, . und Arbeiter zu gemeinschaftlichem Arbeiten auf 6 zebiet durchzuführen. Es würde auf die Gemeindehehörden anregend wi ken, wenn ihnen gewissermaßen ein Normal⸗ atut vorgeschrieben wür de, sodaß ihnen die Arbeit, ein olches aufzustellen, erspart bliebe. Eine Reihe anderer Fragen, B. ob ein folches Schiedsgericht Zeugen vernehmen könne, 6 für ihn noch offen. Die Frage der Zeugenvernehmun urch ein Schieds gericht werde wohl ge egentlich geregelt werden müssen, de nn es ergebe sich immer die Schwierigkeit bei den Verhandlungen vor den Schiedẽgerichten, von den Zeugen die Wahrheit zu erfahren, wenn sie nicht vereidigt werden könnten. Ueber die irg. der Zusammensetzung der Schiedsgerichte fönne man fich jetzt noch nicht entscheiden, so lange man nicht wisse, wie die Schiedsgerichte selbst gestaltet würden. In Leipzig habe man mit dem allgemeinen Wahlrecht zu den Schiedsgerichten gute Erfahrungen gemacht, anderswo könne aber die Sache leicht weniger guünstiig verlaufen. Seine raktion sei der Ansicht, daß sich diese Frage im Allgemeinen eute noch zu wenig übersehen lasse. Nur den allgemeinen Hrundfatz könne man aufstellen, daß die Wahl der Bei⸗ sizenden der Schiedsgerichte aus den Kreisen der Betheiligten zu gleiche n Theilen hervorgehen müsse, und daß die Be⸗ sheiligten selbst an der Wahl theilnehmen müßten. Er könne ch sehr wohl denken, daß die Schiedsgerichte auf Grund des Unfallgesetzes, des Krankenversicherungs⸗ und auch des Alters⸗ und Invalidenversorgungsgesetzes sich als eine wirkliche Ver⸗ tretung der betreffenden Kreise herausstellen würden. Seine Partei wolle nicht an einzelnen Worten der Resolution mäkeln, sondern nehme dieselbe in ihrer Gesammtheit an, denn die Hauptsache sei, ewerbliche Schiedsgerichte zu schaffen, und er bitte deshalb, für die Resolution zu stimmen, damit solche Schiedsgerichte geschaffen würden, welche ihrer Organisa⸗ tlon nach geeignet seien, die Zwecke zu erreichen, die sie er⸗ reichen sollten. .
Abg. Hitze: Das Centrum wende der Resolution des Abg. Baumbach zustimmen. Daß die Gewerbegerichte sich überall da, wo sie beständen, bewährt ö. darüber sei nur eine Meinung. Die bisherige Grundlage für dieselben in der Gewerbeordnung genüge aber nicht; das sei auch von den verbündeten HRiegierungen früher wiederholt anerkannt worden. Gewisse Grundfragen müßten einheitlich geregelt werden. Das gelte namentlich bezüglich des Wahlrechts der Arbeiter; die Be⸗ . hierliber könne man der Autonomie der Gemeinde⸗ behörden nicht überlassen. Es sei zweifellos, daß eine geordnete Mitwirkung der Arbeiter nothwendig sei, wenn die Schiedsgerichte eine erfolgreiche Wirksamkeit ausüben sollten. Aehnlich verhalte es sich mit noch einigen anderen wesentlichen Punkten. Wurde ein solches Gesetz erlassen, so würde damit auch im ganzen Lande für die Bewegung im Sinne der Schiedegerichte Vorschub geleistet; auch die Gemeinden, welche sich bis jetzt dagegen sträubten, würden der Strömung Rechnung tragen müfen. Eine billige, sachkundige, von dem Vertrauen der Arbeiter getragene Rechtsprechung sei ein werthyolles Stück der Sozialreform, und es werde zum sozialen Frieden bei⸗ tragen, wenn man diese Rechtsprechung den Arbeiiern sichere. Im Laufe der Zeit könnten übrigens den Schiedsgerichte
noch weitere Aufgaben, z. B. der Erlaß von Fabrikordnungen,
von denen es heute zweifelhaft sei, welcher Instanz sie zu übertragen seien, überwiesen werden. Aus allen diesen Gründen bitte er, der Resolution zuzustimmen.
Abg. Bebel: Er gebe zu, daß das Haus sehr bedeutende
und wichtige soziale Aufgaben zu lösen habe, und es sei
schwer zu sagen, welche nächst der Regelung der Frauen- und Kinderarbeit zuerst in Angriff genommen zu werden verdiene. Aber unter allen Umständen sei auch die Frage der Gewerhe⸗ gerichte für eine , n,, wichtige und dringliche zu erklären. Die Lösung derselben biete um so weniger Schwierigkeiten, als der n bereits vielfach begangen worden sei und praktische Erfahrungen vorlägen, und wärde bereits erfolgt sein, wenn die verbündeten Re⸗ gierungen wollten, wie sie bisher nicht gewollt hätten, nicht bloß in der Schiedsgerichtsfrage, sondern in allen Fragen des Arbeiterschutzes überhaupt. Seit vollen zehn Jahren würden, wie Hr. Struckmann, der gewiß nicht in den Verdacht kommen könne, muthwillig Opposition zu machen, sich ausdrückte, alle Fragen des gi te utzes dilatorisch behandelt. Er (Redner) meine sogar, die verbuͤndeten Regierungen behandelten sie eradezu. ablehnend. Wenn Hr. Lohmann meinte, as Bedürfniß nach Schiedsgerichten habe sich in den siebziger Jahren mehr gellend gemacht als heute, so irre er. Es mache sich deswegen öffentlich weniger bemerkbar, weil der Arbeiter allmählich zu der nenn, . komme, alles Streben und Befürworten sei doch nutzlos, die Regierung verhalte sich ja doch ablehnend. Er selbst habe in feiner Fraktion, als bie Frage angeregt worden sei, ob sie nicht ihrerfeits mit einem folchen Antrag vorgehen sollten, erklärt: nein! Nach der n r und der Behandlung der Anträge der Sozialdemokraten habe er keine Neigung, sich abermals der Ablehnung auszusetzen. Die bestehenden Schiedggerichte lieferten den Bewels, daß sie ein tägliches Be⸗ durfniß des Arbeiters zum Schutz seines Rechts und zur Sicherung seiner Interessen seien, weil sie die im Arbeiterleben vor⸗ fommenden Streitigkeiten zwischen den Arbeitern und Unter⸗ nehmern in rascher, billiger und sachverständiger Weise ent⸗
chleden. Wenn in weiten Kreisen keine Schiedsgerichte be⸗
ö so sei daraus kein Schluß auf das mangelnde Be⸗ dürfniß zu ziehen; das liege vielmehr daran, daß die Gemeindebehörden, die in den letzten aden ohne Aufhören mit Änsprüchen in Bezug auf Schassung neuer Organi⸗
eien, einen Widerwillen gegen abermalige neue Organi⸗ ationen empfänden; gegenüber der großen Zahl von Fällen, die ö iger Schiedsgericht entschieden worden seien,
ier iger Mensch das Bedürfniß nach obliga⸗ torischer . von Schledegerichten fernerhin verneinen.
. und Organe Seitens des Staats überhäuft worden
von dem könne kein ver
KRie viele Taufende von Fallen möchten alljährlich unentschieden jieiben, weil dem Arbeiter und nicht selten wohl guch dem Arbeitgeber die Mittel und die Zeit fehlten, die Klage bei dem gewöhnlichen Gericht anhängig zu machen! Daß bei Ein⸗ führung obligatorischer Schiedsgerichte in jedem Torf eines errichte werden müßte, davon sei keine Rede. Wie hei der Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenversicherung könnten Bezirke
gebildet und ein größerer Kreis von Drten in ein Schieds⸗
gericht einbezogen werden. Gegen Hrn. Lohmann be⸗ merke er, . nur die verbündeten Regierungen daran Schuld hätten, daß in der Kranken-, Unfall- und Invaliden⸗ wversich 1g eine so ungeheuer komplizirte Organisation eristire; fie hätte einfacher und hesser sein können; . die General⸗ debatte über die Invalibenversicherung ö. gezeigt, daß diese
Meinung in welten Kreisen des Reichstages getheilt werde.
Die NRudfsichtnehmerei auf alle möglichen Interessen, bie dahei in Frage lämen, und vor Allem auf den 33 Partikularis⸗ mus, den man glaube schonen zu müssen; habe dahin geführt, daß der Grundgedanke der Gesetze nicht grundsätzlich und ganz
m Ängdruck gekommen und die Arbeit Stückwerk geworden * Seine 3 sei also prinzipiell für den Antrag Baumbach, habe indessen doch mancherlei daran auszusetzen. unächst genüge nicht, daß darin wieder in das Be⸗ Heben der elnzelnen Gemeindebehörden gestellt werde ob sie ein Schiedagericht gründen wollten oder nicht. giach den bisherigen Erfahrungen mit den fakultativen Schieds⸗ erichten muͤsse man die obligatorische Einführung verlangen; er , habe sich ja auch früher in diesem Sinne ent⸗ schieden. Ob Schiedsgerichte überhaupt acceptabel seien, sei davon wesentlich abhängig, wie sie organisirt seien. Ihm . es widersinnig und unnatürlich, daß Organifationen ie demselben Zweck dienten, in ganz willkürlicher Weise nach dem Geschmack und Gutdünken der einzelnen Gemeindebehörden organifirt sein sollten. Er wünsche in dieser Beziehung eine strenge Einheit durch ganz Deutschland. Für selbstverstandlich halte er, daß die Mitglieder der Schiedsgerichte zur Hälfte aus Arbeitern und zur — 6 aus Unternehmern beständen, die ge⸗ trennt in geheimer Abstimmung gewählt würden. Die roße Mehrheit bes Reichstages sei allerdings ein geschworener eind des allgemeinen gleichen Wahlrechts und würde es gern be⸗ seitigen, wenn es sich nicht zu tief in die Volksgewohnheiten eingelebt hätte. Daß diese Herren einem solchen Wahlrecht nicht noch in anderen Drganisationen Geltung verschaffen wollten, verftehe er. Es sei dies aber der einzige Weg, af dem die Sache geordnet werden könne. Wo die Arbeiter frei wählen könnten, bestehe die größte Zufriedenheit mit den Schieds—⸗ gerichten, während sie. den Innungsgerichten durch anz Deutschland feindlich gegenüberständen. Vor fle würden es die Arbeiter nicht billigen können, daß, wenn auch die Schiedsgerichte zu gleichen Theilen aus Unternehmern und Arbeitern gewahlt seien, der Vorsitzende den Innungsmeistern angehöre. Die Arbeiter würden nur Vertrauen . wenn der Vorsitzende uninteressirt sei. In Leipzig, Frankfurt, Nurnberg sei Seitens des Magistrats ein rechtskundiger Mann für den an ausgewählt, der im Falle, daß beide Parteien sich in gleicher Zahl gegenüberstehen, den Autzschlag gebe. In zahlreichen Innungen dagegen sähen die Innungsmeister darauf, daß ihnen möglichst genehme Elemente aus dem Gesellenstande in den 1 kämen, aus dem wiederum die Personen gewählt würden, die als Bei⸗ sitzer in den Schiedsgerichten zu fungiren hätten. Eine solche Organisation könne nicht die Billigung der Arbeiter finden. Hrn. Lohmann bemerke er, daß, wenn es darauf ankäme, derselbe einen solchen Gesetzentwurf in dreimal 24 Stunden oder in noch kürzerer Zeit dem Bundesrath würde vorlegen können; es fehle nur der gute Wille. Das Leipziger Statut sei heute hier als mustergüllig bezeichnet worden; es sei aber in feiner Gestalt nur zu Stande gekommen, indem bie Wünsche der Arbeiter gehört und in weitestem Maße be⸗ rücksichtigt worden seien. Als in Leipzig das Gewerbegericht habe eingerichtet werden sollen, habe der betreffende Stadtrath es für seine Pflicht gehalten, in den Arbeiterbildungsverein, dessen Vorsitzender er (Redner) damals gewesen, zu kommen, dort über die Schiedsgerichte einen Vortrag zu halten und die Wünsche und Bedenken der Sozialdemokraten entgegen⸗ zunehmen. Alle ihre . bis auf einen seien angenommen worden, so daß alle Arbeiter über 21 Jahr in direkter Wahl wählen und daß auch die Frauen wahlberechtigt sein sollten; nur das passive
Wahlrecht fei den Frauen nicht zugestanden worden. Man.
wolle den Frauen das passive Wahlrecht absprechen, weil sie nach dem Gefühl und nicht nach dem Verstande urtheilten. Diese Anschauung habe für ihn doch etwas sehr Philister— haftes. Ebenso wie man den Arbeitern eine Konzession nach der andern gemacht habe, so werde man schließlich auch den Frauen die Gleichberechtigung mit den Männern einräumen müssen, wie es in den Vereinigten Staaten hereits geschehen sei. Nun gebe es überdies eine große hh von nr fn e , in denen nur Frauen beschäftigt seien. In diesen önnte doch nur die allein ,,, Frau die Entscheidung treffen. Was aber ihre Befähigung in anderer Beziehung betreffe, so hätte sich Hr. Baumbach auf den Berliner Arbeiterinnenversammlungen überzeugen können, daß dort Rednerinnen aufgetreten seien, die es in sozialpoli⸗ tischen Fragen mit manchem Reichstags⸗Abgeordneten aufnehmen könnten. Interessant sei es ihm zu hören, daß man das Ber⸗ liner Ortsstatut bisher nicht genehmigt habe, „weil sich allerlei Schwierigkeiten entgegengestellt hätten.“ Welches seien diese Schwierigkeiten? Die Berliner Vorlage unterscheide sich fast in nichts von dem Statut, welches in Frankfurt seit einigen . und in Leipzig seit 18 Jahren mit Erfolg bestehe. 83 sei notmrisch, daß in Frankfurt, Leipzig, Nürnberg das allgemeine Wahlrecht bestehe und daß die Arbeiterverireter durch die Bank rothe Sozialdemokraten seien. Gleichwohl habe seine Partei gehört, haß diese Gerichte ausgezeichnet funktionirten. Die Ma⸗ sorität der Unternehmer in Nürnberg sei mit der sozial demo⸗ kratischen Minorität so zufrieden, daß sie gar keine An⸗ strengungen machten, . eigenen Leute in das Schiedsgericht 6 bringen. Die Furcht, i dieses Institut wieder eine neue
affe in den Handen der Sozialdemokratie werden möchte, sei also vollständig unbegründet. In Berlin scheine man aber an hoher Stelle zu n , daß die Sozialdemokratie in der Hauptsache in einem Schiedsgericht vertreten sein möchte, und wolle deshalb die Genehmigung nicht ertheilen. Wie komme es nun, daß der von dem Reichsamt des Innern herausgegebene Be⸗ richt der Fabrikinspektoren das mit dem Berliner projektirten Gtatut fast identische Statut als nachahmens⸗ werihes Beispiel empfehle? Danit man aber sehe, daß es den Sozialdemokraten keineswegs um eine Verhetzung der Arbeiter zu thun sei, so erkläre er für seine Freunde, daß sie
mit den Einigungsämtern einverstanden seien, salls die Schieds⸗
gerichte in ihrem Sinne organisirt würden. Ihnen könne gar nicht daran liegen, die Arbeiter muthwillig zu Lohnstreitig= keiten zu provoziren. Strikes seien immer ein ,, Schwert, auch für die Arbeiter, die in der Regel den Kürzeren zögen. Wenn die Sozialdemokraten die Strikes als in r billigten, so geschehe es nur, weil sie das einzige legale Möttel seien, den Interessen⸗ Cen wischen Unternehmern und Arbeitern auszugleichen.
le e. dieses Mittels sei * 3 durch die Frei⸗ gabe des Koalitions rechts anerkannt. Das allgemeine geheime Stimmrecht für die Schieds r, istire bereits in Dester⸗ reich, ebenso das Stinimrecht der Frauen. Wenn die ver⸗ buünbeten Regierungen die gewünschte Vorlage nicht hrächten
so würden sie die Mißstimmung der Arbeiter gegen sich no
Grund jerstört und beseitigt. So verfabren fir im Bundegratb. Will der Hr. Abg. Bebel anders verfahren wissen, dann wird er allerdings beim Bundesrath kein Glüũ
Abg. Klemm: Er habe vor 3 Jahren in der Kommission das Wort „obligatorisch⸗ in Schutz genommen, es scheine ihm nicht zweckmäßig, den Gemeinden freie Hand zu lassen, weil reund der gewerblichen Schiedsgerichte sei., Er habe sich überzeugt, daß, nachdem die Gemeinden die Sache in die Hand genommen, auch fakultative Schiedsgerichte annehmbar seien. Wenn der Antrag gerichte“ einführen wolle, so dür nicht mehr vertragen mit den Bes werbeordnung. würden, wäre es nicht nöth
. kommt aber in der That auch noch ein Zweckmäßigkeite⸗
hinzu. Eg ist bereitg, glaube ich, von meinem Derrn Kollegen, en Vortrag ich heute allerdings nicht habe mit anhören können. da ich anderweit beschäftigt war, daran erinnert worden, daß wir in Bezug auf die Organisation der Schiedggerichte doch sehr vorsichtig erst die verschiedenen Schieds⸗ unktion lassen, und wenn b usammensetzung dieser ver⸗ erichte sich bewährt, welche Zusammensetzung sich als die beste bewährt, und wie wir also jweckmäßigerweise die ge⸗ werblichen Schiedsgerichte demnach einzurichten haben. Ein so großer Nebeistand, wie er hier von der linken Seite des Hauses betont wird, liegt meiner Ueberzeugung nach darin keineswegs, wenn man diese noch um ein oder zwei Sache über⸗ Tegen, und wenn ich zu der Ueberzeugung komme, daß man sich schon jetzt über eine bestimmte Organisation schlüssig machen kann, so wird es an mir nicht liegen, wenn eine solche Vorlage nicht gemacht wird. ; Herren, auf die Gestaltung dieser Vorlage und auf die speziellen Wiuͤnsche, die in Bezug auf diese Gestaltung hier geäußert worden sind, erlassen Sie mir wohl, näher einzugehen. Ich sehe davon keinen Vortheil; die Wünsche gehen sehr weit auseinander. Das scheint mir klar zu sein, daß man so radikal, wie es Hr. Bebel wünscht, nicht vorgehen kann, namentlich nicht in Bezug auf die Gestaltung man also nicht unter Benutzung des allge⸗
erhöhen. Den Sozialdemokraten thäten sie damit keinen 2 gn. Bringe 6 aber so würden die
Sozialdemokraten ihm jeder Zeit zustimmen.
Staatssekretär von Boetticher:
Wenn die Sache wirklich so läge, wie der Herr Vorredner be⸗ bauptet, daß das Verhalten des Bundegraths gegenüber den der Gesetzgebung bezüglich des Arbeiterschutzes eine lebha stimmung in den Arbeiterkreisen erregt, dann müßte der Herr Ab ordnete eigentlich von seinem Standpunkt e dankbar fein; denn ich glaube, sein Weizen blübt um so mebr, je in Arbeiterkreisen gegen die Regierung ist. Zeichen unserer Objekiivitãt h Herren, ich kann nicht zugehen, daß diese Behauptung Ich kann insbesondere nicht zu⸗ daß die Thaͤtigkeit des Bundesraths auf dem Gebiet der Wohlfahrt und des Schu
etwas Gutes,
&, verhandele
hr
gerichte, die wir haben, einige Zeit in ] wir ung darüber klar werden, ob die er ein großer schiedenen Schiedsg aus dem Bundesrath sehr
allgemein Gewerbe⸗ fte sich eine solche Einrichtung estimmungen von 120 llgemeine Gewerbegerichte eingeführt i ig, die Art der Geschäfte derselben näher zu formuliren und den modus procedendi vorzuschreihben. Die Annahme des Antrags würde aber auch in weiten Kreisen des Publikums außerordentlich große und gespannte Er⸗ en. Jeder, der einen Rechtsstreit habe, enken, daß ihm durch diesen Gesetzentwurf geholfen Würden aber diese Erwartungen nicht erfüllt, so ent⸗ stehe nur Unzufriedenheit. Er empfehle die Ablehnung des
Abg. Windthorst: Er hoffe, daß, wenn der Reichstag den Antrag annehme, der Staatssekretär bemüht sein werde, die Sache zu fördern und eine neue Vorlage zu machen. Er hoffe auch, daß dies nicht zu lange dauern werde, denn die vor⸗ liegenden Unvollkommenheiten, die der Reichstag selbst einge⸗ standen habe, müßten so bald wie möglich beseitigt werden. In den allgemeinen Gesichtspunkten meine er au Staatzsekretär, daß man möglichst auf die bestehenden Verhält⸗ nisse Rüchsicht nehmen und das historisch Gewordene schonen müsse. Die Erkenntniß sei aber jetzt da und er hoffe man darnach auch gute Vorsätze fassen würde, sowohl be der Sachen als der Personen. Er müsse beklagen, daß man mit der Arbeiterschutzgesetzgebung nicht schon weiter gekommen sei. Daß der Bundesrath das Recht habe, Anträge abzulehnen, bestreite er nicht. Es komme aber auf die Gründe an. a später zu erörtern haben, da ja der Staats⸗ prochen habe, sie dem Hause vorzulegen. Die Partei schon jetzt aufwerfen, wie ˖ es omme, daß der Bundesrath mit solcher Beharrlichkeit auf ; l e. Wenn die Pertreter der deutschen Nation beharrlich die Nothwendigkeit der Schutzmaßregeln dargelegt hätten, dann hätte wo zu. fragen, „ob sie sich nicht ein eirrt habe“ Daß die Regierungen möglichst materiellen Interessen der Arbeiter erkenne das Centrum an. Er könne aber den Herren die Be⸗ merkung nicht ersparen, daß es mit diesen Geldsachen nicht Es müßten die moralischen Bedingungen des Wohlstandes und des Wohlbefindens der Arbeiter, wie sie . in den Vordergrund it dem Gelde allein sei es nicht gethan.
größer die Mißstimmun
Abg. Bebel: Das ist eben ein Regierun
Allein, meine hier gewünscht wird, 2 der Ge
des Herrn Vorredners richtig ist. indessen die
s der Arbeiter im Lande und namentlich in den arbeitenden Klassen überall ebenso beurtheilt wird, wie es der Herr Vorredner gethan hat. Wir sind im Jeugnisfe dafür, daß man die Wohlthaten der Gesetzgebung und die Thätigkeit des Bundesraths auch auf diesen Gebieten zu erkennen und Wenn, wie es zu meinem eigenen lebhaften Bedauern der Fall ist, zwischen der Auffassung der verbündeten Re⸗ des Reichstages eine Divergenz
Besitz doch recht werthvoller wartungen hervorrufen.
zu würdigen weiß.
Auffassung einige Fragen, des Arbeiterschutzes obwaltet, die bisher auszugleichen noch nicht gelungen ist, so sind die Mitglieder des Bundesratks und ihre hohen Austraggeber ganz gewiß weit davon entfernt, den Gründen die Würdigung zu vers— arteien und die Majorität dieses Hauses zu ihren ührt haben. welche allerdings die Zustimmung des Bunderaths nicht gefunden haben. Je mehr wir uns aber bewußt sind, keinen Vorwurf dem Reichstage daraus machen zu können und machen zu dürfen, daß der Reichs kag nach einer bestimmten Richtung auf diesem Gebiete ein gesetzgeberisches Vorgehen wünscht, umsomehr dürfen wir und dürsen unfere hohen Machthaber auch erwarten, daß ihre Gründe gewürdigt werden und daß man nicht leichtfertig mit dem Vorwurfe vorang⸗ht: Ihr wollt nur nicht, denn wenn ihr wolltet, dann wären on der Tagesordnung verschwunden. Herren, ich werde Gelegenheit haben, die Gründe, welche den Bundesrath bestimmt haben, Reichstages hinsichtlich der Sonntagsarbeit, demnächst, dem Reichstage zu Hoffnung hin, daß der Reichstag durch meine Darstellung zu anderen Beschlässen gebracht werden wird; ich trage mich mit dieser Hoffnung umsoweniger, als die Gründe in der Haupt⸗ fache bereits in früheren Jahren von sehr viel beredterem Munde, von dem des Herrn Reichskanzlers, in diesem Saale dargelegt worden Aber auf eins, glaube ich, darf es mir wenigstens erbitten, daß man nicht von vorn herein den Bundesrath um deswillen verketzert, weil er andrer Meinung ist, und daß man feine Stellung als Faktor der Gesetzgebung auch darin respektirt, daß man es zwar nicht beklagt, wenn er nicht derselben Meinung ist, aber daß man ihm das Recht, eine andere Meinung zu haben, wenigstens nicht abspricht. Meine Herren, was könnte es uns eine arbeiterfeindliche Stellung, bezeichnet hat, Programm der R
des Wahl verfahrens, daß r meinen Stimmrechts die Arbeitervertreter für die Schiedsgerichte wählen lassen kann. Ich glaube, auch hier wird es gut und nützlich sein, daß man der statutarischen Regelung eine gewisse Latitude vor⸗ behält. Die Verhaͤltnisse liegen nicht überall gleich in Deutschland. Ich würde es auch beklagen, daß, wo man bereits geeignete Wahlkörper 3. t, * da noch wieder ad hoc den Apparat einer direkten a afft.
Es ist nun der Verwurf erhoben und Hr. Bebel hat sich ja auch des Breiteren darüber ausgelassen, daß das Statut, welches die Gemeinde Berlin für die Einsetzung eines gewerblichen Schiedggerichts aufgeftellt hat, die Bestätigung nicht erhalten habe, obwohl dieses Statut ähnlich sei, ich glaube sogar, identisch mit dem, welches für rlassen ist, und obwohl dieses Statut für Frank⸗ auch in der neuesten Ausgabe der Berichte der Fabrik⸗ aufsichtsbeamten von Seiten des Reichõamts des ö . Nach⸗
olgendes zu erwidern: die Bestätigung des Statuts für Berlin geschieht nach Lage der preußischen Gesetzgebung durch den Qber-Praͤsidenten, die Be⸗ stätigung des Statuts für Frankfurt a. M. ist geschehen durch den Bezirksdusschuß Es sind das zwei ganz verschiedene Stellen. Daß eß verschiedene Stellen sind, dafür können wir nicht. das geschieht eben auf Grund der preußischen Gesetzgebung. Ich kann mir nun sehr wohl denken, daß der Bezirksaußschuß eine ganz andere Auf⸗ fassung über die zweckmäßige Fassung des Statuts besitzt, als Ober ⸗ Prãsident sehe darin gar nichts Auffallendes, daß der Qber⸗ anders entscheidet, wie der Bezir baden. Es ist das eine ganz naturgemäße Folge der Selbstverwal⸗ tung, der Decentralisation, daß in einem Bezirk anders entschieden r Daß man sämmtliche Statuten vor die Centralinstanz bringt, das wird, glaube ich, auch Hr. Bebel sel ber nicht empfehlen, sondern auch ihm wird eine gewisse Decentralisation auf diesem Gebiet ganz erwünscht sein. Sache nichts Auffallendes.
Beschluͤffen
diese Fragen v Frankfurt a. M e
dem Beschluß des
wenn diese
Kinderarbeit nicht zuzustimmen, entwickeln.
werde man Minister ver rage aber müsse seine
gebe mich nicht der
seiner Ansicht bestehe.
d ich dri ö . ; arf ich dringen lauch die Regierung Anlaß,
Brandenburg, e Reg lein wenig in i
rãsident der Prorinz Brandenhurg gausschuß in . seien, zu sorgen,
wird wie im andern. arbeiteten.
denn nutzen, auf . gethan sei. Es liegt also in dieser Dat Reich hat keine Cinwirkung auf die Bestätigung des Statuts, ja nicht einmal der preußische Handels Wenn aber in Bezug auf den Geschäftsgang, namentlich bezüglich der Zeit, innerhalb deren die Bestätigung ausgeblieben ist, eine berechtigte Klage zu führen sein sollte, so würde allerdings der preußische Handels⸗Minister diejenige Stelle sein, welche Luft schaffen
Alsé, meine Herren, ich glaube hiermit den Fall Berlin hin⸗ reichend erörtert zu haben.
Ich könnte damit schließen, wenn ich nicht noch das Bedürfniß empfände, einen Vorwurf des Hrn. Abg. Bebel zu widerlegen, welchen er dahin äußerte, es sei der Fluch wir zuviel Rücksichten auf alle mög ch habe mir immer eingebildet, da die beste ist, welche es versteht, und Interessen des Volkes mög
was könnte es uns nutzen gegenüber dem wie es insbesondere durch die Novemberbotschaft gekennzeichnet ist, Maßregeln zu unterlassen, die der Reichstag als förderlich anerkennt Davon kann ja nimmermehr die Rede fein. Es wäre ja für uns auch ein Leichtes, die Gesetz⸗
Schutzgesetzgebung vorlägen, geschoben werden. Wenn man die Schutzgesetzgebung nicht recht bald bekomme, würden die Arbeiter doch un⸗ Es handele sich um das Wohl einer un⸗ geheueren Zahl von Mitmenschen. Es sei absolut nothwendig, dem einstimmigen Votum der Volksvertretung nicht länger beharrlichen Widerstand zu leisten. ermüden und die Regierungen seien dazu da, seine Ansichten zu hören, da ja nach dem Ausspruch des Herrn Staatssekretärs die Gesetze nach dem Bedürfniß des Volks eingerichtet werden
nicht bekomme
zufrieden sein. Amendements, Verbesserungs⸗ gar nicht daran, Verbesserungsvorschläge annehmen, agesordnung ver⸗ Wenn der Bundesrath zu der Ueberzeugung gekommen ist, daß er diesen Weg nicht betreten darf, so sind es, wie gesagt, zwingende wirthschaftliche Gründe, die ihn dazu bestimmt haben, und diese Gründe werde ich demnächst Ihnen darzulegen die Ehre haben.
Ueber die vorliegende Frage, auf die ich Erachtens viel mehr Staub au Hätten wir durch die bisherige
doch mit einigen
vorschlägen, einzubringen ich zweifele Reichstag würde
wären diese F
Der Reichstag werde nicht
und damit schwunden. ebung, daß nschauungen dielenige Gesetzgebung H den Anschauungen, Bedürfnissen — — st eng anzuschließen, und ich achte diejenige Gesetzgebung für eine gute, welche schonend verfährt und weiche lieb gewordene Institutionen und Anschauungen nicht ohne
erer jetzigen Gese en Interessen und Ein Antrag Bebel, im Antrage Baumbach hinter das Wort „Einführung“ zu setzen „obligatorisch“, findet nicht die genügende Unterstutzung. Die Diskussion wird hierauf geschlossen.
jetzt komme, ist meines wirbelt, als die Sache werth ist. esetzgebung nicht die Möglichkeit, gewerbliche Schiedsgerichte überall einzurichten, oder wäre nicht durch die Geseßgebung ein besonderes Verfahren für die Erledigung gewerb⸗
Das Schlußwort erhält als Mitantragsteller der Abg Meyer ( Halle): Reichstages abzulehnen, stelle Niemand in Frage, aber wäh⸗ rend in anderen Verfagungasiaaten das Dber beschließe der Bundesrath hinter geschlossenen s Haus habe das Recht, zu erfahren, welche Beschlüsse er gefaßt habe und aus wel Partei habe für diesen Antrag auf Entgegenkommen gerechnet. Er sei nicht vom n , r. Parteistandpunkt aus gestellt, sondern entspreche den a,
Die Schm euten die Freisinnigen nicht, aber sie wollten keinen Gesetzentwurf, der von ihrem 9. frühere Gesetzentwurf sei auch nicht an den großen Schwierig⸗ keiten gescheitert, die der Abg. Harimann gemalt habe, sondern an untergeordneten Punkten, und diese Punkte würden mit einigem Muth und einiger Beharrlichkeit überwunden werden.
ür dringend hätten den Gesetzentwurf die Regierungen früher elbst gehalten. Daß er wünschenswerth sei, leugne Niemand. Es sei aber auch durchaus nicht Gewohnheit, Gesetzentwürfe nur dann zu machen, wenn sie überaus dringend seien. So zum Beispiel sei b
Schiedsgerick größten Kom;mune, Berlin, es nicht möglich gemacht worden sei, auf dem Wege des Ortsstatuts ein gewerbliches Schiedsgericht zu beschaffen. Daß der Ober⸗Präsident dagegen Bedenken gehabt habe, müsse wohl der Fall sein; denn sonst hätte er das Statut genehmigt. Diese Bedenken seien dem Hause aber nicht mitgetheilt worden. Es stehe in den Berliner Statuten nichts, was nicht in irgend einem anderen sich be⸗ Es muüsse jeder Kommune ermöglicht werden, ein Statut zu erlassen, dem die Genehmigung nicht versagt werden dürfe, wenn es dem Normalstatut entspreche. Seine Partei würde auch für ein Normalstatut dankbar sein und rufe die Unterstützung der Gesetzgebung an, damit ihr die Errichtung von gewerblichen Schiedsgerichten ermöglicht werde. Man bestreite, daß die Einrichtung von k noch so ingend gewünscht werde, wie früher. In den Antrag, ein solches Qrtsstatut herzustellen, mit großer Begierde ergriffen; man habe sich von der othwendigkeit überzeugt, weil die übrigen schiedsgerichtlichen Einrichtungen er Innungen und die Gewerbedeputation des Magistrats nicht ausreichten. Es bestehe kein Gericht, welches für die Bedürfnisse des Arbeiters ausreichend sorgen könne. Die or⸗ en Gerichte arbeiteten für den Arbeiterstand zu langsam und auch zu kostspielig, während die Gewerbe⸗Schiedsgerichte unentgeltlich oder so. wohlfeil als möglich Die. Gewerbe ⸗Schiedsgerichte entsprächen auch dem Rechtsbewußtsein der arbeitenden Klassen. Ein Schiedsrichter der das Herz auf dem rechten 6. habe, werde häufig in der Lage sein, eine Sache so zu schli Parteien ʒ
Das Recht des Bumdesraths, Veschlusse den haus öffentlich
chen Gründen. Seine ; , aller Parteien und auch der ierigkeiten der Ausarbeitung eines Gesetz⸗
arteistandpunkt ausgehe. Der
as Kunstbuttergesetz gerade nicht sehr
gewesen. Die spontane Entwickelun der
sei eben dadurch gestört, da der
erlin habe man
chten, daß beide
ufrieden seien. Auch vom Standpunkt des strengen Rechts sei es ja nicht unmöglich, beiden Parteien Recht zu eben. In Berlin sei bei Gelegenheit des Maurerstrikes die Frage aufgetaucht, ob es nicht möglich sei, eine Einrichtung zu schaffen, die im geeigneten Augenblick vermitteln könne, und man habe die Einrichtung eines ständigen Schiedsgerichts für eine eeignete Vorstufe gehalten, um diese wichtige Institution ollendung zu bringen. Er sei daher der Ansicht, daß, wenn auch die soziale Frage dadurch nicht gelöst werde, mit der Einsetzung solcher Schiedsgerichte ein gutes Stück gethan werde auf dem Wege der Herstellung des sozialen Friedens. Deshalb bitte er, den Antrag anzunehmen.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Konservativen angenommen.
Schluß gegen 5 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr.
licher Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorge⸗
feher, dann könnte ich es begreifen. wenn man mit besonderem Eifer und unter Betonung der Dringlichkeit nun entweder auf die all mene obligatorische Ginführung gewerblicher Schiedsgerichte h drängt oder doch wenigstens die Bestimmungen der Gewerbeordnung amendiren bestrebt ist.
ach Lage der Gewerbeordnun
1. Steckbriefe und Unt 2. Zwanggvollstre 3. Verkauf 4. Verloo
ungg⸗Sachen. t orladungen u. dergl. e, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
ung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Hrn. Abg. Baumbach So liegt aber der Fall nicht.
im Sinne des
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktten⸗Gesellsch. Berufs ⸗Genossenschaften. .
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
ede Gemeinde gewerbliche Schiedsgerichte einrichten. sinks: Werden nicht bestätigt ) — Auf diese Bestätigungsangelegenheit komme ich des Weiteren und Breiteren noch Hrn. Abg. Meyer, statten. — So liegt also die Sache ordnung gestattet jeder Gemeinde, einzuführen! und wo sie nicht, bestehen. meindebehörden über die gewerblichen Streitigkeiten. der Gemeindebehßrden doch hier und da eine ganz zweckentsprechende ist, daß das Verfahren vor den Gemeindebehörden den Bedürfnissen der streitenden Theile entspricht, das hat, heute uns Struckmann aus eigener Erfahrung bestätigt. ist ja der Wunsch natürlich — und die verbündeten Regierungen baben diesen Wunsch auch durch ihre Vorla bereitJz anerkannt —, daß gewisse Mängel, die na . Lage der Gesetzgebung immer noch mit der Erledigung gewerblicher
abgestellt werden mögen, daß erlassen werden Verfahren vor den gewerblichen Schiedsgerichten, und zwar ist dieser ch aus der Wahrnehmun vielen Orten bisher ein willtürl tetes gewesen ist.
8) der Seefahrer Friedrich Magnus Christian Schwerin, geboren am 253. sund, zuletzt wohnhaft daselbst,
9) der Seefahrer Gottfried Hermann Siebert, geboren am 23. Juli 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst,
10) der Seefahrer Bernhard Ernst Carl Friedrich Schultz, geboren am 24. Juli 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst,
11) der Seefahrer Johann Franz Albert Christian eboren am 17. Mär; 1865 zu Stralsund, 133 d a. ch Carl Johan Zitz
2) der Seefahrer Heinrich Carl Johann ow, geboren am 21. April 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst,
13) der Seefahrer Carl Johann Theodor Christian eboren am 10. Juli 1863 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst,
werden beschuldigt, al Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, Bundesgebiet erreichtem militärpflichtigen A außerhalb des Bundesgebiets au n, Vergehen gegen B. Dieselben werden auf den 25. März 1889, Mittags 123 uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Stralfund zur uptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem bleiben werden dieselben auf Grund der nach 472 der Straf ⸗Prozeßordnung von dem König⸗ chen Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗Kommi Stadtkreises Strglsund über die der Ankl atsachen ausgestellten Erklärungen
as Vermögen der Anges e möglicherweise tr osten des Verfahrens in öhe von je 300 M durch Beschluß der III. Str mmer des Königlichen Landgerichts zu Greifswa mit Beschlag belegt worden.
Greifswald, den 24. Dezember 1838.
Königliche Staats anwaltschaft.
gs voll streckungen, Borladungen n. dgl.
loscse Zwangs versteigerun
Im Wege der Grundbuche von der Königstadt
auf den Namen des Kaufmanns Paul Friedrich ein- getragene, Artilleriestraße Nr. 3 a. belegene Grund⸗ März 1889, vor dem unterzeichneten Gerichte — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, ügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. as Grundstück ist weder zur Grundsteuer noch zur Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, Bschätzungen und andere das Grundstüg' be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ ungen können in der Gerichtsschreiherei ebenda, Hof, lügel D., part., Zimmer 42, ein lle Realberechtigten werden 4 nicht von selbst guf d Ansprüche, dem Grundbuche zur steigerungsvermerks nicht hervor Forderungen von Kapita kehrenden Hebungen oder Kosten, späteftens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgab von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht nfalls dieselben bei berücksichti
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Bäckergesellen Gu geboren zu Köpenick
ebruar 1865 zu Stral⸗
später; ich bitte den kleine Nachsicht zu
Schiedsgerichte entscheiden die G Daß diese
stük am 12.
Vormittags 10 Uhr,
dafür mir
stav Adolf Lewange, . 6. Dezember 1863, zuletzt in Ratzenow, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts ⸗Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 7.
gewerbliche
Entscheidun Gebãudesteuer veranlagt.
Januar 1889. uchungsrichter bei dem Königl. Landgerichte.
Bekanntmachun In der Nacht vom 1, zum Sonnabend zu Sonntag) hat auf dem Albrecht ˖ Ketzin, Kreis Oft⸗Havelland, angelegter Brand Statt ge⸗
geblieben ist,
Der Unters Jahre 1878 esehen werden.
e nach der bisherigen Ersteher überge
deren Vorhandensein vder Betrag aus Zeit der Eintragung des Per⸗
9. Dezember 1888
Streitigkeiten., verbunden
insbesondere chen Gehöfte
ein anscheinen
Da der Thäter bisher unbekannt wird Namens der Städte⸗Feuer ˖ Soeietãt der P vinz Brandenburg auf die Entdeckung desselben eine Belohnung von 10090 M auggesetzt.
Anzeigen find an die unterzeichnete Staatsanwalt ⸗˖ schaft zu den Akten J. 15. / 89 zu richten. Potsdam, den 10.
Vorschriften insbesondere
das Verfahren an sen, wieder⸗
ches und sehr verschiedenartig gestal⸗
Paß die verbündeten Regierungen prinzipiell einer Regelung des Gegenstandes in dem Sinne des ausgedrückten streiten, das haben sie, wie gesagt, 1878 — eine dig hat schlüssig machen könne tages zu Stande gekommen, d Welt geschafft. lungen selbst nicht nachgelese scheltert, daß man für den kung der Staatsbehörden haben wollte spruch im Reichstage; es wurden ver Amendements konnt
entstanden, daß
laubhaft zu stellung des werden und aufgeldes gegen die berück⸗ Range zurücktreten. D igen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schlu Versteigerungstermins die Linstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in B Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über chlags wird am 12. März hr, an obenbezeichneter Ge⸗
Wunsches nicht wider⸗ die Vorlage vom sich nicht voll⸗
gehalten zu
ewlesen durch §. 140 Absa
Vorlage, über die der Reichgta n. Wäre damals ein Beschluß des Reichs⸗ are die Sache wahrscheinlich län ch habe die
n Gebots nicht ertheilung des
Januar 1889. chtigten Anspruüͤche im
Königliche Staatsanwaltschaft.
Oeffentliche Ladu 1) Der Seefahrer Berthold boren am 7. Januar 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst.
eefahrer Georg Carl Johann Clemens, November 1865 zu Stralsund, zu⸗
Wie man mir aber sagt, — i n, — ist die Vorlage damals daran ge⸗ orsitz des Schiedsgerichts eine Einwir⸗ 3 diese Forderung fand W chiedene Amendements gestellt, ie eine Majorität hergestellt so fiel die Sache in den Brunnen und blieb b einer neuen Vorlage dasselbe Schicksal beschieden Ich bin aber sehr gern bereit, einer neuen Vorlage im Kreise des Bundeszraths das Wort zu xreden. Benn ich sehe in der That nicht ein, wie man gegenüber der That⸗ wir besondere gewerbliche Schiedsgerschte haben, n ollte, nun gewisse Verbesferungen an diesen gewerblichen Schiedsgerichten vorzunehmen. .
Wenn man mir nun den Vorwurf macht, unb jwar heute wiederholt, nachdem man ihn früher schon ausgesprochen hat tte mich außerordentlich weni nn ich diesen ch habe nur das
ng. Heorg Magnus auf den Anspruch
für keines der Grunde liegenden Th
i 1 verurtheilt werden. die Ertheihung des
1889, Mittags 1 richtsstelle, Saal 40, verkündet werden. Berlin, den 3. Januar 188 Königliches Amtsgericht JI.
(3 480] Swan
Im Wege der Grundbuche von auf den Namen des eingetragene,
eboren am 28. letzt wohnhaft daselbst,
3) der Seefahrer Hermann Ludwig Anton Glaue, geboren am 18. September 1865 zu Stralsund, zu⸗ kh wehnkgt. selestgar! Heinfig Johan r
er Seefahrer Carl Hein ohann Fr Hanne, geboren am 20. April 1865 zu ö
ier Robert Carl Gustav Köppen, Februar 18665 zu Stralsund, zuletzt
sein wird, weiß ich nicht. n . In.
8. Abtheilung b.
ersteigerung.
Jwangsvollstreckung soll das im der Königstadt Band 33 N Kaufmanns Paul Friedrich in der Artilleriestraße Nr. 3 b ; rundstück am 11. März 1889, Bor⸗ ttags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge — an Gerichtsstelle — Neue
rundstück i
zuletzt wohnha 5 der Bar geboren am 10. wohnhaft daselbst, er Seefahrer Paul geboren am 27. zuleßzt wohnhaft daselbst, 75 der Seefahrer Johgnn Joachim Chri Pahnke, geboren am 26. zuleßt wohnhaft daselbst,
entgegenkommend geůußert, in der That nicht als begründet anerkennen. ine hervorgehoben, daß gegenüber anderen aterien der Gesetzgebung, auf denen wir ez mit einer Tabnle rasa denen wir erst noch schöpferisch vorgehen r der bestehenden
riedrich Wilhelm Julius un 166 ju Stral und, Aufge ote, iedrichstraße 6 steigert ur Grundstener,
zu thun haben, au ̃ diefer Gegenstand, wo etz sich nur um elne K Gesetzgebung handelt, von geringerer Dringlichkeit erscheint.
9 6 das im
Juni 1866 zu Stralsund, and 39 Nr. 2449
wang vo str
werden. Daß
noch zur Gebäudesteuer ö Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ klatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Hof, Flügel D, parterre, Zimmer 42, ein⸗ gel cben werden. Alle Renalberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be⸗ krag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs vermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Hinsen, wiederkehrenden bebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs termin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben hei eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung det Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden 3 ordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch gn die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil üher die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. März 1839, Mittags 12 uhr, an obenbezeichneter Ge⸗ richtsstelle, Saal 40, verkündet werden. erlin, den 3. Januar 1889. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 53.
oõ3boꝛ] In Sachen der Herzoglichen Leihhaus ˖ Administration u SPelmstedt, Klägerin, wider den Kaufmann August ohmann, früher zu Helmstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts, 4 wegen Hypothekkapitalszinsen, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Be⸗ schlagnahme der dem Beklagten gehörigen, in der Neumark zu Helmstedt belegenen ohn⸗ ass. 775 und 776 sammt Zu⸗ Zwecke der
Be