heute stattgefundenen 16. ordentlichen Generalversammlung unserer Herren Actionaire ist

1M 4 p. Actie fur das Geschaͤftsjahr 1887,85

Dividendenscheines II. Serie sofort zahlbar bei Dresden,

Dresdner straße Nr. 18, hier.

Dampf · und Spinnerei · Maschinenfabrik.

R. Michael, By.

versammlung Donnerstag, den 26. November 1888, Abends 6 ühr, in den rothen Zimmern m 2 K—LK—— ,ää—oar yꝛ—e2 ‚uir 0 ).

des Saalbaues, Aufgang über die elliptische Treppe, stattfindet. . . ö Tages ordunng: Geschäftsbericht, Revisions bericht, Beschlußfastung über Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung; Verwendung des Neingeminnes und Dechargeę für den Vorstazz. Erganzung des Vorstandes und Auf— sichtraths. Die Eintrittskarten können im Lokale der Gesellscaft kei Herrn Mühlig in den Stunden 38579

von 11—1 Uhr in Empfang genommen werden.

Frankfurt a. M., den 5. November 1388. ekto iat!“ i F ; ; Der Vor rand? dere e fan Aict:en - Gese schaft. 8 tigt! in allen Formaten; dazu Mappe und

E. Ladenburg, Ge

8) Verschiedene Bekanntmachungen.

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M 25X.

Dritte Beilage zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch,

den 7. November

1188S.

Jer Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aug den Handels-, Genossenschafts-, Zeichen und Muster ⸗Registern, über Patente, Konkurse, Tarif und Fahrplan ⸗Aenderungen der deutschen Eisenbahne enthalten sind, erscheink auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

GSentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. n. 283

Das Central Handels ⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post ⸗Anstalten, für Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats

Anzeigrs 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Das Central ⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Das Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 3. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 .

——

Vom „Central ⸗Handels⸗Register für das Deuts

che Reich“ werden heut die Nrn. 283 *. und 283 B. ausgegeben.

Jer Patentanwalt Hr. C. Kesseler hierselbst theilt unt Folgendes mit: ;

ufolge Art. 1 des neuen Schweizer Patent⸗ gssetzes, welches mit dem 15. November d. J. i Kraft tritt, werden Erfindungspatente nur den Irhebern von Erfindungen, welche gewerblich ver verthbar und durch Modelle dargestellt sind, ertheilt, jedoch kann laut Art. 16 einem Patentinhaber, welcher zur Zeit der Anmeldung des Patents sich nicht in der Lage befindet, ein Modell beizubringen, ein provisorisches Patent ertheilt werden. Dieses provisorische Patent sichert dem Inhaber degselben während der Dauer von zwei Jahren, vom Datum des Gesuchs an gerechnet, einzig das Recht auf ein definitives Patent obne Rücksicht darauf, ob die Er⸗ findung inzwischen in die Oeffentlichkeit gedrungen sei. Der Inhaber eines provisorischen Patents hat ror Ablauf dieser zwei Jahre durch Leistung des Beweises, daß ein Modell des erfundenen Gegen—⸗ standes oder der Gegenstand selbst vorhanden ist, ein definitives Patent anzumelden, widrigenfalls das provisorische Patent erlischt.

Zufolge Bundes rathsbeschlusses vem 26. Oktober 1888 ist betreffend die Leistung des Beweises, daß das Modell einer patentirbaren Erfindung existirt, folgende Verfügung getroffen worden:

Ärt. 1. Der Beweis, betreffend das Vorhanden sein eines Modells, wird erbracht:

a durch Einreichung derjenigen Modelle, deren bleibende Hinterlegung obligatorisch ist, beim eidgen. Amt für gewerbliches Eigenthum; 3

b. durch Einreichung derjenigen Modelle, die nicht bleibend hinterlegt werden, bezw. photographischer Aufnahmen derselben, beim eidgen. Amt, zum Behuf amtlicher Vergleichung mit den die Patentgesuche begleitenden schriftlichen Darlegungen.

it Einwilligung des eidgen. Amtes kann von der Einreichung der Modelle dieser Kategorie Umgang genommen werden; in diesem Fall genügt es und ist der Einreichung in jeder Beziehung äquivalent, wenn sie einem Experten des eidgen. Amtes an einem dritten Ort des Inlandes zur Verfügung gestellt werden.

Art. 2. Die bleibende Hinterlegung der Modelle ist obligatorisch:

a. für Erfindungen betreffend Werke und Schalen

von Taschenuhren;

b. . Erfindungen im Gebiet der Handfeuer⸗

waffen. Die bleibend hinterlegten Modelle gehen in das Eigenthum der Eidgenossenschaft über.

Der Bundesrath behält sich vor, je nach Maß— gabe der Erfahrung, auch für andere Erfindungen die bleibende Hinterlegung der Modelle zu fordern.

Die Handelskammer zu Mannheim hat dem Reichsamt des Innern folgende Eingabe, betreffend die Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande, überreicht:

Wer mit einiger Aufmerksamkeit die Veröffent⸗ lichungen des deutschen bezw. früheren preußischen Handels ⸗Archivs jetzt und vor 10 Jahren mit einander vergleicht, wird zugestehen müssen, daß in der Be⸗ richterstattung unserer Konsuln eine ganz ungemeine Veränderung vor sich gegangen ist, die vorwiegend in den letzten Jahren zum Ausdruck kommt: An Stelle der schablonenhaften, ziemlich unregelmäßig erschei⸗ nenden Jahresberichterstattungen wechseln jetzt ein⸗ gehende sachverständige Darstellungen, in denen man überall die höchste Gewissenhaftigkeit für die mög⸗ lichste Berücksichtigung der heimischen Interessen zu erkennen in der Lage ist, mit den vorzüglichsten Mo⸗ nographien über einzelne Erwerbszweige, sowie mit gelegentlichen längeren oder kürzeren Mittheilungen ab, welche schon im Laufe des Jahres der Veröffent⸗ lichung bedürfen. Die Zeiten sind also in Deutsch⸗ land glücklicherweise längst vorüber, zu denen man schreiben konnte, wie noch 1854 geschehen: Der arme preußisch ⸗deutsche Zollverein hat es während der Dauer eines Menschenalters noch nicht dazu gehracht, daß die Gemeinschaft seiner inneren Einheiten nach außen als ein Ganzes vertreten und behandelt wurde. (H. B. Oppen heim, praktisches Handbuch der Konsuln aller Länder, Erlangen 1854.) In der That, während nach König, „Handbuch über das Konsularwesen! zu der⸗ selben Zeit Berufskonsuln zu den Ausnabmen ge⸗ hörten, während noch vor 16 Jahren nur 51 Be⸗ rufskonsuln das Deutsche Reich nach gußen vertraten, zählt Deutschland heute bereits 82 Berufskonsulate, abgesehen von zahlreichen gleichfalls bereits konsu⸗ larisch gebil deten Funktionären bei vielen anderen deutschen Konsulaten deg Auslandes. Dabei hatte es aber sein Bewenden nicht. In demselben Auslande, welches so lange stolz auf die Ausbildung seines eigenen Konsulatswesens gewessn, wo man viel früher gelernt hatte, in dem Otganismug der handelepoli⸗ tischen Behörden die Konsuln als das wichtigste Glied zu betrachten, in den Konsuln die Repräsen⸗ tanten der Handelsdiplomatie zu erkennen, jene er⸗ fahrenen und selbständigen Pioniere, um einer Nation den Weltmarkt nicht nur zu erschließen, fon · dern auch zu erhalten und ihn ihr immer willfähriger zu machen, eben dort ist man heute bereit, auch unser Konsularwesen bereits als nachahmungswerth zu erachten. So finden wir in einer der bedeutendsten volkswirthschaftlichen Zeitschriften von Frankreich, dem unter Leitung des bekannten Volkswirths Paul Leroy Beaulieu erscheinenden ‚Economiste frangais“

auf eine andere Eigenthümlichkeit der deutschen dies

vom 5. Juli 1884, daß der auch in deutschen Zeitungen seinerzeit vielerwähnte Bericht des deutschen

Konsuls in Mexiko für das Jahr 1882 ein konsularischer Musterbericht sei, nachdem kurz zuvor

bezüglichen Einrichtungen hingewiesen ist, die Attachirung von Fachmännern bei den Gesandt— schaften und Konsulaten. x .

Wie entstand aber jener deutsche Musterbericht von Mexilo? fragt der Mitarbeiter des. Economiste“. Mit Hülfe eines Fragebogens, welcher an die an⸗ gesehensten deutschen Geschaftshäuser in Mexiko über sandt wurde, und dessen Beantwortungen in über⸗ sichtlicher sich gegenseitig ergänzender Weise zusammengestellt, die Unterlage jenes Konsulatsberichts boten. Daz ist aber gerade der Punkt, an welchen man im Auslande die gewiß sehr vraktische Er⸗ wägung geknüpft hat, ob eine derartige gelegentliche Quelle. auf die sich unser deutscher Konsul in Mexiko vor 6 Jahren gestützt hat, nicht in organischer Weise ständig der heimischen Regierung nutzbar ge⸗ macht werden könnte. Mit Recht führt der Mitarbeiter an der genannten französischen volkswirthschaftlichen Wochenschrist in dieser Beziehung aus: „Das Bedürfniß, sich ein⸗ ander zu nähern, die Solidarität der Inter- essen der im Auslande lebenden Angehörigen eines Landes unter sich zu stärken, hat fast überall Landsmannschaften für wohlthätige wie Klubs für gesellige Zwecke entstehen lassen. Es lag dabei nur in der Natur der Sache, daß, soweit es Kaufleute waren, dieselben auch ihre gemeinsamen wirthschaft⸗ lichen Interessen zum Gegenstand der Berathung machten, um sich für den Fall der Noth zu schützen, sei es gegen beschwerende Maßregeln der Lekalbehör⸗ den, sei es um Erleichterungen von der fremden oder von der Regierung des Mutterlandes zu erlangen. Leider haben die Konsuln bisher nicht verstanden, sich dieser natürlichen Bildungen zu bedienen, einfach weil sie dazu keine . und keine Erlaubniß von der heimischen Regierung hatten.“ .

Allerdengs hat gerade die deutsche Reichsregierung sich nicht begnügt, das Konsulatswesen zu lassen wie es war. Sie hat das Verdienst, welches gerade auchͥ im Auslande ganz besonders anerkannt wird, daß sie ihren Gesandtschaften und Konsulaten z. B. in Paris, London u, s. w. in neuerer Zeit Techniker und andere volkswirthschaftliche Kräfte zur Verfügung gestellt hat, welche über alles im Auslande für das Inland Wissenswerthe gesonderte Berichte erstatten. Freilich ist das bis jetzt, soviel wir wissen, mehr vom Ge— sichtspunkte der Technik und speziell der Architektur aus geübt worden. Daß es auch nach anderer Rich tung möglich ist, zeigt uns der Umstand, daß die großbritannische Gesandtschaft in Paris, wie wir gleichfalls der mehrgedachten französischen Zeitschrift entnehmen, als Attaché einen Mann hat (wenigstens war das 1884 noch der Fall), der in seinem Vater lande als Autorität in Fragen der Handelsverträge und in volkswirthschaftlichen Fragen Überhaupt gilt, ein gewisser Mr. Crowe, der lange Zeit Konsul in Deutschland gewesen, die deutsche Industrie von Grund aus kennt und deshalb werthvolle Ergebnisse über die wirthschaftliche Bewegung des Landes, in welchem er thätig ist, zu geben vermag.

Trotzdem dürfte auch diese Einrichtung allein nicht genügen. Der beste Konsul, der keste Attaché der Art wird nur mit Mühe die Ergebnisse seiner Beobachtungen von den einzelnen Geschäftsleuten zu erlangen vermögen, noch schwerer ist es ihm, den Werth der ihm gegebenen Auskünfte immer zu kon— troliren. Nun werden aber auch unsere Koönsuln geradezu überschüttet mit Anfragen über die Solvra⸗ bilität von Firmen, über den geschäftlichen Charakter dieses oder jenes Hauses; sie werden gebeten um Adressen von tüchtigen Agenten 1. s. w. In welche Schwierigkeiten kommen oft Konsuln, die wirklich Agenten auswärtigen Geschäftsfirmen empfohlen haben, wenn sie hinterher erkennen, daß sie falsch berichtet worden sind. Giebt es doch draußen noch nicht so vorzüglich ausgestattete Auskunftsbureaus, erklärt unser Mitarbeiter im Economiste frangꝛis“, alt in Deutschland!

Den oben gekennzeichneten Gedanken nun, die Industrie des Mutterlandes durch geeignete ständige Selbst verwaltungs organe im Auslande zu fördern und zugleich den Konsuln einen werthvollen Rückhalt zu bieten, hat zuerst Großbritannien verwirklicht in der britischen Handelskammer in Paris. Sie setzt sich zusammen aus englischen Kaufleuten oder Vertretern von englischen Gesellschaften. Die Geschäfte der Kammer werden durch einen Vorstand von 8 Per—⸗ sonen geführt, welche durch die Generglversammlung auf je 2 Jahre gewählt werden. Die Mitglieder haben das Recht, den Verhandlungen anzuwohnen, jedoch ohne Stimmrecht. Wer Mitglied zu werden wünscht, muß durch 2 Mitglieder des Vorstandes eingeführt werden. Der jährliche Beitrag beträgt 10695 Fr. Die Kammer kann ihren Mitgliedern, natürlich ohne jede Verbindlichkeit, luer / geben über französische und englische Häuser, welche der Kammer nicht, angehören. Auch fungirt die Kammer als Schiedsgericht in Differenzen. Die von der Kammer behandelten Fragen sollen aus⸗ ,, geschãftlicher Natur sein, gerd politischer

atur sind schlechterdings ausgeschlossen. Diese Korporation hat seit 1872 ihren Landsleuten die besten Dienste geleistet zumeist bei der Frage des Abschlusses von Handelsverträgen, nicht minder groß ist ihr Einfluß bei der sehr wichtigen Vermittelung zwischen den Importeuren aus England nach Frank⸗ reich und der französischen Zollverwaltung. Die

Kolonie in Paris und alle Branchen des Handels umfaßt, nicht ein von der englischen Regierung ab— hängiges Institut, sondern eine durchaus freiwillige Schöpfung der Selbstverwaltung.

Wir glauben bezweifeln zu sollen, daß derartige Korporationen aus freiem Antrieb unter den deutschen Kolonisten im Auslande entstehen, sonst wären solche wohl schon entstanden; auch ist, wenn wir nicht irren, England mit dieser Schöpfung, soweit dieselbe eine freiwillige, von der Regierung unabhängige ist, wohl allein geblieben. Es dürfte aber dieser Um⸗ stand auch keineswegs allzusehr in die Wagschale fallen. Genau dieselben Erwägungen, die überall in fast allen deutschen Bundesstaaten die Beschaffung staatlicher Handels⸗ bezw. Handels und Gewerbe kammern gerechtfertigt haben, dürften das in um so höheren Grade für Handelskammern im Auslande geboten erachten lassen. In um so höherem Grade deshalb, weil das Maß der für das Reich und die Einzelstaaten durch Handelskammern im Auslande zu wahrenden Interessen leicht größer sein wird, als bei den Handelk kammern im Inlande. Für diese Anschauung dürfte aber auch noch der Umstand sprechen, daß Frankreich, Italien und Oesterreich nur staatliche Handelskammern im Auslande haben.

Frankreich hat zur Zeit 26 chambres de com- merce frangaises und 3 comitéss consultatifs commerciaux à l'tranger. Die nachfolgend den Handelskammersitzen beigefügten Gründungsjahre lassen am besten erkennen, wie ehr sich die ersten Versuche bewährt haben müssen, daß man so ent⸗ schlossen mit weiteren Gründungen vorging: a in Europa: Athen ⸗Piräus (1887), Barcelona (1883), Brüssel (1885), Charleroi (1885), Konstantinopel (13884), Galaß (1885), Lissabon (1887), Liverpool (1885), London (1884), Mailand (1885), Haag. Amsterdam und Rotterdam (1887), Valencia (1887); b. in Amerika: Buenos⸗Aires (1884), Caracas (18386), Lima (1887), Mexiko (1884), Montevideo (1882), Montreal (1886), Neu⸗Orleans (1876), Rio de Janeiro (1885), Rosario (1885), Valparaiso eh e. in Afrika: Alexandria (1884), Port Said

Comitès Commereiaux befinden sich in Havana (1886), Port Louis auf Mauritius (1884) und in Shanghal (1886).

Die Mehrzahl dieser Kammern veröffentlicht all⸗ jährlich Berichte und auch periodische Mittheilungen, welche der, Monitenr officiel du commerce“ in Paris abdruckt. Im Uebrigen kann man sich diese Berichte sowohl vom Sitze der Kammer beschaffen wie in Paris auf dem Bureau de Renseignements com- mereianx (Direction du Commerce exterieur) davon jederzeit Einsicht nebnen. Die Kammern korrespondiren regelmäßig mit dem französischen Handelz⸗Minister, in dessen Ressort die Gründung und Verwaltung derselben gehört. Genannter Minister gewährt den Kammern Zuschüsse aus dem jährlich durch das Budget dafür ausgeworfenen Etat. Als Ehrenvorsitzenden haben sämmtliche Kammern den Repräsentanten der Gesandtschaft oder des Konsulats gewählt Ein besonderes Gesetz be⸗ steht für diese Kammern in Frankreich nicht, deren Einrichtung beruht auf einer administrativen Tra—⸗ dition aus dem Ministerium Herisson vom Jahre 1883ñ84. Außer der schon erwähnten Berichterstat⸗ tung geben sie Bescheid auf die vielfachen Anfragen von Industriellen und Kaufleuten, vermitteln häufig geschaͤftliche Verbindungen, machen Vorschläge für entsprechende Repräsentanten von Geschäften im Auslande, vermitteln neue Waaren, Muster u. s. w.

Italien hat z. Zt. solche Kammern in Paris, London, Konstantinopel, Galatz, Alexandria, Tunis, San 5 New · Aork. Buenos · Aires, Montevideo,

osario; auch in Italien besteht keine organisatorische Gesetzgebung hierfür. Vielmehr regelt jede dieser Kam⸗ mern selbst ihre Verwaltung nach den in den betreffenden Städten in der Generalversammlung von ansässigen Kaufleuten beschlossenen Statuten, welche dann von dem Minister für Ackerbau und Handel des König reichs Italien genehmigt oder auch demselben nur einfach mitgetheilt werden. Fast sämmtliche Kam⸗ mern stehen unter dem Ehrenvorsitze des betreffenden italienischen Konsuls oder sind wenigstens darauf bedacht, gute Beziehungen mit dem Konsulate zu unterhalten, um einen unzuträglichen Dualismus zu vermeiden. Der größte Theil dieser Kammern ver⸗ öffentlicht Berichte. Sie widmen ihre Thätigkeit vor Allem auch den permanenten Musterlagern, welche bestimmt sind, die italienischen Produkte im Auslande bekannt zu machen. ;

Der Zeit nach an vierter Stelle ist Oesterreich⸗ Ungarn mit der Errichtung solcher Kammern voran⸗ gegangen und zwar erst in allerneuester Zeit. Es e, solche in Konstantinopel, Alexandria, London und Paris. Die Statuten der letzteren wurden erst im Laufe dieses Duft genehmigt. Ein besonderes Gesetz besteht auch für diese Institute nicht, dieselben regeln ihre Angelegenheiten durch Statut, dessen Geneh⸗ migung durch das Raiserliche Ministerium des Aeußern geschieht; so lesen wir in dem Sitzungsbericht der Pilsener Handels und Gewerbekammer vom 25. Juni iss§, daß sich in Paris eine freiwillige Vereinigung in Frankreich ansässiger oder daselbst vertretener österreichisch⸗ ungarischer Gewerbetreibender zum Zweck der Pflege und Entwickelung ihrer gemeinsamen Interessen, sowie der Förderung des Handels und Verkehrs mit der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie 6 berathende und aufklärende Thätigkeit gebildet abe.

Ein nochmaliger Rückblick auf die vorstehende

gl der Mitglieder betrug im Jahre 1883 19. lerdings ist diese sogenannte Handelskammer, die übrigens die angesehensten Firmen der englischen

geschichtliche Darlegung ergiebt, daß in den Städten, in welchen bis jetzt nur Oesterreich Ungarn Handels

kammern im Auslande hat, überall je drei derselben bestehen, nämlich in Paris eine englische; eine ita⸗ lienische und eine öoͤsterreichische; in London eine italieniscke, eine französische, eine österreichische; in Alexandria eine französische, eine italienische und eine österreichische; in Konstantinopel eine franjö⸗— sische, eine italienische, eine österreichische.

Diese Thatsache allein schon, abgesehen von den vielfachen sachlichen Gründen in der Einleitung dieses Berichts, scheint uns besonderer Beachtung werth zu sein, so daß auch Deutschland allen Anlaß hat. die Frage der Errichtung solcher Institute in Erwägung zu ziehen. Die geschichtliche Entwickelung zeigt, daß es drei Arten solcher Korporationen giebt: freie, wie die britische in Paris, solche mit durchaus gebundener Marschroute und staatlicher Subvention wie die französischen, solche mit einer gewissen Freiheit der eigenen Verfassung, sonst aber in unmittelbarer Fühlung mit dem einschlägigen Ministerium des Mutterlandes wie in Italien und Oesterreich.

Die bisherige Art und Weise der Entwickelung derartiger Einrichtungen in Deutschland dürfte schlechterdings dafür sprechen, daß bei uns an eine solche Einrichtung gleich in organisatorischer Weise herangetreten wird.

Was zunächst die Aufgabe der zu schaffenden Handelskammern im Auslande betrifft, so dürfte der Zweck derselben bei den österreichischen Handels— kammern, wie es vorstehend wiedergegeben ist, in prinzipiell erschöpfender Weise gefaßt sein: Die Handelskammern im Auslande haben die gemein samen Handelsinteressen zu pflegen und zu entwickeln und den Handel und Verkehr mit dem deutschen Reiche durch berathende und aufklärende Thätigteit zu fördern. Noch kürzer ließe sich das in Anknüpfung an den Wortlaut des badischen, des jüngsten deutschen Handelskammergesetzes, dahin fassen: ‚Die Handels⸗ kammern im Auslande haben die Aufgabe, die Ge⸗ sammtinteressen des deutschen Handels und der deutschen Industrie von ihrem Bezirk aus wahrzu⸗ nehmen. Immer muß also der Schwerpunkt dieser Korporationen in Deutschland liegen, wodurch ja keineswegs ausgeschlossen sein soll und sein wird, daß dieselben mit der Wahrung der deutschen In⸗ ee n. ihre eigenen im Auslande selbst pflegen und ördern.

Bezüglich der Errichtung solcher Kammern düfte zunächst das Vorgehen anderer Kulturstaaten, wie vorstehend geschildert, die nöthigen Fingerzeige geben. Jedenfalls möchten wir glauben, daß vor Allem die Erwägung der Frage am Platz sei, ob an den ge⸗ nannten Plätzen Deutschland ein Interesse hat, auch die Bildung von Handelskammern anzulegen.

Im Uebrigen glauben wir auf eine Besprechung der etwaigen Organisation dieser Kammern im Einzelnen hier umsomehr verzichten zu dürfen, da kein Grund besteht, daß dieselbe wesentlich von jener der heimischen Korporationen gleicher Art abweiche. Statt des Handelsregisters wird bei der Frage des aktiven und passiven Wahlrechts am richtigsten die in §. 12 des deutschen Reichsgesetzes betr. Organi⸗ sation der Bundeskonsulate vom 8 November 1867 erwähnte Matrikel neben der Angehörigkeit an den Handels- und Industriestand des betreffenden Platzes zu dienen haben. Die Größe der Bezirke dürfte wohl in verschiedenen Ländern verschieden sein. Jedenfalls ist kein Grund gegeben, daß wenn z. B. in Mailand eine solche Kammer errichtet würde, nicht auch die deutschen Reichsangehörigen anderer italienischer Städte mit zu den aktiv und passiv . dieser Kammer genommen werden önnten.

Der Geschäftskreis der mehrgenannten Korpo—⸗ rationen würde sich darin erschöpfen, die deutschen Reichs- und Landesbehörden in der Fördernng des deutschen Handels und der deutschen Industrie durch thatsächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen, sowie alljährlich über die Lage und den Gang des Handels und der Industrie ihres Bezirks unter besonderer Berücksichtigung der deutschen einschlägigen Verhältnisse während des vorher⸗ egangenen Jahres Bericht zu erstatten. Auch önnen dieselben zur Mitwirkung bei der Leitung und Beaufsichtigung von der Förderung des deutschen Handels und der deutschen Industrie dienenden offentlichen Anstalten und Einrichtungen, z. B. per⸗ manenten Musterlagern u. s. w. herangezogen werden. Speziell haben diese Handelskammern die Pflicht, an sie ergehende Anfragen der einschlägigen Reichs konsuln zu beantworten, welche sich innerhalb der in §. 1 gezogenen Grenze bewegen.

Solchen ,,,, gebührt natürlich auch das Recht, Anträge und Wünsche an die zu deren Erledigung geordneten Behörden zu richten, doch ist in. jedem Falle Abschrift derartiger direkt eingereichter Eingaben an das einschlägige Konsulat zu geben.

Von großer Bedeutung ist die Kostenfrage. Wir sollten meinen, daß man sich hier an die im Auslande verschiedenen Verhältnisse anlehnen könnte. Je größer die Zahl der deutschen Reichsangehörigen eines Kon⸗ sulatsbezirks ist, je größer der Einfluß der einzelnen derselben in dem fraglichen Konsulatsbezrke selbst ist, und endlich je wichtiger ein solcher Bezirk für den Verkehr mit. Deutschland ist, desto intensiver wird das . einer solchen Kammer sein, auch durch die Heranziehung entsprechender Arbeitskräfte die ihr gesetzten Aufgaben, an denen ja schließlich die Angehörigen der Kammer und die deutsche Kolonie selbst ebenso gut interessirt sind, als das Deutsche

Reich selbst, zu erfüllen, und je leichter wird es einer—