Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kabinets⸗Rath Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta, Kammerherrn von dem Kneseb eck, sowie dem Geheimen Regierungs Rath Dr. Hinzpeter aus Biele— feld die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht⸗ preußischen Insignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen, — Letzterem: des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub.
Deu tsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Philippi den Kaufmann August Duncker zum Konsul in
Mozambique zu ernennen geruht.
Bekanntmachung.
Am 15. d. M. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn— Direktion zu Frankfurt a. M. an der Bahnstrecke Halle — Münden der Haltepunkt Niedergebra für den Personen— und Gepäck-Verkehr eröffnet worden.
Berlin, den 21. November 1888.
In Vertretung des . Reichs⸗Eisenbahnamts: ulz.
Verordnung. zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land— und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Per so nen, vom 5. Mai 1886. d. d. Kamenz, den 17. November 1888.
Von Gottes Gnaden, Wir, Albrecht, Prinz von Preußen ꝛc., Regent des Herzogthums Braunschweig, verordnen hiermit auf Grund des §. 129 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land— und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichs-Gesetzblatt S. 132) zur Aus⸗ führung dieses Gesetzes, was . 54
„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der 88. 28 Abs. 3, 87 Abs. 4, 83 Abs. 1 des Reichsgesetzes ist Unser Herzogliches Staats-Ministerium; im Sinne der 88. 6 Abs. 3, 16 Abf. 3, 1357. Abf. T unb 142 Abs. 7 dagegen dis betreffend Herzogliche Kreis⸗Direktion.
„Untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der 88. 3 Abs. 1, 34 Abs. 1, 46, 53 Abs. 4, 64 Abs. 4, 67 Abs. 1, 90 Abf. 2, 92 und 140 ist die betreffende Herzogliche Kreis⸗-Direktion.
„Orts-Polizeibehörden“ im Sinne der 88§. 55 — 60 sind in Unserer Haupt- und Residenzstadt Braunschweig Unsere Herzog⸗ liche Polizei⸗Direktion, in den übrigen Städten die Vorsitzenden der Stadtmagistrate bezw. deren gesetzliche Stellvertreter, in den Landgemeinden die Gemeinde-Vorsteher, in den Gemar⸗ kungen die Gemarkungs⸗Polizeibeamten.
„Gemeindebehörden“ im Sinne der 88. 6 Abs. 3, 34 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1, 46, 58 Abf. 1, 59 Abs. 3, 60 Abs. 1, 81. Abs. 2, 82 Abs. 1 und 142 Abs. 2 sind in den Städten die Stadtmagistrate, in den Landgemeinden die Gemeinde⸗Vorsteher. .
Die nach 5. 12 Abs. 1 und 2 von der Aussichtsbehörde abzugebenden Entscheidungen werden von der kollegialen Ge— werbebehörde — Verordnung vom 15. September 1869 Nr. 73 — in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien und nach Erhebung der etwa ange— tretenen Beweise getroffen.
Ueber Rekurse gegen die Entscheidungen der kollegialen Gewerbebehörde entscheidet in zweiter und letzter Instanz Unser Herzogliches Staats⸗Ministerium, Departement des Innern.
Die Rekurse sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bei der kollegialen Gewerbebehbrde zu rechtfertigen und von letzterer mit gutachtlichem Bericht Unserm Herzog—⸗ lichen Staats-Ministerium, Departement des Innern, zu überreichen.
. Als Aussichtsbehörde im Sinne des §. 136 Abs. 2 fungirt in den Städten der Stadtmagistrat, in den Landgemeinden die betreffende Herzogliche Kreis-Direktion (53. 3 der Verord⸗ nung vom 23. November 1883 . 40.
. §. 4.
Die in 5§. 34 Abs. 2 bezeichneten Geldstrafen fließen in die . Gemeindekasse; die in den 88. 90 Abs. 2 und 23 Abs. 2 erwähnten Strafgelder fließen bis auf weitere Ver⸗ fügung in die Bureaukassen der Herzoglichen Kreis-Direktionen, von welchen sie bis auf Weiteres ad depositum zu nehmen sind.
Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei— gedruckten Herzoglichen Geheime⸗Kanzlei⸗Siegels. Kamenz, den 17. November 1888. (L. S.) Albrecht, Prinz von Preußen. Otto. Hartwieg.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor und Direktor des Chemischen Laboratoriums, Dr. Viktor Johannes Meyer zu . den Charakter als Geheimer Regierungs-Nath, owie dem praktischen Arzt, Sanitäts⸗Rath Dr. Johann Staub . . Trier den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu verleihen.
Berlin, den 22. Novem ber 1888.
Se. . Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen ist gestern Mittag hier eingetroffen, im Königlichen Schlosse ahgestiegen und Abends wieder abgereist.
Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thron— folger von Rußland ist gestern Abend hier eingetroffen
Heute früh sind hier eingetroffen und haben im König— lichen Schlosse Wohnung genommen:
Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Erz— herzog Franz Ferdinand von Oesterreich-Este und
Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Aosta.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Stadtgemeinde Ronsdorf ist die Erlaubniß zur Vor⸗ nahme allgemeiner Vorarbeiten für eine schmalspurige Eisenbahn von Ronsdorf nach Müngsten an der Wupper ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der Privatdozent Professor Dr. Paul Jannasch zu Göttingen ist zum außerordentlichen Professor in der philo— sophischen Fakultät daselbst ernannt worden.
Der Erste Seminarlehrer Hotop vom Schullehrer— Seminar zu Angerburg ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Homberg versetzt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Adler—⸗ flychtschule in Frankfurt 4. M, Dr. Otto Rausenberger, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Bekanntmachung.
Für die nächstjährige Heeres-Ersatz-Aushebung
wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1869 bis zum 31. Dezember 1869 geboren sind und sich hierselbst aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweis⸗ mitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung sonst unausbleiblicher ö dergleichen Bescheinigungen nunmehr zu beschaffen aben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilenden Bescheinigungen werden kostenfrei ausgefertigt.
Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufftellung der Rekrutirungs-Stammrolle wird in der ersten Hälfte des Monats Januar k. J. bekannt gemacht werden.
Berlin, den 22. Noyember 1888.
Die Königlichen Ersatz-Kommissionen der Aushebungs-Bezirke Berlin.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Ber lin, 22. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag um 123/ Uhr die Deputation des 8. Husaren-Regiments, welche zur Begrüßung Höchstihres Chefs, Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten-Thronfolgers von Rußland, hier eingetroffen ist, nahmen den Vortrag des Staats-Ministers Grafen von Bismarck und, daran anschließend, den des General⸗Intendanten Grafen Hochberg entgegen.
Um 11st Uhr empfingen Se. Majestät den Besuch und die Meldung Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzegs von Sachsen⸗Weimar.
Abends 8 Uhr 40 Minuten empfingen Se. Majestät der Kaiser den Großfürsten⸗Thronfolger von Rußland, Kaiserliche Hoheit, auf dem Stettiner Bahnhof und geleiteten Höchst— denselben nach der russischen Botschaft.
Heute begaben Se. Majestät Sich um 73M Uhr früh nach dem Anhalter Bahnhof, zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Aosta, und um R/ Uhr nach dem Exerzierhause des Kaiser Alexander⸗Garde⸗ Grenadier⸗Regiments, woselbst eine kriegsstarke Compagnie vor dem Großfürsten⸗Thronfolger exerzierte.
Um 11 Uhr wohnten Se. Maßjestät dem Gottesdienst in der Schloßkapelle bei und eröffneten um 12 Uhr Allerhöchst— selbst den Reichstag.
— Gestern fand aus Veranlassung des Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich Diner mit Umgebung bei Sr. Majestät dem Kaiser und König statt. Mit den anwesenden Gästen wurde auf das Wohl Ihrer Majestät getrunken.
— In der am 21. d. M. unter dem Vorsitz des Vize— . des Staats⸗-Ministeriums, Staats fekretärs des nnern von Boetticher, abgehaltenen Plenarsitzung er— theilte der Bundesrath dem Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften, die Zustimmung. Die Konvention mit dem Freistaat Salvador wegen Verlängerung des mit demselben bisher be⸗ standenen Freundschafts, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 13. Juni 18710 wurde dem Ausschuß für Handel und Verkehr zur Vorberathung überwiesen. Ueber den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vorarbeiten für das Nationaldenkmal Kaiser Wilhelm's L, wird in einer der nächsten Sitzungen Beschluß gefaßt werden.
— Bevollmächtigte zum Bundesrath sind zur Zeitt:
Königreich Preußen. Fürst von Bismarck, Reichs— kanzler, Praͤsident des Staats⸗Ministeriums. von Boetticher, Staats⸗Minister, Stellvertreter des Reichskanzlers, Vize⸗ Präsident des Staats-⸗Ministeriums, Staatssekretär des Innern. von Maybach, Staats-Minister und Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten, Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichs⸗-Eisenbahnen. Dr. Freiherr von Lucius, Staats- Minister und Minister fr Landwirthschaft ꝛc. Dr. von Frie dberg, Staats⸗ und Justiz-⸗Minister. Pr. von Goßler,
taats⸗Minister und Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ . Dr. von Scholz, Staats⸗ und kan, err. ronsart von Schellen dorff, Staats- und Kriegs⸗ Minister. Graf von Bismarck-Schönhausen, Staatt⸗ Ninister, Staatssekretüär des Auswärtigen Amts. Herrfurth, Staats⸗Minister Fund Minister des Innern. Dr. von
und im Kaiserlich russischen Palas abgestiegen.
Stephan, Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär des
Reichs⸗Postamts. Dr. von Schelling, Wirklicher Geheimer Rath, Stgatssekretär des Reichs⸗Justizamts. Graf von Monts, Vize⸗Admiral, stellvertretender Chef der Kaiserlichen Admiralität. a. von Maltzahn, Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretaͤr des Reichs⸗-Schatzamts. Hasselbach, Wirklicher Geheimer Rath. General-Direktor der indirekten Steuern. Meinecke, irklicher Geheimer Rath, Unter⸗ Staatssekretür. Magdeburg, AUnter⸗Staatssekretär. — Stellvertreter: von Marcard, Wirklicher Geheimer Rath, Unter ⸗Staatssekretär. Burghart, Wirklicher Geheimer Rath, General-Direktor der direkten Steuern. von Blume, General -⸗Lieutenant. von Putt⸗ kamer, Wirklicher Geheimer Rath, Unter⸗Staatssekretär. Graf von Berchem, Unter⸗Staatssekretär. Studt, Unter⸗ Staatssekretär. von Schr aut, Unter⸗Staatssekretär. Kühn e, General Major. Aschen born, Direktor im Reichs⸗Schatzamt. Hellwig, Direktor im Auswärtigen Amt. Reichardt, Direktor im Auswärtigen Amt. Humbert, Wirklicher Ge⸗— heimer Legations⸗Rath. Lohmann, Geheimer Ober⸗ Regie⸗ rungs-Rath. Dr. Schulz. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Kraefft, Geheimer Ober-Regierungs-Rath. Fleck, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath.
Königreich Bayern. Dr. Freiherr von Lutz, Staats Minister des Innern für Kirchen- und Schul⸗-Angelegenheiten und PVorsitzender im Ministerrath. Dr. von Riedel, Staats⸗ Minister der Finanzen. Freiherr von Crailsheim, Staats⸗ Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern. Graf von Lerchenfeld-Koefering, außerordentlicher Gesandter und, bevollmächtigter Minister. von ylander, General— Major. — Stellvertreter: Freiherr von Stengel, Ministerial-⸗Rath. Heller, Ministerial-Rath Landmann, Ober ⸗Regierungs-Rath. Geiger, Ober⸗Rechnungs-Rath,
Königreich Sachsen. von Nostitz-Wallwitz, Staats-Minister des Innern und Minister des Königlichen Hauses. Freiherr von Könneritz, Staats-Minister der Finanzen. Dr. Graf von Hohenthal und Bergen, außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. von Schlieben, Oberst-Lieutenant. — Stellvertreter: Held, Geheimer Rath und General-Staatsanwalt. von Watzdorf, Geheimer Rath. Böttcher, Geheimer Rath. Golz, Zoll⸗ und Steuer-Direktor. Hoffmann, General-Direktor der Staatseisenbahnen. Vodel, Geheimer Regierungs-Rath.
Königreich Württemberg. Br. Freiherr von Mittnacht, Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Staats⸗ Minister des Königlichen Hauses und der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten. von Schmid, Staats-Minister des Innern. Graf von Zeppelin, außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmächtigter Minister, General-Major. Dr. von Stieglitz, Direktor. — Stellvertreter; von Horion, Wirklicher Geheimer Kriegsrath. von Moser, Wirklicher Direktor. Balz, Ministerial-Rath. Schicker, Ober-Regierungs⸗-Rath. Fisch er, Ober-Finanz-Kath. von Reidhardt, Major.
Großherzogthum Baden. Dr. Turban, Staats— Minister, Präsident des Staats-Ministeriums und des Ministeriums des Innern. Dr. Ell stät ter, Finanz⸗Minister. Dr. Nokk, Wirklicher Geheimer Rath, Vrãäsident des Ministe⸗ riums der Justiz, des Kultus und des Unterrichts. — Stell
vertreter: Freiherr von Marschall, außerordentlicher Gesandter und he dolimãchtigter Minister. Scherer, Ministerial⸗ Rath. Seu bert, Ministerial⸗Rath.
Großherzogthum Hessen. Fin ger, Staats⸗-Minister, Minister des Großherzoglichen Hauses, des Aeußern, des Innern und der Justiz. Dr. Neidhardt, Wirklicher Ge⸗ heimer Rath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Web er, Witklicher Geheimer Rath, Präsident des Finanz⸗Ministeriums. — Stelldbertreter: Hallwachs, Geheimer Staatsrath. von Werner, Geheimer Rath.
Großherzogthum Mecklenburg- Schwer in, von Bülom, Staatsrath, Vorstand des Finanz-Ministeriums. von Prollius, Geheimer Rath, außerordentlicher Gesandter und beyollmächtigter Minister. — Stellvertreter: Olden⸗ burg, Ober⸗Zolldirektor.
Großherzogthum Sachsen-Weimar. Dr. Stich⸗ ling Stgats-Minister. — Stellvertreter: Dr. Heer⸗ wart, Geheimer Staatsrath.
Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. von Prollius (siehe Mecklenburg⸗Schwerin).
Großherzogthum Oldenburg. Selkmann, Ge— han Rath. — Stellvertreter: Dr. Neidhardt (ehe Hessen).
Herzogthum Braunschweig. Graf Görtz-Wris— berg, Staats-Minister. Freiherr von Cramm-Burgdorf., außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minisker.
Herzogthum Sachsen-Meiningen. Freiherr von Giseke, StaatsMinister. — Stellvertreter: Freiherr von Stengel (siehe Bayern).
Herzogthum Sachsen-Altenburg. von Leipziger, Staats⸗Minister. S Stellvertreter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. Dr. von Bonin, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Herzogthum Anhalt. von Krosigk, Staats— Minister. — Stellvertreter: Freiherr von Cramm— Burgdorf lsiehe , , ,
Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. von Wolffers dorff, Staats-⸗Minister und Kammerherr. — ö. 9 l . eter: Dr. Heerwart lsiehe Großherzogthum Sachsen).
Füstent hum Schwarzburg⸗Rudolstadt. von Starck, Stagts-Minister. — Stellvertreter: Dr. Heer—⸗ wart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Fürstenthum Waldeck und Pyrmont. von Sal— dern, Landes-Direktor. — Stellvertreter: Magdeburg (siehe Preußen).
Fürstenthum Reuß ä. L. von Geldern-Crispen— dorf, Geheimer Regierungs-Rath. — Stellvertreter: von Prollius (siehe Mecklenburg⸗Schwerin).
Fürstenthum Reuß j. L. Dr. von Beulwitz, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Fürstenthum Schaumburg-Lippe. Spring, Negierungs⸗Präsident. — Stellvertreter: von Prollius (siehe Mecklenburg⸗Schwerin).
Fürstenthum Lippe. Freiherr von Richthofen, Kabinets⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Neidhardt ssiehe Hessen).
Freie und Hansestadt Lübeck. Dr. Krüger, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. — Stellvertreter: Dr. Klügmann, Senator.
Freie Hansestadt Bremen. Dr. Gildemeister, Bürgermeister — Stellvertreter: Dr. Meier, Senator. Dr. Krüger (siehe Lübeck). Dr. Klügmann lsiehe Lübech.
Freie und Hansestadt Hamburg. Dr. Vers—⸗ mann, Bürgermeister. — Stell vertreter: Dr. Schroeder, Senator. Dr. Krüger (siehe Lübeck,. Dr. Burchard, Senator. Dr. Klügm ann lsiehe Lübech. ;
Kommissare der Landesverwaltung für El saß— Lothringen. Dr. Kayser, Geheimer Legations⸗Rath. Hauschild, Geheimer Regierungs⸗Rath. ;
Protokollführer. Bartels, Geheimer Regierungs—⸗ Rath. — In dessen Behinderung: Schroeder, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Nath. .
9 J Radtke, Geheimer Rechnungs⸗ ath.
. Die Ausschüsse des Bundesraths sind wie folgt gebildet:
I. Ausschuß für das Landheer und die Festungen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Sachsen⸗Coburg und Gotha. .
II. Ausschuß für das Seewesen. Preußen, Bayern, König⸗ reich Sachsen, Mecklenburg Schwerin, Hamburg.
III. Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklen⸗ burg⸗ Schwerin, Braunschweig. — Stellvertreter: Hessen, Großherzogthum Sachsen. — Kommissar: Elsaß⸗Lothringen.
IV. Ausschuß für kö und Verkehr. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Hessen, Großherzogthum Sachsen, Hamburg. — Stellvertreter: Lübeck. — Kommissar: Elsaß⸗Lothringen.
V. Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen. Preußen, Königreich Sachsen, Baden, Hessen, Großherzogthum Sachsen, Aldenburg, Lübeck. — Stell vertreter; Württemberg.
VI. Ausschuß sur Justizwesen. Preußen, Bayern, König⸗ reich Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Lübeck. — Stell— vertreter: Braunschweig, Schwarzburg⸗-Rudolstadt. — Kom—⸗ missar: Elsaß⸗Lothringen.
VII. Ausschuß für Rechnungswesen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Braun— schweig. — Stellvertreter: Mecklenburg⸗Schwerin. — Kom⸗ missar: Elsaß⸗Lothringen.
VIII. Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten. Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin.
IX. Ausschuß für Elsaß⸗-Lothringen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg— Schwerin, Braunschweig. — Stellvertreter: Hessen, Lübeck. — Kommissare; Elsaß⸗Lothringen.
X. Ausschuß für die Verjassung. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg, Sachsen⸗ Meiningen. ;
XI. Ausschuß für die Geschäftsordnung. Preußen, Bayern, Württemberg, Hessen, Großherzogthum Sachsen, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt.
Ausschuß für das Eisenbahn⸗Gütertarifwesen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Oldenburg.
— Bei der Festsetzung der Alimente für die geschiedene, unschuldige Ehefrau muß, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, IV. Civilsenats, vom 15. Oktober d. J, im Gel— tungsbereich des preußischen allgemeinen Landrechts ein der Ehefrau angefallenes Erbrecht, welches zur Zeit der Che— trennung in Gestalt einkommenfähigen Vermögens noch nicht realisirt ist und nach Lage des Erbrechts noch nicht hat realisirt werden können, ganz und dauernd außer Berücksichtigung bleiben, mochte auch der Rechtsgrund zu einer späteren Reali⸗ sirung solcher Art schon gegeben sein.
— Der Gemeinschuldner wird, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 16. Oktober d. J., durch die Konkurseröffnung weder rechts- noch handlungs— unfähig, vielmehr ist er alle rechtlichen Verfügungen, welche die Konkursmasse nicht berühren, vorzunehmen berechtigt. Es genügt demnach hinsichtlich der nach Rheinischem Recht bei der Cession einer Forderung erforderlichen Zustellung des Ueber⸗ trags an den Schuldner nach der Konkurseröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht die Zustellung an den Konkurtzverwalter, sondern es muß auch eine solche an den Gemeinschuldner selbst erfolgen, widrigenfalls der Cessionar ein für die Zeit nach der Beendigung des Konkursverfahrens wirksames Abkommen zwischen dem Cedenten und dem Schuldner gegen sich gelten lassen muß.
— Ein Genossenschaftsvorstand hatte, nachdem er im Laufe des Umlageverfahrens einem Genossenschaftsmitgliede auf Grund der von diesem eingereichten Lohnnachweisungen cinen Auszug aus der Heberolle zugestellt und das Mitglied gegen die Feststellung seines Beitrages Beschwerde er⸗ hoben hatte, dem Genossenschaftsmitgliede einen neuen (er— höhten) Heberollenauszug zugefertigt, da aus den in der Be⸗ schwerdeschrift enthaltenen Angaben sich ergeben hatte, daß die anrechnungsfähigen Löhne in der Lohnnachweisung irrthüm— licherweise zu niedrig in Ansatz gebracht waren. Das Re ich s⸗ Versicherungsamt hat, indem es die Entscheidung des hier nicht vorliegenden Falles, wo ein Genossenschaftsmitglied bös⸗ willig eine unrichtige Feststellung der Beiträge ö hat, dahingestellt sein ließ, sich in einem e⸗ scheide vom 11. Oktober d. J. (Nr. 617) dahin ausge— sprochen, daß jenes Verfahren nicht gerechtfertigt war. In dem Bescheide ist Folgendes ausgeführt worden: Das in den §8§. 71 ff. des Unfallversicherungsgesetzes geregelte Umlageverfahren ist ein alljährlich wiederkehrendes und inner⸗ halb jedes Veranlagungsjahres in sich abgeschlossen. Das Unfall versicherungsgesetz keunt nur eine einmalige Ermittelung des Gesammtbedarfs der Berufsgenossenschaft für je ein Rech⸗ nungsjahr und ebenso einen nur einmaligen Auszug aus der Heberolle; es enthält keine Bestimmung, welche eine Erhöhung dieses Heberollenauszuges zuließe (68. 72, 103 des Unfallver— sicherungsgesetzes7 Daher kann es für zulässig nicht erachtet werden, einem Mitgliebe, nachdem ihm ein Heberollenauszug zugestellt worden ist (5. 72 Absatz 2 des Unsallversicherungs— gesetzes), eine weitere, die erste übersteigende Anforderung noch nachträglich zuzufertigen (vergleiche über die analogen Ver— hältnisse bei der Veranlagung zu den Klassen des Gefahren—⸗ tarifs die Bescheide 442, „Amtliche Nachrichten“ 1887 Seite 318 und 471, „Amtliche Nachrichten“ 1888 Seite 86). Es ist ebenso das Recht, wie die Pflicht der Beruf sgenossen⸗ schaften, sich rechtzeitig gegen unrichtige, die Beitrags— verpflichtung der Unternehmer mindernde Angaben derselben in den Lohnnachweisungen zu schützen, und es stehen ihr hier⸗
für hinreichende Mittel und Wege zu Gebote. Insbesondere
aben die Berufsgenossenschaften in Fällen unrichtiger that⸗ ächlicher Angaben der Unternehmer das Recht, diese Angaben zu berichtigen (vergleiche Bescheid 137, „Amtliche Nachrichten“ 1886 Seite 55) und ferner gemäß S5. 103 des Unfall⸗ . das Recht zur Bestrafung der Unter⸗ nehmer bis zur Höhe von 500 M Endlich würde eine trotz⸗ dem etwa eintretende Verkürzung der Berufsgenossenschaft dieselbe nur für ein . treffen, weil die Umlegung der Beiträge alljährlich geschieht.
— Bei der gestern Abend 9 Uhr 10 Minuten auf dem Stettiner Bahnhofe erfolgten Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit des le fn fen. Thronfolgers von Ruß⸗ land wurde die Ehrenwache vom Kaiser Alexander Garde ⸗Grenadier-⸗-Regiment Nr. 1“ gegeben; die Ehren⸗ eskorte stellte die 3. Escadron des Regiments der Gardes du Corps. Die Ehrenwache bei dem heute früh 7 Uhr 45 Minuten auf dem Anhalter Bahnhofe erfolgten Eintreffen Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Aosta wurde vom Garde⸗-Füsilier⸗Regiment gestellt, während zwei Zuge des Garde⸗-Kürassier⸗Regiments die Ehreneskorte bildeten.
Vor Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten⸗Thronfolger von Rußland fand in Gegenwart Sr. Majestät des Kai⸗ sers und Königs heute Vormittag 10 Uhr ein Vorexerzieren einer Compagnie des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Negi⸗ ments Nr. 1 in dem Exerzierhause des Regiments, am Prenz⸗ lauer Thore, statt.
— Zum Ehrendienst bei Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Aosta sind Allerhöchst befohlen worden: der General-Lieutenant von Sob be, Comniandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, der Qberst- Lieutenant Freiherr von Bissing, Flügel-⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und der Oberst-Licutenant von Lieres und . . Commandeur des 2. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 14.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sachsen⸗coburg und gothaische Staats-⸗Minister Dr. von Bonin, ist hier angekommen.
— Der hiesige mexikanische Gesandte, Don Romero Vargas, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Legations-Sekretär Larrainzar als interimistischer Geschäftsträger.
— Der General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs- und Bildungswesens, General der Infanterie von Strubberg, à la suite des Kadetten⸗-Corps, ist von Koblenz hierher zurück— gekehrt.
— Der General-Lieutenant von Kropff, Commandeur der 15. Division, hat nach beendetem Urlaub die Rückreise in die Garnison Köln angetreten.
Bayern. München, 21. November. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Aosta trafen heute Nach— mittag um 5 Uhr hier ein und setzten nach halbstündigem Aufenthalt die Reise nach Berlin fort.
Baden. Karlsruhe, 19. November. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog ertheilte heute Abend dem österreichisch⸗ ungarischen Gesandten, Fürsten Wrede, Audienz und nahm dessen Abberufungsschreiben entgegen. Zuvor hatte die Großherzogin den Fürsten Wrede mit Gemahlin empfangen. vu Ehren des scheidenden Gesandten fand um 6 Uhr Hoftafel statt. — In Freiburg ist gestern der Wirk⸗ liche Geheime Rath, Freihertr August von Marschall, Ober⸗Hofrichter a. D., Vater des Großherzoglichen Gesandten in Berlin, im Alter von nahezu 85 Jahren gestorben.
Mecklenburg ⸗ Schwerin. Schwerin, 21. November. (Meckl. Nachr.) Der Großherzog, die Großherzogin— Mutter, die Großherzogin Marie und die Herzogin Elisabeth werden sich morgen Nachmittag von hier nach Ludwigslu st begeben, zur Theilnahme an der daselbst am Freitag, den 23. d., bei den Fürstlich Reuß'schen Herxr— schaften stattfindenden Tauffeierlichkeit. — Der Groß— herzog reist von Ludwigslust am Sonnabend, den 24. d., nach Berlin, von wo Se. Königliche Hoheit am 27. d. M. die . nach Cannes zum Winteraufenthalt anzutreten gedenkt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 21. November. (Th. C.) Dem Landtage ist die bereits erwähnte Vorlage, betreffend Um- und Neubauten für akademische Zwecke in Jena, zugegangen.
Oldenburg. Oldenburg, 21. November. Aus dem der Landessynode vorgelegten Generalbericht des Ober— Kirchenraths ist hervorzuheben, daß von den während der drei letzten Jahre erfolgten Neubesetzungen von 28 Psfarr⸗ stellen 18 durch höchstunmittelbare Besetzung wegen Mangels an Bewerbern erfolgten. Die Zahl der Eheschließungen über⸗ stieg diejenige der kirchlichen Trauungen um 18, die Zahl der lebend geborenen Kinder diejenige der getauften um 1002; die unehelichen Geburten betrugen 3,8 Proz. der Gebornen; bei 12174 Todesfällen fanden 10 324 kirch— liche Beerdigungen statt. Die kirchliche Armenpflege konnte 116 188,39 M6 einnehmen und hatte 88 020, 24 Mi zu verausgaben. Aus der neuen Schätzung des Pfarr⸗ einkommens xesultirt eine Gesammtschätzungssumme von 321 627,50 M, gegen die vorige Schätzung um 2835 s⸗ weniger. Die evangelische Bevölkerung vermehrte sich von 1855 bis 1885 um 19,33 Proz., die katholische um 1,91 Proz. An Sektirern waren im Herzogthum 1885 0,39 Proz. der Bevölkerung vorhanden.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 21. November. (W. T. B.) Im Budgetausschuß kündigte die Regierung an, sie werde im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung einen Gesetz— entwurf, betreffend das Verbot von Ankündigungen fremd⸗ ländischer Loose, einbringen.
iume, 21. November. (W. T. B.) Bei dem gestern zu Ehren des deutschen Geschwaders von dem Gouver—⸗ neur veranstalteten Galadiner wechselten dieser und Contre⸗Admiral Hollmann begeistert aufgenommene Toaste auf die heiderseitigen Souveräne. Contre-Admiral Hollmann sagte in seinem Trinkspruch, Se. Majestät der Kaiser habe ihn besonders beauftragt, mit dem . die ungarische Meeresküste aufzusuchen, um dieselbe kennen zu lernen; er habe nun nicht nur die traditionelle Gastfreundschaft er⸗ fahren, sondern auch insbesondere den beispiellosen Fortschritt
wahrgenommen, welchen der neu begründete ungarische Staat hier erzielte. Nach dem Diner begaben sich die Gäste in die Opernvorstellung. Heute findet eine große Soirée bei dem Gouverneur statt.
Großbritannien und Irland. London, 21. November. (W. T. B.) In der 6 Sitzung der Kom mission für die Parnell'sche Angelegenheit sprach der Präsident der Kommission eine Geldstrafe von 500 Pfd. gegen Edward Harrington, den nationalistischen Deputirten für Kerry, aus, wegen des im „Kerry Sentinel“ ver⸗ öffentlichten Artikels, welcher eine schwere Beleidigung gegen den Gerichtshof enthielt. In diesem Artikel, auf welchen der Generalprokurator gestern , hatte, war ausgeführt worden, daß der Gerichtshof nur eine Kreatur der Regierung und der „Times“ sei. Harrington hatte auf Be— fragen des Präsidenten erklärt, daß er die Verantwortung für den Artikel übernehme. (Köln. Ztg.)
Frankreich. Paris, 20. November. In dem heute unter dem Vorsitz des Präsidenten Carnot abgehaltenen Ministerrath legte der Minister⸗-Präsident Floquet ein Verzeichniß des im Laufe des Jahres durch Ueberschwemmungen und Gewitter in verschiedenen Departe⸗ ments angerichteten Schadens vor im Gesammtbetrage von 4 Millionen Francs. Der Ministerrath beschloß, von den Kammern einen Kredit von 400 0090 Fr. zur Vertheilung an die der Unterstützung bedürftigen Geschädigten zu fordern.
— 21. November. (W. T. B.) Heute morgen erschien hier eine von Numa Gilly verfaßte Broschüre, welche starke Angriffe gegen mehrere Deputirte enthält. Die Deputirten Gerville-Reache und Salis haͤben erklärt, Numa Gilly und den Verleger Savine wegen Verleumdung gerichtlich belangen zu wollen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. November.
W. T. B.) Die Ernennung des General-Lieutenants
ermann Paucker (vom Ingenieur-Corps) zum Minister
ö und Verkehrsanstalten ist heute publizirt worden.
Italien. Rom, 21. November. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat die Vorlage der Regierung, be⸗ treffend die Reform des Gesetzes über die öffent—⸗ liche Sicherheit, mit 164 gegen 58 Stimmen an— genommen.
Im Senat erklärte der Minister-Präsident Crispi bei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Kommunal— und Provinzial-Reform, daß er nach der Beendigung der Debatte über den vorliegenden Gesetzentwurf die Inter⸗ . Corte's über die italienische Politik im
tothen Meere beantworten werde.
Spanien. Madrid, 21. November. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht die Ernennung Mazo's zum Botschafter bei der italienischen Re— ö und diejenige Albareda's zum Botschafter in ondon.
Afrika. Egypten. Kairo, 19. November. (A. C.) Außer dem 9. üUnd 10. hat das 12. sudanesische Bataillon Befehl erhalten, nach Suakim zu marschiren. Die Garnison wird dadurch um fast 3000 Mann verstärkt. Die Rebellen unterhalten jetzt ein beständiges Feuer gegen die Stadt und die Forts von Suakim; in den letzten Nächten haben sie etwa 24 Granaten in die Stadt geworfen. Der Ober— Befeylshaber hofft noch immer, sie aus ihrer gegenwärtigen Stellung in den Laufgräben vertreiben zu können; aber es ist doch höchst zweifelhaft, ob dies so leicht gelingen wird, da es unvorsichtig sein würde, sie direkt anzugreifen. Die Be⸗ hörden verhehlen sich selber den Ernst der Lage nicht; nur bemühen sie sich, ihn vor der Außenwelt zu verbergen. Der Feind ist viel zahlreicher, als man früher aus den Berichten der Ueberläufer und Spione geschlossen hatte. General Grenfell hat telegraphisch um Zusendung von Norden—⸗ felt'schen Kanonen ersucht, und es werden 6 solcher Ge— schütze nach Suakim gesandt werden.
Zeitungsstimmen.
Zur Eröffnung des Reichstages sagt die „Berliner Börsen-Zeitung“:
Eine große und so rasch wie die deutsche Nation emporgewachsene politische Gemeinsckaft darf sich mit dem ersten Erfolg nicht be— gnügen. Was die Ausdehnung unserer Reichsgrenzen und den Einfluß unserer Stellung gegenüber den übrigen Staaten anlangt, sind wir ein „gesättigtes⸗ Volk. Nach der Richtung hin gilt es nur, zu konserviren, weiterausgreifende Bestrebungen niederzuhalten, Meister in der Beschränkung zu sein. Aber schon diese sorgfältige Pflege des Errungenen darf. niemals zur genießenden Behaglichkeit, also zur Unthätigkeit herabsinken. Immer setzt sie auf⸗— merksames Beobachten und emsige Thatkraft voraus. Noch weit größere Anspannung der Kräfte erfordert die Fortbildung der inneren Verhältnisse. Hier giebt es keinen Zustand des „Saturirten). Je mehr die Bedeutung und der Umfang des ersten Erfolges dazu verführen kann, dem Genusse sich zu überlassen, als wäre schon Alles erreicht und als wäre auch alles Erreichte schon vollkommen, desto mehr er— höht sich die Verantwortung derjenigen, in deren Hand die Geschicke der Nation vertrauensvoll gegeben sind. Sie selbst müssen den Fort schritt als klare Nothwendigkeit erkennen und dessen Inhalt, wie. namentlich auch dessen Formen allgemein geläufig machen.
Darin zunächst beruht die Aufgabe des Parteiwesens, und Beides — die Behauptung unseres äußeren Einflusses, wie die Betreibung der inneren Entwickelung — gebietet vor Allem die Zusammenfassung der zu schöpferischem Wirken befähigten Volkskreise und Volks kräfte. Es ist von berufener Stelle, von den aufrichtigen Freunden der deutschen Einheit und der verfassungsmäßigen Freiheit mit nach—⸗ drücklichem Ernst und immer wieder gemahnt worden, daß wir im Herzen Europas und Angesichts der gewaltigen, manchen Keim der Zersetzung in sich bergenden Er— scheinungen des wirthschaftlichen Lebens der Völker am allerwenigsten zu dem Luxus fortschreitender Parteizersplitterung und Parteienverbitterung berechtigt sind. Darin erschöpfte sich auch der tiefere Sinn des Kartells vom 14. Januar 1887, der seine Be⸗ deutung keineswegs mit der Bewilligung des Septennatszweckes ver⸗ loren kat Wo immer die Gegensätze des Parteiwesens — regionaler oder politisch / theoretischer Art — zu einer Schroffheit ausarten wollen, die dem nationalen Interesse zuwider wäre, die die nothwendige Schaffenskraft der Volksgemeinde lähmen könnte, wird der Kartell⸗ gedanke stets wieder ausleuchten müssen.
— Die „Deutsche volkswirthschaftliche Cor⸗ respondenz“ erklärt als vornehmste Aufgabe des Reichs⸗ tages, die Frage der Alters- und Invalidenversicherung zu beantworten, und fährt dann fort:
Neben dieser sozialreformatorischen Aufgabe, die überhaupt zum ersten Mal an eine parlamentarische Körperschaft, Lösung erheischend,