( ruft, daß der nach der Thronbesteigung des Hochseligen Kaisers
fich in einer Ahend= n in Barmen stattfand
* dächtigen. etwa 750 angegebenen großen ¶ Umfang excerpirten Tagebuchs auf, daß bei der Veröffentlichung die zur Digskreditirung der Politik des Reichskanzlers dem un lande gegenüber geeigneten Stellen — es gehören hierher die oben unter Nr. II bis V besprochenen Nachrichten, — einer⸗ seits und die Lobsprüche auf den Freiherrn von Roggenbach andererseits, efr. z. B. Seite 16 der „Rundschau“ unter: „Roggenbach ist und bleibt der einzig vernünftige und zu⸗ verlässige unter den anwesenden Staats männern,“ eine unver⸗ ö Berücksichtigung gefunden 3 Sand in Hand mit diesem Versuch der öffentlichen Diekreditirung der Reichspolitik, welcher mit dem Antritt der Besuchgreise Sr. Majestät des regierenden Kaisers nach Süd— deutschland zusammenfiel, ging das Unternehmen des Ange⸗ schuldigten, im Geheimen die Politik des Reichs kanzlers bei Sr. Majestät in Mißkredit zu bringen. Ueber dieses Unternehmen geben die bei dem Angeschuldigten in Beschlag genommenen Briefe des Freiherrn von Roggenbach vom 24. August und 6. Sep⸗ tember 1888, welche der Anklage als 6 beigefügt fa nähere Auskunft. Die n enn zu der Denkschrift hat der Letztere gegeben, jedoch will er später bei genauerer Prüfung derselben sie als ungeeignet zur Unterbreitung an Se. Majestät sich dabei auch des Gefühls nicht haben Erwehren können, daß, die Ueberreichung der Miß⸗ deutung einer beabsichtigten ntrigue ausgesetzt sein würde. Er habe deshalb den Wunsch des Angeschuldigten vor Jedermann geheim gehalten, und, als er von dessen Ver⸗ Raftung gehört, den nicht aus seinen Händen gekommenen H fer nl an dessen Vertheidiger mit dem späteren Ersuchen um Abgabe an den Untersuchungsrichter gesandt. Die sich jetzt bei den Akten befindende, sehr umfangreiche Schrift mit der Aufschrift; „Ausblicke auf die Regierung Kaiser Wilhelm's II. Eine Denkschrist“ hat folgenden Inhalt: I. Auswärtige Politik. Bundes verhältniß und Reichstag. Aenderung des Wahlsystems. Abschaffung des geheimen Stimmrechts. Die Stellung des Reichskanzlers. Preußische Selbstverwaltung. Nothwendigleit einer Landgemeinde⸗ Ordnung ür . Provinzen. Die offiziöse Presse und ihre II. Soziale Politik. Das , . seine Erfolg⸗ losigkeit. Rückkehr zum gemeinen Recht. Positive Maßregeln der Sozialreform. Mängel der sozialen Gesetzgebung und Nothwendigkeit ihrer Reform. Mängel der Alters- und In⸗ validenversicherung in der vorgeschlagenen Form. III. Kirchenpolitik. Bezüglich der Stellung des Reichskanzlers wird hervor— gehoben, daß, mit Ausnahme der militärischen Angelegenheiten alle Fäden der Reichsrezierung in seiner Hand zusammen⸗ laufen, daß noch nie ein Unterthan eine so allgewaltige Amts⸗ stellung im Staat innegehabt habe, aß nur eine so gewaltige Kraft, wie die des Fürsten Bismarck den gestellten Aufgaben zu ö habe und daß bei einem Wechsel der
Persönlichkeit, wie er im Gange der Dinge unausbleiblich, die Wiederholung der Concentrirung einer Machtfülle vermieden werden müsse, welche auf die Lange der Autorität der Krone eine schwächende Konkurrenz bereiten und dem föderativen Charakter des Reichs widersprechen würde,
. die Kirchenpolitik, so hebt die Denkschrift hervor, daß auch jetzt kein dauernder Friede zwischen Staat und Kirche gesichert sei, daß eine gesetzliche Abgrenzung der Rechte des Staats und Roms geboten sei, daß die Mai⸗ gesetze durch Uebergriffe in die inneren Angelegenheiten der Kirche über das iel hinausgeschossen hätten, daß Kanzler und Kultus⸗Minister im späteren Nach—
eben ganz inkonsequent und das Hineinziehen des Papstes in den Kampf um das Seytennat unklug . . sei, und spricht sich ferner gegen den Summepiskopat hsowie für volle Unabhängigkeit der eyangelischen Kirche vom Staat aus gls das einzig wirksame Gegengewicht gegen die AMnabhängigkeit der katholischen Kirche. Ver Angeschuldigte ist bei seiner Behauptung, daß ihm die Absicht, der Politik des Deutschen Reichs Schwierigkeiten . bereiten, überall fern gelegen habe, verblieben und
gefunden,
hat wiederholt hervorgehoben, daß er den Reichskanzler tets als den unenthehrlichen Rathgeber der Krone erachtet habe. Wenn er sich in letzterer Beziehung darauf be⸗ und Königs Friedrich am 12. März 1888 durch den „Reichs⸗ und Staats Anzeiger“ veröffentlichte Allerhöchste Erlaß an den Reichskanzler nebst dem gleichzeitig veröffentlichten Allerhöchsten Aufruf An Mein Polk“ von ihm verfaßt worden sei, so. ist diese Thatsache richtig. ie Konzepte sind bei ihm und Abschriften davon bei dem Freiherrn von Roggenbach in Beschlag genommen worden. Nach der Aussage des Letzteten, mit der die des Angeschuldigten und die des Staats Ministers g. D, Generals z. D. von Stosch im Wesentlichen übereinstimmen, hat sich die Sache folgendermaßen zugetragen; Als der Hochselige Kaiser Wilhelm im Juni 18865 in Ems einen tiefen Ohnmachtsanfall gehabt abe und ein plötzliches Hinscheiden zu befürchten gewesen, sei ihm ein vom Kronprinzen früher geäußerter Wuns 6 nen folchen Fall vorbereitet und namentlich gerüstet zu sein. bie seinem Regierunggantritt erforderlichen öffentlichen kundgebungen . erlassen zu können, ins Gedächtniß 6 und sei bei einer in jene Zeit fallenden Zusammenkunft mit dem . auf dem Gute des Generals von 3 zu Destrich a. Rh. der Entwurf der erforderlichen Prokla⸗ mationen besprochen worden. Dabei habe er betont, daß nach den Intentionen des Hochseligen Kalsers, damaligen Kron⸗ prinzen, in allen Kundgebungen Dessen Bestreben, Sich die Dienste bes Reichs lanzlers zu erhalten, den Ausgangspunkt bilden
. st die beiden Kundgebungen entworfen un .
ihm mittels Schreibeng vom 2. August 1885 übersandt, worauf
er sie nach Vornahme einiger nderungen n im Laufe
des selben
Her,, ii t 18s656 1 ngeschuldigten vom u nfangs au
Sam eg , . zu 3 ö.
Der Freiherr von Roöggenbach und der General von Stosch
de, übrigens bei . Vernehmung zu Gunsten des ngeschulbigten bahin ausgesprochen, daß nach ihrer Kenntniß seiner Persoͤnlichkeit und Gesinnung er sich nicht bewußt ewesen, daß die Veröffentlichung das Wohl des Deutschen eichs . gefährden geeignet sei Darüber, ob sie selbst in den veröffentlichten Nachrichten eine Gefährdung dieses Wohls erblicken würden, haben sich Beide nicht geäußert.
Der in der Geffcken⸗ von Roggenbach'schen Correspondenz wiederholt genannte beiderseitige Bekannte und Vertraute MNorier ist der früher der englischen i u Berlin als Sekretär attachirt gewesene jetzige englische Botschafter Sir R. Morier zu St. Petersburg.
Demnach wird der Angeschuldigte e, , im September 18838 im Inlande durch die zu Berlin erscheinende Zeitschrift ‚Deutsche Rundschau Heft 1, Oktober 1888 in dem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Friedrich's Tagebuch 1870/71“ vorsätzlich die oben unter Nr. I— VI bezeichneten Nachrichten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung den ebendort bezeichneten Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht zu haben Verbrechen, strafbar nach J. Nr. 1 des Sig seietbuch⸗ und §. 20 des Reichs⸗Preßgesetzes vom J. Mai 1874.
onats dem Kro der Maina önl dee , d, , ,, fein.
Beweismittel:
A. Die in der Anklageschrift in Bezug genommenen Schriftstucke. . B. Zeugen: 1) der Hausinspektor des Reichstages, Wilhelm Krug zu Berlin, Leipzigerstraße 4; 2) die Wittwe des Haushofmeisters Krug, Anna, geb. Andres, zu Berlin, Linienstraße 130 prt.; 3) der Schriftsteller Dr. Julius Rodenberg zu Berlin, Margarethenstraße 1; . 4) der Verlagsbuchhänder Elwin Paetel zu Berlin, 5) ö ai Philosophie Heinrich Geffck er Student der Philosophie Heinri effcken zu Berlin, Mittelstraße 46 1V; . 6) der Professor der Theologie Ernst Achelis zu Mar⸗
burg;
Y der Echrittsteller, Geheime Rath Dr. Gustav Freytag zu Wiesbaden;
8) der badische Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Roggenbach auf Ehnerfahrnau bei Schopfheim im Großherzogthum Baden;
) der Staats ⸗Minister g. D., General der Infanterie z. D. von Stosch zu Oestrich am Rhein.
C. Sachverständige: ; . 1) der gerichtliche Stadtphysikus, Geheime Medizinal⸗ Rath Dr. Wolff zu Berlin; 2) 36. gh zu benennenden Beamten des Auswärtigen mts. Leipzig, den 16. Dezember 1888. Der Dber⸗Reichs anwalt. Tessen dorff.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General⸗Lieutenant Sallbach, Präses der Artillerie⸗ Prüfungs-Kommissien, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Sberst-Lieutenant Ca sten⸗ holz, Direktor des Feuerwerks⸗-Laboratoriums zu Spandau, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Haupt⸗ mann Böhmer, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, dem Qberst⸗ Lieutenant a. D. St ein zu Berlin, bisher im Magde⸗ burgischen k Nr. 4, dem Major a. D. von Wrochem zu Czerwentzütz im Kreise Ratihor, bisher im Garde⸗ uß⸗ Artillerie Regiment, dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Hoffmann zu Berlin, bisher ständiges Mitglied des Reichs ⸗Versicherungsamts, dem Kreis⸗ ee, edizinal⸗ Rath Dr. Janert zu nn . dem emeritirten astor St arcke ö. oiskau im Kreise Liegnitz, dem egierungs-Baumeister Kleinau zu Berlin und dem Kreis⸗ Sekretär a. D. Eb erhart zu Trier den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem Obersten Siegert, Abtheilungs⸗ Chef in der Arti erte rie n , o mmnhifn, den König⸗ lichen Kronen Orden zweiter Klasse; dem Major Reuscher, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, und dem Geheimen Regierungs- Rath, Professor Otzen zu Berlin, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Bau⸗ rath Engel zu Berlin, dem Raths⸗Zimmermeister Hol⸗ land ebendaselbst, dem ,, Weiße ebenda⸗ 6 und dem Maurermelfter Wichmann ebendaselbst en Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem städtischen . Brosche zu Berlin und dem emeri⸗ tirten Hauptlehrer und Kantor Wern er zu Siegersdorf im Kreise Bunzlau, bisher zu Ottendorf im Kreise Bunzlau, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-⸗Ordens von Hohen⸗ zollern; sowie dem pensionirten Vollziehungsbeamten Otto zu Dortmund und dem Hausdiener Andreas Wipper zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Mgjestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädkgst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegun der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, . zwar: .
des Komthurkreuzes erster Klasse des Königli säch s ischen fle l ern n, .
Rath im Reichs⸗Jdustizamt, Br. Hagens; badischen Ordens vom Zähringer Söwen: Ostermeyer zu Straßburg i. E.;
des Ritterkreuzes weiter Klasse des selb en Dr dens:
muüsse. Dieser Instruktion gemäß habe der Angeschuldigte
3 ö
d 6e des offinterkrguzes deg göniglich belgischen
ö. Leopold⸗Ordens: . dem Ober ⸗ und Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Gr zu Straßburg i. E.; sowie J . t des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Regierungs⸗Rath von Mich els zu Straßburg.
Dentsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben . ,. des Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt S. ) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im B der
Marineverwaltung den Contre⸗Admiral Paschen zu beauf⸗
tragen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Landrichtern Dr. Weber, Liebler, Schiber und
Walther in Colmar, Grafen von Leublfing und Dr. Lossen in Straßburg, von Oertzen in Zabern, Weber in Saargemünd, Dr. Hoc und Freudenthal in Metz sowie . in Mülhausen den Charakter als Landgerichts⸗Rath, den Amtsrichtern Lanzberg in Vie, Dr. War muth in Lauterhurg, Prinz und Speckner in Colmar, nn in orbach, Gruber in Bischweiler, Syffert in Diedenhofen, ubois in Straßburg, Vaillant in Metz sowie Pa ff⸗ r . gen Barr den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath zu verleihen.
Der Konsular⸗Agent Daralexi in Pyrgos ( Griechen⸗
land) ist gestorben.
Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9. d. M. vor⸗ läufig erlassene Beschlagnahme der Flugschrift:, Wähler! Mitbürger!“ beginnend mit den Worten: „Vor die Entscheidung gestellt, und endigend mit den Worten: „Das Arbeiter⸗Wahlecomité“ wird hiermit bestätigt, und es wird demgemäß dieses Flugblatt auf Grund der S§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober i878 verboten.
He erg, den 123. Januar 1889.
Der Großherzogliche Landes kommissär . die Kreise Lörrach . renn, . urg: ie g el.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Professor Dr. Hugo Lörsch zu Bonn
den Charalter als Geheimer tuffi. Sf h zu . sowie
in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu
Mülheim a. Rhein getroffenen Wahl den Rentner und Stadt⸗
verordneten Jo seph Bo ersch daselbst als unbesoldeten Bei⸗
( e. der Stadt Mülheim a. Rhein für die gesetzliche mtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. .
Minist erium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Betanntm ach ung.
In der im Monat November 1888 zu Berlin abgehaltenen Turnlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Be⸗ fähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Mädchen⸗ schulen erlangt:
1) Bartsch, Elise, Handarbeitslehrerin zu Dominium ehr bei Neusalz a. O., U
2) Beyer, Elise, Lehrerin zu Berlin,
3) Bragard, Ottil ie, daselbst,
4 Buchholtz, Elisabeth, Zeichen⸗ und Handarbeits⸗ lehrerin daselbst,
5) Cohn, Henriette, Lehrerin daselbst,
6 Eigler, Elfriede, desgl. daselbst,
7 . Klara, desgl, daselbst,
8 Galan di, Emil ie, Handarheitslehrerin daselbst, sr) Göhrke, Elife, desgl. zu Görktz
160 ö Eli sabeth, zu , i. Pr., 117 Hollweg, Ottilie, Lehrerin zu Berlin,
12 Käuffer, Antonie, desgl. haf sbfe
13) Klöbbe, Amalie, desgl. daselbst, k
14) Kobligk, Mathilde, zu Babken, Kreis Gol dap,
165) Ko ster, Margarethe, en, Lenz, Hul da, desgl
enz, Hul da, desgl. zu Königsberg i. Pr.,
, ehh, .
3 ) * 18 in H ') J. e, ,, n ngen.
inert, Antonie, Lehrerin zu Königsberg i. Pr.
20) Schmidt, . zu Göttingen, . ö.
21) Schnabel, ertrud, andarbeitslehrer in zu
Köni 6 i. Pr., . , Königsberg upplitt, Helene, zu Königsberg i. Pr. 24) Westphal, g ( e mn! berg i. Pr., und 25) Koiff, Luise, Lehrerin zu Berlin. Berlin, den 5. Januar 1889. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. m Auftrage: de la Croix.
desgl. zu Krotoschin,
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich den Eisenbahn:Betriebz⸗Direktoren Kecker zu Metz und
Redacteur: J. V.: Siemenroth.
Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗Anstalt, m
Sechs Beilagen
leinschließlich Boͤrsen · Veilag)
Berlin:
dem Stationa⸗ Vorsteher Schier zu Straßburg i. E.;
und eine Extra⸗ Beilage.
ö
wd .
Handarbeitslehrerin zu
nna, dandarbeitslehrerin zu Konigs⸗
Falligkeitstermins folgenden Zeit. 6 bel allen Zahlungen an die hiesige Stadtkasse in Zahlung
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 14.
Königreich Preußen.
Pri vilegium
Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe⸗ elkn. rr Gren Stettin, Regierungsbezirk Stettin, zum Betrage von 6000000 4K Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.
Nachdem die städtischen Behörden zu Stettin beschlofsen haben, vie zur Durchführung der Kanalisation, zum Bau eines öffentlichen
Schlachthaufes, zur Erweiterung der Hafenanlagen, zur Herstellung
des Sunzig · Parnitz Kanals, zur Erweiterung des Siechenhauses ze. ö . im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des dortigen Magistrats, . . zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen dersehene und Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von sechs Millionen Mark ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 der Stadt Stettin zur Aussiellung von Anleihescheinen im Betrage von 6 Millionen Reichsmark — welche nach dem anliegenden Muster in Abschnitten zu 2600, 1000, 500 und 200 S6. Reichs währung aus⸗ zufertigen, mit dreieinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, in 6 Abtheilungen zu je 1 Million Mark zu emittiren und anhebend mit dem Jahre der Ausgabe jeder Abtheilung nach dem festgestellten Til ungsplane durch freihändigen Ankauf oder Ausloosung mit mindestens einem . der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die allmähliche ilgung der letzteren herbeigeführten Zinsenersparnisse spätestens in 44 Jahren zu tilgen sind — durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. . Burch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der ÄÜnleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. . Urkundlich unter un eff Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 21. Bezember 1888. Wilhelm. R.
von Scholz. Herrfurth.
(Stettiner Stadtwappen.) Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe ...
.. te Aus gabe,
Wir Magistrat der Stadt Stettin beurkunden und belennen hierdurch, daß der Inbaber . Anleihescheind. . Mark Reichs · währung, deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadt⸗ gemeinde als ein Darlehn unter den umstehend abgedruckten Bedin⸗
gungen zu fordern hat.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Stettin mit ihrem gesammten gegenwartigen und künfligen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Deffen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Stettin, den.. ten
. Diese des Aller höchsten Privilegiums vom
von 6 0060 000 4 Reichswährung.
Die Rückzablung dieses K von 6 000 000 S. geschieht binnen spätestens 44 Jahren, vom Jahre der Ausgabe jeder einzelnen der 6 je 1'000 000 s betragenden Serien ab gerechnet, nach Maßgabe des festgestellten Tilgungsplans dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfenen Tilgungsraten in den e malt garen auf⸗ 6 . und daraus die Anleihescheine mittelst freihaͤndigen An
aufs oder Ausloosung eingelöst werden.
Die Stadtgemeinde Stettin behält sich das Recht vor, den Tilgungsplan zu verstärken, sowie sammtliche noch umlaufende An⸗ leihescheine auf einmal zu kündigen. .
83 Inhabern der Anleihescheine steht dagegen kein Kündigungs⸗ recht zu.
Hie ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und des Zeitpunktes, an welchem die ilcksahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. .
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstage in dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preussischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin und in einer der in Stettin erscheinenden Zeitungen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an Stelle des⸗
felben ein anderes mit Genehmigung des Königlichen Regierungẽ ·
Präsidenten zu Stettin bestimmt werden.
Die , zu tilgenden Anleihescheine erfolgt im Monat August durch den Magistrat und die Auszahlung der ausgeloosten ö vom 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden
ahres ab.
Bis zu dem Tage, an ,,, das Kapital zurück⸗ zuzahlen ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals geschieht gegen e Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise dieses
AUnleihescheins bei der Kämmereikasse n Stettin und bei den bekannt emachten Zahlungtstellen in Berlin in der nach dem Eintritt des Auch werden die fälligen Zins⸗
enommen. ! Mit den zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Anleihe⸗ ,, sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ eitz termine zurückzuliefern.
; Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .
] 3 ausgeloosten beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 36 Jahren nach dem Rüczahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahreg, in welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Stettin.
as Nufgebot und die Krastloserklärung verlorener oder ver⸗ , , Arleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 8§. 838 und ff. der Civ
ilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 res, ng ö
(R. G ; Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt
werden. doch soll. für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor
Ablauf der vierjährigen ersührunggfrist bein Magistrat zu Stettin
angemeldet und der stattgehabte Besißz der len durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetban wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinescheine gegen Quittung aus ·
gerahlt werden.
Beträge, sowie
Er st e B eilag e
Berlin, Mittwoch, den 16. Januar
Mit diesem Anleihescheine sind 20 e , . Zinsscheine aug⸗
egeben; die ferneren . werden ebenfalls für zehnjährige erfolgt bei der
erioden ausgegeben werden. . .
Die Ausgabe einer neuen Zinsscheinreihe Kämmereikaffe zu Stettin gegen Ablieferung der der alteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anwelsung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des KÄnleihescheins, fofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf dem Anleiheschein vermerkt.
ö
.. Reihe
L de Nr. des Scheins (Laufenhe Nr. des Scheins) ö ö e. 8 Stadt ˖ Anleiheschein ;
Buchstabe N. Nr. . .. über Reichsmark.. Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am.. 3 ; i ö. an fälligen halbsährlichen Zinsen aus der Kämmereikafse zu Stettia oder bei den bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin... Mark. Pfennige Reichswährung. Stettin, den .. ten 18.
ö z . Heilt dessen Geldbe ar ieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nich inner if ö. I , vom Ablauf des Kalenderjahres der ann
ab gerechnet, erhoben wird.
Anwei sung zu dem Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe .. Nr. über.. 0
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe bei der Kämmereikasse zu Stettin zu dem obigen Anleiheschein bie ... Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 18 bis 1. sofern nicht von dem Inhaber des Anleiheschein gegen diese Aus⸗ ger gg bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig protestirt wor⸗
en ist. . Stettin, den ..
.. .ter Zinsschein.
... ter Zinsschein.
Anweisung.
Vor lesungen an der Forst⸗Akademie Ründen während des Sommer⸗Semesters 1889.
Borggreve: Einleitung in die Forstwissenschaft und Forst⸗ literatur, Jagdkunde. .
Uth: Forstverwaltungs kunde.
Michaelis: Forstliches Repetitorium.
Baule: Arithmetik, Geodaͤtische Uebungen, Forstvermessungs⸗ Instruktion.
Couneler: Chemie. Repetitorium.
Hornberger: Physik und Meteorologie.
Metz ger: Zoologie (Wirbelthiere), Fischereiwesen. ie barth: Civilrecht J. önig, Volkswirthschaftslehre J. Außerdem an sämmtlichen Nachmittagen und einem Vormittag der Woche , . und Uebungen in der Forstabschätzung, im Feldmeffen und Rivelliren, Plameichnen, Wege und Brückenbau, in der Jagd, Fischerei und Fischjucht unter Leitung obiger Dozenten und des Forst⸗Assefsors Schumacher. . Bas Sommer⸗Semester beginnt am Montag, den 29. April. Erforderlich für die preußische Staatsforstlaufbahn Maturitas von deutschem Gymnastum oder preußischer Realschule J. Ordnung und einjährige Vorpraxiz. Sonstige Studirende finden auch auf Grund anderweiten Nachweises genügender Vorbildung Aufnahme. . Anmeldungen an. baldmöglichst an den Unterzeichneten zu richten. er Direktor der Forst · Akademie. Borggre ve.
*
Per sonal!veränderung en.
stöniglich Preusische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Januar, v. Boehn, Gen. der Inf. und kommandirender General, deg I. Armee Corps, in Genchmigung feines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disposition und gleichzeilig auch à 19 suite des Kaiser Franz Garde Gren. Regts. Fir. d gefellt. v. Lewin ki J., Gen. Lieut, und Inspeeteur der 2.
eld⸗Art. Insp., mit der en, des VI. Armee Gorps beauftragt.
acobi, Gen. Lieut. und Inspecteur der 4. Feld⸗Art. nsp., in gleicher Eigenschaft zur 2. Feld ⸗Art. Insp. versetzt. Wagen ker von Bankenfchweil, Hauptmann Ia. suste des General⸗ stabes, unter Enthindung von dem Kommando zur Dienst⸗ leistung bei dem Kriegs - Ministertum und unter Ueherwei⸗ fung zum Großen Generalstabe, in den Generalstgb der Armee wiedereinrangirt. Sit v. Arnim, Hauptm. vom Generalstabe der 22. Div., unter Stellung d la suits des Generalstabes der Armee, zur Blenftleistung bei dem Kriegg ⸗Ministerium kommandirt. d. Bredow, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. . unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Kar. Div. der Xỹ. Armee Corps, dem Regt. aggregirt. v. Keller, Rittm, und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 6, als Adiutant . Kav. Div. des XV. Armee⸗ Corpg kommanbirt. v. Tepper ⸗Laski, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Rr. 5, auf 6 Monate zur Gestüt Verwaltung kommandirt.
göniglich Bayerische Armee.
Ernennungen. Beförderungen und n Im attiden Heere. 31. Dezember. Railg, Oberst a. D. unter Einreihung in die Kategorke der zur Digp, stehenden Offiziere, um Commandeur des Landw. Hats. Bezirks J. München, 916 ajor Aà ia snite des 3. Inf. Regts. und kommandirt jur Dienst⸗= seistung dortselbst, zum Batz. Commandeur im 19. Inf. Regt er⸗ nannt. Landmann, Major des Generalstabes beim Genergl-⸗Kom⸗
mando J. Armee · Corpg. Graf v. Bothmer, Major des General
Gemächer zurü
Müller: Systematische Botanik und Botanisches Praktikum.
1889.
stabes von der Centralstelle, kommandirt zum Königl. preuß. General ⸗ stabe, zu Oberst · Ats. befördert. Pündter, , z. D., Landwehr⸗ Referent beim General ⸗Kᷣommando II. Armee⸗
als Oberst · Vt. verliehen.
orps, der Charakter
8. Januar. Sandner, Major, bisher à la snite des 4.
Chev. Regts. und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, zum etatsmäß. Stabsoffizier in diesem Regt. ernannt.
Abfchiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De⸗
zember. Wenning er, Oberst z. D., Commandeur des Landw. Bats. Bezirks J. München, mit Pension und mit der n,, 6 . Uniform des 2. Schweren Reiter ⸗Regts, Grohe,
un ats.
ajor Commandeur im 10. Inf. Regt.,, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt, mit Pension und mit der Erlaubniß zum
Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.
3. Fanuar. Oberhauser, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts.
unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit
, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied ewilligt
4. Fa nuar. Richter, Pr. Lt. des 1. Fuß⸗Art. Regts., unter Verleihung des Charakters als Hauptm., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
7. Januar. Fromme, See. Lt. des 1. Jäger ⸗Batg. unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. 8. Januar. v. Madroux. Major und etats mäßiger Stabs⸗ offißier im 4. Chev. Regt, mit Pension und mit der Erlaubniß zu Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Kaiserliche Marine.
Berlin, 19. Januar. Paschen, Contre⸗-Admiral, Vorstand des HSydrographischen Amts der Admiralität, einstweilen die Ver⸗ tretung des erkrankten komman direnden Admirals übertragen.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König erledigten am Morgen des gestrigen Tages Regierungs⸗Angelegenheiten und arbeiteten hierauf bis gegen 12 Ühr Mittags mit dem Chef des Militärkabinets.
Vor dem Frühstück, zu welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold, Höchstdessen Hofstaat und der Ge⸗ fandte von Holleben geladen waren, empfingen Se. Majestãät noch den Botschafter Prinzen Reuß. .
üm 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags erfolgte die Abreise Sr. Majestät nach Bü ckeb urg, wo die Ankunft bald nach 6 Uhr erfolgte. .
Se Durchlaucht der Fürst zu Schaum⸗ burg⸗-Lippe, umgeben von den Durchlauchtigen Söhnen, empflng Se. Majestät auf dem Bahnhof und geleitete Allerhöchstdieselben durch die fili dekõrirten Straßen nach dem prächtig geschmückten Schlosse. Kriegervereine und Gewerke bildeten Spalier. Der Empfang war ein überaus herzlicher.
Nachdem Se. Majestät im Schlosse die Fürstlichen Damen begrüßt 3 zogen Allerhöchstdieselben Sich in Ihre Um mi / 3. Abends fand ein Galadiner statt, zu welchem die Spitzen der Behörden geladen waren.
ach aufgehobener Tafel brachten die Bürger der Stadt Sr. Majestät einen Fackelzug dar, bei welchem der Ober⸗ Bürgermeister ein Hoch auf den Kaiser ausbrachte.
Erst gegen 12 Uhr zogen Sich Se. Majestät zurück.
Heute fuhren Se. Majestät der Kaiser, begleitet von Sr. Durchlaucht dem Fürsten und unter Voranritt von Bauern in ihrer Landestracht, um 9 Uhr zur Jagd nach dem Baumer Revier.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag das zur Gratulation bei Ihrer In nuch der Prinzessin Luise zu Schleswig⸗Holstein er⸗ schienene Offizier⸗Corps des Regiments der Gardes du Corps, sowie die Commandeure des 1. Garde⸗Regiments z. F. und bes Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments, und ertheilte am Nach⸗ . mehrere Audienzen. ö
im 5is Uhr staiteten Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroͤßherzogin von Baden Ihrer Majestät einen Besuch ab.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Aug usta ir fn estern den Landgrafen Alexis von Hessen, sowie den Fürsten Isenburg⸗Birstein und ertheilte dem Feld⸗ propst D. Aßmann eine Audienz.
— Aus Bückeburg, vom 15. Januar, wird uns weiter gemeldet Der Herzlichleit und Innigkeit des Empfanges, welcher Sr. Maje stät dem Kgiser heute hier bereitet wurde, entsprachen die Reden, welche Se, Majestät und Se. an n r g. der Fürst bei dem Galadiner im Fürst⸗ lichen Schloffe wechselten. Der Fürst sagte: J
Ew. Majestät wollen Mir Allergnädigst erlauben, mit wenigen Worten aussprechen zu dürfen, wie hocherfreut und beglückt wir über Ew. Majestat Allergnädigsten Besuch sind, und wie wir mit dank⸗ erfülltem Herjen auf Ew. Majestät Erhabenes Wohl unsere Gläser erheben. Gottes Gnade möge zu Deutschlands Heil Ew. Majestãt allezeit beschirmen. Unser allverehrter und geliebter Kaiser, dem unsere Herzen freudig entgegenschlagen, Er lebe Hoch! und abermals Hoch!! und immerdar Hoch!!! —
Der Kaiser erwiderte: . Gestatten Em. Durchlaucht, daß Ich Meinen wärmsten Dank
Ihnen zu Füßen legen darf für die gnädigen Worte, welche
Sie an Mich gerichtet, und für den herzerfrischenden und freundlichen Empfang, welchen Mir Ihre Stadt bereitet bat. Ich freue Mich außerordentlich, die Möglichkeit gefunden zu haben, Meinen Besuch bei Ihrem Hofe und Hause auszuführen, da Ich von Jugend auf Ew. Durchlaucht als den
ältesten Freund und treuen Bundesgenossen Meines Großvaters habe kennen, schätzen und lieben gelernt. Ich knüpfe daran die Bitte, diese
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