2 in der Nähe von Berlin die kommunale und die polizeiliche
tung in einer Hand zu , was einer gie Kin r nf cg a ieser Gemeinden
würde mit Rück ⸗
wese b geleistet sicht bierauf beben al e l. müssen, in die der Bevölkerung lieb
gewordenen und ihrem Zweck entsprechenden Cinrichtungen tiefer ein⸗ * als unbedingt nothwendig ist, zumal in diesem Falle eine völlig neue polizeiliche anisation mit einem besonderen Beamten⸗ apparat geschaffen und für dieselbe ein unverhältnißmäßig großer KRoflengufwand in Anspruch genommen werden müßte. Durch die in dem Entwurf vorgeschlagene Beschränkung der Centralisirung auf einen verhältnißmäßtg klelnen, in sich abgegrenzten Theil der Polizei⸗ verwaltung wild dies vermieden und auf absehbare Zeit hinaus in einfacher Weise ohne Aufwendung ä,. Kosten dem öffentlichen Interesse genügt werden können. oweit im Uebrigen auf anderen polizeilichen Gebieten ein gleichmäßiges Vorgehen sich als nothwendig herausftellen follte, wird dasselbe erforderlichenfalls, wie dies bisber auch schon geschehen ist, im Aufsichtswege herbelzuführen sein.
Gin weiterer Uebelstand, welcher in Folge der örtlichen Lage der Stadt Berlin und ihrer Vororte in polizeilicher Beziehung hervor⸗ getreten ist, beruht darin, daß die Exekutivbeamten des Berliner Polizei ⸗Prãäsidiums, 2 von den Fällen des §. 1277 der Straf⸗ prozeßordnung, nicht berechtigt erscheinen, in den an Berlin an⸗
renzenden Ortschaften ohne vorangegangene Requisition der zuständigen ger d n. Amtshandlungen vorzunehmen. Wiederholt ist es vor⸗ gekommen, daß die Berliner Polizeibeamten bei . Schlägereien und ahnlichen Anlässen sich jeder Thätigkeit haben ent⸗ halten müssen, trotzdem sich die betreffenden Vorgänge vor ihren Augen in unmittelbarer Nähe der städtischen Grenze abspielten. Auch hiergegen sucht der Entwurf dadurch Abhülfe zu schaffen, daß den Crxekutivbeamten des Berliner Polizei ⸗Präsidiums, bezlehunggweise der Polizei ⸗Direktion zu Charlottenburg in den gedachten Fällen unter beftimmten Voraussetzungen das Recht zu einem selbst⸗ ständigen Einschreiten gegeben werden soll. Es mag dahingestellt bleiben, ob es für zuläffig zu erachten sein würde, diese Regelung im Verwaltungswege zu bewirken. Immerhin erscheinen Zweifel hierüber nicht n keen und da nach Lage der Verhältnisse auf die Bei⸗ legung der gedachten Befugniß besonderer Werth gelegt werden muß, fo empfiehlt es fich, durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift sicher zu stellen, daß die Beamten im Falle eines Eingreifens außerhalb ihres eigentlichen Amtsbezirks vor einer strafrechtlichen Verantwortung bewahrt bleiben, und daß ihnen . für ihre Person und für Handlungen derjenige Schutz zu Theil wird, welcher den in der rechtmäßigen Auzübung ihres Amts befindlichen Beamten durch die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs gewährt wird.
Aus diesen Erwaͤgungen ist der Gesetzentwurf hervorgegangen. Zu den einzelnen ö , und zwar n f f zu den
1 un ist Nachstehendes zu bemerken;
Der Kreis derjenigen Obliegenheiten, welche künftighin in den Vororten an Stelle der daselbst befindlichen Ortspolizeiverwaltungen von dem Polizeipräsidenten zu Berlin wahrgenommen werden sollen, ist entsprechend den vorher gegebenen Darlegungen auf die Er⸗ forschung der Verbrechen und Vergehen — die eigentliche Kriminal—⸗ polizei — und auf die Handhabung der Sittenpolizei beschränkt, welche letztere bei den fortgesetzten Wechsel beziehungen, die ngtorisch zwischen den Verbrechern und den prostituirten Dirnen stattfinden,
ch in gewifsem Sinne als ein Theil der Kriminalpolizei darstellt und keinesfalls anders als diese bebandelt werden kann. Die in 5. 1 außerdem aufgeführten Angelegenheiten theils ortspolizeilicher, theils landespolizeilicher Art haben sämmtlich die Ueberwachung bestrafter Personen, beziehungsweise die gegen solche zulässigen polizeilichen Sicherheitsmaßregeln zum Gegenstande. Ihre Uebertragung auf den Berliner Polizeipräsidenten stellt sich daher lediglich als eine Konse⸗ quenz des Uebergangs der Kriminalpolizei an denselben dar.
Einer näheren Begründung wird es ferner nicht bedürfen, daß für diejenigen Zweige der Orts ⸗Polizeiverwaltung, welche dem Polizei⸗
räsidenten unterstellt werden sollen, die den Landräthen und dem egierungs⸗Präsidenten zu Potsdam zustehenden polizeilichen Aufsichts befugnisse einschließlich des Rechts zum Erlaß von Polizeiverord⸗ nungen nicht aufrecht erhalten werden können. Die Aufhebung dieser Befugniß ist daher im 5. 1 ausdrücklich vorgesehen und der Landes. Polizeibezirk des Berliner , welcher sich schon jetzt auf den Stadtkreis Charlottenburg erstreckt, auch auf die durch das 2144 betroffenen Amtsbezirke ausgedehnt worden. ie Ausführung des 8. 1 selbst wird Aenderungen in der Organi⸗ sation der Berliner Kriminalpolizei nicht erforderlich machen. Die letztere ist in der Weise eingerichtet, daß die Bearbeitung der eingehenden Kriminalfälle unter der oberen Leitung der Kriminal- abtheilung des Polizei ⸗Präsidiums, sowie der derselben beigegebenen Kriminalpolizei Inspektoren zum Theil durch die mit der Unter⸗ suchung gewisser Kriminalsachen ein für alle Mal betrauten Jö in der Hauptsache aber durch die Bezirks⸗ Kriminalkommissariate bewirkt wird. Letztere korrespondiren mit den vorhandenen Bezirkshauptmannschaften — zur Zeit zehn — und werden ron einem älteren erfahrenen Kriminalkommissarius geleitet, dem die erforderliche Anzahl von Hülfsheamten und Schutz männern zugeordnet ist. Die leichteren Kriminalfälle werden in der Regel unter der Mitwirkung der Vorsteher der Polizeireviere erledigt. Um ein gedeihliches amtliches Zusammenwirken zwischen der Kriminal⸗ polizei und der Revierpolizei herbeizuführen, sind den Polizeirevieren sogenannte Kriminalschutzmänner zugewiesen, welche zwar unter dem Befehl der Reviervorsteher stehen, jedoch den Aufträgen der Kriminal. kommissarien Folge zu leisten und auch an den wöchentlich zweimal stattfindenden gemeinschaftlichen Konferenzen der Kriminalbeamten des Polizei ⸗Präsidiums Theil zu nehmen haben.
Im Falle der Erstreckung der Berliner Kriminalpolizei auf die Vororte soll die Einfügung der letzteren in diese Organisation der⸗ gestalt stattfinden, daß die Stadt Charlottenburg und die betheiligten Amte bezirke den bestehenden Bezirks kommissariaten zugetheilt werden, wahrend der Polizei⸗Direktor von Charlottenburg, beziehungsweise dessen Organe, sowie die Amtsvorsteher zu der Kriminalabtheilung des Ber= liner Pollzei⸗Präsidiums in das gleiche Verhältniß, wie die Vorsteher der Berliner Polizeireviere zu treten haben würden. Zu diesem Zwegle sind die genannten Beamten im §. 2 ausdrücklich zu Organen des Polizei⸗Präsidenten erklärt worden, was sich namentlich auch da⸗ durch rechtfertigt, daß für die Handhabung der Kriminalpolizei in den zum Theil weit ausgedehnten Vororten ständige Lokalbeamte nicht entbehrt werden können. Jedoch sollen dem Polizei ⸗Präsidenten den Amtsvorstehern gegenüber disziplinarische Befugnisse nicht zustehen, so daß sich derselbe bei vorkommenden Pflichtwidrigkeiten an die den⸗ selben vorgesetzten, in der Kreisordnung bezeichneten Behörden zu wenden baben wird Nach Vorstehendem wird auch in der Folge den Amtsvorstehern und dem Polizei ⸗Direktor zu Charlottenburg die selbst⸗ ständige Bearbeitung der leichteren Kriminal fälle verbleiben; bei allen sonstigen Untersuchungen werden dieselben dagegen nur auf Grund eines besonderen Auftrages in Funktion zu treten haben. Zur Vervollständigung der Organisation ist auch für die Amtsbezirke die Anstellung von Kriminalschuzmännern, die in Charlottenburg bereits vorhanden sind, in Aussicht zu nehmen. Diese Einrichtung hat sich für die Verwaltung der Kriminalpolizei in Berlin hervor⸗ ragend bewährt. Uater den in den Vororten obwaltenden Ver hältnissen ist die Uebertragung derselben auf die Amtsbezirke unerläßlich, wenn die neue Organisation ihren Zweck erfüllen soll, zumal es in den letzteren an wirklichen Kriminalbeamten fast vollständig mangelt. Wag die Abgrenzung des örtlichen Geltungsbereichs des Gesetzes betrifft, so soll derselbe nach s. J auf die Amtebenirke Lichtenberg, Reinickendorf und Weißensee des Kreises Nieder⸗Barnim, die Stadt Fharlottenburg und die Amtsbezirke Rixdorf, Schöneberg und Deutsch⸗Wilmersdorf des Kreises Teitow erstreckt werden. Gegen diese Abgrensung könnte das Bedenken erhoben werden und ist thatsächlich bei der ersten Lesung des in der vorjährigen Landtagssession vorgelegten Gesetzentwurfs im Ab⸗ geordnetenhause erkoben worden, daß bei derselben die der Stadt Berlin benachbarten ländlichen Bezirke nur zum Theil Berücksichtigung
mit der Berliner
vorge
ee haben. In den durch die Vorschläge des Entwurfs nicht hrten Amtsbenirken hat sich ind
enn n. mit dem städtischen elben in Bezug auf die Verwaltung der Krimingl⸗ und Sittenpolijei . rte⸗Polizeiwerwaltung in nähere Verbindung zu bringen, vorläufig noch nicht herausgestellt. Es liegt daher kein Anlaß vor, diese Amtsbezirke in die neue Srganisatlon hineinzuslehen, zumal die Aufgaben, welche der Kriminalabtheilung des Berliner ir . durch den Hinzutritt eines Bezirks mit 7436 ha Flächen nhalt und mehr als 86 009 Ginwohnern — abgesehen von der in gewisser , bereits *. /a. dem Berliner Polijei⸗ Präsidium gebörenden Stadt Charlottenburg — erwachsen, an sich schon recht r, e und bedeutende sein werden. Auf der anderen Seite hat nicht außer Betracht bleiben können, daß bei der rapiden Entwickelung der Stadt Berlin und ihrer Umgebung die Nothwendig⸗ keit, den örtlichen Geltungsbereich des Gesetzes weiter augzudehnen, möglicherweise an einzelnen Stellen sehr bald hervortreten kann. Um für solche Fälle r r zu verschaffen, ohne jedesmal die Gesetz⸗ gebung in Anspruch nehmen zu müssen, ist im S. 5 eine Bestimmun
hh gen worden, welche dem Minister des Innern, vorbehaltli der Zustimmung des Provinzialraths der Provinz Brandenburg, als dem nach seiner Stellung und Zusammensetzung hierzu geeignetften Organe, die Ermächtigung ertheiit, die Vorschrifien des Gesetzes auch auf andere Amtsbezirke der Kreise Teltow und Nieder Barnim be ⸗ ,, Theile von solchen für anwendbar zu erklären. em
eichbilds das Bedurfniß. die.
§. 3
ist die Ausübung des Polizeiverordnungsrechtes in Bezug auf die in die Verwaltung des Polizei ⸗Präsidenten zu Berlin übergehenden Angelegenheiten sowie , , , für die Rechtsmittel geg die 39 ihm zu erlassenden ortspolizeilichen Verfügungen näher geregelt. . : ; Anlangend den ersten Punkt, so soll sowohl für den Erlaß von landeßpolizeslichen, wie auch für den Erlaß von ortgpolizeilichen Ver ordnungen die Justimmung des Ober · Prasidenten erforderlich sein. Für die landespolizeilichen Verordnungen witd damit der gleiche Rechte ⸗ zustand hergestellt, welcher gemäß 8. 139 des Gesetzes über die all⸗ emeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 in Verbindung mit „43 Abf. 3 daselbst in Bejug auf die für den Stadtkreis Herlin zu erlassenden Verordnungen dieser Art gilt. Was die ortspolizeilichen Verordnungen betrifft, so würde, da der Polizei⸗Präsident an die Stelle der Amtsvorsteher und des Polizei⸗Direktors zu Charlotten burg treten foll, bei Anwendung der bestehenden Vorschriften zu dem 5 derselben in Gemäßheit des §. 62 der Kreisordnung, des 5. 5 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 18659 und des §. 143 des Landes verwaltungsgesetzes die Zustimmung des Amteaug⸗ schusses, beziehungsweise je nach der Art der zu erlassenden Ver⸗ ordnung die Berathung mit dem Magistrat zu Charlottenburg oder dessen Zustimmung erforderlich sein. Es liegt auf der Hand, daß hierdurch nicht nur vielfache geschäftliche Weiterungen entstehen würden, sondern daß auch der Polizei⸗Präsident zu Berlin in ein seiner Stellung und der Tendenz des Gesetzes nicht entsprechendes Verhältniß zu den Amts⸗ und Kreisausschüssen, sowie zu dem Magistrat zu Charlotten⸗ burg gebracht werden würde, ganz abgesehen davon, daß durch die Vielheit und Verschiedenheit der eventuell zur Mitwirkung zu berufenden Organe unter Umständen das Polizeiverordnungsrecht des Polizei⸗Präsi⸗ denten völlig illusorisch gemacht werden könnte. Erscheint es daher eboten, für die Ertheilung der Zustimmung zu dem Erlasse von
rts⸗Polizeiverordnungen eine andere einheitliche Instanz zu wählen, so sprechen Zweckmaͤßigkeitsrücksichten dafür, . in diesem Falle, wie bei den landespolizeilichen Verordnungen, hiermit den Ober⸗ Präsidenten zu betrauen.
Hinsichtlich der Beschwerden und Klagen gegen die von dem Polizei · Präsidenten innerhaib der Vororte zu erlassenden orttpolizeilichen Verfügungen soll der gleiche Instanzenzug in Anwendung kommen, wie für die sonstigen Verfügungen desselben, mit der einzigen, durch die territoriale Zuständigkeit bedingten Abweichung, daß im Falle der Erhebung der Klage an die Stelle des Bezirksaugschusses zu Berlin der Bezirksausschuß zu Potsdam zur Entscheidung berufen sein soll.
Wegen der Festsetzung, Pertheilung und Aufbringung der durch die neuen Einrichtungen , Kosten ist im
auf den 8. 5 des gleichzeitig mit diesem Gesetz dem Landtage zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorgelegten Entwurfs über die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden verwiesen worden. Dleser Hinwess ist aus dem Grunde nothwendig, weil der vorliegende Entwurf mit Rücksicht auf die Dringlichkeit desselben so⸗ fort in Kraft treten soll, während als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des letztgedachten Gesetzes erst der 1. April 1890 in Aussicht ge⸗ nommen ist. Nach den Vorschriften in dem erwähnten 8. 5 haben die betreffenden Gemeinde und Gutsbezirke zu den im Uebrigen dem Staate zur Last fallenden Kosten der neuen Organisation nach Maß⸗ gabe der Kopfzahl ihrer , ,,. Beiträge zu leisten, deren Döhe durch den Ober⸗Präsidenten — vorbehaltlich der Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht — festgesetzt wird.
Die Höhe dieser Beiträge wird in jedem Falle nur gering sein, da neben den unbedeutenden sächlichen Kosten nur die Besoldungen und Dienstaufwandg⸗Entschädigungen der neu anzustellenden Kriminal⸗ schutzmänner, von denen jedem Amtsbezirk je einer zuzuordnen sein ö mit zusammen 13 600 „ in Betracht kommen werden.
um
§. 5 ist bereits bei den Erläuterungen zu den §5. 1 und 2 das Erforder⸗ liche bemerkt worden. Ebenso ist )
bereits in der allgemeinen Begründung besprochen worden, und es ist daher an dieser Stelle nur hervorzuheben, daß zur Vermeidung von Kollisionen den Exekutivbeamten der Königlichen Polizeibehörden zu Berlin und Charlottenburg fur den Fall der Vornahme von Amts handlungen außerhalb ihres Amtshezirks die ausdrückliche Verpflich tung auferlegt worden ist, hiervon der zuständigen Orts⸗Polizeibehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten und bei dem Eintreffen des Orts⸗ Polizeiverwalters oder seines Stellvertreters den Anordnungen desselben Folge zu leisten.
Statiftische Nachrichten.
Die preußischen Sparkassen 1887 bezw. 1887/88. (Statist Corr.) — Aus dem vorläufigen Ergebniß der preußischen Sparkassenstatistik für das Jahr 1887 bezw. 1887,88, welches in Folge der wenigen noch ausstehenden Nachprüfungen keinesfalls mehr erhebliche Aenderungen erfahren wird, vermögen wir das Folgende mitzutheilen.
Die ungewöhnlich hohe absolute Zunahme der Spareinlagen, welche schon in den letzten Jahren beobachtet wurde, hat sich im Be— richtsjahre fortgesetzt; dasselbe bietet den höchsten bisher in Preußen beobachteten Gesammtzuwachs an solchen, indem derselbe betrug: 1887 bezw. 1887/88 201 333 471 M gegenüber den bisher seit 1869 (dem ersten Jahre mit umfassenden statistischen Nachweisungen)
höchsten Zuwachsziffern von 195 499 374 M i. J. 1886 150 609 891. 1874 150 316282 1885 149 375 423 1884 148 383 375 1883 146 689 080 1873 27 967 218 1870 ö9 gb 127 1878 ö 72131 486 1877 . ö. 73 233 804 1871. Das Berichtsjahr stand auch hinsichtlich des nach Abzug der zu Kapital geschlagenen Zinsen (69 298 083 ö. verbleibenden Ueber⸗ schusses der Neueinlagen (166 107 023) über die Rückzahlungen (674 071 635) mit 137 085 3838 M obenan; es folgen die Jahre
niedrigsten
D . 2
en trotz ihres örtlichen Ju⸗
gas. —
125 8657 230 A n Beginn und am
den
Zinsen zu rechnen sind. Jenem Gesammtzu pi
die Jahre 1886 mit 6,27, 1874 mit 5.57 und 1873 mit 5, bd M am
nächsten; der auf den Ueberschuß der Neueinlagen zu rechnende Kopf
betrag war in den Jahren 1873 und 1874 mit 4.77 bejw. 4, 65 M größer als im Berichtsjahre, während er 1870 auf (5d und
1878 auf O, 62 M zurückging. .
Die Gesammtmasse der Einlagen ist auf das Staatsgebiet sehr ungleichmäßig vertheilt, indem von derselben 17, 90 C auf Westfalen, 1357 auf das Rheinland, 14,18 auf Hannover, il‚79 auf Schleswig
olstein, 11,37 auf Sachsen, 443 auf Hessen⸗Nassau, O,. 26 oo auf ohenzollern, zusammen auf den Westen ennschließlich der Provinj Sachfen 73, 59 do entfielen, während Schlesien 8.os, Brandenburg b. 93, Pommern 4,48, Berlin 3,57, Ostpreußen 1,ů53, Westpreußen 1.52, Posen nur 1,22 o, die sechg ostelbischen Provinzen mit zerlin zusammen also nur 26,41 9/9 des. gesammten Spar ⸗ kaffenkapitals besaßen. Auch die Zunahme des letzteren ist im Osten nicht bedeutend; auf den Kopf der Bevölkerung stieg es in . nur um 1,87, in Ostpreußen um 2788, in Westpreußen um O4, in Schlesien um 3, 58, im Durchschnitt des ganzen Staats um 6,38, dagegen in der Provinz Sachsen um 8.67, in Westfalen um 8 72, in Berlin um 9,15, in Hannover um 1201, in Schleswig · Holsten um 1b. 6s 6 Hie Ransoordnung der ein enen Sandegthesse nach dem Kopfbetrage der Spareinlagen war Ende 887 bejw. 1887 88 folgende: chleswig ⸗Holstein mit NI, 72 Hessen⸗Nassau .. mit 73,71 Westfalen .. A210, 77 Berlin.... 70, 40
annover 172,81 Brandenburg. .. 66, 75
achsen - 122,34 Schlesien.. .. b1, 91
ohenzollern. . . 101,38 Westpreußen.. 28, 78
heinland . 382,04 Ostpreußen 20,76
ommert .. , 8031 s Posen. ... 18,95, während die Kopfeinlage im Staat 93,01 „ betrug.
Der Gesammtbestand der Einlagen belief sich am Schlusse des Berichtsjahres auf 2 672 607 693 e; von dem gesammten Ver⸗ mögen der Sparkassen einschließlich des Reservefonds u. s. w. warin 23 w n gh leger angelegt, . . 2s 9 i. Both auf städtische Hypotheken... . 26, gegen Vorjahre
ländliche . . 6 6 ö
in Inhaberpapieren. .. . 31,98, auf Schuldscheine ohne Bürgschaft O, 21 ö. . mit ö d ⸗ eff e J bei öffentl. Instituten u. Korporationen 6,60 , ohne nähere Bezeichnung... 926. 0, 25 ö. Es hat sich hiernach, wie schon im Vorjahre beobachtet wurde, der Antheil der Inhaberpapiere an der Uebernahme der Sparkasseng elder vermehrt, dagegen derjenige des privaten 6 Mobiliar und Personalkredits sowie der öffentlichen Institute und Korporationen verhältnißmäßig vermindert.
Die Zinsüberschüsse der preußischen Sparkassen beliefen sich im Berichtsjahre auf O, 99 o der Einlagen; in Berlin wurden nur O, 48 οάC, in Schleswig⸗Holstein, Hannover, Hessen ⸗Nassau und West⸗ falen nur 0.72 bezw. O78, 0,96 und O, 9g, dagegen in Sachsen 1,0l, in Westpreußen 1,03, in Brandenburg 1,ů05, in Pommern 1,19, in Ostpreußen und Schlesien 1,20, in Rheinland 1,29 und in Posen 1,30 ½υ0 an Aeberschüssen erzielt. Alle diese Ziffern werfen auf das Verhältniß des Angebots und der Nachfrage bei den Sparkassenkapitalien wie bei den Kapitalien überhaupt für die einzelnen Landestheile manches interessante, Licht. Die Reservefonds wurden durch Ueberweisungen aus den Zin süberschüssen im Berichtsjahre von 165 859 088 auf 78 18 924 M gebracht. Ihre Zunahme war eine langsamere als bei den Einlagen; die Reservefonds machten am Schluß des Berichtsjahres nur 6,69, am Schluß des Vorjahres noch 6,72 ο von den letzteren aus.
Indem wir uns nähere Mitiheilungen, insbesondere über die Sparkassenbücher, deren Werthbeträge und ihre Vertheilung in den einzelnen Benrken für spätere Nummern der Statistischen Cor⸗ respondenz! vorbehalten, wollen wir heute nur noch bemerken, daß im Berichtsjabre auch die Spargelegenheit sich nicht unerheblich ver⸗ mehrte, indem die Zabl der Sparkassen von 1334 auf 1340, die der Sammelstellen von 1184 auf 1501 stieg, dagegen die der Nebenkassen von 499 auf 496 herabging, so 2 sich im Ganzen ein Zuwachs um 120 (im Vorjahre um 214) Sparstellen ergab.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Die christliche Welt. Evangelisch lutherisches Gemeindeblatt für die Gebildeten. (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig.) Nr. J. — Inhalt: Nur freies Feld! — Zu neuer Arbeit! — Reue. — Glaube und Dogma: I) Anlaß der Üntersuchung. — Die Be⸗ wegung gegen den Sklavenbandel in Deutschland. — Besuch bei einem Waldenser⸗Evangelisten in den Abrujzen — Verschiedenes: Die Petition um Abänderung des 5. 166 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs.
Der Rechtsbeistand im Geschäft und aus. Deutsches Reichs⸗Gesetzbuch für Industrie, . und Gewerbe. Mit allen zugehörigen Formularen. Ein praktischer Rathgeber für die deutsche Geschäftswelt in allen Angelegenheiten des geschäftlichen Verkehrs, bei Prozessen ꝛc. Hamburg — Berlin. Verlag von Bruer u. Co. 1889. — Von diesem Werke liegen jetzt 7 Lieferungen vor. Dasselbe . in 20 Heften (jum Preise von je 60 3) komplet werden.
Reelam's „Gefundheit *. Zeitschrift für öffentliche und private Hygiene in Frankfurt a. M. Redaktion Dr. med. Ruff in Stuttgart; Abonnementspreis pro 4 Jahr 4 M6). Nr. 1. — Inhalt: Sriginal: Der „Internationale Verein gegen Verunreinigung der Flüffe, des Bodens und der Luft“ und die „Gesundheit'. — Ueber⸗ sichten: Mittheilungen aus Frankreich. — Mineralquellen, Bäder und Kurorte: Die Bäder von Hammam R'ihira in Algerien. — Be⸗ sprechung neuer Schriften. — Feuilleton; Die geistige Entwickelung des Kindes. — Verschiedenes. — Inserate.
‚BVeutsche Jugend.“ Herausgegeben von Julius Loh meyer (Verlag von Gebr. Kröner in Stuttgart). Neue Folge, Band VII. Heft 4, Januar 1889. — Inhalt: fig neuen Jahr. Gedicht von J. Trojan. Mit Zeichnung von Th. Rocholl. — Die vierte Bitte. Erzählung von Wllbelm Fischer. Mit einer Illustratjon von Julius Kleinmichel. — Erzählungen aus dem alten deutschen Reich. Von Werner Hahn. — Die Schlacht von Hemmingstedt. Ballade von Johann don Wildenradt. Mit einem Bilde von Jo hannes Gehrts. — Berthier in Bamberg Erzählung von Joseph Mayer. Mit der Originglzeichnung von Richard Knötel. — Sprüche. Von Friedrich Güll. — Blumentopf mit n aus Gummi⸗ lnetmasse. Von Pt. Laudlen. Mit Illustration. — Ein Gesellschafts⸗ spiel. Homonym. — Kasserliche Zurechtweisung. Von 8. M. =— Bie Brüder Grimm. Lebengbild von Julie Ludwig. Mit Illu⸗ strationen von C. W. Allergß. — Der Gagel. — Knackmandeln.
Der Feuerwehrmann. . fur Feuerlöschwesen. Verlag: Fr. Staats in Barmen.) Rr. 2. — Inhalt: Elektrische
, ,,, im Feuerlöschwesen. — Das Ueberhandnehmen der Vergnügungen in den freiwilligen Feuerwehren. — Schweinerischer Feuerwẽehrtag 1559. — Grinnellijche Brgusen. — Alte Feuerlö ch. mittel. = Hheinifch Westfäsischer Feuerwehr ⸗ Verband. Bericht über die freiwillige Feuerwehr Herbede. — Aug anderen Feuerwehr reisen. — Brandfalle le. — Gxplosion durch geruchlos n. deucht⸗
6 Preis⸗Ausschrelbung. — BVerschledene Mittheilungen. — euilleton.
M 16.
—
Steckbriefe und Untersuchungg · Sachen.
wangsvollstreckungen, i r. Vorladungen u. dergl.
1. 2. 1 i i. erpachtungen, Verdingungen ꝛe.
Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
3weite Beilage zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 18. Januar
Deffentlicher Anzeiger
—
188g.
—
b. wr n . ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 68. Beruf · Genossens n.
J. Wochen · Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
(oͤd406] Eteckbriefs⸗Ernenerung.
Der gegen den Arbeiter Friedrich Wilbelm Lüdicke, domieillos, zuletzt in Luckenwalde, geboren am 16. Mai 1861 zu Potsdam, wegen Diebstabls unter dem 11. Dezember 1888 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Potsdam, den 12. Januar 1889. . Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht.
(o 440b] Stedlbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Schneiderlebrling Joseyh Franz Jo⸗ hann Decker wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit unter dem 20. Oktober 1887 in den Akten U. R. J. 421 1887 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, Alt Moabit Nr. 1112 (NW.), den 15. Januar 1889. ; Der Üntersuchungsrichter beim Königl. Landgericht J.
[54404] Stra fvollstreckungs⸗Ersuchen.
Der Schmledegeselle Wilhelm Neumann aus Karzig ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 9. August 1888 wegen Vergehens gegen 5§. 123 und 303 des , . mit einer Geldstrafe von — 20 — zwanzig Mark, im Nichtbeitreibungsfalle mit — 4 — vier Tagen Gefängniß bestraft. ;
Es wird um Sirafvokstreckung und Nachricht zu den Akren C. 43 88 ersucht.
Berlinchen, den 15. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
53219] Urtheil. . In der Strafsache gegen den Musketier Knecht Carl Thiem, zuletzt in Skören wohnhaft, hat das Königliche Schöffengericht Kaukehmen in der Sitzung vom 28. Dezember 18838 für Recht erkannt:
Der Angeklagte Knecht Carl Thiem, geboren zu Markhausen, Kreises Gerdauen, am 4. November 1863, zuletzt wohnhaft in Skören, Kreis Niederung, ist zu einer Geldstrafe von 199 , im Unvermögens⸗ falle zu 3 Wochen Gefängniß, und in die Kosten verurtheilt. E 114/88.
Amtsgericht Kaukehmen.
54403 Oesfentliche Ladung.
Nachstehend bezeichnete Personen:
I) der Lehrer, Musketier Gustav Kuhnt, geboren am 21. Januar 18655 zu Probsthayn, Kreis Gold⸗ berg⸗Haynau, zuletzt in Breslau, ö .
2) der Kutscher, Grengdier Ernst Riedel, geboren am 19. Mai 18495 zu Gerlachsdorf, Kreis Reichen ⸗ bach, zuletzt in Breslau, ;
3) der Kaufmann, Gefreiter Ludwig Raymann, geboren am 12. Oktober 1899 zu Potak. Kreis Zaklikow, Gouvernement Lublin, Rußland, zuletzt in Breslau,
4) der Müller, Soldat Herrmann Kugler, ge= boren am 2. Dezember 1854 zu Esdorf, Kreis Schweidnitz, zuletzt im Kreise Breslau,
3) der Böttcher, Füsilier Emanuel Siara, gebo⸗ ren am 22. Dezember 1853 zu Ostrog, Kreis Rati-⸗ bor, zuletzt im Kreise Breslau, ;
6) der Pferdeknecht, Trainsoldat Wilhelm Linke, geboren am 14. Juni 1854 zu Johannisthal, Kreis Glatz, zuletzt in Breslau, .
7) der Tlschler, Landwehrmann Emil Müller, geboren am 19. November 1854 zu Kosten, Kreis Kosten, zuletzt in Breslau, ;
8) der Baͤcker. Ersatz⸗Reservist Franz Freuden reich, am 8. Mai 1853 zu Ober ⸗Hannsdorf, Kreis Glatz, geboren, zuletzt in Boguslawitz, Kreis Breslau,
werden beschuldigt und zwar ad 1 bis 7 als be⸗ urlaubte Refervisten resp. Landwehrleute, ad 8 als Ersatz · Reservist, ohne Erlaubniß ausgewandert zu
sein, strafbar ad 1 bis 7 nach §. 360 Nr. 3 Straf⸗ gefetzhuchs, ad 8 nach 5. 360 Nr. 3 Straf⸗ gefetzbuchs 8. 11 des Gesetzes, betreffend Aende⸗ rungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888.
Dieselben werden auf Anordnung des Amtsgerichts auf den 13. April 1889, Vormittags 8 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Breslau, Zimmer Nr. 59, am Schweldnitzer Stadt raben Nr. 2/3, — altes Amtsgerichts gebäude — zur Haupt⸗ vtrhandlung geladen. ;
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die vor⸗ genannten ., auf Grund der nach 5. 472 der Straf⸗ Prozeß ⸗ Ordnung von dem Königlichen Be zirkz⸗Kommando 1. zu Breslau vom 16. April 1888, von dem Königlichen Bezrks-Kommando zu Anna— berg vom 11. September 1888 und von dem König⸗ lichen Bezirks Kommando IJ zu Breslau vom 5. resp. 6. September 18883 ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Breslau, den 19. Deiember 1888.
(L. 8.) Bügler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. shasor .
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition.
Die nachbenannten Personen:
1 Reinhold Böhmer, am 23. Oktober 1866 zu 3 Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in
strin,
2 Arbeiter Johann Ludwig Knoll, am 17. April 18656 zu Kit ⸗Kuästrinchen, Krels Königsberg Nin., ge⸗= boren, fuhrt in Ait Kuftrinchen,
* Arbelter Heinrich Gustav Falkenthal, am 9. April 1866 zu Güstehiese, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Gustebiese,
4 Gotthilf Emil Keinbold Schuckar, am 14. Ok= tober 1866 z Königsberg Nm. geboren, zuletzt in Königsberg Nm, .
5) Ärbelter Theodor Wilhelm Carl Nunge, am
10. Juli 1866 zu Klossow, Krels Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Klossow, ;
6) Arbeiter Carl Friedrich Mickley, am b. April 1866 zu Kalenzig, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Neumübl, Kreis Königaberg Nm.,
77 Schneider Wilhelm Friedrich Krause, am 12. Januar 1865 zu Damm, Kreis Königsberg Am., geboren, zuletzt in Neudamm, Kreis Königsberg Nm.,
. Hugo Ernst Siepelt, am 21. Mär 1866 ju Küstrin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Küstrin,
9) Johann Friedrich Hermann Weber, am 1. Fe- bruar 1886 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., ge⸗ boren, zuletzt in Küstrin,
10) Franz August Bernhard Stein, am 18. April 1866 zu Kuüstrin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Küstrin,
16) Wilhelm Carl Friedrich Teske, am 26. Juni 1866 zu Alt ⸗-Küstrinchen, Kreis Königsberg Nm., ge— boren, zuletzt in Alt⸗Küstrinchen. ;
12) Schulze, am 12. Dezember 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm. geboren, zuletzt in Küstrin,
13) Bäcker Hermann Friedrich Guͤstav Rehfeldt, am I9. Juli 1860 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Zehden,
14) Hermann Carl August Fahrenholz, am 26. Dezember 1866 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm. geboren, zuletzt in Zehden, ⸗
15) August Wilhelm Falkenthal, am 19. Mai 1865 zu Jellin, Kreis Königeberg Nm., geboren, zuletzt in Zäckerick, Kreis Königsberg Nm.,
16) Heuͤri Joseph, am 29. Mai i863 zu Schoen fließ. Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in , nf et Nm., zur Zeit unbekannten Aufenthalts-, orts,
sind durch vollstreckbares Urtheil der Straffammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Küstrin vom 8. November 1888 wegen Verletzung der Wehrpflicht Jeder zu einer Geldstrafe von 160 4, im Unver, mögensfalle zu 32 Tagen Gefäͤngniß verurtheilt worden. ;
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Atten M2 24 / 8 ersacht. ĩ
Landsberg a. W., den 9. Januar 1889.
Der Erste Staatsanwalt.
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2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
48428 Aufgebot. . ĩ Die Marie Huber jzu Büdesheim hat das Auf— gebot des angeblich in Verlust gerathenen von der Direction der Sparkasse und Ersparungsanstalt der Polytechnischen Gesellschaft dahier ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs Nr. 44 454 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. Juli 1889, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotttermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 8. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
491621 Aufgebot.
Es haben das Aufgebot nachstebender, angeblich verloren ges e, Sparkassenbücher der Kreisspar⸗ kasse zu Neidenburg zum Zwecke der Kraftlozerklaͤ⸗ rung beantragt:
15 des Sparkassenbuchs Nr. 467, lautend über 1650 4 und auf den Namen der Anna Caroline Julie Dempkowski, jetzt verehelichten Arbeiter Litzner m Zellen, ö
beantragt von dem Käthner Adam Dempkowski zu Groß ⸗Tauersee als Cessionar;
2) des Sparkassenbuchs Nr. 848 b., ursprünglich lautend über 296,3! „, und noch gültig in Höhe . „s nebst den Zinsen seit dem 30. April
beantragt von der verehelichten Bergmann Bertha Kopka, geb. Dimmek, zu Gelsenkirchen, auf deren Narien das Buch ausgestellt ist;
3) des Sparkassenbuchs Nr 1662, lautend über 199,90 M Kapital, 6, 8? Æ Zinsen und auf den Namen des minorennen Johann Kowalski in Kischienen,
beantragt von dem Vormunde Wirth Gottlieb Dalkowski zu Kischienen.
Die Inhaber dieser Sparkassenbücher werden auf⸗ efordert, dieselben unter Anmeldung ihrer Rechte pätestens in dem auf den 16. Juli 1889, BVor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, anberaumten Termine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Sparkassen⸗ bücher erfolgen wird.
Neidenburg, den 8. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht. Beyer.
54416 Anfgebot.
Das Sparkassenbuch Rr. 114063 des Danziger Sparkassen⸗Actien Vereins über Einzahlungen. von 65, 360, 300, 40 und 20 M, in Summa nach Ab⸗ hebung eines Betrages von 20 MS, über 703 M, ist anzeiglich dem Eigenthümer abhanden gekommen. Im Hi v. J. hat in Bezug auf dieses Buch ein Mann, welcher sich für den Schneider Heinrich Brod aufgab, bei der Sparkasse darum nachgesucht, die Einkagen nur demjenigen, welcher sich Heinrich roc nennen würde, auszuzahlen. Der angebliche Eigen. thümer des Buches, Schneidergeselle Ferdinand Dei von hier, will, als er das Buch noch nicht verloren hatte, selber unter singirtem Namen das damalige Anfuchen gestellt haben, um sich gegen die Abhebun durch einen Ünberechtigien zu schützen. Der 4 Deig, vertreten durch den Rechtsanwalt Samter hierselbst,
hat das Aufgebot beantragt und ergeht deshalb an den Inhaber des Buches die Aufforzerung, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte, Langen⸗ markt 43, am 4. März 1889, Vormittags 9 Uhr, anstehenden Termine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird. Danzig, den 19. Mai 1888. Königliches Amtsgericht. X.
odd 27) Aufgehot.
Auf Antrag des Ober ⸗ Staatsanwalts bei dem Königlichen Ober-Landesgericht zu Naumburg a. 48S. ist das Aufgebot sverfahren, betreffend die von dem am 5. Juli 1888 zu Nordhausen verstorbenen Ge⸗ richtsvolltieher Janko. — früher, in Gröningen, zuletzt bei dem unterzeichneten Gericht — zuerst bei der Regierungé⸗Hauptkasse zu Magt eburg, jetzt bei der Justiz-Hauptkasse zu Naumburg a. S, in seiner Amiseigenschaft niedergelegte Amtskaution in kautions⸗ fäbigen Werthpapieren zum Nennwerihe von 600 S . der Rückgabe dieser Dienstkaution ein⸗ geleitet.
Alle Diejenigen, welche auf Grund solcher Rechts- bezit hentlich Sachverhältnisse, hinsichtlich deren die fragliche Kaution haftet, an die beschriebene Dienst⸗ kaution des Janko Ansprüche erbeben wollen, werden daher hiermit aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den 20. März 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 14 anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Kaution ausgeschlossen, und lediglich an die Person Des
jenigen, mit welchem sie kontrahirt haben, eder der).
die ihnen zu leistende Zahlung in Empfang ge— nommen und sie doch nicht gehörig befriedigt hat, verwiesen werden. Nordhansen, den 9 Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. lo4426d] Aufgebot. Das auf den Namen der Philipp Wycislok'schen
Erben, nämlich der Wittwe Franciska, geb. Kubiczek,
und deren Kinder Johanna, Elisabeth und Josepha Wyeielok eingetragene Grundstück Nr. 19 Brzezinka, welches in der Grundsteuermutterrolle von Brzezinka unter Artikel J mit einem Flächeninhalt von 51 a 10 am verzeichnet ist und im Gemenge mit Do⸗ minialgrundstücken liegt, soll auf den Antrag Seiner Durchlaucht des Herzoss Victor von Ratibor zum
Zweck der Besißtitelberichtigung aufgeboten werden.
Es ergeht deshalb an alle diesenigen, welche Rechte und Ansprüche auf das vorbezeichnete Grundstäck zu haben vermeinen, insbesondere an die verw. Ritter⸗
utsbesitzer Antonie von Racjek, geb. Merkel, die Aufforderung, dieselben spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, am 24. Sep⸗ tember 18869, Vorm. 10 Uhr, anstehenden Auf⸗ gebotstermine anzumelden.
Im Falle nicht erfolgter Anmeldung und Be— scheinigung des Widerspruchsrechts wird der Aus⸗ schluß aller Eigenthumsptätendenten und die Ein⸗ tragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen.
Gleiwitz, den 12. Januar 1889. .
Königliches Amtsgericht. lo 4414] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen:
1) eines der Schneiderin Pauline Stahn hier, Brunnenstraße Nr. 60, zugelaufenen kleinen schwarzen Hundes,
2) der von dem Dienstmädchen Emma Thiemann hier, Oranienstraße 7, am 5. Juli 1883 am Mariannen ˖ Ufer gefundenen goldenen Damenuhr mit silberner Kette,
3) eines bei dem Schlächtermeister Radloff hier, Prinzen ⸗Allee 16/16, am 28. August 1888 sich an⸗ gefundenen kleinen grauen Mopeshundes,
4) einer von dem Kaufmann August Ulrich zu Frie⸗ denan, Wielandstraße 27, zu Berlin auf der Straße Unter den Linden vor dem Kommandanturgebäude am 14. September 1888 gefundenen goldenen Nadel in Hufeisenform, besetzt mit blauen Steinchen und Perlstücken,
5) eines am 24. März 1888 in der Wohnung des damals in der Steglitzerstraße Ur. 8l, jetzt Brücken⸗ straße 9 wobnhaften Johann Müller angefundenen kleinen Hundes,
6) eines von dem Ludwig Rauch hier, Louisen⸗ Ufer 46, Anfangs August 1888 gefundenen Arm- bandes,
7) einer von der unverehelichten Marianne Wut⸗ kowslti hier, Waldstraße 31, Anfangs September 1888 in dem Hause Waldstraße 31 gefundenen Broche mit dem Bildnisse eines Herrn, .
8s) einer von dem Postsekretär Neumann hier, Weißenburgerstraße 56, Ende Juli 1888 in der Franseckistraße gefundenen Broche
sI) einer ron dem Auguft Schmidt bierselbst, Oranienstraße 62, Hof links, III, am 13. Juli 1888 in der Potsdamerstraße gefundenen goldenen Damen⸗ uhr Nr. 71498, .
10) eines von dem Dienstmädchen Anng Schmidt hier, Steinstraße ? bei Vogeler, am 29. Juni 1888 an der Artillerlekaserne bei der Oranienburgerstraße gefundenen goldenen Ringes, ;
11) einer von dem Weinküfer Emil Wollenberg hier, von der Heydtstraße 4. Anfangs Oktober 1888 gefundenen rechten Hälfte der Reichsbanknote Nr. 295083 b. ũber 100 4,
129 eines von dem Dienstmann Eduard Merchlein bier, Trebbinerstraße 3 bei Wolff, in der Nacht vom
ck 21. zum 22. August 1888 in der Trebbinerstraße ge⸗
fundenen Damenmantels und eines seidenen Damen⸗ umhangz, .
13) eines der Frau Marie Tischer hier, Invaliden⸗ straße 15, in ihrer Wobnung am 8. September
18885 zugelaufenen Hundes mit Führerleine, Maul⸗
korb und Halsband, auf dessen Schild sich der Name J. Tuchler befindet,
14) eines dem Handelsmann Reinhold. Tesche hierselbst, Herter srg ß 53, am 7. Oktober 1888 zu⸗ gelaufenen braunen (anscheinend Jagd) Hundes mit weißer Kehle,
15) eines von dem Schutzmann Sperlich hier, Borsigstrahe 3, am 9. September 1888 Abends auf dem Stettiner Bahnhofe gefundenen Opernglases.
16) eines von der unverehelichten Anna Tiedemann hier, Landsberger ⸗Allee Nr. 9, am 13. September . ö kleinen dreireihigen Granatarm⸗
andes,
von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt.
Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen⸗ stande werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. April 1889, Vormittags 115 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Sagl 37,
anberaumten Termine ihre Ansprüche und Rechte
anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch voran denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird. Berlin, den 5 Januar 1889. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
be 22] Bekanntmachung.
Nachstehend benannte Personen:
1) Halbbauer Friedrich Wilhelm Maaß,
2 Bauer August Beckmann,
3) Bauer Julius Schröder,
4) Bauer Wilhelm Gaulke,
b) Halbbauer Wilhelm Krause,
6) Bauer August Wellnitz,
7) Bauer Ferdinand Luckow.
8) Kossäth Michael Friedrich Hein,
9) Bauer Friedrich Wilhelm Zander,
10 Freischulze Julius Köhler,
11) Halbbauer Hermann Schliey,
12) Kossath Friedrich Wilhelm Borck,
sämmtlich zu Jacobsk orf wohnhaft, haben das Aufgebot folgender, in der Dorf ⸗Feldmark Jacobsdorf belegenen Grundstücke, für welche ein Grundbuchblatt noch nicht angelegt ist, nämlich:
a. einer Wiese an der Bulom'er Grenze, Krtbl. 1 Parj. N4 von 3, 90, 70 h Größe und 4,59 Thlr. Reinertrag,
b. dem Blaitsee, Krtbl 1 Parz. 275, von 1,95, 890 h Größe und O77 Thlr. Reinertrag,
c. dem Kirchensee, Krtbl. 1 Parz. 276, von z, 30 60 h Größe und 1,R29 Thlr. Reinertrag,
einer Wiese an der Butow'schen Grenze und am Jacobsdorf'er See, Krtbl. 1 Parz. 277, 2 J, 15, 0h h Größe und b. 0ß Thlr. Rein⸗ ertrag, Acker ebendort, Krtbl. 1 Parz. 279, von o, 11,00 R Größe und 9,21 Thlr. Reinertrag, „Weide am Wege nach Butow, Krtbl. 1 arz. 80, von 1ů52, 90 R Größe und 1,20 Thlr. Reinertrag, .
g. Acker ebendort, Krtbl. 1 Parz. 464 401, . 4,16, 07 h Größe und 4,88 Thlr. Rein⸗ ertrag,
h. Holzung ebendort, Krtbl. 1 Parz. 463. 278, von 3647,11 h Größe und 57,14 Thlr. Reinertrag
Behufs Erlangung der Eintragung ihres Eigenthums bei Anlegung des Grundbuchblattes beantragt.
Demzufolge werden alle unbekannten Personen,
welche Rechte und . auf das Eigenthum dieser Grundstücke zu haben glauben, aufgefordert, diefe ibre Rechte und Ansprüche zur Vermeidung des Ausschlusseg derselben und der Eintragung der Antragsteller als Eigenthümer jener Grundstücke bei Anlegung des Grundbuchblattes spätestens in dem hiermit auf den 7. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden.
, , den 14. Januar 1889.
önigliches Amtsgericht.
544 lh] Aufgebot. Auf Antrag des Brennmaterialienbhändlers W. Lange eg f, als gerichtlich bestellten Pflegertz des Nachlasses der hierselbst am 19. November 1886 im 81. Lebensjahre verstorbenen, aus Stralsund ge⸗ bärtigen unverchelichten Dienerin Wilhelmine Koch, wird hierdurch das Aufgebot des erblosen Nachlaffes 1 der unbekannten Erbberechtigten derselben erlassen. .
Die unbekannten Erben der Wilhelmine Koch werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte späteftens im Aufgebots termine anzumelden.
Der Nachlaß wird dem sich re tig meldenden und legitimirenden Erben und, falls ich gehörig legitimirte Erben überhaupt nicht melden, dem Fiskus ausgeantwortet werden.
Der Aufgebotstermin wird auf den 11. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt.
Greifswald, den 11. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
lo i2o0] n, . In dem auf Antrag des Raufmanns Herz Katzen⸗ stein und des Kaufmanns David Heilbrunn in Rotenburg veröffentlichten Aufgebot vom 6. Januar i889 muß es austatt Gemarkung Braach“ „Ge⸗ markung Bebra“ heißen. Rotenburg, den 15. Januar 1889. . Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
gez. Rohde, i. Beglaubigt: Sch il ling, Gerichtsschreiber.