1888 / 309 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

machen wollen. daß es sich um weiter nichts als ein der Arbeiterwelt

gereichtes Almosen bandelt.

Meine Herren, ich gehe jetzt weiter in meinem Vortrage und komme zu denjenigen Bedenken. welche laut geworden sind gegen das r; . der Mittel, welche zur Gewährung der Rente erforderlich sind. der Aufbringung der Mittel der Arbeiter Ce enen fle ; ruh x urufe: nein! Noch nicht? Gut! dann werden wir ja demnächst vernehmen, wie etwa die Sache anders gemacht werden kann. Ich habe, wie gesagt, in den letzten Wochen aus den mir zugegangenen Zeitungẽartikeln die Ueber⸗ eine es als einen ganz 2 cherung r : er Unfallversicherung aueschließlich der Arbeitgeber als Kontribuent er⸗ scheint, jetzt eine Dreitheilung unter Konkurrenz des Reichs vor—

von uns vorgeschlagene Verfahren wegen Aufbringung

Darüber, dag an . der Arbeitgeber und das Reich cheint man sich inzwischen beruhigt zu haben.

theilnehmen

man diese Frage weniger als und daß man Aufbau behandelt, daß,

vorwiegend der Arbeiter,

zeugung gewonnen, daß Kardinalfrage kebandelt, zweckmäßigen Aus⸗ und

bei der Krankenversicherung bei

genommen werden sell.

Dafür, daß das Reich mit einem Drittel betheiligt wird, sind

die Gründe schon damals, als es sich auch um einen Reichsbeitrag zur Unfallversicherung bandelte, ausreichend und erschöpfend dargelegt worden. Ich will nicht näher auf die Sache eingehen und nur darauf hinweisen, daß dieser Reichsbeitrag sich einmal aus der sozialpolit schen Bedeutung und aus den seozialpolitischen Vortheilen, die aus der Maß regel auch für das Reich entspringen werden, erklärt, und daß er andererseits ein Aequivalent dafür darstellt, daß der größte Theil der jetzt noch nothwendigen und auf den Kommunen und weiteren Kom— munglverbänden lastenden Fürsorge für die nothleidende Bevölkerung wegfällt.

Man hat es nun getadelt, daß wir in dem Entwurf für die Auf⸗ bringunß der Beiträge des Arbeiters und des Arbeitgebers das Prämiendeckungsverfahren vorgeschlagen haben, und man möchte und dieser Wunsch ist mir namentlich aus industriellen Kreisen ent— gegengetreten an Stelle dieses Verfahrens lieber das für die Unfallgesetzaebung vorgeschlagene Umlageverfahren wählen. Auch dieser Vorschlag, meine Herren, hat sehr lebhafte und sehr gewichtige Bedenken gegen sich. Es ist klar, daß, wenn wir das Umlage— verfahren wählen, wir dann einen großen Tbeil der Lasten, die von Rechtswegen die Gegenwart zu tragen hätte, auf die Zukunft ver— weisen; es ist klar, daß jedes prinzipielle Bedenken gegen das Umlage— verfahren um so stärker ins Gewicht fallen muß, je mehr man das Umlageverfahren kumulirt. Wenn man aber insbesondere bei der Alters- und, Invalidenversorgung, die ja weitaus unter unseren sozialpolitischen Gesetzen den größten Aufwand erfordert, das Umiage— verfahren wählt, so hat man in der That gar keine ausreichende Sicherheit, ob man die Rente zu solchen Zeiten wird bezahlen können, in denen wir Krieg, Seuchen oder wirthschaftlichen Niedergang haben— Es ist unmöglich eine Gewähr datür zu geben, daß bei Annahme des Umlageverfahrens die Träger der Versicherung beispielsweise während eines unglücklichen Krieges im Stande sein werden, die Renten zu zahlen, auf deren Zahlung die bereits invalide gewordenen Arbeiter einen Rechtsanspruch haben. Außerdem kommt hinzu, das ist freilich nur eine geschäftliche Rücksicht daß Sie, wenn Sie das Umlageverfahren annebmen und damit also einen in jedem Jahre veränderlichen Beitrag, dann auch Marken baben müssen, welche einen veränderlichen Werth haben, und daß Sie damit wiederum das Er⸗ hebungsverfahren erschweren.

. Vor allen Dingen aber weise ich darauf hin, Sie das Uwmlageverfahren einführen, Sie dann denjenigen Arbeiter, weicher bei Einführung der Alters⸗ oder In— validitätsversicherung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus— übt und deshalb in das Versicherungsverkältniß eintritt, in einer doppelten Weise begünstigen. Denn dieser Arbeiter hat, obwohl er erst in späterem und theilweise sehr hohem Lebensalter der Versichexung beitritt, einen vollen Anspruch auf Rente im Fall der Invalidität. Er zahlt also schon an sich nicht so viel wie derjenige Arbeiter, der in Zukunft, ein ganzes langes Leben hindurch seine Prämien bezahlt haben wird; und diesen Arbeiter wollen Sie jetzt nun noch dadurch begünstigen, daß er nicht einmal den vohen versicherungs⸗ technischen Prämienbetrag für seinen Rentenanspruch bezahlen, fondern nur artheilig zu den relativ geringen Beträgen beitragen soll, welche für die Jahre seiner Beitragsleistung an Renten aufzubringen sind.

Das, meine Herren, sind im Wesentlichen die sachlichen Gründe, welche uns, dazu kestimmt haben, das Umlagererfahren nicht zu wählen. Für uns kommt aber auch noch ein politischer Grund hinzu. Es ist klar, daß mit dem Umlageverfahren die Beiträge, welche jähr⸗ lich zu zahlen sind, fortdauernd steigen. Wir fürchten wie ich glaube, nicht mit Unrecht daß diefe fortdauernde Steigerung bis zu einem Ziele, das sich ja der einzelne Arbeiter gar nicht klar macht, geeignet sein möchte, Unzu⸗ friedenheit bei den Arbeitern hervorzurufen, indem dieselben alljährlich mehr zahlen müsser, ohne daß ihnen etwas Besseres und Sichereres in Aussicht gestellt ist, als es der Entwurf thut nach Maßgabe des Prämienverfahrens. ö

Man hat dem Prämien ⸗Deckungeperfahren vorgeworfen, daß es zur Ansammlung großer Kapitalien führe, und daß es wirthschaftlich irrationell sei, solche Kapitalien unbenutzt liegen zu lassen. Nun, meine Herren, unbenutzt bleiben ja diese Kapitalien nicht; sie werden angelegt, sie werden zinsbar angelegt, und es wird sich viel— leicht auch ein Modus finden lassen, üm sie denjenigen Kreifen der wirthschaftlichen Thätigkeit, aus denen sie zusammengeflossen sind wieder speziell zu Gute kommen zu lassen. ;

Der einzige Einwand, den man meines Erachtens mit einigem Grund dem. Prämienverfahren entgegensetzen kann, ist der, daß den wirthschaftlichen Thätigteitsgruppen, also der Industrie und der Land⸗ wirthschaft, schon von Anfang an größere Summen entzogen werden, die, wenn sie bei den Zahlungepflichtigen verbleiben, für andere wirth—⸗ schaftliche Zwecke nutzbar gemacht werden können. Das ist richtig; indessen auch hier, wird. glaube ich, die Erwägung Platz greifen, daß man sehr wohl einen Weg, finden kann, diese Kaxpitalien denselben Kreisen, wenn auch pielleicht nicht dem einzelnen Individuum, das für seine Arbeit beigesteuert hat, wieder nutzbar zu machen.

Soviel über das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungs⸗ verfahren. Ich will nur noch hinzufügen, daß der Einwand ker An ammlung größerer Kapitalien auch um deswillen nicht recht stich— haltig ist, weil bis jetzt aus der Ansammlung von Kapitalien, die bei den Sparkassen belegt sind und bei den milden Stiftungen, Kirchen u. f. w. große wirthschaftliche Nachtheile nicht erwachsen sind, gleichwohl aber diese Kaxitalien viel bedeutender sind als diejenigen Beträge, welche auf Grund des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs zusammenfließen werden. Nach unserer Rechnung wird in dem Beharrungszustand das angesammelte Kapital etwa 23 Milliarden betragen. Wenn man damit vergleicht, was in Deutschland allein bei Versicherungsanstalten und bei Spar⸗ kassen angesammelt und zum Theil nicht einmal zinsbar belegt ist, und wenn man hört, daß diese Summen über 5 Milliarden betragen, und daß dabei noch garnicht in Berechnung gezogen ist, was alles bei Kirchen, milden Stiftungen 2c. angesammelt ist, so, glaube ich, fällt die Summe, die wir hier bei der Alters. und Inraliditãts versicherung zusammenbringen, nicht wesentlich ins Gewicht.

Meine Herren, ich komme nun zu einer sehr wichtigen Frage, zu der Organisationsfrage. Die Herren wissen, daß wir, als es an die Berathung des Unfall versicherungsgesetzes ging, einen besonderen Werth darauf gelegt haben, daß zu Trägern der Unfall versicherung Korporationen gemacht werden möchten, welche die verschiedenen erufzweige zu sammenfassen, Dieser Gedante war bereits in der Allerhöchsten Botichaft vom November 1881 ausgesprochen. Man bat 9. uns nun zum lebhaften Vorwurf gemacht, hat uns der In— e, . gezieben und hat sich sogar soweit verstiegen, zu sagen, die

erufsgenossenschaftliche Organisation der Unfall verficherung und die Idee der November Botschaft habe offenbar Bankerott gemacht als man bemerkte, daß wir in dem vorliegenden Entwurfe besondere Versicherungsanstalten. welche sich an die weiteren Kommunalverbände anschließen sollen, zu Trägern unserer Versicherung machen wollen.

daß, wenn

Königlich preußische Regierung auch würde, wenn die berufsgenossenschaftliche

dieses Organisationsmodus entgegensteben. Meine Herren, es

sicherung ins Leben zu treien. Anders liegt die Sache hier, und sie liegt um so mehr anders,

lichkeit feblt. den Rest durchweg berufsgenessenschaftlich zusammen⸗ jufassen. Daß ist einfach nicht möglich. Wir hatten deshalb auch schon in den Grundzügen als subsidiäre Träger der Versicherung für alle diejenigen Personen, welche Berufsgenossenschaften nicht angebören, die weiteren Kommunalverbände in Aussicht genommen. Daß das ein Verlassen des Prinzips der Allerhöchsten Botschaft ist, davon kann gar keine Rede sein: Eines schickt sich nicht für Alle. Und selbst wenn wir dies Prinzip verlassen hätten, was wir nicht gethan haben, so würde ich auch darin keinen Gegenstand des Vorwurfs er= blicken können; dann ware es eben die bessere Erkenntniß, die uns im Laufe der Zeit gekommen ist, die uns zu diesem abweichenden Ver⸗ fahren den Muth gegeben hat.

Nun ist klar und das verkennt auch die Königlich preußische Regierung nicht daß es, wenn man einmal die Kommunal- verbände zu subsidiären Trägern der Versicherung macht, im Interesse der geschäftlichen Vereinfachung und der Erleichterung der ganzen Entwickelung der Alters- und Invaliditätsversicherung den Vorzug verdient, an diese weiteren Kommunalverbände überhaupt die Versicherung anzuschließen. Sie hat deshalb keinen Anstand genom⸗ men, bei der Schlußabstimmung im Bundesrath sich auf die Seite ihrer hohen Verbündeten zu stellen, und dieser Beschluß ist, wie ich weiter vermelden kann, im Bundesrath ein einstimmiger gewesen.

Man hat nun noch andere Vorschläge gemacht, und es scheint mir,

daß einer von diesen Verschlägen, namlich der Vorschlag. die Krankenkassen zu Trägern der Versicherung zu machen, in weiten Kreisen als ein prakti⸗ kabler angesehen wird. Ich muß offen gestehen: so lange und so reiflich ich mir diesen Vorschlag überlegt habe, so ist es mir doch nicht gelungen, die Durchführbarkeit dieses Vorschlages einzusehen. Die Sache liegt meines Erachtens nämlich sehr einfach. Unter allen unseren sozialpolitischen Gestaltungen ist die Krantenkasse der veränderlichste Körper, den wir baben. Heute entstehen Krankenkassen ich will dabei ganz absehen von den Fabrikkrankenkassen, die natürlich mit dem Einstellen der Fabrikthätigkeit ihr Ende finden; ich will absehen von den Baukrankenkassen, die mit der Beendigung des Baues aufgelöst werden aber abgesehen davon, bei den konstanteren Krankenkassen, bei den Orts⸗ krankenkassen ist ja der Wechsel ein gar nicht seltener und durch die Natur der Dinge gegeben. Eine Ortskrankenkasse wird an einem be- stimmten Orte gebildet für eine ganze Gruppe der gewerblichen Ar- beiter; im Laufe der Zeit, vielleicht in einer sehr kurzen. entwickelt sich innerhalb dieser Gruppe der gewerblichen Arbeiter ein bestimmtes Gewerbe, in welchem eine größere Zahl von Arbeitern beschäftigt ist; es wird infolge dessen eine kesondere Kasse für dieses Gewerbe er— richtet. Später, im Laufe der Zeit, wird diese Kasse als nicht lebens fähig erkannt, die Theilnabme nimmt ab, dann nird sie aufgelöst, der Rest kommt wieder zu der allgemeinen Krankenkasse. Sie sehen, meine Herren, aus diesen kurzen Anführungen, daß ich Recht habe, wenn ich sage, die Krankenkasse ist ein außerordentlich veränderliches Element auf dem Boden unserer sozialpolitischen Gesetze. Ein so veränderliches Element aber zum Träger der Versicherung zu machen, das würde meines Erachtens die allerlebhaftesten Bedenken gegen sich haben, abgesehen davon, daß die Schwierigkeit der Aus⸗ einandersetzung in dem häufig eintretenden Fall einer Veränderung eine ganz enorme sein würde.

Man hat davon gesprochen, man könne ja die Krankenkassen zu bestimmten Verbänden gruppiren, zu Territoriglverbänden. Dann aber gewinnen Sie auch nichts Anderes, als was Sie jetzt haben. Sie baben jetzt auch eigen Territorialverband, und einen folchen, der den Vorzug hat, daß er alle Theile der arbeitenden Bevölkerung in sich begreift, während Sie nach der Krankenkassenorganisation auch jetzt noch eine ganze Reihe von Mitgliedern arbeitender Klassen haben, die einer Krankenkasse nicht angehören; für diese müssen Sie also doch eine besondere Organisation treffen.

Nun komme ich zu der vierten Möglichkeit, welche bezüglich der Organisation aufgestellt ist; das ist die Reichs anstalt. An sich ist der Gedanke, dieses große sozialpolitische Unternehmen einer Central⸗ anstalt zu unterstellen, welche für das ganze Reich die Leitung und Durchführung übernimmt, gewiß ein verständlicher und ein diskutabler. Allein auch der Durchführung diefes Gedankens stehen doch nicht un wesentliche Schwierigkeiten entgegen.

Ich will zunächst davon absehen, daß die Neigung, einer solchen Reichsanstalt das Versicherungswesen unterstellt zu sehen, im Deutschen Reich doch nicht überall eine sehr bemerkbare ist. Ich will nur sagen, daß, wenn wir eine solche Reichsanstalt für diesen Zweck gründen, dann eine außerordentlich verzweigte und auch kostspielige Durchführung der Qganisation nothwendig wird.

Die Sache ist meines Erachtens nur auf dem Wege folgender Alternative zu machen: Entweder man bestellt für die Durchführung der Versicherung unter ciner Reichsanstalt Reichsbeamte in allen Tbeilen des Deutschen Reichs und das würde eine recht große Zahl werden —, oder man verpflichtet die Landesregierungen, durch ihre Organe das Lokalgeschaͤft zu besorgen und also auch in Bezug auf dieses Geschäft die Anweisungen der Reichsbehörde entgegenzunchmen und zu befolgen. Beides wird nicht billig werden; und das eine wird, wie ich glaube, hier und da als recht unbequem empfunden werden. Wenn wir jetzt noch eine Rechtfertigung für un er Verfahren bedürfen, so glaube ich, einfach darauf binweisen zu können, daß die Kommunal verbände, die wir gewählt haben, sich schon auf einer ganzen Reihe von Verwaltungsgebieten bewährt haben. Sie werden die Geschäfte, um die es sich hier handelt, mit Sachkunde und dem Zweck ent sprechend verwalten; es wird verhältntßmaͤßig die billigste Organisatian, namentlich die billigste Organisatien, im Interesse der Versicherten. Ich fürchte nicht, daf wir, wenn Sie diefen Organisationsplan ge— nehmigen, damit schlechte Erfahrungen machen werden.

Ich will mir noch einige Worte über das Veifahren gestatten. Gegen das Verfahren rücksichtlich der Feststellung der Invalidität gegenüber dem. Antragsteller, der Invalidenrente begehrt, wird wohl kaum Wesentliches zu erinnern sein. Der Feststellungs modus, wie ihn der Entwurf vorsieht, ist ein gegebener; dagegen kat man die lebbaftesten Bedenken, namentlich von sozialdemokratischer Seite, ge⸗ äußert gegen das Markensystem und gegen das Quittungebuch. Meine Herren! Das Markensystem haben wir nach langen Er wägungen als datjenige System erkannt, welches die Thatsache der Leistung eines Beitrages und ohne Beiträge kommen wir ja nicht ab am einfachsten und bequemsten nachweist. Wollen Sie an Stelle der Marlen irgend ein anderes Mittel, wollen Sie befondere Quittungen haben, wollen Sie Stempel haben, die in die Bücher eingedrückt werden darüber wird sich reden lassen. Beguemer, wie mit Marken, die an einer Reihe von Stellen läuflich zu haben, also sehr leicht zu beziehen sein werden, werden Sie es, glaube ich, kaum machen können. Was nun aber die so sehr verabschenten Quiitungsbücher anlangt, so glaube ich, daß bei den Angriffen auf dieses Quittungsbuch auch ein gutes Theil politischer 3 3 ö

Neine Herren, daß es uns fern gelegen hat, das Quittungsbuch zu einem Arbeits buch gestalten zu wollen, mit diesem Quittungsbuch die Gelegenheit für jeden Arbeitgeber eröffnen zu wollen, Bemertungen, die er über die Führung des Arbeiterg zu machen hat, in offenen oder verfteckten Zeichen in das Quittungsbuch einzutragen, das, meine Herren, haben Sie aus den verschiedenen Kundgebungen, die in dieser Beziehung von Seiten der Regierung ergangen sind, ersehen. Sie sehen es auch aus einer unbefangenen Prüfung der Vorschriften diefes Entwurfs,

eute noch es gerne sehen rganisation gewählt wnrde. Sie verkennt aber keineswegs die Bedenken welche der . ist etwas Anderes um die Alters- und Inrvaliditätsversicherung⸗ und um die Unfallversicherung. Bei der Unfallversicherung ist es gegeben. daß sich die Versicherung an den Beruf anschließt, und es ist naturgemäß, daß die zu einem bestimmten Beruf gehörenden Betriebszweige zu einer Korporation vereinigt werden, um als Träger der Ünfallver⸗

als wir bekanntlich die Unfallversicherung noch nicht auf die gesammte Arbeiterbevölkerung ausgedebnt haben und als es uns an der Mög⸗

positiv verboten, das Quittungsbuch zu irgend etwas Anderem zu be= nutzen, als zur Einklebung der Marken; jeder Vermerk . ist untersagt, er ist unter Strafe gestellt. Jedes Quittungsbuch, in dem sich em solcher Vermerk befindet, muz fofort von der Behörde in deren Hände es kommt, kassirt werden, eg muß ein neues Suit tungsbuch auggefertigt werden. Ist nur aber schon nach diesen Be⸗ mertungen kaum die Moglichkeit eines Mißbrauchs der Quit- tungsbücher eröffnet, so frage ich andererseitz, wie sollen die Mißstände vermieden werden, welche damit verknüpft sind, wenn man etwas Anderes als dieses Quittungsbuch zur Unterlage für den Beweis der geschehenen Zablung gebraucht? Der Bewels der geschehenen Zahlung muß meines Erachtens geführt werden, denn Sie konnen nicht. jedem 70 Jahre alten Manne oder Jedem, der sich als Invalide ausweist, eine Rente geben, ohne in Berücksichtigurg zu ziehen, wie lange und in welcher Thätigleit er als Versicherter zu den Lasten der Versicherungzanstalt beigetragen bat. Wollten Sie das thun, wollten Sie diese Rücksicht außer Acht lassen, meine Herren, dann beschließen Sie eine Prämie auf die Faulheit und auf die Vagabondage. Sie müssen also einen Beweis haben. Nun haben sich die gelehrtesten Leute die Köpfe darüber zerbrochen, wie dieser Beweis u führen ist. Man kann ibn gewiß auf mannigfache Weife führen. Jede Unterlage aber für die Beweisführung führt erhebliche Mißstände mit sich. Ich erinnere nur daran: Man hat besondere Quittungen geben wollen. Wie will man unserer Arbeiterbevöl kerung zumuthen,. diese einzelnen Quittungen aufzuhr ben, um vielleicht nach 30, 40, 50 Jahren die Quittungen einmal beizubringen, um dann sagen zu können: So lange babe ich beigetragen, ich muß in Folge deffen eine bestimmte Rente haben. Das ist etwas absolut Ünmögliches. Wenn es nach meinen Wünschen gegangen wäre, so hätte ich das Quittungsbuch überhaupt nur auf die Dauer eines Jahres gelten lassen, damit, wenn der Arbeiter das Quittungsbuch verliert, er nur um den Beitrag eines Jahres geschädigt wird. Da hat man mir indessen eingeredet, daß dies eine so große Last für die Behörden sei, daß die Anrechnung der jäbrlichen Quittungsbücher und die Ueber— tragung in die neuen Quittungsbücher so viel Mühe verursachen werde, daß man hiervon absehen müsse.

Man Pat einen anderen Vorschlag gemacht, man hat gesagt: es muß für jeden Arbeiter ein Konto bei der betreffenden Versicherungsanstalt geführt werden, und da müssen die Beiträge, die er geleistet hat, ein⸗ getrageg werden; dann hat er nur nötbig, sich, wenn er invalid wird, an die Stelle zu wenden. wo dieses Konto gefübrt wird, und dann wird durch dieses Konto der Nachweis der Zahlung seiner Prämie er bracht Meine Herren, wie ist es bei der Ausdehnung, die unsere gesetzliche Freijügigkeit gewonnen hat, möglich, einem Arbeiter, der ein langes Arbeiterleben hindurch an vielleicht 29, 30, 40 ver— schiedenen Orten gearbeitet hat, der vielleicht kaum sich erinnert, wo er angefangen hat, versicherungepflichtig zu werder, zuzumuthen, die in solchem Falle nöthige Korrespondenz zu fübren? Und wie soll sie für ihn geführt werden nach einem bestimmten Orte hin, wo er zuerst gearbeitet hat, als er in die Klasse der Versicherten eingetreten ist? Ich halte das für absolut unmöglich. Bringzen aber diejenigen Herren, welche sich für Unschäͤdlichmachung der Quittungsbücher intercssiren, Vorschläge für noch größere Garantien gegen den Mißbrauch der Quittungsbücher bei, als sie der Entwurf enthält, so bin ich sehr gern bereit, auch darüber mit ihnen in Verhandlung zu treten. Meine Herren, ich habe Ihre Geduld und Zeit schon lange genug in Anspruch genommen. Ich getröste mich mit der Zuversicht, daß mir ja in den nächsten Monaten noch reichlich Gelegenheit gegeben werden wird, über diese Materie mit Ihnen zu reden, und ich komme deshalb zum Schluß,

Meine Herren, Sie haben es, wie ich schon vorhin bemerkte, mit einer Vorlage zu thun, die keinezwegs den Anspruch darauf erhebt, daß sie die absolut beste Lösung des gesetzgeberischen Problems, das uns vorliegt, enthält. Wir werden, wenn man unt etwas Besseres bringt, es gern auf seine Durchführbarkeit prüfen, und wir werden es, 1 wir uns von der besseren Qualität überzeugen, auch gern an— nehmen.

Gehen Sie mit uns in demselben Geist an die Arbeit, in welchem wir dieselbe aufgenommen haben, und lassen Sie sich von dem Gedanken , ö. ein . 4 ö n in . ,, 6 vielfach ersehntes., aber noch nie zur Durchführung gebrachtes Werk, de Ihre Arbeit gilt. . .

Hätte der große unvergeßliche Kaiser, dem Deutschland die Ge⸗ danken der November⸗Botschaft verdankt, die Erfüllung dieses Planes erleben können, so würde Ihm damit und das darf ich versichern aus mannigfachen Kundgebungen mir gegenüber so würde Ihm da— mit die größte Freude Seines Lebens geworden sein. Sein in Gott ruhender Nachfolger, der edle Kaiser Friedrich, war von demselben Gedanken getragen, deß sind Seine Maärj⸗Kundgebungen Zeugniß; und des jetzt regierenden Kaisers Majestät ersebnt mit Seinen kohen Verbündeten die Vollendung dieses Werks, von dem wir die Stärkung des inneren Friedens des Landes, die Förderung der wirtbschaftlichen und staatlichen Wohlfahrt des Reichs erhoffen und das, so Gott will, eines ker schönsten Rubmesblätter in der Geschichte der Entwickelung des deutschen Vaterlandes sein wird.

Lassen Sie sich, meine Herren, bei den Berathungen, Fir ernst und eifrig eintreten wollen, von der Devise leiten: die Brüder!

Abg. Grillenberger: Es handele sich allerdings um einen wichtigen Akt der Gesetzgebung. Die Sozialdemokraten seien bereit, in die Berathung der Vorlage mit vollstem Ernst ein— zutreten, sie seien keineswegs Gegner des Gedankens dieser Vorlage, sondern wünschten nur, daß etwas wirklich Brauch— bares daraus hervorgehe. Der Gedanke sei übrigens durchaus nicht neu, sondern schon auf dem Arbeitertage zu Nürnberg 1868 und in Berlin bereits 1849 von der Schumann'schen Rorzellanmanufaktur angeregt worden. Die große Wichtigkeit der Vorlage fänden die Sozialdemokraten nicht in dem, was sie biete, sondern darin, daß sie die Möglichkeit gebe, einmal das Maß der Arbeiterfreundlichkeit der herrschenden Klasse an praktischen Vorschlägen zu ermessen. Vor ganz kurzer Zeit erst habe der Bundesrath eine Anzahl von Vorschlägen des Reichstages, die sich auf ö recht untergeordnete Punkte der te r r nn ezögen, abgelehnt, ohne etwas Anderes dafür in Aussicht zu stellen, und der Reichskanzler habe sich ausdrücklich als Feind einer konsequent durchgeführten Sonntagsruhe erklärt. Ein besonderes Vertrauen könnten des— halb die arbeitenden Klassen den Gesetzgebern und den herr— schenden Klassen nicht , Rechne man dazu, was auf politischem und steuergesetzlichem Gebiete fortgesetzt gesündigt werde, so habe man keine Ürsache, zu behaupten, daß die Animosität der Arbeiter gegen das vorliegende Gesetz auf den Einfluß der Führer zurückzuführen sei. Es sei ja einiger guter Wille vorhanden, etwas zu thun, aber man wolle den Pelz waschen, ohne ihn zu naß zu machen; um des Himmels willen nur nicht zu ne in die Taschen greifen, das sei der leitende Gedanke. Andererseits fei ein so großes Maß von Konfusion in der Vorlage vorhan— den, daß die Herren, die sie ausgearbeitet und die, die sie mit Begeisterung begrüßt hätten, äußerst wenig davon verstehen müßten, wie es wirklich mit der Lebenshaltung der Arbeiter aussehe und was ihnen noth thue. Denn sonst könnten sie nicht konsequent den für dieses Gesetz durchaus falschen Aus—⸗ druck „Sozialreform“ gebrauchen. Darunter sei nur zu ver— stehen: Steigerung des Antheils der Arbeiter an dem Ertrag der nationalen Arbelt; diese Gesetzgebungsversuche aber be— wegten sich auf dem Wege einer, wenn auch veränderten Armenpflege. Speziell dieser Auffassung wegen habe der

in die Liebet

Ich stebe nicht an, hier mitzutheilen, däß die von mir vertretene

wie sie in §. 966 und folgenden enthalten sind. Meine Herren, es ist

Minister von Verführern der Arbeiter ge prochen. Eg

re sich sonderbar an, wenn Männer wie Brentano,

äffle, Dr. Platter, Dr. van Borght hier von der Tribüne des Reichstages herah vom Minister als Verführer gestempelt würden; denn sie hätten hauptsächlich jenen Standpunkt vertreten. Der Minister habe freilich die ösen sozialdemokratischen Agitatoren im Auge gehabt, die aber gar nicht zuerst auf jenen Einfall gekommen geien. Habe seine Partei bei Berathung der früheren sozialpolitischen Ge⸗ jetze stets den Nützlichkeitsstandyunkt eingengmmen, so müßten ier auch politische Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden, chon damit die Begriffe, die sich an die . knüpften, nichl verdunkelt würden. Eine solche Verdunkelung sei es, von des Gebäudes der Sozialreform

zu reden, nur eine andere Eintheilung der Armenpflege vorliege. Wenn das Krankenkassengesetz nicht viel werth sei, weil es alte gute. Srgani⸗ satlonen zerstört habe und nicht ausreichend für die Arbeiter sorge, und das Unfall versicherungsgesetz durch die Art der Or⸗ ganisation und durch die Art, wie man bei der Ausführung den herrschenden Klassen die Zügel schießen lasse, für den Ar⸗ beiter nicht nützlich fei, weit mehr seien diese beiden Gesetze denn doch werth als das hier projektirte Gesetz, und man solle es ihnen nicht anthun, diese Gesetzesmache als die Krönung der vorausgegangenen Gesetze zu bezeichnen. Es wäre des—⸗ halb am wünschenswerthesten, wenn dieses Gesetz einer Kom—⸗ missionsberathung überhaupt nicht unterzogen, sondern von vornherein abgelehnt würde, und zwar nicht aus den Gründen, die Hr. von Bennigsen und Hr. von Boetticher den Soziardemo⸗ kraten neulich zu imputiren gesucht hätten, sondern weil aus diesen Grundlagen etwas Brauchhares nicht hervorgehen könne, fie dies aber dringend wünschten. Die „Grundzüge“ schon hätten das Erstaunen der Arbeiterwelt erregt, noch mehr die Umarbeitung, und der vorliegende, nochmals umgearbeitet Entwurf habe sie erst recht enttäuscht. Die Motive zum Unfall versicherungsgesetz sollten in einem Arbeiterblatt falsch citirt sein. Es heiße in den Motiven aber wörtlich: „in Wahrheit handelt es sich um eine Weiterentwickelung der Idee, welche der Armenpflege zu Grunde liegt.‘ Er vermöge zwischen diesen Worten und den Ausführungen jenes Blattes einen Unterschied nicht zu entdecken. Die Armenpflege solle nur anders eingerichtet, namentlich die Tasten anders vertheilt werden. Gegenwärtig trage die Ge— sammtheit bei, die Arbeiter in Gestalt der indirekten Steuern. Run sollten die Arbeiter in Form der Prämien bei der Alters⸗ und Invaliditätaversicherung noch besonders herangezogen werden. Auf den Mangel einer Wittwen- und Waisenversor⸗ gung sei Hr. von Boetticher gar nicht eingegangen. Dieselbe befinde sich bereits in einigen Einzelstaaten für besondere Kategorien von niedrigen Beamten; z. B. bei der bayerischen Eifenbahnbediensteten⸗Pensionskasse. Die Motive zur Vor⸗ lage seien so ausführlich, daß man meinen müßte, es könnte eigentlich gar nichts dazu mehr geltend gemacht werden. Die Ausführlichkeit scheine aber lediglich den Herren von den regierungsfreundlichen Parteien, die zu der Vorlage das Wort ergreifen wollten, die Mühe erleichtern zu sollen; man könne darnach leicht eine hübsche Rede halten. Die Hauptbeschwerdepunkte für die Sozialdemokraten seien die Art Fer Organisation, die Art der Vertheilung der Beiträge, der spaͤte Beginn der Altersversorgung, die Niedrigkeit der Rente, die zweckwidrige und widersinnige Ansammlung des Kapitals, der Begriff der dauernden Erwerbsunfähigkeit, der Mangel einer Rückvergütung an die Arbeiter, die austräten, das Quittungsbuch und noch verschiedene andere Kleinig⸗ keiten. Die Umarbeiter der „Grundzüge“ verdienten dafür Dank, daß sie wenigstens auf den Wunsch der Arbeiter ein— gegangen seien, die Berufsgenossenschasten nicht mit der Durch⸗ führung dieses Gesetzes zu betrauen. Die Berufsgenossenschaften genössen dazu zu wenig das Vertrauen der Arbeiter; sie seien nichts Anderes, als Organisationen der Unternehmer und großen Kapitalisten, und durch das Umlageverfahren werde dem Klassenegoismus der ausbeutenden, besitzenden Klassen aller mögliche Vorschub geleistet. Um möglichst wenig Um— lage zahlen zu müssen, seien überall, wo die Fest— setzung der Unfallrente dem freien Ermessen unterliege, so niedrige Renten bezahlt worden, daß das Vertrauen der Arbeiter völlig geschwunden sei, namentlich gelte dies von Fällen theilweiser Erwerbsunfähigkeit. Der für Ent⸗ schädigung theilweis erwerbsunfähig gewordener Arbeiter auf⸗ gestellhe Tarif sei so barbarisch, daß die Arbeiter mit Händen und Füßen sich wehren würden, daß den Berufsgenossen⸗ schaften weitere Befugnisse übertragen würden. Ein Artikel aus der Zeitschrift „Die Berufsgenossenschaft!“ von einem gewissen Wenzel schwärme allerdings für die Verbindung der Alters- und Invaliditätsversicherung mit den Berufs— genossenschaften, weil die Grenze zwischen Unfall und Inva—⸗ lidität häufig zu schwer zu ziehen sei. Allen den dort vor—⸗ gebrachten Schwierigkeiten könnte man aus dem Wege gehen, wenn man das Reichs⸗Versicherungsamt auch als höchste Berufungsinstanz für Invaliditaäͤtsfälle ein- richtete. Der Artikel schlage dann weiter für die Arbeiter das Prämienverfahren vor, während für das Reich und die Unter⸗ nehmer das Umlageverfahren gelten solle. Ginge dies durch, so würde man sich wahrscheinlich bemühen, möglichst viel von der Unfallversicherung ab⸗ und der Invaliditãts versicherung aufzuwälzen, damit die Arbeiter allein zu zahlen hätten. Schon damit diese Ungerechtigkeit nicht eintrete, sei seine Partei gegen den Anschluß an die Berufsgenossenschaften. Sie würde vor⸗ schlagen, als Unterabtheilungen des Neichs⸗Versicherungsamts sog. Kommunalverbände zu bilden, aber nicht wie in der Vorlage, sondern gewissermaßen Filialen des Reichs⸗Versicherungsamts, in ähnlicher Weise, wie die Filialen der freien Hülfskassen organisirt seien. Die Verschiedenartigkeit der Beiträge der Ortsklassen solle nach der Vorlage durch ein Rechnungsver⸗ fahren ausgeglichen werden. Die Sache werde sehr vereinfacht, wenn man solche Filialen oder die Krankenkassen als niedrigste Träger annehme. Das Markensystem sei in Folge der An⸗ nahme der fünf verschiedenen Ortsklassen zudem ungleich kom⸗ plizirter geworden. Durch das Marken- und gegenseitige Verrechnungssystem würde die Verwaltung des Versicherungs⸗ wesens noch kolossaler werden, als jetzt bei der Unfallversiche⸗ rung. Nach dem Vorschlag der Sozialdemokraten würde das Verrechnungs wesen wegfallen, weil die gesammten Gelder an die Centralstelle abgeliefert würden. Seien nun in irgend einer Filiale mehr zu Ur re vorhanden als Geld in der! dortigen Kasse fei, so werde gus der Centralkasse einfach der Zuschuß gezahlt. Wenn die Krankenkassen einschließlich der lokalen und centralisirten freien Hülfskassen denn diese hätten das Recht, in allen Organisationsfragen ebenso gefragt zu werden, wie

einer Krönung während

Elberfeld habe ausdrücklich beschlossen, daß die Krankenkassen, wie in der Lage, so bereit seien, die ganze Verwaltungsorgane zu übernehmen. r werde ein Kommunal⸗ oder Staate beamter mit der Arbeit aller⸗ dings betraut werden müffen, aber die Kontrole durch den Ausschuß oder Vorstand oder Verwaltungsrath geübt werden, der zu gleicher Hälfte aus Unternehmern und Arbeitern zusammengesetzt sei, selbstverständlich aus freien Wahlen hervorgehen müsse. Sache gar nicht befassen, andererseits räume man den Vor⸗ ständen der Zwangskassen, die mit der Sache sonst nichts zu thun hätten, das Wahlrecht ein. Diesen Widerspruch könnte er sich nicht erklären, wenn er nicht wüßte, wie man über das Wahlrecht dieses Entwurfs aus dem gewerblichen Schiedsgerichte. bediensteten⸗Pensionskasse ; und Verwaltungsrecht in ziemlich weitem Sinne gewährt. Ebenso gut könnte man es bei der Reichs⸗Versicherungsanstalt auch. Was die Art der Vertheilung der Beiträge anlange, so gehe ihm der Reichszuschuß nicht weit genug. Die arbeitenden Klassen seien in den letzten Jahren durch die indirekten Steuern ohnehin schon weit über ihre Kräfte hinaus heran⸗ gezogen worden. Man habe deshalb auch in Preußen eine Anzahl der niedrigsten Steuerklassen von der Steuer befreit In Konsequenz dessen sei seine Partei der Ansicht, daß auch bei der Alters⸗ und Invalidenversicherung die untersten Klassen frei gelassen werden sollten. e von 700 S sollte der Beitrag nicht von den Arbeitern, sondern von dem Reich getragen werden. Im Uebrigen sei seine Partei mit der Art der Vertheilung einverstanden. weiterer Punkt, gegen den sie sich wenden, sei der späte Be⸗

Arbeit der unteren ei Kommunalverbänden

Einerseits wolle man die Krankenkassen mit der

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Arbeiter den ke. gleichen Grunde

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sei

Bis zur Einnahmehöhe Ein

ginn der Altersversicherung. Hr. von Boetticher meine zwar, daß die Lasten bei einer Herabsetzung der Altersgrenze erheblich größer würden. Die statistischen Berechnungen der 6 beruhten aber auf durchaus unzureichendem Material, auf will⸗ kürlichen Schätzungen. Man habe sich Eisenbahnbeamte, einen Theil der Eisenbahnarbeiter und die Bergarheiter herausgesucht und danach Zahlen zurechtgebaut,. Diese statiftischen Klopfgeister könnten mit ihrer Arbeit ihm ganz und gar nicht imponiren. Aber selbst wenn die Zahlen richtig wären, so würden die Arbeiter gern ein Drittel mehr bezahlen, um in den Besitz einer ordentlichen und früheren Rente zu gelangen. Gewundert habe er sich, daß Hr, von Boetticher so warme Worte für die Altersversicherung hätte, während er im Volkswirthschaftsrath und hier im Hause im vorigen Jahre sie nur als eine Art dekoratives Beiwerk für das Versicherungswesen dargestellt habe, das man nur beibe— halten, weil man gebundene Marschroute gehabt habe, 5. h. weil in der Kaiserlichen Botschaft die Altersversicherung mit betont sei. Dann sollte sie aber wenigstens auf der Grundlage jener bayerischen Pensionskasse errichtet werden, welche eine Bestimmung enthalte, wonach Mitglieder, welche 65 Jahre alt seien und 30 Jahre der Kasse angehört hätten, des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit nicht bedürften, um die höchste Invaliditätsrente zu . Jedenfalls müsse mit der Altersbestimmung heruntergegangen werden; selbst das 65. Jahr sei noch zu hoch gegriffen. Ein Privat⸗Versicherungs⸗ verein in Nürnberg für alle Berufsklassen zahle bei denselben Beiträgen, wie sis das Gesetz wolle, schon vom 56. Jahre etwas über 300 M Hier sei also das 56. Jahr als die Grenze bezeichnet, wo die Arbeitskräfte derart nachließen, daß Pension nothwendig sei. Das Allermindeste wäre das 69. Lebens⸗ jahr. In den Grundzügen sowohl wie in der ersten Vor⸗ lage sei eine einzige gleichmäßige Altersrente von 120 66 festgesetzt, eine Summe, die zugleich als Anfangsrente für Invalidität angenommen gewesen sei. Bei der Begründung sei darauf hingewiesen, daß dieser Betrag zur Bestreitung des nothdürftigsten Lebensunterhaltes an einem billigen Drte dienen sollte, wozu er aber keineswegs ausreiche. Für die Armenpflege würden zuweilen höhere Beträge ausgegeben. Wenn der Minister die Kosten für diese auf jährlich 535 (M6 pro Kopf berechnet habe, so sei damit nur gesagt, daß die Armenpflege ihre Aufgabe auch nicht erfülle. In der bayerischen Armengesetzgebung werde es als Auf⸗ gabe der Armenpflege hingestellt, den ganz oder theilweise , Personen zu Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung und Pflege zu verhelfen, wozu aber 55 M wohl bei Weitem nicht ausreichen würden. Wenn die Kosten der Armenpflege im Deutschen Reich sich wirklich so niedrig be⸗ mäßen, dann liege es daran, daß in Preußen die Armen⸗ pflege geradezu unter aller Kritik sei. In Bayern würden dafür pro Kopf und Woche 2 „S an baarem Gelde ausgegeben, wozu noch Wohnung, Heizung u. s. w. kämen. Der Durch⸗ schnittssatz der bayerischen Armenpflege sei höher, als das, was durch vorliegendes Gesetz dem Arbeiter geboten werde. Gegen die einheitliche Festsetzung einer Rente sei auf die ver⸗ schiedene Lebenshaltung, z. B. eines ostpreußischen Landarbeiters und eines suddeutschen Industriearbeiters hingewiesen. In den jetzt vorgeschlagenen 5 Orteklassen aber stufe sich die Rente nach unten bis 72 M6 ab. Man finde also jetzt mit einem Male, daß es noch billigere Orte und einen noch nothdürftigeren Lebensunterhalt gebe, als den früheren, zu dem 1260 S ausreichen sollten. Ein Schrei der Entrüstung sei schon damals durch die gesammte deutsche Arbeiterwelt ge— angen. Was aber bei diesen Sätzen von 72 und 96 M die

egierungen sich gedacht hätten, sei ihm völlig unbegreiflich. Man hätte mindestens von 120 6 an aufwärts gehen sollen. Die allermeisten Arbeiter würden nicht einmal die dritte Ortsklasse erreichen, sondern in den beiden untersten bleiben. Authentische Anhaltspunkte über die Lohnhöhe habe man nicht. Bei einer Rente von 72 M erhalte der männliche Arbeiter täglich 20, der weibliche 13113 8. as solle sich dafür der Rentner wenn man dieses Wort hier überhaupt gebrauchen könne kaufen? Man wisse doch, was das Brot nach Einführung und Er⸗ höhung der Getreidezölle jetzt koste. Ein jolches Bettelgeld sollte man doch dem invaliden Arbeiter, der sich nicht bloß im

nteresse des Unternehmers, sondern im Interesse der ganzen

esellschaft gemüht habe, nicht anzubieten wagen, sondern ihn so stellen, daß er nicht mit Enisetzen und Grauen an sein Alter zu denken brauche. Solle denn der Arbeiter nie aus seinem Elend herauskommen? Nur wenn man sich auf den Standpunkt, des Reichskanzlers bei der Frage der Sonntagsruhe stelle und einen Durchschnittslohn von 14 Groschen täglich annehme, sei eine so niedrige Rente einigermaßen begreiflich. Nach Berechnungen der offiziellen Statistik würden die Arbeiter nur zu 20 oder 26 Beitrags⸗

Es sei nicht richtig, Nur das Material sei leine solche. eien ie len Berufsger schaften statistische Tabellen aufgestellt, die hier mit Erfolg zu

in derselben Lohnklasse von qualifizirten mehr und in als Invaliden gesteigerte Bedürfnisse hätten. Jetzt aber werde selbst der künstlerisch gebildete Arbeiter, der graph u. s. w. oft auch mit dem niedrigsten nehmen müssen, wenn er z - rk G binnen seinen Wohnsit aufschlage, während ein gewöhnlicher Arbeiter in Berlin oft das Dreifache erhalten werde. auf die Gefahr hin, höhere Beiträge zahlen zu müssen, vielen Arbeitern mit einer höheren Rente gedient sein. müßte diese auf 66'/ Prozent des vollen Lohns festgesetzt werden. e ie

jähriger Beitragszeit diesen Satz als Rente wirklich zahle.

erheblich mehr leisteten und von den Arheitern auch nicht höhere Beiträge forderten, als hier möglich sei es aber, an Stelle der einzuführen. kasse und man daß der Arbeiter auch ; Nach dem vorliegenden Entwurf scheine es

das Reich. Necht wohl Orteklassen Lohnklassen bayerischen Eisenbahn⸗ eingerichtet, ausgegangen, könne.

als

Bei seien drei sei

der genannten , verschledene Lohnkategorien hier von der Annahme

über 700 MS½ verdienen aber,

ob der Arbeiter gar nicht die Möglichkeit habe, über 100 „t ö verdienen.

Die Schwierigkeit des Rechnungswesens bei estsetzung von Lohnklassen werde sich auch überwinden lassen.

daß Deutschland keine Lohnstatistik habe. in Bezug auf die ortsüblichen Tagelöhne Wohl aber seien in vielen Berufsgenossen⸗

ebrauchen wären und überall eingeführt werden müßten. us der Statistik der Berufsgenossenschaften ergebe sich erst er Durchschnittslohn. Oft würden die Leute Jahrzehnte lang bleiben, während bei Festsetzung Ungerechtigkeit gegenüber den e,, die one 8, , unh

und in Folge dessen auch

Ortsklassen eine Arbeitern

Mark verdienten

der Bildhauer, Litho⸗ Satz vorlieb zufällig im Regierungsbezirk Gum⸗

Selbst werde Es

In Berlin existire eine Kasse, die nach , 8 heiße die Arbeiter verkennen, wenn man glaube, sie würden durch eine hohe Rente zu Verschwendung und Simulation verführt werden. Derartige arbeitsscheue Leute gebe es unter den Arbeitern gewiß nicht mehr als in den anderen Gesellschaftsklassen und es sei völlig geschmacklos, wenn man den Motiven gleichsam eine Statistik der Arbeits— scheuen beigegeben habe. Es seien in dem Entwurf Be— stimmungen getroffen, daß bestimmte jetzt existirende Kassen den Versicherten nur Zuschüsse gewähren dürften. Man lege es diesen Kassen geradezu nahe, eine Reduktion eintreten zu lassen, damit der Arbeiter ja nicht zu viel erhalte und zu Simu⸗ lation verführt werde. Der Arbeiter werde sich aber durchaus nicht an die Rente drängen, denn es beziehe nach dem Be— griff von Invalidität nur Derjenige Rente, der nicht nur durch sein Geschäft, sondern auch durch irgend eine Hantirung nicht so viel verdienen könne, als die Rente betrage. Bei einer Rente von jährlich 120 66 beziehe der Arbeiter täglich 331 5. Er werde aber stets noch im Stande sein, etwas mehr zu verdienen. Es gebe heute Fabrikbetriebe, wo jugend⸗ liche Arbeiter bis zu 50 täglich erhielten. An Stelle dieser werde der Unternehmer aber jetzt einen alten Arbeiter setzen, dem er 331 gebe. Dann sei scheinbar der Nach⸗ weis geliefert, daß hier eine Invalidität noch nicht vorliege. Die Möglichkeit sei gegeben, den Lohn zu drücken, denn der Mann müsse so billig arbeiten, wolle er nicht als Simulant behandelt werden. In dem aufgestellten Begriff der In⸗ validität liege also nur eine grenzenlose Inhumanität. Wie stehe es denn mit Denjenigen, welche bei der Kranken⸗ fürsorge nach 13 Wochen noch nicht arbeitsfähig seien? Hr. von Boetticher habe neulich gesagt, jetzt seien fast alle Arbeiter für den Krankheitsfall versorgt. Diese Krankenversicherung sei aber gar keine, weil sie nicht auf eine hinreichend lange Zeit ausgedehnt sei. Bei dem baaren Gelde, das die Arbeiter bekämen, könnten sie verhungern und nach 13 Wochen ver— fielen sie wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einfach der Armenpflege. Was geschehe nun mit einem solchen Arbeiter unter diesem Gesetz? Invalide sei er nicht, nur zeitweise invalide, von der Krankenkasse erhalte er nichts mehr. Also sorge man dafür, daß der Begriff der zeitweisen Invalidität in dieses Gefetz hineinkomme. Es sei in dem Gesetz auch gar nicht gesagt, wie für den Rentenempfänger im Krankheitsfall ge— sorgt werden solle. Sei er nicht in der Krankenkasse und aus der Gemeindeversicherung geschieden, so falle er einfach wieder der Armenpflege anheim und gehe, weil er sich den Luxus gestatte, krank zu werden, seiner bürgerlichen Rechte verlustig. Tausende von gesunden Arbeitslosen in Folge der neuen Produktionsweise trieben sich auf den Land— straßen als Vagabunden herum. Wenn jetzt schon eine so große Zahl gesunder Arbeiter überzählig sei, wie könne man es dem Unternehmer zumuthen, daß er Arbeiter annehme, die halbinvalide geworden seien, oder so alt, daß sie bald als invalide gelten könnten? Eine sehr große Zahl der Arbeiter sei nach dem 40. Jahre nicht mehr in der Lage, regelmäßig fortlaufende Beiträge zu zahlen. Diese Ar— beiker würden dann ein großes Lumpenproletariat bilden. Eine sehr ungerechte Bestimmung dieses Gesetzes sei auch die, daß das Arbeitsjahr auf 47 Wochen festgesetzt sei. Saison— arbeiter und solche, die im Freien arbeiteten, wie Maurer, Zimmerer, Pflasterer u. s. w. hätten unter keinen Umstän⸗ den 47 Wochen im Jahre zu thun, auch dann nicht, wenn sie im Winter eine andere Beschäftigung hätten. Die fort— währenden Krisen in Folge der Kriegsbeunruhigungen wirkten lähmend auf die Arbeitsgelegenheiten ein. Mit Recht wolle man die zum Militär Eingezogenen und die Kriegspflichtigen von dem Beitrag entbinden und ihnen die Rente sichern, be— züglich Derjenigen aber, die wegen des Krieges arbeitslos ge— worden, sei nichts vorgesehen. Wolle man gerecht sein, so müsse man das Geschäftsjahr auf höchstens 40 Wochen be— messen, zumal bei der langsamen Steigerung der Rente. Nachdem die Wartezeit herum sei, steige die Rente per Jahr um C00. Das mache bei 100 M 40 3 pro Jahr. Es sei lächerlich, den Arbeitern zuzumuthen, darin eine Steigerung zu erblicken. Ferner sei zu bemängeln, daß keine Rückvergütung vorgesehen sei, während jetzt Denjenigen, welche aus der Eisenbahnkasse austräten, die Halfte zurückgezahlt werde. Die Kapitalanlage gebe zu beson⸗ deren Bedenken Anlaß. Nach den Motiven sollten die nach 17Beitragsjahren aufgehäuften Gelder etwa eine Milliarde be⸗ tragen. Er könne nicht daran glauben, daß die Invaliditäts— und Sterbeverhältnisse bei den schlecht bezahlten Lohnarbeitern dieselben sein sollten, wie bei den Eisenbahn⸗ und Berg⸗ arbeitern, die, wenn auch eigentlich blos uniformirte Prole⸗ tarier, doch wenigstens nicht hungern müßten. Er behaupte deshalb, es stürben viel mehr Arbeiter, bevor sie rentenbezugs⸗ berechtigt seien, und deshalb werde auch viel weniger an Renten ausgegeben werden und das angehäufte Kapital werde

die sogenannten organisirien Kassen verwalteten, dann koste die Verwaltung so gut wie nichts. Der Krankenkassentag in

e en. kommen, demnach also Sätze zwischen und 210 erlangen. Es existirten nun Privat -⸗Versicherungskassen, die

sich nach 17 Jahren vielleicht auf 2 Milliarden gesteigert