1889 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

lich zwischen Vereinen, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegen⸗ ten bezieht, und e bei denen das nicht der Fall ist. V öniglich sächsische Regierung hat von Anfang an die Militärvereine als Vereine betrachtet, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegen⸗ keiten bezieht, und sie hat sie dem Vereinggesez unterstelli. Die Anschuldigung, daß die Königlich sächsische Regierung den Militär vereinen gegenüber nicht die Gesetze in gerechter Weise handhabe, ist dedwegen vollständig unbegründet, und ich weise sie hlermik auf das ö zurück. . keine Herren, die Militärvereine sind nach §. 18 des Vereins esetzes als Korporation anerkannt worden durch Allerhöchste Ent . vom 1. Oktober 1384. Die Statuten der Militärvereine nd durch Dekret des Königlich sächsischen Minisieriums des Innern vom 19. Dejember 1886 bestätigt worden. Hierbei ist ihnen aus GOrücklich die Genehmigung ertheilt worden, nach 5. 24 des Vereins gesetzes sich untereinander zu verbinden. S. 24 lautet:

Vereine, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegenheiten bezieht, dürfen nur dann Zweigvereine bilden und sich mit anderen Vereinen in Verbindung 3. wenn sie das Recht der Körperschaft erlangt baben und ihnen jene Rechte ausdrücklich mit ertheilt worden sind.

Diese Rechte sind den Militärvereinen ausdrücklich ertheilt worden durch das eben genannte Dekret des Königlich fächsischen Ministeriums des Innern. ie sind also vollständig in ihrem Rechte gewesen, wenn sie sich um die Wahlen gekümmert haben.

Meine Herren, nun gebe ich Ihnen allerdings zu, daß die Sta tuten die Bestimmung enthalten, daß die Vereine sich nicht um Politik bekümmern sollen Aber die Betheiligung der Militärvereine an den Wahlen von 1887 ist feine politische gewesen. Es han⸗ delte sich im Königreich Sachsen lediglich um den Kampf zwischen den Ordnungsparteien und der Sozialdemokratie. Die freisinnige 6 existirt im Königreich Sachsen nicht. Sie können es, meine

erren, den Kriegervereinen nicht verdenken, wenn sie sich in diesem Kampfe auf die Seite der Ordnungsparteien gestellt haben, Mann für Mann geschlossen, gegen die Sosialdemokratie vorgegangen sind.

Der Hr. Abg. Singer hat vorhin gesagt, die Kriegervereine ließen ihn und seine Partei kalt. Dag begreife ich allerdings vollständig, daß den Hrn. Abg. Singer die Kriegervereine kalt lassen, die Krieger⸗ vereine wollen eben ihrerseits von der Sozialdemokratie nichts wissen, Kriegervereine und die Sozialdemokratie sind die größten Gegensätze, die sich denken lassen. In Folge dessen ist es ganz selbstverständlich daß die Kriegervereine sa vorgegangen sind, wie sie im Jahre 18587 sich für verpflichtet erachtet haben, vorzugehen.

Nun, meine Herren, im dreizehnten Wahlkreise, um den es sich hier handelt, war in Frage die Kandidatur des früheren Abg. Viereck. Der größte Theil der hier anpesenden Herten hat Gelegenheit gehabt, den Hrn. Viereck in seiner Thätigkeit hier im Hause zu beobachten, und alle diejenigen Herren, die Hrn. Viereck gekannt haben denjenigen, die ihn nicht gekannt haben, kann ich nur empfehlen, seine Reden zu lesen werden es für ganz natürlich erachten, daß Jeder, der Soldat gewesen ist, der seinem König, seinem Kgisei Treue und Gehorsam geschworen hat, nicht in der Lage ist, Hrn. Viereck seine Stimme zu geben. Die Herren von der Sozialdemokratie beklagen sich daruͤber, daß die Krieger⸗ vereine und die Fachvereine abweichend von einander behandelt werden. Das liegt nur an den Herren von der Sozialdemokratie selbst. Bleiben sie fern mit ihrer Agitation von den Fachvereinen, dann wird man die Fachvereine in Ruhe lassen. Bevor das nicht geschieht, wird man offene Augen haben müssen auf die Fachvereine und wird den Mißständen, die sie hervorgerufen haben, mit Entschiedenheit entgegentreten. .

Was die übrigen Behauptungen des Hrn. Abg. Singer betrifft, z. B. was er gesagt hat von der Nebenregierung, das habe ich, offen gesagt, nicht verstanden. Er meint wahrscheinlich, daß dieses gewisse graue Heft, der Gegenprotest durch eine Art Nebenregierung zu Stande gekommen sei. Es scheint ihm nicht recht zu sein, daß die Herren

Von dem Wahlcomitsé der vereinigten Ordnungsparteien für Leipzig⸗

Land über einzelne Vorkommnisse, die bei der Wahl sich ereignet Haben, Verhandlungen mit den Gemeindebehörden geführt haben. Nun, dieser sogenannte Gegenprotest ist eine reine Privatarbeit, er geht die Regierung nicht das Mindeste an.

Was endlich die Behauptung betrifft, die Herr Singer aufgestellt hat, daß die Wahlfreiheit n hee, werden sei im Königreich Sachsen und speziell im 13. Wahlkreise, so ist diese Behauptung eine ganz ungebeuerliche, für die ein Beweis nicht erbracht ist.

Abg. Zeitz: Er könne sich diesen Ausführungen nur an—⸗ schließen. Es sei nicht das Streben der Kriegervereine, in die gegenwärtige politische Agitation einzutreten, sondern nur in Zeiten weitgehender patriotischer ien n, ihren patriotischen Sinn kundzugeben. Wenn sie sich in diesem Geist anspornten, an die Wahlurne zu treten, so solle ihnen daraus wahrlich kein Vorwurf gemacht werden. Das ganze Streben der Kriegervereine lasse sich in die zwei Worte zusammenfassen: Treue gegen Kaiser und Reich, den Landesfürsten und das Vaterland und Hülfe den bedürftigen Kameraden. Nun ehe man die Kriegervereine einfach als Wahlyereine hingestellt.

Er frage, sei es denn den , , nach ihrer

Organisation überhaupt möglich, auf ihre Mitglieder eine 6. auszuuben? Könne man etwa Denjenigen, der dem ufruf nicht folge, bestrafen? (Zuruf links; Man schließe ihn aus) Das sei unrichtig. Man finde in den Statuten nicht einen einzigen Paragraphen, der ein Straf⸗ oder . recht chr r Erst auf dem nächsten Abgeordnetentage solle darüber beschlossen werden. In einer Reihe von Fällen seien einzelne Mitglieder wegen unpassenden Benehmens ausgeschieden worden. Sie hätten aber in Folge richterlicher Entscheidung wieder aufgenommen werden müussen. Wenn von 11 00 Ver⸗ einen wirklich 50 Vereine sich vergangen hätten, so könne man doch nicht wegen solcher Ausnahmen sagen, dig ganzen Kriegervereine seien auf Abwege gerathen. Ihm sei es unbegreiflich, wie man Leute, die zu solchen Zwecken usammengetreten seien, die nicht bloß durch Worte, sondern urch die That etwas geleistet, die uns eigentlich unser Vater⸗ land gegeben hätten, so scharf angreife. Herr Rickert habe die Kriegervercine ganz im Allgemeinen der gefährlichsten und gesetzwidrigen Wahlagitation 96 uldigt. Diese Angriffe müsse er mit der größten Entschiedenhelt zurückweisen. Diese Vereine hätten eine beffere Erwähnung hier im Reichstage wohl ver⸗ dient nach dem, was sie seiner Zeit geleistet hatten. Werde wirklich in den Vereinen Politik getrieben, so gehe man vor, aber greife nicht das ganze ', , . en an. Die Vereine ätten bis jetzt sehr Ersprießliches geleistet: jeder einzelne Verein abe eine ine und Waisenkasse, eine Unterstuͤtzungskasse, es existire ein Waisenhaus mit 60 Kindern. Hundert— tausende seien bereits an Unterstützungen gegeben worden. Es würden daraus Millionen werden, wenn die Vereine weiter unterstuützt würden. Gerade die Sozialdemokraten r die olitische Agitation in die Vereine zu n gn ucht. Er ö persönlich gegen einen solchen Verein vorgehen muüssen. Es sei ihm von großem Werth, daß Singer wünschte, daß die Vereine Politik trieben. Gerade weil sie dies nicht wollten, hielten sie die Sozialdemokraten fern. Die Kriegervereing verfolgten die heutige Debatte mit lebhaftem . Man werde aus derselben erkennen, daß die Mehrheit dieses ä,. ihre Zwecke billige, und sie würden sich dadurch gestärkt fühlen, ihre Auf⸗ abe weiter zu erfüllen. Im vorliegenden all könnte der uruf der Kameraden, sich an der Wahl zu beiheiligen, einen

Aagltalorischen Einfluß ln dem behauptelen Sinne gar nicht

ausüben, und daher bitte er, die Gültigkeit der Wahl aus⸗ fusprg hen. ; .

Abg. Veiel betont, daß die Wahlprüfungs⸗Kommission durch den Bericht ein Bild der in ihr geyflogenen Verhand⸗ lungen 3. abe. Es hätte aber nicht festgestellt werden können, ob die Wahl in Leipzig⸗Land anders ausgefallen wäre, wenn wirklich alle behaupteten Thatsachen ihre Richtigkeit har , Sie hätte sich deshalb für die Gültigkeit der Wahl entschieden.

Abg. Träger: Der Abg. Zeitz habe gemeint, der e, der heutigen Debatte würde die Kriegervereine über ihre wirk— liche Pflicht belehren. Es frage sich aber, ob das Auftreten der Kriegervereine die Wahlfreiheit verletze und ob die Sta⸗ tuten derselben nicht verletzt worden seien. Diese Vereine würden oft als reine Privatvereine betrachtet, was sie durchaus nicht seien, da ihnen Fahnen verliehen würden und sie auch sonst eine ge⸗ wisse militärische Organisation zeigten. Bei der Frage, was denn Politik treiben sei, dürfe man nicht mit und hinter Worten Versteck spielen. Der sächsische Bundes⸗ raths⸗Bevollmächtigte habe erklärt, es werde nicht Po⸗ litik in den Vereinen getrieben, wenn in den Aufrufen keine Kandidaten und keine Parteien genannt würden. Hr. Zeitz meine, das Proklamiren von Treue für Kaiser und Reich heiße noch nicht Politik treiben. Die Parole für Kaiser und Reich sei allerdings eine, die in Jedermanns Herz widerhalle. Aber wenn mit ihr in den Wahlkampf eingetreten werde als Unterscheidungsmittel für eine bestimmte Partei, dann sei das wirklich Politik getrieben. Es werde mit dieser Parole auch nicht allein gegen die Sozialdemokraten vorgegangen, sondern au gegen andere Parteien. Der Protest beschwere sich auch darüber, daß die sächsische Regierung es nicht verschmäht habe, selbst in den Wahlkampf einzugreifen durch den bekannten Erlaß vom 17. Februar 1887. Es entstehe nun die Frage, wie eine wohltemperirte Regierung sich bei den Wahlen zu verhalten habe. Nach seiner Ansicht müuͤsse sie sich bei jedem Wahlkampf stillschweigend verhalten und mit gekreuzten Armen in einer vornehmen Haltung, wie sie einer Regierung so n anstehe, verharren. Sie finde ohnedies so zahlreiche Unterstützung Seitens regierungsfreund⸗ licher Parteien, daß sie sich eher über ein zu Viel als ein zu Wenig zu beklagen hätte. Man sh⸗ nun, die Regierung habe die Pflicht, falsche Unterstellungen klar zu legen, und so habe auch die säͤchsische Regierung die über die Bedeu⸗ tung des Septennats vielfach aufgetauchten falschen Gerüchte widerlegt, welche dahin gingen, als ob das Septennat die Ausdehnung der Militärdienstzeit auf sieben Jahre bedeute. Diesen Gerüchten habe die sächsische Regierung sich veranlaßt gesehen, entgegenzutreten, was auch in Preußen der Fall gewesen sei, aber hier nur von einzelnen Landräthen. Trotz seiner eifrigen Thätigkeit und Beobachtung bei den letzten Reichstagswahlen seien ihm aber derartige Auslegungen der Septennatsfrage nicht vorgekommen. Er halte das Ganze für eine Legende; er möchte auch Den sehen, der die Stirn habe, mit einer derartigen Behauptung vor eine Wählerversammlung zu treten, denn die Frage des Septennats wäre voll⸗ tommen klargestelll. Das Eintreten der sächsischen Re⸗ gierung in den Wahlkampf könne aber zu Gunsten einer bestimmten Partei ausgelegt werden. Sie hätte besser gethan, den betreffenden Erlaß nicht ergehen zu lassen. Auf die Thätigkeit der Wahlprüfungs⸗Kommission in der letzren Zeit müsse er mit großem Bedauern blicken. Es würden hier große Berechnungen angestellt, ob der Zuwachs von Stimmen in Folge ungesetzlicher Beeinflussungen den Ausfall der Wahl geändert hätte. e sondern nür auf Thatsachen selbst. Ebensowenig seien ge⸗ lehrte und spitzfindige Untersuchungen über das, was gerecht⸗ fertigt sei oder nicht, am Platze. Wenn Beeinflussungen vor⸗ ö seien, durch welche bei einem Theil der Wähler

eängstigungen . würden, so . die Wahl⸗ ß . ion die Pflicht, diese Thatsachen an sich zu untersuchen.

Staats⸗Minister von Boetticher:

Meine Herren! Es liegt mir fern, mich tiefer in die Debatte über die gegenwärtige Her ly nf Anlaß, die Frage, welche der Herr Vorredner berührt hat, über die Stellung nämlich, welche die Regierungen den Wahlen gegenüber ein⸗ zunehmen haben, mich des Weiteren zu verbreiten. re halte eine solche Diskussion nicht einmal für nützlich und ile, für entbehr⸗ lich um deswillen, weil die Regierungen in jedem Falle das thun werden, was mit den Gesetzen des Landes im Einklang steht und was ihrer Meinung nach das Richtige, Zu— treffende und Zuverantwortende ist. Der Grund, weshalb ich mich zum Wort gemeldet habe, liegt in demjenigen Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners, welcher sich . den Erlaß des Königlich sächsischen Herrn Ministers des Innern rom 17. Februar 1887 bezieht, worin eine Richtigstellung des Gerüchts vorgenommen ist, daß es der Regierung bei dem sogenannten Septennat darauf ankomme, die Dienstzeit bei der Fahne auf 7 Jahre zu verlängern. eine Herren! Ich kann den Eifer, mit welchem der Herr Vor⸗ redner gegenüber dieser Richtigstellung n ist, wirklich nicht verstehen. Darüber ist doch jeder Verständige im Lande klar, daß die Thatsache, die berichtigt werden sollte, eine unrichtige war; darüber konnte doch Niemand, der den Verhandlungen dieses 6. über das Septennat gefolgt ist oder auch nur oberflaͤchlich die

reßstimmen darüber gelesen hat, in Zweifel sein., daß es bei dem

eptennat auf eine n, , der Dienstzeit überhaupt nicht ab- gesehen war. Wenn aber eine Regierung den Anlaß nahm, aus den Gerüchten, die ihr zugekommen waren, eine Berichtigung eintreten zu lassen, so glaube ich, müßte auch der Herr Vorredner, der doch gewiß auch das Streben nach Wahrheit für sich in Anspruch nimmt, dieser Regierung nur dankbar sein, daß sie das Volk nicht im Dunkeln läßt über angebliche Absichten, die ihr untergeschoben werden.

Aber, meine Herren, ich kann dem Herrn Vorredner auch weiter sagen, daß in der That ein zwingender Anlaß dazu vorlag, eine solche Berichtigung eintreten zu lassen, und ich kann ihm daß sagen auf Grund meiner amtlichen Erfahrungen. Es sind nämlich damals gerade on den Herrn Reichskanzler und an mich persönlich .

en

gelangt, von einer 1 ich es ganz genau, es war aus einem hannovers

Wahlkreise im Wege einer Postlarte, worin gefragt war, ob das wohl wahr wäre, daß der Kaiser und der Kanzler nun die Leute 7 Jahre bei der Fahne belassen wollten; diese Behauptung werde verbreitet, sie fände sich auch in Wahlflu blaͤttern, und das könnte doch unmöglich wahr sein, denn wenn das wahr wäre, dann könnte man allerdings nicht für solche Leute stimmen, die die Regierung auf diesem Wege unterstützen wollten. Meine Herren, die Anfrage war also von Jemand ausgegangen, der sich nicht eingehend mit den Vorgängen dieses Hauses und mit den Vorgängen und der Gesetzgebungspolitik beschäftigt hazte und der sich nun plötzlich der Behaupfung gegenüber sah: man will hier die Dienstpflicht auf 7 Jahre verlängern. Da habe ich allerdings auch die Anregung zu einer Berichtigung . Ich habe nicht allein diesem Fragesteller geantwortet, sondern habe auch dafür gesorgt, daß in der Presse eine Richtigstellung jener Behauptung vorgenommen ist. Wenn nun einzelne egierungen Ver⸗ anlassung genommen haben, amtlich die hic ichn n zu be⸗ wirken, so n ich in der gf Stande, zu verstehen, wie darin ein Eingriff in die Wahlfreiheit gefunden

recht,

ierauf komme es aber in keiner Weise an, : Die, 2 : noch näher untersucht wünsche, befinde sich eine ganze Anzahl von solchen, die eine Unterfuchung nach seinem Dafürhalten nicht mehr bedürften. Es dürften etwa zehn davon übrig bleiben, die einer weiteren Erörterung zu unterziehen seien. Mehrere Punkte seien jedenfalls geeignet, dem Reichskanzler überwiesen zu werden mit dem Wunsch, Remedur zu .

Interesse für die

ung einzulassen. Ich habe auch gar keinen beme r er von der Wiedereinbringung seines Antrages nur deshalb

der Sozialdemokraten und

werden kann, oder wie darin eine Ueberschreitung der Befugniffe der Regierung zu erblicken sein soll. Es ist das weiter nichts als die Richtigstellung einer entweder böswillig oder kulpos D in diesem, Falle wahrscheinlich böswillig verbreiteten Thatsache, und diese böswillig verbreitete Thatsache zu be- richtigen, enthält nicht allein feine Ueberschreitung der

Befugnisse, sondern ist ein sehr verdienstliches Werk Sollte in künf⸗

tigen Fällen Aehnliches wieder vorkommen, so glaube ich, werden die Regierungen recht thun und weise haudeln. wenn sie auf demselben Wege vorgehen, wie sie bei den letzten Wahlen vorgegangen waren.

Abg. Freiherr von Huene beantragt die Zurückverweisung der Wahl an die Wahlprüfungs⸗Kommission.

Abg. Freiherr von Friesen: Es sei hier kaum jemals ein Protest vorgekommen, der so leichtfertig abgefaßt gewesen wie dieser. Die 83 Punkte desselben enthielten nichts als Klatsch. Und dieser Protest finde gerade die Unterstützung des Herrn Singer, dessen Partei einen grenzenlosen Terrorismus bei den Wahlen geübt habe. Die sozialdemokratische Partei schicke in Sachsen in jede andere ahlversammlung junge Leute, um dieselbe durch Lärm zu stören. Das sei eine völlige Nichtachtung der Wahlfreiheit. Der Terrorismus der Regierung gegen die Wähler, von dem in dem Wahl⸗ protest die Rede sei, sei in keiner Weise bewiesen. Eine solche Behauptung enthalte nur eine Beleidigung für das deutsche Voll. Die Wähler hätten bei ihrer Stimmabgabe nur ihrem nationalen Fühlen Ausdruck geben wollen. Wenn man immer davon rede, daß die Wahlen von 1887 ein Angst⸗ produkt seien, so untergrabe man damit das allgemeine Wahl⸗ und wenn man sage, daß die Wähler sich von Agitatoren verführen ließen, dann stelle man ihnen das Zeugniß

politischer Unreife aus. Der Druck und die Beeinflussung der

Wähler gehe vielmehr von der sozialdemokratischen Seite aus. Das Wahlresultat in Leipzig⸗Land sei ein Protest gegen das

anze Treiben der Sozialdemokratie. Das deutsche Volk habe

eine Lust, Leute zu wählen, die bei den Wahlen aus Frank⸗ reich unterstützt würden. Aus dem Kassenbericht auf dem St. Gallener Kongreß sei zu ersehen, daß der sozialdemokra⸗ tischen Wahlkasse aus Frankreich z 907 6 zugeflossen seien. Auch gegen die Adresse der französischen ,,, worin diese den deutschen Sozialdemokraten dante, daß sie die Mittel zu einem Kriege gegen Frankreich nicht be⸗ willigt hätten, sei die Wahl ein Protest. Das seien die Gründe, warum das sächsische Polk keinen Sozial⸗ demokraten gewählt habe. Die Proteste verfolgten allein den Zweck, den Wählern Lust und Liehe an den Wahlen zu verderben. Wenn in dem Wahlkreise Leipzig Land noch 6000 Wähler ihre Stimme nicht abgegeben hätten, so sei dieses geschehen, weil sie sich vor dem Vorwurf der Abhang keit Seitens der Sozialdemokratie fürchteten. Nur zur Ab⸗ wehr gegen diesen Terrorismus habe sich in Sachsen das Kartell gebildet. Wie die kommenden Wahlen ausfallen würden, sei unbestimmt; eines aber wisse er, die Kraft und Tüchtigkeit des deutschen Volks, die unter den Fürsten wie wie in dem Arbeiterstande vertreten sei und das ganze deutsche Volk durchziehe, werde auch die Krankheit überwinden, die sich Sozialdemokratie nenne.

Abg. Freiherr von Huene: Die Debatte habe gezeigt, daß das Haus zu einem formellen und materiellen Beschluß auf Grund des vorliegenden Materials nicht wohl gelangen könne. Er stelle deshalb den Antrag, diese Wahl nochmals in die Wahlprüfung kommission zurückzuverweisen. Daß die Kom⸗ misston zu viel gerechnet habe, sei kein Vorwurf für sie, sondern es sei vielmehr ihre Pflicht, in jedem einzelnen Falle zu prüfen, welchen Einfluß derselbe auf das gesammte Re⸗ sultat haben würde. Unter den Punkten, die der Abg. Rickert

en. ein

Abg. Rickert (persönlich verwahrt sich dagegen, triegervereine zu besitzen. Er habe viel⸗ mehr das Gegentheil in feiner Rede ausdrücklich erklärt.

Abg. Rintelen bemerkt gegenüber dem Abg. Singer, daß

absehe, weil bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Hauses keine Aussicht sei, einen derartigen Antrag durchzu⸗ bringen und er bei einer so wichtigen Angelegenheit eine leere Demonstration vermeiden wolle.

Abg. Bebel: Die Behauptung des Abg. von Friesen, daß über 50 009 S aus Frankreich an den Wahlfonds der sozial⸗ demokratischen Partei geleistet worden seien, sei unwahr. Die Summe beziehe sich auf das Ausland überhaupt. Weit über 40 000 SH davon seien aus den Vereinigten Staaten von deutschen Landsleuten gekommen, der Rest aus der Schweiz. Aus Frankreich habe man im Ganzen leider nur 300 Fr,. er⸗ halten; ungefähr ebenso viele Tausende hätten die deutschen Sozialdemokraten dafür den dortigen Sozialdemokraten zu ihren Wahlen geschickt; sie ständen auf demselben prinzipiellen Standpunkt und unterstützten sich ohne Rücksicht auf das Vaterland.

Abg. von Friesen: Er lönne zugeben, daß er sich darin

eirrt habe, daß die 50 000 MS allein aus Frankreich ge⸗ ommen seien; aber jedenfalls seien sie aus dem Ausland ge⸗ kommen; und der Abg. Bebel hätte die 50 000 6 auch ge⸗ nommen, wenn sie aus Frankreich gekommen wären,

Der Antrag Huene wird gegen die Stimmen des Centrums, Freisinnigen, sowie der Abgg. Retemeyer und Hildebrand abgelehnt, desgl. der Antrag Rickert, und gegen dieselbe Minderheit die Wahl des Abg. Götz für

gültig erklärt. Schluß 53 / Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr.

Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 24. Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Urkunden zur Geschichte des Postwesens im Elsaß. Tauben und Raketenpost in den Freiheitskriegen. Geschichtlicher Entwickelungsgang des elektrischen Telegraphen (Schluß). Va niederländische Post⸗ und Telegraphenwesen im Jahre 1885. O Kleine Mittheilungen: Das Pacifiekabel. Eisenbahnen in Sibirien. Eine Eisenbahn zur Durchquerung Süd Amerikas. Der a rn svertrieb in Italien. Zahl der Postämter in den österreichischen Kronländern. Literatur des Verkehrswesens: Ludewig, Dr.: Ueber den rechtlichen Charakter der durch die neuere

Entwickelung der Elektrizität hervorgerufenen Vertrüge und ihr Ver⸗

hältniß zum preußischen Stempelgesetze vom 7. März 1822 (A. Gold schmidt's Zeitschrift für Handelsrecht, Bd. TXXV, S. 14 bis 36). F. Meili, Dr.: Das Recht der modernen Verkehrg⸗ und Transhort⸗ anstalten. Ein Grundriß. Leipzig, 1888. Zeitschriften ˖ Ueberschau.

Steckbriefe und Untersuch

, n,. J wangevollstreckungen, . orladungen u. dergl.

1. 2. 1 erkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.

Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher tuzeiger.·.

Verschiedene Belanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Ioõ2943 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Handelsmann Louis Waffermann, früher in Berlin wohnhaft, act unbekannten Aufenthalts, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs in den Akten J. IV. d. 1165. 88 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter suchungs · Gefängniß zu Berlin, Alt Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 5. Januar 1889. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.

Beschreibung: Alter 32 Jahre, Größe 1,72 m, Statur kräftig, Haare braun, Stirn hoch gewölbt, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen hellbraun, Nase kurz und stumpf, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne unvollständig, Kinn oval, Gesicht länglich oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Kleidung: brauner Sommerüberzieher, dunkler klein⸗ karrirter Jaquet Anzug, . ilzhut, Gummi⸗ zugstlefel, trägt mit Vorliebe Stehkragen. Besondere Kennzeichen: trägt Brille.

2944 Steckbriefs⸗Ernenerung.

Der gegen den Kommis Heinrich Keßler wegen wiederholten Diebstahls und Unterschlagung in den Akten U. R. J. 165. S4. unter dem 12. April 1884 erlassene Steckbrief wird erneuert. .

erlin, Alt Moabit Nr. 1112 (NW.), den 8. Januar 1889. Königliches Landgericht J. Untersuchungsrichter :, Johl.

52942) Der hinter dem Schmiedegesellen Ernst Runge unterm 7. Januar 18387 in Stück 16 unter 52066 erlassene Steckbrief wird erneuert. . 29/86. Waldenburg, den 4. Januar 1889. Der Staatsanwalt.

oda

Die hinter Hugo Robert Zander und Genossen unterm 1. Oktober 1882 in Nr. 246 pro 1882 dieses Blattes erlassene, unterm 1. Qktober 18384 und 12. Mai 1888 erneuerte offene Strafvollstreckungs⸗ Requisition wird bezüglich des Carl Apolf Paul Hope zurückgenommen.

Landsberg a. W., den 31. Dezember 1888.

Der Königl. Erste Staatsanwalt.

b29 a6] Beschlus.

Dem Antrage der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft entsprechend, wird die durch Beschluß hiesiger Stelle vom 11. August d. J. gegen den Musketier Adolf Vincenz Beck der 2. Compagnie Ostfriesischen In⸗ fanterie · Regiments Nr. 78, geboren am 16. Juli 1866 zu Gewenheim, wegen Betrage von 3000 M angeordnete Vermögensbeschlag⸗ nahme wieder aufgehoben, da der Angeschuldigte 2c. Beck inzwischen zu seinem Truppentheil zurück gekehrt und durch das Königliche Gericht der 19. Di⸗ vision vom 6. Dezember l. J. wegen Fahnenflucht im Komplott mit Versetzung in die 7. Klasse des Soldatenstandes und einem Jahre und 6 Monaten Gefüngniß bestraft worden ist.

Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Wiederaufhebung außer im Dentschen Reichs⸗ n, . in der Neuen Mülhauser Zeitung an⸗ geordnet.

Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last.

Mülhausen, den 20. Dezember 1888.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. v. Baerenfel 5. Hoppe. Zeitschel.

. Zur Beglaubigung:

(L. 8.) Heckel mann, Landgerichtssekretär.

mmm mmm

2) Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

47735 Aufgebot.

Dag Sparkassenbuch der zu Neumark domizilirten Sparkasse des Kreises Löbau, Nr. 66 (alte Num- mer 268), ausgefertigt über eine am 22. Mai 1876 emachte Einlage in Höhe von 138,45 M, für die

inorennen des Goralski aus Trzezyn, wird hier⸗ durch auf den Antrag des Berechtigten, Arbeiters Vietor Goralski aus Trzezyn, aufgeboten.

Es werden hierdurch alle Diesenigen, welche auf das bezeichnete Sparkassenbuch Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, und zwar spätestens in dem am 2. Juli 1889, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle (Jimmer Nr. 14) anstehenden Uuf⸗ gebotstermine anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Nen mark, den 3. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

130066 Aufgebot.

Auf Antrag

1) des Restaurateurs Ernst Meyer zu Hannover,

7) des Kutschers Heinrich Bütefisch daselbst,

. wird der Inhaber

ad 1) des auf den Namen des Antragstellers aus⸗ i, Sparkassenbuchs Nr. 54320 der Kapital⸗

ersicherungs · Anstalt zu Hannover über b74 S 46 ,

ad 2) des auf den Namen des Antragstellers aus⸗ ig Sparkassenbuchs Nr. 83449 derselben An⸗ talt über 102 S 55 8

aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 2. April 1889, Mittags 12 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Ge⸗ richte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläͤrung der Urkunden er⸗

folgen wird.

Sannouer, 7. September 1888. Königliches Amtsgericht. IVb. ; gez. Jordan.

Aut rn t und veröffentlicht:

(EL. S8. Schütte, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

ahnenflucht bis zum'

(53234 Aufgebot

behufs Kraftloserklärung einer Urkunde.

Auf ö befundenen Antrag der Wittwe des Landmanns Philipp Sebastian Mahlstedt, Dorothea, . Poggendiek, hierselbst, wird der unbekannte In⸗ aber des Einlegebuchs der Sparkasse hierselbst, Nr. 12458, am 2. November 1878 auf den Namen „Philipp Mahlstedt? mit einer Einlage von S 2060. eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von 4493 M 50 3 nachweisend, hiermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf

onnabend, den 13. Juli 1889, Mittags 12 Uhr, anberaumten, unten im Stadthause hier⸗ selbst, Zimmer Nr. 6, stattfindenden Termine unter Anmeldung seiner Rechte die gedachte Urkunde hier vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden soll.

Bremen, den 9. Januar 1889.

Das Amtsgericht. (gez) Völckerz. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

sooz6]

Die Kaiserliche Ober⸗Postdirektion in Braunschweig hat das Aufgebot zweier gerichtlichen Urkunden vom 24. November 1842 und 3. September 1850 über Iß0 6s und 1350 416 zu Lasten des Karrenführerhofes No. ass. 5 in Bündheim und zu Gunsten der vor⸗ maligen Herzoglichen Post⸗Direktion bezw. der Her⸗ zoglichen Eisenbahn und Post⸗Direktion zu Braun⸗ schweig beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 21. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls solche dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstückes gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen.

Harzburg, den 6. September 1888.

Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

(bols] Aufgebot.

Die Ehefrau Georg Ortenbach, Lina, geb. Westhof. verwittwet gewesene Ehefrau K. F. D. Wüst, zu Wetzlar, hat das Aufgebot der Urkunde über die im Grundbuch von Ehringshausen, Band IV. Artikel 199 Blatt 45 auf Flur 11 Nr. 2066/3889 und Flur 11 Nr 2176 / 389 für den verstorbenen Kaufmann Karl Friedrich Wüst zu Ehringshausen eingetragenen Forderung vom 7. Fe⸗ bruar 1866 über 180 Thaler oder Fünfhundert vierzig Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittmoch, den 26. März 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur

nde vorzulegen, , , m. die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Ehringshausen, den 19. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

(2961 Aufgebot. Auf Antrag der nachbenannten Eigenthůümer, welche glaubhaft gemacht haben, das Eigenthum der daneben bemerkten Grundstücke erworben zu haben: A. des Königlich Preußischen Eisenbahn⸗ fiskus zu Hannover, bezüglich folgender Grundstücke: Wiese im Heidberge, Plan Nr. 153/154 zu..

2) Garten daselbst zu. ..

3) Weg daselbst zu..... 9 Trift daselbst zu..... b) Ackerplan daselbst Nr. 150/154 6) Wiese daselbst.. ... 7) Garten daselbst.. . 3 Acker daselbst, Plan Nr. 164 / 157 9 , lan Nr. 168 / 161 10 Acker daselbst, Plan Nr. 162 / 165 11 Acker daselbst, Plan Nr. 168/ 170 12 Acker daselbst, Plan Nr. 169 171

1 ha 26

HK. der Gemeinde Neunhof,

bejüglich folgender in der Orts- und Feldlage von Neuhof belegenen Grundstücke:

) of und Baustelle, Plan Nr. 29 zu 1,67 a,

3 5 e. 9h 3 28 zu * t t pl

er, der Heidberg am ngstrasen, an

Nr. 163 zu 1,4467 ba,

4) Acker daselbst, Plan Nr. 164 * o, 3837 ha, C. beg üg lich der einschürigen Wiesen bei den NRosenteichen, Walkenrieder Forstgemarkung,

I) des Hülfsbah * ; ir gr th, Planstuck e ahnwärters Albert Klapproth, Plan Nr. 483 zu 10, 8 a, 66 Webers Friedrich Krauel, Planstück Nr. 482 zu 10, 8 a, 3) der Ehefrau Caroline Ziegenbein, Planstück Nr. 487 zu 10, 84 a, 9 des Webers Heinrich Kopf, Planstück Nr. 469 ng g Btellmachers Friedrich Kober, Planstit— es Stellmachers Friedr ober, Plan Nr. 488 zu 10, 8 a, 6) des Stellmachers August Kober, Planstück . zu . i Kohlha es miedemeisters Kohlhase, wähnen e ee augmst Bllebfng, Plansti es ebers Augu edung, lanstü Nr. 467 zu 10,84 a, . . 9) des Ackermanns Louis Lauenstein, Planstücke Nr. 474 und Nb zu je 10, 84 a,

D. bezüglich der in der Ortslage von Neunhof an der Neuhof Sachsaer Chaussee belegenen Grundflächen:

1) des Ackermanns Christian Neumeyer vor seinem Hause No, ass, 21 zu 5 Ruthen bs g gh,

Y) des Eisenbahnarbeiters Carl Ewald ror seinem Hause No, ass. 22 zu 4 Ruthen 73 Qu. -Fuß,

3) des Weberz Heinrich Kopf vor seinem Hause No. ass. 23 . Qu. -Ruthen 48 Qu. ⸗Fuß,

c) der Ehefrau Caroline , vor ihrem Hause No. asg. 24 zu 4 Qu. Ruthen 69 Qu. Fuß,

b) des Webers Eduard Jünemann vor 26

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Hause No, ass. 25 zu 7 Qu. Ruthen 4 Qu. „Fuß, 6) des Ackermanns Heinrich Kleemann vor feinem Hause No. ass. 26 zu 7 Qu. -Ruthen 4 Qu.⸗-Fuß,

Planstũck d

7) des Stellmachers Friedrich Kober vor seinem Hause No. ass. 27 zu 7 Qu-⸗Ruthen 3 Qu-⸗Fuß,

8) des Hülfsweichenstellers Leopold Ewald vor seinem Hause No. ass. 28 zu 7 Qu. Ruthen 72 Qu. - Fuß,

9) des Ackerknechts Robert Thomas vor seinem Hause No. ass. 29 zu 12 Qu-⸗Ruthen 16 Qu. Fuß,

10) des Stellmachers August Kober vor seinem Hause No. ass. 30 zu 9 Qu. Ruthen 70 Qu -⸗-Fuß, 11) des Gastwirths Gustav Becker vor seinem Hause No. ass. 37 zu 99 Qu. ⸗Fuß,

12) des Hufschmieds Friedrich Kohlhase vor seinem Hause No. ass. 17 zu 3 Qu.⸗Ruthen 58 Qu ⸗Fuß,

13) der Gemeinde Neuhof vor dem Gemeinde⸗ Backhause zu 10 Qu.⸗Ruthen 94 Qu.⸗Fuß,

14 des Bahnarbeiters Albert Klapproth vor 6 . No. ass. I5 zu 8 Qu. Ruthen

u. Fuß,

16) des Tischlers Friedrich Thamas vor seinem

Hause No. ass. 13 zu 7 Qu.⸗Ruthen 28 Qu. - Fuß,

und 16) des Webers Ludwig Hasselbart vor seinem Hause No. ass. 41 zu 4 Qu.⸗Ruthen 83 Qu. Fuß, werden alle i , welche Rechte an den vor⸗ bejeichneten Grundstügn zu haben vermeinen, auf gefordert, solche spätestens in dem auf den 16. April dies. Irs,, Vormittags 10 uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte angesetzten Aufgebotstermine an⸗ zumelden unter der Androhung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der Frist die Antragsteller als Eigenthümer im Grundbuche eingetragen werden sollen, und daß derjenige, welcher die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Walkenried, den 7. Janrar 1889. Herzogliches Amtsgericht. Voges.

b2965 Bekanntmachung. Stiftung „Ida Jäger“. Etwa vorhandene bedürftige Glieder von Stam⸗ mesnachkommen der Stifterin, Fräulein Ida Jäger, gestorben zu Nymwegen, werden gemäß 5§. 7 des

17. August 1885 Statuts vom js. November iS? aufgefordert: bis

zum 15. März 1889 bei Vermeidung der dies⸗ jährigen Ausschließung bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht ihre Ansprüche auf die stiftungs mäßigen Er⸗ ziehungsgelder anzumelden und zu begründen. Iserlohn, den 2. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.

b29641 Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der am 20, Juni 1830 zu Geestendorf geborene Johann Hinrich Meyer, Sohn des Bauköthners Diedrich Meyer zu Geestendorf und dessen Ehefrau Lueie, geb. Voß, ist vor längerer Zeit nach Amerika ausgewandert, die hierher gelangten Nachrichten über sein Fortleben beziehen sich nur auf die Zeit vor dem II. Dezember 1878.

Auf Antrag seiner Schwester, der Wittwe des weil, Seelootsen Johann Stelljes, Margarethe Thristine, geb. Meyer, zu Geestendorf wird der vorgenannte Johann Hinrich Meyer aus Geestendorf aufgesordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 19. März 1890, Vor⸗

mittags 19 Uhr, anberaumten Termine schriftlich

oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten be⸗ ö Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird.

Zugleich werden Alle, welche über das Fortleben des. Verschollenen Kunde gehen können, zu deren Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung alle etwaigen Erb⸗ und Nachfolge⸗ berechtigte zur Anmeldung ihre Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle auf sie bei der Ueberweisung des Ver⸗ mögens des Verschollenen keine Rücksicht genommen werden soll. ;

Geestemünde, 7. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. II.

[52963 Aufgebot eines Verschollenen.

Der am 7. Juli 18657 zu Wahlhausen geborene ö. Wilhelm Stallknecht, Sohn des Weiß⸗ inders Ludwig Stallknecht, ist am 30. Juni 1872 nach Amerika ausgewandert. Derselbe wird auf Antrag seiner Schwester, Köchin Louise Stallknecht zu Hannover, aufgefordert, sich bei uns spätestens in dem am 8. November 1889, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 13, vor uns anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird.

, im Eichsfeld, den 31. Dezember

Kanigliches Amtsgericht. 4. Abtheilung.

2962] , .

Auf Antrag des Oekonom Bernhard Mensing hier wird dessen Bruder, der am 23. Oktober 1825 bier geborene Friedrich Anton Mensing, welcher seit dem Jahre 1863 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotztermine am 6. November FI.. Vorm. 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Werl, den 4. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

lh 2973 , , n,

Durch a n , vom 25. Dezember 1888 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche des dem . Martin gui sfhiet zu Juwendt e g h, Grundstücks Juwendt Nr. 21 Abth. II.

r.? für die Geschwister Marie und Urte Kuischieß aus dem Erbrezeß vom 19. Juni 1869 zufolge Ver⸗ een vom 23. Juni 1865 eingetragenen 1090 Thlr.

findung no pühg. nach Löschung von Lö0 M von dem Antheil der Marie Kuischieß und Um⸗ schreibung der übrigen 750 M der Marie Kuischieß au . Kuischieß, auf 250 M für Urte Kuischieß, gebilde .

a. aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 19. Juni 1865,

b. einem angehefteten Hypothekenbrief, auf wel⸗ chem die Eintragungsformel wegen der für Marie und Urte Kuischieß eingetragenen 1009 Thlr., die Löschung von 760 M der Marie Kuischieß die Umschreibung der andern 750 der Marie Kuischieß auf Urte Kuischieß, der Vermerk über die glei gheitzz vor dieser . . der Post Abth. III. Nr. 4 bewilligten Vor⸗ rechtseinräumung und der Vermerk: „Noch ültig über 2250 Mark gesetzt ist,

für traf erklrt. Labian, den 28. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.

2970]

In Sachen betreffend das Aufgebot des Hypo⸗ thekendokuments über die auf dem Grundstück des Heinrich Kleschies in Wieczischken Bd. IV. Bl. 68 (früher 103/32) Abthl. III. Nr. 3 für den Zimmer⸗ mann August Wallat aus der Urkunde vom 2.3. September 1858 eingetragene, mit 5 o ver⸗ 6 später an den Oberinspektor Carl Albrecht n Stuttehnen, von diesem an die Milchmagazin⸗ Gesellschaft in Marienburg, dann weiter an den Gasthauspächter Carl Albrecht in Marienburg ab⸗ getretene und von diesem quittirte Forderung von 300 Thlr. behufs Löschung, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kaukehmen für Recht: ;

Das Eingangs . Hypotheken · dokument wird fur erloschen erklärt.

9 ö. sind dem Besitzer Heinrich Kleschies auferlegt.

Kaukehmen, den 3. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

(2966 Bekanntmachnng. . In der Aufgebotssache Feldhaus hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Hagen durch Urtel vom 20. De⸗ zemher 1388 für Recht erkannt, daß die aus der Schichtungsverhandlung vom 5. August 1845 nebst Hypothelenschein gebildete Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Eilpe Band J. Blatt 113 Abtheilung III. Nr. 5 wie folgt eingetragene Post: 596 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. väterlicher Erbgelder der 6 Geschwister Peter Eberhard Feldhaus, als: Wilhelmine Caroline, geb. am 15. Mai 1823, Sophie Elisabeth, geb. am 165. Februar 1828, Sophie Caroline, geb. am 24. März 1830, Lora, geb. am 6. September 1832, Fart. geb. am 28. März 1835, Amalie, geb. am 24. Februar 1839, soweit dem Antragsteller Carl Feldhaus daraus eine Abfindungsforderung zusteht, für kraftlos zu erklären. Sagen, den 31. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.

152979 Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Dezember 1888. Huck, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Günnemann zu Nordhorn, vertreten durch den Rechtsanwalt Zick zu Neuenhaus, erkennt das ( Amtsgericht zu Nenenhans durch den Amtsrichter Ludewig

4 4 * für Recht:

Die Schuld- und Pfandverschreibung vom 4. Ok- tober 1881, ausweislich deren die Antragstellerin dem wailand G. Kramer zu Weener die Summe von 1871,25 M schuldig geworden ist und auf Grund deren eine Hypothek zu diesem Betrage im Grund⸗ buche von Nordhorn Band V. Blatt 188 Abthei⸗ lung III. unter Nr. 6 eingetragen steht, wird für kraftlos erklart.

gez. Ludewig.

(h2981 * Namen des Königs! Verkündet am 29. Dezember 1888. Beckmann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Halbmeiers Heinrich Prüsse aus Sehnde, für sich und gls Vormund für die minderjährigen Kinder des weiland Interimswirths U, Dreyer zu Kolshorn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burgdorf durch den Gerichts⸗Assessor Fuhrberg ꝛe. ꝛc. ꝛc. a Recht:

29. März

1) die Hypothekenurkunde vom jd Apr

1200 4 Restkaufgeld, eingetragen am 21. Mai 1883 zu Gunsten des Prüfse auf den Grund⸗ 6 des en, n,. Eduard Lauenstein zu Sehnde, Band III., Blatt 88 des Grundbuchs von Sehnde,

die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 18. Juni 1880 über ein am 24. Juni 1880 zu Gunsten der vier minderjährigen Kinder des weiland Interimsg⸗ pirths Heinrich Dreyer zu Kolshorn eingetragene Abfindungskapital von je 2535 M 79 auf den Vollhof Nr. 5 zu Kolshorn, nebst Zubehör,

werden für kraftlos erklart. . Fuhrberg.

1883 über

(h2 976] Ans schluß · Urtheil.

Dem vorschriftsmäßig veröffentlichten Aufgebote vom 7. November 1888 gemäß werden unter Aug schluß aller übrigen Erbprätendenten

1 die Wittwe Juliane Schulze, geb. Hercher,

zu Rüningen, 2 die Ehefrau des Kothsassen Heinrich Buch⸗ heister, Juliane, geb. Schulze, zu . 3) der Schmied Heinrich 3 zu Rüningen für die wahren Erben ihres Ehemannes, bezw. Vaters, des am 2. Dezember 1871 zu len er . derstorbenen Schmiedemelsters und Brinksitzers Hein n,. No. ass. 26 und 32 daselbst, damit er

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Im Namen des stönigs! Verkündet am 4. Januar 1889. Referendar Scheffler, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag bes Schuhmacher meisters Wil. helm Haͤufel * k is Neumarkt, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt laser zu Neumarkt, er⸗

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