Subwifstonen im Auslande.
I. Schweden. 9. Februar d. J.. Mittags, Königliche Eisenbabn ⸗Direktion ¶ Congl. Jernvigastyrelsen) zu Stockholm. Lieferung von Stein ˖
kohlen und Koks. II. Spanien.
1) Ohne Datum. Junta de Administraci5n , Trabesjos del Arsenal de JR Carraca. 4 einer Cirkularbahn zum Trans⸗ it der Explosivstoffe in den Arsenal Magazinen. oranschlag 126 Pes. Kaution 406 97 2 Obne Datum. Dleselbe Bebörde. Materialien und Geräth⸗ schaften für die Ausrüstungs⸗Abtheilung des Arsengls, in zwei Loosen. Voranschlag zusammen b376, 43 Pes. Kaution für Loos 1 — 245 Pes., für Loos 2 — 248 Pes. Näheres an Ort und Stelle.
Verkehrõ⸗ An stalten.
London, 14. Januar. (W. T. B.) Der Union⸗ Dampfer Mexik an!“ ist heute auf der Ausreise von. Lissabon abgegangen.
Theater und Mufsik.
Belle ⸗Alliance⸗ Theater. Die Münchener, welche in der Zahl von 25 Personen, darunter die bestens belannten Haupt ⸗ darfseller Neuert, Albert, Hofpauer, Weinmüller, Frl. Schonchen, Karl, Häcker, am 24. d. M. ihre Vorslellun en im Belle ⸗Allianee⸗ Theater beginnen, haben Ganghofer ⸗Neuert's Volksstück Der Pre; Hanns! zur Eröffnungsvorstellung gewählt und werden, da sie beab— sichtigen, ein wechselndes Repertoire zu bringen, alsbald . Almenrausch und Edelweiß und den „ Herrgottschnitzer folgen lassen, inzwischen aber die Anzengruber'sche Nobltät Der ledige Hof‘, die in der zweiten Gastspielhälfte zur Aufführung kommen soll, vorbereiten.
Goncerthaus. Fr. Betty Waybel wird in dem morgigen Concert (Mittwoch) eine Arie aus der Oper Tell! von Rossini, Frl. Raatz eine Arie aus der Oper „Die Afrikanerin von Meyerbeer und Hr. Bartezky das Trinklied aus der Oyer Die lustigen Weiber / von Nicolai singen. Orchesterwerke von Lortzing, Delibes, Bizet, Kaöler Béla Strauß, Auber, Lumbye u. s. w. vervollständigen das Programm dieses Abendz. ;
— Die Hrrn. Dr. . Bischoff und W. Hellmich gaben gestern Abend in der Sing- Akademie das erste Concert des zweiten Cyklus ihrer beliebten Montag ·˖ Concerte. Die eigentliche Kammer⸗ musik war in dem gestrigen Programm nur schwach vertreten; es ge⸗ langte zum Beginn die Sonate in A-moll vnn R. Schumann für Pianoforte und Violine zur Ausführung, welche von den Concert- gebein mit gewohnter technischer Vollendung und warmer Empfindung vorgetragen wurde. Hr. Bischoff allein spielte die Chopin'sche Ballade in FE-moll mit feinem Verständniß, mit großer Frische und zartem Augdruck, und vereinigte sich dann mit Hrn. Wolfgang Hansen ur Wiedergabe von Mozart z Sonate in D-dur für zwei Piano eee Diese letzterwähnte Nummer erfreute besonders durch das exakte Zusammenspiel, durch reizvolle Klangwirkungen und durch die sein nuaneirte Dynamik, welche den Vortrag belebte. Dag Publikum belohnte diese Leistung auch durch besonders warmen Beifall. Die Ausführung des gesanglichen Theils des Concerts fiel 2 Helene Oberbeck und der Berliner Liedertafel zu. Die . ngerin brachte sowohl klassische wie moderne Lieder mit ihrer weichen, sympathischen Stimme in lobendwerther Weise zu Gehör. Der Männergesangverein trug unter seinem bewährten Dirigenten, 9 A. Zander, L. Spohr's „Gebet vor der Schlacht“, ferner ein aldlied ron Herbeck mit Begleitung von vier Waldhörnern, .Der trene Johne, Sandmännchen und das „tyrtäische Lied von Gurlitt tadellos, klar und markig und daher mit schöner einheitlicher Wirkung vor. Die reiche Abwechselung des Programms ließ keine Ermüdung bei den Zuhßrern aufkommen, so daß die verschiedenen Nummern in schneller Aufeinanderfolge absolvirt werden konnten. Jede Gabe wurde vom Publikum dankbar hingenommen und fand eine warme, beifallsreiche Aufnahme. .
— Der englische Komponist Hr. Villiers Stanford, durch mehrere seiner bereisg hier gehörten Werke vortheilhaft bekannt, brachte gestern im Saale der Philharmonie einige neue Kom⸗ positionen zur Aufführung, welche saͤmmtlich Zeugniß ablegten von der schon früher an dieser Stelle geruͤhmten Stilgewandtheit und der Driginalittt der Motive. Hierzu kommt, daß zu rauschende, äußerlich wirlende Klangeffelte des Orchesters stets vermieden sind und die
Wetterberi 15. Januar 1889, S8 Uhr Morgens.
in o Celsins
Temperatur o G. — 40
7 Uhr.
stein d Anfang 7 Uhr. Donnerstag:
— d do de -= oOo — *
wolkenlos
bedeckt halb bed.
bedeckt Julia.
eiter?) bedeckt)
bedeckt Voß. wolkenlos Donnerstag:
bedeckt nelius Voß.
bedeckt
It tz Nebel?
nee wolkenlos
D k & de = 0 e = e O G —
8
* 8 *
768 O
167 ONO A4edeckt
Y. Dunst. 3 See mit Eis bedegt, Schnee Ernst. Pofsart, bröckeln. ) Rauhfrost, Jtebei . I Reif.
Uebersicht der Witterung.
seit gestern wenig verändert, ein Minimum lie nordwefslich von Schottland auf den .
in das Wetter ruhig, theils heiter, theils neblig, kalt, ohne nennengwernhe Niederschlüge. In Deutsch⸗ land ist es am kältesten: — 15 bis 16 Grad, auf dem Gebiete zwischen Stettin, Magdeburg und ,, .
g 10, Königsberg 9, emnitz 12, nchen f 4 Grad unter Null.
Deut sche Seewarte.
Theater ⸗Anzeigen.
; NRönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern .
. ; Armide. eroische : ü ⸗ 1 . K . bearbeitet von Dr. Max Bauer (Rustieus). Anfang
nach dem Französischen des . übersetzt von 7 Uh
J. v. Voß. Ballet von Paul Tag
Schauspiel haus. J. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller.
Qnitzoms. Vaterländischeßs Drama in 4 Akten Mikado, oder; Ein
t ven Wildenbruch. Anfang 7 Uhr. ve g nbi un! 9 . Der Manrer. von A. Sullivan. Anfang 7 Uhr.
Oper in J Akten von Auber. Zum Schluß: Solo⸗
Deutsches Theater. Mittwoch: Romer und e, ,,, . , ,
tanz. Anfang 7 Uhr.
bedeckt Berliner Theater.
Ewa. bedeckt 3 reitag; 18. Abonnements ⸗Vorstellung. Cor⸗ sch
Tessing⸗ Theater. Mittwoch: Cyyrienne. Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou und E. . 6 n, . . ,.
. l; ᷣ al. Vorher: e Lerche. Lustspiel in , . s von Edmond Gondinet und Albert Wolff.
Donnerstag: Zum 1. Male; Olivia. Schausviel in 4 Akten von W. G. Wills.
Streichinstrumente sich in ihrer ganzen Schönheit entfalten. Diese gie traten nn besonders in der Symphonie (Nr. N, F- dur) hervor. Fesselte der erste Satz schon durch seine woblihuende Klar⸗ beit in der . so traten die beiden folgenden durch melodischen Reiz bervor, während der letzte Satz zur Steigerung des Totaleindructs der Symphonie wesentlich beitrug. Cine jweite, gleich der erst genannten als Manuskript bezeichnete Komposition fuhrte den Titel: Suite D. dur für Violine und Orchester. Trat auch, in derselben weniger Eigenthümlichkeit der Erfindung hervor, so wirkte sie doch durch die dem Solo ⸗Instrumente angeraßte melodische Behandlung, und wurde dieses Werft, dutch die edle Ausführung des Hrn. Prof. . chim gehoben, mit stürmischem Beisall aufgenommen. Eline
uverture zu Fang Oedipus und eine Fest⸗Ouverture, zur 300 jährigen Feier des 5 der Engländer über die spanische Armada“ komponirt und sehr charakteristisch gehalten, wurden von der Philhar⸗ monischen Kapelle unter Leitung des Komponisten vortrefflich ausgeführt. Der gesgngliche Theil des Programmg enthielt eine Ballade und zwei irische Volkslieder für Baryton und Orchester, die, höchst stimmungs⸗ voll gehalten, von dem vortrefflich geschulten und stimmbegabten Sänger Hrn. R. von Milde (Sohn des noch in gutem Andenken stehenden Opernsängers zu Weimar) unter c; lebhaftem Beifall vorgetragen wurden. Das Publikum, das beim Beginn des Concerts noch etwas spärlich erschienen war, füllte nach und nach Saal und Logen in sehr ausreichender Anzahl.
Mannigfaltiges.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr )
Bei der heute angefangenen Ziehung der 4. Klasse ö . ischer Klafsenlotterie fielen in er Vormittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von ooo MS ů auf Nr. 265 250.
1 Gewinn von 16 000 Sↄ auf Nr. T7 788.
3 Gewinne von 10000 M auf Nr. 50 229. 97 007.
179 902. ⸗ J 3 Gewinne von 5000 S auf Nr. 31 973. 68 074.
103 848.
22 Gewinne von 3000 M auf Nr. 3053. 15 718. 18469. 19 087. 22 123. 70 672. 71 013. 3 464. 85 919. 102 893. 104199. 120 630. 122 568. 131 060. 133 462. 134106. 163 249. 163 303. 170 448. 172 194. 172 747. 175 453.
31 Gewinne von 1500 M auf Nr. 4393. 6714. 11 532. 13 440. 15 066. 20 589. 25 157. 25 951. 28 872. 29 658. 39 375. 44 565. 48 479. 62 829. 72105. 79 870. 82 396. S9 516. 104 098. 110 871. 129 020. 133 288. 135 560. 138 861. 142 770. 149 448. 164178. 167 043. 174247. 184 620.
189 869.
31 Gewinne von 500 M auf Nr. 2631. S386. 9985. 15 024. 19267. 24 728. 26 440. 29 969. 53 051. 58 594. 67 905. 80 239. 80 510. 82 026. 82 202. 83 515. 9g0 555. 101 988. 107 466. 113402. 1136680. 116710. 118064. 123 595. 124887. 128 813. 141 954. 147 054. 179214.
181 334. 184 940.
Zu dem Sterbetage weiland Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm J. bereitet sich guch außerhalb der Armee, die diesen Tag in seierlichster Weise begehen wird, eine Kundgebung aus privaten Kreisen vor, an der Jedermann theilnehmen kann, dem es ein Bedürfniß ist, diesen Tag im pietätvollen Rückblick auf ben ehrwürdigen Kaifer, den wir verloren haben, zu begehen. Ein Comité, an dessen Spitze der Herzog von Ratibor und General Freiherr von Wrangel stehen, fordert dazu auf, möglichst jeden Sol⸗ daten der Armee in den Besitz eines Andenkens an diesen Tag zu setzen, um hierdurch gleichzeitig zu zeigen wie sehr Armee und Volk in unferem Vaterlande Cins sind. Das Andenken soll in einer von höheren Sffizieren bearbeiteten biographischen Denkschrift des militä⸗ rischen Dienstlebens Sr. ar n Majestät bestehen, die völlig authentisch ist, von Sr. Majestät selbst wiederholt revidirt und er ⸗
änzt wurde und mit einem guten photographischen Porträt Aller- öchstdesfelben ausgestattet ist. Ein solches Andenken wird den älteren Soldaten für sein Leben daran erinnern, daß er die Ehre hatte, unter soschem Kriegtherrn zu dienen; es wird dem Rekruten in kurzen
ügen das Bild des ersten Soldaten aller Zeiten vor
hren und ihn erheben an dem Vorbilde einer . rĩ⸗ gen Königlichen Pflichttrene im Dienst, und seine Angehörigen und Nachkommen werden theilnehmen an den hierdurch geweckten ,,. Gefühlen und Erinnerungen. Das Andenlen an Kaiser Wilhelm, der so viel für sein Volk gethan, der seine Armee so sehr liebte, lebendig zu erhalten, ist die Pflicht jedes Pa⸗ trioten. Wir glauben, es werden viele unter unseren Lesern sein, die sich gern an einem solchen Geschenk für die Armee betheiligen werden, nachdem Se. Majestät der Kaiser die Aufforderung zu Zeichnungen für die Armee durch ein Comits laut Kabinetschreiben, d. 4. Berlin, den 1. Dezember 1888, Allergnãdigst genehmigt hat. Wir würden rathen, daß in jeder Stadt, jedem Ort einige patriotische Personen zusammen⸗ treten, um einen Ortsausschuß zu bilden und für die weitere Ver⸗ breitung der Aufforderung zu wirken, denn sonst dürfte es dem Ber⸗ liner Comits kaum möglich sein, in der kurzen Zeit in alle Kreise zu dringen, die sich gern an einer so patriotischen Kundgebung betheiligen möchten. Nähere Auskunft ertheilt der Schriftführer des Comité, 9. G. von Glasenapp in Berlin, Große , 8b, und ö
nd von demselben die Aufforderungen kostenfrei zu beziehen. Die isten aller Zeichner sollen Sr. Majestät dem Kaiser am 22. Mär; eingereicht und Allerhöchstseine Befehle über die Vertheilung erbeten werden, weshalb der Schluß für die Annahme von Zeichnungen auf den 21. März festgesetzt ist.
Der Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes feiert sein 68. Stiftungsfest am Donnerstag, den 24. Januar, 3 tk . durch ein Festmahl im großen Saale des
aiserhofs. ;
Von dem Stadtbibliothekar J. B. Alfeld in . geht uns folgende Mittheilung zu: Nach einem am 1. Januar d. J. erstatteten amtlichen Bericht der am 1. November 1887 in Thätigkeit getretenen deutschen Verwaltung hiesiger Stadtbibliothek haben sich die schon signalisirten günstigen Verhältnisse dieses Instituts immer er⸗ folgreicher gestaltet und darf von den Ergebnissen des bezeichneten 14 monatlichen Zeitraums mit Befriedigung gesprochen werden. Einige Ziffernangaben aus besagtem Bericht mögen hier als Beleg dienen: Vom 1. November 1887 bis 31. Dezember 1888 vermehrte sich der Gesammtbücherbestand der Bibliothek um 2031 Werke in ver⸗ schiedenen Sprachen. Insbesondere fanden u. A. französische Autoren obersten Ranges. bisher in der Bibliothek unvertreten, Aufnahme. Das Hauptaugenmerk der Verwaltung aber blieb von der ersten Stunde an der Vermehrung des deut schen Bibliothek⸗ fonds zugewendet. Man zählte am 1. Januar 1888 neben mehr als 0 0b0 nichtdeutschen Druckbänden (bez. Handschriften) noch nicht zwei Prozent dieser Zahl an deutschen Büchern, nämlich 454 Werke in 980 Bänden, zum weitaus größten Theil veraltete Drucke aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Dank der patriotischen Opfer⸗ willigkeit verehrter Gönner in der alten Heimath, unter denen auf Stolz auf Schriftsteller und Verlagsfirmen ersten Ranges zu blicken ist, verfügte dagegen die Stadtbibliothek am 1. Januar 1889 über ein Eigenthum von 2230 deutschen Werken mit 3512 Bän⸗ den, darunter in den verschiedensten Fächern viele der ausgezeichnetsten zeitgenössischen Schrifterzeugnisse, die in ihrer Gesammtheit eine hohe Werthsumme repräsentiren. Alle diese Zugänge find fachgemäß kata⸗ logisirt und zum größten Theil hereits in der Bibliothek aufgestellt. Bei dem Umstande, daß die meisten Schenkungen in ungebundenem Zustande erflossen, fiel auch dem Buchbindergeschäft eine Aufgabe von hier früher uiemals gekanntem Umfang zu, was daraus erhellt, daß während des mehrgenannten Zeitraums 635 Bücher neu gebunden worden sind. Wenn nun voraussichtlich der Zugang von Schenkungen sich in der Folge nicht auf der bisherigen Höhe erhalten wird, so ist doch nach wie vor auf, erfreulichen Zuwachs zu rechnen und wird gleichzeitig mit Hülfe der etatsmäßigen Mittel in den Arbeiten zur immer regeren Nutzbarmachung des städtischen Institutz für seine eigentlichen Zwecke ein Stillstand nicht eintreten. Da es sich, was die deutsche Abtheilung der Bibliothek betrifft, um eine gänzliche Neuschöpfung handelt, bei deren Vornahme auch die Raumfrage und die volle Rücksicht auf das Bestehende und Ueber⸗ lieferte sehr in Betracht zu kommen hat, so ist für jeden billig denkenden Beurtheiler von selbst erkennbar, daß in der bisher gegebenen furzen Zeitfrist eine nach jeder Seite hin befriedigende Ausstattung und Organisation der deutschen Bibliothek, wie etwa bei reichdotirten, seit vielen Jahrzehnten bestehenden Schwesteranstalten, unmöglich erreicht werden konnte. .
——
16. Vorstellung. Wallen⸗
Donnerstag: Der Mikado.
Mittwoch: Cornelins
Donnerstag: Zum 23. Male:
Nach O. Gold⸗
. Adolph Ernst-⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. Wallner Theater. Mittwoch: Zum 98. Male:
Letzte Woche. Mittwoch:
um 93. Male: Der dritte
Besten des
Victoria- Theater. Mittwoch: Zum 29. Male: Ali Baba. Ausstattungestück mit großem Ballet ( in 3 Akten und 7 1 von Ch. 96 Text Verlobt: Frl. Margarethe Kuntzen mit Hrn. von Vanloo und Busnach. Für das Victoria ⸗Theater
r. ioni. Anfang Donnerstag und die folgenden Tage: Ali Baba.
Friedrich - Wilhelmstãdtisches Theater. Mittwoch; Mit neuer glänzender Ausstattung, Verehelicht: Hr. Gustav Pförtner mit Frl.
16. stellöong. Die zum 41. Male (in deutscher. Sprache); Der 6 . i nn, ; Tag in Titipn. Burleske
Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Musik
5 , 96 . ,, ͤ z en vor t . Bonnerstag: Der Widerspünstigen Zähmmng. . an , . 3 er eng um und Raon
bedeckt Freltag ! Janst. allner. Vorher:
Am Telephon. Lustspiel in 1 Akt nach dem J Franzöoͤsischen vor Wilhelm Mejo. Anfang 74 Uhr.
elle Alliance Theater. Mittwoch: Vols. ,, 7 . en, ö. . ender. Original⸗Zaubermärchen in 3 Aufzügen ; r, ,, n , gen Gestorben: Frau Rose Schach von Wittenau, Die Raupe. Sonnabend Nachmittag: Letzte Kinder⸗Vor⸗ stellung. Die Heinzelmännchen.
Central - Theater. Mittwoch: Zum 24. Male:
Leuchtkugeln. Gesangsposse in 4 Akten von W. , . Musik von G. Steffens. Anfang
i z Uhr.
smith's Vicar von Wakefield.) (John Primrose: . —
Olivia: * illi Perm) Bemerstag: Dieselbe Vortellung Anfang 7 Ubr.
Die Luftdruckvertheilung über Europa hat sich Madame Boninarb. Schwank in 3 Alten von drei Grazien. SHesangeyosse in 4 Akten von Leon 8 ö 8 - ö 8
. Alex Biffon und Antonie Marg. Deutsch von Emil irn r, von Ghßrß. Musik von Franz
, , , , ,
. englischen Idee von Franz Wallner. Anfang
Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Freitag: Zum
Zum 109. Male: Madame ouivarv. Der dritte Kopf. x! Die Gesammt ⸗Einna me dieser Jubiläumz⸗Vor⸗ listen) bestehenden Orchester
stellung ist für den oben genannten Zweck bestimmt.
i Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Concert Haus, Leipzigerstr. 8 (fruher Bilse).
Mittwoch, Abends? Uhr: Gesellschafts. Abend unter ö allner · Theater · e ice Müwlrkung von Fr. Betty W und die Inhaltsangabe zu Rr. F. des 6sfent
aatz und Hrn. Bartezly, des Kapellmeisters Hrn. gb g de; mit Keinen aus 75 Känftlern (ü So. Attien und fie n alten) für Lie Woche
ster. Donnerstag: Hefe f, Abend. Anfang 7 Uhr.
Familien Nachrichten.
Hauptmann Bodo von Griesheim (Braunschweig). Fel. Adelheid Wittrock mit Hrn. Oskar Opper⸗ mann (Hannover). — Frl. Lonny Jacob mit Hrn. Predigtamtskandidaten Paul Schule (Patschkau— Roggu). — Frl. Auguste Uelze mit Hrn, Hans Thiel (List - Demen i. M.). — Frl. Ling Clemen mit Hrn. Alfred Spruner von Mertz (Elberfeld).
Marie Altenkirch (Elberfeld Saarlouis). — Hr. Reg. Baumeister Julius Goelkel mit Frl. Anna iir (Burg i Dithmarschen). — Hr. Karl Ohle mit Frl. Martha Doering (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Max Thumann (Berlin). = Hrn. Max Pollandt (Charlottenburg). X hrn. Prem. Lieut. William Grafen Kielmannsegg (Hofgeismar). — Hrn. Gottfried von Herder
Dresden). — Hrn. Geh. Registrator Max Berg⸗
(Brieg)“. — Hrn. Förster Otto Bach (Schweizer⸗ mühle). — Hrn. Apothekenbesitzer Br. Hanisch Schmiegel) — Eine Tochter: Hrn. Lieut. eller (Schweidnitz. — Hrn. Reg.⸗Baumeister Georg Reimarus (Berlin). — Hrn. von Witzen⸗ dorff (Domäne Gallenzin b. Sales ke). ;
geb. von Frantzius (Dresden). — Frau Baronin Marie von Stosch, geb. von Hirschfeld (Breslau). Hr. Stationsvorsteher a. D. Emil Hoffmann Breslau). — Hr. Ober ⸗Forstrath Fahrenheim . — Frau Elsbeth Jahn, geb. Höcker Charlottenbrunnj.
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
um 158. Male: Die Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Anstalt, Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie das Verzeichniß der gekündigten Kur⸗ märkischen Schuldverschreibungen,
gibel, Frl. lichen Ungeigerg , ,
vom 7. aunar 1889.
*.
lz, (Berlin). — . Postsekretãr Volkmer
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 13.
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 15. Januar
1889.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. Januar. Der dem Herren⸗ hause zugegangene Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung und die Zuständig⸗ keit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichts⸗ Behörden in der Provinz Posen und die Begrün— dung desselben lauten:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.
verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages, für die Provinz Posen, was folgt:
Artikel I.
Das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz Samml. S. 195) und die Titel IV bis einschließlich XV des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungs⸗
erichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 237) treten
ür die Provinz Posen, mit den aus Artikel l, Il und V sich
ergebenden Maßgaben, in Kraft. . . Artikel II.
In den Fällen der 85. 10, 11, 12, 28, 29 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 tritt an die Stelle des Provinzialausschusses die prov inzialständische Verwaltung? kommission.
Wählbar zum Mitglied des Prorinzialraths und des Bezirks ausschusfes ist jeder selbständige Angehörige des Deutschen Reichs, welcher das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und seit mindestens einem Jahre der
Provinz durch Grundbesitz oder Wohnsitz angehört.
Ars * selbftändig llt Verfenzge? welchen oa Recht, über sein Vermögen zu verfügen und dasselbe zu verwalten, nicht durch gericht liche Anordnung entzogen ist.
Artikel III.
Die gewählten Mitglieder, des Provinzialraths und des Bezirks⸗ ausschusseg bedürfen der Bestätigung.
Die Bestätigung steht zus
dem Minister des Innern hinsichtlich der gewählten Mitglieder des Mrovinzialraths und deren Stellvertreter;
dem Ober -⸗-Präsidenten hinsichtlich der gewählten Mitglieder des Bezirksausschusses und deren Stellvertreter.
Wird die Bestätigung versagt, so schreitet die provinzialständische Verwaltungs kommission zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so hat die zur Bestätigung berufene Behörde das Mitglied beziehungsweise den Stell vertreter zu ernennen.
Dasselbe findet statt, wenn die provinzialständische Verwaltungs⸗ kommission die Wahl verweigern sollte.
Die hiernach ernannten Mitglieder und Stellvertreter müssen den für die Wählbarkeit gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen ent⸗
sprechen. Artikel IV.
An Stelle der §§ 36 und 37 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 treten folgende Bestimmungen:
An der Spitze der Verwaltung des Kreises steht der Landrath.
Der Kreisausschuß besteht aus dem Landrath als Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, welche von dem Ober⸗Präsidenten aus der Zahl der Kreisangehörigen ernannt werden.
Die Ernennung erfolgt auf Grund von Vorschlägen des Kreis⸗ tages, in welche aus der Zahl der Kreigangehörigen die zu Mitgliedern des Krelsausschusses befähigten Personen aufzunehmen sind.
Lehnt ein Kreistag die Aufforderung des Ober ⸗Präsidenten zur Vervollständigung dieser Vorschläge ab, so hat der Provinzialrath auf Antrag des Oker Präsidenten darüber zu beschließen, ob und welche Personen nachträglich in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind.
Personen, welche in die Vorschlagsliste nicht aufgenommen sind, können vom Ober ⸗Präsidenten zu Mitgliedern des Kreisausschusses nur unter der Zustimmung des Provinzialraths ernannt werden. Lehnt der Provinzialrath die Zustimmung ab, so kann dieselbe auf e, des Ober ⸗Präsidenten durch den Minister des Innern ergänzt werden. Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer können nicht Mit- glieder des Kreisgusschußses sein; richterliche Beamte, zu denen jedoch die technischen Mitglieder der Handels-, Gewerbe und ähnlicher ger gte . zu zählen sind, nur mit Genehmigung des vorgesetzten
inisters. -
§. 2.
Zu Mitgliedern des Kreisausschusses können nur solche Kreis—⸗ angehörige ernanat werden, welche;
a. selbständige (Art. IJ Abf. 3) Angehörige des Deutschen Reichs sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben,
b; sich im Besitz der hürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Das Recht zur Mitgliedschaft geht verloren, sobald eins der vor⸗ stehenden Erfordernisse bei dem Mitglied nicht mehr zutrifft. Es ruht während der Dauer eines Konkurses, ferner während, der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehren ⸗ rechte nach sich ziehen müssen oder können, eingeleitet, oder wenn die gericht liche Haft verfügt ist.
Die Ernennung der Kreisausschußmitglieder erfolgt auf sechs Jahre mit der Maßgabe, daß bei Ablauf dieser Perioße die Mit⸗ gliedschaft im Autzschuß bis zur Ernennung des Nachfolgers fort⸗ dauert. Alle zwei Jahre scheidet ein Drittel der Mitglieder aus.
Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt.
Die Ausgeschiedenen können wiederernannt werden. Jede Ernennung verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der im 8. vorgeschriebenen Bedingungen. Der Kreisausschuß hat darüber zu . ob dieser Fall eingetreten ist. Gegen den Beschluß des Kreis⸗ ausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirks⸗ auesschuß statt. Die Klage steht auch dem Vorsitzenden des Kreis⸗
ausschusses zu. Dieselbe hat keine aufschiebende Wirkung; jedoch darf
bis zur rechtskräftigen Entscheidung die Ernennung eines Ersatzmannes nicht stattfinden. Für das Streitverfahren kann der Kreisausschuß einen besonderen Vertreter bestellen.
Die Ausschußmitglieder werden vom Vorsitzenden vereidigt.
Die Ausschußmitglieder können nach Maßgabe der Bestimmungen des 8. 39 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer . enthoben werden.
Bei Behinderung des Landraths geht der Vorsitz im Kreis⸗ gusschuß auf seinen Stellvertreter über. Ist dies der Kreissekretär, so führt nicht dieser, sondern das hierzu vom Kreisgausschuß gewählte Mitglied den Vorsitz.
F§. ö. ;
Soweit die eigenen Einnahmen des Kreisausschusses nicht aus⸗ reichen, werden die Kosten, welche die Geschäftsverwaltung desselben verur acht von dem Kreise getragen.
Die Mitglieder des Kreisautschusses erhalten eine ihren baaren Auslagen entsprechende Entschädigung. Ueber die Höhe derselben be⸗ schließt der Bezirksausschuß.
§. 6.
Der Kreis ausschuß ist befugt, behufs der örtlichen Erledigung der zu seiner Zuständigkeit gehörigen Geschäfte die Mitwirkung der Polizei · Distriktõkommissarien, sowie der Gemeinde ⸗ und Gutsvorsteher in Anspruch zu nehmen.
ö In Stadtkreisen tritt der fia isteat an die Stelle des Stadt⸗ ausschusses. Artikel V.
Im Uebrigen gelten für die Zuständigkeit der Verwaltungs ⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden folgende Bestimmungen:
A. Angelegenheiten der Provinz. 1X Die in Folge einer Veränderung der Provinzialgrenze erforder⸗ liche Regelung der Verhältnisse ist, unbeschadet aller Privatrechte Dritter, durch den Minister des Innern zu bewirken. Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen der Entscheidung des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts.
2) Unterläßt oder verweigert der provinzialständische Verband die ihm gesetzlich obliegenden, von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit festgestellten Leistungen auf den Etat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen, so verfügt der Ober ⸗Präsident, unter Angabe der Gründe, die Eintragung in den Etat, beziehungs⸗ weise die Feststellung der außerordentlichen Ausgabe.
Gegen die Verfügung des Ober ⸗Präsidenten steht dem Provinzial⸗ verbande innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗ Verwaltungs ˖
erichte zu. Die Rechte deg provinzialständischen Verbandes werden
inen, von der provinzialständischen Verwaltungskommission wahr⸗ genommen, sofern nicht der Provinzial⸗Landtag einen besonderen Ver⸗ treter bestellt hat.
B. Angelegenheiten der Kreise.
1) In den Fällen der Veränderung der Kreisgrenzen und der Bildung neuer Kreise, sowie des Ausscheidens großer Städte aus dem Kreisverbande beschließt der Bezirksausschuß über die Auseinander⸗ setzung der betheiligten Kreise, vorbehaltlich der den letzteren gegen einander zustehenden Klage bei dem Bezirksausschuß.
2) In Beziehung auf die Vertheilung der Kreisabgaben treten die 5§. 10 bis einschließlich 18 der Kreisordnung für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872,19. März 1881 (Gesetz⸗Samml. 1881
S. 179) auch in der Provinz Posen mit der Maßgabe in Kraft, daß
die in §. 12 festgesetzten Termine vom 30. Juni 1874 auf den 31. Oktober 1891, vom 31. Dezember 1875 auf den 31. März 1893 und vom 1. Januar 1876 auf den 1. April 1893 verlegt werden.
3). Auf Beschwerden und Einsprüche, betreffend die Heranziehung
n Veranlagung zu den Kreisabgaben, beschließt der Kreis⸗ ausschuß. Beschwerden und Einsprüche der gedachten Art sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung der Abgabebeträge bei dem Kreisausschuß anzubringen, Einsprüche gegen die Höhe von Kreiszuschlägen zu den direlten Staatssteuern, welche sich gegen den Prinzipalsatz der letzteren richten, sind unzulässig.
Gegen den Beschluß des Kreisagusschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschuß statt. Hierbei ist die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbehnrden auch insoweit begründet, als bisher durch 7 79 Titel 14 Theil II des Allgemeinen Landrechts, beziehungsweise 8§8. 9, 109 des Gesetzes über die Erweiterung des Rechtswegeß, vom 24. Mai 1861 (GesetzSamml. S. 241) oder , bestehende Vorschriften der ordentliche Rechtsweg für zulässig erklärt war.
Die Beschwerden und Einsprüche, sowie die Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses ist nur das Rechts ⸗ mittel der Revision zulässig.
9 9 Beschlüsse des Kreistages, welche folgende Angelegenheiten etreffen:
a. Mehr, oder Minderbelastung einzelner Kreistheile;
b. eine Belastung der Kreisangehörigen durch Kreizabgaben ö b0 oo des Gesammtaufkommens der direkten Staatg⸗
euern; .
; . von Grundstuͤcken und Immobiliarrechten des
reises;
Anleihen, durch welche der Kreis mit einem Schuldenbestande belastet oder der bereits vorhandene Schuldenbestand ver⸗ größert werden würde, sowie die Uebernahme von Burg schaften auf den Kreis;
eine neue Belastung der Kreisangehärigen ohne gesetzliche Verpflichtung, insofern die aufzubringenden Leistungen über die nächsten fünf Jahre hinaus fortdauern sollen,
bedürfen in den Fällen zu a der . Ministers des Innern, in den Fällen zu b der Bestätigung der Minister des Innern und . feen en, in den übrigen Fällen der Bestätigung des Bezirks ausschusses.
Ohne die vorgeschriebene Bestätigung sind die betreffenden Be⸗ schlüsse des Kreistages nichtig.
5) Der Bezirksausschuß beschließt, an Stelle der Aufsichts behörde, über die Feststellung und den Ersatz von Defekten der Kreis beamten
nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗Samml.
. 9 er Beschluß ist vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges endgültig.
G Unterläßt oder verweigert ein Kreis, die ibm gesetzlich ob= liegenden, von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer gar gf festgestellten Leistungen auf den Haushalts Ctat zu bringen oder außer ordentlich zu genehmigen, so verfügt der Regierungs⸗Präsident, unter Angabe der Gründe, die Eintragung in den Etat, beziehungsweise die Feststellung der außerordentlichen Ausgaben.
Gegen die Verfügung des Regierungs⸗Präsidenten steht dem Kreise innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober ⸗Verwaltungsgericht zu. Zur Ausführung der Rechte des Kreises kann der Kreistag einen besonderen Vertreter bestellen.
Artikel VI.
Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. April 1890 in Kraft⸗
Auf die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits anhängig ge⸗ machten Sachen finden in Beziehung auf die Zuständigkeit der ge hörden, das Verfahren und die Zulässigkeit der Rechtsmittel die Be⸗ stimmungen der früheren Gesetze, jedoch mit den im §. 7 Abs. 3 und im 8. 18 des Gesetzes über bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bezeichneten Abänderungen Anwendung.
Bei der Vorschrift des 8. 13 des Gesetzes, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf daß Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben, vom 2. Juli 1885 e, nnn S. 327) behält es auch für die Provinz Posen
ein Bewenden. Artikel VI.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlichen Anordnungen und Instruktionen.
Urkundlich ꝛe.
Begründung.
Nachdem die neue Kreisordnung für die Provinz Schleswig- Holstein, sowie das Gesetz, betreffend die Einführung der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in dieser Provinz, unter dem 26. und 27. Mai 1888 (Gesetz⸗Samml. S. 169 und 191) veroffentlicht worden sind, bleibt nur noch die Provinz Posen übrig, in welcher die
Einführung der neuen Verwaltungsgesetze bisher nicht erfolgt, be⸗
ziehung weise gesetzlich gesichert ist.
Der Versuch einer Ausdehnung jener Gesetze auf die Provinz Posen ist schon mehrfach gemacht worden. Die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wurde, nach der Ueberschrist und Einleitung, auch für die Provinz Posen erlassen, enthielt aber im 8. 182 die Bestim⸗ mung, daß die Kreisordnung auf die Provinz Posen bis auf Weiteres keine Anwendung zu finden habe, jedoch in ihrer Gesammtheit oder in einzelnen Theilen für die ganze Provinz oder für einzelne Kreise durch Königliche Verordnung in Kraft gesetzt werden könne.
Bereits am 19. Dezember 1873 wurde im Hause der Abgeord⸗ neten von dem Abg. Friedenthal nebst Genossen ein Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Posen zur Vorlage gebracht, welcher ron der am 15. Dezember 1872 erlassenen Kreis ordnung darin abwich, daß er für die Orts-⸗Polizeiverwaltung auf dem Lande das Institut der Polizei ⸗Distriktskommissarien be⸗ stehen ließ, ferner bei den Wahlen der Kreistags⸗Abgeordneten im Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer, zur Sicherung nationaler Minoritäten, die Bildung von Wahlahtheilungen in Aus⸗ sicht nahm und, den Kreisausschuß anlangend, für die Hälfte der Mitgliederzahl landesherrliche Ernennung vorbehielt. Dieser Entwurf ist jedoch nur im Plenum einer ersten Berathung unterzogen worden und demnächst über die Kommissionsberathung und Berichterstattung nicht hinausgelangt.
Der sodann im Jahre 1380 Seitens der Stagtsregierung dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Posen brachte in Betreff sämmtlicher Mitglieder des Kreisausschusses die Ernennung durch den Ober⸗Präsidenten in Vor⸗ schlag und enthielt im Uehrigen die in dem vorerwähnten Entwurf vorgesehenen, sowie einige sonstige, auf die Zuständigkeiten des Kreis⸗ ausschusses und des Kreistages bezügliche Einschränkungen.
Der Gesetzentwurf ist im Hause der Abgeordneten der ersten Berathung unterzogen und an eine Kommission verwiesen, von dieser aber nicht berathen worden.
Das Gesetz vom 19. Maͤrz 1881, betreffend Abänderungen der Kreie ordnung vom 13. Dezember 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 1565), beseitigte in dieser letzteren die in der Ueberschrift und dem Eingange enthaltene Hinweisung auf die Provinz Posen, sowie den oben er— wähnten, auf die Provinz bezüglichen §. 182, von welchem hinsichtlich der darin gewährten beschränkten Befugniß zur Regelung der Kreis- verfassung durch Königliche Verordnung bis dahin kein Gebrauch gemacht worden war.
Nach §. 155 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 soll dasselbe, sowie nach §. 163 des Zuständig⸗ leitsgesetzes vom 1. August 1883 auch dieses zletztere in der Provinz 5 erst in Kraft treten, nachdem für dieselbe auf Grund besonderer
esetze eine neue Kreis- und eine neue Provinzialordnung erlassen sein werden. Der Versuch, in letzterer Richtung vorzugehen, ist nach der obigen Darlegung bisher gescheitert und wird voraussicht⸗ lich auch jetzt mit Aussicht auf Erfolg nicht wiederholt werden können. Die besonderen, aus den nationalen Gegensätzen in der Be⸗ völkerung sich ergebenden Verhältnisse, der Provinz Posen lassen es vielmehr zur Zeit nicht angängig erscheinen, mit der Cinführung einer dem Vorbilde der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 entsprechen⸗ den , n n, vorzugehen. Die Bedenken, welche hiergegen geltend zu machen sind, liegen hauptsächlich in den Bestimmungen über die Bildung der Kreisvertretungen. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Kreistage haben die virilstimmberechtigten Großgrundbesitzer über die weitaus größere Mehrzahl der Stimmen zu verfügen. Es entfallen dort von insgesammt 1428 Mit- gliedern der Kreistage 1125 (28, 8, auf den Großgrund⸗ besitz, während 153 (10,7 9ͤ 0) dem Stande der Städte und 150 (10,) 33. dem Stande der Landgemeinden angehören. Die Einführung des Systems der neueren Kreisordnungen würde, bei insgesammt 1102 Abgeordneten, für die Städte, welche zum großen Theil einen dorfähnlichen Charakter haben, statt 153, 2609 (253,5 oso) Abgeordnete ergeben. Die Zahl der Abgeordneten des Großgrundbesitzes würde von 1125 auf 412 37,4 G ) sinken, diejenige der Landgemeinden von 160 auf 431 (39,1 9) steigen.
Unter den 1125. Abgeordneten des Großgrundbesitzes befinden sich gegenwärtig 628 Männer deutscher Nationalität; von den 412 Ab⸗ geordneten des Wahlverbandes des Großgrundbesitzes würden dagegen demnächst voraussichtlich 282 auf Deutsche fallen. Wenn daher auch eine geringe prozentuale Vermehrung des deutschen Elements — von ob, 8 o auf 68,5 HO. — eintreten würde, so ist doch die Ver⸗ minderung der absoluten Zahl der deutschen Vertreter des Großgrundbesitzes um 346 um so bedenklicher, als ö. in der Vertretung der Landgemeinden das Verhältniß zu Gunsten des polnischen Elements ändern würde. Unter den Abgeordneten der Landgemeinden, von welchen ,, d6 (57, 3 Co) der deutschen und 64 (42, 0) der polnischen Nationalität angehören, würden sich nämlich demnächst voraussichtlich 197 (45,7 ) Deutfche und 234 (54,3 ) Polen befinden. Es würde daher das polnische Element im Wahlverbande der Landgemeinden absolut und relativ einen ver⸗ hältnißzmäßig sehr erheblichen Zuwachs zu gewärtigen haben, der nach der nationalen Seite hin dadurch wesentlich an Bedeutung gewinnt, daß die Gesammtvertretung des Großgrundbesitzes von 78, 8 o auf 37,4 60 zuruͤckgeht. . .
Sowohl vom allgemeinen politischen, wie vom kommunalen und wirthschaftlichen Standpunkt aus betrachtet würde diese Verschiebung von den nachtheiligsten a , begleitet sein. In einzelnen Kreisen, welche jetzt eine deutsche Majorität besitzen, würde durch die Verstärkung des bäuerlichen Elements die polnische Minorität in dem Großgrunzbesitzerverbande einen derartigen ö. erhalten, daß auf die bisherige deutsche Majorität nicht mehr zu rechnen sein würde. In anderen Kreisen, insbesondere in Grenzkreisen, würde sich das Verhältniß dahin gestalten, daß sämmtliche Stimmen in dem Wahlverbande der Landgemeinden den Polen zufallen und der letztere dadurch in die Lage kommen würde, für sich allein ohne den Großgrundbesitz bei allen wichtigeren ie fen des ,. den re zu geben. Bei dem verhältnißmäßig niedrigen Bildungs⸗ stande, auf welchem der der polnischen Natlonalität angehörende Theil der ländlichen Bevölkerung der Provinz steht, würde aber hierin eine ernste Gefahr für die Zukunft der betreffenden Kreise liegen. Das jenige Element, welches aus den Reihen der Bevölkerung den Kampf mit dem Polenthum auf dem Lande mit Erfolg
aufzunehmen im Stande ich und au , hat, ist der
deutsche Großgrundbesitz. esem neue Kräfte zuzuführen und auf der anderen Seite dem polnischen 9 esitz solche zu entziehen, ist eine Aufgabe, welche durch die Thätigkeit der Ansiedelungs⸗ kommission neuerdings immer mehr ihrer r e entgegengeführt wird.
Es würde hiermit unvereinbar und daher politisch verfehlt sein, den Einfluß der Großgrundbesitzer auf den Kreistagen, auf welchen das deutsche Element stetig an Terrain gewinnt, zu Gunsten des bäuerlichen Standes zu vermindern. .
Ist es hiernach zur Zeit nicht für thunlich zu erachten, in Bezug auf die Zusammensetzung der Kreisvertretungen Aenderungen eintreten
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