n. im Artikel Tüll hinter C des zweiten Absatzes: gemusterter Tüll ganz aus Seide oder Floretseide außer
; Verbindung mit Metallfäden) vertragsmaͤßig 600 „M*,
o. im Artikel Uhrgehäuse“ hinter ia und 16 des zweiten Absatzes: vertragsmäßig O, 40 M*, —
p. im Artikel Uhrwerke- hinier 24 des ersten Absatzes: vertragsmäßig O, 40 Mν,
q. im Artikel Zeug. 2c. Waaren“ .
1) unter Ziffer J1 (Waaren aus Baumwolle) hinter m: Sticke⸗
reien vertragsmäßig 300 M*, .
2) unter Ziffer 4 (Waaren aus Seide oder Floretseide): hinter b: Posamentier · und Knepfmacherwaaren gus Seide oder Floretseide (außer Verbindung mit Metallsäden) vertrags⸗ mäßig 600 A*,
hinter e: . ; „Strumpfwagren aus Seide oder Floretseide (außer Ver⸗ hint ö mit Metallfäden) vertragsmäßig 600 K*, inter f: . Bänder mit offenen Geweben seidene vertragsmäßig 800 , halbseidene (. 450 4, seidenes Beuteltuch ö 600 S*, hinter h:
Tülle, mit Ausnahme der ungemusterten, ganz aus Seide oder Floretseide (außer Verbindung mit Metallfäden) ver⸗ tragsmäßig 600 S!, und hinter i: ⸗ Waaren aus Seide oder Floretseide außer Verbindung mit Metall fäden, vorstehend unter a bis h nicht begriffen, ver⸗ irg n fie 600 M*
2) Im Artikel Getreide sind unter Ziffer 1. 3. 4. 5.7 und 8 die statistischen Ziffern durch *I zu ersetzen und folgende statistische Anmerkungen aufzunehmen:
hinter Ziffer 1: Weizen russischen Ursprungs [4 3162], ; anderen Ursprungs s4 316], hinter Ziffer 3: . 3. Roggen russischen Ursprungs 1 317, anderen Ursprungs 14 3175), hinter Ziffer 4: „Hafer russischen Ursprungs (4 318 a!, an deren Ursprungs ( 318 )*, hinter Ziffer 5: *. Buchweizen russischen Ursprungs 14 319 al, anderen Ursprungs (4 319)‘, hinter Ziffer?: . *. Gerste russischen Ursprungs 326 al, anderen Ursprungs 1 326), hinter Ziffer 8: . *. Mais und Dari russischen Ursprungs (337 a], anderen Ursprungs [337 b].
Die gleiche Aenderung wie bei Ziffer 8 des Artikels Getreide ist in den Artikeln Dari‘, „Mais“ und ‚Mohrenhirse“ zu bewirten.
3) Im Artikel . Gold‘ sind folgende Bestimmungen als AÄAb— sätze 3 und 4 einzufügen:
—, gewalztes s. Blech. — gehämmertes s. Blattgold.“
c) Der Anmerkung 5 zu „Seide und Floretseide“ ist folgende Bestimmung als zweiter Abfatz hinzuzufügen:
„Das sogenannte Fachen oder Fachten, wobei mehrere filirte oder nicht filirte Rohseidenfäden durch schwache Drehung lose mit einander vereinigt werden, so daß sie sich leicht wieder augeinanderlegen lassen, ohne in ihre fruͤhere Lage zurückzukehren, ist nicht als Zwirnung an⸗ zusehen.“
5) Die Anmerkung C zu 4 bei „Zeug⸗ 2c. Waaren“ ist durch Aufnahme des folgenden fünften Absatzes zu ergänzen: J
Unter offenen Geweben sind solche zu verstehen, in denen die Entfernung von einem Kettfaden zum anderen größer ist, als die Dicke des Fadens selbst. Im Uebrigen finden auch bezüglich der offenen Gewebe die in der Anmerkung e zu J bei Zeugwaaren hinsichtlich der undichten Gewebe getroffenen Beslimmungen Anwendung“.
II. Statistisches Waarenverzeichniß.
Zu den Nummern bl, 522, 535, 536, 537, 538, 539, 777, 778, 779, 780, 781, 782 und 785 ist am Fuße der Seite eine Anmerkung auf⸗ zunehmen, wonach in den Verkehrsngchweffungen J und If von den Anmeldestellen der Zollsatz anzugeben ist, nach welchem die betreffende Waare zur Verzollung gezogen ift.
— Das „Centralblatt für das Deutsche Reich“ veröffentlicht in der Nummer 1 des XVII. Jahrgangs 1889, vom 2. Januar, die neue Deutsche Weh rordnung, vom 22. November 18388. Alle entgegenstehenden Bestimmungen, namentlich die Deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 und die vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888, sind gleichzeitig aufgehoben.
— Der Vorstand einer Genossenschaft, nach deren Statut die Feststellung der Entschädigung im Fall einer voraussichtlich vorübergehenden Erwerbsunfäaͤhigkeit den Sektionsvorständen bei voraussichtlich dauernder I dem Genossen⸗ schaftsvorstande obliegt, hatte das Reichs⸗Versicherungsamt gebeten, eine generelle Entscheidung darüber zu erkassen, unter welcher Voraussetzung der Sektionsvorstand seine Zuständigkeit zur Rentenfeststellung nicht mehr für vorliegend erachten dürfe, mithin die Feststellung
dem Genossenschaftsvorstande überlassen müsse. Das Reich s⸗
Versicherungsamt hat es, indessen durch Verfügung vom 21. November v. J. (Nr. 643) abgelehnt, eine solche Entscheidung zu treffen, vielmehr dem Porstande überlassen, entweder in Gemäßheit der Bescheide Ziffer 333, 334, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ von 1887 Seite 137 eine Verständigung mit den Sektionsvorständen herbeizuführen, oder aber gelegentlich eine die Angelegenheit regelnde Statut bestimmung zur Annahme zu bringen. Dieselbe würde zweck⸗ mäßig (vergleiche Ziffer 334 a. a. O.) dahin lauten können, daß der Sektionsvorstand, sobald er eine voraussichtlich vor⸗ übergehende Erwerbsunfähigkeit nicht mehr für vorliegend er— achtet, spätestens aber nach Ablauf des sechsten Monats nach dem nufan, die weitere Behandlung der Sache an den Genossenschaftsvorstand abzugeben hat. Selbstverständlich soll hierdurch nicht etwa ein Nachprüfungsrecht des letzteren hinsichtlich der bereits getroffenen Entscheidungen des Sellions⸗ vorstandes geschaffen werden; in dieser Beziehung bleibt es vielmehr bei den in den Bescheiden 9 und 163, „Amtliche Nachrichten“ 1885 Seite 369 und 1886 Seite 74 ausgesproche⸗ nen Grundsätzen; der Uebergang der Zuständigkeit auf das öhere Organ ist zunächst nur ein innergenossenschaftlicher organg. Immerhin würde aber durch eine Bestimmung der vorgeschlagenen Art das Recht des Genosfenschaftsvorstandes, in den schwereren Fällen weitreichende Enischließungen 9. B. in Anwendung der §§. 7, 65 des i,, ,, etzes) selbst zu fassen, wenigstens für die Zukunft gewährleistet.
— Der Vorstand einer Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaft hatte auf Grund des dem Normalstatut für die Versicherungs⸗ anstalten der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften („Amtliche Nachrichten des R.. A.“ von 1857, Seite 335 §. 89) nach⸗ gebildeten Nebenstatuts die Gewerbetreibenden, welche für ihre
Selbstversicherung Prämien zu entrichten haben, aufge⸗ . diese in 6 en Raten an die Gemein he⸗ ehörde zu entrichten. genüber den Seitens einer Ge⸗ . im Hinblick auf den Wortlaut der lediglich im
, n, . Bauarbeiten behandelnden 8§. 22,
es Bauunfallversicherungsgesetzes erhobenen Zweifeln gegen
die Gesetzmäßigkeit der obigen Aufforderung hat das Reich s⸗ Versicherungsamt sich unter dem 4. Juli v. J. (Nr. 644 dahin ausgesprochen, daß die in Rede stehende Aufforderung an sich in den 9 2 Absatz 1 und 2, 16 Absatz 3, 18 Absatz 2 und 25 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 2877 ihre Begründung findet und daß, da in dem Gesetz für die Einzahlung und Erhebung der Prämien, welche für die Selbst⸗ versicherung von Unternehmern zu entrichten sind, ein beson⸗ deres Verfahren nicht angeordnet ist, diese Einzahlung und Erhebung, wenn nicht das Nebenstatut einer Baugewerks⸗ Berufsgengssenschaft eine abweichende Bestimmung enthält, was überall nicht der Fall ist, folgerecht in ebenderselben Weise erfolgen muß, wie dies bezüglich der Prämien für die Regiebauarbeiter gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine solche Gleich⸗ mäßigkeit des Verfahrens empfiehlt sich auch aus überwiegenden Gründen der Zweckmäßigkeit. Es würde einerseits für die in Rede stehenden Unternehmer eine große Belästigung sein, wenn sie vierteljährlich die — meist nur . — Prämien unter Aufwen dung unverhältnißmäßig hoher Portobeträge an die Berufsgenossenschaft einsenden müßten. Andererfeits würde sich aber als natürliche Folge ein so unregelmäßiger Eingang der Prämien herausstellen, daß die Genossenschafts= vorstände oft gezwungen wären, die Gemeindebehör⸗ den um zwangsweise Beitreibung derselben nach §. 42 Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes und §8. 101 des unteren,, in Verbindung mit 5§. 49 Absatz ? des Bauunfallversicherungsgesetzes zu requiriren. Die Gemeindebehörden hätten solchen Requisitionen ohne Ent—⸗ schädigung zu entsprechen und könnten nur für etwaige baare Auslagen Ersatz beanspruchen (5. 101 Absatz 2 a. a. O. und Rundschreiben des Königlich preußischen Herrn Handels⸗ Ministers vom 16. April 1888, „Amtliche Nachrichlen des R. VA. Seite 222), während sie bei der von der Bau— gewerks⸗ Berufggenossenschaft jetzt gewünschten Art der Er⸗ hebung, welche in derselben Weise wie die der Arbeiter— versicherungsprämien stattfindet, die vierprozentige Hebegebühr er⸗ halten (Bauunfallversicherungsgesetz 8. 25 Abfatz . Im Uebrigen dürfte den Gemeindebehörden durch die ihnen äan— gesonnene Erhebung der Prämien für die Selbstversicherung der Unternehmer eine große Geschäftslast kaum erwachsen, da naturgemäß die Zahl der in Betracht kommenden Beitrags— pflichtigen nur gering ist und die von Letzteren zu entrichtenden Beträge hinter der Höhe der ohnedies vierteljährlich zu er⸗ hehenden Prämien für die Ausführung von Regiebauarbeiten (5§. 271 Lit. a und 22) voraussichtlich zurückstehen werden. Auch wird sich das ige ungageschast für beide Prämienarten unschwer verbinden lassen.
— In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des
„R. u. St.⸗A.“ wird Seitens des Ministers für Landwirth— schaft ., eine Nachweisung der in den Jahren 1889
und 1899. behufs anderweiter Verpachtung zur
öffentlichen ⸗Ausbietung kom menden Domänen⸗ vorwer ke zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
— Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld-Köfering, ist von kurzem Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat' die Ge— schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der hiesige Gesandte der Argentinischen Republik, Carlos Calvo, hat sich im Auftrage seiner Regierung mit dem Gesandtschaftspersonal nach St. Petersburg begeben?
Bayern. München, 3. Januar. (W. T. B.). In einer heute Abend im hiesigen Rathhause stattgehabien Versammlung bildete sich ein Comité zur Veranstaltung eines Festmahls, mit welchem der Geburtstag des Kaisers am 27. d. M. im Hotel zum „Bayrischen Hof!“ begangen werden soll.
Reuß ä. L. Greiz, 2. Januar. (Lpz. Ztg.) Der Prinz Otto zu Schaumburg⸗Lippe, Bruder der Fürstin, ist heute Mittag am . Hofe hier eingetroffen. — Der n n ni des Fürstenthums ist am 24. Dezember geschlossen worden.
Desterreich⸗ Ungarn. Pest, 4 Januar. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ publizirt eine Verordnung des Unt errich t s⸗ Ministers, betreffend den intensiveren Unterricht in der deutschen Sprache auf den Gymnasien und Realschulen.
Großbritannien und Irland. Lon don, 3. Januar.
(A. C) Die Lords des Schatzamts haben an die ver—
schiedenen Abtheilungs⸗-Chefs im Civildienst ein Rund— schreiben gerichtet, worin es Staatsbeamten unter— sagt wird, Kandidaturen für die bevorstehenden Wahlen zu den Grafschaftsräthen anzunehmen, da die Ausübung eines solchen Amts sich mit ihren Obliegenheiten nicht ver⸗ tragen wurde. ;
Aus Irland wird Folgendes berichtet:
In Irland hat das neue Jahr mit energischen Maß⸗ nahmen der Vollzugsregierung' gegen parnellitische Abgeordnete, welche sich gegen das Zwangsgesetz vergangen haben, begonnen. Nachdem erst vor wenigen Tagen die Abge⸗ ordneten Edward Harrington, Finucane und Sheehy bestraft wurden, soll jetzt gegen Dr. Tanner, Condon und John O'Connor eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet werden, und zwar wegen Aufwiegelung von Pächtern, Gehöfte, deren frühere Pächter exmittirt worden sind, nicht in Pacht zu nehmen. Die genannsen drei Abgeordneten sind aufgefordert worden, am 16. d, vor dem Straf⸗ richter zu erscheinen. Inzwischen haben auf dem Olphert'schen Güter⸗ komplex unweit Gweedore in der Grafschaft Donegal Pächtergus- treibungen begonnen, denen in den meisten Fällen energischer Wider⸗ stand r g wird Die Exekutionsmannschaft besteht aus 7 bewaffneten Gerichts vollstreckern, 150 Konstablern und 80 Mann regulären Truppen, unter Führung des Resident Magist rate, Mr. Bourke. Schon der erste auszutreibende Pächter, ein Grobschmied, Namens Patrick O'Donnell, der ein kleines Gehöft in Bedlam inne hatte, leistete verzweifelte Gegenwehr. Tausende von Bauern aus alsfen Theilen der Grafschaft hatten sich eingefunden, um der Augztreibung beizuwohnen, aber sie wurden von den Soldaten zurückgetrieben und sahen schließ⸗ lich dem Schauspiel von den hohen Felsen aug, welche das Thaf, in welchem das Gehöft O' Donnell'z stand, umgeben, zu. O' Donneil hatte sein Haus verbarrikadirt und er sowie 11 ander? Bauern empfingen die heranrückenden Gerichtsvollzieher und Konstabler mit einem Steinhagel aus den Fenstern des oberen Stockwerks, wodurch
*
mehrere Personen, darunter der. Agent des Gutsherrn, verwundet wurden. Da eine Ramme zum Einrennen der Mauern nicht disponibei war, wurden Leitern angelegt, und 6 Konstabler bestiegen diefelben, nachdem sie Bajonette auf ihre Gewehre gesteckt hatten. Die Vertheidiger empfingen sie mit Mistgabeln und Steinwürfen, in Folge deffen sie fich zurücktiehen mußten, nachdem mehrere mehr oder weniger erheblich verwundet worden. Schließlich wurde die Aufruhrakte 1 und die Soldaten erhielten Befehl, in das 9 zu feuern. O Donnell leistete nunmehr auf Zureden eines anwefenden Priesters nicht länger Widerstand und ergab sich mit seinen 11 Genoffen, welche verhaftet wurden. Diese einzige Ausweifung hatte fast den ganzen Tag in Anspruch genommen. . 8. Januar, (W. T. B.) Das auswärts verbreitete Gerücht von einer partiellen Mobilisirung der englischen Flotte ist darauf zurückzuführen, daß der er ste Lord der Admiralität eine Inspektionsreise nach . unternahm, um sich über den Zustand und die erhältnisse des Marinewesens zu informiren, falls überhaupt einmal eine Mobilisirung angeordnet werden sollte. Irgend⸗ welche, auch nur theilweise Mobilisirung der Flotte aber ist nicht angeordnet.
Frankreich. Paris, 3. Januar. (W. T. B.) Der bisherige Botschafts-Rath Gerard in Rom ist zum Gesandten in Cettinje ernannt worden.
Der russische Botschafter, Baron von Mohren heim, begiebt sich demnächst nach St. Petersburg, um den bevor“ stehenden Hoffestlichkeiten beizuwohnen, und gedenkt erst gegen Ende Februar wieder hierher zurückzukehren.
In einem heute veröffentlichten Manifeste Boulanger's an die Wähler des Seine-Departements betont derselbe seine republikanische Gesinnung und bestrestet die ihm gus parlamentarischen Kreifen zugeschriebenen dikta— torischen Absichten; gerade diese Kreise hätten Frankreich durch Unfähigkeit, niedrige Intriguen und ekelerregende Debatten in einen Hustand der Entartung gebracht. Das Manifest schließt; „Ich will wie Frankreich auch die Republik, aber eine Republik, die sich auf etwas Anderes stützt, als Ehrgeiz und Habsucht. Was können wir von Leuten hoffen, die selber einge⸗ stehen, sich seit 15 Jahren getäuscht zu haben, und es dennoch wagen, das Vertrauen der Bevblkerung zu fordern. Frank⸗ reich hat heute das lebhafteste Verlangen nach Gerechtigkeit, nach Gradheit und Selbstlosigkeit. Wenn ich mit Ihnen ver⸗ suche, Frankreich einer Politik der Erniedri ung und Ver⸗ schleuderung zu entreißen, welche das Land ui g sft; so heißt das für mich, dem Lande dienen. Das Vaterland ist ein Erbtheil für uns Alle, Sie müssen verhindern, daß es nur die Beute einiger Wenigen werde. Es lebe Frankreich, es lebe die Republik!“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. Januar. (W. T. B.) Der „Russische Invalide“ veröffentlicht das Reglement, die Etats und die Cadres der Train? bataillone, deren Einführung in der „Nowoje Wremja“ angekündigt war. Die Bildung der neuen Bataillone beginnt am 1. /13. Januar.
Italien. Rom. 3. Januar. (W. T. B.) Durch ein heute unterzeichnetes Dekret des Königs ist Sonnino— Sidney zum Unter-Staatssekretär im Finanz⸗ Mini ste rium ernannt worden.
Serbien. Belgrad, 3. Januar. (W. T. B.) Heute Vormittag fand die feierliche Schlußfitzung der Skupschtina statt. Der Präsident derselben, Tau scha⸗ novitz, verlas einen Ukas des Königs, in welchem der— selbe um seiner innigen Freude über das Zustandekommen des Verfassungswerkes Ausdruck zu verleihen, allen denen die Strafe erläßt, welche wegen Majestätsbeleidigung, Beleidigung der Obrigkeit und wegen Preßdelikten, sowie wegen Aus⸗ schreitungen bei der letzten Wahl rechtskräftig verurtheilt sind oder sich in Untersuchungshaft oder in Untersuchung befinden. Um 11 Uhr erschien der König, begleitet von dem Kron⸗ prinzen und gefolgt von einer glänzenden Suite, ließ sich unter enthusiastischen Ziviorufen der Abgeordneten auf den Thron nieder und verlas die Thronrede. Hierauf unter⸗ zeichnete der König die Verfassung und hielt sodann eine Nede an die Deputirten, in welcher er hervorhob, daß die neue Verfassung aus dem einmüthigen Zusammenwirlen des Königs und des Volkes hervorgegangen sei, und die Hoffnung aussprach, daß dies Werk dazu dienen werde, seinem ohne dereinst ein geordnetes Staatswesen zu hinterlassen. Die Rede wurde mit großer Begeisterung aufgenommen und so⸗ dann der Schluß der großen Skupschtina ausgesprochen.
Heute Abend ist die Stadt glänzend illuminirt; auch die Fenster des Königlichen Palais strahlen in festlichem Glanze. Die Thronrede machte überall einen vortrefflichen Eindruck.
Amerika. Washington, 2. Januar. (A. C.) Der Senat nahm heute die Erörterung der Tarif vorlage wieder auf.
Afrika. Egypten. Kairo, 3 Januar. (R. B.) Ein egyptischer Soldat, welcher in Wadyhalfa aus Om⸗ durman angekommen ist, wo er während der 3 neun Monate sich aufgehalten hatte, berichtet: Der Ma di habe eine Streitkraft von Mann auf Dampfschiffen nach Bahr-el⸗Gazal' gesandt. Von diefen sei ein Mann am 1. Oktober zurückgekehrt und habe von einer gänzlichen Niederlage der Derwische durch Emin Pascha gemeldet. Der Soldat fügt hinzu: Emin sei der weiße Pascha. Am 23. Oktober habe der Soldat Qmdur⸗ man verlassen, und bis dahin sei keine weitere Nachricht aus dem Süden daselbst bekannt geworden.
Zeitungsstimmen.
sh 9 „Landes-Zeitung für Elsaß-Lothringen“ reibt:
Die Jahreswende bildet für das Reichsland auch einen Abschnitt in der Gesetzgebung. Wenn wir von der am Schluß des Jahres in Kraft getrefenen Wehrordnung vom 22. November 1888, welche mancherlei Neuerungen einführt, und vom Feldpolizeistrafgesetz vom 9. Juli 1888 absehen, welches die in zahlreichen französischen Ge⸗ setzen zerstreuten Bestimmungen zu einem Ganzen gesammelt, gesichtet und mit den in Deutschland herrschenden Rechtsanschauungen Über den Schutz des Eigenthums in Einklang gebracht hat, fo 1 es ins⸗ besondere die Einführung der Reichs ⸗ Gewerbeordnung mit den zu deren Ausführung erlassenen Bestimmungen, welche tiefgehende Aen= perungen in eine Reihe gewerblicher Verhältnisse bringt, und daneben tritt mit 1. Januar 1889 die Verordnung vom 298. Juni 1887 in Kraft, wonach die Verhandlungen und Beurkundungen der Notare fortan in deutscher Sprache vorzunehmen find.
So einschneidend diese belden Neuerungen in die bestehenden Gewöhnungen eingreifen, so sind sie doch nicht ohne allmaͤhliche
des Interesses derer, welche durch ihre produktive
Vorbereitungen eingeführt worden und können nicht als plötzliche Umwälzungen aufgefaßt werden. Was zunächst die Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung betrifft, so war schon durch vorhergehende Gesetze der Ein= führung in die für das Reich bestehenden Rechtsverhältniffe vor⸗ earbeitet worden.
gie een hen auf dem Gebiet des Gewerbeweseng bilden die Bestimmungen über den Arbeiterschutz. Diese von Rücksichten auf das Wohl d. r Arbeiterbevölkerung eingegebenen Beftimmungen waren schon eingeleitet worden durch die Verordnung vom 18. April 1871 über das Schulwesen, welche die regelmäßige Verwendung schul— pflichtiger Kinder unter 12 Jahren gusschkoß. Seitdem war der Industrie des Reichs landes reichlich Gelegenheit geboten, sich den deutschen Markt zu erschließen, und es hat sich ö. der Verkehr in den neuzn Absatzgebieten längst, eingebürgert. Somit war jeder Grund beseitigt, um die für den Wettbewerb der reichsländischen Industrie allerdings: günstigeren Bestimmungen des französischen Gesftzes vom 22. März 1841, welches inzwischen in Frankreich selbst durch Gesetz vom 19. Mai 1874 im Sinne der wellbeherrschenden Anschauungen abgeändert worden war, als eine ungerechtfertigte Aus⸗ nahme noch weiter aufrecht zu erhalten. In einer Beziehung freilich ist für das Reichsland in entgegengesetztem Sinne eine Ausnahme insofern gemacht worden, als das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 und die auf den Gegenstand bezüglichen Bestim⸗ mungen der Gewerbeordnung nicht eingeführt worden sind. Än- gesichts der französischen gegen die Zugehörigkeit des Landes zum Deutschen Reich gerichteten Bestrebungen konnten die durch die französische Gesetzgebung gebotenen Machtmittel noch nicht entbehrt werden, und kein Vernünftiger dürfte wohl erwartet haben, daß nach den Reichstagswahlen von 1887 das Deutsche Reich die Waffen, welche Frankreich zur Bekämpfung der im Innern thätigen Parteien des Umsturzes geschmiedet hatte, zum Nutzen der von außen ins Juland getragenen Bewegung wegwerfen sollte. Nicht etwa, weil Deutschland der , n einer Rechtseinheit abgeneigt wäre, sondern aus dem Grunde enthehrt das Reichsland noch dergleichen Rechte, die sonst im Deutschen Reich gelten, weil einerfeits die herr= schenden Parteien in Frankreich die Rechtsverbindlichkeit des Friedens⸗ schlusses von 1871 bekämpfen, und weil andererseits zur Genüge dar— ethan ist, daß der deutschfreundliche Theil der Bevölkerung jenen erg auf die Mitbürger noch nicht gusübt, welcher der deutschen Regierung gestatten könnte, sich jener Mittel der Abwehr zu begeben. Im Uebrigen möchten wir noch besonders hervorheben, daß durch die neue Gewerbeordnung die Gemeindebehörden erweiterte Befugnisse erhalten haben und neue Ansäͤtze zur Auebildung einer Verwaltungs⸗ gerichts barkeit gewonnen sind, — Fortschritte, deren Bedeutung nicht
verkannt werden wird.
Auch die Verordnung über die Geschäftssprache der Notare in deren Verhandlungen und Beurkundungen kann nur als ein weiterer Schritt in der Richtung auf das durch das Gesetz vom 14. Juli 1871 und durch die K. Verordnung vom 17. September 1874 sängst ab—⸗ gesteckte Endziel aufgefaßt werder. Nachdem der der Schule ent— wachsenen Bevölkerung längst Gelegenheit geboten worden, sich die deutsche Sprache anzueignen, welche seitdem auch für die Verhand⸗ lungen in den reichsländischen Vertretungen eingeführt worden ist, nachdem ferner seit 14 Jahren die Abgeordneten des Reichslandes im Reichstage in deutscher Sprache, sei es den Intereffen des Landes, sei es dem Widerstande gegen die deutschen Bestrebungen, so oft be⸗ redten Ausdruck verliehen haben, war es wohl an der Zeit, die für alle anderen Zweige des öffentlichen Lebens auch in den Ausnahme⸗ bezirken beseitigte oder eingeschränkte französische Geschäftssprache, durch deren ausschließlichen Gebrauch die zahlreiche eingewanderte deutsche Bevölkerung vielfach geschädigt wurde, auch auf diesem Gebiet durch die deutsche Sprache zu ersetzen.
Durch diese beiden mit dem J. Januar 1889 in Kraft getretenen Neuerungen ist. ein erheblicher weiterer Fortschritt des Deutschthums in Elsaß-Lothringen gesichert. Die Bevölkerung wie deren Vertreter in den verschiedenen Körperschaften des Reichslandes werden sich wohl der Erkenntniß nicht verschließen, daß diese weiteren Schrirte zur Förderung der Aufgaben der deutschen Verwaltung so ernsthaft ge⸗ meint wie unwiderruflich sind. Wenn auch nur schrittweise, so wird doch das Reichsland durch die Gefetzgebung, welche den thatsächlichen Verhältnissen nachfolgt und ihnen nicht voraneilt, in unauflöslicher
Weise mit Deutschland verbunden und in die deutfchen Einrichtungen eingeführt werden. Es ist zu wünschen, daß die mit dem 1. Januar
. Kraft getretenen Neuerungen dieser Erkenntniß Bahn brechen möchten.
Das „Centralblatt für die Textil-Industrie“ bemerkt:
Das Jahr 1888 war, soweit die Industrie in Betracht kommt, kein Jahr glänzender Geschäfte, aber doch von erfreusicher Stetigkeit; ju man darf in verschiedenen Industriezweigen von einem erkennbaren Aufschwung sprechen. Im Besonderen haben die meisten Zweige der
Textil ⸗Industrie alle Veranlassung, mit dem verflossenen Jahre leidlich
zufrieden zu sein. Wenn hier und da über gedrückte Preise geklagt wird, so ist dies eine Erscheinung, an die man schon allzu sehr gewöhnt ist, als daß man ihr großes Gewicht beilegen könnte. Vielmehr kann man nur immer und immer wiederholen, daß die industrielle Welt einen niedrigeren Gewinnsatz als etwas Unver⸗ meidliches hinnehmen und mit einem solchen rechnen muß, da die von allen Seiten hervordringende Konkurrenz nothwendig diese Wirkung hervorbringen muß. In einzelnen Fällen, wo ein besonderer Zweig
durch außerordentliche Umstände unter das , . Niveau
des Weltmarktes heruntergedrückt wird, hat man ja bis auf einen ge⸗
vissen Grad in den Konventionen, zuweilen auch in der Erhöhung
der Zölle Mittel gefunden, welche gewisse lokal begrenzte Uebelftände ausgleichen können; aber im großen Ganzen ist die Tendenz zur Niedrigkeit der Preise und Gewinnsätze eine durch die all— gemeinen sozialen Verhältnisse und die immer zunehmende Aug⸗ breitung der Industrie so unvermeidlich bedingte, daß man sich
wollend oder nicht wollend damit abfinden muß. Jedenfalls sind die
Aussichten, welche das neue Jahr eröffnet, in Bezug auf die Industrie
. unseres Landes im Ganzen als zufriedenstellende zu bezeichnen, und
wenn, wie es den Anschein hat, der Frieden für Lie nächsten Jahre erhalten bleibt, so dürfen wir einer Periode geschäftlicher Lebhaftigkeit
und Blüthe entgegensehen.
— Das „Deutsche Tageblatt“ äußert:
Die Verarmung Englands unter dem Regime des Manchester⸗ thums ist dieser Tage von keiner geringeren Autorität bezeugt worden, als von der Handelskammer in — Manchester selbst! Diese nahm,
wie ihr , G. H. Gaddum konstatirte, mit überwältigender
Stimmenmehrheit eine von dem Mitglied Hibbert verfaßte Resolu⸗ tion folgenden Inhalts an:
z.. Die Kammer hält dafür, daß alle Verbrauchsartikel, welche ihrem Wesen oder ihrer Art nach denen gleichen, die wir selbst hervor⸗ bringen, und welche auf den Märkten des Vereinigten Königreichs zum Verkauf gestellt werden, mit Zöllen belastet werden müssen, in Lleichein Betrage der Unkosten, mit denen sie nach Verhältniß und Dertlichkeit behaftet sein würden, wenn sie innerhalb des Vereinigten Königreichs erzeugt oder hergestellt wären.“
Der Urheber vorstebender Resolution führte zu deren Begrün . dung aus, daß die Freihandel tztheorie, mit ihrer einseitigen Betonung der Interessen des Konfumenten, und Bekämpfung der Interessen des Produzenten, in England zum allgemeinen wirthfchaftlichen Zusam⸗ menbruch führen müsse, weil deffen materieller Wohlstand ausschließ⸗ lich auf der — induftriellen und landwirthschaftlichen — Produktion
beruhe. Daher fordert Mr. Hibbert eine Aenderung des wirth chaftlichen
Regimes in Großbritannien im Sinne weitestgehender Ter, n
rbe en Quell und Urgrund alles ngtionalen Reichthumg bilden. Im Einzelnen wies Mr. Hibbert zahlenmäßig nach, daß Englands Ausfuhr während des Jahres 1887, verglichen mit der Ausfuhr Deutschlands, Italiens, der Vereinigten Staaten, Frankrelchs, der stiederlande und Belgiens, um 3 888 O51 Pfd. Sterl. zurückgeblieben sei und betonte namentlich das seit 1880 ununterbrochene Anwachsen des deutschen Exports,
Den wichtigsten Punkt in der Herstellung der
Als dessen. Ursache er den Uebergang der deutschen Wirth— schaftspolitik zum System des Schutzes der nationalen Arbeit bezeichnete. Ohne die Zunahme des britischen Exports nach den eigenen Kolonien, im Betrag von 25 Millionen, wärde nach Hrn. Hibbert der englische Handel in einer verzweiflungsvollen Lage sein, denn der englische Export nach den übrigen Weltländern ist um 10 845 482 Pfd. Sterl. zurüdgegangen. Wenn in dem wirth⸗ schaftlichen Regime des Landes nicht sehr bald eine durchgreifende Aenderung eintrete, so sieht Hr. Hibbert für England binnen Kurzem eine Lage kommen, die es in gleiches Niveau , mit einem deutschen Staat zweiten Ranges“ (wörtlich) bringen werde.
les = In der Londoner „Allgemeinen Correspondenz“ esen wir:
Der hritische General-Konsul in Hamburg macht in seinem letzten amtlichen Bericht auf das langsame, aber stetige Wachtthum des deutschen Handels nach allen Theilen der Welt aufmerkfam. Der Vorgang verdiene um so mehr Beachtung, als er in aller Stille, ohne jede lärmende Kundgebung vor sich ginge. Mit unbeugfamer Energie sind Deutschlands Anstrengungen auf das eine Ziel gerichtet, seinen Handel den Ausländern zu entreißen und ihn in seine eigenen
ände zu bekommen. Und der Erfolg hat nicht gefehlt. Bei diefen
estrebungen hat Hamburg eine wichtige Rolle gespielt, und ich glaube, daß es trotz der Zweifel Ciniger und der Befürchtungen Anderer eine noch größere Rolle spielen wird, nachdem der Anschluß an den Zollverein eine vollendete Thatsache geworden ist. Wenn Großbritannien heutigen Tages noch, wie es ohne Zweifel der Fall ist, den größeren Theil des Welthandels beberrscht, so müssen seine Kaufleute und Fabrikanten ja nicht kleine Anfänge verachten. Sobald sie gestatten, daß ihre Konkurrenten sie in kleinen Märkten schlagen, so mag das Gesammtresultat am Ende unheilvoller ausschlagen, als sie es je für möglich halten möchten ö
Amtliche Nachrichten des Reichs:-Versicherungs— amt s. Nr. 1. — Inhalt: Amtlicher Theil. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall! und? Kranken. versicherung der in land. und forstwirthschaftlichen Betrieben be— schäftigten Personen, vom 5. Mai 1886. Vom 17. Dezember 1888. — Bekanntmachung, betreffend die von den Vorsitzenden der auf Grund des landwirthschaftlichen Unfallver sich erung gese ges vom 5. Mai 1886, des Bau Unfall versicherungsgesetzes vom 11. Fuli 1887 und des ,,, vom 13. Juli 1887 errichteten Schiedsgerichte alljährlich dem Reichs. Versicherungk amt einzureichenden Geschäftsberichte. Vom 15. Dezember 1855. — auf,, vorschriften der Lederindustrie⸗Berufsgenossenschaft. — Rundschreiben an, die Vorstände der auf Grund des Äusdehnungtzgesetzes vom 25. Mai 1885 gebildeten sowie der sämmtlichen landwirthschaͤftlichen Beruf s⸗ , betreffend den Uebergang von Rentenverpflichtungen ꝛe.
om 20. Dezember 1888. — R. V -A. I. 22512. — Nachweisung über die gesammten Rechnungsergebnisse für das Jahr 1887. — Bescheide und Beschlüsse.
Statistische Nachrichten.
Das Novemberheft der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs‘, welches vom Kaiserkichen Sta— tistischen Amt soeben ausgegeben worden ist, enthält Mitthei⸗ lungen 1) über die Bierbrauerei und die Bierbesteuerung im Etats⸗ jahr, 1887/88 und 2) über die deutsche Seeschiffahrt im Jahre 1887 sowie über den Bestand der deutschen Seeschiffe am Anfang des Jahres 1883. Außerdem giebt das Heft die regelmäßigen Monats⸗ nachweise über den Handel, Großhandelspreise, Auswanderung ꝛe.
— Ueber die Bierbrauerei und die Bierbesteuerung im deutschen Zollgebiet enthält das foeben erschienene No⸗ vemberheft 1888 zur Statistik des Deutschen Reichs die Nachweise für das Etatsjahr 1887/88. Danach standen in dem Brausteuergebiet, d. h in dem innerhalb der Zollgrenze liegenden Gebiet des Deuischen Reichs, mit Ausnahme bon Bahern, Württem—= berg, Baden und Elsaß Lothringen, g6359 Brauereien im Betrieb, gegen 9708 im Vorjahr, also 69 weniger. Dieser Rückgang erklärt sich dadurch, daß vo Brauereien, welche vorwiegend obergähriges Bier bereiteten, in Abgang und 11 solche, welche vorwiegend untergähriges Bier bereiteten, in Zugang gekommen sind. Im Ganzen betrug die Zahl der ersteren im Etatsjahre 1887,38 noch 651, die der letzteren 5125. Die Bierproduktion stellte sich auf 27 75 846 hi, davon 8 oz gig bi obergähriges und 18971 927 h untergähriges Bier. , , mit dem Vorjahre ergiebt sich ein Rückgang von 211 680 Fi peim ober- gährigen Bier, dagegen ein Mehr von 1121 9380 bl beim' unter- gährigen und im Ganzen eine Zunahme der Bierproduktion um 3,4 9.
Zur Herstellung des Bieres wurden verwendet: 5 354 779 Doppel · Citr, Gerstenmalz (181 110 Doppel⸗Etr. mehr als im Vor⸗ jahr), 148 385 Doppel Etr. Weizenmalz — 6652), 739 Doppel · Ctr. sonstiges Getreide — 218), 9684 Boppel⸗Ctr. Reis ( 2881), 3. Doppel⸗Ctr, Stärkemehl c, 25 434 Doppel ⸗Ftr. Zucker ( 4239), 2b 8 Doppel Ctr. Syrup (— 255) und 55633 Doppel - Etr. sonstige Surrogate ( 94), und sind mithin gegen 1885/87 74 260 Doppel · ö. Getreide und 6962 Doppel Ctr. Surrogate mehr verbraucht worden.
Die von den Bierbrauereien erhobene Bruttoeinnahme an Brausteuer ist demzufolge von 21 552 375 auf 27 455 842 ge⸗ stiegen. Die Gesammteinnghme vom Bier, d. H. die Bruttoeln- nahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und zuzüglich der Ueber⸗ gangsabgabe und des Eingangszolls vom Bier, betrug 25 128 393 4 (L129 563 6 mehr als im Vorjahre) oder 69,4 3 auf den Kopf der Bevölkerung des Brausteuergebiets.
Auch in den oben genannten, nicht zum Brausteuer ⸗ Gebiet ge⸗ hörigen 4 deutschen Staaten, in denen die Brau⸗ bezw. Mahlsteuer als Landessteuer erhoben wird, hat sich die Bierproduktion und dem gemäß die Einnahme aus der Bierbesteuerung gehoben. Es wurden an Bier gewonnen: in Bayern (Kalenderjahr 1887) 13704 817 hl Mäm Vorjabre 13 090 115 — in. Württemberg (Ctatsjahr 1887/86) 3 558 075 bl — im Vorjahre 3 306 665 —, in Baden (Steuerjahr 1. Dezember 1886 bis 306. November 1887 1 484 477 hM —= im Vor⸗ jahre 1 301 545 — in Elsaß. Lothrin gen (Etats jahr 1887/88) 778 413 hl — im Vorjahre 719 207 ki.
Die Gesammtproduktion berechnet sich für das deutsche Zollgebiet (einschl. Luxemburgs mit 92 749 . auf 47 094 377 hl gegen 45 068 039 hl im Vorjahre, dagegen der Verbrauch (nach An⸗ rechnung der Ein⸗ und Ausfuhr von Bier) auf 46 172 563 Ff oder 238 1 pro Kopf der Bevölkerung (gegen g4,6 1 im Vorjahre). Die Bierbesteuerung ergab in Bayern eine Einnahme von 37 358 026 M 3 „M pro Kopf), in Württemberg von 8 76595354 4 „34 é pro Kopf, in Baden von 4 891 045 4A (3,03 Mt pro. Kopf) und in den Reichslanden von 1939165 M. dzt., é pro Kopf), während dafelbst in den gleichen Zeitraumen vorher 30 74 30 M bezw. 4 325 531 40 und 1705 766 , aufgekommen sind. Diese Ergebnisse sollen durch die besseren wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse, durch die gänstige Getreideernte und den ungünstigen Ausfall der Wein und Obsternte im Jahre iss? herbei⸗ geführt sein. Ob auch die seit dem 1. Oktober 1887 erhöhte Brannt- weinsteuer dem Biergenuß Vorschub geleislet hat, ist noch nicht mit Bestimmtheit anzugeben. .
Betreffs der Bierpreise wird mitgetheilt, daß sie gegen das Vorjahr von den Brauereien theilweise ein wenig herabgesetzt worden seien. Nach den , ,. Angaben sind beim Verkauf in Gebinden von den Brauereien abgesetzt worden: gewöhnliche obergährige Biere meist zu 8— 12 , . Sorten obergähriger Biere in der Regel zu 12 — 18 , untergährige Schankbiere zu 14— 17,5 A1, gewöhnliche fer gr zu 16— 19 4, bessere Sorten in der Regel zu 260 =⸗35 J ür ö
fellen. — Die Meßbörse für
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Das preußische Staatsrecht, auf Grundlage des deut⸗ schen Staatsrechtꝗ dargestellt von Pr. Hermann von Schulze⸗ Ga evernitz. Zweiter Band. Ersie Lieferung. Zweite Auflage. Leipzig. Drück und Verlag von Breitkopf u. Härtel, 15883. gr. 8. S. 282. — Die vorliegende erste Lieferung 2. Bandes der neuen Auflage des Werks konnte der Großherzoglich badische Geheime Rath Dr, von Schule noch vor feinem am 37. Sftober v. J. plötzlich erfolgten Hinscheiden vollenden. Der erste Band des nach Jahre langen Studien entstandenen Werks wurde in Nr 156 (1888) d. R. A. nach Inhalt und Bedeutung ausführlich ge⸗ würdigt. Dem Verfasser, seit 1878 Professor des Staatsrechts an der Universität Heidelberg, war laut brieflichen Geständniffen von großem Werth, daß auch die zweite Auflage des preußischen Staatsrechts dieselbe Aufnahme bei dem Publikum fand, wie die erste Ausgabe... Den gewissenhaften Forscher veranlaßte diese Anerkennung, erhöhte Ansprüche an fich selbst zu machen, und es muß bezeugt werden, daß auch dieser zweite Band, obgleich in den wesentlichsten Grundlagen unverändert geblieben, dennoch eine zeitgemäße Umgestal⸗ tung erfahren hat. Der jweite Band enthält die . des im ersten Bande begonnenen systemafifchen Theils, nämlich: 2. Buch: Von den Funktionen der Staatsgewalt (Regierungsrecht) in drei Kapiteln: Von der Gesetzgebung (S. 14263) von' der Justiz (S. 64 - 163), von der Verwastung (S. 164 — 282). Gemäß dem auf dem Titel bereits angedeuteten Prinzip, daß das preußische Staatsrecht nicht ohne das deutsche Staatsrecht begriffen und verstanden werden kann, wie auch nur derjenige das deutsche Staatsrecht verstehen kann, welcher das im Jahre 1871 entstandene neue Reich in der geschicht⸗ lich specifischen Individualität des preußischen Staats genauer er⸗ kannt hat, sind auch in dem vorliegenden Buche sowohl die preußi⸗ schen wie die deutschen Verhältnisfe gebührend berücksichtigt. In dem Terte wurden die gegenwärtig geltenden Vorschriften und beste⸗ henden Einrichtungen mit der sie begründenden Gesetzesbestimmung belegt. Die Anmerkungen bieten wiederum eine vergleichende Literatur von betreffenden Schriften aus den deutschen Staaten und selbst aus fremden Ländern wie England und Frankreich. Mit gewohnter Sorgfalt hatte der Verfasser auch jetzt wieder alles das berücksichtigt, was während eines Dezenniums an Gesetzen, Verordnungen und Literatur neu erfchienen ist. So ist ngmentlich die neuere Gerichtsverfassung in Preußen feit dem Jahre 1873 sehr übersichtlich dargestellt. Man kann nur hoffen, daß die Vollendung diefer ersten wissenschaftlich systematischen Bearbeitung des deutschen Staatsrechts in der jetzigen, allen Anforderungen ent⸗ sprechenden Form gesichert sei.
— Die . Deut fche Rundschau“ (Berlin, Verlag der Gebr. ö. bringt in ihrem Januarheft die Fortsetzung des fesselnden
omans von Ossix Schubin: Boris Lensty. Einen Blick in das Seelenleben zweier Dichter gestattet sodann der von Jakob Bãchtold mitget heilte „Briefwechsel zwischen Theodor Storm und Cduard Mörike. Interessant und anregend ist ein Aufsatz 4 Sigmund Exner: Ueber allgemeine Denkfehler‘, der in einer eihe von Bei⸗ spielen den Unterschied zwischen Instinkt und Verstand erläutert. Dieser ist nach Ansicht des genannten gelehrten Verfassers darin zu suchen, daß der Instinkt seine außerordentlichen Leistungen immer nur auf einem eng begrenjten Gebiet und in Bezug auf ein ebenso be⸗ schränktes Ziel entfaltet, und ihm, ein Üüeberschreiten diefer Grenzen unmöglich ist. Diese Unmöglichkeit rühre daher, daß dem Thiere die der zweckentsprechenden Handlung dienenden Bewegungsimpulse das eine Mal zu Gebot ständen, das andere Mal aber durchaus nicht; für andere Fälle habe es diese Bewegungsimpulse gleichsam vergessen; sie und ihr Effekt ständen nicht in seinem Bewußtsein; pfychologisch gesprochen, in den letzteren Fällen existirten keine Ässoziationen zwischen den vor⸗ handenen Eindrücken und den Erinnerungsbildern jener nervösen Im- pulse und ihrer Wirkungen. — G. Egelhaaf beschaͤftigt fich eingehend mit den ‚Denkwürdigkeiten des Herzogs von Coburg · Gotha ?, und Vize ⸗ Admiral W. A. Berger bespricht die beabsichtigte Reorganisa⸗ tion der obersten Marinebehörde. — Von dem weiteren Inhalt des Hefts heben wir noch H. Grimm's Essay: Rudolf Stang's Stich des Abendmahls von L. da Vinci‘, G. Cohnis biographische Würdi⸗ gung des Lord Shaftesbury und Karl Frenzel's Uebersicht der Ber⸗ liner Theater hervor. Auch diesmal fehlt es nicht an einer reichhalti⸗ gen - Literarischen Rundschaus, in welcher eine Anzabl neuer beach- tenswerther Erscheinungen des deutschen wie des ausländischen Bücher · markts berücksichtigt wird.
— In London starb vor Kurzem James R. Swinton, s. Zt. der beliebteste Porträtmaler der engsischen Aristokralie.
— . Die am 5. Januar 1889 erscheinende Rr. 2375 der Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Abbildungen: Deutsch⸗Ost Afrika: Aus dem Kampfe bei Bagamoyo: Das Revolver⸗ geschütz im Gefecht. — Die heilige Cäcilie. Gemälde von Friedrich August Kaulbach. — Ost ⸗afrikanische Küstenorte und deren Walis. (6 Abbildungen.) — Bernhard Hammer, der schweizerische Bundes⸗ präsident für 1889. — Gemüthlicher Fruͤhschoppen. Nach einem Gemälde von Reinh, Hoberg. — Das Treppenhaus des neuen Hof⸗ burg Theaters in Wien. — Auffahrt am neuen Hofburg⸗Theater in Wien. — Emerich Henszlmann, R am 5. Dezember 18885. = Johann Hunfalvy, R am 6. Dezember 1888.
Gewerbe und Handel.
Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank sind im Dezem ber 1888 1428 6545 800 „„ abgerechnet worden gegen L230 357 200 S½½ im November 1888 und 1267 983 760 „M* im Dezember 1887.
Sericht über den Handel mit Stärke, zusammengestellt nach Mittheilungen der Vertrauensmänner des Vereins der Stärke⸗ Interessenten in Deutschland. (Woche vom 25. Dezember 1888 bis 2. Januar 1889.) Der Feiertage wegen konnte der Verkehr in Kartoffelfabrikaten in diefer Berichtswoche, wie aus der geringen Zahl der eingelaufenen Berichte über Abschlüsfe auch hervorgeht, nur von geringem Umfang sein. — In Ia Kartoffel mehr wurden uns Verkäufe überhaupt nicht mitgetheilt. — In ja trockener Kartoßfel stärke sind 200 Sack zu 366 M netto Cassa ab Fabrik im Reglerungsbezirk Lüneburg und 3 Waggons zu 27 frei Ham⸗ burg verkauft worden. — In feuchter Stärke wurden uns Ver⸗ käufe von einer Ladung zu 13,ů5 4, Lieferung Februar, frei Station im Regierungsbezirk Liegnitz, sowie von 200 Sack an einen Händler zu, 12,55 M frei Station in der Neumark, Januar-Lieferung, gemeldet, während andererseits ein Gebot von 1215 M ab En gen in der Neumark, gemacht von einer Fabrik, abgelehnt wurde.
— In der ordentlichen Generalverfammlung der König s⸗ berger Pferde ⸗Eisenbahngesellfchaft wurde die von der Verwaltung vorgelegte Bilanz genehmigt und Decharge ertheilt. Es wurde nach dem Vorschlage des Aufsichtsraths beschlossen, 1 960 Di⸗ vidende — 5 M pro Aktie zu vertheilen.
. Von der — Neujahrs-Ledermesse berichtet die Leipz. Ztg.“: das Vorgeschäft zur Messe blieb ruhig, wie es meist der Fall zur Weihnachtszeit ist. Die Erwartungen für das Meßgeschäft waren mäßige und der Verlauf desfelben enifprach diesen Voraus setzungen. Die Zufuhren in Sohlenleder waren nicht zu bedeutend und in Prima starker und schöner Waare blieben die Preise fast unverändert. Schwierigen Absatz hatten die zur Messe gestapelten, theilweise recht untergeordneten Sortimente und mangelhaften Trocknungen sowohl in Unterleder als auch in Oberleder, während die soliden, reellen Qualitäten gern Käufer fanden. Ein Aufschwung war erfreulicher Weise auf dem Schaf⸗ ledermarkt bemerkbar und es erzielten alaungare und lohgare Felle eine Avance von ca. 5 = 10 o, J günstig war die Tage des Geschäfts für er Kalbfelle, Brandfohlleder und Blank⸗ leder. In diesen Artikeln mußten Konzessionen gewährt werden, um Abschlüsse zu erzielen. Kipfe waren in anse nlichen Mengen vorhanden und müssen zum Theil den Kommissionslägern über⸗ wiesen werden. Besonders matt war die Nachfrage in Kalb. die Lederindustrie war Web⸗
d
K
— 1. K / 7 ä Ä
K
.
ü